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Landschaftsverband Westfalen-Lippe LWL-Koordinationsstelle Sucht 48133 Münster Tagungs- organisation: Fragen zum Inhalt: Barbara Harbecke Tel.: 0251 591-5508 [email protected] Susanne Kübel Tel.: 0251 591-5383 Fax: 0251 591-3245 [email protected] Fragen zur Organisation: Anmeldung: Nutzen die Vorteile der Online-Anmeldung unter: www.lwl.org/fortbildung Eine Anmeldung per Post oder Fax mit dem Anmeldeformular ist ebenfalls möglich. Teilnahmezusage nach Anmeldeschluss LWL-Koordinationsstelle Sucht FORTBILDUNG Achtsamkeit als Chance und Ressource in der Suchtarbeit 6. – 8. Mai 2019 Steinfurt www.lwl-ks.de An das LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht Zentrales Fortbildungsbüro 48133 Münster Meine Anmeldung ist verbindlich. Eine kostenfreie Abmeldung ist nur bis zum Anmeldeschluss möglich. Ich erkenne die unter www.lwl.org/ fortbildung und im Fortbildungsprogramm aufgeführten Teilnahmebedin- gungen mit meiner Anmeldung vollständig an. Grundsätzlich wird von einer Teilnahme an der gesamten Veranstaltung ausgegangen. Personen- bezogene Daten werden elektronisch erfasst. Datum, Unterschrift ANGABEN ZUR ABRECHNUNG Die Rechnung wird an die Einrichtung / Dienststelle gesendet. Nur auszufüllen, falls abweichend. Rechnungsempfänger Straße, Hausnummer PLZ, Ort

FORTBILDUNG ANGABEN ZUR ABRECHNUNGTheoretische Einführung in die Praxis der Achtsamkeit und Wahrnehmungs- und Meditationstech-niken in Anlehnung an den Ansatz der Mindfulness-Based

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Page 1: FORTBILDUNG ANGABEN ZUR ABRECHNUNGTheoretische Einführung in die Praxis der Achtsamkeit und Wahrnehmungs- und Meditationstech-niken in Anlehnung an den Ansatz der Mindfulness-Based

Landschaftsverband Westfalen-LippeLWL-Koordinationsstelle Sucht48133 Münster

Tagungs-organisation:

Fragen zum Inhalt:

Barbara HarbeckeTel.: 0251 [email protected]

Susanne KübelTel.: 0251 591-5383Fax: 0251 [email protected]

Fragen zur Organisation:

Anmeldung: Nutzen die Vorteile der

Online-Anmeldung unter:

www.lwl.org/fortbildung

Eine Anmeldung per Post oder

Fax mit dem Anmeldeformular

ist ebenfalls möglich.

Teilnahmezusage nach

Anmeldeschluss

LWL-Koordinationsstelle Sucht

FORTBILDUNG

Achtsamkeit als Chance und Ressource in der Suchtarbeit

6. – 8. Mai 2019Steinfurt

www.lwl-ks.de

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Page 2: FORTBILDUNG ANGABEN ZUR ABRECHNUNGTheoretische Einführung in die Praxis der Achtsamkeit und Wahrnehmungs- und Meditationstech-niken in Anlehnung an den Ansatz der Mindfulness-Based

FORTBILDUNGSSEMINAR

Mo – Mi , 6. – 8. Mai 2019

Theorie-Inputs, Achtsamkeits-übungen, Körperwahrnehmungs-übungen, Kleingruppenarbeit,Schweigezeiten, Selbstreflektion

Fachkräfte der ambulanten undstationären Suchthilfe

Birgit Kühne

maximal 16 Personen

Erster Tag: 12:00 – 20:00 UhrZweiter Tag: 9:00 – 17:00 UhrDritter Tag: 9:00 – 15:00 Uhr

11. März 2019

445,00 Euro (inkl. Unterkunft/Verpflegung)

Haus Karneol, Steinfurt

Datum

Methoden

Zielgruppe

Referentin

Teilnehmerzahl

Arbeitszeiten

Anmeldeschluss

Kosten

Ort

Alle Veranstaltungen der LWL-Koordinationsstelle Sucht sind nach dem Arbeitnehmerweiter- bildungsgesetz anerkannt.

ANGABEN ZUR VERANSTALTUNG

Achtsamkeit als Chance und Ressource in der SuchtarbeitTitel

Mo – Mi , 6. – 8. Mai 2019Termin

PERSÖNLICHE ANGABEN

Vorname, Nachname

Straße, Hausnummer

PLZ, Ort

Telefon/Mobil

E-Mail (Über diese E-Mail-Adresse nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf.)

Beruf/Funktion

ANGABEN ZUR EINRICHTUNG/DIENSTSTELLE

Einrichtung / Dienststelle

22. – 24. Januar 2018E-Mail

18-20-40-01Straße, Hausnummer

22. – 24. Januar 2018PLZ, Ort

18-20-40-01Telefon / Mobil

Hiermit melde ich mich verbindlich zu dem FORTBILDUNGSSEMINAR

Sucht und Recht – Schwerpunkt: Datenschutz

am 27. November 2012 im Liudgerhaus

in Münster an.

Bei einer Absage nach Ablauf der Anmeldefrist (05.11.2012) bleibt der Tagungsbeitrag fällig. Mir ist bekannt, dass meine Daten für die Tagungsorganisation gespeichert werden und meine Adresse zur Bildung von Fahrgemeinschaften weitergegeben wird.

Ort / Datum Unterschrift

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F O R T B I L D U N G S S E M I N A RSucht und Recht – Schwerpunkt: Datenschutz

Datum Di, 27. November 2012

Methoden Vorträge, Lehrgespräche im Plenum und Diskussionen

Zielgruppe Beschäftigte aus Einrichtungen der Jugend- und Suchthilfe Im Rahmen unserersozialthera-peutischen Weiterbildung ›Sucht‹ist die Teilnahme an einem Rechts-seminar ein Pflichtbaustein, dervon allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bis zur Zulassung zum Abschlusskolloquiumabsol-viert sein muss.

Referenten Marcus Schiller

Teilnehmerzahl maximal 25 Personen

Arbeitszeit 9.30 Uhr - 13.00 Uhr

Anmeldeschluss 5. November 2012

Ort Liudgerhaus, Überwasserkirchplatz 3,48143 Münster

Teilnahmebeitrag Die Seminargebühr inklusive Seminarunterlagen beträgt 65,00 Euro.

Das Thema »Datenschutz« ist für die tägliche Arbeit in der Suchthilfe von hoherpraktischer Bedeutung. Diese Bedeutung resultiert daraus, dass die sachgerech-te Begleitung suchterkrankter Menschen eine umfassende Zusammenarbeit derin der Suchthilfe Tätigen mit einer Vielzahl von anderen Stellen und öffentlichenLeistungsträgern wie z.B. Ärzten, Arbeitsgemeinschaften, Krankenversicherun-gen, der Jugendhilfe, der Staatsanwaltschaft oder auch Rentenversicherungsträ-gern voraussetzt. Für diese Zusammenarbeit ist ein hinreichender Informations-austausch unerlässlich. Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter der Suchthilfe in einer Vielzahl von Fallkonstellationen die Frage,ob und unter welchen Voraussetzungen sie berechtigt sind, personenbezogeneDaten der Klienten zu erheben und an Dritte weiterzugeben. Die Beantwortungdieser Frage gestaltet sich vielfach schwierig, zumal die zu beachtenden rechtli-chen Regelungen über verschiedene Gesetze verstreut sind. Zu beachten sind in-soweit neben den speziellen Vorschriften der Sozialgesetzbücher I, VIII und X zumsog. Sozialdatenschutz und den Vorgaben des Bundes- und des Landesdaten-schutzgesetzes insbesondere auch die Einschränkungen, die sich aus der straf-rechtlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB ergeben.

FortbildungszieleZiel des Seminars ist es, einen umfassenden Überblick über die zu beachtendenDatenschutzregelungen zu geben, um in der täglichen Arbeitspraxis eine rechtssi-chere Einschätzung zu ermöglichen. Typische Problemkonstellationen aus derPraxis werden erläutert. Das Einbringen von Fragestellungen aus der Praxis durchdie Seminarteilnehmer ist erwünscht.

Fortbildungsinhalte■ Der Schutz personenbezogener Daten durch die Vorschriften zum Sozialda-

tenschutz, des Bundesdatenschutzgesetzes (unter Berücksichtigung derRechtsänderungen im Jahre 2009) und des Datenschutzgesetzes NRW

■ Voraussetzungen für eine rechtswirksame Einwilligung in eine Datenerfassung/Datenweitergabe (Gestaltung entsprechender Einwilligungserklärungen)

■ Aufnahme von klientenbezogenen Daten in Dokumentationssysteme wie Horizont oder EBIS

■ Anonymisierung und Pseudonymisierung von Daten

■ Reichweite und Grenzen der Schweigepflicht nach § 203 StGB; insbesondereDurchbrechung der Schweigepflicht bei rechtfertigendem Notstand nach § 34 StGB

■ In welchen Fällen besteht unter dem Gesichtspunkt des Schutzes höherwer-tiger Rechtsgüter ausnahmsweise sogar eine Verpflichtung zur Informations-weitergabe (z.B. selbstgefährdende Konsummuster bei Minderjährigen; sichabzeichnende Kindeswohlgefährdung bei suchterkrankten Eltern)?

■ Rechtsfolgen und Sanktionen bei unzulässiger Datenweitergabe

*Sucht und Recht – Schwerpunkt- Datenschutz HKS 13 07.09.2012 11:43 Uhr Seite 1

ANMELDUNG Pro Veranstaltung und Person ein separates Formular nutzen und bitte in Druckschrift ausfüllen! Bitte senden Sie Ihre Anmeldung in einem frankierten Briefumschlag an untenstehende Adresse oder per Fax an: 0251 591- 3245.

Achtsamkeit als Chance und Ressource in der Suchtarbeit

»Meditation ist eine Reise ins eigene Innere, bei der man Schritt für Schritt zum besten Experten für sein eigenes Leben wird.«

(Jon Kabat-Zinn)

Achtsamkeitsbasierte Interventionsansätze finden immer häufiger Beachtung, sowohl in der Behand-lung von körperlichen oder psychischen Erkrankungen, als auch im Bereich der Prävention und im Umgang mit Stress im privaten und beruflichen Leben. Mitarbeitende in der Suchthilfe sind neben der anspruchsvollen Arbeit mit den Unterstützung suchenden Menschen u. a. durch Arbeitsverdich-tung und Finanznot in den Einrichtungen vielfältigen Stress- und Belastungssituationen ausgesetzt. Regelmäßig angewandte Achtsamkeitsübungen sind in diesem Zusammenhang für die eigene innere Balance und Zentriertheit überaus hilfreich.Eine Grundhaltung der Achtsamkeit kann die praktische Arbeit mit Klienten sehr bereichern. Sucht-mittelabhängige Menschen erleben häufig innere Unruhe und Unausgeglichenheit. Das Heranführen von Klienten an und die regelmäßige Anwendung von Achtsamkeitsübungen können die Abstinenz-stabilität fördern und so ein Element von Rückfallprophylaxe sein.

Fortbildungsziele Die Teilnehmer/innen lernen den Ansatz der Achtsamkeitspraxis kennen und durch eigene Übung auch im ersten Schritt für sich selbst anzuwenden. Ziel ist ebenfalls die Grundhaltung der Achtsam-keit in die eigene Beratungsarbeit übertragen zu können.

Fortbildungsinhalte Theoretische Einführung in die Praxis der Achtsamkeit und Wahrnehmungs- und Meditationstech-niken in Anlehnung an den Ansatz der Mindfulness-Based Stress Reduction (MBSR) nach Jon Ka-bat-Zinn und Transfer des Erfahrenen in den (Berufs-)Alltag. Praktische Durchführung der folgenden Achtsamkeitstechniken:g Sitzmeditationg Körperübungeng Bodyscan/Körperwahrnehmungg Gedankenwahrnehmung