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FORMULAR FÜR LEHRER BergWerk Berlin c/o. Ossenbach Immobilien-Betreuungs GmbH Kurt-Weill-Gasse 7 12627 Berlin Geschäftsführer: Joachim Ossenbach Sitz: Hegauer Str.19, 14163 Berlin Steuer-Nr. 29/504/022/08 Fon 030 / 99 27 43 73 Fax 030 / 99 27 43 74 www.bergwerk-berlin.de [email protected] Bank: Commerzbank Berlin Konto: 03 60 25 50 1 BLZ: 120 400 00 HRB 65503 B Einverständniserklärung Einverständniserklärung für Lehrer im Rahmen von Schulklassen- und Azubiprogrammen für die Nutzung des Indoor- Abenteuerparks der BergWerk Berlin gemäß den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des BergWerk Berlin und der Ossenbach Immobilien-Betreuungs GmbH. Ich bestätige mein Einverständnis zum Klettern im Indoor- Abenteuerpark BergWerk Berlin sowie je nach Programm die Teilnahme an erlebnispädagogischen Spielen für mich und meine Schüler. Mir wurde die Verantwortung für die Kinder durch die Eltern in Form des unterschriebenen Elternformulars übertragen wurde. Bitte bringen Sie unbedingt dieses Lehrerformular und die Elternformulare unterschrieben mit. Name der Schule: ______________________________________________________ Ort der Schule: ______________________________________________________ Lehrer bzw. Betreuer 1 Vorname: ______________________________________________________ Name: ______________________________________________________ Geburtsdatum: ______________________________________________________ Straße: ______________________________________________________ PLZ: ______________________________________________________ Ort: ______________________________________________________ E-Mail: ______________________________________________________ Lehrer bzw. Betreuer 2 Vorname: ______________________________________________________ Name: ______________________________________________________ Geburtsdatum: ______________________________________________________ Straße: ______________________________________________________ PLZ: ______________________________________________________ Ort: ______________________________________________________ E-Mail: ______________________________________________________ Anzahl der Schüler: Unter 12 Jahren: __________________ 12 Jahre und älter: __________________ INSGESAMT : __________________ Selbstverständlich werden Ihre Daten nicht an Dritte weitergeben und nur verwendet um Ihnen Informationen über Angebote sowie Veranstaltungen im BergWerk Berlin mitzuteilen. Ich wünsche keine Informationen über Angebote des Indoor-Abenteuerparks der BergWerk Berlin GmbH. Durch meine/unsere Unterschrift akzeptiere(n) ich/wir die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des BergWerk Berlin, Kurt Weill Gasse 7, 12627 Berlin. Ich/Wir versichere(n), diese gelesen und verstanden zu haben und Sie meinen/unseren Kindern erläu- tert zu haben. ___________________________________ ________________________________ Datum/Unterschrift Lehrer/Betreuer 1 Unterschrift Lehrer/Betreuer 2

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FORMULAR FÜR LEHRER

BergWerk Berlin c/o. Ossenbach Immobilien-Betreuungs GmbH Kurt-Weill-Gasse 7 12627 Berlin

Geschäftsführer: Joachim Ossenbach Sitz: Hegauer Str.19, 14163 Berlin Steuer-Nr. 29/504/022/08

Fon 030 / 99 27 43 73 Fax 030 / 99 27 43 74 www.bergwerk-berlin.de [email protected]

Bank: Commerzbank Berlin Konto: 03 60 25 50 1 BLZ: 120 400 00 HRB 65503 B

Einverständniserklärung Einverständniserklärung für Lehrer im Rahmen von Schulklassen- und Azubiprogrammen für die Nutzung des Indoor-Abenteuerparks der BergWerk Berlin gemäß den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des BergWerk Berlin und der Ossenbach Immobilien-Betreuungs GmbH. Ich bestätige mein Einverständnis zum Klettern im Indoor- Abenteuerpark BergWerk Berlin sowie je nach Programm die Teilnahme an erlebnispädagogischen Spielen für mich und meine Schüler. Mir wurde die Verantwortung für die Kinder durch die Eltern in Form des unterschriebenen Elternformulars übertragen wurde. Bitte bringen Sie unbedingt dieses Lehrerformular und die Elternformulare unterschrieben mit. Name der Schule: ______________________________________________________ Ort der Schule: ______________________________________________________ Lehrer bzw. Betreuer 1 Vorname: ______________________________________________________ Name: ______________________________________________________ Geburtsdatum: ______________________________________________________ Straße: ______________________________________________________ PLZ: ______________________________________________________ Ort: ______________________________________________________ E-Mail: ______________________________________________________ Lehrer bzw. Betreuer 2 Vorname: ______________________________________________________ Name: ______________________________________________________ Geburtsdatum: ______________________________________________________ Straße: ______________________________________________________ PLZ: ______________________________________________________ Ort: ______________________________________________________ E-Mail: ______________________________________________________

Anzahl der Schüler: Unter 12 Jahren: __________________ 12 Jahre und älter: __________________ INSGESAMT : __________________ Selbstverständlich werden Ihre Daten nicht an Dritte weitergeben und nur verwendet um Ihnen Informationen über Angebote sowie Veranstaltungen im BergWerk Berlin mitzuteilen.

Ich wünsche keine Informationen über Angebote des Indoor-Abenteuerparks der BergWerk Berlin GmbH.

Durch meine/unsere Unterschrift akzeptiere(n) ich/wir die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des BergWerk Berlin, Kurt Weill Gasse 7, 12627 Berlin. Ich/Wir versichere(n), diese gelesen und verstanden zu haben und Sie meinen/unseren Kindern erläu-tert zu haben. ___________________________________ ________________________________ Datum/Unterschrift Lehrer/Betreuer 1 Unterschrift Lehrer/Betreuer 2

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FORMULAR FÜR LEHRER

BergWerk Berlin c/o. Ossenbach Immobilien-Betreuungs GmbH Kurt-Weill-Gasse 7 12627 Berlin

Geschäftsführer: Joachim Ossenbach Sitz: Hegauer Str.19, 14163 Berlin Steuer-Nr. 29/504/022/08

Fon 030 / 99 27 43 73 Fax 030 / 99 27 43 74 www.bergwerk-berlin.de [email protected]

Bank: Commerzbank Berlin Konto: 03 60 25 50 1 BLZ: 120 400 00 HRB 65503 B

Allgemeine Geschäftsbedingungen Für die Nutzung des Indoor-Kletterparks BergWerk Berlin gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen des BergWerk Berlin sowie Betreibers, der Ossenbach Immobilien-Betreuungs GmbH (Stand Oktober 2013)

1. Nutzungsvoraussetzung

1.1 Voraussetzung für die Nutzung des Indoor-Kletterparks BergWerk Berlin ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte bestätigt der Teilnehmer, dass er sowohl die AGB als auch die Sicherheits-hinweise zur Kenntnis genommen hat und vorbehaltlos einverstanden ist. 1.2 Minderjährige ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Aufsichtsperson müssen zur Nutzung des Indoor-Kletterparks BergWerk Berlin eine Einverständniserklärung vorlegen, die von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben ist. Der Unterzeichnende bestätigt, dass er die AGB und Sicherheitshinweise gelesen hat und erklärt seine Einwilligung zum Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrages seines Kindes. Die Benutzung des Indoor-Kletterparks BergWerk Berlin durch unter 18-jährige ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter ist nicht möglich. Eltern- bzw. Lehrerformulare sind zu unterzeichnen. 1.3 Der Kinderparcours im Indoor-Kletterpark BergWerk Berlin kann von jedem Kind benutzt werden, das ein Mindestalter von sechs Jahren, die Körpergröße von 1,10 m und eine Greifhöhe von 1,45 m hat. Bei Kindern unter 12 Jahren muss ein Erwachsener die Kinder beim Klettern begleiten (maximal 5 Kinder pro Erwachsene). Für die übrigen Parcours muss der Teilnehmer eine Körpergröße von 1,30 m und eine Greifhöhe von 1,90 m haben und darf nicht schwerer als 120 kg sein. Die Benutzung der Parcours ist größen- bzw. altersabhängig. Die einzelnen Parcours sind nur bei Erfül-lung der deutlich ausgewiesenen Benutzungsbedingungen (Alter und Greifhöhe) zugänglich. 1.4 Der Teilnehmer hat das Eintrittsgeld vor der Nutzung des Indoor-Kletterparks BergWerk Berlin zu entrichten. 1.5 Teilnehmer, die sich nach der entsprechenden Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen, vor Kletterbeginn oder nach der verbindlichen Aussage eines Sicherheitstrainers nicht in der Lage sind, die vorgeschriebe-ne Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen auf die Teilnahme im Indoor-Kletterpark BergWerk Berlin verzichten. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld in voller Höhe erstattet. 1.6 Personen mit Erkrankungen des Bewegungsapparats, der Wirbelsäule, Epileptiker und Schwangere sowie frisch operierte Personen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mitklettern. 1.7 Der Teilnehmer bestätigt mit dem Erwerb der Eintrittskarte dass er körperlich gesund ist und keine berauschenden oder sonstigen, die geistige und körperliche Verfassung einschränkenden Mitteln (z.B. Alkohol, Medika-mente, Betäubungsmittel, sonstige Drogen) konsumiert hat und dass er nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leidet, die bei der Nutzung des Indoor-Kletterparks BergWerk Berlin eine Gefahr für die eigene Person und Gesundheit oder die der anderen Perso-nen darstellen kann. 1.8 BergWerk Berlin behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage Foto-, Film- und Webcam-Aufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, hat er dies der BergWerk Berlin GmbH ausdrücklich mitzuteilen. 2. Wichtige Sicherheitshinweise 2.1 Die Benutzung des Indoor- Kletterparks BergWerk Berlin ist mit Risiken verbunden. Die Benutzung der kompletten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Eine durchschnittliche körperliche Fitness wird vorausgesetzt.

2.2 Jeder Teilnehmer muss vor der Benutzung des Indoor-Kletterparks BergWerk Berlin (auch bei wiederholtem Besuch) an der Sicherheitseinwei-sung teilnehmen. 2.3 Während des gesamten Aufenthalts sind sämtliche Anweisungen und Entscheidungen der Mitarbeiter des BergWerk Berlin unverzüglich Folge zu leisten. 2.4 Der Teilnehmer darf zu keinem Zeitpunkt ungesichert sein! Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Die Anwendung der Sicherheitskarabiner muss exakt entsprechend der Sicherheitseinweisung bzw. nach den Anweisungen der Mitarbeiter des BergWerk Berlin erfolgen. 2.5 Auf den Plattformen dürfen sich höchstens drei Teilnehmer gleichzeitig befinden. Auf den zwischen zwei Plattformen befindlichen Hindernissen darf sich immer nur ein Teilnehmer bewegen. Auf den Zentralpodesten dürfen sich maximal 15 Personen gleichzeitig aufhalten. 2.6 Die vom BergWerk Berlin ausgeliehene Sicherheitsausrüstung (Kletter-gurt, Karabiner etc.) muss entsprechend der Sicherheitseinweisung benutzt werden. Sie darf nur durch Mitarbeiter der BergWerk Berlin GmbH an- bzw. abgelegt werden. Die Ausrüstung darf während der Nutzung des Indoor-Kletterparks BergWerk Berlin nicht abgelegt werden. Sie darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Selbst mitgebrachte Ausrüstung darf nicht benutzt werden. Die ausgeliehene Ausrüstung muss zwei Stunden nach der Sicherheitseinweisung wieder zurückgegeben werden. 2.7 Gegenstände (z.B. Handys, Kameras, Rucksäcke, Taschen etc.), die die Sicherheit des Teilnehmers selbst oder anderer gefährden könnten (z.B. durch Herunterfallen), dürfen während der Nutzung des Indoor-Kletterparks BergWerk Berlin nicht mitgeführt werden. 2.8 Lange Haare sind in geeigneter Weise durch ein Haargummi o.ä. zu-sammen- und hochzubinden, um Verletzungen zu verhindern. 2.9 Ohrringe und Piercings müssen abgelegt oder abgeklebt werden. 2.10 Die Begehung des Indoor-Kletterparks BergWerk Berlin ist nur mit festem Schuhwerk möglich (keine Sandalen, Flip-Flops, High Heels o.ä.). 2.11 Im Bereich des Indoor-Kletterparks BergWerk Berlin dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden. Die Zonen im Bereich der Seilrutschen dürfen nicht betreten werden. 2.12 Das Rauchen mit angezogenem Klettergurt ist verboten. Weiterhin herrscht auf dem gesamten Gelände des Indoor-Kletterparks BergWerk Berlin absolutes Rauchverbot. 2.13 Handlungen, die die Unversehrtheit der Sicherheitsausrüstung beein-trächtigen, sind untersagt. Dazu gehören das Essen im Gurt, sowie das Trinken (ausgenommen Wasser). 3. Haftungsbeschränkung/Schäden

3.1 Die Haftung des BergWerk Berlin, eines gesetzlichen Vertreters des BergWerk Berlin oder eines Erfüllungsgehilfen des BergWerk Berlin für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlos-sen, es sei denn, die Verletzung beruht auf vorsätzlichen und fahrlässigen Pflichtverletzungen eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des BergWerk Berlin. Eine Haftung für Sach- und Vermögensschäden des BergWerk Berlin besteht nur, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Berg-

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FORMULAR FÜR LEHRER

BergWerk Berlin c/o. Ossenbach Immobilien-Betreuungs GmbH Kurt-Weill-Gasse 7 12627 Berlin

Geschäftsführer: Joachim Ossenbach Sitz: Hegauer Str.19, 14163 Berlin Steuer-Nr. 29/504/022/08

Fon 030 / 99 27 43 73 Fax 030 / 99 27 43 74 www.bergwerk-berlin.de [email protected]

Bank: Commerzbank Berlin Konto: 03 60 25 50 1 BLZ: 120 400 00 HRB 65503 B

Werk Berlin, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des BergWerk Berlin verursacht wurde. Die Benutzung des Indoor-Kletterparks BergWerk Berlin erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko, unbeschadet der Verpflichtung des BergWerk Berlin, den Indoor-Kletterpark samt seinen Einrichtungen in einem verkehrs- und nutzungssicheren Zustand zu halten. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld, Kleidung etc. haftet das Berg-Werk Berlin nur nach den gesetzlichen Regelungen. Für Diebstahl wird nicht gehaftet. Dieses gilt auch bei Beschädigung von Sachen durch Dritte. 3.2 Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen der Mitar-beiter und Sicherheitshinweise gemäß Ziffer 2 übernimmt die BergWerk Berlin GmbH keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. Bei groben Verstößen hat das BergWerk Berlin das Recht, ein Hausverbot auszuspre-chen. Der Verursacher wird für den Schaden haftbar gemacht und muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen. 3.3 Für Schäden, Verlust oder Verschmutzung der Kleidung oder anderer selbst mitgebrachter Gegenstände wird keine Haftung übernommen. 3.4 Bei Beschädigung oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen behält sich BergWerk Berlin vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. 3.5 Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich einem Mitarbeiter der BergWerk Berlin GmbH gemeldet werden. 4. Missachtung von Sicherheitshinweisen und Anweisungen 4.1 Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen die Sicherheitshinweise und Anweisungen der Mitarbeiter der BergWerk Berlin GmbH kann der betreffende Teilnehmer, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgel-des, von der Nutzung des Indoor-Kletterparks BergWerk Berlin ausge-schlossen werden. 4.2 Für Schäden, die dem Teilnehmer nur dadurch entstehen, dass er Anweisungen von Mitarbeitern der BergWerk Berlin GmbH nicht Folge geleistet hat oder sich nicht an die Sicherheitshinweise gemäß Ziffer 2 gehalten hat, übernimmt BergWerk Berlin keine Haftung. 4.3 Bei Missachtung der Sicherheitshinweise und/oder Anweisungen der Mitarbeiter behält sich BergWerk Berlin das Recht vor, Schadenersatzan-sprüche gegen den Teilnehmer geltend zu machen. 5. Preise, Buchungen, Anzahlungen 5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vom BergWerk Berlin ausgewiesenen Preise für die Benutzung der Anlage. 5.2 Wird die reguläre Nutzungsdauer (zwei Stunden) überschritten, ist eine Nachzahlung in Höhe von 2,00 € je angefangener viertel Stunde pro Person zu entrichten. 5.3 Bergwerk Berlin verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Erwerb den Nachweis der entsprechenden Berechtigung (z.B. Studentenausweis). 5.4 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen. 5.5 Besucher können ihren Besuch im BergWerk Berlin vorreservieren und verbindlich buchen. Mit dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung auf dem Konto der Ossenbach Immobilien-Betreuungs GmbH bei der Commerzbank (Konto: 030 449 300, BLZ: 120 400 00) oder Zahlung dieser an der Kasse wird diese Buchung verbindlich.

6. Betriebseinstellung, Nichtnutzung, Bezahlung, Stornierung 6.1 BergWerk Berlin behält sich vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Aspekten (z.B. Wartung) zeitweise einzustellen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung des Eintrittspreises. 6.2 Beendet ein Teilnehmer den Besuch des Indoor-Kletterparks BergWerk Berlin vorzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises. 6.3 Rechnungskunden erhalten nach Ihrer Buchung für einen Besuch im BergWerk Berlin eine Auftragsbestätigung. Nach Erhalt dieser ist innerhalb von acht Kalendertagen eine Anzahlung von 30 Prozent des Gesamtauf-tragswertes auf das Konto der Ossenbach Immobilien-Betreuungs GmbH bei der Commerzbank (Konto: 030 449 300, BLZ: 120 400 00) zu überweisen. Erst mit Eingang der Anzahlung in voller Höhe wird die Buchung verbindlich. Der gesamte Restbetrag ist nach dem Besuch im Bergwerk Berlin entweder direkt durch Zahlung an der Kasse oder per Überweisung sofort nach Rechnungslegung fällig. 6.4 Kunden können jederzeit von einem verbindlich gebuchtem Besuch oder einer verbindlich gebuchten Veranstaltung im BergWerk Berlin zurücktreten. Hierfür fallen mitunter Stornierungsgebühren an. Maßgeblich für die Höhe dieser Gebühren ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim BergWerk Berlin. Die Stornogebühren betragen 30 Prozent des gesamten Auftragswertes bei Rücktritt ab 14 Kalendertage vor dem verbindlich gebuchten Termin. Ab drei Tage vor diesem Termin betragen sie 50 Prozent und ab 24 Stunden vorher 100 Prozent des gesamten Auftragswertes. 6.5 Ist eine bestimmte Anzahl von Personen zum Besuch des Indoor-Kletterparks oder zu einer Veranstaltung im Bergwerk Berlin verbindlich gebucht worden und erscheinen vor Ort weniger als die verbindlich gebuchte Personenzahl, ohne dass dieses spätestens 24 Stunden im Voraus schriftlich dem BergWerk Berlin erklärt wurde, fallen für die fehlenden Personen Stornie-rungsgebühren in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten Personenpreises an. Ausnahmen bilden wichtige Gründe, die unverschuldet in der Person des Fehlenden begründet sind (wie plötzliche Krankheit etc.). Auf Nachweis (z.B. ärztliches Attest) können vom BergWerk Berlin als Ausgleich Klettergutscheine in entsprechendem Wert herausgegeben werden. Die Rückzahlung einer bereits geleisteten Anzahlung ist nicht möglich. 6.5 Personen mit verbindlicher Reservierung, denen jedoch vor Ort aus sicherheitstechnischen Gründen gemäß Ziffer 1.7 der Zugang zum Indoor-Kletterpark verwehrt werden muss, haben Stornogebühren in Höhe des vollen gebuchten Kletterpreises zu zahlen.

7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts (IPR). Als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Vertragsparteien die Zuständigkeit des Landgerichtes Berlin. Falls eine der Bestimmungen in dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar ist oder wird, so bleiben die anderen Bestimmungen der Vereinbarung weiterhin wirksam. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche wirksame oder durchführbare Bestim-mung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksa-men Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. 8. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurch-führbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragspartei-en mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als verein-bart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und von den Parteien vereinbart worden wären, wenn sie die Lücke erkannt hätten.