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FFH-Verträglichkeitsprüfung Kanal Bühlertalbach Seite 1 1247 FFH-VP.docx www.menz-umweltplanung.de info @menz-umweltplanung.de Magazinplatz 1 72072 Tübingen Fax 07071 - 440236 Tel 07071 - 440235 Unterlage 19.1 FFH-Verträglichkeitsprüfung RKB und Kanal am Bühlertalbach im Zuge der B 28a Rottenburg Tübingen 2. Bauabschnitt 27.11.2017 Auftraggeber: Regierungspräsidium Tübingen Bearbeiter: Norbert Menz

FFH-Verträglichkeitsprüfung RKB und Kanal am Bühlertalbach ... - Baden-Württemberg.de · 2018-04-23 · Im Zuge des Neubaus der B 28a ist auf Höhe des Bau-km 4+300 ein Regenklärbecken

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Magazinplatz 1 72072 Tübingen Fax 07071 - 440236 Tel 07071 - 440235

Unterlage 19.1

FFH-Verträglichkeitsprüfung

RKB und Kanal am Bühlertalbach im Zuge der B 28a Rottenburg – Tübingen

2. Bauabschnitt

27.11.2017

Auftraggeber: Regierungspräsidium Tübingen

Bearbeiter: Norbert Menz

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Inhalt 1 Anlass und Aufgabenstellung ........................................... 3 2 Übersicht über das Schutzgebiet und die für seine

Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile .................... 5 2.1 Übersicht über das Schutzgebiet .......................................... 5 2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebiets ....................................... 6 2.2.1 Verwendete Quellen ............................................................. 6 2.2.2 Gemeldete Lebensräume und Arten..................................... 6 3 Beschreibung des Vorhabens ........................................... 8 3.1 Technische Beschreibung des Vorhabens ........................... 8 3.2 Begründung der Planänderung ............................................ 9 3.3 Wirkfaktoren und Wirkprozess ............................................ 10 3.3.1 Baubedingte Wirkungen ..................................................... 10 3.3.2 Anlagebedingte Wirkungen ................................................ 10 3.3.3 Betriebsbedingte Wirkungen .............................................. 10 4 Detailliert untersuchter Bereich ...................................... 10 4.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens

........................................................................................... 10 4.2 Beschreibung des detailliert untersuchten Bereichs ........... 10 4.2.1 Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL .......................... 10 4.3.2 Arten des Anhangs II der FFH-RL ...................................... 11 5 Beurteilung der vorhabensbedingten

Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I .................................................................. 11

5.1 Vermeidungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen ..... 11 5.2 Beurteilungskriterien .......................................................... 13 5.3 Magere Flachland-Mähwiese ............................................. 14 5.4 Auwald mit Erle, Esche, Weide .......................................... 15 6 Kumulierende Wirkungen ................................................ 16 7 Zusammenfassung .......................................................... 16 8 Literatur ............................................................................ 17 Datengrundlage Abbildungen und Pläne (sofern nicht abweichend gekennzeichnet): Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19 Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg

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1 Anlass und Aufgabenstellung

Im Zuge des Neubaus der B 28a ist auf Höhe des Bau-km 4+300 ein Regenklärbecken (RKB) mit Überlauf in den Bühlertalbach planfestge-stellt. Das Becken liegt innerhalb des FFH-Gebietes „Spitzberg, Pfaf-fenberg, Kochartgraben und Neckar“ (DE 7419-341). Für den Bühlertalbach ist im Managementplan zum FFH-Gebiet die na-turnahe Gewässerentwicklung als Ziel festgelegt (W1). Die im planfest-gestellten LBP vorgesehene Maßnahme M 10 entspricht diesem Ent-wicklungsziel. Durch die, mit der Entwässerung des RKB verbundene, winterliche Salzfracht kann es zu toxischen Belastungen dieses Ge-wässers mit geringen Abflüssen kommen. Das steht den Entwicklungs-zielen des FFH-Gebietes entgegen. Da unterstellt werden kann, dass der Bühlertalbach Lebensraum für in solchen Mittelgebirgsbächen vor-kommende Arten wie der Groppe ist, kann es zu Biodiversitätsschä-den, ggf. auch zu Unverträglichkeiten mit den Schutz- und Erhaltungs-zielen des FFH-Gebietes kommen. Um dies zu vermeiden, ist vorge-sehen, das Regenklärbecken nicht unmittelbar in den Bühlertalbach einzuleiten, sondern eine Ablaufleitung zum Neckar zu errichten und in diesen Vorfluter zu entwässern. Die Leitungsführung erfolgt allerdings ebenfalls innerhalb des FFH-Gebietes. Für dieses Gebiet besteht ein Verschlechterungsverbot, in dem gem. § 33 Abs. 1 BNatSchG alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder dem Schutzzweck maßgeblichen Bestand-teilen führen können, für unzulässig erklärt werden. Die Prüfung der Zulässigkeit und ggf. erforderliche Ausnahmen sind in § 34 BNatSchG geregelt. Eine Übersicht zu den Schritten der Zulassungsprüfung gibt Abbildung 1. Gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen. Ergibt diese Prüfung, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebie-tes in seinen für die Erhaltung oder dem Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es unzulässig. Abweichend davon kön-nen Ausnahmen zugelassen werden, wenn das Projekt „1. aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interes-ses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist und 2. zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu errei-chen, nicht gegeben sind“ (§ 34 Abs. 3 BNatSchG). Sofern von einem Projekt prioritäre Arten oder Lebensräume der An-hänge I und II zur Richtlinie 92/43/EWG betroffen sind, „können als zwingende Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses nur sol-che im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen, der öffent-lichen Sicherheit, einschließlich der Landesverteidigung und des

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Schutzes der Zivilbevölkerung, oder den maßgeblich günstigen Aus-wirkungen des Projekts auf die Umwelt geltend gemacht werden“. Abb. 1: Verfahrensschritte der Zulassungsprüfung (verändert nach

FGSV 2002)

Verträglichkeitsprüfung nach § 34 (1) u. (2) BNatSchGVerträglichkeitsprüfung nach § 34 (1) u. (2) BNatSchG

Ausnahmeregelung nach § 34 (3) ff. BNatSchGAusnahmeregelung nach § 34 (3) ff. BNatSchG

JaJa NeinNein

Kann Vorhaben einzeln oder in Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten zu

erheblichen Beeinträchtigungen des Natura 2000-Gebietes führen?

Sind zumutbare Alternativen, mit denen der verfolgte Zweck ohne

Beeinträchtigungen erreicht werden kann, vorhanden?

Vorhaben nach § 34 (2)

BNatSchG unzulässig

NeinNein JaJa

Sind zumutbare Alternativen, mit denen der verfolgte Zweck mit geringeren

Beeinträchtigungen erreicht werden kann, vorhanden?

JaJa NeinNein

Prü

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Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen

Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art notwendig?

JaJa NeinNein

Werden im Natura 2000-Gebiet prioritäre Lebensräume oder Arten erheblich

beeinträchtigt?

JaJa NeinNein

Liegen zwingende Gründe des überw. öffentlichen Interesses im Zusammenhang mit der

menschlichen Gesundheit, der öffentl. Sicherheit einschließlich der Landesverteidigung und

des Schutzes der Zivilbevölkerung vor oder können maßgebliche günstige Auswirkungen des

Vorhabens auf die Umwelt geltend gemacht werden?

NeinNein JaJa

Stellungnahme der

Europäischen Kommission

Stellungnahme der

Europäischen KommissionMaßnahmen zur Sicherung der Kohärenz

des ökologischen Netzes „Natura 2000“

Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz

des ökologischen Netzes „Natura 2000“

Vorhaben unter Berücksichti-

gung der Stellungnahme bei

Vorlage sonstiger zwingender

Gründe des überwiegenden

öffentlichen Interesses nur in

seltenen Fällen zulässig

Sind diese Maßnahmen durchführbar?

JaJa NeinNein

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Unterrichtung der Europäischen

Kommission über die getroffenen

Maßnahmen

Unterrichtung der Europäischen

Kommission über die getroffenen

Maßnahmen

Vorhaben zulässig, Sicherungs-

maßnahmen sind durchzuführen

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Da die Leitung direkt durch das FFH-Gebiet geführt wird und davon FFH-Lebensraumtypen betroffen sind, ist eine Verträglichkeitsprüfung unmittelbar erforderlich, die Vorprüfung kann entfallen. Die vorliegende Verträglichkeitsprüfung soll die Betroffenheit des Na-tura 2000-Gebiets und die wesentlichen Gesichtspunkte für ein evtl. erforderliches Ausnahmeverfahren darstellen.

2 Übersicht über das Schutzgebiet und die für seine Erhal-tungsziele maßgeblichen Bestandteile

2.1 Übersicht über das Schutzgebiet

Von der Planung ist das FFH-Gebiet Nr. DE 7419-341 „Spitzberg, Pfaf-fenberg, Kochhartgraben und Neckar“ betroffen. Es wurde im Jahr 2005 an die EU gemeldet und 2007 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung bestätigt. Die Grenzen des Schutzgebiets im von der Pla-nung betroffenen Bereich zeigt Abbildung 2. Das Gebiet gliedert sich in mehrere Teilflächen, die zusammen eine Gesamtgröße von 853,5 ha aufweisen. Abb. 2: Lage des geplanten Kanals (rot) innerhalb des FFH-Gebietes

Bühl

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2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebiets

2.2.1 Verwendete Quellen

Zur Bearbeitung der FFH-Verträglichkeitsprüfung standen folgende Quellen zur Verfügung: ▪ Standarddatenbogen zur Meldung Gebiet Nr. DE 7419-341

(REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN; Stand Mai 2014) ▪ Managementplan für das FFH-Gebiet 7419-341

(REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN,2012) ▪ Entwurf zur geplanten Kanalleitung (Stand 19.07.17)

Darüber hinaus wurden die betroffenen Lebensraumtypen vor Ort im Jahr 2017 überprüft.

2.2.2 Gemeldete Lebensräume und Arten

Für das FFH-Gebiet Spitzberg, Pfaffenberg, Kochartgraben und Neckar werden folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie genannt: Code Name

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Mag-

nopotamions oder Hydrocharitions 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation

des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion 5130 6110*

Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi)

6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungs-stadien (Festuco-Brometalia)

6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungs-stadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)

6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)

7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion)

8210 8220

Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation Silikatfelsen mit FelsspaltenVegetation

9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)

91E0* Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

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Bei den mit * gekennzeichneten Lebensräumen handelt es sich um pri-oritäre Lebensräume im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG bzw. § 7 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG. Als Arten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie werden genannt: Code Name

1324 Großes Mausohr (Myotis myotis) 1193 1093

Gelbbauchunke (Bombina variegata) Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelli ssp. Lunata)

1083 Hirschkäfer (Lucanus cervus) 1084* Eremit (Osmoderma eremita) 1087 Alpenbock (Rosalia alpina)

Als Schutz- und Erhaltungsziele werden für das FFH-Gebiet laut REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN (2012) für die durch das Vorhaben möglicherweise betroffenen bzw. zu berücksichtigenden Lebensraum-typen genannt: Fließgewässer mit flutender Wasservegetation [3260] Erhaltungsziele: ▪ Alle Parameter, die ein naturnahes Fließgewässer ausmachen,

sind zu erhalten und gegebenenfalls wiederherzustellen. Hierzu zählen abiotische Faktoren wie Wasserqualität, Wasserchemis-mus, Strukturreichtum des Substrats, Fließgeschwindigkeit, Was-sertemperatur, dynamische Prozesse, insbesondere bei Hoch-wasserereignissen, Anbindung von Seitengewässern als wichtige Refugial- und Teillebensräume, Durchgängigkeit (nicht nur für Fi-sche, sondern auch für die Wirbellosenfauna), natürliche und strukturreiche Ausformung des Gewässerbetts sowie der angren-zenden Uferbereiche, aber auch biotische Faktoren wie Arten-reichtum und Vorkommen typischer Arten in ausreichenden Popu-lationsgrößen.

▪ Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Tier- und Pflanzenarten in einem günstigen Erhaltungszustand.

▪ Erhaltung der fließgewässerbegleitenden Aue, u. a. durch Zulas-sung und Erhaltung auedynamischer Überschwemmungspro-zesse.

Entwicklungsziele: ▪ Der Arbach, Abschnitte des Kochhartbachs, des Bühlertalbachs

und langfristig auch des Neckars sollten renaturiert und im Hinblick auf eine Verbesserung der Gewässer- und Strukturgüte sowie eine naturnahe flutende Wasservegetation optimiert werden.

Magere Flachland-Mähwiesen [6510] Erhaltungsziele: ▪ Erhaltung der blumen- und artenreichen Mähwiesen unterschied-

licher Ausbildungen bezüglich des Nährstoff- und Wasserhaus-halts, insbesondere Ausbildungen als Salbei-Glatthaferwiesen auf

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mäßig trockenen Standorten wie an südlich exponierten Keuper-hängen oder Brennenböden in der Neckaraue, als Ausbildungen auf den weit verbreiteten mittleren Standorten oder als Ausbildun-gen mit Kohldistel auf feuchteren Standorten wie z. B. am Pfaffen-berg.

▪ Erhaltung des lebensraumtypischen Artenspektrums inklusive der charakteristischen Vogelarten Braunkehlchen und Grauammer.

▪ Schutz vor Nutzungsintensivierungen und Nutzungsänderungen sowie vor beeinträchtigenden Nährstoff-, Schadstoff- und Pflan-zenschutzmitteleinträgen. Schutz vor Grünlandumbruch.

Entwicklungsziele: ▪ Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes der derzeit

nur durchschnittlichen Bestände durch Optimierung der Lebens-raumqualität für die dort vorkommenden charakteristischen und regionaltypischen Tier- und Pflanzenarten.

▪ Entwicklung weiterer Bestände des Lebensraumtyps im Gebiet, v. a. in großflächigen Verbänden z. B im Wurmlinger Teilgebiet.

▪ Hinweis: Offenland bewohnende Arten sind zu berücksichtigen. Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [91E0*] Erhaltungsziele: ▪ Erhaltung der fließgewässerbegleitenden Auenwälder mit den je-

weils naturraumheimischen und standortstypischen Laubbaum-, Strauch- und Krautarten in ihrer Funktion als Lebensraum für die natürlicherweise in Auenwäldern vorkommenden regionaltypi-schen Tierarten.

▪ Erhaltung der Auenwälder u. a. durch Erhaltung der natürlichen Standortseigenschaften insbesondere von natürlichen Über-schwemmungen entlang von Gewässern in Hinblick auf Gewäs-sermorphologie, Boden- und Wasserhaushalt, Uferbewuchs und Stoffeinträge.

▪ Erhaltung der Auenwälder in ihrer linearen Struktur als zusam-menhängende, bachbegleitende Bänder als Orientierungsele-mente für wandernde Tierarten (z. B. Säugetiere, Vögel und flie-gende Insekten) durch Schutz vor Zerschneidungen.

▪ Erhaltung der Auenwaldabschnitte am Arbach als niedrig wüch-sige Bestände.

Entwicklungsziele: ▪ Optimierung der Lebensraumqualität in bestehenden Auenwald-

abschnitten. ▪ Entwicklung weiterer Auenwaldabschnitte am Neckar, am Bühler-

talbach, Arbach und am Kochhartbach.

3 Beschreibung des Vorhabens

3.1 Technische Beschreibung des Vorhabens

Auf Flurstück 2720, Gemarkung Bühl, wird ein unterirdisches Regen-klärbecken errichtet. Die Ablaufleitung des Beckens soll dem Neckar zugeleitet werden. Die geplante Leitung (DN 500) verläuft ab dem Re-

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genklärbecken auf einer Länge von ca. 400 m parallel zu einem vor-handenen Wirtschaftsweg und mündet 25 m unterhalb der Mündung des Bühlertalbachs in den Neckar. Sie wird in offener Bauweise errich-tet. Der vorhandene Wirtschaftsweg wird als Baustraße genutzt, für die Leitungstrasse ist ein ca. 4 m breiter Arbeitsraum erforderlich. Das Be-cken und die gesamte Leitung liegen innerhalb des FFH-Gebietes. Alternative Leitungsrouten außerhalb des FFH-Gebietes bestehen nicht, da die Lage des Beckens aufgrund der Vorflutverhältnisse nicht verändert werden kann.

3.2 Begründung der Planänderung

Bei der planfestgestellten Lösung war vorgesehen, dass das Becken unmittelbar in den Bühlertalbach entwässert. Der Bühlertalbach weist im Mittelwasser einen Abfluss von 0,15 m³/s und im Niedrigwasser von 0,007 m³/s auf. Die Einleitung von durchschnittlich 0,126 m³/s aus dem Becken hat daher einen erheblichen Anteil am Gesamtabfluss. Da im Winterbetrieb von einer erhöhten Salzfracht aus dem Becken auszu-gehen ist und dies häufig mit Niedrigwasser im Bach zusammentreffen kann, muss von einer fischtoxischen Überlastung des Bühlertalbachs ausgegangen werden. Im derzeitigen Zustand ist der Bach von der Bahnlinie bis zum Neckar mit Sohlschalen ausgebaut und kommt als Lebensraum für gewässer-typische Organismen nicht in Betracht. Im Managementplan zum FFH- Gebiet ist für den Bühlertalbach die Herstellung eines naturnahen Ge-wässerverlaufs vorgesehen (Maßnahme w1). Im Detail sollen dadurch Auenstandorte mit verbreitertem Überschwemmungsbereich und Au-enwaldabschnitte als niedrigwüchsige Bestände entwickelt werden. Die Sohl- und Uferbefestigungen sollen beseitigt werden (REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN 2012, S. 90f.). Diese Ziele werden auch durch die planfestgestellte Ersatzmaßnahme Nr. 10 (Renaturie-rung des Bühlertalbachs) verfolgt (EBERHARD + PARTNER 1998, S. 69). Die Wiederherstellung eines naturnahen Gewässers schließt die le-bensraumtypische Zoozönose mit ein. Für den aquatischen Lebens-raum kann in diesem Gewässer die Groppe als Leitfischart angesehen werden. Sofern sich geeignete sandige und schluffige Sedimentabla-gerungen nach einer Renaturierung einstellen werden, kommt auch das Bachneunauge als Leitart in Frage. Diese Art kommt im Oberlauf des Bühlertalbachs, der Bestandteil des FFH-Gebietes „Rammert“ (DE 7419-324) ist, vor. Die oben beschriebene Salzbelastung würde die Entwicklungsziele des FFH-Gebietes für den Bühlertalbach und die Ziele der planfestge-stellten Ersatzmaßnahmen konterkarieren, weshalb nach Alternativen für die Direkteinleitung in den Bühlertalbach gesucht wurde. Der Neckar weist im Mittelwasser einen Abfluss von 22,35 m³/s und im Niedrigwasser von 5,89 m³/s auf. Daher ist dieser Wasserkörper in der Lage, die mit dem Oberflächenwasser eingeleitete Salzbelastung durch Verdünnung zu puffern.

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3.3 Wirkfaktoren und Wirkprozess

Vorhaben wirken in unterschiedlicher Weise auf das Schutzgebiet ein. Neben den meist vorübergehenden (baubedingten) Wirkungen sind dauerhafte Veränderungen durch das Bauwerk (anlagebedingte Wir-kungen) und Wirkungen durch die Nutzung und Unterhaltungsmaß-nahmen (betriebsbedingt) zu betrachten.

3.3.1 Baubedingte Wirkungen

Im Rahmen des Kanalbaus werden Magere Flachland-Mähwiesen (LRT 6510) vorübergehend für die Lagerung des Oberbodens und den Kanalgraben in Anspruch genommen. Ebenso kommt es zu einer Be-anspruchung des gewässerbegleitenden Auwaldstreifens am Neckar (LRT 91E0*) durch den Kanalgraben.

3.3.2 Anlagebedingte Wirkungen

Nach Fertigstellung der unterirdisch verlaufenden Kanalleitung ist die Nutzung des Grünlandes und die Wiederbestockung des Neckarufers weiterhin möglich. Die Kanalschächte sollen ebenerdig abschließen.

3.3.3 Betriebsbedingte Wirkungen

Es wird eine dauerhafte Einleitung von Oberflächenwasser aus der Straßenentwässerung der B 28a neu in den Neckar erfolgen. Von dem Becken wird ein Straßenabschnitt von 620 m Länge erfasst, die ent-wässerte Fläche hat eine Größe von 1,42 ha.

4 Detailliert untersuchter Bereich

4.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsrah-mens

Als Grundlage für die vorliegende Beurteilung dienen die Untersuchun-gen zu möglichen Biodiversitätsschäden und artenschutzrechtlicher Konflikte zum Neubau der B 28a (MENZ et al. 2017) und der Manage-mentplan zum FFH-Gebiet (REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN 2012). Außerdem wurden anhand der vermessenen Wege und Uferböschun-gen Feinabgrenzungen der Lebensraumtypen im betroffenen Bereich vorgenommen.

4.2 Beschreibung des detailliert untersuchten Bereichs

4.2.1 Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL

In der Neckaraue finden sich vor allem auf der Niederterrasse ausge-dehnte Magere Flachland-Mähwiesen (LRT 6510). Im von der Lei-tungsführung betroffenen Bereich wurden im Rahmen der Erarbeitung des Managementplans solche Wiesentypen in gutem Erhaltungszu-stand (B) erfasst. Im Rahmen der vorliegenden FFH-Verträglichkeits-

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prüfung wurden die Abgrenzungen vor Ort an den größeren Betrach-tungsmaßstab angepasst. Dabei wurde der vorhandene Wirtschafts-weg wegen seiner eindeutigen Trittpflanzenbestände und der ständi-gen Nutzung ausgegrenzt. Die räumliche Verteilung dieses Lebens-raumtyps im Projektbereich zeigt Unterlage 19.1, Blatt 1.

Am Ufer des Neckars und in Teilen auch am Ufer des Bühlertalbachs sind im Managementplan Auwälder mit Erle, Esche, Weide (LRT91 E0*) ausgewiesen. Diese Bestände wurden im Projektbereich ebenfalls genauer abgegrenzt. Dies erfolgte anhand der vorliegenden Vermessung der Uferbereiche und einer Erfassung der Bestände vor Ort. Auch dieser Lebensraumtyp liegt in gutem Erhaltungszustand vor (B) und ist in Unterlage 19.1, Blatt 1, dargestellt.

4.3.2 Arten des Anhangs II der FFH-RL

Im Juli 2017 erfolgte eine Begehung der betroffenen Äcker zur Prüfung des Vorkommens der Dicken Trespe (Bromus grossus). Die Art wurde im Untersuchungsgebiet nicht festgestellt.

Wie einleitend bereits ausgeführt, ist im Bühlertalbach nach der plan-festgestellten Umgestaltung mit der Besiedelung durch die Groppe (Cottus gobbio) und evtl. auch durch das Bachneunauge (Lampetra planeri) zu rechnen. Beide Arten sind in Anhang II der FFH-Richtlinie genannt, aber für das hier vorliegende FFH-Gebiet nicht gemeldet. Für den Bühlertalbach sind sie als charakteristische Arten anzusehen, an deren Vorkommen das Erreichen der im Managementplan genannten Entwicklungsziele für die Lebensraumtypen Fließgewässer mit fluten-der Wasservegetation und Auwald mit Erle, Esche, Weide gemessen werden kann.

5 Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigun-gen von Lebensräumen des Anhangs I

5.1 Vermeidungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen

Um die Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes möglichst gering zu hal-ten, sind folgende Maßnahmen zur Vermeidung und Schadensbegren-zung vorgesehen (die Maßnahmennummern beziehen sich auf Unterlage 19.1, Blatt 1):

Maßnahme 1.1 und 2.2 Das Baufeld ist im Bereich der Mageren Flachland-Mähwiesen und des Auwaldes zu beschränken. Bei beidseitig des Weges angrenzenden Magerwiesen ist eine „Vor-Kopf“-Bauweise erforderlich. Die Grasnarbe über der Baugrube des Kanals ist zu Beginn der Arbeiten abzuschie-ben und auf einem Bauvlies unmittelbar neben der Baugrube zu la-gern. Sonstiger Erdaushub darf nur außerhalb der Mageren Flachland-Mähwiesen gelagert werden. In der Regel kann dies unmittelbar auf den gegenüberliegenden Flächen auf der anderen Seite des Weges erfolgen. Nur bei Flurstück Nr. 2662, Gemarkung Bühl, grenzen beid-seits der Baugrube Magere Flachland-Mähwiesen an. Dort muss der

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Aushub auf der Baustraße längs transportiert und außerhalb der Mäh-wiesen gelagert werden. Nach Verfüllen der Baugrube wird die Grasnarbe wieder als letzte Schicht aufgeschoben und angewalzt. Der Aufwuchs ist zu beobach-ten. Sollte sich unerwünschter Aufwuchs von Ruderalpflanzen oder Ackerunkräutern einstellen, ist ein Schröpfschnitt durchzuführen. Maßnahme 2.1 Zur Minderung des Eingriffs in den prioritären Lebensraum „Auwald mit Erle, Esche, Weide“ wurde die Linienführung des Kanals so geändert, dass im Mündungsbereich eine möglichst senkrecht zum Ufer verlau-fende Trasse realisiert wird. Dadurch wird das Baufeld im Auwald deut-lich verkleinert und es können zwei ältere Silberpappeln erhalten wer-den. Dies bedingt, dass ein weiterer Kanalschacht erforderlich ist, der innerhalb des Gewässerrandstreifens im vorhandenen Weg zu liegen kommt. (vgl. Abbildung 3 und 4). Das Kanalrohr ist zwischen dem Weg und der Mündung in den Neckar mit einer Wurzelschutzfolie zu ummanteln. Dadurch kann der Gehölz-bewuchs über der Kanaltrasse toleriert werden, ohne dass der Kanal durch einwachsende Wurzeln geschädigt wird. Abb. 3: Ursprünglich vorgesehene Leitungsführung

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Abb. 4: Modifizierte Leitungsführung zum Schutz des Auwaldes

5.2 Beurteilungskriterien

Die Bewertung der Erheblichkeit einer Inanspruchnahme von Lebens-raumtypen erfolgt nach dem Fachkonventionsvorschlag von LAMBRECHT & TRAUTNER (2007). Danach ist die direkte und dauerhafte Inanspruchnahme eines FFH-Lebensraumes, der nach den gebiets-spezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln ist, im Regelfall eine erhebliche Beeinträchtigung (Grundannahme). Im Ein-zelfall kann bei kumulativem Zutreffen der nachfolgenden Bedingun-gen eine Beeinträchtigung als nicht erheblich eingestuft werden (aus LAMBRECHT & TRAUTNER 2007): „A) Qualitativ-funktionale Besonderheiten Auf der betroffenen Fläche sind keine speziellen Ausprägungen

des Lebensraumtyps vorhanden, die innerhalb der Fläche, die der Lebensraum einnimmt, z.B. eine Besonderheit darstellen bzw. in wesentlichem Umfang zur biotischen Diversität des Le-bensraumtyps in dem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung beitragen. Hierbei ist auch eine besondere Lebensraumfunktion für charakteristische Arten zu berücksichtigen; und

B) Orientierungswert „quantitativ-absoluter Flächenverlust“ Der Umfang der direkten Flächeninanspruchnahme eines Le-

bensraumtyps überschreitet die für den jeweiligen Lebensraum-typ dargestellten Orientierungswerte nicht; und

C) Ergänzender Orientierungswert „quantitativ-relativer Flä- chenverlust“ (1 % Kriterium)

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Der Umfang der direkten Flächeninanspruchnahme eines Le-bensraumtyps ist nicht größer als 1 % der Gesamtfläche des je-weiligen Lebensraumtyps im Gebiet bzw. in einem definierten Teilgebiet; und

D) Kumulation „Flächenentzug durch andere Pläne/Projekte“

Auch nach Einbeziehen von Flächenverlusten durch kumulativ zu berücksichtigende Pläne und Projekte werden die Orientie-rungswerte (B u. C) nicht überschritten; und

E) Kumulation mit „anderen Wirkfaktoren“ Auch durch andere Wirkfaktoren des jeweiligen Projekts oder

Plans (einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen) werden keine erheblichen Beeinträchtigungen ver-ursacht.“

5.3 Magere Flachland-Mähwiese

Durch die geplante Leitung kommt es innerhalb des FFH-Gebiets zu einer vorübergehenden Inanspruchnahme dieses Lebensraumtyps im Umfang von 1 620 m².

Zu Kriterium A Die Ausprägung der betroffenen Bereiche des Lebensraumtyps stellt eine für das FFH-Gebiet durchschnittliche, aber nicht herausragende Ausprägung dar. Sie wurden dem Erhaltungszustand B zugeordnet. Zu Kriterium B Innerhalb des betroffenen FFH-Gebietes hat der Lebensraumtyp einen Flächenanteil von 261,24 ha. Es werden 1 620 m² Fläche in Anspruch genommen (quantitativ-absoluter Flächenverlust). Das sind 0,062 % der Gesamtfläche. Für eine Inanspruchnahme von ≤ 0,1 % des Le-bensraumtyps gilt ein Orientierungswert von 1 000 m², der überschrit-ten ist. Zu Kriterium C Aus den vorangegangenen Ausführungen wird deutlich, dass der quantitativ-relative Flächenverlust mit 0,062 % deutlich unter 1 % der Gesamtfläche liegt. Zu Kriterium D Es liegen zu berücksichtigende kumulierende Wirkungen anderer Pro-jekte vor (vgl. Kap. 6). Zu Kriterium E Bei der Beurteilung ist der Flächenverlust ein ausschlaggebendes Kri-terium. Störwirkungen, die über den Flächenverlust hinaus wirksam werden, sind nicht zu erwarten. Gesamtbeurteilung Die Schadensbegrenzungsmaßnahmen sollen im Wesentlichen errei-chen, dass die direkte Inanspruchnahme der Lebensraumtypen stark

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reduziert wird. Die Baumaßnahmen werden nur wenige Wochen an-dauern und die Leitung wird Zug um Zug erstellt, sodass die Zwischen-lagerung der Grasnarbe nur jeweils ein bis drei Wochen andauert. Au-ßerdem ist eine zeitnahe Wiederherstellung auf den betroffenen Flä-chen vorgesehen, sodass es zu keinem dauerhaften Flächenentzug kommt. Die Veränderung stellt daher höchstens eine kurzfristige Ent-wicklungsbeeinträchtigung dar. Im vorliegenden Fall werden die Orientierungswerte für eine quantitativ absolute Inanspruchnahme Magerer Flachland-Mähwiesen zwar über-schritten. Da der Bau des Kanals aber nur eine vorübergehende Be-einträchtigung darstellt, sind diese Überschreitungen für eine Beurtei-lung nicht ausschlaggebend. Die vorübergehenden Beeinträchti-gungen sind als nicht erheblich zu bewerten. Nach kurzer Ent-wicklungszeit ist der Ausgangszustand wiederhergestellt.

5.4 Auwald mit Erle, Esche, Weide

Zu Kriterium A Die Ausprägung der betroffenen Bereiche des Lebensraumtyps stellt eine für das FFH-Gebiet durchschnittliche Ausprägung dar. Sie wurden dem Erhaltungszustand B zugeordnet. Aufgrund der ausgebauten Ufer bestehen derzeit keine Entwicklungsmöglichkeiten. Zu Kriterium B Innerhalb des betroffenen FFH-Gebietes hat der Lebensraumtyp einen Flächenanteil von 8,88 ha. Es werden 30 m² Fläche in Anspruch ge-nommen (quantitativ-absoluter Flächenverlust). Das sind 0,034 % der Gesamtfläche. Damit ist der Orientierungswert von 1 000 m² unter-schritten. Zu Kriterium C Aus den vorangegangenen Ausführungen wird deutlich, dass der quantitativ-relative Flächenverlust mit 0,034 % deutlich unter 1 % der Gesamtfläche liegt. Zu Kriterium D Es liegen keine zu berücksichtigenden kumulierenden Wirkungen an-derer Projekte vor (vgl. Kap. 6). Zu Kriterium E Bei der Beurteilung ist der Flächenverlust ein ausschlaggebendes Kri-terium. Störwirkungen, die über den Flächenverlust hinaus wirksam werden, sind nicht zu erwarten. Gesamtbeurteilung Die Leitung wird zwar dauerhaft im Untergrund liegen, eine Wiederbe-grünung des Leitungsgrabens mit Gehölzen und späterer Kronen-schluss des Bestandes ist nach Abschluss der Bauarbeiten aber mög-lich. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass keine Beein-trächtigungen der Entwicklungsziele übrigbleiben.

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Im vorliegenden Fall werden die Orientierungswerte für eine quantitativ absolute Inanspruchnahme von Auwäldern unter-schritten.

6 Kumulierende Wirkungen

Gemäß § 43 Abs. 1 BNatSchG ist neben den direkten Projektwirkun-gen auch das Zusammenwirken mit anderen Projekten im Hinblick auf eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes zu betrachten (kumulierende Wirkungen). Nach Angaben des Landratsamtes Tübingen wurden bisher durch Pläne und Projekte im betroffenen FFH-Gebiet Magere Flachland-Mähwiesen (LRT 6510) in der Größenordnung von ca. 0,3 ha bean-sprucht. Auwälder mit Erle, Esche, Weide (LRT 91E0*) wurden bisher nicht beansprucht. Da im vorliegenden Fall eine vorübergehende Inanspruchnahme von Mageren Flachland-Mähwiesen und Auwald erfolgt, ist die Summati-onswirkung nur zu berücksichtigen, wenn starke Beeinträchtigungen in diese Lebensraumtypen zur gleichen Zeit der geplanten Baumaßnah-men des Kanals erfolgen. Dies ist als unwahrscheinlich einzustufen.

7 Zusammenfassung

Im Rahmen der Planfeststellung des Neubaus der B 28a zwischen Tü-bingen und Rottenburg war zur Ableitung und Rückhaltung des Ober-flächenwassers ein Regenrückhaltebecken vorgesehen, dessen Über-lauf unmittelbar in den Bühlertalbach münden sollte. Die Einleitung des zumindest im Winter salzbelasteten Oberflächen-wassers in den Bühlertalbach hätte zu einer hydraulischen und stoffli-chen Überlastung geführt. Da der Bühlertalbach zwischenzeitlich Be-standteil des FFH-Gebietes „Spitzberg, Pfaffenberg, Kochartgraben und Neckar“ (DE 7419-341) wurde und die Entwicklungsziele eine na-turnahe Umgestaltung des Gewässers vorsehen, hätte eine direkte Einleitung zu Konflikten mit den Schutz- und Erhaltungszielen des FFH-Gebietes geführt. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der Ausführungsplanung nach Lösungen gesucht, die Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhal-tungsziele des FFH-Gebietes vermeiden. Als günstigere Lösung hat sich die Einleitung des Oberflächenwassers aus dem Regenrückhalte-becken in den Neckar herausgestellt, da dieser einen wesentlich grö-ßeren Wasserkörper aufweist und daher die stofflichen Belastungen wesentlich besser puffern kann. Die Einleitung bedingt jedoch den Bau einer Kanalleitung vom Regenrückhaltebecken bis zum Neckar. Die Kanalleitung muss innerhalb des FFH-Gebiets geführt werden. Wäh-rend des Baus kommt es dadurch zur Inanspruchnahme der FFH-Lebensraumtypen „Magere Flachland-Mähwiese“ und „Auwald mit Erle, Esche, Weide“. Die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutz- und Erhaltungszielen wurde daher geprüft.

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Unter der Beachtung von Schutzmaßnahmen, die im Wesentlichen aus der Begrenzung des Baufeldes und einer Wiederherstellung der Le-bensraumtypen nach Abschluss der Baumaßnahmen bestehen, kön-nen erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes vermieden werden.

8 Literatur

Eberhard + Partner (1998): Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau der B 28 zwischen Rottenburg und Tübingen. – Planfest-gestellte Fassung vom 10.12.1999, im Auftrag des Regierungs-präsidiums Tübingen, Büro für Freiraumplanung Prof. Dipl.-Ing. Eberhard + Partner, Konstanz.

Lambrecht, H., Trautner, J. (2007): Fachinformationssystem und Fach-konventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP. 90 S. FuE Vorhaben des BMU.

Menz, N., Kramer, M., Turni, H., Stauss, M., Wallmeyer, K., Kratzer, R., Baur, H. (2017): B 28 Neubau zwischen Tübingen und Rotten-burg. Ermittlung möglicher Biodiversitätsschäden nach dem Um-weltschadensgesetz und artenschutzrechtlicher Konflikte. Studie im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen, menz umweltpla-nung, 40 S.

Regierungspräsidium Tübingen (Hrsg.) (2012): Managementplan für das FFH-Gebiet 7419-341 „Spitzberg, Pfaffenberg, Kochhartgra-ben und Neckar“ und das Vogelschutzgebiet 7419-401 „Kochhart-graben und Ammertalhänge“. – bearbeitet von INA Südwest (W. Herter, M. Koltzenburg, F. Wagner, Th. Limmerroth, M. Stauss, H. Turni).

Regierungspräsidium Tübingen (2014): Standard-Datenbogen FFH-Gebiet Nr. DE 7419-341

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2002): Vor-läufige Hinweise zur Erarbeitung von FFH-Verträglichkeits-prüfungen in der Straßenplanung. - 24 S., Köln.