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FAKULTÄT FÜR SOZIAL- UND RECHTSWISSENSCHAFTEN Sozialrecht Bachelor of Laws (LL.B .) Studienbeginn: Oktober 2016

FAKULTÄT FÜR SOZIAL- UND … · Studienverlaufsplan, Darstellung des gesamten Studiengangs Studiengang Sozialrecht, LL.B. 1. Studienjahr: Grundlagen und Methoden

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FAKULTÄT FÜR SOZIAL- UND RECHTSWISSENSCHAFTEN

Sozialrecht Bachelor of Laws (LL.B.)

Studienbeginn: Oktober 2016

Studienverlaufsplan, Darstellung des gesamten Studiengangs Studiengang Sozialrecht, LL.B.

1. Studienjahr: Grundlagen und Methoden Block 1 2 3 4 5 6 7 8

Zeitraum 04.10.-16.10.2016 17.10.-20.11.2016 21.11.-23.12.2016 Weihnachtspau-

se

09.01.-12.02.2017 13.02.-19.03.2017 20.03.-

02.04.2017

14.04.-

23.04.2017

03.04.-14.05.2017 15.05.-18.06.2017 19.06.-23.07.2017 24.07.-

27.08.2017

28.08.-30.09.2016 ECTS

Ge-samt

Modul-Nr. Vormodul 1 2 3 5 6 7 9 8

Modulbezeichnung Allg. Einführung Studiengangeinlei-

tendes Schlüssel-

modul Methodik

des Wirtschafts-rechts (Rechtliche

Grundlagen und

juristische Metho-

denlehre)

Grundlagen des

Zivilrechts

Grundlagen des

Öffentlichen

Rechts

Vertragsrecht Verfügungszeit/

Nachprüfungen

Ferien Grundlagen des

Sozialrechts

Sachenrecht/ Kredit-

sicherungsrecht/

Forderungsdurchset-

zung

Lebenslage Familie Ferien Sozialverwaltung

und Rechtsschutz

Modulverantwortlicher Zentral Prof. Dr. Sutter Prof. Dr. Sutter Prof. Dr. Baumeister Prof. Dr. Schärtl Prof. Dr. Baumeister Dr. Michl Prof. Dr. Wienand Prof. Dr. Wienand

(weitere) Dozenten alle Dozenten Wienand Sutter

Dauer 2 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 2 Wochen 1 Woche 5 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 5 Wochen

Credit Points 6 6 6 8 8 6 6 4 (8)

Modul-Nr. 4 4 4 8 8

Modulbezeichnung Wissenschaftliches

Arbeiten/ Juristische

Arbeitstechniken

Wissenschaftliches

Arbeiten/ Juristische

Arbeitstechniken

Wissenschaftliches

Arbeiten/ Juristi-

sche Arbeitstech-niken

Sozialverwaltung/

Rechtsschutz

Sozialverwaltung/

Rechtsschutz

Ferien Praktikumsvorbereitung

(Vormodul zu 17),

Berufsfeldanalyse

Modulverantwortlicher Prof. Dr. Baumeister Prof. Dr. Baumeister Prof. Dr. Baumeister Prof. Dr. Wienand Prof. Dr. Wienand Kanzler

Dozenten Baumeister, Sutter,

Wienand

Dauer 5 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 3 Wochen

Credit Points 2 (6) 2 (6) 2 (6) 2 (8) 2(8)

Credit Points Gesamt 8 8 8 8 8 8 8 4 60

fakultativ: außercurricularer Sprachkurs English/ Business English/sonstige Sprache

2. Studienjahr: Vertiefung/ Praxis

Block 1 2 3 4 5 6 7 8

Zeitraum 01.10.-15.10.2017 16.10. -19.11.2017 20.11-22.12.2017 Weihnachtspau-se

08.01.-11.02.2018 12.02.-18.03.2018 19.03. – 29.03.18

30.03. – 08.04.18

09.04.-13.05.2018 14.05.-17.06.2018 18.06.-22.07.2018 23.07.-26.08. 2018

27.08.-30.09. 2018

Modul-Nr. 10 11 12 13 14 15 16

Praktikum

Modulbezeichnung Verfügungszeit/

Nachprüfungen

Arbeits- und Sozial-

versicherungsrecht/ Personal

Verwaltungs- und

Europarecht

Krankheit, Behin-

derung und Pfle-gebedürftigkeit

Lebenslage Arbeit

und Arbeitslosigkeit

Verfügungszeit/

Nachprüfungen

Ferien Öffentliche Verwal-

tung

Insolvenz und Bera-

tung

Modulverantwortlicher N.N. Prof. Dr. Baumeister Prof. Dr. Baumeister Prof. Dr. Baumeister Prof. Dr. Wienand Prof. Dr. Schärtl

Dozenten Feuerborn

Dauer 2 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 2 Wochen 1 Woche 5 Wochen 5 Wochen

Credit Points 8 6 8 (10) 8 8 8 12(30)

Modul-Nr. 12

Modulbezeichnung Krankheit, Behinde-

rung und Pflegebe-

dürftigkeit

Modulverantwortlicher Prof. Dr. Baumeister

Dozenten

Dauer 5 Wochen

Credit Points 2 (10)

Credit Points Gesamt 8 8 8 8 8 8 12(30) 60

3. Studienjahr: Praxis/ Vertiefung/ Bachelor

Block 1 2 3 4 5 6 7 8

Zeitraum 01.10 – 18.11.18 19.11 – 23.12.18 Weihnachtspau-

se

07.01. – 10.02.19 11.02. – 17.03.19 18.03. –

31.03.19

19.04. –

28.04.19

01.04. – 12.05.19 13.05. – 16.06.19 17.06. – 29.09.2019

Modul-Nr. 16 17 19 20 21 22

Modulbezeichnung Praktikum Lebenslage Alter

und Alterssiche-

rung

Recht der sozialen

Dienste und Einrich-

tungen

Verfügungszeit/

Nachprüfungen

Ferien Wahlpflichtfach Methodik des Rechts

in Wissenschaft und

Praxis

Bachelor-Thesis mit Begleitseminar

Modulverantwortlicher Betreuende Dozenten Prof. Dr. Wienand Prof. Dr. Wienand Dozenten je nach

Wahlpflichtfach

Prof. Dr. Baumeister Betreuende Dozenten

Dozenten Vigener, Fluck Höner, Wienand

Dauer 5 Wochen 5 Wochen 2 Wochen 1 Woche 5 Wochen 5 Wochen 12 Wochen

Credit Points 6 6 6 6

Nr. 18 18

Modulbezeichnung Projektmanagement und Praxisprojekt Forts. Praxisprojekt

Modulverantwortlicher Prof. Dr. Sutter/ Betreuende Dozenten Betreuende Dozenten

Inhalte

Dauer 10 Wochen 5 Wochen

Credit Points 2(6) 2(6)

Credit Points Gesamt 18 (30) 7 7 8 6 12 60

180

Modulhandbuch

Sozialrecht, LL.B.

Inhalte: Modultabelle mit Prüfungsleistungen Modulübersicht Modulbeschreibungen Kompetenzmodell Rechtswissenschaftliche Studiengänge (KRS)

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Modultabelle

Gruppennummer: 6190-16.01-SozRe Studiendauer: 01.10.2016 bis 30.09.2018 Stand: 28.07.2016

Bachelorstudiengang Sozialrecht (LL.B.)

Nr. (CN) Nr. Modul / Kurs Art Jahr/ Block

Dauer in Wochen im Semester

CP Prüfungsleistung

im Semester Studienleistung

Im Semester Fach. Gew.

----- Pflichtbereich----- 1 2 3 4 5 6 Sem Art Sem Art Gew.

1119-2 M 1 Rechtliche Grundlagen und juristische Methodenlehre

V/Ü/GrA I/1 5 6 1 KomP

[ReD (25%), Präs (75%)]

1 LT 6

1120 M 2 Grundlagen des Zivilrechts V/Ü/GrA

/FA I/2 5 6 1 Kls 6

1121-2 M 3 Grundlagen des öffentlichen Rechts

V/Ü/GrA/FA

I/3 5 6 1 MP 6

1122 M4 Wissenschaftliches Arbeiten / Juristische Arbeitstechniken

V/Ü/GrA/Exk

I/1-3 15

6 1 StA 1 Ro 6

1123 M 5 Vertragsrecht V/Ü/GrA

/PoL I/4 5 8 1 StA 8

1375-3 M 6 Grundlagen des Sozialrechts V/Ü/GrA

/FA I/5 5 8 2 MP 2 Präs 8

2514 M 7 Sachenrecht/ Kreditsicherungsrecht/ Forderungsdurchsetzung

V/Ü/FA I/6 5 6 2 Kls 6

M 8 Sozialverwaltung und Rechts-schutz

V/Ü/GrA/FA

I/6-8 15 8 2 PrA 8

1382 M 9 Lebenslage Familie V/Ü/FA I/7 5 6 2 FA 6

2496 M 10 Arbeits- und Sozialversicherungs-recht/ Personal

V/Ü/FA II/1 5 8 3 StA 8

2495-2 M 11 Verwaltungs- und Europarecht V/Ü/FA II/2 5 6 3 Präs 6

2517 M 12 Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit

V/Ü/FA II/2-3 10 10 3 PrA 3 Präs 10

2516 M 13 Lebenslage Arbeit und Arbeitslo-sigkeit

V/Ü/FA II/4 5 8 3 FA 8

1385-2 M 14 Öffentliche Verwaltung V/Ü/GrA/Ro/FA

II/5 5 8 4 PrA 8

2515 M 15 Insolvenz und Beratung V/Ü/GrA II/6 5 8 4 FA 2 Ro 8

1007-2 M 16 Praktikum P II/7-III/2

15 14 30 4/5 KomP

[PB, Präs] (unbenotet)

4/5 Präs (V2)

2518 M 17 Lebenslage Alter und Alterssiche-rung

V/Ü/GrA/Ro/FA

III/3 5 6 5 Ref 6

1135-2 M 18 Projektmanagement / Praxispro-jekt

PoL/GrA/PE

III/3-5 15 6 5 PrA 5 PE (V1) 6

2519 M 19 Recht der sozialen Dienste und Einrichtungen

V/Ü/GrA/Ro/FA

III/4 5 6 5 FA 6

M 21 Methodik des Rechts in Wissen-schaft und Praxis

V/Ü/GrA/Sem

III/6 5 6 6 MP 6 Ex 6

A-1001 M 22 Bachelor-Thesis Th III/7-8 10 12 6 Th (75%), Ko (25%)

6 Präs (M

1001) 12

----- Wahlpflichtbereich-----

M 20 Wahlpflichtfach V/Ü/FA/R

o III/5 5 6 6 FA 6

Abkürzungen: Ber = Bericht; Ent = Entwurf; Es = Essay; Ex = Exposé; Exk = Exkursion; FA = Fallarbeit; GrA = Gruppenarbeit; Kls = Klausur; Ko = Kolloquium; KomP = Kombinations-prüfung; L = Labor; LT = Lerntagebuch; Mod = Moderation; MP = Mündliche Prüfung; N = Nachweis; P = Praktikum/Praxis; PA = Projektarbeit; PB = Praxisbericht; PE =

Projektentwicklung; PF = Portfolio; PoL = Problemorientiertes Lernen; PrA = Praktische Arbeit; Präs = Präsentation; Pro = Protokoll; PS = Planspiel; ReD = Recherche und

Dokumentation; Ref = Referat; Ro = Rollenspiel; Sem = Seminar; SP = Stationsprüfung; StA = Studienarbeit; Te = Test; Th = Thesis; TQ = Test (Quiz); TT = Testat; Tu = Tutorium; Ü =

Übung; V = Vorlesung; WP = Wissenschaftliches Poster

(1) Besondere Zugangsvoraussetzungen

Keine; ein Vorpraktikum wird nicht verlangt.

(2) Rahmenbedingungen des Studiengangs

a. Der erfolgreiche Studienabschluss erfordert die Erreichung von min. 180 Credit Points. Jedem Credit Point wird ein Workload von 25 Zeitstunden (bei Kontaktzeiten Unterrichtsstunden á 45 Min.) zugrunde gelegt. Abweichend zu Satz 2 wird für das Praktikum jedem Credit Point ein Workload von 30 Zeitstunden zugrunde gelegt.

b. Das Studium ist ein Präsenzstudium. Für einzelne Module bzw. Modulteile kann der Modulbeauftragte im Einvernehmen mit dem Studiengangsleiter eine Präsenzpflicht

durch Kennzeichnung im Kursbuch festlegen. Soweit in diesem Fall durch Studierende keine Teilnahme im Umfang von mindestens 80% der Pflichttermine nachgewiesen sind,

kann im Einvernehmen mit dem Studiengangsleiter die Erbringung zusätzlicher Arbeitsleistungen verlangt oder die Zulassung zur Teilnahme an der zugehörigen Prüfungsleistung

durch den Modulverantwortlichen versagt werden.

(3) Inhaltliche Besonderheiten im Studium

a. Das Praktikum dauert 6 Monate mit mindestens 100 Präsenztagen in Vollzeit und erfordert die Erreichung von 30 CP. Das Praxisprojekt umfasst 10 Wochen und erfordert 6

CP.

b. Im Studium ist ein Wahlpflichtfach mit 6 CP erforderlich. c. Klausuren werden mit einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten ausgegeben. Die Möglichkeit einer persönlichen Schreibverlängerung (§ 7 Abs. 3, 4 SPO) bleibt unberührt.

(4) Abschlussarbeit und besondere Regelungen zum Studienende

a. Die Bearbeitungsdauer der Bachelor-Thesis beträgt zehn (10) Wochen, die der Studienarbeiten vier (4) Wochen.

b. Die Prüfungszeit für das Kolloquium zur Bachelor-Thesis beträgt pro Kandidat 30 Minuten.

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Studiengang Sozialrecht, LL.B.

Modulübersicht

Studienjahr 1: Grundlagen

Modul 1: Studiengangeinleitendes Schlüsselmodul Methodik des Wirtschaftsrechts (Rechtliche Grundla-

gen und juristische Methodenlehre) Modul 2: Grundlagen des Zivilrechts Modul 3: Grundlagen des Öffentlichen Rechts Modul 4: Wissenschaftliches Arbeiten/ Juristische Arbeitstechniken Modul 5: Vertragsrecht Modul 6: Grundlagen des Sozialrechts Modul 7: Sachenrecht – Kreditsicherungsrecht – Forderungsdurchsetzung Modul 8: Sozialverwaltung/ Rechtschutz Modul 9: Lebenslage Familie

Studienjahr 2: Vertiefung

Modul 10: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht / Personal Modul 11: Verwaltungs- und Europarecht Modul 12: Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit Modul 13: Lebenslage Arbeit und Arbeitslosigkeit Modul 14: Öffentliche Verwaltung Modul 15 : Insolvenz und Beratung

Studienjahr 2/3: Praxis

Modul 16: Praktikum Modul 18: Projektmanagement/ Praxisprojekt

Studienjahr 3: Bachelor

Modul 17: Lebenslage Alter und Alterssicherung Modul 19: Wahlpflichtfach Modul 20: Recht der sozialen Dienste und Einrichtungen Modul 21: Methodik des Rechts in Wissenschaft und Praxis Modul 22: Bachelorthesis mit Begleitseminar

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

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Modul 1: Studiengangeinleitendes Schlüsselmodul Methodik des Wirtschaftsrechts (Rechtliche Grundlagen und juristische Methodenlehre)

Studienjahr/ Abschnitt

Häufigkeit des Angebots

Dauer Art ECTS-Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

I/1 1x jährlich 5

Wo.

Pflichtmodul 6 Workload: 150 h

Kontaktzeiten: 60 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-

gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-

le an der Modulnote)

Lehr- und

Lernme-

thoden

Modul-

verantwortliche(r)

keine Als Modul in rechts- und wirt-

schaftswissen-

schaftlichen Studi-engängen geeig-

net

KomP [Recherche und Dokumen-

tation (25 %), Präsentation

(75%)]

(Studienleistung: Lerntage-

buch)

Vorlesung/ Übungen/

Gruppenar-

beit

Prof. Dr. Carolin Sutter

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenzen (1-BA-1, 2-BA-1, 4-BA-1-Grundlagen)

Die Studierenden können verschiedene Rechtsgebiete innerhalb unserer Rechtsordnung systematisieren.

Sie sind in der Lage, einfache juristische Fragestellungen zu erkennen und den grundlegenden Rechts-

gebieten zuzuordnen. Sie haben erste Erfahrungen im Umgang mit Gesetzen gewonnen und können

Tatbestandsmerkmale von Normen und unbestimmte Rechtsbegriffe identifizieren. Sie wissen, wie Ur-

teile und Fachliteratur für die Interpretation von Rechtstexten genutzt werden. Die Studierenden ken-

nen die gängigen Recherchemöglichkeiten und können ermittelte Quellen kritisch reflektieren. Sie sind

in der Lage, anhand dieser Quellen einfache juristische Fragestellungen zu beantworten.

2. Sozial- und Selbstkompetenzen (6-BA-1, 6-BA-2)

Die Studierenden besitzen die Fähigkeit, Aufgaben im Team zu organisieren und zu bearbeiten. Sie können Rückmeldungen zu eigenen und fremden Leistungen verarbeiten und für neue Aufgaben nutzen.

3. Handlungskompetenz

Die Studierenden kennen die Elemente der juristischen Methodik und können diese auf einfache juristische Sachverhalte fehlerfrei anwenden.

Die Studierenden haben einen Einblick in die vielfältigen Tätigkeitsbereiche eines Wirtschaftsjuristen ge-wonnen und verstehen dessen Aufgabenbereiche.

Constructive Alignment

Das Einstiegsmodul soll das Interesse der Studierenden an ihrem Fach und den Fragen des Rechts wecken. Es

ist das „Schlüsselmodul“ zu Studium. Es soll weiter die Notwendigkeit des Studierens und der Beherrschung

juristischer Methodik nahe bringen. Ob diese Ziele erreicht sind, zeigen die Studierenden im Rahmen der Beschäftigung in Gruppen mit verschiedenen Problemstellungen, zu denen sie eine „Untersuchung“ durch-

führen sollen, die zunächst in einem Zwischenschritt (in der 3. Woche) zu einer (benoteten) Recherche und

Dokumentation (zum gewählten Thema mit vorgegebener Fragestellung) führt und schließlich in der Präsen-tation der Ergebnisse endet. Als Lehrformen sind vor allem kurze Vorlesungseinheiten als auch angeleitete

Projektarbeiten und Übungen zur Präsentation und zur Rhetorik vorgesehen. Hinzu kommen erste Recher-

che- und Dokumentationsübungen. Als Studienleistungen ist ein Lerntagebuch zu erstellen, in dem die Studierenden die aus ihrer Perspektive

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

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zentralen Lernfortschritte festhalten und reflektieren sollen. Zudem bedarf es für die Zulassung zur Modulab-schlussprüfung der Teilnahme an mindestens einer praktischen Rhetorikübung.

Durch die unselbständigen Teilprüfungen „Recherche und Dokumentation“ und „Präsentation“ im Verlauf

des Moduls werden Prüfungsbelastungen auf ein Minimum beschränkt. Gerade durch die Aufteilung wird der natürliche Prozess einer Untersuchung abgebildet und die Prüfung nicht auf einen Termin fokussiert. Das

erleichtert den Studierenden den Einstieg.

Lerninhalte

1. Grundlagen des Rechts

Funktionen und Begriff des Rechts

Bedeutung des Rechts für eine Gesellschaft

Rechtsquellen und Normenhierarchie

Die Rechtsordnung und ihre Systematisierung

2. Juristische Methodik

Rechtsanwendung

Auslegung

Rechtsfortbildung

3. Methodik der Fallbearbeitung

Ziele und Inhalt der Methodik

Vorgang der Rechtsfindung

o Arbeiten mit Sachverhalten/ Ermittlung des Sachverhalts

o Auffinden der richtigen Rechtsnorm o Struktur von Rechtsnormen

o Auslegung von Rechtsnormen

o Rechtsanwendung im Bereich der Lücke o Subsumtion

4. Quellenrecherche

Umgang mit den gängigen Recherchemöglichkeiten (Bibliothekskataloge, Datenbanken, Internet)

Literaturhinweise

Beaucamp/Treder, Methoden und Technik der Rechtsanwendung, 3. Auflage 2015 Kramer, Juristische Methodenlehre, 5. Auflage 2016

Reimer, Juristische Methodenlehre, 2016

Rüthers/Fischer/Birk, Rechtstheorie, 9. Auflage 2016 Zippelius, Juristische Methodenlehre, 11. Auflage 2012

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

6

Modul 2: Grundlagen des Zivilrechts

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

I/2 1x jährlich 5 Wo.

Pflichtmodul 6 Workload: 150 h Kontaktzeiten: 60 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h

Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Besuch der Ver-

anstaltung „Rechtliche

Grundlagen und

Juristische Me-thodenlehre“

Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Klausur Vorlesung/

Übung/ Gruppen-

arbeit/ Fall-

arbeit

Prof. Dr.

Carolin Sutter

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenz (1-BA-1,2-BA-1, 3-BA-1, 4-BA-1, 5-BA-1)

Die Studierenden sind mit der Grundsystematik des Zivilrechts vertraut und haben einen Überblick über den

Aufbau des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie können erste Querverbindungen innerhalb des BGB sowie zu benachbarten Gesetzen des Zivilrechts erkennen und herleiten.

Sie sind in der Lage, einfache vertragliche Erfüllungsansprüche und gesetzliche Ansprüche systematisch zu

prüfen. Die Studierenden können mit Fachliteratur arbeiten und einfache Recherchen mithilfe juristischer Datenban-

ken durchführen.

Sie kennen die Grundprinzipien der Fallarbeit und Präsentation.

2. Sozial- und Selbstkompetenz (6-BA-1, 6-BA-2, 6-BA-3)

Lern- und Leistungsbereitschaft Teamfähigkeit

Kommunikationsfähigkeit

Präsentationsfähigkeit

3. Handlungskompetenz

Die Studierenden sind in der Lage, einfache rechtliche Fragestellungen des Zivilrechts herauszuarbeiten, einzuordnen, zu analysieren und einer sachgerechten Lösung zuzuführen. Sie sind in der Lage, mit juristi-

scher Fachliteratur zu arbeiten und rechtliche Fragestellungen zu bearbeiten.

Constructive Alignment

Die Kompetenzziele des Moduls werden mittels fallbasierter Klausur geprüft. Die Klausur bietet hier den

Studierenden die Möglichkeit, die ersten Kenntnisse über die Zusammenhänge des Fachs und der juristischen Methodik fallbasiert anzuwenden und auf unbekannte Konstellationen zu übertagen sowie die schriftliche

Ausdrucksfähigkeit zu schulen.

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

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Lerninhalte

Behandlung der wichtigsten Grundregeln des Zivilrechts. Einführung in den Allgemeinen Teil des Bürgerli-chen Gesetzbuchs sowie in die Grundlagen des Vertragsrechts:

Überblick über das Rechtssystem

Einführung in das Zivilrecht/ Bürgerliche Recht/ Aufbau des BGB und dessen Bedeutung für das Zivil-recht/ Recht

Privatautonomie und Vertragsfreiheit

Abgrenzung vertragliche/ gesetzliche Ansprüche

Einführung in die Rechtsgeschäftslehre/ Voraussetzungen des Vertragsabschlusses/ Begriff der Wil-

lenserklärung

einseitige und zweiseitige Rechtsgeschäfte

einseitig und zweiseitig verpflichtende Verträge

Anspruchsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen

Anfechtung

Rechts- und Geschäftsfähigkeit

Stellvertretung

Erfüllung/ Aufrechnung/ Hinterlegung/ Erlass

Methodik der zivilrechtlichen Fallbearbeitung

Arbeiten mit Sachverhalten/ Ermittlung des Sachverhalts/ der Fallfrage(n)

Auffinden von Anspruchsgrundlagen/ Arbeiten mit Anspruchsschemata

Unterscheidung von Dezisions- und Kautelarjurisprudenz

Literaturhinweise

Brox/Walker, Allgemeiner Teil des BGB, 40. Aufl., 2016 Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 40. Aufl., 2016

Janda/Pfeifer, Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen, 2. Aufl., 2012 Jaensch, Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, 3. Aufl., 2012 Klunzinger, Einführung in das bürgerliche Recht, 16. Aufl., 2013 Führich, Wirtschaftsprivatrecht, 12. Aufl., 2014 Mehrings, Grundzüge des Wirtschaftsprivatrechts, 3. Aufl., 2015 Schnauder, Grundzüge des Privatrechts für den Bachelor, 3. Aufl., 2014

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

8

Modul 3: Grundlagen des öffentlichen Rechts

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

I/3 1x jährlich 5 Wo.

Pflichtmodul 6 Workload: 150 h Kontaktzeiten: 60 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h

Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Besuch der Ver-

anstaltung „Rechtliche

Grundlagen und

Juristische Me-thodenlehre“

Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Mündliche Prüfung Vorlesung/

Übung/ Gruppenar-

beit/ Fall-

arbeit

Prof. Dr.

Peter Baumeister

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenzen (1-BA-1)

Die Studierenden kennen die Grundlagen und die Bedeutung des nationalen, des internationalen und des

supranationalen Rechts. Sie können in lebenspraktischen Fällen Bezüge zu den Grundrechten herstellen und sind mit den Grundzügen der Grundrechtsdogmatik vertraut. Die Studierenden kennen den Aufbau der

Staats- und Verwaltungsorganisation und können seine Bedeutung für die Wahrnehmung öffentlicher Auf-

gaben einschätzen.

2. Sozial- und Selbstkompetenzen (6-BA-1, 6-BA-2)

Die Studierenden besitzen die Fähigkeit, Aufgaben im Team zu organisieren und zu bearbeiten. Sie können Rückmeldungen zu eigenen und fremden Leistungen verarbeiten und für neue Aufgaben nutzen.

3. Handlungskompetenzen Die Studierenden sind in der Lage, eine ausgewählte Thematik aus den Lehrinhalten praxisorientiert und auf

der Basis der wissenschaftlichen Grundanforderungen zu bearbeiten.

Constructive Alignment

Das Modul schließt mit einer mündlichen Prüfung ab. Die mündliche Prüfung entspricht den angestrebten

Kompetenzen, indem die Bezüge des Fachs zusammengeführt und in der Prüfungssituation gebündelt wer-den. Durch die mündliche Prüfung werden außerdem die mündliche Ausdrucksfähigkeit, die Argumentati-

ons- und Reaktionsfähigkeit der Studierenden gefördert.

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

9

Lerninhalte

1. Grundlagen des Staatsrechts

Grundrechte

Staatsstrukturprinzipien

Grundzüge Staatsorganisation

2. Grundlagen des Völkerrechts und seiner rechtlichen Bedeutung (einschl. EMRK und UN-Konventionen)

3. Europarecht im Überblick

Entwicklung

Grundstruktur

EUV, AEUV

Grundrechte-Charta

Handlungsformen und ihre Rechtswirkungen im nationalen Recht

4. Grundsätze des Verwaltungsrechts (in seiner Verknüpfung mit dem Staatsrecht)

5. Methodik der Fallarbeit/ Umgang mit höchstrichterlichen Entscheidungen

Literaturhinweise

Detterbeck, Öffentliches Recht, 10. Aufl., 2015 Haug, Fallbearbeitung im Staats- und Verwaltungsrecht, 8. Aufl., 2013

Sodan/Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, 7. Aufl., 2016

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

10

Modul 4: Wissenschaftliches Arbeiten/ Juristische Arbeitstechniken

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

I/1-3 1x jährlich 15 Wo.

Pflichtmodul 6 Workload: 150 h Kontaktzeiten: 60 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h

Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Parallelbesuch

der Module 1,2,3

Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Studienarbeit

(Studienleistung: Rollen-

spiel)

Vorlesung/

Übung/ Gruppenar-

beit/ Ex-

kursion

Prof. Dr.

Peter Baumeister

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Lernziele

- Vermittlung der Grundstrukturen des wissenschaftlichen Arbeitens

- Vermittlung der grundlegenden juristischen Arbeitstechniken - Vermittlung grundlegender Präsentationsfertigkeiten

- Vermittlung von Recherchetechniken

2. Fach- und Methodenkompetenz (3-BA-1, 4-BA-1, 2-BA-1)

Die Studierenden sind mit dem Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit vertraut, kennen die unterschiedli-

chen Formen des wissenschaftlichen Schreibens und ihrer Darstellung. Die Studierenden sind mit der juristi-schen Falllösungstechnik vertraut.

3. Sozial- und Selbstkompetenz (6-BA-1, 6-BA-2) Die Studierenden sind teamfähig. Die Studierenden besitzen Kommunikationsfertigkeiten.

4. Handlungskompetenz (3-BA-1, 2-BA-1, 6-BA-5) Die Studierenden sind in der Lage, selbständig einfache wissenschaftliche Arbeiten zu erstellen und in diesem

Rahmen entsprechende Quellen kritisch zu würdigen. Die Studierenden sind in der Lage, eigenständige ein-

fache (wirtschafts-) juristische Gutachten zu erstellen. Die Studierenden sind in der Lage vor einer (größeren) Gruppe zu präsentieren.

Constructive Alignment

Durch die Prüfungsform einer kleinen Studienarbeit wird den Studierenden die Möglichkeit geboten, die

Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens anzuwenden und erstmals in einer schriftlichen Ausarbeitung umzusetzen. Die Studierenden erhalten schriftliches und mündliches Feedback und können die mit dem Mo-

dul und der Prüfung erworbenen Kompetenzen im weiteren Studium anwenden. Die kleine Studienarbeit

bildet somit die Lernbasis für die kommenden schriftlichen Ausarbeitungen im Studienverlauf.

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

11

Lerninhalte

1. Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens - Definition Wissenschaft

- Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens

- Literaturrecherche/Onlinerecherche/Recherche in Datenbanken

2. Formerfordernisse für die Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten

- unterschiedliche Arten von wissenschaftlichen Arbeiten - formale Vorgaben

- Zitierregeln

- Arbeit mit Quellen (Auswahl, Bewertung)

3. Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit

- Themenfindung - Aufbau

- Präsentation der Ergebnisse (z.B. mündlich/schriftlich)

4. Juristische Arbeitstechniken

- Falllösungstechnik

- Gutachtenstil - Gebrauch der juristischen Fachsprache

5. Präsentationstechnik

6. Rhetorikübungen

Literaturhinweise

Bringewat, Methodik der juristischen Fallbearbeitung, 3. Aufl., 2016 Byrd/Lehmann, Zitierfibel für Juristen, 2. Aufl., 2016

Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, 8. Aufl., 2016 Stickel-Wolf, Wissenschaftliches Arbeiten und Lerntechniken, 8. Aufl., 2016

Beck, Recherchieren, Strukturieren, Präsentieren, 2014 Klein, Präsentieren mit Powerpoint, 2012 Nöllke/Schmettkamp, Präsentieren, 3. Aufl., 2016 Reiter, Studieren mit Erfolg: Perfekt präsentieren, 2012 Seifert, Visualisieren Präsentieren Moderieren, 35. Aufl., 2016

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

12

Modul 5: Vertragsrecht

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

I/4 1x jährlich 5 Wo.

Pflichtmodul 8 Workload: 200 h Kontaktzeiten: 80 h

Gelenktes Selbststudium: 40 h

Selbststudium: 80 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Teilnahme an

Modulen 1, 2 und 4

Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Studienarbeit (100%)

Vorlesung/

Übung/ Gruppenar-

beit/ Fallar-

beit/ Prob-lemorien-

tiertes Ler-

nen

Prof. Dr.

Christoph Schärtl

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenz (1-BA-2, 2-BA-1, 3-BA-1, 4-BA-2, 5-BA-1) Die Studierenden sind mit der Grundsystematik des Vertragsrechts vertraut. Sie sind in der Lage, einen ver-

traglichen Erfüllungsanspruch von der Anspruchsentstehung über mögliche Einwendungen und Einreden bis

hin zur Rechtsfolge systematisch zu prüfen. Sie kennen die Unterscheidung zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen sowie zwischen Primär-

und Sekundäransprüchen und können diese in ein Fallschema einordnen.

Die Studierenden sind mit der Subsumtion- und Gutachtentechnik vertraut. Sie kennen die Grundregeln der Rhetorik und Kommunikation sowie erste Schritte der (juristischen) Verhand-

lungsführung

2. Sozial- und Selbstkompetenz (6-BA-1, 6-BA-2, 6-BA-5-Grundlagen, 6-BA-7-Grundlagen)

Lern- und Leistungsbereitschaft

Teamfähigkeit Kommunikationsfähigkeit

Kritik- und Reflexionsfähigkeit

3. Handlungskompetenz

Die Studierenden sind in der Lage, rechtliche Fragestellungen der vertraglichen Schuldverhältnisse herauszu-

arbeiten, einzuordnen, zu analysieren und einer sachgerechten Lösung zuzuführen. Sie sind in der Lage, mit juristischer Fachliteratur zu arbeiten und rechtliche Fragestellungen mit Hilfe von juristischen Kommentaren

zu vertiefen. Sie sind mit den Grundzügen der vertraglichen Gestaltung vertraut.

Constructive Alignment

Das Modul nimmt die in Modul 1, 2 und 4 erworbenen Fach-, Sozial- und Handlungskompetenzen auf und

führt diese auf der nächsten Kompetenzstufe zusammen. Mit der Prüfungsform einer fallbasierten Studien-arbeit werden sowohl der dezisions-, als auch der kautelarjuristische Denkansatz, die Anwendung der juristi-

schen Methodik sowie die schriftliche Ausdrucksfähigkeit als juristische Kernkompetenzen gefördert.

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

13

Lerninhalte

Aufbauend auf das Modul 2 erfolgt die Besprechung und Bearbeitung wichtiger vertraglicher (und gesetzli-cher) Schuldverhältnisse des Besonderen Teils des Schuldrechts mit den folgenden Schwerpunkten:

Primärleistungspflichten/ Leistungsstörungen/Sekundärleistungspflichten

Leistungsstörungen - Unmöglichkeit/ Verzug

- Gewährleistungsrechte am Beispiel Kauf/ Werkvertrag

- Sonstige Leistungsstörungen

Erfüllungsansprüche aus Vertrag und Gesetz

Besondere Schuldverhältnisse/ Dauerschuldverhältnisse

Methodik der zivilrechtlichen Fallbearbeitung II

- Arbeiten mit Sachverhalten/ Ermittlung des Sachverhalts/der Fallfrage(n)

- Auffinden von Anspruchsgrundlagen/ Arbeiten mit Anspruchsschemata/ System der Einwendun-gen und Einreden

Unterscheidung von Dezisions- und Kautelarjurisprudenz

Einführung in die Vertragsgestaltung/ Besonderheiten des Vertragsschlusses durch AGB - vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten anhand von Fallstudien und Vertragsmustern

Literaturhinweise

Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 40. Aufl., 2016 Brox/Walker, Besonders Schuldrecht, 40. Aufl., 2016

Janda/Pfeifer, Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen, 2012 Müssig, Wirtschaftsprivatrecht, 19. Aufl., 2016 Schmittat, Einführung in die Vertragsgestaltung, 4. Aufl., 2015 Wieling/Finkenauer, Fälle zum Besonderen Schuldrecht, 7. Aufl., 2012

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

14

Modul 6: Grundlagen des Sozialrechts

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit

des Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

I/5 1x jährlich 5 Wo Pflichtmodul 8 Workload: 200 h Kontaktzeiten: 90 h

Gelenktes Selbststudium: 60 h

Selbststudium: 50 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Anteile an der Mo-

dulnote)

Lehr- und Lern-methoden

Modul-verantwortliche(r)

Teilnahme an

Modulen 1-3

geeignet auch als

Modul im Studien-gang Soziale Ar-

beit, B.A.

Mündliche Prüfung

(100%)

(Studienleistung: Prä-

sentation)

Vorlesung/

Übung/ Grup-penarbeit/

Fallarbeit

Prof. Dr.

Peter Baumeister

Qualifikationsziele Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen 1. Die Studierenden besitzen Grundkenntnisse im gesamten nationalen materiellen Sozialrecht und können

auf dieser Basis in praktischen Fallkonstellationen mögliche Leistungsansprüche im Grundsatz ermitteln (1-

BA-1, 2-BA-1). 2. Die Studierenden kennen und verstehen sowohl das Finanzierungssystem in allen Bereichen der sozialen

Sicherung als auch die unterschiedlichen Systeme von Staats- bis Selbstverwaltung (1-BA-1, 2-BA-1).

3. Die Studierenden beherrschen den Organisationsaufbau staatlicher und kommunaler Behörden und ken-nen im Grundsatz deren Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Sozialrechts (1-BA-1, 2-BA-1).

4. Die Studierenden kennen das Verwaltungsverfahren und das Rechtsschutzsystem im Sozial- und Verwal-

tungsrecht und können an praktischen Fällen Fehleranalysen im Hinblick auf das Verwaltungsverfahren durchführen (1-BA-1, 2-BA-1, 3-BA-1).

II. Sozial- und Selbstkompetenzen 1. Die Studierenden sind in der Lage, in einem Team eigenverantwortlich zu arbeiten und mögliche Konflikte

zu lösen (6-BA-1, 6-BA-4).

2. Die Studierenden beherrschen gängige Präsentationstechniken und können ein spezielles Thema aus den Gebieten der Lehrinhalte in knapper Form präzise darstellen und vortragen (6-BA-2, 6-BA-3).

III. Handlungskompetenzen Die Studierenden können erste Verknüpfungen zwischen den behandelten Themengebieten herstellen und

haben mit ihrem Überblick über das Sozialrecht die Fähigkeit, in einfachen Problemfällen aus der Praxis erste

Lösungsansätze zu liefern.

Constructive Alignment

Aufbauend auf den Basismodulen 2, 3 und 4 werden die Studierenden mit den Grundlagen des Sozialrechts konfrontiert. Mit Hilfe von Praxisfällen werden die zentralen Inhalte des Sozialrechts nahegebracht und teil-

weise selbst erschlossen. Die Fähigkeit, Verbindungen zwischen einzelnen Teilgebieten in einfachen Prob-

lemfällen herzustellen, wird in einer Klausur geprüft. Als Lehrformen eignen sich Vorlesung, Übung, Grup-penarbeit und Fallstudien.

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

15

Lerninhalte

1. Das nationale Sozialrecht im Überblick

Soziale Vorsorge (SGB V, XI, VII, VI, III)

Soziale Entschädigung

Soziale Hilfe und Förderung

2. Struktur der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme

3. Die Sozialversicherung in ihren Verbindungen zum Zivilrecht (insbesondere SGB VII)

4. Allgemeine Regeln des Sozialrechts (GG, SGB I, SGB IV)

GG: v.a. Sozialstaatsprinzip, Gesetzgebungskompetenzen

SGB I: Grundsätze des Leistungsrechts, Mitwirkung des Leistungsberechtigten

SGB IV: v.a. Beschäftigung und selbständige Tätigkeit, Arbeitsentgelt und sonstiges Einkommen, Leistungen und Beiträge

Literaturhinweise

BMAS (Hrsg.), Übersicht über das Sozialrecht – Ausgabe 2016/2017, 13. Aufl., 2016 Brand, Praxis des Sozialrechts, 2011 Eichenhofer, Sozialrecht, 9. Aufl., 2015

ders., Sozialrecht der Europäischen Union, 6. Aufl., 2015

Kokemoor, Sozialrecht, 6. Aufl., 2014 Muckel/Ogorek, Sozialrecht, 4. Aufl., 2011

Waltermann, Sozialrecht, 12. Aufl., 2016

Eichenhofer/Janda, Klausurenkurs im Sozialrecht, 8. Aufl., 2014

Felix, Das Sozialrechtsfallbuch, 2012; Der Sozialrechtsfall 2, 2014

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

16

Modul 7: Sachenrecht/ Kreditsicherungsrecht/ Forderungsdurchsetzung

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

I/6 1x jährlich 5 Wo.

Pflichtmodul 6 Workload: 150 h Kontaktzeiten: 60 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h

Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Keine Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Klausur

Vorlesun-

gen/ Übun-gen / Fallar-

beit

Dr. Michl

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenzen (1-BA-3, 2-BA-2, 4-BA-1, 4-BA-2, 5-BA-2)

Die Studierenden kennen die Grundlagen und die Bedeutung des Sachenrechts sowie des Kreditsicherungs-

rechts für die Unternehmenspraxis. Sie können in unternehmenspraktischen Fällen Bezüge zu den Kreditsi-cherungsgeschäften herstellen und können insbesondere die Vor- und Nachteile verschiedener Kreditsiche-

rungsinstrumente in spezifischen Fallkonstellationen bewerten.

Die Studierenden haben Grundlagenkenntnisse der Sachenrechts- und Kreditsicherungsdogmatik erworben und sind in der Lage, neue, unklare und ungewöhnliche Problemstellungen als solche zu erkennen. Die Stu-

dierenden besitzen die Fähigkeit, ihr Wissen und Verständnis sowie ihre Analysefähigkeit auf dem Gebiet des

Sachen- und Kreditsicherungsrechts anzuwenden, um praxisorientiert Planungen und Konzepte für komple-xere Aufgabenstellungen im Kreditsicherungsrecht zu entwickeln und dabei über wissenschaftliche Recher-

che Fachliteratur und Datenbestände zu identifizieren, zu interpretieren und in eine Problemlösung zu integ-

rieren.

2. Sozial- und Selbstkompetenzen (6-BA-1, 6-BA-2)

Die Studierenden besitzen die Fähigkeit, Aufgaben im Team zu organisieren und zu bearbeiten. Sie können Rückmeldungen zu eigenen und fremden Leistungen verarbeiten und für neue Aufgaben nutzen.

3. Handlungskompetenzen Die Studierenden sind in der Lage, eine ausgewählte Thematik aus den Lehrinhalten praxisorientiert und auf

der Basis der wissenschaftlichen Grundanforderungen zu bearbeiten.

Constructive Alignment

Mit dem Modul werden die juristischen Kompetenzen der Studierenden anhand von Lehrvorträgen, Übun-

gen und Fallsimulationen erweitert. Als adäquate Prüfungsformen unterstützt die Klausur den Kompetenz-erwerb der Studierenden im Modul.

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

17

Lerninhalte

Einführung in das Sachenrecht

Recht der Kreditsicherung: Grundkenntnisse über Sicherungsgeschäfte, welche den Schutz des Gläubi-

gers einer Forderung vor Verlusten bezwecken, falls der Schuldner nicht leistet:

Personalsicherheiten (Bürgschaft, Garantievertrag, Eigentumsvorbehalt)

Sicherungsübereignung

Pfandrechte

Sicherungsabtretung

Grundpfandrechte (Hypothek/ Grundschuld)

Einführung in das Recht der Forderungsdurchsetzung und -beitreibung

Geltendmachung von Forderungen

Mahnverfahren

Klageweg

Vollstreckungsrecht gem. ZPO

Europäische Regelungen zur Forderungsbeitreibung (Grundzüge)

Vollstreckung und Forderungsbeitreibung im Ausland (Grundzüge)

Fallarbeit

Literaturhinweise

Vieweg/Werner, Sachenrecht, 7. Aufl., 2015

Wolf/Wellenhofer, Sachenrecht, 31. Aufl., 2016 Reinicke/Tiedtke, Kreditsicherung, 6. Aufl., 2016

Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 10. Aufl., 2014

Lackmann, Zwangsvollsteckungsrecht,10. Aufl., 2013

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

18

Modul 8: Sozialverwaltung und Rechtschutz

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

I/6-8 1x jährlich 15 Wo Pflichtmodul 8 Workload: 200 h Kontaktzeiten: 80 h

Gelenktes Selbststudium: 40 h

Selbststudium: 80 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Teilnahme am

Modul 6

als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Praktische Arbeit Vorlesung/

Übung/ Gruppenar-

beit/ Ex-

kursion

Prof. Dr.

Peter Baumeister

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen

Die Studierenden sind mit den Grundsätzen des Sozialverwaltungsverfahrens und den Instrumenten der

Rechtsdurchsetzung vertraut. Sie kennen die Unterschiede zwischen der zivilrechtlichen und der verwaltungs-rechtlichen Vollstreckung. Die unterschiedlichen Bedeutungen von Verwaltungs- und Gerichtsentscheidun-

gen können sie einordnen. Die diversen prozessrechtlichen Begriffe sind ihnen bekannt.

II. Sozial- und Selbstkompetenzen

Die Studierenden sind in der Lage, im Kontext von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren überwiegend korrekt

fachsprachliche Begriffe einzusetzen.

III. Handlungskompetenzen

Die Studierenden können in materiellrechtlich einfach gelagerten Fallkonstellationen Widerspruchsschreiben und Klageschriften sowie Widerspruchsbescheide auf einem gehobenen Niveau verfassen.

Constructive Alignment

Das Modul macht die Studierenden vertraut mit der zunächst eher fremden Welt von Verwaltung und Ge-

richt im Kontext des Sozialrechts. Das Ziel des Moduls besteht in der Erlangung der Handlungskompetenz des Verfassens korrekter Widerspruchs- und Klageschriftsätze (vor allem aus der Perspektive betroffener Bür-

ger) und korrekter Widerspruchsbescheide (aus der Behördenperspektive). Mit der Prüfungsleistung „Prakti-

sche Arbeit“ wird genau diese Fähigkeit abverlangt. Auf der Basis vorausgehender Vermittlung der Grund-begriffe und Verfahren werden – mittels Fallmaterial aus der Praxis – die materiellrechtlichen Inhalte aus dem

Modul 6 (Grundlagen des Sozialrechts) aufgegriffen und konkret in Widerspruchsschreiben, Klageschriften

und Widerspruchsbescheiden umgesetzt. Zur Umsetzung bieten sich diverse Lehrmethoden an, die die aktive Mitwirkung der Studierenden fördern. Behörden- und Gerichtsbesuche ergänzen die Methoden.

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

19

Lerninhalte

I. Sozialverwaltung und Sozialverwaltungsverfahren

Verfahrensgrundsätze

Beteiligungsrechte, Akteneinsicht

Personen (inkl. Grundlagen des Gesellschaftsrechts)

Handlungsformen der Verwaltung (insbes. VA und Vertrag)

VA und seine Bestandskraft

Verwaltungsvollstreckung

II. Rechtsschutz

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Widerspruch und Klage

Grundlagen SGG und VwGO (inkl. Abgrenzung zum Zivilprozess)

Klagearten

Rechtskraft von gerichtlichen Entscheidungen

Rechtsprechungsanalyse

Kosten von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren

Literaturhinweise

Hintz/Lowe, SGG – Sozialgerichtsgesetz, Kommentar, 2012 Dörr/Francke, Sozialverwaltungsrecht, 3. Aufl., 2012

Patjens/Patjens, Sozialverwaltungsrecht für die soziale Arbeit, 2016

Reinhardt, Grundkurs Sozialverwaltungsrecht, 2014 Sommer, Lehrbuch Sozialverwaltungsrecht, 2. Aufl., 2015

Förster, Gesellschaftsrecht – Eine Einführung mit Fällen, 2. Aufl., 2016

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

20

Modul 9: Lebenslage Familie

Studien-

jahr/ Abschnitt

Häufigkeit

des Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

I/7 1x jährlich 5 Wo Pflichtmodul 6 Workload: 200 h

Kontaktzeiten: 80 h

Gelenktes Selbststudium: 40 h Selbststudium: 80 h

Voraussetzun-

gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% =

Anteile an der Mo-

dulnote)

Lehr- und Lern-

methoden

Modul-

verantwortliche(r)

Erfolgreiche Teilnahme an

den Modulen

1-4; Teilnahme an Modul 6 u.

8

Fallarbeit (100%)

Vorlesung/ Übung/ Fallarbeit

Prof. Dr. Manfred Wienand

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen

1. Die Studierenden sind mit den Grundlagen des Familienrechts, insbesondere den vielfältigen Rechtsbezie-hungen in der Familie vertraut. Sie können auf dieser Basis die gegenseitigen Rechtsansprüche klären (1-BA-

2, 2-BA-2).

2. Die Studierenden kennen Struktur und Aufgaben der Jugendämter sowie deren Leistungen und können Berechtigte dazu beraten (1-BA-2, 2-BA-2, 3-BA-3).

3. Auf der Grundlage der im Modul 8 (Insolvenz und Beratung) erworbenen Beratungskompetenz haben die

Studierenden ihre eigene Beratungskompetenz weiter ausgebaut und durch Fähigkeiten in der Konfliktbera-tung erweitert (3-BA-2).

II. Sozial- und Selbstkompetenzen Die Studierenden sind in besonderem Maße fähig, Rückmeldungen und Kritik zur eigenen Leistung anzu-

nehmen und für weitere Aufgaben nutzbar zu machen (6-BA-2). Ihre sozialkommunikative Kompetenz ist

weiter gestärkt (6-BA-4). Sie besitzen die Fähigkeit, Genderaspekte zu erkennen und gleichstellungsorientiert zu arbeiten (6-BA-8).

III. Handlungskompetenzen Die Studierenden sind in der Lage, für Rechtsprobleme in unterschiedlich strukturierten Familiensituationen

sachgerechte Lösungsstrategien zu entwickeln und diese den betroffenen Personen zu kommunizieren.

Constructive Alignment

Das Modul eröffnet den Blick in das Themenfeld „Familie“ und knüpft hinsichtlich der Beratungskompeten-

zen unmittelbar an Modul 8 an. Lediglich der Gegenstand der Beratungsaufgaben ändert sich. Es tritt ein neuer Aspekt der Beratung, die sog. Konfliktberatung, in den Mittelpunkt, diesmal am Beispiel der Familie

und deren rechtlichen Problemstellungen. Wieder wird die Fallarbeit als Prüfungsform eingesetzt. Mit ihr

werden die Verbindungen zwischen den Rechtsgebieten des SGB VIII und des Familienrechts, der Famili-ensoziologie und der Beratungskonstellation hergestellt.

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

21

Lerninhalte

1. Grundlagen des Familienrechts

Eherecht (einschl. Grundzüge: Güterrecht, Scheidung, Unterhalt)

Verwandtenunterhalt

Elterliche Sorge

Beistandschaft des Jugendamtes

Adoption, Vormundschaft, Pflegschaft

2. Kinder- und Jugendhilferecht

Öffentliche Jugendhilfe und ihre Aufgaben

Leistungen nach dem SGB VIII

Eingriffsbefugnisse

3. Konfliktberatung

Konfliktprävention

Konfliktanalyse und -diagnose

Persönliche Faktoren im sozialen Konflikt

Dynamik der Konflikteskalation

Konfliktbehandlung (Grundhaltung, Phasen, Rollen und Strategien, Gestaltungs- und Steuerungs-

möglichkeiten, Interventionen, Methoden und Techniken, Konfliktlösungssystem)

Mediation

4. Grundlagen der Familiensoziologie

Literaturhinweise

Familienrecht

Marx, Familienrecht für soziale Berufe, 2. Aufl., 2014

Münder/Ernst/Behlert, Familienrecht, 7. Aufl., 2013 Prenzlow (Hrsg.), Handbuch Elterliche Sorge und Umgang, 2. Aufl., 2016

Roßmann, Familienrecht, 19. Aufl., 2013

Schleicher/Winkler/Küppers, Jugend- und Familienrecht, 14. Aufl., 2014 Schlüter, BGB-Familienrecht, 14. Aufl., 2012

Schwab, Familienrecht, 23. Aufl., 2015

Wabnitz, Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit, 4. Aufl., 2014

Kinder- und Jugendhilferecht

Hoffmann/Kunkel, Kinder- und Jugendhilferecht, 4. Aufl., 2013 Münder/Trenczek, Kinder- und Jugendhilferecht, 8. Aufl., 2015

Wabnitz, Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit, 4. Aufl., 2015

Konfliktberatung / Konfliktmanagement

Besemer, Mediation: Die Kunst der Vermittlung in Konflikten, 3. Aufl., 2013

Glasl, Konfliktmanagement, 11. Aufl., 2013

Familiensoziologie

Andresen/Hurrelmann, Kindheit, 2010 Burkart, Familiensoziologie, 2008

Hill/Kopp, Familiensoziologie, 5. Aufl., 2013

Nave-Herz, Familiensoziologie, 2014 Peuckert, Familienformen im sozialen Wandel, 8. Aufl., 2012

Schneider, Lehrbuch Moderne Familiensoziologie, 2008

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

22

Modul 10: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht/ Personal

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

II/1 1x jährlich 5 Wo.

Pflichtmodul 8 Workload: 200 h Kontaktzeiten: 80 h

Gelenktes Selbststudium: 40 h

Selbststudium: 80 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Teilnahme an

Modulen 5 und 6

Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Studienarbeit (100%)

Vorlesun-

gen/ Übun-gen/ Fallar-

beit

N.N.

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenzen (1-BA-1, 1-BA-3, 2-BA-2, 3-BA-2, 4-BA-1, 4-BA-2, 5-BA-2)

Die Studierenden kennen die Grundlagen und die Bedeutung des Arbeitsrechts in der Personalarbeit sowie

die Grundzüge des Kollektiven Arbeitsrechts. Die Studierenden sind befähigt, personalwirtschaftliche Prozes-se vor dem arbeitsrechtlichen Hintergrund zu analysieren und Probleme herauszuarbeiten Sie können Hand-

lungsempfehlungen ableiten, die für das zielführende Design personalwirtschaftlicher Prozesse unter Berück-

sichtigung arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen genutzt werden können.

2. Sozial- und Selbstkompetenzen (6-BA-1, 6-BA-2).

Die Studierenden besitzen die Fähigkeit, Aufgaben im Team zu organisieren und zu bearbeiten. Sie können Rückmeldungen zu eigenen und fremden Leistungen verarbeiten und für neue Aufgaben nutzen

3. Handlungskompetenzen Die Studierenden sind in der Lage, eine ausgewählte Thematik aus den Lehrinhalten praxisorientiert und auf

der Basis der wissenschaftlichen Grundanforderungen zu bearbeiten.

Constructive Alignment

Das Modul fördert als eines der Kernmodule im Studiengang den juristischen Kompetenzerwerb der Studie-

renden und verzahnt an den Anforderungen der Praxis ausgerichtet das Arbeitsrecht mit Fragen des Perso-nalmanagements. Den intendierten Kompetenzen und den Lehr-Lernmethoden entsprechend ist die Studi-

enarbeit adäquate Prüfungsform. Diese fördert neben den Fach- und Methodenkompetenzen vor allem die

differenzierte schriftliche Ausdrucksfähigkeit und Sprachgenauigkeit der Studierenden.

Lerninhalte

Arbeitsvertragsrecht Normalarbeitsverhältnis und atypische Arbeitsverhältnisse (Zeitvertrag, Teilzeit, Leiharbeit),freie Mit-

arbeit, arbeitnehmerähnliche Personen und „Scheinselbständigkeit“

Personalauswahl Zulässigkeit und Grenzen von Auswahlinstrumenten, insbesondere nach AGG und BDSG

Flexibilisierung und Änderung von Arbeitsbedingungen: Entgelt, Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit

Instrumente: Direktionsrecht, Änderungsvorbehalte, Änderungsvertrag, Änderungskündigung, ablö-sende/umstrukturierende Betriebsvereinbarung

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

23

Rechtsfragen der Personalentwicklung Aufstellung und Änderung von Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofil, Beurteilung, AC und ähnliche

Auswahlinstrumente, Laufbahnplanung, Beförderung, Mitarbeiterschulung, Zielvereinbarung, Fortbildungs-

vereinbarungen mit Rückzahlungspflichten, Umgang mit „High“ und „Low Performern“

Literaturhinweise

Dütz/Thüsing, Arbeitsrecht, 20. Aufl., 2015

Hromadka/Maschmann, Arbeitsrecht, Bd. 1 (6. Aufl., 2015) u. Bd. 2 (6. Aufl., 2014) Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 15. Aufl., 2016

Wörlen/Kokemoor, Arbeitsrecht, 11. Aufl., 2014

Becker, Personalentwicklung, 6. Aufl., 2013

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

24

Modul 11: Verwaltungs- und Europarecht

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

II/2 1x jährlich 5 Wo.

Pflichtmodul 6 Workload: 150 h Kontaktzeiten: 60 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h

Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Teilnahme an

Modul 3

Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Präsentation

Vorlesun-

gen/ Übun-gen / Fallar-

beit

Prof. Dr.

Peter Baumeister

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenz (1-BA-2, 2-BA-2, 3-BA-2, 4-BA-2, 5 BA-2, 5-BA-3)

Die Studierenden sind mit der Grundsystematik des Wirtschaftsverwaltungs- und des Europarechts vertraut.

Sie sind in der Lage, entsprechende Sachverhalte systematisch zu analysieren und zu prüfen. Sie können mit einschlägiger höchstrichterlicher Rechtsprechung umgehen und diese auf unbekannte Sachverhalte übertra-

gen.

2. Sozial- und Selbstkompetenz (6-BA-4, 6-BA-5-Vertiefung, 6-BA-7, 6-BA-10)

Lern- und Leistungsbereitschaft

Teamfähigkeit Kommunikationsfähigkeit

Konfliktmanagement

3. Handlungskompetenz

Die Studierenden sind fähig, mit den Instrumentarien des Verwaltungsrechts zu arbeiten, EU-VO, Richtlinien

und Rechtsprechung für die Unternehmenspraxis und für unternehmerische Entscheidungsprozesse auszu-werten und anzuwenden.

Constructive Alignment

Das Modul bündelt die Themenfelder des Wirtschaftsverwaltungs- und des Europäischen Wirtschaftsrechts.

Vor allem die Bereiche des Europäischen Wirtschaftsrechts finden sich auch in weiteren Modulen des Studi-

ums. Als Lehrformen sind neben Vorlesungssequenzen vor allem Übungen, Fallarbeit, Gruppenarbeit und problemorientiertes Lernen vorgesehen. Referat, das als Gruppenarbeit durchgeführt wird, entspricht sowohl

methodisch als auch inhaltlich den intendierten Kompetenzen des Moduls.

Lerninhalte

Wirtschaftsverwaltungsrecht

In der Veranstaltung sollen zunächst die Grundlagen des

des Allgemeinen Verwaltungsrechtes vermittelt werden, insbesondere

Handlungsformen der Verwaltung (Verwaltungsakt und Vertrag)

Verwaltungsverfahren

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

25

Rechtsfolgen fehlerhafter Verwaltungsakte

Grundlagen des Rechtschutzes

Hierauf aufbauend werden ausgewählte wirtschaftsrechtlich relevante Rechtsgebiete des besonderen Ver-

waltungsrechts (Bsp. Gewerberecht, ausgewählte Rechtsgebiete des Regulierungsrechts, Subventionsrecht etc.) bearbeitet.

Europarecht

Grundstrukturen des Unionsrechts ( Zuständigkeiten, Organe , Handlungsformen, Grundfreiheiten)

Europäisches Wirtschaftsrecht

Auswirkungen auf die nationalen Rechtsordnungen (Bsp. für konkrete Bedeutung des Unionsrechts)

Literaturhinweise

Ennuschat, Wirtschaftsverwaltungsrecht, 2017 Kluth, Wirtschaftsverwaltungsrecht, 2016

Knauff, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 2015

Ruthig/Storr, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 4. Aufl., 2015 Schliesky, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 4. Aufl., 2014

Ziekow, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 3. Aufl., 2013

Detterbeck, Öffentliches Recht, 10. Aufl., 2015

Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2011

Herdegen, Europarecht, 17. Aufl., 2015

Lecheler/Gundel/Germelmann, Europarecht, 3. Aufl., 2017

Streinz, Europarecht, 10. Aufl., 2016

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

26

Modul 12: Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit

des Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

II/2-3 1x jährlich 10 Wo. Pflichtmodul 10 Workload: 250 h Kontaktzeiten: 90 h

Gelenktes Selbststudium: 50 h

Selbststudium: 110 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Anteile an der Mo-

dulnote)

Lehr- und Lern-methoden

Modul-verantwortliche(r)

Teilnahme an

den Modulen 1-8

Praktische Arbeit

(100%)

(Studienleistung:

Präsentation)

Vorlesung/

Übung/ Fallarbeit

Prof. Dr.

Peter Baumeister

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen 1. Die Studierenden besitzen einen vertieften Einblick in die Themen- und Fragestellungen des Rechts der

Krankenversorgung und der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Die medizinischen und biologischen

Grundlagen sind ihnen vertraut (1-BA-2, 1-BA-3, 2-BA-2, 2-BA-3). 2. Die Studierenden besitzen durch ihren Überblick zum Sozialleistungsrecht und ihre vertieften Kenntnisse

im Krankenversicherungsrecht zur Sicherung in Fällen von Pflegebedürftigkeit die Fähigkeit, praktische Bera-

tungsanfragen angemessen zu beantworten (1-BA-3, 2-BA-3; 3-BA-3, 5-BA-3). 3. Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse des Sozialhilferechts, insbesondere im Recht der Leistun-

gen für behinderte Menschen, und können dieses in Beziehung setzen zu den rechtlichen Grundlagen des

ersten Studienjahres (1-BA-2).

II. Sozial- und Selbstkompetenzen

1. Die Studierenden besitzen die erprobte Fähigkeit zur Verwendung einer alltags- und fachsprachlichen Ausdrucksweise in unterschiedlichen Kontexten (6-BA-5).

2. Die Studierenden besitzen die Fähigkeit, in den professionellen Aufgabenstellungen Genderaspekte zu

erkennen und gleichstellungsorientiert zu arbeiten (6-BA-8).

III. Handlungskompetenzen

Die Studierenden sind in der Lage, komplexere Fallkonstellationen mit Bezügen zu verschiedenen Rechtsge-bieten unter Berücksichtigung medizinischer Grundlagen angemessen zu lösen. Dazu zählt auch die Wahr-

nehmung von sozialrechtlichen Aufgaben in Pflegeberatungen und Pflegestützpunkten.

Constructive Alignment

Das Modul wendet sich im 2. Studienjahr verschiedenen Themen aus den Bereichen Gesundheit und Teilha-be zu. Die Lösung komplexer Fallgestaltungen wird hier eingeübt und ein letztes Mal mit einer Klausur ge-

prüft. Vor allem anhand von Aktenfällen üben die Studierenden die Lösung rechtlicher Fragestellungen mit

medizinischem Hintergrund ein. Zur Vorlesung und Übung tritt die Fallarbeit als Lehr-/Lernmethode hinzu.

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

27

Lerninhalte

1. Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit: Medizinische und biologische Grundlagen und deren rechtli-che Bewertung

2. Rechtliche Rahmenbedingungen des Systems der Krankenversorgung

3. Leistungen bei Krankheit (SGB V, private Krankenversicherung, Sozialhilfe, SGB II, AsylbLG; SGB VII) 4. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XI, Pflegebedürftigkeitsbegriff, häusliche und stationäre Pflege)

5. SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)

Überblick und Grundstrukturen, Allgemeine Bedeutung, Allgemeine Regelungen (Kap. 1)

Zusammenwirken zwischen SGB IX und anderen Büchern des SGB

Feststellung der Schwerbehinderung

Leistungsform des Persönlichen Budgets 6. Völkerrecht

Der Europarat und seine Verträge und Maßnahmen mit Bezug zum Recht der Menschen mit Behin-derung

UN-Behindertenrechtskonvention im Überblick

Literaturhinweise

Fasselt/Schellhorn, Handbuch Sozialrechtsberatung, Teil 1, Kapitel 13 – Rehabilitation und Teilhabe behin-

derter Menschen, 5. Aufl., 2016 Eichenhofer, Sozialrecht, 9. Aufl., 2015

Kokemoor, Sozialrecht, 6. Aufl., 2014

Muckel/Ogorek Sozialrecht, 4. Aufl., 2011 Waltermann, Sozialrecht, 12. Aufl., 2016

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

28

Modul 13: Lebenslage Arbeit und Arbeitslosigkeit

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit

des Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

II/4 1x jährlich 5 Wo. Pflichtmodul 8 Workload: 200 h Kontaktzeiten: 80 h

Gelenktes Selbststudium: 40 h

Selbststudium: 80 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Anteile an der Mo-

dulnote)

Lehr- und Lern-methoden

Modul-verantwortliche(r)

Erfolgreiche

Teilnahme an Modul 6; Teil-

nahme an Mo-

dul 10

Fallarbeit (100%) Vorlesung/

Übung/ Fallarbeit

Prof. Dr.

Peter Baumeister

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen 1. Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Leistungsrecht der Arbeitslosenversicherung (SGB III)

sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Hier sind sie in der Lage, Fallgestaltungen, die mit

Fragen des Sozialverwaltungsrechts (Modul 4) verknüpft sind, zu analysieren und für Rechtsprobleme ange-messene Lösungsvorschläge zu unterbreiten (1-BA-2, 2-BA-2, 3-BA-2).

2. Die Studierenden kennen die Grundlagen des Arbeitsrechts und können diese mit den Themen der Ar-

beitslosenversicherung verknüpfen (1-BA-2, 2-BA-2, 3-BA-2). 3. Die Studierenden nutzen die bekannten und eingeübten Recherchemöglichkeiten für die Lösung rechtlich

schwieriger Fallfragen (4-BA-2).

II. Sozial- und Selbstkompetenzen

Die Studierenden können die unterschiedlichen Interessenlagen von Leistungserbringern und Leistungsbe-

rechtigten angemessen in Falllösungen berücksichtigen (6-BA-7).

III. Handlungskompetenzen

Auf der Basis der Vielzahl an Fachkenntnissen lösen die Studierenden bereits umfangreichere Fälle, in denen auf mindestens drei Rechtsgebiete zurückgegriffen werden muss.

Constructive Alignment

Das Querschnittsmodul zur Vertiefung im 2. Studienjahr soll Kompetenzen zur Verknüpfung mehrerer

Rechtsgebiete hervorbringen. Dazu eignen sich – neben den notwendigen systematischen Vorlesungseinhei-

ten – vor allem Fallarbeiten zur selbständigen (Einzel- oder Gruppen-)Bearbeitung. Darauf aufbauend wer-den zur Prüfung unterschiedliche Fallarbeiten aus der Praxis ausgegeben, anhand derer die Studierenden

zeigen können, dass sie Kenntnisse aus verschiedenen Rechtsgebieten zu einer praxisorientierten Fallbearbei-

tung verwerten können.

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

29

Lerninhalte

1. Arbeitslosigkeit

Begriff

Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (SGB III)

Entgeltsicherung in der Arbeitslosenversicherung (SGB III)

2. (Ergänzende) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

3. Arbeitsförderung

4. Vertiefung der Verbindung von Arbeits- und Sozialrecht

Literaturhinweise

Arbeitslosenprojekt TuWas/Stascheit, Leitfaden für Arbeitslose – Ein Rechtsratgeber zum SGB III, 32.Aufl,

2016 Fasselt/Schellhorn, Handbuch Sozialrechtsberatung, Teil 2, Kapitel 2 – Arbeitslosigkeit, 5. Aufl., 2016

Groth/Luik/Siebel-Huffmann, Das neue Grundsicherungsrecht, 2011

Klinger/Kunkel/Pattar/Peters, Existenzsicherungsrecht, 4. Aufl., 2016 Göckler/Jäger/Franck/Kohn/Rübner, Beschäftigungsorientiert beraten und vermitteln: Standards für die Ar-

beitsförderung (SGB III) und Grundsicherung (SGB II), 2014

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

30

Modul 14: Öffentliche Verwaltung

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit

des Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

II/5 1x jährlich 5 Wo. Pflichtmodul 8 Workload: 200 h Kontaktzeiten: 80 h

Gelenktes Selbststudium: 50 h

Selbststudium: 70 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Anteile an der Mo-

dulnote)

Lehr- und Lern-methoden

Modul-verantwortliche(r)

Teilnahme an

den Modulen 1-9

Praktische Arbeit

(100%)

Vorlesung/

Übung/ Grup-penarbeit/ Rol-

lenspiel/ Fallar-

beit/ Exkursion

Prof. Dr.

Manfred Wienand

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen 1. Die Studierenden besitzen auf der Grundlage der Module des ersten Studienjahres und mit Perspektive

auf die Praktikumsphase nähere Kenntnisse über Strukturen und Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung,

das öffentliche Dienst- und Arbeitsrecht sowie das Kommunalrecht. Sie sind fähig, praktische Fälle zutref-fend einzuordnen und angemessene Lösungen zu erarbeiten (1-BA-2, 2-BA-2, 3-BA-2).

2. Die Studierenden sind in der Lage, die Arbeitsweisen, Strukturen Fragestellungen der öffentlichen Verwal-

tung nachzuvollziehen (1-BA-2, 2-BA-2, 3-BA-2). 3. Die Kenntnisse und Fähigkeiten im Arbeitsrecht befinden sich (nach Modul 10 und 11) auf einem vertief-

ten Niveau mit der Kompetenz, erste eigenständige Falllösungen zu entwickeln (1-BA-2, 2-BA-2, 3-BA-2).

II. Sozial- und Selbstkompetenzen

Die Studierenden sind in der Lage, die Problemfelder der Kommunikation und Kooperation zwischen Ver-

waltung und Bürger zu reflektieren und in die Lösung von Fragestellungen einzubeziehen (6-BA-7 – Vertie-fungsniveau).

III. Handlungskompetenzen Die Studierenden beherrschen auf der Basis der Kenntnisse aus diversen Rechtsgebieten die Komplexität der

Rechtsordnung und können damit angemessene Lösungen für unterschiedliche Praxisfälle erarbeiten.

Constructive Alignment

Das letzte Modul zur Vertiefung im 2. Studienjahr wendet sich dem Arbeitsfeld der öffentlichen Verwaltung

und seinen Strukturen zu. Die Praktische Arbeit bietet die Möglichkeit, die angestrebte Kompetenz zur Ver-knüpfung unterschiedlicher Teilbereiche des Rechts und der Verwaltungspraxis darzubieten. Inhaltlich wer-

den Praxisaufgaben vor allem aus der kommunalen Praxis der Sozialämter (Schwerpunkt SGB XII) ausgege-

ben.

Lerninhalte

1. Aufgabenfelder der Sozialverwaltung (einschl. Sozialplanung) 2. Vertiefung zur Sozialhilfe (SGB XII)

3. Grundlagen des Kommunalrechts

4. Öffentliches Dienstrecht/Beamtenrecht 5. Staatshaftungsrecht

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

31

Literaturhinweise

Sozialhilfe

Edtbauer/Kievel, Grundsicherungs- und Sozialhilferecht, 3. Aufl., 2014 Hüttenbrink, Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II, 13. Aufl., 2014 Luthe/Palsherm, Fürsorgerecht: Grundsicherung und Sozialhilfe, 3. Aufl., 2013

Dt. Verein (Hrsg.), Empfehlungen für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe (SGB XII), 2014

Kommunalrecht Burgi, Kommunalrecht, 5. Aufl., 2015

Engel/Heilshorn, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 10. Aufl., 2015 Geis, Kommunalrecht, 3. Aufl., 2014

Beamtenrecht

Kienzler/Stehle, Beamtenrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl., 2014 Leppek, Beamtenrecht, 12. Aufl., 2015

Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Aufl., 2017

Staatshaftungsrecht

Ahrens, Staatshaftungsrecht, 2. Aufl., 2013

Baldus/Grzeszick/Wienhues, Staatshaftungsrecht, 4. Aufl., 2013 Windhorst, Staatshaftungsrecht, 2. Aufl., 2014

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

32

Modul 15: Insolvenz und Beratung

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit

des Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

II/6 1x jährlich 5 Wo. Pflichtmodul 8 Workload: 200 h Kontaktzeiten: 80 h

Gelenktes Selbststudium: 40 h

Selbststudium: 80 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Anteile an der Mo-

dulnote)

Lehr- und Lern-methoden

Modul-verantwortliche(r)

Erfolgreiche

Teilnahme an Modulen 5 und

7

als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Fallarbeit (100%)

(Studienleistung: Rol-

lenspiel)

Vorlesung/

Übung/ Grup-penarbeit

Prof. Dr.

Christoph Schärtl

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen (1-BA-1, 1-BA-3, 2-BA-2, 3-BA-2, 4-BA-1, 4-BA-2, 5-BA-2)

1. Die Studierenden kennen die Grundlagen und die Bedeutung des Insolvenzrechts einschließlich des Privat-

insolvenzrechts und sind mit den Grundzügen der Dogmatik in diesen Feldern vertraut. 2. Neben der Unternehmensinsolvenz ist den Studierenden auch die Privatinsolvenz mit dem Verbraucherin-

solvenzverfahren und der Restschuldbefreiung geläufig.

3. Die Studierenden kennen die gängigen Beratungsansätze und Beratungsperspektiven. Sie können erste Beratungsgespräche führen und dabei zugleich die zentralen Aspekte der Gesprächsführung beachten (1-

BA-2).

II. Sozial- und Selbstkompetenzen

Die Studierenden besitzen erste erprobte Fähigkeiten zu Beratungsgesprächen, bei denen sie den Mandan-

ten/Klienten mit seinem Anliegen in den Mittelpunkt des Gesprächs stellen (6-BA-4). Sie können dabei in vertiefter Form seine Interessen ermitteln und danach ihre Überlegungen ausrichten (6-BA-7). Sie erkennen

weiter die Anforderungen und Risiken ihres Handelns und sind sich ihrer Verantwortung bewusst (6-BA-10).

III. Handlungskompetenzen

Die Studierenden können in der Arbeit mit Mandanten/Klienten deren Position rechtlich einschätzen und

durch eine adäquate Beratung Hilfestellungen leisten. Die Studierenden sind in der Lage, eine ausgewählte Thematik aus den Lehrinhalten praxisorientiert und auf der Basis der wissenschaftlichen Grundanforderun-

gen zu bearbeiten.

Constructive Alignment

Das Modul verzahnt entsprechende lnhalte des Insolvenzrechts mit den Inhalten und Methoden der Schuld-

ner- bzw. Schuldenberatung. Als Lehrformen sind neben Vorlesungssequenzen vor allem Übungen, Fallar-beit und Rollenspiele vorgesehen. Dies unterstützt die Studierenden in der zu erwerbenden Kompetenz,

Mandanten/Klienten auf rechtlicher Grundlage beratend zu begleiten. Als adäquate Prüfungsform fördert

die Fallarbeit das interdisziplinäre Bündeln praxisnaher rechtlicher und sozialwissenschaftlicher Fragestellun-gen und simuliert die Praxis. Das Rollenspiel trägt zur Entwicklung der Beratungskompetenzen bei.

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

33

Lerninhalte

1. Materielles Recht und Verfahrensrecht

Grundlagen der Insolvenzordnung

Insolvenzverfahren

Privatinsolvenz und Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung

2. Beratung und Kommunikation

Einführung in die Kommunikationstheorie

Abgrenzungen: Beratung/Psychotherapie/Supervision/Coaching/Konfliktmanagement

Beratungsansätze (systemische/lösungsorientierte; kognitiv-behavioristische; klientenzentrierte; psy-choanalytisch orientierte; integrative)

Beratungsperspektiven [personenzentrierte (psychosoziale); berufsbezogene (Supervision und

Coaching); organisationsbezogene (Organisationsberatung); vernetzte (Netzwerkarbeit und Case-management); Rechtsberatung]

Gesprächsführung

Das Beratungsgespräch

Die Beratungsbeziehung

Beratungsmethoden

Literaturhinweise

Bork, Einführung in das Insolvenzrecht, 7. Aufl., 2014 Foerste, Insolvenzrecht, 6. Aufl., 2014

Keller, Insolvenzrecht, 2. Aufl., 2017 Reischl, Insolvenzrecht, 4. Aufl., 2016 Zimmermann, Grundriss des Insolvenzrechts, 10. Aufl., 2015 Frind, Praxishandbuch Privatinsolvenz, 2. Aufl., 2017 Schmidt, Privatinsolvenz, 4. Aufl., 2014

Beratung und Kommunikation: s. Hinweise zu Modul 9 (Lebenslage Familie)

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

34

Modul 16: Praktikum

Studien-

jahr/ Abschnitt

Häufigkeit

des Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

II/7–III/2 1x jährlich mind.

100

Tage

Pflichtmodul 30 Workload: 900 h

Kontaktzeiten: 16 h

Gelenktes Selbststudium: 850 h Selbststudium: 34 h

Voraussetzun-

gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% =

Anteile an der Mo-

dulnote)

Lehr- und Lern-

methoden

Modul-

verantwortliche(r)

Max. drei nachzuholende

Modulprüfun-

gen

KomP (unbenotet): [Praxisbericht, Präsen-

tation]

(Studienleistung:

Präsentation)

Praktikum/ Ein-zelgespräche/

Seminar

Prof. Dr. Peter Baumeister

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen

1. Die Studierenden sind fähig, ihr Wissen und Verständnis für die Lösung praktischer (auch komplexerer) Aufgabenstellungen nutzbar zu machen (2-BA-3). Dabei sind sie auch in der Lage, Planungen und Konzepte

für komplexe und neue Problemstellungen zu entwickeln (3-BA-3).

2. Die Studierenden besitzen methodisch fundierte und reflektierte Erfahrung praktischer juristischer Tätig-keit (5-BA-4) und können diese praktische Tätigkeit auch evaluieren (5-BA-5).

II. Sozial- und Selbstkompetenzen 1. Die Studierenden besitzen Verantwortungsbewusstsein für die Anforderungen und Risiken ihres eigenen

praktischen Handelns (6-BA-10).

2. Die Studierenden besitzen die erprobte Fähigkeit, initiativ, allein und im Team zu arbeiten (6-BA-1), Rückmeldungen und Kritik zur eigenen Leistung anzunehmen und für weitere Aufgaben nutzbar zu machen

(6-BA-2), sowie die ausgeprägte Fähigkeit, mit allen fachlichen und nichtfachlichen Akteuren an der Prakti-

kumsstelle zu kommunizieren und zu interagieren (6-BA-4).

III. Handlungskompetenzen

Die Studierenden werden den komplexen Anforderungen der Praxis in fachlich-methodischer und persönli-cher Hinsicht gerecht.

Constructive Alignment

Das Praktikum wird begleitet durch individuelle Betreuungsgespräche mit dem Praktikumsanleiter und dem

Studierenden sowie Besuche der Praktikumsstelle. Eine Zwischenreflexion erfolgt durch einen Tag an der

Hochschule. Weiter erfolgt eine Aufarbeitung anhand des Lerntagebuchs sowie des Praktikumsberichts mit Präsentation.

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

35

Lerninhalte

Praktische sozialjuristische Tätigkeit in der Praktikumsstelle

Hochschule (Blockveranstaltungen):

Vorstellung des Zeitplans für Praktikumsvereinbarung, Vorlage des Ausbildungsplans, Auswertung etc.

Information über die Rahmenbedingungen des Praktikums (Zeitraum, Praxisstellensuche, Prakti-

kumsvertrag, Begleitung, Anleitung, Form des Praktikumsberichts etc.)

Organisatorische und fachliche Vorbereitung in Bezug auf die konkrete Stelle

Begleitung und Nachbetrachtung der Praxiserfahrungen.

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

36

Modul 17: Lebenslage Alter und Alterssicherung

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit

des Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

III/3 1x jährlich 5 Wo Pflichtmodul 6 Workload: 150 h Kontaktzeiten: 60 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h

Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Anteile an der Mo-

dulnote)

Lehr- und Lern-methoden

Modul-verantwortliche(r)

Erfolgreiche

Teilnahme an Modul 6

Referat (100%) Vorlesung/

Übung/ Grup-penarbeit/ Rol-

lenspiel/ Fallar-

beit

Prof. Dr.

Manfred Wienand

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen 1. Die Studierenden besitzen aufbauend auf den vorhandenen sozialrechtlichen Grundlagen vertiefte Kennt-

nisse im Renten- und Versorgungsrecht und können Rentenbescheide interpretieren und prüfen (1-BA2, 2-

BA-2, 3-BA-2). 2. Die Studierenden kennen die Regelungen zur Grundsicherung im Alter und können Fälle aus der Bera-

tungspraxis angemessen bearbeiten (1-BA2, 2-BA-2, 3-BA-2).

II. Sozial- und Selbstkompetenzen

Die Studierenden besitzen eine ausgeprägte Fähigkeit zur Kommunikation und können älteren Menschen

auch rechtliche Zusammenhänge in allgemeinverständlicher Form erläutern (6-BA-4).

III. Handlungskompetenzen

Die Studierenden können Verbindungen zwischen dem Renten-, Grundsicherungs- und Versorgungsrecht und den Rechtsgebieten vorausgehender Module herstellen und dieses verknüpfte Wissen zur Lösung von

Fragen in komplexeren Fallgestaltungen einsetzen.

Constructive Alignment

Die Thematik der sozialen Sicherung im Alter ermöglicht im 3. Studienjahr eine verstärkte Verknüpfung zahl-

reicher Kompetenzen aus den vorausgehenden Modulen. Die daraus resultierenden Kompetenzen können durch eine Studienarbeit zu einem Aktenfall adäquat geprüft werden. Über Fallstudien während der

Übungsphase können die Studierenden die notwendigen Kompetenzen erwerben. Der für die Beratungspra-

xis wichtige Umgang mit älteren Menschen wird in einem längeren Interview (Rollenspiel) eingeübt.

Lerninhalte

1. Sozialpolitische Entwicklungen 2. Rentenversicherungsrecht (SGB VI)

3. Grundsicherung im Alter (§§ 41 ff. SGB XII)

4. Versorgungsrecht (BVG) 5. Betreuungsrecht

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

37

Literaturhinweise

Rentenversicherungsrecht

s. allg. Literaturhinweise zum Sozialrecht (Modul 6) Grundsicherung im Alter und Sozialhilfe s. Literaturhinweise Modul 14 Betreuungsrecht

Bayer. Staatsministerium der Justiz (Hrsg.), Das Betreuungsrecht, 2015 Müller/Renner, Betreuungsrecht und Vorsorgeverfügungen in der Praxis, 2015

Pardey/Kieß, Betreuungs- und Unterbringungsrecht, 5. Aufl., 2014

Raack/Thar, Leitfaden Betreuungsrecht, 6. Aufl., 2014 Wienand, Betreuungsrecht, 1995

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

38

Modul 18: Projektmanagement/ Praxisprojekt

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

III/3-5 1x jährlich 15 Wo.

Pflichtmo-dul

6 Workload: 150 h Kontaktzeiten: 60 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h

Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Keine Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Praktische Arbeit (100%)

(Studienleistung: Projekt-

entwicklung)

Projektent-

wicklung / Gruppenar-

beit / Prob-

lemorien-tiertes Ler-

nen

N.N.

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenz (5-BA-2, 5-BA-4, 1-BA-3, 2-BA-3, 3-BA-3, 5-BA-3, 3-BA-2, 3-BA-3)

Die Studierenden sind in der Lage, ein aktuelles Thema, eine aktuelle Aufgabe oder ein aktuelles Problem aus der Praxis aufzugreifen und in einem Projekt zu behandeln bzw. zu lösen. Die Studierenden sind mit den

Grundregeln des Projektmanagements vertraut und können diese Kenntnisse in einem Projekt unmittelbar

berücksichtigen und umsetzen. Sie können Fragestellungen mit Bezug zu anderen Fachdisziplinen angemes-sen behandeln.

2. Sozial- und Selbstkompetenz (6-BA-4, 6-BA-5, 6-BA-7,6-BA-8, 6-BA-12) Lern- und Leistungsbereitschaft

Teamfähigkeit

Kommunikationsfähigkeit Konfliktmanagement

Reflexionsfähigkeit

3. Handlungskompetenz

Die Studierenden zeigen mit der Planung, der Durchführung, dem Projektergebnis und der Reflexion zur der

selbstgewählten Projektaufgabe eine Kompetenz zur Lösung von mittelschweren praxisorientierten Fragestel-lungen.

Constructive Alignment

Die Kompetenz der Fähigkeit zur Projektentwicklung und -umsetzung zeigt sich im konkreten Projekt, also in

der Projektarbeit und ihrer Präsentation (s. Prüfungsform). Kenntnisse und Verstehen des Projektmanage-

ments sind in dieser Prüfungsleistung gleichfalls sichtbar.

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

39

Lerninhalte

Projektmanagement

Einführung in das Projektmanagement

Projektdefinition

Projektschritte

Projektkosten und -finanzierung

Projektteam

Projektphasenplan

Zeitlicher Ablauf

Projektcontrolling

Ergebnisgewinnung und -präsentation

Ergebnissicherung und Evaluation

Praxisprojekt

Theoretische Auseinandersetzung mit der hinter einem Projekt stehenden Fachdiskussion (Literatur-arbeit), Transfer auf konkrete Fragestellungen und Lösungsmöglichkeiten für Wissenschaft und Pra-

xis

In welchem Bereich ist das Projekt fachlich angesiedelt?

Welche möglichen Ergebnislücken sind Gegenstand der Auseinandersetzung und können innerhalb

des Projekts inhaltlich untersucht werden?

Welche Ergebnisse können/sollen mit dem Projekt erzielt werden / welche Entwicklungen können angestoßen werden?

Wie können erzielte Ergebnisse umgesetzt werden?

Literaturhinweise

Burghardt, Projektmanagement. Leitfaden für die Planung, Überwachung und Steuerung von Projekten, 9.

Aufl., 2012

Corsten/ Corsten/ Gössinger, Projektmanagement. Einführung, 2. Aufl., 2008 Drees/Lang/ Schöps, Praxisleitfaden Projektmanagement, 2. Aufl., 2014

Eschenbruch, Projektmanagement und Projektsteuerung, 2015

Harrant/ Hemmrich, Projektmanagement. In 7 Schritten zum Erfolg, 3. Aufl., 2011 Litke/ Kunow/ Schulz-Wimmer, Projektmanagement, 3. Aufl., 2015

Olfert, Projektmanagement, 9. Aufl., 2014

Schels/ Seidel, Projektmanagement mit Excel, 2015

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

40

Modul 20: Wahlpflichtfach

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit

des Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

III/5 1x jährlich 5 Wo Pflichtmodul 6 Workload: 150 H Kontaktzeiten: 60 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h

Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Anteile an der Mo-

dulnote)

Lehr- und Lern-methoden

Modul-verantwortliche(r)

Erfolgreiche

Teilnahme an den Modulen

1-12

Fallarbeit (100%)

Vorlesung/

Übung/ Fallar-beit/ Rollenspiel

N.N.

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

Die speziellen Qualifikationsziele hängen von den konkret angebotenen Modulen ab. Die nachfolgend an-gegeben Ziele sind nur abstrakt formuliert.

I. Fach- und Methodenkompetenzen

Die Studierenden besitzen vertiefte Einblicke in die Rechtsgebiete des Wahlfachs, können Zusammenhänge mit den vorausgehenden Modulen herstellen und die Kenntnisse adäquat in den Beratungsaufgaben umset-

zen.

II. Sozial- und Selbstkompetenzen

- hängen von den einzelnen Themengebieten ab.

III. Handlungskompetenzen

Die Studierenden sind in der Lage, auf einem speziellen Feld ihrer späteren Tätigkeit komplexe, praxisorien-

tierte Aufgabenstellungen auf Bachelorniveau zu lösen.

Constructive Alignment

Die Wahlpflichtfächer sind praxisorientiert ausgerichtet und beinhalten regelmäßig Querschnittsthemen rechtlicher, sozialwissenschaftlicher und/oder betriebswirtschaftlicher Ausrichtung. Die Fallarbeit/Case Study

soll spezifische Fähigkeiten des vernetzten Arbeitens in den betreffenden Themenfeldern überprüfen.

Lerninhalte

Verschiedene Wahlpflichtfächer zur Auswahl, z.B.

1. Lebenslage Ausbildung

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld,

Kindergeld, Wohngeld, ALG II, Sozialhilfe)

Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer Ausbildung (Berufsberatung, Vermittlung, Zuschüsse)

Spezielle Problemlagen

2. Lebenslage Drogen/Sucht

Begriffe

Leistungen zur Suchtrehabilitation

Soziale Risiken

Substitution

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

41

3. Lebenslage Partnerschaft/Alleinerziehende/Schwangerschaft

Vertiefung Modul 12

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Alleinerziehende

Schwangerschaft

4. Lebenslage Behinderung

5. Lebenslage Migration

Ausländer- und Zuwanderungsrecht

Spezielles Sozialleistungsrecht (SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz)

Europarecht

Internationales und europäisches Sozialrecht

Ausgewählt werden können – nach Freigabe durch den Studiengangleiter – auch geeignete Wahlpflichtfä-

cher aus den Studiengängen Wirtschaftsrecht, LL.B., und Soziale Arbeit, B.A.

Literaturhinweise

Werden in den jew. Wahlpflichtfächern gegeben.

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

42

Modul 19: Recht der sozialen Dienste und Einrichtungen

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit

des Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

III/4 1x jährlich 5 Wo Pflichtmodul 6 Workload: 150 H Kontaktzeiten: 60 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h

Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Anteile an der Mo-

dulnote)

Lehr- und Lern-methoden

Modul-verantwortliche(r)

erfolgreiche

Teilnahme an den Module 1-

8

Fallarbeit (100%) Vorlesung/

Übung/ Grup-penarbeit/ Rol-

lenspiel/ Fallar-

beit

Prof. Dr.

Manfred Wienand

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen 1. Die Studierenden kennen die Leistungserbringer des Sozialrechts und deren Rechtsbeziehungen zu den

Leistungs-/Kostenträgern sowie (gegebenenfalls) die Grundlagen der zusätzlichen staatlichen Finanzierung

(1-BA-1, 2-BA-1). 2. Die Studierenden können die Kenntnisse in ökonomische und sozialpolitische Rahmenbedingungen ein-

ordnen und aus unterschiedlichen Perspektiven die Verhaltensweisen der Akteure nachvollziehen und be-

werten (1-BA-1, 2-BA-1).

II. Sozial- und Selbstkompetenzen

1. Die Studierenden können allein und in der Gruppe arbeiten und Schwierigkeiten durch Flexibilität und Toleranz überwinden (6-BA-1).

2. Die Studierenden können sich in die Rolle von Beteiligten mit ihren divergierenden Interessen hineinver-

setzen und deren Anliegen mit rechtlichen Argumenten vertreten (6-BA-7).

III. Handlungskompetenzen

Die Studierenden können die Verknüpfungen mit den zivil- und öffentlich-rechtlichen Grundlagen herstellen und diese auf der Basis des Rechts der sozialen Dienste und Einrichtungen für die Lösung einfacher Fallstu-

dien nutzbar machen.

Constructive Alignment

Gegen Ende des Studiums und damit aufbauend auf den Kompetenzen der vorausgehenden Grundlagen-

und Vertiefungsmodulen werden die finanziellen und organisatorischen Hintergründe von zentralen Akteu-ren des Sozialrechts beleuchtet. Die angestrebte Fähigkeit zur Lösung praktischer Aufgabenstellungen aus

dem Spektrum des Rechts der sozialen Dienste und Einrichtungen ist durch die Studierenden mit einer Fall-

arbeit (Aufgabenstellungen zu einer Fallstudie) zu zeigen.

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

43

Lerninhalte

1. Überblick zu sozialen Diensten und Einrichtungen und deren Finanzierung („Einrichtungssozialrecht“), z.B.:

Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen

Pflegeheime und ambulante Pflegedienste

Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

2. Vertragsrecht

Der Versorgungsvertrag (etwa im SGB V und SGB XI)

Die Vereinbarung nach §§ 75 ff. SGB XII

Der Vergütungsvertrag (z.B. Pflegesatz- und Pflegevergütungsvereinbarungen)

Prüfungsvereinbarungen

Bundesempfehlungen und Rahmenverträge

Literaturhinweise

Becker/Meeßen/Neueder/Schlegelmilch/Schön/Vilaclara, Strukturen und Prinzipien der Leistungserbringung

im Sozialrecht, VSSR 2011, 323 und VSSR 2012, 1 Kaminski, Die Pflegesatzverhandlung, 2015

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

44

Modul 21: Methodik des Rechts in Wissenschaft und Praxis

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit

des Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

III/6 1x jährlich 5 Wo Pflichtmodul 6 Workload: 150 H Kontaktzeiten: 50 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h

Selbststudium: 70 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Anteile an der Mo-

dulnote)

Lehr- und Lern-methoden

Modul-verantwortliche(r)

Max. vier offe-

ne Modulprü-fungen

auch im Wirt-

schaftsrecht, LL.B.

Mündliche Prüfung

(Studienleistung: Expo-

sé)

Seminar

Prof. Dr.

Peter Baumeister

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen

1. Die Studierenden besitzen die erprobte Fähigkeit zum Einsatz der juristischen Methodik auf Bachelorni-

veau (1-BA-3). 2. Die Studierenden können unter Anwendung aller modernen Rechercheverfahren den Stand der Diskussi-

on in einer konkreten Fragestellung präzise ermitteln (4-BA-1). Sie können Literatur und Rechtsprechung

auswerten sowie deren Argumentation analysieren und bewerten (2-BA-3). 3. Die Studierenden kennen den forschungslogischen Ablauf, die Methode der qualitativen Inhaltsanalyse

sowie deskriptiv- und einfache inferenzstatistische Verfahren der Datenanalyse (1-BA-1).

4. Die Studierenden können wichtige Fragen und Probleme des Sozialrechts korrekt in Zusammenhänge einordnen.

II. Sozial- und Selbstkompetenzen 1. Die Studierenden besitzen die Fähigkeit zu einer fachsprachlichen Ausdrucksweise auf Bachelorniveau (6-

BA-5).

2. Die Studierenden sind in der Lage, Dritten die Ergebnisse ihres Forschungsprojekts nahezubringen und adäquat auf Rückfragen einzugehen (6-BA-4, 6-BA-5).

III. Handlungskompetenzen

Die Studierenden können zentrale Probleme des Sozialrechts einer praxistauglichen Lösung zufüh-ren. Sie beherrschen die selbständige Erarbeitung einer Forschungsfrage zu einer rechtswissenschaftlichen

(sozialrechtlichen) Thematik und die Ermittlung passender Forschungsmethoden sowie die Erstellung eines Konzepts zur Umsetzung des Forschungsvorhabens (4-BA-3) Sie .können ein Forschungsprojekt unter quali-

tativen und quantitativen Aspekten selbständig planen und durchführen.

Constructive Alignment

Zur Erreichung des Kompetenzziels der Fähigkeit zur selbständigen Einordnung und Lösung zentraler Frage-

stellungen des Sozialrechts benötigen die Studierenden einen zunehmenden Überblick über eine Vielzahl vorausgehender Module. Mithilfe der Zusammenführung von Kompetenzen vorausgehender Module soll

das Modul den Studienabschluss sowohl im Hinblick auf die Problemlösungskompetenz als auch auf die

Fähigkeit zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Fragen des Wirtschaftsrechts einleiten. Entspre-chend sollen im vorliegenden Modul die bisher auf einem mittleren Niveau vorhandenen Kompetenzen wei-

ter ausgebaut und verfeinert werden. Dazu gehören vor allem eine gekonnte Verwendung der juristischen

Methodik, die inhaltliche Beherrschung zentraler grundlegender Themen, die Recherchefähigkeit auf geho-

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

45

benem Niveau sowie die Fähigkeit zum Umgang mit empirischen Forschungsfragen. Sowohl die fachsprachlichen Fähigkeiten als auch die Beherrschung zentraler Rechtsfragen sind mittels einer

mündlichen Prüfung gut darstellbar. Die Erstellung eines Forschungsdesigns erfolgt – als Studienleistung – in

Form eines Exposés. Hiermit wird zugleich der Übergang zum abschließenden Modul, der Bachelorthesis, erreicht. Als Lehrformen sind neben kurzen Vorlesungssequenzen und Übungen vor allem seminaristische

Veranstaltungen mit der Möglichkeit der individuellen Vertiefung spezifischer Fragestellungen der Studie-

renden vorgesehen.

Lerninhalte

1. Zentrale Rechtsgebiete des Sozialrechts aus dem

Sozialversicherungsrecht

Grundsicherungs- und Sozialhilferecht

Sozialverwaltungsrecht

Arbeitsrecht

2. Erarbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen

3. Vertiefung wissenschaftlichen Arbeitens

Suchen, Verwerten, Zitieren von Quellen

Wissenschaftliches Schreiben

4. Grundlagen empirischer Sozialforschung

Beispiele von „best-practice“ und ausgewählter Forschungsergebnisse

Empirie und Forschung

Theorie- / Hypothesenbildung - Operationalisierung - Messverfahren

quantitative Forschung und Verfahren (Interview, Fragebogen, Beobachtung, Experiment)

qualitative Forschung (Biographieforschung, Narratives Interview, Aktenanalyse)

Forschungsdesigns für Problemstellungen des Sozialrechts

5. Fragestellungen und Forschungsmethoden, Erarbeitung eines Exposés

Literaturhinweise

Materielles Sozialrecht: s. Hinweise aus den vorausgehenden Modulen Grundlagen empirischer Sozialforschung:

Alewell, Rechtstatsachen und Rechtswirkungen im Arbeits- und Sozialrecht, 2013 Bortz/Döring, Forschungsmethoden und Evaluation für Human- und Sozialwissenschaftler, 2015

Bortz/Schuster, Statistik: Für Human- und Sozialwissenschaftler, 2010

Budischewski/Kriens, Aufgabensammlung Statistik, 2012 Flick, Qualitative Sozialforschung, 2007

Moosbrugger/Kelava, Testtheorie und Fragebogenkonstruktion, 2011

Stegmann/Schwab, Evaluieren und Forschen für die Soziale Arbeit, 2012 Wehler, Die Neue Umverteilung. Soziale Ungleichheit in Deutschland, 2013

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

46

Modul 22: Bachelor-Thesis mit Begleitseminar

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit

des Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

III/7-8 1x jährlich 10 Wo Pflichtmodul 12 Workload: 300 H Kontaktzeiten: 30 h

Gelenktes Selbststudium: 10 h

Selbststudium: 260 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Anteile an der Mo-

dulnote)

Lehr- und Lern-methoden

Modul-verantwortliche(r)

Max. drei offe-

ne Modulprü-fungen

Bachelorthesis (75%),

Kolloquium (25%)

(Studienleistung: Prä-

sentation)

Begleitseminar/

Einzelbetreuung/ Thesis/ Kolloqui-

um

Prof. Dr.

Peter Baumeister

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen 1. Die Studierenden besitzen die erprobte Fähigkeit zum Einsatz juristischen Fachwissens und Methodik auf

wissenschaftlichem Niveau – Bachelor (1-BA-3).

2. Die Studierenden können unter Anwendung aller modernen Rechercheverfahren den Stand der Diskussi-on in einer konkreten Fragestellung präzise ermitteln (4-BA-1). Sie können Literatur und Rechtsprechung

auswerten, deren Argumentation analysieren und bewerten (2-BA-3) sowie eine eigene Lösung entwickeln

(5-BA-3). II. Sozial- und Selbstkompetenzen

Die Studierenden besitzen die Fähigkeit zu einer fachsprachlichen Ausdrucksweise auf Bachelorniveau (6-BA-

5). III. Handlungskompetenzen

Die Studierenden beherrschen die Erarbeitung von Forschungsfragen, die Ermittlung passender Methoden

zur Lösung, die Anwendung und Umsetzung der Forschungsmethoden und -konzepte sowie die Bewertung und Darstellung der Ergebnisse (4-BA-3, 5-BA-3).

Constructive Alignment

Neben der Bachelorthesis als zentraler Prüfungsleistung tritt ein Kolloquium, in dem die Studierenden ihre

Arbeit näher erläutern und verteidigen sollen. Auf die Aufgabenstellung bei der Bachelorthesis werden die

Studierenden durch das Begleitseminar vorbereitet. Weiter dient gerade auch das Modul 20 zur Forschung im Recht der Hinführung auf die Bachelorthesis.

Lerninhalte

Betreuung der Bachelorthesis

Begleitseminar:

Die Veranstaltung unterstützt die Studierenden bei der Umsetzung ihrer Arbeit indem

eine vertiefte Auseinandersetzung mit den relevanten Forschungsmethoden am konkreten Thema

der Thesis erfolgt

die Teilnehmer die Schritte und Ziele ihrer Arbeiten im Plenum darstellen und ihr Vorgehen begrün-den

der betreuende Dozent bei Problemen zur Verfügung steht.

Die Veranstaltung schließt ab mit einem Kolloquium zur Bachelor-Thesis.

47

Kompetenzmodell Rechtswissenschaftli-che Studiengänge (KRS)

Kompetenzmodell Rechtswissenschaftliche Studiengänge

(KRS)

Bachelorstudiengänge: Wirtschaftsrecht (LL.B.) Sozialrecht (LL.B.)

Masterstudiengänge: Internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht (LL.M.) Sozialrecht (LL.M.)

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2015)

48

A. Vorbemerkungen I. Ausgangsüberlegungen zum Kompetenzmodell Mit dem Kompetenzmodell Rechtwissenschaftliche Studiengänge (KRS) verfolgt die Fakultät

für Sozial- und Rechtswissenschaften der SRH Hochschule Heidelberg die Zielsetzung einer systematischen Verbesserung des Studienangebots auf der Grundlage einer durchgehenden

Kompetenzorientierung aller Lehr- und Lerninhalte ihrer rechtswissenschaftlichen Studien-gänge. Das KRS enthält damit Vorgaben für die Studiengänge „Wirtschaftsrecht, LL.B.“, „So-zialrecht, LL.B.“, „Internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht, LL.M.“ und „Sozial-

recht, LL.M.“.

Umzusetzen ist das Modell auf der Basis des Studienmodells „CORE“ der SRH Hochschule

Heidelberg, das näher in der Selbstdokumentation „CORE“ dargestellt wird. Kernpunkte darin sind:

o Zeitliche und inhaltliche Aufteilung der Studiengänge in Studienjahre (statt Semester

oder Trimester)

o Konsekutive Studienabschnitte (von grundsätzlich fünf Wochen) mit „einem Thema“ (statt zeitlich parallele Module über ein ganzes Semester oder einen anderen längeren Zeitraum)

o Verstärkter Einsatz neuer Lehr- und Lernformen (interaktive Lehreinheiten, Case-Studies, Projekte, problem-based-learning etc.)

o Konsequente Kompetenzorientierung von Lehren, Lernen und Prüfen nach dem Modell des Constructive Alignments

Dem Konzept liegt die über Deutschland hinaus verbreitete Definition von Weinert zugrunde, wonach Kompetenzen verstanden werden als „die bei Individuen verfügbaren oder durch sie

erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkei-

ten, um die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können“1.

Ziel sämtlicher Studiengänge der Fakultät ist für die Absolventen die Erlangung von Hand-

lungskompetenzen, auf deren Grundlage die Absolventen den (heutigen und zukünftigen) Praxisanforderungen in ihrem jeweiligen beruflichen Umfeld gerecht werden können. Zu die-sem Zweck geht das KRS von einem abstrakt umschriebenen Anforderungsprofil für die Be-rufstätigkeit aus, dessen Kehrseite die Handlungskompetenzen darstellen, die als (studien-

gangsspezifische) Gesamtziele die Basis für die Kompetenzorientierung der einzelnen Module in den diversen Studiengängen bilden.

Um die jeweils zu erreichende und erreichte Handlungskompetenz benennen, prüfen und bewerten zu können, bedarf es sowohl einer Differenzierung zwischen einzelnen Kompe-tenzbereichen als auch einer Stufung des Niveaus der zu erreichenden Kompetenzen. Die

nachfolgend dargestellte Differenzierung und Stufung orientiert sich an vergleichbaren Rah-menwerken2, ohne einem der Rahmenwerke explizit vollständig zu folgen. Das KRS findet

1 Franz E. Weinert, Vergleichende Leistungsmessung in Schulen – eine umstrittene Selbstverständlichkeit, in: ders. (Hrsg.), Leistung-

smessungen in Schulen, 2001, S. 17 (27 f.). 2 Vergleichbare Frameworks: Internationale Initiativen: Joint Quality Initiative "Dublin Descriptors", European Consortium for Accreditation,

Tuning Project 2001 - 2004, Bachelor-Master Generic Qualification Initiatives, EUA Master degrees Survey, MARIC-ENIC Meeting, Jan. 2003,

Transnational European Evaluation Project (TEEP). Weitere Qualifikationsrahmen: Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulen (Beschluss der KMK 21.04.2005), Dänischer Qualifikationsrahmen, Irish Qualifications Framework, UK Qualifications Framework, Scottish Credit and Qualifica-

tions Framework Australian Qualifications Framework advisory board (www.aqf.edu.au). Fachliche Qualifikationsrahmen: EUR-ACE Framework

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2015)

49

seinen Ausgangspunkt im Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (2005) und greift speziell Aspekte aus dem Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) von Barto-sch et al. (2008, Version 5.1) auf3. Allerdings erfordern spezifische Kompetenzziele juristischer

Studiengänge eine Reihe von Abweichungen. Zusätzlich wird hier der Versuch unternommen, für die Bachelor-Studiengänge einzelne Level-Differenzierungen innerhalb des Studienverlaufs

allgemein zu definieren, die sich weitgehend an der Stufung innerhalb der drei Studienjahre orientieren (Grundlagen-, Vertiefungs- und Bachelor-Niveau). Soweit in den einzelnen Kompe-tenzbereichen keine Level-Differenzierungen enthalten sind, erfolgt die Differenzierung inner-

halb der jeweils skizzierten Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Im Unterschied zu den genannten Qualifikationsrahmen wird beim KRS nicht der Begriff der

Qualifikation in den Vordergrund gestellt, sondern der der Kompetenz. Dies geschieht einer-seits im Bestreben, die Zielsetzung der Studiengänge, die Kompetenzerlangung der Absolven-

ten, besonders hervorzuheben. Zum anderen wird der alternative Begriff der Qualifikation

üblicherweise sehr eng an der Berufstauglichkeit orientiert, während der Kompetenzbegriff demgegenüber nicht nur die direkt berufstauglichen Fähig- und Fertigkeiten erfasst. Mit der Verwendung des Begriffs „Kompetenzmodell“ wird folglich verdeutlicht, dass die Kompe-tenzziele nicht ausschließlich direkt berufsbezogen sind. Auch Hochschulabsolventen müssen für einen Arbeitsmarkt gewappnet werden, in dem berufsspezifische Anforderungen einem permanenten Wandel unterworfen sind. Entsprechend sind auch in der stark anwendungsbe-zogenen Hochschulausbildung an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften Kompe-tenzen zu erwerben, die zu einer Berufstätigkeit auch unter veränderten Rahmenbedingun-gen befähigen.

II. Aufbau des KRS nach Kompetenzbereichen

Aus der Vielzahl der in der Literatur verwendeten Unterteilungen oder Differenzierungen von Kompetenzen folgt das vorliegende KRS einer zweifachen Differenzierung, die zugleich in eine gemeinsame Systematik überführt wurde. Die Differenzierungen und diesen zugrunde

liegenden Begrifflichkeiten werden im folgenden Text (unter 1 und 2) näher erläutert.

In seiner Grundstruktur unterscheidet das KRS zwischen Fach-, Methoden-, Sozial- und

Selbstkompetenzen sowie den daraus resultierenden Handlungskompetenzen (1)4. Gleichzei-tig wird in das KRS eine zweite Form der Differenzierung eingebracht. Idealtypisch lassen sich

bei der Lösung einer Problem- bzw. Aufgabenstellung nämlich mehrere Phasen oder Schritte

unterscheiden. Das Gesamtziel einer berufsbezogenen Handlungskompetenz wird so in ein-zelne Bereiche unterteilt, die für die einzelnen Phasen bis zur Lösung einer Aufgabenerstel-lung notwendig sind (2).

1. Differenzierung nach Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen sowie

Handlungskompetenzen

Zur Konkretisierung der Kompetenzziele eines Studiums geht der KRS von der Notwendigkeit einer weiteren Differenzierung in Gruppen von Kompetenzen aus. Gewählt werden folgende:

Standards for the Accreditation of Engineering Programmes, Requirements for Social Work Training. Departments of Health (UK) insbesondere die Keyroles der „National Occupational Standards for Social Work” (www.gscc.org.uk).

3 Bartosch, U., Maile, A. & Speth, C., Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit 5.1, 2008 (abrufbar unter:

http://www-edit.ku-eichstaett.de/Fakultaeten/SWF/downloads/HF_sections/content/QR%20SArb.pdf). 4 Vgl. dazu B. K. Pfäffli, Lehren an Hochschulen – Eine Hochschuldidaktik für den Aufbau von Wissen und Kompetenzen, Bern, 2005, S.

65 ff.

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2015)

50

Fachkompetenz

Unter Fachkompetenz wird hier die für den Umgang mit Themen notwendige Befähigung verstanden, die neben theoretischen Kenntnissen auch praktisch anwendbares Handlungswis-

sen umfasst und intellektuelle sowie handwerkliche Fähigkeiten und Fertigkeiten erfordert. Diese werden durch Lernprozesse erworben, sind trainierbar und veränderbar. Die Vorausset-zung, um sich zusätzliche Fertigkeiten anzueignen, liegt im Grundwissen und in den Grund-

fertigkeiten.

Zu den Fachkompetenzen werden gerechnet

• Fachliche Fertigkeiten

• Fachliche Kenntnisse

• Fachliches Engagement

Methodenkompetenz

Unter Methodenkompetenz wird die Fähigkeit zu einem fachgerechten, systematischen und planvollen Vorgehen bei der Lösung von Problemen verstanden. Die Methodenkompetenz beinhaltet Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die es ermöglichen, Aufgaben und Prob-leme zu bewältigen, indem sie die Auswahl, Planung und Umsetzung sinnvoller Lösungsstra-tegien ermöglichen. Methodenkompetenz ist aber auch die Fähigkeit, Sachwissen zielgerich-tet aufzuarbeiten und anzuwenden. Unter juristischem Blickwinkel ist hier speziell auch die Fähigkeit zur fehlerfreien Anwendung juristischer Methodik bei der Auslegung und Anwen-dung von Rechtsnormen zu nennen.

Allgemein als Voraussetzungen für Methodenkompetenz werden zum Beispiel angesehen:

• Informationsbeschaffungsfähigkeit

• Planungsfähigkeit

• Analysefähigkeit

• Entscheidungsfähigkeit

• Transferfähigkeit

• Problemlösendes Denken

• Abstraktes und vernetztes Denken

Sozialkompetenz Die Sozialkompetenz umfasst alle Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die dazu befähi-

gen, in Beziehungen zu Menschen situationsadäquat zu handeln. Um mit anderen Personen

erfolgreich in Beziehung treten zu können, ist es notwendig, auf deren Bedürfnisse einzuge-hen. Dieser Aspekt gewinnt durch Gruppen- und Teamarbeit am Arbeitsplatz zunehmend an

Bedeutung. Die soziale Kompetenz hilft innere und äußere Konflikte zu lösen und steht für ein gutes menschliches Miteinander. Sozialkompetenz umfasst beispielsweise:

• Teamfähigkeit und Hilfsbereitschaft

• Soziale Verantwortung

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2015)

51

• Kommunikationsfähigkeit

• Delegationsfähigkeit

• Toleranz

• Kritikfähigkeit

Selbstkompetenz

Eine selbstkompetente Person kann sich in der Umwelt angemessen verhalten, sich dieser aus Einsicht aber auch anpassen. Sie ist in der Lage, Aufgaben aus eigener Einsicht, Stellungnah-me und Entscheidung selbstständig und eigenverantwortlich zu bewältigen und Leistungen zu

erbringen. Sie beinhaltet auch, Anforderungen und Erwartungen selbst zu realisieren, sich weiterzubilden und beispielsweise an einem positiven Arbeitsklima mitzugestalten. Dazu ge-

hören:

• Verantwortungsbereitschaft

• Motivation

• Initiative und Engagement

• Lern- und Leistungsbereitschaft

• Flexibilität

• Kritikfähigkeit

• realistisches Selbstbild

Handlungskompetenz Unter Handlungskompetenz wird die Fähigkeit verstanden, aufgabengemäß, zielgerichtet, situationsbedingt und verantwortungsbewusst Aufgaben zu erfüllen und Probleme zu lösen. Das kann allein oder in einem Team geschehen, je nach organisatorischen Gegebenheiten. Teilweise wird die Handlungskompetenz als Primärkompetenz bezeichnet; sekundäre Kompe-tenzen sind in diesem Fall die zuvor beschriebenen Fach-, Methoden- und Sozial- und Selbst-kompetenzen.

2. Differenzierung nach den Phasen der Problemlösung

Die für die Bewältigung einer Aufgabe bzw. für die Lösung einer Problemstellung notwendi-

gen Kompetenzen werden für das KRS in fünf Kompetenzbereiche5 unterteilt:

1. Wissen und Verstehen/Verständnis

2. Beschreibung, Analyse und Bewertung

3. Planung und Konzeption

4. Recherche und Forschung

5. Organisation, Durchführung und Evaluation

Der Phasenverlauf bei der Lösung einer praktischen Aufgabenstellung stellt sich idealtypisch wie folgt dar:

5 Diese Phasen weisen zugleich einen Zusammenhang mit bekannten Lernzieltaxonomien auf, vgl. Benjamin S. Bloom, Taxonomie von

Lernzielen im kognitiven Bereich, 5. Aufl., 1976.

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2015)

52

Überblick zum Problemlösungsverlauf und den dafür notwendigen Kompetenzen

Aufgaben-/ Problem-stellung

Wissen, Ver-stehen, Ver-ständnis

Beschreibung, Analyse, Be-wertung

Planung, Kon-zeption

Recherche, Forschung

Organisation

Forschung Konzept

Analysier-te(s) Aufga-be/Problem

Aufgaben-/ Problem-verständnis

Durch-führung

Evaluation

Ausgangslage/ Zwischenergebnis/ Ergebnis

Kompetenzbereiche bei der Lösung der Aufgaben-/Problemstellung

53

3. Verknüpfung beider Differenzierungsformen

Obwohl beide Formen von Differenzierungen, diejenige nach der Art der Kompetenz und die nach den Phasen der Problemlösung, einen unterschiedlichen Ausgangspunkt

aufweisen, lassen sie sich doch auch in Beziehung zueinander setzen. Den verschiede-nen Phasen des Problemlösungsverlaufs und ihren Kompetenzen lassen sich jeweils auch

Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen zuordnen. Eine solche Verknüpfung der beiden Systematisierungen wird im KRS gleichwohl allein für die Fach- und Metho-denkompetenzen vorgenommen, nicht dagegen für die Sozial- und Selbstkompetenzen.

Einerseits sind letztere in den verschiedenen Phasen der Problemlösung meist identisch, andererseits sind die Sozial- und Selbstkompetenzen nicht allein auf Problemlösungs-

kompetenzen ausgerichtet und greifen darüber deutlich hinaus. Selbst wenn das Ziel der Studiengänge vorrangig in der Erlangung von Handlungskompetenzen besteht, sollen

nicht alle Kompetenzen diesem Ziel unterworfen werden.

So erfolgt die Konkretisierung der Kompetenzziele (C) nach Fach- und Methodenkompe-tenzen (I) sowie Sozial- und Selbstkompetenzen (II) getrennt. Zusätzlich werden die Pha-sen der Problemlösung nur im Bereich der Fach- und Methodenkompetenzen als eine weitere Differenzierungsebene nutzbar gemacht, während die Sozial- und Selbstkompe-tenzen keine weitere Differenzierung erfahren. Hintergrund dieser unterschiedlichen Verfahrensweise ist auch der höhere Abstraktionsgrad der Sozial- und Selbstkompeten-zen. So zählt zu ihnen etwa auch das Ziel, dass sich die Absolventen zu einer stabilen, belastungsfähigen und ausgeglichenen Persönlichkeit mit ausgeprägter Empathie für die vielfältigen beruflichen juristischen Aufgabenstellungen und für die darin beteiligten Personen entwickeln. Schließlich soll den Absolventen durch das Aneignen einer selbst-

kritischen und reflektierten Haltung die Ausübung einer professionellen Berufsrolle unter Einbeziehung der eigenen Persönlichkeitsmerkmale und auf der Basis eines reflektierten Welt- und Menschenbildes ermöglicht werden. Im Rahmen der Möglichkeiten eines Hochschulstudiums wird auf diese Persönlichkeitsentwicklung hingewirkt. Sämtliche die-ser Ziele, die unter C II näher ausformuliert sind, entziehen sich einer eindeutigen Zu-

ordnung zu den Phasen der Problemlösung.

Jedem der sich daraus ergebenden Kompetenzbereiche sind sowohl für die Bachelor- als auch für die Masterstudiengänge Kompetenzziele zugeordnet, die aufsteigend numme-riert sind (z. B. 1-BA-2, 3-MA-1). Die aufsteigende Nummerierung ist nicht notwendi-

gerweise zugleich mit Niveaudifferenzen zwischen den einzelnen Teilzielen innerhalb eines Kompetenzbereichs verbunden. Nur soweit diese Differenzierung speziell kenntlich gemacht wird (s. etwa Grundlagen-, Vertiefungs- und Bachelorniveau im Rahmen der Kompetenzziele des Bachelorstudiums), stehen die Kompetenzen in einem gestuften Niveau zueinander. Fehlen entsprechende Angaben zum Niveau, werden die Differenzie-

rungen im jeweiligen Modul in Abhängigkeit vom Studienjahr vorgenommen. In den

einzelnen Modulbeschreibungen der Modulhandbücher werden die Nummern bzw. Kürzel der Kompetenzziele zusätzlich zu den konkret ausformulierten Kompetenzzielen

aufgeführt.

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2015)

54

B. Handlungs- und Reflexionskompetenzen der Absolventen der rechtswis-

senschaftlichen Studiengänge

I. Wirtschaftsrecht (LL.B.) 1 Zielsetzung und Tätigkeitsfelder

Der Studiengang „Wirtschaftsrecht, LL.B.“ dient dem Erwerb eines ersten berufsqualifi-

zierenden wissenschaftlichen Studienabschlusses von Juristen und Juristinnen für die Wirtschaft und wirtschaftsnahe Berufe.

Die zentralen Tätigkeitsfelder von Absolventen des Studiengangs „Wirtschaftsrecht, LL.B.“ existieren in Rechts-, Personal- und Vertragsabteilungen von Wirtschaftsunter-nehmen, in der Geschäftsleitungsassistenz von KMU (kleine und mittlere Unternehmen),

bei größeren Rechtsanwalts-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferkanzleien, bei Un-ternehmensberatungen. Die Tätigkeitsbereiche bei den genannten Arbeitsfeldern rei-chen von der Sachbearbeitung bis zu ersten Leitungsaufgaben.

2 Handlungskompetenzen

Die Absolventen und Absolventinnen des Studiengangs „Wirtschaftsrecht, LL.B.“ verfü-gen über ein sicheres juristisches Grundwissen inhaltlicher und methodischer Art, ein vertieftes Wissen in den für eine entsprechende berufliche Betätigung erforderlichen juristischen Spezialgebieten und über das notwendige Wissen auf wirtschaftswissen-schaftlichem und sonstigen relevanten Gebieten.

Sie sind in der Lage, die ihnen bekannten Praxisanforderungen in den Tätigkeitsschwer-punkten auf dem Niveau eines Berufseinsteigers ohne zusätzliche Hilfestellungen zu er-füllen. Sie können fachlich relevante Informationen sammeln, bewerten und interpretie-ren, um daraus theoretisch fundierte Beurteilungen und Ergebnisse ableiten.

Die Absolventen und Absolventinnen des Studiengangs „Wirtschaftsrecht, LL.B.“ sind in der Lage, ihr Wissen und Verstehen auf ihre beruflichen Tätigkeiten anzuwenden und

Problemlösungen und Argumentationen zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.

Sie sind fähig, auch unbekannte komplexere Aufgabenstellungen mit den Mitteln des Rechts unter Berücksichtigung ökonomischer und ethischer Rahmenbedingungen so-wohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene einer praktischen Lösung zu zu-

führen.

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Wirtschaftsrecht, LL.B.“ kön-nen einfache wissenschaftliche Forschungsfragen selbständig erarbeiten und unter An-wendung wissenschaftlicher Methodik untersuchen, bewerten und darstellen.

Sie können selbständig weiterführende Lernprozesse zu ihrem Qualifikationsprofil ge-stalten.

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2015)

55

II. Sozialrecht (LL.B.) 1 Zielsetzung und Tätigkeitsfelder Der Studiengang „Sozialrecht, LL.B.“ dient dem Erwerb eines ersten berufsqualifizieren-

den wissenschaftlichen Studienabschlusses von Juristen und Juristinnen für sozialrechtli-che Tätigkeitsschwerpunkte, sowohl in der öffentlichen Sozialverwaltung als auch in den

diversen sozialen Diensten und Einrichtungen und in der Wirtschaft.

Ein spezifisches Berufsbild des Sozialjuristen existiert bislang nicht; entsprechend sind die Berufsfelder nicht eindeutig abgrenzbar. Als Arbeitgeber kommen vor allem solche aus

dem gesamten Sozial- und Gesundheitssektor in Betracht: Sozialverbände, Träger der freien Wohlfahrtspflege, kirchliche Träger, Gewerkschaften, Kliniken, Reha-

Einrichtungen, Pflegeheimträger, Sozialversicherungsträger, Öffentlicher Dienst (Kom-munal- und Landesverwaltung). Zudem soll das Studium aber auch zu einer Tätigkeit in

Personalabteilungen mittlerer und größerer Wirtschaftsunternehmen befähigen. Wei-

tere Beschäftigungsmöglichkeiten könnten zukünftig auch in diversen Projekt- und Un-ternehmensberatungen entstehen.

Die Tätigkeitsbereiche bei den genannten Arbeitgebern reichen von der Sachbearbei-tung bis zu ersten Leitungsaufgaben. Der Fokus der Beschäftigung wird auf den Um-gang mit sozialrechtlichen Fragestellungen gerichtet sein. Bei den Sozialleistungsträgern besteht ein wesentlicher Teil der Tätigkeit in der Bearbeitung von Sozialleistungsansprü-chen. Ein anderer Teil, der etwa bei den Sozialverbänden noch stärker im Vordergrund steht, liegt in der Beratung und Interessenvertretung von Klien-ten/Mitgliedern/Mandanten.

2 Handlungskompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Sozialrecht, LL.B.“ sind in der Lage, die ihnen bekannten Praxisanforderungen in den Tätigkeitsschwerpunkten auf

dem Niveau eines Berufseinsteigers ohne zusätzliche Hilfestellungen zu erfüllen.

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Sozialrecht, LL.B.“ können auch unbekannte komplexere Aufgabenstellungen unter Einbeziehung ethischer, sozial-

politischer und ökonomischer Aspekte einer angemessenen Lösung in vertretbarer Zeit zuführen.

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Sozialrecht, LL.B.“ können an-spruchsvolle juristische Fragestellungen auf dem Gebiet des Sozialrechts gegebenenfalls

unter Zuhilfenahme gängiger Recherchemöglichkeiten angemessen lösen.

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Sozialrecht, LL.B.“ sind im Grundsatz in der Lage, allein unter Zuhilfenahme der einschlägigen Rechtsnormen einfa-che von schwierigen Problemstellungen zu unterscheiden und diese Bewertung in eine Beratungstätigkeit angemessen einfließen zu lassen.

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Sozialrecht, LL.B.“ können ein-fache wissenschaftliche Forschungsfragen selbständig erarbeiten und unter Anwendung wissenschaftlicher Methodik untersuchen, bewerten und darstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs sind sich ihrer Verantwortung im Umgang mit Klienten/Mandanten bewusst und nehmen diese unter Beachtung ethischer Standards wahr. Zugleich verfügen sie über Teamfähigkeit, Konfliktmanagementstrate-

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2015)

56

gien, Kommunikations- und Kritikfähigkeit. Sie besitzen die Fähigkeit und Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung in fachlich-methodischer Hinsicht wie auch im Hinblick auf ihre professionellen Haltungen und Fähigkeiten.

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2015)

57

III. Internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht (LL.M.) 1 Zielsetzung und Tätigkeitsfelder Der Masterstudiengang „Internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht, LL.M.“

dient dem Erwerb eines qualifizierenden wissenschaftlichen Studienabschlusses von Ju-risten und Juristinnen für die Wirtschaft und wirtschaftsnahe Berufe.

Zur Qualifizierung für eine Tätigkeit in und für Unternehmen in einen internationalen Kontext nimmt der Studiengang den Bedarf an fundierten Kenntnissen und Fähigkeiten im Internationalen Recht und bei der Anwendung ausländischer Rechtsordnungen , in

mehreren Modulen und durch integrierte Auslandsaufenthalte auf und verknüpft die erforderlichen Rechtskenntnisse mit ökonomischen Inhalten, interkulturellen Kompeten-

zen und Sprachen. Der Wahlpflichtbereich dient der fachlichen und persönlichen Schwerpunktsetzung und vertieft die Befähigung für eine qualifizierte Tätigkeit in einem

der nachfolgend beschriebenen Tätigkeitsfelder.

Die zentralen Tätigkeitsfelder von Absolventen des Studiengangs „Internationales Wirt-schafts- und Unternehmensrecht, LL.M.“ existieren in Rechts-, Compliance-, Personal- und Vertragsabteilungen von Wirtschaftsunternehmen, in der Geschäftsleitung von KMU (kleine und mittlere Unternehmen), bei größeren Rechtsanwalts-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferkanzleien, bei Unternehmensberatungen.

2 Handlungskompetenzen

Die Absolventen und Absolventinnen des Masterstudiengangs „Internationales Wirt-schafts- und Unternehmensrecht, LL.M.“ sind zur eigenständigen Analyse, Beurteilung und Bearbeitung komplexer Sachverhalte auf der Grundlage der erworbenen rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnisse fähig.

Sie können auf der Grundlage der vermittelten Kompetenzen fachlich einschlägige Pro-jekte definieren und umsetzen, eigenständig fachlich fundierte Initiativen entwickeln.

Die Absolventen und Absolventinnen des Masterstudiengangs „Internationales Wirt-schafts- und Unternehmensrecht, LL.M.“ können komplexe Problemstellungen und -

lösungen mündlich und schriftlich effektiv vermitteln. Sie beherrschen die hierfür erfor-

derlichen wissenschaftlichen Methoden und Arbeitstechniken.

Die Absolventen und Absolventen des Masterstudiengangs „Internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht, LL.M.“ beherrschen die Fähigkeit zur rationalen Argumentati-on und Kommunikation über rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Disziplinen hin-

weg.

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht, LL.M.“ können auch komplexe wissenschaftliche Forschungs-fragen selbständig erarbeiten und unter Anwendung wissenschaftlicher Methodik unter-suchen, bewerten und darstellen. Sie besitzen die grundsätzliche Voraussetzung zur wis-

senschaftlichen Weiterqualifikation in Form einer Promotion.

Sie sind fähig, ihre methodischen und fachlichen Kompetenzen selbständig weiter zu entwickeln und mit neuen rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen auf nationa-

ler, supranationaler und internationaler Ebene effektiv Schritt zu halten.

Sie sind in der Lage zu eigenverantwortlicher Leitung und Führung von Teams in Praxis und Forschung, die aus unterschiedlichen Disziplinen und mit unterschiedlichen Ausbil-

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dungsniveaus besetzt sind.

IV. Sozialrecht (LL.M.) 1 Zielsetzung und Tätigkeitsfelder Der Masterstudiengang „Sozialrecht, LL.M.“ dient dem Erwerb eines qualifizierenden

wissenschaftlichen Studienabschlusses von Juristen und Juristinnen für verschiedene Tä-tigkeitsbereiche im Sozial- und Gesundheitssektor.

Zur Qualifizierung für zwei große Bereiche mit Bedarf an fundierten Kenntnissen und

Fähigkeiten auf dem Gebiet des Sozialrechts (insbesondere auf dem Feld umfassender Beratung) wird der Studiengang mit zwei Schwerpunkten angeboten, zum einen der

Ausrichtung auf Sozialdienstleistungen, zum anderen auf Gesundheitsdienstleistungen. Trotz der Schwerpunktsetzung ist das Studium aber so breit angelegt, dass eine spätere

Berufstätigkeit auch mit anderem Schwerpunkt ohne weiteres möglich ist.

Die zentralen Tätigkeitsfelder von Absolventen des Studiengangs „Sozialrecht, LL.M.“ existieren in der öffentlichen Sozialverwaltung, bei Dienstleistern des Sozial- und des Gesundheitsbereichs und den Sozialverbänden. Aufgrund der fundierten Beschäftigung mit dem Arbeitsrecht kommt auch der Personalbereich jedweder Unternehmen über den Sozial- und Gesundheitssektor hinaus in Betracht.

2 Handlungskompetenzen

Die Absolventen und Absolventinnen des Masterstudiengangs „Sozialrecht, LL.M.“ sind zur eigenständigen Analyse, Beurteilung und Bearbeitung komplexer Sachverhalte auf der Grundlage der erworbenen rechts-, sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Kennt-nisse fähig.

Sie können auf der Grundlage der vermittelten Kompetenzen fachlich einschlägige Pro-jekte definieren und umsetzen oder auch eigenständig fachlich fundierte Initiativen ent-wickeln.

Die Absolventen und Absolventinnen des Masterstudiengangs „Sozialrecht, LL.M.“ kön-

nen komplexe Problemstellungen und -lösungen (insbesondere in Beratungssituationen)

mündlich und schriftlich effektiv vermitteln. Sie beherrschen die hierfür erforderlichen wissenschaftlichen Methoden und Arbeitstechniken.

Die Absolventen und Absolventen des Masterstudiengangs „Sozialrecht, LL.M.“ beherr-schen die Fähigkeit zur rationalen Argumentation und Kommunikation über rechts- und

wirtschaftswissenschaftliche Disziplinen hinweg.

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Sozialrecht, LL.M.“ können auch komplexe wissenschaftliche Forschungsfragen selbständig erarbeiten und unter Anwen-dung wissenschaftlicher Methodik untersuchen, bewerten und darstellen. Sie besitzen die grundsätzliche Voraussetzung zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation in Form

einer Promotion.

Sie sind fähig, ihre methodischen und fachlichen Kompetenzen selbständig weiter zu entwickeln und mit neuen rechtlichen, sozialpolitischen und wirtschaftlichen Entwick-

lungen auf nationaler, supranationaler und internationaler Ebene effektiv Schritt zu hal-ten.

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Sie sind in der Lage zu eigenverantwortlicher Leitung und Führung von Teams in Praxis und Forschung, die aus unterschiedlichen Disziplinen und mit unterschiedlichen Ausbil-dungsniveaus besetzt sind.

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C. Konkretisierung der Kompetenzziele I. Fach- und Methodenkompetenzen 1 Wissen und Verstehen/Verständnis

BA-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen…

1-BA-1 Basis-Wissen und -Verständnis der wissenschaftlichen Grundlagen und Methoden (des Rechts, der Ökonomie, der empirischen Sozialforschung usw.), konkreter Fragestellungen und Inhalte einzelner Rechtsgebiete oder aus anderen Themen-feldern (Grundlagenniveau).

1-BA-2 vertieftes Wissen und -Verständnis der wissenschaftlichen Grundlagen und Metho-den, konkreter Fragestellungen und Inhalte einzelner Rechtsgebiete oder aus anderen Themenfeldern (Vertiefungsniveau).

1-BA-3 Bachelor-Wissen und -Verständnis der wissenschaftlichen Grundlagen und Metho-den, komplexer Fragestellungen aus Verbindungen mehrerer Rechtsgebiete und Themenfelder (Bachelorniveau).

MA-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen…

1-MA-1 umfassendes Wissen und Verständnis der wissenschaftlichen Grundlagen und eines exemplarischen Themenfeldes.

1-MA-2 vertieftes Wissen und Verständnis von Theorien, Modellen und Methoden im natio-nalen sowie internationalen Rahmen entsprechend der aktuellen fachwissenschaftli-chen Diskussion.

1-MA-3 einen Überblick zur aktuellen nationalen und internationalen Forschung und Entwick-lung.

2 Beschreibung, Analyse und Bewertung

BA-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen…

2-BA-1 die Fähigkeit, ihr Wissen und Verständnis gezielt anzuwenden, um typische juristische Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung der juristischen Methodik zu identifizie-ren und zu formulieren (Grundlagenniveau).

2-BA-2 die Fähigkeit, neue, unklare und ungewöhnliche Aufgabenstellungen als solche zu erkennen (Vertiefungsniveau).

2-BA-3 die Fähigkeit, ihr Wissen und Verständnis gezielt für die kritische Analyse und Bewer-tung komplexer Problemstellungen einzusetzen (Bachelorniveau).

MA-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen…

2-MA-1 die Fähigkeit, sich eigenständig die aktuelle wissenschaftliche Diskussion anzueignen und zu prüfen, wie weit sie zur Beschreibung und Analyse hilfreich ist.

2-MA-2 die Fähigkeit, mit wissenschaftlichen Methoden auch neue, unklare und untypische Aufgabenstellungen vor dem Hintergrund der aktuellen wissenschaftlichen Diskussi-on eigenständig zu beschreiben und zu analysieren.

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2-MA-3 die Fähigkeit, Kollegen bei der Analyse neuer, unklarer und untypischer Aufgaben-stellungen fachlich anzuleiten.

2-MA-4 die Fähigkeit zur umfassenden Analyse von internen und externen sich gegenseitig beeinflussenden Faktoren und zur verantwortlichen Einbindung anderer Fachdiszipli-nen in die eigene fachliche analytische Arbeit.

3 Planung und Konzeption

BA-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen…

3-BA-1 die Fähigkeit, ihr Wissen und Verständnis sowie ihre Analysefähigkeit anzuwenden, um Planungen und Konzepte für einfache Aufgabenstellungen aus einer Fachdisziplin zu entwickeln (Grundlagenniveau).

3-BA-2 die Fähigkeit, ihr Wissen und Verständnis sowie ihre Analysefähigkeit anzuwenden, um Planungen und Konzepte für komplexere Aufgabenstellungen mit Bezug zu an-deren Fachdisziplinen zu entwickeln (Vertiefungsniveau).

3-BA-3 die Fähigkeit, ihr Wissen und Verständnis sowie ihre Analysefähigkeit anzuwenden, um Planungen und Konzepte für komplexe und neue (regelmäßig interdisziplinäre) Problemstellungen zu entwickeln (Bachelorniveau).

MA-Level-Absolventinnen und -Absolventen besitzen…

3-MA-1 das Wissen und die Fertigkeit, komplexe Lösungsstrategien für neue, unbekannte Aufgabenstellungen auf der Basis wissenschaftlicher Methodik und aktueller sowie teilweise neuester Forschungsergebnisse zu entwickeln, zu reflektieren und gegen-über relevanten Zielgruppen zu vertreten.

3-MA-2 die Fähigkeit, interprofessionelle/-disziplinäre Forschungs- und Entwicklungsprozesse in Planungen und Konzeptionen zu integrieren.

3-MA-3 die Fähigkeit, innerhalb von Planungen und Konzeptionen im Arbeitsfeld die Anfor-derungen an gesamtverantwortliche Steuerung und Leitung komplexer Prozesse ei-genständig zu bestimmen.

4 Recherche und Forschung

BA-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen…

4-BA-1 die Kenntnis von fachlichen Kompendien, Periodika, Datenbanken und Fachforen sowie die Fähigkeit, sich klassischer und moderner Rechercheverfahren zu bedienen.

4-BA-2 die Fähigkeit, über wissenschaftliche Recherche fachliche Literatur und Datenbestän-de zu identifizieren, zu interpretieren und in eine Problemlösung zu integrieren.

4-BA-3 die Fähigkeit, wissenschaftliche Forschungsfragen selbständig zu erarbeiten, die dazu passenden Forschungsmethoden zu ermitteln und ein Konzept zu erstellen.

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MA-Level-Absolventinnen und -Absolventen besitzen…

4-MA-1 die Fähigkeit, die benötigten Informationen und Daten zu identifizieren, ihre Quellen zu bestimmen und sie zu erheben.

4-MA-2 die Fähigkeit, Forschungsdesigns zu entwickeln und (Praxis-)Forschung zu betreiben.

4-MA-3 die Fähigkeit zur kritischen Analyse und Bewertung eigener und fremder Forschungs-ergebnisse bzw. Informationen.

4-MA-4 die Fähigkeit, innovative Methoden und Strategien auf der Basis von wissenschaftli-cher Analyse zu entwickeln.

4-MA-5 die Fähigkeit, an der praktischen, methodischen, wissenschaftlichen, theoretischen Entwicklung teilzunehmen und diese zu verfolgen.

5 Organisation, Durchführung und Evaluation

BA-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen…

5-BA-1 das Können, Ressourcen zu erschließen und einzubringen.

5-BA-2 die Fähigkeit, Konzeptionen und Planungen konstruktiv und innovativ, theoretisch fundiert und reflektiert zu organisieren, durchzuführen und zu evaluieren.

5-BA-3 das Können, Forschungsmethoden und -konzepte anzuwenden bzw. umzusetzen und die Ergebnisse zu bewerten und darzustellen.

5-BA-4 theoriegeleitete, reflektierte Erfahrung einschlägiger praktischer juristischer Tätigkeit.

5-BA-5 die Fähigkeit, praktische juristische Tätigkeit zu evaluieren.

MA-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen…

5-MA-1 die Fähigkeiten und Fertigkeiten, Lösungskonzepte in komplexen juristischen Prob-lemstellungen zu erproben und weiterzuentwickeln und bezüglich ihrer Wirksamkeit und Reichweite zu überprüfen.

5-MA-2 Fähigkeit und Fertigkeiten zur Einrichtung, Betreuung und Weiterentwicklung umfas-sender Qualitätsmanagementsysteme auf der Grundlage wissenschaftlicher Metho-dik.

5-MA-3 Kenntnisse relevanter wissenschaftlicher Diskurse in anderen wissenschaftlichen Dis-ziplinen und kritische Reflexion der verflochtenen Abhängigkeiten und Auswirkun-gen.

5-MA-4 Fähigkeiten und Fertigkeiten, selbstverantwortlich zu organisieren, durchzuführen und zu evaluieren.

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II. Sozial- und Selbstkompetenzen 6 Professionelle allgemeine Fähigkeiten und Haltungen

BA-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen…

6-BA-1 die erprobte Fähigkeit, initiativ, allein und im Team zu arbeiten.

6-BA-2 die Fähigkeit, Rückmeldungen und Kritik zur eigenen Leistung anzunehmen und für weitere Aufgaben nutzbar zu machen, wozu zugleich auch die Fähigkeit zur sachli-chen Verteidigung der eigenen Leistung zählt.

6-BA-3 die erprobte Fähigkeit zum Einsatz von Präsentationstechniken und Medien.

6-BA-4 die ausgeprägte Fähigkeit zur Kommunikation und Interaktion mit allen fachlichen und nichtfachlichen Akteuren des Arbeitsfeldes und ihres gesellschaftlichen Umfeldes unter Nutzung verschiedener Medien (sozialkommunikative Kompetenz).

6-BA-5 die erprobte Fähigkeit, zu einer alltags- und fachsprachlichen Ausdrucksweise und Kommunikation in unterschiedlichen Kontexten (Grundlagen-, Vertiefungs- und Ba-chelorniveau).

6-BA-6 die erprobte Fähigkeit, sich in einer Fremdsprache in Wort- und Schrift im juristischen Kontext ausdrücken zu können (Grundlagen-, Vertiefungs- und Bachelorniveau).

6-BA-7 die Fähigkeit, die individuellen Interessen der Beteiligten (Arbeitgeber, Mandanten, Betroffene) und die öffentlichen Interessen zu erkennen, abzuwägen und in die Auf-gabenstellung einfließen zu lassen (Grundlagen-, Vertiefungs- und Bachelorniveau).

6-BA-8 die Fähigkeit, in den professionellen Aufgabenstellungen Genderaspekte zu erkennen und gleichstellungsorientiert zu arbeiten (Gender-Kompetenz).

6-BA-9 die Fähigkeit, interkulturelle Situationen und Zusammenhänge wahrzunehmen und die damit verbundenen möglichen Problemstellungen und Chancen zu begreifen (in-terkulturelle Kompetenz).

6-BA-10 Verantwortungsbewusstsein für die Anforderungen und Risiken ihres Handelns.

6-BA-11 die Fähigkeit, berufliche Anforderungen unter Kenntnis und Beachtung ethischer Standards sowie der beruflichen Rolle zu erfüllen (berufsethische Kompetenz).

6-BA-12 die Fähigkeit zur kreativen, verantwortlichen Mitwirkung in Projektmanagement, Personalführung und Gesamtleitung.

6-BA-13 Einsicht in die Notwendigkeit von und Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung und die Fähigkeit zur Aktualisierung der eigenen Fach- und Methodenkompetenzen.

MA-Level-Absolventinnen und -Absolventen besitzen…

6-MA-1 vertiefte Fähigkeiten und Haltungen des Bachelor-Levels.

6-MA-2 Fähigkeiten zur effektiven Führung von Teams in Forschung und Praxis, die aus un-terschiedlichen Disziplinen und mit unterschiedlichen Ausbildungsniveaus besetzt sind.

6-MA-3 die Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Leitung und Führung.

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6-MA-4 die Fähigkeit, in nationalen und internationalen Kontexten zu forschen und zu arbei-ten.