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RECHENSCHAFTSBERICHT vom 1. März 2014 bis 28. Februar 2015 für den Hypo-Weltportfolio Aktien Miteigentumsfonds gem. InvFG 2011 Thesaurierer: ISIN AT0000708318 der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27 1030 Wien

FB Hypo-Weltportfolio Aktien g ltig ab 15.03.2013)€¦ · VOM 1. MÄRZ 2014 BIS 28. FEBRUAR 2015 Hypo-Weltportfolio Aktien Miteigentumsfonds gemäß InvFG 2011 ISIN Thesaurierer:

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RECHENSCHAFTSBERICHT vom 1. März 2014 bis 28. Februar 2015

für den

Hypo-Weltportfolio Aktien Miteigentumsfonds gem. InvFG 2011

Thesaurierer: ISIN AT0000708318

der

MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27

1030 Wien

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Hypo-Weltportfolio Aktien MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH ı Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27 ı 1030 Wien ı T: +43 1 533 76 68-0 [email protected] ı www.masterinvest.at ı FN 80746w ı Handelsgericht Wien ı DVR: 0899291 ı UID: ATU 56163724

GESELLSCHAFTER AUFSICHTSRÄTE HYPO Capital Management AG Dr. Harald Thury, Vorsitzender

Harald P. Holzer, CFA _____________________________________________________________________________________________________ Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Mag. Emmerich Schneider Aktiengesellschaft Stellvertreter des Vorsitzenden

Ulrich Fetz

_____________________________________________________________________________________________________ HYPO TIROL BANK AG Mag. Michael Blenke, CFA _____________________________________________________________________________________________________ Universal-Investment-Gesellschaft mbH Oliver Harth _____________________________________________________________________________________________________

STAATSKOMMISSÄR Mag. (FH) Ulrike Danzmayr

STAATSKOMMISSÄR-STELLVERTRETER Mag. Ilse Schmalz

GESCHÄFTSFÜHRER DI Andreas Müller Dr. Hannes Leitgeb

PROKURISTEN Walter Kitzler Karin Amon Peter Müller

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Hypo-Weltportfolio Aktien MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH ı Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27 ı 1030 Wien ı T: +43 1 533 76 68-0 [email protected] ı www.masterinvest.at ı FN 80746w ı Handelsgericht Wien ı DVR: 0899291 ı UID: ATU 56163724

RECHENSCHAFTSBERICHT ÜBER DAS 14. RECHNUNGSJAHR VOM 1. MÄRZ 2014 BIS 28. FEBRUAR 2015

Hypo-Weltportfolio Aktien

Miteigentumsfonds gemäß InvFG 2011

ISIN Thesaurierer: AT0000708318

Verwaltung MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27, A-1030 Wien

Depotbank Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hypo-Passage 1, A-6900 Bregenz

Fondsadvisor Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hypo-Passage 1, A-6900 Bregenz

Ein gemäß § 129 Investmentfondsgesetz 2011 erstellter Prospekt, der die Fondsbestimmungen enthält, kann bei der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, A-1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27, der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft (Depotbank), A-6900 Bregenz, Hypo-Passage 1, sowie bei den Zahlstellen kostenlos bezogen werden.

SEHR GEEHRTE ANTEILSINHABER!

Mit 28. Februar 2015 beendete der Hypo-Weltportfolio Aktien, Miteigentumsfonds gemäß InvFG 2011, das 14. Rechnungsjahr. Das Fondsvermögen betrug zu Beginn des Rechnungsjahres EUR 232.532.337,63 und hatte am Ende ein Ausmaß von EUR 320.986.731,39. Der Anteilsumlauf hat sich nach mehreren Rücknahmen / Aufstockungen folgendermaßen verändert: Beginn Rechnungsjahr Ende Rechnungsjahr Thesaurierer 19.053,97 Stück 21.652,78 Stück Der errechnete Wert belief sich am Ende des 14. Rechnungsjahres auf 14.824,27 je Anteil. Seit der ersten Preisberechnung des Hypo-Weltportfolio Aktien am 23. April 2001 wurde bis Ende des 14. Rechnungsjahres eine Wertveränderung von 3,16 % p.a. erzielt (Quelle: Oesterreichische Kontrollbank AG). Die Berechnungsmethode des Gesamtrisikos ist der vereinfachte Ansatz (Commitment-Ansatz). Der Fonds investiert einen wesentlichen Teil seines Vermögens in andere Fonds, deren Verwaltungsvergütung von 0,10 % bis 2,00 % p.a. im Berichtszeitraum betrugen (maximale Verwaltungsvergütung der Subfonds: 2,00 % p.a.), zusätzlich kann bei einer positiven Wertentwicklung eine erfolgsabhängige Gebühr angelastet werden. Die Verwaltungsgebühr des Hypo-Weltportfolio Aktien betrug im aktuellen Rechnungsjahr 0,75 % p.a. des Fondsvermögens (maximale Verwaltungsgebühr laut Fondsbestimmungen: 0,85 % p.a.).

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AUSSCHÜTTUNGSDATEN UND WERTENTWICKLUNG

KEST-AUSZAHLUNG Für das Rechnungsjahr 2014/2015 wird eine KESt-Auszahlung von EUR 256,16 je Thesaurierungsanteil vorgenommen und bei Vorliegen der Voraussetzungen an das Finanzamt abgeführt. Die KESt-Auszahlung von EUR 256,16 je Thesaurierungsanteil wurde am 15. April 2015 gegen Einziehung des Erträgnisscheines Nr. 13 bei der

Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Bregenz, sowie den Zweigstellen, Filialen und Zahlstellen dieser Bank(en) kostenfrei vorgenommen.

Vergleichende Übersicht über die Wertentwicklung des Fonds und KESt-Auszahlungen in den letzten fünf Rechnungsjahren

Rechnungs- jahr

Fondsvermögen Gesamt in Mio.

EUR

Thesaurierungsanteil AT0000708318

Wertentwicklung in % lt. OeKB-Methode Errechneter

Wert je Anteil in EUR

Auszahlung gemäß § 58 Abs. 2 1. Satz InvFG

in EUR 2010/2011 346,48 9.926,88 0,00 15,69 2011/2012 166,18 9.435,75 4,50 -4,95 2012/2013 228,86 10.408,85 12,57 10,37 2013/2014 232,53 12.203,88 83,07 17,38 2014/2015 320,99 14.824,27 256,16 22,33

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KOMMENTARE DES FONDSMANAGEMENTS

Entwicklung der Kapitalmärkte Die Aktienmärkte überzeugten im vergangenen Jahr großteils mit einer guten bis sehr guten Performance. Den höchsten Anstieg unter den großen Börsenplätzen verzeichneten 2015 einmal mehr die an der Wall Street in New York kotierten Dividendentitel. Das robuste Wachstum der eigenen Wirtschaft, verbunden mit moderaten Inflationsraten und einer vorsichtigen Rhetorik der US-Notenbank hinsichtlich des Ausstiegs aus der extrem expansiven Geldpolitik, war ganz nach dem Geschmack der Aktionäre und führte die US-Indizes zu neuen historischen Rekordständen. Lediglich im Oktober 2014 führten Konjunktursorgen in der Eurozone zu einem herben Rückschlag an den internationalen Märkten, der jedoch rasch wieder ausgeglichen wurde. Als Katalysator für den Turnaround agierten dabei einige Notenbanken in Europa und Asien, die weitere Liquiditätsspritzen in Aussicht stellten. Der tiefe Fall des Ölpreises trug ebenfalls zur Wiederbelebung der internationalen Börsen bei. So kannten die Börsen nach einem verhaltenen Start in das neue Jahr zuletzt nur noch eine Richtung - nach oben. Der jüngste Kursschub trug dabei durchaus Züge eines so genannten Short Squeeze. Zahlreiche Anleger, die auf einen Rückschlag gesetzt hatten, wurden demnach auf dem falschen Fuß erwischt und mussten Leerverkäufe oder Untergewichtungen korrigieren. Die quantitative Lockerung der Europäischen Zentralbank mit den Konsequenzen gegen Null tendierender Renditen und einer kräftigen Abwertung des Euro erhöht die Nachfrage nach Aktien als Anlagealternative und weckt zudem die Phantasie auf steigende Unternehmensgewinne.

Fondspolitik Ziel der Fondspolitik des Hypo-Weltportfolio Aktien ist auf lange Sicht die Erwirtschaftung eines hohen Wertzuwachses unter Inkaufnahme sehr hoher Wertschwankungen. Die Anlage wird ausschließlich in Subfonds vorgenommen. Das Anlageziel umfasst dabei die globalen Aktienmärkte. Das Schwergewicht der Investitionen liegt in Europa. Rund ein Drittel des Kapitals wird in Nordamerika platziert. Die Aktienquoten in Japan und den Schwellenländern entsprechen den Gewichtungen im MSCI World. Um das titelspezifische Risiko zu minimieren, greift das Management auf indexnahe Fonds und dabei vornehmlich auf ETFs zurück. Diese Strategie eignet sich gerade in diesen großen Aktienmärkten wie den USA, Deutschland oder Japan. In informationsineffizienteren Märkten wie in den Schwellenländern bestehen hingegen durchaus berechtigte Chancen, mit einem etwas aktiveren Ansatz die jeweilige Benchmark risikoadjustiert zu übertreffen.

Ausblick Bereits seit einigen Jahren übertrifft aufgrund der expansiven Geldpolitik der Notenbanken das Wachstum der Geldmenge deutlich dasjenige der Realwirtschaft. Die geplanten Anleihenkäufe durch die Europäische Zentralbank werden diesen Trend noch verstärken. Ein Teil der überschüssigen Liquidität fließt an die Finanzmärkte und stützt dort die Börsenkurse. Zwischen Liquidität und Aktienkursen wirkt darüber hinaus ein indirekter Zusammenhang: Die Geldmenge hat einen Vorlauf gegenüber der Konjunktur und damit auch gegenüber den Firmengewinnen. Solange die Zuversicht intakt bleibt, sind die Anleger bereit, bei Rückschlägen wieder zuzugreifen. Das Bezugsniveau, auf dem sie noch zu kaufen bereit sind, rückt sukzessive nach oben. Kritisch wird es erst, wenn Aktien als zu teuer empfunden werden, denn dann folgen auf Verluste schnell Stopp-Loss-Verkäufe. Generell ist angesichts des stark hochgekochten Optimismus im Jahresverlauf aber mit mehr Gegenwind zu rechnen, da die Wall Street das Thema „Zinswende“ zu entdecken beginnt.

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VERMÖGENSRECHNUNG UND ENTWICKLUNG DES FONDSVERMÖGENS

RECHNUNGSJAHR 2014/2015

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)für den Zeitraum vom 01.03.2014 bis 28.02.2015

insgesamt je Anteil

I. Wertentw icklung des Rechnungsjahres (Fondsperformance)

1. Anteilsw ert am Beginn des Rechnungsjahres EUR 12.203,88

- Ausschüttung am 15.04.2014

- Ausschüttung/Auszahlung in EUR je Anteil EUR 83,07

- Anteilsw ert am Extag EUR 11.812,65

- entspricht in Anteilen 0,007032

2. Anteilsw ert am Ende des Rechnungsjahres EUR 14.824,27

3. Gesamtw ert inkl. (f iktiv) durch Ausschüttung erw orbene Anteile EUR 14.928,52

4. Nettoertrag je Anteil EUR 2.724,64

Wertentw icklung eines Anteils im Rechnungsjahr 22,33%

II. Erträge1. Dividenden inländischer Aussteller EUR 38.773,73 1,792. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 0,00 0,003. Zinsen aus inländischen Wertpapieren EUR 0,00 0,004. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) EUR 1.695.524,43 78,315. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 0,08 0,006. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) EUR 0,00 0,007. Erträge aus Investmentanteilen EUR 1.621.199,06 74,878. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 0,00 0,009. Abzüge ausländischer Quellensteuer EUR -38.773,73 -1,7910. Zinsen aus Kreditaufnahmen EUR -1.972,95 -0,0911. Zinsen aus Sw aps EUR 0,00 0,0012. Sonstige Erträge EUR 0,00 0,00Summe der Erträge EUR 3.314.750,62 153,09

III. Aufwendungen 1. Verw altungsvergütung EUR -1.941.220,13 -89,65 - Verw altungsvergütung EUR -1.941.220,13 - erfolgsabhängige Verw altungsvergütung EUR 0,00 - Beratungsvergütung EUR 0,00 - Asset Management Gebühr EUR 0,002. Administrationsvergütung EUR -129.467,50 -5,983. Verw ahrstellenvergütung EUR -129.361,83 -5,984. Lagerstellenkosten EUR -15.693,04 -0,725. Prüfungskosten EUR -10.032,38 -0,466. Veröf fentlichungskosten EUR -160,06 -0,017. Sonstige Aufw endungen EUR 124.995,54 5,77 - Ausgleich ordentlicher Aufw and EUR -153.494,44 - Sonstige Kosten EUR -25,00 - Verw altungskostenrückvergütung aus Subfonds EUR 292.403,99 - Administrationsgebühr zur Verw altungskostenrückvergütung EUR -13.889,01Summe der Aufwendungen EUR -2.100.939,40 -97,03

IV. Ordentlicher Nettoertrag EUR 1.213.811,22 56,06

V. Veräußerungsgeschäfte1. Realisierte Gew inne EUR 39.230.417,78 1.811,802. Realisierte Verluste EUR -3.791.732,25 -175,12Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 35.438.685,53 1.636,68

VI. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 36.652.496,75 1.692,74

VII. Nettoveränderung nicht realisierte Gewinne/Verluste1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gew inne EUR 16.893.434,65 780,202. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste EUR 3.306.986,04 152,73Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 20.200.420,69 932,93

VIII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 56.852.917,44 2.625,67

Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt EUR 39.963,48

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Geschäftsjahr für Rechnung des Fonds separat ausgew iesenbzw . abgerechnet w urden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.

Entwicklung des Sondervermögens 2014/2015I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 232.532.337,631. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr EUR -1.616.591,212. Zw ischenausschüttungen EUR 0,003. Mittelzuf luss(netto) EUR 35.901.143,15 a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 109.996.968,33 b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -74.095.825,184. Ertragsausgleich/Aufw andsausgleich EUR -2.683.075,625. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 56.852.917,44II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 320.986.731,39

Verwendungsrechnung insgesamt je AnteilRealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 36.652.496,75 1.692,74KESt-Auszahlung 2015 EUR -5.546.576,12 -256,16

Übertrag auf die Substanz EUR 31.105.920,63 1.436,58

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Gattungsbezeichnung ISIN Stück Bestand Käufe/ Verkäufe/ WHG Kurs Kurswert %-Anteilbzw. Anteile 28.02.2015 Zugänge Abgänge in EUR am Fonds-bzw. Whg. vermögen

Investmentanteile EUR 318.009.664,14 99,07

Gruppeneigene Investmentanteile EUR 1.862.166,90 0,58

Hypo South Eastern Europ.Opp. Inhaber-Anteile T o.N. AT0000495890 ANT 36.406 0 0 EUR 51,150 1.862.166,90 0,58

Gruppenfremde Investmentanteile EUR 316.147.497,24 98,49

CS I.F.11-CSL Italy Equity Fd. Inhaber-Anteile IB EUR o.N. LU0108801654 ANT 13.356 15.108 1.752 EUR 964,850 12.886.536,60 4,02Deka DAX UCITS ETF Inhaber-Anteile DE000ETFL011 ANT 79.322 6.003 16.753 EUR 106,950 8.483.487,90 2,64DWS Deutschland Inhaber-Anteile DE0008490962 ANT 120.775 60.467 22.235 EUR 198,650 23.991.953,75 7,47Fidelity Fds-France Fund Reg.Shares A (Glob.Cert.) o.N. LU0048579410 ANT 377.827 262.723 234.083 EUR 50,590 19.114.267,93 5,95iShares Core DAX UCITS ETF DE Inhaber-Anteile DE0005933931 ANT 70.385 5.596 16.579 EUR 101,430 7.139.150,55 2,22iShares PLC - AEX UCITS ETF Registered Shares o.N. IE00B0M62Y33 ANT 199.130 109.667 323.226 EUR 48,490 9.655.813,70 3,01iShs II-MSCI EM Lat.A.UETF DIS Bearer Shares (Dt. Zert.) o.N. DE000A0NA0K7 ANT 405.265 177.680 72.167 EUR 15,620 6.330.239,30 1,97iShsVII-MSCI Canada UC. ETF Registered Shares o.N. IE00B52SF786 ANT 122.017 139.142 17.125 EUR 105,910 12.922.820,47 4,03Lyxor UCITS ETF FTSE 100 Actions au Porteur o.N. FR0010438127 ANT 973.355 973.355 0 EUR 11,530 11.222.783,15 3,50M&G Inv.(1)-M&G Asian Fund Reg. Shares Euro-Class C o.N. GB0030939994 ANT 299.385 70.367 135.542 EUR 40,823 12.221.763,92 3,81Pioneer AT- Austria Stock Inh.-Ant. A o.N. AT0000857412 ANT 159.729 60.457 11.227 EUR 63,140 10.085.289,06 3,14Threadn.Spec.I.-China Opp.Fd Namens-Ant.Z Net Acc.EUR o.N. GB00BPZ55C14 ANT 4.140.428 5.373.776 1.233.348 EUR 2,240 9.274.557,91 2,89UBS-ETF-MSCI Sw.20/35 100%h.EO Inhaber-Anteile A Acc.EUR o.N. LU0977260941 ANT 942.907 942.907 0 EUR 13,730 12.946.113,11 4,03iShares PLC - FTSE 100 UETFDIS Registered Shares o.N. IE0005042456 ANT 1.178.842 2.496.341 1.317.499 GBP 6,887 11.188.926,20 3,49G.Sachs Fds-GS Japan Portfolio Regist.Shs I Acc.Snap JPY o.N. LU0328437438 ANT 339.727 443.828 104.101 JPY 11.359,760 28.788.763,13 8,97AXA Rosenb.Eq.A.Tr.-US E.I.E.A Registered Shares Cl.A o.N. IE0033609615 ANT 549.313 258.479 0 USD 25,720 12.597.708,75 3,92ComStage-MSCI USA TRN UCIT.ETF Inhaber-Anteile I o.N. LU0392495700 ANT 336.431 336.431 0 USD 53,330 15.998.096,50 4,98Deka MSCI USA LC UCITS ETF Inhaber-Anteile DE000ETFL094 ANT 129.717 110.230 6.003 USD 138,391 16.006.858,04 4,99Fidelity Fds-America Fund Reg.Shs Y Acc. USD o.N. LU0318939179 ANT 819.657 335.479 162.448 USD 17,470 12.768.085,41 3,98G.Sachs Fds-GS US Equity Portf Reg. Shares I (USD) Acc.oN LU0234588290 ANT 545.486 108.542 209.768 USD 15,900 7.733.595,54 2,41Invesco Fds-Inv.India Eq. Fd Act. Nom. C (distr.) o.N. LU0267984267 ANT 120.233 20.397 61.825 USD 61,330 6.575.024,42 2,05iShs V - MSCI Poland UCITS ETF Reg.Shares USD (Dt.Zert.) o.N. DE000A1H8EL8 ANT 254.093 45.309 0 USD 20,473 4.638.494,34 1,45Russ. Inv.-Russ. US Eq. Fund Registered Shares A o.N. IE0002190993 ANT 214.483 0 145.780 USD 22,470 4.297.309,86 1,34Schroder ISF US Large Cap Namensanteile C Acc o.N. LU0106261539 ANT 64.018 10.349 7.447 USD 136,140 7.771.208,67 2,42Spängler IQAM Equity US Inhaber-Anteile RT o.N. AT0000709977 ANT 29.031 21.141 0 USD 136,630 3.536.786,03 1,10Threadn.Invt Fds-Amer.Sel.Fund Thesaurierungsant.Kl.2 o.N. GB0030809809 ANT 1.414.202 0 1.130.197 USD 3,356 4.231.383,18 1,32UBS(Lux)Eq.-USA Growth DL Inhaber-Anteile Q-acc o.N. LU0358729654 ANT 45.936 0 7.456 USD 194,480 7.965.789,82 2,48Wellingt.Man.Port.-US Res.Equ. Bearer Units Class S o.N. LU0050381036 ANT 244.727 244.727 0 USD 72,290 15.774.690,00 4,91

VERMÖGENSAUFSTELLUNG ZUM 28. FEBRUAR 2015, EINSCHLIESSLICH VERÄNDERUNGENIM WERTPAPIERVERMÖGEN VOM 1. MÄRZ 2014 BIS 28. FEBRUAR 2015

im Berichtszeitraum

MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH ı Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27 ı 1030 Wien ı T: +43 1 533 76 [email protected] ı www.masterinvest.at ı FN 80746w ı Handelsgericht Wien ı DVR: 0899291 ı UID: ATU 56163724

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Gattungsbezeichnung ISIN Stück Bestand Käufe/ Verkäufe/ WHG Kurs Kurswert %-Anteilbzw. Anteile 28.02.2015 Zugänge Abgänge in EUR am Fonds-bzw. Whg. vermögenim Berichtszeitraum

Summe Wertpapiervermögen EUR 318.009.664,14 99,07

Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR 3.206.683,90 1,00

Bankguthaben EUR 3.206.683,90 1,00Guthaben bei Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft (G) Bregenz (V)Guthaben in Fondswährung EUR 3.206.683,90 3.206.683,90 1,00

Sonstige Verbindlichkeiten EUR -229.616,65 -0,07

Zinsverbindlichkeiten EUR -417,30 -417,30 0,00Verwaltungsvergütung EUR -199.883,15 -199.883,15 -0,06Administrationsvergütung EUR -21.987,15 -21.987,15 -0,01Verwahrstellenvergütung EUR -4.663,94 -4.663,94 0,00Lagerstellenkosten EUR -2.665,11 -2.665,11 0,00

Fondsvermögen EUR 320.986.731,39 100,00

Anteilwert EUR 14.824,27Ausgabepreis EUR 15.565,48Anteile im Umlauf STK 21.652,78

Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 99,07Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Es liegen keine berichtspflichtigen Geschäftsfälle gemäß ESMA Leitlinie, bezüglich Derivate, zum Stichtag vor.

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/Marktsätze bewertet.

Devisenkurse (in Mengennotiz)per 27.02.2015

GBP 0,7256000JPY 134,0529000USD 1,1215000 = 1 EUR (EUR)

= 1 EUR (EUR)= 1 EUR (EUR)

Die Bewertung von Vermögenswerten in wenig liquiden Märkten kann von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen.

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ISIN Gattungsbezeichnung Stück Käufe/ Verkäufe/ Volumenbzw. Anteile Zugänge Abgänge in 1.000bzw. Whg.

Investmentanteile

Gruppenfremde Investmentanteile

LU0087656855 AXA Wld Fds-Framlington Italy Namens-Anteile F (thes.) o.N. ANT 9.790 58.270LU0087657408 AXA World Fds-Fram.Switzerland Namens-Anteile F (thes.) o.N. ANT 0 56.090IE00BFWH2961 Cazenove Intl-UK Equity Registered Shs X (GBP) Acc. oN ANT 0 27.720.817LU0346389850 Fidelity Fds-Iberia Fund Reg. Shares Y Acc. EUR o.N. ANT 114.217 467.739LU0346392995 Fidelity Fds-Nordic Fund Reg. Shares Y Acc. SEK o.N. ANT 4.492.902 4.492.902LU0906985758 G.Sachs Fds-GS Japan Portfolio Reg.Shares EUR Hed. I Acc. oN ANT 301.089 2.205.615DE000A1C2Y86 iShsIII-MSCI Canada UCITS ETF Bearer Shares (Dt. Zert.) o.N. ANT 42.235 456.863LU0225741247 MS Invt Fds-US Advantage Fund Actions Nom. I o.N. ANT 36.464 172.042LU0064675639 Nordea 1-Nordic Equity Fd Actions Nom. BP-EUR o.N. ANT 0 89.800LU0772957808 Nordea 1-North Amer.All Cap Fd Actions Nom.BI USD Acc.o.N. ANT 5.840 65.713LU0995123006 Schroder ISF-UK Opportunities Namensanteile C Acc GBP o.N. ANT 139.463 139.463GB00B1PRWG29 Threadn.Spec.I.-China Opp.Fd Namens-Anteile EUR INA o.N. ANT 393.274 3.933.625

WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES GETÄTIGTE KÄUFE UND VERKÄUFE IN WERTPAPIEREN, SOWEIT SIE NICHT IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG GENANNT SIND

Wien, am 19. Juni 2015

MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH

Geschäftsführung

DI Andreas Müller Dr. Hannes Leitgeb

MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH ı Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27 ı 1030 Wien ı T: +43 1 533 76 [email protected] ı www.masterinvest.at ı FN 80746w ı Handelsgericht Wien ı DVR: 0899291 ı UID: ATU 56163724

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BESTÄTIGUNGSVERMERK

Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 28. Februar 2015 der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Wien über den von ihr verwalteten Hypo-Weltportfolio Aktien, Miteigentumsfonds gemäß InvFG 2011, über das Rechnungsjahr vom 1. März 2014 bis 28. Februar 2015 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung

Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechen-schaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Invest-mentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vor-schriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts

Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung nach § 49 Abs. 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durch-führen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschafts-bericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungs-handlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt.

Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Rechenschaftsbericht zum 28. Februar 2015 über den Hypo-Weltportfolio Aktien, Miteigentumsfonds gemäß InvFG 2011, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften.

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Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß § 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Wien, am 19. Juni 2015

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH

Mag. Peter Pessenlehner Wirtschaftsprüfer

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BERICHT DES AUFSICHTSRATES Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat während des Rechnungsjahres laufend Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Fondsbestimmungen sowie der Qualitätsstandards der österreichischen Investmentfondsbranche überwacht. Die von der Generalversammlung zum Abschlussprüfer bestellte PwC Wirtschaftsprüfung GmbH hat den Rechenschaftsbericht für das Rechnungsjahr 2014/2015 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechenschaftsbericht der Geschäftsführung und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind dem Aufsichtsrat vorgelegt worden. Das Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Überprüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Wien, im Juni 2015 Der Aufsichtsrat Dr. Harald Thury Vorsitzender

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STEUERLICHE BEHANDLUNG DER KEST-AUSZAHLUNG AUF HYPO-WELTPORTFOLIO AKTIEN- ANTEILE AUS 2014/2015

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4. 2012)

Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt Thesaurierungs-

steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). anteile

Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. AT0000708318

EUR

A.Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

1. Anteile im Privatvermögen

a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug

zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f.

betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden.

b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben:

Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000

c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 1)

KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden:

- Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz:

Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 1.026,3100

Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 1.026,3100

- Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt:

Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 257,8388

Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 257,8388

d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die öster-

reichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung:

Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.

e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000

Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die

gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000

f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene

ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.

2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG)

a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug

weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend

angeführten Höhe: 3) 1.628,4448

Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten 9)

jedoch beachtet werden.

b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist

steuerlich zu berücksichtigen:

Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 1.628,4448

c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen)

Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4)

- Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten

Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 1.677,6879

- Anzurechnende Kapitalertragsteuer:

Für Depots mit Optionserklärung: 5) 257,8388

Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 257,8388

d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die öster-

reichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung:

Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.

e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000

Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die

gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000

f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene

ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.

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3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6)

a) Zurechnungen:

- Ausschüttung -

- ordentliches Fondsergebnis 56,0580

- ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,0000

- inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 1,6788

- ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000

- ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 565,1973

- steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000

- sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne:

- steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge -

b) Abrechnungen: 7)

- Beteiligungserträge gem. § 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG: 1,6788

Beteiligungserträge gem. § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG: 31,9581

- Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 15,6062

- bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 8,4937

- ausgeschüttete Substanzgewinne:

- in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds -

- Ausschüttung aus der Fondssubstanz 9) -

Verlustverrechnung

c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 257,8388

(Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug

gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde)

davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge 1,6788

d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern

auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0000

(Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.)

In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen:

Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,0000

e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene

ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B.

4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen

a) in- und ausländische Kapitaleinkünfte:

Einkünfte gemäß § 13 Abs 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 1.024,6312

steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,0000

b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 1,6788

c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern

auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0000

(Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.)

In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen:

Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,0000

d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene

ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.

1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die

betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption).

2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag.

3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des be-

trieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen.

4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden

Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption).

5) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar.

6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus

dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft

enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung

des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen.

7) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen

Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe

besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idF AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit.

8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. § 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende

Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag

der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter

a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar.

9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.

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Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Hypo-Weltportfolio Aktien

Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten.

Rechnungsjahr: 1.3.2014 - Privat-28.2.2015 stiftungen

Juristische im RahmenAuszahlung: 15.4.2015 Personen der Einkünfte

mit ohne mit ohne aus Kapital-ISIN: AT0000708318 Option Option Option Option vermögen

EUR EUR EUR EUR EUR EUR

1. Ordentliches Fondsergebnis 56,0580 56,0580 56,0580 56,0580 56,0580 56,0580

2. Zuzüglich:a) einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 1,6788 1,6788 1,6788 1,6788 1,6788 1,6788b) steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000c) steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 339,1184 339,1184 565,1973 565,1973 565,1973 339,1184d) steuerpflichtige Substanzgewinne (60%) 637,9485 637,9485 1.063,2475 1.063,2475 1.063,2475 637,9485e) steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

3. Ertrag 1.034,8037 1.034,8037 1.686,1816 1.686,1816 1.686,1816 1.034,8037

4. Abzüglich:a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000b) gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000c) gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 15,6062 15,6062d) steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1,6788 1,6788e) steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw § 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 31,9581 31,9581f) steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 8,4937 8,4937 8,4937 8,4937 8,4937 8,4937h) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

5. Verbleibender Ertrag 1.026,3100 1.026,3100 1.677,6879 1.677,6879 1.628,4448 977,0669

6. Hievon endbesteuert 1.026,3100 1.026,3100 49,2431 49,2431 0,0000 0,0000

7. Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 0,0000 0,0000 1.628,4448 1.628,4448 1.628,4448 977,0669

davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 977,0669

8. Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 14.824,27 14.824,27 14.824,27 14.824,27 14.824,27 14.824,27

Detailangaben

10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmta) Dividenden 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,000011. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:

a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10)aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10)11)aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12. Beteiligungserträge gemäß § 37 Abs 4 EStG / § 10 Abs 1 KStG / §13 Abs 2 KStG 12)a) inländische Dividenden 1,6788 1,6788 1,6788 1,6788 1,6788 1,6788b) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 31,9581 31,9581

1,6788 1,6788 1,6788 1,6788 33,6369 33,6369

13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13)a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14)15) 28,6571 28,6571 28,6571 28,6571 28,6571 28,6571b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000c) ausländische Dividenden 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14)15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14)15) 18,9072 18,9072 18,9072 18,9072 18,9072 18,9072f) Erträge aus Immobilienfonds 14)15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14)15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14)15) 339,1184 339,1184 339,1184 339,1184 339,1184 339,1184i) steuerpflichtige Substanzgewinne (60%) 14)15) 637,9485 637,9485 637,9485 637,9485 637,9485 637,9485

14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 1,6788 1,6788 1,6788 1,6788 1,6788 1,6788

15. Österreichische KEST II auf: 13)a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 7,1643 7,1643 7,1643 7,1643 7,1643 7,1643b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000c) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 4,7268 4,7268 4,7268 4,7268 4,7268 4,7268f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

Österreichische KESt II (gesamt) 11,8911 11,8911 11,8911 11,8911 11,8911 11,8911

Privatanleger Betriebliche Anleger

Natürliche Personen(auch OG, KG, ...)

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Hypo-Weltportfolio Aktien MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH ı Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27 ı 1030 Wien ı T: +43 1 533 76 68-0 [email protected] ı www.masterinvest.at ı FN 80746w ı Handelsgericht Wien ı DVR: 0899291 ı UID: ATU 56163724

16. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4)a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 84,7796 84,7796 84,7796 84,7796 84,7796 84,7796b) Substanzgewinne 159,4871 159,4871 159,4871 159,4871 159,4871 159,4871Österreichische KESt III (gesamt) 244,2667 244,2667 244,2667 244,2667 244,2667 244,2667

17. Österreichische KESt II und III (gesamt) 256,1600 256,1600 256,1600 256,1600 256,1600 256,1600

19. Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

1) EUR 0,0000 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert2) Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt

geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung.3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften,

die mit einer inländischen unter § 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idF AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit.

4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar.5) dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung6) sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 10 KStG nicht gegeben sind7) der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind.

Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden.9) die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch

Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind.10) einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet

werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der homepage des Bundesministeriumsfür Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich.

12) Bei Privatanlegern und betriebichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I und KESt II Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden.

13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerungführt, auf die ESt/KSt anrechenbar.

14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der .KESt II pflichtigen Erträge Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden.

15) bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicherGrundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann)

16) für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten

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FONDSBESTIMMUNGEN gültig ab 15.03.2013

für den

Hypo-Weltportfolio Aktien Miteigentumsfonds gem. InvFG 2011

Thesaurierer: ISIN AT0000708318

der

MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27

1030 Wien

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Hypo-Weltportfolio Aktien MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH ı Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27 ı 1030 Wien ı T: +43 1 533 76 68-0 [email protected] ı www.masterinvest.at ı FN 80746w ı Handelsgericht Wien ı DVR: 0899291 ı UID: ATU 56163724 2

Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds Hypo-Weltportfolio Aktien, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgF, wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt.

Der Investmentfonds ist ein richtlinienkonformes Sondervermögen und wird von der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Wien verwaltet.

ARTIKEL 1 MITEIGENTUMSANTEILE

Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten.

Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden.

ARTIKEL 2 DEPOTBANK (VERWAHRSTELLE)

Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Bregenz.

Zahlstellen für Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) oder sonstige im Prospekt genannte Zahlstellen.

ARTIKEL 3 VERANLAGUNSINSTRUMENTE UND - GRUNDSÄTZE

Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte gemäß InvFG ausgewählt werden.

Der Investmentfonds investiert mindestens 51 vH des Fondsvermögens in Aktienfonds, die ihrerseits in bestimmte Regionen, Branchen oder nach bestimmten Managementstilen veranlagen.

Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung des obig beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts für das Fondsvermögen erworben.

Wertpapiere

Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) dürfen bis zu 49 vH des Fondsvermögens erworben werden.

Geldmarktinstrumente

Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 49 vH des Fondsvermögens erworben werden.

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente

Der Erwerb nicht voll eingezahlter Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 vH des Fondsvermögens zulässig.

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an einem geregelten Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen.

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 vH des Fondsvermögens erworben werden.

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Anteile an Investmentfonds

Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 20 vH des Fondsvermögens und insgesamt im gesetzlich zulässigen Umfang erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 vH des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren.

Anteile an OGA dürfen insgesamt bis zu 30 vH des Fondsvermögens erworben werden.

Derivative Instrumente

Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 49 vH des Fondsvermögens und zur Absicherung eingesetzt werden.

Risiko-Messmethode(n) des Investmentfonds:

Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an:

Commitment Ansatz

Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und MeldeV idgF ermittelt.

Das Gesamtrisiko derivativer Instrumente, die nicht der Absicherung dienen, darf 100 vH des Gesamtnettowertes des Fondsvermögens nicht überschreiten.

Details und Erläuterungen finden sich im Prospekt.

Sichteinlagen oder kündbare Einlagen

Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 49 vH des Fondsvermögens gehalten werden.

Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten.

Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios und/oder der begründeten Annahme drohender Verluste bei Anteilen an Investmentfonds kann der Investmentfonds den Anteil an Investmentfonds unterschreiten und einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen.

Vorübergehend aufgenommene Kredite

Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 vH des Fondsvermögens aufnehmen.

Pensionsgeschäfte

Nicht anwendbar.

Wertpapierleihe

Nicht anwendbar.

Nähere Angaben betreffend den Artikel 3 finden sich im Prospekt.

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ARTIKEL 4 MODALITÄTEN DER AUSGABE UND RÜCKNAHME

Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in EUR.

Der Zeitpunkt der Berechnung des Anteilswerts fällt mit dem Berechnungszeitpunkt des Ausgabe- und Rücknahmepreises zusammen.

Ausgabe und Ausgabeaufschlag

Die Berechnung des Ausgabepreises bzw. die Ausgabe erfolgt an österreichischen Bankarbeitstagen.

Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 5,00 vH zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft, kaufmännisch auf den nächsten Cent gerundet.

Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen.

Rücknahme und Rücknahmeabschlag

Die Berechnung des Rücknahmepreises bzw. die Rücknahme erfolgt an österreichischen Bankarbeitstagen.

Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilswert. Es fällt kein Rücknahmeabschlag an.

Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des Anteilscheines auszuzahlen. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Rücknahme und Auszahlung vorübergehend auszusetzen.

ARTIKEL 5 RECHNUNGSJAHR

Das Rechnungsjahr des Investmentfonds ist die Zeit vom 01. März bis zum 28./29. Februar.

ARTIKEL 6 ANTEILSGATTUNGEN UND ERTRÄGNISVERWENDUNG

Für den Investmentfonds können Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug ausgegeben werden.

Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer)

Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 15. April der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist.

ARTIKEL 7 VERWALTUNGSGEBÜHR, ERSATZ VON AUFWENDUNGEN, ABWICKLUNGS-GEBÜHR

Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 0,85 vH des Fondsvermögens, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird.

Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen.

Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,50 vH des Fondsvermögens.

Nähere Angaben finden sich im Prospekt.

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ANHANG Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten

1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR

Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln.

Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen.

Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen.

1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter

http://mifiddatabase.esma.europa.eu/Index.aspx?sectionlinks_id=23&language=0&pageName=REGULATED_MARKETS_Display&subsection_id=01 1.2. Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren:

1.2.1. Luxemburg Euro MTF Luxemburg 1.3. Gemäß § 67 Abs. 2 Z 2 InvFG anerkannte Märkte in der EU:

1.3.1. Großbritannien London Stock Exchange Alternative Investment Market (AIM)

2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR

2.1. Bosnien Herzegowina: Sarajevo, Banja Luka 2.2. Kroatien: Zagreb Stock Exchange 2.3. Montenegro Podgorica 2.4. Russland: Moskau (RTS Stock Exchange); Moscow Interbank Currency Exchange (MICEX) 2.5. Schweiz: SWX Swiss-Exchange 2.6. Serbien: Belgrad 2.7. Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market")

3. Börsen in außereuropäischen Ländern

3.1. Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2. Argentinien: Buenos Aires 3.3. Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4. Chile: Santiago 3.5. China: Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange 3.6. Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.7. Indien: Mumbay 3.8. Indonesien: Jakarta 3.9. Israel: Tel Aviv 3.10. Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima

1 Zum Öffnen des Verzeichnisses auf „view all“ klicken. Der Link kann durch die FMA bzw. die ESMA geändert werden. [Über die FMA-Homepage gelangen Sie auf folgendem Weg zum Verzeichnis:

http://www.fma.gv.at/de/unternehmen/boerse-wertpapierhandel/boerse.html - hinunterscrollen - Link „Liste der geregelten Märkte (MiFID Database; ESMA)“ – „view all“]

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3.11. Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal 3.12. Kolumbien Bolsa de Valores de Colombia 3.13. Korea: Korea Exchange (Seoul, Busan) 3.14. Malaysia: Kuala Lumpur, Bursa Malaysia Berhad 3.15. Mexiko: Mexiko City 3.16. Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland 3.17. Peru: Bolsa de Valores de Lima 3.18. Philippinen: Manila 3.19. Singapur: Singapur Stock Exchange 3.20. Südafrika: Johannesburg 3.21. Taiwan: Taipei 3.22. Thailand: Bangkok 3.23. USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati 3.24. Venezuela: Caracas 3.25. Vereinigte Arabische Emirate: Abu Dhabi Securities Exchange (ADX)

4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft

4.1. Japan: Over the Counter Market 4.2. Kanada: Over the Counter Market 4.3. Korea: Over the Counter Market 4.4. Schweiz: SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Capital Market Association (ICMA), Zürich 4.5. USA: Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the- Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities 5. Börsen mit Futures und Options Märkten

5.1. Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires 5.2. Australien: Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX) 5.3. Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange 5.4. Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd. 5.5. Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange 5.6. Kanada: Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange 5.7. Korea: Korea Exchange (KRX) 5.8. Mexiko: Mercado Mexicano de Derivados 5.9. Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange 5.10. Philippinen: Manila International Futures Exchange 5.11. Singapur: The Singapore Exchange Limited (SGX) 5.12. Slowakei: RM-System Slovakia 5.13. Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) 5.14. Schweiz: EUREX 5.15. Türkei: TurkDEX 5.16. USA: American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, ICE Future US Inc. New York, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX)