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TUI Card – immer ein Gewinn!

TUI Card – immer ein Gewinn!bitte dem beiliegenden Formular „Identitätsprüfung – leicht gemacht“ Schritt 3: Absenden des Antrags Bitte senden Sie den Antrag ggf. zusammen

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Page 1: TUI Card – immer ein Gewinn!bitte dem beiliegenden Formular „Identitätsprüfung – leicht gemacht“ Schritt 3: Absenden des Antrags Bitte senden Sie den Antrag ggf. zusammen

TUI Card –immer ein Gewinn!

Page 2: TUI Card – immer ein Gewinn!bitte dem beiliegenden Formular „Identitätsprüfung – leicht gemacht“ Schritt 3: Absenden des Antrags Bitte senden Sie den Antrag ggf. zusammen

Kartenbeantragung – so einfach geht’s!

Schritt 1: Ausfüllen des TUI Card Antrags

Sie haben die Wahl: Entweder Sie nutzen unseren Online-

Antrag auf www.tui-card.de oder den Antrag, den Sie

in diesem Umschlag finden. In jedem Fall bitten wir Sie,

den Antrag vollständig auszufüllen. Da die Commerzbank

nicht immer Ihre Hausbank ist, möchte sie vor der Eröffnung

einer weltweit gültigen Kreditkarte jeden zukünftigen

Inhaber besser kennenlernen. Dazu dienen die Angaben

in dem Antrag.

Schritt 2: Durchführung der Identitätsprüfung

Damit Sie persönlich von Ihrer TUI Card profitieren, gibt es

eine Identitätsprüfung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben.

Je nach Antragsvariante gibt es eine unterschiedliche Form

der Prüfung:

n Online-Antrag: Identifikation durch Ihren Briefzusteller

bei Ihnen direkt an der Haustür

n Antrag aus dieser Broschüre: Identifikation in jeder

Filiale der Commerzbank AG oder der Deutschen Post

Weitere Informationen zur Identitätsprüfung entnehmen Sie

bitte dem beiliegenden Formular „Identitätsprüfung – leicht

gemacht“

Schritt 3: Absenden des Antrags

Bitte senden Sie den Antrag ggf. zusammen mit dem

Formular zur Identitätsprüfung an den TUI Card Service

der Commerzbank AG.

Schritt 4: Sie erhalten Ihre Karte

Per Post erhalten Sie Ihre neue TUI Card.

n Online Antrag: Innerhalb von ca. einer Woche

n Antrag aus dieser Broschüre: Innerhalb von

ca. zwei bis drei Wochen.

B

Unser Serviceteam beantwortet gerne Ihre Fragen zu allen Leistungen der TUI Card, zu den ROBINSON Card Extras und zu Ihrer TUI Card Abrechnung bei TUI Reisen:

TUI Card InfolineTel.: 0180 6 884 22 1

ROBINSON Card InfolineTel.: 0180 6 884 22 3

Mo.–Fr. von 9.00 bis 18.00 UhrFax: 0511 567-4270, E-Mail: [email protected] Deutschland GmbH, TUI Card, Karl-Wiechert-Allee 23, 30625 Hannover

24 Stunden TUI Card im InternetAlle Informationen zur TUI Card, zum Bonusprogramm Bonitos sowieden Online Antrag und Ihren aktuellen Bonuskontostand finden Sieauf www.tui-card.de

Hier erhalten Sie Antworten auf alle Fragen zur laufenden Antragstellung, zur Bargeldabhebung, zu sonstigen Umsätzen und zum Zahlungsverkehr über die TUI Card (außer TUI Reisen):

TUI Card Service der Commerzbank AGTel.: 0180 6 884 22 2

ROBINSON Card Service der Commerzbank AGTel.: 0180 6 884 22 4

Mo.–Fr. von 8.00 bis 20.00 UhrE-Mail: [email protected] Card Service der Commerzbank AG, Postfach 11 18 12, 60053 Frankfurt

24 Stunden-Kartensperr-Service Tel.: +49 (0)69-66 57 13 33

Stand: November 2013

Wir sind für Sie da!

(20 ct/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 ct/Anrufaus dem dt. Mobilfunknetz)

(20 ct/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 ct/Anrufaus dem dt. Mobilfunknetz)

(20 ct/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 ct/Anrufaus dem dt. Mobilfunknetz)

(20 ct/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 ct/Anrufaus dem dt. Mobilfunknetz)

Page 3: TUI Card – immer ein Gewinn!bitte dem beiliegenden Formular „Identitätsprüfung – leicht gemacht“ Schritt 3: Absenden des Antrags Bitte senden Sie den Antrag ggf. zusammen

TUI Card – eine Welt voller Vorteile!

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Vom Reiseschutz bis zum Fensterplatz im Flugzeug

Mit der leistungsstarken TUI Card können Sie und Ihre Mitreisen-den nicht nur während Ihres Urlaubs mit der TUI, sondern auchin der Zeit dazwischen eine Menge Geld sparen und von vielenVergünstigungen profitieren. Denn neben einem rundum sorglosVersicherungsschutz erhalten Sie auch eine komfortable Kredit-karten-Zahlungsfunktion für Ihre Reise und alle sonstigen Ein-käufe weltweit. Zudem profitieren Sie vom BonusprogrammBonitos und jeder Menge weiterer Vorteile, die TUI exakt auf Siezugeschnitten hat. Und das Beste: Der Jahrespreis der TUI Cardmacht sich meist schon bei der ersten Buchung bezahlt. Auf denfolgenden Seiten können Sie sich selbst von den Vorzügen derTUI Card überzeugen.

Alle Kartenvarianten

Für unsere ROBINSON Freunde:

* Die Kartenleistungen gelten für den Karteninhaber und bis zu 5 weitere Mitreisende,die gemeinsam auf einer Reisebestätigung ausgewiesen sind.

** Die Kartenleistungen gelten lediglich für den Karteninhaber.

Für bis zu 6 Reisende* Für Alleinreisende** Partnerkarte

TUI Card Classic€ 69,90 pro Jahr

TUI Card Classic One€ 34,90 pro Jahr

zur TUI Card Classic€ 9,90 pro Jahr

TUI Card Gold€ 119,90 pro Jahr

TUI Card Gold One€ 69,90 pro Jahr

zur TUI Card Gold€ 19,90 pro Jahr

ROBINSON Card Classic€ 89,90 pro Jahr

ROBINSON Card ClassicOne € 54,90 pro Jahr

zur ROBINSON Card Classic€ 29,90 pro Jahr

ROBINSON Card Gold€ 139,90 pro Jahr

ROBINSON Card Gold One€ 89,90 pro Jahr

zur ROBINSON Card Gold€ 39,90 pro Jahr

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Alle Vorteile auf einen Blick . . .

TUI Card Classic LeistungenReiserücktritt-Versicherung . . . . . . . . . . . 6

Umbuchungsgebühren-Schutz . . . . . . . . 6

Reiseabbruch-Versicherung . . . . . . . . . . . 6

Sitzplatzreservierung . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Ermäßigung auf TUI Landausflüge . . . . . 7

Reiseführer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

TUI Cars 7=6 & 14=12 . . . . . . . . . . . . . . . 8

Kein Zahlungstransaktionsentgelt . . . . . .9

Weltweit gültige Visa-Kreditkarte . . . . . . 9

Weltweit kein Auslandseinsatzentgelt . . 9

Bonusprogramm Bonitos . . . . . . . . . . . . 10

ROBINSON Card Extras + º 20,– . . . . . 12

TUI Card Gold Extra-LeistungenReisekranken-Versicherung . . . . . . . . . . 14

Soforthilfe und Notruf-Versicherung . . 14

Reisegepäck-Versicherung . . . . . . . . . . . 14

Reiseunfall-Versicherung . . . . . . . . . . . . 14

30 kg Freigepäck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Bargeldabheben kostenlos . . . . . . . . . . 15

Hochwertiger Reiseführer . . . . . . . . . . . 15

ROBINSON Card Extras + º 20,– . . . . . 16

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Alleinreisende º 69,90 pro Jahr

Bis zu 6 Reisende º 119,90 pro Jahr

Alleinreisende

º 34,90 pro Jahr

Bis zu 6 Reisende

º 69,90 pro Jahr

Weitere Informationen zu diesen Leistungen finden Sieauch im Internet auf www.tui-card.de

* (Flüge mit X3-Flugnummern gebucht im Reisebürooder über www.tuifly.com)

Page 4: TUI Card – immer ein Gewinn!bitte dem beiliegenden Formular „Identitätsprüfung – leicht gemacht“ Schritt 3: Absenden des Antrags Bitte senden Sie den Antrag ggf. zusammen

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So kommen Sie in den Genuss der TUI Card Vorteile

Ganz einfach von den Leistungen profitieren

Gro er Spareffekt: TUI Card Classic

Mit der TUI Card Classic genießen Sie und je nach Kartenart bis zu5 weitere Mitreisende viele attraktive Vorteile und Vergünstigungenim Rahmen Ihres Urlaubs. Und das sogar beliebig oft im Jahr.

Bei Buchung einer TUI Reise wählen Sie Ihre TUI Card als Zahlungsmittel. Bitte denken Sie daran, dass Sie die Karte imReisebüro vorlegen.

Sollten Sie bei Buchung noch keine TUI Card haben, so beantragen Sie diese jetzt ganz einfach in wenigen Schritten:

Beispiel TUI Card Classic

Für eine 14-tägige Reise nach Fuerteventura zahlen 2 Erwachsene und ein Kind º 2.100,00

+ Reiserücktritt-Plus ohne SB je Familie º 105,00+ Sitzplatzreservierung (º 30,- pro Person) º 90,00+ Reiseführer º 10,00

Summe Zusatzkosten º 205,00 - Jahrespreis TUI Card Classic º 69,90

Spareffekt º 135,10

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Die meisten TUI Card Leistungen gelten bei Reisen mit TUI, XTUI,TUI Fly & More, TUI Fly & More Basic, airtours, TUI Cruises, WoltersReisen und TUIfly (TUIfly Flüge mit X3 Flugnummer gebucht imReisebüro oder über www.tuifly.com). Eine detaillierte Übersichtaller Leistungen und teilnehmenden Veranstalter finden Sie auf Seite 3.

Alle weiteren Informationen zu den TUI Cards finden Sie auch imInternet auf www.tui-card.de

Schließen Sie bei Buchung Ihrer Reise unbedingt eine Reiserücktritt-Versicherung ohne Selbstbehalt des jeweiligen Veranstalters ab.

Vorlage der TUI Card im Reisebüro. Dort wird Ihre Buchung aktualisiert. Die Bezahlung wird auf TUI Card geändert und die Versicherungsprämie der

zuvor abgeschlossenen Reiserücktritt-Versicherung wird Ihnen erstattet.

Durchführung der Identitätsprüfung in

jeder Filiale der Commerzbank AG oder

der Deutschen Post

Absenden des Antragsan den TUI Card Service

der Commerzbank

Absenden des Antragsan den TUI Card Service

der Commerzbank

Erhalt Ihrer TUI Card Erhalt Ihrer TUI Cardund

Durchführung der Identitätsprüfung durchIhren Briefzusteller an

Ihrer Haustür

Weitere Details zur Beantragung der Karte finden Sie auf derUmschlag-Rückseite am Ende dieser Broschüre.

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Papier Antrag Online Antrag

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Entspanntes Reisen

Sichern Sie sich die besten Plätze im Ferienflieger. Egal ob vorne oderhinten, Fenster oder Gang, Sie haben die Wahl. Bereits bei Buchungkönnen Sie je nach Verfügbarkeit auf vielen Charterflügen IhrenWunschsitzplatz kostenlos* reservieren.

So haben Sie die Möglichkeit am Abreisetag ganz entspannt einzu-checken und sparen sogar bares Geld. Denn es entfällt die üblicheReservierungsgebühr von mindestens € 24,- pro Person.

* gilt nicht für Sonderplätze wie z.B. XL-Plätze

Immer auf der sicheren Seite

Zwischen Buchung und Ende Ihrer Reise kann leider immer etwas pas-sieren. Deshalb bietet die TUI Card Ihnen einen erstklassigen Reise-schutz. Und das ganz ohne Selbstbehalt!

Reiserücktritt-VersicherungKönnen Sie Ihre Reise aus versichertem Grund nicht antreten, sind IhreStornokosten abgesichert. Bei verspätetem Reiseantritt aus versicher-tem Grund bekommen Sie die Mehrkosten der Anreise und die vor Ortnicht genutzten Reiseleistungen erstattet. Einige der versicherten Grün-de sind zum Beispiel ein schwerer Unfall, eine unerwartet schwereErkrankung oder eine betriebsbedingte Arbeitslosigkeit.

Umbuchungsgebühren-SchutzBei einer Umbuchung innerhalb der gleichen Saison bis zu 42 Tagen vorReiseantritt bekommen Sie die vertraglich geschuldeten Umbuchungs-gebühren bis maximal € 50,- je versicherter Person ersetzt.

Reiseabbruch-VersicherungBei vorzeitiger oder verspäteter Beendigung Ihrer Reise aus versicher-tem Grund werden Ihnen der anteilige Reisepreis für die vor Ort nichtgenutzten Reiseleistungen und die Mehrkosten für die Rückreiseersetzt.

Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen, die Sie zusammenmit Ihrer TUI Card erhalten. Die Reisebestätigung, auf der IhreTUI Card als Zahlungsmittel genannt wird, ist Ihr Versicherungs-nachweis im Schadensfall. Der Versicherungsschutz gilt bei denauf Seite 3 genannten Veranstaltern.

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TUI Card Classic Reiseschutz

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Sitzplatzreservierung

Ermä igung auf TUI Land ausflüge

Land und Leute hautnah erleben

Zeigen Sie einfach der TUI Betreuung vor Ort Ihre TUI Card und schon erhaltenSie 3%-5% Ermäßigung aufdie meisten TUI Landausflügein vielen Ländern. Eine aktuelleAuflistung der teilnehmendenReiseziele finden Sie aufwww.tui-card.de

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Weltweit mobil in über 80 Destinationen

Buchen Sie Ihren Mietwagen noch vor Ihrer Anreise bei TUI Cars.So können Sie bares Geld sparen. Bei 7-tägiger Mietdauer zahlen Sie nur den Preis für 6 Tage, wenn Sie den Wagen für 14 Tage oder länger mieten, sogar nur den Preis für 12 Tage.

Und übrigens: Mit der TUI Card Gold erhalten Sie über unserenPartner Europcar ein kostenloses Upgrade in die nächst höhereMietwagenkategorie (vorbehaltlich Verfügbarkeit zum Zeitpunktder Anmietung).

TUI Cars 7=6 & 14=12

Reiseführer

Vorfreude wecken

Starten Sie perfekt vorbereitet in Ihren nächsten Urlaub. Zusammen mit Ihren

Reiseunterlagen erhalten Sieeinen Gutschein, mit dem Sie sich Ihren Wunsch-Reise-führer kostenlos online bestellen können. Wählen Sie aus unserem Sortimentvon über 250 Reiseführer-titeln.

Sie sind auf der ganzen Welt willkommen

Als eine von wenigen Kreditkarten übernimmt die TUI Card dassonst übliche Auslandseinsatzentgelt von ca. 1%-2% für Sie. Ob bei der Shopping-Tour, an der Tankstelle um die Ecke oder auf Reisen: Mit Ihrer TUI Card bezahlen Sie weltweit bei über 24 Millionen Akzeptanzstellen bargeldlos – und dank der Miss-brauchshaftung von € 0,- auch immer mit einem sicheren Gefühl.Denn sollten Sie Ihre TUI Card verlieren oder sie wird Ihnen

gestohlen, dann haften Sie im Falle eines Missbrauchs nicht. Wichtigist nur, dass Sie Ihre Kartein einem solchen Fall un-verzüglich sperren lassen.

In Deutschland können Siezudem an über 2.450 Geld-automaten der Commerz-bank AG kostenlos mitIhrer TUI Card Bargeldabheben.

Weltweit gültige Visa-Kredit karte ohne Risiko und ohne Auslands-

einsatz entgelt

Attraktives Zahlungsmittel

Bei Zahlung mit der TUI Card entfällt das sonst übliche Zahlungs-transaktionsentgelt in Höhe von 1% des Reisepreises.

Kein Zahlungstransaktions-entgelt bei Reisebuchungen

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Weltweit punkten

Mit dem Bonusprogramm Bonitos sammeln Sie bei jedem Einkauf,den Sie mit Ihrer TUI Card bezahlen, wertvolle Bonitos Bonus-punkte. Diese können Sie gegen attraktive Prämien einlösen.

Bonitos für TUI Leistungen

Bei allen TUI Reisen*, die Sie mit Ihrer TUI Card bezahlen, wirdIhnen automatisch ein Bonito je Euro Reisepreis gutgeschrieben.* Eine Auflistung der entsprechenden Veranstalter finden Sie auf Seite 3.

Bonitos für Einkäufe in aller Welt

Für alle sonstigen Zahlungen mit der Karte bekommen Sie zweiBonitos je Euro Umsatz.

Extra Bonitos bei TUI

Sie erhalten bei vielen Reisen aus dem TUI Programm 3-fach oder sogar 5-fach Bonitos pro Euro Reisepreis. Achten Sie auf dieHinweise in den TUI Hotel-Beschreibungen.

Extra Bonitos bei der Commerzbank AG

Auch die Commerzbank AG bietet regelmäßig spezielle Aktionen,bei denen Sie zahlreiche Extra Bonitos sammeln können. Die aktuellen Aktionen finden Sie auf www.commerzbanking.de/tui

Bonusprogramm Bonitos

Attraktive Bonitos Prämien

Tauschen Sie Ihre Bonitos gegen eine der vielen interessantenBonitos Prämien: Vom Reisegutschein für Ihren nächsten TUIUrlaub bis zur hochwertigen Sachprämie, Sie haben die Wahl. Das komplette Prämienangebot und alle weiteren Informationenzum TUI Card Bonusprogramm finden Sie im Internet auf www.tui-card.de

Ihre Punkte im Überblick

Ihren Bonuskontoauszug finden Sie auf der Rückseite Ihrer TUICard Kreditkartenabrechnung. Den aktuellen Bonuskontostandkönnen Sie zudem im Mitgliederbereich auf www.tui-card.de einsehen. Ihre Zugangsdaten entnehmen Sie bitte Ihrem Bonuskontoauszug.

Reiseprämien z.B. Gutschein für Ihre nächste TUI Reise

Unterhaltsame Prämien z.B. Apple iPod nano

Genussvolle Prämien z.B. Latte Macchiato Set

Interessante Prämien z.B. Halbjahresabo „Fit for Fun“

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Die ROBINSON Card Classic beinhaltet alle Leistungen der TUI Card Classic. Bei einem ROBINSON Aufenthalt genießen Siezusätzlich folgende exklusive Vorteile:

n º 30,- Getränkeguthaben pro Clubaufenthalt für Sie als Karten -inhaber, in den all inclusive Clubs erhalten Sie stattdessen einegleichwertige Flasche Wein

n ein Cocktail mit der Clubleitung für Sie und Ihre Mitreisenden pro Clubaufenthalt

n 10% Ermäßigung auf alle nicht reduzierten Bekleidungsartikel im ROBIN Store*

* Gilt nicht in den ROBINSON Clubs Camyuva, Maldives, Nobilis, Pamfilya, Sarigerme Park,Arosa, Alpenrose Zürs und Landskron.

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ngenTUI Card Gold:

Noch mehr Sicherheit und Komfort

Mit der TUI Card Gold genießen Sie und je nach Kartenart bis zu 5 weitere Mitreisende – zusätzlich zu den vielen Leistungen der TUI Card Classic – weitere attraktive Vorteile. Und das natürlich auchmehrmals im Jahr.

ROBINSON Card Classic Extras

Beispiel TUI Card Gold

Für eine 14-tägige Reise nach Fuerteventura zahlen 2 Erwachsene und ein Kind º 2.100,00

+ Optimalschutz ohne SB je Familie º 159,00+ Sitzplatzreservierung (º 30,- pro Person) º 90,00+ Übergepäck (º 110,- pro Person) º 330,00+ Hochwertiger Reiseführer º 23,50

Summe Zusatzleistungen º 602,50- Jahrespreis TUI Card Gold º 119,90

Spareffekt º 482,60

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Lesen Sie, was Sie erwartet

Inhaber einer TUI Card Gold erhalten zusammen mit Ihren Reiseunter-lagen anstatt des Reiseführer-Gutscheins der TUI Card Classic (s. Seite 8)einen Gutschein für einen hochwertigen Reiseführer im Wert von bis zu € 23,50. Hier können Sie aus den umfangreichen Verlagsprogrammenvon Baedeker, DUMONT, Polyglott und Reise Know-How einen von ca. 250 Titeln auswählen.

30 kg Freigepäck

Ein Paket voller Sicherheit

Zusätzlich zu den Versicherungen des TUI Card Classic Reiseschutzes (siehe Seite 6) beinhaltet der TUI Card Gold Reiseschutz die folgenden Leistungen. Und das ebenfalls ganz ohne Selbstbehalt!

Reisekranken-Versicherung* In den meisten Urlaubsländern sind die Kosten für Heilbehandlungen sehrhoch. Aber mit der Reisekranken-Versicherung brauchen Sie sich darüber keineGedanken zu machen, denn diese Kosten trägt die Versicherung und auch diedes ggf. medizinisch sinnvollen Krankenrücktransportes.

Soforthilfe und Notruf-Versicherung*Die Versicherung hilft Ihnen zum Beispiel beim Verlust von Zahlungsmittelnoder Reisedokumenten, verauslagt Gerichts- und Anwaltskosten und über-nimmt Such-, Rettungs- sowie Bergungskosten.

Reisegepäck-Versicherung*Wird Ihr Koffer beschädigt oder geht er verloren, ersetzt Ihnen die Versicherungden Schaden bis zu € 2.000,- und je nach Kartenart anteilig für bis zu 5 weitereMitreisende zusätzlich bis zu weiteren € 2.000,-.

Reiseunfall-Versicherung**Im Falle eines Unfalls während der Reise sind Sie versichert. Die Versicherungs-summen betragen € 25.000,- im Todesfall und bis maximal € 75.000,- bei Invali-dität.

Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen, die Sie zusammen mitIhrer TUI Card erhalten. Die Reisebestätigung, auf der Ihre TUI Card alsZahlungsmittel genannt wird, ist Ihr Versicherungsnachweis im Schadens-fall. Der Versicherungsschutz gilt bei den auf Seite 3 genannten Veran-staltern.

* Maximal versicherte Reisedauer 45 Tage. Verlängerungen können Sie in Ihrem Reisebüro buchen.** Maximal versicherte Reisedauer 93 Tage. Verlängerungen können Sie in Ihrem Reisebüro buchen.

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TUI Card Gold Reiseschutz

Bei uns darf es ruhig etwas mehr sein

Sie müssen sich nicht mehr über den häufig anfallenden Übergepäckzu-schlag von mindestens € 10,- pro Kilo ärgern. Denn bei der BezahlungIhrer TUI, airtours, TUI Fly & More oder TUIfly* Reise mit einer TUI CardGold haben Sie auf TUIfly Flügen und einigen weiteren Charterflügen aus-gewählter Fluggesellschaften** eine Freigepäckgrenze von 30 kg.

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Die ROBINSON Card Gold beinhaltet alle Leistungen der TUI Card Gold. Bei einem ROBINSON Aufenthalt genießen Sie zusätzlich folgende exklusive Vorteile:

n º 50,- Getränkeguthaben pro Clubaufenthalt für Sie als Karteninhaber, in den all inclusive Clubs erhalten Sie stattdessen eine gleichwertige Flasche Wein

n Bevorzugte und bei Zimmerverfügbarkeit kostenfreie Berücksichtigung von Early Check-in/Late Check-out Wünschen vor Ort in allen ROBINSON Clubs

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Wichtiger LesestoffI. Bedingungen für Kartenleistungen der TUI Deutschland GmbHDie Karte bietet dem Karteninhaber im In- und Ausland zahlreiche Ver günstigungen, die vonTUI und von anderen mit TUI kooperierenden Handels- und Dienstleistungsunternehmenerbracht werden. Für alle etwaigen Ansprüche ist derjenige Kooperationspartner ausschließ-lich verantwortlich, der die jeweilige Leistung erbringt. TUI behält sich das Recht vor, dasKartenangebot unter angemessener Wahrung der Belange des Karteninhabers zu ändern,zu ergänzen oder gegebenenfalls auch einzelne Komponenten wegfallen zu lassen. In diesenFällen gilt III. Ziffer 7. TUI ist – außer im Fall der spezifischen Zusatz leistungen bei denROBINSON Cards – berechtigt, die Kooperationspartner, die zur Erfüllung der mit der Karteangebotenen Leistungen eingeschaltet sind, bei Bedarf auszutauschen. In diesen Fällen wirdTUI dafür Sorge tragen, dass sämtliche Verpflich tungen der alten Kooperationspartnergegenüber den Karten inhabern vollständig von den neuen Kooperationspartnern übernom-men werden.

II. Bedingungen für Kartenleistungen der COMMERZBANK AG („Bank“)1. VerwendungsmöglichkeitenDie Karte kann der Karteninhaber im Inland und als weitere Dienst leistung auch im Ausland im Rahmen des Visa-Verbundes einsetzen:n bei Vertragsunternehmenn und darüber hinaus als weitere Dienstleistung zum Abheben von Bargeld an Geld -

automaten sowie Kassen von Kreditinstituten, dort zusätzlich gegen Vorlage eines Ausweispapiers (Bargeldservice).

Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und Geldautomaten im Rahmen desBargeldservice sind an dem Akzeptanzsymbol zu erkennen, das auch auf der Karte zusehen ist.

2. Persönliche Geheimzahl (PIN)Für die Nutzung von Geldautomaten und automatisierten Kassen kann dem Karten -inhaber für seine Karte eine persönliche Geheimzahl (PIN) zur Verfügung gestellt werden.Die Karte kann an Geldautomaten sowie an automatisierten Kassen, an denen im Zusammenhang mit der Ver wendung der Kreditkarte die PIN eingegeben werden muss,nicht mehr eingesetzt werden, wenn die PIN dreimal hintereinander falsch einge gebenwurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit dem Karten -Service der Bank inVerbindung setzen.

3. Autorisierung von Kartenzahlungen durch den KarteninhaberBei Nutzung der Karte ist entweder n ein Beleg zu unterschreiben, auf dem das Vertragsunternehmen die Kartendaten

übertragen hat, odern an Geldautomaten und automatisierten Kassen die PIN einzugeben.Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertrags unternehmen kannder Karteninhaber – insbesondere zur Beschleuni gung eines Geschäftsvorfalls – aus-nahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen lediglich seine Kartennummer angeben. Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zurAusführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich eine PIN oder die Unterschrifterforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Einsatz erteilt. Nach der Erteilung derZustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.

4. Ablehnung von Kartenzahlungen durch die BankDie Bank ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wennn sich der Karteninhaber nicht mit seiner PIN oder mittels Unterschrift legitimiert hat, n der für die Kartenzahlung geltende Verfügungsrahmen der Karte oder die finanzielle

Nutzungsgrenze nicht eingehalten ist, odern die Karte gesperrt ist.Hierüber wird der Karteninhaber über das Terminal, an dem die Kredit karte eingesetztwird, unterrichtet.

ROBINSON Card Gold Extras

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5. AusführungsfristDer Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Nach Zugang des Zahlungs-auftrages bei der Bank ist diese verpflichtet, sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetraginnerhalb der Ausführungsfrist von einem Geschäftstag beim Zahlungs dienst leister des Zah-lungsempfängers eingeht. Bei Kartenzahlungen innerhalb Deutschlands und in anderen Staaten des Europäischen Wirt-schaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaaten währung)sowie Kartenzahlungen, bei denen der Zahlungsdienstleister des Zahlungs empfängers außer-halb der EWR (Drittstaaten) gelegen ist, werden Kartenzahlungen baldmöglichst bewirkt.

6. Verfügungsrahmen und finanzielle NutzungsgrenzeDer Karteninhaber darf die Kreditkarte nur innerhalb des Verfügungs rah mens der Karte undnur in der Weise nutzen, dass ein Ausgleich der Karten umsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist(finanzielle Nutzungsgrenze).Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze nicht einhält, ist die Bankberechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Kreditkarteentstehen. Die Genehmigung einzelner Kreditkarten-Umsätze führt nicht zur Einräumungeines Kredites, sondern erfolgt in der Erwartung, dass ein Ausgleich der Kreditkarten-Umsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist.

7. Abrechnung der UmsätzeDie Kartenumsätze werden dem Kartenkonto belastet und mit vorhandenem Guthabentaggleich verrechnet. Für den Einzug fälliger Kreditkartenabrechnungen ist die Erteilungeines SEPA-Lastschriftmandats obligatorisch. Eine Begleichung der fälligen Kreditkarten-abrechnung per Überweisung ist nicht möglich. Reisepreise der TUI Deutschland GmbH, der TUIfly GmbH, der Wolters Reisen GmbH sowieder TUI Cruises GmbH werden über das Kartenkonto direkt dem Giro konto belastet, sofernkein Guthaben auf dem Kartenkonto vorhanden oder Teilzahlung vereinbart ist. Auch ausdiesen Buchungen resultierende Gutschriften erfolgen auf das Kartenkonto. Zur Karte kanneine Partnerkarte vergeben werden. Der Partnerkarten inhaber ist Bevollmächtigter des Kar-teninhabers. Als Bevollmächtigter ist er im Rahmen der Vertragsbedingungen berechtigt, mit-tels seiner Karte über das Kartenkonto des Karteninhabers zu verfügen. Der Karteninhaberhat den Partnerkarteninhaber zu verpflichten, dass dieser die Vertrags bedingungen einhält.

8. GuthabenDer Karteninhaber kann Guthaben auf das Kartenkonto überweisen und über dieses durchNutzung der Karte verfügen oder die Bank beauftragen, das Guthaben wieder auf sein Refe-renzkonto zu übertragen. Das Referenzkonto ist das Konto, das der Kunde für den Einzugdes jeweiligen Rechnungsbetrages benannt hat. Änderungen des Referenzkontos sind derBank schriftlich mitzuteilen.

9. Elektronisches Bereitstellen von Informationen zur KreditkarteDer Hauptkarteninhaber und die Bank können vereinbaren, dass die Bank den Karteninha-ber durch Bereitstellung der Kreditkartenabrechnung zum Abruf über das Internet über dieaktuellen Umsätze und die daraus resultierenden Kontostände informiert. Ferner erhält derKarteninhaber sonstige Abrechnungen und Mitteilungen zu dem vereinbarten Kreditkarten-vertrag. Über die Bereitstellung kann die Bank den Karteninhaber per E-Mail informieren.Zum Abruf erhält der Hauptkarteninhaber und/oder der Partnerkarteninhaber von der Bankeine Persönliche Identifkationsnummer (PIN), die nicht mit der PIN für die Kreditkarte iden-tisch ist. Der Karteninhaber ist verpflichtet, auch diese PIN vor unberechtigtem Zugriff zuschützen. Die elektronisch eingestellten Informationen werden jeweils über einen Zeitraumvon 12 Monaten zum Abruf bereitgehalten. Sie können vom Karteninhaber auf seinemRechner gespeichert und über seinen am Rechner angeschlossenen Drucker ausgedrucktwerden. Im Falle des Kreditkartenbankings entfällt die postalische Zusendung der Informa-tionen. Wünscht der Karteninhaber zusätzlich zur Bereitstellung im Internet die Informatio-nen in Papierform, kann hierfür ein Entgelt erhoben werden. Eine Änderung des Versand-weges kann vom Hauptkarteninhaber jederzeit mit einem Vorlauf von 3 Geschäftstagendurchgeführt werden. Die Bank übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kartenin-haber gespeicherten oder ausgedruckten elektronischen Informationen von Dritten (z. B.Finanzbehörden, Wirtschaftsprüfer) anerkannt werden.

10. Fremdwährungsumrechnung bei AuslandseinsatzBei Kundengeschäften in fremder Währung (z.B. Zahlungseingänge und Zahlungsaus-gänge) legt die Bank für den An- und Verkauf von Devisen, soweit nichts anderes ver-einbart ist, als Referenzwechselkurs den um 13.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main)eines jeden Handelstages (Abrechnungstermin) ermittelten, auf ihren Internetseitenveröffentlichten Geld- bzw. Briefkurs zugrunde (www.commerzbank.de/devisenkurse).Den An- und Verkauf von Devisen, dessen Ausführung der Bank im Rahmen des ord-nungsgemäßen Arbeitsablaufs bis zum Abrechnungstermin nicht mehr möglich ist, rech-net die Bank zu dem jeweiligen Kurs des nächsten Abrechnungstermins ab. Der Geld-bzw. Briefkurs wird unter Berücksichtigung der zum Abrechnungstermin im internationa-len Devisenmarkt für die jeweilige Währung gehandelten Kurse ermittelt. Bei Zahlungs-vorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz der Karte erfolgt, soweit nicht andersvereinbart, die Abrechnung zum Devisengeldkurs. Als Devisengeldkurs gilt der von derBank bankarbeitstäglich um 13.00 Uhr unter Bezugnahme auf den internationalen Devi-senmarkt festgestellte Kurs. Eine Änderung des in der Umrechnungsregelung genanntenReferenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kun-den wirksam.

11. Pflichten des Karteninhabers11.1. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des KarteninhabersDer Karteninhaber hat seine Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeldzu unterschreiben.Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhan-den kommt oder missbräuchlich verwendet wird. Sie darf insbesondere nicht unbeauf-sichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden, denn jede Person, die im Besitz der Karteist, hat die Möglichkeit, mit ihr missbräuchliche Verfügungen zu tätigen.Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis vonseiner persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Sie darf ins besondere nicht auf der Kre-ditkarte vermerkt oder in anderer Weise zu sammen mit dieser aufbewahrt werden. JedePerson, die die PIN kennt und in den Besitz der Kreditkarte kommt, hat die Möglichkeit,zusammen mit der PIN und der Kreditkarte missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).

11.2. Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers1) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte, die missbräuchliche

Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte oder PIN fest, soist der Kartenservice der Bank unverzüglich zu unterrichten, um die Karte sperren zulassen. Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch auch unverzüglich beider Polizei anzuzeigen.

2) Hat der Karteninhaber den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt in denBesitz seiner Karte gelangt ist, eine missbräuchliche Verwendung oder eine sonstigenicht autorisierte Nutzung von Karte oder PIN vorliegt, muss er ebenfalls unverzüglicheine Sperranzeige abgeben.

3) Der Karteninhaber hat die Bank unverzüglich nach Feststellung einer nicht autorisier-ten oder fehlerhaft ausgeführten Kartenverfügung zu unterrichten.

4) Der Karteninhaber hat die Abrechnungen der Bank auf ihre Richtigkeit und Vollstän-digkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Ein wen dungen unverzüglich zu erhe-ben. Falls regelmäßig erteilte Abrechnun gen dem Karteninhaber nicht zugehen, musser die Bank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auchbeim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet.

5) Der Karteninhaber ist verpflichtet, Änderungen seines Wohnsitzes (Adressänderung)zeitnah dem Kreditkarten-Service der Commerzbank AG mitzuteilen.

12. Zahlungsverpflichtung des KundenDie Bank ist gegenüber Vertragsunternehmen sowie den Kreditinstituten, die die Kartean ihren Geldautomaten akzeptieren, verpflichtet, die vom Karteninhaber mit der Kredit-karte getätigten Umsätze zu begleichen.Die Bank unterrichtet den Hauptkarteninhaber mindestens einmal monatlich schriftlichoder auf dem vereinbarten Weg über alle im Zusammenhang mit der Begleichung der Kartenumsätze entstehenden Aufwendungen. Diese Vorabinformation (Prenotification)über Betragshöhe und Zeitpunkt der Kontobelastung mittels SEPA-Basislastschrifterfolgt mindestens 2 Werktage vor der Kontobelastung. Einwendungen und sonstige

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Beanstandungen des Karteninhabers aus seinem Vertragsverhältnis zu dem Vertragsunter-nehmen, bei dem die Karte eingesetzt wurde, sind unmittelbar gegenüber dem Vertragsun-ternehmen geltend zu machen.

13. EntgeltregelungDie vom Kunden gegenüber der Bank geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem „Preis-und Leistungsverzeichnis“ der Bank. Händler oder fremde Banken können zusätzlich zu den vom Karteninhaber autorisierten Kre-ditkartenverfügungen ein Entgelt erheben. Beide Beträge werden in einer Summe dem Kredit-kartenkonto belastet. Diese Entgelte werden von der Commerzbank AG nicht erstattet. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunktihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen derGeschäftsbeziehung einen elektro nischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. Online Ban-king), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmungdes Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeit-punkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswir-kung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Ände-rungen der Entgelte angeboten, kann er die Geschäftsbeziehung, für die die Änderung gel-ten soll, vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auchfristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihremAngebot besonders hinweisen. Soweit die Bank die in Artikel 248 §§ 1-16 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuchgenannten Informationen auf Verlangen des Kundenn häufiger als gesetzlich vorgeschrieben odern mithilfe anderer als standardmäßig mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationsmittel

erbringt, ist die Bank berechtigt, dafür ein Entgelt zu erheben.Dies gilt auch, wenn auf Verlangen des Kunden eine Information erbracht wird, die über diein Artikel 248 §§ 1-16 Einführungsgesetz zum Bürger lichen Gesetzbuch genannten Informa-tionen hinausgehen.

14. Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Karteninhabers 1) Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung:

Im Falle einer nicht vom Karteninhaber autorisierten Zahlung hat die Bank gegen diesenkeinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwen dungen. Sie ist verpflichtet, dem Kartenin-haber den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und das Kartenguthaben wieder aufden Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung mit der nicht autorisiertenZahlung befunden hätte.

2) Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung eines autorisierten Zahlungsauftrages:Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung eines autorisierten Zahlungsauftrages kann der Karteninhaber von der Bank die unverzügliche undungekürzte Erstattung des Betrages des Zahlungs auftrages insoweit verlangen, als dieZahlung nicht erfolgt oder fehlerhaft war. Die Bank wird das Kartenguthaben wieder aufden Stand bringen, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführ-ten Zahlungsvorgang befunden hätte. Soweit vom Zahlungs betrag Entgelte abgezogenworden sein sollten, übermittelt die Bank zugunsten des Zahlungsempfängers unverzüg-lich den abgezogenen Betrag.Der Karteninhaber kann über den vorstehenden Absatz hinaus von der Bank die Erstat-tung derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, die die Bank ihm im Zusammen-hang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsauftrages in Rech-nung gestellt oder mit denen sie das Kartenguthaben des Kartenkunden belastet hat.Wurde ein Zahlungsvorgang nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank auf Verlangendes Karteninhabers den Zahlungsvorgang nachvollziehen und ihn über das Ergebnisunterrichten.

3) Schadensersatzansprüche:Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung eines autorisierten Zahlungsauftragesoder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Karteninhaber von der Bank verlan-gen, einen Schaden, der nicht bereits von den vorgenannten Erstattungsregeln erfasst ist,ersetzt zu bekommen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu ver-treten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschal tetenStelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Karteninhaber durch

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ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmtsich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kun-de den Schaden zu tragen haben.Die Haftung nach vorstehendem Absatz ist auf 12.500 € je Zahlung /Zahlungsauftragbegrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nichtn für nicht autorisierte Zahlungen,n bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank,n für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat und n für den Zinsschaden.

4) Haftungs- und Einwendungsausschluss:Ansprüche des Karteninhabers nach den vorgenannten Regeln und Einwendungendes Karteninhabers gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zah-lungsaufträge oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wennder Karteninhaber die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastungmit einem nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsbetrag hiervonunterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Karteninhaberüber die Belastungsbuchung des Zahlungsbetrages entsprechend dem für Kontoinfor-mationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungs-buchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrich-tung maßgeblich. Schadensersatzansprüche kann der Karteninhaber auch nach Ablaufder Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung die-ser Frist verhindert war.Ansprüche des Karteninhabers sind auch ausgeschlossen, wenn die einen Anspruchbegründenden Umständen auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die

Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenenSorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder

n von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.5) Erstattungsanspruch bei autorisierter Kartenverfügung ohne genaue Betragsangabe

und Frist für die Geltendmachung des Anspruchs:a) Der Karteninhaber kann von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung

des Verfügungsbetrages verlangen, wenn er eine Kartenverfügung bei einem Ver-tragsunternehmen in der Weise autorisiert hat, dass,n bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde undn der Zahlungsvorgang den Betrag übersteigt, den der Karten inhaber entspre-

chend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, dem Inhalt des Kartenvertragesund den jeweiligen Umständen des Einzelfalles hätte erwarten können; mit einemetwaigen Währungs umtausch zusammenhängende Gründe bleiben außerBetracht, wenn der vereinbarte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wurde. Der Karteninhaber ist verpflichtet, gegenüber der Bank die Sachumstände darzulegen, aus denen er seinen Erstattungsan spruch herleitet.

5) b) Der Anspruch auf Erstattung ist ausgeschlossen, wenn er nicht innerhalb von achtWochen nach dem Zeitpunkt der Belastung des Umsatzes auf dem Abrechnungs-konto gegenüber der Bank geltend gemacht wird.

15. Haftung des Karteninhabers für nicht autorisierte Karten verfügungen1) Haftung des Karteninhabers bis zur Sperranzeigea) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen oder

kommen sie ihm sonst abhanden und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen, in Formn der Abhebung von Bargeld odern der Verwendung der Kreditkarte bei einem Vertragsunternehmenso haftet der Karteninhaber nicht für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperr-anzeige verursacht werden.

b) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Kartenver fü gungen, ohne dassein Verlust, Diebstahl oder ein sonstiges Abhanden kommen der Karte oder PIN vor-liegt, haftet der Karteninhaber nicht für die hierdurch entstandenen Schäden.

c) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Verfügungen und hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedin gungen vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Karteninhaberden hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Kar-teninhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn

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n er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verfügung der Bank oder der ihmvon der Bank mitgeteilten Sperrhotline schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat,

d) n die persönliche Geheimzahl auf der Karte vermerkt oder zusammen mit der Karte ver-wahrt war,

d) n die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauchdadurch verursacht wurde.

d) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungsrahmengilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den für die Karte geltenden Verfü-gungsrahmen.

2) Haftung des Karteninhabers ab SperranzeigeSobald der Verlust oder Diebstahl der Karte, die missbräuchliche Ver wendung oder einesonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte oder PIN gegenüber der Bank oder der ihmvon der Bank mitgeteilten Sperr hotline angezeigt wurde, übernimmt die Bank alledanach durch Ver fügungen in Formn der Abhebung von Bargeld odern der Verwendung der Karte bei einem Vertragsunternehmenentstehenden Schäden. Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht, trägt der Karteninhaber auch dienach der Sperranzeige entstehenden Schäden.

16. Außergerichtliche Streitschlichtung und BeschwerdemöglichkeitFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Kartenin haber die Möglichkeit,den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eineStreitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c desBürgerlichen Gesetz buches), können auch Kunden, die nicht Verbraucher sind, denOmbuds mann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für dieSchlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Ver-fügung gestellt wird oder im Internet unter www.Bankenverband.de abrufbar ist. DieBeschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscherBanken e. V., Postfach 04 02 07, 10062 Berlin, zu richten. Ferner besteht für den Karten -inhaber die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Nieder schrift bei derBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurhein dorfer Straße 108, 53117 Bonn,und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteauf-sichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegenArt. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren.

III. Bedingungen für Kartenleistungen der TUI und der Bank

1. Eigentum und GültigkeitDie Karte bleibt im gemeinschaftlichen Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. DieKarte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit der Aushändigungeiner neuen Karte, spätestens aber nach Ab lauf der Gültigkeit, ist die Bank berechtigt, diealte Karte zurückzuverlangen.Endet die Berechtigung die Karte zu nutzen vorher (z. B. durch Kündigung des Kartenver-trages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben. DieBank behält sich das Recht vor, auch während der Laufzeit einer Karte diese gegen eineneue auszutauschen. Kosten entstehen dem Karteninhaber dadurch nicht.

2. Kündigungsrecht des KarteninhabersDer Kunde kann den Kartenvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monatschriftlich kündigen.

3. Kündigungsrecht der Bank1) Die Bank kann den Kartenvertrag unter Einhaltung einer angemessenen, mindestens

zweimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Monats kündigen. Die Bank wirdden Kartenvertrag mit einer längeren Kündigungs frist kündigen, wenn dies unter Berück-sichtigung der be rechtigten Belange des Karteninhabers geboten ist.

2) Die Bank kann den Kartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt,durch den die Fortsetzung des Kartenvertrages auch unter angemessener Berücksichti-gung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist.Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber un richtige Angabenüber seine Vermögenslage gemacht hat und die Bank hierauf die Entscheidung über den

Abschluss des Kreditkarten-Vertrages gestützt hat oder wenn eine wesentliche Ver-schlechterung seiner Ver mögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch dieErfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Kartenvertrag gegenüber der Bank gefährdetist. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist dieKündigung erst nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen derBesonderheiten des Einzelfalls (§ 323 Absätze 2 und 3 des BGBs) entbehrlich.

4. Folgen der KündigungMit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden und sämtlicheAnsprüche aus den Versicherungs- sowie sonstigen Leistungen der Karte erlöschen. Sie istunverzüglich und unaufgefordert an die Bank zurückzugeben.

5. Einziehung und Sperre der KarteDie Bank darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (z. B. an Geld automaten) veranlassen,n wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen,n wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies recht -

fertigen odern wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der

Karte besteht.Die Bank wird den Karteninhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe mög-lichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre, über die Sperre unterrichten.Die Angabe von Gründen unterbleibt, soweit die Bank gegen sonstige Rechtsvorschriftenverstoßen würde. Die Bank wird die Karte entsperren oder diese durch eine neue Karteersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüberunterrichtet sie den Karteninhaber unverzüglich. TUI hat die Bank bevollmächtigt, dieKarte zu sperren oder einzuziehen.

6. Leistungen Dritter bzw.Änderungen im technischen/organisatorischen BereichTUI und die Bank sind berechtigt, z. B. für die technische Abwicklung des Zahlungsver-kehrs bei der Bank selbst, externe Dienstleister einzuschalten. Die Bank wird ein solchesUnternehmen sorgfältig aussuchen und überwachen. Sie haftet für die Tätigkeit desUnternehmens nach § 278 BGB. Das Unternehmen ist an in der Bank geltende Anwei-sungen für die Erledigung des Zahlungsverkehrs gebunden und unterliegt sowohl derWeisungs befugnis der Bank als auch deren Kontrolle (Innenrevision). Die Bank wird dieaufsichtsrechtlichen Vorgaben für die Einschaltung externer Dienst leister beachten. DieBank wird das von ihr beauftragte Unternehmen und dessen Mitarbeiter verpflichten, dieVertraulichkeit der Kundendaten zu wahren. Die Kundendaten unterliegen dem Bankge-heimnis. Darüber hinaus sind sowohl die Bank als auch das von ihr beauftragte Unternehmeneinschließlich deren Mitarbeiter verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungeneinzuhalten. Im Hinblick auf die ordnungsgemäße Abwicklung der Zusammenarbeit behält sich dieBank Änderungen im technischen bzw. organisatorischen Bereich vor, die auf einer allge-meinen, handelsüblichen Änderung der technischen Standards, der Vorgaben der Kredit-wirtschaft oder der gesetz lichen bzw. aufsichtsbehördlichen Regelungen beruhen.

7. Änderungen der GeschäftsbedingungenÄnderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Karteninhaber spätestens zweiMonate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk samwerdens in Textform angebo-ten. Hat der Karteninhaber mit der Bank im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung einenelektronischen Kommuni kationsweg vereinbart (z. B. Online Banking), können die Ände-rungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Karten inhabersgilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt desWirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wirdihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungendieser Bedingungen angeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschla-genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kün-digen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hin-weisen.

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Preis- und Leistungsverzeichnis

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Nominalzins p.a. ab . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,03 %Anfänglicher effektiver Jahreszins . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,50 %

Entgelt für Auslandseinsatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . entfällt

BargeldserviceClassic Card Gold Card

An Geldautomaten der Commerzbank AG entgeltfrei entgeltfreiAn Geldautomaten sonstiger Banken 5,20 € entgeltfrei

Siehe hierzu auch II., Nr. 13 der TUI Card Kartenbedingungen.

Höchstbetrag für den BargeldservicePro Tag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 600 €Pro Woche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.000 €

Erstellung von ErsatzkartenBei Verlust, Aufhebung von Sperren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12,50 €Aus sonstigen Gründen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,00 €(sofern Bank Verlust oder Beschädigung der Karte nicht zu vertreten hat)

Nachforderung einer PIN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,00 €Anforderung einer Belegkopie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,00 €Anforderung Originalbeleg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,00 €Nacherstellung Kontoauszug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,00 €Rücklastschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,00 €Ermittlung Kundenadresse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15,00 €Mahnschreiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,00 €Emergency Cash max. USD 1.000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100,00 €(Porto und sonstige Auslagen sind in den obigen Sätzen nicht enthalten)

Hinweis zum Umfang der EinlagensicherungDie Commerzbank AG ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscherBanken e.V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen.Hierdurch sind alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüberKunden“ auszuweisen sind, gesichert. Hierzu zählen auch die Guthaben auf dem Kredit-kartenkonto. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2014 „30%“,bis zum 31. Dezember 2019 „20%“, bis zum 31. Dezember 2024 „15%“ und ab dem 1. Januar 2025 „8,75%“ des für die Einlagensicherung maßgeblich haftenden Eigenkapitalsder Commerzbank. Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten, über die die Commerzbank Inha-berpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzer-tifikate sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die jeweilige Sicherungsgrenzewird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internetunter www.bankenverband.de abgefragt werden.

Commerzbank AG (Stand: November 2013)

1. Geltungsbereich, Kontakt und InformationenDie nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für das Bonusprogramm Bonitos(„Bonusprogramm“) der Bonitos GmbH & Co. KG, Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt. FürVerträge über die TUI Card Classic, TUI Card Classic Electron, TUI Card Gold, ROBINSONCard Classic, ROBINSON Card Gold, alle jeweils einschließlich der Alleinreisenden-Version„One“, (zusammenfassend: „Karte“), gelten die gesonderten Kartenbedingungen.2. ProgrammbeschreibungIm Rahmen des Bonusprogramms werden den Hauptkarteninhabern der TUI Card(„Hauptkarteninhaber“) auf bestimmte Umsatzgeschäfte Punkte in Form so genannterBonitos durch die teilnehmenden Unternehmen gewährt. Die Bonitos GmbH & Co. KGerrichtet für jeden Hauptkarteninhaber ein Bonuskonto, auf dem sie die entsprechendenBonitos gutschreibt und verwaltet. Der Hauptkarteninhaber kann die Bonitos gegenWaren und Dienstleistungen („Prämien“) bei der Bonitos GmbH & Co. KG einlösen,sobald sein Bonuskonto ein entsprechendes Guthaben aufweist. Zur Erfüllung von Prä-mienabrufen kann sich die Bonitos GmbH & Co. KG Dritter, wie z.B. Hersteller oder Ver-käufer von Waren und Dienstleistungen usw. bedienen.3. Anmeldung und Teilnahme3.1 An dem Bonusprogramm können alle Hauptkarteninhaber teilnehmen. Die Teil -nahme ist kostenlos.3.2 Partnerkarten nehmen automatisch durch Anmeldung des Hauptkarteninhabers amBonusprogramm teil und können nicht allein stehend teilnehmen. Die von Partnerkar-teninhabern erworbenen Bonitos werden dem Bonuskonto des Hauptkarteninhabersgutgeschrieben. Die Voraussetzungen für den Erwerb von Bonitos durch Partnerkarten-inhaber sind mit denen für die Hauptkarteninhaber identisch.4. Bonitos sammeln4.1 Der Hauptkarteninhaber kann durch den Einsatz seiner Karte und/oder durch denEinsatz der Partnerkarte(n) durch den/die Partnerkarteninhaber Bonitos sammeln: DieAnzahl der Bonitos richtet sich nach der Höhe der auf dem Kartenkonto ab Teilnahme andem Bonusprogramm belasteten Umsätze („Belastungen“), und zwar wie folgt: Pro voll-em Euro Belastung für Leistungen der TUI Deutschland GmbH, der TUIfly GmbH, derWolters Reisen GmbH sowie der TUI Cruises GmbH wird je ein Bonito gutgeschrieben.Im Einzelfall können auf noch festzulegende Spezial angebote (z.B. Buchung bestimmterHotels) der TUI Deutschland GmbH und der Commerzbank AG zusätzliche Bonitosgewährt werden.Bei sonstigen Kartenumsätzen zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen mit derKarte werden pro vollem Euro Belastung zwei Bonitos gutgeschrieben. Für Kartenum -sätze, die nicht aus der Bezahlung von Waren und Dienstleistungen herrühren, wie ins-besondere Bargeldauszahlungen jeglicher Art, Zinsen, Verzugskosten jeder Art, etwaigeGutschriften (Guthaben) auf dem Kartenkonto, den Jahrespreis für die Karte sowieBelastungen durch Missbrauch der Karte, werden keine Bonitos gutgeschrieben.4.2 Bonitos für Belastungen durch Leistungen der TUI Deutschland GmbH werden erstunverzüglich nach der Rückreise auf dem Bonuskonto gutgeschrieben.4.3 Daneben können Bonitos auch umsatzunabhängig gewährt werden, z.B. für die Teilnahme an Kundenbefragungen. Der Teilnehmer wird über diese Aktionen und derenGültigkeit gesondert informiert. Dies kann im Internet unter www.tui-card.de, durch dasTUI Card Magazin „Welcome!“, durch die Beilagen zur Kreditkartenabrechnung, durchKennzeichnung in den TUI Katalogen oder andere geeignete Kommunikationsmaß -nahmen geschehen.4.4 Die Vergabe von Bonitos kann ausgeschlossen werden, wenn dem Karteninhaber für die betreffenden Belastungen andere Zugaben gewährt werden oder es sich um Leistungen im Rahmen von Sonderaktionen handelt. 4.5 Bereits gutgeschriebene Bonitos können wieder storniert werden, wenn die Teil -n ahmebedingungen verletzt werden, wenn die Transaktion, aufgrund derer der Haupt- karteninhaber die Bonitos erhalten hat, wieder rückgängig gemacht wird, wenn eine Fehlbuchung erfolgte oder wenn ein Missbrauch seitens des Karteninhabers vorliegt.

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Bonusprogramm Bonitos

Page 15: TUI Card – immer ein Gewinn!bitte dem beiliegenden Formular „Identitätsprüfung – leicht gemacht“ Schritt 3: Absenden des Antrags Bitte senden Sie den Antrag ggf. zusammen

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5. Gültigkeitsdauer der Bonitos5.1 Die Gültigkeit eines Bonitos beträgt ab endgültiger Gutschrift 36 Monate. Löst einHauptkarteninhaber seine Bonitos nicht innerhalb dieser Frist gegen eine Prämie ein,verfallen sie ersatzlos.5.2 Kündigt ein Hauptkarteninhaber den Vertrag über die Karte, so endet der Vertragüber die Teilnahme am Bonusprogramm automatisch und alle auf dem Bonuskonto desHauptkarteninhabers gesammelten Bonitos verfallen ersatzlos mit Wirksamwerden derKündigung.5.3 Wird die Teilnahme an dem Bonusprogramm durch den Hauptkarteninhaber gekün-digt, ohne dass der Vertrag über die Karte beendet wird, verlieren die Bonitos mit Wirk-samwerden der Kündigung ihre Gültigkeit.6. Bonuskonto6.1 Die Bonitos GmbH & Co. KG richtet für jeden Hauptkarteninhaber ein persönlichesBonuskonto ein, welches den aktuellen Bonitos-Stand dokumentiert.6.2 Der aktuelle Stand des Bonuskontos wird dem Hauptkarteninhaber mit der Kredit-kartenabrechnung seiner Karte mitgeteilt. Jeder Hauptkarteninhaber kann seinen Bonus-kontostand zusätzlich, unter Angabe seiner Bonuskontonummer und seines Online-Pass -wortes, im Internet unter www.tui-card.de abfragen.6.3 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit eines Bonuskontoauszugesmüssen spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt schriftlich bei der in der Mit -teilung angegebenen Stelle geltend gemacht werden. Ohne rechtzeitige Reklamation giltder ausgewiesene Bonuskontostand als genehmigt.6.4 Bonitos können nicht auf Dritte übertragen oder verpfändet werden.7. Bonitos einlösen7.1 Prämien können zu den im aktuellen Prämienshop unter www.tui-card.de genanntenBedingungen und unter Berücksichtigung der dort angegebenen zeitlichen und mengen-mäßigen Beschränkungen eingesehen und eingelöst werden. Zusätzlich hierzu werdenaktuelle Prämienbeispiele im TUI Card Magazin „Welcome!“ und/oder den Beilagen zurKreditkartenabrechnung veröffentlicht. Des Weiteren können die angebotenen Prämienauch telefonisch beim TUI Card Service der Commerzbank AG oder bei der TUI CardInfoline erfragt werden. Die Umrechnung von Bonitos in einen Geldwert und dessenAuszahlung oder Verrechnung sind ausgeschlossen.7.2 Prämien können – unter Nachweis der Legitimation – im Internet unter www.tui-card.de online sowie telefonisch oder schriftlich über die TUI Card Infoline oder den TUI Card Service der Commerzbank AG bei der Bonitos GmbH & Co. KGbestellt werden.7.3 Der Prämienversand erfolgt nur innerhalb Deutschlands. Verfügt der Hauptkarten -inhaber über keinen deutschen Wohnsitz, hat er eine Lieferanschrift in Deutschlandanzugeben.8. Mängelansprüche Weist die gelieferte Prämie einen von der Bonitos GmbH & Co. KG zu vertretenden Mangel auf, so richten sich die Mängelansprüche nach den einschlägigen gesetzlichenBe stimmungen. In einem solchen Falle kann der Teilnehmer als Nacherfüllung nach seinerWahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.Die Bonitos GmbH & Co. KG kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wennsie nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Schlägt die Nacherfüllungdurch die Bonitos GmbH & Co. KG zweimal fehl, verweigert die Bonitos GmbH & Co. KGbeide Arten der Nacherfüllung oder erbringt die Bonitos GmbH & Co. KG die Nacher -füllung nicht innerhalb der vom Teilnehmer gesetzten angemessenen Frist, stehen demTeilnehmer die gesetzlichen Mängelansprüche (Minderung, Rücktritt, Aufwendungs- oderSchadensersatz) zu.9. HaftungSchadensersatzansprüche gegen die Bonitos GmbH & Co. KG sind unabhängig vomRechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Bonitos GmbH & Co. KG, ihre gesetzlichenVertreter oder Erfüllungsgehilfen hat/haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt,vertragswesentliche Pflichten verletzt oder es liegt eine Verletzung von Leben, Körperoder Gesundheit vor. Sofern die Bonitos GmbH & Co. KG aufgrund leichter Fahrlässigkeithaftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt. Eine verschuldensunabhängige Haftung der Bonitos GmbH & Co. KG, insbesondere eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund gesetz licherGarantiehaftung, bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.

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10. Kündigung, Beendigung und Änderung des Bonusprogramms10.1 Eine Kündigung der Teilnahme am Bonusprogramm durch den Haupt -karten inhaber ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist an die Bonitos GmbH &Co. KG c/o TUI Card Service der Commerzbank AG und unabhängig von einerKündigung der Kreditkarte möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.10.2 Eine Kündigung der Teilnahme am Bonusprogramm durch die BonitosGmbH & Co. KG ist unter Einhaltung einer angemessenen Frist schriftlich mög-lich. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundesbleibt unberührt.10.3 Die Bonitos GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, das Bonuspro-gramm jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist ohne Angaben vonGründen zu beenden und/oder durch ein anderes Programm zu ersetzen.10.4 Die Bonitos GmbH & Co. KG ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen zuändern. Bei für den Teilnehmer nachteiligen Änderungen finden die neuen Teil-nahmebedingungen jedoch erst Anwendung, wenn die Bonitos GmbH & Co. KGden Teilnehmer von der Änderung in Kenntnis gesetzt hat und der Teilnehmernicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Zugang der Mitteilung über dieÄnderung gegenüber der Bonitos GmbH &Co. KG schriftlich Widersprucherhebt. Hierauf weist Bonitos GmbH & Co. KG den Teilnehmer bei der Zusen-dung der neuen Teilnahmebedingungen noch einmal besonders hin.

11. Datenschutz11.1 Das Bonusprogramm wird von der Bonitos GmbH & Co. KG, Kaiserplatz,60261 Frankfurt, betrieben. Die Bonitos GmbH & Co. KG ist gegenüber demHauptkarteninhaber verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestim-mungen, insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz.11.2 Für die Anmeldung und Teilnahme am Bonusprogramm werden folgendepersonenbezogene Daten benötigt: Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsda-tum. Diese Daten werden von der Commerzbank AG an die Bonitos GmbH &Co. KG übermittelt. Sie werden ausschließlich zum Zwecke der Eröffnung desBonuskontos und der Durchführung des Bonusprogramms von der BonitosGmbH & Co. KG verarbeitet und genutzt. 11.3 Sofern beim Bezug von Leistungen der TUI Deutschland GmbH und derübrigen in Ziff. 4.1 genannten Gesellschaften des TUI Konzerns, die gemäß Zif-fer 4.1 bonifiziert werden, die Karte eingesetzt wird, werden die Buchungsdaten(z. B. Datum der Buchung, Reisepreis und gebuchte Leistung) von TUI Deutsch-land GmbH an die Bonitos GmbH & Co. KG übermittelt, um die gesammeltenBonitos zu errechnen und dem Bonuskonto gutschreiben zu können. Die aufsonstige Kartenumsätze der TUI Card gewährten Bonitos werden durch dieCommerzbank AG ermittelt und an die Bonitos GmbH & Co. KG übermittelt.Die Bonitos GmbH & Co. KG verarbeitet und nutzt die Daten ausschließlich füroben genannte Zwecke.11.4 Bei Beendigung der Teilnahme am Bonusprogramm werden die Daten beider Bonitos GmbH & Co. KG gesperrt und nach den gesetzlichen Bestimmun-gen verwahrt. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten werden dieDaten endgültig gelöscht.

Stand: November 2013

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