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Gesetze und Verordnungen sowie Gerichtsentscheidungen betr. Lebensmittel. Bei~age zu~ Zeifschri[f [ilr Lebens mittei- Untersuchung und -Forschuny , Band 9T ~ tte[t 2 Gesetze und Verordnungen. Fleisch und Fleischwaren. USA. Phosphatverwendung~bei der Fleisehwarenherstellung. United States Departement o/ Agriculture, .Meat Inspektion Division, Memorandum 175, vom 11. Februar 1952. -- ( Schrfftl. Mitteilung). Bei der Herstellung yon Kochschinken, Dosenschinken, Schweineschultern und ghn]ichen Erzeugnissen kana der PSkellake Din~riumphosphut bis zu 5% zugese~zt werden. Im End- produkt d~ der Gehalt an Phosphor jedoch nicht fiber 0,5% hin~usgehen. Die Verwendung yon Phosphor ist in unmittelb~rem Zusammenhang mit dem Numen des Erzeugnisses zu kenn- zeichnen, z. B. durch die Worte: ,,Mit Zus~tz von Din~triumphosph~% °'. [Vgl. hierzu die Richt- linien ffir den F]eischwarenexport n~ch USA, diese Z. (Ges. u.VO.) 94, ]3 (1952).J ~. Egger (M~nnheim). Milch und Milcherzeugnisse. Bundesrepublik Deutschland. Verwendung yon Puf~erungsmitteln bei der tterstellung yon Kondensmilch. Erlafi de~ Bundesministeriums des Innern vom 8. Mai 1953. -- (Gem.Min.-B1. 1953, S. 120.) Bei der Herstellung yon Kondensmilch, Kondensmugermilch und sterilisierter Sahne h~ sich, auch bei der Verwcndung einw~ndfreier Rohstoffe zur Vermeidung yon Fehlerzeugnissen der Zus~tz geringer Mengen gewisser Puffcrungsmittel uls no%wendig erwiesen. Bis zu einer ent- sprechenden ~nderung des Mflchgesetzes wird daher schon jetzt ges~attet, bei der Herstellung yon Kondensmilch, Kondensmagermilch und sterflisierter S~hne als Pufferungsmittel Natrium- bik~rbon~t, Din~triumphosphat bzw. Trinatriumcitrat in einer iKenge yon 0,05% berechnet auf die Menge der verwendeten Milch zuzusetzel~. Die Pufferungsmittel miissen chemisch rein, ins- besondere frei yon Arsen und Blei sein. Uber die Zus~tze sind Aufzeichnungen zu machen, die ein Jahr aufzubewahren sind, damit sic den BehSrden der Lebensmitteltiberwachung vorgelegt werden kSnnen. F. Egger (M~nnheim). Baden-Wfirttemberg. Fettgehalt und Kennzeichnung sterilisierter 3lilch. Erla[3 des Landwirtscha/tsministeriums Baden-W4rttembe~y vom 13. Januar 1953. -- (Nicht im Druck verSffentlicht.) Eine bundeseinheitliche l%egelung fiir den Fet~gehalt sterilisierter Milch ist bisher nicht getroffen. Nach Ffihlungu~hme mit dem Bundesministerium ffir Erni~hrung, Landwirtschaft und Forsten bestehen bis ~uf weiteres keine Bedenken in Baden-Wfirttemberg sterilisierte, auf einen Fettgehalt yon 3 % eingeste]lte Milch in den Verkehr zu bringen. Die Kennzeichnung mug lauten: ,,Sterilisierte Milch 3 % Fett". Eine ~nderung bleibt vort)ehalten. In Bayern ist ffir sterilisierte Milch ein Mind estfet~gehslt yon 3,4 % vorgeschrieben. F. Egger (l~iannheim). Verwendung yon Mineraliil zum Ein~ilen yon K~ise. Erla fl des I nnenministeriums Baden-Wi~rttemberg vom 16. Januar 1952. -- (hTicht im Druck verSffentlicht.) N~ch zuverlhssigen N~chrichten gel~ngt zur Zeit in erheblichem MaBe a us dem Ausl~nd Ki~se zur Einfuhr, der entgegen den bestehenden Vorschriften mit, MineralS] behandelt ist. Bei der Lebensmittelfiberw~chung ist hier~uf zu ~chten. F. Egger (M~nnheim). Lebensmittel, Band 07, Heft 2, 5

Fleisch und Fleischwaren

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Page 1: Fleisch und Fleischwaren

Gesetze und Verordnungen sowie Gerichtsentscheidungen betr. Lebensmittel.

Bei~age zu~ Ze i f s chr i [ f [ i l r L e b e n s m i t t e i - U n t e r s u c h u n g u n d - F o r s c h u n y , B a n d 9T ~ t t e [ t 2

Gesetze und Verordnungen. Fleisch und Fleischwaren.

USA. Phosphatverwendung~bei der Fleisehwarenherstellung.

United States Departement o/ Agriculture, .Meat Inspektion Division, Memorandum 175, vom 11. Februar 1952. - - ( Schrfftl. Mitteilung).

Bei der Herstellung yon Kochschinken, Dosenschinken, Schweineschultern und ghn]ichen Erzeugnissen kana der PSkellake Din~riumphosphut bis zu 5% zugese~zt werden. Im End- produkt d ~ der Gehalt an Phosphor jedoch nicht fiber 0,5% hin~usgehen. Die Verwendung yon Phosphor ist in unmittelb~rem Zusammenhang mit dem Numen des Erzeugnisses zu kenn- zeichnen, z. B. durch die Worte: ,,Mit Zus~tz von Din~triumphosph~% °'. [Vgl. hierzu die Richt- linien ffir den F]eischwarenexport n~ch USA, diese Z. (Ges. u.VO.) 94, ]3 (1952).J

~. Egger (M~nnheim).

Milch und Milcherzeugnisse. B u n d e s r e p u b l i k Deutsch land .

Verwendung yon Puf~erungsmitteln bei der tterstellung yon Kondensmilch. Erlafi de~ Bundesministeriums des Innern vom 8. Mai 1953. - -

(Gem.Min.-B1. 1953, S. 120.) Bei der Herstellung yon Kondensmilch, Kondensmugermilch und sterilisierter Sahne h ~

sich, auch bei der Verwcndung einw~ndfreier Rohstoffe zur Vermeidung yon Fehlerzeugnissen der Zus~tz geringer Mengen gewisser Puffcrungsmittel uls no%wendig erwiesen. Bis zu einer ent- sprechenden ~nderung des Mflchgesetzes wird daher schon jetzt ges~attet, bei der Herstellung yon Kondensmilch, Kondensmagermilch und sterflisierter S~hne als Pufferungsmittel Natrium- bik~rbon~t, Din~triumphosphat bzw. Trinatriumcitrat in einer iKenge yon 0,05% berechnet auf die Menge der verwendeten Milch zuzusetzel~. Die Pufferungsmittel miissen chemisch rein, ins- besondere frei yon Arsen und Blei sein. Uber die Zus~tze sind Aufzeichnungen zu machen, die ein Jahr aufzubewahren sind, damit sic den BehSrden der Lebensmitteltiberwachung vorgelegt werden kSnnen. F. Egger (M~nnheim).

Baden -Wfirttemberg. Fettgehalt und Kennzeichnung sterilisierter 3lilch.

Erla[3 des Landwirtscha/tsministeriums Baden-W4rttembe~y vom 13. Januar 1953. - - (Nicht im Druck verSffentlicht.)

Eine bundeseinheitliche l%egelung fiir den Fet~gehalt sterilisierter Milch ist bisher nicht getroffen. Nach Ffihlungu~hme mit dem Bundesministerium ffir Erni~hrung, Landwirtschaft und Forsten bestehen bis ~uf weiteres keine Bedenken in Baden-Wfirttemberg sterilisierte, auf einen Fettgehalt yon 3 % eingeste]lte Milch in den Verkehr zu bringen. Die Kennzeichnung mug lauten: ,,Sterilisierte Milch 3 % Fett". Eine ~nderung bleibt vort)ehalten. In Bayern ist ffir sterilisierte Milch ein Mind estfet~gehslt yon 3,4 % vorgeschrieben. F. Egger (l~iannheim).

Verwendung yon Mineraliil zum Ein~ilen yon K~ise. Erla fl des I nnenministeriums Baden-Wi~rttemberg vom 16. Januar 1952. - -

(hTicht im Druck verSffentlicht.) N~ch zuverlhssigen N~chrichten gel~ngt zur Zeit in erheblichem MaBe a us dem Ausl~nd Ki~se

zur Einfuhr, der entgegen den bestehenden Vorschriften mit, MineralS] behandelt ist. Bei der Lebensmittelfiberw~chung ist hier~uf zu ~chten. F. Egger (M~nnheim).

Lebensmittel, Band 07, Heft 2, 5