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Dipl.-Ing. Günter Wolter Stand 10.09.2014
Fachveranstaltung Heizungs-Netzwerk
Warmwasserbereitung – Anforderungen an die Hygiene Was müssen Vermieter bei der Bereitstellung von Warmwasser
beachten?
Dipl.-Ing. Günter Wolter
Dipl.-Ing. Günter Wolter Stand 10.09.2014
Vorschriften
DIN EN 806-1 Allgemeines
DIN EN 806-2 mit DIN 1988-200 Planung
DIN EN 806-3 mit DIN 1988-300 Berechnung
DIN EN 806-4 Installation
DIN EN 806-5 Betrieb und Wartung
DIN EN 1717 und DIN 1988-100 Schutz des Trinkwassers
Trinkwasserverordnung 2. Änderungsverordnung 2012
DIN EN europäische Norm
DIN 1988 deutsche Ergänzungsnorm
Dipl.-Ing. Günter Wolter Stand 10.09.2014
Vorschriften
Inhalt (Ausschnitt)
1. Einleitung
2. Anwendungsbereich
• Planung und Errichtung, den Betrieb, Wartung, ...von
Trinkwasserinstallationen
3. Normative Verweise
4. Begriffe
5. Planung und Errichtung
6. Betrieb
• Großanlagen
• Kleinanlagen
• Zirkulationssystem
7. Wartung und Inspektion
8. Sanierung
• Thermische Desinfektion
• Chemische Desinfektion
• UV-Bestrahlung
9. Hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen und
Bewertung
• Orientierende Untersuchung
• Weitergehende Untersuchung
• Nachuntersuchung
• Probenahme
• Bewertung der Legionellenbefunde
Dipl.-Ing. Günter Wolter Stand 10.09.2014
Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt vom 3. Mai 2011
TrinkwV trat am 1. November 2011 in Kraft (Aktuelle Version 2. Änderungsverordnung 2012)
§ 1 Zweck der Verordnung
Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der
Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung
seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen.
TrinkwV richtet sich an alle Beteiligten:
Gesundheitsämter
Haustechnikplaner
Ausführende Fachbetriebe
Betreiber
Wasserversorgungsunternehmen
Trinkwasser muss an der Entnahmestelle mikrobiologisch und chemisch so beschaffen sein, dass es bei
lebenslangem Genuss und Gebrauch keine Schädigung der menschlichen Gesundheit verursachen kann!
Dipl.-Ing. Günter Wolter Stand 10.09.2014
Prüfpflicht warum?
§ 3 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieser Verordnung
10. ist „gewerbliche Tätigkeit“ die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete Trinkwasserbereitstellung im
Rahmen einer selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit.
Dazu gehört auch die Vermietung von Wohnungen!
Konsequenz: Untersuchungspflicht auch für Wohngebäude (Großanlagen)!
Für Gewerbe bestand schon immer eine Untersuchungspflicht.
§ 14 Untersuchungspflichten
Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage…haben…Untersuchungen
des Trinkwassers…durchzuführen oder durchführen zu lassen, um sicherzustellen, dass das
Trinkwasser…den Anforderungen dieser Verordnung entspricht.
1. mikrobiologische Untersuchung (Legionellen, Pseudomonas aeruginosa, …)
2. chemische Untersuchung (Blei, neuer Grenzwert seit 01.12.2013, 10µg/l)
3. Untersuchung zur Feststellung, ob…Grenzwerte eingehalten oder die Anforderungen erfüllt werden.
Dipl.-Ing. Günter Wolter Stand 10.09.2014
Definition Großanlage nach DVGW W 551
Alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern
oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern,
wie z. B.
• in Wohngebäuden, Hotels, Altenheimen,
Krankenhäusern, Bädern, Sport- und
Industrieanlagen, Campingplätzen,
Schwimmbädern.
• Anlagen mit Trinkwassererwärmern und einem
Inhalt >400 l und/oder >3 l in einer Rohrleitung
zwischen Abgang Trinkwassererwärmer und
Entnahmestelle. Die eventuelle Zirkulationsleitung
wird nicht berücksichtigt.
Hinweis: In der W551 steht/stand in jeder Leitung.
Prüfpflicht wann?
Dipl.-Ing. Günter Wolter Stand 10.09.2014
Verantwortlichkeiten und Pflichten
AVBWasserV: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
§ 12 Kundenanlage
Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem
Hausanschluss, mit Ausnahme der Messeinrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens ist der Anschlussnehmer
verantwortlich.
Hat er die Anlage oder Anlagenteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben
diesem verantwortlich.
Wartung von Trinkwasserinstallationen
Für den Eigentümer, Vermieter und Betreiber ergibt sich eine Wartungspflicht unter anderem aus dem
BGB (Verkehrssicherungspflicht)
AVBWasserV
EnEV 2009
VOB Teil B und Teil C
DIN EN 806 1-5 und DIN 1988-100-300
Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen etc.
Dipl.-Ing. Günter Wolter Stand 10.09.2014
VDI 6023 (3 Tage)
DIN EN 806-2 (7 Tage)
VDI entspricht den anerkannten Regeln der Technik und ist daher anzuwenden!
Betreiberpflichten
Dipl.-Ing. Günter Wolter Stand 10.09.2014
§ 14 Betreiber muss geeignete Probenahmestellen nach den anerkannten Regeln der Technik
vorhalten!
DIN 1988-200 Abschnitt 3.9 Probenahmestellen § 14,
Probenahmestellen DIN 1988–200
Einrichtungen zur Probenahme nach DIN EN ISO 19458
sind vorzusehen. Probenahmestellen müssen nach Anzahl,
Beprobungsintervallen und Ort geplant und zur sicheren
Identifizierbarkeit gekennzeichnet werden, sowie für die
Probenahme geeignet sein. Neben Armaturen zur
Trinkwasserentnahme sind geeignete Einrichtungen zur
Entnahme von Wasserproben jeweils vor und hinter Apparaten
anzuordnen.
Probenahmearmaturen speziell für die Entnahme von Wasserproben zur mikrobiologischen
Untersuchung müssen desinfizierbar und sollten abflammbar sein.
Probenahmeventil
Dipl.-Ing. Günter Wolter Stand 10.09.2014
Technische Grundlagen
DIN EN 806-5 Betrieb und Wartung TrinkwV 2012, Seite 43
Wo ist die richtige Position des Probenahmeventils?
Vom Speicher aus gesehen hinter dem Rückflussverhinderer und der Zirkulationspumpe.
Außer es wird sichergestellt, dass der Volumenstrom der Zirkulationspumpe höher ist als der
Entnahmevolumenstrom bei der Probe.
Wenn das Probenahmeventil direkt am Speicher sitzt, ergibt sich in den meisten Fällen eine undefinierte
Mischprobe aus dem Leitungsnetz und Speicher.
Dipl.-Ing. Günter Wolter Stand 10.09.2014
Stagnation muss vermieden werden (Wasser muss fließen!)
Möglichst kurze Rohrleitungsführung
Anordnung der überwiegend genutzten Entnahmestellen am Ende von Stichleitungen
Keine Überdimensionierung der Rohrquerschnitte
Auslegung der Warmwasserspeicher so klein wie möglich
Unmittelbarer Anschluss von Sicherheitsventilen
Abtrennung der Löschwasserversorgung
Fachgerechte Dämmung der kalt- und warm gehenden Leitungen
Einhaltung der Vorgaben zur Temperaturführung in Warmwassersystemen
Sicherstellung eines bestimmungsgemäßen Betriebes der Trinkwasserinstallation
Anwendung der DIN EN 1717 mit DIN 1988-100 Schutz des Trinkwassers
Auf Sauberkeit achten!!!
Einen Bestandsschutz gibt es nicht mehr, wenn die Gesundheit gefährdet ist.
OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2002 – 30 U 20/21
Daraus ergibt sich, dass bauliche Mängel, wie z. B. Tote- oder Umgehungsleitungen, rückgebaut werden müssen.
Es besteht daher auch eine Informationspflicht des Installateurs, auf solche Mängel hinzuweisen. Die
notwendigen Maßnahmen sind anzubieten.
Technische Trinkwasserhygiene
Dipl.-Ing. Günter Wolter Stand 10.09.2014
Füllen von Heizungsanlagen und Installationsarten
Bisher gab es in der DIN 1988-4 einen Unterschied zwischen kurzzeitigem und ständigem Anschluss.
Kurzzeitiger Anschluss für längstens 24 Stunden unter ständiger Beobachtung. !!! Ab sofort verboten !!!
Alle Anschlüsse an die Trinkwasserinstallation werden als ständige Anschlüsse angesehen.
Das bedeutet für Heizungsanlagen, dass beim Füllen mindestens ein Rohrtrenner zur Absicherung vorhanden sein
muss!!!
1. T-Stück Installation (herkömmlich)
2. Durchschleifen
3. Ringinstallation
Mögliche Installationsarten zum Anschluss von Sanitärgegenständen.
Dipl.-Ing. Günter Wolter Stand 10.09.2014
DIN EN 806-2 Planung
30 s nach dem vollen Öffnen einer Entnahmestelle sollte die Wassertemperatur nicht 25 °C für
Kaltwasserstellen übersteigen und sollte nicht weniger als 60 °C für Warmwasserentnahmestellen
betragen, sofern dem nicht örtliche oder nationale Regelungen entgegenstehen.
Zum Zwecke der thermischen Desinfektion sollte in Warmwassersystemen die Möglichkeit
bestehen, auch an den entferntesten Entnahmestellen 70 °C zu erreichen (siehe 9.1).
DIN 1988-200
Temperaturen Entnahmestellen
Dipl.-Ing. Günter Wolter Stand 10.09.2014
Rohrbelüfter
Sammelsicherung Strangbelüftungsventil
Schutz gegen Rücksaugen von verunreinigtem Wasser in die Trinkwasserleitung.
Früher verpflichtend für die Bauabnahme, heute hygienisch bedenklich.
Sammelsicherungen werden durch Einzelsicherungen ersetzt
(Rückflussverhinderer)
- Duschschläuchen
- Armaturen
- Handbrausen
- …..
Problemstellung
1. Die Installation der Strangbelüftungsventile sollte wie auf der Grafik dargestellt
erfolgen. Häufig wurde in der Vergangenheit Rohr gespart. Beginnend von der
Wohnungsabsperrung wurde eine ca. 1-1,5 m lange Zuleitung verlegt.
2. Viele Rohrbelüfter wurden entfernt und mit Stopfen verschlossen. Die Leitungen
mit stagnierendem Wasser liegen weiterhin unsichtbar unter Putz.
Achtung:
Wenn Rohrbelüfter zurückgebaut werden, sind alle Armaturen im Gebäude mit Einzelsicherungen zu versehen!
Dipl.-Ing. Günter Wolter Stand 10.09.2014
Möglicher Ablauf bei einem Legionellenbefall
1. Gefährdungsanalyse, Information Gesundheitsamt und der Bewohner
2. Um den Betrieb aufrecht zu erhalten
• Endständige Filter (Haltbarkeit 4-8 Wochen).
• Die thermische Spülung kann im Anschluss zu einer erhöhten Legionellenbelastung führen.
(„Alarmmeldung“ und Verkapseln der Legionellen im Biofilm). Es werden nur die frei
schwimmenden Legionellen inaktiviert.
3. Abarbeiten der Maßnahmenempfehlung aus der Gefährdungsanalyse.
4. Eventuell erneut thermische oder chemische Desinfektion durchführen.
5. Beprobung nach Absprache mit dem Gesundheitsamt.
6. Ggf. weitere Maßnahmen…..
Dipl.-Ing. Günter Wolter Stand 10.09.2014
Ablauf der thermischen Desinfektion nach Arbeitsblatt W551
1. Das gesamte System, einschließlich aller Entnahmestellen.
2. Bei Zirkulationssystemen (Zirkulationspumpe an, Entnahmestellen geschlossen und Zirkulationstemperatur <70 °C)
Achtung: Materialverträglichkeit.
3. Entnahmestellen nacheinander mit >70°C für 3 Minuten thermisch Desinfizieren.
4. Zur Verhinderung von Rekontamination sind die Armaturen und Leitungsabschnitte hintereinander zu wählen.
5. Kontrolle und Protokollierung der Temperatur und Spülreihenfolge.
6. Für Verbrühungsschutz sorgen.
7. Anlage in den bestimmungsgemäßen Betrieb bringen.
Chemische Desinfektion gemäß DVGW-Arbeitsblatt W291
Jede Desinfektionsmaßnahme, egal ob chemisch oder thermisch, schädigt die Trinkwasserinstallation!!!
Dipl.-Ing. Günter Wolter Stand 10.09.2014
Grenzwertüberschreitung des Werkstoffes Blei in einer Trinkwasser-Installation
Technische und rechtliche Betrachtung
• Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser beträgt seit dem 01.12.2013 10 µg Blei/Liter
• Seit Ende der neunziger Jahre ist bekannt, dass dieser Grenzwert zum obigen Datum in Kraft tritt. Der Grenzwert
wurde sukzessive abgesenkt, 40 µg/l Ende der Neunziger, 25 µg/l ab 2003 und als Schlusswert 10 µg/l ab 01.12.2013
S-0-Probe Ist die sogenannte Frischwasserprobe, es wird solange Wasser gezapft, bis sich eine
Temperaturkonstanz eingestellt hat, ein Liter Wasser wird untersucht. Die S-0-Probe gibt Auskunft über
den Bleigehalt des vom Versorger gelieferten Trinkwassers.
S-1 und S-2 Nach vier Stunden Stagnation (in Ausnahmefällen auch weniger, aber mindestens nach zwei Stunden)
Probe wird an der gleichen Armatur ohne vorheriges Ablassen zweimal ein Liter Wasser entnommen, die
sogenannten S-1- und S-2-Proben.
Grenzwert S1 und S2 überschritten
Information der Verbraucher
1. über die Prüfergebnisse.
2. Das Trinkwasser kann für andere Zwecke als zur Nahrungszubereitung, z. B. Duschen, verwendet werden.
3. Erwachsene und Jugendliche können bis zur Mängelbeseitigung das Trinkwasser zur Nahrungszubereitung nutzen,
wenn es bis zur Temperaturkonstanz abgelassen wird.
4. Für Säuglinge und Kleinkinder ist das Trinkwasser unter keinen Umständen zur Nahrungsmittelzubereitung zu
verwenden.