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08.09.16
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Fachtagung Baustellenabsicherung 2018Im Fokus:
Die RSA und die „neue“ ASR A5.2 „Straßenbaustellen“
Horst Leisering
Neumünster23.10.2018
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Gefahrensituation, BAB, tagsüber
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 3
Seitliche Gefährdung im Kanalbau
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 4
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Seitliche Gefährdung im Kanalbau
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 5
Ohne Worte
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 6
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Betonfahrbahnsanierung
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 7
Unfallbeispiel AlD - innerorts
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 8
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Unfallbeispiel – Brücke mit Todesfolge
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 9
Gefährdungssituation „Arbeiten kürzerer Dauer“
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 10
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Unfallbeispiel AkD mit Todesfolge
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 11
Verkehrslenkung Arbeitsschutz(Festlegung von Sicherheitsabständen)
- Arbeitsschutzgesetz- Baustellenverordnung- Arbeitsstättenverordnung- ASR A5.2 (Entwurf)
- StVO- RSA 95- ZTV-SA 97
Zur Zeit geltende Rechtslage
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 12
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Vorschriften und Regelwerke bei der Verkehrssicherung von Baustellen-1
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 17/2009Sachgebiet 07.3: Straßenverkehrstechnik und Straßenausstattung;Arbeitsstellen an Straßen(Dieses ARS wird im Verkehrsblatt veröffentlicht)Betreff: Arbeitsstellen an Bundesautobahnen- Regelungen für Nachtbaustellen
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 13
Verkehrslenkung Arbeitsschutz(Festlegung von Sicherheitsabständen)
- Arbeitsschutzgesetz- Baustellenverordnung- Arbeitsstättenverordnung- (ASR A5.2 Entwurf)
- StVO- RSA 95- ZTV-SA 97
Zur Zeit geltende Rechtslage
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 14
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Technische Regeln für Arbeitsstätten
ASR A5.2
Technische Regeln für Arbeitsstätten
ASR A2.1
Gefahrstoff-verordnungGefstoffV
Staatliche Vorschriften und Regeln für Arbeitssicheheit und Gesundheitsschutz
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 15
Arbeitsschutzgesetz
Arbeitsstätten-verordnung
ArbStättV
Betriebs-sicherheits-verordnungBetrSichV
Gefahrstoff-verordnungGefstoffV
Technische Regeln für Arbeitsstätten
ASR A5.2
Technische Regeln für Arbeitsstätten
ASR A2.1
Technische Regeln für BetriebssicherheitTRBS 1111 GefBeurt
Technische Regeln für Betriebssicherheit
TRBS 2111-1
Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRGS 504 Staub
Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRGS 554 Diesel
Grundprinzip des Arbeitsschutzes in Europa und somit auch bei unsGefährdungsbeurteilung (Beispiel BetrSichV)(1) Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die
auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. (2) In die Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
ausgehen, und zwar von1. den Arbeitsmitteln selbst,2. der Arbeitsumgebung und3. den Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit
Arbeitsmitteln durchgeführt werden.
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 16
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Weitere Grundregeln im Arbeitsschutz
Rangfolge der Schutzmaßnahmen: TOP
Dokumentation
Überprüfen
Anpassen
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 17
Arbeitsstättenverordnung ArbStättV
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 18
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Seit Jahrzehnten geltende Regelungender ArbStättV *
3.1 Bewegungsfläche(1) Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können.
3.2 Anordnung der ArbeitsplätzeArbeitsplätze sind in der Arbeitsstätte so anzuordnen, dass Beschäftigte……. durch benachbarte…Transporte oder Einwirkungen von außerhalb nicht gefährdet werden.
*siehe Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1
5.2 Zusätzliche Anforderungen an Baustellen(3) Werden Beförderungsmittel auf Verkehrswegen verwendet, so müssen für andere, den Verkehrsweg nutzende Personen ein ausreichender Sicherheitsabstand oder geeignete Schutzvorrichtungen vorgesehen werden.
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 19
Schutzmaßnahmen nachArbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung
Zu ermitteln im Einzelfall im Rahmen der Gefährdungs-beurteilung:
� Freie und unverstellte Fläche für Arbeitsplatz des Beschäftigten: x m?
� Sicherheitsabstand zwischen Beschäftigten und Lichtraumprofilgrenze: y m?
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Aufgaben (und Verantwortung) des Bauherrn• So Planen, Ausschreiben, Vergeben, und
Überwachen dass Regelwerke zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingehalten werden können. (betrifft auch Entwurfsverfasser und Bauleiter z. B. nach LBO).
• Baustellenverordnung: Bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens die allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz und Stand der Technik berücksichtigen.
� Arbeitsschutzgesetz / Arbeitsstättenverordnung / ASR
Gilt
sei
t 10.
Jun
i 199
8!
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 21
Aufgaben (und Verantwortung) des BauherrnBeschäftigte mehrerer Arbeitgeber (gleichzeitig oder nacheinander) tätig?Koordinator bestellen für:1.Planungsphase2.Ausführungsphase
Vorankündigung erforderlich? Wenn ja , müssen der Bauherr , (…) und der Koordinator darin mit Namen und Anschrift aufgeführt werden.
Dies gilt insbesondere für die Planungsphase!Gilt
sei
t 10.
Jun
i 199
8!
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 22
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Aufgaben des Koordinators in der Planungsphase
Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammenstellen.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) ausarbeiten (Baustellenanhängig))
DabeiGefährdungen durch den öffentlichen Verkehr
berücksichtigenMaßnahmen zum Schutz von Beschäftigten vorsehen
(Berücksichtigung unter anderem Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, ASR).G
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UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 23
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 24
ASR A5.2 - Neue Sicherheits-bestimmungen auf der Straßenbaustelle?
• Was ändert sich durch die ASR A5.2 ?
• In welchen Fällen gilt die ASR A5.2 ?
• Was sind die wesentlichen Inhalte ?
• Wie bekomme ich die ASR A5.2?
Google: BAuA ASR A5.2
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Die ASR A5.2 konkretisiert die seit Jahrzehnten geltenden Forderungen der ArbStättV
Die ASR A5.2 schafft im Wesentlichen keine neuen Sachverhalte sondern konkretisiert lediglich die seit Jahrzehnten bestehenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung.
Arbeitsstättenverordnung und ASR A5.2 sind immer nur dann anzuwenden, wenn Beschäftigte im Grenzbereich zu Straßenverkehr arbeiten
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 25
ArbStättV / ASR A5.2 anwenden oder nicht?
Arbeitsstättenverordnung und ASR A5.2 finden in dieser Bauphase keine Anwendung.
Die Verkehrsführung erfolgt nach der verkehrsrechtlichen Anordnung(z. B. RSA 95, ZTV-SA)
Beispiel 1: Es arbeiten keine Beschäftigten im Grenzbereich zum Straßenverkehr
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 26
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In dieser Bauphase muss die Arbeitsstättenverordnung angewendet werden.
Nach der Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt liefert die ASR A5.2 Planungs-und Rechtssicherheit bei der Auswahl und Festlegung der Schutzmaßnahmen.
Die Verkehrsführung erfolgt nach der verkehrsrechtlichen Anordnung (z. B. RSA 95, ZTV-SA)
SQ BM
Beispiel 2: Es arbeiten Beschäftigten im Grenzbereic h zum Straßenverkehr
ArbStättV / ASR A5.2 anwenden oder nicht?
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 27
1. Gefahr vermeiden
Vollsperrung Ruhrschnellweg 2012
- +
Minimierung von Gefährdungen nach Arbeitsstättenverordnung und ASR A5.2:
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 28
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2. Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen
..und wenn da einer gestanden hätte????
Minimierung von Gefährdungen nach Arbeitsstättenverordnung und ASR A5.2
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 29
3. Ausreichender Arbeitsraumplus Sicherheitsabstand
Minimierung von Gefährdungen nach Arbeitsstättenverordnung und ASR A5.2
SQ
BM
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 30
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ASR A5.2
� Ergonomisch erforderliches Mindestmaß für Arbeitsplatzabmessungen BM = 80 cm
� Geschwindigkeitsabhängige Sicherheitsabstände• SQ in Querrichtung zum vorbeifließenden
Verkehr (Beispiel S Q Baken = 30 cm bis 90 cm) und
• SL zum ankommenden Verkehr
� Eindeutige Maßketten in Grafiken
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 31
ASR A5.2: Grafiken und Maße
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 32
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ASR A5.2 (Entwurf) Tabelle 1: Arbeitsstellen längerer Dauer
Sicherheits-abstand S Q
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 33
ASR A5.2 (Entwurf) Tabelle 2: Arbeitsstellen kürzerer Dauer
Sicherheitsabstand S Q
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 34
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Sicherheitsabstände der ASR A5.2 für Fahrzeug-Rückhaltesysteme berücksichtigen ausschließlich die verkehrsleitende Funktion dieser Systeme und sparen dadurch Platz
Einsatz von transportablen Schutzeinrichtungen / Fahrzeugrückhaltesystemen
SQ = 0,30 bis 1,0 m in der Regel kleiner als der Wirkungsbereich 0,6 bis 3,5 m
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 35
Platzersparnis bei Einsatz von transportablen Schutzeinrichtungen gegenüber Leitbaken = 40 cmwegen verschobener BezugslinieUK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 36
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Platzersparnis bei Anwendung der ASR A5.2 gegenüber der ZTV-SA 97
W
Bei den in der ASR A5.2 beschriebenen kurzzeitigen Arbeitsplätzen kann aus Sicht des Arbeitsschutzes zum Teil auch im Wirkungsbereich gearbeitet werden
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 37
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 38
Sicherheits-abstand SL in Längs-richtung
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Sicherheitsabstände in LängsrichtungNeu: Veröffentlicht durch Erlass Sachsen
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 39
Ergänzender Text zu Tab. 3:
Werden auf innerörtlichen Straßen bzw. auf Landstraßen andere Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) oder bauliche Leitelemente zur Querabsperrung von Teilen der Fahrbahn eingesetzt, so beträgt SL gegenüber dem ankommenden Verkehr innerorts 10 m, außerorts entspricht SL der Länge des Verschwenkungsbereichs gemäß RSA
Hinweise zu Tabelle 5:b Auf Rampen (Verbindungsfahrbahnen in Knotenpunkten) können
in Abhängigkeit von der Lage der Baustelle in der Rampe, der Rampenlänge und den tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten kleinere Abstände in Betracht kommen, jedoch nicht unter 20 m.
c Bei beweglichen Arbeitsstellen kann der Abstand auf 50 m reduziert werden.
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 40
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Regelpläne Bayern
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 41
Auf- und Abbau von Warnschwellen
• Gefährdungsbeurteilung?• Wie erfolgt z. B. der Abbau?
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 42
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Können die Mindestmaße aus den Tabellen 1 und 2 nichteingehalten werden:
1. Gefährdungsbeurteilung
2. Schutzmaßnahmen festlegen (mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten)
Dabei berücksichtigen:• Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs,
• Kurvigkeit der Straßenführung,
• fehlende Ausweichmöglichkeiten, z. B. durch Bordsteine, seitlichen Bewuchs oder Gegenverkehr,
• Fahrstreifenbreiten,
• Fahrzeugarten und
• Verkehrsdichte, Sichtverhältnisse.
ASR A5.2 – Punkt 4.3 (3)
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 43
ASR A5.2 Punkt 4.3 (3) Geeignete Maßnahmen
� Temporäre Fahrbahnverbreiterung für den vorbeifließenden Straßenverkehr
� Überwachung / Anzeige der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit (z. B. durch elektronische Geschwindigkeitsanzeigen)
� In lokal begrenzten Abschnitten weitere Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit
� Herausfiltern und Umleiten des Lkw Verkehrs � Temporäre Lichtzeichenanlage zur zeitweiligen
Sperrung des fließenden Verkehrs (Nutzen von Zeitfenstern).
� Wenn genannte Maßnahmen in der Rush-hour nicht möglich: Durchführung der Arbeiten in verkehrsarmen Zeiten
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 44
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Temporäre Fahrbahnverbreiterung
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 45
Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer stark befahrenen Bundesstraße – Grund: Brückenschäden
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 46
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Gesamtgefährdungsabwägung von Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie Verkehrssicherheit
Gesamtbetrachtung der möglichen Gefährdungen, Belange und Interessenz. B. Verkehrssicherheit,Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,Lärmschutz,Umwelt-, Natur- und Artenschutz,Geeignetheit und Angemessenheit von Umleitungsstrecken)in der Planungsphase erforderlich.
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 47
Planungsphase
Gesamtbetrachtung, wichtige Fragen:
� Arbeiten im Grenzbereich zum Straßenverkehr? Wenn ja: In welchen Bauphasen und in welchem zeitlichen Umfang?
� Vollsperrung möglich? Sind geeignete Umleitungsstrecken vorhanden? Wie sind Art und Stärke des umzuleitenden Verkehrs?
� Baufeldabmessungen ausreichend für Aufrechterhaltung der Verkehrsführung während der Bauphase?
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 48
Planungsphase
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Genaue Analyse der Arbeitsvorgänge und Verfahren
(Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV)
Ableitung der erforderlichen Schutzmaßnahmen für die jeweiligen Tätigkeiten, Verfahren, Situationen.
Siehe folgende Beispiele:(Grafiken aus Entwurf einer geplanten Handlungshilfe – Durch Sachsen bereits eingeführt)
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 49
IO Deckschichteinbau – Fahrbahn 8,50 m
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 50
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IO – Deckschichteinbau – Bauphase ANur bei kurzen Rückfahrstrecken für die Anlieferung von Einbaumaterial, z. B. Mischgut
Fah
rbah
n 6,
90 m
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IO- Deckschichteinbau - Bauphase B
Fah
rbah
n 6,
90 m
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 52
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AO: Herstellen der Mittelnaht
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 53
Arbeitsstelle kürzerer Dauer: Ausbessern von Schlaglöchern
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 54
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Anwendung von RSA / ASR A5.2bereits in der Planung:
Verkehrsentlastende Maßnahmen werden rechtzeitig eingeplant und ausgeschrieben.
� Planungssicherheit und Stauvermeidung / Rechtssicherheit
Bei Vollsperrung:� Keine Naht,
� Bessere Produktqualität,
� längere Haltbarkeit, somit seltener Baustellen,
� geringere Baukosten,
� kürzere Bauzeit, weniger Störung und Gefährdung der Anlieger
� geringere Gefährdung der Beschäftigten und Verkehrsteilnehmer
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 59
Was bringt die Zukunft – 1?
� Ein Zurückdrehen des Rades wird es nicht geben
� Die gesetzliche Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall bestand in der Vergangenheit und wird in der Zukunft weiterbestehen (Sichworte: ArbSchG, ArbStättV, STOP-Prinzip des Arbeitsschutzes, freie unverstellt Bewegungsfläche, Sicherheitsabstand).
� Bauherr ist verpflichtet bereits in der Planungsphase BaustellenVO zu berücksichtigen (Stichworte: Koordinator namentlich benannt, Unterlage, SiGe-Plan) und entsprechend auszuschreiben.
� ASR A5.2 ist vom ASTA beschlossen und ist Stand der Technik.
� Die Problematik ist allen Fachleuten in der Bundesrepublik bekannt. Sie sind für die Einhaltung der Gesetze verantwortlich.
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 60
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Was bringt die Zukunft - 2?
� Jede weitere Verzögerung der Veröffentlichung der ASR A5.2 im gemeinsamen Ministerialblatt wird zu weiteren Rechtsunsicherheiten, Rechtsstreitigkeiten und Kosten führen.
� Nur durch Veröffentlichung der ASR A5.2 im gemeinsamen Ministerialblatt kann Rechts- und Planungssicherheit erzeugt werden.
� Durch Vollsperrungen kann in viel mehr Fällen als bisher dargestellt kostengünstiger und schneller gebaut werden.
� Verkehrsteilnehmer akzeptieren in der Regel nach anfänglichen Widerständen eine Vollsperrung, wenn Ihnen die Vorteile deutlich gemacht werden.
� Die Presse ist im Nachhinein positiv.
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 61
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit …
… bei Fragen: man muss nur wissen, von wem man sich helfen lassen kann !
Horst Leisering
Foto: Rudi Clemens
UK Nord Neumünster [email protected] 22.02.2018 Seite 62