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Das Passwort des Toten fehlt Haben Sie schon einmal versucht, das Facebook- oder Google-Profil eines verstorbenen Angehörigen zu löschen? Das materielle Erbe ist meist geregelt – doch was geschieht mit den Daten eines Verstorbenen? Foto: Chris Hoare (Gallery Stock) Geschätzte 4000 Schweizer Facebook-Nutzer sind letztes Jahr verstorben. Grund ist nicht etwa eine Seuche, die Nutzer des sozialen Netzwerks heimsuchen würde, sondern die schlichte Tatsache, dass Facebook (FB 74.63 -1.75%) mittlerweile in allen Altersschichten Fuss gefasst hat. 3,4 Millionen aktive Mitglieder hat das Freundenetzwerk hierzulande. Die Zahl führt es vor Augen: Der Tod von Nutzern wird für Onlinedienste zunehmend zum Thema. Angehörige sind immer öfter damit konfrontiert, dass das Leben von Verstorbenen sich mindestens zum Teil online abgespielt hat. Früher gingen Briefe und Familienalben ganz automatisch in den Besitz der Erben über. Heute verteilen sich Fotos, Nachrichten, niedergeschriebene Gedanken oder sogar offizielle Dokumente zunehmend auf einen Wust an Onlinekonten: E-Mail-Accounts, Fotodienste, Cloudspeicher, Messenger und so weiter. Diese Tatsache dürfte nachhaltig verändern, wie unser Andenken an Verstorbene sich künftig gestaltet. Schliesslich liefern wir der Nachwelt heute detailliertere Chroniken unseres Lebens als jemals zuvor. Dass Daten ihre Nutzer überleben, ist für eine Mehrzahl zwar noch kein Thema. Doch auch wen sein Vermächtnis im Grunde nicht kümmert, hat gegenüber seinen Angehörigen gewisse Verpflichtungen. Das Problem dabei: Die Möglichkeiten, digitale

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Das Passwort des Toten fehltHaben Sie schon einmal versucht, das Facebook- oder Google-Profil eines verstorbenen Angehörigen zu löschen?

Das materielle Erbe ist meist geregelt – doch was geschieht mit den Daten eines Verstorbenen? Foto: Chris Hoare (Gallery Stock)Geschätzte 4000 Schweizer Facebook-Nutzer sind letztes Jahr verstorben. Grund ist nicht etwa eine Seuche, die Nutzer des sozialen Netzwerks heimsuchen würde, sondern die schlichte Tatsache, dass Facebook (FB 74.63 -1.75%) mittlerweile in allen Altersschichten Fuss gefasst hat. 3,4 Millionen aktive Mitglieder hat das Freundenetzwerk hierzulande. Die Zahl führt es vor Augen: Der Tod von Nutzern wird für Onlinedienste zunehmend zum Thema. Angehörige sind immer öfter damit konfrontiert, dass das Leben von Verstorbenen sich mindestens zum Teil online abgespielt hat. Früher gingen Briefe und Familienalben ganz automatisch in den Besitz der Erben über. Heute verteilen sich Fotos, Nachrichten, niedergeschriebene Gedanken oder sogar offizielle Dokumente zunehmend auf einen Wust an Onlinekonten: E-Mail-Accounts, Fotodienste, Cloudspeicher, Messenger und so weiter. Diese Tatsache dürfte nachhaltig verändern, wie unser Andenken an Verstorbene sich künftig gestaltet. Schliesslich liefern wir der Nachwelt heute detailliertere Chroniken unseres Lebens als jemals zuvor.Dass Daten ihre Nutzer überleben, ist für eine Mehrzahl zwar noch kein Thema. Doch auch wen sein Vermächtnis im Grunde nicht kümmert, hat gegenüber seinen Angehörigen gewisse Verpflichtungen. Das Problem dabei: Die Möglichkeiten, digitale Hinterlassenschaften zu ordnen und zu vererben sind bislang sehr begrenzt. Den Angehörigen fehlen in der Regel nicht nur die nötigen Passwörter, meist werden sie noch nicht einmal wissen, wo im Internet sich Daten eines Verstorbenen angesammelt haben und auf welchen Plattformen dieser aktiv war.E-Mail aus dem JenseitsDas Problem hat Handlungsbedarf für die Onlinedienste geschaffen. Als einer der ersten Anbieter hat Google reagiert. Seit vergangenem Jahr kennt das Unternehmen den euphemistisch benannten «Konto-Inaktivitätsmanager». Er lässt Google-Nutzer festlegen, was mit ihren Daten passiert, wenn ihr Konto länger nicht mehr aufgerufen wird. Nach einer Wartefrist von drei bis zwölf Monaten treten vorher festgelegte Automatismen ein. Auf Wunsch löscht Google die Daten oder gibt bis zu zehn Vertrauenspersonen des Toten Zugriff darauf. Auch Facebook hat reagiert und den «Gedenkzustand» eingeführt, der auf Wunsch von Angehörigen aktiviert wird. Dieser

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friert das Konto eines Toten gewissermassen ein. Es gibt fortan keine Geburtstagserinnerungen mehr, Freunde können Chronikeinträge der verstorbenen Person als «Erinnerungen» teilen. Der Onlinekonzern Yahoo geht in Japan einen eigenen, fast schon makaberen Weg: Zusätzlich zum Löschangebot können Nutzer Abschiedsnachrichten hinterlegen, die Yahoo im Todesfall automatisch versendet: Elektronische Botschaften aus dem Grab quasi.Obwohl also erste Anbieter von sich aus aktiv wurden: Google steht mit der Möglichkeit, Daten zu vererben, noch relativ allein da. In der Regel bieten Onlinedienste Angehörigen keine Hand bei digitalen Nachlässen. Kümmert sich eine Person nicht darum, was mit ihren Daten geschehen soll, bleiben Angehörige auf sich allein gestellt.Ohne Passwort geht nichtsKaum Hilfe bietet das aktuelle Erbrecht: Die rechtliche Situation für digitale Vererbung ist unübersichtlich und wenig einheitlich. Einzig, was auf einem physischen Datenträger lagert, geht ohne Weiteres in den Besitz der Angehörigen über. Clouddaten, Onlineprofile und dergleichen nicht. Aus diesem Grund raten Experten dazu, sich im Vorfeld Gedanken zum digitalen Nachlass zu machen. Nutzer tun insbesondere gut daran, in einem konventionellen Testament auch einen letzten Willen zum digitalen Selbst zu hinterlassen. Allein reicht das aber nicht, da Angehörige ohne Passwort ausgesperrt bleiben. Passwörter ohne Sicherheitsrisiken zu speichern und weiterzugeben, darauf haben sich Anbieter wie Passwordbox spezialisiert, welche diese Lücke schliessen und als Geschäftsfeld entdecken. Solches bietet auch der in Zürich beheimatete Dienst Securesafe. Er erlaubt die Vererbung von Onlinezugängen an Vertrauenspersonen. «Etwa ein Viertel unserer rund 600'000 Kunden nutzt diese Funktion», sagt Geschäftsführer Tobias Christen.Onlinedienste erschliessen zunehmend ältere Kundengruppen, Hinterlassenschaften dürften zum Thema werden. Damit es dereinst einheitliche Nachlasslösungen geben kann, müssen Kunden diese aber erst nachfragen. (Tages-Anzeiger)Nachgefragt«Die Übertragung ist heikel»

Elke Brucker-Kley ist Informatikspezialistin und Mitautorin der Studie «Sterben und Erben in der digitalen Welt» und Projektleiterin an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften.Haben Sie sich schon Gedanken zu Ihrem digitalen Vermächtnis gemacht?

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Ja. Ich nutze einen Dokumenten- und Passwortsafe. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass dies dabei hilft, über die Konten und Daten nachzudenken, auf die meine Angehörigen im Notfall Zugriff haben sollen.Google bietet die Möglichkeit, den Umgang mit Daten vorab zu regeln. Geht das bei allen Anbietern? Nein, gerade die Frage der Übertragung von Zugriffsrechten ist heikel. Oft würden Angehörige gerne Zugriff erhalten und vor einer Löschung Daten sichten. Aber das bietet bis dato kaum einer der grossen Dienste an und ist auch nicht immer im Sinne des Verstorbenen. Gibt es keinen Rechtsanspruch der Angehörigen auf diese Daten?Die meisten Daten, die wir heute im Internet hinterlassen, fallen unter das Persönlichkeitsrecht. Dieses endet jedoch mit dem Tod, da das Schweizer Recht grundsätzlich keinen postmortalen Persönlichkeitsschutz kennt. Was bedeutet das für Angehörige?Sie haben nach dem Tod der Person kaum rechtliche Hebel, um Zugriff auf diese Inhalte zu verlangen. Ausnahmen sind der Andenkenschutz und urheberrechtlich geschützte digitale Güter. Wie geht man am besten vor?Die wirksamste Lösung liegt darin, sich zu Lebzeiten um die Daten im digitalen Alltag zu kümmern. Internetnutzer haben die Möglichkeit, ein Mindestmass an Kontrolle über die eigenen Daten zu behalten. Dazu gehört, mit Daten zu geizen und ungenutzte Konten zu löschen. Will man den digitalen Nachlass bewusst regeln, muss man ihn transparent machen und den Zugriff für die Hinterbliebenen ermöglichen.Was schlagen Sie vor?Strenge Formvorschriften erlauben in der Schweiz noch keine formgültige digitale Nachlassplanung. Dennoch kann man Anordnungen für den digitalen Nachlass in einem Testament verankern, um die Wahrscheinlichkeit der Durchsetzbarkeit zu erhöhen. Wie kann man selbst den Zugriff ermöglichen?Dabei helfen digitale Vererbungsdienste oder Internetsafes mit Vererbungsmechanismus. Eine Vertrauensperson kann mit einem Aktivierungscode die Vererbung in Gang setzen und Begünstigten Zugriff auf Dokumente und Passwörter geben. Neben Online-Identitäten gibt es auch gekaufte digitale Güter. Was passiert mit einer Musikibliothek?Bei Musiksammlungen ist es ratsam, sie nicht nur in der Cloud, sondern auch auf einem physischen Gerät zu sichern, das Teil der Nachlassmasse ist. Das ist neben der Hinterlegung der Zugriffsdaten der einfachste Weg, solche Dinge vererbbar zu machen.Woran liegt das?Der Knackpunkt ist die Übertragung des Zugriffs. Teilen ist in der digitalen Welt nicht immer gewünscht. Viele kommerzielle Anbieter schliessen den Übertrag des Zugriffs explizit aus. Ob diese Klauseln standhalten, ist rechtlich aber noch nicht abschliessend geregelt. (Mit Elke Brucker-Kley sprach Jan Rothenberger)Spezielle FormatvorlagenAufzählungAufzählung erste EbeneAufzählung zweite EbeneAufzählung dritte EbeneNummerierungNummerierung erste EbeneNummerierung zweite EbeneNummerierung dritte EbeneTabellen

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