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Unterlage 1 Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern Straße / Abschnitt / Station: St 2242_300_0,000 bis St 2242_320_0,972 St 2242 Fürth - Erlangen Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf (gemeindliche Sonderbaulast) PROJIS-Nr.: FESTSTELLUNGSENTWURF Erläuterungsbericht Straßenneubau Abteilungsleiter gez. Manzke Erlangen, den 19.12.2018 Tiefbauamt Erlangen Amtsleiter gez. Pfeil Erlangen, den 19.12.2018 Referat VI gez. Weber Erlangen, den 19.12.2018

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Unterlage 1

Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern Straße / Abschnitt / Station: St 2242_300_0,000 bis St 2242_320_0,972

St 2242 Fürth - Erlangen Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf

(gemeindliche Sonderbaulast) PROJIS-Nr.:

FESTSTELLUNGSENTWURF

Erläuterungsbericht

Straßenneubau

Abteilungsleiter gez. Manzke

Erlangen, den 19.12.2018

Tiefbauamt Erlangen

Amtsleiter gez. Pfeil

Erlangen, den 19.12.2018

Referat VI

gez. Weber

Erlangen, den 19.12.2018

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St 2242 Fürth - Erlangen Erläuterungsbericht Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf

19.12.2018 Seite: 2

Inhaltsverzeichnis:

1. Darstellung des Vorhabens ...................................................................................................... 6

1.1 Planerische Beschreibung ....................................................................................................... 6

1.2 Straßenbauliche Beschreibung ................................................................................................ 8

1.3 Streckengestaltung ................................................................................................................ 10

2. Begründung des Vorhabens .................................................................................................. 11

2.1 Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren ................. 11

2.2 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung .............................................................................. 11

2.3 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan) ....................................... 11

2.4 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens ............................................ 12

2.4.1 Ziele der Raumordnung/Landesplanung und Bauleitplanung ................................................ 12

2.4.2 Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse .......................................................... 13

2.4.3 Verbesserung der Verkehrssicherheit .................................................................................... 15

2.5 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen ......................................................... 15

2.6 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses ........................................... 15

3. Vergleich der Varianten und Wahl der Linie .......................................................................... 16

3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes ........................................................................... 16

3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten ............................................................................. 17

3.2.1 Variantenübersicht ................................................................................................................. 17

3.2.2 Nullvariante ............................................................................................................................ 19

3.2.3 Variante 3 ............................................................................................................................... 24

3.2.4 Variante 5 ............................................................................................................................... 25

3.2.5 Variante 6 ............................................................................................................................... 26

3.2.6 Variante 6a ............................................................................................................................. 28

3.3 Variantenvergleich ................................................................................................................. 30

3.3.1 Raumstrukturelle Wirkungen .................................................................................................. 30

3.3.2 Verkehrliche Beurteilung ........................................................................................................ 30

3.3.3 Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung .................................................................. 31

3.3.4 Umweltverträglichkeit ............................................................................................................. 33

3.3.4.1 Darstellung der Umweltauswirkungen ................................................................................... 33

3.3.4.2 Vermeidung und Ausgleichbarkeit von Umweltauswirkungen ............................................... 34

3.3.5 Wirtschaftlichkeit .................................................................................................................... 34

3.3.5.1 Investitionskosten ................................................................................................................... 34

3.3.5.2 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ............................................................................................... 35

3.4 Gewählte Linie ....................................................................................................................... 35

4. Technische Gestaltung der Baumaßnahme .......................................................................... 38

4.1 Ausbaustandard ..................................................................................................................... 38

4.1.1 Entwurfs- und Betriebsmerkmale ........................................................................................... 38

4.1.2 Vorgesehene Verkehrsqualität ............................................................................................... 38

4.1.3 Gewährleistung der Verkehrssicherheit ................................................................................. 39

4.2 Bisherige/zukünftige Straßennetzgestaltung ......................................................................... 41

4.3 Linienführung ......................................................................................................................... 44

4.3.1 Beschreibung des Trassenverlaufes ...................................................................................... 44

4.3.2 Zwangspunkte ........................................................................................................................ 45

4.3.3 Linienführung im Lageplan ..................................................................................................... 46

4.3.4 Linienführung im Höhenplan .................................................................................................. 47

4.3.5 Räumliche Linienführung und Sichtweiten ............................................................................. 48

4.4 Querschnittsgestaltung .......................................................................................................... 49

4.4.1 Querschnittselemente und Querschnittsbemessung ............................................................. 49

4.4.2 Fahrbahnbefestigungen ......................................................................................................... 53

4.4.3 Böschungsgestaltung ............................................................................................................. 54

4.4.4 Hindernisse in Seitenräumen ................................................................................................. 54

4.5 Knotenpunkte, Weganschlüsse und Zufahrten ...................................................................... 56

4.5.1 Anordnung von Knotenpunkten ............................................................................................. 56

4.5.2 Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte ..................................................................... 57

4.5.3 Führung von Wegeverbindungen in Knotenpunkten und Querungsstellen, Zufahrten ......... 61

4.6 Besondere Anlagen ................................................................................................................ 63

4.7 Ingenieurbauwerke ................................................................................................................. 63

4.8 Lärmschutzanlagen ................................................................................................................ 66

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St 2242 Fürth - Erlangen Erläuterungsbericht Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf

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4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen .................................................................................................. 66

4.10 Leitungen................................................................................................................................ 67

4.11 Baugrund/Erdarbeiten ............................................................................................................ 67

4.12 Entwässerung ........................................................................................................................ 68

4.13 Straßenausstattung ................................................................................................................ 68

5. Angaben zu Umweltauswirkungen ......................................................................................... 69

5.1 Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit ........................................................... 69

5.2 Naturhaushalt ......................................................................................................................... 69

5.2.1 Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt ......................................................................................... 69

5.2.2 Boden ..................................................................................................................................... 71

5.2.3 Wasser ................................................................................................................................... 72

5.2.4 Klima/ Luft .............................................................................................................................. 72

5.3 Landschaftsbild ...................................................................................................................... 73

5.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ....................................................................................... 74

5.5 Artenschutz ............................................................................................................................ 74

5.6 Natura 2000-Gebiete .............................................................................................................. 75

5.7 Weitere Schutzgebiete ........................................................................................................... 75

6. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von erheblichen Umweltauswirkungen nach Fachgesetzen ............................................................................ 76

6.1 Lärmschutzmaßnahmen ........................................................................................................ 76

6.2 Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen ............................................................................... 76

6.3 Maßnahmen zum Gewässerschutz ....................................................................................... 76

6.4 Landschaftspflegerische Maßnahmen ................................................................................... 76

6.5 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete ................................................................. 77

6.6 Sonstige Maßnahmen nach Fachrecht .................................................................................. 77

7. Kosten .................................................................................................................................... 78

8. Verfahren................................................................................................................................ 78

9. Durchführung der Baumaßnahme ......................................................................................... 78

10. Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................... 80

11. Tabellenverzeichnis ............................................................................................................... 80

12. Anlagen .................................................................................................................................. 80

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St 2242 Fürth - Erlangen Erläuterungsbericht Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf

19.12.2018 Seite: 4

Abkürzungsverzeichnis:

ABS Ausbaustrecke

AS Anschlussstelle

Az Aktenzeichen

B 8 Bundesstraße 8

BAB A73 Bundesautobahn 73

Bau-km Baukilometrierung

BayStrWG Bayerisches Straßen- und Wegegesetz

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz

BP Bebauungsplan

BW 1 Bauwerk 1

DB Deutsche Bahn

dB(A) Dezibel

DN Nennweite

EKL 3 Entwurfsklasse 3

ER 5 Kreisstraße 5

FFH-Gebiet Fauna-Flora-Habitat

Flst.Nr. Flurstück Nummer

FNP Flächennutzungsplan

GZ Güterzentrum

ha Hektar

HBS 2015 Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Ausgabe 2015

Kfz/24h Kraftfahrzeuge am Tag

KP Knotenpunkt

LA 1 Linksabbiegespur Typ 1

LS IV Landstraße Kategorie IV

LSA Lichtsignalanlage

LSG Landschaftsschutzgebiet

öFW öffentlicher Feld- und Waldweg

PIK poduktionsintegrierte Kompensation

R Radius

Rmin Mindestradius

RAL 2012 Richtlinien für die Anlage von Landstraße, Ausgabe 2012

RASt 06 Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006

RIN Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung

RQ 11 Regelquerschnitt mit 11 m Querschnittsbreite (Fahrbahn und Bankette)

saP spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

St 2242 Staatsstraße 2242

SV Schwerverkehr

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St 2242 Fürth - Erlangen Erläuterungsbericht Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf

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OD Ortsdurchfahrt

OU Ortsumgehung

UG Untersuchungsgebiet

UVP Umweltverträglichkeitsprüfung

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

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St 2242 Fürth - Erlangen Erläuterungsbericht Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf

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1. Darstellung des Vorhabens

1.1 Planerische Beschreibung

Im 7. Ausbauplan vom 11.10.2011 für die Staatstraßen in Bayern der Obersten Baubehörde

im Bayerischen Staatsministeriums des Innern ist der Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf

im Zuge der St 2242 mit der Dringlichkeit 1R eingestuft.

Der vorliegende Entwurf behandelt den Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf östlich des

Brückenbauwerks BW 1 über die DB-Neubaustrecke bis zur Weinstraße (Kreisstraße ER 3).

Die Maßnahme hat eine Länge von 2,0 km.

Entsprechend der Sonderbaulastvereinbarung vom 19.11.2013 ist die Stadt Erlangen Träger

der Straßenbaumaßnahme. Die Straße soll als St 2242 gewidmet werden und mit Verkehrs-

freigabe in die Baulast des Freistaates Bayern übergehen. Sofern die Sonderbaulastverein-

barung nach Rechtskraft der Planfeststellungsbeschlusses dahingehend geändert werden

sollte, dass die Baulastträgerschaft von der Stadt Erlangen wieder an den Freistaat Bayern

zurückgegeben wird, erfolgt die Durchführung der Maßnahme sowie die Kostentragung

durch den Freistaat Bayern, soweit im Regelungsverzeichnis keine andere Regelung getrof-

fen ist.

Abbildung 1: Linie der OU Eltersdorf

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St 2242 Fürth - Erlangen Erläuterungsbericht Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf

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Die Kreisstraße ER 5 verbindet derzeit die St 2242 südlich von Eltersdorf mit der AS Erlan-

gen – Eltersdorf der BAB A73 und liegt unmittelbar an der Stadtgrenze zu Nürnberg auf Er-

langer Stadtgebiet. Im Anschluss daran soll die neue Ortsumgehung Eltersdorf errichtet wer-

den. Sie wird die DB-Bestandsstrecke überqueren, nach Norden schwenken und an der

Weinstraße enden.

Die Staatsstraße 2242 führt von der B 8 in Fürth, Stadtteil Poppenreuth (in Nähe der An-

schlussstelle Fürth-Poppenreuth der A 73) in nördlicher Richtung über die Stadtteile Stadeln

und Mannhof nach Erlangen. Südlich der BAB A3 wird auf dem Gebiet der Stadt Erlangen

der Stadtteil Eltersdorf, nördlich der A3 der Stadtteil Bruck durchquert. Weiter nach Norden

kreuzt sie die B 4 (in Nähe der Anschlussstelle Erlangen Bruck der A73), führt über die Äu-

ßere Brucker Straße und endet schließlich an der Güterhallenstraße (Staatsstraße 2240).

Die St 2240 schwenkt hier nach Osten und verläuft bis zur Kreuzung mit der Kurt-

Schumacher-Straße / Sieglitzhofer Straße. Von hier verläuft die St 2242 in nördlicher bzw.

östlicher Richtung über Marloffstein und Effeltrich bis zur St 2260 bei Egloffstein.

Mit Verkehrsfreigabe erfolgt eine Umstufung. Die ER 5 wird mit der Ortsumgehung, der ER 3

(Weinstraße) und der Kurt-Schumacher-Straße zur St 2242 gewidmet werden. Die St 2242 in

Eltersdorf und Bruck wird zur Kreisstraße abgestuft.

Abbildung 2: Straßennetz mit künftigem Staatsstraßenverlauf

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St 2242 Fürth - Erlangen Erläuterungsbericht Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf

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Der künftige Streckenzug der St 2242 verbindet im gegenständlichen Abschnitt den Erlanger

Stadtteil Tennenlohe (GZ) bzw. die Fürther Stadtteile Stadeln und Vach (GZ) mit der BAB

A73 (VFS I). Nach RIN ist die St 2242 somit der Verbindungsfunktionsstufe (VFS) IV zu zu-

ordnen (siehe nachfolgendes Bild 13 der RIN). Für die Verbindungsfunktion der St 2242 im

gegenständlichen Abschnitt definiert die RIN eine anzustrebende, mittlere PKW-

Fahrgeschwindigkeit in Höhe von 50 – 60 km/h.

Bild 13 RIN: Einstufung von Netzelementen zur Anbindung von zentralen Orten in Abhängigkeit

der Entfernung zum übergeordneten Netz

1.2 Straßenbauliche Beschreibung

Die Länge des Planungsabschnittes beträgt 2,0 km. Die Ortsumgehung schließt an die Pla-

nung der DB Netz AG zur Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld, S-Bahn Nürnberg – Forch-

heim an.

Die westlich des DB-Planungsabschnitts befindliche Rampe Ost der Anschlussstelle Elters-

dorf der BAB A73 muss aus Gründen der Leistungsfähigkeit verbreitert und der Knotenpunkt

mit einer Lichtsignalanlage ausgestaltet werden. Sie überquert unmittelbar nach dem Bau-

beginn bei km 0+050 mit einem Bauwerk die bestehende Bahnlinie Nürnberg – Erlangen.

Östlich der Bahnlinie verläuft die Trasse parallel zur Bahnlinie im Bereich landwirtschaftlich

genutzter Flächen. Sie quert im Süden den Rinnigweg, im Norden die Flurstraße. Parallel zur

Trasse befindet sich der Stadtweg zwischen der Bahnlinie und der geplanten Ortsumgehung.

Der Hutgraben quert die Trasse südlich der Flurstraße von Ost nach West.

Im weiteren Verlauf mündet die Ortsumgehung in die Weinstraße. Die Verknüpfung mit der

Weinstraße (ER 3) ist durch einen Kreisverkehrsplatz vorgesehen.

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St 2242 Fürth - Erlangen Erläuterungsbericht Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf

19.12.2018 Seite: 9

Die Straße „Am Pestalozziring“ erhält eine Einmündung mit Tropfen und Dreiecksinsel und

einer Linksabbiegespur.

Das Planungsende für die Fahrbahn liegt östlich der Straße „Am Pestalozziring“ am Ende

der Verziehungsstrecke für den Linksabbiegestreifen. Das Ende des parallel verlaufenden

öffentlichen Feld- und Waldweg liegt bei Bau-km 2+264 an einer Feldwegeinmündung.

Für die Trassierung sind die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) maßgebend.

Für Straßen der Kategorie LS IV ist gemäß RAL die EKL 4 vorgesehen. Die der Planung

zugrunde zu legende Entwurfsklasse hängt auch maßgebend von der künftigen Verkehrs-

nachfrage ab. Die Verkehrsprognose geht von ca. 14.400 Kfz/24h mit einem Schwerver-

kehrsanteil von rund 5,5 % aus.

Bei der aktuell prognostizierten Verkehrsbelastung für die Ortsumgehung Eltersdorf ist nach

RAL, Tabelle 8 im Hinblick auf die Bestimmung der Entwurfsklasse ab einer Verkehrsbelas-

tung von 3.000 Kfz/24h bzw. ab einem SV > 150 Kfz/24h die Aufstufung von EKL 4 in EKL 3

der Regelfall. Die Ortsumgehung Eltersdorf ist somit nach EKL 3 der RAL 2012 zu planen.

Die Ortsumgehung erhält einen Regelquerschnitt RQ 11 für Straßen nach EKL 3 der Richtli-

nie für die Anlage von Landstraßen, Ausgabe 2012 (RAL 2012) mit 8,00 m Fahrbahnbreite.

Der Querschnitt gliedert sich in:

Bankett 1,50 m

Randstreifen 0,50 m

Fahrstreifen 2 x 3,50 m 7,00 m

Randstreifen 0,50 m

Bankett 1,50 m

Gesamt 11,00 m

Vom Baubeginn bis zum Stadtweg bei ca. Bau-km 0+250 wird ein kombinierter Geh- und

Radweg mit einer Breite von 2,50 m auf der Südseite die Straße begleiten. Er wird durch

einen 2,50 m breiten Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt. In Richtung Norden wird ab

dem Stadtweg ein Wirtschaftsweg mit einer Breite von b = 3,50 m am Dammfuß angelegt. Er

dient auch als Geh- und Radweg. Ab dem Kreisverkehr Nord wird er mit einer Breite von

3,00 m über das Bauende hinaus bis zum Verbindungsweg Weinstraße / Flurstraße an der

Brücke der Weinstraße über die Autobahn A3 geführt.

Für die Verknüpfung mit dem untergeordneten Wegenetz sind höhengleiche Knotenpunkte

vorgesehen. Sie wurden im Verkehrsgutachten berechnet. Es sind Einmündungen nach LA

2, Tabelle 27 der RAL mit Linksabbiegespur und Tropfen in der untergeordneten Straße oder

Kreisverkehrsanlagen möglich.

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1.3 Streckengestaltung

Für die Umsetzung der geplanten Baumaßnahme ist ein Planfeststellungsverfahren erforder-

lich.

Im Sinne der Landschaftsplanung bzw. –gestaltung sind die Böschungen der Trasse mit ei-

ner Rasenmischung anzusäen und mit Gehölzen zu bepflanzen, um eine bessere Einbin-

dung in die Landschaft zu erwirken. Dies kann gleichermaßen eine Abgrenzung zu den an-

grenzenden landwirtschaftlichen Flächen sein und einen gewissen Sichtschutz bieten.

Die Querungsbauwerke sind nicht für Querung von Fischotter/ Biber oder Fledermäuse zu

gestalten, da keine aktuell genutzten Verbundstrukturen gequert werden (vgl. U 19.2). Für

das Bauwerk 3 (Durchlass Hutgraben) wird die Dimensionierung und Gestaltung nach arten-

schutzrechtlichen und gewässerschutzrechtlichen Aspekten betrachtet und festgelegt.

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2. Begründung des Vorhabens

2.1 Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren

Die Ortsumgehung ist im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

(FNP) 2003 als Hauptverkehrsstraße dargestellt.

In der Dringlichkeitsliste des 7. Ausbauplans für die Staatsstraßen in Bayern (Stand:

11.10.2011) wird die Ortsumgehung derzeit in die Dringlichkeit 1R mit einem Realisierungs-

horizont frühestens zwischen 2021 und 2025 eingestuft. Aufgrund der Bedeutung für den

Ortsteil Eltersdorf hat die Stadt Erlangen mit dem Freistaat Bayern eine Sonderbaulastver-

einbarung geschlossen, damit die Realisierung der Ortsumfahrung zu einem früheren Zeit-

punkt möglich werden könnte.

Die Planungen für die Ortsumgehung Eltersdorf wurden Mitte März 2014 aufgenommen. Zu

Beginn der Planung wurden auch Varianten der EKL 4 untersucht (Variante 1, 2 und 4). Mit

Festlegung der EKL 3 werden diese Varianten jedoch in der weiteren Planung nicht weiter

betrachtet.

Die Ortsumgehung schließt am Baubeginn an die Planung der ehemals DB ProjektBau zur

Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld, S-Bahn Nürnberg – Forchheim an. Hierfür liegt mit

Beschluss vom 30.10.2009 ein Planrecht vor. Diese Planung beinhaltet den Neubau des

BW 1 sowie Straßenanpassungsmaßnahmen im westlichen Anschlussbereich und wird

durch die DB Netz AG realisiert. Damit diese Maßnahmen mit den Anforderungen der künfti-

gen Staatsstraßenumfahrung konform gehen, wurde zwischenzeitlich eine Planänderung

durchgeführt. Hierfür liegt der Genehmigungsbescheid der Regierung von Mittelfranken vom

25.10.2017 vor.

2.2 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Ortsumgehung Eltersdorf erfüllt nicht die Kriterien des Art. 37 BayStrWG und des

Art. 39 a BayWaldG. Somit ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich.

2.3 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan)

Die Maßnahme ist nicht Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes. Ein besonderer natur-

schutzfachlicher Planungsauftrag ist hier nicht gegeben.

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St 2242 Fürth- Erlangen Erläuterungsbericht Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf

19.12.2018 Seite: 12

2.4 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens

2.4.1 Ziele der Raumordnung/Landesplanung und Bauleitplanung

Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern aus dem Jahr 2018 ist „die Verkehrsinfra-

struktur in ihrem Bestand leistungsfähig zu erhalten und durch Aus-, Um- und Neubaumaß-

nahmen nachhaltig zu ergänzen“ bzw. muss „das Netz der Bundesfernstraßen sowie der

Staats- und Kommunalstraßen leistungsfähig erhalten und bedarfsgerecht ergänzt werden.“

„Über die Staatsstraßen sind die nicht an Bundesfernstraßen liegenden zentralen Orte an

das nationale sowie an das regionale Verkehrsnetz angebunden. Deren Aus- und Neubau

richtet sich nach dem Ausbauplan für die Staatsstraßen, der unter Einbindung der Regiona-

len Planungsverbände aufgestellt wird.“

Der Durchgangsverkehr im Ortskern führt zu Belastungen für die Anwohner. Mit dem Bau

der Ortsumgehung Eltersdorf und der damit verbundenen Umverlegung der St 2242 aus dem

Ortskern Eltersdorf heraus (im Rahmen des beiliegenden Umstufungskonzeptes) wird die

bisherige Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr entlastet. Die Verkehrssicherheit insbe-

sondere auch für Fußgänger und Radfahrer wird auf Grund der reduzierten Verkehrsbelas-

tung in Eltersdorf und Bruck verbessert.

Mit der Umsetzung der Maßnahme und der Verlagerung der St 2242 ergibt sich die Möglich-

keit, die Staatsstraße abzustufen und den Straßenraum im Ortskern nach der Verkehrsent-

lastung aufzuwerten.

Die Baumaßnahme trägt dazu bei, dass der motorisierte Individualverkehr im Oberzentrum

Erlangen flüssiger gestaltet wird. Die Ausbaumaßnahme wird damit den Zielen des Regio-

nalplans gerecht (s. Kap. B V Ziele 1.1.2 und 1.4.1). Die Ortsumgehung Eltersdorf wird mit

einem begleitenden Geh- und Radweg ausgestattet, welcher zur Sicherheit von Radfahrern

und Schülern beiträgt. Mit der Baumaßnahme wird das regionale und örtliche Radwegenetz

verbessert. Die Attraktivität für Berufstätige und Schüler per Fahrrad von den Randbereichen

zu Arbeitsplatz bzw. Schule im Zentrum zu gelangen wird durch die Baumaßnahme verbes-

sert, was wiederum zur Verminderung des motorisierten Individualverkehrs beiträgt (s. Kap.

B V Ziele und Begründung 1.5.3). Die Planung der Ortsumgehung wird somit den Zielen der

Regionalplanung gerecht.

Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP 2003) ist eine Trasse für die

OU Eltersdorf dargestellt und somit im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung berück-

sichtigt.

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St 2242 Fürth- Erlangen Erläuterungsbericht Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf

19.12.2018 Seite: 13

Im Süden - entlang des Stadtweges und des Rinnigweges - ist im FNP 2003 eine ca. 21 ha

große Gewerbefläche dargestellt. Die Anschlussstelle Erlangen-Eltersdorf der A73 liegt we-

niger als einen halben Kilometer entfernt. Im Falle der Entwicklung der Gewerbeflächen

könnten diese ohne Querung und Belästigung von Wohngebieten über die geplante Ortsum-

fahrung an das überörtliche Straßennetz angebunden werden.

Im Norden der Weinstraße liegt ein Gewerbegebiet mit einer Größe von insgesamt ca. 33 ha.

Darin befindet sich eine 5 ha große, derzeit mindergenutzte Fläche. Sie stellt ein wichtiges

gewerbliches Entwicklungspotential für die Stadt Erlangen dar. Aufgrund des vorhandenen

Baurechts wäre eine kurzfristige Mobilisierung möglich. Die Fläche hat aufgrund der Lage

nahe der S-Bahnhaltestelle Eltersdorf ein hohes Entwicklungspotential.

Ein ausreichend leistungsfähiger und regelkonformer Anschluss der Gewerbeflächen ist bei

der Planung der Ortsumfahrung zu berücksichtigen.

Für das Gewerbegebiet im Norden der Weinstraße gelten die Bebauungspläne E 226, E 264

mit 1. Deckblatt. Im Geltungsbereich dieser Pläne ist auch die Weinstraße enthalten. Außer-

dem liegt mit Flst.Nr. 688 – Gemarkung Eltersdorf – (westliche Teilfläche) eine im BP E 381

festgesetzte externe Ausgleichsfläche im Einwirkungsbereich der Trassenvarianten. Die Zie-

le der verbindlichen Bauleitplanung werden beachtet.

Städtebauliche Maßnahmen sind von der Planung nicht betroffen.

Entlang des Hutgrabens befinden sich planfestgestellte Ausgleichsflächen der Bahn, welche

bei der Planung der OU zu berücksichtigen sind.

2.4.2 Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse

Im Status Quo ist die Ortsdurchfahrt von Eltersdorf im Zuge der St 2242 mit ca.

11.500 Kfz/24h in Anbetracht der engen Ortslage und der angrenzenden Randnutzungen

sehr hoch belastet. Großen Anteil an dieser Verkehrsbelastung hat der hohe Durchgangs-

verkehr, der von der BAB A73-Anschlussstelle Eltersdorf über die Ortsdurchfahrt im Zuge

der Eltersdorfer Straße (St 2242) und weiter über die Weinstraße (ER 3) Verkehrsbeziehun-

gen in den Süden und Osten von Erlangen hat.

Im Rahmen der Bestandsaufnahme zur Verkehrsuntersuchung wurden die verkehrlichen

Randbedingungen im Streckenabschnitt zwischen Anschlussstelle Eltersdorf (BAB A73/ ER

5) über die St 2242 und ER 3 bis zum relevanten Netzschluss der Anschlussstelle B 4 an die

ER3 betrachtet. Hierbei wurden neben der hohen Belastung der OD Eltersdorf weitere Defizi-

te im Bereich von Knotenpunkten im klassifizierten Straßennetz im Bestand offenbar.

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19.12.2018 Seite: 14

Die Lichtsignalanlagen Weinstraße/ Äußere Tennenloher Straße / Lachnerstraße sind im

Ausbaustandard und Steuerungsablauf der aktuellen Verkehrssituation nicht angepasst. Sie

enthalten keine Abbiegespuren und haben durch eine gleichzeitige Freigabe der jeweils ge-

genläufigen Zufahrten unzureichende Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit.

Der Knotenpunkt der Rampe B 4 West / Weinstraße./ Sebastianstraße ist im Ausbaustan-

dard und der Betriebsform der aktuellen Verkehrssituation nicht angepasst: Er hat keine Ab-

biegespuren bzw. Aufstellflächen für Linksabbieger und hat im Zuge der Hauptrichtung als

vorfahrtsgeregelter Knotenpunkt die Kapazitätsgrenze erreicht.

Der Kreisverkehr der Rampe B 4 Ost/ K.-Schumacher-Straße zeigt eine regelmäßige Über-

lastungssituation auf der Rampe B 4 Ost mit Rückstau bis auf die durchgehende Strecke. Es

kommt zu Beeinträchtigung der Verkehrsqualität auch auf der B 4 in Fahrtrichtung Norden

und zu einem erhöhten Unfallrisiko (Auffahren auf Stauende).

Für die Verkehrsprognose ohne Ortsumgehung Eltersdorf wurde das Verkehrsmodell der

Stadt Erlangen für den Prognosebezugsfall 2030 hinzugezogen. Bzgl. der Verkehrsbelastun-

gen zeigt sich in der Ortsdurchfahrt Eltersdorf (St 2242) ein weiterer Anstieg um ca. 10% -

15 % und im Zuge der Weinstraße (ER 3) bis zur Anschlussstelle B 4 ein Anstieg um ca.

10%.

Damit verstärken sich im Prognosebezugsfall 2030 in der Ortslage Eltersdorf die Beeinträch-

tigungen infolge des hohen Verkehrsaufkommens im Vergleich zum Status Quo. Ebenso

verschärfen sich die Defizite des Verkehrsablaufs und der Verkehrssicherheit an den oben-

genannten Knotenpunkten im weiteren Streckenverlauf.

Gemäß Prognoseplanfall 2030 mit Ortsumgehung Eltersdorf ergeben sich folgende Wir-

kungen für die Verkehrsverteilung im betrachteten Netzabschnitt im Vergleich zum Progno-

sebezugsfall 2030:

Entlastung der Ortsdurchfahrt Eltersdorf (St 2242) um ca. 58%

Entlastung der Weinstraße (ER 3) westlich der OU Eltersdorf um ca. 14%

Verkehrsbelastung der OU Eltersdorf (St 2242 neu) ca. 14.400 Kfz/ 24h

Mehrbelastung der Weinstr. östlich Anschluss der OU Eltersdorf zwischen ca. 3.900 Kfz/ 24h und 4.600 Kfz/ 24h.

Keine nennenwerten verkehrlichen Auswirkungen auf den Streckenabschnitt im weite-ren Verlauf ab dem Knotenpunkt Weinstraße / Äußere Tennenloher Straße / Lachner-straße.

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2.4.3 Verbesserung der Verkehrssicherheit

Im Zuge der OD Eltersdorf (Streckenzug Eltersdorfer Straße – Weinstraße) ergeben sich

infolge der Entlastung Verbesserungen der Verkehrssicherheit, sowohl für den Kfz-Verkehr

(Ein- und Abbiegevorgänge mit vermindertem Konfliktpotenzial) als auch für den Fußverkehr

(sichereres Queren der Fahrbahn) und den Radverkehr (geringeres Konfliktpotenzial bei

gemeinsamer Führung mit dem fließenden Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn).

2.5 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen

Durch die Verlagerung des Verkehrs von der Ortsdurchfahrt auf die Neubaustrecke ergibt

sich eine erhebliche Entlastung der Ortslage.

Mit dieser Verringerung des Verkehrsaufkommens insbesondere des Schwerverkehrs in El-

tersdorf verringern sich die Lärm- und Abgasemissionen sowie die Belastungen durch Staub

und Erschütterungen. Gleichzeitig ermöglicht die Verkehrsverlagerung die Verbesserung der

städtebaulichen Situation und die Erhöhung der Attraktivität.

2.6 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses

Der Bau der Ortsumgehung stellt eine Verkehrs- und Lärmentlastung, sowie eine Reduzie-

rung der Abgasemissionen innerhalb des Ortsbereiches Eltersdorf dar. Die Verkehrssicher-

heit in der Ortsdurchfahrt ist dringend zu verbessern. Ein sicheres Ein- und Abbiegen in bzw.

von der St 2242 ist nicht gegeben. Linksabbiegespuren und Lichtsignalanlagen sind mit Aus-

nahme an der Einmündung der Weinstraße nicht vorhanden.

Gefährdet sind im gesamten Ortsbereich vor allem Fußgänger und Radfahrer. Radfahrstrei-

fen bzw. Radschutzstreifen sind nicht vorhanden. An Engstellen wurde der Gehweg unter-

brochen bzw. eingeengt. Mit dieser Maßnahme werden die Verkehrsverhältnisse und Ver-

kehrssicherheit erheblich verbessert.

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3. Vergleich der Varianten und Wahl der Linie

3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes

Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich auf der Ostseite der Bahnlinie von der Verlängerung

der ER 5 an der Anschlussstelle der A 73 bis zur Weinstraße.

Der Planungsraum verläuft anteilig durch das Landschaftsschutzgebiet „Hutgraben mit Win-

kelfeld und Wolfsmantel“. Weitere nationale und internationale Schutzgebiete sind nicht be-

troffen. Durch das Untersuchungsgebiet verläuft der „Hutgraben“ als bedingt naturnahes

Fließgewässer. Es weist einen an der Bahnanlage aufgeweiteten Retentionsraum auf und

unterliegt dem Schutz von § 30 BNatSchG.

Des Weiteren kommen in der Feldlandschaft Gehölzinseln mit einer Bedeutung für Vögel

und Fledermäuse vor. An einem Feldgehölz am Hutgraben im nordöstlichen Untersuchungs-

gebiet befindet sich ein Bau des streng geschützten Bibers. Zudem wurden in der Feldland-

schaft der Kiebitz als streng geschützte Brutvogelart sowie Feldlerchen und Rebhühner als

bedrohte und besonders geschützte Brutvogelarten festgestellt.

Von der Bahntrasse sowie von der Weinstraße im Norden gehen Vorbelastungen aus. In den

bahnnahen Bereichen liegt demnach bereits eine Minderung der faunistischen Funktionen

vor. Zudem kommen hier keine Feldgehölze vor, die zum einen wertvolle Biotope, zum ande-

ren Faunalebensräume darstellen.

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3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten

3.2.1 Variantenübersicht

Die Nullvariante betrachtet den Ausbau der St 2242 in der Ortsdurchfahrt Eltersdorf (ohne

Ortsumgehung) vom Ortseingang im Süden bis zur Weinstraße und den Ausbau der Wein-

straße bis östlich der Bahnlinie.

Die mit Trassierungselementen der Entwurfsklasse 4 (EKL 4) gem. RAL 2012 geplanten Va-

rianten 1, 2 und 4 können nicht weiter verfolgt werden, da für die Ortsumgehung aufgrund

Ihrer Verkehrsbedeutung die Entwurfskriterien der EKL 3 maßgebend sind.

Die Grenzwerte der EKL 3 werden in den Varianten 3, 5, 6 und 6a eingehalten.

Abbildung 3: Lageplan Varianten

Die Kreisstraße ER 5 wurde östlich der Brücke über die BAB A73 im Rahmen des Bauvor-

habens ABS Nürnberg – Ebensfeld, PFA 17 planerisch geändert. Es liegt ein Planfeststel-

lungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Nürnberg vom 30.10.2009,

Az: 62110 Pap (A-Eb/Ef-16) vor.

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Damit diese Maßnahmen mit den Anforderungen der künftigen Staatsstraßenumfahrung kon-

form gehen, wurde hierfür im Nachgang ein Planänderungsverfahren durchgeführt und von

der Regierung von Mittelfranken mit Genehmigungsbescheid vom 25.10.2017 bewilligt.

Die Ortsumgehung schließt direkt an diese Planänderung an. Die Gerade vor dem Baube-

ginn der Ortsumgehung weist eine Länge von 304,82 m auf. Für Straßen der EKL 3 ist im

Anschluss an Geraden der anschließende Radius nach Bild 13 der RAL mit Rmin = 450 m

(Grenzwert für den guten Bereich) anzustreben.

Am Bauende beträgt der Radius der bestehenden Weinstraße R = 500 m. Deshalb muss die

Ortsumgehung nach Bild 12 der RAL mit einem Mindestradius Rmin = 300 m (Grenzwert für

den guten Bereich) angeschlossen werden.

Die Variante 3 schwenkt vom Baubeginn in einem langen Linksbogen nach Nordwesten. Vor

dem tangieren der Bahnlinie führt ein Rechtsbogen auf die Weinstraße zurück. Das Bauende

liegt in Höhe der Straße „Am Pestalozziring“.

Die Variante 5 deckt sich im Süden mit der Variante 3. Der Rechtsbogen beginnt früher. Das

Bauende liegt an der Weinstraße kurz vor Querung der Autobahn A3.

Die Varianten 6 und 6a werden durch einen Kreisverkehr nach Querung der Bahnlinie direkt

nach Norden verschwenkt. Die Linien liegen parallel der Bahnlinie. Variante 6 schließt in ei-

ner geschlängelten Linie direkt an der Weinstraße an. In der Variante 6a wird an der Wein-

straße ein zweiter Kreisverkehr vorgesehen. Damit wird eine engere Linie entlang der Bahn-

linie erreicht.

Die Ortsumgehung erhält einen einbahnigen Querschnitt RQ 11 mit einer Fahrbahnbreite

von 8,00 m nach Bild 7 der RAL. Der begleitende öffentliche Feld- und Waldweg erfüllt

gleichzeitig die Funktion eines Geh- und Radweges und erhält eine bituminös befestigte

Fahrbahnbreite von 3,50 m.

In allen Varianten wird die Gasleitungstrasse mit 3 Fernleitungen von DN 1200, DN 1100 und

DN 800 am Rinnigweg zwei Mal gequert. Schutzmaßnahmen sind vorzusehen. Für die Que-

rung der Wasserleitung DN 300 unmittelbar nördlich des Rinnigweges sind ebenfalls

Schutzmaßnahmen vorzusehen.

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3.2.2 Nullvariante

Abbildung 4: Lageplan Nullvariante

Für eine vollständige Betrachtung aller zu untersuchenden Varianten wird nachfolgend auch

der Ausbau der bestehenden Ortsdurchfahrt Eltersdorf unter Berücksichtigung der Abwick-

lung des künftigen Verkehrsaufkommens und dessen Auswirkungen beschrieben.

Es wurden punktuelle Betrachtungen, die nachfolgend beschrieben sind, durchgeführt.

Der Ausbau beginnt im Süden an der Ortsdurchfahrtsgrenze nördlich des Anschlusses der

ER 5 und erstreckt sich bis zum Egidienplatz. Von dort wird der Verkehr in westlicher Rich-

tung über die Weinstraße in Richtung Tennenlohe geführt. Das Bauende liegt am Ende der

Linksabbiegespur zur Straße „ Am Pestalozziring“. Der Ausbauabschnitt hat eine Länge von

rund 2.250 m. Es ist mit einem Vollausbau zu rechnen.

a) Querschnitt

Innerhalb der Ortsdurchfahrt finden die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen –

RASt 06“ Anwendung. Gemäß der o. g. Verbindungsstufe ist im angebauten Bereich die

Straßenkategorie HS III zu wählen.

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Die St 2242 wird als örtliche Einfahrstraße nach 5.2.6 der RASt 06 eingestuft. Im Querschnitt

werden der Linien- und Radverkehr berücksichtigt. Von der ER 5 im Süden bis zum Wies-

engrundweg im Norden ist die Eltersdorfer Straße Teil des Radwegenetzes. Die Weinstraße

wird im Querungsbereich der A73 zwischen der Alfred-Mehl-Straße und der Langenaustraße

als Radwegverbindung genutzt. Im Zuge eines Ausbaus im Bestand muss der Radweg bis

zur Straße „Am Pestalozziring“ weiter geführt werden.

Der Querschnitt gliedert sich wie folgt:

Gehweg 3,00 m

Radfahrschutzstreifen 1,50 m

Fahrbahn 6,50 m

Radfahrschutzstreifen 1,50 m

Gehweg 3,00 m

Gesamt 15,50 m

Der vorhandene Straßenraum ließe diesen Querschnitt wegen der vorhandenen Bebauung

nicht durchgängig zu. Im Kernbereich müssten die Gehwegbreiten reduziert werden.

b) Trassierung

Die Eltersdorfer Straße (St 2242) und die Weinstraße (ER 3) haben innerhalb der Ortsdurch-

fahrt eine gestreckte Linienführung und mit Ausnahme der Unterführung der Bahnlinie eine

geringe Längsneigung.

Zwischen der Ortsdurchfahrtsgrenze im Süden und der Mendelstraße besteht beidseitig ein

geschlossener Baumbestand. Dieser müsste für die Realisierung des Ausbauquerschnitts

einseitig gefällt werden.

Ab der Mendelstraße bis zum Egidienplatz sind weitere Einmündungen vorhanden, welche

einen Ausbau mit Eingriff in den Bestand erfordern würden. Sie sind nachfolgend im Ab-

schnitt Knotenpunkte beschrieben. Hier befindet sich auf eine Länge von ca. 450 m der Orts-

kern von Eltersdorf.

Entlang der Weinstraße befinden sich zahlreiche Knotenpunkte, welche unter Eingriff in den

Bestand umgestaltet werden müssten.

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c) Knotenpunkte

Linksabbiegespuren sind bis auf die Einmündung der Weinstraße am Egidienplatz nicht vor-

handen. Bei einem für diesen Planfall prognostizierten Verkehrsaufkommen von ca. 12.500

Fahrzeugen am Tag wäre eine Abwicklung des Verkehrs nur mit Linksabbiegespuren und

Lichtsignalanlagen möglich. Die Knotenpunkte wären auszubauen.

An der Mendelstraße ist keine Linksabbiegespur vorhanden. Um diese realisieren zu kön-

nen, wären Eingriffe in die Straßenrandbereiche erforderlich. Bei einer Verbreiterung der

Fahrbahn nach Osten müssten Bäume gefällt werden.

Die Einmündung des Pirkheimerweges hat keine Linksabbiegespur und müsste umgestaltet

werden. Wegen der dichten Bebauung auf der Ostseite wäre eine Verbreiterung der Fahr-

bahn nach Westen erforderlich. Dies würde einen Eingriff in den geschlossenen Baumbe-

stand auf rund 200 m bedeuten.

Die Einmündung der Tucherstraße ist durch die Spitzwinkeligkeit sehr ungünstig. Der Einbau

einer Linksabbiegespur wäre nur bei Reduzierung der Gehwegbreiten möglich. Die Anbin-

dung des Regnitzweges und des Schwemmseeweges müssten in diesem Zuge mit betrach-

tet werden. Für den Ausbau müssten u. U. Gebäude abgerissen werden.

Ca. 100 m weiter nördlich schließt die Webichgasse an. Auch hier reicht der Platz nicht aus,

um im Norden eine Linksabbiegespur in der Eltersdorfer Straße vorzusehen. Für den Ausbau

müssten u. U. Nebengebäude verschiedener Anwesen abgebrochen werden.

Der Knoten mit der Eltersdorfer Straße / Weinstraße am Egidienplatz müsste umgestaltet

werden, um eine Hauptvorfahrtsrichtung mit abknickender Vorfahrt zu erhalten. Der Knoten

ist im Bestand weder leistungsfähig noch verkehrssicher. Die Führung des Fußgängerver-

kehrs ist ungünstig. Der Umbau würde ohne Eingriff in den angrenzenden Gebäudebestand

nicht möglich sein.

Im weiteren Verlauf in Richtung Osten schließt die Egidienstraße im Süden und ca. 80 m

weiter die Alfred-Mehl-Straße im Norden an die Weinstraße an. Zur Anlage von Linksabbie-

gespuren wäre eine Aufweitung des Straßenquerschnittes mit Eingriffen in Privatgrundstücke

erforderlich.

Östlich der BAB A73 liegt die Kreuzung der Weinstraße mit der Sonnenstraße bzw. der Lan-

genaustraße. Der Knotenpunkt ist mit Lichtsignalanlagen und Linksabbiegespuren auszustat-

ten. Dabei wären Eingriffe in die angrenzenden Privatgrundstücke unvermeidlich.

Die Einmündung der Straße „Am Pestalozziring“ wäre gleichfalls mit einer Linksabbiegespur

auszustatten.

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d) Lärmschutz

Im Status Quo ist die Ortsdurchfahrt von Eltersdorf im Zuge der St 2242 mit

ca. 11.500 Kfz/ 24h in Anbetracht der engen Ortslage und der angrenzenden Randnutzun-

gen sehr hoch belastet. Dies wird mit verursacht vom hohen Durchgangsverkehrsanteil, der

von der BAB A73-Anschlussstelle Eltersdorf über die Ortsdurchfahrt im Zuge der Eltersdorfer

Str. (St 2242) und weiter über die Weinstraße (ER 3) Verkehrsbeziehungen in den Süden

und Osten von Erlangen führt.

Mit einer Erhöhung der Verkehrsbelastungen im Prognosebezugsfall 2030 auf

ca. 12.500 Kfz/24h wäre von einer zunehmenden Beeinträchtigung der Verkehrsqualität in-

folge des nicht an die Verkehrsbelastungen angepassten Straßenraums sowie mit einer wei-

teren Verringerung der Stadt- und Umfeldverträglichkeit des Verkehrs in der Ortslage auszu-

gehen.

Die Lärmpegel würden sich erhöhen und den Schwellenwert von 70 bzw. 60 dB(A) am Tag

bzw. in der Nacht erreichen bzw. überschreiten. Durch den geplanten Bau der Ortsumge-

hung wird sich der Verkehr reduzieren und somit die Lärmimmissionen abnehmen.

e) Entwässerung

Durch Vergrößerung der zu entwässernden Verkehrsflächen wäre u. U. ein abschnittsweiser

Neubau der bestehenden Entwässerungskanäle aufgrund von Mehreinleitungen erforderlich.

f) Ver- und Entsorgungsleitungen

Die Nullvariante würde zu Umverlegemaßnahmen von Ver- und Entsorgungsleitungen im

innerörtlichen Bereich führen. Die Leitungen wären an die geplanten Verhältnisse anzupas-

sen.

g) Brückenbauwerke

Für die Nullvariante wurde im Bereich der bestehenden Brückenbauwerke (A73 und Bahnli-

nie) der vorhandene Straßenquerschnitt beibehalten.

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h) Umwelt

Im Hinblick auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Biotope, Fauna und Landschaftsbild erge-

ben sich für die Nullvariante Eingriffe im geringeren Umfang. Die aktuelle Trasse stellt sich

als versiegelter Bereich mit Geh- und Radwegen im Siedlungsraum dar. Neuversiegelungen

und neue Beeinträchtigungen des Grund- und Oberflächenwassers würden sehr gering aus-

fallen.

i) Kosten

Die Kosten wurden nach Längen bzw. Flächen abgeschätzt und liegen bei

Baukosten 5.900.000,00 €

Grunderwerb 3.200.000,00 €

Gesamt 9.100.000,00 €

Fazit

Die starken Einschränkungen im Verkehrsablauf sowie die eingeschränkte Sicherheit aller

Verkehrsteilnehmer aufgrund einer nicht ausreichend gewährleisteten Berücksichtigung aller

Verkehrsarten sowie zum Teil erhebliche Eingriffe in Privatgrundstücke stellen ein maßgebli-

ches Defizit der Nullvariante dar.

Im Zusammenhang mit den raumstrukturellen Eingriffen (Eingriff in die vorhandene Ortstruk-

tur) sowie die negativen Auswirkungen auf die Anwohner der Eltersdorfer Straße (Schutzgut

Mensch) ist die Nullvariante trotz ihrer etwas geringeren Gesamtkosten und ihrer geringen

Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Wasser sowie Landschaftsbild als

negativ zu bewerten.

Der Ziel und Quellverkehr würde weiterhin durch Eltersdorf fließen. Die stark belastete

St 2242 stünde im Widerspruch zu einer angemessenen städtebaulichen Entwicklung bzw.

Aufwertung der Ortslage.

Die Nullvariante verfehlt im beplanten Abschnitt maßgebliche verkehrliche Ziele z.T. voll-

ständig. Sie stellt keine zumutbare Alternative dar und ist somit in der weiteren Planung nicht

mehr zu betrachten.

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3.2.3 Variante 3

Abbildung 5: Lageplan Variante 3

Die Variante 3 beginnt am Ende des Planänderungsbereichs bei Bau-km 0+000. Unmittelbar

östlich wird die Bestandstrasse der Bahnlinie Erlangen – Nürnberg überquert.

Die Ortsumgehung schwenkt in einem Linksbogen R = 450 m in Richtung Norden. Die Tras-

se unterquert zwei Mal die Hochspannungsleitung und schwenkt zurück in Richtung Bahnli-

nie bevor sie mit einem Gegenbogen R = 300 m zur Weinstraße zurückgeführt wird. Die

Baustrecke endet am Ende der Aufweitung für die Linksabbiegespur bei Bau-km 2+120.

Die Trasse wird von einem parallelen öffentlichen Feld- und Waldweg (öFW) auf der Süd-

bzw. Ostseite der Ortsumgehung begleitet. Dieser wird über das Bauende hinaus bis zum

Feldweg vor der BAB A3 verlängert und dort angebunden.

Der Stadtweg wird bei Bau-km 0+300, der Rinnigweg bei Bau-km 0+620 erreicht. Sie werden

an den parallelen Wirtschaftsweg der Ortsumgehung angeschlossen. Der Hutgraben wird bei

Bau-km 1+550 gequert.

Die Anbindung der Weinstraße in Richtung Westen bei Bau-km 1+870 und der Straße „Am

Pestalozziring“ bei Bau-km 2+140 werden mit Linksabbiegespur und Tropfen in der unterge-

ordneten Straße entsprechend LA2 nach Tabelle 27 und 28 der RAL 2012 ausgebildet.

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Bauwerk Bauwerksbezeichnung Bau-km Lichte Weite/Höhe

02 Brücke im Zuge der St 2242 über die Bahn

0+050 31,00 m / 5,70 m

03 Brücke im Zuge der St 2242 über den Hutgraben

1+550 6,00 m / 2,00 m

Tabelle 1: Bauwerke der Variante 3

3.2.4 Variante 5

Abbildung 6: Lageplan Variante 5

Die Variante 5 ist von Baubeginn bis ca. Bau-km 0+800 lagegleich zur Variante 3. Zur Mini-

mierung der Durchschneidung von Flurstücken verbleibt die Trasse nach Querung der Hoch-

spannungsfreileitung auf der Ostseite und schwenkt mit einem Radius von R = 500 m auf die

Weinstraße in Richtung BAB A3 ein. Die Baustrecke endet vor dem Brückenbauwerk über

die BAB A3 bei Bau-km 1+920.

Der an der Ortsdurchfahrt geführte parallele öffentlichen Feld- und Waldweg wird an den

Feldweg vor der BAB A3 angebunden.

Der Stadtweg wird bei Bau-km 0+300, der Rinnigweg bei Bau-km 0+620 erreicht und an den

parallelen Wirtschaftsweg der Ortsumgehung angeschlossen. Der Hutgraben wird bei Bau-

km 1+360 gequert.

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Die Weinstraße in Richtung Westen wird bei Bau-km 1+800 mit Linksabbiegespur und Trop-

fen in der untergeordneten Straße entsprechend LA2 nach Tabelle 27 und 28 der RAL 2012

angeschlossen.

Bauwerk Bauwerksbezeichnung Bau-km Lichte Weite/Höhe

02 Brücke im Zuge der St 2242 über die Bahn

0+050 31,00 m / 5,70 m

03 Brücke im Zuge der St 2242 über den Hutgraben

1+360 6,00 m / 2,00 m

Tabelle 2: Bauwerke der Variante 5

3.2.5 Variante 6

Abbildung 7: Lageplan Variante 6

Die Variante 6 überquert die Bestandstrasse der Bahnlinie Erlangen – Nürnberg in einem

Linksbogen R = 450 m. Bei ca. Bau-km 0+250 wird vor Querung der Hochspannungsleitung

ein Kreisverkehr errichtet. Er bietet die Möglichkeit den Stadtweg, Rinnigweg und die im Flä-

chennutzungsplan dargestellte Gewerbefläche anzuschließen. Ab dem Kreisverkehr führt die

Trasse in nördlicher Richtung. Sie verläuft mit zwei gegenläufigen Radien R = 500 m östlich

der Bahnlinie.

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St 2242 Fürth- Erlangen Erläuterungsbericht Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf

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Eine Gerade kann nicht eingeplant werden, weil die Mindestlänge einer Geraden von 600 m

zwischen gleichsinnig gekrümmten Kurven nach 5.2.2 der RAL nicht eingehalten werden

kann. Mit einem Gegenbogen von R = 300 m schwenkt die Trasse auf die Weinstraße ein.

Das Bauende liegt am Ende der Aufweitung für die Linksabbiegespur der Straße „Am

Pestalozziring“ bei Bau-km 1+935.

Die Trasse wird ab dem Stadtweg bei Bau-km 0+380 von einem parallelen öffentlichen Feld-

und Waldweg (öFW) auf der Ost- bzw. Südseite der Ortsumgehung begleitet. Dieser wird

über das Bauende hinaus bis zum Feldweg westlich der BAB A3 verlängert und dort ange-

bunden.

Der Hutgraben wird bei Bau-km 1+320 gequert.

Die Anbindung der Weinstraße in Richtung Westen bei Bau-km 1+650 und die Straße „Am

Pestalozziring“ bei Bau-km 1+860 werden mit einer Linksabbiegespur und Tropfen in der

untergeordneten Straße entsprechend LA2 nach Tabelle 27 und 28 der RAL ausgebildet.

Bauwerk Bauwerksbezeichnung Bau-km Lichte Weite/Höhe

02 Brücke im Zuge der St 2242 über die Bahn

0+050 31,00 m / 5,70 m

03 Brücke im Zuge der St 2242 über den Hutgraben

1+320 6,00 m / 2,00 m

Tabelle 3: Bauwerke der Variante 6

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3.2.6 Variante 6a

Abbildung 8: Lageplan Variante 6a

Die Variante 6a ist von Baubeginn bis ca. Bau-km 0+800 lagegleich zur Variante 6. Die Lini-

enführung der Variante 6 mit den gegenläufigen Radien hat einen beträchtlichen Eingriff in

die landwirtschaftlichen Flächen zur Folge. Die geforderte Mindestlänge einer Geraden von

600 m nach 5.2.2 der RAL zwischen gleichsinnig gekrümmten Kurven kann durch die Aus-

bildung eines Kreisverkehrsplatz an der Weinstraße erfüllt werden. Die Baustrecke endet am

Ende der Aufweitung für die Linksabbiegespur der Straße „Am Pestalozziring“ bei Bau-km

1+950.

Der parallele öffentlichen Feld- und Waldweg auf der Ost- bzw. Südseite der Ortsumgehung

wird wie in der Variante 6 über das Bauende hinaus bis zum Feldweg westlich der BAB A3

verlängert und dort angebunden.

Der Hutgraben wird bei Bau-km 1+305 gequert.

Die Verknüpfung mit der Weinstraße erfolgt am Kreisverkehr bei Bau-km 1+600. Die Straße

„Am Pestalozziring“ wird mit einer Linksabbiegespur und Tropfen in der untergeordneten

Straße entsprechend LA1 nach Tabelle 27 und 28 der RAL angeschlossen.

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Bauwerk Bauwerksbezeichnung Bau-km Lichte Weite/Höhe

02 Brücke im Zuge der St 2242

über die Bahn

0+050 31,00 m / 5,70 m

03 Brücke im Zuge der St 2242 über den Hutgraben

1+305 6,00 m / 2,00 m

Tabelle 4: Bauwerke der Variante 6a

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3.3 Variantenvergleich

3.3.1 Raumstrukturelle Wirkungen

Die geplante Ortsumfahrung bewirkt bei allen Varianten aufgrund der Entlastung der Orts-

durchfahrt eine wesentliche Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen entlang der

Ortsdurchfahrt und trägt damit zu einer positiven städtebauliche Entwicklung bzw. Aufwer-

tung der Ortslage bei.

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete liegen im Untersuchungsgebiet nicht vor.

Landwirtschaftlich genutzte Flächen werden bei den einzelnen Varianten in unterschiedli-

chem Umfang überbaut. Der Verlust an diesen Flächen ist bei Variante 6a am geringsten.

Forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden, hier er-

geben sich keine Belange.

Der Planungsraum verläuft anteilig durch das Landschaftsschutzgebiet „Hutgraben mit Win-

kelfeld und Wolfsmantel“. Weitere nationale und internationale Schutzgebiete sind nicht be-

troffen. Durch das Untersuchungsgebiet verläuft der „Hutgraben“ als bedingt naturnahes

Fließgewässer. Es weist einen an der Bahnanlage aufgeweiteten Retentionsraum auf und

unterliegt dem Schutz von § 30 BNatSchG.

3.3.2 Verkehrliche Beurteilung

In allen Varianten ist die Be- und Entlastungswirkung gleich. Die Ortsdurchfahrt Eltersdorf

wird um ca. 7.300 Fahrzeuge entlastet.

Die Varianten unterscheiden sich hinsichtlich der Länge der Baustrecke und der Anzahl der

Knotenpunkte.

Variante 3 Variante 5 Variante 6 Variante 6a

Länge der Baustrecke 2.120 m 1.920 m 1.935 m 1.950 m

Anzahl Knotenpunkte 2 1 3 3

Tabelle 5: Variantenvergleich Baustreckenlänge, Knotenpunkte

Im Blick auf die Trassierung bieten die Varianten 3 und 5 eine durchgängige zügige Linien-

führung mit guter Fahrdynamik und hoher Leistungsfähigkeit. Diese werden in der Variante 6

und 6a durch die Kreisverkehrsplätze unterbrochen.

Die Überholmöglichkeiten sind in allen Varianten gut. Die Variante 6a hat mit der langen,

geraden Strecke zwischen den Kreisverkehrsplätzen die beste Überholmöglichkeit.

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Alle Ziele werden in den Varianten gut erreicht. Die Variante 3 hat durch die Trassenlänge

einen negativen Umwegfaktor.

Die Bewertung der einzelnen Varianten hinsichtlich Verkehrsqualität und die daraus resultie-

rende Rangfolge sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt.

Abbildung 9: Variantenvergleich Verkehrsqualität

Zeichenerklärung:

- - = sehr negativ

- = negativ

0 = neutral

+ = positiv

++ = sehr positiv

3.3.3 Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung

Alle Varianten weisen eine hohe Verkehrssicherheit auf. Einmündungen bzw. Kreuzungen

mit dem nachgeordneten Wegenetz werden mit Lichtsignalanlagen ausgestattet oder über

Kreisverkehrsplätze angebunden.

Die Variante 3 hat eine zwei Einmündungen an der Weinstraße und der Straße „Am

Pestalozziring“.

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In der Variante 5 wird die Weinstraße mit einer Einmündung östlich der Straße „Am

Pestalozziring“ angeschlossen.

Die Variante 6 hat wie Variante 3 zwei Einmündungen an der Weinstraße und der Straße

„Am Pestalozziring“ und einen Kreisverkehr bei ca. Bau-km 0+400 in Höhe des Stadt- und

Rinnigweges.

Die Variante 6a hat zwei Kreisverkehrsplätze – in Höhe des Stadt- bzw. Rinnigwegs und an

der Weinstraße. Die Straße „Am Pestalozziring“ wird mit einer Einmündung angeschlossen.

In den Varianten 6 und 6a wird der Verkehr an den Kreisverkehrsplätzen gebremst. Die ent-

schleunigende Wirkung wird positiv bewertet.

Die Bewertung der einzelnen Varianten hinsichtlich Verkehrssicherheit und die sich erge-

bende Rangfolge sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt.

Abbildung 10: Variantenvergleich Verkehrssicherheit

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3.3.4 Umweltverträglichkeit

3.3.4.1 Darstellung der Umweltauswirkungen

Die Ergebnisse der vorausgegangenen Untersuchungen zur Linienfindung lassen sich wie

folgt in einer tabellarischen Kurzform zusammenfassen (s.a. Unterlage Nr. 19.1 und 19.2).

Abbildung 11: Variantenvergleich Umweltverträglichkeit

Als Ergebnis der Ermittlung betroffener Schutzgüter der Umwelt stellen sich die Varianten 6

und 6a als günstiger gegenüber den Varianten 3 und 5 heraus.

Die Variante 5 zerschneidet und überbaut als einzige Variante Habitate des streng geschütz-

ten Bibers. Der Eintritt des Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist nicht auszu-

schließen.

Im Vergleich lösen die Varianten 6 und 6a die geringsten Beeinträchtigungen aus und stellen

umweltfachlich günstigere Alternativen zu den Varianten 3 und 5 dar. Dies gilt sowohl in Be-

zug auf die Fauna als auch auf wertgebende Biotope.

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3.3.4.2 Vermeidung und Ausgleichbarkeit von Umweltauswirkungen

Durch geeignete Maßnahmen können Beeinträchtigungen der Fauna in den Varianten 6 und

6a vermieden oder kompensiert werden. Hierbei ist ein Maßnahmenkonzept erforderlich,

welches die hohe Kompensationserfordernis erfüllt, das auch bei der Wahl der umweltfach-

lich günstigsten Variante resultiert. So können produktionsintegrierte Maßnahmen (PIK) zu-

sammen mit Kompaktmaßnahmen vorgesehen werden. Für letztere wären extensivierte und

aufgewertete Grünländer geeignet, auf denen Kiebitz, Rebhuhn und Feldlerche gleicherma-

ßen Habitatbedingungen vorfinden. Durch lokale Nischen (Säume, Mulden) und zeitliche

Vorgaben (Mahdregime) kann der Lebensraum optimiert werden. Hierbei ist auch eine Ent-

wicklung von Biotoptypen möglich.

Um bauzeitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden ist ein Bauzeitenmanagement zu entwi-

ckeln, welches Störungen zu Ruhe-, Brut- und Aufzuchtzeiten ausschließt.

3.3.5 Wirtschaftlichkeit

3.3.5.1 Investitionskosten

Die Variante 3 und 5 haben trotz unterschiedlicher Baulänge mit ca. 10,5 Mio. € nahezu die

gleichen Investitionskosten. Die längere Ausbaustrecke der Variante 3 wird durch den größe-

ren Eingriff der Variante 5 in das Gelände aufgrund der ungünstigeren Geländeformation

wieder ausgeglichen.

Die Varianten 6 und 6a haben geringere Investitionskosten, wobei die Variante 6a die güns-

tigere ist. Sie fügt sich gut in das Gelände ein, hat den geringsten Massenbedarf und Flä-

chenverbrauch sowie die geringste Beeinträchtigung von Biotoptypen.

Die Unterhaltskosten werden analog der Investitionskosten eingeschätzt.

Die Bewertung der einzelnen Varianten hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Kosten sowie die

resultierende Rangfolge sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt.

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Abbildung 12: Variantenvergleich Wirtschaftlichkeit und Kosten

3.3.5.2 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

- entfällt – siehe Erläuterung unter 3.3.5.1

3.4 Gewählte Linie

Zwangspunkte im Trassenverlauf sind:

Überquerung der Bahnlinie am Baubeginn

bei allen Varianten gleich

Querung der 3 Gashochdruckleitungen und einer Wasserleitung

bei allen Varianten erforderlich

Verbindung mit Stadtweg, Rinnigweg, Flurstraße, Weinstraße

bei allen Varianten möglich

Querung Freileitung mit Schutzstreifen

bei Variante 6 und 6a nicht erforderlich

Durchschneidung landwirtschaftlicher Flurstücke

bei Variante 6 und 6a am geringsten

Querung Hutgraben mit Überschwemmungsgebiet

bei Variante 5 geringste Beeinträchtigung, kürzeste Querung

Verknüpfung mit Weinstraße und Straße „Am Pestalozziring“

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bei allen Varianten angeschlossen

Verknüpfung mit Gewerbegebiet nördlich und Grundstückszufahrten südlich der Weinstraße

bei allen Varianten angeschlossen

Variante 3 Variante 5 Variante 6 Variante 6a

Länge der Baustre-cke

2.120 m 1.920 m 1.935 m 1.950 m

Anzahl Knotenpunkte 2 1 3 3

Flächenverbrauch 5,16 ha 5,15 ha 5,21 ha 4,55 ha

Inanspruchnahme Biotoptypen

sehr hoch hoch hoch gering

Beeinträchtigung Fauna

hoch sehr hoch gering gering

Beeinträchtigung Landschaftsbild und Neuverlärmung

hoch hoch gering gering

Investitionskosten 10,644 Mio. € 10,500 Mio. € 9,910 Mio.€ 9,378 Mio. €

Tabelle 6: Variantenvergleich entscheidungsrelevante Merkmale

Auch bei der Realisierung der Varianten 6 und 6a wird es auch zu Beeinträchtigungen arten-

schutzrechtlich geschützter Arten kommt. Als Alternativen zu den Varianten 3 und 5 führen

sie jedoch zu weitaus geringeren Betroffenheiten.

Tabelle 6 zeigt, dass aus den Varianten 3 und 5 hohe bzw. sehr hohe Beeinträchtigungen

der Biotope und der Fauna resultieren. Für diese Varianten sind auch die Beeinträchtigungen

der Schutzgüter „Landschaftsbild“ und „Mensch“ (Neuverlärmung) hoch. Beide Linien durch-

schneiden die östlich von Eltersdorf liegende Feldlandschaft und das Landschaftsschutzge-

biet „Hutgraben mit Winkelfeld und Wolfsmantel“. Dieses ist bei den Varianten 6 und 6a nicht

der Fall (hier wird das Landschaftsschutzgebiet nur tangiert). Die Investitionskosten der Vari-

anten 3 und 5 liegen deutlich über der Variante 6 und 6a.

Die Varianten 6 und 6a haben in nördlicher Richtung einen direkten Verlauf. Sie liegen näher

an der vorhandenen Bahnstrecke. Die Variante 6a erfüllt das Kriterium der Bündelung von

Trassen am besten.

Die Variante 6a hat den geringsten Flächenverbrauch, die wenigste Inanspruchnahme von

Biotoptypen und die geringsten Investitionskosten. Die Beeinträchtigung der Fauna und des

Landschaftsbildes, sowie die Neuverlärmung der freien Landschaft sind gering.

Die Gesamtbewertung der einzelnen Varianten hinsichtlich der genannten Kriterien und eine

Rangfolge sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt.

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Abbildung 13: Variantenvergleich Gesamtbewertung

Die Variante 6a hat in Betrachtung der Gesamtbewertung die meisten Vorteile und wurde

daher als Vorzugsvariante bei den weiteren Planungsschritten weiter verfolgt.

Sie wurde durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Erlangen vom 25.06.2015 festgelegt.

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4. Technische Gestaltung der Baumaßnahme

4.1 Ausbaustandard

4.1.1 Entwurfs- und Betriebsmerkmale

Der künftige Streckenzug der St 2242 verbindet die Erlanger Stadtteile Eltersdorf und Ten-

nenlohe (GZ) bzw. die Fürther Stadtteile Stadeln und Vach (GZ) mit der BAB A73 (VFS I).

Nach RIN ist die St 2242 somit der Verbindungsfunktionsstufe (VFS) IV und der Straßenka-

tegorie LS IV zu zuordnen. Im Zusammenhang mit der prognostizierten Verkehrsnachfrage,

der Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität ist die Ortsumgehung in die Entwurfsklasse 3

einzuordnen. Sie erhält einen Regelquerschnitt RQ 11 mit 8 m breiter Fahrbahn.

Die Grundsätze der Linienführung in Lage und Höhe sind unter Berücksichtigung der Ent-

wurfsklasse eingehalten. Die Planungsgeschwindigkeit für den Streckenabschnitt beträgt

90 km/h (zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h). Am Baubeginn wurde wegen der

Zwangspunkte die Kuppenausrundung auf 92 % des Grenzwertes reduziert. Dort ist zwi-

schen den Knotenpunkten eine zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h vorgesehen.

Der Radverkehr kann bei der Entwurfsklasse 3 auf der Fahrbahn oder einseitig auf paralle-

lem Geh- und Radweg geführt werden. Für die Ortsumgehung ist ein gesonderter öffentlicher

Feld- und Waldweg bzw. Geh- und Radweg parallel zur St 2242 geplant.

Gemäß RAL, Anhang 7 sind Straßen der Entwurfsklasse 3 mit dem gleichrangigen bzw. dem

untergeordneten Netz plangleich als Einmündungen / Kreuzung auszubilden. Kreisverkehrs-

plätze sind möglich. Die Planung sieht zwei Kreisverkehrplätze vor. In der Weinstraße gibt es

Grundstückszufahrten und die Einmündung einer Gewerbegebietssammelstraße (Am

Pestalozziring) mit Linksabbiegespur in der St 2242.

Die Straße liegt durchwegs auf einem Straßendamm. Das Oberflächenwasser kann – mit

Ausnahme der ersten 200 m bei Überführung der Bahnlinie – flächig über die Dammschulter

entwässern.

4.1.2 Vorgesehene Verkehrsqualität

Durch den Neubau der Ortsumgehung mit dem begleitenden öffentlicher Feld- und Waldweg

bzw. Geh- und Radweg ist eine gute Verkehrsqualität sichergestellt. Über die beiden Kreis-

verkehre im Süden und Norden, wird die Erschließung des nachgeordnete Straßen- und

Wegenetz ermöglicht.

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Über den neuen parallel verlaufenden Feld- und Waldweg wird in Verbindung mit dem vor-

handenen landwirtschaftlichen Wegenetz die Erschließung der angrenzenden Grundstücke

ermöglicht.

4.1.3 Gewährleistung der Verkehrssicherheit

Die Ergebnisse aus dem Sicherheitsaudit zum Feststellungsentwurf wurden eingearbeitet

(siehe Anlage 1.1-1.3).

Mit dem geplanten Ausbau werden die Anforderungen an die Verkehrssicherheit erfüllt. Die

Vorgaben der einschlägigen Richtlinien werden in Bezug auf Trassierung in Lage und Höhe

eingehalten.

Die erforderlichen Haltesichtweiten werden im gesamten Streckenabschnitt eingehalten.

In Dämmen mit Höhen größer 3,0 m bzw. wenn kritische Abstände zu Gefahrenstellen unter-

schritten werden, sind passive Schutzeinrichtungen vorgesehen.

Überholmöglichkeiten bieten sich im mittleren gestreckten Straßenverlauf auf rund 1.000 m

nördlich des Kreisverkehrs Süd ab Bau-km 0+388 bis zum Hutgraben bei Bau-km 1+335 an.

Die Verknüpfung der geplanten Ortsumgehung Eltersdorf mit dem Stadtweg im Süden und

der Weinstraße im Norden erfolgt über Kreisverkehre. Die Weinstraße ist eine Sammelstraße

innerhalb der Ortsdurchfahrt. Für den Anschluss der Straße „Am Pestalozziring“ werden eine

Linksabbiegespur in der Weinstraße und ein Tropfen in der untergeordneten Straße einge-

baut. Eine Querungshilfe östlich der Einmündung „Am Pestalozziring“ ermöglicht den Fuß-

gängern und Radfahrern ein sicheres Queren der Weinstraße.

Die Geschwindigkeit in den Knotenpunktbereichen am Baubeginn und im Vorfeld der Orts-

durchfahrt wird auf 70 km/h reduziert. Die vorgesehenen Geschwindigkeiten im gesamten

Abschnitt von der Eltersdorfer Straße im Süden bis zur Drausnickstraße im Norden sind in

der nachfolgenden Abbildung dargestellt.

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Abbildung 14: künftige zulässige Geschwindigkeit

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4.2 Bisherige/zukünftige Straßennetzgestaltung

Die Staatsstraße 2242 führt von der B 8 in Fürth, Stadtteil Poppenreuth (in Nähe der An-

schlussstelle Fürth-Poppenreuth der A73) in nördlicher Richtung über die Stadtteile Stadeln

und Mannhof nach Erlangen. Südlich der BAB A3 wird auf dem Gebiet der Stadt Erlangen

der Stadtteil Eltersdorf, nördlich der A3 der Stadtteil Bruck gequert. Die St 2242 quert die B 4

(in Nähe der Anschlussstelle Erlangen Bruck der A73) und führt über die Äußere Brucker

Straße bis zur St 2240 an der Güterhallenstraße. Dort schwenkt sie nach Osten und wird in

Verbindung mit der St 2240 bis zur Kreuzung der Drausnickstraße mit der Kurt-Schumacher-

Straße / Sieglitzhofer Straße geführt. Von hier verläuft die St 2242 in nördlicher bzw. östli-

cher Richtung über Marloffstein und Effeltrich bis zur St 2260 bei Egloffstein.

Mit Verkehrsfreigabe ergibt sich eine Umstufung – siehe Unterlage 12.

ER 5, (Eltersdorfer Straße bis A 73) wird zur Staatstraße 2242

Geplante Ortsumgehung wird als St 2242 gewidmet

ER 3, (Weinstraße, Ortsumgehung bis Kurt-Schumacher-Straße) wird zur St 2242

Kurt-Schumacher-Straße wird zur St 2242

St 2242 (Äußere Brucker Straße – Güterhallenstraße – Kurt-Schumacher-Straße) wird zur St 2244

St 2242 (ER 5 bis St 2244 - Herzogenauracher Damm) wird zur Kreisstraße

ER 3, (Weinstraße, Eltersdorfer Straße bis Ortsumgehung) wird zur Ortsstraße

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Tabellarische Übersicht kreuzender bzw. einmündender Straßen und Wege

Bahnlinie Bau-km 0+025 - 0+058

vorhanden geplant Bemerkung

Straßenkategorie Zweigleisige elektrifi-zierte Bahnstrecke

Überführung der St 2242

Fahrbahnbreite 10,50 in Achse 20 (DB) 11,25 in Achse 10 (DB)

Aufweitung für Linksabbiegespur

Bauklasse Verkehrslast LM1 für Bauwerk

Knotenpunkt Höhenfreie Querung

Stadtweg Bau-km 0+234

vorhanden geplant Bemerkung

Straßenkategorie öFW Anschluss Gewerbe

Fahrbahnbreite 4,00 m 6,00 m

Belastungsklasse 3,2

Knotenpunkt Einmündung im Kreisverkehr

Weinstraße Bau-km 1+608

vorhanden geplant Bemerkung

Straßenkategorie Stadtstraße Stadtstraße

Fahrbahnbreite 7,50 m 6,50 m

Belastungsklasse 10 10

Knotenpunkt Einmündung im Kreisverkehr

Zufahrt Gewerbe Bau-km 1+608

vorhanden geplant Bemerkung

Straßenkategorie Erschließungsstraße Erschließungsstraße

Fahrbahnbreite 6,00 m 6,00 m

Belastungsklasse 1,8 1,8

Knotenpunkt Einmündung im Kreisverkehr

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Zufahrt Gewerbe Bau-km 1+714

vorhanden geplant Bemerkung

Straßenkategorie Private Erschließung Private Erschließung

Fahrbahnbreite 7,00 m 7,00 m

Belastungsklasse

Knotenpunkt Einmündung Einmündung

Zufahrt Biohof Bau-km 1+754

vorhanden geplant Bemerkung

Straßenkategorie Private Erschließung Private Erschließung

Fahrbahnbreite 3,75 m 3,75 m

Bauklasse

Knotenpunkt Einmündung Einmündung

Zufahrt Gewerbe Bau-km 1+775

vorhanden geplant Bemerkung

Straßenkategorie Private Erschließung Private Erschließung

Fahrbahnbreite 13,00 m 13,00 m Doppelgrundstück

Belastungsklasse

Knotenpunkt Einmündung Einmündung

„Am Pestalozziring“ Bau-km 1+888

vorhanden geplant Bemerkung

Straßenkategorie Sammelstraße Sammelstraße

Fahrbahnbreite 7,50 m 7,50 m

Belastungsklasse 3,2 3,2

Knotenpunkt Einmündung ohne Linksabbiegspur

Einmündung mit Linksabbiegspur

Tabelle 7: Übersicht kreuzende bzw. einmündender Straßen und Wege

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4.3 Linienführung

4.3.1 Beschreibung des Trassenverlaufes

Die Ortumgehung Eltersdorf schließt an das Bauvorhaben ABS Nürnberg – Ebensfeld

PFA 17 an. Es liegt ein Planfeststellungsbeschluss des Einbahn-Bundesamtes, Außenstelle

Nürnberg vom 30.10.2009, Az: 62110 Pap(A-EB/Ef-16) vor. Diese Planung beinhaltet den

Neubau des Bauwerkes 1 sowie Straßenanpassungsmaßnahme im westlichen Anschlussbe-

reich und wird durch die DB Netz AG realisiert. Damit diese Maßnahmen mit den Anforde-

rungen der künftigen Staatsstraßenumfahrung konform gehen, wurde hierfür zwischenzeit-

lich ein Planänderungsverfahren durchgeführt.

Zwischen Bau-km 0+025 bis 0+058 wird die bestehende zweigleisige, elektrifizierte Bahnlinie

überquert. Anschließend fällt die Trasse zum Stadtweg ab. Dieser wird im Kreisverkehr an-

geschlossen. Am Kreisverkehr wurden Klothoiden entsprechend den Anmerkungen des Si-

cherheitsaudits aus der Voruntersuchung eingerechnet.

Die Gradiente weist bei der Überführung der Bahnstrecke am Bauwerk 02 eine Kuppe von

4.600 m auf. Dies entspricht einer Reduzierung des Grenzwertes für eine Straße der Ent-

wurfsklasse EKL 3 um 8 %. In der Planfeststellung des Eisenbahn-Bundesamtes war ein

Kuppenhalbmesser von nur 2.400 m vorgesehen. Die Zwangspunkte mit dem Bauwerk über

die A73 und die Neubautrasse der Deutschen Bahn lassen keinen größeren Halbmesser zu.

Der Hochpunkt liegt auf dem Bauwerk.

Die Ortsumgehung verläuft nach Querung der Bahnlinien ab dem Kreisverkehr Süd in nörd-

licher Richtung bis zur Weinstraße. Die Linie wurde dahingehend optimiert, dass die Restflä-

chen zwischen den Ausgleichsflächen der Bahnlinie entlang des Stadtwegs und der Ortsum-

gehung verkleinert werden konnten. Zwischen Bau-km 0+733 und 1+335 wurde eine 603 m

lange Gerade zwischen den beiden gleichsinnig gekrümmten Rechtsbögen eingerechnet. Im

Bereich des Hutgrabens konnte die Linie weiter nach Westen an die Ausgleichsmaßnahmen

bzw. das Regenrückhaltebecken der Bahn herangerückt werden.

Die Radienfolge wurde optimiert und liegt gem. RAL, Bild 12 im guten Bereich. Die Straße

fällt nach dem Kreisverkehr Süd mit einer Längsneigung von 0,5 % nach Norden zum Hut-

graben hin ab und steigt im Anschluss mit 0,5 % zur Weinstraße an. Der Tiefpunkt und die

Wannenausrundung liegen nördlich des Bauwerkes Nr. 03 über den Hutgraben.

Zum Anschluss der Weinstraße an die Ortsumgehung ist ebenfalls ein Kreisverkehr geplant.

Er bietet die Möglichkeit den parallelen öffentlichen Feld- und Waldweg anzubinden.

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Das nördlich des Kreisverkehrs gelegene Gewerbegebiet hat derzeit zwei Zufahrten zur

Weinstraße. Künftig ist eine Zufahrt am Kreisverkehr vorgesehen. Am Kreisverkehr wurden

Klothoiden eingerechnet. Die Höhenlage des Kreisverkehrs wurde so gelegt, dass alle An-

schlüsse gut angebunden werden können.

Ab dem geplanten Kreisverkehr verläuft die Ortsumgehung in Richtung Osten und in Lage

und Höhe nahezu auf dem Bestand der Weinstraße. Die Achse wurde so trassiert, dass ent-

lang der nördlich gelegenen Grundstücke bis zur Einmündung der Straße „Am Pestaloz-

ziring“ ein 2,50 m breiter Geh- und Radweg mit einem 0,50 m breiten Sicherheitsstreifen ge-

baut werden kann. Östlich des Pestalozzirings besteht ein Geh- und Radweg, welcher durch

einen Baumstreifen von der Fahrbahn getrennt ist.

4.3.2 Zwangspunkte

Bau-km Zwangspunkt

0+025 bis 0+058 Querung der Bahnlinie

0+234 Anbindung Stadtweg und Rinnigweg

0+750 bis 1+440 Ausgleichsmaßnahmen der Bahn

0+990 bis 1+580 Überschwemmungsgebiet – Freibord 0,50 m

1+305 Querung des Hutgrabens

1+608 Weinstraße

1+608 Zufahrt Gewerbe auf Nordseite

1+714 Zufahrt Gewerbe auf Nordseite

1+754 Zufahrt Biohof auf Südseite

1+775 Zufahrt Gewerbe auf Nordseite

1+888 Einmündung Straße „Am Pestalozziring“ auf Nordseite

1+910 Verbindung zu Geh- und Radweg auf Nordseite

Tabelle 8: Zwangspunkte

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19.12.2018 Seite: 46

4.3.3 Linienführung im Lageplan

Die OU Eltersdorf quert als Verlängerung der bestehenden ER 5 die bestehende Bahnlinie

von West nach Ost. Ab dem Kreisverkehr Süd schwenkt die Linie nach Norden ab und be-

gleitet die Bahnlinie auf der Ostseite bis zur Weinstraße. Dort wird ein Kreisverkehr als Kno-

tenpunkt zur Anbindung der Ortsumgehung, der Weinstraße, eines Gewerbegebietes und

des Wirtschaftsweges vorgesehen. Die Weinstraße wird nach Osten bis zur Straße „Am

Pestalozziring“ ausgebaut und endet an der Aufweitung für die Linksabbiegespur.

Ortsumgehung

Baubeginn bis KV Süd RAL, EKL 3

Trassierungselemente gewählt Grenzwert (RAL)

Kurvenmindestradius, min R 450 m 300 m

Kurvenmindestradius nach Gerade >300 m, min R 450 m 450 m

Mindestlänge Kreisbogen 72,70 m 50 m

Klothoidenparameter, min A 150 m 100 m

Tabelle 9: Entwurfsparameter der Linienführung, Baubeginn bis Kreisverkehr Süd

KV Süd bis Weinstraße RAL, EKL 3

Trassierungselemente gewählt Grenzwert (RAL)

Kurvenmindestradius, min R 300 m 300 m

Kurvenmindestradius nach Gerade >300 m, min R 450 m 450 m

Mindestlänge Kreisbogen 50,00 m 50 m

Klothoidenparameter, min A 100 m 100 m

Mindestlänge der Gerade, gleiche Radienkrümmung 602,28 m 600 m

Mindestlänge Kreisbogen 307 m 70 m

Tabelle 10: Entwurfsparameter der Linienführung, freie Strecke von Kreisverkehr Süd bis Nord

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Ortsdurchfahrt, Weinstraße Weinstraße Ost, Hauptverkehrsstraße RASt

Trassierungselemente gewählt Grenzwert (RASt)

Kurvenmindestradius, min R 100 m 80 m

Klothoidenparameter, min A 50 m 50 m

Weinstraße West, Hauptverkehrsstraße RASt

Trassierungselemente gewählt Grenzwert (RASt)

Kurvenmindestradius, min R 90 m 80 m

Klothoidenparameter, min A 50 m 50 m

Tabelle 11: Entwurfsparameter der Linienführung in der Ortsdurchfahrt

4.3.4 Linienführung im Höhenplan

Ortsumgehung

EKL 3

Trassierungselemente gewählt Grenzwert (RAL)

Höchstlängsneigung, max s 3,0 % 6,5 %

Längsneigung in Verwindungsstrecken, min s 1,4 % 1,0 %

Anrampungsmindestneigung, min s, q<=2,5 bis 5% 0,4 % 0,4 %

Anrampungshöchstneigung, max s 1,0 % 1,0 %

Kuppenmindesthalbmesser, min HK

4.600 m

8% Minderung

über Bahnlinie

5.000 m

Wannenmindesthalbmesser, min HW 10.000 m 3.000 m

Mindesttangentenlänge, min T 70 m 70 m

Tabelle 12: Entwurfsparameter der Höhenplanung der Ortsumfahrung

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Ortsdurchfahrt, Weinstraße

Weinstraße Ost, Hauptverkehrsstraße RASt

Trassierungselemente gewählt Grenzwert

Höchstlängsneigung, max s 0,8 % 8,0 %

Längsneigung in Verwindungsstrecken, min s - 0,5 %

Anrampungsmindestneigung, min s, q<=2,5 - 0,4 %

Anrampungshöchstneigung, max s 0,2 % 2,0 %

Kuppenmindesthalbmesser, min HK 20.000 m 900 m

Wannenmindesthalbmesser, min HW 1.389 m 500 m

Weinstraße West, Hauptverkehrsstraße RASt

Trassierungselemente gewählt Grenzwert (RASt)

Höchstlängsneigung, max s 5,4 % 8,0 %

Längsneigung in Verwindungsstrecken, min s 1,0 % 0,5 %

Anrampungsmindestneigung, min s, q<=2,5 0,675 % 0,4 %

Anrampungshöchstneigung, max s 1,0 % 2,0 %

Kuppenmindesthalbmesser, min HK 1.282 m 900 m

Wannenmindesthalbmesser, min HW - 500 m

Tabelle 13: Entwurfsparameter der Höhenplanung in der Ortsdurchfahrt

4.3.5 Räumliche Linienführung und Sichtweiten

Die Anforderungen an die räumliche Linienführung sind eingehalten.

Im Bereich der Knotenpunkte werden die erforderlichen Anfahr- und Haltesichtweiten einge-

halten.

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4.4 Querschnittsgestaltung

4.4.1 Querschnittselemente und Querschnittsbemessung

Ortsumgehung

Die Ortsumgehung erhält den einbahnigen Querschnitt RQ 11 mit einer befestigten Fahr-

bahnbreite von 8,00 m.

1,50 m Bankett

0,50 m Randstreifen

3,50 m Fahrstreifen

3,50 m Fahrstreifen

0,50 m Randstreifen

1,50 m Bankett

Tabelle 14: Querschnittselemente der Ortsumfahrung

Baubeginn bis Kreisverkehr Süd

Zwischen dem Baubeginn bei Bau-km 0+000 und dem Kreisverkehr Süd bei Bau-km 0+212

begleitet ein Geh- und Radweg die Trasse auf der Südseite. Dieser mündet östlich des

Kreisverkehrs in den Stadtweg.

Der gesamte Querschnitt (Straße und Geh- und Radweg) gliedert sich in:

2,00 m Bankett (wegen Sammelleitung)

0,50 m Randstreifen

3,50 m Fahrstreifen

3,50 m Fahrstreifen

2,50 m Trennstreifen

2,50 m Geh- und Radweg

1,25 m Bankett (verbreitert wegen Schutzeinrichtung)

Tabelle 15: Querschnittselemente Baubeginn bis Kreisverkehr Süd

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Abbildung 15: Regelquerschnitt Baubeginn bis Kreisverkehr Süd

Kreisverkehr Süd bis Kreisverkehr Nord

Vom Kreisverkehr Süd bis zum Kreisverkehr Nord begleitet die Ortsumgehung ein Geh-und

Radweg / Wirtschaftsweg auf der Ostseite. Von Bau-km 0+440 bis Bau-km 0+980 wird er

durch einen Baumstreifen getrennt und rückt anschließend bis zur Querung des Hutgrabens

an die Straße heran, wo er zusammen mit der Straße auf einem gemeinsamen Bauwerk

über den Hutgraben geführt wird. Der Trennstreifen hat eine Breite von min. 3,00 m.

Der Querschnitt RQ 11 der Staatsstraße hat eine befestigte Fahrbahnbreite von 8,00 m.

Er gliedert sich in:

1,50 m Bankett

0,50 m Randstreifen

3,50 m Fahrstreifen

3,50 m Fahrstreifen

0,50 m Randstreifen

1,50 m Bankett

Tabelle 16: Querschnittselemente Kreisverkehr Süd bis Kreisverkehr Nord

Der begleitende Geh- und Radweg / Wirtschaftsweg erhält eine Fahrbahnbreite von 3,50 m.

0,75 m Bankett

3,50 m Geh- und Radweg / Wirtschaftsweg

0,75 m Bankett

Tabelle 17: Querschnittselemente des Geh- und Radwegs / Wirtschaftswegs

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Abbildung 16: Regelquerschnitt Kreisverkehr Süd bis Kreisverkehr Nord

Ortsdurchfahrt, Weinstraße Ost

Die Weinstraße Ost erhält einen Querschnitt mit einer befestigten Fahrbahnbreite von 7,50 m

und einseitigem 2,50 m breitem Geh- und Radweg auf der Nordseite. Der Geh- und Radweg

erhält einen reduzierten Sicherheitsstreifen von 0,50 m gem. RASt 06, Tab. 28 weil die Rad-

wegbelastung gering ist. Auf Einbauten im Sicherheitsstreifen wird verzichtet. Die Fahrbahn-

breite von 7,50 m entspricht dem sich östlich anschließenden bereits fertig gestellten Brü-

ckenbauwerk über die BAB A3.

Östlich der Einmündung „Am Pestalozziring“ bleiben der gemeinsame Geh- und Radweg mit

einer vorhandene Breite von min. 2,50 m sowie der vorhandenen Baumstreifen erhalten.

Auf der Südseite begleitet der 3,00 m breite Geh- und Radweg / Wirtschaftsweg die Straße.

Er wird von der Weinstraße durch eine Mulde zur Aufnahme des Fahrbahnwassers getrennt.

Südlich des Wirtschaftsweges wird eine Baumreihe gepflanzt.

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Abbildung 17: Regelquerschnitt Weinstraße Ost

Der Querschnitt gliedert sich in:

2,50 m Geh- und Radweg

0,50 m

(4,00 m)

Sicherheitsstreifen nach RASt 06, Tab. 28

bzw. Baumstreifen östlich der Pestalozzirings

3,75 m Fahrstreifen

3,25 m Linksabbiegestreifen

3,75 m Fahrstreifen

1,50 m Bankett

1,00 m Mulde

0,50 m Bankett

3,00 m Geh- und Radweg / Wirtschaftsweg

0,50 m Bankett

Tabelle 18: Querschnittselemente der Weinstraße Ost

Weinstraße West

Die Weinstraße West wird bis zum Ausbauende der Bahnunterführung ausgebaut und hat

nur eine Länge von 82 m. Sie erhält den gleichen Querschnitt wie der anschließende Ausbau

an der Bahnbrücke mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m.

Auf der Nordseite schließt ein 2,00 m breiter Gehweg an. Auf der Südseite begleitet ein Geh-

und Radweg die Straße. Er ist durch eine Böschung getrennt.

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Abbildung 18: Regelquerschnitt Weinstraße West

Der Querschnitt gliedert sich in:

2,00 m Gehweg

3,75 m Fahrstreifen

3,75 m Fahrstreifen

0,50 m Bankett

Böschung

0,50 m Bankett

3,50 m Geh- und Radweg

0,50 m Bankett

Tabelle 19: Querschnittselemente der Weinstraße West

4.4.2 Fahrbahnbefestigungen

Die Ermittlung der Belastungsklassen ist der Anlage 14.1 beigefügt. Sie wurden entspre-

chend der RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen)

ermittelt.

Ortsumgehung Eltersdorf

Die prognostizierte Verkehrsbelastung von 14.400 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil

von 792 Fahrzeugen pro Tag (5,5 %) erfordert für die St 2242 eine Ausführung in der Belas-

tungsklasse Bk10 nach RStO 12.

Die erforderliche Dicke des frostsicheren Oberbaus beträgt für den ersten Abschnitt von

Bauanfang bis zum Kreisverkehr Süd auf Grund des hohen Straßendamms 55 cm.

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Zwischen den beiden Kreisverkehrsplätzen Süd und Nord liegt die Trasse auf einem niedri-

gen Damm. Das Grundwasser steht teilweise hoch an. Die erforderliche Oberbaustärke be-

trägt 60 – 65 cm. Es wurde für die Ortsumgehung ein konstanter Oberbau mit 65 cm ge-

wählt.

Die beiden Kreisverkehrsplätze Süd und Nord erhalten einen Oberbau der Belastungsklas-

se 32 mit 65 cm Gesamtstärke.

Weinstraße Ost

Die prognostizierte Verkehrsbelastung erfordert eine Ausführung in der Belastungsklasse

Bk10 nach RStO 12.

Analog der freien Strecke mit Entwässerung des Oberflächenwassers über Mulden erhält die

künftige St 2242 in der Weinstraße Richtung Osten einen frostsicheren Oberbau von 60 cm.

In Richtung Westen beträgt der frostsichere Oberbau 55 cm aufgrund der günstigeren Rand-

ausführung mit Hochborden auf beiden Seiten und der Entwässerung über Straßenabläufe.

Die geringere Verkehrsbelastung erfordert eine Ausführung in der Belastungsklasse Bk3,2

nach RStO 12.

Geh- und Radweg / öffentlicher Feld- und Waldweg

Die begleitenden Geh- und Radwege bzw. die öffentlichen Feld- und Waldwege erhalten im

Regelfall einen Oberbau mit bituminöser Decke von gesamt 40 cm.

4.4.3 Böschungsgestaltung

Die Damm- und Einschnittsböschungen werden mit einer Regelböschungsneigung von 1:1,5

hergestellt und nach landschaftspflegerischen Grundsätzen begrünt. Die Böschungsausrun-

dung wird im Regelfall gemäß RAL mit einer Tangentenlänge von 3,0 m ausgeführt.

Die parallelen Entwässerungsmulden und Gräben erhalten eine Regelbreite von 1,0 m bzw.

1,25 m und Sohltiefen von 0,20 m bis 0,25 m. Der Graben am Stadtweg Bau-km 0+390 –

0+525 hat eine Sohltiefe und Sohlbreite von 0,40 m.

4.4.4 Hindernisse in Seitenräumen

Vom Baubeginn bis zum Kreisverkehrsplatz Süd hat der Straßendamm eine Höhe von mehr

als 3,0 m. Es werden passive Schutzeinrichtungen der Aufhaltestufe N1 im Bankett der Stra-

ße bzw. des Geh- und Radweges vorgesehen.

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Von Bau-km 0+450 bis 0+980 ist zwischen der Straße und dem begleitenden Geh- und

Radweg / Wirtschaftsweg am Dammfuß eine Baumreihe vorgesehen. Dabei wird der kriti-

sche Abstand nach Bild 3 der Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-

Rückhaltesysteme (RPS) unterschritten. Es sind passive Schutzeinrichtungen der Aufhalte-

stufe N1 im Bankett der Straße vorgesehen.

Das Absetzbecken bei Bau-km 0+900 links hat einen Abstand von rund 8 m und eine Tiefe

von fast 5 m zum Fahrbahnrand der Ortsumgehung. Von Bau-km 0+822 bis 0+985 ist zum

Schutz gegen Abkommen von Fahrzeugen eine Schutzeinrichtungen der Aufhaltestufe N1 im

Bankett der Straße vorgesehen.

Die passiven Schutzeinrichtungen der Überführungsbauwerke werden außerhalb der Bau-

werke im Bankett der Straße bzw. des Geh- und Radwegs/Wirtschaftswegs um die erforder-

liche Länge weiter geführt, um einerseits die Wirkung zu entfalten und andererseits ein Auf-

gleiten und Hinterfahren zu verhindern.

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4.5 Knotenpunkte, Weganschlüsse und Zufahrten

4.5.1 Anordnung von Knotenpunkten

Die Ortsumgehung erhält drei Verknüpfungen mit dem vorhandenen Straßen- und Wege-

netz. Im Süden ist ein Kreisverkehrsplatz nach Querung der Bahnanlage vorgesehen.

An der Weinstraße wird durch einen weiteren Kreisverkehrsplatz eine Verknüpfung der ge-

planten Ortsumgehung mit der bestehenden Weinstraße, dem Wirtschaftsweg sowie dem

geplanten Gewerbegebiet nördlich der Weinstraße erreicht.

Rund 280 m östlich liegt die Einmündung der Ortsstraße „Am Pestalozziring“. Sie wird als

Einmündung belassen, jedoch mit einer Linksabbiegespur ausgerüstet. Dazwischen gibt es

drei Zufahrten von Gewerbebetrieben.

Darüber hin aus muss bei Bau-km 0-104 westlich des Baubeginns der Baustrecke der Orts-

umgehung die bestehende Anschlussrampe Ost der BAB A73 um eine zweite Linksabbiege-

spur verbreitert werden um die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts zu gewährleisten.

Die Knotenpunkte sind alle gut zu erkennen. Im Vorfeld der Knotenpunkte wird die Ge-

schwindigkeit auf der Staatsstraße auf 70 km/h beschränkt. In der Ortsdurchfahrt beträgt die

zulässige Geschwindigkeit 50 km/h.

Bau-km Knoten-punktsart

übergeord-nete Straße

untergeord-nete Straße

Maßnahme

0-104 Einmündung St 2242 Rampe Ost der A 73

Lichtsignalanlage Linksabbiegspur in St 2242, zweite Linksabbiegespur in Rampe der A 73

0+234 Kreisverkehr St 2242 Stadtweg, Rin-nigweg, Ge-werbegebiet

Gemeinsamer Anschluss als dritter Ast des Kreisverkehrs

1+608 Kreisverkehr St 2242 Weinstraße, Gewerbe, Wirtschaftsweg

Anschluss als einzelne Äste im Kreisverkehr

1+714 Zufahrt Nord St 2242 Gewerbe Zufahrt

1+754 Zufahrt Süd St 2242 Biohof Zufahrt

1+775 Zufahrt Nord St 2242 Gewerbe Zufahrt

1+886 Einmündung St 2242 Ortsstraße „Am Pestaloz-ziring“

Linksabbiegespur, Mittelinsel für Fußgänger und Radfahrer

Tabelle 20: Verknüpfung mit dem über- und untergeordneten Straßen- und Wegenetz

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4.5.2 Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte

Bau-km 0-104 Rampe Ost der Anschlussstelle Eltersdorf

Um den Knoten leistungsfähig zu gestalten wird in der Rampe eine zweite Aufstellspur vor-

gesehen und der Knotenpunkt mit einer Lichtsignalanlage ausgerüstet. Die Verbreiterung der

Rampe und die Lichtsignalanlage sind Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen der Orts-

umgehung.

Es ist vorgesehen aus der Rampe zweispurig links abzubiegen und anschließend auf eine

Spur zu reduzieren. Ein Linksabbiegen von der Ortsumgehung in Richtung Anliegerstraße

westlich der neuen Bahntrasse ist nicht mehr möglich.

Die Einmündung erreicht nach HBS 2015 die Qualitätsstufe D für die morgendliche und für

die abendliche Spitzenstunde.

Abbildung 19: Einmündung Rampe Ost der A 73

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Kreisverkehr Süd bei Bau-km 0+234

Die Verknüpfung wird als Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser von 45 m und einer

Fahrbahnbreite von 7,00 m ausgebildet. Mit dem Kreisverkehr kann die Ortsumgehung paral-

lel zur Bahnlinie geführt werden (Bündelung von Trassen). Die Durchschneidung der Flur mit

den Lebensräumen der Feldbrüter (Feldlerche, Kiebitz) wird minimiert.

Die Zu- und Abfahrten für zwei hintereinander folgenden Quadranten wurden – entsprechend

dem Einführungserlass der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des

Inneren tangential ohne Gegenbogen trassiert. Damit wird ein zügiges Fahren mit wenigen

Lenkbewegungen gewährleistet. Über den Kreisverkehr wird der Stadtweg an das Straßen-

netz angeschlossen.

Die Fahrbeziehungen wurden durch Schleppkurven nachgewiesen. Die erforderlichen An-

fahrsichtweiten werden eingehalten.

Abbildung 20: Kreisverkehr Süd

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Kreisverkehr Nord bei Bau-km 1+608

An dieser Stelle ist eine Vielzahl von Straßen- und Wegeverknüpfungen notwendig. Neben

der Ortsumgehung und den beiden Ästen der Weinstraße ist eine Zufahrt zum Gewerbege-

biet nördlich der Weinstraße – bisher zwei Zufahrten – und der Anschluss des parallelen

Geh- und Radweg / Wirtschaftsweg erforderlich. Der Knotenpunkt liegt in der Ortsdurchfahrt,

jedoch außerhalb bebauter Gebiete. Mit einem Kreisverkehr kann die Verknüpfung der Stra-

ßen am besten und mit einer hohen Verkehrssicherheit erreicht werden.

Es wurde ein kleiner Kreisverkehr mit 45 m Außendurchmesser und 7,00 m Fahrbahnbreite

gewählt. Die Vielzahl der Verknüpfungen und mit den erforderlichen Schleppkurven lässt

einen kleineren Kreisverkehr nicht zu. Die Fahrbahnbreite wird durch einen markierten 2,0 m

breiten inneren Ring verkleinert. Die empfohlenen Radien für die Zu- und Abfahrten werden

eingehalten.

Die erforderlichen Anfahrsichtweiten werden eingehalten. Der Kreisverkehr erreicht die Qua-

litätsstufe B für die morgendliche und abendliche Spitzenstunde nach HBS 2015.

Abbildung 21: Kreisverkehr Nord

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Bau-km 1+886 Anschluss Gewerbegebiet „Am Pestalozziring“

Die vorhandene Knotenpunktsform einer Einmündung wird beibehalten. Sie wird jedoch um

eine Linksabbiegespur in der St 2242 und einem Tropfen (Fuß- und Radfahrerquerung) in

der untergeordneten Straße ergänzt. Die Fahrbeziehungen wurden durch Schleppkurven

nachgewiesen.

Die erforderlichen Sichtweiten– Anfahrsicht auf bevorrechtigte Kraftfahrzeuge und Sichtfelder

an der Überquerungsstellte – werden eingehalten. Die Einmündung erreicht die Qualitätsstu-

fe C für die morgendliche und die Qualitätsstufe B abendliche Spitzenstunde nach HBS

2015.

Abbildung 22: Einmündung „Am Pestalozziring“

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4.5.3 Führung von Wegeverbindungen in Knotenpunkten und Querungsstellen, Zu-

fahrten

Bau-km 0+234 Kreisverkehr Süd

Der Geh- und Radweg wird von Westen kommend auf der Südseite um den Kreisverkehr

geführt und schließt an den Stadtweg an. Er ist von der Fahrbahn durch einen Trennsteifen

getrennt. Eine Querung von Straßenästen ist nicht erforderlich.

Bau-km 1+370 Flurstraße

Die Flurstraße ist ein wichtiger landwirtschaftlicher Verbindungsweg. Sie erhält keinen direk-

ten Anschluss an die Ortsumgehung. Von Osten kommend wird die Flurstraße über den pa-

rallelen Geh- und Radweg / Wirtschaftsweg an den Kreisverkehr Nord angeschlossen. Damit

ist eine Verknüpfung mit dem innerstädtischen Netz gegeben. Von Westen ist eine Verknüp-

fung über die Sonnen- und Weinstraße vorhanden.

Abbildung 23: Flurstraße

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Bau-km 1+608 Kreisverkehr Nord

Südlich des Kreisverkehrs wird der von Westen entlang der Weinstraße verlaufende Geh-

und Radweg bis zum Anschluss des Wirtschaftswegs weiter geführt und geht in diesen über.

Zusätzlich wird am nördlichen Fahrbahnrand der Weinstraße ein Geh- und Radweg bis zur

Straße „Am Pestalozziring“ angelegt und schließt östlich des Pestalozzirings an den beste-

henden Geh- und Radweg auf der Nordseite der Weinstraße an. Radfahrer mit Ziel von Ein-

richtungen nördlich der Weinstraße können am Kreisverkehr im weniger belasteten westli-

chen Ast der Weinstraße die Fahrbahn queren. Die südliche Querungsstelle am Kreisverkehr

wird entlastet.

Abbildung 24: Querungstellen Kreisverkehr Nord

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Bau-km 1+900 Querung Geh- und Radweg mit Mittelinsel

An der Einmündung der Straße „Am Pestalozziring“ wird zur Querung von Fußgängern und

Radfahrern in der Weinstraße eine Mittelinsel als Querungshilfe angelegt. In der Einmün-

dung „Am Pestalozziring“ ist eine Querung über den künftigen Tropfen vorgesehen.

Abbildung 25: Querungstelle bei „Am Pestalozziring“

4.6 Besondere Anlagen

Entfällt

4.7 Ingenieurbauwerke

Im Bauabschnitt befinden sich die nachfolgend genannten Ingenieurbauwerke:

Bau

werk

Nr.

Bauwerks-

bezeichnung Bau-km

Lichte

Weite

[m]

Kreuzungs-

winkel

[gon]

Lichte

Höhe

[m]

Breite zw.

Geländern

[m]

Vorgesehene

Gründung /

Bemerkung

02

Brücke i. Z. der

St 2242 über

die Bahn

0+048 31,00 92 >5,70 17,10 -

17,47

Flach-

gründung

03

Brücke i. Z. der

St 2242 über

den Hutgraben

1+305 6,00 87 >2,00 16,65 Flach-

gründung

Tabelle 21: Ingenieurbauwerke

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Bauwerk 02:

Im Zuge des Neubaus der OU Eltersdorf wird bei Bau-km 0 + 048 eine Brücke über die Bahn

(Strecke 5900) und einen öffentlichen Feld- und Waldweg (Breite 3,0 m) erforderlich. Das

Brückenbauwerk hat eine lichte Weite von 31,00 m und eine kleinste lichte Höhe von > 5,70

m. Eine Anpassung bzw. Umbau der bestehenden Oberleitungsanlage (OLA) an Gleis 5900

R und 5900 L ist erforderlich. Die Anhebung der Straßengradiente ist im Kreuzungsbereich

mit dem DB-Streckengleis nicht möglich, da die Trassierungsparameter der Gradiente be-

reits im Grenzbereich nach RAL 2012, EKL 3 liegen und Zwangspunkte wie beispielsweise

das bestehende Brückenbauwerk über die A73 eine weitere Anhebung der Straßengradiente

verhindern.

Die OU Eltersdorf besitzt zwischen Baubeginn und dem Kreisverkehr Süd eine Regelfahr-

bahnbreite von 8,0 m mit einem südlich der Straße parallel geführten Geh- und Radweg,

welcher auch über das Bauwerk geführt wird. Im Bauwerksbereich wird zusätzlich eine

Linksabbiegespur aufgeweitet. Damit ergibt sich für die Brücke eine variable Breite von

17,10 m bis 17,47 m zwischen den Geländern. Im Bereich der DB-Streckengleise wird ein

Berührschutz für die Oberleitungsanlagen erforderlich.

Das Überführungsbauwerk über die Bahn wird als Rahmenbauwerk in integraler Bauweise

ohne Überschüttung hergestellt. Der Brückenquerschnitt ist aus sechs Halbfertigteil-

Plattenbalken mit einer 0,25 m starken Ortbetonergänzung geplant.

Die Entwässerung des Überbaus erfolgt über Brückeneinläufe und einer Transportleitung

DN 200 bis zum östlichen Widerlager. Von dort entwässert das gesammelte Oberflächen-

wasser über eine Fallleitung in eine Sickermulde mit Rigole entlang des nordöstlichen Bö-

schungskegels. Die Bemessung der Sickermulde wurde nach dem Merkblatt DWA-A 138

durchgeführt – siehe Unterlage 18.2.

Das Bauwerk wird für zivile Verkehrslasten nach EC 1-2 (Lastmodell LM 1) bemessen. Die

Bemessung mit militärischen Lasten nach STANAG 2021 erfolgt im Einbahnverkehr für MLC

100 und im Zweibahnverkehr für MLC 50/50.

Als Gründungsempfehlung weist das Baugrundgutachten eine Flachgründung (Gründungs-

niveau von rund 285,90 m ü NN) aus.

Grundwasser wurde in den Bohrlöchern der Baugrunderkundung in einer Tiefe von ca.

286,03 m ü NN angetroffen und liegt damit ca. 0,1 m über der geplanten Gründungssohle.

Sollten Wasserhaltungsmaßnahme erforderlich werden, können diese bei den zu erwarten-

den geringen Absenkbeträgen von max. 1 m in offener Wasserhaltung mit einem oder zwei

Pumpensümpfen erfolgen.

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Bauwerk 03:

Im Zuge des Neubaus der OU Eltersdorf wird bei Bau-km 1 + 305 eine Brücke über den Hut-

graben (Eltersdorfer Bach) erforderlich. Um die Begehbarkeit des Gewässers für Wartungs-

zwecke unterhalb des Bauwerks zu gewährleisten hat das Bauwerk eine lichte Weite von

6,00 m und eine geringste lichte Höhe von 2,00 m.

Die OU Eltersdorf besitzt zwischen dem Kreisverkehr Süd und Kreisverkehr Nord eine Fahr-

bahnbreite von 8,0 m mit einem östlich der Straße parallel geführten Geh- und Radweg /

Wirtschaftsweg, welcher auch über das Bauwerk geführt wird. Daraus ergibt sich für die Brü-

cke eine Gesamtbreite von 16,65 m zwischen den Geländern.

Das Überführungsbauwerk über den Hutgraben ist als Rahmenbauwerk in integraler Bau-

weise ohne Überschüttung ausgeführt. Die Fahrbahnplatte wird dabei als 0,45 m bis 0,65 m

dicke Stahlbetonvollplatte Teil des Rahmens, ebenso wie die beiden Wände mit je 0,80 m

Dicke. Die Konstruktionshöhe des Überbaus beträgt entsprechend den statischen Erforder-

nissen mindestens 45 cm und steigt mit zunehmender Querneigung der Fahrbahn auf 65 cm

an.

Das Bauwerk wird für zivile Verkehrslasten nach EC 1-2 (Lastmodell LM 1) bemessen. Die

Bemessung mit militärischen Lasten nach STANAG 2021 erfolgt im Einbahnverkehr für MLC

100 und im Zweibahnverkehr für MLC 50/50.

Grundwasser wurde in den Bohrlöchern der Baugrunderkundung in einer Tiefe von ca.

283,59 m ü NN angetroffen und liegt damit ca. 1 m über der geplanten Gründungssohle von

282,56 m ü NN. Die Entwässerung des Überbaus erfolgt über das Quer- und Längsgefälle

der Fahrbahn entlang der Bordsteine in die nördlich der Brücke gelegene Straßenmulde.

Das Rahmenbauwerk wird gemäß der Empfehlung des Gutachtens flach gegründet. Die

Gründungssohle für die Fundamente wird etwa 1 m unter Sohle Bachbett auf 282,6 m ü NN

(ca. 1,5 m unter GOK neu) geplant. Eine Grundwasserabsenkung und Nachverdichtung des

Gründungsplanums werden nicht erforderlich, da für die Herstellung der Gründung ein

Spundwandkasten geplant ist. Dieser verbleibt als späterer Schutz gegen mögliche Unter-

spülungen im Baugrund. Das Bauwerk liegt in der geplanten Erweiterung des Überschwem-

mungsgebietes. Die Bauwerksböschungen werden mit einem Kolkschutz aus Wasserbau-

steinen befestigt.

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4.8 Lärmschutzanlagen

Die nächste Wohnbebauung von Eltersdorf liegt westlich der Bahnanlagen. An der Wein-

straße schließen sich Gewerbefläche auf der Nordseite an. Auf der Südseite liegt ein land-

wirtschaftlicher Hof.

Zur Planung der Ortsumgehung wurde eine schalltechnische Untersuchung aufgestellt. Die

Grenzwerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) werden eingehalten. Es

sind keine Lärmvorsorgemaßnahmen erforderlich.

Gemäß RLS 90 sind für den LKW-Anteil auf Gemeindestraße 10 % und auf Kreisstraße

20 % anzunehmen, wenn keine geeigneten projektbezogenen Untersuchungsergebnisse

vorliegen. Diese Werte sind für Großstädte überdurchschnittlich hoch angesetzt und liegen

somit auf der sicheren Seite. In Erlangen liegt der LKW-Anteil auf den meisten Hauptver-

kehrsstraße unter 5 %.

Für die OU Eltersdorf liegen projektbezogenen Untersuchungsergebnisse vor. Diese seitens

der Abteilung Verkehrsplanung bereits übermittelten Werte basieren zum einen auf empiri-

schen Erhebungen, zum anderen auf dem Verkehrsmodell VEP für das Jahr 2030. Diese

Werte sind für Erlangen bereits überdurchschnittlich hoch, was auf die besondere Funktion

der OU-Eltersdorf und die Gewerbebetriebe im Umfeld zurückzuführen ist.

Die Vorgehensweise entspricht den Empfehlungen der RLS 90.

Im Zuge der Bauarbeiten zur Herstellung des Brückenbauwerks 02 über die Bahnlinie wer-

den lärmintensive Bautätigkeiten (Rammarbeiten) nötig. Bedingt durch die Nähe zur Bahnli-

nie können diese Arbeiten nur in Sperrpausen der Bahn – voraussichtlich von 22:30 bis 5:30

Uhr – ausgeführt werden.

4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen

Öffentliche Verkehrsanlagen sind nicht vorhanden.

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4.10 Leitungen

Lfd. Nr. Bau-km oder von - bis

Leitungsart Versorgungsunter-nehmen

Maßnahmen

01 0+088 und 0+342

3 Ferngasleitungen (DN 700, DN 1200, DN 1100) mit Steuerkabel

Open Grid Europe Gmbh

Prüfung Schweißnähte, Rohre erh. Doppelhülle, Schutzrohr für Ltg. 26/3

02 0+360 Fernwasserleitung DN 300 AZ

ESTW Erlanger Stadtwerke

Schutzrohr bei Querung erforderlich

03 Wein-straße

Abwassersammler Ei 600/900

EBE Entwässe-rungsbetrieb

Keine Maßnahmen er-forderlich

04 Wein-straße

Gasversorgung DN 200 ST-MD

ESTW Erlanger Stadtwerke

Keine Maßnahmen er-forderlich

05 Wein-straße

Wasserversorgung DN 200 GG

ESTW Erlanger Stadtwerke

Keine Maßnahmen er-forderlich

06 Wein-straße

Stromversorgung in Kabelleerrohren

ESTW Erlanger Stadtwerke

Kabelverlegung an nörd-lichem Fahrbahnrand

07 Wein-straße

LWL-Kabel ESTW Erlanger Stadtwerke

Schutzrohr bei Querung erforderlich

08 Wein-straße

Beleuchtungskabel ESTW Erlanger Stadtwerke

Das Kabel ist neu zu verlegen

09 Wein-straße

Fernmeldekabel Deutsche Telekom Technik GmbH

Umverlegung durch Te-lekom vorgesehen

Tabelle 22: Leitungen

4.11 Baugrund/Erdarbeiten

Es wurde eine Bodenuntersuchung durchgeführt und ein geotechnischer Bericht erstellt.

Der Boden besteht überwiegend aus sandigen Schichten mit geringen bindigen Anteilen. Im

Süden wurden oberflächennah Tonlinsen in einer Mächtigkeit von 0,6 bis 1,2 m erkundet. Es

besteht überwiegend ausreichende Tragfähigkeit.

In kleinen Bereichen sind möglicherweise schlecht tragfähige Auffüllungen vorhanden. Der

Boden ist in die Frostempfindlichkeitsklasse F2 einzustufen.

Grundwasser wurde in einer Tiefe von 0,80 bis 2,86 m unter Gelände aufgeschlossen. Die

Gradiente liegt durchwegs auf einem Damm. Für den Streckenbau sind keine Grundwasser

resultierenden Wasserhaltungsmaßnahmen vorzusehen. Im wassersensiblen Bereich

(Hochwassergebiet des Hutgrabens) ist mit oberflächennahen Schichtwässern zu rechnen.

Erforderliche Wasserhaltungsmaßnahmen für den Bau der Brückenbauwerke sind unter 4.7

beschrieben.

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4.12 Entwässerung

Die Straßenentwässerung gliedert sich in

Lfd. Nr. Bau-km von - bis

Einzugs-gebiet [ha]

Abfluss-menge [l/s]

Vorgesehene Maßnahme

01 0+000 bis 0+039

0,05 5,0 Ableitung flächig über Dammschulter (belebte Bodenzone)

02 0+039 bis 0+900

0,74 80,1 Ableitung über Bordrinne, Mulden und Absetz-/Regenrückhaltebecken in Hutgra-ben bei Bau-km 1+304

03 0+900 bis 1+608

0,70 57,9 Versickerung in Mulde mit belebter Bo-denzone

04 1+608 bis 2+000

0,41 44,7 Versickerung in Mulde mit belebter Bo-denzone

05 Wein-straße West

0,13 14,1 Über Bordrinne und Straßenabläufe in Kanalisation (wie im Bestand)

Tabelle 23: Entwässerungsabschnitte

Vorfluter ist der Hutgraben bei Bau-km 1+305. Das Oberflächenwasser der Straße wird ab

dem Brückenbauwerk über die Bahnlinie (Hochpunkt, kurz nach dem Baubeginn) bis 0+900

gefasst und über ein Absetz- und Rückhaltebecken geleitet. Von dort wird das Wasser ge-

drosselt in einem Graben am westlichen Dammfuß dem Hutgraben zugeführt. Im weiteren

Verlauf ist eine Versickerung des Straßenwassers zwischen Fahrbahn und dem öffentlichen

Feld- und Waldweg bzw. Geh- und Radweg auf dem Damm vorgesehen (Unterlage 18).

4.13 Straßenausstattung

Die Straße wird entsprechend den gültigen Richtlinien markiert und beschildert.

Passive Schutzeinrichtungen sind beidseitig an den hohen Böschungen vom Bauanfang

über das Bauwerk 02 bis zum Kreisverkehr Süd und am Bauwerk 03 über den Hutgraben

erforderlich. Entlang der Baumreihe zwischen Bau-km 0+350 und 1+010 am rechten Fahr-

bahnrand und beim Absetzbecken zwischen Bau-km 0+822 und 0+985 am linken Fahrbahn-

rand sind passive Schutzeinrichtungen vorgesehen.

Entlang der Weinstraße wird die Straßenbeleuchtung am neuen Straßenrand wieder herge-

stellt.

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5. Angaben zu Umweltauswirkungen

5.1 Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

Bestand

Östlich der Bahntrasse besteht keine Wohnbebauung (abgesehen von einem Einzelhaus

südlich der Weinstraße). Es treten einzelne Kleingärten an der Weinstraße und nahe des

Stadtweges auf. Die Wohn- und Wohnumfeldsituation ist in diesem Bereich durch die opti-

sche und akustische Wirkung der A73 und der Bahntrasse vorbelastet. Im Untersuchungs-

gebiet sind Wander-/ Radwege (z. B: Stadtweg, Rinnigweg, Weg südlich parallel zur Wein-

straße) vorhanden.

Umweltauswirkungen

Durch die Trassenbündelung mit der Bahn, verringern sich die Störwirkungen der Ortsumge-

hung auf die freie Landschaft (Neuverlärmung). Die Auswirkungen auf das Schutzgut

Mensch können als gering betrachtet werden. Durch Reduzierung der Verkehrsbelastung im

Ortskern von Eltersdorf verbessern sich dort die Umweltbedingungen für den Menschen.

5.2 Naturhaushalt

5.2.1 Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt

Bestand

Das Untersuchungsgebiet stellt sich als ländlich geprägter Bereich mit Agrarflächen dar. Da-

neben kommen vereinzelt Grünländer vor. Dieser Bereich stellt einen nördlichen Abschnitt

des sogenannten Knoblauchslandes dar. Feldgehölze kommen in dieser Agrarlandschaft

selten und relativ kleinflächig vor. Auf vier Flächen sind Pflanzungen erfolgt, es handelt sich

um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Deutschen Bahn. An Fließgewässern ist der

Hutgraben (synonym Eltersdorfer Bach) zu nennen. Im Untersuchungsgebiet ist er stellen-

weise begradigt. Die Bahntrasse durchfließt er in einem nicht querungsgerechten Durchlass.

Ein weiterer Graben (Stadtweggraben) verläuft östlich parallel zur Bahntrasse. Im Zuge von

Bahnbauarbeiten wurde er neu angelegt. Siedlungsbiotope befinden sich vorrangig nördlich

der Weinstraße und nordwestlich der Bahntrasse.

Die Feldlandschaft ist in Bezug auf die faunistische Artenvielfalt vergleichsweise gering be-

setzt. Bei den Brutvögeln kommt die Feldlerche in durchschnittlicher Häufigkeit vor, der Kie-

bitz ist mit 6 Paaren ebenfalls in durchschnittlicher Abundanz vertreten, vom Rebhuhn wur-

den insgesamt drei Brutpaare verzeichnet.

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Die Nutzung des Untersuchungsgebietes durch die Gruppe der Fledermäuse ist ebenfalls

nur durchschnittlich. Die regional und überregional häufige Zwergfledermaus ist dominant,

die weiteren Arten sind nur unterdurchschnittlich vertreten.

Am Hutgraben im östlichen UG wurde der Biber nachgewiesen. Hier befinden sich ein Bau

und ein Damm. Der vom Biber genutzte Bereich erstreckt sich etwa bis 300 m vor den Ein-

griffsbereich.

Das Untersuchungsgebiet weist nur wenige potenzielle Bereiche für eine Besiedlung durch

Reptilien auf. Für die Mehrheit der Reptilienarten kommen im Untersuchungsgebiet nicht die

erforderlichen Habitatansprüche vor. Es wurde nur an einer Stelle eine kleine Population der

Zauneidechse nachgewiesen.

Bei den Amphibien wurden nur im Hutgraben Erdkröte und Teichfrosch in kleinen bis mittel-

großen Populationen erfasst. Beide Arten sind besonders geschützt und ohne Rote Liste-

Status.

Umweltauswirkungen

Im Untersuchungsgebiet kommen keine hochwertigen Biotoptypen vor. Naturnahe oder anth-

ropogen unveränderte Ausprägungen sind nicht vorhanden. Überwiegend setzt sich der Be-

reich aus landwirtschaftlich genutzten Flächen zusammen. Hier wirkt sich hauptsächlich der

Flächenverlust auf die Biotoptypen aus. Gefährdungen durch Nährstoff- und Schadstoffein-

trag ist für die Ackerbiotope zu vernachlässigen.

Für die Brutvögel wurde eine geringe bis mittlere Siedlungsdichte festgestellt. Im Vergleich

zu Gehölz- und Siedlungsbiotopen kommen in der Ackerlandschaft jedoch die meisten ge-

schützten oder gefährdeten Arten vor. Rastvögel sind für das Untersuchungsgebiet nicht von

Bedeutung. Es ist mit einem Lebensraumentzug durch Überbauung und Störwirkungen für

Brutvögel zu rechnen.

Auch für Fledermäuse ist durch die geringe Artendiversität das Untersuchungsgebiet von

durchschnittlicher Bedeutung. Da keine (potenziellen) Quartierbereiche oder Flugrouten

durch das Vorhaben betroffen sind, ergeben sich hierzu keine Beeinträchtigungen. Baube-

dingte Störungen von Jagdhabitaten können allerdings nicht ausgeschlossen werden.

Durch die querungsgerechte Ausbildung des Brückenbauwerkes über den Hutgraben, erge-

ben sich für migrierende Biber keine zusätzlichen Zerschneidungswirkungen.

Für Zauneidechsen weist das Untersuchungsgebiet nur eine geringe Bedeutung auf. Das

einzige Vorkommen befindet sich außerhalb des Eingriffsbereiches (> 150 m vor Baubeginn/

westlich der Kleingründlacher Straße). Dadurch kommt es hier ebenfalls nicht zu vorhabens-

bedingten Beeinträchtigungen.

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Auch für Amphibien sind sowohl das Untersuchungsgebiet als auch der Hutgraben von ge-

ringer Bedeutung. Eine zumindest baubedingte Kollision mit am Hutgraben wandernden Tie-

ren kann allerdings nicht ausgeschlossen werden.

5.2.2 Boden

Bestand

Im überwiegenden Teil des Untersuchungsgebietes bilden Sandsteine des mittleren Keupers

den anstehenden geologischen Untergrund. Als Verwitterungsmaterial der Sandsteine (dem

Ausgangssubstrat der Bodenbildung) bilden meist lehmige bis stark lehmige Sande die vor-

herrschende Bodenart. Als Bodentyp sind bei meist trockenen, sickerwasserbestimmten

Standortbedingungen Ackerpseudogley und Ackerpseudogley-Regosol entwickelt. Ausge-

nommen bleibt die schmale Niederung des Hutgrabens mit lehmigen bis anlehmigen Böden,

wo unter Grundwassereinfluss Übergänge zu Gley und Anmoor zu erwarten sind.

Vorbelastungen der Böden bestehen insbesondere durch Überbauung im Bereich vorhande-

ner Verkehrsflächen. Hier bedeutet insbesondere die vorhandene Versiegelung den Total-

verlust sämtlicher ökologischer Bodenfunktionen. Weitere Beeinträchtigungen der Boden-

funktionen resultieren aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung in Form von Meliorati-

on, Nähr- und Schadstoffeinträgen sowie Bodenverdichtungen.

Mittlere Wertigkeiten erreichen die Böden des Untersuchungsgebietes hinsichtlich ihres na-

türlichen Ertragspotentials. Es werden Ackerwertzahlen zwischen 35 und 50 erreicht. Beson-

dere Standorteigenschaften, die günstige Voraussetzungen für die Entwicklung potentiell

wertvoller Biotope (Biotopentwicklungspotential) aufweisen, beschränken sich im Wesentli-

chen auf den Niederungsbereich des Hutgrabens. Böden bzw. Standorte mit besonderer

Bedeutung der Archivfunktion sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. Generell von

nachrangiger Bedeutung für die natürlichen Bodenfunktionen sind die anthropogen überpräg-

ten Standorte.

Umweltauswirkungen

Mit Versiegelung und Überformung noch nicht anthropogen überprägter Flächen kommt es

zur Beeinträchtigung des Bodens bzw. dessen Funktionsverlust.

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5.2.3 Wasser

Bestand

Die hydrogeologischen Verhältnisse des Untersuchungsgebietes werden durch die anste-

henden Gesteine des Sandsteinkeupers geprägt, wobei der Sandstein einen oberen Kluft-

grundwasserleiter bildet. Der Grundwasserabfluss erfolgt allgemein in Richtung Westen zur

Regnitzniederung hin. Die Grundwasserstände liegen zwischen 280 und 290 m NN, womit

sich in Abhängigkeit von der Geländemorphologie Flurabstände zwischen 2 und 10 m erge-

ben. Aufgrund der Beschaffenheit der Deckschichten (lehmige Sande, Sandstein) ist von

einer nur mittleren Geschütztheit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen auszu-

gehen.

Im Süden berührt das Untersuchungsgebiet das Wasserschutzgebiet „Fürth“.

Als grundwassergeprägte Flächen stellen sich Teile der Niederung des Hutgrabens (Gewäs-

ser 3. Ordnung) dar, die zumindest temporär überstaut sind. Der Niederungsbereich ist als

Überschwemmungsgebiet ausgewiesen (hohe Bedeutung für die Retentionsfunktion).

Umweltauswirkungen

Das anfallende Oberflächenwasser der Straße wird nach Osten in eine Entwässerungsmulde

entlang des begleitenden Weges entwässert. Somit wird auch die Grundwasserneubildung,

die durch die Versiegelung beeinträchtigt wird, aufrechterhalten.

Durch die ökologische Gestaltung des Brückenbauwerkes über den Hutgraben werden hier

Durchgängigkeit und Gewässermorphologie nicht beeinträchtigt. Mit der Überbauung des

Niederungsbereiches des Hutgrabens kommt es jedoch zu anteiligen Verlusten von Re-

tentionsflächen. Eine baubedingte Gefährdung von Oberflächen- und Grundwasser kann

zudem nicht ausgeschlossen werden. Eine Grundwasserabsenkung am Hutgraben entfällt.

Hier ist nur ein Spundwandkasten für die Herstellung der Gründung erforderlich.

5.2.4 Klima/ Luft

Bestand

Der größte Teil des Untersuchungsgebietes bildet eine offene Agrarlandschaft mit geringer

Reliefentwicklung. Die offene Agrarlandschaft ist gekennzeichnet durch ungehinderte Ein-

und Ausstrahlung. Daraus resultieren bei austauscharmen Strahlungswetterlagen in der bo-

dennahen Luftschicht sehr große Temperaturschwankungen im Tagesgang. In den Nacht-

stunden wirken die offenen Acker- und Grünlandflächen insgesamt als Kaltluftbildungsgebie-

te.

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In unmittelbarer Nachbarschaft zu dem durch Verkehr und Bebauung belasteten Siedlungs-

raum von Eltersdorf besitzt die Agrarlandschaft potentielle Bedeutung als klimatischer und

lufthygienischer Ausgleichsraum (nächtliche Kalt-/Frischluftbildung).

Reliefbedingt fungiert die flache Talrinne des Hutgrabens als Kaltluftabflussbahn. Jedoch

wird der weitere Abfluss in Richtung Eltersdorf durch die Dammlage der Bahntrasse behin-

dert bzw. unterbrochen. Mithin ist die Bahntrasse als wesentliche Vorbelastung für die klima-

tische Ausgleichsfunktion zu benennen.

Die offene Agrarlandschaft östlich von Eltersdorf erfüllt die Funktion eines siedlungsnahen

nächtlichen Kalt- und Frischluftentstehungsgebietes. Allerdings ist der Bezug zu den durch

Bebauung und Verkehr klimatisch belasteten Wirkräumen durch die Barrierewirkung (Behin-

derung des Luftaustausches) der Bahntrasse erheblich eingeschränkt. Für die klimatische

Ausgleichsfunktion kommt dem Untersuchungsgebiet daher nur noch eine mittlere Bedeu-

tung zu.

Umweltauswirkungen

Die Errichtung einer Trasse (in Dammlage) stellt angesichts der Vorbelastung durch die vor-

handenen Dämme (Bahntrasse, A 73) keine neue Beeinträchtigung des Luftaustausches

dar.

5.3 Landschaftsbild

Bestand

Das UG weist hinsichtlich des Landschaftsbildes den typischen Charakter einer offenen,

strukturarmen Agrarlandschaft auf. Als landschaftsprägende Elemente sind hier die verein-

zelt stehenden Feldgehölze und Einzelbäume sowie die Niederungsbereiche des Hutgra-

bens zu nennen.

In der beschriebenen Ausstattung weist die Landschaft innerhalb des UG nur ein geringes

bis mittleres Potenzial auf. Zudem gehen erhebliche Vorbelastungen von den vorhandenen

Trassen der Bahn und der A 73 aus (Zerschneidung und Verlärmung der Landschaft).

Das Untersuchungsgebiet stellt den westlichsten Teil des Landschaftsschutzgebietes „Hut-

graben mit Winkelfeld und Wolfsmantel“ dar.

Umweltauswirkungen

Da im aktuellen Zustand keine besondere Funktion als Gebiet der Erholungsnutzung vorliegt,

werden Beeinträchtigungen von Erholungsfunktionen nicht als erheblich beurteilt.

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Durch die Trassenbündelung mit der Bahnlinie werden negative Einflüsse auf die Landschaft

zudem minimiert. Es kommt nicht zu zusätzlichen Zerschneidungen von Blickbeziehungen.

Durch die Randlage der Ortsumgehung im Landschaftsschutzgebietes „Hutgraben mit Win-

kelfeld und Wolfsmantel“ sind die Zerschneidungs- und Störeffekte als gering einzustufen.

Ungeachtet dessen, ist für den Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet eine Befreiung bei

der zuständigen Naturschutzbehörde zu beantragen.

5.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Bestand

Im Untersuchungsgebiet sind keine Kultur- und Sachgüter bekannt.

Umweltauswirkungen

Da im Untersuchungsgebiet keine Kultur- und Sachgüter vorliegen, resultieren hier auch kei-

ne Auswirkungen.

5.5 Artenschutz

Bestand

Es erfolgte eine Untersuchung auf Betroffenheiten artenschutzrechtlich relevanter Tier- und

Pflanzenarten. Hierzu wurde eine Relevanzprüfung erstellt. Die Relevanzprüfung der saP

ergab ein im Rahmen der Konfliktanalyse auf berührte Schädigungs- und Störungstatbe-

stände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG (Störungsverbot, Tötungs-/ Verletzungsverbot) zu unter-

suchendes Artenspektrum. Hierzu gehören:

Biber

Braunes Langohr Breitflügelfledermaus Graues Langohr Große Bartfledermaus

Großer Abendsegler Großes Mausohr Kleine Bartfledermaus Kleinabendsegler

Mückenfledermaus Rauhautfledermaus Wasserfledermaus Zwergfledermaus

Bluthänfling Feldlerche Feldsperling Goldammer

Kiebitz Rebhuhn Wiesenschafstelze

Umweltauswirkungen

Für diese Arten kann ein Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen

werden. Folgende Maßnahmen werden durchgeführt, um Betroffenheiten von Tierarten des

Anhangs IV der FFH-Richtlinie und von europäischen Vogelarten zu vermeiden.

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19.12.2018 Seite: 75

Querungsgerechtes Bauwerk über den Hutgraben (Aufrechterhaltung der Migrationsmöglich-

keit für den Biber)

Bauzeitenmanagement (Nachtbauverbot zum Schutz von Biber und Fledermäusen, Baufeld-

freimachung außerhalb der Brutzeiten von Vögeln)

PIK-Maßnahme für Feldlerche, Kiebitz und Rebhuhn (Bewirtschaftungsauflagen mit Habitat-

verbesserungen für die Zielarten)

5.6 Natura 2000-Gebiete

Bestand

Das Untersuchungsgebiet berührt keine europäischen Schutzgebiete. Die nächstgelegenen

Natura 2000-Gebiete sind das SPA DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“ (Entfernung zum

Eingriffsbereich ca. 1.200 m) und das FFH-Gebiet DE 6432-301 „Sandheiden im mittelfränki-

schen Becken“ Entfernung zum Eingriffsbereich ca. 2.500 m).

Umweltauswirkungen

Da im Untersuchungsgebiet keine Natura 2000-Gebiete vorliegen, resultieren hier auch kei-

ne Auswirkungen.

5.7 Weitere Schutzgebiete

Bestand

Das Landschaftsschutzgebiet „Hutgraben mit Winkelfeld und Wolfsmantel“ wird an seinem

westlichen Rand durch die geplante Ortsumgehung gequert. Das LSG ist gemäß Verordnung

über den Schutz von Landschaftsräumen im Bereich der Stadt Erlangen (Landschafts-

schutzverordnung) dem besonderen Schutz des Bayerischen Naturschutzgesetzes unter-

stellt.

Weitere nationale Schutzgebiete sind nicht betroffen.

Umweltauswirkungen

Durch die Randlage der geplanten Ortsumgehung und die Trassenbündelung mit der Bahn,

sind die Zerschneidungs- und Störeffekte für das Landschaftsschutzgebiet als gering einzu-

stufen. Ungeachtet dessen, ist für den Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet eine Befreiung

bei der zuständigen Naturschutzbehörde zu beantragen.

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St 2242 Fürth- Erlangen Erläuterungsbericht Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf

19.12.2018 Seite: 76

6. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von erheblichen

Umweltauswirkungen nach Fachgesetzen

6.1 Lärmschutzmaßnahmen

Es sind keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.

6.2 Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen

Es sind keine sonstigen Immissionsschutzmaßnahmen erforderlich.

6.3 Maßnahmen zum Gewässerschutz

Im Rahmen der Baudurchführung sind zur Vermeidung von Verunreinigungen und somit Be-

einträchtigungen die Vorschriften zum Schutz von Boden und Grundwasser im gesamten

Streckenabschnitt einzuhalten. Auf der Baustelle ist ein sachgerechter Umgang mit Betriebs-

stoffen zu gewährleisten. Es erfolgt eine ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und

Baustoffen. Eine Lagerung boden- und wassergefährdender Stoffe ist insbesondere im Be-

reich des Hutgrabens zu vermeiden.

6.4 Landschaftspflegerische Maßnahmen

Der Verursacher eines Eingriffes ist gemäß § 15 BNatSchG Abs. 1 verpflichtet, „vermeidbare

Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind ver-

meidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen

Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen,

gegeben sind“. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind gemäß § 15 BNatSchG auszuglei-

chen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).

Es werden folgende Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen:

Anlage eines querungsgerechten Bauwerks

Schutz und Sicherung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser

Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen

Schutz von Gehölzbeständen

Bauzeitenmanagement

Temporärer Schutzzaun für Amphibien

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St 2242 Fürth- Erlangen Erläuterungsbericht Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf

19.12.2018 Seite: 77

Es werden folgende Gestaltungsmaßnahmen vorgesehen:

Rasenansaat

Bepflanzung von Böschungen

Trassenbegleitende Baumreihenpflanzung

Es werden folgende Ausgleichs-, Ersatzmaßnahmen vorgesehen:

Poolflächen Erlangen – Anlage einer extensiven Wiese/ eines naturnahen Feldgehöl-zes/ eines naturnahen Gewässerabschnittes mit Rückhaltefunktion

PIK-Maßnahmen für Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn

6.5 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete

entfällt

6.6 Sonstige Maßnahmen nach Fachrecht

entfällt

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St 2242 Fürth- Erlangen Erläuterungsbericht Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf

19.12.2018 Seite: 78

7. Kosten

Baulastträger

Baulastträger ist entsprechend der Sonderbaulastvereinbarung vom 19.11.2013 die Stadt

Erlangen. Die Straße soll als St 2242 gewidmet werden und mit Verkehrsfreigabe in die Bau-

last des Freistaates Bayern übergehen.

Sofern die Sonderbaulastvereinbarung nach Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses

dahingehend geändert werden sollte, dass die Baulastträgerschaft von der Stadt Erlangen

wieder an den Freistaat Bayern zurückgegeben wird, erfolgt die Durchführung der Maßnah-

me sowie die Kostentragung durch den Freistaat Bayern , soweit im Regelungsverzeichnis

keine andere Regelung getroffen ist.

Beteiligung Dritter

Eine eventuelle Beteiligung Dritter (Leitungsträger, Bundesrepublik Deutschland) richten sich

nach vorhandenen Verträgen, nach dem Telekommunikationsgesetz bzw. nach den Straßen-

Kreuzungsrichtlinien in Verbindung mit dem Bundesfernstraßengesetz.

8. Verfahren

Zur Erlangung des Baurechts wird ein Planfeststellungsverfahren nach Art. 36 des Bayeri-

schen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in Verbindung mit Art. 72 ff Bayerisches

Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) durchgeführt.

Gegebenenfalls können auch Bauerlaubnisse den Baubeginn sicherstellen.

9. Durchführung der Baumaßnahme

Ausbaustufen

Die Durchführung der Baumaßnahme kann in einem Zuge erfolgen.

Es wird mit einer Bauzeit von ca. 2 Jahren gerechnet.

Grunderwerb

Es sind private Grundstücksflächen zu erwerben oder/und vorübergehend in Anspruch zu

nehmen. Der Grunderwerb wird vor der Baumaßnahme durchgeführt.

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St 2242 Fürth- Erlangen Erläuterungsbericht Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf

19.12.2018 Seite: 79

Erschließung der Baustelle

Die Baustelle ist von der ER 5 im Südwesten, über die Weinstraße im Norden und das vor-

handene Wegenetz erschlossen. Entlang der Trasse wird auf dem künftigen parallelen Geh-

und Radweg / Wirtschaftsweg eine Baustraße angelegt. Zur Querung des Hutgrabens kann

die Brücke am Stadtweg genutzt werden.

Kampfmittel

Vor Beginn der Arbeiten wird das Baufeld hinsichtlich Kampfmittel auf Grundlage von alliier-

ten Bildmaterial und Befragungen (historisch) überprüft.

Verkehrsregelung während der Bauzeit

Der Bau der St 2242 ist in drei Phasen geplant:

Phase 1: Bau der Brückenbauwerke über die Bahnlinie und über den Hutgraben.

Phase 2: Straßenbau in der freien Strecke

Die Erschließung der Felder muss gewährleistet bleiben

Phase 3: Bau der Weinstraße

Der Kreisverkehr selbst liegt außerhalb der bestehenden Weinstraße und kann

mit geringer Einschränkung des Verkehrs auf der Weinstraße gebaut werden.

Beim Bau der Weinstraße muss der Verkehr einspurig aufrecht erhalten bleiben

um die Gewerbeflächen andienen zu können.

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St 2242 Fürth- Erlangen Erläuterungsbericht Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf

19.12.2018 Seite: 80

10. Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Linie der OU Eltersdorf ........................................................................................................6

Abbildung 2: Straßennetz mit künftigem Staatsstraßenverlauf ................................................................7

Abbildung 3: Lageplan Varianten .......................................................................................................... 17

Abbildung 4: Lageplan Nullvariante ....................................................................................................... 19

Abbildung 5: Lageplan Variante 3 ......................................................................................................... 24

Abbildung 6: Lageplan Variante 5 ......................................................................................................... 25

Abbildung 7: Lageplan Variante 6 ......................................................................................................... 26

Abbildung 8: Lageplan Variante 6a ....................................................................................................... 28

Abbildung 9: Variantenvergleich Verkehrsqualität................................................................................. 31

Abbildung 10: Variantenvergleich Verkehrssicherheit ........................................................................... 32

Abbildung 11: Variantenvergleich Umweltverträglichkeit ...................................................................... 33

Abbildung 12: Variantenvergleich Wirtschaftlichkeit und Kosten .......................................................... 35

Abbildung 13: Variantenvergleich Gesamtbewertung ........................................................................... 37

Abbildung 14: künftige zulässige Geschwindigkeit ............................................................................... 40

Abbildung 15: Regelquerschnitt Baubeginn bis Kreisverkehr Süd ........................................................ 50

Abbildung 16: Regelquerschnitt Kreisverkehr Süd bis Kreisverkehr Nord ............................................ 51

Abbildung 17: Regelquerschnitt Weinstraße Ost .................................................................................. 52

Abbildung 18: Regelquerschnitt Weinstraße West ................................................................................ 53

Abbildung 19: Einmündung Rampe Ost der A 73 ................................................................................. 57

Abbildung 20: Kreisverkehr Süd ............................................................................................................ 58

Abbildung 21: Kreisverkehr Nord .......................................................................................................... 59

Abbildung 22: Einmündung „Am Pestalozziring“ ................................................................................... 60

Abbildung 23: Flurstraße ....................................................................................................................... 61

Abbildung 24: Querungstellen Kreisverkehr Nord ................................................................................. 62

Abbildung 25: Querungstelle bei „Am Pestalozziring“ ........................................................................... 63

11. Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Bauwerke der Variante 3 ...................................................................................................... 25

Tabelle 2: Bauwerke der Variante 5 ...................................................................................................... 26

Tabelle 3: Bauwerke der Variante 6 ...................................................................................................... 27

Tabelle 4: Bauwerke der Variante 6a .................................................................................................... 29

Tabelle 5: Variantenvergleich Baustreckenlänge, Knotenpunkte .......................................................... 30

Tabelle 6: Variantenvergleich entscheidungsrelevante Merkmale ........................................................ 36

Tabelle 7: Übersicht kreuzende bzw. einmündender Straßen und Wege ............................................. 43

Tabelle 8: Zwangspunkte ...................................................................................................................... 45

Tabelle 9: Entwurfsparameter der Linienführung, Baubeginn bis Kreisverkehr Süd ............................ 46

Tabelle 10: Entwurfsparameter der Linienführung, freie Strecke von Kreisverkehr Süd bis Nord ........ 46

Tabelle 11: Entwurfsparameter der Linienführung in der Ortsdurchfahrt .............................................. 47

Tabelle 12: Entwurfsparameter der Höhenplanung der Ortsumfahrung ............................................... 47

Tabelle 13: Entwurfsparameter der Höhenplanung in der Ortsdurchfahrt ............................................ 48

Tabelle 14: Querschnittselemente der Ortsumfahrung ......................................................................... 49

Tabelle 15: Querschnittselemente Baubeginn bis Kreisverkehr Süd .................................................... 49

Tabelle 16: Querschnittselemente Kreisverkehr Süd bis Kreisverkehr Nord ........................................ 50

Tabelle 17: Querschnittselemente des Geh- und Radwegs / Wirtschaftswegs .................................... 50

Tabelle 18: Querschnittselemente der Weinstraße Ost ........................................................................ 52

Tabelle 19: Querschnittselemente der Weinstraße West ...................................................................... 53

Tabelle 20: Verknüpfung mit dem über- und untergeordneten Straßen- und Wegenetz ...................... 56

Tabelle 21: Ingenieurbauwerke ............................................................................................................. 63

Tabelle 22: Leitungen ............................................................................................................................ 67

Tabelle 23: Entwässerungsabschnitte ................................................................................................... 68

12. Anlagen

1.1 Auditbericht 1.2 Stellungnahme zum Auditbericht 1.3 Stellungnahme Amt, Auditphase 3

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Hausanschrift: S · A · K Ingenieurgesellschaft mbH Sonntagshornstraße 19 · 83278 Traunstein · Telefon +49 (0) 861 98963-0 Büros: Traunstein · München · www.s-a-k.de · [email protected] Bankverbindung: Kreissparkasse, IBAN: DE 25 710 520 50 000 5 250 063 · SWIFT-BIC: BYLADEM1TST· Volks-/Raiffeisenbank, IBAN: DE 41 710 900 000 00 89 56 570 SWIFT-BIC: GENODEF1BGL Geschäftsführung: Walter Schiroky, Hans Althammer · Handelsregister: Amtsgericht Traunstein, HRB 11 682

S · A · K Ing. Ges. mbH � Sonntagshornstraße 19 � 83278 Traunstein

Stadt Erlangen Frau Schüssel Tiefbauamt/Straßenneubau Schuhstraße 40 91051 Erlangen

Traunstein, den 03.12.2018 Unser Zeichen: 1-18-016 G-03 Al (bitte bei Schriftverkehr angeben)

Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf Sicherheitsaudit nach ESAS – Audit zum Feststellungsentwurf Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Schüssel als Anlage erhalten Sie den Auditbericht für den Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

i.A. Monika Althammer, B. Eng. Gesellschafterin · Sicherheitsauditorin für Straßen (SAS) Anlage

Anlage 1.1

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ER 5 / St 2242, Ortsumgehung Eltersdorf Seite 2/6

Allgemeine Projektangaben

Projektbezeichnung: Ortsumgehung Eltersdorf Kr ER 5 / St 2242 Aufsteller: Stadt Erlangen

Postfach 3160 91051 Erlangen Entwurfsbearbeitung: Arbeitsgemeinschaft

Schüßler – Plan Ing.gmbH H.P.Gauff Ing.gmbH Am Tullnaupark 8 Beuthener Str. 41-43 90402 Nürnberg 90471 Nürnberg

Entwurfsphase: Feststellungsentwurf Aufstelldatum: Oktober 2018 Auditierte Unterlagen: - Erläuterungsbericht

- Übersichtskarte, Maßstab 1 : 50.000 (Anzahl Blätter 1)

- Übersichtslageplan,

Maßstab 1 : 25.000 (Anzahl Blätter 1) - Lageplan,

Maßstab 1 : 1.000 (Anzahl Blätter 3) - Höhenplan,

Maßstab 1 : 1.000/100 (Anzahl Blätter 3)

- Straßenquerschnitte Maßstab 1 : 50 (Anzahl Blätter 9)

- Regenrückhaltebecken Maßstab 1 : 200 (Anzahl Blätter 1)

Ortsbesichtigung: 23.03.2018

Besonderheiten: keine

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ER 5 / St 2242, Ortsumgehung Eltersdorf Seite 3/6

Auditorin

Name: Monika Althammer, B. Eng.

S · A · K Ingenieurgesellschaft mbH

Sonntagshornstraße 19

83278 Traunstein

Traunstein, den 03. Dezember 2018

_________________________________

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ER 5 / St 2242, Ortsumgehung Eltersdorf Seite 4/6

Detaillierte Projektangaben

Bezeichnung: Ortsumgehung Eltersdorf Kr ER 5 / St 2242 Art der Baumaßnahme: Neubau Länge: ca. 2,00 km Verkehrsstärke: 14.100 Kfz/24 h (SV > 150 Kfz/24h)

Straßenkategorie: nahräumige Verbindung/Straßenkategorie LS IV Regelquerschnitt: RQ 11 (EKL 3) gem. den RAL 2012 vzul 50-90 km/h Entwurfsrichtlinien: Die Auditierung wurde vor allem auf der Grundlage

der RASt 06, EFA 2002, R-FGÜ 2001, RAL 2012, ERA 2010, und ESAS 2002 durchgeführt.

Investitionskosten: -

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ER 5 / St 2242, Ortsumgehung Eltersdorf Seite 5/6

Auditergebnis

Bei der Auditierung des oben genannten Projektes wurde Folgendes festgestellt:

Linienführung

( 1) Der im Regelungsverzeichnis unter Nr. 5 aufgeführte und im Lageplan (Unterlage

5/1/1) dargestellte öffentliche Feld- und Waldweg weist keine geplante Breite, sowie

technischen Parameter auf. Die Trassierungsparameter sind gem. den Werten der

Richtlinien für den ländlichen Wegebau (Arbeitsblatt DWA-A904-1) zu wählen. Es ist

auf ausreichend Sichtweite, insbesondere in den engen Kurven am Böschungsfuß

zum Bauwerk, zu achten, um im Begegnungsfall rechtzeitig ausweichen zu können.

Knotenpunkte

( 2) Im eingetragenen Sichtfeld von der Weinstraße kommend auf den Kreisverkehrs-

platz (auf Höhe Bau-km 0+350) wird eine Schutzplanke hergestellt. Es sollte über-

prüft werden, ob die Höhen der geplanten Schutzplanke unterhalb des Sichtstrahls

zum Liegen kommt und somit die Haltesicht eingehalten werden kann.

Markierung

( 3) Keine Auditierung

Beschilderung

( 4) Keine Auditierung

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ER 5 / St 2242, Ortsumgehung Eltersdorf Seite 6/6

Hinweise

Trassierungselemente in Lage und Höhe für die geplanten Geh- und Radwege, sowie des

parallel zur St 2242 laufenden öffentlichen Feld und Waldwegs fehlen und können nicht audi-

tiert werden.

Gem. dem Detailplan zum Regenrückhaltebecken (Unterlage 18/3 Regenrückhaltebecken)

liegt dieses vom Fahrbahnrand ca. 8,10 m entfernt, sowie die Dammhöhe beträgt ca. 4.90 m.

Die Herstellung einer Schutzeinrichtung gem. RPS 2009 sollte auf Höhe des geplanten Re-

genrückhaltebeckens nochmals überprüft werden.

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Stadt Erlangen Tiefbauamt Frau Heidi Schüssel Schuhstraße 40 91054 Erlangen

-- OU Eltersdorf 0911/9409-162 [email protected] 10.12.2018

ER 5 / St 2242 Ortsumgehung Eltersdorf Stellungnahme zum Sicherheitsaudit nach ESAS – Feststellungsentwurf

Sehr geehrte Frau Schüssel, sehr geehrte Damen und Herren,

zum Auditbericht vom 03.12.2018 nehmen wir wie folgt Stellung:

zu (1) Bei dem im Regelungsverzeichnis unter Nr. 5 aufgeführtem Weg handelt es sich um einen Erschließungsweg der nördlich gelegenen verbleibenden Grundstücke zwischen der Neubau- und Bestandsstrecke. Er hat eine Breite von 3,0 m.

zu (2) Das Sichtfeld wurde überprüft und wird durch die Schutzeinrichtung nicht einge-schränkt. Der Sichtstrahl liegt über der Schutzeinrichtung.

zu (3) Markierung, keine Auditierung

zu (4) Beschilderung, keine Auditierung

zu Hinweise GRW, Baubeginn bis Stadtweg Der GRW liegt parallel zum Fahrbahnrand der Staatsstraße in einem Abstand von 2,50 m. Der Radius beträgt R = 456 m, am Kreisverkehr R = 25 m. An der Verziehung auf das Bauwerk 02 wurden Radien von R ≥ 45 m eingerechnet.

Paralleler GRW/öFW von KV Süd bis KV Nord Der GRW/öFW hat Radien von R ≥ 400 m. Am Baubeginn wurde der Weg auf den Stadtweg mit einem R = 100 m verzogen. Die Verschwenkung bei Bau-km 1+000 wurde mit Radien von R = 30 m vorgenommen. Die Verziehung auf das Bauwerk 03 am Hutgraben wurde mit Radien von R = 150 durchgeführt. Der Radius am Kreisverkehr Nord beträgt R = 27 m. Paralleler GRW/öFW entlang der Weinstraße

Planungsgemeinschaft Schüßler-Plan / JBG Gauff Ingenieure

c/o Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH Lindleystraße 11 60314 Frankfurt am Main

Tel. 069/968857-0 Fax. 069/968857-98

Anlage 1.2

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Anlage 1.3