27
FLOODRISK E(valuierung) Analyse der Empfehlungen aus FRI und II und deren Umsetzungsfortschritt im Lichte der Umsetzung der Hochwasserrichtlinie GEOMORPHOLOGIE

FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

  • Upload
    buicong

  • View
    214

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

FLOODRISK E(valuierung)Analyse der Empfehlungen aus FRI und II und deren Umsetzungsfortschritt im Lichte der Umsetzung der Hochwasserrichtlinie

GEOMORPHOLOGIE

Page 2: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

GEOMORPHOLOGIE

Erstellt von: Helmut HabersackBernhard SchoberDaniel Haspel

BOKU Universität für Bodenkultur WienWAU Department für Wasser – Atmosphäre – Umwelt IWHW Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und konstruktiven Wasserbau

[email protected]@boku.ac.at Michael HenglBundesamt für WasserwirtschaftInstitut für Wasserbau und hydrometrische Prü[email protected]

Mit Beiträgen von Clemens Neuhold (BMLFUW),

Florian Rudolf-Miklau (BMLFUW) und Yvonne Spira (UBA)

Page 3: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

3

GEOMORPHOLOGIE | INHALt

INHALt

1 Themenblock: FesTsToFFhaushalT und sedimenTkonTinuum ................................................................. 41.1 Empfehlung „Sedimentkontinuum und gewässertypische

Morphodynamik“ ................................................................................................................................... 41.2 Empfehlung „Erkennen negativer trends im Feststoffhaushalt und

Erstellung von flächendeckenden Feststoffmanagementkonzepten“ ..................................................... 81.3 Empfehlung „Präventionsmaßnahmen betreffend Feststoffhaushalt und Gewässermorphologie“ ......11

2 Themenblock: morphologie ................................................................................................................. 152.1 Empfehlung „Identifizierung von Gefährdungsbereichen für einen Sohldurchschlag“ ....................... 152.2 Empfehlung „Langfristiges Monitoring der Sohllagenänderungen“ ................................................... 16

3 Themenblock: Flussmorphologischer raumbedarF ........................................................................... 183.1 Empfehlung „Minimaler Flussmorphologischer Raumbedarf“ ........................................................... 183.2 Empfehlung „Identifizierung von morphologisch aktiven und damit sensiblen Bereichen

im Fluss im Hochwasserfall“ ............................................................................................................... 20

4 Themenblock: managemenT und planung ........................................................................................... 234.1 Empfehlung „Integrative Planungsprozesse“ ....................................................................................... 23

5 Themenblock: schwemm- und ToTholz ................................................................................................ 255.1 Empfehlung „Wildholz“ ....................................................................................................................... 25

Page 4: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

4

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: FEStStOFFHAUSHALt UND SEDIMENtKONtINUUM

1 THEMENBLOCK: FESTSTOFFHAUSHALT UND SEDIMENTKONTINUUM 1.1 EMPFEHLUNG „SEDIMENtKONtINUUM UND GEWÄSSERtYPISCHE

MORPHODYNAMIK“

EmpfehlungErhaltung oder Wiederherstellung des Sedimentkontinuums und der gewässertypischen Morphodynamik.

[Siehe auch Kapitel 1.2]

1.1.1 A-WURDE DIE EMPFEHLUNG BIS HEUtE UMGESEtZt BZW. WELCHE SCHRIttE WURDEN GESEtZt?

Die Österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel führt an, dass sich die Änderung des Ge-schiebepotentials zufolge der Erhöhung der Permafrostgrenze derzeit nur sehr grob auf Basis von Flächen-vergleichen abschätzen lässt und – regional betrachtet – in der Größenordnung von 1% bis 3% liegen dürfte (weiche Aussage).

ANPASSUNGSMASSNAHMEN:§ Lokal betrachtet könnte das Geschiebepotential im Bereich der Permafrostgrenze deutlich zunehmen.

Deswegen sollte das erhöhte Geschiebepotential in kleinen Einzugsgebieten im Bereich der Perma-frostgrenze berücksichtigt werden.

§ Bei einer regionalen Betrachtung größerer Vorfluter dürfte hingegen die Zunahme des Geschiebepo-tentials zufolge Klimawandel klein sein. Auch wirken sich Veränderungen in den oberen Bereichen des Einzugsgebiets nur gepuffert und mit starker zeitlicher Verzögerung auf die Unterliegerstrecken aus. Gegen den Hintergrund der sehr großen natürlichen Variabilität des Geschiebetransportes wird deshalb kein Handlungsbedarf zufolge Klimaänderung gesehen.

EMPFEHLUNGEN:§ Fortführung und Erweiterung des Gletschermonitorings in Österreich nach hydrologischen/wasser-

wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Abfluss, Wassertemperatur, Sedimentführung)§ Prozessstudien zum Einfluss der Gletscher auf die Sedimentfracht der proglazialen Fließgewässer

Im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2009 wurde an mehr als 50% der untersuchten Gewässer ein Risiko der Zielverfehlung des guten ökologischen Zustandes bzw. des guten ökologischen Potentials bis 2015 festgestellt, das hauptsächlich durch hydromorphologische Belastungen zustande kommt (BM-LFUW-UW.4.1.2/0011-I/4/2010). Diese Belastungen stehen im engen Zusammenhang mit Problemen die durch Veränderungen im Feststoffhaushalt, Sedimenttransport und der Flussmorphologie entstehen.

Ein Meilenstein in Bezug auf das Thema Geomorphologie im Rahmen des Nationalen Gewässerbewirtschaf-tungsplans war die Durchführung des Projektes SED_At - Feststoffhaushalt, Sedimenttransport und Fluss-morphologie im Auftrag des BMLFUW (Habersack et al. 2014).

Laut erstem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (BMLFUW-UW.4.1.2/0011-I/4/2010, Kapitel 6.4.7.5, Seite 155) ist vorgesehen, laufende und neue Forschungsarbeiten zu diesen Themenbereichen gemeinsam mit den betroffenen Stakeholdern zu intensivieren und zu ergänzen. Das Projekt „SED_AT -Feststoffhauhalt, Sedimenttransport und Flussmorphologie im Rahmen des Nationalen Gewässerbewirt-schaftungsplans“ hat hierzu einen Teil beigetragen. Die Ziele des Projektes waren: i) eine österreichweite Erfassung und Analyse von Problemen im Bereich des Feststoffhaushaltes, des Sedimenttransportes und der Flussmorphologie; ii) Erhebung des sich daraus ableitenden Handlungsbedarfs in Hinblick auf Maßnahmen

Page 5: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

5

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: FEStStOFFHAUSHALt UND SEDIMENtKONtINUUM

zur Zielerreichung des guten ökologischen Zustandes; iii) Erstellung eines akkordierten Umsetzungspro-gramms (in Abstimmung mit den betroffenen Stakeholdern sowie dem Ministerium); und iv) Bewusstseins-bildung, z.B. dass anthropogene Veränderungen des Feststoffhaushaltes, des Sedimenttransportes und der Flussmorphologie sich auf verschiedenste Weise in den betroffenen Sektoren (Wildbach- und Lawinenver-bauung (WLV), Flussbau, Ökologie, Energiewirtschaft, Wasserstraßen und Landwirtschaft) auswirken, dort zu Problemen führen können und daher nicht zu vernachlässigen sind.

Die methodische Vorgehensweise beinhaltete die Analyse vorhandener Literatur, Studien und Projekte sowie Erhebungen mittels Fragebogen und direkte Gespräche mit Stakeholdern. Durch das Projekt SED_At konnte in Zusammenarbeit mit den betroffenen Stakeholdern aus den Sektoren Wildbach- und Lawinenverbauung, Flussbau, Wasserstraßen Donau/thaya und March, Energiewirtschaft, Ökologie und Landwirtschaft erstmals in einem Bottom-Up Prozess, eine österreichweite Darstellung der Probleme abgeleitet und daraus der Hand-lungsbedarf in Hinblick auf Feststoffhaushalt, Sedimenttransport und Flussmorphologie erarbeitet werden. Im Rahmen dieser Erhebung wurden in allen Sektoren Probleme mit dem Feststoffhaushalt bzw. dem Sedi-menttransport festgestellt.

In den Auswertungen hat sich gezeigt, dass in den Sektoren Energiewirtschaft bzw. den gestauten Strecken und der WLV eher Probleme mit dem Sedimentüberschuss und im Flussbau bzw. den freien Fließstrecken eher Probleme mit Sedimentdefizit auftreten. Im Bereich der Ökologie sind meist strukturelle Mängel zu fin-den, die in vielen Fällen mit der Beeinflussung des Sedimentkontinuums bzw. der veränderten Flussmorpho-logie in Zusammenhang stehen. Durch dieses Projekt wurde die wissenschaftlich erarbeitete Empfehlung, dass die Wiederherstellung bzw. die Verbesserung des Sedimentkontinuums (v.a. In Bezug auf die Förderung des natürlichen Durch-/Weitertransportes von Feststoffen an Bauwerken) in vielen Fällen eine Verminderung der Probleme bewirken kann, auch durch die Praxis bestätigt.

Im Bereich des in den freien Fließstrecken der Flüsse vorherrschenden Sedimentdefizites sind es vor allem die Sohleintiefung und die Unterspülung von Bauwerken, die in den Vordergrund treten. Die Auswirkungen von Sedimentdefizit sind im Gegensatz zum Überschuss oft nicht sofort erkennbar und nur durch lange Mes-sreihen oder bei massiven Veränderungen, wie z.B. Sohldurchschlag, festzustellen.

Wesentliche Quelle für Feststoffe im alpinen Raum sind die Wildbacheinzugsgebiete. Geschiebebewirtschaf-tungskonzepte sind hier regelmäßig Teil und Kernkompetenz in WLV-Projekten. Die teilweise Durchgän-gigkeit für Feststoffe und die Selbstentleerung von Sperren als technologischer Standard neuer Sperrenbau-werke etabliert.

Ein großes Problem, das im Zusammenhang mit dem Feststoffüberschuss auftritt, ist die Weiterbehandlung (Wiederverwertung/-einbringung bzw. Entsorgung/Deponierung) von Räumgut, welches bei der Instandhal-tung von z.B. Sperren und Speichern anfällt. Durch das Abfallwirtschaftsgesetz wird die Möglichkeit der Einbringung flussab sehr stark begrenzt (siehe auch 1.3.4), was das derzeit herrschende Defizit in den freien Fließstrecken noch zusätzlich verstärkt.

Diese Prozesse haben in weiterer Folge Auswirkungen auf die Risikoermittlung:Die Gefahrenzonenpläne des Flussbaus (BWV) fordern in § 4 (Planungsgrundlagen), dass bei der Erkun-dung der topografischen Verhältnisse insbesondere auch die Auswirkungen der Vegetation und ökologischen Verhältnisse in potenziellen Überflutungsräumen auf den Abfluss und Feststofftransport (Fließwiderstände, Sedimentation, etc.) zu berücksichtigen sind. Weiteres sind vorhandene Planungsgrundlagen von Wildbächen und deren Einzugsgebieten insbesondere zur Ermittlung der zu erwartenden Feststofffrachten (Geschiebe, Schwebstoffe, Wild- und Treibholz) einzubeziehen.

Page 6: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

6

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: FEStStOFFHAUSHALt UND SEDIMENtKONtINUUM

Die Gefahrenzonenplanung der WLV fordert die Berücksichtigung der prozessbedingten Parameter (Geschiebe, Wildholz, dynamische Prozesse), je nach Notwendigkeit durch

§ prozentuelle Zuschläge auf den Basiswert für Geschiebe- und Wildholzfracht§ Berücksichtigung der einzelnen Frachten in hydraulischen Modellen

(z.B. Sedimenttransportmodelle mit beweglicher Sohle)§ oder Szenarienanalysen (Reinwasserabfluss/Anlandung, Erosion, Verklausung)

erfolgen.

In § 5 (1) der GZP-VO für den Flussbau findet sich eine ähnliche Bestimmung nach der neben den hydrau-lischen Abflussvorgängen auch die damit einhergehenden Feststoffprozesse und gewässermorphologischen Prozesse gemäß der Charakteristik des Gewässers und des Einzugsgebietes zu berücksichtigen sind.

Außerdem wird in der Richtlinie für die Gefahrenzonenplanung der WLV die Harmonisierung der Bemes-sungsereignisse WLV/BWV angesprochen:Ausgangspunkt für die Harmonisierung der Bemessungsereignisse ist bei den wasserbezogenen Naturge-fahren (Hochwasser, schwacher fluviatiler Geschiebetransport, starker fluviatiler Geschiebetransport) der 100-jährliche Hochwasserabfluss, da dieser in vielen Richtlinien, Gesetzen und Fachgutachten definiert bzw. auch ausreichend statistisch abgesichert ableitbar ist.

Im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserrichtlinie ist bei den Risikomanagementplänen die Verbesserung des Sedimentkontinuums und die gewässertypische Morphodynamik bei zwei Maßnahmen thematisiert: die Maßnahme M03 Einzugsgebietsbezogene Konzepte und Planungen zur Verbesserung des Wasser- u. Fest-stoffhaushaltes erstellen ermöglicht durch die einzugsgebietsbezogene Betrachtungsweise großräumige und nachhaltige Verbesserungen des Feststoffhaushaltes, und die Maßnahme M07 Überflutungsgebiete und Abla-gerungsgebiete wiederherstellen zielt ab auf die Wiederherstellung der gewässertypischen Morphodynamik. Beide Maßnahmen sind von Bundesseite mit der höchsten Prioritätsklasse beaufschlagt worden. Eine Ver-besserung des Feststoffhaushaltes allgemein ist in drei Maßnahmen berücksichtigt: M01 Gefahrenzonenpla-nungen erstellen/aktualisieren (s.o.); M08: Schutz- und Regulierungs(wasser)bauten planen und errichten: hier sind Feststoffrückhalteanlagen für nachteilige Feststofffrachten angesprochen; M21: Hochwasserschä-den an Bauwerken und Infrastruktur beurteilen, beseitigen und Schadensregulierung sicher stellen: Hier geht es um die nachsorgende Beseitigung von Feststoffablagerungen.

ZIELERFÜLLUNG

5Umsetzung noch nicht begonnen

4Umsetzung begonnen

3teilweise

Umsetzung

2Gute Umsetzung

1Sehr gute

Umsetzung

1 Sehr gute Umsetzung: vollständig / nahezu vollständig umgesetzt 2 Gute Umsetzung: in wesentlichen Teilen umgesetzt 3 Teilweise Umsetzung - weiterer Handlungsbedarf gegeben 4 Umsetzung in die Wege geleitet / in geringem Umfang umgesetzt: in strategischen/wesentlichen Berei-

chen / noch wesentlicher Handlungsbedarf gegeben 5 Umsetzung noch nicht begonnen / keine Umsetzung x Umsetzung nicht mehr relevant

Page 7: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

7

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: FEStStOFFHAUSHALt UND SEDIMENtKONtINUUM

1.1.2 B-ZU WELCHEN VERÄNDERUNGEN HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSEREREIG-NISSE IN IHREM SEKtOR/FACHBEREICH IN BEZUG AUF DAS INtEGRIERtE HOCHWAS-SERMANAGEMENT GEFÜHRT?

Die Dokumentationen der Hochwässer 2002, 2005, 2009 und 2013 und nachfolgenden Analysen in der Projekten FloodRisk I und II zeigten die Bedeutung des Sedimentkontinuums und der morphologischen Pro-zesse auf. Dies mündete zunächst in der Umsetzung des Projektes SED_AT, wo eine erste, österreichweite, grundlegende Auseinandersetzung mit dem Thema erfolgte.

1.1.3 C-HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSEREREIGNISSE AUS IHRER SICHT SEKTOR ÜBERGREIFEND IN BEZUG AUF INTEGRIERTES HOCHWASSERMANAGEMENT ZU VER-ÄNDERUNGEN GEFÜHRT?

Gemäß Projekt SED_AT zeigt der Handlungsbedarf der einzelnen Sektoren (WLV, BWV, Energiewirtschaft, Schifffahrt, Ökologie, Landwirtschaft) in diesem Fachbereich einen hohen Grad (rund 88%) an Übereinstim-mung bzw. keine Überlappung/Neutralität. Widerspruch besteht nur in einigen wenigen Fällen (~2%). Gene-rell zeigte sich, dass eine Zusammenarbeit der Sektoren zur Lösung von Feststoffproblemen erforderlich ist und dies von den Sektoren auch erkannt wurde. Durch eine gemeinsame Behandlung des Problems werden Synergieeffekte in den einzelnen Bereichen erwartet.

1.1.4 D-WELCHER UNtERSUCHUNGS- UND HANDLUNGSBEDARF BEStEHt AUS IHRER SICHt NOCH (IMMER)?

Im Projekt SED_AT wurde der Handlungs- und Forschungsbedarf formuliert. Dieser betrifft zentral das Thema Integriertes Hochwassermanagement, zumal einerseits ein Großteil des Feststofftransportes während großer Ereignisse stattfindet, andererseits auch die damit verbundenen Schäden bei nicht ausreichender Be-rücksichtigung signifikant sind.

Als Beispiel sei hier die Entwicklung eines einzugsgebietsbezogenen Feststoffmanagementkonzeptes (betref-fend Erosion, Transport, Deposition, Remobilisierung usw.) genannt. Im Rahmen eines solchen Konzeptes soll der Durchtransport (Kontinuum) oder die Wiedereinbringung von Material bei Wildbachsperren bzw. Speichern und Stauräumen und anderen Querbauwerken, unter der Einhaltung ökologischer und flussbauli-cher Rahmenbedingungen, in den Vorfluter ermöglicht werden, und damit gleichzeitig das Überschusspro-blem in den Rückhalteräumen verringert bzw. das Defizit in den freien Fließstrecken minimiert werden.

Oft angeführt wurde auch die Notwendigkeit der Grundlagenforschung zu Feststoffquellen, -potentialen und Eintragswegen sowie Sedimenttransport, die Untersuchung von Wechselwirkungen zwischen Feststoff-haushalt/Morphologie, Biotik und Bauwerken, und die Erforschung der Auswirkungen von hydrologischen Änderungen bzw. des Klimawandels auf den Feststoffhaushalt, Sedimenttransport und die Morphologie. Einen weiteren wichtigen Punkt stellt der Forschungsbedarf in Hinblick auf die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, wie z.B. die Erhaltung/Wiederherstellung des Sedimentkontinuums, die Evaluierung und Entwicklung von Bauwerkstypen, die den Weiter-/Durchtransport von Feststoffen ermöglichen, oder die Op-timierung und Entwicklung von Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung der Sohle dar. Dabei besitzen physikalische Modellversuche großen Maßstabs eine wichtige Rolle, auch in der Prozessforschung. In den meisten Sektoren wurden auch die Ausweitung bzw. der Aufbau eines Querprofilmessnetzes und die Wei-terentwicklung von Messsystemen zur Erfassung des Feststofftransportes gefordert. Zeitlich und räumlich regelmäßige Querprofilmessungen sind die Grundvoraussetzung für eine rechtzeitige Erfassung von Prob-lemen im Zusammenhang mit dem Sedimenthaushalt, und Messungen des Feststofftransportes sind für die Kalibrierung von numerischen Modellen und die Planung von Maßnahmen notwendig.

Page 8: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

8

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: FEStStOFFHAUSHALt UND SEDIMENtKONtINUUM

Im Bereich des Managements und der rechtlichen Grundlagen wird ebenfalls Handlungsbedarf gesehen. Beispiele dafür sind die Mitberücksichtigung von Feststoffen betreffend Hochwasserrisikoabschätzung/-ma-nagement und bei der Entwicklung von Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzepten, oder die Erstellung einer zentralen Datenbank zur Erfassung durchgeführter Messungen. Weiters ist die Behandlung von Sedimenten im Rahmen des Abfallwirtschaftsgesetzes im Hinblick auf die Wiedereinbringung ins Ge-wässer von großer Bedeutung.

Basierend auf den Ergebnissen wurde eine Umsetzungsstrategie des Handlungsbedarfs im Rahmen SED_AT Phase II erstellt und während des Abschlussworkshops diskutiert und akkordiert. Wichtig ist die Umsetzung des Programms als Grundlage für den NGP 3, wobei die Phase II neben dem oben vorgestellten Handlungs-bedarf auch die Zusammenfassung von Maßnahmen sowie deren Evaluierung zur Erarbeitung von Best Practice Beispielen, beinhalten sollte. Der Forschungs- und Handlungsbedarf aus dem Projekt Sed_At sollte umgesetzt werden. Dabei hat z.B. die Entwicklung und Umsetzung von einzugsgebietsbezogenen Feststoff-managementkonzepten zentrale Bedeutung.

1.2 EMPFEHLUNG „ERKENNEN NEGATIVER TRENDS IM FESTSTOFFHAUSHALT UND ERSTELLUNG VON FLÄCHENDECKENDEN FESTSTOFFMANAGEMENTKONZEPTEN“

Empfehlung

Erkennen negativer trends im Feststoffhaushalt (Erosion – transfer – Deposition – Remobilisation) mit stärker werdender Diskrepanz zwischen Überschuss (z. B. frühere Ausuferung bei Auflandungen) und Defizit (z. B. verstärkte Verwerfungen bei Eintiefungen und Ufererosion). Schaffung eines Sedimentkonti-nuums im Sinne der wasserwirtschaftlichen und ökologischen Bedürfnisse.

Erkennen negativer trends im Feststoffhaushalt (Erosion – transfer – Deposition – Remobilisation) mit stärker werdender Diskrepanz zwischen Überschuss (z. B. frühere Ausuferung bei Auflandungen) und Defizit (z. B. verstärkte Verwerfungen bei Eintiefungen und Ufererosion).

Erstellung von flächendeckenden Feststoffmanagementkonzepten für die Wildbach- und Flusseinzugsge-biete (einschließlich Donau unter ganzheitlicher Zusammenschau der sohlmorphologischen Prozesse) mit Ausarbeitung von Maßnahmen (z. B. gegen Bodenerosion, Sohleintiefung, Stauraum- und Hinterlandver-landung) unter Berücksichtigung der Verbesserung des ökologischen Zustands.

1.2.1 A-WURDE DIE EMPFEHLUNG BIS HEUtE UMGESEtZt BZW. WELCHE SCHRIttE WURDEN GESEtZt?

Dies ist in der RIWA-T1 nicht explizit gefordert, aber im Kapitel „Verbesserung des Feststoffhaushaltes“ the-matisiert: „Ein ausgeglichener Feststoffhaushalt verhindert bzw. reduziert Auflandungen bzw. Sohlerosion mit ungüns-tigen Auswirkungen auf die Hochwasserschutzmaßnahmen und sichert bzw. verbessert somit deren langfris-tige Stabilität. Dadurch können sohlsichernde Maßnahmen reduziert werden oder entfallen. Gleichzeitig kön-nen Verschlechterungen der Grundwasserverhältnisse bzw. des ökologischen Zustandes gemäß § 30a WRG 1959 vermieden werden.

Bei allen baulichen Maßnahmen an Gewässern sind daher die (meist langfristigen bzw. zeitlich verzögerten) Auswirkungen auf den Feststoffhaushalt im Flussabschnitt und flussab davon bereits bei der Planung bzw.

1 Die in diesem Bericht zitierte RIWA-T sowie die zugehörigen Durchführungsbestimmungen entsprechen dem derzeit verfügbaren Letztstand vom 16.03.2015. Lt. Auskunft des BMLFUW wird die finale Version im Frühjahr 2015 veröffentlicht werden.

Page 9: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

9

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: FEStStOFFHAUSHALt UND SEDIMENtKONtINUUM

Projektierung zu berücksichtigen und entsprechende Verbesserungen anzustreben. Verschlechterungen sind jedenfalls zu vermeiden bzw. durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren bzw. zu minimieren.

Geschiebebedingte Mehrkosten für Schutzmaßnahmen, die durch die starke Geschiebeführung des Gewäs-sers bewirkt werden, sowie für Maßnahmen zur Verbesserung des Feststoffhaushaltes können mit erhöhtem Fördersatz gefördert werden.“

Weiters wird in der RIWA-T festgehalten, dass (einzugsgebietsbezogene) Feststoffmanagementkonzepte im Rahmen von Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzepten förderfähig sind.

Zudem besagt die RIWA-T, dass alle Maßnahmen sich an der natürlichen Beschaffenheit des Gewässers gem. §30 WRG im Sinne eines gewässerspezifischen Leitbildes orientieren müssen. Insbesondere ist dabei auf die Erhaltung bzw. Verbesserung des Feststoffhaushaltes als Basis für die langfristige Erhaltung bzw. Herstel-lung des ökologischen Zielzustandes gem. § 30a WRG zu achten (vgl. Kap. 4.6).

Im Abschnitt Bestandsaufnahmen der Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzepte (GE-RM) werden Erhebungen zur Gewässermorphologie und zum Feststoffhaushalt als Grundlage für die Fachbear-beitung gefordert.

Der Fachliche Leitfaden zur Maßnahmenplanung der Hochwasserrisikomanagementpläne (M03) spricht dieses Thema auf genereller Ebene an: „Es werden Managementkonzepte für übergeordnete Planungsgebiete beziehungsweise Einzugsgebiete zur Verbesserung des Wasser- und Feststoffhaushaltes erstellt und im Rah-men der Gefahrenzonen- und Maßnahmenplanung berücksichtigt.“

Weiters bietet die im Zuge der Umsetzung der Hochwasser-Richtlinie erstellte Hochwasser-Ereignisdoku-mentation in der Hochwasser-Fachdatenbank die Möglichkeit, die bei Hochwasserereignissen aufgetretenen Feststoffphänomene strukturiert zu dokumentieren. Dies kann das Erkennen negativer Trends im Feststoff-haushalt unterstützen. Allerdings ist das damit erst nach einem Hochwasserereignis möglich.

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU führt unter den hydromorphologischen Qualitätskomponenten die Durchgängigkeit des Flusses explizit an, verweist aber nur bei der Definition des sehr guten Zustan-des direkt auf ein ungestörtes Sedimentkontinuum („Die Durchgängigkeit des Flusses wird nicht durch menschliche Tätigkeiten gestört und ermöglicht eine ungestörte Migration aquatischer Organismen und den transport von Sedimenten.“). Für den guten Zustand wird dies nicht mehr gefordert, sondern es kommt eine deutlich abgemilderte Formulierung zum Tragen („Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.“).

Dementsprechend wäre es aus Sicht des integrativen Gewässermanagements in Österreich aber wünschens-wert, wenn der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan die Gewässerdurchgängigkeit nicht nur vorwiegend auf die Fischpassierbarkeit, sondern verstärkt auch auf das Sedimentkontinuum beziehen würde.

Aus dem Projekt SED AT geht hervor, dass durch HW-Schutzmaßnahmen der Feststoffhaushalt in Gewässer-strecken verändert wird, daher ist für diese bei den HW-Abflussberechnungen die zukünftige Sohlenlage zu berücksichtigen (Auflandungen etc.).

Im Kontext dieser Empfehlung ist zu erwähnen, dass seit 2008 im Hydrografischen Jahrbuch Daten zum Schwebstofftransport an Hand von über 20 Messstationen des Hydrografischen Dienstes verfügbar sind. Für die Durchführung der Schwebstoffmessungen besteht ein Leitfaden des BMLFUW, um eine einheitliche, qualitätsgesicherte Datenbasis zu schaffen. Betreffend Geschiebetransport fehlt ein derartiger Leitfaden noch. Daten sind sowohl zeitlich als auch örtlich nur punktuell im Rahmen von Einzeluntersuchungen von Universitäten oder vereinzelt Kraftwerksgesellschaften verfügbar. Längerfristige Daten zum Geschiebetrans-port sind kaum vorhanden.

Page 10: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

10

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: FEStStOFFHAUSHALt UND SEDIMENtKONtINUUM

Das Planungsinstrument Feststoffmanagementkonzept fehlt bis dato in Österreich, wurde aber von allen Sektoren in SED_AT unabhängig gefordert und stellt ein zentrales Zukunftsthema dar. Mit der geplanten Neufassung der RIWA-T und der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementpläne sollte diese thematik zukünftig stärker in konkreten Planungen Eingang finden.

In Umsetzungsprojekten selbst findet die Berücksichtigung von morphologischen Disbalancen nur vereinzelt statt. Grund dafür ist oft auch die fehlende Datenbasis. Ein übergreifendes Monitoring der morphologischen Entwicklung und des Sedimenthaushalts fehlt. Diesbezügliche Bemühungen scheitern meist am Ressourcen-aufwand für die Datenerhebung (z.B. Messeinrichtungen). Allerdings gelang es in den letzten Jahren im Be-reich der WLV einige Geschiebemonitoringanlagen zu errichten (Urslau, Johnsbach, Suggadinbach), welche stark verbesserte Aufschlüsse über das Feststoffregime alpiner Fließgewässer ermöglichen und als Startpunkt für ein Feststoffmonitoringprogramm zu sehen sind. Die Informationen aus den bestehenden Messprogram-men sind aber räumlich sehr begrenzt.

ZIELERFÜLLUNG

5Umsetzung noch nicht begonnen

4Umsetzung begonnen

3teilweise

Umsetzung

2Gute Umsetzung

1Sehr gute

Umsetzung

1 Sehr gute Umsetzung: vollständig / nahezu vollständig umgesetzt 2 Gute Umsetzung: in wesentlichen Teilen umgesetzt 3 Teilweise Umsetzung - weiterer Handlungsbedarf gegeben 4 Umsetzung in die Wege geleitet / in geringem Umfang umgesetzt: in strategischen/wesentlichen Berei-

chen / noch wesentlicher Handlungsbedarf gegeben 5 Umsetzung noch nicht begonnen / keine Umsetzung x Umsetzung nicht mehr relevant

1.2.2 B-ZU WELCHEN VERÄNDERUNGEN HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSEREREIG-NISSE IN IHREM SEKtOR/FACHBEREICH IN BEZUG AUF DAS INtEGRIERtE HOCHWAS-SERMANAGEMENT GEFÜHRT?

Die Hochwasserdokumentationen und –analysen belegten klar, dass jene Gewässer, an denen z.B. Sohlein-tiefungen auftreten eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit besitzen, dass gewässermorphologischen Ver-änderungen auftreten. Damit wurde die Bedeutung dieses themas manifestiert und schließlich im Projekt SED_AT aktiv aufgegriffen. Konkrete Umsetzungsschritte fehlen aber noch weitgehend.

1.2.3 C-HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSEREREIGNISSE AUS IHRER SICHT SEKTOR ÜBERGREIFEND IN BEZUG AUF INTEGRIERTES HOCHWASSERMANAGEMENT ZU VER-ÄNDERUNGEN GEFÜHRT?

Insbesondere im Projekt SED_At erfolgte eine sektorübergreifende Diskussion des themas und damit eine Bewusstseinsbildung für diese Fragestellung. Er wurde deutlich, dass nur eine sektorübergreifende Zusammenarbeit eine Verbesserung des derzeit unbefriedigenden Zustandes ermöglicht. Erste Ansätze auf rechtlicher Ebene gibt es über den Entwurf der RIWA-T und den Maßnahmenkatalog des Hochwasserrisiko-managementplans. Konkrete Schritte zur Umsetzung in die Praxis und damit eine für das Hochwasserrisiko-management nutzbare Datenbasis fehlen aber.

Page 11: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

11

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: FEStStOFFHAUSHALt UND SEDIMENtKONtINUUM

1.2.4 D-WELCHER UNtERSUCHUNGS- UND HANDLUNGSBEDARF BEStEHt AUS IHRER SICHt NOCH (IMMER)?

Wie im Projekt SED_At dargestellt, besteht auch im Bereich dieser Empfehlungen noch dringender Hand-lungs- und Untersuchungsbedarf. Einerseits sind die negativen trends auf Grund fehlender Daten nicht oder nur ungenügend darstellbar. Andererseits fehlen noch bundesweit einheitliche Vorgaben, wie ein entspre-chendes Monitoring aussehen soll, um z.B. die Sohlentwicklung und den Geschiebetransport zu erfassen.

Von zentraler Bedeutung ist das sowohl in den FloodRisk Empfehlungen als auch von allen Sektoren ge-wünschte Feststoffmanagementkonzept. Vor einer Umsetzung sollten die Inhalte und auch die Umsetzung eines Feststoffmanagementkonzeptes an Hand von Piloteinzugsgebieten definiert werden und dann als Stan-dard in entsprechende technische Richtlinien und den nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan sowie den Hochwasserrisikomanagementplan aufgenommen werden.

Der Aufbau eines österreichweiten Feststoffmessprogramms und die Entwicklung von Ansätzen für ein über-greifendes morphologisches Monitoring (BWV, WLV, Hydrographie) ist anzustreben. Daraus können ge-meinsame Erkenntnisse über den Feststoffhaushalt gewonnen werden und letztendlich in konkrete Planungen einfließen. Eine verbesserte Verankerung des Feststoffregimes im WRG ist erforderlich, um auf Disbalancen rasch und verbindlich reagieren zu können.

1.3 EMPFEHLUNG „PRÄVENTIONSMASSNAHMEN BETREFFEND FESTSTOFFHAUSHALT UND GEWÄSSERMORPHOLOGIE“

Empfehlung

Präventionsmaßnahmen betreffend Feststoffhaushalt und Gewässermorphologie.

Bei Planungen im potenziellen Abflussraum eines Gewässers sind die Bereiche Feststoffhaushalt (inklu-sive Schwemmholz) und Morphologie zu berücksichtigen. Wasserbaulich und ökologisch nachhaltige Umsetzungen verringern Schäden und sichern den Lebensraum Gewässer. Ergebnisse aus der Betrachtung von Extremereignissen unterstützen die Katastrophenplanung.

Erarbeitung schutzfunktionaler Geschiebebewirtschaftungskonzepte mit entsprechender Lösung der Wild-holzproblematik.

Schaffung bzw. Erhalt von Ablagerungs- und Ausbreitungszonen (Energieumwandlung, schadlose Abla-gerung von überschüssigem Geschiebe).

[Siehe auch Kapitel 1.2 sowie 5.1]

1.3.1 A-WURDE DIE EMPFEHLUNG BIS HEUtE UMGESEtZt BZW. WELCHE SCHRIttE WUR-DEN GESEtZt?

Eine möglichst nahe an der natürlichen Beschaffenheit eines Gewässers liegende Morphologie und ein weit-gehend ausgeglichener Feststoffhaushalt schaffen Puffermöglichkeiten im Gewässer. Derart vorbereitete Ge-wässer reagieren auf kurzfristige Extremschwankungen im Zuge außergewöhnlicher Hochwasserereignisse deutlich weniger sensibel als von fehlenden morphologischen Strukturen und Ungleichgewicht im Feststoff-haushalt belastete Gewässer. Im Bereich der WLV sind dies beispielsweise ausreichende Rückhalteflächen für Geschiebe bei Extremereignissen.

Page 12: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

12

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: FEStStOFFHAUSHALt UND SEDIMENtKONtINUUM

Laut RIWA-T müssen sich alle Maßnahmen an der natürlichen Beschaffenheit des Gewässers gem. § 30 WRG im Sinne eines gewässerspezifischen Leitbildes orientieren. Insbesondere ist dabei auf die Erhaltung bzw. Verbesserung des Feststoffhaushaltes als Basis für die langfristige Erhaltung bzw. Herstellung des öko-logischen Zielzustandes gem. § 30a WRG zu achten.

Der nationale Gewässerbewirtschaftungsplan 2009 sieht vor: In Bezug auf den Feststoffhaushalt bzw. die Feststoffdurchgängigkeit, laufende und neue Forschungsarbeiten zu diesem Themenbereich gemeinsam mit den betroffenen Stakeholdern in Bezug auf die Wechselbeziehungen zwischen Feststoffhaushalt und Ge-wässerökologie zu intensivieren und zu ergänzen. Eine umfassende Liste von technischen Maßnahmen, die zur Reduzierung der Auswirkungen von Eingriffen in die Gewässermorphologie in Frage kommen, sind im Maßnahmenkatalog des BMLFUW „Hydromorphologische Maßnahmen“ zusammengestellt.

Im nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2009 wird unter anderem die „Reduzierungen der Auswirkun-gen des Schwalls“ als gewünschte Verbesserung angeführt.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass in der Qualitätszielverordnung Ökologie des BMLFUW, BGBl. II Nr. 99/2010, generelle einheitliche Bewertungskriterien betreffend die Auswirkungen der morphologischen Be-dingungen auf die Gewässerbiologie festgelegt werden. Diese Kriterien sollen Projektanten, Sachverständige und Behörden bei der Durchführung von Bewilligungsverfahren unterstützen.

Im Maßnahmenkatalog „Hydromorphologische Maßnahmen“ werden einerseits die Auswirkungen unter-schiedlicher Belastungen auf die hydromorphologischen Verhältnisse und die biologischen Qualitätsele-mente abgeschätzt und so die relevanten Belastungen identifiziert. Dadurch können im Zuge der Erstellung der Maßnahmenprogramme die für einen Gewässerabschnitt bzw. Wasserkörper geeigneten Maßnahmen, bezogen auf die relevanten Belastungen identifiziert werden. Andererseits werden für die Belastungen Maß-nahmentypen angeführt, die basierend auf der besten verfügbaren Umweltpraxis („best practice“), zur Re-duktion bzw. Beseitigung einer Belastung führen. Anschließend werden die Kosten für die Maßnahmentypen abgeschätzt. Im Bereich der Wildbäche wird der Ökologie soweit wie möglich Rechnung getragen, wobei im Einzelfall bei konfligierenden Interessenslagen eine Abwägung zu Gunsten des Schutzes vor Naturgefahren getroffen wird.

Die Schaffung von Ablagerungs- und Ausbreitungszonen im Wildbachbereich ist nur in Umlagerungsstre-cken leicht umsetzbar, steht aber dort oft in direkter Konkurrenz zu hochwertigen Flächennutzungen im Bereich von Schwemmkegeln. Im Bereich der WLV sind Ablagerungsflächen primär lokal wirkende Puffer. Die Beschaffung der erforderlichen Fläche obliegt im Rahmen von geförderten Projekten der Interessenten-gemeinde und ist im Zuständigkeitsbereich der WLV kein Fördergegenstand. Grundsätzlich wird diese The-matik vor allem bei Einzelprojekten Bereich der WLV forciert.

Aus lokaler Sicht der WLV wurden Präventionsmaßnahmen hinsichtlich des Feststoffhaushalts in vielen Be-reichen umgesetzt, „morphologische Präventionsziele“ fehlen aber.

Für das Erkennen lokaler Gefahrenherde wurde ein Kurs zur Ausbildung von Wildbachaufsehern (ÖWAV) erfolgreich etabliert.

Page 13: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

13

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: FEStStOFFHAUSHALt UND SEDIMENtKONtINUUM

ZIELERFÜLLUNG

5Umsetzung noch nicht begonnen

4Umsetzung begonnen

3Teilweise

Umsetzung

2Gute Umsetzung

1Sehr gute

Umsetzung

1 Sehr gute Umsetzung: vollständig / nahezu vollständig umgesetzt 2 Gute Umsetzung: in wesentlichen Teilen umgesetzt 3 Teilweise Umsetzung - weiterer Handlungsbedarf gegeben 4 Umsetzung in die Wege geleitet / in geringem Umfang umgesetzt: in strategischen/wesentlichen Berei-

chen / noch wesentlicher Handlungsbedarf gegeben 5 Umsetzung noch nicht begonnen / keine Umsetzung x Umsetzung nicht mehr relevant

1.3.2 B-ZU WELCHEN VERÄNDERUNGEN HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSEREREIG-NISSE IN IHREM SEKtOR/FACHBEREICH IN BEZUG AUF DAS INtEGRIERtE HOCHWAS-SERMANAGEMENT GEFÜHRT?

Siehe auch oben.

Die Ereignisse der letzten Jahre haben einen guten Einblick in die Feststoff- und Wildholzprozesse gewährt, die durch die regelmäßigen Ereignisanalysen dargestellt wurden. Im Bereich der WLV konnten die Schutz-bauwerke zur Geschiebedosierung und Wildholzfilterung optimiert werden, wobei auch die Durchgängigkeit für Kleinlebewesen (stufenlose Sohlausgestaltung) und teildurchgängigkeit für feinere Geschiebefraktionen optimiert werden konnten. Auf Planungsebene sind Konzepte zur Geschiebebewirtschaftung schon bisher Teil von WLV-Projekten, neu ist die Berücksichtigung des mittel- und langfristigen Flächenbedarfs für De-ponien.

Modellversuche werden neuerdings routinemäßig zur Optimierung der Funktionsfähigkeit der Schutzbau-werke eingesetzt.

1.3.3 C-HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSEREREIGNISSE AUS IHRER SICHT SEKTOR ÜBERGREIFEND IN BEZUG AUF INTEGRIERTES HOCHWASSERMANAGEMENT ZU VER-ÄNDERUNGEN GEFÜHRT?

Sektorübergreifende Strategien für Geschiebemanagement sowie morphologische Gewässerentwicklung auf übergeordneter Planungsebene fehlen bisher weitgehend. Ein Grund dafür kann auch sein, dass Detailkennt-nisse zu den komplexen Zusammenhängen Feststofftransport und Gewässermorphologie fehlen.

Entwickelt wurden und werden Standards für die Bewertung der Auswirkung von Kleinwasserkraft auf den Geschiebehaushalt in Wildbächen. Diese werden im Wasserrechtsverfahren von den Sachverständigen der WLV regelmäßig angewandt.

Erste Ansätze zur Lösung der Problematik Geschiebeüberschuss bei Wildbächen und damit der Freihaltung von Sedimentationsräumen sind vorhanden, insbesondere mit der Energiewirtschaft: z.B. Verbund, TIWAG, Illwerke), eine systematische Zusammenarbeit mit der Abfallwirtschaft und den Gemeinden zur Vereinfa-chung und Verbesserung der abfallwirtschaftlichen Problematik der Räumung und Deponie von Feststoffen ist erst im Aufbau begriffen.

Page 14: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

14

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: FEStStOFFHAUSHALt UND SEDIMENtKONtINUUM

1.5.4 D-WELCHER UNtERSUCHUNGS- UND HANDLUNGSBEDARF BEStEHt AUS IHRER SICHt NOCH (IMMER)?

Aufbauend aus den Erkenntnissen aus SED_At wäre eine Feststoffbilanz Österreich zu erstellen, auf deren Basis Ziele und morphologische Leitbilder einschließlich Geschiebebewirtschaftungskonzepten für einzelne Gewässerabschnitte besser definiert werden könnten. Aus Sicht der WLV sind klare Abwägungskriterien zwischen den Interessen des Schutzes vor Naturgefahren und der Gewässermorphologie (Ökologie, Fische-rei) zu etablieren. In diesem Zusammenhang ist im Rahmen der Umsetzung der NGP 2015 ist auf die beson-deren Verhältnisse des Feststoffregimes in alpinen Gewässern Rücksicht zu nehmen.

Ein Schwerpunkt wäre sowohl strategisch als auch rechtlich auf die Schaffung von Sedimentations- und Deponieräumen zu legen. Weiters sind Möglichkeiten für eine Redotation von entnommenen Feststoffen (schadwirksames Geschiebe im Siedlungsbereich) in das Fließgewässer im Bereich von Defizitstrecken oder bei ausreichender Transportkapazität zu schaffen. Dabei ist eine deutliche Kostensenkung für die Räumung von Geschiebebecken für die Gemeinden zu erreichen. Problematisch sind nach wie vor die exponentiell steigenden Kosten für Räumung von Geschiebeablagerungsbecken aufgrund der hohen Preise für Lagerflä-chen sowie die komplexen und praxisfremden Bestimmungen des AWG, AlSAG und WRG im Zusammen-wirken.

Page 15: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

15

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: MORPHOLOGIE

2 THEMENBLOCK: MORPHOLOGIE2.1 EMPFEHLUNG „IDENTIFIZIERUNG VON GEFÄHRDUNGSBEREICHEN FÜR EINEN

SOHLDURCHSCHLAG“

Empfehlung

Flächendeckende Überprüfung der Mächtigkeit des quartären Schotterkörpers zur Identifizierung von Ge-fährdungsbereichen für einen Sohldurchschlag.

2.1.1 A-WURDE DIE EMPFEHLUNG BIS HEUTE UMGESETZT BZW. WELCHE SCHRITTE WURDEN GESETZT?

Diese Empfehlung wurde bisher nicht umgesetzt. Lediglich lokal und projektsbezogen sind Informationen über die Mächtigkeit des quartären Schotterkörpers vorhanden, jedoch nicht systematisch abgestimmt erho-ben und flächendeckend vorhanden. Ebenfalls fehlt ein systematischer Zugang zur Identifizierung von Ge-fährdungsbereichen für den Sohldurchschlag.

Im rechtlichen Bereich wird die thematik nur an einer Stelle indirekt angesprochen: Österreichischer Was-serkatalog „Wasser schützen - Wasser nutzen“; Kriterien zur Beurteilung einer nachhaltigen Wasserkraftnut-zung – Erlass an alle Landeshauptleute (BMLFUW, 2012): Für die Beurteilung ist maßgeblich, ob aktuelle Tendenzen hinsichtlich Eintiefung oder Auflandung durch projektbedingte Änderungen des Feststoffhaus-halts positiv oder negativ beeinflusst werden und dadurch schädliche Auswirkungen wie Sohldurchschlag oder eine Gefährdung von Böschung, Ufer, Bauwerken etc. erhöht oder reduziert wird, wobei sowohl lokale als auch überregionale Auswirkungen des Eingriffs in den Feststoffhaushalt zu berücksichtigen sind.

ZIELERFÜLLUNG

5Umsetzung noch nicht begonnen

4Umsetzung begonnen

3Teilweise

Umsetzung

2Gute Umsetzung

1Sehr gute

Umsetzung

1 Sehr gute Umsetzung: vollständig / nahezu vollständig umgesetzt 2 Gute Umsetzung: in wesentlichen Teilen umgesetzt 3 Teilweise Umsetzung - weiterer Handlungsbedarf gegeben 4 Umsetzung in die Wege geleitet / in geringem Umfang umgesetzt: in strategischen/wesentlichen Berei-

chen / noch wesentlicher Handlungsbedarf gegeben 5 Umsetzung noch nicht begonnen / keine Umsetzung x Umsetzung nicht mehr relevant

2.1.2 D-WELCHER UNtERSUCHUNGS- UND HANDLUNGSBEDARF BEStEHt AUS IHRER SICHt NOCH (IMMER)?

Zum Thema Sohldurchschlag fehlen österreichweit konsistente Daten. An großen Flüssen sind durch langjäh-rige Profilaufnahmen Informationen zur Sohlentwicklung vorhanden, an mittleren und kleineren Flüssen fehlen diese Großteils. In Österreich ist Sohldurchschlag bisher nur an der Salzach (bereits mehrmals) aufgetreten. Allerdings ist auch von anderen Flüssen her bekannt, dass die quartären Kiesauflagen über den erosionsemp-findlichen tertiären Sedimentschichten in Teilbereichen oft nur mehr sehr dünn sind (z.B. Donau, Mur). Beson-

Page 16: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

16

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: MORPHOLOGIE

ders wichtig wären Untersuchungen zum Prozess des Sohldurchschlages im Zusammenhang mit dem hydrolo-gischen Geschehen, der Morphologie und dem Feststoffhaushalt. Es geht dabei vorwiegend darum, einerseits rechtzeitig Maßnahmen zu planen und umzusetzen, damit der Sohldurchschlag verhindert wird und andererseits um die Definition einer Vorgangsweise für den Fall des Eintretens eines Sohldurchschlags (Maßnahmen wäh-rend des Hochwasserereignisses sowie Maßnahmen im Anschluss an das Ereignis). Darüber hinaus kann durch eine Klärung der beim Sohldurchschlag ablaufenden Prozesse und der sich daraus ergebenden Folgen für Ge-wässer und Umland eine Grundlage geschaffen werden auf der andere Sektoren in der Lage sind deren Betrof-fenheit darzustellen bzw. auch zu erfassen. Generell ist der Interaktion zwischen Feststoffhaushalt und Morpho-logie betreffend die vorhandenen Prozesse, die Modellierung und Maßnahmen besser zu verstehen.

2.2 EMPFEHLUNG „LANGFRIStIGES MONItORING DER SOHLLAGENÄNDERUNGEN“

Empfehlung

Langfristiges Monitoring der Sohllagenänderungen, um Gefährdungen für Infrastruktur und Einbauten (Brückenpfeiler) frühzeitig zu erkennen.

[Siehe auch Kapitel 1.2]

2.2.1 A-WURDE DIE EMPFEHLUNG BIS HEUTE UMGESETZT BZW. WELCHE SCHRITTE WURDEN GESETZT?

In den Regelwerken nicht gefordert, aber Maßnahme M11 des Risikomanagementplans behandelt dieses thema sehr generell.

M11 Gewässeraufsicht durchführen und verbessern: Der Zustand der Gewässer und der Hochwasser-schutzanlagen wird regelmäßig kontrolliert und die Behebung der festgestellten Mängel veranlasst

Teilweise wurde dies bereits durchgeführt (z.B. Single- und Multibeamvermessungen an der Donau durch viadonau).

Die RIWA-T gibt hierbei im Kapitel „Verbesserung des Feststoffhaushaltes“ vor: „Bei allen baulichen Maß-nahmen an Gewässern sind daher die (meist langfristigen bzw. zeitlich verzögerten) Auswirkungen auf den Feststoffhaushalt im Flussabschnitt und flussab davon bereits bei der Planung bzw. Projektierung zu berück-sichtigen und entsprechende Verbesserungen anzustreben. Verschlechterungen sind jedenfalls zu vermeiden bzw. durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren bzw. zu minimieren.“ Die RIWA-T fordert weiters: § Sicherstellung eines möglichst ausgeglichenen, an den natürlichen Verhältnissen orientierten,

Geschiebehaushaltes der Gewässer.§ Unterstützung aller Möglichkeiten der Verbesserung des Geschiebehaushaltes.§ Vermeidung aller erosionsfördernden Maßnahmen. § Sicherstellung einer Gewässerinstandhaltung und Gewässerpflege entsprechend den hydraulischen,

geschiebespezifischen und ökologischen Erfordernissen.

Der Technische Bericht der Detailprojekte hat in kurzgefasster Form unter anderem zu enthalten:§ Darstellung des derzeitigen Zustandes (hydrologische, hydraulische, ökologische, geologische, hy-

drogeologische, bodenmechanische, den Feststoffhaushalt betreffende und sonstige Gesichtspunkte), Bedrohungsbild, Gefährdungspotenzial und Schadenspotenzial.

Aus dem Projekt SED_AT geht hervor, dass durch HW-Schutzmaßnahmen der Feststoffhaushalt in Gewäs-serstrecken verändert wird, daher ist für diese bei den HW-Abflussberechnungen die zukünftige Sohlenlage zu berücksichtigen (Auflandungen etc.).

Page 17: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

17

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: MORPHOLOGIE

BERÜHRT DIE THEMATIK AM RANDE:Der Fachliche Leitfaden zur Maßnahmenplanung der Hochwasserrisikomanagementpläne

Für den Rückhalt potentiell nachteiliger Feststofffrachten werden Feststoffrückhalteanlagen geplant und errichtet.

Die RL Gefahrenzonenpläne des Flussbaus (BWV) hält fest, dass unter Hochwasserprozessen neben dem hydrodynamischen Abflussvorgang des Wassers („Reinwasserprozess“) auch durch Hochwasser verursachte Feststoffprozesse und hydromorphologische Prozesse zu verstehen sind. Darunter fallen beispielsweise Auf-stau-Effekte und Ausuferung durch Einengung der Abflussquerschnitte wie bei Verklausungen von Brücken oder Durchlässen im Vorland, Geschiebeeinstößen, Rutschungen, Grundeis- und Eisstoßbildungen.

Die Gefahrenzonenpläne der WLVDie Berücksichtigung der prozessbedingten Parameter (Geschiebe, Wildholz, dynamische Prozesse) kann je nach Notwendigkeit durch Berücksichtigung der einzelnen Frachten in hydraulischen Modellen (z.B. Sedi-menttransportmodelle mit beweglicher Sohle) erfolgen.

ZIELERFÜLLUNG

5Umsetzung noch nicht begonnen

4Umsetzung begonnen

3Teilweise

Umsetzung

2Gute Umsetzung

1Sehr gute

Umsetzung

1 Sehr gute Umsetzung: vollständig / nahezu vollständig umgesetzt 2 Gute Umsetzung: in wesentlichen Teilen umgesetzt 3 Teilweise Umsetzung - weiterer Handlungsbedarf gegeben 4 Umsetzung in die Wege geleitet / in geringem Umfang umgesetzt: in strategischen/wesentlichen Berei-

chen / noch wesentlicher Handlungsbedarf gegeben 5 Umsetzung noch nicht begonnen / keine Umsetzung x Umsetzung nicht mehr relevant

2.2.2 D-WELCHER UNtERSUCHUNGS- UND HANDLUNGSBEDARF BEStEHt AUS IHRER SICHt NOCH (IMMER)?

Das Monitoring der Sohllagenänderungen sollte routinemäßig an allen Flüssen und Wildbächen vorgenom-men werden. Während an großen Flüssen eine regelmäßige Aufnahme von Flussprofilen oder der Flusssohle bereits heute erfolgt, fehlt diese häufig an mittleren und kleineren Gewässern. Die an manchen Gewässern durchgeführte Aufnahme von Niederwasserspiegellagen kann die Aufnahme der Gewässersohle nur be-dingt ersetzen (es sind lediglich generelle Trends erkennbar, aber keine grundlegenden morphologischen Veränderungen wie z.B. Kolk- oder Rinnenbildung). Methodisch sind Untersuchungen erforderlich um den Unterschied zwischen klassischen Profilvermessungen, Geländeaufnahmen der Sohle mit Echolot etc. be-stimmen und angeben zu können. Nur damit sind Aufnahmen aus verschiedenen Perioden, die einerseits aus Kostengründen und andererseits auf Grund technologischer Entwicklungen mit unterschiedlichen Methoden durchgeführt wurden untereinander vergleichbar. Es ist eine Richtlinie zu erstellen, die einheitliche Vorga-ben für Aufnahmen der Gewässersohle vorgibt. Dazu gehören neben den bereits genannten methodischen Vergleichen unterschiedlicher Messmethoden auch verbindliche Vorgaben zu den Metadaten einer jeden Ver-messung (z.B. genaue Definition des verwendeten Höhenmodells, Vermessungsnetzes, Messunsicherheiten, Umgebungsbedingungen während der Messung, Umrechnungen im Rahmen der Datenauswertung etc.).

Page 18: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

18

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: FLUSSMORPHOLOGISCHER RAUMBEDARF

3 THEMENBLOCK: FLUSSMORPHOLOGISCHER RAUMBEDARF 3.1 EMPFEHLUNG „MINIMALER FLUSSMORPHOLOGISCHER RAUMBEDARF“

Empfehlung

Freihaltung des minimalen flussmorphologischen Raumbedarfs: Erhaltung/Herstellung eines minimalen Sicherheitsabstandes der 1- bis 3-fachen Flussbreite (aktuelle Breite zwischen Böschungsoberkanten) links- und rechtsufrig mit absolutem Bebauungsverbot. Insgesamt sollte minimal die 3- bis 7-fache Fluss-breite freigehalten werden, um Flächen für die morphologischen Veränderungen bei großen Hochwassere-reignissen zur Verfügung zu haben und damit Schäden zu verringern. Nach Möglichkeit soll der maximale flussmorphologische Raumbedarf im Freiland angestrebt werden.

Im Flussnahbereich nach Möglichkeit Bereitstellung von Flächen oder Ankauf durch die öffentliche Hand, um genügend Raum für hochwasserbedingte Verlagerungen zur Verfügung zu stellen (siehe Kamp nach Hochwasser 2002), als Teil eines Flächenmanagements. Einhaltung des minimalen flussmorphologischen Raumbedarfes gemäß FloodRisk II.

3.1.1 A-WURDE DIE EMPFEHLUNG BIS HEUtE UMGESEtZt BZW. WELCHE SCHRIttE WURDEN GESEtZt?

Die thematik des Minimalen Flussmorphologischen Raumbedarfs (FMRBmin) ist in der RIWA-T nicht direkt zu finden. Hierbei ginge es im Speziellen um den Sicherheitsabstand von der Böschungsoberkante, wo durch Seitenerosion und Verlagerungen alle Nutzungen stark gefährdet sind und nach den Erfahrungen der letzten 12 Jahre auch viele Todesopfer zu beklagen waren, da z.B. Häuser in der Nacht weggerissen wurden. Der FMRBmin wie er im Teilprojekt 2.1.1 in FloodRisk II definiert ist, sollte die ein- bis dreifache Gerinnebreite links und rechts vom Fluss abdecken.

In der RIWA-T sind für Restrisikobetrachtungen (seltenes Bemessungsereignis HQ300) auch mögliche (fluss-)morphologische Prozesse und Gerinneverlagerungen zu berücksichtigen.

Bei der Durchführung von Abflussuntersuchungen sind laut RIWA-T neben dem hydrodynamischen Abfluss-vorgang des Wassers („Reinwasserprozess“) auch durch Hochwasser verursachte Feststoffprozesse und hy-dromorphologische Prozesse und deren Wechselwirkung zu untersuchen.

Laut GZP-VO sind im Rahmen der Gefahrenzonenplanung „Bereiche möglicher Uferanbrüche, unter Be-rücksichtigung der zu erwartenden Nachböschungen, Verwerfungen und Umlagerungen einschließlich da-durch ausgelöster Rutschungen“ als rote Gefahrenzonen auszuweisen (§ 8 Abs. 1 Z 1 GZP-VO). Nach Aus-kunft des BMFLUW sollte dadurch ein großer Teil des „minimalen flussmorphologischen Raumbedarfs“ als rote Gefahrenzone ausgewiesen und somit von der Raumplanung berücksichtigt werden können.

Ein pragmatischer Zugang wird hierbei z.B. in Kärnten betrieben, wo in Abhängigkeit von der Einzugs-gebietsgröße unterschiedlich breite Pufferstreifen zur Berücksichtigung morphologischer Veränderungen als Rote Zone definiert werden. Bei Einzugsgebieten > 10 km2 ist die Breite mit 5 m; bei Einzugsgebieten > 100 km2 mit 10 m festgelegt.

Dadurch wird wahrscheinlich nicht in allen Fällen der gesamte erforderliche FMRB abgedeckt, da es bei der Gefahrenzonenplan-Ausweisung voraussichtlich nur vage Angabe geben wird (z.B. mögliche Uferanbrü-che….), da in diesem Bereich nur sehr begrenzt auf Prognosemodelle zurückgegriffen werden kann. Wei-ters beschränkt sich die Ausweisung roter Zonen auf das Ereignis mittlerer Wahrscheinlichkeit (entspricht Bemessungsereignis HQ100). Dabei dürfte häufig nicht erkannt werden, dass bei HQ größer HQ100 statistisch eine Gerinneverbreiterung bis zum 14 fachen Wert der Flussbreite erfolgen kann (abhängig von der hydrau-

Page 19: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

19

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: FLUSSMORPHOLOGISCHER RAUMBEDARF

lischen Belastung), häufig aber beidseits die ein- bis dreifache Gerinnebreite als Verbreiterung während des Ereignisses auftritt.

Eine Angabe der Größenordnung (z.B. ein- bis dreifache Gerinnebreite, im Extremfall bis zur 14 fachen Breite) gibt es derzeit in keinem Regelwerk. Daher sollte in der RIWA-t und/oder in den Richtlinien für die Umsetzung der GZP schon ein konkreter Hinweis auf die Größenordnungen gegeben werden. Damit könnte für konkrete GZP die Ausweisung von gelb bzw. rot schraffierten Gefahrenzonen für Ereignisse niederer Wahrscheinlichkeit (§ 9 GZP-VO) genutzt werden um diese Gefahrenbereiche sichtbar zu machen.

Im Bereich der Raumordnung wäre eine Berücksichtigung des FMRBmin wünschenswert, dazu ist eine Ab-schätzung der Breite im Rahmen der Projekte aus der RIWA-T und GZP erforderlich.

In der Praxis wird im Bereich der BWV im Zuge von Projekten versucht hochwasserrelevante Flächen ver-fügbar zu machen (durch Kauf oder Nutzungsrechte). Allerdings ist die Bereitschaft Grundeigentum für was-serwirtschaftliche Zwecke zur Verfügung zu stellen oder sich daraus ergebende Nutzungseinschränkungen zu tolerieren in der Regel gering.

Im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung werden keine Flächen für Retentionswirkung oder Sedi-mentation aus öffentlichen Mitteln angekauft. Eine Ausnahme stellen technisch gestaltete Hochwasserrück-haltebecken und Sedimentationsbecken dar. Alle übrigen schutzwirksamen Flächen verbleiben im Eigentum und in private Bewirtschaftung mit vertraglich vereinbarten Nutzungsbeschränkungen.

ZIELERFÜLLUNG

5Umsetzung noch nicht begonnen

4Umsetzung begonnen

3Teilweise

Umsetzung

2Gute Umsetzung

1Sehr gute

Umsetzung

1 Sehr gute Umsetzung: vollständig / nahezu vollständig umgesetzt 2 Gute Umsetzung: in wesentlichen Teilen umgesetzt 3 Teilweise Umsetzung - weiterer Handlungsbedarf gegeben 4 Umsetzung in die Wege geleitet / in geringem Umfang umgesetzt: in strategischen/wesentlichen Berei-

chen / noch wesentlicher Handlungsbedarf gegeben 5 Umsetzung noch nicht begonnen / keine Umsetzung x Umsetzung nicht mehr relevant

3.1.2 B-ZU WELCHEN VERÄNDERUNGEN HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSEREREIG-NISSE IN IHREM SEKtOR/FACHBEREICH IN BEZUG AUF DAS INtEGRIERtE HOCHWAS-SERMANAGEMENT GEFÜHRT?

Im Fachbereich Geomorphologie zeigten die Hochwässer 2002 und 2005 sowie teilweise auch 2013 den Handlungsbedarf zum Thema Flussmorphologischer Handlungsbedarf auf. Die Verbreiterung der Flüsse während der Ereignisse verdeutlichte, dass zur Schadensbildentwicklung neben Wasser die morphologischen Veränderungen wesentlich beitragen und daher im Hochwassermanagement berücksichtigt werden sollten. Diese Prozesse wurden zwar erkannt, führten aber noch nicht zur erforderlichen direkten Berücksichtigung in den technischen Richtlinien und folgenden Projekten. Das bedeutet, dass hier eine Erweiterung des Hoch-wassermanagements erforderlich ist.

Die vergangen Hochwasserereignisse haben keine wesentliche Veränderung des Managements schutzwirksa-mer Flächen im Bereich von Wildbächen (vor allem Schwemmkegelflächen und Talalluvione) bewirkt.

Page 20: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

20

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: FLUSSMORPHOLOGISCHER RAUMBEDARF

3.1.3 C-HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSEREREIGNISSE AUS IHRER SICHT SEKTOR ÜBERGREIFEND IN BEZUG AUF INTEGRIERTES HOCHWASSERMANAGEMENT ZU VER-ÄNDERUNGEN GEFÜHRT?

Eine sektorübergreifende Veränderung bezogen auf den flussmorphologischen Raumbedarf ist noch nicht erfolgt. Allerdings zeigte das Projekt SED_AT auf, dass nur eine gemeinsame, sektorübergreifende (WLV, BWV, Energiewirtschaft, Wasserstraße, Ökologie, Landwirtschaft) Behandlung des Themas zu einer nach-haltigen Veränderung führen kann (sh unten).

3.1.4 D-WELCHER UNTERSUCHUNGS- UND HANDLUNGSBEDARF BESTEHT AUS IHRER SICHT NOCH (IMMER)?

Der Handlungsbedarf besteht primär darin, in den entsprechenden Richtlinien und Durchführungs-bestimmungen das thema Flussmorphologischer Raumbedarf ausreichend klar und auch die Größenordnung darzustellen (insbesondere betreffend RIWA-T und GZP).

Bisher wurde der minimale Flussmorphologische Raumbedarf auf Basis von Untersuchungen der Hochwäs-ser 2002 und 2005 definiert und ganz grob mit der ein- bis dreifachen Flussbreite links und rechts vorge-schlagen. Es besteht Untersuchungsbedarf, wie groß der flussmorphologische Raumbedarf in Abhängigkeit von geometrischen, hydrologischen, hydraulischen, sedimenttransportrelevanten Parametern, Flusstyp, Bau-werken oder auch der Vegetation ist und wie er abgeschätzt werden kann.

Eine verstärkte Kooperation mit der Landwirtschaftskammer bezüglich klarer Richtlinien für die naturgefah-renangepasste Gestaltung von Retentionsflächen ist anzustreben.

Es sind Strategien für die Freihaltung von aktiven Schwemmkegelbereichen als Ausgleichpuffer für den Se-dimentaushalt zu prüfen.

3.2 EMPFEHLUNG „IDENTIFIZIERUNG VON MORPHOLOGISCH AKTIVEN UND DAMIT SENSIBLEN BEREICHEN IM FLUSS IM HOCHWASSERFALL“

Empfehlung

Identifizierung von morphologisch aktiven und damit sensiblen Bereichen im Fluss im Hochwasserfall.

3.2.1 A-WURDE DIE EMPFEHLUNG BIS HEUtE UMGESEtZt BZW. WELCHE SCHRIttE WUR-DEN GESEtZt?

Diese Empfehlung ist einerseits im Konnex zum Flussmorphologischen Raumbedarf zu sehen, wofür die Ausarbeitungen oben zu finden sind.

Die Identifizierung von morphologisch aktiven und damit sensiblen Bereichen im Fluss im Hochwasserfall bezieht sich neben der Breitenentwicklung auch auf die vertikale Sohlentwicklung. Hier sind die Sohleintie-fung und Sohlauflandung zu nennen. Obwohl im Vergleich zu früher die Morphologie sowohl in der RIWA-T als auch in der Gefahrenzonenplanung nun angesprochen wird, fehlen noch konkrete Vorgaben, dass die morphologisch aktiven und damit sensiblen Bereich z.B. in einem Flussgebiet analysiert und dargestellt werden müssen.

Page 21: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

21

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: FLUSSMORPHOLOGISCHER RAUMBEDARF

RIWA-T: Im Glossar findet sich in der Erklärung der Zustandsaufsicht folgender Satz: Kontrolle und Über-wachung des morphologischen, ökologischen und konsensmäßigen Zustandes eines Gewässers oder Gewäs-serabschnittes.

Der Maßnahmenkatalog des Hochwasserrisikomanagementplans behandelt diese thematik sehr generell in folgenden Maßnahmenpaketen:

M11 Gewässeraufsicht durchführen und verbessern: Der Zustand der Gewässer und der Hochwasserschutzanlagen wird regelmäßig kontrolliert und die Behe-bung der festgestellten Mängel veranlasst

Eine indirekte Aufforderung zur Identifizierung dieser Flächen könnte aus dem § 5 (1) GZP-VO herausgele-sen werden. Hier wird gefordert, dass charakteristische Hochwasserprozesse zu bestimmen sind, die neben den hydraulischen Abflussvorgängen auch die damit einhergehenden Feststoffprozesse und gewässermorpho-logischen Prozesse gemäß der Charakteristik des Gewässers und des Einzugsgebietes berücksichtigen.

ZIELERFÜLLUNG

5Umsetzung noch nicht begonnen

4Umsetzung begonnen

3Teilweise

Umsetzung

2Gute Umsetzung

1Sehr gute

Umsetzung

1 Sehr gute Umsetzung: vollständig / nahezu vollständig umgesetzt 2 Gute Umsetzung: in wesentlichen Teilen umgesetzt 3 Teilweise Umsetzung - weiterer Handlungsbedarf gegeben 4 Umsetzung in die Wege geleitet / in geringem Umfang umgesetzt: in strategischen/wesentlichen Berei-

chen / noch wesentlicher Handlungsbedarf gegeben 5 Umsetzung noch nicht begonnen / keine Umsetzung x Umsetzung nicht mehr relevant

3.3.2 B-ZU WELCHEN VERÄNDERUNGEN HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSEREREIG-NISSE IN IHREM SEKtOR/FACHBEREICH IN BEZUG AUF DAS INtEGRIERtE HOCHWAS-SERMANAGEMENT GEFÜHRT?

Anhand von vielen Beispielen zeigte sich die Relevanz morphologischer Veränderungen und die daraus ab-geleitete Sensibilität dieser für die Hochwasserabfuhr. Einerseits sind diese Themen erstmals ansatzweise in diverse Richtlinien und die Maßnahmenplanung nach der Hochwasserrichtlinie eingeflossen. Andererseits fehlen noch konkrete Festlegungen und Vorgaben zur Umsetzung sowie Quantifizierung des Einflusses.

3.3.3 C-HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSEREREIGNISSE AUS IHRER SICHT SEKTOR ÜBERGREIFEND IN BEZUG AUF INTEGRIERTES HOCHWASSERMANAGEMENT ZU VER-ÄNDERUNGEN GEFÜHRT?

Im Zuge der Umsetzung des Projektes SED_AT konnten dazu erstmals in Österreich sektorübergreifende Diskussionen geführt werden. Eine Umsetzung in Bezug auf integriertes Hochwassermanagement ist noch nicht erfolgt, sollte aber in den kommenden Jahren passieren.

Page 22: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

22

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: FLUSSMORPHOLOGISCHER RAUMBEDARF

3.3.4 D-WELCHER UNtERSUCHUNGS- UND HANDLUNGSBEDARF BEStEHt AUS IHRER SICHt NOCH (IMMER)?

In Hochwasserschutzprojekten aber vor allem darüber hinaus und grundlegend sollten für die Fließgewässer die morphologisch aktiven und sensiblen Bereiche im Fall Hochwasser identifiziert werden. Darauf aufbau-end wären die Defizite abzuleiten und der Handlungsbedarf, z.B. Sohlstabilisierung zu definieren. Untersu-chungsbedarf besteht einerseits in der Verbesserung des Prozessverständnisses für morphologische Aktivität und Hochwasserablauf, wie z.B. welche morphologischen Veränderungen spielen sich an der Gewässersohle während der Ereignisse ab, die allein durch Vorher- und Nachher-Vergleiche von Sohlgrundaufnahmen nicht feststellbar sind. Dabei geht es u.a. auch um die vertikale Aktivität der Sohle, z.B. bis in welche Tiefe ist das Flussbett aktiv, was z.B. für Gefährdungen von Brückenpfeilern oder Böschungsfußsicherungen von ent-scheidender Bedeutung ist. Oder kommt es während des Ablaufs der Hochwasserwelle in Teilbereichen zu temporären Auflandungen und damit Wasserspiegelhebungen, die die Hochwassersicherheit gefährden.

Page 23: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

23

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: MANAGEMENt UND PLANUNG

4 THEMENBLOCK: MANAGEMENT UND PLANUNG4.1 EMPFEHLUNG „INTEGRATIVE PLANUNGSPROZESSE“

Empfehlung

Bei flussbaulichen Planungen sind bereits bei der Projektvorbereitung und Durchführung im Rahmen ei-nes integrativen Planungsprozesses maßgebliche Fachleute aller relevanten Fachdisziplinen und entschei-dungsbefugte Vertreter der relevanten Interessenträger einzubinden.

Integrative Entwicklung eines Leitbilds im Zuge der Projektvorbereitung (bereits in RIWA-t geregelt).

4.1.1 A-WURDE DIE EMPFEHLUNG BIS HEUtE UMGESEtZt BZW. WELCHE SCHRIttE WUR-DEN GESEtZt?

RIWA-T: Das gewässerspezifische Leitbild dient bei übergeordneten Planungen der Abstimmung der unter-schiedlichen sektoralen Ziele und definiert den anzustrebenden, interdisziplinären Zielzustand (…) Es stellt die Basis für die Erstellung des Maßnahmenkonzeptes dar.

In der aktuellen RIWA-T wird die Abstimmung der Maßnahmen und Planungen mit HW-RMP, NGP, ww. Regionalprogrammen, WLV, Bundeswasserstraßenverwaltung, etc. gefordert. Ebenfalls wird geregelt, dass die Ergebnisse der Gefahrenzonenplanung den relevanten Planungsträgern (auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene) zur Verfügung zu stellen sind. Unabhängig von der Förderabwicklung behält sich das BMLFUW weiterhin die fachliche Mitwirkung bei übergeordneten Planungen, Gefahrenzonenplanungen und Generellen Projekten bis zur Variantenentscheidung vor. Die Einbeziehung des Themenbereichs Geomor-phologie in diese Planungsschritte gemäß den oben erwähnten Empfehlungen ist wünschenswert.

ZIELERFÜLLUNG

5Umsetzung noch nicht begonnen

4Umsetzung begonnen

3Teilweise

Umsetzung

2Gute Umsetzung

1Sehr gute

Umsetzung

1 Sehr gute Umsetzung: vollständig / nahezu vollständig umgesetzt 2 Gute Umsetzung: in wesentlichen Teilen umgesetzt 3 Teilweise Umsetzung - weiterer Handlungsbedarf gegeben 4 Umsetzung in die Wege geleitet / in geringem Umfang umgesetzt: in strategischen/wesentlichen Berei-

chen / noch wesentlicher Handlungsbedarf gegeben 5 Umsetzung noch nicht begonnen / keine Umsetzung x Umsetzung nicht mehr relevant

4.1.2 C-HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSEREREIGNISSE AUS IHRER SICHT SEKTOR ÜBERGREIFEND IN BEZUG AUF INTEGRIERTES HOCHWASSERMANAGEMENT ZU VER-ÄNDERUNGEN GEFÜHRT?

Hier hat sich nach dem HW2002 grundlegendes geändert, wobei auch das HW2005 wesentlich dazu beige-tragen hat. Erstmals wurde der Risikokreislauf in das Zentrum gestellt und nicht nur die Prävention im Sinne des Hochwasserschutzes aus fachlicher Sicht behandelt. Dabei wurde die Bedeutung der Abstimmung mit dem Katastrophenmanagement bis hin zum Risikotransfer erkannt und sind auf rechtlicher Ebene grundsätzlich

Page 24: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

24

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: MANAGEMENt UND PLANUNG

umgesetzt bzw. in Umsetzung begriffen. In allen Fällen spielen die morphologischen Prozesse, insbesondere Laufverlagerung, Seitenerosion etc. eine große Rolle, da dies z.B. die Objektschäden maßgeblich beeinflussen. Im Bereich Feststoffhaushalt und Geomorphologie ist eine verstärkte Abstimmung essenziell da sowohl ein Überschuss als auch ein Defizit an Sediment zur Verstärkung des Hochwasserrisikos beitragen können (z.B. Sohleintiefung oder Querschnittsreduktion).

4.1.3 D-WELCHER UNtERSUCHUNGS- UND HANDLUNGSBEDARF BEStEHt AUS IHRER SICHt NOCH (IMMER)?

Eine konsequente Fortsetzung der Diskussion einer Abstimmung aller Planungen und Fachdisziplinen ist er-forderlich. Im Bereich der Geomorphologie ist die Abstimmung zwischen WLV und BWV von zentraler Be-deutung, aber auch mit der Wasserkraft, Ökologie, Wasserstraße bis zur Landwirtschaft. Dazu sollte u.a. das Feststoffmanagementkonzept, aber auch die Thematik flussmorphologischer Raumbedarf dienen (sh oben).

Page 25: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

25

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: SCHWEMM- UND tOtHOLZ

5 THEMENBLOCK: SCHWEMM- UND TOTHOLZ5.1 EMPFEHLUNG „WILDHOLZ“

Empfehlung

Das Aufarbeiten von potenziellem Wildholz (Schwemmholz), welches sich nach Ereignissen in den Wild-bachabflusszonen sammelt, muss bei Bedarf von den Tallagen bis zur Waldgrenze erfolgen. Durch eine regelmäßige Begehung werden mögliche Wildholzquellen und Schwachstellen meist schon vorab identifi-ziert und wenn erforderlich beseitigt.

Bestehende Einbauten (Rechen, Netze, Sperren etc.) und hydraulischer Engstellen (Brücken, Durchlässe usw.) sind betreffend Verklausungsrisiko regelmäßig zu kontrollieren. Bei Bedarf ist der Rückhalt des Wildholzes durch geeignete waldbauliche, ingenieurbiologische und technische Maßnahmen sicherzustellen.

5.1.1 A-WURDE DIE EMPFEHLUNG BIS HEUtE UMGESEtZt BZW. WELCHE SCHRIttE WURDEN GESEtZt?

Der Maßnahmenkatalog des Hochwasserrisikomanagementplans behandelt diese thematik sehr generell in folgenden Maßnahmenpaketen:

M11 Gewässeraufsicht durchführen und verbessern: Der Zustand der Gewässer und der Hochwasserschutzanlagen wird regelmäßig kontrolliert und die Behebung der festgestellten Mängel veranlasst.

Darunter fällt u.a. auch wie im Forstgesetz 1975: VII. Abschnitt Schutz vor Wildbächen und Lawinen. § 101 Abs. 6 gefordert eine jährliche Begehung zur Beseitigung von Holz oder anderen den Wasserlauf hemmen-den Gegenständen. Werden bei der Begehung z.B. Übelstände, die nicht von höherer Gewalt herrühren, wie insbesondere das Vorhandensein von Holz oder anderen den Wasserablauf hemmenden Gegenständen, festgestellt, so hat die Gemeinde dem Verursacher mit Bescheid die Beseitigung des Übelstandes innerhalb angemessener Frist aufzutragen.

M20 Sofortmaßnahmen und Instandsetzung an Gewässern und Schutzbauten unmittelbar nach dem Ereignis durchführen: Organisatorische Vorkehrungen werden getroffen, Sofortmaßnahmen an den Gewässern und an Schutzbauten werden durchgeführt und Instandsetzungen vorbereitet. (…)

Dies betrifft unter anderem das Beseitigen von Verklausungen.

Die Gefahrenzonenpläne des Flussbaus (BWV) (Vorblatt) fordern in § 4 (Planungsgrundlagen), das Mitein-beziehen vorhandener Planungsgrundlagen von Wildbächen und deren Einzugsgebieten insbesondere zur Ermittlung der zu erwartenden Feststofffrachten (Geschiebe, Schwebstoffe, Wild- und Treibholz). In §5 wird darauf hingewiesen, dass neben dem hydrodynamischen Abflussvorgang des Wassers („Reinwasserprozess“) auch durch Hochwasser verursachte Feststoffprozesse und hydromorphologische Prozesse zu verstehen sind. Weiteres werden Gefahrenursachen wie beispielsweise Lagerungen von Nutzholz erwähnt.

In §5 werden auch Feststoffprozesse und hydromorphologische Prozesse genannt, welche zum Beispiel Auf-staueffekte und Ausuferung durch Einengung der Abflussquerschnitte wie bei Verklausungen von Brücken oder Durchlässen im Vorland, Geschiebeeinstößen, Rutschungen, Grundeis- und Eisstoßbildungen umfassen. Weiteres wird auch verlangt Überlastfälle bzw. Versagensszenarien von bestehenden Hochwasserschutzanla-gen zu berücksichtigen (Dammbrüche, Verklausungen).

Page 26: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

26

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: SCHWEMM- UND tOtHOLZ

In der Gefahrenzonenpläne-Richtlinie der WLV wird darauf hingewiesen, dass laut ONR 24803 Schutzbau-werke der Wildbachverbauung ― Betrieb, Überwachung und Instandhaltung zum Beispiel auch Wildholz im Gerinne zur Bewertung des Erhaltungszustandes einfließt.

Darüber hinaus sieht das ForstG mit der Wildbachräumung sowie den Bestimmungen über die Waldbehand-lung in Einzugsgebieten ein wirkungsvolles Instrument vor, welches zur Durchsetzung einer schutzfunkti-onalen Waldwirtschaft geeignet ist. Im Vollzug gibt es zum Teil Nachholbedarf, sowohl Behörden- als auch Forstbetriebsseitig.

Im Kapitel Arbeits- und Berechnungsschritte des Schlussberichts der Interpraevent 2013 „Beitrag zur opti-malen Anwendung von Methoden zur Beschreibung von Wildbachprozessen“ wird empfohlen, im Rahmen einer Gefahrenanalyse bzw. Planung von Schutzmaßnahmen, unter anderem die Festlegung von Szenarien entlang des Gerinnes (z.B. Verklausungen, Rauigkeiten) zu berücksichtigen. Zudem wird festgestellt, dass durch Zersägen des im Bach lie genden Totholzes eine weitere Reduktion der Verklausungs gefahr erreicht werden kann. Wichtig ist bei allen durch Schwemmholztransport gefähr deten Wildbächen, auf eine risiko-mindernde forstliche Bewirt schaftung hinzuwirken.

Im Praxisleitfaden Wildholz (Interpraevent, 2013) wird auf eine risikomindernde forstliche Bewirt schaftung hingewiesen, da diese das Schwemmholzpotential um bis zu 50 % vermindern kann. Weitere Grundlagenstu-dien für das Wildholzmanagement befinden sich in Ausarbeitung.

Für das Erkennen lokaler Gefahrenherde wurde ein Kurs zur Ausbildung von Wildbachaufsehern (ÖWAV) erfolgreich etabliert.

Im Bereich der Ökologie wurde ein räumlich differenziertes Vegetationsmanagement vorgeschlagen und dort auch diskutiert.

Exemplarisch sei hier der Umgang mit Totholz im Bereich der Bundesflüsse (Verantwortungsbereich via-donau) dargestellt: „Trotz aller Bemühungen hat sich die Situation von Altbäumen und stehendem Totholz auf von viadonau verwalteten Flächen verschlechtert, da der Verkehrssicherheit von Wegen und der Haftung des Wegehalters gesellschaftlich immer mehr Bedeutung zugemessen wird. Daher durchläuft viadonau mo-mentan einen Begutachtungsprozess aller etwaigen Gefahrenbäume durch externe Gutachter, das Ergebnis wird eine deutliche Verringerung von Altbäumen auf von viadonau verwalteten Flächen sein. Totholzakku-mulationen in flussbegleitenden Auwäldern werden nur in den seltensten Fällen entfernt. Sollte die Gefahr bestehen, dass die Akkumulationen wieder mobilisiert werden und dann zu Verklausungen führen, werden sie zerkleinert. Stehendes und liegendes Totholz an Land wird bei beengter räumlicher Situation entfernt. In manchen Fällen durchlaufen Baumpersönlichkeiten/Altbäume einer viadonau internen Beurteilung, die oft zu einer Kompromisslösung wie Kronenschnitt führt. Totholz, das vom Ufer ins Wasser ragt, wird nur sehr untergeordnet geduldet, da es in die Schifffahrtsrinne gelangen könnte. An March und Thaya sind solche Sonderstrukturen möglich, in seltenen Fällen werden an Donau und March Totholzstrukturen mittels Hanf-seilen verankert. Die entstehenden strömungsberuhigten Bereiche und Kehrströmungen stellen Habitate für Jungfische dar.“

Eine besondere Beachtung finden hierbei Biberbäume und Biberbauten: „Der Umgang mit gefällten Biber-bäumen erfolgt bei viadonau in Abstimmung mit den Wiener, NÖ und OÖ Biberbeauftragten. Grundsätzlich werden die vom Biber gefällten Nahrungsbäume so lange liegen gelassen, bis Rinde und Knospen abgenagt sind, damit es nicht aus Nahrungsmangel kurzfristig zu weiteren Fällungen kommt. Dann werden störende Bäume entfernt, die anderen verbleiben als liegendes Totholz. Nur im städtischen Bereich (v.a. Donauka-nal) werden Bäume durch Biberschutzgitter vor dem Zugriff des Bibers geschützt. Biberburgen sind an der Donau (Hauptstrom) kein Thema, viadonau Zuständigkeiten werden von den Biberburgen in Marchzubrin-gerbächen berührt. Diese verklausen die Durchlassbauwerke bei Hochwasserschutzdämmen und müssen daher in unregelmäßigen Abständen (Gefahr im Verzug in Hochwassersituationen) geräumt werden.“

Page 27: FLOODRISK E(valuierung) - umweltbundesamt.at fileGEOMORPHOLOGIE Erstellt von: Helmut Habersack Bernhard Schober Daniel Haspel BOKU Universität für Bodenkultur Wien WAU Department

27

GEOMORPHOLOGIE | tHEMENBLOCK: SCHWEMM- UND tOtHOLZ

ZIELERFÜLLUNG

5Umsetzung noch nicht begonnen

4Umsetzung begonnen

3teilweise

Umsetzung

2Gute Umsetzung

1Sehr gute

Umsetzung

1 Sehr gute Umsetzung: vollständig / nahezu vollständig umgesetzt 2 Gute Umsetzung: in wesentlichen Teilen umgesetzt 3 Teilweise Umsetzung - weiterer Handlungsbedarf gegeben 4 Umsetzung in die Wege geleitet / in geringem Umfang umgesetzt: in strategischen/wesentlichen Berei-

chen / noch wesentlicher Handlungsbedarf gegeben 5 Umsetzung noch nicht begonnen / keine Umsetzung x Umsetzung nicht mehr relevant

5.1.2 B-ZU WELCHEN VERÄNDERUNGEN HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSEREREIG-NISSE IN IHREM SEKtOR/FACHBEREICH IN BEZUG AUF DAS INtEGRIERtE HOCHWAS-SERMANAGEMENT GEFÜHRT?

Die Bedeutung der Vegetation für die Geomorphologie zeigte sich bei den Hochwässern 2002, 2005 aber auch 2013. Einerseits ist z.B. die Stabilisierungsfunktion von Uferböschungen zu nennen, andererseits das Gefährdungspotenzial von bei Hochwasser mobilisierter Vegetation bei z.B. Verklausungen von Brücken. Es ist selbstverständlich, dass Vegetation im Abflussraum unserer Gewässer eine wichtige ökologische Funktion erfüllt und daher bei Maßnahmen des Hochwassermanagements in diesem Kontext zu berücksichtigen ist.

Ein integrales Wildholzmanagement ist in Teilen umgesetzt, Verbesserungspotenziale bestehen im Bereich der Räumung von Wildbächen.

5.1.3 C-HABEN DIE VERGANGENEN HOCHWASSEREREIGNISSE AUS IHRER SICHT SEKTOR ÜBERGREIFEND IN BEZUG AUF INTEGRIERTES HOCHWASSERMANAGEMENT ZU VER-ÄNDERUNGEN GEFÜHRT?

Siehe oben.

5.1.4 D-WELCHER UNtERSUCHUNGS- UND HANDLUNGSBEDARF BEStEHt AUS IHRER SICHt NOCH (IMMER)?

Die Beschäftigung mit den Schwemm-, Wildholz- und Totholztransportprozessen, besonders in Wechselwir-kung mit Hochwässern, nimmt in den letzten Jahren stark zu. Das beginnt mit der Erosion, dem Eintrag ins Gewässer über den Transfer in Wechselwirkung mit Bauwerken bis zur Ablagerung und Remobilisierung. Dazu werden (halb)automatisierte Monitoringmethoden entwickelt (z.B. mit Kameras und Auswertesoft-ware), im Labor Untersuchungen gemacht. Es besteht noch weiterer Untersuchungsbedarf um diese Aussa-gen in für die Planung verwendbare Berechnungsverfahren und eventuell –modelle übertragen zu können. Diese sollten eine Grundlage sein um mit der Ökologie (sowohl terrestrisch als auch auf das Gewässer bezo-gen) abgestimmte, gewässerspezifische Wildholzmanagementkonzepte zu entwickeln.

Ein räumlich differenziertes Vegetationsmanagement sollte im Bereich der Flüsse hinsichtlich der möglichen Umsetzbarkeit an Pilotstrecken überprüft werden.

Nachholbedarf besteht weiters bei den rechtlichen Grundlagen sowie der praktischen Ausübung der schutz-funktionalen Forstwirtschaft in Wildbacheinzugsgebieten.