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FQA-Prüfbericht Stadt Kaufbeuren Betreff : Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG; Träger der Einrichtung: Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren, Frau Yvonne Schur (1. Vorsitzende), Am Sonneneck 55, 87600 Kaufbeuren Geprüfte Einrichtung: Wohnheim der Lebenshilfe, Hans-Böckler-Straße 35, 87600 Kaufbeuren www.lebenshilfe-ostallgaeu.de In der Einrichtung wurde am Dienstag, den 09.08.2011 von 14.00 Uhr bis 18.15 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: ¾ Wohnqualität ¾ Personal ¾ Soziale Betreuung ¾ Arzneimittel Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Wohnheim für Menschen mit geistiger Behinderung Tagesstrukturierende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung innerhalb der Einrichtung außerhalb der Einrichtung

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FQA-Prüfbericht

Stadt Kaufbeuren

Betreff: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG; Träger der Einrichtung: Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren, Frau Yvonne Schur (1. Vorsitzende), Am Sonneneck 55, 87600 Kaufbeuren Geprüfte Einrichtung: Wohnheim der Lebenshilfe, Hans-Böckler-Straße 35, 87600 Kaufbeuren

www.lebenshilfe-ostallgaeu.de

In der Einrichtung wurde am Dienstag, den 09.08.2011 von 14.00 Uhr bis 18.15 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt.

Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche:

Wohnqualität Personal Soziale Betreuung Arzneimittel

Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt:

I. Daten zur Einrichtung:

Einrichtungsart:

Wohnheim für Menschen mit geistiger Behinderung

Tagesstrukturierende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung

innerhalb der Einrichtung

außerhalb der Einrichtung

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Angebotene Plätze: 36

Belegte Plätze: 35

Einzelzimmerquote: 94,4 %

Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50 %): 74 % Anzahl der Auszubildenden: 1 Heilerziehungspflegeschüler (5 weitere Auszubildende beginnen im September)

II. Informationen zur Einrichtung

II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.

Das Wohnheim ist individuell und freundlich eingerichtet. Die Bäder der Einrichtung wurden modern und hochwertig renoviert und sind überwiegend mit begehbaren Duschen ausgestattet.

Auf den besuchten Wohngruppen war eine sehr gelöste und angenehme Stimmung. Der Umgangston der Mitarbeiter/innen mit den Bewohner/innen war sehr freundlich und wertschätzend.

Gruppenübergreifend wurde am Tag der Begehung ein Tagesausflug (Bergtour) angeboten. Die Rückkehr dieser Gruppe verlief ebenso sehr entspannt, es kamen alle Teilnehmer/innen fröhlich in ihre Wohngruppen.

Von der Apotheke wurde im Juli 2011 eine dokumentierte umfangreiche Medikamentenkontrolle und die Belehrung der Mitarbeiter für Umgang mit Arzneimitteln durchgeführt.

Die Taschengeldverwaltung erfolgt individuell und bewohnerbezogen. Je nach Fähigkeiten werden nach Rücksprache mit den gesetzlichen Betreuern über ein Treuhandkonto der Lebenshilfe Barbeträge ausgezahlt. Für die Bewohner verwendetes Taschengeld wird sorgfältig dokumentiert und einmal jährlich den Betreuern mit Belegen zur Kontrolle vorgelegt.

Für alle Wohnheime der Lebenshilfe wurde ein einheitlicher „Anamnesebogen zur Aufnahme in ein Wohnheim der Lebenshilfe“ entwickelt. Dieser erfasst sehr gut die wichtigsten Daten inklusive der Biografie der Bewohner/innen.

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Die Kommunikation zwischen den Wohnheimen der Lebenshilfe und der Werkstatt für Behinderte wird derzeit neu strukturiert. Es war ersichtlich, dass das Betreuungspersonal und die Wohnheimleitung darauf reagieren, wenn eine Überforderung der Bewohner in der Werkstatt festzustellen ist. Die Geeignetheit und Dauer der Arbeitszeit der Behinderten wird in diesen Fällen überprüft und ggf. in Absprache mit der Werkstatt verändert.

II.2 Qualitätsentwicklung

Entfällt, da im Rahmen des neuen Prüfschemas noch kein strukturierter Verlauf über zwei Jahre vorliegt.

III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel)

Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt: Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erstmaligen Mängel festgestellt.

IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist

Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt:

Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt.

V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt: Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt.