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Flecken Steyerberg (Landkreis Nienburg) 33. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung mit Umweltbericht Lageplan (ohne Maßstab, Auszug aus TK 25) Stand:. 18. Dezember 2012 Entwurf Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB N

Flecken Steyerberg · 2012. 12. 20. · Steyerberg wird gemäß Ziffer D 1.6 – 03 des Regionalen Raumord-nungsprogramms des Landkreises Nienburg als Grundzentrum festge-legt. Das

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Flecken Steyerberg (Landkreis Nienburg)

33. Änderung des Flächennutzungsplans

Begründung

mit Umweltbericht

Lageplan (ohne Maßstab, Auszug aus TK 25) Stand:. 18. Dezember 2012

Entwurf

Verfahrensstand:

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

N

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Flecken Steyerberg – Begründung zur 33. FNP-Änderung

Gasse-Schumacher-Schramm Seite 2 von 28

Flecken Steyerberg

33. Änderung des Flächennutzungsplans

Entwurf

Begründung mit Umweltbericht

Flecken Steyerberg

Fachbereich Bauwesen

Ansprechpartner: Herr Siedenberg

Lange Straße 21

31595 Steyerberg

Planverfasser:

Ansprechpartner: Herr Lemke

Ostertorsteinweg 70-71

28203 Bremen

Tel. 0421 / 70 32 07

Fax 0421 / 70 22 37

[email protected]

www.bpw-baumgart.de

www.raumundumwelt.de

Gasse Schumacher Schramm

Landschaftsarchitekten Bremen – Paderborn

www.gasse-schumacher-schramm.de

Ansprechpartner: Herr Schumacher

Vogelsang 5 Tel. 05252 - 5 21 25

D-33104 Paderborn Fax 05252 - 5 30 63

info @gss-paderborn.de

Ansprechpartner: Herr Schramm

Theodor-Heuss-Allee 21 Tel. 05252 - 5 21 25

28215 Bremen Fax 05252 - 5 30 63

[email protected]

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Flecken Steyerberg Begründung zur 33. FNP-Änderung

Gasse-Schumacher-Schramm Seite 3 von 28

Inhalt

Teil A Begründung ................................................................................................................................. 5

1. Planungsanlass und Planungsziele .................................................................................................. 5

2. Städtebauliche Konzeption ............................................................................................................... 7

3. Lage und Anbindung des Plangebietes ............................................................................................ 7

4. Übergeordnete Planwerke, bestehendes Planrecht ......................................................................... 8

5. Bestand ........................................................................................................................................... 12

6. Inhalte der FNP-Änderung .............................................................................................................. 12

7. Erschließung ................................................................................................................................... 12

8. Natur und Landschaft ...................................................................................................................... 12

Teil B Umweltbericht ............................................................................................................................ 13

1. Einführung ....................................................................................................................................... 13

1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele der FNP-Änderung ...................................................... 13

1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für den

Bauleitplan relevanten Umweltschutzziele u. deren Berücksichtigung .......................................... 14

1.3 Artenschutz .............................................................................................................................. 15

2. Wirkfaktoren .................................................................................................................................... 16

3. Umweltprüfung ................................................................................................................................ 16

3.1 Methodik .................................................................................................................................. 16

3.2 Untersuchungsraum ................................................................................................................ 17

3.3 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter....................................................................... 17

3.4 Wechselwirkungen der Schutzgüter ........................................................................................ 23

3.5 Vorbelastungen ........................................................................................................................ 23

3.6 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ....................................................... 24

3.7 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Umsetzung der Planung (FNP) . 26

4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich .................................................. 26

4.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ........................................................................... 26

4.2 Bilanzierung des Eingriffs ........................................................................................................ 27

4.3 Ausgleichsmaßnahmen ........................................................................................................... 27

5. Verwendete Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken ............................. 27

6. Monitoring ....................................................................................................................................... 27

7. Zusammenfassung ......................................................................................................................... 27

8. Literaturverzeichnis ......................................................................................................................... 27

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Teil C Planverfahren ............................................................................................................................. 28

1. Rechtsgrundlagen ........................................................................................................................... 28

2. Ablauf des Planverfahrens .............................................................................................................. 28

Anlagen

Entwurf 33. FNP-Änderung

Entwurf Vorhabenplan VEP 57

Ergebnisse der Biotoptypenkartierung

Artenschutzfachbeitrag

Abkürzungen

BauGB Baugesetzbuch

B-Plan Bebauungsplan

BauNVO Baunutzungsverordnung

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz

FNP Flächennutzungsplan

Ha Hektar

LROP Landesraumordnungsprogramm

RROP Regionales Raumordnungsprogramm

UP Umweltprüfung (nach BauGB)

UVP Umweltverträglichkeitspüfung (nach UVPG)

UVPG Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

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Gasse-Schumacher-Schramm Seite 5 von 28

Teil A Begründung

1. Planungsanlass und Planungsziele

Planungsanlass Der Flecken Steyerberg beabsichtigt für die Konversionsfläche der ehe-

maligen militärischen Liegenschaft am Knappsberg sowie für den beste-

henden Waldferienpark am Knappsberg die planungsrechtlichen Grund-

lagen zur Errichtung eines Wohngebietes für die Bevölkerungsgruppe

der Senioren und Generation 50-Plus – also die Bewohnerinnen und

Bewohner über 50 Jahre – zu schaffen. Anlass der Planung ist zum ei-

nen die prognostizierte demographische Entwicklung des Flecken

Steyerberg, die durch eine starke Zunahme des Anteils der Senioren ge-

kennzeichnet ist. Gemäß des Demographieberichts der Bertelsmann Stif-

tung nimmt der Anteil der Senioren mit einem Alter von über 65 Jahren

im Zeitraum von 2009–2030 um 33,2 % zu. Für diese wachsende Bevöl-

kerungsgruppe bestehen in Steyerberg zu wenige Wohnraumangebote,

die auf die Anforderungen der älteren Bewohnerinnen und Bewohner

abzielen.

Anlass der Planung ist zum anderen der Antrag zur Aufstellung eines

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Vive Vitam Parc Steyerberg

GmbH für das oben genannte Gebiet. Die Gesellschaft möchte auf dem

bereits erschlossenen Konversionsareal einen auf die älteren Bevölke-

rungsgruppen ausgerichteten Wohnpark errichten. In die Planungen soll

der bestehende Waldferienpark am Knappsberg mit einbezogen werden.

Der Standort ist für einen solchen Wohnpark geeignet, da er an den

Siedlungsbereich am Knappsberg anknüpft und er fußläufig nur rund

1.500 m zum Gemeindezentrum entfernt liegt. Zum anderen liegt er auch

in räumlicher Nähe zum Erholungsraum der Großen Aue.

Der Flecken Steyerberg begrüßt das Vorhaben der Vive Vitam Parc

Steyerberg GmbH, weil für den Wohnpark keine Außenbereichsfläche

auf der so genannten "Grünen Wiese", sondern eine erschlossene und in

Teilen brachliegende Konversionsfläche ausgewählt wurde. Sie befür-

wortet auch die Einbeziehung des Waldferienparks am Knappsberg,

denn die Entwicklung dieses Teils der ehemaligen militärischen Liegen-

schaft zu einem Sondergebiet für Erholung mit Ferienhäusern ist nicht

wie erhofft verlaufen. Von den im Sondergebiet zulässigen 35 Ferien-

häusern sind seit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 39 "Knappsberg"

vor acht Jahren nur acht Häuser errichtet worden. Die weiteren Flächen

sind geprägt durch bauliche Reste der ehemaligen militärischen Liegen-

schaft wie z.B. betonierte Bodenrampen, leer stehende Lagergebäude

und Schuppen.

Das Vorhaben der Errichtung eines Wohnparks am Knappsberg bietet

somit für den Flecken Steyerberg eine zweifache Chance: ein langjährig

bestehender städtebaulicher Missstand kann durch die Schaffung von

benötigten Wohnraumangeboten für die älteren Bewohnerinnen und Be-

wohner behoben werden.

Die Gemeinde steht dem Vorhaben auch positiv gegenüber, da sie mit

der Nachnutzung einer anderen Konversionsfläche, der Steinsiedlung

Steyerberg, einem ehemaligen Lager aus der NS-Zeit (heute der Le-

bensgarten), sehr gute Erfahrungen gemacht hat.

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Gasse-Schumacher-Schramm Seite 6 von 28

Planungsziele

Ziel der Planung ist im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB die Schaffung

von Wohnraum für die zunehmende ältere Bevölkerungsgruppe der Se-

nioren sowie für die Generation 50-Plus. Die Planung zielt damit auch

auf die Erhaltung stabiler Versorgungsstrukturen und sozialer Infrastruk-

turen ab. Mit der Verwaltung des geplanten Wohnparks und der Schaf-

fung gebietsbezogener Einrichtungen entstehen auch neue Arbeitsplätze

im Plangebiet. Da der geltende Flächennutzungsplan des Flecken

Steyerberg in seiner 15. Änderung ein Sondergebiet für Ferien darstellt,

soll der Flächennutzungsplan geändert werden (33. FNP-Änderung).

Die wesentlichen Ziele der 33. FNP-Änderung sind:

Entwicklung einer Wohnbaufläche als planungsrechtliche Grundlage

zur Schaffung eines Wohnparks für die Generation 50-Plus und für

Senioren unter Einbeziehung des bestehenden Sondergebietes für

Ferien (Waldferienpark);

Beseitigung städtebaulicher Missstände durch Nachnutzung einer

brachliegenden ehemaligen militärischen Liegenschaft;

sparsamer Umgang mit Grund und Boden im Sinne der Bodenschutz-

klausel (§ 2 Abs. 2 BauGB) durch Überplanung einer bereits baulich

in Anspruch genommenen Fläche und durch Nutzung der bestehen-

den Erschließungsstraßen;

Planerfordernis Mit der FNP-Änderung will der Flecken Steyerberg die Grundlagen zur

Schaffung von Wohnraumangeboten für Senioren und die Bevölke-

rungsgruppe der über 50-Jährigen für ein selbstbestimmtes Leben im Al-

ter, wie es sie in Steyerberg noch nicht gibt, schaffen. Im Gegensatz zum

Wohnen in den bestehenden Einfamilienhausgebieten des Flecken

Steyerberg müssen sich die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner

des Wohnparks am Knappsberg nicht selbst um die Pflege ihres Hauses

und des Wohnumfeldes kümmern, was mit steigendem Alter und einer

einhergehenden Mobilitätseinschränkung zunehmend schwierig wird.

Aufgrund des stark zunehmenden Anteils der älteren Bevölkerungsgrup-

pen in Steyerberg besteht ein Erfordernis, den Wohnbedürfnissen dieser

Bevölkerungsgruppe nachzukommen, das nach Rechtsprechung des

BVerwG jedoch keiner Quantifizierung bedarf (BVerwG Urteil

v.14.08.1995). Die Gemeinde entscheidet im Rahmen ihrer Planungsho-

heit mit welcher städtebaulichen Konzeption sie dem Planerfordernis

Rechnung trägt. Mit der 33. FNP-Änderung und der vorhabenbezogenen

Planung Nr. 57 "Knappsberg II" reagiert der Flecken Steyerberg auf die

wachsende Nachfrage nach Wohnformen für die Bevölkerungsgruppen

ab 50 Jahren, denn es ist die Aufgabe der Gemeinde – unabhängig vom

Status quo der Versorgung im Kreisgebiet – auf die Wohnbedürfnisse

der eigenen Bevölkerung vorsorglich zu reagieren.

Gewählte Lösung,

Planungsalternativen

Die 33. FNP-Änderung wirkt auf eine nachhaltige Siedlungsentwicklung

hin, weil ein bereits anthropogen überformtes Areal einer Dauerwohnnut-

zung zugeführt werden soll. Für die Errichtung von Wohnhäusern anstel-

le von Ferienhäusern können die bestehenden Straßen sowie die vor-

handene technische Infrastruktur genutzt werden, so dass der Außenbe-

reich im Sinne von § 35 BauGB geschont wird. Zugleich kann ein städte-

baulicher Missstand beseitigt werden, denn die bisherige FNP-

Darstellung eines Sondergebietes zur Erholung mit Ferienhäusern hat

sich aufgrund einer zu geringen Nachfrage nach Ferienhäusern nicht

bewährt, so dass weiterhin die ehemaligen Reste der militärischen Nut-

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zung sichtbar sind. Eine steigende Nachfrage nach Wohnraum für die

Generation 50-Plus sowie für Senioren ist hingegen sicher zu erwarten.

Von der Gemeinde vorgehaltene Wohnbauflächen werden durch die

Planung nicht berührt, da sich diese an Familien richten, die andere An-

forderungen an Wohnquartiere stellen.

Aus den vorgenannten Gründen bestehen innerhalb Steyerbergs keine

vergleichbaren Planungsalternativen in Sinne einer flächensparenden

Siedlungsentwicklung.

2. Städtebauliche Konzeption

Das der Planung zugrunde liegende städtebauliche Konzept sieht die

Entwicklung eines naturnahen Wohnparks für die Generation 50-Plus

sowie für Senioren mit ergänzenden Gemeinschafts- und Freizeiteinrich-

tungen in der Parkmitte vor, die heute als nahezu vollversiegelte Stell-

platzfläche für Campingwagen dient. Die Konzeption entwickelt sich aus

der bestehenden Struktur der ehemaligen militärischen Liegenschaft, in-

dem sich die Erschließung aus den vorhandenen Straßen und Wegen

ableitet. Ein Teil der Straßen wird zurückgebaut, dafür wird im nordwest-

lichen Bereich eine neue Straße ergänzt. Die Straßenquerschnitte betra-

gen nur 4,75 m, so dass der bestehende Straßenquerschnitt reduziert

wird.

Die neue Wohnbebauung soll sich in Form freistehender Bungalows in

die Naturlandschaft integrieren. Dementsprechend ist eine geringe bauli-

che Verdichtung vorgesehen. Die bereits bestehenden Ferienhäuser des

Waldferienparks Steyerberg werden in den Wohnpark integriert.

Der Baumbestand wird weitestgehend erhalten, denn er ist Teil des Kon-

zepts des naturnahen Wohnparks, auch wenn er rechtlich keinen Wald

mehr darstellt. Aus Gründen des Artenschutzes werden die im Rahmen

der Biotoptypenkartierung aufgenommenen relevanten Räume als Offen-

landbereiche weiterentwickelt.

3. Lage und Anbindung des Plangebietes

Geltungsbereich der 33.

FNP-Änderung

Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt am westlichen

Ortsrand von Steyerberg in der Gemarkung Steyerberg, Flur 6. Das Ge-

biet umfasst eine Fläche von rd. 12,4 ha und wird wie folgt begrenzt:

im Südosten durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Wohnhäu-

ser Am Krümmelloch 11, 13 und in Teilen 15 (Flurstücke 1/36, 1/37, in

Teilen 1/38) sowie durch ein rd. 75 m breites Waldstück (Flurstück

1/35);

im Südwesten durch einen Gemeindeweg (Flurstück 106/3), der in ei-

nem Abstand von rd. 100 m östlich parallel zur Deblinghäuser Straße

(L 349) verläuft;

im Nordwesten durch einen landwirtschaftlichen Weg (Flurstück 105),

der rd. 250 m parallel südlich zur Industriestraße verläuft;

im Nordosten durch eine landwirtschaftliche Fläche (Flurstück 83), die

in einer Tiefe von rd. 85 m an die Straße "Schwenkenmoorweg" an-

grenzt.

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Flecken Steyerberg Begründung zur 33. FNP-Änderung

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Abbildung 1: Bestandsplan und Abgrenzung des Plangebietes (gestrichelte schwarze Linie)

4. Übergeordnete Planwerke, bestehendes Planrecht

Landesraumordnungs-

programm Niedersachsen

(LROP)

Die im Landesraumordnungsprogramm formulierten Ziele für die zukünf-

tige Raumentwicklung sind als Vorgaben für die kommunale Bauleitpla-

nung zu beachten. Im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt

vom 03.10.2012 wurde die Verordnung über das Landesraumordnungs-

programm Niedersachsen in der nunmehr geltenden Fassung neu be-

kannt gemacht. Das LROP trifft für das Plangebiet keine zeichnerischen

Festlegungen.

Gemäß textlicher Festlegung der Ziffer 2.2 – 01 des LROP sind die

Funktionen der Ober-, Mittel- und Grundzentren zum Erhalt einer dauer-

haften und ausgewogenen Siedlungs- und Versorgungsstruktur in allen

Landesteilen zu sichern und zu entwickeln. Der Kernort der Gemeinde

Steyerberg wird gemäß Ziffer D 1.6 – 03 des Regionalen Raumord-

nungsprogramms des Landkreises Nienburg als Grundzentrum festge-

legt. Das Plangebiet befindet sich im Kernort der Gemeinde Steyerberg,

daher steht eine Siedlungsentwicklung an diesem Standort im Einklang

mit diesem Ziel der Raumordnung.

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Gasse-Schumacher-Schramm Seite 9 von 28

Regionales Raumord-

nungsprogramm (RROP)

Das RROP des Landkreises Nienburg ist am 18.07.2003 in Kraft getre-

ten. Es enthält Ziele und Grundsätze der Raumordnung.

Bauleitpläne sind gemäß § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumord-

nung anzupassen. Durch die Planung werden keine Ziele der Raumord-

nung tangiert. Darüber hinaus sind die Grundsätze der Raumordnung in

der Abwägung zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall, sind folgende

Grundsätze der Raumordnung auf die Planung anzuwenden:

D 1.1 – 02: Bei allen Planungen und Maßnahmen zur Entwicklung der

räumlichen Struktur des Landkreises sind die wesentlichen Entwick-

lungskomponenten der Bevölkerungsstruktur und räumlichen Bevölke-

rungsverteilung sowie die Auswirkungen auf den Wohnraumbedarf zu

berücksichtigen.

Die Planung berücksichtigt in hohem Maße den demographischen Wan-

del sowie die damit einhergehende Zunahme des Seniorenanteils in der

Bevölkerung und deren Wohnbedarf.

D 1.1 – 03: Die Siedlungs- und Infrastruktur im Landkreis Nienburg/ We-

ser ist nach dem Prinzip der dezentralen Konzentration vorwiegend auf

die Zentralen Orte im Landkreis Nienburg / Weser auszurichten, um die

Auslastung von Infrastruktureinrichtungen und die Tragfähigkeit leis-

tungsfähiger Versorgungseinrichtungen sicherzustellen.

Der Kernort der Gemeinde Steyerberg wird gemäß Ziffer D 1.6 – 03 des

RROP als Grundzentrum festgelegt. Das Plangebiet befindet sich im

Kernort der Gemeinde Steyerberg, daher steht eine Siedlungsentwick-

lung an diesem Standort im Einklang mit diesem Grundsatz der Raum-

ordnung.

D 1.5 – 02: Die Siedlungsentwicklung im Landkreis Nienburg / Weser ist

auf die zentralen Orte sowie auf Orte mit zentralörtlichen Ergänzungs-

funktionen auszurichten.

Der Kernort der Gemeinde Steyerberg wird gemäß Ziffer D 1.6 – 03 des

RROP als Grundzentrum und damit als zentraler Ort festgelegt. Das

Plangebiet befindet sich im Kernort der Gemeinde Steyerberg, daher

steht eine Siedlungsentwicklung an diesem Standort im Einklang mit die-

sem Grundsatz der Raumordnung.

D 1.5 – 04: Durch eine nachhaltige Siedlungsentwicklung im Landkreis

Nienburg / Weser soll eine Zersiedelung der Landschaft vermieden wer-

den. Daher soll der Flächenverbrauch für die Schaffung neuer Siedlungs-

flächen minimiert werden. Die Nachnutzung von Konversionsflächen und

anderen Siedlungsbrachen soll aus diesem Grund Vorrang vor der Er-

schließung neuer Bauflächen haben.

Beim Plangebiet handelt es sich um eine vormals militärisch genutzte

Fläche und damit um eine Konversionsfläche im Sinne des Grundsatzes.

Insofern ist diese Fläche besonders geeignet für die Siedlungsentwick-

lung.

D 1.6 – 01: Die Entwicklung der Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur ist

auf die Zentralen Orte im Landkreis Nienburg / Weser auszurichten.

Der Kernort der Gemeinde Steyerberg wird gemäß Ziffer D 1.6 – 03 des

RROP als Grundzentrum und damit als zentraler Ort festgelegt. Das

Plangebiet befindet sich im Kernort der Gemeinde Steyerberg, daher

steht eine Siedlungsentwicklung an diesem Standort im Einklang mit die-

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Flecken Steyerberg Begründung zur 33. FNP-Änderung

Gasse-Schumacher-Schramm Seite 10 von 28

sem Grundsatz der Raumordnung.

D 1.6 – 05: (…) Darüber hinaus sind auch die Grundzentren im Land-

kreis Nienburg / Weser Standorte, an denen Wohnstätten gesichert und

nachfrage- und entwicklungsgerecht entwickelt werden sollen.

Der Kernort der Gemeinde Steyerberg wird gemäß Ziffer D 1.6 – 03 des

RROP als Grundzentrum festgelegt. Das Plangebiet befindet sich im

Kernort der Gemeinde Steyerberg, daher steht eine Siedlungsentwick-

lung an diesem Standort im Einklang mit diesem Grundsatz der Raum-

ordnung.

Die vorstehende Auseinandersetzung zeigt, dass die vorliegende Pla-

nung in hohem Maße den raumordnerischen Grundsätzen des Landkrei-

ses Nienburg / Weser zur Siedlungsentwicklung entspricht. Ziele der

Raumordnung zur Siedlungsentwicklung werden nicht tangiert.

Darüber hinaus befindet sich das Plangebiet in einem festgelegten Vor-

sorgegebiet Erholung. In Vorsorgegebieten sind alle raumbedeutsamen

Planungen und Maßnahmen so abzustimmen, dass diese Gebiete in ih-

rer Eignung und besonderen Bedeutung möglichst nicht beeinträchtigt

werden. Bei Vorsorgegebieten handelt es sich ebenfalls um Grundsätze

der Raumordnung, die zu berücksichtigen sind und der Abwägung unter-

liegen.

Da das Gebiet aufgrund seiner Lage und Vornutzung wie oben beschrie-

ben besonders geeignet für eine Siedlungsentwicklung ist, wird eine Ein-

schränkung der Erholungsfunktion in Kauf genommen und der Sied-

lungsentwicklung im Rahmen der Abwägung ein stärkeres Gewicht bei-

gemessen. Diese Einschränkungen sollten auf Ebene der verbindlichen

Bauleitplanung allerdings soweit wie möglich reduziert werden und vor-

handene Grünstrukturen weitestgehend erhalten sowie eine vergleichs-

weise niedrige GRZ festgesetzt werden.

Bisherige Darstellungen

im Flächennutzungsplan

Als vorbereitender Bauleitplan stellt der gültige Flächennutzungsplan des

Flecken Steyerberg in seiner 15. Änderung zwei Sondergebiete sowie

eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung

von Natur und Landschaft dar. Die Sondergebiete sind unterteilt in ein

Sondergebiet für Ferienhäuser und Camping sowie ein sonstiges Son-

dergebiet für Sport und Gastronomie.

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Flecken Steyerberg Begründung zur 33. FNP-Änderung

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Abb. 2: Geltungsbereich 15. FNP-Änderung (schwarz gestrichelte Linie)

Bestehendes Baurecht Für den südwestlichen Teil des Plangebietes gilt der im Jahr 2004 in

Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 39 "Knappsberg". Dieser setzt vier

Sondergebiete, die der Erholung dienen, fest. In den Sondergebieten 2

und 4 sind Ferienhausgebiete mit maximal 35 Ferienhäusern zulässig. In

dem Sondergebiet 3 sind Versorgungseinrichtungen zulässig. Das Son-

dergebiet 1 dient der Campingnutzung. Der B-Plan wurde im Jahr 2007

in einem Teilbereich zur Zulässigkeit von Ferien-Mobilheimen geändert.

Abb. 3: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 39 (schwarz gestrichelte Linie)

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Flecken Steyerberg Begründung zur 33. FNP-Änderung

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5. Bestand

Plangebiet Das Plangebiet ist geprägt durch Straßen, Rampen und bauliche Anla-

gen aus der Zeit, als das Gebiet militärisch genutzt wurde. Ein Be-

standsgebäude wird als Verwaltungsgebäude des Waldferienparks ge-

nutzt. Des Weiteren bestehen im Plangebiet einzelne Ferienhäuser und

Campingwagen. Die Gebäude stehen in Wald- und Offenlandbereichen.

Die Waldstücke setzen sich im Wesentlichen aus Birken, Kiefern und Ei-

chen zusammen.

Umgebung Das Plangebiet grenzt, durch einen Waldstreifen getrennt, im Südosten

an die Wohnsiedlungen der Silberberg- und Hirschbergerstraße sowie im

Süden an die Siedlung "Am Kümmelloch/Zum Knappsberg" an. Die Sied-

lungen sind geprägt durch eine freistehende Einfamilienhausbebauung

mit bis zu zweigeschossigen Häusern.

Im Norden und Osten grenzen landwirtschaftliche Flächen (Acker- und

Grünlandflächen) an das Plangebiet an. Innerhalb dieser Flächen beste-

hen kleine Waldstücke. Im Westen fällt das Gebiet in Richtung Große

Aue ab. Dieser Bereich ist durch Waldflächen geprägt.

6. Inhalte der FNP-Änderung

In der 33. FNP-Änderung wird eine Wohnbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1

BauNVO dargestellt. Mit dieser Darstellung soll die Entwicklung eines

allgemeinen Wohngebietes zur Errichtung eines Wohnparks für die

Gruppe der Generation 50-Plus sowie für Senioren ermöglicht werden.

7. Erschließung

Verkehrserschließung Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Straße

"Zum Ferienpark", die von der Deblinghäuser Straße (L 349) abzweigt.

Trinkwasser

Löschwasser

Das Gebiet ist an das vorhandene zentrale Wasserversorgungsnetz an-

geschlossen. Damit ist auch die Löschwasserversorgung gegeben.

Schmutzwasser

Innerhalb des Plangebietes bestehen bereits Schmutzwasserkanäle, an

die das Plangebiet angeschlossen werden soll.

Entwässerung Für die Entwässerung gelten die Vorschriften des Niedersächsischen

Wassergesetzes. Das im Plangebiet anfallende Regenwasser kann ver-

sickert werden, denn der vorhandene Boden besitzt eine sehr gute Ver-

sickerungsfähigkeit.

8. Natur und Landschaft

Im Rahmen der 15. FNP-Änderung wurden im Zusammenhang mit der

Darstellung der Sondergebiete auch Flächen für Maßnahmen zum

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft darge-

stellt. Diese Flächen grenzen nördlich an das Plangebiet an und sollen in

der verbindlichen Bauleitplanung als Ausgleichsflächen herangezogen

werden. Die Flächen sind ausreichend bemessen, um den Kompensati-

onsbedarf für ein allgemeines Wohngebiet zu decken. Mit der Darstel-

lung der Wohnbaufläche wird ein Eingriff in die bestehenden Waldberei-

che des Plangebietes vorbereitet. Ein Ausgleich nach Waldrecht ist auf

Ebene der verbindlichen Bauleitplanung nachzuweisen.

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Flecken Steyerberg Begründung zur 33. FNP-Änderung

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Teil B Umweltbericht

1. Einführung

Der Verwaltungsausschuss des Flecken Steyerberg hat in seiner Sitzung

am 2. Juli 2012 beschlossen, ein Verfahren zur Änderung des Fläche-

nnutzungsplans einzuleiten (33. FNP-Änderung). Im Sinne der §§ 2 u. 3

BauGB ist zum vorgesehenen Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung

durchzuführen. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden im Umweltbe-

richt dokumentiert. Für den Umweltbericht wurde ein Untersuchungs-

raum festgelegt, der die Beurteilung der zu erwartenden Umweltauswir-

kungen ermöglicht.

Textliche Überschneidungen im Umweltbericht mit dem Begründungstext

lassen sich nicht vermeiden, denn der Umweltbericht ist ein eigenständi-

ger Bestandteil der Begründung zur FNP-Änderung.

In der aktuellen Planungsphase können noch nicht zu allen Punkten ab-

schließende Aussagen getroffen werden. In diesen Fällen wird auf das

weitere Planverfahren verwiesen.

1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele der FNP-Änderung

Die Flächen des Geltungsbereichs (Plangebiet gesamt ca. 12,4 ha) wer-

den aus einer ehemaligen niederländischen Raketenstation entwickelt,

die als solche jedoch nie genutzt wurde. Sie wurde anschließend von der

Bundeswehr genutzt. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 39 "Knapp-

sberg" setzt hier in einem Teilbereich von etwa 5,0 ha bereits Sonderge-

biet für Erholung fest.

Anlass für die vorliegende Planung ist die Absicht des Flecken Steyer-

bergs, Wohnraum für die Bevölkerungsgruppen der Generation 50-Plus

sowie der Senioren zu schaffen. Für das Plangebiet liegt ein Antrag der

Vive Vitam Parc Steyerberg GmbH auf Aufstellung eines vorhabenbezo-

genen Bebauungsplans vor, dem der Verwaltungsausschuss des Fle-

cken Steyerberg in einer Sitzung am 2. Juli 2012 gefolgt ist. Die Vorha-

benträgerin Vive Vitam Parc Steyerberg GmbH beabsichtigt einen natur-

nahen Wohnpark für die oben genannten Zielgruppen zu errichten. Dazu

soll im Flächennutzungsplan eine Wohnbaufläche dargestellt werden.

Derzeitiges Planungsrecht

Der südöstliche Teil des Geltungsbereiches wird durch den B-Plan Nr. 39

"Knappsberg" abgedeckt. Für einen kleinen Teilbereich (westlicher Eck-

bereich) erfolgte eine 1. Änderung hin zur Möglichkeit kleinere Ferien-

häuser, bzw. Ferien-Mobilheime aufzustellen. Folgende Festsetzungen

sind für die ca. 5,0 ha große Fläche getroffen worden:

Festgesetzt ist ein Sondergebiet, das der Erholung dient. Dies teilt

sich in vier einzelne Gebiete mit folgender Zweckbestimmung:

SO1: Campinggebiet mit Stellplätzen für Wohnwagen und Caravans,

SO2: Ferienhausgebiet mit bis zu 10 Ferienhäusern,

SO3: Versorgungseinrichtungen, Gastronomie,

SO4: Ferienhausgebiet mit bis zu 25 Ferienhäusern,

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Flecken Steyerberg Begründung zur 33. FNP-Änderung

Gasse-Schumacher-Schramm Seite 14 von 28

Grundflächenzahl zwischen 0,2 und 0,3,

Die gesamte Anlage soll entsprechend des Naturraumes und der

Zielsetzung als Ferienhausgebiet eingegrünt werden bzw. sich am

Grünbestand orientieren. Der Grünbestand soll weitgehend erhalten

bleiben.

Zu dem Bebauungsplan wurde ein Grünordnungsplan erarbeitet sowie

ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Des Weiteren wurde ein Wald-

umwandlungsantrag genehmigt. Im Grünordnungsplan wurde der Aus-

gleichsbedarf ermittelt. Die Ausgleichsflächen liegen nördlich der Vorha-

benflächen, es handelt sich um ackerbaulich genutzte Flächen. Als Ziel-

biotope ist die Anlage von Wald (Ersatzaufforstung von naturnahem Ei-

chenmischwald) sowie die Anlage von Extensivgrünland geplant.

1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fach-

plänen festgelegten und für den Bauleitplan relevanten

Umweltschutzziele u. deren Berücksichtigung

Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes in der Bauleit-

planung ist gemäß §§ 1 und 2 BauGB eine Umweltprüfung durchzufüh-

ren, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen be-

schrieben und bewertet werden. Dabei sind gemäß § 1 Abs. 6 (7) BauGB

die folgenden Umweltbelange zu prüfen:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und

das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die

biologische Vielfalt,

Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH-Gebiete und Vogel-

schutzgebiete,

Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Ge-

sundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,

Umweltbezogene Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter,

Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfäl-

len und Abwässern,

Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nut-

zung von Energie,

Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen,

Erhaltung bestmöglicher Luftqualität in Gebieten mit Immissions-

grenzwerten, die nach europarechtlichen Vorgaben durch Rechts-

verordnung festgesetzt sind,

Wechselwirkungen

Sowie die Vorgaben des § 1a BauGB:

Bodenschutzklausel einschließlich Berücksichtigung von Flächenre-

cycling, Nachverdichtung und sonstiger Innenentwicklung,

Umwidmungsklausel,

Vermeidung und Ausgleich nach der Eingriffsregelung,

Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG.

Der Umfang und Detaillierungsgrad für die Ermittlung der Belange wird

von der Gemeinde festgelegt (§ 2 Abs. 4 BauGB), die Darstellung der

Umweltbelange erfolgt gemäß § 2a BauGB dann in einem Umweltbe-

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Flecken Steyerberg Begründung zur 33. FNP-Änderung

Gasse-Schumacher-Schramm Seite 15 von 28

richt. Unter Berücksichtigung von § 17 UVPG und der Anlage 1 UVPG in

der geltenden Fassung ist eine Umweltprüfung nach den Vorschriften

des Baugesetzbuches durchzuführen.

Im Rahmen der Umweltgesetzgebung sind in verschiedenen Fachgeset-

zen ebenfalls verbindliche Ziele für die Schutzgüter sowie allgemeine

Grundsätze formuliert worden, welche durch den Umweltbericht zu prü-

fen und abzuwägen sind. Eine detaillierte Beschreibung der Schutzziele

erfolgt Schutzgut bezogen in der Bestand- und Prognoseermittlung.

Bundesimmissionsschutzgesetz, inkl. der TA Lärm und der TA Luft

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und FFH- und Vogelschutz-

richtlinie,

Bundeswaldgesetz (BWaldG),

Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG),

Wasserhaushaltsgesetz (WHG),

Denkmalschutzgesetz (DSchG)

Schutzgebiete gemäß

BNatSchG

Direkt südwestlich des Geltungsbereiches liegt das Landschaftsschutz-

gebiet NI 023 "Auetal oberhalb Steyerberg, geschützt durch Verordnung

vom 25.06.1965. Als Schutzziel wird definiert:

Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funk-

tionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und

nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schut-

zes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender

Tier- und Pflanzenarten, Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere

kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oderbesondere Bedeutung

für die Erholung.

Ein weiteres LSG ("Schierholz" NR. 013) liegt östlich der besiedelten Be-

reiche von Steyerberg. Naturschutzgebiete sind im näheren Planungs-

raum nicht vorhanden. Flächen der landesweiten Biotopkartierung liegen

im Bereich des Auetales.

Natura 2000-Gebiete

Im Bereich des Auetales liegt das FFH-Gebiet DE 3319-332 "Teichfle-

dermausgewässer im Raum Nienburg". Bei der Aue handelt es sich zwar

um einen begradigten Fluss, der jedoch mehrere naturnahe Altwässer

und Baggerseen im Nahbereich umfasst. Er ist Lebensraum zweier be-

deutender Teichfledermauspopulationen in Diethe und Binnen und bein-

haltet die FFH-Lebensraumtypen Nr. 3150 (Natürliche eutrophe Seen mit

einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions) und 3270

(Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p.

und des Bidention p.p.). Das FFH-Gebiet umfasst eine Größe von 687

ha, davon 70 % Gewässerflächen. Die Schutzbereiche sind in der Anla-

ge als Schutzgebietskarte dargestellt.

1.3 Artenschutz

Der besondere Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG in der derzeit gülti-

gen Fassung in Verbindung mit dem Niedersächsischen Ausführungsge-

setz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) wird in einem ge-

sonderten Artenschutzfachbeitrag behandelt. Der Artenschutzfachbeitrag

ist in einem eigenen Dokument als Anlage beigefügt. Artenschutzrecht-

lich erforderliche Maßnahmen werden in Kap. 4 beschrieben.

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Flecken Steyerberg Begründung zur 33. FNP-Änderung

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2. Wirkfaktoren Durch die Umsetzung der FNP-Änderung in die verbindliche Bauleitpla-

nung kann es zu verschiedenen bau- und betriebsbedingten Auswirkun-

gen kommen. Diese werden nachfolgend aufgelistet.

Baubedingte Wirkungen:

Lärmbelastungen durch Baustellentätigkeiten und baustellenbeding-

ten Verkehr, insbes. auch Bodentransport, Materialtransport etc.

Zeitweilige Verkehrszunahme in den umliegenden Straßen bei er-

höhtem Materialtransport,

Zunahme der Versiegelungen (Erhöhung der GRZ bzw. des beste-

henden Versiegelungsgrades),

Inanspruchnahme von bisher ungenutzten bzw. wenig genutzten

Flächen,

Inanspruchnahme von Waldfläche,

Verlust von Biotopfläche (Lebensraumverlust),

Beeinträchtigung des vorhandenen Arteninventars.

Anlagen- und betriebsbedingte Wirkungen:

Lärm- und Verkehrsbelastungen durch die Nutzung als Wohngebiet,

Intensivere Nutzung der angrenzenden Flächen und Straßen durch

Spaziergänger und Radfahrer (Erholungsnutzung),

Allgemeine geringe Verkehrszunahme in den umliegenden Straßen,

Erhöhung der quantitativen und qualitativen Störwirkung (Lärm, Be-

wegung) mit Auswirkungen auch auf die angrenzenden Biotope,

Störungen durch Lichtemissionen,

Erhöhung von stofflichen Einträgen im Geltungsbereich und auf den

angrenzenden Flächen (Müll, Hundekot, Pflanzenschutzmit-

tel/Dünger,

Gärtnerische Nutzung, Verwendung nicht standorttypischer Pflanzen.

3. Umweltprüfung

3.1 Methodik

Bestand - Darstellung der Empfindlichkeit:

Die Schutzgüter Mensch, Arten und Lebensgemeinschaften, Boden,

Wasser, Klima/Luft sowie Landschaftsbild werden in ihrem Bestand auf-

genommen und bewertet. Grundlage für die Bewertung bildet die Be-

standserhebung unter Berücksichtigung von Vorbelastungen. Die Emp-

findlichkeit der Schutzgüter gegenüber Veränderungen bzw. Beeinträch-

tigungen wird bewertet.

Darstellung der Auswirkungen:

In einem zweiten Schritt werden dann die möglichen Auswirkungen wäh-

rend der Bau- und der Betriebsphase auf die Schutzgüter abgeschätzt

(Wirkprognose). Dabei wird unterschieden nach Reichweite, Dauer und

Intensität der Auswirkungen. Daraus ergibt sich abschließend die Erheb-

lichkeit der Auswirkungen und die Empfehlung von Minderungs- oder

ggf. Vermeidungsmaßnahmen.

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Flecken Steyerberg Begründung zur 33. FNP-Änderung

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3.2 Untersuchungsraum

Der Untersuchungsraum umfasst den Geltungsbereich sowie die unmit-

telbar daran angrenzenden Flächen.

Die Größe des Untersuchungsraumes wurde so gewählt, dass alle Aus-

wirkungen durch die geplanten Maßnahmen auf die Schutzgüter ange-

messen untersucht und bewertet werden können. So kann insbesondere

sichergestellt werden, dass Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch

(Naherholung, Lärm) sowie das Schutzgut Arten- und Lebensgemein-

schaften (Waldbereich, angrenzende Schutzgebiete) hinreichend beur-

teilt werden können.

Naturraum:

Das Plangebiet liegt im Übergangsbereich zwischen Ems-Hunte-

Geest/Dümmer-Niederung und Weser-Aller-Flachland und gehört damit

zur atlantisch-biogeographischen Region (Tiefland). Die Dümmer-Geest-

niederung besteht aus Talsandflächen, großflächigen Mooren und klei-

nen Grundmoränenplatten, die stellenweise von Endmoränen überzogen

sind. Landschaftsbild prägend sind neben größeren und kleineren Flüs-

sen intensiv genutzte Acker- und Grünlandflächen.

Den Übergang zum Weser-Aller-Flachland (südlich des Geltungsberei-

ches) bildet eine flachwellige Moränenlandschaft, die durch Moorland-

schaften sowie landwirtschaftliche Nutzflächen geprägt wird. Kennzeich-

nend ist ebenfalls ein höherer Bewaldungsgrad.

Der betroffene Landschaftsbereich gehört zum Naturraum "Syker Geest"

und ist wie vorstehend beschrieben Teil einer landwirtschaftlich gepräg-

ten offenen Kulturlandschaft. Als Naturräumliche Einheit ist hier die

"Steyerberger Endmoräne" mit ihrem durchaus bewegten Relief zu nen-

nen.

3.3 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter

3.3.1 Schutzgut Mensch (Nutzungen und Funktionsräume)

Wohnen und Arbeiten

Der Flecken Steyerberg ist ein Grundzentrum in der Mittelweserregion

und hat 5.226 Einwohner (Stand Dez. 2011). Das Zentrum ist über Land-

straßen zu erreichen, die nächsten Autobahnen liegen in ca. 45 km Ent-

fernung. Die Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr

erfolgt über Regionalbuslinien. Im Gemeindegebiet gibt es mehrere klei-

ne Gewerbegebiete mit mitteständischen Firmen. Die Gemeinde verfügt

über eine relativ gesunde Wirtschaftsstruktur, Hauptarbeitgeber ist ein

Möbelunternehmen.

Als regionales Zentrum ist Nienburg an der Weser (Kreisstadt) zu nen-

nen. Es ist rd. 20 km entfernt.

Es gibt mehrere Kindergärten sowie eine Grund- und Hauptschule in

Steyerberg. Das Freizeitangebot erstreckt sich über Sportzentrum und

Freibad bis hin zu kirchlichen Einrichtungen, Jugendhaus, Feuerwehr,

Musikschule etc.

Weiterhin bietet die landschaftlich reizvolle Umgebung von Steyerberg

zahlreiche Möglichkeiten der naturbezogenen Erholung (Urlaub bzw.

Naherholung). Kanu- und Reittouren werden angeboten. Darüber hinaus

besteht ein gut ausgebautes Radwegenetz. Der Waldferienpark Steyer-

berg im Plangebiet bietet Übernachtungsmöglichkeiten in verschiedenen

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Flecken Steyerberg Begründung zur 33. FNP-Änderung

Gasse-Schumacher-Schramm Seite 18 von 28

Einrichtungen an.

Der Nahbereich des Plangebietes ist überwiegend land- bzw. forstwirt-

schaftlich geprägt. In der angrenzenden Umgebung befindet sich lockere

Einfamilienhausbebauung des Ortsteils Steyerberg.

Der Planungsraum hat für das Schutzgut Mensch überwiegend allgemei-

ne Bedeutung, es handelt sich um ein Grundzentrum mit guter Wirt-

schaftskraft in landschaftlich reizvoller Lage. Besondere Belastungsfakto-

ren sind nicht vorhanden. Die Verkehrsanbindungen sind unterdurch-

schnittlich gut.

Lärm Besondere Lärmbelastungen liegen im Plangebiet derzeit nicht vor. Ge-

ringe Belastungen können zeitweise durch die landwirtschaftliche Nut-

zung der angrenzenden Flächen auftreten. Die ca. 150 m südwestlich

des Planungsraumes verlaufende Deblinghäuser Straße führt insgesamt

relativ wenig Verkehr.

3.3.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere

Bestand Biotoptypen

Die Kartierung der Biotoptypen erfolgte im August 2012 (SPECKEN,

September 2012), die Zuordnung zu den Biotoptypen erfolgte nach dem

Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (DRACHENFELS,

2012). Siehe dazu die Biotoptypenkarte sowie die Ergebnisse der Biotop-

typenkartierung im Anhang.

Die Kartierung stellt den tatsächlichen Biotopbestand dar. Dieser unter-

scheidet sich im Bereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 39

"Knappsberg" vom planungsrechtlichen Bestand.

Fläche des Waldferien-

parkes

Das Plangebiet ist überwiegend mit einem Wald-Kiefern- (WK) und Hän-

ge-Birken-Stieleichen-Wald (WQ) bewaldet, der von asphaltierten Stra-

ßen und Plätzen durchzogen ist (OV, OF). Es ist überwiegend mittleres,

teilweise aber auch starkes Baumholz bis 80 cm Stammdurchmesser

vorhanden. Als Kennarten der zweiten Baumschicht sind u.a. Eberesche,

Feldahorn, Traubenkirsche, als Kennarten der Krautschicht Drahtschmie-

le, Dornfarn und Schafschwingel zu nennen. Als weitere

Gehölzstrukturen finden sich entlang eines Wirtschaftsweges mehrreihi-

ge Baumreihen mit überwiegend Eichen, Birken und Pappeln (HB).

Im Bereich der bestehenden Ferienhäuser sind kleinere Hausgartenbe-

reiche mit Ziergehölzen und Rasenflächen sowie befestigten

Zuwegungen angelegt worden (PHG). Die Gärten gehen zumeist in die

bestehenden Waldstrukturen über.

Die ehemaligen Abschussrampen sind ebenfalls versiegelt, teilweise sind

dort noch größere Betonfundamente vorhanden. Ein Teil wurde bereits

beseitigt. Die sich hier anschließenden Erdwälle sind mittlerweile mit

standorttypischem Wald bewachsen.

Am nördlichen Rand liegt ein kleines Tiergehege, z.Zt. besetzt mit meh-

reren Mufflons (RTG). Die Grasnarbe ist weitgehend abgefressen, die

überhälternden Bäume (Eichen) weisen Hutewaldcharakter auf. Im Nah-

bereich des Tiergeheges befindet sich innerhalb einer Rasenfläche ein

kleiner Zierteich mit Zierteichvegetation. Die den Waldferienpark umge-

benden Wege sind als Trittrasenfluren (GRT) mit Übergangsstadien zum

artenarmen Extensivgrünland (GET) zu beschreiben.

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Flecken Steyerberg Begründung zur 33. FNP-Änderung

Gasse-Schumacher-Schramm Seite 19 von 28

Die beschriebenen Waldstrukturen sind bedeutsam für den Landschafts-

raum und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Auch wenn es sich

hierbei um typische Vegetationsstrukturen auf trocken-armen Sandböden

handelt, haben sich hier doch weitgehend ungestörte Biotope entwickelt.

Belastungsfaktoren bestehen durch den vorhandenen Waldferienpark

und die damit verbundenen Nutzungsansprüche.

Angrenzende Strukturen

Im Süden und Westen setzen sich die oben beschriebenen Waldstandor-

te fort (WQ, WK) fort. Teilweise bilden sie eine deutliche Hangkante zur

tiefer liegenden Große Aue aus. Im östlichen Bereich gehen die Wälder

in private Hausgärten (PHG) über. Hier schließen sich Einfamilienhäuser

an. Im nördlichen und nordöstlichen Bereich finden sich nur noch kleine-

re Waldstücke, hier dominieren die landwirtschaftlichen Nutzflächen, wie

Intensivgrünland (GI) und Ackerflächen (A).

Im Bereich einer kleinen Geländeerhebung nördlich des Waldferienparks

sind wiederum kleinere Waldbestände vorhanden, aber auch Rudera-

lflure trockener Standorte (URT), halbruderalfluren feuchter Standorte

(UHF) und mesophiles Grünland (GM).

Die angrenzenden Biotopstrukturen weisen, abgesehen von dem kleinen

Hügel im nördlichen Bereich, nur eine allgemeine Bedeutung auf.

Fauna

Die Tierartenzusammensetzung des Plangebietes wurde im Rahmen ei-

ner faunistischen Erfassung mit Artenschutzfachbeitrag durch BRANDT

& LUERS (2012) erstellt. Das vollständige Gutachten ist dem Anhang zu

entnehmen. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des

Landkreises Nienburg wurden Reptilien und Brutvögel kartiert. Hinsicht-

lich der Amphibienfauna erfolgte eine Potenzialabschätzung. Die Kartie-

rungen erfolgten tierartenspezifisch im Zeitraum zwischen April und Sep-

tember 2012.

Die niedersächsischen Umweltkarten zeigen für den Planungsraum kei-

ne faunistisch wertvollen Bereiche auf.

Vögel

Die Kartierung der Brutvögel erfolgte durch insgesamt sieben Begehun-

gen zwischen April und Juni 2012. Im Untersuchungsraum wurden ins-

gesamt 36 Brutvogelarten, darunter 3 streng geschützte Arten nachge-

wiesen. Mäusebussard und Sperber (beide streng geschützt) wurden nur

als Nahrungsgäste beobachtet.

Als häufigste Brutvögel kamen Buchfink und Fitis vor (5 Brutpaare). Als

streng geschützte Brutvogelarten wurden Waldohreule, Grünspecht und

Heidelerche nachgewiesen, als gefährdete Arten der Roten Liste Heide-

lerche, Grünspecht und Pirol (RL 3). Die meisten Vogelarten wurden nur

mit wenigen Brutpaaren nachgewiesen (1-5 Brutpaare), so dass insge-

samt von einer niedrigen Populationsdichte ausgegangen werden muss.

Auch wenn im Planungsraum insgesamt relativ wenig Reviere nachge-

wiesen wurden, so zeigt doch die relativ hohe Artenzahl und der Nach-

weis von drei streng geschützten Brutvogelarten eine besondere Bedeu-

tung als Vogellebensraum.

Reptilien

Die Kartierung der Reptilien erfolgte bei insgesamt fünf Begehungen

zwischen April und September 2012. Es wurden Blindschleichen, Wald-

eidechsen und Zauneidechsen nachgewiesen. Bei der Zauneidechse

handelt es sich dabei um eine streng geschützte Art nach BNatSchG

sowie um eine Art des Anhangs IV FFH-RL.

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Gasse-Schumacher-Schramm Seite 20 von 28

Die meisten Reptiliennachweise erfolgten in der hängigen südlichen bzw.

südöstlichen Hälfte des Plangebietes, im Bereich von lichtem Baumbe-

stand und ruderalisierten Grasfluren. Aufgrund der hohen Anzahl von

Zauneidechsen mit Tieren unterschiedlichen Geschlechts und Alters ist

hier auf eine stabile Population zu schließen.

Die Kartierung einer stabilen Zauneidechsenpopulation ist von besonde-

rer Bedeutung für den Planungsraum und erfordert eine entsprechende

Rücksichtnahme durch die Planung.

Amphibien

Die Bewertung der Amphibienfauna erfolgte über eine Potenzialabschät-

zung. Bei den Begehungen wurden keine Zufallsfunde registriert. Zier-

teich und Vorhabengelände sind aufgrund ihrer Struktur nur für wenige

Amphibienarten als Lebensraum geeignet. Hier sind in erster Linie

Teichmolch, Erdkröte, Grasfrosch, Teichfrosch zu erwarten. Geeignete

Fortpflanzungsgewässer, so dass auch anspruchsvollere Arten wie

Kreuzkröte und Knoblauchkröte vorkommen könnten, sind jedoch nicht

vorhanden.

3.3.3 Schutzgut Boden

Die Geologie des Plangebietes besteht fast ausschließlich aus Locker-

gesteinen des Quartärs (Weichsel-Kaltzeit). Die vorhandenen Grundmo-

ränen und glazifluviatile Ablagerungen setzen sich überwiegend aus

Sanden und Kiesen zusammen. Im Bereich der Großen Aue und südlich

davon dominieren Ablagerungen der Niederterrassen und Talsandniede-

rungen der Urstromtäler. Im Bereich Deblinghausen (ca. 1 km Entfer-

nung) liegen bedeutsame Erdöl- und Erdgaslagerstätten.

Abb. 4: Bodentypen

Der Planungsraum liegt in der Bodengroßlandschaft

der Geestplatten und Endmoränen. Im Rahmen der

Bodenentwicklung haben sich auf diesen Böden

Podsole entwickelt. Im Bereich der Großen Aue auch

Gleye, südlich des Geltungsbereiches Plaggenesch-

Böden. Es handelt sich teilweise um in Niedersach-

sen schutzwürdige Böden (Suchräume). Im Gel-

tungsbereich Böden mit besonderen Standorteigen-

schaften (Extremstandorte), südlich davon Böden mit

hoher kulturgeschichtlicher Bedeutung (Plaggen-

esch).

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Abb. 5: Landnutzungsformen

Als typische Landnutzungsformen des 18.-20 Jhdts.

wurde das Plangebiet als Heideland genutzt. Heute

dominiert landwirtschaftliche Nutzung auf Böden mit

einem relativ geringen Ertragspotenzial. Aufgrund

der sandigen Böden besteht eine mittlere bis hohe

Gefährdung durch Wasser- bzw. Winderosion (ge-

mäß LRP).

Es liegen weiterhin drei Bodenaufschlüsse von 1999

vor (Wöltjen, Nienburg). Danach stehen bis zur

Endteufe von 5,00 m Fein- bis Mittelsande an, die in

tiefen Bodenschichten teilweise mit Mittelkies durch-

setzt sind. Lokal wurden in oberen Bodenschichten

schluffige Bestandteile erbohrt. Das Grundwasser

wurde nicht angeschnitten, kann aber jahreszeitlich

um mehrere Dezimeter schwanken.

Abgesehen von denen durch Bebauung und Versiegelung beeinträchtig-

ten Böden liegen nur geringe Vorbelastungen für den Boden vor. Auch

wenn in früherer Zeit Abgrabungen und Auffüllungen sowie die Anlage

von Splitterschutzhügeln erfolgt sind, konnten sich auch in diesen Berei-

chen der Boden über eine Zeit von mind. 50 Jahren ungestört entwi-

ckeln. Die natürlichen Schichtenfolgen sind hier zwar nicht mehr vorhan-

den, es findet aber Bodensukzession statt. Alle anderen Böden sind

weitgehend unbelastet und mit Wald bestanden. Die Bodenfunktionen

sind demnach nur wenig eingeschränkt. Aufgrund der extremen Stand-

ortbedingungen sind Böden mit einem besonderen Schutzstatus vorhan-

den.

Stärkere Bodenbelastungen mit bis zur vollständigen Einschränkung aller

Bodenfunktionen bestehen jedoch im Bereich der Bebauung und Versie-

gelung.

3.3.4 Schutzgut Wasser

Grundwasser

Die Grundwasserneubildung liegt im Planungsraum bei 51-200 mm/a

und ist damit relativ gering. Es besteht jedoch eine hohe Wasserdurch-

lässigkeit durch das anstehende Lockergestein und die Porengrundwas-

serleiter. Die Grundwasseroberfläche (erster GW-Stock) liegt bei 25-

30 m unter Flur.

Die Gefährdung des Grundwasser ist aufgrund der hohen Abdeckung

(Sande > 10 m Mächtigkeit bzw. gering wasserdurchlässige Schichten

wie z.B. Ton, Tonstein, Schluffe) als gering einzustufen. Grundwasserbe-

lastungsquellen bestehen in erster Linie durch Nitrateinträge, v.a. durch

die Landwirtschaft.

Oberflächenwasser

Eine besondere Bedeutung für Steyerberg hat die in ca. 180 m südwest-

lich des Geltungsbereiches verlaufende Große Aue. Es handelt sich da-

bei um einen linken Nebenfluss der Weser, welcher kurz vor Nienburg

nach ca. 85 km Lauflänge in die Weser mündet. Das Gewässer und die

angrenzenden Talräume sind Teil des landesweiten Fließgewässer-

schutzsystems (FGSS). Weiterhin stellt das Gewässer eine bedeutende,

überregionale Wanderroute für die Fischfauna sowie eine Leitlinie für

Fledermäuse dar (u.a. Teichfledermaus). Die Besonderheit des Gewäs-

sers als Lebensraum wird durch die Ausweisung als FFH-Gebiet unter-

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strichen. Die qualitative und quantitative Besiedlung durch Fische wird

jedoch nur als mäßig eingestuft (Bericht zur WRRL).

Bei der Großen Aue handelt es sich um einen sand- und lehmgeprägten

Tieflandsfluss. Der chem. Gewässerzustand ist als gut zu bezeichnen, in

der Einstufung nach WRRL wird die Große Aue als erheblich verändert

eingestuft.

Innerhalb des Geltungsbereiches liegen, abgesehen von einem kleinen

mit Zierfischen besetzten Zierteich, keine weiteren Oberflächengewäs-

ser. Die Bedeutung des Zierteiches für das Schutzgut Wasser ist sehr

gering.

Die Große Aue hat als Kanugewässer auch Bedeutung für die Nah- und

Ferienerholung.

Da der Planungsraum nur wenige Wechselwirkungen mit Grund- und

Oberflächengewässern hat, hat das Schutzgut Wasser nur allgemeine

Bedeutung im Planungsraum.

3.3.5 Schutzgut Klima und Luft

Klima Ein günstiges Klima und eine gute Luftqualität spielen eine bedeutende

Rolle für das Wohlbefinden des Menschen. Gerade in Schwerpunktbe-

reichen für Wohnen und Naherholung reagiert der Mensch sensibel auf

schlechte Luftverhältnisse (stickige Luft, Abgase, starke Erhitzung).

Steyerberg liegt klimatisch gesehen im Übergangsbereich zwischen ma-

ritimen und kontinentalen Klimazonen. Dieses Klima ist gekennzeichnet

durch warme Sommer und milde Winter sowie einen mittleren Jahres-

niederschlag von 600 bis 700 mm. Die Jahresdurchschnittstemperatur

liegt bei 8-9 °C. Es herrschen westliche Winde vor.

Das lokale Klima wird geprägt durch Waldklima mit nur geringen Belas-

tungsfaktoren wie Bebauung und Versiegelung. Die klimatischen Aus-

gleichsfunktionen durch Gehölz- und Gewässerbiotope wie auch durch

Offenlandbiotope (landwirtschaftliche Nutzflächen) sind als ausgespro-

chen gut zu bezeichnen. Aufgrund der kuppigen Lage (Knappsberg)

können Kaltluftströme gut abfließen.

Besondere Luftbelastungen z.B. durch erhöhtes Verkehrsaufkommen,

Landwirtschaft oder Industrie sind ebenfalls nicht zu erwarten, erhöhte

Werte von Stickoxiden und Feinstaub bestehen für den Raum Steyer-

berg nicht. Die bestehenden Gehölzflächen dienen zusätzlich durch ihre

Filtereigenschaften der Luftreinhaltung, da Schadstoffe, v.a. Stäube und

flüssige Schmutzpartikel im Laub akkumuliert werden. Obwohl dieses u.

U. zu einer Schadstoffanreicherung im Bestand führt, sind die Auswir-

kungen auf das menschliche Wohlbefinden als positiv zu beschreiben.

Das Schutzgut Klima und Luft hat überwiegend allgemeine Bedeutung im

Planungsraum und ist typisch für ein Stadtrandklima einer ländlich gele-

genen Kleinstadt. Besondere Belastungsfaktoren sind nicht vorhanden.

Grünflächen, Gewässer und Bäume wirken klimatisch ausgleichend.

3.3.6 Schutzgut Landschaft

Der Geltungsbereich liegt innerhalb von Wald- und Offenlandbereichen,

welche teilweise ehemals militärisch genutzt wurden. Angrenzend befin-

den sich im Osten die Ortsrandbereiche von Steyerberg. Nördlich, west-

lich und südlich grenzen weitere Waldflächen sowie landwirtschaftliche

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Nutzflächen an. Südwestlich der Deblinghäuser Straße verläuft die Gro-

ße Aue. Das Gewässer, welches entlang einer Hangkante mit Niede-

rungstalraum verläuft, ist in besonderem Maße Landschaftsbild prägend

für diesen Landschaftsraum.

Der Planungsraum liegt auf dem Knappsberg, der einzigen Erhebung

des Ortes. Er ist geprägt durch einen lockeren Waldbestand, überwie-

gend aus Kiefern, Birken, Eichen, der von Straßen und befestigten Flä-

chen durchzogen ist. Die Bergkuppe liegt im zentralen Bereich des Gel-

tungsbereiches und weist Höhen bis 62 mNN auf. Das umliegende Ge-

lände fällt insbesondere im Norden und Westen um bis zu 25 m ab.

Das Landschaftsbild wird kleinräumig durch die ehemaligen Militäranla-

gen geprägt, v.a. die Erdwälle (Splitterschutzhügel) und befestigten Ab-

schussrampen zeugen von der Vornutzung.

3.3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Kulturgüter und nach Denkmalschutzgesetz geschützte Objekte sind im

Geltungsbereich und im näheren Umfeld nicht vorhanden. Der Amtshof

von Steyerberg im Ortskern wurde aus Resten der ehemaligen Burg

Steyerberg um 1550 errichtet und ist heute Sitz der Gemeindeverwal-

tung. Im näheren Untersuchungsraum sind mit Wohngebäuden Sachgü-

ter vorhanden, welche sowohl privatrechtlich als auch aus öffentlichem

Interesse zu schützen und in ihrer Funktionsfähigkeit zu erhalten sind.

3.4 Wechselwirkungen der Schutzgüter

Alle Schutzgüter stehen in direktem Wirkzusammenhang zueinander.

Prägend ist der Mensch, der die Umgebung als Wohn- und Arbeits-

standort sowie zur Naherholung nutzt. Die Fläche selbst wurde in der

Vergangenheit militärisch genutzt. Insofern unterliegen die Flächen einer

deutlichen Vorbelastung. Da jedoch in den letzten Jahren nur eine gerin-

ge Nutzung erfolgte, konnten sich die Flächen weitgehend ungestört

entwickeln. Auf diese Weise haben sich teilweise bedeutsame Lebens-

räume entwickelt, so dass die Wechselwirkungen zwischen den bio-

tischen Schutzgütern (Tiere und Pflanzen) und den abiotischen Schutz-

gütern (v.a. Boden und Wasser) als vielfältig zu beschreiben sind. Insbe-

sondere die der Sukzession unterliegenden Flächen haben eine hohe

Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie für den Ge-

wässer- und Bodenschutz. Aufgrund der teilweise klimatisch begünstig-

ten Lage, der Bodenstrukturen und der entsprechenden Biotopentwick-

lung hat sich eine stabile Zauneidechsenpopulation im Geltungsbereich

entwickelt. Die der Sukzession bzw. geringen Nutzung unterliegenden

Flächen reagieren sensibel auf Störungen und Veränderungen innerhalb

der Wechselbeziehungen (Veränderung der Biotoptypen, Zunahme der

Störwirkungen, Veränderung von Boden und Kleinklima).

3.5 Vorbelastungen

Aufgrund der ehemals militärischen Nutzung unterliegt der Untersu-

chungsraum bereits zahlreichen Vorbelastungen. Hier sind insbesondere

zu nennen:

Versiegelungen im Bereich der Gebäude und Verkehrsflächen,

Lärm durch Abbrucharbeiten und Bautätigkeiten,

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Bodenveränderung durch Anlage von Erdwällen und Abschussram-

pen,

Bestehende planungsrechtliche Festsetzung (GRZ 0,2 bzw. 0,3) ei-

nes Teils der Vorhabenflächen als Sondergebiet (zulässige Versiege-

lung/Bebauung 20-30 % der Grundstücksfläche).

3.6 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

3.6.1 Schutzgut Mensch

Baubedingte Auswirkungen (Lärm, Maschinentätigkeiten, Verkehr),

Betriebsbedingte Auswirkungen durch veränderte Nutzung,

Veränderung und Erweiterung der Naherholungsnutzung und des

Naherholungsangebotes,

Anpassung des Wohnangebotes der Region an den demografischen

Wandel und damit Erhalt und Bündelung von Kaufkraft,

Stärkung des Wirtschafts- und Wohnstandortes Steyerberg,

Mögliche Auswirkungen durch Lärm, Verkehr etc. auf die angrenzen-

den Wohngebiete werden im weiteren Verfahren vertieft.

3.6.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere

Verlust von Wald- und Offenlandlebensräumen durch Nutzungsver-

änderung, Nutzungsintensivierung und Versiegelung/Bebauung,

Überformung und Überprägung von Lebensräumen (befestigte Flä-

chen, Sport- und Spielflächen, Parkplätze),

Zunahme der Störwirkung (bau- und betriebsbedingt),

Stoffeinträge in Biotope,

Verlust bzw. Beeinträchtigung von Zauneidechsenlebensräumen

(wird im weiteren Verfahren detaillierter behandelt),

Verlust von Bruthabitaten (Vögel) und ggf. Quartiersstandorten (wird

im weiteren Verfahren detaillierter behandelt),

Verlust bzw. Beeinträchtigung von Biotoptypen mit allgemeiner bis

besonderer Biotopwertigkeit (z.B. Waldflächen),

Umsetzung eines Grünkonzeptes unter Einbeziehung von Aus-

gleichsziel und artenschutzrechtlichen Erfordernissen,

Weitgehender Erhalt des Baum- und Gehölzbestandes

Weitere Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Arten (Ar-

tenschutz) sowie mögliche Auswirkungen auf das FFH-Gebiet und das

Landschaftsschutzgebiet werden im weiteren Verfahren beschrieben und

erforderliche Minderungsmaßnahmen benannt. Hier sind insbesondere

Maßnahmen für die Zauneidechse zu nennen.

Im Planungsprozess wurden für die Zauneidechse bereits Maßnahmen

in die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 57

"Knappsberg II" integriert. Hier ist insbesondere die Festsetzung von

Grünkorridoren, die geringe Grundflächenzahl und das vorgesehene

zentrale (durch den Projektträger) und extensiv angelegte Pflegekonzept

zu nennen. Im Rahmen der Grünordnungsplanung werden diese Ansät-

ze im weiteren Verfahren konkretisiert.

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3.6.3 Schutzgut Boden

Bodenversiegelung,

Bodenveränderung durch Stoffeinträge, gärtnerische Nutzung gerin-

gen Umfangs, Umlagerungen, Aufschüttungen (dabei jedoch Be-

rücksichtigung der Vorbelastungen),

Umnutzung einer bestehenden Baufläche und damit ressourcen-

schonender Umgang mit Boden.

Bewertung als Eingriff gemäß BNatSchG,

Umnutzung von Böden, die bisher der Bodensukzession unterliegen

(Nutzungsintensivierung)

3.6.4 Schutzgut Wasser

Geringe Veränderung der Versickerungsleistung,

Gefahr von Stoffeinträgen in das Grundwasser, jedoch aufgrund der

geplanten Nutzung relativ gering.

Aufgrund der Entfernungen und dem vorgesehenen Nutzungskon-

zept sind keine Beeinträchtigungen von Gewässern und gewässer-

abhängigen Biotopen zu erwarten,

Versickerung bzw. dezentrale Sammlung von Oberflächenwasser im

Gebiet, Punktuelle Schaffung von Feuchtlebensräumen.

3.6.5 Schutzgut Klima und Luft

Veränderung des Kleinklimas durch Bebauung bei gleichzeitigen

Verlust von Gehölzen und Offenlandbereichen (Umwandlung von

klimatischen Gunsträumen in stärker belastete Bereiche),

Bestehende Einschränkungen durch Bebauung, Erdwälle etc.,

Keine Beeinträchtigung der Aueniederung als Kaltluftentstehungsbe-

reich. Die dortige Kaltluftentstehung wirkt begünstigend auf den Pla-

nungsraum.

Erhalt von Baumbestand,

Umsetzung eines extensiven Grünkonzeptes unter weitest möglicher

Erhaltung vorhandener (Baum)Strukturen,

Eine besondere Belastung der Luftqualität in der Betriebsphase ist

durch die geplante Nutzung nicht zu erwarten.

Während der Bauphase ist durch Material und Maschinen mit stoffli-

chen Emissionen durch Abgase und staubende Güter zu rechnen,

diese sind jedoch zeitlich begrenzt und damit nicht als erheblich ein-

zustufen. Gleiches gilt auch für die zeitweise vorkommenden höhe-

ren Abgasemissionen durch erhöhtes Verkehrsaufkommen.

3.6.6 Schutzgut Landschaft

Geplante Festsetzungen im vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 57:

Geringes Maß der baulichen Nutzung,

Einbindung der Bebauung in den bestehenden Landschaftsraum,

Sehr weitgehender Erhalt des Baumbestandes,

Erhalt der randlichen Eingrünung, Festsetzung von Grünachsen

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3.6.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen:

Beim sachgerechten Umgang mit Maschinen während der Bauphase

und bei sachgerechtem Betrieb der Anlage ist nicht mit erheblichen

Auswirkungen auf Sachgüter zu rechnen.

Schutzwürdige Kulturgüter liegen nicht innerhalb des Untersuchungs-

raumes.

Stärkung des Flecken Steyerberg durch ein ortsnahes Angebot für

Wohnen im Alter.

3.7 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei

Umsetzung der Planung (FNP)

Dieses Kapitel wird im weiteren Verfahren ergänzt.

4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum

Ausgleich

4.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Allgemeine Minderungsmaßnahmen:

Beschränkung der Bauzeit auf die Wochentage Montag bis Freitag

mit Arbeitszeiten zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr. Wochenendar-

beiten und Nachtarbeiten sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

Für die Benutzung der Baumaschinen gilt der allgemeine Stand der

Technik, insbesondere ist die Verordnung zum Lärm von Bauma-

schinen einzuhalten (Einhaltung der AVV Baulärm, Verwendung

lärm- und abgasarmen Maschinen).

Der Bauträger bzw. die durchführenden Firmen haben sich vorher

darüber zu informieren, wo Leitungen (Strom, Wasser, Telekom etc.)

liegen, damit Leitungsschäden durch unsachgemäße bzw. unvorsich-

tige Baggerarbeiten vermieden werden.

Umsetzung/Ergänzung des bestehenden Grünkonzeptes,

Ausgleich des Biotop- und Lebensraumverlustes gemäß BNatSchG,

Die Fäll- und Rodungsarbeiten sind in der Zeit der Vegetationsruhe

durchzuführen (November bis Februar).

Reduzierung von Versiegelungen auf das unbedingt notwendige Maß

(§ 1a BauGB).

Umnutzung einer bestehenden Bau- bzw. Konversionsfläche.

Anlage bzw. Erhalt von Grünflächen als klimatische Gunsträume.

Stark staubende Arbeiten sind möglichst zu reduzieren bzw. die

staubenden Güter sind anzufeuchten.

Weitere Minderungsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf Lärm und

Artenschutz, werden im weiteren Verfahren ergänzt.

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4.2 Bilanzierung des Eingriffs

Für die Versiegelung von Boden und damit den Verlust von Lebensraum

für Tiere und Pflanzen sowie eine Veränderung des Landschaftsbildes ist

gemäß Bundesnaturschutzgesetz auf Ebene des Flächennutzungsplans

der Eingriff und Ausgleich überschlägig zu bilanzieren.

Für die Umwandlung von Waldfläche ist gemäß Bundeswaldgesetz

ebenfalls ein Ausgleich zu bilanzieren.

Die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich orientiert sich dabei nicht nur

am tatsächlichen, sondern am rechtlichen Bestand (Teil rechtskräftiger

B-Plan). Die Berechnung erfolgt im weiteren Verfahren.

4.3 Ausgleichsmaßnahmen

Ausgleichsmaßnahmen sind auf den nördlich an das Plangebiet angren-

zenden landwirtschaftlichen Flächen und Waldflächen vorgesehen. Ent-

sprechende Flächen wurden bereits gesichert. Die Konkretisierung der

Maßnahmen erfolgt im weiterenn Verfahren.

5. Verwendete Methodik und Hinweise auf Schwierigkei-

ten und Kenntnislücken

Dieses Kapitel wird im weiteren Verfahren ergänzt.

6. Monitoring

Zur Vermeidung erheblicher Umweltauswirkungen ist im Sinne des § 4c

BauGB nach Abschluss des Verfahrens zum Bebauungsplan ein Monito-

ring zur Überwachung des Vorhabens durchzuführen. Für die vorliegen-

de Planung sind dazu geeignete Maßnahmen zur Begleitung und Doku-

mentation der Bauausführung vorzusehen.

Die Überwachung der Maßnahmen innerhalb des Plangebietes (Minde-

rungsmaßnahmen) erfolgt im Zuge des bauordnungsrechtlichen Geneh-

migungs- bzw. Überwachungsverfahrens.

Eventuell erforderliche zusätzliche Monitoring-Maßnahmen werden im

weiteren Verfahren ergänzt.

7. Zusammenfassung

Dieses Kapitel wird im weiteren Verfahren ergänzt.

8. Literaturverzeichnis

Dieses Kapitel wird im weiteren Verfahren ergänzt.

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Teil C Planverfahren

1. Rechtsgrundlagen

BauGB Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004

(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.

Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)

BauNVO 1990 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) in

der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert

durch Artikel 3 des Gesetzes am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466)

PlanzV 90 Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne sowie über die Dar-

stellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90)

vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) zuletzt geändert durch Art.

2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S.1509)

NBauO Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vom 3. April 2012 (Nds. GVBl.

S. 46)

NKomVG Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.

Dezember 2010 (Nds.GVBl. S. 576).

2. Ablauf des Planverfahrens 02.07.2012 Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 33. FNP-Änderung" durch

den Veraltungsausschuss des Flecken Steyerberg.

Die Begründung wurde gemäß § 9 Abs. 8 BauGB ausgearbeitet von:

BPW baumgart+partner

Stadt- und Regionalplanung

Ostertorsteinweg 70-71

28203 Bremen

Der Umweltbericht wurde gemäß § 2a Abs. BauGB ausgearbeitet von:

Gasse – Schumacher – Schramm

Landschaftsarchitekten

Vogelsang 5

33104 Paderborn

Steyerberg, den ……………..…. ………….……..……… (……………..)

Bürgermeister