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Fächerübergreifende Informationsveranstaltung der Humanwissenschaftlichen Fakultät zum Wechsel in die neuen Prüfungsordnungen von 2015 16.03.2017

Fächerübergreifende Informationsveranstaltung der ......• Das Fachstudium sieht nun insgesamt fünf Basismodule (à 6 LP), von denen vier absolviert werden müssen, und zwei Aufbaumodule

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Fächerübergreifende Informationsveranstaltung der

Humanwissenschaftlichen Fakultät

zum Wechsel in die neuen Prüfungsordnungen von 2015

16.03.2017

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Programm

11:00 - 12:00 Uhr Allgemeine fachübergreifende Informationen

12:00 - 13:30 Uhr Studiengangsspezifische Informationen Hörsaal 121: B.A. Erziehungswissenschaft (1-Fach/2-Fach)

B.A. Musikvermittlung (2-Fach)

Hörsaal 122: B.Sc. Psychologie

Hörsaal 123: B.A. Frühförderung

Hörsaal 124: B.A. Intermedia

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Allgemeine fachübergreifende Informationen

• Adressaten und Ziele der Informationsveranstaltung

• Rahmenbedingungen der Prüfungsordnungen von 2015

• Rahmenbedingungen des freiwilligen/ automatisierten Wechsels in die Prüfungsordnungen

• Anrechnung und Überführung der Studien- und Prüfungsleistungen

• Migrationstool

• Fristen und Schritte für einen freiwilligen Wechsel zum SoSe 2017

• Vorbereitung auf den freiwilligen oder automatisierten Wechsel

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Adressaten der Informationsveranstaltung

Adressaten sind: • alle Bachelorstudierende, die nach den alten Prüfungsordnungen in KLIPS 1 studieren und das Studium bis zum Ende

des Sommersemesters 2017 (30.09.2017) voraussichtlich nicht abschließen werden; • alle Bachelorstudierende, die vor dem WiSe 2015/16 das Studium aufgenommen und bisher nicht freiwillig in die neuen

Prüfungsordnungen gewechselt haben.

Betroffene BA-Prüfungsordnungen sind: • Erziehungswissenschaft (1-Fach/2-Fach) (PO-Version 20071); • Frühförderung (1-Fach) (PO-Version 20131); • Intermedia (1-Fach) (PO-Version 20132); • Musikvermittlung (2-Fach) (PO-Version 20112); • Psychologie (1-Fach) (PO-Version 20082 und PO-Version 20122).

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Ziele der Informationsveranstaltung

Ziele sind:

• Informationen über die Rahmenbedingungen eines freiwilligen Wechsels,

• Informationen über die Rahmenbedingungen eines automatisierten Wechsels,

• Informationen über die neuen Prüfungsordnungen zu vermitteln und

• die betroffenen Studierenden bei der Entscheidung für einen freiwilligen oder automatisierten Wechsel zu beraten und zu unterstützen.

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Rahmenbedingungen der neuen Prüfungsordnungen

Die Studiengänge nach neuer Prüfungsordnung orientieren sich grundsätzlich an den universitätsweiten Rahmenvorgaben des Modells „Studieren in Köln“, sind inhaltlich weiterentwickelt und z.T. in ihren Schwerpunktsetzungen verändert worden. Die neuen Prüfungsordnungen sind zum 01.10.2015 in Kraft getreten. Um die Transparenz und Vergleichbarkeit der Anforderungen zu gewährleisten, sind die folgenden Veränderungen in allen Studiengängen umgesetzt worden: • die Module haben in der Regel einen Umfang von 6 LP, 9 LP, 12 LP, 15 LP oder 18 LP; • die Prüfungsformen sind definiert (für jedes Modul ist festgelegt, ob die Modulprüfung in Form einer Klausur, einer

Hausarbeit, eines Portfolios o.ä. erfolgt); • die Modulprüfungen sind in der Regel versuchsrestringiert (d.h. die Anzahl der Prüfungsversuche ist auf 3 Versuche

begrenzt); • für Modulprüfungen ist eine selbständige Anmeldung der Studierenden erforderlich; • die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt nun 12 Wochen; • Mündliche Fachprüfungen bzw. Abschlusskolloquia (zum Ende des Studiums) sind ersatzlos gestrichen worden.

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Rahmenbedingungen des freiwilligen/ automatisierten Wechsels in die neuen Prüfungsordnungen

Frist zum freiwilligen studienganginternen Wechsel zum Sommersemester 2017:

16.01. -20.04.2017

Der freiwillige Wechsel muss im zuständigen Prüfungsamt beantragt werden. Der Antrag wird mithilfe des sog. Migrationstools generiert.

Automatisierter Wechsel zum Wintersemester 2017/18:

Zum Wintersemester 2017/18 werden alle Studierende, die nicht vorher freiwillig die Prüfungsordnung gewechselt haben oder das Studium bis zum Ende des Sommersemesters 2017 abschließen werden, automatisiert in die neuen Prüfungsordnungen überführt.

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Rahmenbedingungen des freiwilligen Wechsels in die neuen Prüfungsordnungen

Jeder/jedem Studierenden steht es offen, letztmalig zum SoSe 2017 freiwillig die Prüfungsordnung zu wechseln. Freiwillige Wechsler/innen beachten bitte, dass: • der freiwillige Wechsel der Prüfungsordnung im zuständigen Prüfungsamt fristgerecht beantragt

werden muss; • der Antrag vom zuständigen Prüfungsausschuss genehmigt werden muss; • der freiwillige Wechsel unwiderruflich ist; • die/der Studierende nach Genehmigung des Antrags im Studierendensekretariat in die neue

Prüfungsordnung umgeschrieben wird.

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Rahmenbedingungen des automatisierten Wechsels in die neuen Prüfungsordnungen

Alle betroffenen Studierende, die ihr Studium nicht bis zum Ende des SoSe 2017 abschließen, werden automatisch überführt. Automatische Wechsler/innen beachten bitte, dass: • die Belegung von Lehrveranstaltungen bereits zum WiSe 2017/18, • die Anmeldung zu Modulprüfungen ab dem WiSe 2017/18, • die Verwaltung der Studien- und Prüfungsleistungen ab dem WiSe 2017/18, • das Ausstellen von Transcripts of Records, Zeugnissen und Urkunden ab dem WiSe 2017/18 • das Verwalten der Stammdaten bereits seit WiSe 2015/16 ausschließlich über KLIPS 2.0 und ausschließlich unter den Rahmenbedingungen der neuen Prüfungsordnungen erfolgt.

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Nach dem Wechsel: Anrechnung und Überführung der Studien- und Prüfungsleistungen

Studien- und Prüfungsleistungen, die nach den „alten“ Prüfungsordnungen erbracht worden sind, werden:

• automatisch überführt und

• auf die inhaltlich äquivalenten Module der neuen Prüfungsordnung angerechnet.

Die Regeln, nach denen die Überführung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt, sind von den zuständigen Prüfungsausschüssen beschlossen worden.

In den „Studiengangsspezifischen Informationen“ werden standardisierte Überführungsregeln exemplarisch erläutert und spezifische Fragen geklärt.

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Migrationstool

Um über einen ggf. freiwilligen Wechsel entscheiden zu können, steht das sogenannte Migrationstool zur Verfügung. Das Migrationstool informiert darüber, wie auf Basis des aktuellen Leistungsstands bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen überführt werden würden. Es simuliert den Wechsel der Prüfungsordnung somit bezogen auf den jeweils individuellen Studienverlauf.

Auf Basis dieser Simulationsansicht können Studierende in einem zweiten Schritt entscheiden, ob ein freiwilliger Wechsel der Prüfungsordnung für sie in Betracht kommt und ggf. im Anschluss daran den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung generieren.

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Antrag auf freiwilligen Wechsel der Prüfungsordnung

Wer sich für einen freiwilligen studienganginternen Wechsel der Prüfungsordnung entscheidet, kann über das Migrationstool den erforderlichen Antrag generieren und ausdrucken. Bestandteile dieses Antrags sind u.a.:

• das zu unterzeichnende Antragsformular,

• die fakultätsspezifischen Hinweise sowie

• eine Übersicht über die erbrachten und für die Anrechnung vorgesehenen Leistungen.

Der gesamte Antrag kann ab sofort bis spätestens zum 20.04.2017 beim zuständigen Prüfungsamt eingereicht werden.

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Vorbereitung auf den freiwilligen oder automatisierten Wechsel

Um auf einen freiwilligen oder automatisierten Wechsel gut vorbereitet zu sein, müssen Sie: • Ihre registrierten Studien- und Prüfungsleistungen in KLIPS 1 auf Vollständigkeit überprüfen, • sämtliche verbuchten und nicht-registrierten Studien- und Prüfungsleistungen in KLIPS 1

registrieren, • etwaige ausstehende Studien- und Prüfungsleistungen verbuchen lassen und anschließend in

KLIPS 1 registrieren! In der Regel ist davon auszugehen, dass sich im individuellen Fall Gesprächs- und Beratungsbedarfe ergeben. Nehmen Sie daher bitte die entsprechenden Informationen zum Wechsel der Prüfungsordnung und die Beratungsangebote der SSCs und der Prüfungsämter wahr!

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Beratung und Anrechnung im Prüfungsamt

Die endgültige Anrechnung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt in den jeweiligen Prüfungsämtern unter Berücksichtigung der standardisierten Überführungsregeln und mit Blick auf den Einzelfall. Erziehungswissenschaft: Prüfungsamt Erziehungswissenschaft (http://hf.uni-koeln.de/37957) Frühförderung: Prüfungsamt Heilpädagogik (http://hf.uni-koeln.de/37965) Intermedia: Prüfungsamt Intermedia (http://hf.uni-koeln.de/37981) Musikvermittlung: Prüfungsamt Musikvermittlung (http://hf.uni-koeln.de/37966) Psychologie: Prüfungsamt Psychologie (http://hf.uni-koeln.de/37941)

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Fachspezifische Informationen

11:00 - 12:00 Uhr Allgemeine fachübergreifende Informationen

12:00 - 13:30 Uhr Studiengangsspezifische Informationen Hörsaal 121: B.A. Erziehungswissenschaft (1-Fach/2-Fach)

B.A. Musikvermittlung (2-Fach)

Hörsaal 122: B.Sc. Psychologie

Hörsaal 123: B.A. Frühförderung

Hörsaal 124: B.A. Intermedia

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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Informationsveranstaltung der Humanwissenschaftlichen

Fakultät zum Wechsel in die neuen

Prüfungsordnungen von 2015 16.03.2017

Fachspezifischer Teil: Erziehungswissenschaft

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Überführung der Leistungsdaten

• Unter http://www.hf.uni-koeln.de/37957 finden Sie Informationen zur Überführung der Leistungsdaten von KLIPS 1 in KLIPS 2.0 sowie den Zugang zum sog. Migrationstool.

• Nach Möglichkeit erfolgt die Überführung abgeschlossener Module vollständig, bei noch nicht abgeschlossenen Modulen erfolgt die Überführung auf Basis der Einzelleistungen.

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Überführungsregeln

• Vom Prüfungsausschuss verabschiedete Regelungen zur Leistungsüberführung

• Ausgangspunkt sind die Module/Leistungen der neuen Prüfungsordnung

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Äquivalenztabelle

• Ausgangspunkt sind die Module/Leistungen der alten Prüfungsordnung

• Verbindlich sind jedoch die vom Prüfungsausschuss verabschiedeten Regelungen (Überführungsregeln)

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Exemplarisches Beispiel I – Fach Erziehungswissenschaft (gültig für BM 1, BM 2, AM 1, AM 2, AM 3)

Überführung eines abgeschlossenen Moduls mit einem inhaltlichen Äquivalent

Das abgeschlossene Modul wird gemäß der Überführungsregeln als Ganzes auf das inhaltliche Äquivalent überführt. Die Überführung der Leistungen erfolgt dabei in der Regel auf Basis der einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen.

BM 1: Grundlagen der Erziehungswissenschaft

Vorlesung – 2 LP TN

Seminar 1 – 2 LP TN

Seminar 2 – 2 LP TN

Modulprüfung – 3 LP (inkl. Note) MP

BM 1: Grundlagen der Erziehungswissenschaft

Vorlesung – 2 LP TN

Seminar 1 – 2 LP TN

Seminar 2 – 4 LP (inkl. Prüfung mit Note) LN

PO 2007 PO 2015

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Exemplarisches Beispiel I – Fach Erziehungswissenschaft (gültig für BM 1, BM 2, AM 1, AM 2, AM 3)

Überführung eines nicht abgeschlossenen Moduls mit einem inhaltlichen Äquivalent

Rot markiert ist die noch nicht absolvierte Studienleistung des Moduls. Die erfolgreich erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (grün markiert) werden gemäß der Überführungsregeln auf die Studien- und Prüfungselemente des inhaltlichen Äquivalents überführt. Die nicht absolvierte Leistung muss in Klips 2.0 noch erbracht werden.

BM 1: Grundlagen der Erziehungswissenschaft

Vorlesung – 2 LP TN

Seminar 1 – 0 LP TN

Seminar 2 – 2 LP TN

Modulprüfung – 3 LP (inkl. Note) MP

BM 1: Grundlagen der Erziehungswissenschaft

Vorlesung – 2 LP TN

Seminar 1 – 0 LP TN

Seminar 2 – 4 LP (inkl. Prüfung mit Note) LN

PO 2007 PO 2015

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Exemplarisches Beispiel II – Fach Erziehungswissenschaft (gültig für BM 3, AM 4)

Überführung eines abgeschlossenen Moduls mit einem inhaltlichen Äquivalent

BM 3 und AM 4 sehen in der PO 2015 zwei Lehrveranstaltungen (á 2 LP) und eine Modulprüfung (à 2 LP) vor. Wenn BM 3 und AM 4 in der PO 2007 abgeschlossen sind, wird im Zuge der Leistungsdatenüberführung die Anerkennung der überschüssigen TN auf ein anderes Modul oder das Studium Integrale geprüft.

BM 3: Pädagogik und Gesellschaft

Vorlesung – 2 LP TN

Seminar 1 – 2 LP TN

Modulprüfung – 2 LP (inkl. Note) MP

BM 3: Pädagogik und Gesellschaft

Vorlesung – 2 LP TN

Seminar 1 – 4 LP (inkl. Prüfung mit Note) LN

Seminar 2 – 2 LP TN

PO 2007 PO 2015

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Exemplarisches Beispiel II – Fach Erziehungswissenschaft (gültig für BM 3, AM 4)

Überführung eines nicht abgeschlossenen Moduls mit einem inhaltlichen Äquivalent

In diesem Beispiel wäre für BM 3 in der neuen PO noch eine Studienleistung im Rahmen eines Seminars sowie die benotete Modulprüfung für den Modulabschluss erforderlich.

BM 3: Pädagogik und Gesellschaft

Vorlesung – 2 LP TN

Seminar 1 – 2 LP TN

Modulprüfung – 2 LP (inkl. Note) MP

BM 3: Pädagogik und Gesellschaft

Vorlesung – 2 LP TN

Seminar 1 – 0 LP LN

Seminar 2 – 0 LP TN

PO 2007 PO 2015

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Hinweise zum Fach Psychologie in der neuen PO

• Die curriculare Struktur der Basis- und Aufbaumodule wurde grundlegend geändert

• Das Fachstudium sieht nun insgesamt fünf Basismodule (à 6 LP), von denen vier absolviert werden müssen, und zwei Aufbaumodule (à 6 LP), von denen eines absolviert werden muss, vor. Jede Modulprüfung erfolgt in Form einer Klausurleistung. Hausarbeiten sind nicht mehr vorgesehen.

• Beachten Sie bitte für den möglichen Wechsel und im Falle, dass Sie die Module noch nicht gänzlich abgeschlossen haben, dass die Vorlesungen je nach Modul entweder nur im Winter- oder nur im Sommersemester angeboten werden.

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Exemplarisches Beispiel III – Fach Psychologie Überführung eines abgeschlossenen Moduls auf zwei neue Module

In diesem Beispiel werden Vorlesung, Seminar 1 und die erfolgreich bestandene Klausur auf Allgemeine Psychologie Ia, Seminar 2 und die erfolgreich bestandene Hausarbeit auf Allgemeine Psychologie Ib überführt.

PO 2007

BM 5a: Allgemeine Psychologie I Vorlesung – 0 LP TN

Seminar 1 – 2 LP TN

Klausur 1 – 4 LP LN

Seminar 2 – 2 LP TN

Hausarbeit – 3 LP LN

BM 1: Allgemeine Psychologie Ia Vorlesung – 2 LP TN

Seminar – 1 LP TN

Modulprüfung (Klausur) – 3 LP MP

PO 2015

BM 2: Allgemeine Psychologie Ib

Vorlesung (2 SWS) – 2 LP TN

Begleitseminar (1 SWS) – 1 LP TN

Modulprüfung Klausur – 3 LP MP

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Exemplarisches Beispiel III – Fach Psychologie Überführung eines nicht abgeschlossenen Moduls auf zwei neue Module

ACHTUNG: Die Anrechnung für das Seminar 1 in das neue BM 1 erfolgt nur dann, wenn die Klausur in BM 5a bestanden und das Seminar absolviert worden ist. Die Anrechnung als Vorlesung und Klausur im neuen BM 2 gilt nur dann, wenn die Hausarbeit in BM 5a bestanden wurde. Seminar 2 wird als Begleitseminar angerechnet.

PO 2007

BM 5a: Allgemeine Psychologie I Vorlesung – 0 LP TN

Seminar 1 – 2 LP TN

Klausur 1 – 4 LP LN

Seminar 2 – 2 LP TN

Hausarbeit – 3 LP LN

BM 1: Allgemeine Psychologie Ia Vorlesung – 2 LP TN

Seminar – 1 LP TN

Modulprüfung (Klausur) – 3 LP MP

PO 2015

BM 2: Allgemeine Psychologie Ib

Vorlesung (2 SWS) – 2 LP TN

Begleitseminar (1 SWS) – 1 LP TN

Modulprüfung Klausur – 3 LP MP

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Zur Übertragung der Leistungen aus dem Fach Psychologie I

• Das abgeschlossene BM 5a wird mit der Note der Klausur auf BM 1 (Allgemeine Psychologie Ia) und mit der Note der Hausarbeit auf BM 2 (Allgemeine Psychologie Ib) überführt.

• Das abgeschlossene BM 5b wird mit der Note der Klausur auf BM 3 (Allgemeine Psychologie II) und mit der Note der Hausarbeit auf BM 2 (Allgemeine Psychologie Ib) überführt.

• Das abgeschlossene BM 6a wird mit der Note der Klausur auf BM 4 (Sozialpsychologie) und mit der Note der Hausarbeit auf BM 5 (Entwicklungspsychologie) überführt.

• Das abgeschlossene BM 6b wird mit der Note der Klausur auf BM 5 (Entwicklungspsychologie) und mit der Note der Hausarbeit auf BM 4 (Sozialpsychologie) überführt.

• Das abgeschlossene BM 6c wird mit der Note der Klausur auf BM 5 (Entwicklungspsychologie) und mit der Note der Hausarbeit auf BM 4 (Sozialpsychologie) überführt.

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Zur Übertragung der Leistungen aus dem Fach Psychologie I

• Das abgeschlossene AM 5a wird mit der Note der Klausur oder der Note der Hausarbeit auf AM 1 (Pädagogische Psychologie) überführt. Wenn beide Prüfungsleistungen erbracht sind, wird die bessere Note überführt.

• Das abgeschlossene AM 5b wird mit der Note der Klausur oder der Note der Hausarbeit auf AM 2 (Organisationspsychologie) überführt. Wenn beide Prüfungsleistungen erbracht sind, wird die bessere Note überführt.

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Hinweise zur Übertragung der Leistungen aus den Sozialwissenschaften

• Das BM 4 „Methodische Grundlagen der Sozialwissenschaften“ wird nicht mehr angeboten. Stattdessen wurden die BM SOWI 1-3 mit den jeweiligen Schwerpunkten Soziologie (BM SOWI 1), Politikwissenschaft (BM SOWI 2) und Wirtschaftswissenschaften (BM SOWI 3) eingeführt. Es müssen zwei aus drei Modulen studiert werden.

• Die Aufbaumodule AM 6 „Fachliche Grundlagen aus sozialwissenschaftlicher Sicht“ und das AM 7 „Gesellschaftliche Herausforderungen im Kontext sozioökonomischer Differenzierungs- und globaler Entwicklungsprozesse“ der alten PO werden ebenfalls nicht mehr angeboten. Stattdessen wurden die AM SOWI 1-4 eingeführt. Es muss eines aus vier Modulen studiert werden.

• Erbrachte Leistungen aus BM 4 werden auf BM SOWI 1 (Soziologie), aus AM 6 auf BM SOWI 3 (Wirtschaftswissenschaften) und AM 7 auf AM SOWI 1 (Soziale Ungleichheit…) angerechnet.

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Hinweise Schwerpunktmodule

• Die Wahlpflichtmodule heißen in der neuen PO 2015 Schwerpunktmodule.

• In der neuen PO 2015 sind die Module Erziehungshilfe (vormals WM 3 neu SM 3) Beratung (vormals WM 10 neu SM 8) und Musikpädagogik (vormals WM 7neu SM 7) NICHT mehr als kleine Module, sondern nur noch als große Module studierbar.

• Wenn Sie diese in der neuen Ordnung nicht als große Module studieren möchten, wird im Einzelfall eine Anerkennung als äquivalent geprüft.

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Hinweise Schwerpunktmodule

• Das Wahlpflichtmodul WM 8 „Pädagogik in der Frühen Kindheit“ wurde umstrukturiert und auf zwei Schwerpunktmodule erweitert:

– SM1 a und b „Institutionen, Übergänge und Diskurse der Frühen Kindheit“ und

– SM2 a und b „Elementare Didaktik in der Frühpädagogik“

• Erbrachte Leistungen aus WM 8 werden entsprechend der Anrechnungsregeln auf SM 1 angerechnet.

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Hinweise Schwerpunktmodule

• Folgende Wahlpflichtmodule werden nicht mehr angeboten:

– WM 5 a/b „Urbanes Zusammenleben in globalgesellschaftlicher und sozioökonomischer Vielfalt“,

– das WM 6 a/b „Diversität im Lebenslauf und politische Bildung“ sowie

– das WM 9 a/b „Empirische Bildungsforschung“ (denkbar in BM 2 EZW)

Wenn Sie eines dieser Module studiert haben, wird im Einzelfall eine Anerkennung als äquivalent geprüft.

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Anmeldung zur Bachelorarbeit

Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt im Prüfungsamt Erziehungswissenschaft.

Die Voraussetzungen sind auch in der „neuen“ Prüfungsordnung wie folgt:

• Abschluss aller Basismodule

• Abschluss von 2 Aufbaumodulen im 2-Fach BA EZW

• Abschluss von 3 Aufbaumodulen im 1-Fach BA EZW

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Allgemeine Hinweise

• Bitte bedenken Sie, dass der Prüfungsordnungswechsel mit einigem technischen und zeitlichen Aufwand verbunden ist. Planen Sie für die Überführung der Leistungen entsprechende Zeitpuffer ein.

• Es wird empfohlen, Module vor Beantragung eines Prüfungsordnungswechsels abzuschließen. In der Regel werden abgeschlossene Module vollständig in die neue Prüfungsordnung überführt.

• Im Modul Studium Integrale wird – sofern das Modul noch nicht abgeschlossen wurde – der Umfang der bisher erlangten Leistungspunkte überführt. (ACHTUNG: keine Anzeige im Migrationstool)

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Weitere Informationen sowie Beratung zum PO-Wechsel finden Sie hier:

• Internetseite der Humanwissenschaftlichen Fakultät unter „Lehre und Studium“ http://www.hf.uni-koeln.de/37594

• Internetseite des Prüfungsamts Erziehungswissenschaft unter http://www.hf.uni-koeln.de/37957

• Zugang zum Migrationstool unter https://stufo.uni-koeln.de/login

• Beratung zum Wechsel durch das Prüfungsamt Erziehungswissenschaft im Rahmen der Anrechnungssprechstunde: https://www.hf.uni-koeln.de/34730

• Beratung zum Wechsel im SSC Erziehungswissenschaft im Rahmen der Sprechstunde: https://www.hf.uni-koeln.de/38739

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Weiterer Termin

Am folgenden Termin findet eine weitere Informationsveranstaltung zum Wechsel in die neue Prüfungsordnung statt:

06. April 2017 11:00 – 13:00 Uhr (Hörsaal 121)

Prüfungsamt Erziehungswissenschaft| Humanwissenschaftliche Fakultät| 16. März 2017

Page 38: Fächerübergreifende Informationsveranstaltung der ......• Das Fachstudium sieht nun insgesamt fünf Basismodule (à 6 LP), von denen vier absolviert werden müssen, und zwei Aufbaumodule

Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!

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