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Fluglärmbelastung(-belästigung) durch Maximalschallpegel
Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Vortrag anlässlich der Tagung des „Landesfachausschusses Flughafen“ der
CDUam 29. 5. 2012
in Potsdam
eine kritische Auseinandersetzungmit gegenwärtig versuchten Fehlinterpretationen
des Planfeststellungsbeschlusses BBI/BERsowie mit dem offensichtlichen Betrugsversuch der FBB
mit Hilfe eines „Klarstellungsantrags“ den Planfeststellungsbeschluss ändern zu wollen
Fluglärmbelastung(-belästigung) durch Maximalschallpegel
Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Die Belastung (Belästigung) durch Fluglärm wird
- neben anderen, nichtakustischen Moderatoren, die das Lärmempfinden beeinflussen –
durch zwei akustische Kenngrößen bestimmt:
1. durch einen Dauerschallpegel, bzw.
2. durch hohe, relativ lange dauernde Momentanschallpegel,die sich durch ihre Maximalschallpegel und die
Häufigkeit ihres Auftretens charakterisieren lassen.
Fluglärmbelastung(-belästigung) durch Maximalschallpegel
Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Dauerschallpegel
stellen eine logarithmisch bewertete akustische Kenngröße dar, die ein Maß für die über einen bestimmten
Beobachtungszeitraum akumulierte Schallenergie aller Lärmereignisse, d.h. ein
Maß für die mittlere Schallintensität ist.
Sie liegen bei Fluglärm einer hohen Flugbewegungsdichte, wie sie etwa am künftigen Flughafen BBI/BER geplant ist,
weit unterhalb der höchsten Maximalschallpegel.
Der Pegelunterschied beträgt bis zu ca. 30 dB(A).
Fluglärmbelastung(-belästigung) durch Maximalschallpegel
Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Darüber hinaus ist zu bedenken, dass auch bei Fluglärm dieser Dauerschallpegel ein eindeutiges Maß für die unterschiedlichsten Arten der Lärmbelastung
ist; aber hier in Folge der zeitlichen Spezifik des Fluglärmsnicht bewusst wahrgenommen werden kann.
Er ist im Vergleich mit den Maximalschallpegeln „nicht hörbar“, verrichtet aber unbewusst im Organismus seine
gesundheitsschädigenden Wirkungen in kumulativer Art und Weise z.B. durch
Störung des Immunsystems und Hormonhaushalts vergleichbar mit einer Strahlungsdosis
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Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Momentanschallpegel
werden speziell bei Fluglärm bewusst als Belästigung, wahrgenommen, wenn sieoberhalb einer Schwelle,
eines Schallpegel-Grenzwertes auftreten und diesen mit einer bestimmten
Dauer und Häufigkeit erreichen oder bis zu einem Maximalwert überschreiten,
wobei die Höhe dieser Überschreitung keine Rolle spielt.
Fluglärmbelastung(-belästigung) durch Maximalschallpegel
Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Zur Kennzeichnung derartiger Ereignisse wird in der Lärmphysik hieraus ein akustischer Kennwert abgeleitet, der als
NAT-Wert (Number about threshold - Anzahl der Schwellwertüberschreitungen) bezeichnet wird:
NAT(55dB(A))T = N
bedeutet, dass der Schwellenwert 55 dB(A) am Tage maximal N mal erreicht oder überschritten wird bzw. werden darf.
Das gilt für einen einzelnen Tag mit seinen 16 Stunden aber auch für einen Zeitraum von vielen Tagen (z.B. einer Woche, eines
Monats bzw. die sechs verkehrsreichsten Monate),wobei bei mehr als einem Tag auf Durchschnittswerte
übergegangen wird.
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Bild 1: Häufigkeitsverteilung der 100 Flugereignisse
Angenommen, dass in einem Untersuchungszeitraum von 1 Tag (16 Stunden) an einem bestimmten Immissionsort
(z.B. einer Fluglärmmessstelle) 100 Flugbewegungenmit Maximalschallpegeln zwischen 50 und 70 dB(A) erfasst
worden sind:
Das soll jetzt an konkreten Beispielen etwas anschaulich gezeigt werden:
Fluglärmbelastung(-belästigung) durch Maximalschallpegel
Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Durch Aufsummieren aller Überschreitungen (Pegel-Häufigkeitswerte),
beginnend bei den höchsten Pegeln, bis zum gewünschten Schwellenwert, hier z.B 66 dB(A),
ergibt sich für die
Anzahl N der Einzel-Maximalpegel = N(70) + N(69) + N(68) + N(67) + N(66)ein NAT-Wert: NAT(66) = 1 + 0 + 4 + 0 + 2 = 7
Die Summenhäufigkeit (Überschreitungshäufigkeit) beträgt für Lmax = 65 dB(A) NAT(65) = 14
Fluglärmbelastung(-belästigung) durch Maximalschallpegel
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Man erhält durch graphische Darstellung eine Summenhäufigkeitsfunktion (siehe Bild 2):
Bild 2: Darstellung der Summenhäufigkeit (Überschreitungshäufigkeit) der Häufigkeitsverteilung aus Bild 1
.und erkennt auch hier wieder einfach die bereits vorher genann-
ten NAT-Werte, speziell NAT(65) = 14 und z.B. NAT(50) = 100, was im letzten Beispiel besagt, dass alle 100 Ereignisse den
Pegel 50 dB(A) erreichen bzw. überschreiten.
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Durchschnittliche MaximalpegelNehmen wir vereinfachend an, dass die gleiche
Häufigkeitsverteilung aus Bild 1 jetzt für einen Zeitraum von 10 Tagen gültig sein soll.
Bild 3: Darstellung der Häufigkeitsverteilung für die Maximalschallpegel, die an 10 Tagen am Immissionsort gemessen bzw, erwartet werden.
Dieses Bild 3 sieht (vereinfachend) formal genau wie Bild 1 aus aber es sagt jetzt etwas über eine Pegelhäufigkeit über 10 Tage aus
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Dadurch treten auch rechnerisch nicht ganzzahlige Häufigkeitswerte auf.
Bild 4: Durchschnittliche Häufigkeitsverteilung der Maxjmalschallpegel an einem von 10 Tagen
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Die bis zu 70 dB(A) auftretenden seltenen 7 höchsten Maximalschallpegel
„gehen“ bei der Durchschnittsbetrachtung „verloren“, weil erst bei 65 dB(A) der Wert 1 erreicht bzw. überschritten ist.
Die durchschnittliche Überschreitung des Maximalpegels wird aber ganzzahlig! angegeben –
d.h. die durchschnittliche Maximalpegel-Überschreitungshäufigkeit
beträgt hier für 70 dB(A) = 0
und für 65 dB(A) = 1, für 64 dB(A) immer noch = 1
und erst für 63 dB(A) dann = 2 !
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Bild 5 zeigt jetzt die veränderte Summenhäufigkeitsverteilung
Bild 5: Darstellung der Umwandlung der ursprünglichen Summenhäufigkeitsfunktion (rot) in die neue (mit durch die Zahl der Tage, 10 dividierten Einzelhäufigkeiten veränderte) Summenhäufigkeitsfunktion des Durchschnittstages (blau)
Man erhält jetzt NAT(65) = 1 und z.B. NAT(59) = 6Fazit: Bei der Durchschnittsbetrachtung verlagern sich also
grundsätzlich die maßgebenden Schwellenwerte zu geringeren Werten (blau)
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Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
2009Tageswerte
Bild 6: Maximalschallpegel-Häufigkeits- (violett) und Summenhäufigkeits-Verteilung (cyan) an der Messstelle 2 in Bohnsdorf
Ein aktuelles reales Beispiel zeigt dieMaximalschallpegel-Häufigkeits- und Summenhäufigkeits-
Verteilung in Bohnsdorf, 2009
Nges = 12963 | 72,1 Lmaxmax = 88,9 dB(A), Leq = 50,2 dB(A) 1 x 80,4 dB(A), 6 x 78,0 dB(A)
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Zwischen den
seltenen höchsten Maximalschallpegeln im Bereich Lmaxmax = 88,9 dB(A)
und dem
durchschnittlich 1mal pro Tag auftretenden Pegel Lmax = 80,4 dB(A), also: NAT(80) = 1,
liegen 8,5 dB(A), in einem Intervall, in dem sich weiterhin noch
bis zu 179 Flugereignisse befinden.
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Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Die Berechnungenerfolgten
mit verfügbaren DES-Daten für den
Flugzeugmix auf „geraden Flugrouten“
gemäßPlanergänzung
mit Hilfe der Festlegungen in der
AzB2008für den Standort
Bohnsdorf, MST 2
Bild 7: Berechnete Häufigkeits- und Summenhäufigkeits-Verteilung der Maximalschallpegel an der Messstelle 2 im Prognosejahr 20XX (Tag) Häufigkeitsverteilung: gelb: nur Starts; cyan: nur Landungen; grün: Starts und Landungen
Summen-(Überschreitungs-)Häufigkeit: rot. Alle Tages-Flugbewegungen NTges = 178200 | 990 im Durchschnitt
Für das Jahr 20XX gelten laut Planfeststellungsbeschluss für den Durchschnittstag der sechs verkehrsreichsten Monate
ca, 1080 Flugbewegungen, davon ca. 990 Tages-Flugbewegungen,
d.h. auf jeder Piste sind ca. 250 Flugbewegungen in jeder Betriebsrichtung zu erwarten !
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Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Man erhält: Maximalpegel Lmaxmax = 96,2 dB(A),
Dauerschallpegel Leq = 64,8 dB(A) Maximalpegel-Überschreitungen z.B. 1 x 89,0 dB(A),
6 x 85,1 dB(A)
Hierbei gehen bei der Betrachtung der Durchschnittswerte bis zu 179 Flugbewegungen
mit Maximalschallpegeln zwischen 96 und 89 dB(A)
verloren !
Fluglärmbelastung(-belästigung) durch Maximalschallpegel
Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Festlegungen
im Planfeststellungsbeschluss (Teil A, S. 105) heißt es eindeutig:
„dass bei geschlossenen Fenstern am Tage im Rauminneren keine A-bewerteten Maximalschallpegel oberhalb von 55 dB(A)
auftreten dürfen“.Daraus folgt ebenfalls eindeutig,
dass der durch die notwendige Schallpegeldifferenz außen/innen bestimmte und durch eine sinnvolle Schalldämmung zulässige,
höchste, maßgebende Außen-Maximalschallpegel in den sechs verkehrsreichsten Monaten nicht überschritten werden darf.
Die Worte „keine“ und „nicht“ sind hier demzufolge als Synonyme anzusehen und „nicht verhandelbar“ !
Fluglärmbelastung(-belästigung) durch Maximalschallpegel
Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Auf der Seite 562 im Teil C wird weiter festgestellt,
„dass die Nichtüberschreitung des Innenwertes Lmax von 55 dB(A) ein von der Planung und Rechtsprechung
anerkannter Wert sei“.
Auf den Seiten 564, 578, 626 und an mehr als 50 weiteren Stellen (Untersuchungen von Prof. Geske)
wird ausdrücklich wiederholt,
„dass Maximalpegel im Raum 55 dB(A) nicht überschreiten dürfen.“
Fluglärmbelastung(-belästigung) durch Maximalschallpegel
Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Hier wird auch wieder „nicht“ geschrieben und „kein“ gemeint,und zwar absolut,
und hier steht kein Wort von „durchschnittlich ein“.
Hier steht auch nicht:„durchschnittlich weniger als einmal“
denn durchschnittlich weniger als einmal ist nicht gleich keinmal !
Fluglärmbelastung(-belästigung) durch Maximalschallpegel
Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Selbst dann, wenn im Planfeststellungsbeschluss auf der Seite 626
ein einziges Mal in diesem fast 1200 Seiten starken Dokument steht:
„Zur Gewährleistung einer ungestörten Kommunikation ......dürfen tagsüber (6 bis 22 Uhr) im Inneren von Wohnräumen...regelmäßig keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als
55 dB(A) auftreten.“,dann bedeutet „regelmäßig keine...“ unmissverständlich :
„in der Regel keine...“,
also schlimmstenfalls: „ausnahmsweise mal einige...“ - - -
Fluglärmbelastung(-belästigung) durch Maximalschallpegel
Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
und nicht, wie von der FBS bzw. FBB bzw. auch vom MIL interpretiert:
„bis zu sechs derartige Pegelüberschreitungen an durchschnittlich jedem Tag
der sechs verkehrsreichsten Monate“
sollen zulässig sein und sind von den Betroffenen hinzunehmen,
weil dadurch angeblich nachweisbar dieKommunikation nicht beeinträchtigt wird,
da der dafür maßgebende Grenzwert für den Dauerschallpegel 45 dB(A)
noch lange nicht erreicht wird (Dr. Isermann, DLR, 2011)
Fluglärmbelastung(-belästigung) durch Maximalschallpegel
Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Vorgehensweise der FBS/FBB
In den KEVs werden durch die FBS die erforderlichen Schalldämmungen nicht „nach PFB“,
d.h. auf „keinen höheren Maximalpegel als 55 dB(A) in den Wohnräumen“ abgestellt,
sondern es wird versucht, den notwendigen Aufwand und damit die Kosten für die Schalldämmungsmaßnahmen
durch das Dulden der Isermannschen Vorschläge zu minimieren,
indem bis zu„6 Überschreitungen des festgelegten Grenzwertes 55 dB(A)“
zu Ungunsten und Lasten der Betroffenen zugelassen werden sollen.
Fluglärmbelastung(-belästigung) durch Maximalschallpegel
Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Der Schaden, der durch die so verursachte, generelle
Minimierung des erforderlichen Schutzziels für alle Flughafenanwohner
entsteht, beläuft sich entsprechend Nachrechnungen an 26 Objekten in den Schallschutzzonen in Bohnsdorf
auf durchschnittlich 11 dB(A) von der FBS zu gering angesetzten Tages-Außenpegeln mit einer Spanne von 7 – 16 dB(A) Entsprechender finanzieller und gesundheitlicher
Schaden entsteht durch die dadurch bedingten minderwertigen „Schallschutzmaßnahmen“
Fluglärmbelastung(-belästigung) durch Maximalschallpegel
Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Modernster Flughafen Deutschlands ???
Die ganze Diskutiererei zwischen der FBS/FBB- u.a. vertreten durch Herrn Prof. Schwarz und den Vertretern der Behörden des MIL- u.a. vertreten durch Herrn Bretschneider
mit den zu Recht aufgebrachten Flughafenanwohnern und BI’s
um die Festlegung anderer Bedingungen, als sie eindeutig genug im Planfeststellungsbeschluss
und den dazugehörenden Gerichtsurteilen festgeschrieben sind,
muss daher von den Betroffenen als Wissenschaftsklitterung,
aufgefasst werden.
Fluglärmbelastung(-belästigung) durch Maximalschallpegel
Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Man versucht hier auf groteske Art und Weise
- zu Lasten der Betroffenen und- zum Vorteil der Luftverkehrslobby
neue mathematische Bedingungen, Regeln und Methoden zu erfinden,
um das ohnehin zweifelhafte Schallschutzprogramm
mit geringstem Aufwand über die Runden zu bringen.
Fluglärmbelastung(-belästigung) durch Maximalschallpegel
Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Die Mathematik besagt eindeutig:
„keine Überschreitung“ heißt für den Innenraum unzweifelhaft
NAT(Lmax ≥ 55dB(A)) = 0 !!!!!!!
und ist nicht durch eine von Herrn Bretschneider erfundene Bedingung
„... durchschnittlich weniger als einmal an jedem Tag der 180 Tage der sechs verkehrsreichsten Monate“
NAT(55 dB(A) < 1
zu ersetzen,
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denn zwischen beiden Bedingungen können
bis zu 179 Flugereignisse mit Maximalschallpegeln liegen, die den Innenraumpegel von
55 dB(A) erreichen oder – beliebig hoch – überschreiten,
wobei hier in der Regel Überschreitungen von mehr als 10 dB(A)
keine Ausnahme bilden.
Fluglärmbelastung(-belästigung) durch Maximalschallpegel
Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Nun meldet Herr Prof. Schwarz Klärungsbedarf für die im Planfeststellungsbeschluss eindeutig definierten und de facto nicht deutungserheblichen Bedingungen an und meint
gar, dass doch durch
NAT(55 dB(A)) = 6,
also durchschnittlich 6 Überschreitungen pro Tag die notwendigen Bedingungen erfüllt wären,
denn in der Nacht würden ja auch 6 Überschreitungen zugelassen werden.
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Herr Prof. Schwarz versucht also mit völlig absurder,unwissenschaftlicher, daher auch unzulässiger
Argumentation die Planfeststellungs-Behörde zu veranlassen,den Planfeststellungsbeschluss auszuhebeln,
zu seinen Gunsten zu korrigieren, um die derzeitige Schallschutzfarce so billig, wie möglich
gestalten zu können – natürlich eindeutig
zu Lasten und zum Schaden der Betroffenen.
Fluglärmbelastung(-belästigung) durch Maximalschallpegel
Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Wenn es um die Rechte der Bürger geht, dann gelten streng die gesetzlichen und planfestgestellten Regeln.
Wenn es aber um die Pflichten des Flughafenbetreibers geht, dann versucht man ganz schnell einmal die bestehenden Regeln
zu umgehen bzw. auf die eigenen Interessen zuschneiden zu lassen.
Fluglärmbelastung(-belästigung) durch Maximalschallpegel
Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Ganz abgesehen davon, muss hier noch festgestellt werden, dass – ohne weitere Ausführungen – der von Prof. Schwarz
vorgenommene
Vergleich der Tages- mit den Nachtwerten –
dass in der Nacht ja auch 6 Überschreitungen des Pegels am Ohr des Schläfers von 55 dB(A) zulässig sind,
wissenschaftlich unzulässig, daher also unsinnig ist, denn für die Tageszeit herrschen im Vergleich mit der
Nachtzeit lärmphysikalisch und lärmphysiologisch völlig andere, nicht miteinander vergleichbare Randbedingungen z.B. in Form
völlig anderer Grenzwerte, Wichtungen für Lärmpegel und Befindlichkeiten der betroffenen Menschen.
Fluglärmbelastung(-belästigung) durch Maximalschallpegel
Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Als sehr grotesk mutet es abschließend schon an, wenn kürzlich vom Schallschutzteam der FBS
als Antwort auf Einspruchs- und Beschwerdeschreiben der von untauglichen Schallschutzmaßnahmen betroffenen Bürger
ein „Standardrundschreiben“ verteilt wurde,
das wiederum die alten, unsinnigen Behauptungen und
Fehlinterpretationen des Planfeststellungsbeschlusses zur Maximalpegelproblematik
langatmig falsch behandelt,ohne aber auf die in den Einspruchs- und
Beschwerdeschreiben angesprochenen Sachverhalte, Probleme und Fragen einzugehen.
Fluglärmbelastung(-belästigung) durch Maximalschallpegel
Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Dieses unqualifizierte, bürgerfeindliche, ja dummdreiste Verhalten offizieller Stellen des Flughafenbetreibers ist
so nicht mehr zu überbieten und nicht mehr hinzunehmen!,
charakterisiert aber eindeutig die Gesamteinstellung der Verantwortlichen zur Einhaltung von Recht und Gesetz und
den Umgang mit durch ihre Machenschaften schwer geschädigten Menschen im Flughafenumland.
Fluglärmbelastung(-belästigung) durch Maximalschallpegel
Prof. Dr.-Ing. habil. Erhard Augustin
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit !
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!