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FACHARBEITERZEUGNIS MALER LACKIERER
AKADEMISCHE
BILDUNGSABTEILUNG Der Rektor der Akademie Straßburg
Gérald CHAIX
Der Vorsitzende der
Handelskammer Elsass
Bernard STALTER
VERBINDUNGSDOKUMENT CFA – UNTERNEHME
SEPTEMBER 2006
Übersetzt mithilfe des Interreg – V Projekt „Erfolg Ohne Grenzen"
2
DAS UNTERNEHMEN
Benennung: .................................................................................................................................................................................................................
Adresse: ................................................................................................................................................................................................................................
.................................... .............................................................................................................................................................................
.....
.: ........................................................................................................... : .............................................................................................................
E-Mail: ...............................................................................................................................................................................................................................
Unternehmer: .........................................................................................................................................................................................................
Lehrmeister: ............................................................................................................................................................................................
DER LEHRLING
Name: ................................................................................................ Vorname: ...............................................................................................
Adresse: ................................................................................................................................................................................................................................
....................................
..................................................................................................................................................................................
.: ........................................................................................................... E-Mail: ..............................................................................................
DAS AUSBILDUNGSZENTRUM DER LEHRLINGE
Bezeichnung: ............................................................................................................................. .........................................................................................
Adresse: ........................................................................................................................................................... .....................................................................
....................................
.............................................................................................................................................................................
.....
: .............................................................................................................. : .............................................................................................................
E-Mail: ...............................................................................................................................................................................................................................
Direktor: ............................................................................................................................. ...............................................................................................
Stellvertretender Direktor: .......................................................................................................................................................................................................
Betreuungslehrer
- Schuljahr: / : ............................................................................................................................. .............................................
- Schuljahr: / : ..........................................................................................................................................................................
DER VERTRAG
Anfangsdatum: ........................................................................................ Enddatum .......................................................................................
Diplom vorbereitet Punktuell Kontrolle während der Ausbildung
3
ALLGEMEINE BEOBACHTUNGEN
Das Verbindungsdokument ist ein Basistool für die berufliche Schulung durch Ausbildung und verteilt und gliedert
die Verantwortlichkeiten in Hinblick auf die Ausbildung zwischen dem Unternehmen und dem CFA.
Das vorliegende Dokument ist das Ergebnis der Zusammenarbeit von Fachleuten, pädagogischen Verantwortlichen
und Lehrkräften auf akademischem Niveau und wurde erarbeitet ausgehend von Aufgaben, auf die man im Laufe
der Verwirklichung von Maler- und Lackiererarbeiten für Wände und Böden gestoßen ist. Diese Aufgaben sind die
Lernmedien der verknüpften technologischen Kompetenzen und Kenntnisse, die im Pflichtenheft für das
Fachabitur Maler-Lackierer vermerkt sind.
Die Verfassung der Inhalte unterteilt sich in Semester und ist hier die einzige unverbindliche Zeitachse. Die
variable Reihenfolge der Aufgaben im Unternehmen, der Einsatz derselben Kompetenzen von einer Aufgabe zur
anderen, die Verwendung des Erlernten und die Respektierung der Sicherheitsanweisungen unter Berücksichtigung
der Erfordernisse in Bezug auf Qualität, Zeit und Verwaltung der Arbeiten wurden in Betracht gezogen. Die Inhalte
dieses Dokuments können indes abgeändert werden, es liegt demnach an den Nutzern, am CFA oder am
Unternehmen, Änderungsvorschläge gemäß den Problemen, auf die man im Laufe der Nutzung dieses Tools trifft,
zu unterbreiten
UMSETZUNG
Das Verbindungsdokument wird den zukünftigen Lehrmeistern im Rahmen ihrer Schulung, den erfahrenen Lehrmeistern bei einer Bereichssitzung, einzeln im Unternehmen durch den Inspektor der Lehre oder durch den
Ausbilder vom CFA im Rahmen der Verbindung CFA – Unternehmen vorgestellt.
Das Verbindungsdokument ermöglicht die Organisation der Fortschritte der Berufslehrer.
Es ist das Referenztool, Pflichtenheft für die Ausbildung durch eine Lehre, mit dem:
Der Lehrmeister:
Die geeigneten Aufgaben aussuchen und sie dem Lehrling anvertrauen kann
Die durch den Lehrling erreichte Autonomie verfolgen kann, indem der die Felder S, C, A ankreuzt.
S = Sensibilisiert C = Fähig A = Autonom
Die beim CFA durchgeführte Arbeit verfolgen kann
Das pädagogische Team des CFA:
Seine Fortschritte verfolgen und organisieren kann, indem das "Erlebte" im Unternehmen
berücksichtigt wird und er seinerseits die begleitenden Tools wie Pendel- und Bilanzkarteien
erarbeiten kann.
Die Entwicklung der Ausbildung im Unternehmen verfolgen und die Verbindung vorbereiten kann.
Ein Arbeitstool im Rahmen der CFA-Unternehmen-Verbindung hat.
Der Lehrling:
Einen detaillierten Überblick über seine Ausbildung erhält.
Aktiv an der Umsetzung teilnimmt und die Komplementarität der Ausbildung vom CFA und im
Unternehmen wahrnehmen kann.
4
PRÜFUNGSORDNUNG ersetzt Anlage III zum Erlass vom 21. August 2002, abgeändert durch den Erlass vom31. Juli 2003
Befähigungsnachweis
Maler Lackierer
Schulische
Einrichtungen
(öffentliche oder private Vertragsschulen)
Lehrlinge (CFA und berechtigte
Ausbildungsabteilungen)
berufliche
Weiterbildung
(öffentliche
Einrichtungen)
Schulen
(außervertragliche private
Einrichtungen)
Lehrlinge (CFA und nichtberechtigte
Ausbildungsabteilungen)
berufliche Weiterbildung (öffentliche
Einrichtungen)
Fernunterricht freie
Kandidaten
Prüfungen Einheit Koef. Modi Dauer Modi Dauer
BERUFLICHE EINHEITEN
EP 1 Analyse einer beruflichen Situation
UP1
4
CCF (*)
Punktuell
schriftlich
3 Std.
EP 2 Verwirklichung
von gängigen Arbeiten
UP2
9
(1)
CCF (*)
Punktuell
praktisch
17 bis 21
Std.
(2)
EP 3 Verwirklichung von Nebenarbeiten
UP3
4
CCF (*)
Punktuell
praktisch
4 Std.
ALLGEMEINE UNTERRICHTSEINHEITEN
EG1 Französisch, Geschichte,
Geografie
UG1
3
CCF (*)
Punktuell
schriftlich und
mündlich
2 Std. 15
EG2 Mathematik - Wissenschaften
UG2
2
CCF (*)
Punktuell
schriftlich
2 Std.
EG3 Sport
UG3
1
CCF (*)
Punktuell
Option: Fremdsprache (3) UF
Punktuell mündlich
(20 Minuten)
Punktuell
mündlich
20 Min.
(*) Prüfung während der Ausbildung
(1) Koeffizient 1 für soziales und berufliches Leben (2) 1 Stunde für soziales und berufliches Leben (3) Nur die Punkte über 10 werden für die Aushändigung des Diploms berücksichtigt. Die Prüfung wird nur
dann organisiert, wenn es möglich ist, dem Prüfungsausschuss einen kompetenten Prüfer hinzuzufügen.
Dieser Prüfung geht dieselbe Zeit für die Vorbereitung voraus.
5
BESCHÄFTIGUNGSPROFIL FÜR DAS FACHARBEITERZEUGNIS MALER LACKIERER
I - ARBEITSKONTEXT:
I .1 - Aktionsbereich:
Der Aktionsbereich ist der Bau und die Sanierung. Die betroffenen Arbeiten sind Teil der Funktionen zur
Verschönerung, zur Absicherung und zur Renovierung von Elementen eines Gebäudes (Decken, Wände,
Holztäfelungen, …). Der Facharbeiter arbeitet in Inneren des Gebäudes, oftmals in bewohnten Räumen, und
außerhalb, insbesondere für die Fassade.
I . 2 - Wirtschaftssektor:
Der Wirtschaftssektor ist der für die Fertigstellung eines Gebäudes. Die Tätigkeiten der Malerfirmen teilen
sich in zwei Sektoren auf:
- Auftragen von Anstrichstoffen und Produkten innen und außen; - Verlegung von Wand- und Bodenbelägen;
Die Firmen arbeiten auf dem Gebäuderenovierungsmarkt und im Rahmen von Neubauten. Die vorgelagerten
Wirtschaftszweige sind:
- der Rohbau; - der Ausbau in Bezug auf die Ausstattung.
I . 3 - Platz in der Organisation des Unternehmens und Bedingungen für die Ausübung der Arbeit:
Der Inhaber des Facharbeiterzeugnisses Maler Lackierer führt Maler- und Lackierarbeiten aus,
die ausgehend von allgemeinen Weisungen und unter punktueller Kontrolle verwirklicht werden.
Folgende Tätigkeiten fallen in seinen Aufgabenbereich:
- Organisation des Arbeitsplatzes; - Auftragen von Anstrichstoffen und dekorativen Produkten; - Beteiligung an der Umsetzung von Farbkombinationen; - Tapezierarbeiten und Anbringen von geklebten Wandverkleidungen; - Fassadenarbeiten
Er kann gelegentlich Bodenbeläge verlegen. Er arbeitet alleine auf einer kleinen Baustelle mit der Größe
eines Wohnraumes oder mit mehreren auf anderen Baustellen. Diese Tätigkeiten führt er ausgehend von
schriftlichen und/oder mündlichen Anweisungen aus. Für seine Aufgabe ist er autonom. In jeder Arbeitsphase
und nach Beendigung der Arbeit führt er eine Selbstkontrolle durch, mit der er seine Arbeit validieren oder
eventuelle Anomalien feststellen kann.
Der Inhaber des Facharbeiterzeugnisses arbeitet auf einer neuen oder alten Baustelle unter der Leitung
seiner Hierarchie mit anderen Beteiligten: Vertretern der Kunden, Projektleitern, Architekten, Dekorateuren,
Vertretern anderer Gewerke, Lieferanten.
Er wirkt an der Imageaufwertung des Unternehmens gegenüber den Kunden mit.
II - BETÄTIGUNGSFELDER:
Der Inhaber des Facharbeiterzeugnisses wirkt an der Funktion "Realisation" im Rahmen des Unternehmens
mit. Die wichtigsten Tätigkeiten werden auf der Baustelle ausgeübt
Diese Tätigkeiten bestehen aus der Durchführung von: - Malerarbeiten; - Anbringen dekorativer Produkte; - Anbringen von Wandverkleidungen; - Verlegung von Bodenbelägen; - Fassadenarbeiten.
III - EINSTUFUNG DES DIPLOMS UND QUALIFIKATIONSNIVEAU:
Dieses Diplom befindet sich auf dem Niveau V in der interministeriellen Nomenklatur der Ausbildungsstufen.
Der Inhaber des Facharbeiterzeugnisses Maler-Lackierer ist übrigens ein Facharbeiter Niveau II, der in den
Anwendungsbereich der Tarifverträge für Bauarbeiter fällt.
6
1. Semester UNTERNEHMEN
Am Ende des 1. Semesters muss der Lehrling zu Folgendem in der Lage sein:
Tätigkeiten AUFGABEN S C A
VORBEREITUNG
DIE ABLÄUFE IM UNTERNEHMEN VERSTEHEN
Die Funktion der verschiedenen Ansprechpartner mit Hilfe seines Lehrmeisters identifizieren.
Die Hierarchie kennen.
DAS MATERIAL UND DIE WERKZEUGE VORBEREITEN
Das für die Arbeit passende Material auswählen.
Die passende persönliche Schutzausrüstung auswählen
VORBEREITUNG
Hilfestellung bei der Überprüfung der Art der Unterlagen leisten.
Die Unterlage identifizieren
Die Baustelle reinigen
Die Abfälle trennen und entsorgen
VERARBEITUNG
DER FARBEN
DIE VORBEREITUNGSARBEITEN DURCHFÜHREN:
Eine Reinigung für einen Neuanstrich vornehmen
Eine Reinigung ohne Auswirkungen auf die Farbe vornehmen
Das Schleifen an die gewünschte Ausführung anpassen
Den Staub durch Abstauben oder Saugen entfernen
Unterlagen aus eisenhaltigen oder nicht eisenhaltigen Metallen vorbereiten
GRUNDIERUNGSARBEITEN VORNEHMEN (GRUNDIEREN, AUSFÜLLEN, STREICHEN, …):
Ausfüllen einschließlich Verkitten
Risse und Fugen behandeln
Einen kompletten Aufstrich vornehmen
Eine Grundierung auf einen porösen Untergrund aufbringen
Eine Grundfarbe auf einen undurchlässigen Untergrund aufbringen
Eine Zwischenschicht auftragen
Ein Etikett lesen
DIE NACHBEARBEITUNG DURCHFÜHREN:
Beschneiden oder Bündeln einer Bürste
Optisches Abheben vom Hintergrund
DURCHFÜHRUNG VON
ANGEKLEBTEN WANDVERKLEIDUNGEN
DIE VORBEREITUNGSARBEITEN DURCHFÜHREN:
Einen alten Belag entfernen
Glattschleifen, Schmirgeln und Entstauben
Reinigen
DIE GRUNDIERUNG DURCHFÜHREN:
Auffüllen, Beschichten oder Glätten
Grundierung oder Vorleimung auftragen
DURCHFÜHRUNG
VON
ANGEKLEBTEN
BODEN-
VERKLEIDUNGEN
DIE VORBEREITUNGSARBEITEN DURCHFÜHREN:
Einen alten Belag entfernen
Den Untergrund reinigen
ANWENDUNG
VON FASSADEN-
PRODUKTEN
PUNKTUELLE BEHANDLUNGEN DURCHFÜHREN:
Ein Fixiermittel oder ein Härtungsmittel für den Grund auftragen
Die Tätigkeiten werden gemäß den Anweisungen zur
Hygiene, Sicherheit, Unfallverhütung und zum
Umweltschutz ausgeführt.
Den ……/……/20...…
Unterschrift und Stempel des Unternehmens
Positionierung: um den Autonomiegrad zu verfolgen:
S = Sensibilisiert C = Fähig A = Autonom
7
C.F.A Am Ende des 1. Semesters muss der Lehrling Folgendes wissen
VERKNÜPFTE TECHNOLOGISCHE FÄHIGKEITEN Ref. Behandelt
am
DIE BETEILIGTEN AN BAU- UND RENOVIERUNGSARBEITEN
DIE STRUKTUR DES UNTERNEHMENS
IE PROFESSIONELLEN ORGANISATIONEN
Die Tarifverträge; die Gewerkschaften und die Arbeitnehmer.
Die technischen und die Präventionseinrichtungen: CRAM, INRS, OPPBTP, CSTB
QUALIFIKATIONEN DER UNTERNEHMEN
DIE NEUEN UND ALTEN TRÄGER:
Die chemisch-physikalischen Eigenschaften der Träger.
TECHNIKGESCHICHTE:
Alte Arbeiten (Zusammensetzung, Betrieb, Stil, Erfordernisse der Arbeiten,…). UMWELTSCHUTZ:
Abfallbeseitigung: Trennung, Einlagerung, Entsorgung vor Ort und Beseitigung.
S 1.1
S 1.2
S 1.3
S 1.4
S 3.1
S 3.3
S 6.7
ANGEWANDTE FERTIGKEITEN FÜR DEN BERUF
Die wesentlichen Merkmale eines dekorativen Projekts.
S 2.2
Das spezifische künstlerische und fachliche Vokabular (Schattierungen, Nuancen, Sättigung,...). Die Architektur.
GIPS UND DERIVATE
Die Normen. S 4.2
Technische Gutachten, technische Datenblätter. Die normierten Bezeichnungen. Das Abbinden des Gipses, das Trocknen, das Härten. Die Wasserzugabe.
HOLZ UND DERIVATE S 4.3
Die verschiedenen Arten, Derivate von Holz. Die physikalischen und chemischen Merkmale von Holz.
DIE METALLE S 4.4
Die Merkmale der Metalle. Die Korrosion.
PRODUKTE ZUM ABDICHTEN S 4.7
Gemäß den französischen Technischen Baubestimmungen 36.1, 37.1, 39.1.
Reinigung und Instandsetzung der Räumlichkeiten.
Geräuschbelästigung und Rauch.
DIE BODENBELÄGE
Die vorbereitenden Arbeiten je nach Art des Untergrunds, dem Zustand seiner
Oberfläche, dem zu verlegenden Material und der Umgebung.
S 4.8
DIE SYSTEME:
Die Bestandteile eines Systems.
Die Anforderungen für das Verlegen des Systems.
S 4.9
8
2. Semester UNTERNEHMEN
Am Ende des 2. Semesters muss der Lehrling zu Folgendem in der Lage sein:
Tätigkeiten AUFGABEN S C A
VORBEREITUNG
Den Arbeitsbereich organisieren (Schutzvorrichtungen, beliefern, PSA, …)
Ein Gerüst anbringen (kleines Gerüst auf Rollen für Innenbereiche).
Bei der Mengenkontrolle mitwirken.
VERARBEITUNG
DER FARBEN
DIE VORBEREITUNGSARBEITEN DURCHFÜHREN:
Die verschiedenen Schleif- (trocken, mit Wasser, mechanisch …) und
Glättechniken beherrschen
GRUNDIERUNGSARBEITEN VORNEHMEN (GRUNDIEREN, AUSFÜLLEN, STREICHEN, …):
Mit Eisen Abschaben oder Schleifen
Ein technisches Datenblatt oder ein Etikett entschlüsseln
Das umzusetzende System je nach Ausführung A, B oder C definieren
Die Viskosität eines Anstrichs je nach Unterlage anpassen
DIE NACHBEARBEITUNG DURCHFÜHREN:
Eine Farbe mit der Bürste auftragen
Eine Farbe mit der Rolle auftragen
DURCHFÜHRUNG
VON
ANGEKLEBTEN
WAND-
VERKLEIDUNGEN
TAPEZIEREN, ÜBERSTREICHBARE BELÄGE, GEKLEBTE WANDBELÄGE
VERLEGEN:
Einen für den Belag passenden Klebstoff auswählen
Die Kennzeichnung eines Belags kontrollieren
Die Rollenbreite messen, anbringen und zuschneiden
Manuell verkleben
Mechanisch verkleben
UMSETZUNG VON
ANGEKLEBTEN
BODEN-
VERKLEIDUNGEN
UMSETZUNG VON ANGEKLEBTEN BODENVERKLEIDUNGEN:
Einen Haftgrund auswählen und anbringen
ANWENDUNG
VON FASSADEN-
PRODUKTEN
PUNKTUELLE BEHANDLUNGEN DURCHFÜHREN:
Kurative und präventive Behandlungen vornehmen (Entschäumen, Entschmutzung,…)
FASSADENPRODUKTE AUFTRAGEN:
Ein wasserabweisendes Mittel auftragen (D1)
Die Tätigkeiten werden gemäß den Anweisungen zur
Hygiene, Sicherheit, Unfallverhütung und zum
Umweltschutz ausgeführt.
Den ……/……/20...…
Unterschrift und Stempel des Unternehmens: Positionierung: um den Autonomiegrad zu verfolgen:
S = Sensibilisiert C = Fähig A = Autonom
9
C.F.A Am Ende des 2. Semesters muss der Lehrling Folgendes wissen
VERKNÜPFTE TECHNOLOGISCHE FÄHIGKEITEN Ref. Behandelt
am
DIE ZUGANGSFORMEN – DIE GERÜSTE
Die Materialien, die Vorschriften, die technischen Unterlagen
MANUELLE UND MECHANISCHE BEFÖRDERUNG, ORGANISATION DES ARBEITSPLATZES
Überprüfung der Bedienung und des Transports
Wahl der mechanischen Transportgeräte
Regeln für minimalere Anstrengungen
Organisation und Optimierung des Arbeitsplatzes
KENNTNIS DER WESENTLICHEN GEFAHREN
Arbeit in der Höhe
SCHUTZ DES ARBEITSPLATZES
Schutz, Beschilderung, Abschirmung
S 5.1
S 6.4
S 6.5
S 6.6
DIE FARBEN, LACKE UND ANSTRICHE
Die Merkmale, Arten, Normen.
S 4.5
Die Vereinbarkeiten, Leistungen der Produkte. DIE SYSTEME: S 4.9
Komplexe von Grundierungen, über Zwischenschichten bis Endverarbeitung (Korrosionsschutz, mikroporös, Dichtigkeit der Fassade, etc.…)
DIE TRAGBAREN WERKZEUGE S 5.3 Die Verordnungen, die technischen Unterlagen, die Elektrizität
KENNTNIS DER WESENTLICHEN GEFAHREN S 6.5
Elektrische, chemische Gefahren, Staub Tragbare elektrische und pneumatische Maschinen
SPEZIFISCHE RISIKEN S 6.8
Anstrichmittel, Klebstoffe und Lösungsmittel
Etiketten und Sicherheitsdatenblätter der Produkte
DIE WANDVERKLEIDUNGEN
Technische Datenblätter
Technische Gutachten
die französischen Technischen Baubestimmungen (DTU)
SPEZIFISCHE RISIKEN
Brand
Klassifizierung und Reaktion von Materialien zu ihrem Brandverhalten
Klassifizierung der Gebäude (Wohngebäude, öffentliche Gebäude, Hochhäuser,...)
S 4.8
S 6.8
DIE BODENBELÄGE
Die Grundierungsarbeiten je nach Art des Untergrunds, dem Zustand seiner Oberfläche, dem zu
verlegenden Material und der Umgebung.
S 4.8
DIE FEUCHTIGKEIT IN GEBÄUDEN
Die Umwelteinflüsse (thermisch, bezüglich Feuchtigkeit)
Die Kontroll- und Messmittel
S 3.2
10
3. Semester UNTERNEHMEN
Am Ende des 3. Semesters muss der Lehrling zu Folgendem in der Lage sein:
Tätigkeiten AUFGABEN S C A
VORBEREITUNG
Die mit seiner Arbeit verbundenen Dokumente zur Kenntnis nehmen.
Das Produkt auswählen, das je nach Unterlage anzuwenden ist
Das für die auszuführenden Arbeiten passende Werkzeug auswählen
Den zeitlichen Ablauf der Arbeiten erklären
Den Materialbedarf quantifizieren (Verputz, Klebstoff, Anstrichmittel, Beschichtungen,
…)
VERARBEITUNG
DER ANSTRICH-
MITTEL
DIE VORBEREITUNGSARBEITEN DURCHFÜHREN:
(Chemische, thermische und mechanische) Beizarbeiten durchführen
DIE NACHBEARBEITUNG DURCHFÜHREN:
Eine Farbschattierung gemäß einem bereitgestellten Muster mit höchstens zwei Farben
vorbereiten
Eine Farbschattierung mit höchstens zwei Farben korrigieren
Die Anwendungstechniken und die für das gewünschte Ergebnis passenden Werkzeuge
auswählen
DURCHFÜHRUNG
VON
ANGEKLEBTEN
WANDVER-
KLEIDUNGEN
TAPEZIEREN, ÜBERSTREICHBARE BELÄGE, GEKLEBTE WANDBELÄGE
VERLEGEN:
Einen Doppelschnitt durchführen
Tapezieren
Überstreichbare Wandbeläge anbringen.
Geklebte Wandbeläge anbringen.
UMSETZUNG
VON
ANGEKLEBTEN
BODENVER-
KLEIDUNGEN
DIE GRUNDIERUNG DURCHFÜHREN:
Verputz glätten und entstauben
GEKLEBTE TEXTILIEN- ODER PVC-BODENBELÄGE VERLEGEN, ALS PLATTEN ODER:
Auf den Boden kleben
ANWENDUNG
VON FASSADEN-
PRODUKTEN
DIE VORBEREITUNGSARBEITEN DURCHFÜHREN:
Einen Hochdruckreiniger benutzen
Die Reinigungstechniken an die verschiedenen Untergründe anpassen
FASSADENPRODUKTE AUFTRAGEN:
Eine Farbe in einer dünnen Schicht auftragen (D2)
Die Tätigkeiten werden gemäß den Anweisungen zur
Hygiene, Sicherheit, Unfallverhütung und zum
Umweltschutz ausgeführt.
Den ……/……/20...…
Unterschrift und Stempel des Unternehmens Positionierung: um den Autonomiegrad zu verfolgen:
S = Sensibilisiert C = Fähig A = Autonom
11
C.F.A AM ENDE DES 3. SEMESTERS MUSS DER LEHRLING FOLGENDES WISSEN
VERKNÜPFTE TECHNOLOGISCHE FÄHIGKEITEN Ref. Behandelt
am
GRAFISCHE METHODE
Die Vertretungsabkommen.
Die Normen.
S 2.1
ANGEWANDTE FERTIGKEITEN FÜR DEN BERUF:
S 2.2
Harmonien, Kontraste, Mischungen Die Umgebung, die Symbolik, die Farbe und die Sicherheit
DIE FARBEN, LACKE UND ANSTRICHE: S 4.5 Die technischen Gutachten, die französischen Technischen Baubestimmungen (DTU) 59.1
GESUNDHEIT und SICHERHEIT auf der ARBEIT: S 6.1
Die Akteure der Prävention. PRÄVENTION: S 6.2
Unfallgefahren: im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz, der Co-Aktivität der Baustelle.
Gefahren für die Gesundheit: Die wesentlichen anerkannten Berufskrankheiten in der Bauindustrie
Asbest, Lärm, Erkrankungen des Bewegungsapparats, Allergien, Lumbalgien,..)
Hygiene: Hygieneverordnung auf Baustellen
KLEBSTOFFE UND HAFTMITTEL:
Die Bestandteile eines Klebstoffs.
Haftfestigkeit, Haftung.
Ablüftezeit, Offenhaltezeit, Trockenzeit.
S 4.6
DIE SYSTEME:
Technische Datenblätter
Technische Gutachten, die französischen Technischen Baubestimmungen (DTU)
PULVERISIERUNG UND WARTUNG:
Die wesentlichen Merkmale eines dekorativen Projekts
Druckluft
Verordnungen
Technische Unterlagen
KENNTNIS DER WESENTLICHEN GEFAHREN
Druckgeräte
S 4.9
S 5.2
S 6.5
12
4. Semester UNTERNEHMEN
Am Ende des 4. Semesters muss der Lehrling zu Folgendem in der Lage sein:
Tätigkeiten AUFGABEN S C A
VERARBEITUNG
DER ANSTRICH-
MITTEL
DIE NACHBEARBEITUNG DURCHFÜHREN:
Die Viskosität eines Anstrichs an ein Projektionsmaterial anpassen
Eine Farbe mit der Pistole auftragen
Einen Spannlack realisieren
Dekorative Anstriche auftragen
Dekorative Farben auftragen
UMSETZUNG
VON
ANGEKLEBTEN
BODENVER-
KLEIDUNGEN
DIE GRUNDIERUNG DURCHFÜHREN:
Einen Verputz vorbereiten und auftragen
GEKLEBTE TEXTILIEN- ODER PVC-BODENBELÄGE VERLEGEN, ALS PLATTEN ODER:
Den Verlegeplan realisieren
Den passenden Klebstoff und sein Material zum Auftragen auswählen
Die Ablüftezeit, die Arbeitszeit und die Offenhaltezeit, einhalten
Die Textil- oder PVC-Beschichtung in Rollenbreite verlegen
Abgleiche und Doppelschnitte durchführen
Die Textil- oder PVC-Beschichtung in Plattenform verlegen
ANWENDUNG
VON FASSADEN-
PRODUKTEN
PUNKTUELLE BEHANDLUNGEN DURCHFÜHREN:
Abbeizen
Risse behandeln und einen Verputz vornehmen
FASSADENPRODUKTE AUFTRAGEN:
Einen halbdicken Anstrich auftragen (D3)
Eine dicke Beschichtung (RPE Kunststoff, RSE Siloxane RME Mineralien) auftragen
Ein System zum Abdichten auftragen (beschränkt auf Klasse i1).
Die Tätigkeiten werden gemäß den Anweisungen zur
Hygiene, Sicherheit, Unfallverhütung und zum
Umweltschutz ausgeführt.
Den ……/……/20...…
Unterschrift und Stempel des Unternehmens: Positionierung: um den Autonomiegrad zu verfolgen:
S = Sensibilisiert C = Fähig A = Autonom
13
C.F.A AM ENDE DES 4. SEMESTERS MUSS DER
LEHRLING FOLGENDES WISSEN
VERKNÜPFTE TECHNOLOGISCHE FÄHIGKEITEN Ref. Behandelt
am
SPEZIFISCHE RISIKEN
Absicherung der Baustelle
Absicherung der Baustelle (Markierung, Beschilderung, Abschirmung)
Absicherung der Verkehrsteilnehmer und Anwohner
S 6.8
HYDRAULISCHE BINDEMITTEL
Die Normen.
Technische Gutachten, technische Datenblätter.
Die genormten Bezeichnungen von Zement.
Die Merkmale von Mörtel und Beton.
DIE BODENBELÄGE
Technische Datenblätter
Technische Gutachten
Die französischen Technischen Baubestimmungen (DTU)
S 4.1
S 4.8
GARANTIEN UND VERANTWORTLICHKEITEN
Bewachung der Arbeit bis zur Übergabe;
Vollkommene Fertigstellung; zehnjährige, zweijährige Garantie
Die Bußgelder
Die internen Verantwortlichkeiten des Unternehmens; Haftpflicht
VERSCHIEDENE MARKTTYPEN
Öffentlich, Privat
Extern vergebene Arbeiten
RICHTIGES VERHALTEN IM FALLE EINES UNFALLS
Absichern, alarmieren (prüfen und Hilfe leisten)
S 1.5
S 1.6
S 6.3
14
TEILNEHMER
NAMEN ADRESSEN / FUNKTIONEN
Rektorat
HERR CLEYET-MERLE Christophe Inspektor im Bildungswesen Technische Ausbildung
Kammern
Frau SPINGOS Handwerks- und Handelskammer STRASSBURG
Fachkräfte
HERR KAROTSCH Maurice 67230 BENFELD
HERR EHRARDT Bruno 67150 ERSTEIN
HERR MEYBLUM Rémi 68590 ST HYPPOLITE
HERR BOCHENEK Francis 68720 ILLFURTH
HERR KOEHL Pierre 67350 MULHAUSEN
HERR SOHLER Denis 67680 NOTHALTEN
C.F.A.
HERR ANZIANO Robert CFA le Corbusier – ILLKIRCH
HERR IMBERY Yannick CFA X. Nessel – HAGUENAU
Frau ANQUETIL Estelle CFA G. Eiffel – CERNAY
HERR DHORNE Jean-Luc CFA du LPE – SELESTAT
HERR GUYONNET Yves CFA J. Verne – SAVERNE
Akademische Bildungsabteilung für Ausbildungen
September 2006
C.PHILIPPS