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Straßenbauverwaltung des Freistaates Thüringen Straße B 243 Station: 1+629,64 bis 11+426,17 Neubau der B 243 Herzberg Nordhausen (A 38) 2. Teilabschnitt östlich Mackenrode Großwechsungen Abschnitt Ortsumgehung Holbach Abschnitt Ortsumgehung Günzerode PROJIS-Nr.: FESTSTELLUNGSENTWURF - Erläuterungsbericht - aufgestellt: Straßenbauamt Nordthüringen Leinefelde-Worbis, den 02.08.2017

FESTSTELLUNGSENTWURF - thueringen.de · Die B 243 hat nach dem Wegfall der innerdeutschen Grenze ihre ehemalige Bedeutung als wich- tige Verbindungssachse zwischen den Bundesländern

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Straßenbauverwaltung des Freistaates Thüringen

Straße B 243 Station: 1+629,64 bis 11+426,17

Neubau der B 243 Herzberg – Nordhausen (A 38) 2. Teilabschnitt östlich Mackenrode – Großwechsungen

Abschnitt Ortsumgehung Holbach Abschnitt Ortsumgehung Günzerode

PROJIS-Nr.:

FESTSTELLUNGSENTWURF

- Erläuterungsbericht - aufgestellt: Straßenbauamt Nordthüringen

Leinefelde-Worbis, den 02.08.2017

Seite 2

Juli 2017

Inhaltsverzeichnis

1. Darstellung der Baumaßnahme 5

1.1 Planerische Beschreibung 5

1.2 Straßenbauliche Beschreibung 8

1.3 Streckengestaltung 9

2. Begründung des Vorhabens 9

2.1 Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren 9

2.2 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung 13

2.3 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan) 13

2.4 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens 14

2.4.1 Ziele der Raumordnung/Landesplanung und Bauleitplanung 14

2.4.2 Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse 16

2.4.3 Verbesserung der Verkehrssicherheit 19

2.5 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen 20

2.6 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses 20

3. Vergleich der Varianten und Wahl der Linie 21

3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes 21

3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten 22

3.2.1 Variantenübersicht 22

3.2.2 Variantenbeschreibung Planungsabschnitt Holbach 25

3.2.2.1 Variante 2 25

3.2.2.2 Variante 2a 27

3.2.2.3 Variante 9 29

3.2.3 Variantenbeschreibung Planungsabschnitt Günzerode 31

3.2.3.1 Variante 2 31

3.2.3.2 Variante 2c 33

3.2.3.3 Variante 2e 35

3.2.3.4 Variante 9 37

3.3 Variantenvergleich 39

3.3.1 Planungsabschnitt Holbach 39

3.3.1.1 Raumstrukturelle Wirkungen 39

3.3.1.2 Verkehrliche Beurteilung 40

3.3.1.3 Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung 40

3.3.1.4 Umweltverträglichkeit 41

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3.3.1.5 Wirtschaftlichkeit 47

3.3.2 Planungsabschnitt Günzerode 48

3.3.2.1 Raumstrukturelle Wirkungen 48

3.3.2.2 Verkehrliche Beurteilung 48

3.3.2.3 Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung 49

3.3.2.4 Umweltverträglichkeit 49

3.3.2.5 Wirtschaftlichkeit 57

3.4 Gewählte Linie 58

4. Technische Gestaltung der Baumaßnahme 59

4.1 Ausbaustandard 59

4.1.1 Entwurfs- und Betriebsmerkmale 59

4.1.2 Vorgesehene Verkehrsqualität 62

4.1.3 Gewährleistung der Verkehrssicherheit 63

4.2 Bisherige/zukünftige Straßennetzgestaltung 64

4.3 Linienführung 67

4.3.1 Beschreibung des Trassenverlaufes 67

4.3.2 Zwangspunkte 67

4.3.3 Linienführung im Lageplan 68

4.3.4 Linienführung im Höhenplan 69

4.3.5 Räumliche Linienführung und Sichtweiten 69

4.4 Querschnittsgestaltung 70

4.4.1 Querschnittselemente und Querschnittsbemessung 70

4.4.2 Fahrbahnbefestigung 73

4.4.3 Böschungsgestaltung 74

4.4.4 Hindernisse in Seitenräumen 74

4.5 Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten 75

4.5.1 Anordnung von Knotenpunkten 75

4.5.2 Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte 76

4.5.3 Führung von Wegeverbindungen in Knotenpunkten und Querungsstellen,

Zufahrten 78

4.6 Besondere Anlagen 79

4.7 Ingenieurbauwerke 79

4.8 Lärmschutzanlagen 80

4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen 80

4.10 Leitungen 80

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4.11 Baugrund/Erdarbeiten 81

4.12 Entwässerung 87

4.13 Straßenausstattung 97

5. Angaben zu den Umweltauswirkungen 97

5.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit 97

5.1.1 Bestand 97

5.1.2 Umweltauswirkungen 98

5.2 Naturhaushalt 99

5.2.1 Bestand 99

5.2.2 Umweltauswirkungen 103

5.3 Landschaftsbild 109

5.3.1 Bestand 109

5.3.2 Umweltauswirkungen 110

5.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 111

5.4.1 Bestand 111

5.4.2 Umweltauswirkungen 111

5.5 Artenschutz 112

5.6 Natura 2000-Gebiete 114

5.7 Weitere Schutzgebiete 115

6. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher

Umweltauswirkungen nach den Fachgesetzen 115

6.1 Lärmschutzmaßnahmen 115

6.2 Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen 117

6.3 Maßnahmen zum Gewässerschutzes 118

6.4 Landschaftspflegerische Maßnahmen 119

6.4.1 Maßnahmenkonzept 119

6.4.2 Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen 121

6.4.3 Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen 123

6.5 Maßnahmen zu Einpassung in bebaute Gebiete 126

6.6 Sonstige Maßnahmen nach Fachrecht 126

7. Kosten 127

8. Verfahren 127

9. Durchführung der Baumaßnahme 127

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1. Darstellung der Baumaßnahme

1.1 Planerische Beschreibung

Das Vorhaben ist Bestandteil der länderübergreifenden Neubaumaßnahme B 243 Herzberg–

Nordhausen (A 38). Zwischen der Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen und dem Anschluss

an die Autobahn A 38 in Thüringen hat die Neubaustrecke eine Länge von ca. 14,8 km. Dieser in

Thüringen liegende Abschnitt ist in nachstehende Teilabschnitte untergliedert:

- 1. Teilabschnitt

A 38 bis Großwechsungen mit Anschluss an die B 243 alt über die L 3243 (bereits reali-

siert)

- 2. Teilabschnitt

östl. Mackenrode – Großwechsungen

Abschnitt Ortsumgehung Holbach

Abschnitt Ortsumgehung Günzerode

- 3. Teilabschnitt

Abschnitt Mackenrode (in Bau)

Die vorliegende Unterlage umfasst den 2. Teilabschnitt: östlich Mackenrode – Großwechsungen

mit der Untergliederung in Ortsumgehung Holbach und Ortsumgehung Günzerode.

Die Ortsumgehungen werden in der Unterlage als ein Vorhaben aufgestellt. Eine räumliche

Trennung erfolgt nur hinsichtlich der Kosten. Die Umgehung Günzerode mit dem Knotenpunkt

Pützlingen stellt einen verkehrswirksamen Abschnitt dar und kann separat gebaut werden.

Vorhabenträger sowie Träger der Baulast ist die Bundesrepublik Deutschland. Sie wird vertreten

durch das Straßenbauamt Nordthüringen im Auftrag der Straßenbauverwaltung des Freistaates

Thüringen.

Das Vorhaben befindet sich im Freistaat Thüringen. Es liegt im Landkreis Nordhausen in den

Gemarkungen Mackenrode, Klettenberg, Holbach, Liebenrode, Trebra, Schiedungen (Gemeinde

Hohenstein), Pützlingen, Haferungen, Günzerode, Großwechsungen, Kleinwechsungen (Ge-

meinde Werther), Gratzungen (Stadt Bleicherode) sowie im Landkreis Eichsfeld in der Gemar-

kung Epschenrode (Gemeinde Sonnenstein).

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Die B 243 führt von Hildesheim (Niedersachsen) über einen Anschluss an die BAB A 7 (AS

Seesen) und weiter in südöstlicher Richtung über Osterode am Harz und Herzberg nach Nord-

hausen in Thüringen. Im Zuge der B 243 sind mehrere Ortsdurchfahrten vorhanden. In Thürin-

gen sind dies Mackenrode, Holbach und Günzerode.

Künftig verläuft die Trasse der B 243 ortsdurchfahrtfrei. In Niedersachsen wurde der Bau der

B 243 am Anschluss der B 27 zwischen Herzberg und Bad Sachsa (L 604) bereits realisiert. Der

Anschluss an die A 38 westlich von Nordhausen ist ebenfalls fertig gestellt. Der zwischenliegen-

de Bereich wird durch verschiedene Planungen abgedeckt. Der unmittelbar nördlich anschlie-

ßende Abschnitt der Ortsumfahrung Mackenrode befindet sich bereits in Bau. Mit den Ortsum-

gehungen Holbach und Günzerode wird ein Lückenschluss im Gesamtzug der B 243 hergestellt.

Übersicht Thüringer Abschnitte

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Der Neubau der B 243 zwischen Bad Sachsa und Nordhausen ist als Planungsziel des Bundes im

Bundesverkehrswegeplan für die Bundesfernstraßen1 (BVWP 2030) als vordringlicher Bedarf

mit folgenden Teilprojekten enthalten:

- Bad Sachsa – Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen (laufendes und fest disponiertes

Vorhaben)

- OU Günzerode (Vordringlicher Bedarf)

- OU Holbach (Vordringlicher Bedarf)

- OU Mackenrode (laufendes und fest disponiertes Vorhaben)

Die Beseitigung von schwerwiegenden Belastungen infolge Lärm, Abgasen und Unfällen durch

den Bau von Ortsumgehungen ist wesentliches Planungsziel, wobei gleichzeitig in der Region

verlässliche Reise- und Transportzeiten sichergestellt werden müssen. Im Zuge der Bundesstra-

ßen ist ein flüssiger Über-Land-Verkehr als Ergänzung der Autobahnverbindungen zwingend

erforderlich.

Die B 243 hat nach dem Wegfall der innerdeutschen Grenze ihre ehemalige Bedeutung als wich-

tige Verbindungssachse zwischen den Bundesländern Niedersachsen und Thüringen wiederer-

langt. Sie verläuft von der europäisch bedeutsamen Straßenverbindung der A 38 (AS Groß-

wechsungen) zum Oberzentrum Hildesheim. Gemäß RIN ist die B 243 Teil einer großräumig

bedeutsamen Straßenverbindung zwischen dem Oberzentrum Erfurt (über B 4, A 38) und dem

niedersächsischen Oberzentrum Hildesheim (Straßenkategorie LS I).

Aufgrund der angestrebten Verkehrsqualität- und Verkehrssicherheit soll die B 243 als Kraft-

fahrstraße ausgewiesen werden. Damit wird die Nutzung für den landwirtschaftlichen Verkehr,

Fußgänger und für Radfahrer ausgeschlossen. Diese Verkehre werden weiterhin über das beste-

hende Straßen- und Wegenetz abgewickelt.

Im Zuge des Neubaus der B 243 werden verschiedene Abschnitte der bestehenden Straße über-

baut bzw. zurückgebaut. Das Wirtschaftswegenetz wird neu geordnet.

1 Bundesverkehrswegeplan 2030

Beschluss des Bundeskabinetts vom 03.08.2016 FStrAbÄndG 23. Dezember 2016

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Aus der Maßnahme ergeben sich Nutzungsänderungen im bestehenden Straßennetz. Die Neu-

baustrecke wird als Bundesstraße gewidmet. Teilstrecken der bestehenden B 243, die ihre Ver-

kehrsbedeutung verlieren, werden umgewidmet bzw. eingezogen.

1.2 Straßenbauliche Beschreibung

Die Baumaßnahme Neubau der B 243 Herzberg – Nordhausen (A38), 2. Teilabschnitt: östlich

Mackenrode - Großwechsungen hat eine Länge von insgesamt 9,80 km. Als Querschnitt ist ein

RQ 15,5 vorgesehen.

Der Abschnitt Ortsumgehung Holbach hat eine Länge von 3,79 km. Er beginnt an dem Kno-

tenpunkt Mackenrode mit Bau-km 1+629,64 und endet bei Bau-km 5+415,46 östlich der ehema-

ligen Neuen Mühle bei Holbach. Im Trassenverlauf befinden sich drei Brückenbauwerke und im

Nebennetz ein weiteres Bauwerk.

Der Abschnitt Ortsumgehung Günzerode hat eine Länge von 6,01 km. Er beginnt östlich der

ehemaligen Neuen Mühle von Holbach bei Bau-km 5+415,46 und endet an dem Knotenpunkt

Großwechsungen bei Bau-km 11+426,17. Im Trassenverlauf befinden sich ein Knotenpunkt

(KP Pützlingen) und sechs Brückenbauwerke.

Die vorhandene Streckencharakteristik ist außerorts durch eine unstetige Linienführung mit lan-

gen, geraden Strecken in Abwechslung mit engen Radien gekennzeichnet. Die Steigungsverhält-

nisse sind nicht auffällig. Die vorhandene B 234 führt durch die Ortslagen Holbach und Günze-

rode. Der innerörtliche Querschnitt ist durchgehend 2-streifig befahrbar, Fahrbahnverengungen

treten nicht auf. Die B 243 ist durch einen hohen Anteil an Durchgangsverkehr mit hohem

Schwerlastanteil geprägt. Auf der freien Strecke werden mehrere klassifizierte Straßen über

Einmündungen an die B 243 angebunden, eine weitere Anbindung liegt innerhalb der OD Gün-

zerode. Darüber hinaus sind in den Orten innerörtliche Straßenanbindungen und Grundstückszu-

fahrten vorhanden. Ein paralleles Wegenetz besteht nicht. Insgesamt erfüllt die bestehende Stre-

cke nicht die Anforderungen einer großräumigen Straßenverbindung. In den Ortschaften sorgt

das hohe Verkehrsaufkommen für Beeinträchtigungen hinsichtlich Lärm und Luftschadstoffen

und bei den innerörtlichen Nutzungsansprüchen.

Die Neubaustrecke ist ortsdurchfahrtfrei. Es ist ein durchgehender dreistreifiger Querschnitt mit

wechselnden Überholfahrstrecken vorgesehen. Es gibt einen zentralen, teilplanfreien Knoten-

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punkt bei Pützlingen. Es wird ein paralleles Wegenetz angelegt. Die geplante Trassierung ist

großzügig. Sie zeichnet sich durch große Bögen mit wechselnden Damm- und Einschnittslagen

aus. Die Längsneigungen sind moderat. Die Trasse verläuft durch überwiegend landwirtschaft-

lich genutztes Gebiet. Die Strecke überwindet einen Höhenunterschied von ca. 38 m mit einer

mittleren Höhe von ca. 220 m.

Mit der geplanten Trasse entsteht eine durchgehende, anbaufreie Strecke außerhalb von Ort-

schaften, die eine hohe Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit erreicht. Die Planungsvorgabe

aus der Bundesverkehrswegeplanung wird somit erreicht.

1.3 Streckengestaltung

Ein streckenbezogenes Gestaltungskonzept ist nicht vorgesehen. Baukulturelle Aspekte sind

nicht bekannt.

2. Begründung des Vorhabens

2.1 Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren

Die Planungsarbeiten begannen nach der Grenzöffnung im Auftrag des Thüringer Landesamtes

für Straßenbau im Jahre 1990.

Auf Grundlage von Trassenvarianten, die durch das niedersächsische Landesamt für Straßenbau

für den Streckenzug der B 243 entwickelt wurden, erfolgte im Jahr 1997 die Aufstellung von

Unterlagen für ein Raumordnungsverfahren2.

2 B 243n Herzberg – Nordhausen,

Abschnitt Lgr. NS/Th. - AS Großwechsungen (2. TA.)

Raumordnungsverfahren, INVER-GmbH, November 1997

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Als weitere grundlegende Vorlagen waren eine verkehrswirtschaftliche Untersuchung3, eine

Verkehrsuntersuchung4 sowie eine Umweltverträglichkeitsstudie

5 herangezogen worden.

Das Straßenbauamt Leinefelde ersuchte mit Schreiben vom 19.12.1997 das Thüringer Landes-

verwaltungsamt - Obere Landesbehörde, das Raumordnungsverfahren (ROV) zum Vorhaben

B 243n Herzberg - Nordhausen, Abschnitt Landesgrenze Niedersachsen/ Thüringen bis Knoten-

punkt Großwechsungen (2. Teilabschnitt) durchzuführen.

Nach Eingang der landesplanerischen Beurteilung vom 31.08.1998 wurde mit der aus dem ROV

hervorgegangenen Vorzugslinie nach den Varianten 3 (Abschnitt Mackenrode) – 2 (Abschnitt

Holbach) - 2c (Abschnitt Günzerode/Haferungen) ein Linienbestimmungsverfahren eingeleitet6.

Die Linienbestimmung erfolgte durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh-

nungswesen mit Schreiben vom 06.08.2001 (Az. S 24 / 40.10.88.1243 / 16 BM 01).

Im Nachgang der Linienbestimmung wurden als Grundlage für die Aufstellung des RE-

Vorentwurfes verschiedene weitere Untersuchungen durchgeführt. Damit fanden verschiedene

im Zuge des Raumordnungsverfahrens aufgestellte Auflagen (Maßgaben) Berücksichtigung.

Maßgaben des Raumordnungsverfahrens waren:

1. Im Planungsabschnitt Haferungen-Großwechsungen (neu: Günzerode) ist die Vorzugstrasse

zwischen Bau-km 8+000 und 10+000 nach Norden hinter die Gehölzstreifen zu verschieben.

Die Optimierung/Feintrassierung in diesem Bereich hat so zu erfolgen, dass der Solitärbaum

(Naturdenkmal) erhalten bleibt und die Beeinträchtigung des vorhandenen Heckenbestandes

beidseitig des Verbindungsweges Haferungen-Günzerode minimiert wird (vgl. Anlage).

2. Möglichkeiten eines Rückbaus der alten B 243 sind unter dem Aspekt zu prüfen, dass der

zwischengemeindliche und landwirtschaftliche Verkehr während der einzelnen Bauabschnit-

te und nach Fertigstellung der B 243n dauerhaft gewährleistet werden kann.

3 B 243 Herzberg - Nordhausen,

Verkehrswirtschaftliche Untersuchung

Steierwald Schönharting und Partner GmbH, Bergisch-Gladbach 1995 4 B 243n Herzberg-Nordhausen, 1. Teilabschnitt von A 38 bis Großwechsungen

Verkehrsuntersuchung

Steierwald Schönharting und Partner GmbH, Bergisch-Gladbach 1996

5 Aus-/Neubau der B 243 zwischen Herzberg und Nordhausen Teil I / Teil II Umweltverträglichkeitsstudie

Froelich + Sporbeck Bochum, Januar 1996

6 B 243n Herzberg - Nordhausen

Abschnitt Lgr. NS/Th. - AS Großwechsungen (2. TA.)

Unterlagen zur Linienbestimmung INVER-GmbH, Oktober 1999

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3. Für den Fall einer Überbauung der alten B 243 ist sicherzustellen, dass vor Baubeginn an der

B 243n in diesen Bereichen Ersatzstraßenverbindungen fertiggestellt werden und für den

zwischengemeindlichen und landwirtschaftlichen Verkehr nutzbar sind.

4. Die Brückenbauwerke im Bereich der Querung der Helmeaue sind so zu konzipieren, dass

die Vernetzungsfunktion dieses Biotopkomplexes erhalten bleibt.

Die notwendige Trassenoptimierung soll insbesondere in den Bereichen der Helme- und

Ichteaue (Biotopvernetzung) sowie um die AS Holbach zu einer erheblichen Minderung des

Eingriffs in Natur und Landschaft führen

Die bestehenden Biotopkomplexe sind, sofern sie vom Straßenneubau indirekt betroffen

sind, während der Bauphasen nicht zu beeinträchtigen. Für direkt betroffene Biotopkomplexe

(wie z.B. im Bereich der Anschlussstelle Holbach die Helmeaue zwischen Bau-km 6+500

und 7+500 sowie l0+500 und 11+000, der Hecken- und Streuobstbestand nördlich Haferun-

gen) sind entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit der landschaftspflegerischen

Begleitplanung vorzulegen.

5. Es ist ein Entwässerungskonzept vorzulegen, in dem davon auszugehen ist, dass das Nieder-

schlagswasser von der Straße und den Böschungsflächen vorrangig breitflächig versickert

wird.

Für die Dammbauwerke und die Brücke im Bereich der Helme-Querung ist wegen der Lage

im Überschwemmungsgebiet der Helme die Genehmigungsfähigkeit nach § 81 ThürWG

nachzuweisen. Dafür sind bezogen auf den Planfall HQ 100 entsprechend den Forderungen

der zuständigen Wasserbehörde (vgl. Punkt E.I) die notwendigen Gutachten und Berechnun-

gen zu erstellen.

6. Archäologische Ausgrabungen auf den im Bereich der Vorzugstrasse befindlichen Fundstel-

len (insbesondere westlich der Wiesenmühle und nördlich Haferungen), weitere Prospektio-

nen im Vorfeld der Straßenbauarbeiten sowie die denkmalfachliche Begleitung der Erdarbei-

ten sind in Abstimmung mit dem Thüringischen Landesamt für Archäologische Denkmal-

pflege zu gewährleisten.

7. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist unter Zugrundelegung des prognostizierten

Verkehrsaufkommens für das Jahr 2010 auf der Grundlage der l6. BImSchV ein Lärmgutach-

ten zu erstellen. Darin ist nachzuweisen, ob und in welcher Art gemäß der 24. BImSchV

Verkehrswege-Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind. Dabei sind die topographischen

Verhältnisse und mögliche Reflektionen an Hindernissen bzw. im Bereich von Einschnitten

(z.B. im Bereich der Ortslage Haferungen) zu berücksichtigen.

8. Die Funktionsfähigkeit der Drainagesysteme ist dauerhaft zu gewährleisten, eventuell sind

betroffene Anlagen zu ersetzen.

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Uneffektiv bewirtschaftbare Rest- und Splitterflachen sind zu vermeiden. Schwerpunkte für

eine Trassenoptimierung unter diesem Gesichtspunkt sind der Abschnitt zwischen Bau-

km 0+000 und l+100 und der Bereich Hamsterberg. Eine eventuelle Unterbrechung landwirt-

schaftlicher Wegebeziehungen ist während und nach der Bauphase funktionsgerecht zu kom-

pensieren.

9. Die Funktion bestehender Strom- und Gasleitungen (Kreuzung einer Gashochdruckleitung

PN 4 mit der Vorangstrasse an der Wiesenmühle und nördlich Haferungen), der Wasser- und

Abwasserleitungen sowie Fernmeldeanlagen ist zu gewährleisten.

10. Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren ist nachzuweisen welche der Anschlussstellen

Holbach oder Pützlingen die größtmöglichen verkehrlichen Wirkungen insbesondere zur Er-

schließung des Südharzes gewährleistet und auf dieser Grundlage unter besonderer Berück-

sichtigung der Umweltbelange vorrangig realisiert werden sollte.

Zunächst wurde im Jahr 2009 eine aktuelle Verkehrsuntersuchung7 für die Bundesstraße B 243

erstellt. Die Notwendigkeit ergab sich insbesondere aus der Frage der endgültigen Klärung der

Querschnitts- und Knotenpunktserfordernisse auf der gesamten B 243 zwischen A 38 und der

Thüringer Landesgrenze. Die Verkehrsuntersuchung wurde im Jahr 2011 auf den Prognosehori-

zont 2025 und im Jahr 2016 auf den Prognosehorizont 2030 fortgeschrieben8,9

.

Des Weiteren wurde eine zusätzliche Voruntersuchung10

durchgeführt mit dem Ziel, die linien-

bestimmte Variante 3 - 2 - 2c hinsichtlich der Anbindung an das nachgeordnete Netz, der Belan-

ge der Bürgerinitiative "Pro Haferungen" und der Umwelt weiter zu präzisieren und damit eine

Maßgabe aus der Landesplanerischen Stellungnahme zu erfüllen. Es handelt sich um eine Lini-

enführungsanpassung im engen Raum unter Berücksichtigung der vorliegenden Verkehrsunter-

suchung und der Ergebnisse der Umweltuntersuchung. Es erfolgte eine Abrückung der Trasse

von der Ortslage Haferungen.

7 B 243n Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen bis AS Großwechsungen

Verkehrsuntersuchung

INVER GmbH, Oktober 2009 8 B 243n Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen bis AS Großwechsungen

Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung INVER GmbH, November 2011

9 B 243n Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen bis AS Großwechsungen Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung und Prognose 2030

INVER GmbH

November 2016 10 Neubau der B 243 Herzberg – Nordhausen (A 38)

Ortsumgehung Günzerode Voruntersuchung

INVER GmbH, Oktober 2009

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Juli 2017

Im Zuge der Entwurfsplanung erfolgte eine Präzisierung der Knotenpunktsgestaltung für den

Abschnitt Günzerode (KP Pützlingen)11

mit dem Ziel, die baulichen Eingriffe im nachgeordneten

Netz zu optimieren.

Nach Einführung der Richtlinien für die Gestaltung von Landstraßen (RAL) im Mai 2013 erfolg-

te eine vollständige Überarbeitung des Vorentwurfs.

Für die B 243, Ortsumgehungen Holbach und Günzerode liegt der Gesehenvermerk des Bun-

desministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Aktenzeichen: StB 24/72131.16/1243-

2426508) zum Vorentwurf vom 11.01.2016 vor.

2.2 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung

Das Vorhaben als Bundesstraßenneubau unterliegt gem. § 3b des Gesetzes über die Umweltver-

träglichkeitsprüfung (UVPG) der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Durchführung ei-

ner Umweltverträglichkeitsprüfung. Für den Neu- bzw. Ausbau der B 243 in diesem Abschnitt

wurde im Rahmen des Raumordnungsverfahrens eine raumbezogene Empfindlichkeitsuntersu-

chung (UVS) mit einem Variantenvergleich durchgeführt.

2.3 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan)

Ein besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag besteht für das Vorhaben nicht.

11 Neubau der B 243 Herzberg – Nordhausen (A 38)

Abschnitt Ortsumgehung Günzerode

Knotenpunkt Pützlingen

INVER GmbH, November 2011

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Juli 2017

2.4 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens

2.4.1 Ziele der Raumordnung/Landesplanung und Bauleitplanung

Die Bundesstraße B 243 verläuft von der A 38 (AS Großwechsungen) zum niedersächsischen

Oberzentrum Hildesheim. Gemäß RIN und der Festlegung des Bundes12

ist die B 243 Teil einer

großräumig bedeutsamen Straßenverbindung zwischen dem Oberzentrum Erfurt (über B 4, A 38)

und dem niedersächsischen Oberzentrum Hildesheim (Straßenkategorie LS I). Gleichzeitig

schafft die B 243 eine Verbindung zwischen dem thüringischen Mittelzentrum Nordhausen und

dem niedersächsischen Mittelzentrum Osterrode.

Im Zuge der B 243 ergeben sich durch die A 38 AS Großwechsungen (Kategorie AS 0), die B 27

Herzberg in Richtung Göttingen (Kategorie LS II) und durch die A 7 AS Seesen (Kategorie

AS 0) raumordnerisch bedeutsame Verknüpfungspunkte.

Gemäß LEP Thüringen 202513

soll die Verbindungsqualität der B 243 zwischen Nordhausen –

(Herzberg – A 7 – Hannover) durch Neu- und Ausbaumaßnahmen verbessert werden. In der nie-

dersächsischen Raumordnungsplanung14

wird die Strecke als 4-streifige Hauptverkehrsstraße

geführt.

Gemäß Regionalplan Nordthüringen15

verlaufen zwischen der B 243 AS Pützlingen und dem

Grundzentrum Ellrich und zwischen der B 243 AS Mackenrode und den Grundzentren Breiten-

worbis/Bleicherrode regional bedeutsame Straßenverbindungen. Da sich nach der RIN regionale

Straßenverbindungen nur zwischen Mittelzentren und Grundzentren (Versorgungsfunktion) so-

wie zwischen Grundzentren (Austauschfunktion) ergeben, wird zwischen der B 243 und Ellrich

keine regional bedeutsame Straßenverbindung gesehen. Der im Zuge dieser Verbindung liegende

Straßenzug der L 2062/L 2067/L 1039 wird in die Kategorie LS IV eingeordnet. Die im Zuge der

L 1014/L 1011 ausgewiesene regionale Straßenverbindung verläuft zwischen den thüringischen

12 Festlegung Verbindungsfunktionsstufen 0 und I Schreiben vom 20.11.2014 an Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr

Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

13 Freistaat Thüringen, LEP Thüringen 2025

Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr

Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 6/2014, 5. Juli 2014 14 Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

Gesamtfassung 2012 15 Regionalplan Nordthüringen

Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen ThürStAnz 44/2012, Erfurt 29. Oktober 2012

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Grundzentren Breitenworbis/Bleicherrode und den niedersächsischen Grundzentren Walkenried

und Bad Sachsa. Sie entspricht einer Regionalverbindung der Kategorie LS III. Die zu den nie-

dersächsischen Grundzentren Bad Sachsa und Bad Lauterberg führenden Straßenzüge der L 604

und der B 27-Nord stellen gemäß RIN regionale Straßenverbindungen der Kategorie LS III dar.

Im weiteren Untersuchungsgebiet der B 243 befinden sich die folgenden raumordnerisch bedeu-

tenden Straßenverbindungen:

- überregional bedeutsame Straßenverbindung B 4 (nördlich von Nordhausen) sowie

- regional bedeutsame Straßenverbindung L 2073 (zwischen der B 4 und dem Grundzent-

rum Ellrich). 16

Die vorliegende Planung erfüllt die Anforderungen der Raumordnung nach einer leistungsfähi-

gen, großräumigen Verbindungsachse im Zuge der B 243. Die erforderlichen Verknüpfungs-

punkte zum nachgeordneten Straßennetz werden hergestellt.

Im Untersuchungsgebiet liegen auf Thüringer Seite die Grundzentren Ellrich, Bleicherode, Brei-

tenworbis und Sonnenstein. In Niedersachsen liegen gemäß dem RROP 1998 für den Landkreis

Osterode am Harz die Grundzentren Walkenried, Bad Sachsa, Bad Lauterberg, Herzberg und

Hattdorf im Gebiet.

Auf Grundlage der Vorzugslinie im Raumordnungsverfahren wurde im Raumordnungsplan ein

Trassenkorridor frei gehalten, dem die geplante B 243 weitestgehend entspricht.

Der Freihaltekorridor durchschneidet folgende Gebiete nach RROP Nordthüringen:

- Vorbehaltsgebiet Schutz des Bodens

- Vorbehaltsgebiet Freiraumsicherung.

Vom Vorhaben betroffen ist ein Vorranggebiet Hochwasserschutz im Zuge der Helmequerung.

Durch geeignete Maßnahmen (Bauwerksdimensionierung) werden negative Einflüsse auf die

Raumordnung minimiert.

Vorhaben nach Bauleitplanung sowie städtebauliche Maßnahmen sind nicht vorgesehen.

16 Angesichts bis 2014 vorgenommenen abschnittsweisen Abstufung der L2073 wird die regionale Verbindung zwischen der B 4 und Ellrich

im Zuge der L 1037 gesehen.

Seite 16

Juli 2017

2.4.2 Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse

Die Einschätzung der gegenwärtigen und zukünftigen Verkehrsverhältnisse erfolgt auf der

Grundlage der Verkehrsuntersuchung vom November 201617

.

Das Untersuchungsgebiet der Verkehrsuntersuchung ist weiträumig gefasst und erstreckt sich im

Norden bis nach Ilfeld und Ellrich, im Westen bis nach Bad Lauterberg (Niedersachsen) im Sü-

den bis Bleicherode und im Osten bis Buchholz und Urbach. Die Verkehrsprognose wird mit

Hilfe eines Verkehrsmodells ermittelt. Die Verkehrsstärken im Straßennetz werden als DTVw in

Kfz/24 h für den Gesamtverkehr und für den Schwerverkehr > 3,5 t ausgegeben.

Analyse 2014

Grundlage des Analyseverkehrsmodells ist das Straßenverkehrsnetz 2014 sowie die Verkehrs-

nachfrageberechnung für das Jahr 2014. Die Verkehrsnachfrage wird mit Hilfe von Strukturda-

ten ermittelt. Es wurden Raumstrukturdaten zu den Einwohnern (unterteilt nach Altersklassen bis

14 Jahre/15 bis 19 Jahre/20 bis 64 Jahre/> 64 Jahre), Arbeitsplätzen (unterteilt nach Branchen

Dienstleistung/Produktion/Großhandel/Bau und Transport) und Verkaufsflächen (Einzelhandel)

je Verkehrsbezirk erhoben. Die Modelleichung erfolgte mit Hilfe der Verkehrserhebungsdaten

der SVZ 2010, der Dauerzählstelle B 243 Mackenrode (2014) sowie sonstiger Zählungen des

SBA Nordthüringen. Grundlage der Eichung bildet der DTVW.

Mit der Realisierung und Inbetriebnahme des 1. Teilabschnittes der B 243 von der A 38 bis

Großwechsungen (Verkehrsfreigabe am 05.12.2012) werden die Durchgangsverkehre nunmehr

über die 4-streifige B 243n und die L 3243 zur B 243 geführt. Die Gesamtverkehrsstärken im

Zuge der B 243 liegen zwischen 4.350 und 8.450 Kfz/24 h (DTVW). Im Zuge der 4-streifigen

Neubaustrecke der B 243 bei Großwechsungen stellen sich Verkehrsstärken von 6.600 Kfz/24 h

ein. Die Verkehrsstärken des Schwerverkehrs > 3,5 t liegen im Zuge der B 243 bei max. 1.700

Kfz/24 h. Damit ergibt sich im Zuge der B 243 ein außergewöhnlich hoher werktäglicher

Schwerverkehrsanteil von ca. 23 %.

Die Bundesstraße B 243 ist von hohen Durchgangsverkehrsstärken (bis zu 60 %) geprägt. Die

verkehrlich wichtigsten Verknüpfungspunkte liegen an der A 38 AS Großwechsungen, der neuen

17 B 243n Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen bis AS Großwechsungen

Fortschreibung Verkehrsuntersuchung und Prognose 2030

INVER GmbH November 2016

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L 3243 (Netzschluss zw. B 243n und B 243) und der L 604 in Niedersachsen (7.250 Kfz/24 h).

Alle anderen kreuzenden bzw. einmündenden Landes- und Kreisstraßen sind mit Verkehrsstär-

ken von max. 1.550 Kfz/24 h (L 2062) verkehrlich nachrangig.

Prognose 2030

Die Verkehrsprognose 2030 wird aufbauend auf dem Analyseverkehrsmodell 2014, der Struk-

turdatenprognose 2030, den Prognoseverkehrsstärken des Thüringenmodells 203018

, den Ergeb-

nissen der Bedarfsplanprognose 203019

sowie unter Berücksichtigung der im Untersuchungsge-

biet geplanten Neu-/Ausbaumaßnahmen ermittelt. Im Untersuchungsgebiet werden als weitere

Maßnahmen die B 4 Ortsumfahrungen Nordhausen, Niedersachswerfen und Ilfeld und der Aus-

bau und Erhalt der Regionalverbindung der L 1037 zwischen B 4 und Ellrich vorgesehen.

Die Verkehrsprognose 2030 im Netz 2030 stellt ohne Berücksichtigung der Neubaumaßnahme

B 243n OU Günzerode und OU Holbach den Prognose-Bezugsfall der Verkehrsuntersuchung

dar.

Durch die geplanten und bereits realisierten Neubaumaßnahmen im Zuge der B 243 (OU Herz-

berg / Verlegung der B 243 zwischen Bad Lauterberg (B 27) und Bad Sachsa (L 604)) und die

OU Mackenrode steigen die Gesamtverkehrsstärken im Zuge der thüringischen B 243 bis zum

Jahr 2030 auf 11.650 bis 13.800 Kfz/24 h (+ 4.050 bis 7.650 Kfz/24 h).

Das Schwerverkehrsaufkommen steigt bis zum Jahr 2030 auf 5.125 Lkw/24 h (+3.200 bis

+3.625 Lkw/24 h). Der starke Belastungsanstieg im Zuge der B 243 ergibt sich durch eine Erhö-

hung des Durchgangsverkehrsaufkommens im Zuge der B 243 auf 70 %.

Prognose Planfall 2030

Im Prognose-Planfall stellen sich zwischen den B 243 Knotenpunkten Großwechsungen und Bad

Sachsa im Jahr 2030 Verkehrsstärken von 14.900 bis 15.700 Kfz/24 h ein. Im Abschnitt Groß-

wechsungen steigen die Verkehrsstärken bis auf 16.700 Kfz/24 h. Die Schwerverkehrsbelastun-

gen liegen zwischen 5.025 und 5.325 Fz/24 h. Dies entspricht einem Schwerverkehrsanteil von

18 Integriertes Verkehrsmodell Thüringen – Prognose 2030

Fachhochschule Erfurt

Stand: 31.08.2016 19 Bedarfsplanprognose 2030

Ingenieurgruppe IVV August 2014

Seite 18

Juli 2017

34 %. Durch das Neubauvorhaben steigt das Durchgangsverkehrsaufkommen im Zuge der B 243

auf bis zu 84 %.

In der nachfolgenden Tabelle sind die verkehrlichen Kenngrößen (durchschnittliche tägliche

Verkehrsstärke, werktags – DTVw / Mo-So – DTV / Schwerverkehrsanteil werktags – SVw) für

das Prognosejahr 2030 zusammengestellt. Für die Umrechnungen des DTVw als Ergebnis des

Verkehrsmodells in DTV als Grundlage für den Straßenentwurf wurden die Ergebnisse der au-

tomatischen Dauerzählstelle Mackenrode ausgewertet20

. Für die Umrechnung des Schwerver-

kehrs > 3,5 t von DTVW in DTV ergibt sich z. B. ein Faktor von 0,85. Die Bestimmung der maß-

gebenden Spitzenstunde MSV erfolgt mit 10 % des DTVW.

Verkehrliche Kenngrößen im Bereich der Neubaustrecke 2030

Kenngröße des Stra-

ßenabschnittes Abschnitt Holbach Abschnitt Günzerode

DTVw [Kfz/24 h] 14.900 15.700

DTVw [SV/24 h] 5.025 5.325

SVw [%] 34 34

DTV [Kfz/24 h] 14.300 15.100

DTV [SV>3,5 t/24 h] 4.275 4.525

DTV (SV>2,8 t) in

[SV/24 h] 4.525 4.775

DTV Durchschnittlich täglicher Verkehr ganzjährig

DTVw durchschnittlich täglicher Verkehr werktags

Bewertung der Verkehrszahlen

Die Verkehrsqualität für den durchfahrenden Verkehr ist gegenwärtig im Zuge der bestehenden

Ortsdurchfahrten Günzerode, Holbach und Mackenrode insbesondere durch das hohe Schwer-

verkehrsaufkommen von bis zu 1.700 Fz/24 h in Verbindung mit fehlenden Überholmöglichkei-

ten auf den restlichen Außerortsabschnitten stark eingeschränkt. Die Pkw-

Reisegeschwindigkeiten sind entsprechend niedrig. Zudem ist die Situation in den B 243 – Orts-

durchfahrten Günzerode, Holbach und Mackenrode hinsichtlich der Lärm- und Abgasbelastung,

der geringen Sicherheit für nichtmotorisierte Verkehre und der geringen Aufenthaltsqualität

ortsunverträglich.

20 Ergebnisse der automatischen Dauerzählstellen in Thüringen, Jahresbericht 2014 Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Seite 19

Juli 2017

Mit den im Prognose-Bezugsfall prognostizierten Gesamt- und Schwerverkehrsstärken im Zuge

der B 243 (Thüringen, ohne Neubau) zwischen 11.650 und 13.800 Kfz/24 h und von 5.125

Lkw/24 h nehmen die Umfeldbelastungen für die im Zuge der B 243 gelegenen Ortsdurchfahrten

Günzerode, Holbach bis zum Jahr 2030 weiter zu.21

Die Pkw-Fahrgeschwindigkeiten für den

durchfahrenden Verkehr sinken weiter.

Mit der Realisierung des Neubauvorhabens werden die Ortsdurchfahrten Günzerode und Hol-

bach stark entlastet. Die Restbelastungen liegen bei max. 950 Kfz/24 h (Ortslage Günzerode).

Die Verkehrsstärken im Zuge der B 243 steigen auf 14.900 bis 15.700 Kfz/24 h. Durch die starke

Verkehrsbündelung im Zuge der B 243n werden auch die nördlich der Bundesstraße gelegenen

parallelen Straßenverbindungen der L 604/L 1037, der L 2067 entlastet.

Mit dem Neubauvorhaben B 243 werden durchgehend hohe Verkehrsqualitäten im Zuge der

B 243 gemäß ihrer großräumigen Bedeutung gewährleistet, die Verkehrssicherheit verbessert,

die Ortsdurchfahrten Günzerode und Holbach entlastet und die Durchgangsverkehrsströme ge-

bündelt. Durch die Bereitstellung der neuen Straßenverbindung wird die Verkehrswirksamkeit

der B 243 erhöht.

2.4.3 Verbesserung der Verkehrssicherheit

Die B 243 weist erhebliche Einschränkungen hinsichtlich Verkehrsqualität und –sicherheit auf.

Im Zuge der Ortsdurchfahrten Holbach und Günzerode führt die hohe Verkehrsbelastung zu De-

fiziten bei der Führung des Fußgänger- und Radverkehrs sowie bei der Erschließung der Ortsla-

ge. Hierdurch entsteht eine hohe Unfallgefahr. Bei den Abschnitten der freien Strecke liegen die

Ursachen für Sicherheitsdefizite bei einer unstetigen Trassierung mit z. T. langen Geraden in

Abwechslung mit engen Radien.

Sicheres Überholen ist auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens und der teilweise nicht aus-

reichenden Sicht nur selten möglich. Es kommt zu Pulkbildung und Überholdruck.

Die Ausbaumöglichkeiten, die in den Orten durch die bestehende Bebauung zugelassen werden,

sind bereits ausgeschöpft. Nur außerorts wäre eine teilweise Verbesserung der Sicherheit durch

die Anordnung von Überholmöglichkeiten (Überholfahrstreifen) möglich.

21 Der Baubeginn der Ortsumfahrung Mackenrode ist bereits erfolgt, so dass die Ortsdurchfahrt Mackenrode zeitnah entlastet sein wird.

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Eine deutliche Verbesserung der Gesamtbedingungen ist nur durch den vorgesehenen Neubau

mit Ortsumgehungen zu erwarten. Der Wegfall des durchgehenden Verkehrs in den Ortslagen

ermöglicht hier zukünftig eine sicherere Nutzung durch den schwächeren und nichtmotorisierten

Verkehr. Gleichzeitig erfährt die durchgehende B 243 einen deutlichen Sicherheitsgewinn durch

den 3-streifigen Querschnitt mit festgelegten, wechselnden Überholabschnitten, die sichere Kno-

tenpunktsgestaltung und die Entkoppelung von untergeordneten Verkehren (Kraftfahrstraße).

2.5 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen

Durch den Bau der Ortsumfahrungen Holbach Günzerode wird besonders das Schutzgut Mensch

stark von bestehenden Beeinträchtigungen entlastet. Für die unmittelbar an der B 243 wohnen-

den Menschen in Holbach und Günzerode ist eine erhebliche Belastung durch den Kfz-Verkehr

vorhanden, die besonders vom Durchgangsverkehr und hier insbesondere vom Schwerlastver-

kehr ausgeht.

2.6 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses

Als zwingende Gründe des öffentlichen Interesses werden die Gesundheit des Menschen, die

öffentliche Sicherheit sowie maßgeblich günstige Auswirkungen für die Umwelt angesehen. Die

Notwendigkeit der Errichtung der Ortsumfahrten aufgrund der hohen Belastung der Anwohner in

den beiden Ortslagen Holbach und Günzerode wird in den Kapiteln 2.4.2 und 2.4.3 ausreichend

dargelegt.

Insbesondere der hohe Schwerverkehrsanteil und die zu erwartende Zunahmen führen zu einer

Gefährdung der Bewohner der genannten Ortslagen und zu einer starken gesundheitlichen Belas-

tung. Somit dient das Straßenbauvorhaben der Gesundheit der Menschen in Holbach und Günze-

rode. Daraus leitet sich auch das öffentliche Interesse ab. Das Bauvorhaben erfüllt darüber hin-

aus die raumordnerischen Vorgaben, wie in Kapitel 2.4.1 dargestellt, so dass ein ausreichendes

öffentliches Interesse belegt wird.

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Juli 2017

3. Vergleich der Varianten und Wahl der Linie

3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes

Das Untersuchungsgebiet liegt im westlichen Teil des Kreisgebietes Nordhausen, in der Nähe

der Landesgrenze zu Niedersachsen. Es befindet sich in der naturräumlichen Einheit des Nord-

thüringer Buntsandsteinlandes. In dieser Einheit steht überwiegend der Untere Buntsandstein an,

auf dem sich hauptsächlich Braunerden ausgebildet haben, die gute Bewirtschaftungsbedingun-

gen bieten, so dass eine großflächige Ackerwirtschaft im Untersuchungsgebiet vorherrscht. In

diesen weitläufige Agrarraum sind vereinzelt Grünlandbereiche eingestreut. Eine räumliche

Gliederung erfolgt durch die Fließgewässer Ichte, Uffe, Helme und Haferbach sowie den ehema-

ligen Bahndamm.

Für die örtliche Naherholung werden vorwiegend Wirtschaftswege genutzt, die z. B. nördlich

von Haferungen den Hamsterberg erschließen.

Im Untersuchungsgebiet findet man einige geschützte Biotope, zu denen Streuobstwiesen, auf

Nassstandorten stockende Laubgehölze, Sumpfhochstauden sowie Bäche, Gräben und Standge-

wässer mit Landröhricht und Uferstaudenfluren gehören. Alle übrigen Biotope sind durch eine

allgemeine Bedeutung für Natur und Landschaft gekennzeichnet.

Eine besondere Bedeutung für den Artenschutz kommt bspw. der strukturreichen Feldflur mit

mesophilem Grünland und Gehölzstrukturen westlich von Holbach am Schalksberg zu, da dieser

Bereich z. B. als Lebensraum vom Mäusebussard genutzt wird. Das Gebiet weist einen relativ

hohen Strukturreichtum in der ausgeräumten Agrarlandschaft auf. Die Ichte und Uffe werden als

Leitbahnen und Jagdräume für Fledermäuse genutzt und sind ebenfalls als bedeutend einzustu-

fen.

Die Helmeaue als linienhaftes, verbindendes Element hat eine bedeutende Vernetzungsfunktion

und bietet zahlreichen empfindlichen Tierarten einen Lebensraum. Neben Fledermäusen, die die

Helmeniederung als Leitbahn und Jagdraum nutzen, sind die Helm-Azurjungfer, Bachneunauge,

Groppe, Bachmuschel, Eisvogel und Fischotter eng an den Gewässerlebensraum gebunden und

als wertbestimmende Leitarten für das FFH-Gebiet zu nennen. Neben mehreren geschützten Bio-

topstrukturen, zu den auch die Streuobstwiesen am Ortsrand von Haferungen und südöstlich von

Günzerode gehören, sind v.a. die Gehölzsäume im Gewässerauebereich der Helme, sowie der

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Juli 2017

Bereich um die Kläranlage Pützlingen mit Grünland, Feuchtbereichen, Gehölzstrukturen und

Gewässerlebensräumen als bedeutender Bereich für Arten und Biotope im Untersuchungsraum

zu nennen. Der parallel zur Helme verlaufende Bahndamm mit seinem Lebensraumangebot für

gefährdete Vogelarten unterstützt die Bedeutung dieses Teilraumes.

Für das Untersuchungsgebiet werden im Regionalplan Nordthüringen Vorranggebiete für den

Hochwasserschutz für die Auenbereiche von Ichte, Uffe und Helme festgesetzt. Für den Mün-

dungsbereich der Ichte in die Helme, für die Westflanke und Kuppe des Hamsterbergs sowie für

die Nordflanke des Schenkbergs werden im Regionalplan Vorbehaltsgebiete zur Freiraumsiche-

rung abgegrenzt, in denen dem Erhalt der schutzorientierten Freiraumfunktionen, den Naturgüter

Boden, Wald, Wasser, Klima, Flora und Fauna sowie des Landschaftsbildes bei der Abwägung

mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden

soll. Alle übrigen tangierten Bereiche sind als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für die landwirt-

schaftliche Bodennutzung festgesetzt.

Die geplante Linienführung der Ortsumgehungen Günzerode/Holbach ist im gültigen Regional-

plan bereits als Ziel zur Trassenfreihaltung ausgenommen.

3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten

3.2.1 Variantenübersicht

Grundlage der Variantenbeschreibung sind die Unterlagen zur Linienbestimmung22

. Diese um-

fasst den gesamten Abschnitt der B 242 von der Landesgrenze zu Niedersachsen bis zur AS

Großwechsungen an der K4/L 2086 (neu: L 3243).

Für die Trassenfindung der B 243 konnten aufgrund der Lage der Flächen von außerordentlich

hoher bis hoher Empfindlichkeit keine durchgehenden konfliktärmeren Korridore gefunden wer-

den. Wegen der Häufung von Schutzwürdigkeiten im Niedersächsischen Teil des Untersu-

chungsgebietes sind Trassenführungen südlich der B 243 im Bereich Mackenrode auszuschlie-

ßen. Im weiteren Verlauf nördlich von Holbach und im Raum Liebenrode/ Günzero-

22 B 243n Herzberg - Nordhausen

Abschnitt Lgr. NS/Th. - AS Großwechsungen (2. TA.)

Unterlagen zur Linienbestimmung INVER-GmbH, Oktober 1999

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de/Kleinwechsungen treten ebenfalls sehr große Widerstände aus naturschutzfachlicher Sicht

auf, die eine Trassenführung nördlich von Holbach ausschließen. Im Gegensatz hierzu gibt es

Korridorteilstücke geringerer Empfindlichkeit, wenn auch nicht zusammenhängend, auf den in-

tensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen der Helmeniederung.

Bei der Trassierung über die konfliktärmeren Flächen bildeten sich Gelenkpunkte, an denen alle

Trassenvarianten zusammenlaufen. Die Gelenkpunkte sind gleichzeitig die Grenzen der Pla-

nungsabschnitte.

In Thüringen sind dies die Planungsabschnitte

- Planungsabschnitt Mackenrode

- Planungsabschnitt Holbach

- Planungsabschnitt Haferungen – Großwechsungen (neu: Abschnitt Günzerode)

Bestandteil der folgenden Kapitel sind daraus die Abschnitte Holbach und Günzerode.

Varianten der Linienbestimmung

Ausschnitt Übersichtslageplan aus Linienbestimmung

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Im Vorfeld des Raumordnungsverfahrens wurde eine Vielzahl von Trassenvarianten betrachtet.

(siehe Ausschnitt Linienbestimmung und Übersichtslageplan, Unterlage 3)

Abschnitt Holbach: Nullvariante, Variante 1, Variante 2, Variante 2a, Variante 2b, Variante 9.

Bei Variante 9 ist zu beachten, dass die OU Mackenrode als nördliche Umfahrung erfolgen

muss.

Abschnitt Günzerode: Nullvariante, Variante 1, Variante 1a, Variante 2, Variante 2c, Vari-

ante 2d, Variante 2e, Variante 9 und Variante 9a.

Im Verlauf der Bearbeitung wurden folgende Varianten nach Prüfung der zu erwartenden Um-

weltbeeinträchtigungen und verkehrlicher sowie technischer Belange ausgeschlossen:

Planungsabschnitt Variante Verlauf Ausschlussgrund

Holbach 1 enge Südumfahrung Holbach Immissionsprobleme

2b Alternative zu Variante 9 im

Abschnitt Mackenrode

vergleichsweise stärkere Beeinträchti-

gung der Ichteaue, längere Querung des

Überschwemmungsgebietes

Günzerode

(Bezeichnung in

Linienbestimmung:

Haferungen - Groß-

wechsungen)

1 Nordumfahrung Günzerode Immissionsprobleme

1a enge Südumfahrung dreimalige Querung der Helme

2d Alternative zu Variante 2c

mit engem Bogen nord-

westlich Haferungen

Streckenverlängerung ohne Umwelt-

vorteile

Ebenfalls ausgeschieden wurden die jeweiligen Nullvarianten. Die UVS23

beschreibt in den von

ihr untersuchten Planungsabschnitten die Null - Variante jeweils mit. In allen Planungsabschnit-

ten wird eine Null-Variante mit ihren erheblichen Beeinträchtigungen zumindest wegen der Er-

fordernisse des Immissionsschutzes abgelehnt. Zwangsläufig rangiert die Null-Variante bei der

Beurteilung der Schutzgüter Mensch (Wohnen) und Klima/Luft auf dem letzten Rang. Damit

kann die Null-Variante insgesamt nicht als Planungsalternative betrachtet werden.

23 Ausbau/Neubau der B 243 zwischen Herzberg und Nordhausen

Umweltverträglichkeitsstudie

Froelich & Sporbeck, Bochum 1995

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3.2.2 Variantenbeschreibung Planungsabschnitt Holbach

Für die Ortsumfahrung Holbach wurden 3 Hauptvarianten in den Variantenvergleich aufge-

nommen: Variante 2, Variante 2a und Variante 9.

Varianten im Planungsabschnitt Holbach

3.2.2.1 Variante 2

Nach Beginn an der Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen ca. 500 m nördlich der Ortsrandbe-

bauung Mackenrode (Anschluss an ROV-Linie Niedersachsen) schwenkt Variante 2 in einer

gegenläufigen Bogenfolge in Richtung vorhandene B 243. Diese wird etwa an der Gemeinde-

grenze Mackenrode/Holbach zwischen Mackenrode und Holbach gekreuzt. Im weiteren Verlauf

führt die Linie am Südhang des Schalksberges und des Ichteberges entlang ins Ichtetal und ver-

läuft dann auf 1,5 km Länge mit minimalem Abstand nördlich der vorhandenen B 243. Östlich

Pützlingen überquert die Trasse die Helme.

Bei der Ortschaft Haferungen verläuft die Trasse am Südhang des Hamsterberges. In diesem

Bereich erfährt die Variante 2 entsprechend Maßgabe 1 des Raumordnungsverfahrens eine Op-

timierung zur Erhaltung eines Solitärbaumes (Naturdenkmal) und der Minimierung der Beein-

trächtigung des vorhandenen Heckenbestandes beidseitig des Verbindungsweges Haferungen -

Günzerode.

Östlich von Haferungen erreicht die Linie erneut das Helmetal, sie überquert jedoch dabei nur

noch den Haferbach kurz vor seiner Mündung in die Helme. Nördlich der Ortschaft Groß-

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Juli 2017

wechsungen an der K 4 wird der Bauanfang des 1. Teilabschnittes der B 243n erreicht. Die be-

reits feststehende Linie in diesem Abschnitt verläuft im Weiteren südlich des alten Bahndammes.

Die Streckenlänge beträgt 4,82 km. Es werden ca. 13,8 ha Fläche benötigt. Die Gesamtkosten für

diesen Abschnitt der Vorzugslinie beliefen sich zum Zeitpunkt der Bearbeitung auf

22,0 Mio. DM.

Zwangspunkte:

- Beginn der Baustrecke am Übergang von Variante 3

- Trassenlage der vorhandenen B 243 Mackenrode - Holbach

- Schalksberg westlich Holbach

- Ichteberg südlich Holbach

- 110 KV-Leitung am Ichteberg

- Ortschaft Holbach (250 m Abstand)

- Trassenlage der vorhandenen B 243 Holbach - Günzerrode

Es wird ein Regelquerschnitt RQ 20 angeordnet. Ein Knotenpunkt ist bei Holbach an der L 2064

zur Anbindung des Raumes Holbach/Klettenberg sowie von Bleicherode/Wipperdorf über

L 1034 vorgesehen.

Es sind keine Beeinflussungen anderer Planungen sowie sonstiger raumbedeutsamer Planungen

durch Variante 2 bekannt.

Einflüsse auf die Umwelt:

Schutzgut Wirkungen

Schutzgut Mensch, ein-

schließlich der mensch-

lichen Gesundheit

maximaler Entlastungseffekt der Ortsdurchfahrt Holbach mit wenig relevanten Neube-

lastungen in Form von Lärmimmissionen oder Inanspruchnahme von Naherholungs-

raum

Schutzgut Tiere

- Verlust von Lebensraum mit sehr hohem bis hohem Wert

- Zerschneidung eines funktionalen Biotopkomplexes

- nachhaltige Beeinträchtigung des Biotopverbundsystems Ichteaue auf ca. 2 km

Schutzgut Pflanzen

- Verlust von Biotopfläche mit sehr hohem bis hohem Wert

- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag und Veränderung von Standortbedin-

gungen

- Zerstörung von 8 nach § 18 ThürNatG geschützten Biotopen

Schutzgut Boden - sehr hohe bis hohe Gefährdung der Regler-, Speicher- und Produktionsfunktion

Schutzgut Grundwasser - Verlust von Infiltrationsfläche

- Gefährdung durch Schadstoffeintrag

Schutzgut Oberflächen-

wasser

- 2 Querungen von Fließgewässern

- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag

- Tangierung des Talraumes der Ichte auf langer Strecke

Schutzgut Klima /Luft - Verlust von lufthygienisch und klimatisch positiv wirkender Flächen

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Schutzgut Wirkungen

- kein Schadstoffeintrag in siedlungsnahe Kaltluftabflussgebiete

- keine Abriegelung von Kaltluftabfluss

- Verringerung von Schadstoffimmissionen in den Ortskernen

Schutzgut Landschafts-

bild und Erholung

- Flächenanteil mit hoher bis geringer Gefährdung der Landschaftsbildeinheit durch

Überformung

- Verlust von Flächen mit hoher bis mittlerer bedeutender Landschaftsbildqualitäten

- Verlust von fünf gliedernden Vegetations- und Strukturelemente

- eine Querung ausgeprägter Talräume

- ein Brückenbauwerk

- Dammbauwerke in einer Höhe von 2-5 m (1.820 lfd.m) und in einer Höhe von 5-8

m (80 lfd.m)

- hohe bis mittlere Gefährdung der natürlichen Erholungseignung durch Verlärmung

- Zerschneidung von einem Rad- und Wanderweg

Schutzgut Kultur- und

sonstige Sachgüter

keine Baudenkmale, Bodendenkmale, Rohstoffsicherungsgebiete und technische Infra-

struktur

Variante 2 beeinträchtigt keine Siedlungsflächen durch Verlärmung. Es bestehen keine Einflüsse

gefährdender Anlagen auf die Straße.

3.2.2.2 Variante 2a

Variante 2a ist eine Alternative zur Trassenführung von Variante 2 im Abschnitt Holbach. Vari-

ante 2a führt im Gegensatz zu Variante 2 nördlich um den Schalksberg und den Ichteberg und

verläuft dadurch näher bei der Ortschaft Holbach. Sie beginnt und endet wie Variante 2.

Die Streckenlänge beträgt 4,84 km. Es werden ca. 14,2 ha Fläche benötigt. Die Gesamtkosten für

den Teilabschnitt Variante 2a beliefen sich zum Zeitpunkt der Bearbeitung auf 23,1 Mio. DM.

Zwangspunkte:

- Trassenlage von Variante 2

- Schalksberg westlich Holbach

- Erdfälle westlich Holbach

- Ortschaft Holbach (150 m Abstand)

- Ichteberg südlich von Holbach

Es wird ein Regelquerschnitt RQ 20 angeordnet. Ein Knotenpunkt ist bei Holbach an der L 2064

zur Anbindung des Raumes Holbach/Klettenberg sowie von Bleicherode/Wipperdorf über

L 1034 vorgesehen.

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Es sind keine Beeinflussungen anderer Planungen sowie sonstiger raumbedeutsamer Planungen

durch Variante 2a bekannt.

Einflüsse auf die Umwelt:

Schutzgut Wirkungen

Schutzgut Mensch, ein-

schließlich der mensch-

lichen Gesundheit

neue Lärmimmissionen für den südlichen Ortsrand von Holbach, Lärmgrenzwerte

gemäß Bundesimmissionsschutzgesetzes werden jedoch unterschritten

Schutzgut Tiere

- Flächenverlust strukturierter Vegetationseinheiten dadurch Beeinträchtigung der

Avifauna

- bereits vorhandener Gewöhnungseffekt, Kompensation der Störwirkung der neuen

Trasse durch Abpflanzung und Aufhebung der neuen Trasse

Schutzgut Pflanzen

- Verlust von Biotopfläche mit sehr hohem bis hohem Wert

- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag und Veränderung von Standortbedingun-

gen

- Zerstörung von acht nach § 18 ThürNatG geschützten Biotopen

Schutzgut Boden - hohe bis mittlere Gefährdung der Regler-, Speicher- und Produktionsfunktion

- hohes Entsiegelungs- und Renaturierungspotenzial

Schutzgut Grundwasser - Verlust von Infiltrationsfläche

- Gefährdung durch Schadstoffeintrag

- Trassenverlauf in WSG III

Schutzgut Oberflächen-

wasser

- 2 Querungen von Fließgewässern, kreuzt die Uffe an einer vorbelasteten Stelle

- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag

Schutzgut Klima /Luft

- Verlust von lufthygienisch und klimatisch positiv wirkender Flächen

- starker Schadstoffeintrag in siedlungsnahe Kaltluftabflussgebiete

- keine Abriegelung von Kaltluftabfluss

- Verringerung von Schadstoffimmissionen in den Ortskernen

- mäßige Erhöhung von Schadstoffimmissionen an den Ortsrändern

Schutzgut Landschafts-

bild und Erholung

- Flächenanteil mit hoher bis geringer Gefährdung der Landschaftsbildeinheit durch

Über-formung

- Verlust von Flächen mit hoher bis mittlerer bedeutender Landschaftsbildqualitäten

- Verlust von acht gliedernden Vegetations- und Strukturelemente

- eine Querung ausgeprägter Talräume

- ein Brückenbauwerk

- Dammbauwerke in einer Höhe von 2-5 m (1.700 lfd.m) und in einer Höhe von 5-8

m (220 lfd.m)

- hohe bis mittlere Gefährdung der natürlichen Erholungseignung durch Verlärmung

- Zerschneidung von einem Rad- und Wanderweg

Schutzgut Kultur- und

sonstige Sachgüter

keine Baudenkmale, Bodendenkmale, Rohstoffsicherungsgebiete und technische Infra-

struktur

Variante 2a beeinträchtigt 0,18 ha Siedlungsfläche der Gemeinde Holbach durch Verlärmung. Es

bestehen keine Einflüsse gefährdender Anlagen auf die Straße.

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3.2.2.3 Variante 9

Variante 9 beginnt wie Variante 2 südlich der vorhandenen B 243. Vor Erreichen des Schalks-

berges dreht Variante 9 weiter nach Süden, um die Ichte und im weiteren Verlauf die Helme zu

überqueren. Die weiträumige Umfahrung von Schiedungen erfordert die Überwindung des Kuh-

berges zwischen beiden Flussläufen. Nach der Helmequerung verläuft die Trasse östlich des

Bliedebaches und steigt dann am Südhang des Ziegenberges bis zum Abschnittsende bei der K 7

an. Die Weiterführung in dem nachfolgenden Planungsabschnitt Großwechsungen ist nur auf

dieser Trasse möglich. Bei Variante 9 existiert kein Gelenkpunkt zu anderen Varianten.

Die Streckenlänge beträgt 5,42 km. Es werden ca. 16,1 ha Flächen benötigt. Die Gesamtkosten

für die in diesem Abschnitt verlaufende Variante 9 beliefen sich zum Zeitpunkt der Bearbeitung

auf 27,3 Mio. DM.

Zwangspunkte:

- Beginn der Baustrecke an der Variante 2

- Trassenlage der vorhandenen B 243 Mackenrode-Holbach

- Schalksberg westlich Holbach

- 110 KV-Freileitungen auf dem Unteren Kuhberg

- Helmetal (Höhenzwangspunkt)

- Ziegenberg

Es wird ein Regelquerschnitt RQ 20 angeordnet. Ein Knotenpunkt ist bei Holbach an der L 2064

zur Anbindung des Raumes Holbach/Klettenberg sowie von Bleicherode/Wipperdorf über

L 1034 vorgesehen. Im Knotenbereich wird durch die Trasse das Ichtetal gequert. Dadurch sind,

falls die L 2064 nicht in wesentlichen Abschnitten umverlegt werden soll, eine Aufspaltung des

Knotenpunktes und die Anordnung der Rampenfahrbahnen auf beiden Seiten der Ichte erforder-

lich.

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Juli 2017

Einflüsse auf die Umwelt:

Schutzgut Wirkungen

Schutzgut Mensch, ein-

schließlich der mensch-

lichen Gesundheit

keine Neubelastungen in Form von Lärmimmissionen oder Inanspruchnahme von Nah-

erholungsraum

Schutzgut Tiere

- Verlust von Lebensraum mit sehr hohem bis hohem Wert

- Zerschneidung bisher ungestörter Bereiche, die herausragende Bedeutung für stör-

empfindliche Großvogelarten haben

- Querung der Helme und der Ichte in relativ ungestörten Abschnitten

- Zerschneidung vielfältiger Wechselbeziehungen

Schutzgut Pflanzen

- Verlust von Biotopfläche mit sehr hohem bis hohem Wert

- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag und Veränderung von Standortbedingun-

gen

- Zerstörung von 12 nach § 18 ThürNatG geschützten Biotopen, Zerstörung eines

Naturdenkmal

Schutzgut Boden - sehr hohe bis hohe Gefährdung der Regler-, Speicher- und Produktionsfunktion

- sehr hoher Flächenverlust

Schutzgut Grundwasser - Verlust von Infiltrationsfläche

- Gefährdung durch Schadstoffeintrag

Schutzgut Oberflächen-

wasser

- 2 Querungen von Fließgewässern

- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag

- Beeinträchtigung von einem Stillgewässer am Ziegenberg

Schutzgut Klima /Luft

- Verlust von lufthygienisch und klimatisch positiv wirkender Flächen

- kein Schadstoffeintrag in siedlungsnahe Kaltluftabflussgebiete

- keine Abriegelung von Kaltluftabfluss

- Verringerung von Schadstoffimmissionen in den Ortskernen

Schutzgut Landschafts-

bild und Erholung

- Flächenanteil mit sehr hoher bis mittlerer Gefährdung der Landschaftsbildeinheit

durch Überformung

- Verlust von Flächen mit hoher bis mittlerer bedeutender Landschaftsbildqualitäten

- Verlust von vier gliedernden Vegetations- und Strukturelemente

- zwei Querungen ausgeprägter Talräume

- ein Brückenbauwerk

- Dammbauwerk in einer Höhe von 2-5 m (2.220 lfd.m)

- sehr hohe bis mittlere Gefährdung der natürlichen Erholungseignung durch Ver-

lärmung

- Zerschneidung von einem Rad- und Wanderweg

Schutzgut Kultur- und

sonstige Sachgüter

keine Baudenkmale, Bodendenkmale, Rohstoffsicherungsgebiete und technische Infra-

struktur

Variante 9 beeinträchtigt keine Siedlungsflächen durch Verlärmung. Es bestehen keine Einflüsse

gefährdender Anlagen auf die Straße.

Es sind keine Beeinflussungen anderer Planungen sowie sonstiger raumbedeutsamer Planungen

durch Variante 9 bekannt.

Seite 31

Juli 2017

3.2.3 Variantenbeschreibung Planungsabschnitt Günzerode

Im Abschnitt Ortsumfahrung Günzerode wurden 4 Hauptvarianten untersucht: Variante 2,

Variante 2c, Variante 2e und Variante 9.

Varianten im Planungsabschnitt Günzerode

3.2.3.1 Variante 2

Am Beginn des Planungsabschnittes verlässt Variante 2 die Parallellage zur vorhandenen B 243.

Die Trasse verläuft daraufhin südöstlich, quert westlich Günzerode die Helme und benutzt im

Weiteren den vorhandenen alten Bahndamm. Dabei wird der Hamsterberg nördlich umfahren.

Nördlich Großwechsungen wird der Haferbach gequert und anschließend das Planungsende an

der K 4 erreicht.

Die Streckenlänge beträgt 5,30 km. Es werden ca. 15,3 ha Fläche benötigt. Die Gesamtkosten für

Variante 2 in diesem Planungsabschnitt beliefen sich zum Zeitpunkt der Bearbeitung auf

24,6 Mio. DM.

Die Schadstoffbelastung für den Menschen ist aufgrund der Lage der Trasse als gering einzu-

schätzen.

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Juli 2017

Zwangspunkte:

- Trassenlage der vorhandenen B 243 Holbach-Günzerode

- Helme westlich Günzerode (Höhenzwangspunkt)

- Hamsterberg

- alter Bahndamm am Hamsterberg

- Ortschaft Günzerode (250 m Abstand)

- Haferbach (Höhenzwangspunkt)

- Ende der Baustrecke am Übergang zum 1. Teilabschnitt B 243n

Es wird ein Regelquerschnitt RQ 20 angeordnet. Ein Knotenpunkt ist bei Großwechsungen an

der K 4/L 2068 (neu: L 3243) zur Anbindung des Gewerbestandortes vorgesehen.

In der Variantenuntersuchung wurde bei Variante 2 eine Anschlussstelle an der L 2062 mitbe-

trachtet. Analog der zu bestimmenden Linie würde diese Anschlussstelle (AS Pützlingen) entfal-

len. Mit der Anordnung der Anschlussstelle an der K 4 bei Großwechsungen wird als Anschluss-

strecke an die B 243n eine Verlegung der K 4/L 2068 (neu: L 3243) an die B 243 alt vorgesehen.

Diese Anschlussstrecke ist Bestandteil der Planung des 1. Teilabschnittes der B 243n und dient

zwischenzeitlich als durchgehende Führung im Zuge der B 243 alt/B 243.

Einflüsse auf die Umwelt:

Schutzgut Wirkungen

Schutzgut Mensch, ein-

schließlich der mensch-

lichen Gesundheit

Beeinträchtigung des südlichen Ortsrandes von Günzerode und siedlungsnahem Frei-

raum

Schutzgut Tiere

- Verlauf auf vier Kilometern in unmittelbarer Nähe parallel zur Helme

- fast vollständiger Verlust des Bahndamms als Lebensraum

- Isolierung der Helmeaue auf ca. fünf Kilometern, Verlust vieler ihrer Funktionen

im Biotopverbund

Schutzgut Pflanzen

- Verlust von Biotopfläche mit sehr hohem bis hohem Wert

- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag und Veränderung von Standortbedingun-

gen

- Zerstörung von 17 nach § 18 ThürNatG geschützten Biotopen und zwei geschütz-

ten Landschaftsbestandteilen

Schutzgut Boden - Versiegelung von Böden mit sehr hoher und hoher Schutzwürdigkeit

- sehr hohe bis mittlere Gefährdung der Regler-, Speicher- und Produktionsfunktion

Schutzgut Grundwasser - Verlust von Infiltrationsfläche

- Gefährdung durch Schadstoffeintrag, besonders im Bereich der Gewässer- und

Auenquerung

- Trassenverlauf in WSG III

Schutzgut Oberflächen-

wasser

- Gefährdung der Helmeaue im Überflutungsbereich auf ca. vier Kilometern

- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag

- -fünf Querungen von Fließgewässern

Seite 33

Juli 2017

Schutzgut Klima /Luft

- kein Verlust von lufthygienisch und klimatisch positiv wirkender Flächen

- kein Schadstoffeintrag in siedlungsnahe Kaltluftabflussgebiete

- keine Abriegelung von Kaltluftabfluss

- keine Verringerung von Schadstoffimmissionen in den Ortskernen

- keine Erhöhung von Schadstoffimmissionen an den Ortsrändern

Schutzgut Landschafts-

bild und Erholung

- Flächenanteil mit sehr hoher bis geringer Gefährdung der Landschaftsbildeinheit

durch Überformung

- Verlust von Flächen mit sehr hoher bis geringer bedeutender Landschaftsbildquali-

täten

- Verlust von 16 gliedernder Vegetations- und Strukturelemente

- drei Querungen ausgeprägter Talräume

- drei Brückenbauwerke

- Dammbauwerke in einer Höhe von 2-5 m (5.120 lfd.m) und in einer Höhe von 5-8

m (485 lfd.m)

- sehr hohe bis mittlere Gefährdung der natürlichen Erholungseignung durch Ver-

lärmung

- Zerschneidung von einem Rad- und Wanderweg

Schutzgut Kultur- und

sonstige Sachgüter

- keine Beeinträchtigung von Rohstofflagerstätten oder öffentlicher Infrastruktur

- keine Kulturgüter

Variante 2 beeinträchtigt keine Siedlungsflächen durch Verlärmung. Es bestehen keine Einflüsse

gefährdender Anlagen auf die Straße.

3.2.3.2 Variante 2c

Variante 2c ist im Planungsabschnitt Haferungen - Großwechsungen Teil der zu bestimmenden

Linie. Variante 2c führt im Gegensatz zu Variante 2 südlich um den Hamsterberg und verläuft in

der Nähe der Ortschaft Haferungen.

Die Ortschaft Günzerode wird dementsprechend nicht berührt. Entsprechend Maßgabe 1 des

Raumordnungsverfahrens wird sie in nördlicher Richtung optimiert, um einen Solitärbaum (Na-

turdenkmal) zu erhalten und die Beeinträchtigung des vorhandenen Heckenbestandes beidseitig

des Verbindungsweges Haferungen - Günzerrode zu minimieren.

Die Trasse beginnt am Beginn des Planungsabschnittes und endet am Übergang zum

1. Teilabschnitt B 243n. Die Streckenlänge beträgt 5,12 km. Es werden ca. 17,5 ha Fläche benö-

tigt. Die Gesamtkosten für Variante 2c beliefen sich zum Zeitpunkt der Bearbeitung auf

26,3 Mio. DM.

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Juli 2017

Zwangspunkte:

- Trassenlage von Variante 2

- vorhandene B 243 Holbach-Günzerode

- Helmetal westlich Günzerode (Höhenzwangspunkt)

- Hamsterberg

- Ortschaft Haferungen (350 m Abstand)

- Haferbach (Höhenzwangspunkt)

- Ende der Baustrecke am Übergang zum 1. Teilabschnitt B 243n.

Es wird ein Regelquerschnitt RQ 20 angeordnet. Ein Knotenpunkt ist bei Großwechsungen an

der K 4/L 2068 (neu: L 3243) zur Anbindung des Gewerbestandortes vorgesehen.

Die Anschlussstelle an der K 4 bei Großwechsungen ist Bestandteil des 1. Teilabschnittes der

B 243n.

Mit der Anordnung der Anschlussstelle an der K 4 bei Großwechsungen wird als Anschlussstre-

cke an die B 243n eine Verlegung der K 4/L 2068 (neu: L 3243) an die B 243 alt vorgesehen.

Diese Anschlussstrecke ist Bestandteil der Planung des 1. Teilabschnittes der B 243n und dient

zwischenzeitlich als durchgehende Führung im Zuge der B 243 alt/B 243n.

Einflüsse auf die Umwelt:

Schutzgut Wirkungen

Schutzgut Mensch, ein-

schließlich der mensch-

lichen Gesundheit

- stärkere Verlärmung der Ortsränder von Pützlingen und Haferungen

Schutzgut Tiere

- Querung der Helmeaue östlich von Pützlingen in einem in der UVS als geschützten

Landschaftsbestandteil „Feuchtwiesen“ vermerkten Bereich

- Auswirkungen auf den Funktionstraum Helmeaue mit seinen Vernetzungsfunktio-

nen

- Querung des Hohlweges nach § 18 ThürNatG geschützten Biotopen nördlich von

Haferungen

Schutzgut Pflanzen

- Verluste von Biotopfläche mit sehr hohem bis hohem Wert

- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag und Veränderung von Standortbedin-

gungen

- Zerstörung von 19 nach § 18 ThürNatG geschützten Biotopen und zwei geschütz-

ten Landschaftsbestandteilen und einem Naturdenkmal

- Querung der Helmeaue und des Haferbachs

Schutzgut Boden - hoher bis mittlere Funktionsverlust durch Versiegelung

- hohe bis mittlere Gefährdung der Regler-, Speicher- und Produktionsfunktion

Schutzgut Grundwasser - Verlust von Infiltrationsfläche

- Gefährdung durch Schadstoffeintrag, besonders im Bereich der Gewässer- und

Auenquerung

- Trassenverlauf in WSG III

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Schutzgut Wirkungen

Schutzgut Oberflächen-

wasser

- sechs Querungen von Fließgewässern

- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag

Schutzgut Klima /Luft

- mittlerer Verlust von lufthygienisch und klimatisch positiv wirkender Flächen und

relativ hoher Verlust im Vergleich zu den anderen Varianten von sehr positiv wir-

kender Flächen

- starker Schadstoffeintrag in siedlungsnahe Kaltluftabflussgebiete

- keine Abriegelung von Kaltluftabfluss

- starke Verringerung von Schadstoffimmissionen in den Ortskernen

- mäßige Erhöhung von Schadstoffimmissionen an den Ortsrändern

Schutzgut Landschafts-

bild und Erholung

- Flächenanteil mit sehr hoher bis geringer Gefährdung der Landschaftsbildeinheit

durch Überformung

- Verlust von Flächen mit hoher bis geringer bedeutender Landschaftsbildqualitäten

- Verlust von 18 gliedernder Vegetations- und Strukturelemente

- drei Querungen ausgeprägter Talräume

- drei Brückenbauwerke

- Dammbauwerke in einer Höhe von 2-5 m (3.385 lfd.m) und in einer Höhe von 5-

8 m (720 lfd.m)

- sehr hohe bis mittlere Gefährdung der natürlichen Erholungseignung durch Ver-

lärmung

- Zerschneidung von zwei Rad- und Wanderwegen

Schutzgut Kultur- und

sonstige Sachgüter

- keine Beeinträchtigung von Rohstofflagerstätten oder öffentlicher Infrastruktur

- mittelalterliche Wüstung östlich von Pützlingen

Variante 2c beeinträchtigt keine Siedlungsflächen durch Verlärmung. Es bestehen keine Einflüs-

se gefährdender Anlagen auf die Straße.

3.2.3.3 Variante 2e

Variante 2e ist eine Alternative zur Trassenführung von Variante 2 im Planungsabschnitt Hafe-

rungen-Großwechsungen. Variante 2e verläuft im Gegensatz zu Variante 2 südlich von Haferun-

gen. Der Bereich Hamsterberg wird nicht berührt.

Die Trasse beginnt am Beginn des Planungsabschnittes und endet nach Aufnahme der Variante 9

westlich von Haferungen am Übergang zum 1. Teilabschnitt B 243n. Die Streckenlänge beträgt

5,63 km. Es werden ca. 20,5 ha Fläche benötigt.

Die Schadstoffbelastung für den Menschen ist aufgrund der Lage der Trasse als sehr gering ein-

zuschätzen.

Die Gesamtkosten für Variante 2e beliefen sich zum Zeitpunkt der Bearbeitung auf

31,3 Mio. DM.

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Zwangspunkte:

- Trassenlage von Variante 2

- vorhandene B 243 Holbach-Günzerode

- Helmetal westlich Günzerode (Höhenzwangspunkt)

- Ortschaft Haferungen (200 m Abstand)

- Ende der Baustrecke am Übergang zum 1. Teilabschnitt B 243n.

Es wird ein Regelquerschnitt RQ 20 angeordnet. Es sind zwei Knotenpunkte vorgesehen, zum

einen bei Großwechsungen an der K 4 (L 2068) zur Anbindung des Gewerbestandortes und an

der L 2068 (neu: K 17) bei Haferungen zur Anbindung von Haferungen und Immenrode. In der

Variantenuntersuchung wurde bei Variante 2e eine Anschlussstelle Pützlingen mitbetrachtet. Sie

würde in dieser Variante einen einseitigen Rampenanschluss (Anschlussstrecke) erfordern, da

die L 2062 nicht von der Trasse gekreuzt wird. Analog der Variante 2c würde diese Anschluss-

stelle entfallen.

Die Anschlussstelle an der K 4 bei Großwechsungen ist Bestandteil des 1. Teilabschnittes der

B 243n. Mit der Anordnung der Anschlussstelle an der K 4 bei Großwechsungen wird als An-

schlussstrecke an die B 243n eine Verlegung der K 4/L 2068 (neu: L 3243) an die B 243 alt vor-

gesehen. Diese Anschlussstrecke ist Bestandteil der Planung des 1. Teilabschnittes der B 243n

und dient zwischenzeitlich als durchgehende Führung im Zuge der B 243 alt/B 243n.

Einflüsse auf die Umwelt:

Schutzgut Wirkungen

Schutzgut Mensch, ein-

schließlich der mensch-

lichen Gesundheit

- Beeinträchtigung der Einwohner von Immenrode durch Schallimmission

- Städtebauliche Zerschneidungswirkung

- Inanspruchnahme des Haferbachtals als siedlungsnahem Freiraum

Schutzgut Tiere

- Querung der Helmeaue

- Zerschneidung ungestörter Bereiche zwischen Haferbach und Haferunger Berg

- Querung zweier Bachtäler

Schutzgut Pflanzen

- Verlust von Biotopfläche mit sehr hohem bis hohem Wert

- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag und Veränderung von Standortbedingun-

gen

- Zerstörung von 19 nach § 18 ThürNatG geschützten Biotopen und zwei geschütz-

ten Landschaftsbestandteilen

- Querung der Helmeaue und des Haferbachs

Schutzgut Boden - hoher bis mittlere Funktionsverlust durch Versiegelung

- hohe bis mittlere Gefährdung der Regler-, Speicher- und Produktionsfunktion

Schutzgut Grundwasser - Verlust von Infiltrationsfläche

- Gefährdung durch Schadstoffeintrag, besonders im Bereich der Gewässer- und

Auenquerung

- Trassenverlauf in WSG III

- Schutzgut Oberflächenwasser

- acht Querungen von Fließgewässern

- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag

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Juli 2017

Schutzgut Wirkungen

Schutzgut Klima /Luft

- mittlerer Verlust von lufthygienisch und klimatisch positiv wirkender Flächen

- kein Schadstoffeintrag in siedlungsnahe Kaltluftabflussgebiete

- keine Abriegelung von Kaltluftabfluss

- starke Verringerung von Schadstoffimmissionen in den Ortskernen

- geringe Erhöhung von Schadstoffimmissionen an den Ortsrändern

Schutzgut Landschafts-

bild und Erholung

- Flächenanteil mit sehr hoher bis mittlerer Gefährdung der Landschaftsbildeinheit

durch Überformung

- Verlust von Flächen mit hoher bis geringer bedeutender Landschaftsbildqualitäten

- Verlust von 13 gliedernder Vegetations- und Strukturelemente

- vier Querungen ausgeprägter Talräume

- vier Brückenbauwerke

- Dammbauwerke in einer Höhe von 2-5 m (3.660 lfd.m) und in einer Höhe von 5-

8 m (605 lfd.m)

- sehr hohe bis mittlere Gefährdung der natürlichen Erholungseignung durch Ver-

lärmung

- Zerschneidung von einem Rad- und Wanderweg

Schutzgut Kultur- und

sonstige Sachgüter

- keine Beeinträchtigung von Rohstofflagerstätten oder öffentlicher Infrastruktur

- mittelalterliche Wüstung östlich von Pützlingen

- mittelalterliche Wüstung südlich von Haferungen

Variante 2e beeinträchtigt keine Siedlungsflächen durch Verlärmung. Es bestehen keine Einflüs-

se gefährdender Anlagen auf die Straße.

3.2.3.4 Variante 9

Variante 9 beginnt am Beginn des Planungsabschnittes Haferungen - Großwechsungen südlich

der Gemeinde Pützlingen und endet am Übergang zum 1. Teilabschnitt B 243n. Die Trassierung

führt ohne Gelenkpunkt zu anderen Varianten über die Abschnittsgrenze hinweg.

Die Variante 9 stellt die südlichste Trassierung im Planungsabschnitt dar. Nach Überquerung des

Helmetales führt die Trasse südlich um den Ziegenberg und den Rolandsberg und verläuft dann

parallel zur Gemarkungsgrenze Pützlingen/Etzelsrode. Im Weiteren verläuft die Trasse südlich

von Haferungen im Talraum des Haferbaches. Nördlich von Großwechsungen wird an der K 4

der Übergang zum 1. Teilabschnitt B 243 hergestellt.

Die Streckenlänge beträgt 5,18 km. Es werden ca. 15,2 ha Fläche benötigt. Die Gesamtkosten für

Variante 9 beliefen sich zum Zeitpunkt der Bearbeitung auf 24,1 Mio. DM.

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Zwangspunkte:

- Ziegenberg

- Rolandsberg

- Ortschaft Haferungen (200 m Abstand)

- Haferbach (Höhenzwangspunkt)

- Ende der Baustrecke am Übergang zum 1. Teilabschnitt B 243n.

Es wird ein Regelquerschnitt RQ 20 angeordnet. Es sind zwei Knotenpunkte vorgesehen, zum

einen bei Großwechsungen an der K 4/L 2068 (neu: L 3243) zur Anbindung des Gewerbestan-

dortes und an der L 2086 bei Haferungen zur Anbindung von Haferungen und Immenrode. Die

Anschlussstelle an der K 4 bei Großwechsungen ist Bestandteil des 1. Teilabschnittes der

B 243n.

Mit der Anordnung der Anschlussstelle an der K 4 bei Großwechsungen wird als Anschlussstre-

cke an die B 243n eine Verlegung der K 4/L 2068 (neu: L 3243) an die B 243 alt vorgesehen.

Diese Anschlussstrecke ist Bestandteil der Planung des 1. Teilabschnittes der B 243n und dient

zwischenzeitlich als durchgehende Führung im Zuge der B 243 alt/B 243n.

Einflüsse auf die Umwelt:

Schutzgut Wirkungen

Schutzgut Mensch, ein-

schließlich der mensch-

lichen Gesundheit

- Beeinträchtigung der Einwohner von Immenrode durch Schallimmission

- Städtebauliche Zerschneidungswirkung

- Inanspruchnahme des Haferbachtals als siedlungsnahem Freiraum

- geringer Entlastungseffekt für die Ortsdurchfahrt Günzerode

Schutzgut Tiere

- Querung der Helmeaue

- Zerschneidung ungestörter Bereiche zwischen Haferbach und Haferunger Berg

- Querung zweier Bachtäler

- großer Lebensraumverlust durch Versiegelung

Schutzgut Pflanzen

- geringe Verluste von Biotopfläche mit sehr hohem bis hohem Wert

- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag und Veränderung von Standortbedin-

gungen

- Zerstörung von 16 nach § 18 ThürNatG geschützten Biotopen und einem ge-

schützten Landschaftsbestandteil

Schutzgut Boden - hoher bis mittlere Funktionsverlust durch Versiegelung

- hohe bis mittlere Gefährdung der Regler-, Speicher- und Produktionsfunktion

- Schutzgut Grundwasser

- Verlust von Infiltrationsfläche

- Gefährdung durch Schadstoffeintrag, besonders im Bereich der Gewässer- und

Auenquerung

- Trassenverlauf in WSG III

Schutzgut Grundwasser - sechs Querungen von Fließgewässern,

- Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag

Schutzgut Klima /Luft

- größter Verlust von lufthygienisch und klimatisch positiv wirkender Flächen

- kein Schadstoffeintrag in siedlungsnahe Kaltluftabflussgebiete

- keine Abriegelung von Kaltluftabfluss

- mäßige Verringerung von Schadstoffimmissionen in den Ortskernen

- geringe Erhöhung von Schadstoffimmissionen an den Ortsrändern

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Juli 2017

Schutzgut Wirkungen

Schutzgut Landschafts-

bild und Erholung

- Flächenanteil mit sehr hoher bis mittlerer Gefährdung der Landschaftsbildeinheit

durch Überformung

- Verlust von Flächen mit hoher bis geringer bedeutender Landschaftsbildqualitäten

- Verlust von 12 gliedernder Vegetations- und Strukturelemente

- drei Querungen ausgeprägter Talräume

- drei Brückenbauwerke

- Dammbauwerke in einer Höhe von 2-5 m (2.985 lfd.m) und in einer Höhe von 5-

8 m (380 lfd.m)

- sehr hohe bis mittlere Gefährdung der natürlichen Erholungseignung durch Ver-

lärmung

- Zerschneidung von einem Rad- und Wanderweg

Schutzgut Kultur- und

sonstige Sachgüter

- keine Beeinträchtigung von Rohstofflagerstätten oder öffentlicher Infrastruktur

- mittelalterliche Wüstung südlich von Haferungen

Variante 9 beeinträchtigt keine Siedlungsflächen durch Verlärmung. Es bestehen keine Einflüsse

gefährdender Anlagen auf die Straße.

3.3 Variantenvergleich

3.3.1 Planungsabschnitt Holbach

3.3.1.1 Raumstrukturelle Wirkungen

Die raumstrukturellen Wirkungen werden anhand der Beeinträchtigungen von Siedlungs- und

Schutzgebieten sowie der Anbindung von Räumen bewertet.

Kriterium Variante 2 Variante 2a Variante 9

Rang Rang Rang

Anbindung von

Räumen

nähere und ent-

ferntere Siedlungs-

räume werden gut

angebunden

1 nähere und entfern-

tere Siedlungs-

räume werden gut

angebunden

1 nähere und entfern-

tere Siedlungs-

räume werden gut

angebunden

1

Annäherung an

Siedlungen

siedlungsfern 1 siedlungsnah bei

Holbach, führt

direkt am Friedhof

vorbei

3 siedlungsfern 1

Berührung von

Schutzgebieten

keine Berührung 1 keine Berührung 1 Durchschneidung

Überschwemmungs-

gebiet der Ichte

3

Variante 2 ist aus raumstruktureller Sicht eindeutig die Vorzugsvariante. Die Varianten 2a und 9

sind nachrangig.

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3.3.1.2 Verkehrliche Beurteilung

Aus verkehrlicher Sicht ist eine Beurteilung der Varianten innerhalb der Planungsabschnitte

nicht sinnvoll. Die im Zuge der UVS gewählten Planungsabschnitte sind zu kurz, um Unter-

schiede im Bereich Verkehr erkennen zu können.

Die Trassenvarianten liegen relativ dicht beieinander. Da zugleich die Anschlussstellen nicht

wesentlich voneinander abweichen und auch die Streckenlängen ähnlich sind, können sich die

verkehrlichen Wirkungen nicht wesentlich unterscheiden.

3.3.1.3 Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung

Der Planungsabschnitt ist durch Gelenkpunkte begrenzt, in denen alle Varianten mit Ausnahme

der Variante 9 zusammenlaufen.

Kriterium Variante 2 Variante 2a Variante 9

Rang Rang Rang

Trassierung

im Grundriss

insgesamt zügige

Trassierung

Rmin=1250 m

1 weniger zügige Tras-

sierung mit kleinen

Radien

Rmin=750 m

3 relativ zügige Tras-

sierung,

Rmin=1000 m

2

Längs-

neigungen

mittlere Längsnei-

gungen (max. 2,5%)

1 mittlere Längsnei-

gungen (3,3%) auf ca.

800m

2 wesentlich größere

Längsneigungen,

(max. 5,3%) auf län-

geren Abschnitten

3

Erdmassen-

ausgleich

Mengenausgleich 1 Mengenausgleich 1 Mengenüberschuss 3

Variante 2 ist aus verkehrs- und entwurfstechnischer Sicht, auch unter Berücksichtigung von

Optimierungsmöglichkeiten, eindeutig die Vorzugsvariante.

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Juli 2017

3.3.1.4 Umweltverträglichkeit

Auswirkungen auf den Menschen

Alle Varianten im Planungsabschnitt haben positive Wirkungen auf den Menschen, hier die

Einwohner der Ortschaft Holbach.

Hinsichtlich der Neubelastung von Siedlungsrändern und der Entlastung in den Ortsbereichen

ergibt sich folgende Rangfolge:

Vari-

ante

Beeinträchtigung von

Siedlungsflächen durch

Verlärmung

Beeinträchtigung von

siedlungsnahen Frei-

räumen durch Lärm

Beeinträchtigung

durch Zerschneidung

von

Entlas-

tung-

in der

Orts-

durch-

fahrt

Rang

Über-

schreitung

BImSchG

(ha)

Über-

schreitung

DIN 18005

(ha)

> 55

dB(A)

tags

( ha)

50-55

dB(A)

tags

(ha)

siedungs-

nahen Frei-

räumen

(m)

Sied-

lungs-

struk-

turen

2 - - 53,5 55,2 1260 - sehr stark 2

2a 0,18 - 89,9 74,9 2520 - sehr stark 3

9 - - 16,3 40,5 - - stark 1

Auswirkungen auf die Tierwelt

Vor allem die Variante 9 durchläuft aus faunistischer Sicht wertvolle Landschaftsteile. Es han-

delt sich hierbei um die Konfliktschwerpunkte:

- Ichteaue

- Helmeaue

- Bliedebach/Ziegenlöcher.

Die Ichteaue stellt in diesem Bereich ein wichtiges Vernetzungselement in einer sonst ausge-

räumten Agrarlandschaft dar. Die Grünlandbereiche dienen einer Reihe von Vogelarten als Nah-

rungsflächen. Der Bachlauf mit dem angrenzenden Grünland ist naturnah und als hoch schutz-

würdig eingestuft.

Die Helmeaue hat als Konfliktschwerpunkt gleiche Funktionen. Sie dient vielen Greifvogelarten

(wie z. B. auch den gefährdeten Rohrweihen, Schwarzmilanen, Baumfalken) als Nahrungsraum.

Die Lage der Helmeaue in der Agrarlandschaft ist bereits jetzt isoliert. Besondere Bedeutung hat

die Helmeaue durch die funktionale Vernetzung mit dem nächsten nach Südosten anschließen-

den Konfliktschwerpunkt Bliedebach/ Ziegenlöcher.

Seite 42

Juli 2017

Der Bereich Bliedebach/Ziegenlöcher bietet mehreren Greifvogelarten Brutmöglichkeiten. We-

sentlich sind der Anschluss an die Helmeaue über den Bliedebach und die Erdfälle am Ziegen-

berg, die "Ziegenlöcher".

Varian-

te

Verlust/Funktionsverlust (ha) Gefährdung (ha) Konflikt-

schwerpunkte

Trennung

von

Wechsel-

beziehun-

gen

[Anzahl]

Rang

sehr

hoch

hoch mittel nach-

rangig

sehr

hoch

hoch mittel An-

zahl

Beein-

trächti-

gung

[lfdm]

2 2,4 8,5 4,7 - 218,9 92,5 - - - 2 2

2a 4,6 7,6 5,1 - 209,9 100,9 - - - 1 1

9 7,3 9,3 4,7 - 232,2 92,5 - 3 1750 3 3

Variante 9 zerschneidet einen bisher weitgehend ungestörten Raum, als einzige Variante quert

sie sowohl die Helme als auch die Ichte. Aus faunistischer Sicht ist Variante 9 damit abzulehnen.

Die weiteren Varianten unterscheiden sich weniger. Variante 2a verursacht die geringsten neuen

Belastungen durch die enge Lage der vorhandenen Straße. Variante 2 beeinflusst die gleichen

funktionalen Biotopkomplexe auf längerer Strecke und zerschneidet dabei mehr. Durch die Nähe

zur Ichteaue werden nachhaltige Beeinträchtigungen dieses Biotopsystems erwartet.

Auswirkungen auf die Pflanzenwelt

Konfliktschwerpunkte konnten nicht ausgewiesen werden.

Vari-

ante

Verlust/Funktionsverlust (ha) Gefährdung (ha) Gesetzlich geschützte Biotope Rang

sehr

hoch

hoch mit-

tel

nach-

rangig

sehr

hoch

hoch mit-

tel

Verlust/

Funkti-

onalver-

lust (ha)

Ge-

fähr-

dung

(ha)

Anzahl

2 0,11 1,38 0,14 22,58 14,70 10,75 5,01 0,11 13,00 7 (7 § 18) 2

2a 0,11 1,32 0,05 20,72 10,39 12,07 5,35 0,11 8,03 7 (7 § 18) 1

9 0,49 1,56 0,81 29,86 12,80 9,97 5,37 0,49 11,74 12 ( 11 §

18, 1 ND)

3

Variante 9 weist die größte Streckenlänge auf und beeinträchtigt die meisten Flächen mit gesetz-

lichen Schutzstatus. Es sind dies die naturnahen Abschnitte von Helme, Ichte und Bliedebach

sowie die Erdfälle am Ziegenberg. Als einzige Variante quert Variante 9 die Ichte und zer-

schneidet damit einen wichtigen Korridor im Biotopverbundsystem. Variante 9 wird am ungüns-

tigsten beurteilt.

Seite 43

Juli 2017

Variante 2 und Variante 2a sind vergleichbar hinsichtlich der Nähe zur Ichte und der den

Schalksberg umgebenden Gehölzstruktur. Den geringsten Verlust von Biotopflächen und die

geringsten Flächenumfänge mit sehr hoher Gefährdung hat Variante 2a.

Auswirkungen auf den Boden

Wie bei o. a. Schutzgütern schneidet auch beim Schutzgut Boden Variante 9 schlecht ab, da auf-

grund höherer Streckenlänge der Bodenverlust und die Beeinträchtigung ökologischer Boden-

funktionen durch Schadstoffeinträge am größten sind.

Variante 2 und 2a haben etwa die gleiche Länge. Die UVS schätzt die Gefährdung bei Variante

2a als geringer ein.

Vari-

ante

Verlust/Funktionsverlust (ha) Gefährdung (ha) Rang

sehr

hoch

hoch mittel nicht

bewer-

tet

davon

Lebens-

raum-

funktion

sehr

hoch

hoch mittel davon

Lebens-

raum-

funktion

2 0,33 4,83 17,76 3,52 - 0,20 8,16 45,18 - 2

2a - 3,69 20,08 4,23 - - 7,13 41,52 - 1

9 0,40 11,13 21,03 1,82 - 0,55 17,04 61,58 - 3

Auswirkungen auf den Wasserhaushalt

Für die Gesamteinschätzung der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser ist vor allem die

Grundwassergefährdung ausschlaggebend.

Erhöhte Gefährdungen liegen besonders bei den Konfliktschwerpunkten:

- Querung der Ichte

- Querung der Helme

vor. Dies ist bedingt durch die geringen Grundwasserflurabstände mit der Gefahr des Schadstof-

feintrages. Im Auenbereich der Helme kommt die zeitweilige Hochwassersituation hinzu, bei der

es zu Kontaminationen des Oberflächen- und Grundwassers ausgehend von der Querungsstelle

kommen kann. Aufgrund der geologischen Situation finden sich Flächen mit hoher Grundwas-

sergefährdung in den Talräumen, deshalb ist für die Beurteilung die Anzahl der Gewässerque-

rungen maßgebend.

Variante 9 hat mit der Querung von Ichte und Helme zwei Konfliktschwerpunkte. Sie beein-

trächtigt westlich ein Stillgewässer am Ziegenberg. Variante 9 ist deshalb am schlechtesten beur-

Seite 44

Juli 2017

teilt. Variante 2 und Variante 2a haben keine Konfliktschwerpunkte. Variante 2a meidet im Ge-

gensatz zu Variante 2 den Talraum der Ichte. Variante 2a hat deshalb Vorteile.

Varian-

te

Verlust (ha)

von Infilt-

rations-

fläche

Gefährdung durch Schadstoffeintrag (ha) Trassenverlauf in Was-

serschutzgebieten (km)

Rang

sehr hoch hoch mittel WSG II WSG III

2 5,91 24,33 75,65 117,23 - - 2

2a 4,51 20,60 77,85 122,83 - - 1

9 7,27 26,40 64,82 126,10 - 0,25 3

Bei der Beurteilung der Auswirkungen auf das Oberflächenwasser ergibt sich ein ähnliches Bild.

Variante 9 schneidet wiederum durch die Querung zweier Talräume schlecht ab.

Varian-

te

Querung von Fließgewässern

Bedeutung

Funktionsbeeinträchtigung von

Fließgewässern durch Schad-

stoffeintrag (ha)

Beeinträchti-

gung von Still-

gewässern

Rang

Anzahl

sehr

hoch

Anzahl

hoch

Anzahl

mittel

sehr

hoch

hoch mittel Anzahl

2 - 2 - 400 300 - - 1

2a - 2 - 400 300 - - 1

9 - 2 - 400 400 - 1 3

Als Gesamtrangfolge ergibt sich bei den Auswirkungen auf den Wasserhaushalt folgendes Bild:

Variante Rangfolge

2 2

2a 1

9 3

Auswirkungen auf Klima und Luft

Konfliktschwerpunkte existieren im Planungsabschnitt Holbach nicht.

Durch die Trassierung am Nordrand des Ichteberges, eines Kaltluftentstehungsgebietes, wird

Variante 2a am schlechtesten beurteilt. In Strahlungsnächten (Windstille) kann schadstoffbelas-

tete Luft nach Holbach fließen. Variante 2 wird am besten eingestuft, da sie die Schad-

stoffimmissionen in Holbach wesentlich verringert ohne Erhöhungen am Ortsrand hervorzuru-

Seite 45

Juli 2017

fen. Die Wirkung von Variante 9 ist ähnlich, jedoch versiegelt sie mehr lufthygienisch und kli-

matisch positiv wirkende Flächen.

Varian-

te

Verlust von lufthygie-

nisch/ klimatisch [ha]

Schadstoffein-

trag in sied-

lungsnahe

Kaltluftab-

flussgebiete

Abriegelung

von Kaltluftab-

fluss und Ent-

stehung eines

Kaltluftsees

Verringerung

von Schadstoff-

immissionen in

den Ortskernen

Erhöhung von

Schadstoff-

immissionen

an den Orts-

rändern

Rang

sehr positiv

wirkenden

Flächen

positiv

wirkenden

Flächen

2 4,7 10,3 - 0 sehr stark - 1

2a 3,6 11,7 stark 0 sehr stark mäßig 3

9 2,5 18,1 - 0 sehr stark - 2

Auswirkungen auf das Landschaftsbild

Konfliktschwerpunkt ist die Helmequerung zwischen Schiedungen und Pützlingen. Hierbei wird

der Talraum der Helme durch Dämme und Einschnitte beeinträchtigt.

Vari-

ante

Gefährdung der Land-

schaftsbildeinheiten durch

Überformung (ha)

Verlust von Flächen mit be-

deutenden Landschaftsbild-

qualitäten (ha)

Verlust/Funktionsverlust glie-

dernder Vegetations- und

Strukturelemente

sehr

hoch

hoch mit-

tel

ge-

ring

sehr

hoch

hoch mittel ge-

ring

An-

zahl

lfdm ha Art

2 - 6,1 171,1 104,0 - 0,4 16,5 - 5 760 - Hecke

2a - 6,7 174,7 88,4 - 0,4 16,6 - 8 610 - Hecke

Baumbest.

9 40,5 5,7 242,6 - - 4,2 14,2 - 4 320 - Hecke

Zerschneidung

einer Waldflä-

che

Querung ausgepräg-

ter Tagräu-

me/Oberflächen-

gewässer

Brückenbau-

werke

Dammbauwerke

verschiedener Hö-

henklassen (lfdm)

quantitative

und qualita-

tive

Rangfolge

lfdm Art Anzahl Art Anzahl lfdm 2 -

5 m

5 -

8 m

>8 m

- - 1 Uffe 1 30 1820 80 - 1

- - 1 Uffe 1 30 1700 220 - 1

- - 2 Helme 1 60 2220 - - 3

Mit Abstand am schlechtesten wird Variante 9 beurteilt. Ausschlaggebend hierfür ist eine Über-

formung im Helmetal.

Die Varianten 2 und 2a sind fast gleichrangig. Variante 2a ist dennoch etwas besser eingestuft,

da sie enger an der vorhandenen B 243 geführt wird und damit weniger stark vom vorbelasteten

Bereich abrückt.

Seite 46

Juli 2017

Vari-

ante

Gefährdung der natürlichen Erho-

lungseignung durch Verlärmung

[>50 dB(A)/50-55 dB(A)] (ha)

Verlärmung

erholungsre-

levanter Inf-

rastruktur

Zerschnei-

dung von Rad-

und Wander-

wegen

Landschafts-

schutzge-

biete/ Natur-

parke

Rang

sehr

hoch

hoch mittel gering Anzahl Anzahl Durchfah-

rung in m

2 1,2 168,4 168,7 - - 1 - 2

2a 1,4 162,1 165,9 - - 1 - 1

9 23,2 163,5 148,2 - - 1 - 3

Als Gesamtrangfolge ergibt sich bei den Auswirkungen auf das Landschaftsbild folgendes Bild:

Variante Rangfolge

2 2

2a 1

9 3

Auswirkung auf Kultur- und sonstige Sachgüter

Kultur- und sonstige Sachgüter werden durch keine der Varianten beeinträchtigt.

Schutzgutübergreifende Vorzugsvariante

Über die Summe aller Kriterien wird eine Gesamtrangfolge ermittelt.

Varian-

te

Einzelrangfolge Rang-

folge Men-

schen

Tiere Pflanzen Boden Wasser Klima

und Luft

Land-

schaft

und Er-

holung

Kultur

und

Sach-

güter

2 2 2 2 2 2 1 2 ./. 2

2a 3 1 1 1 1 3 1 ./. 1

9 1 3 3 3 3 2 3 ./. 3

Schutzübergreifende Vorzugsvariante ist Variante 2a. Sie bewirkt die geringsten Beeinträchti-

gungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild. Variante 2 führt in einem geringen Abstand ent-

lang der Ichte und schneidet daher in den Belangen Tiere, Pflanzen, Boden und Wasser etwas

schlechter ab. Vollkommen abzulehnen ist Variante 9 mit gravierenden Beeinträchtigungen. Die

Kompensationsmöglichkeit wird für diese Variante in Frage gestellt.

Seite 47

Juli 2017

3.3.1.5 Wirtschaftlichkeit

Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit werden die auf Basis einer Kostenschätzung ermittelten

Investitionskosten verglichen.

Kriterium Variante 2 Variante 2a Variante 9

Rang Rang Rang

Gesamtkosten

in Mio. DM 22,0 1 23,1 1 27,3 3

Die deutlich höchsten Kosten fallen bei Variante 9 an. Bei den Varianten 2, und 2 a sind die Un-

terschiede insgesamt nicht groß. Am günstigsten ist Variante 2.

Seite 48

Juli 2017

3.3.2 Planungsabschnitt Günzerode

3.3.2.1 Raumstrukturelle Wirkungen

Die raumstrukturellen Wirkungen werden anhand der Beeinträchtigungen von Siedlungs- und

Schutzgebieten sowie der Anbindung von Räumen bewertet.

Variante 2 Variante 2c Variante 2e Variante 9

Rang Rang Rang Rang

Anbin-

dung von

Räumen

nähere und ent-

ferntere Sied-

lungsräume

werden gut

angebunden

1

nähere und ent-

ferntere Sied-

lungsräume

werden gut an-

gebunden

1

nähere und ent-

ferntere Sied-

lungsräume wer-

den gut angebun-

den

1

ungünstige

Anbindung von

Räumen

4

Annähe-

rung an

Siedlun-

gen

siedlungsnah

bei Günzerode 4 siedlungsfern 1

siedlungsnah

bei Haferungen 4

siedlungsnah

bei Haferungen 4

Berüh-

rung von

Schutz-

gebieten

Durchschneidung

Überschwem-

mungsgebiete der

Helme und Hafer-

bach

4

Durchschneidung

Überschwem-

mungsgebiete der

Helme und Hafer-

bach

4

Durchschneidung

Überschwem-

mungsgebiete der

Helme und Hafer-

bach

4

Durchschneidung

Überschwem-

mungsgebiet

Haferbach/ Schi-

erngraben

1

Die Berührung von Vorbehaltsgebieten Natur und Landschaft wird durch die UVS schutzgutbe-

zogen beurteilt (siehe nachfolgendes Kapitel) und im Bereich Raumstruktur nicht verglichen.

Variante 2c ist aus raumstruktureller Sicht die Vorzugsvariante.

3.3.2.2 Verkehrliche Beurteilung

Aus verkehrlicher Sicht ist eine Beurteilung der Varianten innerhalb der Planungsabschnitte

nicht sinnvoll. Die im Zuge der UVS gewählten Planungsabschnitte sind zu kurz, um Unter-

schiede im Bereich Verkehr erkennen zu können.

Die Trassenvarianten liegen relativ dicht beieinander. Da zugleich die Anschlussstellen nicht

wesentlich voneinander abweichen und auch die Streckenlängen ähnlich sind, können sich die

verkehrlichen Wirkungen nicht wesentlich unterscheiden.

Seite 49

Juli 2017

3.3.2.3 Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung

Der Planungsabschnitt ist durch Gelenkpunkte begrenzt, in denen alle Varianten mit Ausnahme

der Variante 9 zusammenlaufen.

Variante 2 Variante 2c Variante 2e Variante 9

Rang Rang Rang Rang

Trassier-

ung im

Grundriss

durch Anleh-

nung an vorh.

Bahndamm

etwas kurvig

bzw. unstetig

4 ausgewogen,

Rmin=1000 m

1 ausgewogen,

Rmin=1000 m

1 ausgewogen,

Rmin=1000 m

1

Längsnei-

gungen

geringe Längs-

neigungen

(max. 2,8 %)

1 geringe Längs-

neigungen

(max. 2,8 %)

1 geringe Längs-

neigungen

(max. 2,7 %)

1 geringe Längs-

neigungen

(max. 2,2 %)

1

Erdmas-

senaus-

gleich

Mengen-

überschuss bei

mittl. Erdbau-

aufwand

2 Mengen-

überschuss bei

etwas höherem

Erdbauauf-

wand

3 erheblicher

Mengen-

überschuss bei

insges. hohem

Erdbauauf-

wand

4 Mengen-

überschuss bei

insges. geringe-

rem Erdbauauf-

wand

1

Variante 9 ist aus entwurfstechnischer Sicht eindeutig die Vorzugsvariante. Die Varianten 2c und

2e sind sicherheitstechnisch gleichwertig, sie sind lediglich in der Erdbaubilanz schlechter als

Variante 9. Variante 2 ist hinsichtlich der Trassierung schlechter bewertet und damit nachrangig.

3.3.2.4 Umweltverträglichkeit

Auswirkungen auf den Menschen

Vari-

ante

Beeinträchtigung von

Siedlungsflächen durch

Verlärmung

Beeinträchtigung von

siedlungsnahen Frei-

räumen durch Verlär-

mung

Beeinträchtigung durch

Zerschneidung [m] von

Entlas-

tungs-

effekte

Rang

Überschrei-

tung

BImSchG

[ha]

Überschrei-

tung

DIN 18005

[ha]

> 55 dB(A)

tags [ha]

50-55

dB(A) tags

[ha]

siedungs-

nahen

Frei-

räumen

zusammen-

gehörenden

Siedlungs-

strukturen

in der alten

Ortsdurch-

fahrt

2 - - 76,0 93,3 2060 gering stark 1

2c - - 78,9 106,5 2020 gering stark 2

2e - - 83,7 120,0 1890 gering stark 3

9 - - 78,0 107,6 1940 gering mäßig 4

Seite 50

Juli 2017

Die Unterschiede zwischen den Varianten sind recht gering. Variante 9 bringt die geringsten

Entlastungseffekte und ist damit am ungünstigsten. Insgesamt vorteilhaft ist Variante 2 mit ge-

ringem Abstand zu Variante 2c. Variante 2c führt zu Verlärmungen etwas größerer siedlungsna-

her Freiräume der Ortsränder Pützlingen und Haferungen im Gegensatz zu Variante 2 bei Günze-

rode.

Auswirkungen auf die Tierwelt

Der Konfliktschwerpunkt Helmeaue wird von allen Varianten beeinträchtigt. Die Helmeaue bie-

tet einer großen Vielzahl von Tierarten Lebensraum. Zum Konfliktschwerpunkt gehören der au-

enbegleitende stillgelegte Bahndamm und die südlich Günzerode an den Bahndamm anschlie-

ßende Streuobstwiese.

In der Helmeaue finden sich auentypische Vogelarten wie Nachtigall, Dorngrasmücke, Neuntö-

ter, Turteltaube, Kleinspecht und Feldschwirl. Weiterhin ist die Helmeaue für Amphibien wie

Grasfrösche Sommerlebensraum benachbarter Laichgewässer.

Alle Varianten beeinträchtigen in erheblichen Umfang faunistisch bedeutende Biotopkomplexe,

besonders die Helmeaue mit dem begleitenden stillgelegten Bahndamm (Geschützter Land-

schaftsbestandteil (GLB)).

Varian-

te

Verlust/Funktionsverlust (ha) Gefährdung (ha) Konflikt-

schwerpunkte

Trennung

von Wech-

sel-

beziehun-

gen

[St]

Rang-

folge

sehr

hoch

hoch mittel nach-

rangig

sehr

hoch

hoch mittel An-

zahl

Beein-

trächtig-

ung [m]

2 15,2 13,4 5,6 - 337,8 168,5 - 1 3750 1 4

2c 13,9 10,9 5,6 - 372,0 171,4 - 1 500 - 1

2e 19,3 9,5 5,6 - 383,3 189,5 - 1 500 - 2

9 18,2 8,1 5,6 - 374,5 189,5 - - - - 2

Die Variante 2 ist mit Abstand am schlechtesten beurteilt. Sie verläuft in geringer Entfernung zur

Helme, führt zum fast vollständigen Verlust des als Tierlebensraum herausragend wichtigen

Bahndammes und trennt die Wechselbeziehungen von der Helmeaue nach Süden. Variante 2e

zerschneidet den bisher weitgehend ungestörten Bereich zwischen Haferbach und Haferunger

Berg mit einem hohen Entwicklungspotential.

Seite 51

Juli 2017

Dies trifft auch für Variante 9 zu, wobei zu bedenken ist, dass Variante 9 ohne Gelenkpunkt an

den Abschnitt Holbach ausschließt und dort zwangsläufig im Bereich Bliedebach/Ziegenlöcher

einen bedeutenden Rückzugsraum für störungsempfindliche Vogelarten durchschneidet. Varian-

te 2c hat an sich die gleichen negativen Auswirkungen auf die Helmeaue, im Weiteren berührt

sie aber weniger empfindliche Bereiche als die anderen Varianten.

Auswirkungen auf die Pflanzenwelt

Es werden 3 Konfliktschwerpunkte berührt:

- Südrand Helmetal (durch Variante 2)

- Querung Helme östlich Pützlingen (durch Varianten 2c, 2e)

- Querung Haferbach (durch Variante 2c)

Der Konfliktschwerpunkt Südrand Helmetal ist charakterisiert durch das Nebeneinander von

Flussaue mit Weidengebüsch, den parallel verlaufenden trockenen Bahndamm und das angren-

zende Grünland. Die Streuobstwiese "Nickels Grube" südlich Günzerode (§ 18 - Fläche) ist Be-

standteil des GLB "Alter Bahndamm", dem als einziger größerer Gehölzbestand eine besondere

Bedeutung zukommt. Der Konfliktschwerpunkt Querung der Helme östlich Putzlingen ist cha-

rakterisiert durch die Verbindung des GLB "Feuchtwiesen" mit einem weiteren Grünlandbereich

sowie den östlich anschließenden Bahndamm.

Der Konfliktschwerpunkt Querung Haferbach beinhaltet neben der eigentlichen Haferbachque-

rung die östliche Fortsetzung des GLB "Alter Bahndamm".

Vari-

ante

Verlust/Funktionsverlust (ha) Gefährdung (ha) Gesetzlich geschützte Biotope Rang

sehr

hoch

hoch mit-

tel

nach-

rangig

sehr

hoch

hoch mit-

tel

Verlust/

Funk-

tional-

verlust

(ha)

Gefähr-

dung

(ha)

Anzahl

2 0,58 10,43 0,61 30,13 30,41 33,88 19,33 4,24 43,12 18 (2 LB,

16 § 18)

4

2c 0,47 3,60 1,04 36,63 19,12 29,29 11,41 1,11 21,83 20 (2 LB,

17 § 18,

1 ND)

3

2e 0,35 3,76 0,65 46,61 15,97 30,74 5,89 0,57 22,01 19 (2 LB,

17 § 18)

2

9 0,13 3,01 0,92 43,47 12,05 24,12 4,58 0,10 15,09 15 (1 LB,

14 § 18

1

Seite 52

Juli 2017

Variante 2 schneidet wegen ihrer Parallellage zur Helme und der damit verbundenen Beeinträch-

tigung des Biotopverbundes mit Abstand am schlechtesten ab. Weiterhin wird am Ostrand des

Hamsterberges ein Streuobstwiesenkomplex betroffen. Die Trassenführung erfolgt größtenteils

auf dem teilweise als GLB ausgewiesenen "Alten Bahndamm". Variante 2c besitzt zwei Kon-

fliktschwerpunkte, sie zerschneidet den GLB "Feuchtwiesen" östlich Putzlingen und quert bei

der Flarichs Mühle den Haferbach. Weiterhin wird von Variante 2c bei Haferungen ein Komplex

von Obstbäumen zerstört und ein Hohlweg betroffen. Variante 9 und Variante 2e verlaufen z.T.

auf gleicher Trasse. Während Variante 2e mit der Helmequerung östlich Pützlingen einen Kon-

fliktschwerpunkt aufweist, hat Variante 9 keinen Konfliktschwerpunkt und verursacht ansonsten

die geringsten Beeinträchtigungen.

Auswirkungen auf den Boden

Am Hangfuß des Ichteberges ist ein Konfliktschwerpunkt ausgewiesen, da es zur Versiegelung

und Beeinträchtigung von Böden mit hoher bis sehr hoher Speicher-, Regler- und Produktions-

funktion kommt.

Vari-

ante

Verlust/Funktionsverlust (ha) Gefährdung (ha) Rang-

folge sehr

hoch

hoch mittel nicht

bewer-

tet

davon

Le-

bens-

raum-

funkti-

on

sehr

hoch

hoch mittel davon

Le-

bens-

raum-

funkti-

on

2 4,43 15,42 20,69 1,92 - 8,30 44,49 60,91 - 4

2c 0,72 10,59 26,78 0,68 - 2,63 23,79 77,88 - 1

2e 1,12 11,99 32,98 0,68 - 2,27 23,11 80,33 - 3

9 1,38 11,87 24,89 0,02 - 0,84 21,17 65,61 - 2

Variante 2 ist wegen der großflächigen Beeinträchtigung hoch und sehr hoch schutzwürdiger

Böden durch Versiegelung und Schadstoffe am ungünstigsten eingestuft. Sie ist mit Abstand am

schlechtesten. Die Unterschiede zwischen den Varianten 2c, 9 und 2e sind gering.

Auswirkungen auf den Wasserhaushalt

Für die Gesamteinschätzung der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser ist vor allen die

Grundwassergefährdung ausschlaggebend.

Seite 53

Juli 2017

Erhöhte Gefährdungen liegen besonders bei folgenden Konfliktschwerpunkten vor.

- Gefährdung der Helmeaue

- Querung Haferbach

- Querung Scherngraben

Grundwasser

Varian-

te

Verlust (ha)

von Infilt-

rations-

fläche

Gefährdung durch Schadstoffeintrag (ha) Trassenverlauf in Was-

serschutzgebieten (km)

Rang

sehr hoch hoch mittel WSG II WSG III

2 3,48 25,53 121,96 173,93 - 0,18 4

2c 3,26 16,65 138,45 177,53 - 0,18 1

2e 3,81 21,20 142,92 190,60 - 0,18 3

9 2,46 15,32 146,86 188,12 - 0,18 2

Variante 2 wird aufgrund der Führung auf den ehemaligen Bahndamm und der Nähe zum Über-

flutungsbereich der Helme, wodurch eine Verschmutzung von empfindlichen Bereichen der

Helmeaue nicht ausgeschlossen werden kann, am schlechtesten eingestuft. Variante 2e ist un-

günstig wegen der im Bereich der zahlreichen Gewässerquerungen liegenden Flächen mit hoher

Grundwassergefährdung. Variante 9 hat hinsichtlich der Flächen mit hoher Gefährdung die güns-

tigsten Werte, sie liegt aber in der Nähe einer Quelle. Variante 2c hat mit Helmequerung und

Haferbachquerung zwei Konfliktschwerpunkte, sie verläuft aber ansonsten in großem Abstand

zu den hydrologisch bedeutsamen Bereichen Helmeaue (im Norden) und Bach-Graben-System

(im Süden). Mit Ausnahme von Variante 2, die mit Abstand am ungünstigsten ist, sind die Un-

terschiede sonst dennoch gering.

Oberflächenwasser

Varian-

te

Querung von Fließgewässern

[Anzahl]

Bedeutung

Funktionsbeeinträchtigung von

Fließgewässern durch Schadstoff-

eintrag (ha)

Beeinträch-

tigung von

Still-

gewässern

Rang

sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel Anzahl

2 - 2 3 350 900 400 - 1

2c - 2 4 350 1150 500 - 2

2e - 5 3 1050 1500 450 - 4

9 - 4 2 700 950 250 - 3

Seite 54

Juli 2017

Bei der Beurteilung der Auswirkungen auf das Oberflächenwasser ergibt sich ein anderes Bild.

Hier ist vor allem Variante 2e durch zahlreiche Gewässerquerungen und somit verbundene Funk-

tionsbeeinträchtigungen ungünstig.

Als Gesamtrangfolge ergibt sich bei den Auswirkungen auf den Wasserhaushalt folgendes Bild:

Variante Rangfolge

2 4

2c 1

2e 3

9 2

Auswirkungen auf Klima und Luft

Konfliktschwerpunkte existieren im Abschnitt Haferungen - Großwechsungen nicht.

Vari-

ante

Verlust (in ha) von lufthy-

gienisch/ klimatisch

Schadstoff-

eintrag in

siedlungsnahe

Kaltluftab-

flussgebiete

Abriegelung

von Kaltluft-

abfluss und

Entstehung

eines Kalt-

luftsees

Verringe-

rung von

Schadstoff-

immissionen

in den Orts-

kernen

Erhöhung

von Schad-

stoff-

immissionen

an den Orts-

rändern

Rang

sehr positiv

wirkenden

Flächen

positiv

wirkenden

Flächen

2 9,3 17,9 - 0 stark gering 1

2c 8,4 26,7 stark 0 stark mäßig 4

2e 4,0 28,9 - 0 stark gering 2

9 5,0 32,5 - 0 mäßig gering 3

Durch die Trassierung am Südhang des Hamsterberges, eines Kaltluftentstehungsgebietes, ist

Variante 2c am schlechtesten eingestuft.

Variante 2 wird aufgrund der geringsten Beanspruchung lufthygienisch positiv wirkender Flä-

chen und der gleichzeitig geringsten Neubelastung von Ortsrandlagen am besten beurteilt.

Seite 55

Juli 2017

Auswirkungen auf das Landschaftsbild

Konfliktschwerpunkte sind das Helmetal einschließlich der Hangbereiche bei Günzerode, die im

Falle einer in Talrichtung verlaufenen Trassierung überformt werden, sowie der Hamsterberg.

Vari-

ante

Gefährdung der

Landschaftsbildeinheiten

durch Überformung

(ha)

Verlust von Flächen mit

bedeutenden Landschafts-

bildqualitäten (ha)

Verlust/Funktionsverlust glie-

dernder Vegetations- und

Strukturelemente

sehr

hoch

hoch mittel gering sehr

hoch

hoch mittel gering An-

zahl

lfd m ha Art

2 187,4 51,6 274,8 62,6 3,5 9,8 2,9 25,1 16 4470 0,26

0,2

Feld-

gehölz

Baum

-best.

2c 125,6 107,3 315,3 25,5 - 10,7 5,4 24,8 18 380 - Hecke

2e 36,8 122,8 464,6 - - 13,1 11,4 25,0 13 1990 - Baum

-best.

9 36,8 62,3 505,3 - - 6,0 13,9 25,0 12 1850 - Baum

-best.

An-/Zer-

schneidung

von Wald

Querung ausgepräg-

ter Talräume/ Ober-

flächengewässer

Brücken-

bauwerke

Dammbauwerke

verschiedener

Höhenklassen [m]

quantitative

und qualitati-

ve Rangfolge

m Art An-

zahl Art

An-

zahl lfd m 2-5 m 5-8 m > 8 m

- - 3

Helme,

Haferbach,

Röstegraben

3 140 5120 485 - 4

- - 3

Helme,

Haferbach,

Röstegraben

3 140 3385 720 - 3

- - 4

Helme,

Haferbach,

Schierngraben,

Röstegraben

4 135 3660 605 - 2

- - 3

Haferbach,

Schierngraben

Röstegraben

3 105 2985 380 - 1

Variante 2 verursacht mit Abstand die gravierendsten Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

und der natürlichen Erholungseignung. Variante 2 führt zum Verlust von Fläche mit sehr hoch

bedeutenden Landschaftsbildqualitäten. Variante 2c erhält eine mittlere Einstufung. Sie hat im

Bereich des Hamsterberges einen Konfliktschwerpunkt. Variante 2e schneidet in der Beurteilung

noch etwas besser ab, da sie gliedernde Vegetationselemente nur geringfügig zerstört. Variante 9

wird am besten beurteilt. Sie verursacht eine noch geringere Zerschneidung von gliedernden Ve-

getations- und Strukturelementen und hat auch die kleinsten Dammhöhen und Dammlängen.

Variante 9 stellt nur innerhalb des Planungsabschnittes Haferungen-Großwechsungen die güns-

tigste Trassierung dar. Das Ergebnis wird durch die zwangsläufige Verknüpfung mit der Varian-

tenführung im Abschnitt Holbach und den dort erwarteten Beeinträchtigungen relativiert.

Seite 56

Juli 2017

Varian-

te

Gefährdung der natürlichen Erho-

lungseignung durch Verlärmung

[>50 dB(A) / 50-55 dB(A)]

(ha)

Verlärmung

erholungs-

relevanter

Infrastruk-

tur

Zerschnei-

dung von

Rad- und

Wander-

wegen

Landschafts-

schutzgebie-

ten/ Natur-

parken

Rang

sehr

hoch

hoch mittel gering Anzahl Anzahl Durchfah-

rung in m

2 174,0 227,5 242,3 198,5 - 1 - 4

2c 139,5 268,5 270,5 201,1 - 2 - 3

2e 106,0 261,0 331,4 211,6 - 1 - 2

9 64,7 322,1 350,5 211,6 - 1 - 1

Als Gesamtrangfolge ergibt sich bei den Auswirkungen auf das Landschaftsbild folgendes Bild:

Variante Rangfolge

2 4

2c 3

2e 2

9 1

Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter

Als Kulturgüter mit archäologischem Denkmalwert gelten die mittelalterlichen Wüstungen von

Pützlingen (betroffen durch Varianten 2c und 2e) und von Haferungen (Varianten 2e und 9).

Sachgüter werden nicht tangiert.

Seite 57

Juli 2017

Schutzgutübergreifende Vorzugsvariante

Über die Summe aller Kriterien wird eine Gesamtrangfolge ermittelt.

Varian-

te

Einzelrangfolge Rang

Men-

schen

Tiere Pflanzen Boden Wasser Klima

und Luft

Land-

schaft

und Er-

holung

Kultur

und

Sach-

güter

2 1 4 4 4 4 1 4 1 4

2c 2 1 3 1 1 4 3 2 1

2e 3 2 2 3 3 2 2 3 3

9 4 3 1 2 2 3 1 2 2

Schutzgutübergreifende Vorzugsvariante ist Variante 2c. Der Abstand zur folgenden Variante 9

ist jedoch noch größer, wenn für Variante 2c den Optimierungsempfehlungen der UVS in Ein-

klang mit den Forderungen aus dem Raumordnungsverfahren hinsichtlich einer geringeren Be-

einträchtigung des Freiraumes um Haferungen entsprochen wird. Zudem ist bei Variante 9, die

westlich keinen Gelenkpunkt mit anderen Varianten hat, mit schweren Beeinträchtigungen bei

der Fortführung im Abschnitt Holbach zu rechnen. Die Varianten 2e und 2 sind nachrangig, Va-

riante 2 führt zu schweren Beeinträchtigungen im Bereich der auf langer Strecke berührten Hel-

meaue.

3.3.2.5 Wirtschaftlichkeit

Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit werden die auf Basis einer Kostenschätzung ermittelten

Investitionskosten verglichen.

Variante 2 Variante 2c Variante 2e Variante 9

Rang Rang Rang Rang

Gesamt-

kosten in

Mio. DM

24,6 1 25,7 1 31,3 4 24,1 1

Die deutlich höchsten Kosten fallen bei Variante 2e an. Bei den Varianten 2, 2c und 9 sind die

Unterschiede insgesamt nicht groß. Am günstigsten ist Variante 9.

Seite 58

Juli 2017

3.4 Gewählte Linie

Die Rangfolgen aller Beurteilungskriterien ergeben zusammengefasst eine Gesamtrangfolge.

Planungsabschnitt Holbach

Varian-

te

Verkehrliche

Wirkung

Technische

Beurteilung

Räumliche

Wirkung

Umwelt-

wirkungen

Wirtschaft-

lichkeit

Gesamt-

rangfolge

2 1 1 1 2 1 1

2a 1 2 2 1 1 2

9 1 3 2 3 3 3

Im Planungsabschnitt Holbach ist Variante 2 die Vorzugslinie des Raumordnungsverfahrens. Sie

ist in allen Wertungen außer bei den Umweltwirkungen vorrangig. Die durch die flussnahe Füh-

rung in der Ichteaue erwarteten Beeinträchtigungen des bisher ungestörten Biotopsystems wer-

den jedoch bei verkehrlicher Gleichrangigkeit durch die technischen und räumlichen Vorteile

gegenüber den anderen Varianten mehr als ausgeglichen. Die geringfügigen Nachteile im Hin-

blick auf die Umwelt können durch Maßnahmen der Minderung/Vermeidung verbessert werden.

Variante 2a hat Nachteile im technischen Bereich. Variante 9 ist insgesamt nachrangig.

Planungsabschnitt Günzerode

Varian-

te

Verkehrliche

Wirkung

Technische

Beurteilung

Räumliche

Wirkung

Umwelt-

wirkungen

Wirtschaft-

lichkeit

Gesamt-

rangfolge

2 1 2 2 4 1 2

2c 1 2 1 1 1 1

2e 1 4 2 3 4 4

9 1 1 2 2 1 2

Die Variante 2c ist im Variantenvergleich im Planungsabschnitt Haferungen-Großwechsungen

(Günzerode) eindeutig favorisiert. Sie entspricht der Vorzugsvariante aus der Umweltverträg-

lichkeitsstudie und ist auch aus verkehrlicher und raumordnerischer Sicht vorrangig.

Die Variante 2 im Abschnitt Holbach und die nach Maßgabe der landesplanerischen Stellung-

nahme optimierte Variante 2c (Abrückung von der Ortslage Haferungen) im Abschnitt Günze-

rode sind als bestimmte Linien Grundlage des Feststellungsentwurfes.

Seite 59

Juli 2017

Auch aus aktueller Sicht haben die bestimmten Vorzugstrassen Bestand. Es erfolgten keine rele-

vanten Änderungen von Randbedingungen wie z.B. von Schutzgebieten. Die zwischenzeitlich

mehrfach konkretisierten Verkehrsbelastungen haben keine Auswirkungen auf die Wahl der Li-

nie, da alle Varianten verkehrlich gleichwertig sind.

Der 2012 in Betrieb genommene Teilabschnitt 1 bis zur BAB A 38 unmittelbar im Anschluss an

den Planungsabschnitt Günzerode harmoniert mit allen im Variantenvergleich betrachteten Tras-

senführungen.

4. Technische Gestaltung der Baumaßnahme

4.1 Ausbaustandard

4.1.1 Entwurfs- und Betriebsmerkmale

Grundlage der Erstellung des Feststellungsentwurfes der B 243 Herzberg – Nordhausen (A38)

sind die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) Ausgabe 2012.

Grundlage für die Festlegung der Entwurfsklasse ist die Definition eines Streckenzuges. Im Hin-

blick auf die Gewährleistung einer hohen Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit sollen einzel-

ne Streckenzüge möglichst gleichmäßig und mit einer für die jeweilige Netzfunktion angemesse-

nen Geschwindigkeit befahren werden können. Angesichts dessen ist die Entwurfsklasse (EKL)

für den betroffenen Streckenzug möglichst einheitlich festzulegen.

Das Vorhaben B 243 OU Günzerode/OU Holbach entspricht gemäß RAL 2012 einem Netzab-

schnitt, welcher Teil eines Streckenzuges ist. Der für die Neubauvorhaben maßgebende Stre-

ckenzug erstreckt sich unter Berücksichtigung der

- Straßenkategorie LS I für die B 243,

- Straßenkategorien für die mit der B 243 verknüpften Straßenzüge sowie

- der Verkehrsnachfrage der B 243 (Belastungssprünge)

von der A 38 AS Großwechsungen bis zur L 604 Bad Sachsa in Niedersachsen. Im Zuge des

definierten Streckenzuges zwischen der A 38 AS Großwechsungen und der L 604 Bad Sachsa in

Seite 60

Juli 2017

Niedersachsen stellen sich Prognoseverkehrsstärken von 14.900 bis 15.700 Kfz/24 h ein

(DTVW). Unter Berücksichtigung der Straßenkategorie und der Prognoseverkehrsstärken wird

dem Streckenzug die EKL 1 zugeordnet.

Zur Überprüfung der Querschnitts- und Knotenpunktsgestaltung im Planungsabschnitt B 243 OU

Günzerode/OU Holbach wurde gemäß dem Einführungsschreiben der RAL des BMVBS vom

16. Mai 2013 (Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr. 08/2013 / Sachgebiet 02.2) der gesamte, be-

troffene Streckenzug netzkonzeptionell und länderübergreifend beurteilt.

Von der Entwurfsklasse EKL 1 werden nachfolgend beschriebene Entwurfs- und Betriebsmerk-

male abgeleitet.

Die B 243 wird als Kraftfahrstraße betrieben. Landwirtschaftlicher und nicht motorisierter Ver-

kehr werden auf einem gesonderten Wegenetz geführt.

Straßen der EKL 1 sind dreistreifige Straßen mit dem Regelquerschnitt RQ 15,5. Das gilt auch

für die B 243. Beide Fahrtrichtungen sind durchgängig durch einen verkehrstechnischen Mittel-

streifen voneinander getrennt. Es werden wechselseitig Überholabschnitte angeordnet.

Bei der Festlegung der Wechselstellen wurde insbesondere auf die Einhaltung folgender Rand-

bedingungen geachtet:

- Anordnung einer günstigen und übersichtlichen Fahrstreifenaddition an den AS Macken-

rode, Pützlingen und Großwechsungen

- Anordnung der 2-streifigen Abschnitte des RQ 15,5 an Steigungen

- Einhaltung von Abschnittslängen zwischen 1.200 und 2.000 m.

Aufgrund der topographischen Verhältnisse und der Anordnung von Fahrstreifenadditionen an

den Knotenpunkten Mackenrode, Pützlingen und Großwechsungen ergeben sich Längen von ca.

1.219 bis 2.113 m. Die Lage der Wechselstellen und die Abschnittslängen sind in den Über-

sichtslageplänen und in den Übersichtshöhenplänen eingetragen.

Im Übergangsbereich vom RQ 15,5 zum RQ 20 bei Großwechsungen wird zur Gewährleistung

der Verkehrssicherheit eine bauliche Mitteltrennung angeordnet.

Seite 61

Juli 2017

Die Linienführung ist sehr gestreckt ausgebildet. Die verwendeten Ausrundungsradien liegen

zwischen 850 m und 2.700 m. Die Längsneigungen liegen durchschnittlich bei 1 bis 2 %, auf

kurzer Strecke (ca. 200 m) wird eine Längsneigung von 3,9 % angewendet. Die Ausrundung der

Kuppen und Wannen mit Halbmessern über 11.500 m liegt deutlich oberhalb der Grenzwerte.

Die B 243n in Thüringen verfügt über die Anschlussstellen Großwechsungen, Pützlingen und

Mackenrode. Gemäß RAL 2012 ist für EKL-1-Straßen grundsätzlich eine planfreie Führung in

den Knotenpunkten vorgesehen. Die geforderten Knotenpunktabstände von 3 Kilometern

(ca. 6,5 km zur AS Mackenrode und ca. 3,5 km zur AS Großwechsungen) werden eingehalten.24

Die AS Pützlingen wird so gestaltet, dass die Zufahrtrampen auf die jeweils vorher einstreifigen

Abschnitte aufaddiert werden. Die Ausfahrtrampen werden aus den jeweils vorher einstreifigen

Bereichen ausgefädelt. Mit dieser Verkehrsführung ist zwar der zwangsweise Wechsel des star-

ken durchgehenden Verkehrs in den rechten Fahrstreifen nach einer Zufahrt (mit den Konse-

quenzen für eine nicht zu kurze Festlegung der Länge, günstig sind 1.200 m) verbunden, den-

noch fügt sich eine Anschlussstelle mit Fahrstreifenaddition gut in das Querschnittswechselkon-

zept ein. Die Situation im Zufahrtbereich bleibt insgesamt übersichtlich durch Vermeidung allzu

großer Fahrbahnbreiten. Bei den benachbarten AS greift das gleiche Prinzip.

Anschlussstelle mit Fahrstreifenaddition (unkritischer Querschnittswechsel)

Durch die Anordnung des teilplanfreien KP Pützlingen sind die Vorfahrtsregelungen der B 243

vorgegeben. Lichtsignalanlagen im nachgeordneten Netz werden nicht erforderlich.

Die Herstellung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen ist nicht geplant.

Die Führung des Radverkehres erfolgt über die Nebennetze.

Aspekte des unterhaltungsfreundlichen Entwerfens und Bauens aus Sicht der Unterhaltung wur-

den berücksichtigt.

24 Bei Anordnung einer AS Holbach wäre der Knotenpunktabstand zur AS Mackenrode mit 2 km zu gering. Zudem fügt sich die AS Pützlingen

im Vergleich zu einer AS Holbach besser in das Querschnittswechselkonzept ein.

Seite 62

Juli 2017

4.1.2 Vorgesehene Verkehrsqualität

Der Nachweis der Verkehrsqualität erfolgt für den vorgesehenen Querschnitt RQ 15,5 mit dem

teilplanfreien Knotenpunkt AS Pützlingen (EKL 1) gemäß HBS-2015. Die Mindestanforderung

hinsichtlich der Verkehrsqualität ist beim Neu-, Um- oder Ausbau von Bundesfernstraßen die

Verkehrsqualitätsstufe D25

. Wenn ein Streckenelement der Straßenverkehrsanlage diesen Anfor-

derungen nicht genügt, dann ist die Mindestanforderung für die Gesamtanlage nicht erreicht.

Der Verkehrsqualitätsnachweis für die OU Holbach/OU Günzerode zeigt, dass mit einem

dreistreifigen Querschnitt die Qualität des Verkehrsablaufes ausreichend ist.

Qualität des Verkehrsablaufes der B 243 – Neubaustrecke

Teil der Verkehrsanlage Qualitätsstufe

Richtung 1 (AS Großwechsungen – AS Mackenrode) C

Richtung 2 (AS Mackenrode – AS Großwechsungen) C

Im Zuge der durchgehenden Strecke wird die Verkehrsqualitätsstufe C und am Anschluss Pütz-

lingen (Ausfädelungsbereiche an den Ausfahrten der AS Pützlingen) die Verkehrsqualitätsstufe

D erreicht. An den Rampenanschlüssen im nachgeordneten Netz ergibt sich die Verkehrsquali-

tätsstufe A.

Für die Neubaustrecke der B 243n werden im Hinblick auf ihre großräumige Bedeutung (LS I)

gem. RIN Pkw-Fahrtgeschwindigkeiten von 80 bis 90 km/h angestrebt. Bei Realisierung des

entworfenen RQ 15,5 stellt sich mit mittleren Pkw-Fahrtgeschwindigkeit von 84,4 km/h für

Richtung 1 und von 81,6 km/h für Richtung 2 die Qualitätsstufe D ein, so dass sowohl im Pla-

nungsabschnitt als auch im gesamten Streckenzug B 243n A 38 AS Großwechsungen – B 243n

AS Bad Sachsa (L 604) die Anforderungen an die Angebotsqualität einer großräumigen Verbin-

dung erfüllt werden.

Die Nachweise der erreichbaren Qualität des Verkehrsablaufes bestätigen die Notwendigkeit des

leistungsfähigen dreistreifigen Querschnittes RQ 15,5 für die EKL 1; diese ergibt sich insbeson-

dere aus dem hohen Schwerverkehrsaufkommen. Die durchgängige Anordnung von teilplan-

freien Knotenpunkten und die Vermeidung von wechselnden Knotenpunktformen (teilplan-

gleich/teilplanfrei) unterstützt trotz wechselnder Querschnitte (RQ 15,5, RQ 20) hinsichtlich Art

25 vgl. ARS Straßenbau Nr. 10/2002

Seite 63

Juli 2017

und Ausstattung eine einheitliche Streckencharakteristik für den Streckenzug der B 243n von der

A 38 bis zur L 604 in Niedersachsen und darüber hinaus auf der gesamten im Ausbau oder be-

reits seit Jahren derart in Betrieb befindlichen Strecke der B 243n bis zum Anschluss an die A 7

(AS Seesen).

Rad- und Fußgängerverkehr werden über das nachgeordnete Netz und über die vorhandenen

bzw. neu herzustellenden Wirtschaftswege geführt.

Trassenquerungen sind an den neuen Bauwerken der B 243 möglich. Die Verbindungs- und Er-

schließungsqualität für Rad- und Fußgänger wird nicht beeinträchtigt.

Der ÖPNV wird über die alte B 243 und die neu geplanten Verbindungsstraße geführt. Es

kommt zu keiner Beeinträchtigung der Beförderungsqualität.

Die Erschließung benachbarter Flächen wird durch die Neuanordnung von parallel zur B 243

geführten Wirtschaftswegen gewährleistet.

4.1.3 Gewährleistung der Verkehrssicherheit

Aufgrund der Netzfunktion und der damit verbundenen hohen bis sehr hohen Fahrtweiten wird

dem Entwurf eine Planungsgeschwindigkeit von 110 km/h zugrunde gelegt.

Der Querschnitt RQ 15,5 weist ausreichende Fahrbahnbreiten für sichere Fahrverläufe bei hohen

Geschwindigkeiten auf und gewährleistet durch die wechselnden Überholfahrstreifen sichere

Überholmöglichkeiten. Die gestreckte Linienführung bei geringen Längsneigungen führt zu ei-

ner guten Übersichtlichkeit der Strecke.

Durch die Konzentration der Anbindungen in einem teilplanfreien Knotenpunkt wird eine weit-

gehende Durchgängigkeit der Strecke und eine größtmögliche Reduzierung von Konfliktpunkten

erreicht.

Der Knotenpunkt ist nach RAL trassiert, die Entwurfselemente entsprechen den Erfordernissen

an Sicherheit und Gewährleistung der Fahrabläufe. Die erforderlichen Sichtweiten sind eingehal-

ten.

Seite 64

Juli 2017

Die Nutzung durch schwache Verkehrsteilnehmer ist auf das nachgeordnete Netz beschränkt.

Damit wird eine hohe Verkehrssicherheit sowohl auf der durchgehenden Strecke als auch im

nachgeordneten Netz erreicht.

Die Seitenräume werden in regelgerechter Breite vorgesehen, Einbauten und Bepflanzungen

erfolgen in ausreichendem Abstand.

Bei Erfordernis werden Schutzeinrichtungen angeordnet

Es liegt der Auditbericht – Neubau der B 243 Herzberg – Nordhausen (A38), 2. TA für den Vor-

entwurf vom 01.09.2014 vor.

4.2 Bisherige/zukünftige Straßennetzgestaltung

Die B 243 wird durch die nachstehenden untergeordneten Straßen und Wege gekreuzt bzw. ver-

ursacht eine Verlegung untergeordneter Straßen.

kreuzende

Straßen/Wege

Straßen-

kategorie

vorh. Quer-

schnitt [m]

gepl. Quer-

schnitt

Belastungs-

Klasse Bk

vorges.

Kreuzung

Entwurfs-

klasse

Weg

2+499,79

3,0 3,0 BW 1 ohne

Verknüpfung

L 2064

3+204,67

LS IV 6,0 6,0 RQ 9 0,3 BW 2 ohne

Verknüpfung

EKL 4

Weg

4+944,4

3,0 3,0 BW 4 ohne

Verknüpfung

L 2062

6+900,23

LS IV 4,5 – 5,0 6,0 RQ 9 1,0 BW 6 ohne

Verknüpfung

EKL 4

K 31 7+300

BA bis 0+200

0+200 bis BE

7+344,23

LS IV 4,7 – 4,9

6,0* RQ 9

7,5 RQ 11

0,3

3,2

BW7 mit Ver-

knüpfung

KP Pützlingen

EKL 4

EKL 3 wg

SV

(sh.4.4.1)

Weg

8+594,33

3,0 3,0 BW 8 ohne

Verknüpfung

K 31 10+600

10+630,92

LS IV 5,0 6,0 RQ 9 1,0 BW 9 ohne

Verknüpfung

EKL 4

* zzgl. Innenrandverbreiterung

Die untergeordneten Straßen werden vom nicht motorisierten Verkehr mit benutzt. Gesonderte

Geh-/Radwege sind nicht vorgesehen.

Die vorhandene B 243 zwischen Holbach und Pützlingen wird zwischen Bau-km 4+900 und

6+300 durch die neue Trasse überbaut. Da die Gemeinden Holbach und Hohenstein über die L

Seite 65

Juli 2017

2064/L 2062 an den Knoten Pützlingen und über die K 22/K 25/L 603/L604 und B 243 alt an

den Knoten Mackenrode angebunden sind (siehe Gesehenvermerk) wird nördlich der B 243 ein

neuer Wirtschaftsweg hergestellt, welcher gleichzeitig die Funktion der Erschließung der nördli-

chen Flurstücke übernimmt.

Aufgrund der Flächenzerschneidung durch die B 243 wird grundsätzlich die Anlage von neuen

Wegen erforderlich. Gemäß dem Allgemeinen Rundschreiben – Straßenbau (ARS) Nr. 28/2003

vom 29.08.2003, Grundsätze für die Gestaltung ländlicher Wege bei Baumaßnahmen an Bundes-

straßen, Punkt 2, und gemäß dem Arbeitsblatt DWA-A 904-1 (DWA), Richtlinien für den Länd-

lichen Wegebau (RLW), Teil 1: Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher

Wege vom August 2016, handelt es sich bei den Wegen um Feldwege. Feldwege haben über-

wiegend die Funktion der Erschließung und der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflä-

chen (Feldfluren). Sie dienen dem Zugang zu den Grundstücken und schaffen die Voraussetzun-

gen für den wirtschaftlichen Einsatz der Landtechnik. Feldwege werden unterschieden in

Hauptwirtschaftswege (weitmaschige Erschließung der Feldflur),

Wirtschaftswege (engmaschige Erschließung der Feldflur, bei geeigneter Witterung

ganzjährig befahrbar) und

Grünwege (Erschließung und Bewirtschaftung der Grundstücke, bei geeigne-

ter Witterung befahrbar).

Aus der Notwendigkeit der engmaschigen Erschließung (vorhandene Flurstruktur) und der ganz-

jährigen Befahrbarkeit ergibt sich die Einstufung der Wege der Baumaßnahme der B 243 in den

Anwendungsbereich der Wirtschaftswege.

Das ARS (Punkt IV.1.d) und das DWA (Punkt 2.5.7 e) weisen den folgenden Querschnitt

mit einer Kronenbreite von 4,00 m (3,0 m befestigte Fahrbahn zuzüglich 2 x 0,50 m Banket-

te/Seitenstreifen) aus.

Seite 66

Juli 2017

Die Befestigung erfolgt gemäß dem Arbeitsblatt DWA-A 904, Richtlinien für den Ländlichen

Wegebau vom Oktober 2005 und ist aus der Unterlage 14, Blatt 8 ersichtlich.

Folgende Wege sind Bestandteil der Maßnahme:

Wirtschaftsweg Bau-km Länge

Bauweise ungebunden gebunden

1 1+560 – 2+270 710 ungebunden

2 1+630 – 2+200 570 ungebunden

2+200 – 2+500 300 gebunden

2+500 – 3+190 690 ungebunden

BW 1 2+500 110 ungebunden

Teilrückbau

B 243 zum WW

ab 2+260 995 gebunden

3 2+510 – 2+720 210 ungebunden

4 3+160 – 3+210 50 gebunden

4a 3+190 – 3+230 40 gebunden

5 3+230 – 3+420 190 gebunden

3+420 – 4+840 1.420 ungebunden

6 4+740 – 6+580 1840 gebunden

Teilrückbau B 243

zum WW

ab 6+540 345 gebunden

BW 4 4+944 160 ungebunden

BW 8 8+594 560 gebunden

7 8+620 – 9+020 400 ungebunden

8 9+350 – 10+670 1.320 ungebunden

Summen 6.150 3.760

Vorhandene Wege werden bei Bau-km 9+015 und 9+710 gekreuzt. Diese Wegeverbindungen

werden aufgegeben.

Vorhandene Zufahrten werden, wenn sie von der Baumaßnahme beeinträchtigt werden an das

nachgeordnete Netz und an die Wirtschaftswege neu angeschlossen.

Die Maßnahmen und Planungen im Wegenetz sind in den Lageplänen dargestellt.

Nach Inbetriebnahme der B 243 ergeben sich Änderungen im öffentlichen Straßennetz.

Seite 67

Juli 2017

Neben der Widmung der Neubaustrecke erfolgen im Zuge der ehemaligen B 243 und den an-

schließenden untergeordneten Straßen Umstufungen bzw. Einziehungen. Sämtliche Maßnahmen

der Widmung/Umstufung und Einziehung sind in Unterlage 12 enthalten.

4.3 Linienführung

4.3.1 Beschreibung des Trassenverlaufes

Die Trasse der Ortsumgehung Holbach beginnt an der Planung des Abschnittes Mackenrode bei

Bau-km 1+629 östlich von Mackenrode, verläuft zunächst auf der bestehenden B 243 und

schwenkt dann mit großen Rechtsbogen in südliche Richtung. In einer Parallellage zur Ichte

(Nordseite) führt die Trasse bis zum Gelenkpunkt/Anschluss OU Günzerode bei Bau-km 5+415

südöstlich von Holbach auf der bestehenden B 243.

Die Trasse der Ortsumgehung Günzerode beginnt bei Bau-Km 5+415 und nimmt die Linienfüh-

rung der OU Holbach auf.

Parallel zur Ichte führt die Trasse nach Süden, quert die Helme mit Überschwemmungsgebiet

und L 2062 und schwenkt danach in eine Lage zwischen Helme und Haferungen/zwischen ein

besonders geschütztes Biotop und den Hamsterberg ein. Die K 31 nordwestlich von Haferungen

wird über einen teilplanfreien Knotenpunkt angebunden. Die Trasse endet am Knotenpunkt

Großwechsungen bei Bau-km 11+426.

4.3.2 Zwangspunkte

Bei der Trassierung wurden nachfolgende Zwangspunkte berücksichtigt.

- Weitertrassierung in Richtung Westen, die B 243, Verlegung der Bundesstraße von Herz-

berg bis Nordhausen, Abschnitt Mackenrode mit der Vorgabe des Knotenpunktes Macken-

rode durch die Grontmij BGS-Ingenieursozietät mbH in Lage und Höhe (planfestgestellt

mit Planfeststellungsbeschluss Az 540.1-3811-16/08)

- Knotenpunkt Großwechsungen

- "Alter Bahndamm"

- Überschwemmungsgebiete der Ichte, der Helme und des Haferbaches

Seite 68

Juli 2017

- Höhenzwangspunkte der zu querenden Landstraßen L 2064 (von Schiedungen), L 2062

(von Pützlingen), K 31 7+300 (von Haferungen) und K 31 10+600 (Haferungen)

- zu querende Gräben und Wirtschaftswege

- Erhaltung des Heckenbestandes/Gehölzstreifen und des Solitärbaumes zwischen Bau-

km 8+000 und 10+000

- Trassenlage der vorhandenen B 243

4.3.3 Linienführung im Lageplan

Die Trassierung der B 243 unterschreitet keine Trassierungsgrenzwerte im Grundriss. Als Kur-

venmindestradius kommt Rmin= 850 m zur Anwendung. Die Linienführung besteht zum großen

Teil aus aufeinander folgenden Radien mit Wendeklothoiden oberhalb des guten Bereiches. Zwi-

schen Bau-km 4+000 und 5+000 ist die Anordnung einer Geraden erforderlich. Die Länge der

Geraden liegt mit 1.350 m unter der empfohlenen Höchstlänge von 1.500 m.

Die gewählten Größen und Relationen bei der Trassierung der B 243 entsprechen den Erforder-

nissen der EKL 1. Die topografische Situation und die vorgenannten Zwangspunkte werden da-

bei berücksichtigt.

In nachfolgender Tabelle sind die verwendeten Trassierungselemente den Grenzwerten nach

RAL gegenübergestellt:

Straße Empfohlener

Radienbereich

nach RAL

[m]

Gewählte

Radien

[m]

B 243 > 500 850 bis 2.700

L 2064 200 bis 400 200

L 2062 200 bis 400 200

K 31 7+300 (EKL 4)

(EKL 3)

200 bis 400

300 bis 600

150

300

K 31 10+600 200 bis 400 1.000

Bei den untergeordneten Straßen unterschreitet nur die K 31 im Näherungsbereich des KP Pütz-

lingen den empfohlenen Grenzwert von 200 m mit dem gewählten Radius von 150 m. Dies ist

erforderlich, damit der Knotenpunktbereich übersichtlich in einem geraden Abschnitt liegt und

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Juli 2017

damit die erforderlichen Sichtverhältnisse eingehalten werden können. Die Befahrbarkeit des

Radius wird durch eine Verbreiterung am Kurveninnenrand gewährleistet. Die Haltesicht wird

eingehalten.

4.3.4 Linienführung im Höhenplan

In nachfolgender Tabelle sind die verwendeten Trassierungselemente den Grenzwerten nach

RAL gegenübergestellt:

Straße Kuppenhalbmesser HK

[m]

Wannen-

halbmesser

Längsneigung max s[%]

empfohlen gewählt HW [m] Höchstwert gewählt

B 243 > 8.000 11.500 20.750 4,5 3,94

L 2064 > 3.000 - 2000 8,0 6,44

L 2062 > 3.000 4.000 - 8,0 1,77

K 31 7+300 (EKL 4)

(EKL 3)

> 3.000

> 5.000

9.500 2000 8,0

6,5

2,37

K 31 10+600 > 3.000 - - 8,0 0,33

Die Trassierung im Aufriss unterschreitet keine Trassierungsgrenzwerte.

Die Längsneigungen der B 243 betragen 0,71 bis 3,94%. Die maximale Längsneigung beträgt

3,94% (≤ 4,5%). In besonderen Bereichen (Bauwerke, Knotenpunkte) beträgt die Längsneigung

> 0,5%. Der Abfluss des Oberflächenwassers ist gewährleistet. Entwässerungsschwache Zonen

ergeben sich nicht.

Die gewählten Größen und Relationen ergeben sich aus den Anforderungen der Entwurfsklassen

gemäß RAL.

4.3.5 Räumliche Linienführung und Sichtweiten

Die räumliche Linienführung wird durch die Wahl großer Trassierungselemente bestimmt.

Die Wendepunkte der Krümmungen liegen im Lage- und Höhenplan ungefähr an gleichen Stel-

len.

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Juli 2017

Beginn und Ende von Kurven im Lageplan fallen mit dem Beginn von Kuppen und Wannen im

Höhenplan zusammen. Durch die Anwendung der so entstehenden Standardraumelemente ent-

steht ein angenehmes Raumbild.

Defizite werden durch die Anwendung von Standardraumelementen vermieden. Kuppen begin-

nen nicht vor einer Lageplankrümmung.

Die großen Trassierungselemente erzeugen einen guten optischen Gesamteindruck.

Für die Ermittlung der vorhandenen Sichtweiten wurde gem. RAL neben der Augpunkthöhe

auch die Zielpunkthöhe mit 1,0 m über der Mitte der jeweiligen Fahrstreifen angesetzt. Die vor-

handenen Sichtweiten werden von den erforderlichen Sichtweiten nicht unterschritten. Die

Nachweise zur Haltesicht sind in den Höhenplänen enthalten. Es bestehen für den RQ 15,5 keine

Einschränkungen. Die Anordnung von Schutzeinrichtungen führt nicht zu Unterschreitungen der

erforderlichen Sichtweiten.

Zur Gewährleistung der Haltesicht im Zuge der L 2062 und der K 31 (7+300) werden die Ein-

schnittsböschungen in den Bereichen der freizuhaltenden Sichtfelder (sh. Unterlage 5) mit Ber-

men versehen. Diese sind von Bewuchs freizuhalten. Die Widerlager der Überführungsbauwerke

werden zur Vermeidung von Sichtproblemen zurückgesetzt.

4.4 Querschnittsgestaltung

4.4.1 Querschnittselemente und Querschnittsbemessung

Bestandteil des Regelquerschnittes

Der Nachweis der Verkehrsqualität auf zweistreifigen Landstraßen nach dem HBS 2015 wurde

in der vorliegenden Verkehrsuntersuchung erbracht. Durch die Zusammenfassung von Zusatz-

fahrstreifen und Überholfahrstreifen in einem durchgängigen Konzept unter Berücksichtigung

der Linienführung und der Knotenpunkte ergibt sich für die B 243 in der EKL 1 zwangsläufig

ein durchgehender Querschnitt RQ 15,5.

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Regelquerschnitt RQ 15,5

In Bauwerksbereichen kommt der RQ 15,5B mit einer Breite von 17,10 m wischen den Gelän-

dern zur Anwendung.

Als Querschnitt für die Landstraßen L 2064, L 2062, K 31 als Straßen der EKL 4 kommt der

Querschnitt RQ 9 zur Anwendung.

Regelquerschnitt RQ 9

Eine Ausnahme ist der Abschnitt der K 31 im Bereich nördlich des Knotenpunktes Pützlingen

(Bau-km 0+200 bis 0+497,34). Hier beträgt die Schwerverkehrsstärke 350 Fz/24h und über-

steigt damit die für den RQ 9 als Höchstwert vorgesehen 150 Fz/24h. In diesem Abschnitt ist der

RQ 11 anzuwenden.

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Juli 2017

Regelquerschnitt RQ 11

Da für den Abschnitt der K 31 als Straße der Straßenkategorie LS IV aufgrund der Verkehrs-

nachfrage ein höherer Querschnitt als der RQ 9 erforderlich ist, wird die Strecke gemäß RAL

wegen der dann grundsätzlich anderen Gestaltung nach den Vorgaben der EKL 3 geplant.

Straßenbegleitende Geh- oder Radwege sind nicht vorgesehen. Es werden die vorhandenen und

neu zu errichtenden Wirtschaftswege sowie die nachgeordneten Straßen außerhalb der Ortslagen

und die vorhandenen Anlagen innerhalb der Ortslagen gemäß Bestand genutzt.

Anforderungen des ÖPNV liegen nicht vor. Die Führung ist über das nachgeordnete Netz mög-

lich.

Lärmschutzanlagen sind nicht erforderlich.

Die Qualität des Verkehrsablaufes ist in der Verkehrsuntersuchung nachgewiesen.

Zusätzliche Querschnittselemente sind bei dem gewählten RQ 15,5 nicht erforderlich. Bestand-

teil des Querschnittes sind jedoch Nothaltebuchten in den einstreifigen Abschnitten.

Folgende Nothalte wurden berücksichtigt:

- Richtung A 38 - Bau-km 3+300, 6+300 und 10+150

- Richtung Herzberg - Bau-km 1+900, 4+650 und 8+400

Die Querneigung der B 243 beträgt grundsätzlich 2,5%, in den Radienbereichen R = 850 m er-

geben sich 3,5 % und R = 1797 m 3 % (Anschluss an Bestand). Die Verwindungen liegen zur

Vermeidung entwässerungsschwacher Zonen in Bereichen >1 % Längsneigung. Die Anram-

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pungsneigungen betragen 0,625 % bis 0,800 % und liegen damit innerhalb der ausgewiesenen

Grenzwerte.

Die Entwässerung der Fahrbahn erfolgt über die Bankette in die Mulden bzw. Gräben und wird

über diese den Regenrückhaltebecken zugeführt (sh. Kapitel 4.12).

Da die geplanten Radien ab 200 m beginnen, sind Verbreiterungen nicht erforderlich. Lediglich

die Radienunterschreitung der K 31 im Näherungsbereich des KP bedarf einer Verbreiterung (sh.

Lageplan 6).

4.4.2 Fahrbahnbefestigung

Die Befestigung der Fahrbahn der B 243 erfolgt unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung

und des Schwerverkehrsanteils gem. den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von

Verkehrsflächen (RStO) Ausgabe 2012 entsprechend der Belastungsklasse Bk 100. Die Ermitt-

lung der Belastungsklassen (Bk) der B 243 sowie der weiteren Straßen ist der Unterlage 14 bei-

gefügt.

Verkehrsflächen der Bk 100 unterliegen immer besonderen Beanspruchungen.

Die Ermittlung der Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus ist der Unterlage 14 beigefügt.

In den Straßenquerschnitten (Unterlage 14) sind geeignete Fahrbahnaufbauten enthalten. Der

Korrekturwert ist für die Asphaltdeckschicht mit DStro=-2 dB(A) (ohne Absplittung) anzuset-

zen.

Besondere bautechnische Maßnahmen sind nicht geplant.

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Straße/Abschnitt Entwurfs-

klasse Regelquerschnitt Belastungsklasse

Mindestdicke des

frostsicheren Auf-

baus [cm]

B 243 EKL 1 RQ 15,5 Bk 100 65-70

L 2064 EKL 4 RQ 9 Bk 0,3 55

L 2062 EKL 4 RQ 9 Bk 1,0 65

K 31 7+300

(0+200 bis Bauende)

EKL 3 RQ 11

Bk 3,2 65

K 31 7+300

(Bauanfang bis 0+200)

EKL 4 RQ 9 Bk 0,3 65

K 31 10+600 EKL 4 RQ 9 Bk 1,0 65

Rampen KP Pützlingen

Rampe K 4

RRQ 1

RRQ 1

Bk 3,2

Bk 10 (sh. 1. TA)

65

Die Befestigung der Wirtschaftswege erfolgt nach dem Arbeitsblatt DWA-A 904, Okt. 2005, für

eine mittlere Beanspruchung.

4.4.3 Böschungsgestaltung

Einschnitts- und Dammböschungen werden mit einem Regelböschungswinkel von 1:1,5 herge-

stellt.

Es sind Erosionsschutz und Verbesserungen der Dammflanken erforderlich. Die erforderlichen

Maßnahmen sind in den Straßenquerschnitten enthalten.

Besondere bautechnische Maßnahmen sind nicht erforderlich.

4.4.4 Hindernisse in Seitenräumen

Hindernisse in Seitenräumen/aufgehende Bauteile (Widerlager, Wegweiser), müssen durch

Schutzeinrichtungen gesichert werden. Baumpflanzungen werden so weit von der Fahrbahn ab-

gerückt, dass keine Gefährdung besteht.

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Juli 2017

4.5 Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten

4.5.1 Anordnung von Knotenpunkten

Im geplanten Abschnitt wird ein zentraler Knotenpunkt an der Kreuzung der B 243 und der K 31

bei Pützlingen als teilplanfreier Knotenpunkt geplant.

Die Lage des Knotens als Anschlussstelle Pützlingen wurde wegen der günstigen Knotenpunkt-

abstände von >3 km zu den bereits festgelegten Nachbarknoten Mackenrode und Großwechsun-

gen, der guten Einordnung in das Querschnittswechselkonzept sowie der günstigen Erreichbar-

keiten im nachgeordneten Straßennetz bestimmt.

Die im Rahmen der Verkehrsuntersuchung erbrachten Nachweise der Verkehrsqualität, Ver-

kehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit bestätigen die Notwendigkeit einer teilplanfreien Knoten-

punktform.

Die durchgängige Anordnung von teilplanfreien Knotenpunkten und die Vermeidung von wech-

selnden Knotenpunktformen unterstützt hinsichtlich Art und Ausstattung eine einheitliche Stre-

ckencharakteristik für die B 243 von der A 38 bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen

und darüber hinaus auf der gesamten im Ausbau oder bereits seit Jahren der in Betrieb befindli-

chen Strecke der B 243 bis zum Anschluss an die A 7.

Der Abstand zum westlich angrenzenden, planfestgestellten Knotenpunkt Mackenrode beträgt

5.860 m. Auf der Ostseite folgt der nächste Knotenpunkt Großwechsungen im Abstand von

3.084 m. Beide benachbarte Knoten sind ebenfalls teilplanfrei ausgebildet.

In einer Variantenuntersuchung zum Knotenpunkt Pützlingen26

wurde die günstigste Knoten-

punktform für die verkehrstechnisch bestimmte Lage an der K 31 (alt L 2066) bei Pützlingen

herausgearbeitet.

Im Vergleich wurden eine Schleifenvariante und eine Variante mit Rauten (sh. Skizze) gegen-

übergestellt.

26 Neubau der B 243 Herzberg – Nordhausen (A38) 2.TA

Knotenpunkt Pützlingen

INVER GmbH, November 2011

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L 2062Ri. Liebenrode

B 243 altRi. Günzerode

B 243nRi. A 38

B 243 alt/B 243nRi. Mackenrode

L 2062Ri. Pützlingen

L 2066Ri. Haferungen

L 2062Ri. Liebenrode

B 243 altRi. Günzerode

B 243nRi. A 38

B 243 alt/B 243nRi. Mackenrode

L 2062Ri. Pützlingen

L 2066Ri. Haferungen

Schleifenvariante Rautenvariante

Im Ergebnis wird die Rautenvariante wegen der deutlich geringeren Auswirkungen im nachge-

ordneten Netz sowie des geringeren Eingriffes in Schutzgüter als Vorzugslösung ermittelt und

dem Entwurf zu Grunde gelegt.

Die Erkennbarkeit ist aufgrund der gestreckten Linienführung- und Gradiente der B 243 gewähr-

leistet.

Die übergeordnete Straße ist die B 243, an welche die K 31 (alt L 2066) als untergeordnete Stra-

ße angebunden wird.

4.5.2 Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte

Das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat mit Schreiben vom 25.07.2013

das Konzept für die Gestaltung des KP Pützlingen als teilplanfreier Knoten mit einer Rautenlö-

sung unter der Maßgabe der Minimierung des Risikos von Falschfahrten bestätigt.

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Juli 2017

Die Rampen werden mit einer Geschwindigkeit V = 50 km/h trassiert. Es gelten die nachstehen-

den Entwurfselemente.

Rampe Radien

[m]

max s

[%]

min q

[%]

max q

[%]

min HK

[m]

min HW

[m]

Breite

[m]

1 - 4 >80 6 2,5 6 2.000 1.000 6,0

Es wird ein einstreifiger Querschnitt RRQ 1 mit einer Fahrstreifenbreite von 4,50 m und beidsei-

tigen Randstreifen mit 0,75 m für die Rampen angewendet.

Rampenquerschnitt RRQ 1

Maßgebend für die Befestigung der Rampenfahrbahnen ist die Belastungsklasse Bk 3,2. Die Er-

mittlung der Bauklasse sowie der Mindestdicke des frostsicheren Aufbaus sind der Unterlage 14

beigefügt.

Die Entwurfselemente der Sicht sind in der Unterlage 5 tabellarisch erfasst und flächenmäßig

dargestellt. Die erforderlichen Sichtweiten werden durch die Vergrößerung der lichten Weite des

Bauwerkes eingehalten (siehe Lageplan).

Die Befahrbarkeit des Knotens ist durch die Wahl ausreichend großer Elemente gewährleistet

und mittels Schleppkurvennachweis geprüft. Der Anschluss der Rampen erfolgt in Abhängigkeit

vom Schleppkurvennachweis mit Eckausrundungen R=12 m bzw. RH=12 m.

Die einstreifigen Rampen der Raute werden mit zwei separaten Knoten an die K 31 angeschlos-

sen. Für diese beiden Knoten ist gem. RAL der Linksabbiegetyp LA 2 maßgebend. Der Linksab-

biegestreifen ist 3,25 m breit. Die Länge der Aufstellstrecke lA beträgt 20 m, die Länge der Ver-

ziehungsstrecke 70 m. Die Berechnung nach HBS 2015 zeigt, dass kein nennenswerter Rückstau

der Linksabbieger zu erwarten ist. Auf die Anlage der Verzögerungsstrecke kann verzichtet wer-

den.

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Der KP Pützlingen wird so gestaltet, dass die Zufahrtrampen auf die jeweils vorher einstreifigen

Abschnitte aufaddiert werden (Pkt. 4.1.1). Die Ausfahrtrampen werden aus den jeweils vorher

einstreifigen Bereichen ausgefädelt. Die Länge der Ein- und Ausfädelungsstreifen beträgt 150 m.

Die Verziehungsstrecken sind 30 m lang. Die Breite der Streifen ist mit 3,50 m vorgesehen.

Durch die Fahrstreifenaddition binden die Zufahrtsrampen im zweistreifigen Bereich des

RQ 15,5 an die äußere Spur mit einer Breite von 3,25 m an. Diese durchgehende einheitliche

Querschnittsbreite soll beibehalten werden.

Die Verkehrsqualität des Knotenpunktes Pützlingen wurde ermittelt. Für den Knoten werden

folgende Qualitätsstufen erreicht:

Qualität des Verkehrsablaufes der B 243 – AS Pützlingen

Teil der Verkehrsanlage Qualitätsstufe

Knotenpunkte 1. Ebene (B 243n)

B 243n / Richtung 1, Ausfahrt (Rampe 3) D

B 243n / Richtung 1, Einfahrt (Rampe 2) C

B 243n / Richtung 2, Ausfahrt (Rampe 1) D

B 243n / Richtung 2, Einfahrt (Rampe 4) C

Knotenpunkte 2. Ebene (K 31, alt L 2066)

K 31 / Rampen 3/2 (Rampenanschluss) A

K 31 / Rampen 1/4 (Rampenanschluss) A

Der Nachweis der Verkehrsqualität, Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit ist Bestandteil der

vorliegenden Verkehrsuntersuchung.

4.5.3 Führung von Wegeverbindungen in Knotenpunkten und Querungsstellen, Zufahr-

ten

Die durch die Baumaßnahme durchschnittenen notwendigen Wegeverbindungen werden neben

der Trasse neu hergestellt. Landwirtschaftlicher Verkehr, Radverkehr und Fußgängerverkehr

werden über das nachgeordnete Netz und über die vorhandenen bzw. neu herzustellenden Wege-

verbindungen geführt. Erforderliche Trassenquerungen mit der B 243 werden an den vorgesehe-

nen Bauwerken ermöglicht.

Haltestellen befinden sich nicht im Bereich der Baumaßnahme.

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4.6 Besondere Anlagen

Besondere Anlagen sind nicht geplant.

4.7 Ingenieurbauwerke

Tunnel, Trogbauwerke sowie andere Bauwerke (außer Brücken) sind nicht Bestandteil der Bau-

maßnahme.

Brücken und Durchlässe

Bauwerk Bauwerks-

bezeichnung

Bau-km Lichte

Weite

[m]

Kreuzungs-

winkel

[gon]

Lichte Höhe

[m]

Breite zw.

Geländern

[m]

Vor-

gesehene

Gründung

01 Brücke im Zuge der B

243 über einen Graben

und einen Weg

2+499,79 11,50 90,23 ≥ 4,50 16,60

02 Brücke im Zuge der B

243 über die L 2064 3+204,67 18,19 72,73 ≥ 4,50 16,60

03 Brücke im Zuge eines

Weges über die Uffe

(überschüttetes Well-

rohrprofil)

0+339,48 4,08 53,10 = 2,20 8,50

04 Brücke im Zuge der B

243 über die Uffe und

einen Weg

4+944,40 15,65 68,71 ≥ 4,50 16,60

05 Brücke im Zuge der B

243 über die Helme

6+756,96

37,56

54,01

≥ 5,00

gem. MAQ

08

16,60

06 Brücke im Zuge der B

243 über die L 2062 6+900,23 14,00 71,62 ≥ 4,50 16,60

07 Brücke im Zuge der B

243 über die K 31 7+344,23 23,41 77,38 ≥ 4,50 13,10

08 Brücke im Zuge eines

Weges über die B 243 8+594,33 22,90 95,08 ≥ 4,70 5,50

09 Brücke im Zuge der B

243 über die K 31 10+630,92 17,50 44,54 ≥ 4,50 16,60

10 Brücke im Zuge der B

243 über den Hafer-

bach (überschüttetes

Wellrohrprofil)

10+811,49 7,81 63,99 = 6,11

Seite 80

Juli 2017

4.8 Lärmschutzanlagen

Auf Grund der kompletten Einhaltung der Immissionsgrenzwerte im gesamten Untersuchungs-

gebiet sind keine Lärmschutzanlagen erforderlich. Einzelheiten sowie Berechnungsergebnisse

sind den Schalltechnischen Untersuchungen in Unterlage 17.1 zu entnehmen.

4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen

Öffentlicher Personennahverkehr wird nicht beeinträchtigt. Der ÖPNV wird weiterhin über die

B 243 alt bzw. über das nachgeordnete Straßennetz geführt.

Einrichtungen der Eisenbahnen des Bundes, regionaler sowie privater Eisenbahnunternehmen,

Flugplätze, Häfen und sonstige Verkehrsinfrastruktur befinden sich nicht im Baubereich.

4.10 Leitungen

Durch die Lage der B 243 kommt es zu Berührungspunkten mit Versorgungsleitungen. Aufgrund

der Zwangspunkte ist eine Trassierung ohne Folgemaßnahmen nicht möglich.

Folgende Leitungen werden berührt:

Lfd. Nr. Bau-km

oder

von - bis

Leitungsart Versorgungsun-

ternehmen

Maßnahmen

01 2+489

2+493

MS-Freileitung e-on Thüringer

Energie AG

Gradientenerhöhung B 243 bis 7,6 m, Widerla-

gerbereich BW1, Umverlegung und Sicherung

erforderlich

02 3+411

3+419

MS-Freileitung e-on Thüringer

Energie AG

B 243 in etwa geländegleich, Gradientenanhe-

bung Weg bis ca. 1 m, Prüfung der Umverle-

gung erforderlich

03 3+571

3+599

3+624

HS-Freileitungen

1Wk+2Wk, MS-

Freileitung

e-on Thüringer

Energie AG

Gradientenabsenkung B 243 bis 3 m, Gradien-

tenanhebung Weg bis ca. 1m, Prüfung der

Umverlegung erforderlich

04 4+930 Trinkwasserleitung

HW 160 PVC

Wasserverband

Nordhausen

Widerlagerbereich BW4, Umverlegung und

Sicherung erforderlich

05 5+014 Gashochdruckleitung

100 PE

e-on Thüringer

Energie AG

Gradientenerhöhung bis ca. 4,5m im Que-

rungsbereich B 243, Gradientenabsenkung bis

ca. 1,2 m im Querungsbereich der Verbin-

dungsstraße; Umverlegung erforderlich

06 5+959 HS-Freileitung

20-kV, LH= 8,1m, MS-

Freileitung

e-on Thüringer

Energie AG

Gradientenerhöhung Weg ca. 2,5 m; Prüfung

der Umverlegung erforderlich; Leitungssiche-

rung

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Juli 2017

Lfd. Nr. Bau-km

oder

von - bis

Leitungsart Versorgungsun-

ternehmen

Maßnahmen

07 9+015 Stromkabel 20-kV

ohne Schutzrohr

e-on Thüringer

Energie AG

Gradientenabsenkung ca. 10 m; Umverlegung

und Sicherung erforderlich

08 9+015 Gashochdruckleitung

100 PE ohne Schutz-

rohr

e-on Thüringer

Energie AG

Gradientenabsenkung ca. 10 m; Umverlegung

und Sicherung erforderlich

09 10+609 Trinkwasserleitung

HW 225 PVC

Wasserverband

Nordhausen

Umverlegung und Sicherung erforderlich;

Anordnung Bauwerk BW9 Widerlagerbereich

10 11+042 HS-Freileitung

20-kV

e-on Thüringer

Energie AG

Gradientenerhöhung bis ca. 4 m; Umverlegung

und Sicherung erforderlich

11 11+422 Trinkwasserleitung

200 GG

Wasserverband

Nordhausen

Gradientenabsenkung ca. 8 m; Umverlegung

und Sicherung erforderlich

12 11+438 Fernmeldeleitung Deutsche Tele-

kom AG

außerhalb des Baubereiches; Sicherung

Im gesamten Bereich ist mit Felddrainagen zu rechnen, deren Eigentumsverhältnisse und Be-

stände nicht bekannt sind.

Rechtmäßig festgestellte Leitungen aller Art hat der Leitungseigentümer im Benehmen mit dem

Träger der Straßenbaulast im notwendigen Maße zu ändern. Die Kostenregelung bestimmt sich

nach den bestehenden Rahmenverträgen bzw. gesetzlichen Regelungen.

4.11 Baugrund/Erdarbeiten

Für die Ortsumgehung Günzerode liegt der geotechnische Bericht der IBH-Herold & Partner

Ingenieure vom 02.07.2012 vor.

Für die Ortsumgehung Holbach liegt der geotechnische Bericht der IBH-Herold & Partner Inge-

nieure vom 13.06.2014 vor.

Geologie/Bodenarten

Das Planungsgebiet befindet sich regionalgeologisch gesehen nördlich des Thüringer Beckens

auf der Hermundurischen Scholle. Nördlich schließt das Harzgebirge an.

Nach den Angaben in den geologischen Kartenwerken stehen im Untergrund des Planungsgebie-

tes nahezu ausschließlich die Formationen der Trias, Calvörde- bis Bernburg-Folge, Buntsand-

steine, Unterer Buntsandstein mit fein- bis grobkörnigen Sandsteinen, Siltsteinen und Tonsteinen

in Wechsellagerung an.

Seite 82

Juli 2017

Im Bereich der vorhandenen Flussauen werden fluviatile Ablagerungen, Auesedimente des

Quartärs, Holozän angetroffen. Hierbei handelt es sich um Auenlehme mit grundwassererfüllten

Niederterrassenschottern.

An Unterhängen werden auch Fließlösse und lehmige Schotter höherer Terrassen vorgefunden.

In den geologischen Kartenwerken werden, vor allem im Bereich des "Hamsterberges",

Kalksandsteinhorizonte im Unteren Buntsandstein kartiert, sowie im Bereich des Bauanfanges

nördlich der vorhandenen B 243 Blöcke von zum Teil umgelagerten Braunkohlequarziten des

Eozäns (Teritär).

Partiell können in den Unterhanglagen auch Tonsteine des liegenden Zechsteins (Teilabschnitt

Fulda-Folge der "Oberen Letten") anstehen.

Grundwasserverhältnisse

In den Talauen der "Helme", der "Ichte" und des "Haferbachs" sind quartäre Lockergesteine als

obere Grundwasserstockwerke vorhanden. Diese werden von Saale- bis Weichselkaltzeitlichen

fluviatilen Kiesen gebildet.

Der Festgesteinsgrundwasserleiter befindet sich im Unteren Buntsandstein. Es handelt sich um

Kluftgrundwasserleiter. Für die Grundwasserspeicherung und –dynamik ist neben den Schicht-

und Bankungsfugen vor allem die Klüftung entscheidend. Der Untere Buntsandstein ist durch

einen höheren Anteil an Ton- und Schluffsteineinschaltungen gekennzeichnet.

Grundwasserleitend wirken im Allgemeinen die Zerklüfteten sandigen Bereiche der Bernburg-

Nordhausen-Folge. Über Tonsteinschaltungen kommt es zur Herausbildung von Schichtquellen.

Erdbebenzonen

Gemäß DIN 4149 (Fassung 2005) gehört das Planungsgebiet zu keiner Erdbebenzone und zu

keiner Untergrundklasse. Zusatzbeanspruchungen durch Erdbeben sind daher bei Tragwerksdi-

mensionierungen nicht einzurechnen.

Erdfallgefahr, Senkungszonen, Bergbau

Untertägiger Bergbau ist derzeit im Planungsgebiet nicht bekannt. Es wird empfohlen,, im Zuge

der Ausführungsplanung ergänzend eine Stellungnahme der zuständigen Bergbaubehörde einzu-

holen.

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Juli 2017

Im tieferen Baugrund stehen im Planungsgebiet unter den Schichten des Buntsandsteins die sali-

naren Abfolgen des Zechsteins an. Aufgrund der überaus mächtigen Sulfatablagerungen

(>150m) und der Salzeinlagerungen in den Zechsteinhorizonten ist im Trassenverlauf generell

mit einer Baugrundbeeinflussung durch Erdfälle zu rechnen.

Die Überdeckung durch den Unteren Buntsandstein beträgt aber bereits ca. 100 – 200m. Daher

tritt die subrosionsbedingte Erdfalltätigkeit nicht mehr flächenhaft auf.

Von akuter Erdfallgefahr ist nicht auszugehen.

Die Stellungnahme der TLUG empfiehlt, bei der Herstellung des Planums den Baugrund auf

Subrosionsanzeichen zu überprüfen. Die Erdfälle, vor allem größerer Dimension, sind häufig mit

Lockergestein auf natürliche Weise verfüllt (Hangschutt, Kolluvien, bindige Sedimente), die u.

U. ungünstige Gründungseigenschaften aufweisen und Baugrundverbesserung erfordern. Ande-

rerseits sind auch Nachbrüche aufgrund kollabierender Resthohlräume nicht auszuschließen.

Anzeichen hierfür wurden bei den bisher durchgeführten Baugrundaufschlüssen im Planungsab-

schnitt nicht festgestellt. Im Zuge der Bauausführung ist eine flächenhafte Sichtung der aufge-

fahrenen Bereiche zu empfehlen.

Große Erdfälle sind durch konstruktive Maßnahmen in der Regel nicht zu beherrschen. In den

Abschnitten, wo im Verlaufe der Arbeiten, aufgrund entsprechender Befunde, der begründete

Verdacht auf Subrosionsaktivität besteht, kann eine Ertüchtigung des Straßenunterbaus durch

versteifende Elemente (Geokunststoffe) erwogen werden.

Hiermit lässt sich der Deformationsprozess soweit verzögern, dass die Wahrscheinlichkeit plötz-

licher Einbrüche verringert werden kann und sich die Reaktionszeiten zur Schadensbehebung

verlängern.

Die Versickerung von Oberflächenwasser in punktueller Form wird in der Stellungnahme ausge-

schlossen, da sie ungewollt zur Erhöhung der Subrosionsaktivität im tieferen Untergrund führen

kann.

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Juli 2017

Frostempfindlichkeit, Frosteinwirkungszone, Wasserverhältnisse

In allen Trassenbereichen sind stark frostempfindliche Böden im Untergrund für den Straßen-

oberbau zu erwarten, die der Frostempfindlichkeitsklasse F3 zuzuordnen sind. Das Planungsge-

biet befindet sich in der Frosteinwirkungszone II.

Für die Dammstrecken mit Dammhöhe > 2,00 m kann die Dicke des frostsicheren Oberbaus um

5 cm reduziert werden. Ungünstige Wasserverhältnisse liegen im Bereich Bau-km 6+400 bis

6+430 und 11+100 – Bauende vor. Hier ist die Dicke des frostsicheren Oberbaus um 5cm zu

erhöhen. Es wird empfohlen, die Dicke des frostsicheren Oberbaus für die Gesamtstrecke kon-

stant zu halten.

Bodenverbesserungsmaßnahmen sind grundsätzlich erforderlich.

Störungen durch Altlasten, Verfüllungen, erfolgte Gewässerverlegungen

Im Näherungsbereich der Baumaßnahme befinden sich die in der nachfolgenden Skizze gelb

umrandeten Altlastenverdachtsflächen.

Bei der direkt angrenzenden ehemaligen Deponie „An der Nickelsgrube“ sind Untersuchungen

vor Baubeginn erforderlich.

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Im Bereich der vorhandenen Straßen wurden anthropogene Auffüllungen unterhalb des Straßen-

aufbaus festgestellt.

Massenbilanz

Auftrag Abtrag und

Liefermaterial

+Überschuss

-Fehlmenge

B 243 OU Holbach freie Strecke 362.000 79.000 -283.000

B 243 OU Günzerode freie Strecke 290.000 507.000 +217.000

Knotenpunkt Pützlingen 132.000 102.000 - 30.000

Gesamt 784.000 688.000 - 96.000

Fehlmenge

Bei insgesamt hohem Erdaufwand ist ein Erdmassendefizit zu verzeichnen. Aufgrund des Erd-

massenüberschusses der OU Günzerode und der Erdmassenfehlmenge der OU Holbach ergeben

sich zwei Varianten für den Bauablauf.

Variante 1: Umsetzung der beiden Maßnahmen gemeinsam als kostengünstigste Lösung.

Variante 2: Umsetzung der OU Günzerode zur Gewinnung von Erdmassen als eine funktionsfä-

hige Einheit bis zum Knotenpunkt Pützlingen mit dem gleichzeitigen Einbau der Erdmassen in

den Dammkörper der OU Holbach bzw. mit der Zwischenlagerung der Erdmassen.

Umgang mit Oberboden

Im Baubereich fallen große Mengen Oberboden an, wovon ein großer Teil zwischenzulagern und

nach Herstellung der Böschungen aufzubringen ist. Der Oberboden ist sachgerecht abzutragen

und in Mieten von maximal 3 m Breite und 1,30 m Höhe zu lagern.

Besonderheiten bei der Wahl des Erdbauverfahrens

Es stehen gemischtkörnige bis feinkörnige Böden an, die mit schweren Baufahrzeugen auf kei-

nen Fall befahren werden dürfen.

Bautechnische Maßnahmen

Die Aushubstrecken sind nur in Tageslosen bis zur Sollaushubtiefe aufzufahren. Vor Einbau von

Bodenaustausch- bzw. Frostschutzmaterial ist in diesen Bereichen ein Geotextil zu verlegen. Der

Austauschboden ist im Vor-Kopf-Verfahren einzubauen.

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Die im Planum der Einschnittsbereiche anstehenden Böden sind im gesamten Baufeld als stark

wasser- und bewegungsempfindlich einzuschätzen. Es stehen hier veränderlich feste Gesteine an,

die bei Wasserzutritt tiefgründig aufweichen könne. Nach dem Aushub sind sofort Maßnahmen

zum Schutz des Planums zu ergreifen.

Zur Verbesserung des Dammplanums werden kapillarbrechende Schichten mit einer Mindestdi-

cke von 0,50 m in Abhängigkeit von der zu erwartenden Setzung erforderlich. Zur Vermeidung

von Ausspülungen dieser Schichten sind sie mit einem Vliesstoff einzufassen und im Bö-

schungsfußbereich zusätzlich mit einer Steinschüttung zu sichern.

Zur Vermeidung von Erosionserscheinungen in den Dammflanken bei Verwendung der örtlichen

Aushubstoffe, ist die Verbesserung des äußeren Dammbereiches der Dammflanken mit hydrauli-

schen Bindemitteln geplant.

Baustelleneinrichtungsflächen, Bautabuflächen

Baustelleneinrichtungsflächen und Bautabuflächen sind zu definieren.

Seitenentnahmen, -ablagerungen

Umweltauflagen bei der Standortwahl sind nicht bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass im

Zuge der Abtragarbeiten ausgehobene Erdstoffe zur Wiederverwendung in den Auftragsberei-

chen genutzt werden. Die Wiederverwendbarkeit ist im Baugrundgutachten beurteilt.

Vereinbarkeit mit den geltenden Rechtsnormen zum Bodenschutz

Die Maßnahme ist mit den geltenden Rechtsnormen zum Bodenschutz vereinbar.

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4.12 Entwässerung

Hydrogeologisch wird das Planungsgebiet durch Sandsteine, wechsellagernd mit Schluffsteinen,

Schieferletten und Tonen – Gesteinen des unteren und oberen Buntsandsteins mit nur stellenwei-

se mittelmäßiger Grundwasserführung geprägt. Oberflächennahe Grundwasseranschnitte erfol-

gen nach Baugrundgutachten im Bereich der vorhandenen Gewässerauen in Tiefen zwischen

1,40 m bis 5,00 m unter Gelände. Der Grundwasseranschnitt erfolgt in den Lockergesteins-

grundwasserleitern (Auesedimenten und Terrassenkiesen). Das Grundwasser fließt aus den um-

liegenden Erhebungen, den Festgesteinsgrundwasserleitern des Unteren Buntsandsteins sowie

aus möglichen Schichtquellen den Talauen zu.

Der Naturraum des geplanten Trassenbereiches gehört zum hauptsächlich landwirtschaftlich ge-

nutzte Platten- und Hügelland des Nordthüringer Buntsandsteinlandes und weist nur mäßig stei-

les Geländerelief mit Höhen zwischen 200 bis 300 m.ü.NN auf.

Es wird durch eine Vielzahl von Gräben und Gewässern mit Fließrichtung von Nordwes-

ten/Westen kommend nach Osten/ Südosten durchquert. Das gesamte Planungsgebiet befindet

sich im Einzugsgebiet der Helme als zentralen Vorfluter. Die geplante Trasse der B 243 verläuft

am Beginn der Baustrecke nördlich der Ichte, quert im weiteren Verlauf die Helme und vor dem

Ende der Baustrecke den Haferbach. Ichte und der Haferbach münden in die Helme. Weiterhin

verlaufen im Planungsgebiet weitere wasserführende Gräben und Gewässer, die ebenfalls der

Ichte sowie der Helme zufließen. Von Station ca. 6+500 bis 6+900 und ca. 10+600 bis 11+000

liegt die geplante Trasse in den Flussauen von Helme und Haferbach bzw. in deren Über-

schwemmungsgebieten.

Bei den im Planungsabschnitt der B 243 vorhandenen Vorflutern handelt es sich im Einzelnen

um nachfolgende Gewässer des Gewässerunterhaltungsverbandes „Harzvorland“:

Bau-km Gewässer Ordnungseinteilung

1+563 Graben zur Ichte II. Ordnung

2+505 Steinborngraben II. Ordnung

4+935 Uffe II. Ordnung

5+535 Seereich II. Ordnung

6+615 Mühlweide II. Ordnung

6+756 Helme I Ordnung

7+415 An der Haferunger Straße II. Ordnung

10+811 Haferbach II. Ordnung

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Entwässerungsabschnitte

Die aus der gewählten Gradientenführung der neuen Bundesstraße, den Hoch- und Tiefpunkten

der vorhandenen Geländetopografie sowie den neuen Brückenbauwerken im Zuge des Stra-

ßenneubaus entstehen Entwässerungsabschnitte werden nachfolgend im Einzelnen beschrieben:

Entwässerungsabschnitt 1 Bau-km 1+629 bis 1+992

Die Ableitung des Straßenoberflächenwassers aus dem geländegleichen Entwässerungsabschnitt

der B 243n erfolgt über Straßengräben und Mulden zum Regenrückhaltebecken im benachbarten

Planungsabschnitt Mackenrode mit Standort vor dem Bauanfang ca. Bau-km 1+550 am Zulauf-

graben zur Ichte.

Entwässerungsabschnitt 2 Bau-km 1+992 bis 2+495

Das Straßenoberflächenwasser aus dem Einschnitts- und Dammbereich der B 243n wird über

Straßengräben und Mulden zum Regenrückhaltebecken 1 mit Standort ca. Bau-km 2+500 am

Steinborngraben beim BW 1 abgeleitet.

Entwässerungsabschnitt 3 Bau-km 2+495 bis 3+325

Das Straßenoberflächenwassers der B 243n wird breitflächig und ungesammelt über Seitenstrei-

fen und begrünte Dammböschungen entwässert und in den Versickermulden am Dammfuß ver-

sickert. Das aus dem nordöstlichen Gelände zufließende Außengebietswasser wird über die

Durchlässe Bau-km 2+700, Straßengräben und einem Ableitungskanal DN 400 zur Ichte abge-

leitet. Die Geländeentwässerung dient gleichzeitig als Notüberlauf der Muldenversickerung zur

Ichte.

Entwässerungsabschnitt 4 Bau-km 3+325 bis 4+930

Das Straßenoberflächenwasser aus dem Einschnitts- und Dammbereich der B 243n entwässert

über Straßengräben und Mulden zum Regenrückhaltebecken 2 mit Standort ca. Bau-km 4+800

an der Uffe. Das RRB 2 wird auf der Zwickelfläche zwischen der neuen Bundesstraße und den

geplanten Wirtschaftswegen 5 und 6 eingeordnet. Von Norden zufließendes Geländewasser

wird über den Abfangegraben am Wirtschaftsweg 5 und dem Durchlass DN 800 mit nachfolgen-

dem Straßengraben des Wirtschaftsweges 6 zur Uffe abgeleitet.

Entwässerungsabschnitt 5 Bau-km 4+930 bis 5+535

Das Straßenoberflächenwasser der B 243n wird breitflächig und ungesammelt über Seitenstrei-

fen und begrünte Dammböschungen entwässert und in den Versickermulden am Dammfuß ver-

sickert.

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Das von Nordosten zufließende Geländewasser wird über die Längsentwässerung des Wirt-

schaftsweges 6 zum Vorfluter Seereich bei Bau-km 5+535 bzw. zur Uffe an den Bauwerken 3

und 4 abgeleitet. Die Geländeentwässerung der Wirtschaftswege sowie die geplanten Durchläs-

se dienen der Notüberlaufableitung der Muldenversickerung. Der Einschnitt des Wirtschaftswe-

ges 6 östlich Bauwerk 3 entwässert über die Einschnittsmulde direkt zur Uffe.

Entwässerungsabschnitt 6 Bau-km 5+535 bis 5+825

Das Straßenoberflächenwasser der B 243n wird breitflächig und ungesammelt über Seitenstrei-

fen und begrünte Dammböschungen entwässert und in den Versickermulden am Dammfuß ver-

sickert. Das von Nordosten zufließende Geländewasser wird über den nördlichen Abfangegraben

des Wirtschaftsweges 6 zum Vorfluter Seereich abgeleitet. Die Versickermulden erhalten eine

Notüberlaufableitung zur Vorflut.

Entwässerungsabschnitt 7 Bau-km 5+825 bis 6+785

Das Straßenoberflächenwasser aus dem Einschnitts- und Dammbereich der B 243n sowie die

Entwässerung BW 5 entwässert über Straßengräben und Mulden zum Grabensystem 3 mit

Standort ca. Bau-km 6+320 bis 6+420 mit Ableitung zur Mühlweide/ Helme. Das von Norden

zufließende Außengebietswasser wird über den Abfangegraben des Wirtschaftsweges 6 zu den

Vorflutern Seereich bzw. Mühlweide abgeleitet.

Entwässerungsabschnitt 8 Bau-km 6+785 bis 6+975

Das Straßenoberflächenwasser der B 243n wird breitflächig und ungesammelt über Seitenstrei-

fen und begrünte Dammböschungen entwässert und in den Versickermulden am Dammfuß ver-

sickert. Die Versickermulden erhalten eine Notüberlaufableitung zur Helme. Das Straßenwasser

der L 2062 wird über die vorhandenen Straßengräben abgeleitet bzw. über die Böschungen ver-

sickert. Im Bereich des alten Bahneinschnitts erfolgt mittels Durchlass DN 800 die Ableitung

von Geländewasser.

Entwässerungsabschnitt 9 Bau-km 6+975 bis 7+360

Das Straßenoberflächenwasser aus dem Einschnittsbereich der B 243n sowie der Rampen 1 und

2 des KP Pützlingen wird über Mulden und Sammelleitungen mit Muldenablaufschächten zum

Grabensystem 4 mit Standort ca. Bau-km 7+250 bis 7+400 nordöstlich des Knotens abgeleitet.

Die Einleitung aus dem Grabensystem 4 erfolgt in den Vorflutgraben An der Haferunger Straße

mit weiterer Ableitung zur Helme. Das von Südwesten zufließende Außengebietswasser wird

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über Abfangemulden oberhalb der Einschnittsböschungen gesammelt und an den Geländetief-

punkten über Durchlässe, Gräben und Mulden bzw. über einem Ableitungskanal DN 400 zur

Bestandsvorflut Richtung Helme abgeleitet.

Entwässerungsabschnitt 10 Bau-km 7+360 bis 9+300

Das Straßenoberflächenwasser aus dem Einschnitt der B 243n, der Rampen 3 und 4 des KP Pütz-

lingen sowie Teile der Entwässerung der K 31 wird über Mulden und Sammelleitungen mit

Muldenablaufschächten zum Grabensystem 4 mit Standort ca. Bau-km 7+250 bis 7+400 abgelei-

tet. Der Teilbereich der Rampe 3 in Dammlage versickert in den Mulden am Dammfuß.

Das Straßenwasser der K 31 wird über die vorhandenen Straßengräben bzw. die Geländeentwäs-

serung abgeleitet, teilweise über die Böschungen versickert. Von Norden zufließendes Gelände-

wasser wird über den Abfangegraben am Wirtschaftsweg 7 zur Vorflut abgeleitet.

Entwässerungsabschnitt 11 Bau-km 9+300 bis 10+615

Das Straßenoberflächenwasser aus dem Einschnitts- und Dammbereich der B 243n entwässert

über Straßengräben und Mulden zum Regenrückhaltebecken 5 mit Standort ca. Bau-km 10+550

mit weiterer Ableitung über den Straßengraben der K 31 zum Haferbach. Von Norden zufließen-

des Geländewasser wird über den Abfangegraben am Wirtschaftsweg 8 sowie dem Durchlass

DN 800 durch die K 31 über den Straßengraben mit weiterer Vorflut zum Haferbach abgeleitet.

Entwässerungsabschnitt 12 Bau-km 10+615 bis 10+805

Das Straßenoberflächenwasser der B 243n wird breitflächig und ungesammelt über Seitenstrei-

fen und begrünte Dammböschungen entwässert und in den Versickermulden versickert. Die Ver-

sickermulden erhalten eine Notüberlaufableitung zum Haferbach. Das Straßenwasser der K 31

wird über die vorhandenen Straßengräben abgeleitet.

Entwässerungsabschnitt 13 Bau-km 10+805 bis 11+426

Das Straßenoberflächenwässer aus dem Einschnitts- und Dammbereich der B 243n einschließ-

lich der Rampen des KP Großwechsungen wird über Mulden und Sammelleitungen mit Mulden-

ablaufschächten bzw. über die Mittelstreifenentwässerung (Abläufe und Mittelstreifenkanal)

zum Grabensystem 6 mit Standort ca. Bau-km 10+870 bis 10+950 mit weiterer Ableitung zum

Haferbach entwässert. Ein Teilbereich der B 243n in Dammlage versickert in den Mulden am

Dammfuß und erhält einen Notüberlaufanschluss an den Haferbach.

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Die neuen Straßenentwässerungsanlagen der B 243 wurden nach folgenden Grundsätzen geplant:

1. Trennung Gelände- und Straßenwasser mit direkter Ableitung Geländewasser über Abfan-

gemulden/ -gräben zur Vorflut

2. Ableitung Straßenoberflächenwasser aus Einschnitten mit Mulden bzw. Sammelleitungen zu

den Tiefpunkten

3. Versickerung in Dammbereichen über Böschung/ Versickermulden mit Notüberläufen in die

Vorflut bzw. Ableitung von nicht versickerten SOW mit Mulden zu den Tiefpunkten

4. Rückhaltung und Behandlung des Straßenoberflächenwassers in kombinierten Absetz/-

Regenrückhaltebecken als Erdbecken an den Entwässerungstiefpunkten

5. Unter Berücksichtigung der Salzfrachtproblematik bei den notwendigen Einleitungen in die

Helme wurden alternative Entwässerungslösungen (Grabensysteme 3, 4 und 6) nach Vorgabe

durch den AG vorgesehen.

Auf der geplanten Trasse der B 243, die auf dem gesamten Abschnitt außerhalb von Wasser-

schutzgebieten liegt, wird das Straßenoberflächenwasser im Wesentlich breitflächig und unge-

sammelt über Seitenstreifen, begrünte Böschungen und Mulden abfließen und versickern. Wird

aus technischen Gründen die seitliche Ableitung über Dammböschungen, z. B. in Einschnitten

und bei Mittelstreifen nicht möglich, muss das gesammelte Oberflächenwasser mit Längsentwäs-

serungen über Mulden und Rohrleitungen zur Vorflut abgeleitet werden. Aufgrund der gesam-

melten Ableitung des Straßenoberflächenwassers zu den Tiefpunkten wird zur Vermeidung von

hydraulischen Überbelastungen der Vorfluter die Anordnung von Bauwerken zur Rückhaltung

des Oberflächenwassers notwendig.

Um weiterhin die Behandlung des Straßenoberflächenwassers vor der gedrosselten Einleitung in

die Vorflut zu gewährleisten, werden die Regenrückhaltebecken mit vorgeschalteten Absetzbe-

cken mit Tauchwänden kombiniert, welche die Sedimentation von Schwebstoffen und Abschei-

dung von Leichtflüssigkeiten ermöglichen.

Im vorgesehenen Planungsbereich der B 243 werden als wesentliche Elemente der Entwässerung

oberirdische Anlagen zur Ableitung des Straßenoberflächenwassers vorgesehen.

Als offene Längsentwässerungen kommen hier vorrangig Straßenmulden und Straßengräben zur

Anwendung.

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Straßenmulden, Straßengräben, Abfangegräben/ -mulden

Straßenmulden werden im vorgesehenen Planungsabschnitt zur Sammeln des im Straßenquer-

schnitt anfallenden Oberflächenwassers mit einer Breite von 2,0 m und einer Tiefe von 0,40 m

ausgebildet. Zur Vermeidung von Erosionsschäden werden die Straßenmulden in den hauptsäch-

lich anzutreffenden Abschnitten mit Sohlgefälle 1 bis 4% als Rasenmulden nach RAS-Ew ausge-

führt.

Muldenabschnitte mit Sohlgefälle > 4% erfordern eine raue Sohlbefestigung, z. B. aus Schotter-

rasen. Zur Überwindung von größeren Höhenunterschieden bei kurzen Ableitungslängen, z. B.

bei Böschungsausläufen von Rohrleitungen kommen befestigte Raubettmulden zur Anwendung.

Straßengräben, welche eine größere hydraulische Leistungsfähigkeit als Mulden besitzen, sind

nach RAS-Ew wie Rasenmulden zu begrünen bzw. zu befestigen.

Die Straßengräben sollten nach RAS-Ew eine Sohlbreite und Grabentiefe von mindestens 0,50 m

besitzen. Zur gesonderten Ableitung von Geländewasser oberhalb von Einschnittsböschungen

werden Abfangegräben und -mulden angelegt. Die Abflussquerschnitte sind mit einer Sohlbreite

von mindestens 0,30 m und einer Tiefe von 0,20 bis 0,50 m herzustellen und abzudichten.

Straßenabläufe

Im Bereich des Knotenpunktes Großwechsungen wird durch den Übergang auf den 4-spurigen

Regelquerschnitt im benachbarten Anschlussabschnitt der B 243 eine Trennung der Richtungs-

fahrbahnen durch einen Mittelstreifen erforderlich. Bedingt durch die einseitige Querneigung

muss am Mittelstreifen eine Entwässerungsstreifen mit Bordrinne und Straßenabläufen angeord-

net werden. Im Längsneigungsbereich s < 0,50% wird dieser Entwässerungsstreifen als 0,50 m

breite Pendelrinne zu Lasten des Mittelstreifens ausgebildet.

Zur Aufnahme des Straßenoberflächenwassers im Entwässerungsstreifen mit Bordrinne werden

Straßenabläufe in normaler Bauhöhe mit quadratischen Aufsätze entsprechend DIN EN 124/ E

DIN 1229 mit einem Einlaufquerschnitt 500 x 500 mm der Belastungsklasse D 400 vorgesehen.

Unterirdische Anlagen zur Ableitung des Straßenoberflächenwassers werden in Teilabschnitten

der B 243 in Form von Längsentwässerungen über Rohrleitungen mit Kontrollschächten sowie

im Bereich von Gewässerkreuzungen mittels Durchlässen erforderlich.

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Rohrleitungen und Schächte

Längsentwässerungen über Rohrleitungen werden im vorgesehenen Planungsabschnitt in den

Bereichen mit langen Einschnitten, z. B. östlich des Knotenpunktes Pützlingen bzw. im Bereich

der Mittelstreifenentwässerung im Knotenpunkt Großwechsungen notwendig. Die Mindestdi-

mensionen wurden aus Unterhaltungsgründung nach RAS-Ew bei Kunststoffrohren mit DN 250,

bei Beton- und Stahlbetonrohren mit DN 300 gewählt. Weitere Rohrleitungen werden u. a. im

Bereich der Zu- und Ablaufkanäle der Regenrückhaltebecken im Dimensionsbereich DN 400 bis

DN 800 notwendig. Zu Prüf- und Wartungszwecken werden in den Rohrleitungen im Abstand

von 50 bis max. 100 m begehbare Schächte erforderlich.

Die erforderlichen Schächte werden aus Fertigteilen aus Beton und Stahlbeton nach

DIN EN 1917 und DIN V 4034-1 im Schachtdurchmesser > DN 1000 hergestellt. Die notwendi-

gen Einstiege sind über Schachtabdeckungen nach DIN EN 124 / E DIN 1229 zu gewährleisten.

Schächte unter Mulden dienen auch als Ablaufschächte und werden mit Schachtabdeckungen aus

Einlaufrosten (Muldenform) ausgerüstet.

Durchlässe

Im Bereich des geplanten Trassenverlaufes des B 243n werden an den zahlreichen Gewässer-

und Gräbenquerungen neue Durchlassbauwerke nach DIN 19661-1 als Kreuzungsbauwerke er-

forderlich. Für die Durchlässe werden vorgefertigte Kreisprofile aus Stahlbetonrohren nach DIN

EN 1916 und DIN V 1201 im Dimensionsbereich von DN 400 bis DN 1400 verwendet. Ein- und

Ausläufe der Durchlässe werden als vorgefertigte Kopfstücke ausgeführt und an die Regelnei-

gung der Straßenböschung angepasst. Die Schrägabschlüsse der Ein- und Ausläufe sowie die

Gräben und Mulden im Zu- und Ablaufbereich der Durchlässe sind in geeigneter Weise, z. B.

durch Steinschüttungen bzw. Wasserbaupflaster, zu befestigen.

Zur Behandlung und Rückhaltung des anfallenden Straßenoberflächenwassers werden im Pla-

nungsbereich der B 243n zahlreiche Anlagen zur Versickerung (Mulden) sowie Regenrückhalte-

anlagen mit vorgeschalteter Behandlung erforderlich.

Versickermulden, -gräben

In den vorgesehenen Versickermulden und –gräben wird durch den Einbau von 20 cm hohen

Erdschwellen quer zur Mulde der erforderliche Muldenstauraum geschaffen. Der Abstand der

Schwellen ist abhängig von der Speichergröße und dem Längsgefälle der Mulde.

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Die Straßenabflüsse werden an den Erdschwellen gestaut und kommen im eingestauten Mulden-

bereich über die belebte Bodenzone der Mulde zur Versickerung. Die Versickermulden und –

gräben werden mit mindestens 20 cm Oberboden bedeckt und mit Rasen gesichert.

Regenrückhaltebecken mit vorgeschaltetem Absetzbecken

Aufgrund der Sammlung des Straßenwassers in einigen Entwässerungsabschnitten und Ablei-

tung zu den Tiefpunkten wird zur Vermeidung von hydraulischen Überbelastungen der Gewässer

die Anordnung der nachfolgenden Regenrückhaltebecken erforderlich:

Regenrückhaltebecken 1 Bau-km 2+500

Regenrückhaltebecken 2 Bau-km 4+800

Regenrückhaltebecken 5 Bau-km 10+550

Die vorgesehenen Regenrückhaltebecken werden als offene Erdbecken mit geneigten Seitenflä-

chen ausgebildet. Die wasserseitigen Böschungen sind mit Neigungen von 1:2 herzustellen. Die

Rückhalteanlagen sind als Nassbecken mit 2 m tiefen Dauerstaubereichen auszuführen und sind

deshalb abzudichten. Die Regenrückhaltebecken werden zweigeteilt in einen Absetz- und Rück-

haltebereich. Das dem Beckenzulauf zugeordnete Absetzbecken dient als Sedimentationsanlage,

welche die Abtrennung der sedimentierbaren Stoffe aus dem Wasser durch Verringerung der

Fließgeschwindigkeit des Wassers im Beckenquerschnitt gewährleistet. Die Absetzanlagen sind

als langgestreckte Becken mit einem Seitenverhältnis Länge zu Breite von 3:1 herzustellen und

gegen Beschädigungen bei Reinigungsarbeiten mit Wasserbaupflaster in Betonbettung zu befes-

tigen.

Weiterhin ist in das Absetzbecken eine funktionsfähige Tauchwand zur Abscheidung von Leicht-

flüssigkeiten und Schwimmstoffen zu integrieren. Die nach der Tauchwand angeordnete Über-

laufschwelle dient als Sand- und Geröllfang und trennt das Absetzbecken und das nachfolgende

Rückhalte-/ Speicherbecken. Eine vollständige Beräumung des Absetzbeckens im Rahmen von

Unterhaltungsarbeiten sowie bei Maßnahmen bei Unfällen und Havarien von außen ist möglich.

Zu Wartungszwecken werden Diensttreppen mit Geländer ins Absetzbecken vorgesehen.

Der Aufbau der Sohle und der Böschungen des mit Bentonitmatten abgedichteten Rückhaltebe-

reiches kann entsprechend der Empfehlungen der RAS-Ew 2005 erfolgen.

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Die Entleerung des Beckenstauraumes des Rückhaltebeckens erfolgt durch Freispiegelabfluss,

der durch eine Drosseleinrichtung begrenzt wird. Die Drossel darf bei größter Stauhöhe vor An-

springen des Notablaufes nur den für die Einleitung in die Vorflut zugelassenen Abfluss von QDr

= 10 l/(s x ha) abführen. Die vorgesehene Drosseleinrichtung, die Notüberlaufschwelle und der

Notablaufschieber werden im Auslaufbauwerk eingeordnet.

Die Becken sind mit einer 4,50 m breiten Umfahrung auf der Dammkrone umgeben, die mit ei-

ner Schottertragschicht befestigt wird. Die Zuwegungen zu den Becken sind über die vorhande-

nen Wirtschaftswege gegeben bzw. sind von der Bundesstraße neu anzulegen. Die Regenrück-

haltebecken sind in der Regel einzuzäunen und erhalten eine Zufahrt über zweiflüglige Tore mit

4,0 m Breite.

Grabensysteme mit vorgeschaltetem Leichtflüssigkeitsabscheider

Aufgrund der notwendigen Einleitungen in die Helme sowie ihrer unmittelbaren Zuflüsse im

Bereich der Entwässerungsabschnitte 7, 9, 10 und 13 wurden bedingt durch die Salzfrachtprob-

lematik nach Vorgabe durch den AG alternative Entwässerungslösungen vorgesehen.

Für diese Entwässerungslösung sind folgende Planungs- und Bemessungsgrundsätze festzuhal-

ten:

- Beim alternativen Entwässerungssystem handelt es sich um Rückhaltegräben mit Bemes-

sung nach DWA-A 117 für eine Überstauhäufigkeit von n=0,5 (T= 2/a).

- Da die Grabensysteme ohne Drossel ausgeführt werden sollen, wurden die rechnerischen

Rückhaltevolumen verdoppelt und als Fassungsvermögen der Gräben angesetzt. Die

Gräben werden mit Schwellen versehen und bepflanzt (Schilf, Wasserpflanzen).

- Das anfallende Straßenoberflächenwasser soll im Grabensystem versickert, verdunstet

bzw. am Ende mit einem Überlauf zur Vorflut abgegeben werden.

- Die Einleitmenge wurde für den Abfluss Qr15,1 definiert.

- Die erforderlichen Grabenquerschnitte sind nachfolgend dargestellt:

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Grabenquerschnitt

als bewachsener

Erdgraben

Prinzipdarstellung Grabenausbildung

- Vor dem Zulauf ins Grabensystem wurde eine Behandlungsanlage vorgesehen (Abschei-

der NG 100). Die Reduzierung auf den Bemessungszufluss des Abscheiders von 100 l/s

erfolgt über einen Trennschacht mit Drossel und Überlaufschwelle. Für den restlichen

Zufluss wurde ein Umlaufkanal zum Grabensystem vorgesehen.

Für die Entwässerungsabschnitte 7, 9, 10 und 13 wurden folgende Grabensysteme vorgesehen:

- Grabensystem 3 Bau-km 6+320 bis 6+420 -> Verf = 380 m³

- Grabensystem 4 Bau-km 7+250 bis 7+400 -> Verf = 1292 m³

- Grabensystem 6 Bau-km 10+870 bis 10+950 -> Verf = 302 m³

Trinkwasserschutzzonen

Die vorgesehene Trasse der B 243 berührt keine Trinkwasserschutzzonen (TWSZ), somit wer-

den keinen gesonderten Maßnahmen nach RiStWag erforderlich.

Retentionsraumverlust

Es liegt der Ergebnisbericht – Hydraulischer Nachweis zum Retentionsraumverlust und zum

Retentionsausgleich B 243n in den Abschnitten Ortsumgehung Günzerode und Ortsumgehung

Holbach der Fugro Consult GmbH Nr. 320/14/221 vom 11.02.2015 der Unterlage 18 bei.

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Die Betrachtungen zu den Gesamtvolumina im Modellgebiet zeigen, dass mit der Berücksichti-

gung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und der damit verbundenen großflächigen Wasser-

spiegelanhebung von 1 – 2 cm der Retentionsraumverlust in Folge der Baumaßnahmen vollstän-

dig ausgeglichen werden kann. Es verbleibt eine deutlich positive Retentionsraumbilanz.

4.13 Straßenausstattung

Die Beschilderung und Wegweisung der B 243 einschließlich des Knotenpunktes sowie der

kreuzenden Straßen erfolgt entsprechend den gültigen Vorschriften und Richtlinien.

Die Markierung des RQ 15,5 erfolgt in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde.

Die gesamte bauliche Anlage wird mit Wildschutzzäunen zu den angrenzenden Ackerflächen

abgegrenzt.

Gemäß RPS 2009 sind passive Schutzeinrichtungen erforderlich. Lage und Art der Schutzein-

richtungen sind tabellarisch in Unterlage 14 aufgeführt.

5. Angaben zu den Umweltauswirkungen

Zur Berücksichtigung der Umweltauswirkungen wurden als Grundlage die Umweltverträglich-

keitsuntersuchung (UVS 1999) und neben verfügbaren amtlichen Fachdaten zu Natur und Um-

welt insbesondere die LBP-Planung (s. Unterlage 19) herangezogen.

5.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit

5.1.1 Bestand

Wohnen

Die Ortschaft Holbach weist 196 und die Ortschaft Günzerode 270 Einwohner auf. In Holbach

verläuft die vorhandene B 243 direkt durch die Ortslage.

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Auch in Günzerode teilt die B 243 die Ortschaft in einen nördlichen und einen südlichen Be-

reich. Die meisten Häuser der beiden Dörfer stehen aufgereiht entlang der B 243. Der Bereich

um die Ortsdurchfahrten und damit deren Wohnfunktion sind stark durch verkehrsbedingte Luft-

schadstoff- und Lärmemissionen belastet (DTVW ca. 5.800 – 8.450 Kfz/24h, Stand 2014), insbe-

sondere auch aufgrund des hohen Anteil von Schwerlastverkehr am Verkehrsaufkommen (ca.

23 %). Zudem besteht aufgrund des starken Verkehrs generell ein hohes Unfallrisiko. Die aus-

gewählte Variante führt die neue Ortsumfahrung ca. 2,5 km südlich an den Ortschaften Holbach

und Günzerode vorbei.

Auch Haferungen und die Flarichsmühle weisen eine Wohnfunktion auf. In Haferungen wohnen

z. Z. ca. 2.000 Einwohner.

Erholung

Es ist anzunehmen, dass sich die Bewohner der beiden Ortschaften Günzerode und Holbach zum

Spazierengehen, zum Fahrrad fahren oder zum Reiten insbesondere nach Norden orientieren, da

bei beiden Ortslagen dort ein ausreichendes Wegenetz ausgebildet ist, welches hingegen südlich

der Ortslagen einen sehr geringen Erschließungsumfang einnimmt.

In Günzerode schließt sich unweit der Ortschaft im Norden ein Mischwaldgebiet an, das gut

durch Wege erschlossen ist. In Holbach ist im Nordosten der Ortschaft ein Reitweg ausgewiesen.

Die Grenze des Naturparks Südharz, ein Gebiet, in dem die Erholung und der Schutz des Natur-

haushaltes im Vordergrund stehen, verläuft entlang der B 243 zwischen Günzerode und Holbach

und umfasst die weiter nördlich angrenzenden Bereiche.

Für die Bewohner von Haferungen ist insbesondere der nördlich angrenzende Hamsterberg als

Bereich mit einer Wohnumfeldfunktion anzunehmen, da dort eine ausreichende Erschließung mit

Wegen gegeben ist.

5.1.2 Umweltauswirkungen

Wohnen

Durch das Vorhaben kommt es zu einer wesentlichen Verkehrs- und Lärmentlastung für den

Bereich der Ortsdurchfahrten Holbach und Günzerode sowie zu einer Senkung des Unfallrisikos.

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In einer Prognose für das Jahr 2030 werden für die Ortslage Holbach noch ca. 500 Kfz/24 h

(DTVW, Anteil Schwerlastverkehr ca. 3 %) und für die Ortslage Günzerode ca. 950 - 1.000

Kfz/24 h (DTVW, Anteil Schwerlastverkehr ca. 3 bis 13 %) ermittelt. Hingegen wird die Belas-

tung für die Flarichsmühle und für Haferungen zunehmen, weil die neue B 243 dichter an diesen

beiden Siedlungen entlang geführt wird.

Es erfolgt keine Querung von Wohn- und Mischgebiet.

Erholung

Die Naherholung von Haferungen im Bereich des Hamsterberges wird gestört, weil durch die

B 243 ein Wirtschaftsweg, der Teil eines Rundweges ist, abgeschnitten wird. Der Aussichtspunkt

auf dem Hamsterberg in einer Höhe von 251,6 m wird durch die neue Trasse isoliert. Dagegen

verläuft die neue Trasse in einem größeren Abstand als bisher zur Naturparkgrenze und zum

Waldgebiet nördlich von Günzerode, so dass die Naherholungsbereiche dort entlastet werden.

5.2 Naturhaushalt

Der Vorhabenbereich liegt in der naturräumlichen Einheit des Nordthüringer Buntsandsteinlan-

des. An den Gewässern sind Reste der heutigen potenziell natürlichen Vegetation (hpnV) mit

den Gehölzsäumen aus Erlen und Eschen vertreten (Erlen-Eschen-Wälder kollin-submontaner

Ausprägung) sowie von Bruchweiden und Silberweiden geprägte Wälder der Weichholzaue. Für

das mit Löss überdeckte Buntsandsteingebiet sind die natürlichen Vegetationsformen des kollin-

submontanen Hainsimsen-Buchenwaldes, der Eichen-Buchenwälder oder der kollinen Ausbil-

dung des Eichen-Hainbuchenwaldes nicht mehr vorhanden.

5.2.1 Bestand

Pflanzen/biologische Vielfalt

Im Planungsraum überwiegen landwirtschaftlich intensiv bewirtschaftete Flächen. Es treten nur

vereinzelt in den Tallagen, entlang der Gewässer oder an steilen Böschungen Gehölze als glie-

dernde Strukturelemente auf. Markante Geländezäsuren mit deutlich abweichendem Lebensrau-

mangebot sind mit dem ehemaligen Bahn-damm und den Gewässern gegeben.

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Großflächige Waldgebiete kommen im Vorhabenbereich nicht vor. Seltene oder gefährdete

Pflanzenarten konnten im Rahmen der Geländeerfassung nicht gefunden werden.

Nach § 18 ThürNatG geschützte Biotope treten an den Fließgewässern und an einem kleinen

Standgewässer in Form von Landröhricht und Uferstaudenfluren auf. Zu den geschützten Baum-

und Strauchbeständen gehören Waldreste auf Feucht-/ und Nassstandorten in der Nähe der Bä-

che und Gräben sowie Streuobstwiesen nördlich von Haferungen und in der Nähe der Flarichs-

mühle. Eine Linde am Hamsterberg ist als Naturdenkmal (mittlerweile zurückgeschnitten) aus-

gewiesen.

Tiere

Drei Vogelarten, die in der Roten Liste Thüringens (FRIECK ET AL. 2012) verzeichnet sind,

werden im Vorhabengebiet als Brutvögel eingestuft, dazu zählen der Rotmilan (gefährdet), die

Wiesenschafstelze (gefährdet) und die Feldlerche (Vorwarnstufe).

Aus der Gruppe der streng geschützten Arten (ohne Rote Liste-Status) wurden Grünspecht, Mäu-

sebussard, Rot- und Schwarzmilan registriert.

Der Schwarzmilan brütet randlich des Untersuchungskorridores an der Ichte. Der Grünspecht trat

zwar regelmäßig im Bereich des ehemaligen Bahndamms und der Helmeaue auf, eine Brut-höhle

konnte jedoch dort nicht gefunden werden. Der Mäusebussard bewohnt ein Horst in einer Eiche

im geplanten Trassenbereich. Der Rotmilan brütet ebenfalls an der Ichte, jedoch außerhalb des

direkten Einwirkungsbereichs des Straßenbauvorhabens. Mit einem regelmäßigen Auftreten des

Eisvogels bei seinen Jagdflügen entlang der Helme ist zu rechnen. Eine Brut ist aufgrund der

Uferstruktur der Helme im Kartierabschnitt allerdings ausgeschlossen. In der bundesweiten Ro-

ten Liste (SÜDBECK et al. 2007) wird die Feldlerche als gefährdet geführt, die im Gebiet die

häufigste Brutvogelart ist. Weiterhin treten als bundesweit gefährdete Brutvögel Star und Wie-

senschafstelze auf. Auf der Vorwarnliste stehen Goldammer, Feldsperling und Rotmilan, doch

ist festzuhalten, dass die Vorwarnliste nicht als Gefährdungskategorie der Roten Liste gilt.

Eine besondere Funktion für Fledermäuse haben die Gewässer. Sie dienen den Tieren als Flug-

routen und Jagdgebiete. Im Planungsraum wurden insgesamt acht Fledermausarten nachgewie-

sen, die nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG als streng geschützt einzustufen sind.

Neben Fledermäusen sind die Helm-Azurjungfer, Bachneunauge, Groppe, Bachmuschel, Eisvo-

gel und Fischotter eng an den Gewässerlebensraum gebunden und als wertbestimmende Leitar-

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ten für das FFH-Gebiet „Helme mit Mühlgräben“ zu nennen. Hiervon sind bis auf Groppe und

Bachneunauge alle gem. § 7 Abs. Nr. 14 BNatSchG bzw. § 1 BArtSchV streng geschützt. Das

Bachneunauge unterliegt einem besonderen Schutz gem. § 1 BArtSchV.

Vorbelastungen für das Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

Im Planungsraum bestehen Vorbelastungen für Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt

durch:

- Barrierewirkungen bereits vorhandener Straßen

- Kollisions- und Tötungsrisiken an vorhandenen Straßen (v.a. B 243)

- betriebsbedingte Störeffekte insbesondere entlang der vielbefahrenen B243 alt

- Strukturarmut, Verlust und Beeinträchtigung von Biotopen durch die landwirtschaftliche

Intensivnutzung.

Boden

Über dem Unteren Buntsandstein haben sich hauptsächlich Braunerden ausgebildet, die in sandi-

ger bis toniger Bodenart vorkommen. Auf dem Ichteberg und dem Schalksberg haben sich aus

Verwitterungsrückständen sandige Braunerden entwickelt. Die Ostseite des Schalksberges ist

von lößartigem Hanglehm geprägt. Braunerden aus schluffig-lehmigem Ton sind im Bereich des

Hamsterberges zu finden. Aus Lößdeckschichten über Buntsandstein haben sich Braunerden/-

Parabraunerden aus sandigem Schluff als Hauptbodenart herausgebildet.

Sie sind in flacheren Lagen des Buntsandsteingebietes zu finden und nehmen den größten Teil

der Fläche im Untersuchungsgebiet ein.

Im Bereich der Talauen der Helme und der Ichte hat sich aus 0,5 – 1 m mächtigen Auenlehmen

über weiteren Holozänsedimenten ein brauner Auenboden (allochthone Vega) herausgebildet. Es

handelt sich hierbei um Böden mit Auenlehm als Hauptbodenarten über Sand und Kies. Die

kleineren Tallagen, wie z. B. entlang der Uffe, entlang mehrerer Gräben und entlang des Hafer-

bachs, sind durch schmale, langgestreckte Bereiche mit holozänen Deckschichten (> 1 m) ge-

kennzeichnet. Aus diesen Auenlehmen haben sich braune Auenböden (allochthone Vega) entwi-

ckelt, die Lehm, sandigen Lehm, schluffigen Lehm oder tonigen Lehm als Hauptbodenarten

aufweisen.

Vorbelastung für das Schutzgut Boden

Die Böden im Vorhabenbereich sind aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung als

anthropogen verändert einzustufen. Besonders seltene Standortbedingungen, die beispielsweise

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durch starke Vernässung oder stark steinige, nährstoffarme, sonnenexponierte Steillagen gekenn-

zeichnet sind, treten innerhalb des Vorhabenbereich hingegen nicht auf.

Wasser

Oberflächengewässer

Innerhalb des Untersuchungsgebietes sind mehrere Oberflächengewässer ausgebildet. Neben den

Gräben gehören die Ichte, die Uffe, die Helme und der Haferbach zu den „stark ausgebauten

Bächen“. Alle Fließgewässer sind tief eingeschnitten und besitzen ein grabenähnliches, begra-

digtes Erscheinungsbild mit überwiegend aus-gebildetem Trapezprofil.

Entlang der Ichte von Mackenrode bis zur Mündung in die Helme inkl. dem Zulauf der Uffe im

Bereich der Neuen Mühle ist ein Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert worden (Stand

2010). Entlang der Helme ist ein Überschwemmungsgebiet ausgewiesen.

Vorbelastung für das Schutzgut Oberflächenwasser

Als wesentliche Vorbelastung der Oberflächengewässer sind der Begradigungs- und Ausbauzu-

stand der Fließgewässer sowie der potentielle Nährstoff- und Schadstoffeintrag aus der unmittel-

bar angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung zu nennen. Querbauwerke führen stellenweise

zu einer Unterbrechung der Gewässerdurchgängigkeit.

Grundwasser

Der Buntsandstein als Kluftgrundwasserleiter mit stauenden Zwischenschichten ist durch eine

mittlere Grundwasserführung mit Mächtigkeiten des grundwasserführenden Komplexes von ge-

ring (50-100 m) bis stellenweise mittel (> 100 m) gekennzeichnet.

Der Großteil der im Untersuchungsgebiet liegenden Grundwasservorkommen ist gegenüber

Schadstoffeinträgen nicht geschützt. Das Grundwasser in Sandsteinen weist bindige Deckschich-

ten < 2 m und Flurabstände < 20 m auf (vgl. Karte der Grundwassergefährdung der DDR,

1:50.000, Ellrich / Nordhausen, 1984).

Vorbelastung für das Schutzgut Grundwasser

Aufgrund des überwiegend geringen Schutzgrades des Grundwassers vor flächen-haft eindrin-

genden Schadstoffen stellt eine konventionelle, intensive Landbewirtschaftung mit einem hohen

Einsatz an Dünger und Pflanzenschutzmitteln die wesentliche belastungsquelle für das Grund-

wasser dar.

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Klima/Luft

Der Gebietsniederschlag gemessen im langjährigen Mittel nimmt von der Ichte (850 – 900 mm)

über die Helmeniederung (750 – 800 mm) bis zum Haferbach (700 – 750 mm) ab (THÜRINGER

LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE, www.tlug-jena.de). Die mittlere Tem-

peratur liegt zwischen 8,5 – 9 °C. Der Wind kommt in freien Lagen vorherrschend aus West bis

südwestlicher Richtung. In der Helmeniederung kommt es oft zu Nebelbildungen.

Innerhalb des Untersuchungsgebietes sind Kaltluft erzeugende großflächige Acker-bereiche und

Grünlandflächen ausgebildet. Alle Kaltluftentstehungsgebiete sind durch windoffene Lagen ge-

kennzeichnet. Ausgeprägte Luftabflussbahnen mit belüftungsrelevanter Funktion für Siedlungs-

bereiche innerhalb des Untersuchungsgebietes kommen nicht vor. Die übrigen luftfilternden Ge-

hölzbestände haben nur eine kleinräumig wirksame lufthygienische Funktion.

Vorbelastung für das Schutzgut Klima/Luft

Als wesentliche Belastungsquelle sind Luftschadstoffemissionen aus dem Straßenverkehr insbe-

sondere entlang der B 243 zu nennen.

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Über die bereits erläuterten Wechselwirkungen (bspw. Wechselwirkungen zwischen Bodenart

und Versickerungsleistung, zwischen Vegetationsstruktur und Kaltluftentstehungspotential, zwi-

schen Biotopausstattung und Aufenthaltsqualität) sind keine besonderen Wechselwirkungen für

den Untersuchungsraum zu erwarten.

5.2.2 Umweltauswirkungen

Pflanzen/biologische Vielfalt

Durch das Bauvorhaben gehen Biotopstrukturen verloren. Die Überbauung von Lebensräumen

ist als nachhaltig und erheblich einzustufen.

Davon sind insbesondere störungsempfindliche Biotopformen mit hoher bis sehr hoher Wertig-

keit betroffen in Form von dornenreichem Laubgebüsch (ca. 468 m²), Feuchtgebüsch nach §18

ThürNatG besonders geschützt (ca. 470 m²), Feldgehölz (ca. 846 m²) und von ca. 1.356 m² me-

sophilem Grünland (FFH-LRT) und außerdem Biotope mittlerer Wertigkeit wie Gewässerge-

hölzsäume (ca. 165 lfd.m), Baumreihen/-gruppen (ca. 3.748 m²), Feldhecken (ca. 9.663 m²),

sonstige Strauchbestände (ca. 581 m²), Gräben (ca. 400 lfd.m), Staudenflur/Ruderalflur (ca.

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24.740 m²) und voraussichtlich 19 Einzelbäume. Zur Anlage der Baustreifen ist auf einer Ge-

samtfläche von ca. 1.722 m² mit zusätzlichen Gehölzverlusten zu rechnen.

Im Vorhabengebiet überwiegen jedoch strukturarme landwirtschaftlich genutzte Flächen, wie

Acker (ca. 478.318 m²) und Intensivgrünland (ca. 26.879 m²), die überbaut werden.

Im 25m-Immissionskorridor seitlich der geplanten Trasse sind störungsempfindlichen Biotop-

formen wie das mesophile Grünland (FFH-LRT) westlich der L 2064 auf einer Fläche von ca.

2.217 m² sowie das Laubgebüschvorkommen im Querungsbereich der ehemaligen Bahnstrecke

(ca. 85 m²) betroffen, die Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinwirkungen erfahren.

Tiere

Tiere

Eine Beeinträchtigung faunistisch wichtiger Bereiche ist v.a. entlang der Ichte/Uffe, der Helme,

am „Alten Bahndamm“ sowie am Graben „An der Haferunger Straße“ gegeben. Es ist anzuneh-

men, dass bei der anlagebedingten Biotopinanspruchnahme Lebensräume (Fortpflanzungsstät-

ten) von Vogelarten wie der Dorngrasmücke (voraussichtlich 5 Brutreviere/BR), Feldlerche (vo-

rauss. 8 BR), Nachtigall (3 BR), Goldammer (vorauss. 5 BR), Feldsperling (1 BR) und vom

Mäusebussard (1 BR) verloren gehen werden. Weiterhin sind störungsbedingte Revierverluste

durch den künftigen Straßenverkehr in bislang wenig beeinträchtigten Bereichen sowie durch die

Zunahme des Straßenverkehres zu erwarten. Es ergeben sich voraussichtlich zusätzliche Revier-

verluste für Schwarzmilan (1 BR), Mäusebussard (1 BR), Kolkrabe (2 BR), Feldlerche (13 BR),

Fitis (1 BR), Sumpfrohrsänger (1 BR), Dorngrasmücke (5 BR), Star (1 BR), Wacholderdrossel

(1 BR), Nachtigall (2 BR), Feldsperling (2 BR), Wiesenschafstelze (1 BR), Bachstelze (2 BR)

sowie Goldammer (5 BR). Für die oben genannten Brutvogelarten sind überwiegend ausreichend

Alternativbrutplätze vorhanden, v.a in den Auenenbereichen der Helme östlich der neuen Hel-

mebrücke, die künftig durch eine Verlagerung des Straßenverkehres auf die B243n deutlich ent-

lastet werden. Auch der Verlust eines Horstbaumes des Mäusebussards kann durch ausreichen-

des Angebot an großen Bäumen entlang von Ichte oder Helme (östlich der Helmebrücke) aufge-

fangen werden. Für den Revierverlust der Feldlerche sind vorgezogene Kompensationsmaßnah-

men (CEF-Maßnahmen) durchzuführen.

Durch Bauarbeiten im oder am Gewässer oder durch eine Grundwasserhaltung mit Ableitung in

angrenzende Vorfluter kann es zu einer kurzfristigen erhebliche Sedimentbelastung der Gewäs-

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ser kommen. Diese kann durch einen die Einrichtung von Sedimentfängen oder durch Durchrie-

selung von Vegetationsflächen vermieden werden.

Für die 8 Arten unter Schutz stehenden Fledermäuse erfolgt eine Zerschneidung der Leitbahnen

und Jagdrouten entlang der L 2064, der Uffe, der Helme und voraussichtlich entlang des Hafer-

bachs. Beeinträchtigungen der Fledermausarten können durch Vermeidungsmaßnahmen zum

Kollisionsschutz, Leiteinrichtungen aus ergänzenden Gehölzpflanzungen und zur Lebensraum-

vernetzung (Brückenbauwerke mit einer großen lichten Weite) vermieden werden.

Für die Bachmuschel (Unio crassus) besteht ein Risiko einer Beeinträchtigung durch zugeleitete

gelöste Salze im Wasser. Daher werden drei relevante Regenrückhalteanlagen, die direkt in die

Helme bzw. in den Haferbach einleiten, mit Verdunstungs-/ Versickerungsgräben ausgestattet.

Während der Bauphase kann es zu Amphibienvorkommen bzw. –zuzug in das Baufeld im Tras-

senabschnitt zwischen Helme und der L 2062 kommen. Deshalb ist das Baufeld am Dammbau-

werk und Brückenwiderlager südlich der Helme mit einem temporären Amphibienschutzzaun zu

sichern.

Boden

Entlang des gesamten Vorhabens werden auf einer Breite von 10 m beidseits der Trasse ca.

19,2 ha große Baufelder entstehen, innerhalb derer es zu Bodenverdichtungen, Beeinträchtigung

des Porenvolumens, der Versickerungsleistung und der Sauerstoffversorgung des Bodens und

des Bodengefüges kommt. Hiervon sind v.a. die Auenböden und die verdichtungsempfindlichen

Lößböden betroffen.

Durch die unvermeidbare Versiegelung von überwiegend landwirtschaftlicher Fläche auf

140.999 m² ergeben sich insgesamt hohe negative Auswirkungen durch den Verlust aller Boden-

funktionen. Weitergehende bzw. erhebliche Bodenbeeinträchtigungen gehen von der zusätzli-

chen Anlage von Bankettstreifen und wassergebundenen Decken auf ca. 74.904 m² aus. Die

Überbauung durch Böschungen und Mulden nimmt eine Fläche von 269.185 m² ein.

Von einer Belastung durch Schadstoffeinträge ist besonders in der Nähe des Fahrbahnrandes (im

Bereich des 25m-Immissionsbandes) auf ca. 15,2 ha auszugehen.

Eine vergleichsweise geringe Schadstoffakkumulation wird in den sandigen Braunerden auftre-

ten.

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Dort ist eine erhöhte Verlagerungsneigung ins Grundwasser gegeben. In den übrigen Bodenab-

schnitten sind mittlere Speicher- und Filtereigenschaften ausgebildet, so dass eine mittlere Ak-

kumulationsneigung gegeben ist.

Wasser

Die Fließgewässer werden durch die Querung, Verbauung und Verlegung in ihrer Funktion be-

einträchtigt. So verlieren die Ichte, die Uffe, die Helme und der Haferbach durch die Überbauung

einen Teil ihres Retentionsraumes durch Dammführung der neuen Straße mit einem Gesamtvo-

lumen von ca. 10.736 m³. Das gesammelte Niederschlagswasser wird über Rückhalteeinrichtun-

gen in die Oberflächengewässer eingeleitet, damit es nicht zu zusätzlichen Verschärfungen von

Hochwassersituationen im Unterlauf der Gewässer kommt.

Im Bereich der Uffe, des „Seereichs“, der Helme, „An der Haferunger Straße“ und am Haferbach

gehen Gewässerlebensraum auf ca. 400 lfd.m bzw. Ufergehölze auf ca. 165 lfd.m verloren.

Betriebsbedingte Auswirkung auf das Oberflächen- und Grundwasser entstehen durch den Ein-

trag von Schadstoffen, wie z. B. Tausalze, Reifen- und Bremsabrieb und Schmier- und Treib-

stoffresten. Letztere können über Leichtflüssigkeitsabscheider zurückgehalten werden. Überwie-

gend kann davon ausgegangen werden, dass über die Straßenböschungen und in den Entwässe-

rungsmulden eine Vorklärung und Teilrückhaltung gelöster Salze erfolgen kann. Für den Fall

eines wassergesättigten oder gefrorenen Zustandes oder bei der Ableitung über Kanalanlagen ist

eine relevante Rückhalteeinrichtungen eine Umgestaltung in Versickerungs-

/Verdunstungsgräben vorgesehen, damit gelöste Tausalze die Wasserqualität für besonders

schützenswerten Bachmuschelvorkommen nicht beeinträchtigen können.

Eine Gefährdung des Grundwassers, insbesondere im Gründungsbereich der Brückenbauwerke

und einiger Gewässerdurchlässe durch Schadstoffeinträge und kleinflächige Absenkungstrichter

ist grundsätzlich gegeben. Bei einer ordnungsgemäßen Wartung der eingesetzten Baumaschinen-

und -geräte sowie einem vorsichtigen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist nicht mit ei-

ner erheblichen oder nach-haltigen Belastung zu rechnen. Nach den Gründungsarbeiten an den

Brückenwiderlagern wird sich im betroffenen Bereich wieder ein ortüblicher Grundwasserspie-

gel einstellen.

Durch eine Verringerung des Porenvolumens und eine Veränderung der Gefügestruktur, die

während des Befahrens und Ablagerns von Baumaterialien entsteht, kann es zu einer Verringe-

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rung der Versickerungsleistung und einer Erhöhung des Oberflächenabflusses kommen. Diese

Verdichtungserscheinungen können durch Lockerungsmaßnahmen nach Abschluss der Bauarbei-

ten wieder rückgängig gemacht werden und bleiben auf den Zeitraum der Bautätigkeit be-

schränkt.

Das Grundwasser verliert ca. 140.999 m² Infiltrationsfläche durch Versiegelung. Zusätzlich ent-

stehen 74.904 m² Bankettstreifen und wassergebundene Decken, die die Niederschlagsversicke-

rung nicht vollständig unterbinden, jedoch deutlich einschränken. Durch die anzulegenden Bö-

schungen und Mulden (ca. 269.185 m²) verringert sich der Versickerungsumfang durch gestei-

gerten Oberflächenabfluss. Ein Abtrag der grundwasserschützenden bindigen Deckschichten

verkürzt die Filterungs- und Speicherungspassage für flächenhaft eindringende Schadstoffe auf

einer Streckenlänge von ca. 2.636 lfd.m.

Klima/Luft

Durch die Ortsumfahrungen Holbach und Günzerode kommt es zu einer deutlichen lufthygieni-

schen Entlastungswirkung für die Ortskerne beider genannten Siedlungsbereiche.

Die Voll- bzw. Teilüberbauung von insgesamt ca. 19,9 ha Offenlandbiotopen mit hohem Kaltluf-

tentstehungspotenzial (Acker, Grünlandformen, Grünlandbrachen, Gras-/Ruderalfluren, Gewäs-

ser) führen zu kleinräumigen Veränderungen des Mikroklimas im Nahbereich der Trasse. Die

Auswirkungen auf das Mikroklima sind auf diesen Bereich begrenzt. Deshalb sind Auswirkun-

gen auf das Gesamtklima des Untersuchungsraumes nicht zu erwarten. Eine Ausnahme bildet der

Hamsterberg, dort wird eine belüftungsrelevante Kaltluftentstehungsfläche auf einer Länge von

1.100 lfd.m und einer Fläche von 1,7 ha mit Siedlungsbezug in Anspruch genommen.

Trotz der Einschnittslage der Trasse am Hamsterberg können die hangoberwärts liegenden Kalt-

luftentstehungsflächen ihre Belüftungsfunktion für Haferungen noch wahrnehmen, wenn auch

verzögert. Eine Beeinträchtigung der Belüftungssituation der Ortschaft ist nicht zu erwarten, weil

der Verlust der Belüftungsfläche kleinflächig ist, Haferungen eine stark aufgelockerte Siedlungs-

struktur mit einem hohen Grünflächenanteil aufweist und eine Belüftung der Ortslage ebenfalls

von Westen und Südwesten stattfindet.

Mit dem Verlust von Gehölzstrukturen (ca. 15.308 m² und 165 lfd.m) und voraussichtlich 19

Einzelbäumen kommt es zu einer geringfügigen Verringerung von luftfilternden Strukturen, die

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jedoch keine relevanten Auswirkungen auf die lufthygienische Situation in den angrenzenden

Ortschaften hat.

Höhere Dammlagen quer zur Tallage entstehen nur in der Helmeniederung. Die Helme hat ein

geringes Längsgefälle Richtung Günzerode von 0,5%, so dass diese Tallage nicht als Luftab-

flussbahn gewertet werden kann. Außerdem ist durch eine große lichte Weite der Brücke von

50 m eine Öffnung für den Luftabfluss gegeben.

Belastung durch Luftschadstoffe treten in den Nahbereichen seitlich der Trasse in Immissions-

korridoren bis ca. 150 m auf. Innerhalb dieser Korridore wird in den betroffenen Bereichen ab-

gestuft eine Beeinträchtigung auftreten, die vorher bis auf die Nahbereiche der vorhandenen

Straßen nicht vorhanden war. Innerhalb dieser Immissionsbereiche liegen jedoch keine Ortsla-

gen, relevante Frischluftentstehungsgebiete bzw. –versorgungsgebiete für angrenzende Ortsla-

gen.

Daher kann davon ausgegangen werden, dass sich keine erheblichen Beeinträchtigungen der

Ortslagen durch Luftschadstoffe aus dem neuen Trassenbereich ergeben werden. Vielmehr kann

davon ausgegangen werden, dass sich durch eine Verlagerung des Durchgangverkehrs auf die

Ortsumfahrung eine deutliche Entlastung der Ortslagen von Günzerode und Holbach und damit

der innerörtlichen lufthygienischen Situation einstellen wird.

Für das Jahr 2030 wird im Zuge der B 243 OU Holbach und B 243 OU Günzerode ein Verkehrs-

aufkommen von 14.900 bis 15.700 Kfz/24 h prognostiziert. Mit dieser prognostizierten Verdop-

pelung des Verkehrsaufkommens im Zuge der B 243 bis zum Jahr 2030 wird sich die Belas-

tungssituation für das Schutzgut Klima/Luft durch verkehrsbedingte Schadstoffemissionen ins-

gesamt erhöhen.

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Durch das Vorhaben ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf Wechselwirkungen

zwischen den Schutzgütern.

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5.3 Landschaftsbild

5.3.1 Bestand

Topografie

Das Planungsgebiet wird in seiner Geländemorphologie durch den Hamsterberg, den Ichte- und

Schalksberg sowie die Tallagen der Bäche Ichte, Uffe, Helme und Haferbach geprägt.

Landschaftsbild

Folgende Landschaftsbildräume lassen sich, in Anlehnung an die UVS27

abgrenzen:

(1) Offenlandschaft der Ichteaue

(2) Tal der Helme bei Pützlingen – flachwellig

(3) Tal der Helme bei Günzerode mit steilen Hängen

(4) Tal der Helme bei der Flarichsmühle – fast eben

(5) Vielfältige Kulturlandschaft bei Haferungen – hügelig

(6) Ackerlandschaft am Hamsterberg – flachwellig bis hügelig

Im Untersuchungsgebiet tritt eine Kulturlandschaft überwiegend mittlerer Aspektvielfalt (Land-

schaftsbildräume 1- 5) auf, die sich als ein durch relativ häufigen Nutzungswechsel und Klein-

strukturen geprägten, landwirtschaftlich genutzten Raum darstellt, der durch Fließgewässer lini-

enhaft strukturiert wird.

Die Ackerlandschaft des Landschaftsbildraumes 6 weist hingegen aufgrund der intensiven land-

wirtschaftlichen Nutzung nur eine geringe Strukturvielfalt auf.

Vorbelastung

In der Offenlandschaft der Ichteaue besteht eine visuelle, akustische und im Nahbereich auch

olfaktorische Vorbelastungen ausgehend von dem Straßenverkehr auf der B 243 (DTVW im Jahr

2014: 5.000 – 5.800 Kfz/24 h, s. Unterlage 22 „Verkehrsuntersuchung“) und untergeordnet auch

von der L 2064 (DTVW im Jahr 2014: 700 Kfz/d) aus. Eine MV-Freileitung am Beginn der neu-

en Trassenführung parallel zur B 243 und eine 110 kV-Freileitung, die über den Ichteberg ver-

läuft, beeinträchtigen das Landschaftsbild visuell.

27 (FROELICH & SPORBECK, 1994)

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Im Helmetal ist eine deutliche Vorbelastung akustischer und im Nahbereich auch olfaktorischer

Art durch den Straßenverkehr insbesondere der B 243 (DTVW im Jahr 2014: 5.800 – 7.700

Kfz/24 h) und der anschließenden Landstraßen L 2062 (DTVW im Jahr 2014: 1.550 Kfz/24 h)

und L 2066 (DTVW im Jahr 2014: 700 Kfz/24 h) gegeben.

Am Ortsrand von Haferungen bestehen Sichtbeziehungen auf das visuell vorbelastete Gelände

der ehemaligen LPG am nordwestlichen Ortsrand von Haferungen und zu einem Funkmast.

Eine akustische und visuelle Vorbelastung geht von der K 31 und der L 2066 mit ihrem Straßen-

verkehr aus, jedoch sind nur geringe Verkehrsbewegungen auf diesen Landstraßen zu verzeich-

nen (K 31 DTVW in 2014: 950 Kfz/24 h; L 2066 DTVW in 2014: 350 Kfz/24 h). Weitere visuelle

Vorbelastungen für die Landschaftsbetrachtung (vor allem vom Aussichtspunkt Hamsterberg)

sind Windkrafträder, die nordöstlich von Günzerode auf dem Stockerberg stehen sowie eine 20-

kV-Freileitung im Bereich der Anschlussstelle Großwechsungen.

5.3.2 Umweltauswirkungen

Das Vorhaben führt anlage- und betriebsbedingt zu Zerschneidungen und Überprägungen eines

einsehbaren, aber an Landschaftsstrukturen armen Offenlandbereich, v.a. durch die Anlage von

Dammbauwerken.

Erhebliche landschaftsästhetische Beeinträchtigung durch Eigenartsverlust und technische Über-

prägung finden insbesondere in den Raumeinheiten „Helme bei Pützlingen“, „Vielfältige Kultur-

landschaft bei Haferungen“ sowie der „Ackerlandschaft am Haferberg“ statt. Hier treten anlage-

bedingte Beeinträchtigungen durch Dammlagen in den Auenbereichen von Helme und Hafer-

bach sowie nordöstlich von Haferungen (Schenkberg) auf, die bei einer maximale Höhe von

ca. 10,0 m deutlich wirken werden.

Bis ca. 10,50 m tiefe Einschnittslagen (am Hamsterberg) führen zu einer Veränderung der Ge-

ländemorphologie und deutlichen technischen Überprägung. Auf dem gesamten Trassenabschnitt

haben 13 technische Bauwerke (zehn Brücken, drei Gewässerdurchlässe) eine mehr oder weni-

ger große optische Auswirkung auf den Nahbereich und stellenweise auch darüber hinaus.

Zu einer weiteren erheblichen Beeinträchtigung führt der Verlust von landschaftsbildprägender

Flächengehölze (ca. 9.104 m²), Ufergehölze (ca. 165 lfd.m) und Baumreihen (ca. 65 lfd. m).

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Durch Lärm- und Schadstoffemissionen und die Bewegung des Straßenverkehrs werden die an-

lagebedingten Beeinträchtigungen verstärkt.

5.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter

5.4.1 Bestand

Kulturgüter

Laut UVS (1999) werden im Bereich östlich von Pützlingen Bodendenkmäler vermutet, die ei-

nen archäologischen Denkmalwert besitzen. Es wurden nur wenige Funde im Planungsgebiet

und in seiner Nähe gemacht, trotzdem ist, laut einer Stellungnahme des Thüringischen Landes-

amtes für Denkmalpflege und Archäologie, mit Bodendenkmalen zu rechnen.

Sonstige Sachgüter

Unter der Kategorie sonstige Sachgüter werden in der UVS Bauwerke mit einer hohen funktio-

nalen Bedeutung für die Allgemeinheit wie etwa Gebäude, Verkehrswege, Brücken und ggf.

bewegliche Gegenstände hinsichtlich möglicher schädlicher Umwelteinwirkungen behandelt.

Weiter können sonstige funktional oder kulturhistorisch bedeutsame Objekte oder Flächen, die

nicht gesetzlich geschützt sind, Gegenstand der Betrachtung sein.

Allgemein verbreitete Sachgüter oder Objekte mit vorrangig wirtschaftlicher Bedeutung und

sonstigen allgemeinen Funktionen, an denen kein besonderes öffentliches Interesse besteht, sind

nicht Gegenstand der Betrachtung in der UVS.

Innerhalb des Vorhabenraumes sind insbesondere die vorhandenen öffentlichen Verkehrswege

(B 243, L 2064, L 2062, L 2066, L 2068) als sonstige Sachgüter zu nennen, die vom allgemeinen

öffentlichen Interesse sind. Diese werden durch das Straßenbauvorhaben teilweise tangiert bzw.

verändert.

5.4.2 Umweltauswirkungen

Kulturgüter sind voraussichtlich vom Vorhaben nicht betroffen, Bodendenkmäler sind aber im

Trassenbereich nicht auszuschließen, dadurch ist eine Flächeninanspruchnahme potenziell mög-

lich.

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Vorhandene Straßenverbindungen bleiben grundsätzlich erhalten. Die durch die Straßenzüge

erfüllte Erschließungsfunktion des Raumes und der angrenzenden Ortslagen wird grundsätzlich

erhalten bzw. in Teilen verbessert.

5.5 Artenschutz

In einer artenschutzrechtlichen Prüfung (s. Unterlage 19.1) wird abgeleitet, dass durch den Neu-

bau der B 243 im Bereich der Ortsumgehungen Holbach und Günzerode für die relevanten Arten

des Anhanges IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten mit Ausnahme der

Feldlerche unter Berücksichtigung nachfolgender Vermeidungsmaßnahmen keine erheblich wir-

kenden Störungs- oder Schädigungstatbestände ausgelöst werden.

Folgende Vermeidungsmaßnahmen, die in Unterlage 19.0 weiter erläutert werden, sind hierbei

zu berücksichtigen:

Rückschnitt der Gehölze außerhalb der Zeit vom 1. März bis 30. September, also außerhalb

der Brutzeit

Bauzeitenbeschränkung für die Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit der Feldlerche

(April-August) sowie Beschränkung des Flächenumfanges auf den Teilbereich, der in der

nachfolgenden Brutperiode tatsächlich rege durch Bauverkehr in Anspruch genommen wird;

regelmäßiges Grubbern der Baufelder als Vergrämungsmaßnahme

Durchführung von CEF-Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung für die Feldlerche

ausreichend große Dimensionierung von Gewässerquerungen, um die Durchgängigkeit für

den Fischotter als anspruchsvollster der betroffenen Arten zu gewährleisten

Überflughilfen für Fledermäuse und Vögel an mehreren Brückenbauwerken

Klärung des überwiegenden Anteils des Niederschlagswassers von der Fahrbahn der neuen

Bundesstraße in Leichtflüssigkeitsabscheidern zur Eliminierung von Gewässer gefährdenden

Ölen und Treibstoffen

Einrichten von Sedimentfängen bei Arbeiten in oder an Gewässern zur Vermeidung übermä-

ßiger Sedimentbelastung des Wasserkörpers

Amphibiensicheres Abzäunen vom Baufeld in der Helmeniederung zur Vermeidung von

Beeinträchtigungen wandernder Amphibien

Zuführung des Niederschlagswassers von der Fahrbahn in die Helme bzw. den Haferbach

über vorgeschaltete Rigolensysteme zur Reduktion bzw. Eliminierung von Schadstoffen, ins-

besondere von gelöstem Streusalz (v.a. zum Schutz der Bachmuschel).

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Für die Feldlerche als Bodenbrüter in Ackerschlägen kann der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1

BNatSchG für die nicht mobilen Nestlinge nicht ausgeschlossen werden. Allerdings können die

Nistplätze der Feldlerche nicht vorhergesagt werden, da diese in Abhängigkeit der jeweils ange-

bauten Feldfrucht jedes Jahr neu gewählt werden und in Anpassung an den Lebensraum verlagert

werden. Auch bei einer Bauzeitenbeschränkung der Baufeldfreimachung auf die Phase außerhalb

der Brutzeit der Feldlerche sowie eine Beschränkung der Flächenumfanges der jeweils freizuma-

chenden Baufeldteilfläche kann solch eine Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit im zeiti-

gen Frühjahr erst attraktive Brutplätze für diese Art schaffen, da die Feldlerche gerne offene Be-

reiche in der Agrarlandschaft zur Anlage des Bodennestes aufsucht. Eine Bauzeitenregelung

kombiniert mit regelmäßigem Grubbern der Baufelder kann diese Gefährdung nicht vollständig

ausschließen, so dass für diese Art eine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt wird.

Zumutbare Alternativen im Hinblick auf die Feldlerche sind nicht erkennbar. Eine Trassierung

über Ackerflächen stellt bereits einen minimierten Eingriff in den Naturhaushalt dar, was durch

die Trassenfestlegung in einem vorgeschalteten Verfahren zur Trassenfindung mit Vergleich

mehrerer Planungsvarianten erreicht wurde. Die Trassenführung durch ohnehin deutlich vorbe-

lastete Bereiche aufgrund intensiver landwirtschaftlicher Nutzung dient der Eingriffsminimie-

rung. Gerade von dieser vorwiegend ackerbaulichen Nutzung profitiert allerdings die Feldlerche.

Eine Trassierung durch andere Lebensräume würde lediglich Betroffenheiten anderer Vogelarten

nach sich ziehen und wäre daher ebenfalls problematisch.

Die zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses werden in Kapitel 2.6 erläutert und als gege-

ben angesehen.

Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population durch die neue Straße

wird ausgeschlossen, da als wesentlicher Faktor für den Erhaltungszustand der Feldlerchenpopu-

lation die landwirtschaftliche Bewirtschaftungsformen mit einer Umstellung von Sommer- auf

Wintergetreideanbau in den letzten Jahrzehnten angesehen werden. Die Straße selbst führt ledig-

lich zu einer Verlagerung der Reviere. Dabei entscheidet v.a. die landwirtschaftliche Nutzung in

deren Umfeld über die Kapazität des Lebensraums für die Feldlerche. Insofern ist der Erhal-

tungszustand der Art von dieser landwirtschaftlichen Nutzung abhängig und wird durch den Flä-

chenverlust durch den Straßenbau, inklusive vereinzelter potentiell möglicher, unvermeidbarer

baubedingter Tötungen von Nestlingen, nicht maßgeblich beeinflusst. Durch die Schaffung von

Feldlerchenfenstern bzw. Buntbrachen im Sinne einer Ausgleichsmaßnahme wird allerdings die

Kapazität des Lebensraums erhöht, so dass auf gleicher Fläche mehr Feldlerchen brüten können

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als zuvor und sich der Erhaltungszustand der lokalen Population voraussichtlich nicht ver-

schlechtert.

5.6 Natura 2000-Gebiete

Die Helme ist als FFH-Gebiet DE 4530302 „Helme mit Mühlgräben“ ausgewiesen. In diesem

FFH-Gebiet kommt das bedeutendste Vorkommen der Bachmuschel in Thüringen auf insgesamt

25 km vor. Die Helme hat naturnahe Fließgewässerabschnitte und eine reiche Limnofauna. Ne-

ben der Bachmuschel sind die Westgroppe, das Bachneunauge, der Eisvogel, das Teichhuhn, der

Fischotter und die Helm-Azurjungfer als wertgebende Arten genannt (s. Standarddatenbogen DE

4530302; http://www.ffh-gebiete.de/).

Die Sicherung dauerhaft günstiger Bedingungen für die wertgebenden Arten des Anhangs II der

FFH-Richtlinie sowie des LRT 3260 des Anhangs I der FFH-Richtlinie ist durch das Vorhaben

in keiner Weise beeinträchtigt. Es erfolgt keine direkte Flächeninanspruchnahme des Schutzge-

bietes, weil das Fließgewässer mit einem weiten Brückenbauwerk überspannt wird, so dass die

Uferbereiche keinen erheblichen Veränderungen im Hinblick auf die zu betrachtenden Arten

unterworfen sind.

Indirekte Wirkungen durch Schadstoffeinträge über das von der Fahrbahn abgeleitete Nieder-

schlagswasser werden durch die Zuführung dieses Wasser über vorgeschaltete Leichtflüssig-

keitsabscheider sowie Grabensysteme in die Helme und deren Zuflüsse vermieden, weil auf die-

sem Wege die Absetzung der Schadstoffe, insbesondere von Streusalz, ermöglicht wird. Sie er-

reichen somit das FFH-Gebiet nicht im relevanten Umfang.

Ein weiteres im Umfeld vorkommendes FFH-Gebiet (DE 4429-320 "Erdfälle um Lieberode,

Seelöcher und Kettenlöcher") liegt aufgrund der Mindestdistanz von ca. 1,2 km vom Straßen-

neubauvorhaben ausreichend weit entfernt, so dass keine Beeinträchtigungen des Schutzzwecks

dieses FFH-Gebietes zu erwarten sind.

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5.7 Weitere Schutzgebiete

Im Planungsgebiet liegen weder Landschaftsschutzgebiete noch Naturschutzgebiete. Auf dem

Hamsterberg steht eine alte Linde, die als Naturdenkmal ausgewiesen ist, mittlerweile zurückge-

schnitten. Sie wird aber von der neuen Straße nicht berührt.

Wasserschutzgebiete sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Die Ichte von Mackenrode bis zur

Mündung in die Helme mit dem Zulauf der Uffe im Bereich der Neuen Mühle ist 2010 als Über-

schwemmungsgebiet vorläufig gesichert. Entlang der Helme ist ein Überschwemmungsgebiet

ausgewiesen.

Das Planungsgebiet gehört teilweise in ein archäologisches Relevanzgebiet (Stellungnahme des

Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie).

Nördlich der B 243 schließt sich der 2010 ausgewiesene Naturpark Südharz an, dessen südliche

Grenze zwischen Günzerode und Holbach entlang der B 243 verläuft. Der Naturpark Südharz hat

das Ziel, Natur und Landschaft zu schützen und zu entwickeln, die Erholungsfunktion zu erhal-

ten und sie weiterzuentwickeln.

6. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Um-

weltauswirkungen nach den Fachgesetzen

6.1 Lärmschutzmaßnahmen

Bei der B 243n handelt es sich um einen Straßenneubau, so dass für die angrenzenden, schutzbe-

dürftigen Gebiete und Anlagen hinsichtlich der zu erwartenden Lärmbelastungen die Einhaltung

der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV28

nachzuweisen ist.

28 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV)

vom 12.06.1990, zuletzt geändert am 19.09.2006

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Gebietsnutzung Immissionsgrenzwert in dB(A)

Tag Nacht

Krankenhäuser, Schulen,

Kur- und Altenheime 57 47

reine und allgemeine

Wohngebiete,

Kleinsiedlungsgebiete

59

49

Kern-, Dorf-, Mischgebiete 64 54

Gewerbegebiete 69 59

Im Untersuchungsgebiet befinden sich folgende, schutzbedürftige Gebiete:

Gebiete Bau-km Beschreibung

Gemeinde Hohenstein

Ortsteil Holbach

3+900 bis 4+5450 ca. 350 bis 550 m nördlich der B 243n

Wohn-/Mischgebiet

Wiesenmühle 4+800 bis 4+850 ca. 150 m nördlich der B 243n

Einzelanwesen im Außenbereich

Zuordnung Immissionsgrenzwerte Dorf-/Mischgebiet

Gemeinde Werther,

Ortsteil Pützlingen

6+750 bis 6+900 ca. 450 m westlich der B 243n

Mischgebiet

Gemeinde Werther,

Ortsteil Günzerode

8+900 bis 9+750 ca. 550 bis 650 m nördlich der B 243n

Wohn-/Mischgebiet

Gemeinde Werther,

Ortsteil Haferungen

8+600 bis 9+300 ca. 400 bis 550 m südlich der B 243n

Wohngebiet

Flarichsmühle 10+900 bis 11+100 ca. 275 bis 300 m nördlich der B 243n

Splittersiedlung im Außenbereich

Zuordnung Immissionsgrenzwerte Dorf-/Mischgebiet

Die schalltechnischen Berechnungen haben ergeben, dass durch die geplante B 243n keine kriti-

schen Lärmbelastungen verursacht werden. Die zulässigen Immissionsgrenzwerte werden an den

Ortsrändern, Splittersiedlungen und Einzelanwesen im gesamten Untersuchungsgebiet deutlich

unterschritten.

Spezielle Lärmschutzmaßnahmen sind, mit Ausnahme der ohnehin geplanten, lärmmindernden

Straßenoberfläche, nicht erforderlich. Einzelheiten sowie Berechnungsergebnisse sind den

Schalltechnischen Untersuchungen in Unterlage 17.1 zu entnehmen.

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6.2 Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen

Bei der B 243n handelt es sich um einen Straßenneubau, so dass für die angrenzenden, schutzbe-

dürftigen Gebiete und Anlagen hinsichtlich der zu erwartenden Luftschadstoffbelastungen die

Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV29

nachzuweisen ist.

Luftschadstoff Beurteilungszeitraum Grenzwert

in g/m3

erlaubte Überschreitungen

pro Kalenderjahr

Benzol (C6H6) Kalenderjahr 5 keine

Blei (Pb) Kalenderjahr 0,5 keine

Kohlenmonoxid (CO) 8 h 10.000 keine

Partikel (PM10) Kalenderjahr 40 keine

Partikel (PM10) 24 h 50 35

Partikel (PM2,5) Kalenderjahr 25 keine

Schwefeldioxid (SO2) 24 h 125 3

Schwefeldioxid (SO2) 1 h 350 24

Stickstoffdioxid (NO2) Kalenderjahr 40 keine

Stickstoffdioxid (NO2) 1 h 200 18

Die Luftschadstoffberechnungen haben ergeben, dass durch die geplante B 243n keine kritischen

Luftschadstoffbelastungen verursacht werden. Die zulässigen Immissionsgrenzwerte für die ein-

zelnen Luftschadstoffe werden bereits unmittelbar am Fahrbahnrand der B 243n deutlich unter-

schritten.

Spezielle Maßnahmen zur Beeinflussung der Schadstoffentstehung bzw. -ausbreitung sind nicht

erforderlich. Einzelheiten sowie Berechnungsergebnisse sind den Luftschadstoffuntersuchungen

in Unterlage 17.2 zu entnehmen.

29 Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und

Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV) vom 02.08.2010

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6.3 Maßnahmen zum Gewässerschutzes

Trinkwasserschutzzonen (TWSZ) werden durch die Trasse der B 243 nicht berührt.

Beschränkung Baufeld

Auf der bauabgewandten Seite von vorhabensnahen Gewässerbereichen, sind Bautabuzonen

auszuweisen und als Schutz vor mechanischer Beschädigung oder Überfahren Bauzäune aufzu-

stellen Sie dienen dazu, den Baubetrieb an den empfindlichen Gewässerlebensräumen vorbeizu-

führen und somit zusätzliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Die Gewässerbaufelder an den Brückenbauwerken sind auf das nötigste Ausmaß zu begrenzen.

Zusätzliche baubedingte Querungsstellen der größeren Gewässer (Uffe, Helme, Haferbach) sind

zu vermeiden. An den Brückenbauwerken sind die Brückenwiderlager beidseitig ausreichend

zugänglich, so dass sich zusätzliche Querungsstellen erübrigen.

Im Bereich der Helme ist zwingend darauf zu achten, dass der Schutzzaun entlang der Bö-

schungsoberkante der Helme beiderseits einen jeweils mindestens 5 m breiter Verbindungsstrei-

fen frei lässt, um auch während der Bauzeit terrestrische Tierwanderbewegungen entlang des

Gewässers zu ermöglichen.

Einsatz von Bioölen, Bevorratung Öl-Bindemittel

Die eingesetzten Maschinen und Fahrzeuge im Zuge der Brückenbauarbeiten bzw. bei Arbeiten

in Gewässernähe sind mit biologisch abbaubaren Bioölen und Schmierstoffen auszustatten, um

bei potenziell möglichen Stoffausträgen deren Wirkintensität zu minimieren.

Bautätigkeit in der Nähe von Oberflächengewässer sind stets Öl-Bindemittel vorzuhalten, um bei

Austritt von Ölen oder Treibstoffen diese unverzüglich aufnehmen zu können, bevor Einträge in

Grundwasser oder Oberflächenwasser erfolgen kann.

Sedimentfang, Sedimentschwellen

Bei einer Einleitung von Bauwasser in einen angrenzenden Vorfluter ist eine Sedimentklärung

des Abpumpwassers durch Einsatz von Sedimentfängen oder durch Flächendurchrieselung von

Vegetationsflächen (bspw. Grünlandflächen) durchzuführen. Beim Einbau von Durchlass- oder

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Auslaufbauwerken in Gewässerläufe sind bei größeren oder permanent wasserführenden Gewäs-

sern (hier: Uffe, Helme, Haferbach) mehreren Sedimentschwellen im Gewässerlauf unterhalb der

Einbaustelle für den Zeitraum der Bauphase einzubauen und aufgefangene Sedimente sorgfältig

auszukoffern.

Salzrückhaltung durch Regenrückhaltevorrichtungen

Gelöste Streusalze lassen sich mit konventionellen Regenrückhaltebecken nicht zurückhalten, so

dass diese unbehandelt den Vorflutern zugeleitet werden und in Helme oder Haferbach zu einem

erhöhten Schädigungsrisiko der Bachmuschelvorkommen führen können. Eine Reduzierung der

Salzbelastung ist durch die Errichtung von Verdunstungs- und Versickerungsmulden in Kombi-

nation mit einem Leichtflüssigkeitsabscheider möglich. In solch einem Grabensystem kann das

salzbelastete Wasser verweilen, verdunsten oder versickern. Die Salzfracht wird hierbei zurück-

gehalten. Nur bei sehr starken Regenereignissen erfolgt ein Überlaufen des Systems mit An-

schluss an den Vorfluter, jedoch kann in solchen Situationen von einem hohen Verdünnungsef-

fekt ausgegangen werden, um die Belastung durch gelöst Salze zu minimieren.

6.4 Landschaftspflegerische Maßnahmen

6.4.1 Maßnahmenkonzept

Als ein Schwerpunkt der landschaftspflegerischen Maßnahmen ist die Entwicklung erforderli-

cher Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, um insbesondere mögliche Beeinträchtigun-

gen des FFH-Gebietes Helme oder sonstiger besonders schützenswerter Artengruppen auszu-

schließen. Durch die in Kapitel 6.3 bzw. nachfolgend formulierten Maßnahmen können derartige

gravierende Beeinträchtigungen wirksam vermieden werden.

Weiterhin zeigt sich, dass die wesentlichen Konfliktsituationen, abgesehen von der allgemeinen

Flächenüberbauung, vor allem in den Auenbereichen von Helme, Uffe und Haferbach auftreten.

Entsprechend beabsichtigt das nachfolgende Kompensationskonzept, insbesondere die Auenbe-

reiche des Landschaftsraumes aufzuwerten, um die beschriebenen Konfliktschwerpunkte in ge-

eigneter Weise aufzufangen.

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Das Kompensationskonzept steht hier im Einklang einerseits mit den Zielen der Regionalpla-

nung, andererseits mit den Zielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die eine

Überführung aller europäischen Gewässer in einem guten ökologischen Zustand innerhalb eines

engen Zeitrahmens vorsieht. Dieser gute ökologische Zustand von Fließgewässern beinhaltet

insbesondere auch eine Strukturverbesserung der überwiegend stark ausgebauten und begradig-

ten Fließgewässer des betrachteten Landschaftsraumes. Wesentlicher Baustein für eine Struktur-

verbesserung an den Fließgewässern ist die Einrichtung von ungenutzten oder sehr extensiv ge-

nutzten Uferrandstreifen, in denen eine eigendynamische Entwicklung der Gewässer erfolgen

kann (Gewässerentwicklungskorridor). Daher beinhaltet das vorliegende Kompensationskonzept

als Schwerpunkt die Entwicklung solcher Entwicklungskorridore entlang der Helme (Schiedun-

gen – Helmebrücke L 2062) sowie entlang der Ichte (Ortslage Mackenrode – Mündung). Wei-

terhin soll entlang der Ohe zwischen Epschenrode und Speicher Schiedungen eine Ausweisung

von Gewässerrandstreifen erfolgen, um dieses "Agrargewässer" entsprechend auszuwerten und

seitliche Einträge aus der Landbewirtschaftung einzudämmen. Damit wird ggfs. später folgenden

Maßnahmen im Rahmen der WRRL vorgegriffen, die gesetzlich vorgegeben umzusetzen sind

und mit Eingriffsvorhaben kombinierbar sind. So kann erreicht werden, dass im betrachteten

Landschaftsraum nicht zwei Mal Flächen zur Verfügung zu stellen sind, um einerseits den Kom-

pensationsbedarf für die Ortsumgehungen zu decken und andererseits die erforderliche Maß-

nahmenumsetzung gem. WRRL zu ermöglichen.

Der Freistaat Thüringen, vertreten durch die Thüringer Landgesellschaft mbH, plant die Umset-

zung von weiteren Renaturierungsmaßnahmen an der Helme, um den verbindlichen Vorgaben

der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nachzukommen. Hierzu werden in den Maßnahmen-

komplexen MK04 (Gewässerabschnitt zwischen Schiedungen und Helmebrücke L 2062) Auf-

wertungsmaßnahmen im Gewässer, an den Gewässerböschungen sowie am Gewässerrand (Ufer-

streifen) geplant und liegen zur Genehmigung vor. Grundsätzlich wird es angestrebt, für erfor-

derliche Kompensationsmaßnahmen aus Eingriffsvorhaben diese Aufwertungsmaßnahmen an

Gewässern einzubeziehen, um den Flächenbedarf für landschaftspflegerische Maßnahmen zu

reduzieren. Daher werden für dieses Straßenbauvorhaben die bereits geplanten Maßnahmen des

Maßnahmenkomplexes MK04 gem. EU-WRRL einbezogen.

Weiterhin bezieht das Kompensationskonzept „Restflächen“ ein, die durch das Bauvorhaben

hinsichtlich Flurstückszuschnitt bzw. Bewirtschaftungszuschnitt entstehen, um die Belastungen

für Grundeigentümer und Bewirtschafter hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit zu minimieren.

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Es ist selbstverständlich, dass Rückbau- und Entsiegelungspotentiale im betrachteten Land-

schaftsraum als prioritäre Maßnahmen herangezogen werden, um die erwartete Überbauung mit

Fahrbahnen, Ingenieurbauwerken oder gepflasterten Beckenbereichen aufzufangen. Solche

Rückbau- und Entsiegelungsmöglichkeiten stehen jedoch nur sehr eingeschränkt zur Verfügung.

6.4.2 Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen

Neben den in Kapitel 6.3 bereits beschriebenen Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen zum

Gewässerschutz sind insbesondere folgende Maßnahmen anzuwenden:

Aufweitung Brückenbauwerk Helme

Die Aufweitung des Brückenbauwerks BW 05 über die Helme mit einer lichten Weite von ca.

38 m gewährleistet in Kombination mit der anvisierten lichten Höhe von 5,0 m eine ausreichende

Durchlässigkeit entlang der Helme als Leitlinie für Tierwanderbewegungen insbesondere für

Fledermäuse und andere Wildtiere gem. Vorgaben der M AQ (FGSV 2008). Die Brückenöff-

nung ermöglicht eine weitere Vernetzung des Gewässerlebensraumes dieses FFH-Gebietes an

der Helme und vermeidet somit gravierende Zerschneidungseffekte und dient als Schadensbe-

grenzungsmaßnahme hinsichtlich des Natura 2000-Gebietes Helme und der dort auftretenden

FFH-Arten bzw. Vögel.

Ausgestaltung von Gewässerdurchlassbauwerke 03 (Uffe)

Das Bauwerk 03 im Verlauf der Uffe ist zur Sicherung der ökologischen Funktion als Verbin-

dungselement und Leitlinie nachfolgend auszugestalten:

• Einbau der Durchlasssohle mindestens 20 cm unter Gewässersohle,

• Überdeckung der Bauwerkssohle mit einer ca. 20 cm mächtigen Auflage aus ortstypi-

schem Gewässersubstrat (kiesig-steiniges Substrat)

• Beibehalten des Gewässergefälles

• Einbau von Störsteine in versetzter Anordnung

• Ausbildung einer Niedrigwasser-Fließrinne

• Sicherung des Bauwerks-Auslasses mit einem Steinriegel als Sohlgurt

• Beidseitige Ausbildung von Trockenlaufbermen (Breite mindestens ca. 0,5 m)

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Gewässerverlegung

Mit einer Verlegung des Gewässers „Unter dem Hegelsberg“ wird eine ansonsten erforderliche

Verrohrung auf einer Länge von ca. 96 lfd.m vermieden. Der Graben wird stattdessen offen ge-

führt. Zur Förderung der Lebensraumfunktion (Ausbildung von Röhricht und Uferstaudenflur)

ist der neu anzulegende Gewässerabschnitt auf der Ackerseite mit einer abgeflachten Böschung

(Neigung < 1:2,5) und amphibischen Übergangsbereichen auszubilden.

Aufprallschutz und Leiteinrichtungen an Brückenbauwerken

Zur Vermeidung von Tierschlag bei Überquerung der Brücken BW 02, BW 04, BW 05 und

BW 10 und der angrenzenden Straßenabschnitte ist jeweils beidseitig des betroffenen Straßenab-

schnitts ein Aufprallschutz aus einer Plexiglas- oder Holzwand oder als engmaschiger Drahtzaun

gem. M AQ (FGSV 2008) anzubringen. Diese Überflughilfen werden beiderseits der Brücken-

bauwerke durch gestufte Gehölzpflanzungen und, soweit nicht schon vorhanden, durch Leit-

pflanzungen entlang der Fluglinien von Fledermäusen bzw. Vögeln ergänzt. Diese Maßnahmen

dienen als Schadensbegrenzungsmaßnahme hinsichtlich des Natura 2000-Gebietes Helme sowie

der vorkommenden FFH-Arten und Vögel.

Trassierung nördlich von Haferungen

Die ursprüngliche straßentechnische Planung beabsichtigte, die Trasse nördlich von Haferungen

um ca. 60 m weiter südlich über den Hamsterberg zu führen, um Einschnittstiefen zu reduzieren.

Aufgrund der in solch einem Fall jedoch zu konstatierenden Flächeninanspruchnahme hochwer-

tiger Biotopflächen (besonders geschützte Streuobstwiese, Naturdenkmal, Heckenstrukturen)

und Lebensräume wurde zur Eingriffsminimierung eine Verschiebung der Trasse nach Norden

eingeplant.

Beschränkung Baufeld

Auf der bauabgewandten Seite von empfindlichen vorhabensnahen Bereichen sind Bautabuzo-

nen auszuweisen und das Baufeld als Schutz vor mechanischer Beschädigung oder Überfahren

durch Bauzäune einzuschränken. Diese Maßnahme ist neben den Maßnahmen an Gewässern (s.

Kapitel 6.3) v.a. an Gehölzbeständen und mesophilen Grünlandbereichen durchzuführen.

Temporäre Berücksichtigung von pot. möglichem Amphibienvorkommen

Das Baufeld südlich der Helme im Abschnitt bis zur Landstraße (Bau-km 6+772 bis 6+902) ist

beidseitig und parallel zum Helmeufer durch einen temporären Amphibienschutzzaun für die

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gesamte Phase der Bautätigkeit in diesem Bereich zu sichern, um das Risiko von Amphibienvor-

kommen bzw. -zuzug in das Baufeld zu minimieren bzw. auszuschließen.

Gehölzrückschnitt

Der erforderliche Gehölzrückschnitt ist gem. § 39 Abs. 5 BNatSchG ausschließlich während der

Winterperiode im Zeitraum zwischen 1. Oktober und 28. Februar durchzuführen, um eine über-

mäßige Beeinträchtigung des Brutgeschehens bzw. eine Verletzung oder Tötung von baumbe-

wohnenden Arten zu vermeiden.

6.4.3 Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen

Wege-/Fahrbahnrückbau

In einigen Teilbereichen können Fahrbahnbereiche oder Teilabschnitte von Wirtschaftswegen

auf einer Gesamtfläche von ca. 16.672 m² vollständig rückgebaut und in Bodenstrukturen über-

führt werden. In diesen renaturierten Bereichen wird mittelfristig eine Bodenentwicklung ermög-

licht.

Anlage von mesophilem Grünland

Entlang des Straßenbauvorhabens sind in zwei Teilbereichen Umwandlung von Ackerflächen in

Extensivgrünland auf einer Gesamtfläche von ca. 14.197 m² vorgesehen. Die Bewirtschaftung

des Extensivgrünlands kann über eine extensive Beweidung gem. KULAP-Vorgaben (TMIL

2014) oder durch eine zweischürige Mahd unter Abfuhr des Mähgutes erfolgen. Neben dem di-

rekten Ausgleich von Grünlandverlusten dient diese Maßnahme durch die Extensivierung der

Bodennutzung und –beanspruchung auch dem Ausgleich von Bodenüberbauung und -

versiegelung.

Trassennaher Nutzungsentzug

Zur Aufwertung insbesondere der Schutzgüter Boden, Grundwasser sowie Arten und Biotope

sind entlang der neu entstehenden Ortsumgehungen stellenweise landwirtschaftliche Restflächen

auf einer Gesamtfläche von ca. 75.079 m² aus der Nutzung zu nehmen.

Durch die Nutzungsaufgabe auf diesen Teilflächen setzt eine Revitalisierung der permanent

durch Bodenumbruch, Bodenverdichtung, Dünger- und Pflanzenschutzmitteleinträge stark belas-

teten Böden ein, so dass sich mittelfristig naturnahe Bodenabschnitte entwickeln können. Durch

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Anlage von Grasfluren oder Sukzessionsbereichen erfährt diese Fläche eine deutliche Aufwer-

tung im Vergleich zur vorhandenen Nutzung überwiegend als Acker.

Gehölzpflanzungen

Es sind umfangreiche Gehölzpflanzungen im Bereich der entstehenden Straßenböschungen so-

wie vorgelagerter Restflächen vorgesehen, die neben dem Ausgleich von Gehölzverlusten v.a.

der landschaftlichen Einbindung des Straßenkörpers dienen.

Insbesondere die Gehölzbegrünung höherer Dammlagen entfaltet eine deutliche ausgleichende

Kompensationswirkung für das Schutzgut Landschaftsbild. Insgesamt sind entlang der Böschun-

gen ca. 11.618 m² Sträucher und 157 Bäume anzupflanzen.

Weiterhin sind auf den Kompensationsflächen entlang der Trasse Baum-, Baumgruppen, Feld-

gehölz-, Hecken- und Strauchanpflanzungen vorgesehen, um das Lebensraumangebot zu steigern

und die Trasse wirksam einzubinden. Insgesamt sind hierzu ca. 190 Bäume (Einzelbäume,

Baumreihen, -gruppen), ca. 8.728 m² Hecken, Strauchflächen sowie Feldgehölze anzulegen.

Gewässerrandstreifen

Zur Aufwertung der Fließgewässer (hier: Uffe, „Unter dem Hegelsberg“, „An der Haferunger

Straße“, Ohe) sollen auf insgesamt ca. 38.685 m² Gewässerrandstreifen entlang der Böschungs-

oberkante dort entwickelt werden, wo die ackerbauliche Nutzung bislang bis unmittelbar an das

betreffende Gewässer heranreicht. Zudem dienen die Randstreifen der Aufwertung des Lebens-

raumangebotes und unterstützen die Bodenfunktionen durch künftiges Unterbleiben der acker-

baulichen Nutzung. Innerhalb dieser Gewässerrandstreifen soll eine eigenständige Sukzessions-

entwicklung stattfinden. Ergänzende Baumpflanzungen sind nur in einigen Teilabschnitten vor-

gesehen. Eine Markierung der Streifen erfolgt durch regelmäßige Anpflanzungen kleinerer Wei-

dengruppen bzw. durch Markierung mit Holzpfählen.

Gewässerentwicklungskorridore, Maßnahmen gem. EU-WRRL

Im Einklang mit den Vorgaben der EU-WRRL und den konkreten Planungen der Thüringer

Landgesellschaft an der Helme (Maßnahmenkomplex MK04) sollen Gewässerentwicklungskor-

ridore an Ichte und Helme angelegt werden. Diese Entwicklungskorridore reichen an der Ichte

von der Ortslage Mackenrode bis zur Mündung in die Helme (überwiegend beidseitig, anfangs

nur einseitig) und an der Helme vom Speicher Schiedungen bis zur Helmebrücke der L 2062

(beidseitig). Innerhalb dieser nutzungsfreien Entwicklungskorridore soll den Gewässern Raum

für eine eigendynamische Entwicklung gegeben werden, so dass die Streifenbreite jeweils ca.

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10-15 m entlang des vorhandenen Gewässerufers beträgt. Neben dem Einbau von Strömungslen-

kern im Gewässerprofil werden teils Uferabflachungen und Gehölzpflanzungen vorgenommen,

um die Eigenentwicklung zu initiieren und auch zu kontrollieren. Diese Entwicklungskorridore

nehmen eine Gesamtfläche von ca. 191.411 m² ein.

Rückbau Überfahrtsverrohrung

Im Bereich der Uffe ist im Mündungslauf südlich der B 243 eine landwirtschaftliche Überfahrt

mit einem Betonrohrdurchlass (DN 1200) mit einer Länge von ca. 9,8 m zur Aufwertung des

Gewässerlaufs in eine Furt umzuwandeln.

Feuchtmulde, -brache

Zur Steigerung des Lebensraumangebotes ist es vorgesehen, Feuchtbiotope gewässernah in stra-

ßenabgewandten Bereichen anzulegen. Durch mindestens 1-1,5 m tiefen Bodenaushub sollen

Feuchtmulden auf einer Gesamtfläche von ca. 315 m² entlang der Ichte und auf ca. 680 m² im

Mündungsbereich von Ichte in die Helme angelegt werden.

Ergänzend ist im Mündungsbereich der Ichte auf einer Gesamtfläche von ca. 3.569 m² das Ge-

ländeniveau durch Abgrabung abzusenken, um dort eine Feucht-brache zu entwickeln.

Dieser großflächige Bodenabtrag erweitert auch das Retentionsraumvolumen im Hochwasserfall

und trägt damit zum Ausgleich des Retentionsflächenverlustes durch die Straßendammlage in-

nerhalb der Überschwemmungsgebiete von Ichte und Helme bei (s. nachfolgenden Maßnahmen-

punkt).

Ausweichräume für Revierverluste von Baum- und Gebüschbrutvögeln

Durch die geplanten Ortsumgehungen von Günzerode und Holbach wird es zu einer deutlichen

Verlagerung des Straßenverkehrs von der B243alt zur B243n kommen. Durch diese Verlagerung

werden derzeit bereits hoch belastete Auenbereiche der Helme östlich der geplanten Helmebrü-

cke bis nach Kleinwechsungen deutlich entlastet werden (ca. 280 ha). Dort werden künftig ge-

ringere Störeffekte durch den Straßenverkehr auftreten, so dass bereits vorhandene potentielle

Brutstätten aufgrund der zu erwartenden Verkehrsabnahme an Attraktivität für die verdrängten

Brutvögel zunehmen werden.

Maßnahmen für Waldeidechse

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Im Bereich des ehemaligen Bahndammes östlich von Pützlingen wird durch den geplanten Stra-

ßendamm Lebensraum für Waldeidechsen verloren gehen. Um solch einen Lebensraum wieder

herzustellen, sollen eidechsentypische Kleinstrukturen und Gebüschsäume entwickelt werden.

Maßnahmen für Feldlerchen

Innerhalb eines Suchraumes von ca. 585 ha südlich von Pützlingen/Haferungen sollen regelmä-

ßig rotierend insgesamt 105 Feldlerchenfenster à ca. 20 m² und 1.050 lfd.m Blühstreifen mit ei-

ner Breite von ca. 10 m angelegt werden, um die Revierverluste durch den Straßenneubau aufzu-

fangen.

Retentionsflächenausgleich

Zum Ausgleich von Retentionsflächenverlusten in den Überschwemmungsgebieten von Helme,

Ichte, Uffe und Haferbach sind Gewässerentwicklungskorridoren bzw. -streifen entlang von

Helme, Uffe und Ichte zur Erhöhung der Rauhigkeitsbeiwert der Strukturen und Vegetation in-

nerhalb dieser Korridore anzulegen, um durch die dadurch bedingte leichte Erhöhung der Hoch-

wasserspiegellage sogar eine Erweiterung des gesamten Retentionsvolumens zu erreichen.

6.5 Maßnahmen zu Einpassung in bebaute Gebiete

Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete sind wegen der ortsfernen Trassierung nicht

erforderlich.

6.6 Sonstige Maßnahmen nach Fachrecht

Sonstige Maßnahmen nach Fachrecht sind nicht erforderlich.

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7. Kosten

Die Kostenberechnung ist räumlich in nachfolgende Abschnitte gegliedert:

Abschnitt Bau-km Länge

[km]

Kosten

[Mio. €]

Ortsumgehung Holbach 1+629,64 bis 5+415,46 3,8 16,5

Ortsumgehung Günzerode 5+415,46 bis 11+426,174 6,1 30,0

Der Knotenpunkt Pützlingen ist im Abschnitt Ortsumgehung Günzerode enthalten.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf

46,5 Mio. € inkl. 19 % MwSt.

Die Kosten entsprechen der Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan 2015 und sind im

6. Bundesfernstraßenänderungsgesetz (FStrAbÄndG) vom 23. Dezember 2016 verankert.

Kostenträger der Maßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland. Eine Beteiligung Dritter ist

nicht vorgesehen.

Der Investitionsaufwand ist mit den Zielen der Herstellung einer leistungsfähigen Bundesstraße

sowie der Raumordnung/Landesplanung und Bauleitplanung begründet.

8. Verfahren

Für den Neubau der B 243, Ortsumgehung Holbach und Ortsumgehung Günzerode, ist die

Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §17 FStrG erforderlich.

9. Durchführung der Baumaßnahme

Der Neubau der B 243 schließt an den Knotenpunkt Mackenrode im Westen und an den Knoten-

punkt Großwechsungen im Osten an. Aufgrund des Erdmassendefizites der OU Holbach sollten

beide Ortsumgehungen in einem Zuge ausgeführt werden, falls die Rahmenbedingungen dies

zulassen.

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Sollte dies nicht möglich sein, ist zuerst die OU Günzerode zwischen dem Knotenpunkt Pützlin-

gen und dem Knotenpunkt Großwechsungen auszubauen, um einen verkehrswirksamen Ab-

schnitt herzustellen und um die für die OU Holbach notwendigen Erdmassen zu gewinnen.

Es sind besonders zu beachten:

- Ausbau der L 2064, L 2062, K 31 Bereich Bau-km 7+300, K 31 Bereich Bau-km 10+600

(Abstimmungen mit der Ausführung der Bauwerke, Verkehrsführung w. d. Bauzeit, ggf.

Vollsperrungen)

- Verlegung von Versorgungsleitungen.

Die Baustelle wird über das klassifizierte Netz und im Längsverkehr über die neu zu bauende

Trasse erschlossen.