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Formular 1.1 – Antrag auf Genehmigung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Stand 01/18 Angaben zum Antragsteller Arbeitsstätten-Nr. 1 8290552 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: 2 Firma BASF SE Telefon 0621/60-0 Postanschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Carl-Bosch-Straße 38, 67063 Ludwigshafen am Rhein Antragsdatum 09.07.2019 Angaben zum Anlagenbetreiber, falls nicht identisch mit dem Antragsteller Firma Telefon Postanschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Antragsdatum Anlagen-Nr. (1) 36.01 Bau-Nr. N800 Bezeichnung und Zweck der Anlage (2) Rückstandsverbrennungsanlage Nr. Anhang 1/2 der 4. BImSchV 8.1.1.1 GE, 8.12.1.1 GE Nr. Anhang 1 Teil 2 zum TEHG --- Nr./Spalte Anlage 1 zum UVPG 8.1.1.1 Kapazität der Gesamtanlage (3) 430.000 Nm³/h Rauchgas trocken 2 zutreffende BVT-Schlussfolgerungen/sektorale Verwaltungsvorschrift WI Waste Incineration Nr. Anhang 1 der PRTR-VO 5.a Wesentliche Änderung/Teilgenehmigung Bezeichnung und Zweck des Vorhabens (4) Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungs- anlage mit Tanklager und Entleerstellen Betr. Bauten: N 800, N814, N815, N901, N902, N905 Kapazität der Anlage/des Anlagenteils vor Änderung (3.1) 370.000 Nm³/h Rauchgas trocken 2 Kapazität der Anlage/des Anlagenteils nach Änderung (3.2) 430.000 Nm³/h Rauchgas trocken 3 Standort der Anlage ortsfeste Anlage ortsveränderliche Anlage (5) Bezeichnung des Werks, in dem die Anlage errichtet werden soll BASF SE – Werk Ludwigshafen PLZ, Ort 67056 Ludwigshafen Straße, Haus-Nr. Carl-Bosch-Straße 38 Ortsteil/Gemarkung Oppau (N8xx), Friesenheim (N9xx) Flur --- Flurstück 4003/48 (N8xx), 2539/26 (N9xx) Gesamtkosten (einschließlich Mehrwertsteuer) der Anlage (EUR) davon Rohbauwert (EUR) Geplante Inbetriebnahme Monat Juni Jahr 2021 (1), (2) usw. Die hochgestellten Zahlen in Doppelklammer beziehen sich auf die „Erläuterungen zum Antrag und den Unterlagen (a) Wird, falls nicht bekannt, von der Behörde ausgefüllt. 1 Wird, falls nicht bekannt, von der Behörde ausgefüllt. 2 Anlehnend an Anhang 1 – Nr. 8.1.1.1 der 4. BImSchV lag der durchschnittliche Durchsatz der Bestandsanlage in Die Gesamtkapazität der Anlage ist technisch durch die Menge an Rauchgas limitiert. Der Durchsatz ist abhängig vom verbrannten Heizwert auf der Gesamtanlage. Daher ist dieser nicht pauschal anzugeben aber >> größer der definierten 10 t/d die zu einer Einstufung der Verfahrensart G und Anlage E gemäß Art. 10 der RL 2010/75/EU führen. 3 Die Kapazität des neuen Anlagenteils richtet sich nach einem definierten Musterabfall mit Heizwert und ergibt somit einen Durchsatz von

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Formular 1.1 – Antrag auf Genehmigung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Stand 01/18

Angaben zum Antragsteller Arbeitsstätten-Nr. 1 8290552 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: 2

Firma BASF SE Telefon 0621/60-0

Postanschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Carl-Bosch-Straße 38, 67063 Ludwigshafen am Rhein

Antragsdatum 09.07.2019

Angaben zum Anlagenbetreiber, falls nicht identisch mit dem Antragsteller Firma Telefon Postanschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Antragsdatum Anlagen-Nr. (1) 36.01 Bau-Nr. N800

Bezeichnung und Zweck der Anlage (2) Rückstandsverbrennungsanlage

Nr. Anhang 1/2 der 4. BImSchV 8.1.1.1 GE, 8.12.1.1 GE

Nr. Anhang 1 Teil 2 zum TEHG ---

Nr./Spalte Anlage 1 zum UVPG 8.1.1.1

Kapazität der Gesamtanlage (3) 430.000 Nm³/h Rauchgas trocken2

zutreffende BVT-Schlussfolgerungen/sektorale Verwaltungsvorschrift WI Waste Incineration

Nr. Anhang 1 der PRTR-VO 5.a

Wesentliche Änderung/Teilgenehmigung

Bezeichnung und Zweck des Vorhabens (4)

Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungs- anlage mit Tanklager und Entleerstellen

Betr. Bauten: N 800, N814, N815, N901, N902, N905

Kapazität der Anlage/des Anlagenteils vor Änderung (3.1) 370.000 Nm³/h Rauchgas trocken2

Kapazität der Anlage/des Anlagenteils nach Änderung (3.2) 430.000 Nm³/h Rauchgas trocken3

Standort der Anlage

☒ ortsfeste Anlage ☐ ortsveränderliche Anlage (5)

Bezeichnung des Werks, in dem die Anlage errichtet werden soll BASF SE – Werk Ludwigshafen

PLZ, Ort 67056 Ludwigshafen

Straße, Haus-Nr. Carl-Bosch-Straße 38

Ortsteil/Gemarkung Oppau (N8xx), Friesenheim (N9xx)

Flur ---

Flurstück 4003/48 (N8xx), 2539/26 (N9xx)

Gesamtkosten (einschließlich Mehrwertsteuer) der Anlage (EUR)

€ davon Rohbauwert (EUR)

€ Geplante Inbetriebnahme Monat Juni

Jahr 2021

(1), (2) usw. Die hochgestellten Zahlen in Doppelklammer beziehen sich auf die „Erläuterungen zum Antrag und den Unterlagen (a) Wird, falls nicht bekannt, von der Behörde ausgefüllt.

1 Wird, falls nicht bekannt, von der Behörde ausgefüllt. 2 Anlehnend an Anhang 1 – Nr. 8.1.1.1 der 4. BImSchV lag der durchschnittliche Durchsatz der Bestandsanlage in Die Gesamtkapazität der Anlage ist technisch durch die Menge an Rauchgas limitiert. Der Durchsatz ist abhängig vom verbrannten Heizwert auf der Gesamtanlage. Daher ist dieser nicht pauschal anzugeben aber >> größer der definierten 10 t/d die zu einer Einstufung der Verfahrensart G und Anlage E gemäß Art. 10 der RL 2010/75/EU führen. 3 Die Kapazität des neuen Anlagenteils richtet sich nach einem definierten Musterabfall mit Heizwert und ergibt somit einen Durchsatz von

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Formular 1.2

Stand 01/18 Seite 1 von 1

Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: 1

Es wird beantragt: in Verbindung mit:

☐ Neugenehmigung nach § 4 BImSchG ☐ § 16 Abs. 2 BImSchG

☒ Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG ☒ § 8a Abs. 1 BImSchG/Errichtung

☐ Änderungsgenehmigung nach § 16a BImSchG ☐ § 8a Abs. 3 BImSchG/Betrieb

☐ Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG ☐ § 19 BImSchG

☐ Vorbescheid nach § 9 BImSchG ☐ § 19 Abs. 3 BImSchG

☐ Genehmigung gemäß § 16 Abs. 4 BImSchG ☐ § 6 Abs. 2 BImSchG

Es wird Bezug genommen auf (6):

☐ Genehmigung/Anzeige nach § 67 Abs. 2 BImSchG vom

☒ Änderungsgenehmigung vom Bescheid vom 15.12.2017 Az. 89.30-Lu 50:314

☐ Anzeige nach § 15 Abs. 1/2a BImSchG vom

☐ Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG vom

☐ Vorbescheid nach § 9 Abs. 1 BImSchG vom

Folgende Genehmigungen/Erlaubnisse sollen gemäß § 13 BImSchG eingeschlossen werden:

☒ § 18 BetrSichV ☒ § 70 LBauO ☐ § 4 TEHG (Emissionsgenehmigung)

☐ § 58 WHG i.V.m. § 61 LWG (Indirekteinleiter-genehmigung)

☐ § 60 WHG i.V.m. § 62 LWG (Genehmigung von Abwasseranlagen)

☒ § 63 WHG (Eignungsfeststellung)

☐ § 17 SprengG (Genehmigung von Sprengstofflägern)

☒ §6 Abs. 6 17 BImSchV i.V.m. §24 17 BImSchV

Folgende Ausnahmen werden beantragt (7):

☐ § 3a Abs. 3 ArbStättV ☐

Behörde Antragsgegenstand

Rechtsverbindliche Unterschrift(en) des Vorhabenträgers Ludwigshafen, 18.09.2019

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Anlage 2 – Anlagen- und Betriebsbeschreibung Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: 1

Stand 04/19 Seite 1 von 43

Inhaltsverzeichnis

1 Antragsgegenstand ........................................................................................... 3 1.1 Antrag gemäß § 16 BImSchG ..................................................................... 4 1.2 Antrag gemäß § 8a BImSchG ..................................................................... 5 1.3 Genehmigung gemäß § 70 LBauO ............................................................. 5 1.4 Eignungsfeststellung gem. § 63 WHG ........................................................ 6 1.5 Erlaubnis gem. § 18 BetrSichV ................................................................... 6 1.6 Ausnahmegenehmigung nach § 6 (6) der 17. BImSchV ............................. 6

2 Feststellung der UVP-Pflicht ............................................................................. 7

3 Bewertung der im Betriebsbereich durchgeführten Änderungen auf Auswirkungen auf die Nachbarschaft ................................................................ 9

4 Berücksichtigung der BVT-Merkblätter ............................................................ 10

5 Erstellung des Ausgangszustandsberichts ...................................................... 10

6 Herkunft der Einsatzstoffe ............................................................................... 11

7 Verfahrensübersicht ........................................................................................ 13

8 Verfahrensbeschreibung ................................................................................. 13 8.1 Anlagenbestandteile der Rückstandsverbrennungsanlage ....................... 15 8.1.1 Brenner- und Rückstandsverteilerstation (siehe Fließbild 3) .................... 16

8.1.2 Verbrennungsluftventilator – V 2900 (siehe Fließbild 2) ........................... 17

8.1.3 Dampferzeuger – W 2920 (siehe Fließbild 2) ........................................... 17

8.1.4 Dampftrommel - B 2930 (siehe Fließbild 2) .............................................. 18

8.1.5 Überhitzer II - W 2923 (siehe Fließbild 2) ................................................. 18

8.1.6 Überhitzer I - W 2924-1/-2 (siehe Fließbild 2) ........................................... 18

8.1.7 Economiser – W 2925 (siehe Fließbild 2) ................................................. 19

8.1.8 Entspanner – B 2931 (siehe Fließbild 2) ................................................... 19

8.1.9 Beschreibung Speisewasserweg (siehe Fließbild 2) ................................. 19

8.1.10 Beschreibung Wasserumlaufsystem (siehe Fließbild 2) ........................... 20

8.1.11 Beschreibung Dampfweg (siehe Fließbild 2) ............................................ 20

8.1.12 Beschreibung Entspannungsbehälter B 2960 (siehe Fließbild 3) ............... 22

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Anlage 2 – Anlagen- und Betriebsbeschreibung Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: 1

Stand 04/19 Seite 2 von 43

8.2 Anlagenbestandteile Tanklager ................................................................ 23 8.2.1 Betriebsbeschreibung Tanklager N900 (siehe Fließbild 4) ....................... 24

8.2.2 Übernahmebehälter (siehe Fließbild 5) ..................................................... 24

8.2.3 Tankwagenentleerstationen TES 25-26 (siehe Fließbild 4) ...................... 25

8.2.4 Beschreibung Sammelgrube (siehe Fließbild 4) ....................................... 26

8.2.5 Beschreibung Flüssigverteiler A 2901, -02, -03 (siehe Fließbild 3) ........... 26

8.3 An- und Abfahrbetrieb ............................................................................... 27

9 Abgas .............................................................................................................. 28 9.1 Gasförmige Emissionen ............................................................................ 28 9.2 Rauchgase ............................................................................................... 29 9.3 Jahresgrenzwert NOx ............................................................................... 30

10 Lärm ................................................................................................................ 36

11 Abfälle ............................................................................................................. 36 11.1 Abfälle aus dem Rückbau von RVA 1 und 2 ............................................. 36 11.2 Abfälle aus Bodenaushub ......................................................................... 37 11.3 Abfälle aus dem Anlagenbetrieb ............................................................... 37

12 Abwasser ........................................................................................................ 38

13 Gewässerschutz / Bodenschutz ...................................................................... 40

14 Arbeitsschutz .................................................................................................. 40

15 Explosionsschutz und andere, ergänzende Sicherheitsmaßnahmen .............. 41

16 Störfallverordnung ........................................................................................... 42

17 Angaben zur Energieeffizienz ......................................................................... 42

18 Maßnahmen im Falle der Betriebseinstellung (gem. §5 Abs. 3 BImSchG) ..... 43

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Anlage 2 – Anlagen- und Betriebsbeschreibung Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: 1

Stand 04/19 Seite 3 von 43

1 Antragsgegenstand

Die BASF SE plant die Erweiterung der Rückstandsverbrennungsanlage (RVA) durch den Bau eines Ofens zur Verbrennung von flüssigen Abfällen mit zugehöriger Infrastruktur. Bei den Ab-fällen handelt es sich im Wesentlichen um flüssige Abfälle aus Produktionsanlagen aus den Standorten der BASF SE, hauptsächlich aus Ludwigshafen sowie von externen Abfällen.

Die Abfallmengen an den Standorten steigen seit Jahren und werden auch zukünftig weiter zunehmen. Zusätzliche Abfallmengen aus neuen Projekten überkompensieren dabei die Men-genreduktionen durch Abfallminimierung und stoffliche Verwertungsmaßnahmen von Abfällen. Die Kapazitäten der bestehenden RVA sind ausgelastet und externe Entsorgungskapazitäten für Abfälle sind ebenfalls knapp.

Die BASF SE sichert mit der Erweiterung der Flüssigabfallverbrennung zum einen die Ei-genentsorgung für die anfallenden Abfälle. Zum anderen wird die Entsorgungssicherheit von flüssigen Abfällen innerhalb der BASF Gruppe bei gleichzeitig hocheffizienter Nutzung der Ver-brennungswärme durch Einspeisung der gewonnenen Energie am Standort mit erheblichem Primärenergieeinsparpotential gewährleistet.

Gegenstand des Antrags ist die wesentliche Änderung der RVA, Bau N 800, Anlage 36.01, durch die Errichtung und den Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage im Blockfeld N 800 sowie eines Tanklagers mit Tankwagenentleerstellen im Blockfeld N 900. Das Tanklager und die Tankwagenentleerstationen dienen nicht nur der Versorgung der neu geplanten Flüs-sigabfallverbrennungsanlage, sondern werden auch an die Bestandsinfrastruktur angeschlos-sen. Die genehmigte Kapazität der RVA erhöht sich von 370.000 Nm³/h auf 430.000 Nm³/h Rauchgas trocken.

Darüber hinaus wird beantragt, die Mindesttemperatur für die Verbrennung gefährlicher Abfälle gemäß 17. BImSchV § 6 von 1.100 °C auf die bereits für die auf dem Blockfeld in Betrieb befindlichen RVA geltenden 950 °C zu senken.

Der Antrag nimmt Bezug auf den Antrag „Weiterentwicklung der Rückstandsverbrennungsan-lage N 800“ vom 16.07.2002, Bescheid vom 21.02.2003, Az. 318-312 Lu 52/73 und die letzte Änderungsgenehmigung vom 15.12.2017, AZ. 89 30-LU 50:314 „Anpassung der Annahme-stellen und Lager an die CLP-Verordnung“.

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Anlage 2 – Anlagen- und Betriebsbeschreibung Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: 1

Stand 04/19 Seite 4 von 43

Ferner werden folgende Genehmigungen und Erlaubnisse mitbeantragt:

• Vorzeitiger Beginn gemäß § 8a BImSchG • Baugenehmigung gemäß § 70 LBauO • Eignungsfeststellung gemäß § 63 WHG • Erlaubnisse gemäß § 18 BetrSichV

1.1 Antrag gemäß § 16 BImSchG

Das geplante Vorhaben bedarf der Genehmigung nach § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Es ist - entsprechend der bestehenden RVA - der Nr. 8.1.1.1 des Anhangs 1 zur 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) zuzuordnen. Entsprechend der Zuordnung in Spalte c ist für das geplante Vorhaben ein Genehmigungsverfahren gemäß BIm-SchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Im Rahmen dieses Genehmigungsantrages werden die folgenden Maßnahmen beantragt:

• Neue Flüssigabfallverbrennung, Ofen 9 (RVA 9) o zur thermischen Verwertung von flüssigen Rückständen o Lastbereich von 60 – 100 % o Brennstoffdurchsatz von (bei einem Energiegehalt von ) o Dampferzeugung von ( abhängig vom Heizwert)

• Neue Behälter B 1510/20/30 und B 1810/20/30

o Übernahme und Homogenisierung von Rückständen o Lagervolumen der Übernahmebehälter jeweils 80 m³ o Doppelwandbehälter mit Zwischenraumüberwachung zur Leckageerkennung o Sammelgruben mit Sammelbehälter für Bleed- und Spülmengen

• Zwei neue Tankwagenentladestellen (TES) 25 und 26

o Zur Entleerung von angelieferten Transportbehältnissen

• Stahlbauübergänge zu den Bestandsanlagen RVA 3 und RVA 7 bzw. zur Rohrbrücke Sal-peterstraße

1 Für die Angaben in den weiteren Genehmigungsunterlagen wird ein Durchsatz von durchschnittlich bei einem Heizwert von

berücksichtigt. Daraus wird eine Gesamtkapazität der neuen Flüssigabfallverbrennungsanlage von abgeleitet

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Anlage 2 – Anlagen- und Betriebsbeschreibung Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: 1

Stand 04/19 Seite 5 von 43

1.2 Antrag gemäß § 8a BImSchG

Die zunehmend hohe Auslastung der Entsorgungskapazitäten sowohl am Standort der BASF SE in Ludwigshafen aber auch am externen Entsorgungsmarkt führt zukünftig zu langen Trans-portwegen für gefährliche Abfälle. Die Situation wird zusätzlich verstärkt durch zukünftig ge-plante Projekte am Standort der BASF SE in Ludwigshafen bzw. derzeit in Umsetzung befind-liche Maßnahmen.

Der derzeitige Projektterminplan muss mit Verzögerungen über die kalte Jahreszeit rechnen, was die oben beschriebene Situation weiter verschärft. Daher soll mit den Baumaßnahmen bereits vorzeitig begonnen werden. Aus diesem Grund beantragen wir gemäß BImSchG § 8a (1) die Zulassung des vorzeitigen Beginns.

Begründung (gem. § 8a BImSchG)

1. Das Genehmigungsvorhaben berücksichtigt alle rechtlichen Belange, so dass mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers gerechnet werden kann.

2. An dem vorzeitigen Beginn besteht sowohl ein öffentliches Interesse als auch ein be-rechtigtes Interesse des Antragstellers:

Die geplante Flüssigabfallverbrennungsanlage sichert langfristig Entsorgungskapazitä-ten für gefährliche Abfälle.

Der vorzeitige Beginn soll Risiken zeitlicher Bauverzögerungen durch Witterungsein-flüsse abmildern. Darüber hinaus bestehen Interessen an einer frühestmöglichen Ver-fügbarkeit hoch energieeffizienter Verbrennungskapazitäten sowie ein wirtschaftliches Interesse.

3. Die Antragstellerin verpflichtet sich, alle bis zur Entscheidung durch die Errichtung der Anlage verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

1.3 Genehmigung gemäß § 70 LBauO

Anhand der beigefügten Pläne und weiteren Unterlagen beantragen wir die Genehmigung ge-mäß § 70 LBauO. Bei den wesentlichen baulichen Maßnahmen in den Blockfeldern N 800 und N 900 handelt es sich um

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Anlage 2 – Anlagen- und Betriebsbeschreibung Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: 1

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• die Demontage der bereits stillgelegten Rückstandsverbrennungsanlagen RVA 1 und RVA 2;

• die Errichtung der neuen Flüssigabfallverbrennungsanlage einschließlich zugehöriger Ma-schinen und Apparate;

• die Errichtung von Übergangsbühnen zu den Bestandsanlagen RVA 3 und RVA 7 bzw. zur Rohrbrücke Salpeterstraße;

• die Errichtung von Arbeitsbühnen innerhalb des Tanklagers N901 bzw. bei den neu zu er-richtenden Tankwagenentleerstationen.

1.4 Eignungsfeststellung gem. § 63 WHG

Anhand der beigefügten Pläne und Unterlagen beantragen wir die Eignungsfeststellung gem. § 63 WHG für die Lagerung bzw. das Umschlagen von flüssigen Abfällen und Produkten.

Anmerkung: Die hier genannten Produkte entsprechen der Spezifikation von Anfahrbrennstof-fen gem. Bescheid vom 02.09.2005, Az: 314-89701 LU 50.

1.5 Erlaubnis gem. § 18 BetrSichV

Für den neuen Dampfkessel und die Übernahmebehälter B 1510/20/30 bzw. B 1810/20/30 im Behälterlager auf dem Blockfeld N900 wird eine Erlaubnis nach BetrSichV beantragt. Details sind der Brandschutztechnischen Stellungnahme, der ZÜS-Stellungnahme und den Bauunter-lagen zu entnehmen.

1.6 Ausnahmegenehmigung nach § 6 (6) der 17. BImSchV

Es wird die Ausnahmegenehmigung für die Abweichung von der Mindesttemperatur nach §6 (6) der 17. BImSchV für gefährliche Abfälle beantragt. Diese soll analog zu den Bestandsan-lagen die Herabsetzung der Mindesttemperatur auf 950°C bei einer Verweilzeit von zwei Se-kunden berücksichtigen.

Der Nachweis nach §6 (6) der 17. BImSchV wird durch Messung (Kalibrierung) der Anlage bei Inbetriebnahme geführt.

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Anlage 2 – Anlagen- und Betriebsbeschreibung Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: 1

Stand 04/19 Seite 8 von 43

1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,

2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,

3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

4. Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie

5. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Weiterhin sind Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens zu berücksichtigen, die aufgrund dessen Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind und soweit diese für das UVP-pflichtige Verfahren relevant sind. Es wird auf weitere in der 9. BImSchV darge-legte Anforderungen wie insbesondere die Antragstellung (§ 2), die Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen (§ 2a), den Antragsinhalt (§ 3), die dem Antrag beizufügenden Unter-lagen (§ 4) einschließlich Angaben zur Anlage und zum Anlagenbetrieb, den Schutzmaßnah-men sowie den Plan zur Behandlung der Abfälle und der Energieeffizienz verwiesen. Unter § 4e sind zusätzliche Angaben zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP-Bericht) einschließ-lich des Mindestumfangs der Angaben aufgeführt. In der Anlage zu § 4e sind weitere Angaben des UVP-Berichts für die Umweltverträglichkeitsprüfung dargelegt, welche den Anforderungen der Anlage 4 des UVPG entsprechen.

Der Untersuchungsrahmen zu der vorzulegenden Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) wurde im Scoping-Termin am 15.05.2018 festgelegt. Der Bericht über die UVU liegt diesem Genehmigungsantrag bei.

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Anlage 2 – Anlagen- und Betriebsbeschreibung Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: 1

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3 Bewertung der im Betriebsbereich durchgeführten Änderungen auf Auswirkun-gen auf die Nachbarschaft

Bei der beantragten Anlagenänderung handelt es sich um keine störfallrelevante Änderung des Betriebsbereichs der BASF SE im Sinne des § 16a BImSchG, da durch die antragsgemä-ßen Maßnahmen keine andersartigen Auswirkungen auf die Nachbarschaft hervorgerufen werden. Zur Ermittlung des „angemessenen Abstandes“ wurde durch das Ingenieurbüro Dr. H. Span-genberger ein entsprechendes Gutachten nach den Vorgaben des Leitfadens KAS-18 und der Arbeitshilfe KAS 32 erstellt, dass diesem Antrag als Anlage beigefügt ist.

Zusammenfassende Bewertung:

Maßgeblich für die Ermittlung des „angemessenen Abstandes“ ist die maximal zur Verfügung stehende Verdunstungsfläche im Fall einer Leckage an einer Rückstandsleitung nach der För-derpumpe innerhalb des Aufstellungsraums der Pumpe. Für dieses Szenario resultiert, bezo-gen auf den Beurteilungswert für Acrolein von 0,18 ppm für eine Einwirkdauer von 30 Minuten, ein „angemessener Abstand“ von 520 m.

Für diesen „angemessenen Abstand“ werden Schutzobjekte im Sinne des § 50 BImSchG nicht betroffen. Allerdings wird die Grenze des Betriebsbereichs (Werkszaun) überschritten. Die Landstraße L523 verläuft im Einwirkungsbereich der untersuchten Freisetzung. Die Feuerwa-che Nord der städtischen Feuerwehr Ludwigshafen/Rhein wird ebenfalls betroffen.

Wird aufgrund der Maßnahmen der Werkfeuerwehr von einer Ereignisdauer von 10 Minuten ausgegangen, liegt der „angemessene Abstand“ (Beurteilungswert 0,44 ppm) bei 310 m und damit innerhalb der Grenzen des Betriebsbereichs.

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4 Berücksichtigung der BVT-Merkblätter

Die Anlage unterliegt dem BVT-Merkblatt „Abfallverbrennungsanlagen“ (Stand Juli 2005). Da-neben ist das BVT-Merkblatt für eine einheitliche Abwasser-/ Abgasbehandlung und einheitli-che Abwasser-/Abgasmanagementsysteme in der Chemiebranche („CWW-BREF“) mit Stand vom 30.05.2016 anzuwenden.

Die in den Merkblättern gestellten Anforderungen an den Betrieb der Anlage werden berück-sichtigt.

5 Erstellung des Ausgangszustandsberichts

Der gemäß § 10 (1a) BImSchG in Verbindung mit § 25 (2) der 9. BImSchV für die RVA zu erstellende Ausgangszustandsbericht (AZB) wurde bereits im Rahmen des Genehmigungs-verfahrens nach § 16 BImSchG „Entsorgung von TDI-Abfällen“, Bescheid vom 17.11.2015, Az. 89 30-LU 50:314, PROGE-Nr. 2014-05-0025 vorgelegt.

Mit dem geplanten Vorhaben werden keine neuen relevanten gefährlichen Stoffe gehandhabt. Mit dem vorliegenden Antrag ergeben sich somit keine Änderungen hinsichtlich des AZB.

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6 Herkunft der Einsatzstoffe

In der RVA werden Abfälle aus BASF-Betrieben und von externen Stellen verbrannt. In der neuen Flüssigabfallverbrennungsanlage soll grundsätzlich die gleiche Bandbreite an flüssigen Abfällen entsorgt werden, die bisher auch in den vorhandenen Verbrennungsanlagen ver-brannt werden und die von der Behörde für die Rückstandsverbrennung genehmigt sind.

Für den Umgang mit Abfällen gelten hierbei grundsätzlich die Vorgaben des Kreislaufwirt-schaftsgesetzes:

• Bei der Erfassung neuer Abfälle wird bereits geprüft, ob eine Vermeidung oder stoffliche Verwertung im eigenen Betrieb möglich ist;

• Aktualisierung der Bestandsdaten alle 5 Jahre; • Die Möglichkeit der Verwertung von Stoffströmen in anderen Betrieben standortweit (ab-

weichend vom Abfallverursacher) wird über zentrales Abfallmanagement geprüft; • Zusätzlich systematische Auswertung des Abfallbestandes auf Abfälle, die von besonde-

rem Interesse für die Vermeidung oder Verwertung sind.

Somit ist sichergestellt, dass nur die Abfälle in der Rückstandsverbrennung verbrannt werden, für die es nach dem aktuellen technischen Wissensstand keinen Weg für die Vermeidung oder für die stoffliche Verwertung gibt.

Der Ablauf eines Entsorgungsvorganges und die Verantwortlichkeiten bei der Abwicklung sind im Entsorgungskonzept der BASF SE eindeutig festgeschrieben: Wesentliches Element des Entsorgungskonzepts ist das Abfalldatenblatt. Dieses enthält die für die Entsorgung relevanten Abfalldaten, wie z. B. Zusammensetzung, Einstufung nach Gefahrstoffverordnung, Hinweise für den Umgang. Es werden nur bei Umgebungstemperatur thermisch und chemisch stabile Abfälle entsorgt; d.h. Abfälle, von denen bei ordnungsgemäßem Umgang unter den vorgege-benen Randbedingungen keine Gefährdung ausgeht. Der Abfallerzeuger übernimmt mit der Erstellung des Abfalldatenblattes als verantwortliche Erklärung die Verantwortung für die Spe-zifikation des Abfalls bis zum Abschluss des Entsorgungsvorganges.

Die für den Entsorgungsvorgang zuständigen Stellen (u. a. die RVA) sind auf Basis der Daten im Abfalldatenblatt für den sicheren Umgang mit dem Abfall verantwortlich.

Ein zur Entsorgung in der BASF SE neu angemeldeter Abfall wird auf Basis des Abfalldaten-blattes beurteilt und der Entsorgungsweg festgelegt. Soll der Abfall in der RVA verbrannt wer-den, wird geprüft, ob der Abfall gemäß Positivkatalog für die Verbrennung zugelassen ist. Ist dies nicht der Fall, wird eine Verbrennungszulassung beantragt. Erst nachdem die rechtlichen

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Voraussetzungen für die Verbrennung geschaffen sind, ist die Entsorgungsvorbereitung abge-schlossen und der Abfall kann verbrannt werden.

Die Verwertung und Beseitigung von externen Abfällen und Abfällen von Fremdfirmen am Standort erfolgt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen (u.a. NachweisVO).

Das Abfallportfolio der RVA ändert sich durch den Neubau der Flüssigabfallverbrennung nicht. Insgesamt werden feste, flüssige und pastöse Abfälle angenommen, von denen nur flüssige Abfälle über die neue Flüssigabfallverbrennungsanlage verwertet werden können. Durch die neue Flüssigabfallverbrennungsanlage erhöht sich die Kapazität zur Verbrennung flüssiger Abfälle.

Bezugnehmend auf 9. BImSchV §4a Abs. 3 können folgende Schadstoffe in den zur Verbren-nung vorgesehenen Abfällen enthalten sein:

- Polychlorierte Biphenyle - Pentachlorphenol (PCP) - Chlor - Fluor - Schwefel - Schwermetalle

Unter Einhaltung der Emissionsgrenzwerte können die einzelnen Abfälle bis zu 100% der oben genannten Schadstoffe enthalten (Beispielsweise einzelne Chargen von Laborchemikalien). In der betrieblichen Praxis ergeben sich deutlich niedrigere Gehalte durch die Gesamtzusam-mensetzung. Die Freisetzung von Tetrachlorethen und Benzol kann aus folgenden Gründen ausgeschlos-sen werden:

- Bei den erwarteten Brennkammertemperaturen (>950°C) wird Tetrachlorethen zerstört. Der Katalysator und die Füllkörper im Wäscher (adsorbierend) sorgen für eine Einhal-tung der Dioxine- Grenzwerte (Für den Fall der Bildung von Dioxinen durch den Chlor-anteil).

- Benzol wird in der Verbrennung komplett zu CO2 und Wasser umgewandelt.

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7 Verfahrensübersicht

In der RVA werden feste, flüssige und pastöse Abfälle unter bestmöglicher Energienutzung verbrannt.

Die Anlieferung der flüssigen Abfälle erfolgt über Leitungen, in Bahnkesselwagen, Tankwagen oder Tankcontainern. Pastöse Abfälle werden in Druckbehältern, feste Abfälle in verschlosse-nen Gebinden angeliefert.

Die Verbrennung der festen und pastösen Abfälle erfolgt in Drehrohren, die der flüssigen Ab-fälle bisher in Drehrohren und Brennkammern. Antragsbedingt sollen flüssige Abfälle im neuen Ofen 9 verbrannt werden. Die Rauchgase werden anschließend in der Rauchgasreinigung nachbehandelt und dabei von Stäuben, Dioxinen und Stickoxiden sowie weiteren Schadstoffen weitestgehend befreit. In den Abhitzekesseln der Verbrennung und den Restwärmekesseln der Rauchgasreinigung wird die Energie der Verbrennung als Dampf ausgekoppelt und teil-weise verstromt.

Bei den Abwässern der Rauchgaswäsche werden zwei Teilströme unterschieden:

1. Ein Abwasserstrom aus der sauren Wäscherstufe 1, welche direkt der zentralen Abwas-serbehandlungsanlage (ZABA) zugeführt wird.

2. Die sonstigen behandlungsbedürftigen Abwässer (bbA), die hier überwiegend in der Wäscherstufe 3 anfallen.

8 Verfahrensbeschreibung

Der Flüssigabfall wird in der Brennereinrichtung verbrannt. Hierbei treten Temperaturen von

in der oberen Brennkammer auf. Um eine Mindestverweilzeit von 2s bei einer Mindesttemperatur von 950°C über den gesamten Brennstoff- und Lastbereich zu gewährleis-ten (Anforderung gemäß 17. BImSchV § 6 (6)), ist die Brennkammer ab dem Bereich der Flam-menspitze mit Rohrwandabkleidung versehen. Die entstehenden Rauchgase werden durch die beiden nicht ausgemauerten Vertikalzüge auf eine Temperatur < 675°C abgekühlt, bevor sie in den Horizontalzug eintreten. Die im Horizontalzug befindlichen Wärmetauscherbündel küh-len das Rauchgas auf eine Temperatur von 320-350°C weiter ab. Die minimale Temperatur von 320°C und maximale Temperatur von 350°C ist für die nachgeschaltete Rauchgasreini-gungsanlage einzuhalten.

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Mit dem gesteuerten Bypass um den Überhitzer I wird die Rauchgastemperatur in dem ange-gebenen Temperaturfenster gehalten. Neben der Restriktion in der Temperatur ist hervorzu-heben, dass nur so viel Brennstoff verfeuert werden darf, dass eine maximale Rauchgasmenge von 70.000 Nm³/h, trocken entsteht, was der freien Kapazität der bestehenden Rauchgasrei-nigungsanlage entspricht. Da die Rückstandverbrennungsanlage im Unterdruck betrieben wird und die produzierten Rauchgase auf eine von mehreren Anlagen gespeiste Rauchgasreini-gungsanlage gehen, wird der anlagenspezifische Druck per Rauchgasregelklappe geregelt.

Um auftretenden Verschmutzungen entgegenzuwirken, ist der Kessel in den zwei Vertikalzü-gen mit einer Heizflächenreinigungsanlage „shower cleaning“ und an den Bündelheizflächen mit pneumatischen Klopfern ausgestattet. Die anfallenden Asche- und Schlackemengen wer-den über einen Nassentschlacker (Brennkammer und 2. Vertikalzug) sowie Doppelpendelklap-pen (3. Vertikalzug und Trichter Horizontalzug) zu Wechselcontainern ausgetragen.

Der Nassentschlacker ist hierbei mit Flusswasser gefüllt und dient zum einen der Abdichtung der Brennkammer (Unterdruckbetrieb) und zum anderen der Abkühlung der Schlacke.

Die Rückstandverbrennungsanlage wird in einem Lastbereich von 60 - 100% Last betrieben. Dabei wird eine Dampfmenge zwischen (abhängig vom Heizwert) erzeugt und in das Dampfnetz der BASF SE ( ) eingespeist.

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8.1 Anlagenbestandteile der Rückstandsverbrennungsanlage

In der neu zu errichtenden RVA werden flüssige bzw. viskose und gasförmige Abfälle zum Zweck der thermischen Verwertung oder Beseitigung verbrannt. Dafür besteht die Anlage im Wesentlichen aus den beiden Hauptkomponenten der stehenden gekühlten Brennkammer (Brennkammer und Vertikalzüge) und einem in Rauchgasrichtung angeschlossenen Konvek-tionszug (Horizontalzug / Konvektionszug). Im Folgenden sind die Hauptkomponenten aufge-führt:

Brennkammer und Vertikalzüge

• 3 Flüssigabfallverteiler/Flüssigabfallsammler. Jeder Verteiler kann in sich zusätzlich über eine Absperrarmatur in zwei Abschnitte A und B unterteilt werden.

• 1 Flüssigabfall-Entspannungsbehälter mit Pumpstation, zum Aufnehmen von Entspan-nungs- und Spülmengen

• 1 Hauptbrenner, bestehend aus einem Gasbrenner und 8 Rückstandslanzen • 1 Verbrennungsluftventilator • 1 deckenbefeuerte Brennkammer ausgeführt als wassergekühlte Membranwände, teil-

weise abgekleidet und beschichtet • Nassentschlacker zur Nassentaschung

Horizontalzug

• 1 Abhitzekessel bestehend aus 2 Vertikalzügen (siehe oben) und horizontalem Konvek-tionszug ebenfalls ausgeführt als wassergekühlte Membranwände und ausgerüstet mit Konvektivheizflächen

• Rauchgaskanal mit Rauchgasregelklappe • Doppelpendelklappen zur Trockenentaschung

Konvektionszug

• Vorverdampfer Bündel • Überhitzer II • Überhitzer I • Economiser

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Zusätzliche Bestandteile des Kesselsystems

• Speisewasserregelstation • Trommelvorwärmer • Dampftrommel • Entspanner • Bypass System Überhitzer I • Dampfseitige Druckhaltevorrichtung • Probenahmekühler • Natronlaugestation

8.1.1 Brenner- und Rückstandsverteilerstation (siehe Fließbild 3)

Der Feuerungsanlage ist ein Flüssigabfallverteilungssystem vorgeschaltet. Im Rahmen des Rückstandsmanagements werden insgesamt 19 Brennstoffleitungen zur Verbrennungsanlage geführt. 16 der Brennstoffzuführleitungen enthalten jeweils eine Block-and-Bleed-Ventilkombi-nation und werden auf insgesamt 3 Flüssigabfallverteiler (A 2901 A/B – A 2903 A/B) verteilt. Die verbleibenden 3 Brennstoffzuführleitungen werden direkt auf drei der acht Regelstrecken und Brennerlanzen geführt und sind mit einer Doppelabsperrung ausgestattet. Für eine der Direktleitungen werden sowohl die Leitung an sich als auch die Armaturen mit Stahl - PTFE ausgekleidet, die Brenner-Lanzen und Düsen sind in korrosionsbeständigem Werkstoff gefer-tigt. Insgesamt ist der Brenner mit 8 Lanzen ausgestattet. Dabei kann jede Lanze von jedem Verteiler versorgt werden, so dass ein hohes Maß an Redundanz und Verfügbarkeit sicherge-stellt ist. Jede abgehende Leitung enthält ebenfalls eine Block-and-Bleed-Ventilkombination. Des Weiteren können 3 bestimmte Lanzen entweder vom Flüssigabfallverteiler 1 oder 2 oder 3, oder direkt bedient werden. Jeder Verteiler kann in sich zusätzlich über eine Absperrarmatur in zwei Abschnitte A und B unterteilt werden.

Für den Fall des Abfahrens und Stillstandes können die Flüssigabfallverteiler mit Dampf oder Stickstoff gespült werden. Alle Spül- und Bleed-Leitungen gehen auf Entspannungssammler, die in einen Entspannungsbehälter (B 2960) entleert werden. Die Rückstandsverteiler inner-halb der Einhausung unterliegen der Ex-Schutz-Zone (Zone 2). Das Innere des Entspannungs-behälters ist in Ex-Schutz-Zone 2, das Äußere als nicht Ex-Schutz-Zone eingestuft. In diesem Bereich ist außerdem die gesamte Rohrleitungsperipherie mit Dampf begleitbeheizt.

Zum Zünden wird Erdgas als Brennstoff eingesetzt und der Anfahrprozess folgend mit Ersatz-brennstoff bis zur Freigabe der Flüssigabfallfeuerung fortgesetzt. Die Flüssigabfalllanze führt den flüssigen Brennstoff und das Zerstäubungsmedium getrennt, dabei wird der Rückstand

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innen und das Zerstäubungsmedium außen geführt. Außerhalb der Düse trifft das Zerstäu-bungsmedium auf den Flüssigabfall. Die Zerstäubung der flüssigen Rückstände erfolgt primär mit Druckluft. Zwei Brennerlanzen sind zusätzlich zur Druckluft mit Hilfsdampf als Zerstäu-bungsmedium ausgestattet.

Die Frischluftversorgung erfolgt über ein frequenzgeregeltes Verbrennungsluftgebläse. Für den Fall, dass der Frequenzumrichter ausfallen sollte, wird bei der Planung ein mechanischer Bypass vorgesehen. Hierbei kann der Frequenzumrichter mechanisch umfahren werden. Das Verbrennungsluftgebläse läuft in dem Falle auf seiner Kennlinie weiter und die Druckreglung erfolgt durch die Mengenregelklappe.

8.1.2 Verbrennungsluftventilator – V 2900 (siehe Fließbild 2)

Der Verbrennungsluftventilator versorgt den Brenner mit dem entsprechenden Luftbedarf, um stets eine stöchiometrische und vollständige Verbrennung zu gewährleisten. Umgebungsluft wird durch das Ansauggitter angesaugt und auf den notwendigen Druck gebracht. Hinter dem frequenzgesteuerten Ventilator befindet sich eine Venturi-Durchflussmengenmessung sowie eine Luftregelklappe. Der Ventilator regelt auf den Vordruck vor Regelklappe, welche selbst durch den Öffnungsgrad den Luftvolumenstrom einregelt. Mit Hilfe der Sauerstoffmessung am Kesselaustritt erfolgt die Luftregelung.

8.1.3 Dampferzeuger – W 2920 (siehe Fließbild 2)

Der Dampferzeuger besteht im Wesentlichen aus der von oben befeuerten Brennkammer, zwei Vertikalzügen und einem mit Wärmetauschern bestückten Horizontalzug.

Die Brennkammer sowie die beiden Vertikalzüge dienen als Strahlraum der Rauchgasabküh-lung, bevor diese mit einer Temperatur von < 675°C in den Horizontal- / Konvektionszug ge-leitet werden. Alle Kesselwände sind als Membranwände (gasdicht-geschweißte Rohr-Steg-Rohr Konstruktion) ausgeführt und als Verdampfer im Naturumlauf eingebunden.

Die Brennkammer ist ab des Brenners mit dicker Rohrwandabklei-dung versehen, um die Verbrennungstemperatur gemäß 17. BImSchV für mindestens 2 Se-kunden oberhalb von 950°C (für Ausnahmegenehmigung § 6 (6) der 17. BImSchV) zu gewähr-leisten. Die Rohstoffbasis der feuerfesten Auskleidung ist Siliziumcarbid.

Die Verankerung der Auskleidung erfolgt aufgrund der korrosiven Medien mit metallischen Ver-ankerungen des Werkstoffs . Um die Korrosionsbeständigkeit der Brennkammer

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zu gewährleisten, werden die Brennkammer mit thermischem Spritzverfahren vorbehandelt.

Das Rauchgas wird von der Brennkammer durch die beiden nachfolgenden Vertikalzüge ge-leitet und trifft am Eintritt des Horizontalzugs auf den Vorverdampfer. Der Vorverdampfer, be-stehend aus Glattrohren, wird von der Membranwand, die den Horizontalzug bildet, von unten gespeist. Der Sammler ist außenliegend. Alle folgenden Heizflächen werden im Gegenstrom zum Rauchgas betrieben.

8.1.4 Dampftrommel - B 2930 (siehe Fließbild 2)

Die Dampftrommel ist oberhalb des Kessels im Stahlbau aufgestellt. In der Dampftrommel sind Einbauten für die Dampfabscheidung, Kesselwassereinspeisung und Absalzung sowie ein Trommelvorwärmer zur Vorwärmung und Regulierung der Speisewassertemperatur vor dem Economiser-Eintritt eingebaut. An der Trommel sind die notwendigen Wasserstandsmessun-gen und eine Impulsleitung zum gesteuerten Sicherheitsventil auf der Heißdampfleitung ange-ordnet. Weiterhin sind eine Reihe von Trommelstutzen für den angeschlossenen Naturumlauf, die Sattdampfabgabe, die Entleerung, der Trommelablass und das sicherheitstechnische Mes-sequipment vorgesehen.

8.1.5 Überhitzer II - W 2923 (siehe Fließbild 2)

Der Überhitzer II befindet sich hinter dem Vorverdampfer und besteht aus einem Rohrschlan-genbündel aus Glattrohren mit außenliegenden Sammlern und Verteilern und innenliegenden Zwischensammlern/ - Verteilern.

8.1.6 Überhitzer I - W 2924-1/-2 (siehe Fließbild 2)

Überhitzer I ist in Rauchgasrichtung hinter Überhitzer II angeordnet und besteht aus zwei Rohr-schlangenbündeln aus Glattrohren mit außenliegenden Sammlern und Verteilern und innen-liegenden Zwischensammlern/ - Verteilern.

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8.1.7 Economiser – W 2925 (siehe Fließbild 2)

Als letzte Konvektionsheizfläche ist der Economiser im Horizontalzug untergebracht, beste-hend aus einem Rohrschlangenbündel aus Glattrohren mit außenliegenden Sammlern und Verteilern und innenliegenden Zwischensammlern/ - Verteilern. Um Tieftemperaturkorrosion durch Unterschreiten des Säuretaupunkts auszuschließen, wird die Speisewassertemperatur vor Eintritt in den Economiser über einen Bypass zum Trommelvorwärmer angehoben.

8.1.8 Entspanner – B 2931 (siehe Fließbild 2)

Der Entspanner besteht aus einem stehenden Behälter, mit Anschlüssen für den Brüden-dampf, den Kondensateintritt und den Austrittsstutzen. Über den Zulaufsammler wird das heiße Hochdrucksiedewasser bzw. Kondensat in den Entspanner geführt. Der Entspanner hat die Aufgabe, heißes Wasser und Kondensat aus druckführenden Leitungen (Entwässerungen) zu entspannen und mit Hilfe von Flusswasser herunter zu kühlen. Der Entspanner ist mit einem Brüdenrohr versehen, über das die entstehenden Brüden (Dampf) an die Atmosphäre abge-führt werden.

8.1.9 Beschreibung Speisewasserweg (siehe Fließbild 2)

Das aufbereitete und entgaste Speisewasser wird aus dem BASF-Werksnetz zur Verfügung gestellt ( ). Das Speisewasser strömt über die Speisewasserre-gelstation und wird auf den notwendigen Vordruck und Durchfluss eingestellt.

Um mit dem Economiser rauchgasseitig nicht in die Tieftemperaturkorrosion zu gelangen, wird ein Teil des Speisewassers über ein Drei-Wege-Ventil über den Trommelvorwärmer (W 2930) geleitet,

Die Speisewasserregelstation ist für Füllzwecke mit einem Bypass versehen.

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Die Speisewassermenge zur Trommel wird über eine Mengenmessung erfasst, und über den Trommelwasserstand und unter Einbeziehung der Heißdampfmengenmessung als Dreikom-ponentenregelung geregelt.

In der Speisewasserleitung vor der Speisewasserregelstation sind eine Entnahme zum Probe-nahmekühler, die Speisewasserkonditionierungsstation für Natronlauge und die Entnahme-stelle für die beiden Einspritzkühler vorgesehen.

8.1.10 Beschreibung Wasserumlaufsystem (siehe Fließbild 2)

Der Kessel ist als Wasserrohrkessel im Naturumlauf aufgebaut. Der Naturumlauf erfolgt durch den Unterschied der spezifischen Gewichte von Siedewasser (Fallrohren) und Wasser / Satt-dampf - Gemisch in den beheizten Steigrohren / Heizflächen. Ausgehend von der Kesseltrom-mel wird das Kesselwasser über die beiden Fallrohre und den entsprechenden Zuführungslei-tungen den Verteilern und damit den Heizflächen des Naturumlaufes zugeführt. Die wasser-gekühlten Wände und der Vorverdampfer fungieren überwiegend als Konvektionsheizflächen. Das in den Heizflächen durch Beheizung entstehende Wasser-Dampf-Gemisch strömt über die Sammler und diverse Überströmrohre zur Trommel und wird hier separiert. Das abgeschie-dene Wasser nimmt wieder am Verdampfungsprozess teil, der separierte Dampf wird über die Sattdampfleitung zur Überhitzung abgeführt. Ein Demister innerhalb der Trommel sorgt dafür, dass der Sattdampf nahezu wasserfrei ist, bevor er zu den Überhitzern gelangt. Zur Regulie-rung der Kesselwasserqualität ist eine Regelstation zur Einstellung der kontinuierlichen Absal-zung vorgesehen. Weiterhin ist die Trommel mit einer Trommelentleerung ausgerüstet. Diese Leitung führt auf den Kesselentspanner, in dem das Trommelsiedewasser druckentspannt wird. Die Kesseltrommel ist mit einer Impulsleitung zum gesteuerten Sicherheitsventil auf der Heißdampfleitung ausgerüstet. Der Wasserstand wird über eine örtliche und drei fernüber-wachte Wasserstandsmesseinrichtungen kontrolliert. In der Trommel befindet sich ein Speise-wasservorwärmer im Dampfraum, der das Speisewasser durch den umgebenden Dampf er-wärmt. An einem der Fallrohre befindet sich ein Probenahmekühler zur Entnahme von Kessel-wasserproben für die Laboruntersuchung.

8.1.11 Beschreibung Dampfweg (siehe Fließbild 2)

Der in der Kesseltrommel vom Wasser separierte Sattdampf ( ) strömt über die Sattdampfleitung zum Überhitzer I.

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Die Beaufschlagung des ersten Überhitzers mit Sattdampf wird über den Dreiwege-Mischhahn in Abhängigkeit der Rauchgastemperatur am Kesselausgang geregelt, um die geforderten Rauchgastemperaturen einzuhalten.

Der Überhitzer I ist im Gegenstrom geschaltet und für eine Trockenfahrweise im Teillastbereich ausgelegt. Im Volllastfall ist der Überhitzer I komplett durchströmt und der Bypass geschlos-sen. . Für den Fall der Trocken-fahrweise und Mindestkühlung vom ersten Überhitzer ist am Austritt eine sicherheitsgeschal-tete Temperaturmessung installiert. Diese würde ein Ausschalten der Rückstandverbren-nungsanlage veranlassen, sobald die detektierte Dampftemperatur oberhalb der zulässigen maximalen Betriebstemperatur liegt.

Im nachgeschalteten Einspritzkühler wird der überhitzte Dampf heruntergekühlt, um zum ei-nem die Wirksamkeit von Überhitzer II im Sinne das Rauchgasabkühlung zu erhöhen und zum andern um sich der finalen Dampftemperatur bereits anzunähern. Die Solltemperatur vom ers-ten Einspritzkühler bezieht sich auf die Dampftemperatur nach Überhitzer II

.

Wie auch der vorherige Überhitzer, ist Überhitzer II im Gegenstrom geschaltet. Da kein weite-rer Bypass existiert, wird die komplette Dampfmenge über den Überhitzer II geleitet.

Zum Einstellen der finalen Dampftemperatur am Abgabepunkt befindet sich der Einspritzkühler II nach dem Überhitzer II. Die Dampftemperatur wird auf Dampfnetz der BASF eingeregelt.

Beide Einspritzkühler werden mit Speisewasser, entnommen vor der Speisewasserregelsta-tion, versorgt. Die jeweiligen Mengen werden über Messblenden ermittelt.

Die Heißdampfmenge wird über eine Mengenmesseinrichtung erfasst und geht in die Dreikom-ponentenregelung ein.

Der Kesseldruck wird über das Druckhalteventil vor Abgabe auf die Dampfschiene vordruck-geregelt auf Betriebsdruck gehalten.

Steigt der Kesseldruck unzulässig hoch an, öffnet zuerst das Anfahrregelventil druckgeregelt, um die überschüssige Dampfmenge über einen Schalldämpfer über Dach abzuführen.

Gegen eine weitere unzulässige Drucküberschreitung ist die Heißdampfschiene (gesamter Druckraum) mit einem gesteuerten Sicherheitsventil für 100% der Dampfleistung ab-gesichert. Drei Impulsleitungen - zwei von der Heißdampfleitung ( ), eine von der Dampftrommel ( ) - geben dem Sicherheitsventil die Schaltimpulse.

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Durch den niedriger gewählten Schaltimpuls auf der Heißdampfleitung wird ein Durchströmen der Überhitzer mit Dampf und die Kühlung der Heizflächen gewährleistet. Die eingebauten Drei-Wege-Schieber sind bauartbedingt immer zu 100% auf der Einströmseite offen und geben immer in Summe 100% Abströmungsquerschnitt frei. Daher bildet das Gesamtsystem einen Druckraum.

8.1.12 Beschreibung Entspannungsbehälter B 2960 (siehe Fließbild 3)

Eventuell aus Zwischenentspannungen austretende Flüssigkeiten werden dem Entspan-nungsbehälter zugeführt. Diese Mengen werden dort gepuffert und spätestens bei Erreichen eines Max-Wertes der Verbrennung zugeführt.

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Anlage 2 – Anlagen- und Betriebsbeschreibung Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

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8.2 Anlagenbestandteile Tanklager

Auf dem BIockfeld N900 befindet sich bereits heute ein Tanklager mit einem Natronlaugetank. Dieses Tanklager soll im Zuge des Investitionsprojektes erweitert werden. Die Erweiterung dient im Wesentlichen der Übernahme und dem Handling von flüssigen Abfällen. Diese sollen dort chargenrein homogenisiert und den Verbrennungsanlagen zugeführt werden. Dafür wer-den folgende Anlagenbestandteile neu errichtet:

Übernahmetanks

• Übernahmetanks zu je 80 m³, doppelwandig • • Reinigungsdüsen • Entleerpumpen

Entleerstelle

• 2 Entleerstellen • Je 2 Entleerpumpen

Sammelgruben

• 2 Sammelgruben (Behälter in Grube) • Je 2 Entleerpumpen (1 Pumpe für Grubenbehälter und 1 Pumpe für Regenwasser)

Flüssigverteiler

• 2 Flüssigverteiler

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8.2.1 Betriebsbeschreibung Tanklager N900 (siehe Fließbild 4)

Die derzeit betriebenen RVA werden hauptsächlich per Direktinjektion betrieben. D.h. der Brennstoff wird direkt aus dem Gebinde auf den Brenner geführt und dort thermisch verwertet. Im Vergleich zu diesen nahezu adiabat betriebenen Brennkammern wird die neu zu errich-tende Brennkammer eine gekühlte Brennkammer haben. D.h. die Brennkammer selbst besteht ebenfalls aus Kesselrohr und dient damit auch zur Energienutzung des Verbrennungsprozes-ses. Diese Variante bietet die Möglichkeit, in einem sehr viel engeren Betriebsfenster zu agie-ren. Dies bezieht sich zum einen auf den geringeren Überschuss an Restsauerstoff und daraus resultierend auf einen geringeren Rauchgasvolumenstrom bei gleichzeitig höherer Verbren-nungskapazität. Um diesen Vorteil vollständig auszunutzen, ist eine weitestgehend automati-sierte Betriebsweise geplant. Dafür soll auch der Brennstoff sehr kontinuierlich zugeführt wer-den und die im Brennstoff üblichen Schwankungsbreiten bezüglich des Heizwertes homogeni-siert werden.

Hierfür sind insgesamt sechs Übernahmebehälter (B 1510/20/30 und B 1810/20/30) mit je 80 m³ Volumen geplant. Die Rückstände aus der Anlieferung werden jeweils sortenrein in die Übernahmebehälter übernommen.

. Nach der vollständi-

gen Entleerung eines Übernahmebehälters kann der Behälter mit dem gleichen Rückstand wieder gefüllt werden. Bei Wechsel des Rückstandes muss der Übernahmebehälter gespült werden. Dafür wird ein geeigneter Ersatzbrennstoff bzw. ein Spülmedium wie verwen-det. Dieses Spülmedium wird mit Reinigungsdüse und Reinigungsprogramm in den Übernah-mebehälter eingebracht, bis die gesamte Oberfläche des Übernahmebehältern benetzt wurde. Das Spülmedium wird im Anschluss bis zum vollständigen Entleeren des Übernahmebehälters ebenfalls der Verbrennung zugeführt.

8.2.2 Übernahmebehälter (siehe Fließbild 5)

Die Übernahmebehälter werden doppelwandig in Schwarzstahl ausgeführt. Der innere Tank wird mit einem Korrosionszuschlag ausgeführt. Die zweite Wand (äußerer Tank) dient als Se-kundärbarriere. Die Übernahmebehälter werden eine Zwischenraumüberwachung (Leckage-überwachung) haben. Bei Detektion von Undichtigkeiten wird der Behälter sofort entleert. Die Entleerung kann in weniger als 24 Stunden durchgeführt werden (

). Weitere Details können den Unterlagen zur Eignungsfeststellung entnommen werden.

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Die Behälter berücksichtigen eine vakuumfeste Auslegung und sind an die vorhandene Ab-gassammelleitung angeschlossen. D.h. mit Inertisierung ist der Volumenausgleich bei Ent-nahme sichergestellt und für etwaige Überdruckszenarien ist eine Tankschutzarmatur berück-sichtigt.

Die Übernahmebehälter verfügen über ein Volumen von je 80 m³. Dies erlaubt die Übernahme aller mobilen Behälter, in denen Rückstände zur Rückstandsverbrennung auf das Blockfeld N800 angeliefert werden. Es werden im Allgemeinen die Anforderungen der TRGS 509 be-rücksichtigt. Bei doppelwandiger Ausführung der Behälter gilt kein Zusammenlagerungsverbot unterschiedlicher Stoffe.

Die Anforderungen bezüglich Löschwasserrückhaltung sowie die Maßnahmen zum vorbeu-genden Brandschutz können der brandschutztechnischen Stellungnahme entnommen wer-den.

8.2.3 Tankwagenentleerstationen TES 25-26 (siehe Fließbild 4)

Die Tankwagenentleerstationen dienen zum Entleeren der angelieferten mobilen Behälter in die Übernahmetanks bzw. direkt in die Verbrennungsanlagen. Die Behälter selbst werden mit Lastkraftwagen (LKW), Tankwagen oder durch ein Automated Guided Vehicle (AGV) angelie-fert. Die Behälter können ein Volumen von bis zu 70 m³ aufweisen.

Die Entleerstationen ermöglichen die Entleerung der angelieferten Behälter mit Pumpe oder Druckentleerung. Die Möglichkeiten des Druckausgleichs für den Gasraum bestehen aus einer Stickstoffüberlagerung oder der atmosphärischen Entleerung.

Die Anschlüsse zum Entleeren des Produktes (Verbindung zwischen Behälter und Entleersta-tion) haben eine Nottrennkupplung. Diese Einrichtung verschließt nach dem Auslösen beide Öffnungen (zum zu entleerenden Gebinde und zu der Entleerstation) ohne Reaktionszeit (TRwS 785).

Die zu entleerenden Behälter werden auf einer WHG tauglichen Betonfläche abgestellt, welche mit einem Gefälle zu einer Rinne hin versehen ist und in die unter 8.2.4 beschriebene Sam-melgrube mündet.

Für die Entspannung des Gasraums werden die Entleerstationen an das vorhandene Abgas-sammelsystem (Beschreibung siehe Kapitel 9.1) angeschlossen.

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8.2.4 Beschreibung Sammelgrube (siehe Fließbild 4)

Eventuell aus Zwischenentspannungen austretende Flüssigkeiten werden den Behältern B 1579 oder B 1879 zugeführt. Diese Mengen werden dort gepuffert und spätestens bei Errei-chen eines Max-Wertes der Verbrennung zugeführt. Die Grube ist hierbei nach dem Behälter in der Grube Konzept ausgeführt. D.h. es befindet sich ein Behälter in der eigentlichen Grube. Die Behälter dienen zur Aufnahme des Abfalls. Als Sekundärbarriere ist die Betongrube vor-handen. Standardmäßig wird hier nur das Regenwasser zurückgehalten und nach Kontrolle und Freigabe über den Kanal für behandlungsbedürftiges Abwasser (bbA) der Kläranlage der BASF SE zugeführt.

8.2.5 Beschreibung Flüssigverteiler A 2901, -02, -03 (siehe Fließbild 3)

Den Übernahmebehältern sind Flüssigabfallverteilungssysteme nachgeschaltet. Diese ermög-lichen die Anbindung an die Verbrennungsanlagen. Die zu- und abführenden Leitungen be-rücksichtigen hierbei eine Doppel-Block-Bleed Absperrung und sind über das Prozessleitsys-tem logisch verschaltet. Jeder Verteiler kann in sich zusätzlich über Absperrarmaturen in drei Abschnitte A, B und C unterteilt werden.

Für den Fall des Abfahrens und Stillstandes können die Flüssigabfallverteiler mit Dampf oder Stickstoff gespült werden. Alle Spül- und Bleed-Leitungen gehen auf die unter 8.2.4 beschrie-benen Sammelgruben. In diesem Bereich ist außerdem die gesamte Rohrleitungsperipherie elektrisch begleitbeheizt.

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8.3 An- und Abfahrbetrieb

Bei der Inbetriebnahme der Verbrennungsanlage wird der Verbrennungsprozess mit dem Erd-gasbrenner gestartet. Nachdem eine Flamme vorhanden ist, wird auf Anfahrbrennstoff umge-stellt. Für die Verbrennung von Abfällen, die nicht die Spezifikation für Anfahrbrennstoffe erfül-len, jedoch dem Satz 1 des § 6 (2) der 17. BImSchV entsprechen, wird die Temperatur auf über 950 °C (950 °C-Betrieb2) gesteigert. Es kann Erdgas als Stützbrennstoff dazu genommen werden, um die Mindesttemperaturen sicherzustellen.

Bei der regulären Abstellung einer Anlage werden die Abfälle auf Anfahrbrennstoffe umgestellt und anschließend ein Brenner nach dem anderen abgestellt. Nach einer ausreichenden Ab-kühlung der Verbrennungsanlage wird die Anlage von der Rauchgasreinigungsschiene mit Schieber entkoppelt.

2 Ausnahmegenehmigung gegenüber der in §6 (2) der 17. BImSchV geforderten 1.100°C

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9 Abgas

In dem nachfolgenden Kapitel sind die erwarteten Mengen für Rauchgas und Abgas prognos-tiziert. Basis hierfür ist der Ausgangszustand in der Bestandsanlage. Dieser wird anteilig auf die geplante Neuanlage hochgerechnet.

9.1 Gasförmige Emissionen

In der RVA kommen bereits heute nur TA-Luft zertifizierte Armaturen bzw. Rohrleitungen zum Einsatz. Diese erlauben es, die diffusen Emissionen und die damit verbundenen geforderten Grenzwerte der TA-Luft einzuhalten. Auch die neue Verbrennungsanlage und die damit ver-bundenen neuen Anlagenbestandteile werden TA-Luft konform errichtet.

Die anfallenden Abgase aus Eintank-, Spül- oder Entspannungsvorgängen werden dem vor-handenen Abgassammelsystem zugeführt. Hierbei handelt es sich um ein im Unterdruck be-triebenes Rohrleitungssystem, in welchem zusätzlich durch Frischluftansaugung Abgase ver-dünnt werden und im Anschluss einer von drei angeschlossenen vorhandenen Verbrennungs-anlagen (RVA 5, 6 oder 8) zugeführt werden.

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9.3 Jahresgrenzwert NOx

Seit dem 1. Januar 2019 gilt für die Bestandsanlagen der RVA in N800 gemäß 17. BImSchV ein Tagesmittelwert von 150 mg/ Nm³, Rauchgas für Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, ange-geben als Stickstoffdioxid. Ein Jahresmittelwert ist für bestehende Anlagen (Altanlagen) ent-sprechend 17. BImSchV §28 Punkt 6 nicht anzuwenden. Für die Errichtung einer Neuanlage muss gemäß 17. BImSchV §10 ein Jahresmittelwert von 100 mg/ Nm³, tr. Rauchgas für Stickstoff-monoxid und Stickstoffdioxid, angegeben als Stickstoffdioxid eingehalten werden.

Die neue RVA 9 soll an die vorhandenen Rauchgasreinigungslinien A, B und C angeschlossen werden. Bestandteil der Rauchgasreinigung (RGR) ist das selektive katalytische Verfahren (SCR) zur Stickoxidabtrennung. Das bedeutet, dass die Stickoxidabtrennung erst nach der Vermischung von mehreren Rauchgasströmen der angeschlossenen Verbrennungsanlagen miteinander erfolgt. In Abbildung 1 ist das Verschaltungsmuster der Gesamtanlage dargestellt.

Abbildung 1 Rauchgaswegeverschaltung Rückstandsverbrennunganlage

Durch die Verschaltung der RVA´s ist die Ermittlung der Emissionswerte nur für das Reingas aus der neuen RVA 9 am Kamin nicht möglich. Auch die Annahme eines Emissionsgrenzwer-

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Darüber hinaus wird festgehalten:

1. Die BASF SE beantragt für die erweiterte Gesamtanlage einen Emissionsgrenzwert von 140 mg/ Nm³, tr. Rauchgas. Dieser Emissionsgrenzwert wird als Jahresmittelwert an allen Schornsteinen der drei Rauchgasreinigungslinien beantragt. Bei den bisherigen Stickoxidemissionen der RVA von etwa 155 mg/ Nm³, tr. Rauchgas bedeu-tet dies eine Reduzierung um insgesamt 15 mg/ Nm³, tr. Rauchgas. Zukünftig wird auch für die Bestandsanlagen, für welche weiterhin ein Tagesmittelwert von 150 mg/Nm³ tr. Rauchgas gel-ten würde, ein maximaler Jahresmittelwert von 140 mg/ Nm³, tr. Rauchgas berücksichtigt. Die dargestellten Rechnungen zeigen, dass die NOx Fracht aus der Gesamtanlage dadurch nicht höher liegt als für den theoretisch angenommenen Fall, dass die neue RVA9 unab-hängig von der Altanlage mit einem Jahresmittelwert von 100 mg/ Nm³, tr. Rauchgas betrieben würde.

2. Der alleinige Betrieb der neuen Verbrennungsanlage (RVA 9) ist weder geplant oder vor-gesehen. Diese Betriebsweise kann aus den - im Folgenden - genannten praktischen Ge-sichtspunkten ausgeschlossen werden:

- Der Betrieb einer Verbrennungsanlage alleine auf einer Rauchgasreinigungslinie bedeutet Kapazitätsverlust und ungleichmäßige Auslastung der Rauchgasreini-gungslinien. Dies ist kein normaler Betriebszustand, sondern eine Ausnahmefahr-weise in besonderen Situationen.

- Diese besonderen Situationen treten meist beim geplanten gleichzeitigen Anfahren von Verbrennungsanlage und Rauchgasreinigungslinie auf und gehen mit einer vorherigen Revision einher. Der Anfahrbetrieb erstreckt sich hierbei über einige Tage.

- Ungeplant ergibt sich dieser Betriebszustand aus beispielsweise einem Schaden an einer Verbrennungsanlage. Eine Anlage, die zeitgleich auf der gleichen Rauch-gasreinigungslinie betrieben wurde wie die Neuanlage, muss in diesem Beispiel zu Reparaturzwecken abgestellt werden. Alternativ wäre auch ein Schaden an der Rauchgasreinigung denkbar, der zur Reduzierung der Last führen würde.

- Die zuvor beschriebenen Szenarien kamen in der Vergangenheit in sehr begrenz-tem Umfang (wenige Tage, keine Monate) vor.

- Das Integrieren einer Neuanlage in die vorhandenen Rauchgasreinigungslinien führt zu einer weiteren Senkung der Eintrittswahrscheinlichkeit für den alleinigen Betrieb einer Verbrennungsanlage. Dies liegt an der höheren Auslastung der Rauchgasreinigungslinien insgesamt.

- Ein dauerhaft alleiniger Betrieb der neuen Verbrennungsanlage (RVA 9) ohne die übrigen bestehenden Verbrennungsanlagen kann aufgrund der benötigten Ver-brennungskapazitäten aus heutiger Sicht ausgeschlossen werden.

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3. Sollte dennoch der Betrieb der neuen Verbrennungsanlage auf einer RGR durch bei-

spielsweise einen Schaden für länger als ein halbes Jahr notwendig sein, wird sich BASF SE proaktiv vor Ablauf dieses halben Jahres an die Behörde wenden und das weitere Vorgehen abstimmen.

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10 Lärm

Die derzeitigen Schallemissionen und Schallimmissionen der bestehenden RVA wurden mit Gutachten von Müller BBM vom 07.03.2018 durch Messung und Ausbreitungsberechnung be-stimmt.

Die messtechnische Schallemissionsermittlung mit Schallausbreitungsberechnung führt zu dem Ergebnis, dass die RVA (ohne RVA1 und RVA2) im erfassten Volllast-Betriebszustand während der Nachtzeit einen Gesamtschallleistungspegel von LWA,ges = 114 dB(A) aufweist. Der Immissionspegelanteil am Aufpunkt Horst-Schork-Straße/Fritz-Winkler-Straße in Ludwigs-hafen-Oppau beträgt derzeit 30 dB(A) nachts.

Durch den Betrieb der neuen Flüssigabfallverbrennungsanlage RVA 9 erhöht sich der Immis-sionspegelanteil der Anlage am immissionsrelevanten Aufpunkt geringfügig auf 31 dB(A).

Der Immissionspegelanteil der RVA entspricht den Vorgaben des Lärmschutzkonzeptes der BASF SE.

11 Abfälle

In dem nachfolgenden Kapitel werden die Abfälle beschrieben, welche sich aus dem Rückbau der beiden alten Öfen RVA 1 und 2, aus dem Neubau der Flüssigabfallverbrennungsanlage sowie aus dem Betrieb der neuen Flüssigabfallverbrennungsanlage ergeben.

11.1 Abfälle aus dem Rückbau von RVA 1 und 2

Neben Stahlschrott fällt beim Rückbau der RVA 1 und 2 die Ausmauerung der beiden Brenn-kammern an. Die Ausmauerung wurde dazu beprobt und bezüglich ihrer Zusammensetzung auf die Parameter der Deponieverordnung untersucht. Die Analysen zeigten keine Auffälligkei-ten. Damit kann dieser Abfallstrom beispielsweise über die BASF Deponie Flotzgrün entsorgt werden. Weiter wurden mineralische Bausubstanzen (z.B. Fundamente, Mauerwerke) auf die Überwachungswerte der BASF-eigenen Bauschuttrecyclinganlage untersucht. Auch hier erga-ben sich keine Auffälligkeiten, so dass diese Bausubstanzen beispielsweise über die BASF-eigene Bauschuttrecyclinganlage behandelt und verwertet werden können.

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11.2 Abfälle aus Bodenaushub

Die neuen Anlagenkomponenten werden auf Bodenplatten oder über Bohrpfähle gegründet. Hieraus ergeben sich nur geringe Mengen an Bodenaushub. Dieser wird haufwerkweise be-probt und in Hinblick auf eine Verwertung analysiert. Sollten während der Bauphase sensori-sche Auffälligkeiten auftreten, ist gemäß der Fachlichen Leitlinie vorzugehen (Vereinbarung zur Flächenvorbereitung zwischen der Stadt Ludwigshafen, der SGD Süd, dem LfU und der BASF SE).

Die Vorgehensweise zur bodenschutzrechtlichen Erkundung und Eingrenzung der Altlasten-verdachtsfläche wurde bereits im Rahmen der 32. Bodenschutzkommission am 06.11.2018 den Vertretern der SGD Süd, Referat 34 und Stadt Ludwigshafen, Bereich Umwelt – untere Wasser-/ Abfall-/ Bodenschutzbehörde vorgestellt. Zu dem vorgestellten Konzept gab es keine Ergänzungen oder Änderungswünsche seitens der Behördenvertreter.

11.3 Abfälle aus dem Anlagenbetrieb

Basis für die Abschätzung der Abfälle aus dem Anlagenbetrieb ist der gegenwärtige Anlagen-betrieb. Dieser wird anteilig auf die geplante Neuanlage hochgerechnet.

Während des Anlagenbetriebs fallen ca. 0,2 t/d Schlacke aus der Brennkammer an. Diese Schlacke wird nach erfolgter Deklarationsanalytik gemäß der Deponieverordnung beispiels-weise auf die Deponie Flotzgrün verbracht. Weiter ist mit ca. 0,28 t/d Asche aus dem Abhitze-kessel zu rechnen. Diese wird über den bereits vorhandenen Entsorgungsweg Untertage ver-bracht und dort für den Bergversatz genutzt. Sonstige Abfälle aus dem Anlagenbetrieb werden den Abfallanlagen der BASF SE zugeführt (ca. 0,01 t/d).

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12 Abwasser

In dem nachfolgenden Kapitel sind die erwarteten Mengen für Abwasser prognostiziert. Basis für die Abschätzung der Abwässer aus dem Anlagenbetrieb ist der gegenwärtige Anlagenbe-trieb. Dieser wird anteilig auf die geplante Neuanlage hochgerechnet.

Das aus der 3. Waschstufe der Rauchgaswäscher ausgeschleuste Abwasser wird in der Mischstrecke bzw. im Plattenwärmetauscher abgekühlt und von dort in die Kanalisation zur Kläranlage abgeleitet. Das Hofabwasser (Regenwasser u. a.) sowie das Abwasser der Nass-entschlacker werden ebenfalls in das Kanalsystem für behandlungsbedürftiges Abwasser ab-gegeben. Die Abwässer der 3. Stufe enthalten neben Natriumsulfat nur Spuren anderer Stoffe. Das Abwasser der Nassentschlacker enthält nur Spuren von wasserfremden Stoffen. Die Überwachung sämtlicher Abwasserströme erfolgt stichprobenartig durch werksinterne Labora-torien.

Behandlungsbedürftiges Abwasser (bbA) ist aus dem zusätzlichen Nassentschlacker und den Rauchgaswäschern zu erwarten. Das behandlungsbedürftige Abwasser wird in die Kläranlage der BASF SE geleitet. Ebenfalls in das bbA abgeleitet werden Dampfkondensate aus der Be-heizung von Rohrleitungen und Behältern. Unbelastetes Niederschlagswasser von N800 (Teil-bereich Nord-West) wird in das nbbA (nicht behandlungsbedürftiges Abwasser) abgeführt und zusammen mit den Kühlwässern der BASF SE direkt in den Vorfluter geleitet. Niederschlags-wasser, welches potentiell belastet sein kann, wird vorsorglich an das bbA angeschlossen. Dies erfolgt unter dem Gesichtspunkt der gehandhabten Stoffe bis zu einer WGK-Einstufung von 3.

Die Abwasserströme, die im Rahmen des geplanten Vorhabens zusätzlich aus der Errichtung der Flüssigabfallverbrennungsanlage resultieren und ebenfalls, wie dargelegt, dem bbA bzw. dem nbbA zugeführt werden, setzen sich wie folgt zusammen:

Saurer Abwasserstrom zur ZABA (Herkunft aus den Rauchgaswäschern der Rauchgasreinigungsstraßen)

Durch die Erhöhung des Gesamtrauchgasvolumenstroms von 370 Tm³/h auf 430 Tm³/h ist bei gleichbleibendem Abfallportfolio von einer linearen Steigerung des sauren Ab-wasserstroms auszugehen (Steigerung um ca. 16%). Da der Durchschnitt dieses Ab-wasserstroms in den vergangenen Jahren bei 7.500 m³/Monat lag, wird eine Zunahme von 1.200 m³/Monat angenommen.

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bbA-Abwasserstrom (Herkunft aus den an das bbA angeschlossenen Verbrennungsanlagebestandteilen wie Kon-densat von Dampfbegleitheizungen und Nassentschlackern; eine Kontamination kann auf-grund der Anbindung des Nassentschlackers nicht ausgeschlossen werden)

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Abwassermessungen am bbA im Bereich der RVA werden an drei unabhängigen Kontrollstellen Messungen durchgeführt. Diese berücksichtigen auch die Gesamtwassermengen über den Messzeitraum. Die zuletzt durchschnittlich gemessenen Abwassermengen des bbA-Stroms lagen bei 3.046 m³/Tag. Unter der gleichen Annahme wie unter Punkt 1 ergäbe sich eine Zu-nahme der Gesamtwassermenge um ca. 490 m³/Tag. Diese Zunahme wird ausfolgen-den Gründen reduziert: Der wesentliche Anteil dieser Wassermenge ergibt sich aus der Kühlung der Drehrohr-ofenstirnwand zum Drehrohr. Diese liegt im Durchschnitt bei den vorhandenen Anla-gen bei etwa 380 m³/Tag. Diese Kühlung ist bei einer stehenden Brennkammer nicht erforderlich. Daher werden die zunächst angesetzten 490 m³/Tag um 380 m³/Tag re-duziert. Somit bleibt eine angenommene Zunahme von 110 m³/Tag (3,6%).

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13 Gewässerschutz / Bodenschutz

Antragsbedingt ergeben sich keine Änderungen durch die neuen Entladestellen und das Tank-lager.

Anlagenteile, die wassergefährdende bzw. relevante gefährliche Stoffe (im Sinne des § 3 (10) BImSchG) Stoffe enthalten/führen, sind beständig und dicht.

Undichtigkeiten dieser Anlagenteile sind schnell und zuverlässig erkennbar. Die Bodenflächen sind stoffundurchlässig abgedichtet und gegen die gehandhabten Stoffe beständig. Austre-tende wassergefährdende bzw. relevante gefährliche Stoffe werden zuverlässig erkannt, zu-rückgehalten und verwertet oder ordnungsgemäß entsorgt. Das Rückhaltevermögen ist aus-reichend bemessen. Die Auffangräume haben keine (unkontrollierten) Abläufe. Eine Betriebs-anweisung mit Überwachungs-, Instandhaltungs- und Alarmplan liegt vor.

Eine Gefährdung von Gewässern und Boden ist nicht zu besorgen.

14 Arbeitsschutz

Persönliche Schutzausrüstungen, wie Schutzkleidung, Schutzhelme, Schutzbrillen, Schutz-handschuhe und Sicherheitsschuhe, sind in ausreichendem Maße vorhanden. Ihr Gebrauch ist durch Betriebsanweisungen geregelt. Not- und Augenbrausen sind vorhanden.

Unterweisungen über Unfallverhütungsvorschriften sowie über bei den Tätigkeiten auftretende mögliche Gefahren werden mindestens einmal im Jahr durchgeführt. Das Bedienungspersonal ist im Umgang mit den gehandhabten Stoffen vertraut.

Die Probenahmeeinrichtungen werden nach Erfordernis emissionsfrei ausgeführt.

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15 Explosionsschutz und andere, ergänzende Sicherheitsmaßnahmen

Die in diesem Kapitel beschriebenen Maßnahmen sind als ergänzende, zu den in den anderen Kapiteln bereits beschrieben Maßnahmen, zu verstehen.

Für die neue Teilanlage wird ein Explosionsschutzdokument erstellt. In diesem wird die neue Teilanlage in explosionsgefährdete Bereiche eingestuft. Entsprechend der Einstufung wird die neue Teilanlage gemäß der Technischen Regeln Betriebssicherheit und der einschlägigen VDE-Richtlinien ausgerüstet. Das Explosionsschutzdokument wird vor Inbetriebnahme der An-lage aktualisiert. In einem Vorabtermin mit der BASF internen Fachstelle wurde folgendes be-reits festgelegt:

Stoffdaten

Tabelle 6: Stoffdaten

Inertisierung der Übernahmebehälter und des Entspannungsbehälters

Es wird die Inertisierungsstufe 3 im Projekt berücksichtigt. Für alle vorhandenen Anlagenteile bleiben Explosionsschutz und Sicherheitseinrichtungen von dieser Maßnahme unberührt.

• Die Vorschriften der BetrSichV/GefStoffV/TRBS werden eingehalten. • BetrSichV und TRD werden eingehalten. • Der Dampferzeuger der Verbrennungsanlage dient zur Erzeugung von Wasserdampf

(durch Kühlung der Rauchgase) zur bestimmungsgemäß überwiegenden Abgabe ins Werksnetz. Die Errichtung dieses Anlagenteiles unterliegt somit dem Erlaubnisvorbe-halt nach § 18 BetrSichV.

Die notwendigen Kesselunterlagen werden (wurden bereits) der zugelassenen Überwa-chungsstelle nach § 21 BetrSichV zur Prüfung vorgelegt. Die gutachterliche Äußerung wird der Aufsichtsbehörde direkt von der Überwachungsstelle im Nachgang zum vorliegenden Antrag nachgereicht.

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Anlage 2 – Anlagen- und Betriebsbeschreibung Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: 1

Stand 04/19 Seite 42 von 43

16 Störfallverordnung

Auf Grund der in der Anlage gehandhabten Stoffe und Stoffmengen ist die Anlagenbeschrei-bung Teil des Sicherheitsberichts der BASF SE. Die beantragte Änderung ist sicherheitsrele-vant. Die Anlagenbeschreibung wird bezüglich des Antragsgegenstandes zur gutachterlichen Prüfung vorgelegt.

17 Angaben zur Energieeffizienz

Die BASF SE plant innerhalb ihres Werksgeländes in Ludwigshafen im Bereich des Blockfel-des N800 den Neubau und Betrieb einer Anlage zur Verbrennung von flüssigen Abfällen (Flüs-sigabfallverbrennungsanlage - FAV). Die neue Verbrennungsanlage soll auf den Flächen der beiden bereits abgeschalteten Drehrohröfen errichtet werden.

Durch das neue Anlagenkonzept wird diese Neuanlage sehr viel effizienter (Wärmenutzung, Abgasstrom) sein als am Markt verfügbare Anlagen zur thermischen Verwertung flüssiger Son-derabfälle.

Abweichend von den bereits vorhandenen Drehrohrverbrennungsanlagen umfasst die ge-plante FAV eine gekühlte stehende Brennkammer. Im Vergleich zu einer ausgemauerten Dreh-rohranlage oder Brennkammer ermöglicht die gekühlte Ausführung einen erhöhten thermi-schen Wirkungsgrad bei der thermischen Verwertung der Abfälle. In einer gekühlten Brenn-kammer kann zusätzlich benötigte Verbrennungsluft (zum Kühlen der Ausmauerung) entfallen. So ermöglicht diese geplante neue technische Variante einen erhöhten Wirkungsgrad bei der thermischen Verwertung der Abfälle, da der Wärmeverlust im Vergleich zu den Drehrohrver-brennungsanlagen deutlich geringer ist. Dies führt auch zu einer Kapazitätssteigerung bei ver-gleichbarem Rauchgasvolumenstrom (Neuanlage vs. Bestandsanlage). Die vergleichsweise effiziente Nutzung der Verbrennungswärme ermöglicht eine höhere Einspeisung von Dampf in das BASF-eigene Versorgungsnetz und damit die zusätzliche Einsparung von Primärenergie. So ist davon auszugehen, dass die zu beseitigenden Abfälle hinsichtlich ihres Energiepoten-zials bestmöglich genutzt werden und die Energie am Standort selbst wieder genutzt werden wird.

Die neue Anlage wird bei einer Kapazität von geringere Abgas-ströme pro Tonne flüssigen Abfalls erzeugen, als mit bestehender Technologie möglich wäre. Damit können abhängig vom tatsächlichen Abfallstrom Abgasmassenströme von bis zu

vermieden werden.

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Anlage 2 – Anlagen- und Betriebsbeschreibung Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: 1

Stand 04/19 Seite 43 von 43

Verglichen mit einer marktüblichen Drehrohranlage weist die Verbrennungsanlage mit gekühl-ter Brennkammer einen Wirkungsgrad von

.

Durch die höhere Dampfausspeisung wird Kesseldampf verdrängt, welcher sonst mittels Erd-gas erzeugt werden müsste.

18 Maßnahmen im Falle der Betriebseinstellung (gem. §5 Abs. 3 BImSchG)

Die Flüssigabfallverbrennungsanlage wird so errichtet, betrieben und stillgelegt, dass auch nach einer Betriebseinstellung die Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes des Anlagengrundstücks gewährleistet ist.

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Seite  1                             von 5Anlagenbetreiber:

BASF SE

Vorgangs‐Nr.:Enthält Geschäftsgeheimnisse

Anlagen‐ und Betriebsbeschreibungvorhanden

neu

Abfällezur Verbrennung Tanklager

(Fließbild 4) Verbrennungs-Anlage RVA9(Fließbild 3)

Rauchgas-strasseA/B/C

N800/N905

Asche

FLV/Brenner(Fließ-bild 2)

Fließbild 1_Übersicht PROGE-Nr.: 2017-10-0023

Atmosphäre

BestandRVA 3-8

Schlacke

Übernahmetank exempl. Darst.(Fließbild 5)

1 2

3

6 87

4

17

18

2

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Seite 2 von 5

Anlagenbetreiber:

BASF SE

Vorgangs-Nr.:Enthält Geschäftsgeheimnisse

Anlagen- und Betriebsbeschreibung

vorhanden

neu

Zerstäubungs-

medium

Brenner

Rauchgas zum

W 2920 / W 2921

A 2901A

A 2902A

A 2903A

A 2901B

A 2902B

A 2903B

VB[Luft

D 2910

33Überlagerung B2960

Zum W2920

B 2960

P 2960

DX

29

10[

1

DX

29

10[

2

DX

29

10[

3

DX

29

10[

4

DX

29

10[

5

DX

29

10[

6

DX

29

10[

7

DX

29

10[

8

A2

901A

/B

Druckluft

Fließbild 2_Flüssigkeitsverteiler / Brenner

DX

29

10-

1 bis

8

B2960

B2960

B2960

A2

902

A/B

A2

903A/B

PROGE-Nr.: 2017-10-0023

3

4

Lan

zen

2.1

-2.8

Lan

zen

2.1

-2.8

Lan

zen

2.1

-2.8

Lan

zen

2.1

-2.8

2.12.1 2.22.2 2.32.3 2.42.4 2.52.5 2.62.6 2.72.7 2.82.8

Lanzen 2.1-2.8

Abfälle

1010

1212

1919

221313

44

Erdgas

VX 2900-1V 2900

1111

2.3.12.3.1

2.4.12.4.1

2.5.12.5.1

Stickstoff

2020

Direktltg.

aus vor-

handener

Infrastruktur

VX 2901-1V 2901

Revision 1

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Seite 3                                von 5Anlagenbetreiber:

BASF SE

Vorgangs‐Nr.:Enthält Geschäftsgeheimnisse

Anlagen‐ und Betriebsbeschreibungvorhanden

neu

VE[Wasserwarm.entgast

2Überlagerung B2960

Flusswasser

B 2930

B 2931

b.b.A

Schlacke

Rauchgas zur Strasse A/B/C

Dampf

Fließbild 3_Verbrennungsanlage

Asche

W 2922

BW 2930

W 2924-1W 2924-2 W 2925H2950

W 2920

W 2923

W 2921

PROGE-Nr.: 2017-10-0023

9

13

14

15

16

17

18

2Rauchgasvom D2910

4

4

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Seite 5                                von 5Anlagenbetreiber:

BASF SE

Vorgangs‐Nr.:Enthält Geschäftsgeheimnisse

Anlagen‐ und Betriebsbeschreibungvorhanden

neu

Stickstoff N2

B1520/B1530

B1510

P(Z)

P(Z)

P 1510

V 1510

PISAPICSA++LISLS+A+

YB 1510F(Z)

Fl. Spülmittel

F(Z)

Abgassammel[leitung

RVA´s

Tanktasse N 901

Entspannungs[Behälter B1579

Fließbild 5_Übernahmetank (exempl. Dartstellung)

PROGE-Nr.: 2017-10-0023

Abfälle

Abfälle

22

20

21

2

1

1 1

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Seite 4 von 9

Formular 3 – Anlagedaten, Reihenfolge nach Fließbild Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: Rev. 1

Betriebseinheit(16) Aggregat(17) Auslegungsdaten des Aggregats Bemerkungen Aggregat von 42. BImSchV erfasst (17a)

Nr. der Betriebs- einheit

Bezeichnung Betriebs- weise1

Nr. gem. Fließbild Anzahl Bezeichnung Charakteristische Größe (18)

Temp. Druck (absolut)

BE2 Flüssigkeitsverteiler Brenner

D/K Dimens. [°C] [bar]

K B2960 1 Entspannungs-behälter

1 m³ 250 19 ☐

D P2960 1 Kreiselpumpe 10 m³/h -10/ 135

10,4 ☐

K A2901A 1 Flüssigkeits-verteiler 1.A

80 DN -10/ 200

26 ☐

K A2901B 1 Flüssigkeits-verteiler 1.B

80 DN -10/ 200

26 ☐

K A2902A 1 Flüssigkeits-verteiler 2.A

80 DN -10/ 200

26 ☐

K A2902B 1 Flüssigkeits-verteiler 2.B

80 DN -10/ 200

26 ☐

K A2903A 1 Flüssigkeits-verteiler 3.A

80 DN -10/ 200

26 ☐

K A2903B 1 Flüssigkeits-verteiler 3.B

80 DN -10/ 200

26 ☐

D DX2910-1 1 Rückstands-lanze 1

kg/h -10/ 135

11 ☐

D DX2910-2 1 Rückstands-lanze 2

kg/h -10/ 135

11 ☐

D DX2910-3 1 Rückstands-lanze 3

kg/h -10/ 135

11 ☐

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Seite 5 von 9

Formular 3 – Anlagedaten, Reihenfolge nach Fließbild Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: Rev. 1

Betriebseinheit(16) Aggregat(17) Auslegungsdaten des Aggregats Bemerkungen Aggregat von 42. BImSchV erfasst (17a)

Nr. der Betriebs- einheit

Bezeichnung Betriebs- weise1

Nr. gem. Fließbild Anzahl Bezeichnung Charakteristische Größe (18)

Temp. Druck (absolut)

BE2 Flüssigkeitsverteiler Brenner

D/K Dimens. [°C] [bar]

D DX2910-4 1 Rückstands-lanze 4

kg/h -10/ 135

11 ☐

D DX2910-5 1 Rückstands-lanze 5

kg/h -10/ 135

11 ☐

D DX2910-6 1 Rückstands-lanze 6

kg/h -10/ 135

11 ☐

D DX2910-7 1 Rückstands-lanze 7

kg/h -10/ 135

11 ☐

D DX2910-8 1 Rückstands-lanze 8

kg/h -10/ 135

11 ☐

1 K-Kontinuierlich, D-Diskontinuierlich

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Seite 6 von 9

Formular 3 – Anlagedaten, Reihenfolge nach Fließbild Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: Rev. 1

Betriebseinheit(16) Aggregat(17) Auslegungsdaten des Aggregats Bemerkungen Aggregat von 42. BImSchV erfasst (17a)

Nr. der Betriebs- einheit

Bezeichnung Betriebs- weise1

Nr. gem. Fließbild Anzahl

Bezeichnung Charakteristische Größe (18)

Temp. Druck (absolut)

BE3 Tanklager N901 D/K Dimens. [°C] [bar]

D TES 25 1 Tankwagen-entleerstation

70 m³ - - ☐

D P1251 1 Entleerpumpe 4-25 m³/h -10/ 135

11 ☐

D P1256 1 Dosierpumpe 1 - 5 m³/h -10/ 135

11 ☐

D TES 26 1 Tankwagen-entleerstation

70 m³ - - ☐

D P1261 1 Entleerpumpe 4-25 m³/h -10/ 135

11 ☐

D P1266 1 Dosierpumpe 1 - 5 m³/h -10/ 135

11 ☐

D B1810 1 Übernahme-behälter

80 m³ -20/ 135

-1/4 Vakuumfest, doppelwandig, Schwarzstahl

D P1810 1 Dosierpumpe 4-25 m³/h -10/ 135

11 ☐

D B1820 1 Übernahme-behälter

80 m³ -20/ 135

-1/4 Vakuumfest, doppelwandig, Schwarzstahl

D P1820 1 Dosierpumpe 4-25 m³/h -10/ 135

11 ☐

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Seite 7 von 9

Formular 3 – Anlagedaten, Reihenfolge nach Fließbild Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: Rev. 1

Betriebseinheit(16) Aggregat(17) Auslegungsdaten des Aggregats Bemerkungen Aggregat von 42. BImSchV erfasst (17a)

Nr. der Betriebs- einheit

Bezeichnung Betriebs- weise1

Nr. gem. Fließbild Anzahl

Bezeichnung Charakteristische Größe (18)

Temp. Druck (absolut)

BE3 Tanklager N901 D/K Dimens. [°C] [bar]

D B1830 1 Übernahme-behälter

80 m³ -20/ 135

-1/4 Vakuumfest, doppelwandig, Schwarzstahl

D P1830 1 Dosierpumpe 4-25 m³/h -10/ 135

11 ☐

D B1879 1 Sammelbehälter 10 m³ -20/ 135

0/0 druckloser Sammelbehälter für Entspannungen

D P1879 1 Verdränger-pumpe

1-5 m³/h -10/ 135

11 ☐

D P1870 1 Kanalradpumpe 20 m³/h -10/ 135

4 ☐

D B1510 1 Übernahme-behälter

80 m³ -20/ 135

-1/4 Vakuumfest, doppelwandig, Schwarzstahl

D P1510 1 Dosierpumpe 4-25 m³/h -10/ 135

11 ☐

D B1520 1 Übernahme-behälter

80 m³ -20/ 135

-1/4 Vakuumfest, doppelwandig, Schwarzstahl

D P1520 1 Dosierpumpe 4-25 m³/h -10/ 135

11 ☐

D B1530 1 Übernahme-behälter

80 m³ -20/ 135

-1/4 Vakuumfest, doppelwandig,

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Seite 8 von 9

Formular 3 – Anlagedaten, Reihenfolge nach Fließbild Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: Rev. 1

Betriebseinheit(16) Aggregat(17) Auslegungsdaten des Aggregats Bemerkungen Aggregat von 42. BImSchV erfasst (17a)

Nr. der Betriebs- einheit

Bezeichnung Betriebs- weise1

Nr. gem. Fließbild Anzahl

Bezeichnung Charakteristische Größe (18)

Temp. Druck (absolut)

BE3 Tanklager N901 D/K Dimens. [°C] [bar]

Schwarzstahl

D P1530 1 Dosierpumpe 4-25 m³/h -10/ 135

11 ☒

D B1579 1 Sammelbehälter 10 m³ -20/ 135

0/0 druckloser Sammelbehälter für Entspannungen

D P1579 1 Verdränger-pumpe

1-5 m³/h -10/ 135

14 ☐

D P1502 1 Kanalradpumpe 20 m³/h -10/ 135

4 ☐

1 K-Kontinuierlich, D-Diskontinuierlich

Page 62: Formular 1.1 – Antrag auf Genehmigung einer Anlage nach dem … · 2019-10-02 · Formular 1.1 – Antrag auf Genehmigung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Seite 9 von 9

Formular 3 – Anlagedaten, Reihenfolge nach Fließbild Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: Rev. 1

Betriebseinheit(16) Aggregat(17) Auslegungsdaten des Aggregats Bemerkungen Aggregat von 42. BImSchV erfasst (17a)

Nr. der Betriebs- einheit

Bezeichnung Betriebs- weise1

Nr. gem. Fließbild Anzahl Bezeichnung Charakteristische Größe (18)

Temp. Druck (absolut)

BE4 D/K Dimens. [°C] [bar]

D B1510 1 Übernahme-behälter

80 m³ -20/ 135

-1/4 Vakuumfest, doppelwandig, Schwarzstahl

D P1510 1 Dosierpumpe 4-25 m³/h -10/ 135

11 ☐

K YB1510 1 Überdruck-absicherung

+0,5 barÜ - - Behälter für Unterdruck eigensicher

D V1510 1 Mischdüse 4 m³/h -10/ 135

1 K-Kontinuierlich, D-Diskontinuierlich, B1510 exemplarisch alle Behälter sind gleich ausgestattet.

Page 63: Formular 1.1 – Antrag auf Genehmigung einer Anlage nach dem … · 2019-10-02 · Formular 1.1 – Antrag auf Genehmigung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
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Formular 4 – Gehandhabte Stoffe bei Anlagen, die dem TEHG unterliegen, einschließlich CO2, N2O und PFC(20)

Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: Rev. 2

* Aufgrund der Vielzahl von der Verbrennung zugeführten Abfällen wird auf die Positivliste von N800 verwiesen. Abfälle, die zur Verwertung eingestuft werden, werden der Struktur- und Genehmigungsdirektion zur Genehmigung vorgelegt und nach Genehmigung in die Positivliste aufgenommen. Der Neuanlage soll das gleiche Abfallportfolio zugeführt werden wie den Bestandsanlagen. ** maximale Last Gasbrenner. Kein kontinuierlicher Betrieb *** Bei dem für die Auslegung der Flüssigabfallverbrennungsanlage herangezogenen Musterabfall wurde ein Heizwert von zu Grunde gelegt. Daraus ergibt sich für den Stoffstrom A2 ein Durchsatz von

Stand 01/18 Seite 2 von 4

Fließbild-Nr.

Stoffstrom-Nr. gemäß Fließbild1

Bezeichnung(19)

WGK2 S3 Kennzeichnung nach CLP4

Menge pro Betriebseinheit5

Heizwert 6 Zusammensetzung(19.1)

[t/h] [t/a] [kJ/kg] [kJ/m³]

Bezeichnung Anteil7

2

A 2.1 bis

A 2.8

Abfälle* WGK 1-3

☐ Gesundheitsgefahren: GHS 05, 06, 08 Physikalische Gefahren: GHS 02 Kat. 1-3, 03

1,5 Summe

***

kJ/kg Abfall zur RVA 9

>

2

A 2.3.1 Direkteinbindung

WGK 2 ☐ 1,5

kJ/kg Abfall zur RVA 9

>

2

A 2.4.1 Direkteinbindung

WGK 3 ☐ 1,5

kJ/kg Abfall zur RVA 9

>

2

A 2.5.1 Direkteinbindung korrosive Abfälle (A, F, J)*

WGK 1-3

☐ Gesundheitsgefahren: GHS 05, 06, 08 Physikalische Gefahren: GHS 02 Kat. 1-3, 03

1,5

***

kJ/kg Abfall zur RVA 9

>

Page 65: Formular 1.1 – Antrag auf Genehmigung einer Anlage nach dem … · 2019-10-02 · Formular 1.1 – Antrag auf Genehmigung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Formular 4 – Gehandhabte Stoffe bei Anlagen, die dem TEHG unterliegen, einschließlich CO2, N2O und PFC(20)

Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: Rev. 2

* Aufgrund der Vielzahl von der Verbrennung zugeführten Abfällen wird auf die Positivliste von N800 verwiesen. Abfälle, die zur Verwertung eingestuft werden, werden der Struktur- und Genehmigungsdirektion zur Genehmigung vorgelegt und nach Genehmigung in die Positivliste aufgenommen. Der Neuanlage soll das gleiche Abfallportfolio zugeführt werden wie den Bestandsanlagen. ** maximale Last Gasbrenner. Kein kontinuierlicher Betrieb *** Bei dem für die Auslegung der Flüssigabfallverbrennungsanlage herangezogenen Musterabfall wurde ein Heizwert von zu Grunde gelegt. Daraus ergibt sich für den Stoffstrom A2 ein Durchsatz von

Stand 01/18 Seite 3 von 4

Fließbild-Nr.

Stoffstrom-Nr. gemäß Fließbild1

Bezeichnung(19)

WGK2 S3 Kennzeichnung nach CLP4

Menge pro Betriebseinheit5

Heizwert 6 Zusammensetzung(19.1)

[t/h] [t/a] [kJ/kg] [kJ/m³]

Bezeichnung Anteil7

1 A 3 Abfälle* WGK 1-3

☐ Gesundheitsgefahren: GHS 05, 06, 08 Physikalische Gefahren: GHS 02 Kat. 1-3, 03

***

kJ/kg Abfall zu RVA 3-8

* >

3

H 9 VE-Wasser warm entgast nwg ☐ - 70 613200 >

2 H 10 Zerstäuber Medium nwg ☐ 4 35040 - Luft >

2 B 11 Erdgas** nwg ☐ kJ/kg >

2

H 12 Verbrennungsluft nwg ☐ 100 876000 - Luft >

3

H 14 Flusswasser nwg ☐ 4,58 40150 - >

3/4

AW 15 b.b.A > ☐ 4,58 40150 - behandlungs-bedürftiges Abwasser

>

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Formular 4 – Gehandhabte Stoffe bei Anlagen, die dem TEHG unterliegen, einschließlich CO2, N2O und PFC(20)

Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: Rev. 2

* Aufgrund der Vielzahl von der Verbrennung zugeführten Abfällen wird auf die Positivliste von N800 verwiesen. Abfälle, die zur Verwertung eingestuft werden, werden der Struktur- und Genehmigungsdirektion zur Genehmigung vorgelegt und nach Genehmigung in die Positivliste aufgenommen. Der Neuanlage soll das gleiche Abfallportfolio zugeführt werden wie den Bestandsanlagen. ** maximale Last Gasbrenner. Kein kontinuierlicher Betrieb *** Bei dem für die Auslegung der Flüssigabfallverbrennungsanlage herangezogenen Musterabfall wurde ein Heizwert von zu Grunde gelegt. Daraus ergibt sich für den Stoffstrom A2 ein Durchsatz von

Stand 01/18 Seite 4 von 4

Fließbild-Nr.

Stoffstrom-Nr. gemäß Fließbild1

Bezeichnung(19)

WGK2 S3 Kennzeichnung nach CLP4

Menge pro Betriebseinheit5

Heizwert 6 Zusammensetzung(19.1)

[t/h] [t/a] [kJ/kg] [kJ/m³]

Bezeichnung Anteil7

3/4 P 16 Dampf nwg -

>

1/3 A 17 Kesselasche aus dem Abhitzekessel RVA 9

WGK 3 11,7 * 10^-3 102,2 <1000 >

1/3 A 18 Schlacke aus dem Nassentschlacker RVA 9

WGK 1 8,3 * 10^-3 73 0 >

2 H 19

Druckluft nwg ☐ - Luft >

2/4/5 H 20

Stickstoff nwg ☐ - >

4/5 H 22

Flüssiges Spülmittel

WGK 3 ☐ 0,2 1825

>30.000

>

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Formular 5.1 – Betriebsablauf/Einleiterdaten (je Abgasstrom)

Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: Rev. 0

Stand 01/18 Seite 1 von 4

Nr. Abgasstrom lt. Fließbild:(21) 4 Nr. der Betriebseinheit: aus Anlage Nr.: 36.01 Typ der Reinigungsanlage:

verbunden mit Quelle Nr.:(22) A001 A002 A001

in Anlage Nr. : 36.01 Bau-Nr.: N800 N800 N905

Rauchgasreinigung (RGR A, B, C)

Eingeleitete luftfremde Stoffe (Einzelkomponenten)(23) Betriebszustand(25) Abgas(29) Bezeichnung(19) Aggregat

-zustand im Abgas

Konzentration trocken1

Massen-strom

Jahres-massen-

strom

Ermitt-lung2

(24)

Häufigkeit3 (26)

Einzeldauer(27) Gesamt-dauer(28)

Volumen-strom4

Tempe-ratur

Wasser-dampf-anteil

Ab-scheide-grad(30)

Rauchgas roh aus RVA 9 [mg/m³] [g/m³] [kg/h] [g/h] [kg/a] [t/a] x pro Std. Min. [h/a] [Nm³/h] [K] % %

Gesamtstaub fest 1.000* mg/m³ 70 kg/h 613 t/a S > 8760 70000 273 18

Gesamtkohlenstoff gasförmig 10* mg/m³ 0,7 kg/h 6,132 t/a S > 8760 70000 273 18

Chlorwasserstoff gasförmig 2.000* mg/m³ 140 kg/h 1.226 t/a S > 8760 70000 273 18

Fluorwasserstoff gasförmig 10* mg/m³ 0,7 kg/h 6,132 t/a S > 8760 70000 273 18

Schwefeldioxid gasförmig 1.000* mg/m³ 70 kg/h 613 t/a S > 8760 70000 273 18

1 bezogen auf das Rohgas bei 273 K und 1.013 hPa , nicht O2 korrigiert 2 R = Rechnung, S = Schätzung, M = Messung/a = Normal-, b = Anfahr-, c = Abfahr-, d = Besonderer Zustand 3 T = Tag, M = Monat, J = Jahr 4 bezogen auf das Rohgas bei 273 K und 1.013 hPa, nicht O2 korrigiert * Tagesmittelwert gemäß Sicherheitsbericht Rückstandsverbrennung ** Ammoniak als Einsatzstoff der SCR erst in Rauchgasreinigung

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Formular 5.1 – Betriebsablauf/Einleiterdaten (je Abgasstrom)

Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: Rev. 0

Stand 01/18 Seite 2 von 4

Eingeleitete luftfremde Stoffe (Einzelkomponenten)(23) Betriebszustand(25) Abgas(29) Bezeichnung(19) Aggregat

-zustand im Abgas

Konzentration trocken1

Massen-strom

Jahres-massen-

strom

Ermitt-lung2

(24)

Häufigkeit3 (26)

Einzeldauer(27) Gesamt-dauer(28)

Volumen-strom4

Tempe-ratur

Wasser-dampf-anteil

Ab-scheide-grad(30)

Rauchgas roh aus RVA 9 [mg/m³] [g/m³] [kg/h] [g/h] [kg/a] [t/a] x pro Std. Min. [h/a] [Nm³/h] [K] % %

Stickstoffdioxid gasförmig 500* mg/m³ 35 kg/h 306,6 t/a S > 8760 70000 273 18

Kohlenmonoxid gasförmig 50* mg/m³ 3,5 kg/h 30,66 t/a S 8760 70000 273 18

Ammoniak** gasförmig 114* mg/m³ 7,98 kg/h 70,1 t/a S > 8760 70000 273 18

1 bezogen auf das Rohgas bei 273 K und 1.013 hPa , nicht O2 korrigiert 1 R = Rechnung, S = Schätzung, M = Messung/a = Normal-, b = Anfahr-, c = Abfahr-, d = Besonderer Zustand 1 T = Tag, M = Monat, J = Jahr 1 bezogen auf das Rohgas bei 273 K und 1.013 hPa, nicht O2 korrigiert * Tagesmittelwert gemäß Sicherheitsbericht Rückstandsverbrennung ** Ammoniak als Einsatzstoff der SCR erst in Rauchgasreinigung

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Formular 5.1 – Betriebsablauf/Einleiterdaten (je Abgasstrom)

Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: Rev. 0

Stand 01/18 Seite 3 von 4

Nr. Abgasstrom lt. Fließbild:(21) 13 Nr. der Betriebseinheit: aus Anlage Nr.: 36.01 Typ der Reinigungsanlage:

verbunden mit Quelle Nr.:(22) in Anlage Nr. : 36.01 Bau-Nr.: N815 Rückstandsverbrennung (RVA 9)

Eingeleitete luftfremde Stoffe (Einzelkomponenten)(23) Betriebszustand(25) Abgas(29) Bezeichnung(19) Aggregat

-zustand im Abgas

Konzentration trocken5

Massen-strom

Jahres-massen-

strom

Ermitt-lung6

(24)

Häufigkeit7 (26)

Einzeldauer(27) Gesamt-dauer(28)

Volumen-strom8

Tempe-ratur

Wasser-dampf-anteil

Ab-scheide-grad(30)

[mg/m³] [g/m³] [kg/h] [g/h] [kg/a] [t/a] x pro Std. Min. [h/a] [Nm³/h] [K] % %

Überlagerung vom Enstpannungsbehälter B 2960: Stickstoff (ca. 99%) mit geringen Mengen gasförmiger Komponenten (organisch / anorganisch)

gasförmig S > 8760 50 273

5 bezogen auf das Rohgas bei 273 K und 1.013 hPa , nicht O2 korrigiert 6 R = Rechnung, S = Schätzung, M = Messung/a = Normal-, b = Anfahr-, c = Abfahr-, d = Besonderer Zustand 7 T = Tag, M = Monat, J = Jahr 8 bezogen auf das Rohgas bei 273 K und 1.013 hPa, nicht O2 korrigiert * Tagesmittelwert gemäß Sicherheitsbericht Rückstandsverbrennung ** Ammoniak als Einsatzstoff der SCR erst in Rauchgasreinigung

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Formular 5.1 – Betriebsablauf/Einleiterdaten (je Abgasstrom)

Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: Rev. 0

Stand 01/18 Seite 4 von 4

Nr. Abgasstrom lt. Fließbild:(21) 21 Nr. der Betriebseinheit: aus Anlage Nr.: 36.01 Typ der Reinigungsanlage:

verbunden mit Quelle Nr.:(22) in Anlage Nr. : 36.01 Bau-Nr.: N815 Rückstandsverbrennung (RVA 5, 6, 8)

Eingeleitete luftfremde Stoffe (Einzelkomponenten)(23) Betriebszustand(25) Abgas(29) Bezeichnung(19) Aggregat

-zustand im Abgas

Konzentration trocken9

Massen-strom

Jahres-massen-

strom

Ermitt-lung10

(24)

Häufigkeit11 (26)

Einzeldauer(27) Gesamt-dauer(28)

Volumen-strom12

Tempe-ratur

Wasser-dampf-anteil

Ab-scheide-grad(30)

[mg/m³] [g/m³] [kg/h] [g/h] [kg/a] [t/a] x pro Std. Min. [h/a] [Nm³/h] [K] % %

Überlagerung der Übergabebehälter B 1510/20/30 und B 1810/20/30: Stickstoff (ca. 99%) mit geringen Mengen gasförmiger Komponenten (organisch / anorganisch)

gasförmig S > 8760 25 273

9 bezogen auf das Rohgas bei 273 K und 1.013 hPa , nicht O2 korrigiert 10 R = Rechnung, S = Schätzung, M = Messung/a = Normal-, b = Anfahr-, c = Abfahr-, d = Besonderer Zustand 11 T = Tag, M = Monat, J = Jahr 12 bezogen auf das Rohgas bei 273 K und 1.013 hPa, nicht O2 korrigiert * Tagesmittelwert gemäß Sicherheitsbericht Rückstandsverbrennung ** Ammoniak als Einsatzstoff der SCR erst in Rauchgasreinigung

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Formular 5.2 – Betriebsablauf/Emissionsdaten (je Quelle) Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: Rev. 1

Stand 01/18 Seite 1 von 3

Nr. der Quelle lt. Fließbild:(22) A001 (N800)

Nr. der Betriebseinheit: in Anlage Nr.: 36.01 Typ der Reinigungsanlage: RGR A

Sauerstoffbezug bei Konzentrationsangaben Ja ☒ Nein ☐ 11%(31) Bezugssauerstoffgehalt

Nr. des Abgas-

stroms lt. Fließbild

Nr. der Betriebs-einheit

Nr. der Anlage

Luftfremde Stoffe (getrennt nach Einzelkomponenten)(23) 1 (25)

2

O2-Gehalt

Abgas(29) Bezeichnung 3 Aggregat

-zustand im Abgas

Konzentration trocken4

Massenstrom Jahres-massenstrom

Gesamt-dauer

(28)

Ermitt-lung5

(24)

Volumen-strom6

Wasser-dampf -anteil

Ab-scheide

-grad(30)

[kg/h] [g/h] [kg/a] [t/a] [h/a] [Nm³/h] % %

6 Bestand RGR A Gesamtstaub N fest 5 mg/m³ 0,675 kg/h 5,91 t/a 8760 a 11 R 135000 18

Gesamtkohlenstoff N gasförmig 10 mg/m³ 1,35 kg/h 11,83 t/a 8760 a 11 R 135000 18

Chlorwasserstoff N gasförmig 10 mg/m³ 1,35 kg/h 11,83 t/a 8760 a 11 R 135000 18

Fluorwasserstoff N gasförmig 1 mg/m³ 0,135 kg/h 1,18 t/a 8760 a 11 R 135000 18

1 Betriebszustand (a = Normal-, b = Anfahr-, c = Abfahr-, d = Besonderer Zustand) 2 Betriebssauerstoffgehalt, bei Verbrennungsprozessen ist der Bezugssauerstoffgehalt anzugeben. 3 Sauerstoffbezugsrechnung auch für Betriebssauerstoff < Bezugssauerstoff: J/N 4 bezogen auf das Reingas bei 273 K und 1.013 hPa, trocken 5 R = Rechnung, S = Schätzung, M = Messung 6 Sauerstoffbezugsrechnung auch für Betriebssauerstoff < Bezugssauerstoff: J/N * Gerechnet als NO2, Jahresmittelwert von 140 mg/Nm³ und ein Tagesmittelwert von 150 mg/Nm³

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Formular 5.2 – Betriebsablauf/Emissionsdaten (je Quelle) Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: Rev. 1

Stand 01/18 Seite 2 von 3

Nr. des Abgas-

stroms lt. Fließbild

Nr. der Betriebs-einheit

Nr. der Anlage

Luftfremde Stoffe (getrennt nach Einzelkomponenten)(23) 1 (25)

2

O2-Gehalt

Abgas(29) Bezeichnung 3 Aggregat

-zustand im Abgas

Konzentration trocken4

Massenstrom Jahres-massenstrom

Gesamt-dauer

(28)

Ermitt-lung5

(24)

Volumen-strom6

Wasser-dampf -anteil

Ab-scheide

-grad(30)

[kg/h] [g/h] [kg/a] [t/a] [h/a] [Nm³/h] % %

Schwefeldioxid N gasförmig 50 mg/m³ 6,75 kg/h 59,13 t/a 8760 a 11 R 135000 18

Stickstoffdioxid* N gasförmig 140 mg/m³ 18,9 kg/h 165,56 t/a 8760 a 11 R 135000 18

Quecksilber** N gasförmig 0,03 mg/m³ 0,004 g/h 0,036 t/a 8760 a 11 R 135000 18

Kohlenmonoxid N gasförmig 50 mg/m³ 6,75 kg/h 59,13 t/a 8760 a 11 R 135000 18

Ammoniak N gasförmig 10 mg/m³ 1,35 kg/h 11,83 t/a 8760 a 11 R 135000 18

1 Betriebszustand (a = Normal-, b = Anfahr-, c = Abfahr-, d = Besonderer Zustand) 2 Betriebssauerstoffgehalt, bei Verbrennungsprozessen ist der Bezugssauerstoffgehalt anzugeben. 3 Sauerstoffbezugsrechnung auch für Betriebssauerstoff < Bezugssauerstoff: J/N 4 bezogen auf das Reingas bei 273 K und 1.013 hPa, trocken 5 R = Rechnung, S = Schätzung, M = Messung 6 Sauerstoffbezugsrechnung auch für Betriebssauerstoff < Bezugssauerstoff: J/N * Gerechnet als NO2, Jahresmittelwert von 140 mg/Nm³ und ein Tagesmittelwert von 150 mg/Nm³ ** Angegebene Menge (t/h und t/a) entspricht den Grenzwerten aus der 17. BImSchV Anlage 1 zu § 8 Absatz 1, § 18 Absatz 5 und § 20 Absatz 1 Emissionsgrenzwerte für krebserzeugende Stoffe umgerechnet auf die maximale Rauchgasmenge je Rauchgasreinigungsstraße (A, B und C). Einhaltung des Grenzwertes wird über jährliche Checkmessung nachgewiesen.

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Formular 5.2 – Betriebsablauf/Emissionsdaten (je Quelle) Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: Rev. 1

Stand 01/18 Seite 3 von 3

Nr. des Abgas-

stroms lt. Fließbild

Nr. der Betriebs-einheit

Nr. der Anlage

Luftfremde Stoffe (getrennt nach Einzelkomponenten)(23) 1 (25)

2

O2-Gehalt

Abgas(29) Bezeichnung 3 Aggregat

-zustand im Abgas

Konzentration trocken4

Massenstrom Jahres-massenstrom

Gesamt-dauer

(28)

Ermitt-lung5

(24)

Volumen-strom6

Wasser-dampf -anteil

Ab-scheide

-grad(30)

[kg/h] [g/h] [kg/a] [t/a] [h/a] [Nm³/h] % %

Cadmium und Thallium** Cd und Tl

N gasförmig 0,05 mg/m³ 6,75 g/h 59,13 kg/a 8760 a 11 R 135000 18

Sb, As, Pb, Cr, Co, Cu, Mn, Ni, V, Sn**

N gasförmig 0,5 mg/m³ 67,5 g/h 591,3 kg/a 8760 a 11 R 135000 18

As, B(a)P, Cd. Co, Cr** N gasförmig 0,05 mg/m³ 6,75 g/h 59,13 kg/a 8760 a 11 R 135000 18

Dioxine und Furane** N gasförmig 0,1 ng/m³ 0,0135 g/h 0,118 kg/a 8760 a 11 R 135000 18

1 Betriebszustand (a = Normal-, b = Anfahr-, c = Abfahr-, d = Besonderer Zustand) 1 Betriebssauerstoffgehalt, bei Verbrennungsprozessen ist der Bezugssauerstoffgehalt anzugeben. 1 Sauerstoffbezugsrechnung auch für Betriebssauerstoff < Bezugssauerstoff: J/N 1 bezogen auf das Reingas bei 273 K und 1.013 hPa, trocken 1 R = Rechnung, S = Schätzung, M = Messung 1 Sauerstoffbezugsrechnung auch für Betriebssauerstoff < Bezugssauerstoff: J/N * Gerechnet als NO2, Jahresmittelwert von 140 mg/Nm³ und ein Tagesmittelwert von 150 mg/Nm³ ** Angegebene Menge (t/h und t/a) entspricht den Grenzwerten aus der 17. BImSchV Anlage 1 zu § 8 Absatz 1, § 18 Absatz 5 und § 20 Absatz 1 Emissionsgrenzwerte für krebserzeugende Stoffe umgerechnet auf die maximale Rauchgasmenge je Rauchgasreinigungsstraße (A, B und C). Einhaltung des Grenzwertes wird über jährliche Checkmessung nachgewiesen.

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Formular 5.2 – Betriebsablauf/Emissionsdaten (je Quelle) Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: Rev. 1

Stand 01/18 Seite 1 von 3

Nr. der Quelle lt. Fließbild:(22) A002 (N800)

Nr. der Betriebseinheit: in Anlage Nr.: 36.01 Typ der Reinigungsanlage: RGR B

Sauerstoffbezug bei Konzentrationsangaben Ja ☒ Nein ☐ 11%(31) Bezugssauerstoffgehalt

Nr. des Abgas-

stroms lt. Fließbild

Nr. der Betriebs-einheit

Nr. der Anlage

Luftfremde Stoffe (getrennt nach Einzelkomponenten)(23) 1 (25)

2

O2-Gehalt

Abgas(29) Bezeichnung 3 Aggregat

-zustand im Abgas

Konzentration trocken4

Massenstrom Jahres-massenstrom

Gesamt-dauer

(28)

Ermitt-lung5

(24)

Volumen-strom6

Wasser-dampf -anteil

Ab-scheide

-grad(30)

[kg/h] [g/h] [kg/a] [t/a] [h/a] [Nm³/h] % %

7 Bestand RGR B Gesamtstaub N fest 5 mg/m³ 0,675 kg/h 5,91 t/a 8760 a 11 R 135000 18

Gesamtkohlenstoff N gasförmig 10 mg/m³ 1,35 kg/h 11,83 t/a 8760 a 11 R 135000 18

Chlorwasserstoff N gasförmig 10 mg/m³ 1,35 kg/h 11,83 t/a 8760 a 11 R 135000 18

Fluorwasserstoff N gasförmig 1 mg/m³ 0,135 kg/h 1,18 t/a 8760 a 11 R 135000 18

1 Betriebszustand (a = Normal-, b = Anfahr-, c = Abfahr-, d = Besonderer Zustand) 2 Betriebssauerstoffgehalt, bei Verbrennungsprozessen ist der Bezugssauerstoffgehalt anzugeben. 3 Sauerstoffbezugsrechnung auch für Betriebssauerstoff < Bezugssauerstoff: J/N 4 bezogen auf das Reingas bei 273 K und 1.013 hPa, trocken 5 R = Rechnung, S = Schätzung, M = Messung 6 Sauerstoffbezugsrechnung auch für Betriebssauerstoff < Bezugssauerstoff: J/N * Gerechnet als NO2, Jahresmittelwert von 140 mg/Nm³ und ein Tagesmittelwert von 150 mg/Nm³

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Formular 5.2 – Betriebsablauf/Emissionsdaten (je Quelle) Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: Rev. 1

Stand 01/18 Seite 2 von 3

Nr. des Abgas-

stroms lt. Fließbild

Nr. der Betriebs-einheit

Nr. der Anlage

Luftfremde Stoffe (getrennt nach Einzelkomponenten)(23) 1 (25)

2

O2-Gehalt

Abgas(29) Bezeichnung 3 Aggregat

-zustand im Abgas

Konzentration trocken4

Massenstrom Jahres-massenstrom

Gesamt-dauer

(28)

Ermitt-lung5

(24)

Volumen-strom6

Wasser-dampf -anteil

Ab-scheide

-grad(30)

[kg/h] [g/h] [kg/a] [t/a] [h/a] [Nm³/h] % %

Schwefeldioxid N gasförmig 50 mg/m³ 6,75 kg/h 59,13 t/a 8760 a 11 R 135000 18

Stickstoffdioxid* N gasförmig 140 mg/m³ 18,9 kg/h 165,56 t/a 8760 a 11 R 135000 18

Quecksilber** N gasförmig 0,03 mg/m³ 0,004 g/h 0,036 t/a 8760 a 11 R 135000 18

Kohlenmonoxid N gasförmig 50 mg/m³ 6,75 kg/h 59,13 t/a 8760 a 11 R 135000 18

Ammoniak N gasförmig 10 mg/m³ 1,35 kg/h 11,83 t/a 8760 a 11 R 135000 18

1 Betriebszustand (a = Normal-, b = Anfahr-, c = Abfahr-, d = Besonderer Zustand) 2 Betriebssauerstoffgehalt, bei Verbrennungsprozessen ist der Bezugssauerstoffgehalt anzugeben. 3 Sauerstoffbezugsrechnung auch für Betriebssauerstoff < Bezugssauerstoff: J/N 4 bezogen auf das Reingas bei 273 K und 1.013 hPa, trocken 5 R = Rechnung, S = Schätzung, M = Messung 6 Sauerstoffbezugsrechnung auch für Betriebssauerstoff < Bezugssauerstoff: J/N * Gerechnet als NO2, Jahresmittelwert von 140 mg/Nm³ und ein Tagesmittelwert von 150 mg/Nm³ ** Angegebene Menge (t/h und t/a) entspricht den Grenzwerten aus der 17. BImSchV Anlage 1 zu § 8 Absatz 1, § 18 Absatz 5 und § 20 Absatz 1 Emissionsgrenzwerte für krebserzeugende Stoffe umgerechnet auf die maximale Rauchgasmenge je Rauchgasreinigungsstraße (A, B und C). Einhaltung des Grenzwertes wird über jährliche Checkmessung nachgewiesen.

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Formular 5.2 – Betriebsablauf/Emissionsdaten (je Quelle) Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: Rev. 1

Stand 01/18 Seite 3 von 3

Nr. des Abgas-

stroms lt. Fließbild

Nr. der Betriebs-einheit

Nr. der Anlage

Luftfremde Stoffe (getrennt nach Einzelkomponenten)(23) 1 (25)

2

O2-Gehalt

Abgas(29) Bezeichnung 3 Aggregat

-zustand im Abgas

Konzentration trocken4

Massenstrom Jahres-massenstrom

Gesamt-dauer

(28)

Ermitt-lung5

(24)

Volumen-strom6

Wasser-dampf -anteil

Ab-scheide

-grad(30)

[kg/h] [g/h] [kg/a] [t/a] [h/a] [Nm³/h] % %

Cadmium und Thallium** Cd und Tl

N gasförmig 0,05 mg/m³ 6,75 g/h 59,13 kg/a 8760 a 11 R 135000 18

Sb, As, Pb, Cr, Co, Cu, Mn, Ni, V, Sn**

N gasförmig 0,5 mg/m³ 67,5 g/h 591,3 kg/a 8760 a 11 R 135000 18

As, B(a)P, Cd. Co, Cr** N gasförmig 0,05 mg/m³ 6,75 g/h 59,13 kg/a 8760 a 11 R 135000 18

Dioxine und Furane** N gasförmig 0,1 ng/m³ 0,0135 g/h 0,118 kg/a 8760 a 11 R 135000 18

1 Betriebszustand (a = Normal-, b = Anfahr-, c = Abfahr-, d = Besonderer Zustand) 1 Betriebssauerstoffgehalt, bei Verbrennungsprozessen ist der Bezugssauerstoffgehalt anzugeben. 1 Sauerstoffbezugsrechnung auch für Betriebssauerstoff < Bezugssauerstoff: J/N 1 bezogen auf das Reingas bei 273 K und 1.013 hPa, trocken 1 R = Rechnung, S = Schätzung, M = Messung 1 Sauerstoffbezugsrechnung auch für Betriebssauerstoff < Bezugssauerstoff: J/N * Gerechnet als NO2, Jahresmittelwert von 140 mg/Nm³ und ein Tagesmittelwert von 150 mg/Nm³ ** Angegebene Menge (t/h und t/a) entspricht den Grenzwerten aus der 17. BImSchV Anlage 1 zu § 8 Absatz 1, § 18 Absatz 5 und § 20 Absatz 1 Emissionsgrenzwerte für krebserzeugende Stoffe umgerechnet auf die maximale Rauchgasmenge je Rauchgasreinigungsstraße (A, B und C). Einhaltung des Grenzwertes wird über jährliche Checkmessung nachgewiesen.

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Formular 5.2 – Betriebsablauf/Emissionsdaten (je Quelle) Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: Rev. 1

Stand 01/18 Seite 1 von 3

Nr. der Quelle lt. Fließbild:(22) A001 (N905)

Nr. der Betriebseinheit: in Anlage Nr.: 36.01 Typ der Reinigungsanlage: RGR C

Sauerstoffbezug bei Konzentrationsangaben Ja ☒ Nein ☐ 11%(31) Bezugssauerstoffgehalt

Nr. des Abgas-

stroms lt. Fließbild

Nr. der Betriebs-einheit

Nr. der Anlage

Luftfremde Stoffe (getrennt nach Einzelkomponenten)(23) 1 (25)

2

O2-Gehalt

Abgas(29) Bezeichnung 3 Aggregat

-zustand im Abgas

Konzentration trocken4

Massenstrom Jahres-massenstrom

Gesamt-dauer

(28)

Ermitt-lung5

(24)

Volumen-strom6

Wasser-dampf -anteil

Ab-scheide

-grad(30)

[kg/h] [g/h] [kg/a] [t/a] [h/a] [Nm³/h] % %

8 Bestand RGR C Gesamtstaub N fest 5 mg/m³ 0,8 kg/h 7,01 t/a 8760 a 11 R 160000 18

Gesamtkohlenstoff N gasförmig 10 mg/m³ 1,6 kg/h 14,02 t/a 8760 a 11 R 160000 18

Chlorwasserstoff N gasförmig 10 mg/m³ 1,6 kg/h 14,02 t/a 8760 a 11 R 160000 18

Fluorwasserstoff N gasförmig 1 mg/m³ 0,16 kg/h 1,4 t/a 8760 a 11 R 160000 18

1 Betriebszustand (a = Normal-, b = Anfahr-, c = Abfahr-, d = Besonderer Zustand) 2 Betriebssauerstoffgehalt, bei Verbrennungsprozessen ist der Bezugssauerstoffgehalt anzugeben. 3 Sauerstoffbezugsrechnung auch für Betriebssauerstoff < Bezugssauerstoff: J/N 4 bezogen auf das Reingas bei 273 K und 1.013 hPa, trocken 5 R = Rechnung, S = Schätzung, M = Messung 6 Sauerstoffbezugsrechnung auch für Betriebssauerstoff < Bezugssauerstoff: J/N * Gerechnet als NO2, Jahresmittelwert von 140 mg/Nm³ und ein Tagesmittelwert von 150 mg/Nm³

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Formular 5.2 – Betriebsablauf/Emissionsdaten (je Quelle) Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: Rev. 1

Stand 01/18 Seite 2 von 3

Nr. des Abgas-

stroms lt. Fließbild

Nr. der Betriebs-einheit

Nr. der Anlage

Luftfremde Stoffe (getrennt nach Einzelkomponenten)(23) 1 (25)

2

O2-Gehalt

Abgas(29) Bezeichnung 3 Aggregat

-zustand im Abgas

Konzentration trocken4

Massenstrom Jahres-massenstrom

Gesamt-dauer

(28)

Ermitt-lung5

(24)

Volumen-strom6

Wasser-dampf -anteil

Ab-scheide

-grad(30)

[kg/h] [g/h] [kg/a] [t/a] [h/a] [Nm³/h] % %

Schwefeldioxid N gasförmig 50 mg/m³ 8,0 kg/h 70,08 t/a 8760 a 11 R 160000 18

Stickstoffdioxid* N gasförmig 140 mg/m³ 22,4 kg/h 196,2 t/a 8760 a 11 R 160000 18

Quecksilber** N gasförmig 0,03 mg/m³ 0,0048 g/h 0,042 t/a 8760 a 11 R 160000 18

Kohlenmonoxid N gasförmig 50 mg/m³ 8,0 kg/h 70,1 t/a 8760 a 11 R 160000 18

Ammoniak N gasförmig 10 mg/m³ 1,6 kg/h 14,02 t/a 8760 a 11 R 160000 18

1 Betriebszustand (a = Normal-, b = Anfahr-, c = Abfahr-, d = Besonderer Zustand) 2 Betriebssauerstoffgehalt, bei Verbrennungsprozessen ist der Bezugssauerstoffgehalt anzugeben. 3 Sauerstoffbezugsrechnung auch für Betriebssauerstoff < Bezugssauerstoff: J/N 4 bezogen auf das Reingas bei 273 K und 1.013 hPa, trocken 5 R = Rechnung, S = Schätzung, M = Messung 6 Sauerstoffbezugsrechnung auch für Betriebssauerstoff < Bezugssauerstoff: J/N * Gerechnet als NO2, Jahresmittelwert von 140 mg/Nm³ und ein Tagesmittelwert von 150 mg/Nm³ ** Angegebene Menge (t/h und t/a) entspricht den Grenzwerten aus der 17. BImSchV Anlage 1 zu § 8 Absatz 1, § 18 Absatz 5 und § 20 Absatz 1 Emissionsgrenzwerte für krebserzeugende Stoffe umgerechnet auf die maximale Rauchgasmenge je Rauchgasreinigungsstraße (A, B und C). Einhaltung des Grenzwertes wird über jährliche Checkmessung nachgewiesen.

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Formular 5.2 – Betriebsablauf/Emissionsdaten (je Quelle) Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: Rev. 1

Stand 01/18 Seite 3 von 3

Nr. des Abgas-

stroms lt. Fließbild

Nr. der Betriebs-einheit

Nr. der Anlage

Luftfremde Stoffe (getrennt nach Einzelkomponenten)(23) 1 (25)

2

O2-Gehalt

Abgas(29) Bezeichnung 3 Aggregat

-zustand im Abgas

Konzentration trocken4

Massenstrom Jahres-massenstrom

Gesamt-dauer

(28)

Ermitt-lung5

(24)

Volumen-strom6

Wasser-dampf -anteil

Ab-scheide

-grad(30)

[kg/h] [g/h] [kg/a] [t/a] [h/a] [Nm³/h] % %

Cadmium und Thallium** Cd und Tl

N gasförmig 0,05 mg/m³ 8,0 g/h 70,08 kg/a 8760 a 11 R 160000 18

Sb, As, Pb, Cr, Co, Cu, Mn, Ni, V, Sn**

N gasförmig 0,5 mg/m³ 80,0 g/h 700,8 kg/a 8760 a 11 R 160000 18

As, B(a)P, Cd. Co, Cr** N gasförmig 0,05 mg/m³ 8,0 g/h 70,08 kg/a 8760 a 11 R 160000 18

Dioxine und Furane** N gasförmig 0,1 ng/m³ 0,016 g/h 0,14 kg/a 8760 a 11 R 160000 18

1 Betriebszustand (a = Normal-, b = Anfahr-, c = Abfahr-, d = Besonderer Zustand) 1 Betriebssauerstoffgehalt, bei Verbrennungsprozessen ist der Bezugssauerstoffgehalt anzugeben. 1 Sauerstoffbezugsrechnung auch für Betriebssauerstoff < Bezugssauerstoff: J/N 1 bezogen auf das Reingas bei 273 K und 1.013 hPa, trocken 1 R = Rechnung, S = Schätzung, M = Messung 1 Sauerstoffbezugsrechnung auch für Betriebssauerstoff < Bezugssauerstoff: J/N * Gerechnet als NO2, Jahresmittelwert von 140 mg/Nm³ und ein Tagesmittelwert von 150 mg/Nm³ ** Angegebene Menge (t/h und t/a) entspricht den Grenzwerten aus der 17. BImSchV Anlage 1 zu § 8 Absatz 1, § 18 Absatz 5 und § 20 Absatz 1 Emissionsgrenzwerte für krebserzeugende Stoffe umgerechnet auf die maximale Rauchgasmenge je Rauchgasreinigungsstraße (A, B und C). Einhaltung des Grenzwertes wird über jährliche Checkmessung nachgewiesen.

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Formular 6.1 – Verzeichnis der Emissionsquellen(a) (Luftverunreinigungen) Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: Rev. 2

Stand 01/18 Seite 1 von 1

Nr. der Anlage

Nr. der Betriebs-einheit

Quellen-nummer lt. Fließbild

Bau-Nr. Bezeichnung Quellen-art1

Höhe über Erdboden

Geographische Lage in m gemäß UTM (ETRS89)(32)

Mündungs-fläche(33)

Durch-messer/ L x B(34)

Geo-dätische Höhe(35)

[m] Ostwert Nordwert [m] [m]

36.01 0400 A001 N800 Rauchgasstr. A 1 70 32457635 5484550 3,8 2,2 95,65

36.01 0500 A002 N800 Rauchgasstr. B 1 70 32457637 5484554 3,8 2,2 95,65

36.01 0600 A001 N905 Rauchgasstr. C 1 70 32457483 5484337 5,9 2,75 95,65

>

>

>

>

(a)bei mehrzügigen Kaminen pro Zug

11 Punktquelle mit vertikalem Austritt und freier Abströmung (Schornstein) 2 Punktquelle mit vertikalem Austritt ohne freie Abströmung (Entlüftungsstutzen mit Regen- oder Abdeckhauben) 3 Punktquelle mit horizontalem Austritt (Wandlüfter) 4 diffuse Quelle (Undichtigkeiten von Pumpen, Absperrorganen) 5 Fackel 6 Linienquelle (Förderbänder, innerbetriebliche Verkehrswege) 7 Flächenquelle (Halden, Absetzbecken)

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Formular 7 – Verzeichnis der lärmrelevanten Aggregate

Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: 1

Nr. der

Betriebs-einheit

Geräuschquelle Emissionskennwerte(39) Betriebs-zeiten(40)

Bemerkungen(41)

Nr. des Aggregats lt. Fließbild

Bezeichnung(37) charakteristische Größe(38) Schallleistungspegel LWA

Schalldruck-pegel LpA

Wert Dimension [dB] [dB]

V 2900 Verbrennungsluftgebläse 1 Nm³/h 103,5 83,5 8.760 h/a

V 2901 Verbrennungsluftgebläse 2 Nm³/h 96,9 80 8.760 h/a

Hinweis:

Die lärmrelevanten Aggregate werden eine Schallschutzdämmung erhalten. Damit erfüllen Sie die von der Fachstelle für Umwelt- und Arbeitssicherheit / Luft-, Lärm- und Gefahrstoffüberwachung (ESE/ML) definierten Anforderungen. Diese Anforderungen wurden auf Grundlage der Schallimmissionsprognose von Müller BBM abgeleitet (siehe Register 5 – sonstige Unterlagen).

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Formular 8.1 – Angaben zur Störfall-Verordnung (12. BImSchV) - Angaben zum Betriebsbereich Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: 0

Mit der Errichtung/Änderung der Anlage unterliegt der Betriebsbereich erstmals der Störfall-Verordnung: ☐ ja (obere Klasse) ☐ ja (untere Klasse)

☒ nein

Mit der Errichtung/Änderung der Anlage wechselt der Betriebsbereich von der oberen Klasse in die untere Klasse oder umgekehrt:

☐ ja ☒ nein

Standortbesonderheiten, z.B. Lage im Hochwasser- oder Erdbebengebiet, Nähe zu Gewässern (Entfernung in Metern), Lage in einem (ehemaligen) Bergbaugebiet:

☒ ja ☐ nein (Falls ja, Beschreibung): Erdbebenzone 1, nächstes Gewässer Rhein, direkt angrenzend an den Betriebsbereich

Mögliche Gefahrenpotentiale, die von Nachbarn ausgehen könnten (z.B. Betrieb mit erhöhten Brandlasten, Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung usw.):

☒ ja ☐ nein (Falls ja, Beschreibung): Siehe Sicherheitsbericht, übergeordneter Teil, Kapitel „Benachbarte Betriebsbereiche und andere umgebungsbedingte Gefahrenquellen“ ☒ Festgestellter Dominoeffekt:

• DyStar Colours Distribution GmbH • INEOS Styrolution GmbH • KTL Kombi Terminal GmbH • Basell Polyolefine GmbH • Enovos Storage GmbH • Air Liquide Deutschland GmbH • Talke GmbH & Co. KG • DHL Solutions GmbH • BASF Colors & Effects GmbH

Sonstige Standortbesonderheiten (z.B. Lage in der Nähe eines Flughafens):

☐ ja ☒ nein (Falls ja, Beschreibung):

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Formular 8.1 – Angaben zur Störfall-Verordnung (12. BImSchV) - Angaben zum Betriebsbereich Angaben zum Stoffinventar des Betriebsbereiches vor Errichtung/Änderung der Anlage liegen vor:

☒ ja, gem. Anzeige nach § 7 StörfallVO vom: Siehe übergeordneter Teil des Sicherheitsberichts, Abschnitt B

☐ nein (Falls nein, Anlage 4 ausfüllen)

☐ nicht erforderlich1

1 Die zu errichtende/zu ändernde Anlage ist die einzige Anlage mit gefährlichen Stoffen nach Anhang I der Störfall-Verordnung im Betriebsbereich.

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Formular 8.2 - Angaben zur Störfall-Verordnung (12. BImSchV) - Anlagen in Betriebsbereichen Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum: BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: 0

_________________________________ 1 Stoffe, deren Menge unter 2 % der Mengenschwelle Spalte 5*) des Anhangs I liegen, brauchen hier nicht angegeben zu werden, wenn sie sich innerhalb der Anlage an einem Ort befinden, an dem sie nicht als Auslöser eines Störfalls an einem anderen Ort des Betriebsbereiches wirken können. 2 Auch Stoffe und Gemische, die unter die Nummern 1 (Gefahrenkategorien) des Anhangs I der Störfall-Verordnung fallen, sind mit ihrer chemischen Bezeichnung anzugeben. 3 Sind mehrere Nummern zutreffend, sind alle anzugeben. Angegeben ist die Nummer nach Anhang I mit der geringsten Mengenschwelle. 4 bezieht sich auf einen außer Kontrolle geratenen Prozess *) entsprechend dem Schreiben des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom 31. Januar 2000 (Aktenzeichen 10614-83945) von "Spalte 4" auf "Spalte 5" geändert Stand 01/18 Seite 1 von 1

Anlagenbezeichnung: Rueckstandsverbrennungsanlage Angabe der geographischen Lage der neu errichteten/geänderten Anlage in m gemäß UTM (ETRS89)(32)

Ostwert: 32457640 Nordwert: 5484544

Gehandhabte gefährliche Stoffe nach Anhang I1 Stoffbezeichnung2/ggf. CAS/Aggregatzustand

Nr. nach Anhang I3

vorgesehene maximal mögliche

Stoffmenge [kg]

entstehende maximal mögliche

Stoffmenge4 [kg]

Veränderung der Stoffmenge des Betriebsbereichs

durch das Vorhaben

[kg]

neuer Stoff im

Betriebs-bereich

Bemerkungen

Ammoniak gasförmig in Rohrleitung 2.5 1 Dieselkraftstoff 2.3.3 1.680 ERDGAS 50 bar 2.1 70 +10 RVA 9 (Brenner) Stoffgruppe AKUT TOXISCH KAT. 1 1.1.1 1.685.350 +625.000 Im Behälterlager N901, KES 25/26 und

der RVA 9. Alternativ: H2, H3, P5a, P5c, P6b, P7, P8, E1, E2, O1, O2, O3

Stoffgruppe AKUT TOXISCH KAT. 2 (ALLE) UND KAT. 3 (INHALATIV)

1.1.2 112.500

Stoffgruppe ATEMGÄNGIGE PULVERFÖRMIGE NICKELVERBINDUNGEN (NiO, NiO2, NiS, Ni3S2, Ni2O3)

2.31 24

Stoffgruppe ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN KAT. 1

1.2.5.1 3.064.700

TDI-Schwerprodukt 1.1.1 1.300

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Formular 8.3 – Angaben zur Störfall-Verordnung (12. BImSchV) - Angemessener Sicherheitsabstand

Stand 01/18 Seite 1 von 2

Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Rückstandsverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: 0

Der angemessene Sicherheitsabstand zum nächsten Schutzobjekt wurde bereits durch raumbedeutsame Planungen (z.B. Bauleitplanung) oder Maßnahmen bei der Ausweisung des Gebiets sichergestellt:

☐ ja1 ☒ nein

Für die Errichtung/Änderung der Anlage wurde der angemessene Sicherheitsabstand ☒ gutachterlich ☐ pauschaliert2 ermittelt.

Leitstoff3: Rückstand mit max. 10 Gew.-% Acrolein max. Entfernung (in Metern): 520

Durch die Errichtung/Änderung wird der angemessene Sicherheitsabstand zum benachbarten Schutzobjekt erstmalig unterschritten oder räumlich noch weiter unterschritten. Dies betrifft folgende Schutzobjekte: ☐ geschlossene Wohnbebauung ☐ wichtige Verkehrswege4 ☐ öffentlich genutzte Gebiete, Freizeitgebiete ☐ öffentlich genutzte Gebäude mit Publikumsbetrieb, z.B. Krankenhäuser, Einkaufszentren, Schulen, Kindergärten ☐ besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete (z.B. Naturschutzgebiete, Heilquellen-, Trinkwasserschutzgebiete, FFH-Gebiete)

☐ ja ☒ nein

1 In diesem Fall sind keine weiteren Angaben zum angemessenen Sicherheitsabstand erforderlich. Die Festsetzungen der Bauleitplanung/verbindlichen raumbedeutsamen Maßnahme sind dem Antrag beizufügen. 2 z.B. nach KAS-Leitfaden 18/32 (Achtungsabstandsklassen) 3 abstandsbestimmend 4 z.B. Autobahnen/Bundesstraßen (zulässige Höchstgeschwindigkeit >100 km/h) mit mehr als 200.000 Pkw in 24 Stunden oder mehr als 7.000 Pkw in der verkehrsreichsten Stunde, Bundesstraßen (zulässige Höchstgeschwindigkeit <100 km/h) mit mehr als 100.000 Pkw in 24 Stunden oder mehr als 4.000 Pkw in der verkehrsreichsten Stunde, Schienenwege mit mehr als 250 Personenzügen in 24 Stunden oder mehr als 60 Personenzügen in der verkehrsreichsten Stunde (EU-Kommission: Richtlinie 92/86 EG des Rates – Fragen und Antworten, Fassung Februar 2006).

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Formular 8.3 – Angaben zur Störfall-Verordnung (12. BImSchV) - Angemessener Sicherheitsabstand

Stand 01/18 Seite 2 von 2

Mit der Errichtung/Änderung geht eine erhebliche Gefahrenerhöhung gegenüber Schutzobjekten einher

• Explosionsdruck: ☐ Vergrößerung durch Vorhaben ☐ Erstmalig auftretend ☐ ja ☒ nein

• Wärmestrahlung in Folge Brand: ☐ Vergrößerung durch Vorhaben ☐ Erstmalig auftretend ☐ ja ☒ nein

• Toxizität luftgetragener Stoffe: ☐ Vergrößerung durch Vorhaben ☐ Erstmalig auftretend ☐ ja ☒ nein

• Ausbreitung von Schwergaswolken: ☐ Vergrößerung durch Vorhaben ☐ Erstmalig auftretend ☐ ja ☒ nein

• Toxizität wassergetragener Stoffe: ☐ Vergrößerung durch Vorhaben ☐ Erstmalig auftretend ☐ ja ☒ nein

• Sonstiges: ☐ Vergrößerung durch Vorhaben ☐ Erstmalig auftretend ☐ ja ☒ nein

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Formular 9.1 – Angaben zu den Abfällen (pro Abfall, der beim Betrieb der Anlage anfällt)

Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: 1

1 gefährliche Abfälle sind immer mit * zu kennzeichnen 2 Angaben, die z.B. für den Arbeitsschutz oder die Entsorgung wichtig sind z.B. „enthält Flammschutzmittel HBCD“ 3 gegebenenfalls Beiblatt verwenden 4 (z.B. energetisch, Verfüllung

Seite 1 von 3

Charakterisierung des Abfalls

Betriebsinterne Bezeichnung des Abfalls: Kesselasche (RN 80015)

Abfall-Nr. lt. Fließbild: A 17

Anfallstelle: RVA 9

Entstehungsursache: Verbrennung von Abfällen

Jahresmenge: 102,2 t/a

Anfallhäufigkeit:(43)

diskontinuierlich Konsistenz:(44)

fest Temperatur: 25 °C

Bezeichnung nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV):(45)

Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Abfallschlüssel nach AVV:1

190113* Weitere Merkmale/Besonderheiten:2

Geprüfte Vermeidungs-, Verwertungs- bzw. Beseitigungsmöglichkeiten3

Abfallvermeidung – Vorbereitung zur Wiederverwendung: Vermeidung nicht möglich, da Abfall verfahrensbedingt anfällt Abfallverwertung – Recycling – sonstige Verwertung:(46)

Verwertung als Bergversatz

Abfallbeseitigung:(47)

Falls Beseitigung vorgesehen, Angabe der Gründe, weshalb dieser Abfall nicht vermieden oder verwertet werden kann:

Vorgesehener Verbleib des Abfalls

Verwertung Beseitigung Art der Entsorgungsanlage

☐ Recycling (stofflich) ☐ thermisch ☐ Verbrennungsanlage für Siedlungsabfälle

☒ sonstige Verwertung4 ☐ Ablagerung ☐ Verbrennungsanlage für gefährliche Abfälle

☐ in Anlagen Dritter ☐ Sonstige Verbrennungsanlage Ersatzbrennstoffverbrennung, Klärschlammverbrennung, Kraftwerk, Zementwerk etc.

☐ ☐ Deponie (DK 0 – DK II)

☐ ☐ Deponie für gefährliche Abfälle (DK III)

☐ ☐ Monodeponie

☐ ☒ Untertagedeponie (DK IV)/Bergversatz

☐ ☐ chemisch/physikalische Behandlungsanlage (CP)

☐ ☐ biologische Behandlungsanlage/MBA

☐ ☐ Beseitigung als Abwasser

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Formular 9.1 – Angaben zu den Abfällen (pro Abfall, der beim Betrieb der Anlage anfällt)

Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: 1

1 gefährliche Abfälle sind immer mit * zu kennzeichnen 2 Angaben, die z.B. für den Arbeitsschutz oder die Entsorgung wichtig sind z.B. „enthält Flammschutzmittel HBCD“ 3 gegebenenfalls Beiblatt verwenden 4 (z.B. energetisch, Verfüllung

Seite 2 von 3

Charakterisierung des Abfalls

Betriebsinterne Bezeichnung des Abfalls: Schlacke aus Nassentschlacker (RN 21072)

Abfall-Nr. lt. Fließbild: A 18

Anfallstelle: RVA 9

Entstehungsursache: Verbrennung von Abfällen

Jahresmenge: 73 t/a

Anfallhäufigkeit:(43)

diskontinuierlich Konsistenz:(44)

fest Temperatur: 25 °C

Bezeichnung nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV):(45)

Rost- u. Kesselaschen sowie Schlacken, die gef. Stoffe enthalten Abfallschlüssel nach AVV:1

190111* Weitere Merkmale/Besonderheiten:2

Geprüfte Vermeidungs-, Verwertungs- bzw. Beseitigungsmöglichkeiten3

Abfallvermeidung – Vorbereitung zur Wiederverwendung: Vermeidung nicht möglich, da Abfall verfahrensbedingt anfällt Abfallverwertung – Recycling – sonstige Verwertung:(46)

Abfallbeseitigung:(47)

Falls Beseitigung vorgesehen, Angabe der Gründe, weshalb dieser Abfall nicht vermieden oder verwertet werden kann:

Vorgesehener Verbleib des Abfalls

Verwertung Beseitigung Art der Entsorgungsanlage

☐ Recycling (stofflich) ☐ thermisch ☐ Verbrennungsanlage für Siedlungsabfälle

☐ sonstige Verwertung4 ☒ Ablagerung ☐ Verbrennungsanlage für gefährliche Abfälle

☐ in Anlagen Dritter ☐ Sonstige Verbrennungsanlage Ersatzbrennstoffverbrennung, Klärschlammverbrennung, Kraftwerk, Zementwerk etc.

☒ in eigenen Anlagen (Deponie Flotzgrün) ☐ Deponie (DK 0 – DK II)

☐ ☒ Deponie für gefährliche Abfälle (DK III)

☐ ☐ Monodeponie

☐ ☐ Untertagedeponie (DK IV)/Bergversatz

☐ ☐ chemisch/physikalische Behandlungsanlage (CP)

☐ ☐ biologische Behandlungsanlage/MBA

☐ ☐ Beseitigung als Abwasser

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Formular 9.1 – Angaben zu den Abfällen (pro Abfall, der beim Betrieb der Anlage anfällt)

Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: 1

1 gefährliche Abfälle sind immer mit * zu kennzeichnen 2 Angaben, die z.B. für den Arbeitsschutz oder die Entsorgung wichtig sind z.B. „enthält Flammschutzmittel HBCD“ 3 gegebenenfalls Beiblatt verwenden 4 (z.B. energetisch, Verfüllung

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Charakterisierung des Abfalls

Betriebsinterne Bezeichnung des Abfalls: Sonstige Abfälle (Kleinmengen)

Abfall-Nr. lt. Fließbild: ohne

Anfallstelle: RVA 9

Entstehungsursache: Verpackungen, Betriebsmittel etc.

Jahresmenge: 3,65 t/a

Anfallhäufigkeit:(43)

diskontinuierlich Konsistenz:(44)

fest Temperatur: 25°C

Bezeichnung nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV):(45)

Verpackungen (…) Abfallschlüssel nach AVV:1

1501xx* und andere gem. PK Weitere Merkmale/Besonderheiten:2

Geprüfte Vermeidungs-, Verwertungs- bzw. Beseitigungsmöglichkeiten3

Abfallvermeidung – Vorbereitung zur Wiederverwendung: Vermeidung nicht möglich, da Abfall betriebsbedingt anfällt Abfallverwertung – Recycling – sonstige Verwertung:(46)

Abfallbeseitigung:(47)

Falls Beseitigung vorgesehen, Angabe der Gründe, weshalb dieser Abfall nicht vermieden oder verwertet werden kann:

Vorgesehener Verbleib des Abfalls

Verwertung Beseitigung Art der Entsorgungsanlage

☐ Recycling (stofflich) ☐ thermisch ☐ Verbrennungsanlage für Siedlungsabfälle

☒ sonstige Verwertung4 ☐ Ablagerung ☒ Verbrennungsanlage für gefährliche Abfälle

☐ in Anlagen Dritter ☐ Sonstige Verbrennungsanlage Ersatzbrennstoffverbrennung, Klärschlammverbrennung, Kraftwerk, Zementwerk etc.

☒ in eigenen Anlagen ☐ Deponie (DK 0 – DK II)

☐ ☐ Deponie für gefährliche Abfälle (DK III)

☐ ☐ Monodeponie

☐ ☐ Untertagedeponie (DK IV)/Bergversatz

☐ ☐ chemisch/physikalische Behandlungsanlage (CP)

☐ ☐ biologische Behandlungsanlage/MBA

☐ ☐ Beseitigung als Abwasser

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Formular 9.3 – Angaben zum Abwasser Indirekt/direkt eingeleitetes Abwasser: Abgabe spätestens bei Inbetriebnahme Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: 0

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Angaben zum Entsorgungsunternehmen Abwasser-/Abfall-Nr. lt. Fließbild: 15

Name/Firmenanschrift: BASF SE

Postanschrift: 67056 Ludwigshafen

Abteilung: ESI Sachbearbeiter: Tel.: 0621-60-

Angaben zum Abwasser Bezeichnung: Behandlungsbedürftiges

Abwasser Menge: 4,583 m3/h 110 m3/d 40.150 m3/a

Anfallhäufigkeit: 24 h/d 365 d/a Temp.: von °C bis <36 °C

Anfallstelle: Rauchgaswäscher Stufe 3, Nassentschlacker

Firma: BASF SE

Postanschrift: Carl-Bosch-Str. 38, 67056 Ludwigshafen

Anlage: Rückstandsverbrennungsanlage

Zusammensetzung einschließlich Verunreinigungen; Gew. % je Komponente:

> 99 % Wasser < 1% anorganische und organische Verbindungen (z. B. Ammonium, AOX, Phosphor, Chrom, Nickel, Kupfer); sämtliche Konzentrationen innerhalb der Einleitwerte der Kläranlage

Angaben zur Art der Abwasserbehandlung(50)

Bezeichnung der Anlage: Kläranlage der BASF SE

Art der Behandlung: chemisch/physikalisch/biologisch

Standort der Anlage: Frankenthal, Gemarkung Mörsch, Grundstück Flustück 1329/6

Angaben zur Einleitung(51)

Einleitung in Vorfluter: Rhein Strom-Km: 433,200

Wasserrechtliche Erlaubnis vom: 30.08.2002 Aktenzeichen: 31/566-111 Fr 32/74

durch zuständige Behörde: Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Neustadt/Weinstraße

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Formular 9.3 – Angaben zum Abwasser Indirekt/direkt eingeleitetes Abwasser: Abgabe spätestens bei Inbetriebnahme Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

BASF SE Titel: Errichtung und Betrieb einer Flüssigabfallverbrennungsanlage

36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: 0

Stand 01/18 Seite 2 von 2

Angaben zum Entsorgungsunternehmen Abwasser-/Abfall-Nr. lt. Fließbild: ohne

Name/Firmenanschrift: BASF SE

Postanschrift: 67056 Ludwigshafen

Abteilung: ESI Sachbearbeiter: Tel.: 0621-60-

Angaben zum Abwasser Bezeichnung: Saurer Abwasserstrom Menge: 1,644 m3/h 39,45 m3/d 14.400 m3/a

Anfallhäufigkeit: 24 h/d 365 d/a Temp.: von °C bis < 36 °C

Anfallstelle: Rauchgaswäscher Stufe 1 Firma: BASF SE

Postanschrift: Carl-Bosch-Str. 38, 67056 Ludwigshafen

Anlage: Rückstandsverbrennungsanlage

Zusammensetzung einschließlich Verunreinigungen; Gew. % je Komponente:

> 99 % Wasser < 1% anorganische und organische Verbindungen (z. B. Ammonium, AOX, Phosphor, Chrom, Nickel, Kupfer); sämtliche Konzentrationen innerhalb der Einleitwerte der ZABA / Kläranlage

Angaben zur Art der Abwasserbehandlung(50)

Bezeichnung der Anlage: ZABA der Kläranlage der BASF SE

Art der Behandlung: chemisch/physikalisch/biologisch

Standort der Anlage: Frankenthal, Gemarkung Mörsch, Grundstück Flustück 1329/6

Angaben zur Einleitung(51)

Einleitung in Vorfluter: Rhein Strom-Km: 433,200

Wasserrechtliche Erlaubnis vom: 30.08.2002 Aktenzeichen: 31/566-111 Fr 32/74

durch zuständige Behörde: Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Neustadt/Weinstraße

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Anlage 1 – Ansprechpersonen

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Betreiber/Antragsteller: Anlage-Nr.: Antragsdatum:

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36.01 Vorgangs-Nr.: PROGE-Nr.: 2017-10-0023 Revision: 0

Natürliche Person, die die Pflichten der Betreiberin/des Betreibers i.S.v. § 52 b BImSchG wahrnimmt

Name: , Ressort II

Telefon: 0621-60-

Postanschrift: Carl-Bosch-Straße 38, 67056 Ludwigshafen

Ansprechperson für Fragen im Genehmigungsverfahren

Name:

Telefon: 0621-60-

Faxnummer: 0621-60-

E-Mail-Adresse: