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Eingliederungsbericht 2017 für den Main-Taunus-Kreis

für den Main-Taunus-Kreis...MTK Main-Taunus-Kreis SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch SGB III Sozialgesetzbuch Drittes

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Eingliederungsbericht 2017

für den Main-Taunus-Kreis

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Seite 3

Vorwort Eingliederungsbericht 2017

Auf den nachstehenden Seiten legen wir wieder in einer Dreiteilung unser komplettes Eingliederungsmanagement offen. Wie bereits in den vergangenen Jahren stellen wir im Detail die mit Mitteln des Bundes, des Landes und unseren kommunal durchgeführten Maßnahmen in diesem Umsetzungsbericht vor. In diesem Berichtsjahr wurden durch unsere Beschäftigungsförderung erstmals über 30 einzelne Arbeitsmarktmaßnahmen organisiert. Insbesondere informieren wir wieder über die Anzahl der einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Alters- und Herkunftsstruktur sowie die Aktivierungs- und Vermittlungserfolge.

Das dreizehnte Jahr der kommunalen Trägerschaft des SGB II muss wiederum unter die Überschriften Übergang und Neuausrichtung gestellt werden. Die Aufbau- und Ablauforganisation, sowie die speziellen Prozesse im Kommunalen Jobcenter Main-Taunus im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Bleibeberechtigten wurden weiter angepasst. Mit dem Übergangsmanagement vom Bereich Asyl zum SGB II haben wir die neu in der Grundsicherung angekommenen Flüchtlinge in einen besonderen Beratungs- und Betreuungskontext aufgenommen. Die Arbeitsmarktintegration steht bei diesem Personenkreis selbstverständlich im Vordergrund, kann aber aufgrund der sprachlichen Problematik und den wenig ausgeprägten Qualifikation nur in einem geringen Maße durch eine direkte Vermittlung erfolgen. Hier sind also längere Schritte der Angleichungsqualifikation für den allgemeinen Arbeitsmarkt nötig. Gleiches gilt auch für die Anerkennungsberatung der im Ausland erworbenen Abschlüsse, sowie die Kanalisierung der unterschiedlichsten Angebote für die Verbesserung der sprachlichen Fähigkeiten. Im Laufe des Berichtsjahres wurde die Zahl der Rechtskreiswechsler quasi verdoppelt, was zu entsprechenden Anpassungen der Existenzsicherung, aber vor allem auch der Maßnahmeplanung führen musste. Dieser Herausforderung sind wir auch dergestalt nachgekommen, dass wir verstärkt gezielte Fördermaßnahmen alleine für die Zielgruppe der Geflüchteten aufgelegt haben.

Neben der Übergangsgestaltung für die Asylsuchenden hat das KJC auch in den anderen Bereichen eine Neuausrichtung erfahren. Die Zuständigkeit für die SGB II – Empfänger wurde weiter konsequent in eine Fallmanagement- und Leistungsgruppe in insgesamt drei Kundengruppen aufgeteilt. Kundengruppe I zuständig für U 30 und die Alleinerziehenden, Kundengruppe II Qualifizierung und Integration über 30 Jahren und Kundengruppe III Qualifizierung und Integration ab

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Vorwort Eingliederungsbericht 2017

45 Jahren. Mit dieser an den Lebensphasen der Kunden orientierten Ausrichtung liegen wir eng bei deren individuellen Bedürfnissen und können entsprechend den bislang erworbenen beruflichen Erfahrungen unsere Vermittlungsstrategien zielgerichtet aufbauen.

Mit diesen organisatorischen Maßnahmen sehen wir uns als Kommunales Jobcenter als mittlerweile wieder sehr gut aufgestellt an und haben auch die besondere Herausforderung der massiven Personalfluktuation bzw. des Personalmangels überwunden. Im Dezember 2017 konnten wir nach über zwei Jahren wieder einmal die Besetzung aller Planstellen vermelden. Sicherlich werden wir auch in Zukunft bei dem sehr anstrengenden Beratungs- und Betreuungsauftrag eine gewisse Personalfluktuation aufweisen, gehen aber aufgrund der nunmehr eingeleiteten Strategie zur Personalgewinnung, aber vor allem zur Personalentwicklung und -bindung, davon aus, dass wir zukünftig mit weniger Problemen zu kämpfen haben, wie in der Vergangenheit (über 50 Personalwechsel innerhalb von zwei Jahren).

Im Rahmen des zunehmenden Personalkörpers konnte im Jahresverlauf deutlich die Aktivierungsquote und damit einhergehend die Integrationsquote gesteigert werden. Der Beschäftigungszuwachs in der Rhein-Main-Region ist weiterhin sehr hoch, der Arbeitsmarkt im Main-Taunus-Kreis befindet sich am Rande der Vollbeschäftigung, so dass die Voraussetzungen zur Integration auch für den Personenkreis der Langzeitarbeitslosen gestiegen sind. Zu beachten ist dabei aber weiterhin, dass in der Region überwiegend sehr gut ausgebildete Fachkräfte gesucht werden und wir diesem Anspruch mit unseren Langzeitarbeitslosen nur bedingt erfüllen. Fernerhin ist aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten im Main-Taunus-Kreis, insbesondere im Bereich der Kosten der Unterkunft, eine Vermittlung unserer Leistungsempfänger in eine komplett existenzsichernde Beschäftigung immer schwieriger. Durch den ergänzenden Leistungsbezug trotz sozialversicherungspflichtiger (Vollzeit-)Tätigkeit, besteht die Gefahr, dass diese besondere Gruppe der Langzeitleistungsbezieher bei uns weiter ansteigt. In einer möglichen Verbesserung der Rahmenbedingungen für diesen Personenkreis, sehen wir auch in den nächsten Jahren einen unserer sozialpolitischen Hauptschwerpunkte.

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Vorwort Eingliederungsbericht 2017

Mit einer Vermittlungszahl von 2.664 Menschen konnten wir im laufenden Berichtsjahr unser mit Abstand bestes Vermittlungsergebnis in unserer SGB II – Trägerschaft erzielen. Ausdifferenziert stellt sich die Vermittlung wie folgt dar:

Vollzeit 1.094 Personen Teilzeit 711 Personen Minijobs 859 Personen

Hierbei nutzen wir selbstverständlich auch die Möglichkeit der Beschäftigungs-aufnahme im Bereich der Zeitarbeit und sehen auch bei der Arbeitsaufnahme in einem Minijob die Chance auf eine Brückenfunktion. Menschen mit einer jahrelangen Arbeitslosigkeit können über die Präsenz bei den Unternehmen ihre vorhandene Leistungsfähigkeit überzeugend einbringen und daran anknüpfend, eine echte Vermittlungsperspektive entwickeln. Dass wir auch weiterhin bei unseren Vermittlungen in Beschäftigung eine echte Qualitätsarbeit abliefern, zeigt unsere im Durchschnitt mit 68,7% bundesweit mitführende Quote der Nachhaltig-keit. Auch der mit 29 Vermittlungen weiterhin geringe Anteil von Eingliederungs-zuschüssen bestätigt unsere engagierte Vermittlungsarbeit. An diesem „Allzeithoch“ werden wir uns in Zukunft messen müssen.

Erneut hat der Main-Taunus-Kreis zur Deckung der Verwaltungskosten einen erheblichen Anteil der Eingliederungsmittel umgeschichtet. Hier gilt es auch weiterhin den dringenden Appell an den Bund zu richten, endlich wieder für auskömmliche Sach- und Verwaltungskosten zu sorgen. Ohne eine entsprech-ende finanzielle Ausstattung, kann die herausfordernde Arbeit für die Menschen im SGB II nicht adäquat von der kommunalen Seite erbracht werden. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass mit dem Personenkreis der Geflüchteten, aber auch den Langzeitleistungsempfängern weiterhin langfristige Integrations-projekte zur Qualifikation durchzuführen sind. Mit dem Blick auf die zunehmende Digitalisierung und den veränderten Rahmenbedingungen in einer Arbeitswelt 4.0 bieten sich für diese Leistungsempfänger neue Integrationschancen, denen wir mit einer umfassenden Qualifizierungsoffensive begegnen müssen. Die hierfür benötigen Ressourcen gilt es daher bereitzustellen.

Hofheim, den 05. April 2018

Joachim Werle Amtsleiter

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Inhaltsverzeichnis Eingliederungsbericht 2017

VORWORT 3 INHALTSVERZEICHNIS 6 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 10 EINLEITUNG (Kurzportrait des Main-Taunus-Kreises) 11

Finanzierung Kapitel 1

Finanzierungsübersicht des Amtes für Arbeit und Soziales 13 Extrakt der Geldmittelverwendung 14

Ziel und Ressourcenorientierte Fallsteuerung (ZRF) Kapitel 2

Ziel- und Ressourcenorientierte Fallsteuerung (ZRF) 15 Potenzialanalyse 16 Förderziel: Direktvermittlung Ressourcenbereich: Bewerbungs- und Stellensuchverhalten 16 Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit Ressourcenbereich: Qualifikation 17 Ressourcenbereich: Arbeitsverhalten 17 Ressourcenbereich: Sozialverhalten 18 Ressourcenbereich: Arbeitsmotivation 18 Förderziel: Herstellung der Prozessfähigkeit Ressourcenbereich: Rahmenbedingungen 19 Ressourcenbereich: Lebenspraktische Kompetenzen 20 Ressourcenbereich: Mitwirkung in der Fallsteuerung 20 Förderziel: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit Ressourcenbereich: Leistungsfähigkeit 21

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Inhaltsverzeichnis Eingliederungsbericht 2017

Maßnahmen mit Finanzierung aus Bundesmitteln Kapitel 3

Testierungsverfahren

Maßnahme: Vita 45

Förderziel: Direktvermittlung

Ressourcenbereich: Bewerbungs- und Stellensuchverhalten Maßnahme: Eingliederungszuschuss (EGZ) 31 Maßnahme Job-Aktiv-Zentrum 37 Vermittlungsbudget 42

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

Ressourcenbereiche: Arbeitsverhalten/ Arbeitsmotivation/ Sozialverhalten Maßnahme: Wettbewerbsfähigkeit (SAM) 44

Ressourcenbereich: Qualifikation Maßnahme: außerbetriebliche Ausbildung 26 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein 22 Maßnahme: Praktikum im Betrieb (PiB) 39 Bildungsgutschein 29 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen gemäß §16c SGB II 36 Einstiegsqualifizierung (EQ) 32

Ressourcenbereich: Arbeitsmotivation Maßnahme: Tisch und Teller 40

Förderziel: Herstellung der Prozessfähigkeit

Ressourcenbereich: Lebenspraktische Kompetenzen Maßnahme: veranwortungsbewusst, individuell, vielseitig, alltagstauglich (viva) 43 Maßnahme: Arbeitsgelegenheiten 24

Ressourcenbereich: Mitwirkung in der Fallsteuerung Maßnahme: aufsuchende Hilfe (aH) 25

Ressourcenbereiche: Lebenspraktische Kompetenzen/ Rahmenbedingungen/ Mitwirkung in der Fallsteuerung Maßnahme: Empowerment für geflüchtete Frauen 33

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Inhaltsverzeichnis Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Leistungsfähigkeit Feststellung der Erwerbsfähigkeit gemäß § 44a SGB II 35

Förderziele: Direktvermittlung/ Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit und Prozessfähigkeit/ Sicherung der Erwerbsfähigkeit

Ressourcenbereiche: Bewerbungs- u. Stellensuchverhalten/ Arbeitsverhalten/ Arbeitsmotivation/ Sozialverhalten/ Leistungsfähigkeit/ Rahmenbedingungen/ Lebenspraktische Kompetenzen Maßnahme: Startklar 47

Sonstige Förderung

Beschäftigungszuschuss gemäß § 16e SGB II 28 Altenpflege und Betreuung 23

Maßnahmen mit Finanzierung aus Landesmitteln Kapitel 4

Förderziel: Direktvermittlung

Ressourcenbereich: Bewerbungs- und Stellensuchverhalten Maßnahme: Arbeit plus 50 Maßnahme: Ausbildungsmarktcoach 52

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Qualifikation Maßnahme: Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender in Teilzeit 54 Maßnahme: Fit in den Beruf (FiB) 56 Maßnahme: JobAct Sprachkultur 59 Maßnahme Arbeit und Sprache 48

Ressourcenbereich: Arbeitsmotivation Maßnahme: Kompetenzfeststellung für Flüchtlinge (KFF) 63 Ressourcenbereich: Arbeitsmotivation Maßnahme: Job Perspektive 61

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Inhaltsverzeichnis Eingliederungsbericht 2017

Maßnahmen mit Finanzierung aus kommunalen Eingliederungsmitteln Kapitel 5

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Arbeitsverhalten Maßnahme: Ausbildungsvorbereitende Maßnahme (AvM) 65

Ressourcenbereich: Qualifikation/ Sozialverhalten/ Arbeitsverhalten Maßnahme: Deutsch und Alltagskompetenzen (DuAl) 69

Förderziel: Herstellung der Prozessfähigkeit

Ressourcenbereich: Rahmenbedingungen Maßnahme: Schuldnerberatung 71

Förderziel: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Leistungsfähigkeit Maßnahme: Beratung, Entwicklung, Lebensorientierung, Arbeit (BELA) 67

Anhang Kapitel 6

Statistik: Jahresübersicht SGB II 73 Statistik: Vermittlungen in Arbeit 74 Unsere Kooperationspartner 75 Impressum 76

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Abkürzungsverzeichnis Eingliederungsbericht 2017

ALG I Arbeitslosengeld I ALG II Arbeitslosengeld II AZAV Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung BG Bedarfsgemeinschaft BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales EGV Eingliederungsvereinbarung EGZ Eingliederungszuschuss eLb erwerbsfähiger Leistungsbezieher GSiG Grundsicherung HG Haushaltsgemeinschaft HLU Hilfe zum Lebensunterhalt KJC Kommunales Jobcenter JAZ Job-Aktiv-Zentrum MTK Main-Taunus-Kreis SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch SGB III Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung SGB XII Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei

Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch

ZRF Ziel- und Ressourcenorientierte Fallsteuerung

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Einleitung Eingliederungsbericht 2017

Kurzportrait des Main-Taunus-Kreises Mit rund 222 km² ist der Main-Taunus-Kreis der flächenmäßig kleinste und mit 232.848 Einwohnern der am zweitdichtesten besiedelte Landkreis Deutschlands. Die Bevölkerungsdichte liegt bei 1.049 Einwohner/km². Die Verteilung nach Altersgruppen stellt sich wie folgt dar:

Der Main-Taunus-Kreis liegt im Kern des Rhein-Main-Gebiets westlich von Frankfurt am Main bzw. östlich der Landeshauptstadt Wiesbaden und gehört zu den wirtschaftsstärksten Landkreisen bundesweit. Zum Kreis gehören 9 Städte und 3 Gemeinden, Kreisstadt ist Hofheim am Taunus. Mit einer SGB II Arbeitslosenquote von 2,2 % liegt der Main-Taunus-Kreis unter dem bundes- und hessenweiten Durchschnitt (Bund 3,6 % / Hessen 3,2 %). Mit dem vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum 01.01.2005 zu einer einheitlichen Leistung Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) zusammen-gefasst. Seither ist das Kommunale Jobcenter Main-Taunus-Kreis (KJC) für die Leistungsgewährung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) sowie die Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche von erwerbsfähigen Leistungsbeziehern (eLb) zuständig. Die Beratung und Betreuung erfolgt durch das Fallmanagement. Zum Stand am 31.12.2017 gab es 2.727 arbeitslose Personen im Landkreis.

0

20.000

40.000

60.000

80.000

100.000

120.000

140.000

160.000

13.39021.091

149.220

49.147

Bevölkerung -nach Altersgruppen-

unter 6

6 bis unter 15

15 bis unter 65

65 oder mehr

Stichtag: 31.12.2015

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Einleitung Eingliederungsbericht 2017

Kommunen im Main-Taunus-Kreis – Rechtskreis SGB II

Kommunen

Be-völker-

ung 20161

(15 - 64 Jahre)

SGB II Berichtsmonat Dezember 2017 2

Arbeits-lose

ALO-Hilfs-quote

2

Männer Frauen nicht deutsch

schwer-behin- derte Men-

schen3

unter 25

Jahre

55 bis

unter 65

Jahre

Bad Soden 13.777 188 1,6% 99 89 91 12 18 18 Eppstein 8.746 137 1,9% 81 56 74 5 12 15 Eschborn 13.560 264 2,3% 141 123 137 17 12 35 Flörsheim 13.931 296 2,6% 155 141 140 23 31 20 Hattersheim 17.934 583 3,9% 293 290 311 44 72 46 Hochheim 11.101 184 2,0% 83 101 69 18 28 24 Hofheim 25.604 362 1,7% 187 175 160 34 40 41 Kelkheim 18.006 248 1,7% 129 119 126 16 33 34 Kriftel 7.175 96 1,6% 58 38 54 11 9 10 Liederbach 5.646 89 1,9% 46 43 50 5 11 8 Schwalbach 9.333 226 2,9% 113 113 111 13 23 25 Sulzbach 5.931 54 1,1% 30 24 20 4 6 10

MTK 150.744 2.727 2,2% 1.415 1.312 1.343 202 295 286

1 Bevölkerungsdaten: Die Bevölkerungsdaten zum 31.12.2017 lagen noch nicht vor, deshalb wurde hier der Stichtag 31.12.2016 verwendet.

2 ALO-Hilfsquote SGB II: Die Arbeitslosenquoten für den Rechtskreis SGB II im MTK liegen für die Kommunen nicht vor. Aus diesem Grund beruhen die ALO-Hilfsquoten für die Kommunen auf eigenen Berechnungen. Die zivilen Erwerbspersonen wurden von der Gesamtzahl für den MTK heruntergebrochen und dienen hier als Grundlage für die Berechnung der ALO-Hilfsquoten SGB II für die Kommunen.// Quelle: Arbeitslosenzahlen SGB II MTK und ALO-Hilfsquote SGB II, eigene Auswertung und eigene Berechnung, Dezember 2017, Abweichungen zur BA sind möglich. // Altersgrenze: Seit dem 01.01.2012 sind die Personen ab dem Geburtsjahrgang 1947 von der stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters (Regelaltersgrenze nach § 35 SGB VI) von 65 auf 67 Jahre betroffen. Diese Personenanzahl ist bisher marginal.

3 Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50 sowie schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Personen mit einem GdB ab 30 bis unter 50, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen bzw. behalten können. Arbeitslose sind nicht verpflichtet die Agentur für Arbeit über einen GdB zu informieren, wenn dieser keine Auswirkungen auf die Vermittlung hat. Der Bestand an schwerbehinderten Arbeitslosen könnte daher untererfasst sein.

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Finanzierung Eingliederungsbericht 2017

Finanzierungsübersicht des Amtes für Arbeit und Soziales

Die entstehenden Aufwendungen werden überwiegend durch Bundesmittel, einen geringen Anteil an Landesmitteln sowie sonstigen Erträgen gedeckt. Vom MTK wurden für Arbeitsmarktmaßnahmen 0,47 Millionen Euro bereitgestellt.

Transferleistungen 2017: 67,17 Mio. €

Arbeitslosengeld IIund Sozialgeld

2017: 37,09 Mio. €

Kosten der Unterkunft

2017: 30,08 Mio. €

12,94 Mio. € Bund17,14 Mio. € MTK

Flankierende Maßnahmen

2017: 0,33 Mio. €

• Kinderbetreuungskosten • Schuldnerberatung • Psychosoziale Betreuung

VerwaltungsbudgetFinanzierung der

Personal- und Sachkosten

2017: 9,37 Mio. €

11,05 Mio. € Gesamtkosten 1,68 Mio. € Kommunale Anteile (15,2%)

9,37 Mio. € Verwaltungskosten ohne KFA 7,56 Mio. € zugewiesene Bundesmittel1,4 Mio. € aus Eingl.-mittel umgebucht0,41 Mio. € zusätzl. Kreismittel

SonstigeTransferleistungen

2017: 1,30 Mio. €

Reine Kreismittel

Bundeserstattungen

2017: 4,25 Mio. €

• Qualifizierungsmaßnahmen • Lohnkostenzuschüsse • Arbeitsgelegenheiten usw.

Landesmittel

Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget 0,64 Mio. € Kleine Pauschale LAG Integration von Bleibeberechtigten ausl. Flüchtlingen 4,24 Mio. €

Kommunale Eingliederungs- leistungen:

2017: 0,47 Mio. €

Arbeitsmarkt- maßnahmen

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Seite 14

Finanzierung Eingliederungsbericht 2017

Extrakt der Geldmittelverwendung Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II werden vom Bund und den Kommunen finanziert. Der Bund kommt auf für Leistungen zum Lebensunterhalt, für Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die Verwaltungskosten. Das Kommunale Jobcenter (KJC) übernimmt die Kosten der Unterkunft und weitere soziale Leistungen zur Eingliederung, die durch Betreuung und Beratung entstehen. Die Verteilung der Haushaltsmittel auf die 424 Leistungsträger in Jobcenter und zugelassene kommunale Träger findet über einen Indikator statt, der den Finanzbedarf der Träger in Abhängigkeit vom regionalen Anteil der erwerbs-fähigen Hilfebedürftigen und dem regionalen Problemdruck in den Kreisen berücksichtigt. Durch die Eingliederungsmittelverordnung wird bestimmt, dass als ergänzender Maßstab die Grundsicherungsquote bei der Verteilung zu berücksichtigen ist, die aus dem Quotienten der Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Zahl der zivilen Erwerbspersonen gebildet wird. Die gesetzlichen Regelungen für die Eingliederungsmaßnahmen sind in Kapitel 3 Abschnitt 1 des SGB II unter den §§ 16 bis 16h zu finden:

§ 16 Leistungen zur Eingliederung

§ 16 a Kommunale Eingliederungsleistungen

§ 16 b Einstiegsgeld

§ 16 c Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen

§ 16 d Arbeitsgelegenheiten

§ 16 e Förderung von Arbeitsverhältnissen

§ 16 f Freie Förderung

§ 16 g Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit

§ 16 h Förderung schwer zu erreichender junger Menschen

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ZRF Eingliederungsbericht 2017

Ziel- und Ressourcenorientierte Fallsteuerung (ZRF) Seit Ende 2012 arbeitet das Kommunale Jobcenter des Main-Taunus-Kreises mit der Ziel- und Ressourcenorientierten Fallsteuerung: „ZRF“. Diese fokussiert die Stärken der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ihre individuelle Direktvermittlung. Sollte eine Direktvermittlung nicht möglich sein, erfolgt eine Konzentration auf die Stärkung eines jeweiligen Förder- bzw. Entwicklungsziels. Die Förderziele (Direktvermittlung“, „Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit“, „Herstellung der Prozessfähigkeit“ und „Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit“) stehen gleichberechtigt nebeneinander. Bei der Bearbeitung der Förderziele wird bewusst in kleinen Schritten vorgegangen. Das heißt, es wird ein Entwicklungsziel nach dem anderen bearbeitet. Die Entwicklungsziele entsprechen den zu stärkenden Ressourcenbereichen, die den vier Förderzielen zugeordnet sind (vgl. Tabelle 1 / ZRF-Matrix). Die Entwicklungsziele sind inhaltlich spezifisch. Der Erfolg der Zielerreichung ist anhand der Definition der Merkmale messbar. Sie sind realistisch und akzeptiert, weil sie zwischen Fallmanager/Fallmanagerin und erwerbsfähigem Leistungsberechtigten/erwerbsfähiger Leistungsberechtigten im Profiling-Gespräch entwickelt und festgelegt wurden. Darüber hinaus gibt es einen zeitlichen Rahmen für die Zielerreichung, der diese terminiert. Die Fallsteuerung ist ein zyklischer, kein linearer Prozess. Der/die erwerbsfähige Leistungsberechtigte wird immer wieder von neuem mit „frischem Blick“ im Profiling betrachtet. Hierbei wird eine partnerschaftliche und transparente Zielentwicklung zur Arbeitsintegration verfolgt, die alle Akteure miteinschließt. Das Kommunale Jobcenter Main-Taunus-Kreis sieht dabei die Bestimmung des Ziels im Rahmen des Profilings mit den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten als seine Aufgabe. Der externe Maßnahmeträger hat die Verantwortung, das vom Kommunalen Jobcenter Main-Taunus-Kreis bestimmte Ziel umzusetzen. Er ist für den Weg / die Methode, die der Zielerreichung dient, verantwortlich. Aufgrund der konsequent ressourcen- und zielorientiert durchgeführten Fallsteuerung steht bei allen Maßnahmen die Stärkung eines vereinbarten Entwicklungszieles im Vordergrund, jedoch ohne die Gesamtpersönlichkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus dem Auge zu verlieren. In der folgenden ZRF-Matrix sind die vier Förderziele sowie die dazugehörigen Ressourcenbereiche bzw. Entwicklungsziele abgebildet.

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ZRF Eingliederungsbericht 2017

Potenzialanalyse

Inhalt einer Potenzialanalyse ist die Feststellung von beruflichen und persönlichen Merkmalen wie Qualifikation, Kenntnisse, Berufserfahrung, Aktualität der Qualifikation sowie spezielle Kenntnisse der Weiterbildungsfähigkeit und -bereitschaft von weiteren für die Vermittlung erforderlichen Persönlichkeits-merkmalen. Die gesamthafte Betrachtung von Stärken- und Potenzialanalyse erfolgt in der Standortbestimmung gemeinsam mit den Kunden. Förderziel: Direktvermittlung

Hierbei geht es um die Vermittlung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (eLb) in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Konkret geht es um die Stärk-ung des Ressourcenbereichs Bewerbungs- und Stellensuchverhalten. Ressourcenbereich: Bewerbungs- und Stellensuchverhalten

Als Bewerbungs- und Stellensuchverhalten bezeichnet man die Fähigkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) sich eigenständig, zielgerichtet und qualitativ angemessen um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bemühen.

Herstellung der Herstellung der StabilisierungFörderziele / Direkt- Wettbewerbs- Prozess- der Erwerbs-

Ressourcenbereiche vermittlung fähigkeit fähigkeit fähigkeit

Bewerbungs- und Stellensuchverhalten

Entwicklungsziel

Qualifikation Entwicklungsziel

Arbeitsverhalten Entwicklungsziel

Sozialverhalten Entwicklungsziel

Arbeitsmotivation Entwicklungsziel

Rahmenbedingungen Entwicklungsziel

Lebenspraktische Kompetenzen

Entwicklungsziel

Mitwirkung in der Fallsteuerung

Entwicklungsziel

Leistungsfähigkeit körperlich, pysisch

Entwicklungsziel

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Seite 17

ZRF Eingliederungsbericht 2017

Der Ressourcenbereich Bewerbungs- und Stellensuchverhalten kann an den folgenden sechs Merkmalsbereichen gut erfasst werden:

Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen

Qualität der Bewerbungsunterlagen

Nutzung potenzieller Bewerbungskanäle

Selbstmarketing

Eigenbemühungen zur Kontaktaufnahme mit Arbeitgebern

Zugriff auf berufsrelevante soziokulturelle Netzwerke

Das Entwicklungsziel Direktvermittlung lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Beendigung der Maßnahme verfügt der erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) über vollständige, der jeweiligen Stellenausschreibung angemessene Bewerbungsunterlagen und ist befähigt, eigenständig Stellenausschreibungen auf unterschiedlichen Wegen aufzufinden. FÖRDERZIEL: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Qualifikation

Fachliche Fertigkeiten und Kenntnisse, die der Kunde potenziellen Arbeitgebern zur formalen Erledigung der Arbeitsaufgaben anbieten kann. Ressourcenbereich: Arbeitsverhalten

Als Arbeitsverhalten bezeichnet man die Fähigkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), (wechselnde) Anforderungen einer Arbeitsstelle zu erfüllen und sich den jeweiligen Gegebenheiten eines Arbeitgebers anzupassen. Ergänzend geht man davon aus, dass sich der Ressourcenbereich Arbeitsverhalten an folgenden Merkmalsbereichen gut verstehen lässt:

Gewissenhaftigkeit

Pünktlichkeit

Selbständigkeit im Arbeitsverhalten

Durchhaltevermögen

strukturierte Arbeitsweise

Flexibilität

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ZRF Eingliederungsbericht 2017

Das Entwicklungsziel zum Arbeitsverhalten lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Beendigung der Maßnahme sind die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) in der Lage, Absprachen und Termine gewissenhaft einzuhalten und wenn erforderlich, auch sorgfältig vorzubereiten. Auch bei unvorhergesehenen Aufgaben ist es ihnen möglich, Prioritäten zu setzen, um Termine einhalten zu können. Ihnen übertragene Aufträge können sie zuverlässig und eigenständig bearbeiten. Kurz- und langfristige Ziele können sie realistisch und klar definieren; Teilziele werden sinnvoll der Reihe nach abgearbeitet. Des Weiteren verfügen die erwerbsfähigen Leistungsbezieher über ein hohes Maß an Selbstorganisation, Zuverlässigkeit und Flexibilität. Ressourcenbereich: Sozialverhalten

Als Sozialverhalten bezeichnet man die Fähigkeit des Kunden, Beziehungen zu unterschiedlichen Personen in unterschiedlichen Kontexten erfolgreich aufzubauen und zu festigen. Ferner geht man davon aus, dass sich der Ressourcenbereich Sozialverhalten an folgenden Merkmalsbereichen definieren lässt:

Kommunikationsfähigkeit (insbesondere Darstellung der eigenen Biografie)

Verhaltensreflexion

Kompromissbereitschaft

Durchsetzungsvermögen

Das Entwicklungsziel zum Sozialverhalten lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Beendigung der Maßnahme sind die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) in der Lage, ihr Verhalten zu reflektieren, eigene Vorstellungen angemessen durchzusetzen und auch Kompromisse einzugehen. Des Weiteren verfügt der erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) über einen Zuwachs an angemessener Kommunikationsfähigkeit und ist in der Lage, seine Biografie verständlich darzustellen. Ressourcenbereich: Arbeitsmotivation

Als Arbeitsmotivation bezeichnet man den Willen und die Bereitschaft des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, ein Direktvermittlungskunde zu werden. Weiterhin geht man davon aus, dass sich der Ressourcenbereich Arbeitsmotivation an fünf Merkmalsbereichen gut erfassen lässt:

Lern- und Weiterbildungsbereitschaft

Arbeitsortflexibilität

Arbeitsplatzflexibilität

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ZRF Eingliederungsbericht 2017

Einstellung zur Arbeit

realistisches Berufsziel/Zielorientierung

Das Entwicklungsziel zur Arbeitsmotivation lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Beendigung der Maßnahme verfügen die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) über ein hohes Maß an Eigeninitiative und Motivation für ihre berufliche Integration. Sie erkennen selbst, wo Handlungsbedarf besteht, sind flexibel und können ohne Anstoß von Außenstehenden Aufgaben erledigen und Lösungsstrategien für ihre Integration in Arbeit selbständig entwickeln und nachweislich durchführen. FÖRDERZIEL: Herstellung der Prozessfähigkeit

Dabei geht es um die Erarbeitung einer Berufsperspektive und die Verbesserung der Möglichkeiten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), ein Direktvermittlungskunde zu werden. Konkret geht es dort um die Stärkung der Ressourcenbereiche Lebenspraktische Kompetenzen und Rahmenbedingungen. Ressourcenbereich: Rahmenbedingungen

Als Rahmenbedingungen bezeichnet man die Kontextbedingungen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erfüllt sein müssen, um an der Integration in Arbeit und/oder an Integrationsaktivitäten mitzuwirken. Anknüpfend geht man davon aus, dass sich der Ressourcenbereich Rahmenbedingungen an zehn Merkmalsbereichen gut erfassen lässt:

Wohnsituation

finanzielle Situation

Eintragung im Führungszeugnis

laufende Gerichtsverfahren

Betreuung von Kindern und Familienangehörigen

Alleinerziehend

Möglichkeit zur Schichtarbeit

Möglichkeit zur Wochenendarbeit

Führerschein

Auto

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ZRF Eingliederungsbericht 2017

Das Entwicklungsziel Rahmenbedingungen lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Beendigung der Maßnahme sind die Finanzen und die Wohnsituation der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) geregelt. Auch weitere Grundvoraussetzungen wie laufende Gerichtsverfahren, Eintragungen im Führungszeugnis, Führerschein und Betreuungsverpflichtungen sind soweit bearbeitet und geregelt, dass die Arbeitsintegration, möglichst auch mit Schichten und an Wochenenden, angestrebt werden kann. Ressourcenbereich: Lebenspraktische Kompetenzen

Als Lebenspraktische Kompetenzen bezeichnet man die Fähigkeit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigter (eLb), in Alltagssituationen sicher und selbstständig zurechtzukommen. Auf diese Weise geht man davon aus, dass sich der Ressourcenbereich Lebenspraktische Kompetenzen an sieben Merkmalsbereichen gut erfassen lässt:

persönliches Auftreten

sprachliche Ausdrucksweise

äußeres Erscheinungsbild

Hygiene

Tagesstruktur

Umgang mit Geld

Selbststrukturierung

Das Entwicklungsziel zur Lebenspraktische Kompetenz lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Beendigung der Maßnahme verfügen die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) über Selbststruktur und eine geregelte Tagesstruktur. Durch das Erlernen des Umgangs mit geringen finanziellen Mitteln sind die Ansprüche der Kunden an seine wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst und verstanden. Das persönliche Auftreten der Leistungsbezieher ist selbstsicher und die sprachliche Ausdrucksweise kompetent. Die Kunden haben zudem ein angenehmes und gepflegtes Erscheinungsbild. Ressourcenbereich: Mitwirkung in der Fallsteuerung

Unter dem Punkt Mitwirkung in der Fallsteuerung versteht man die Fähigkeit und Bereitschaft der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), seine Rechte und Pflichten im Rechtskreis SGB II anzuerkennen und seine daraus resultierendes aktives und selbstverantwortliches Verhalten im Integrationsprozess in Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement anzunehmen und auszufüllen.

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ZRF Eingliederungsbericht 2017

Bereitschaft zur Zusammenarbeit

Akzeptanz des SGB II als Übergangssystem

Anerkennung der Rechte und Pflichten im SGB II-Bezug.

FÖRDERZIEL: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit

Hierbei geht es um die Betreuung und Unterstützung von erwerbsfähigen Leistungsbeziehern (eLb) mit Unterstutzungsbedarf im Ressourcenbereich Leistungsfähigkeit. Ressourcenbereich: Leistungsfähigkeit

Als Leistungsfähigkeit bezeichnet man die psychische und physische Fähigkeit der Kunden, einer für sie passenden Arbeit nachzugehen bzw. alternativ an den Integrationsaktivitäten mitzuwirken. Eingeschlossen sind (-körperlich und -psychisch) folgende sechs Merkmalsbereichen für den Ressourcenbereich Leistungsfähigkeit:

Art der Behinderung

Grad der Behinderung

Gesundheitliche Einschränkungen körperlicher Art

Gesundheitliche Einschränkungen psychischer Art

Konzentrationsfähigkeit

Kognitive Einschränkungen

Das Entwicklungsziel zur Leistungsfähigkeit lasst sich wie folgt beschreiben: Mit Beendigung der Maßnahme sind die erwerbsfähigen Leistungsbezieher konzentrationsfähig. Kognitive Fähigkeiten wurden gestärkt und gesundheitliche Einschränkungen psychischer- und/oder körperlicher Art wurden positiv beeinflusst.

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Qualifikation Maßnahme: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III

§ 45 SGB III ermöglicht Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung für Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose. Möglich sind Maßnahmen mit folgenden Zielen: 1. der Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,

2. der Feststellung, der Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungs-hemmnissen,

3. der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,

4. der Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit oder

5. der Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.

Mit dem Ausstellen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines für eine Aktivierung erfolgt eine verbindliche finanzielle Förderzusage. Der/Die Berechtigte muss einen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassenen Bildungsträger auswählen. Im Kalenderjahr 2017 wurde für die Aktivierung die Nutzung des Instruments Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein weiter deutlich ausgebaut. Es wurden insgesamt 202 Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine eingelöst, wovon 31 zu einer Vermittlung in Arbeit führten. Dabei handelt es sich um 21 sozialversicherungspflichtige und 10 geringfügige Beschäftigungen. Das ist ein enormer Anstieg zum Vorjahr, in dem 125 Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine eingelöst wurden. Der reine Vermittlungsgutschein wird für die Inanspruchnahme eines privaten Arbeitsvermittlers ausgestellt. In diesem Fall erhält der zugelassene private Arbeitsvermittler eine Vermittlungsprämie von bis zu 2.000 € unter der Voraussetzung, dass die geförderte Person in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vermittelt wird. Die Prämienzahlung erfolgt in zwei Raten. Die erste Rate wird nach sechswöchiger Beschäftigung und die zweite Rate wird nach sechsmonatiger Beschäftigung ausgezahlt. Die Anzahl der Vermittlungsgutscheine ist zum Vorjahr von 62 auf 51 gesunken. Die Prämienzahlung ist von 9 auf 11 leicht angestiegen.

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

Sonstige Förderung Beratungsangebot: Altenpflege und Betreuung nach § 53c SGB XI

Eine Aufgabe der Kommunalen Jobcenter ist die Sicherung von Fachkräften. Gerade im Bereich der Altenpflege ist seit Längerem ein deutlicher Fachkräfte- mangel zu verzeichnen, der sich in Zukunft aufgrund der demografischen Entwicklung noch verschärfen wird. Daher sind in diesem Bereich besondere Anstrengungen erforderlich, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Das Beratungsangebot „Altenpflege und Betreuung nach 53c, SGB XI“ leistet hier einen (kleinen) Beitrag dazu. Es begleitet und unterstützt eLb, die an einer Tätigkeit im Altenpflegebereich oder als Betreuungskraft interessiert sind und einen erhöhten Beratungsbedarf haben und ergänzt somit die Beratungstätigkeit des Fallmanagements. Ein Erfahrungswert ist, dass gerade Menschen in der mittleren Lebensphase ein besonderes Interesse für eine Tätigkeit im pflegerischen Bereich oder im Betreuungsbereich entwickeln. Oft orientieren sich insbesondere Frauen beruflich nach der Familienphase neu oder entwickelten durch familiäre Pflegeerfahrungen Interesse an dieser Tätigkeit. Ein weiterer Aspekt ist die kultursensible Pflege. Ältere Menschen mit Migrationshintergrund bedürfen einer Pflege, die die besonderen kulturspezifischen Eigenheiten berücksichtigt. Fachkräfte, die über diesen Hintergrund verfügen, können diesen Anforderungen ganz besonders gerecht werden. Daher gilt es, diesen Personenkreis verstärkt zu bewerben und durch geeignete Fördermaßnahmen zu unterstützen. Im Laufe des Kalenderjahres 2017 wurden 24 Personen beraten. In zwei Fällen war der Besuch eines Deutschkurses der nächste Schritt. Eine Kundin begann nach der dreimonatigen Beratung eine Tätigkeit als Pflegehilfskraft. Insgesamt wurden im Amt für Arbeit und Soziales acht Bildungsgutscheine für die Qualifizierung zur Betreuungskraft ausgestellt. Eine Kundin begann die dreijährige Ausbildung zur Altenpflegerin, eine weitere befindet sich im Bewerbungsprozess für die einjährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin. Insgesamt kann man konstatieren, dass mehr Kundinnen und Kunden für eine Tätigkeit als Betreuungskraft denn als pflegerische Fachkraft geeignet sind.

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Prozessfähigkeit

Ressourcenbereich: Lebenspraktische Kompetenzen Maßnahme: Arbeitsgelegenheiten

Bei den Arbeitsgelegenheiten handelt es sich um die sogenannten 1-Euro-Jobs gemäß § 16d SGB II. Die eLb, die in den Arbeitsgelegenheiten eingesetzt sind, erhalten eine Mehraufwandsentschädigung, die zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt wird. Die Mehraufwandsentschädigung wird aus Bundesmittel finanziert; es gibt keine Fallpauschale für den Träger. Beim Main-Taunus-Kreis beträgt die Mehraufwandsentschädigung 1,00 € je geleisteter Stunde. Die monatliche Mehraufwandsentschädigung und damit auch die maximale Stundenzahl ist auf 120,00 € begrenzt. Ziel der Arbeitsgelegenheiten ist, die Beschäftigungsfähigkeit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Der angesprochene Personenkreis ist als arbeitsmarktfern einzustufen. Es findet keine Qualifizierung statt. Leistungen zur Eingliederung, die unmittelbar die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen, haben Vorrang gegenüber den Arbeitsgelegenheiten. Um Arbeitsgelegenheiten schaffen zu können, sind die gesetzlich verankerten Merkmale Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität zu erfüllen. Im Main-Taunus-Kreis werden ca. 30 Arbeitsgelegenheiten bereitgestellt. Die Träger sind kommunale Einrichtungen sowie andere gemeinnützige Organisationen im gesamten Main-Taunus-Kreis. 2017 waren zwei Personen in eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen. Beide Zuweisungen gelten bis ins Kalenderjahr 2018. Die Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des Modellprojektes Arbeit & Sprache werden in dem Bericht zu Arbeit & Sprache aufgeführt.

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Prozessfähigkeit

Ressourcenbereich: Mitwirkung in der Fallsteuerung Maßnahme: Aufsuchende Hilfe (aH)

Zielgruppe für die aufsuchende Hilfe sind Leistungsberechtigte, die trotz mehrfacher Einladung/Aufforderung durch das Fallmanagement Termine nicht wahrnehmen und sich damit ihrer Mitwirkungspflicht entziehen. Das Ziel der Maßnahme ist die Kontaktaufnahme zum Fallmanagement, die Klärung der Vermeidungshaltung und eine künftige zuverlässige Zusammenarbeit. Das Ziel soll erreicht werden, in dem der beauftragte Träger die Teilnehmenden im häuslichen Bereich aufsucht und einen persönlichen Kontakt herstellt. Dadurch sollen die Teilnehmenden zur Mitarbeit in der Fallsteuerung motiviert werden. Im Bedarfsfall werden sie zum Termin im Fallmanagement begleitet.

Die aufsuchende Hilfe startete am 01.06.2015 und wurde auf Grund der gemachten Erfahrungen zum 01.06.2016 neu aufgelegt. 2017 wurde auf Grund des anhaltend positiven Verlaufes ab dem 01.06.2017 die Verlängerungsoption für weitere 12 Monate gezogen. Auch in 2018 wird es eine neue Ausschreibung mit den bewährten Inhalten geben. Die Maßnahmelaufzeit beträgt wiederum zwölf Monate und kann einmalig um 12 Monate verlängert werden. Es stehen 30 wiederbesetzbare Plätze zur Verfügung. 20 Plätze für die reguläre Verweildauer von sechs Wochen und 10 für begründete Verlängerungen für bis zu weitere 6 Wochen.

Im Jahre 2017 wurden 181 Leistungsberechtigte per Verwaltungsakt in die auf-suchende Hilfe zugewiesen. In 147 Fällen wurde das Maßnahmeziel, die Kontakt-aufnahme zum Fallmanagement, erreicht (= ~81 % Zielerreichung). Verlängert wurden auf Empfehlung des Trägers und mit Zustimmung des Fallmanagements 56 Maßnahmen. 26 Zuweisungen gehen bis ins Kalenderjahr 2018.

0

50

100

150

200

181

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147

Aufsuchende Hilfe

Zuweisungen

davon verlängert

Kontaktaufnahmen(= Ziel der Maßnahme)

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Qualifikation Maßnahme: Außerbetriebliche Ausbildung

Mit dem Angebot einer außerbetrieblichen Ausbildung geht der Main-Taunus-Kreis (MTK) seit 2005 einen Weg, der sich in dieser Form von anderen Kommunalen Jobcentern abhebt. Bewusst setzt sich der MTK für eine langfristig gesicherte berufliche Zukunft von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein, die aufgrund ihrer formalen Qualifikationen und ihrer Biographie chancenlos auf dem ersten Ausbildungsmarkt sind und denen ein lückenloser Übergang von Schule und Beruf aufgrund ihrer bestehenden Hemmnisse nicht gelingt. Im Rahmen eines Modellprojektes wurde mit der AEG Signum GmbH, später Signum GmbH, ein Träger gefunden, der zu diesem Zeitpunkt bereits über langjährige Erfahrungen in dem Sektor der außerbetrieblichen Ausbildung verfügte und weitere Zentren in Berlin und Essen bis heute betreibt. Der Träger startete mit einer Gesamtfläche von rd. 2300 qm mit gewerblich-technischen Ausbildungen in drei Berufen und einer Berufsvorbereitung. Hierzu standen insgesamt acht Ausbildungsmeister und Sozialpädagogen zur Verfügung. War das Zentrum von Beginn an voll ausbildungsfähig, so erfolgten dennoch gemeinsam mit den Jugendlichen eine Reihe von technischen und infra-strukturellen Ausbauten in den Folgemonaten. Dies hatte neben der Vermittlung praxisorientierter Ausbildungsinhalte den Vorteil, dass eine hohe Identifikation mit dem Zentrum geschaffen werden konnte. Im Zuge des Modellcharakters konnte fortlaufend auf aktuelle Bedarfe und Trends des Arbeitsmarktes eingegangen werden. So wurde das Angebot weiterer Ausbildungsberufe insbesondere im kaufmännischen Bereich geschaffen. Die Ausbildungsfläche wurde durch die steigende Nachfrage 2009 um 350 qm erweitert. Seit 2008 erfolgten aufgrund der sehr guten Erfahrungen mit der außerbe-trieblichen Ausbildung und einer gleichbleibenden problematischen Situation für Jugendliche und junge Erwachsene, die „durchs Raster fallen“, entsprechende öffentliche Ausschreibungen der Maßnahme. Die anfangs für bis zu 25- jährige angedachte Maßnahme wurde aufgrund des Bedarfs auch für Ältere geöffnet. Die Praxis zeigt, dass die Personengruppe der 25 bis 35- jährigen häufig über keinen Berufsabschluss verfügt.

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

Die durchschnittliche Abschlussquote der Teilnehmenden beträgt 50%. Betrachtet man fernerhin die Ergebnisse der abgeschlossenen Jahrgänge, so lässt sich auch feststellen, dass von den Teilnehmenden an der Maßnahme durchschnittlich 75 % aus dem Sozialleistungsbezug ausscheiden. Es wird deutlich, dass trotz Abbruchs oder Nichtbestehen der Abschlussprüfungen durch die Erfahrungen im Arbeitsleben ein Großteil der über 570 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen konnte.

Im Dezember 2017 befanden sich insgesamt 113 Personen in Ausbildung.

Im Ausbildungsjahr 2017 konnten 40 Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 18 bis 37 Jahren eine Ausbildung in außerbetrieblicher Form aufnehmen.

Im handwerklichen Bereich erlernen dreizehn Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Beruf Elektroanlagenmonteur/Elektromonteurin (ELAN) und fünf Teilnehmer den Beruf Metallbauer (MEBA). Im kaufmännischen Bereich erlernen zwölf Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Beruf Verkäufer/Verkäuferin (VKEH) und zehn Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Beruf Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation (BÜMA).

Aus dem aktuellen Jahrgang wechselte ein Teilnehmer nach kurzer Zeit von der Ausbildung zum MEBA in die Ausbildung zum ELAN. Zwei Teilnehmer schieden aus persönlichen Gründen durch Eigenkündigung aus dem Ausbildungsverhältnis aus.

0

5

10

15

20

25

30

35

4040

13 1210

5

Außerbetriebliche Ausbildung

Zuweisungen(Gesamt)

ELAN

VKEH

BÜMA

MEBA

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

Sonstige Förderung Maßnahme: Beschäftigungszuschuss gemäß § 16e SGB II

Mit dem Beschäftigungszuschuss (BEZ) nach § 16e Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) wurden erwerbsfähigen Leistungsbeziehern (eLb), die auf absehbare Zeit keine Chance hatten, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden, eine Möglichkeit zur Teilhabe am Erwerbsleben eröffnet. Inhalt der Förderung war ein Ausgleich für die Minderleistung des eLb infolge von besonders schweren Vermittlungshemmnissen durch einen Beschäftigungs-zuschuss. Ohne diese Dauerförderung ist für diesen Personenkreis keine Integration am regulären Arbeitsmarkt möglich. Das auf Dauer geförderte sozialversicherungspflichtige (ohne Arbeitslosen-versicherung) Beschäftigungsverhältnis wurde mit maximal 75 Prozent bezuschusst, sodass für den Arbeitgeber eine Eigenleistung von nur 25 Prozent aufzuwenden ist. Nach der ersten Förderphase von maximal 24 Monaten war zu entscheiden, ob der eLb auf dem ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossen wird und jede Chance genutzt wird, einen Wechsel zu unterstützen. In 2017 gab es keine neuen Fälle. Lediglich in 8 Fällen werden die laufenden Verpflichtungen mit einem monatlichen BEZ von 65 Prozent zu Ende geführt. Bei 2 Personen endete die Bezuschussung durch den Wechsel in den laufenden Rentenbezug und 1 Person beendete das geförderte Beschäftigungsverhältnis auf eigenen Wunsch.

0

2

4

6

88

5

3

Beschäftigungszuschuss

Förderungen(Gesamt)

Dauerförderung

vorzeitigbeendeteFörderungen

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Qualifikation Maßnahme: Bildungsgutschein

Für die Durchführung einer beruflichen Weiterbildung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Ausstellung eines Bildungsgutscheines nach § 81 SGB III finanziell gefördert werden. Der Bildungsgutschein ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Dazu zählt unter anderem, dass vor Teilnahmebeginn ein Beratungsgespräch durch das kommunale Jobcenter stattfinden muss. Dadurch wird sichergestellt, dass die Qualifizierung in einem arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Tätigkeitsfeld stattfindet. Weiterhin wird die Beschäftigungsprognose nach Abschluss der Qualifizierung geprüft. Arbeitslosigkeit allein begründet nicht die Notwendigkeit der Weiterbildung. Ziel ist, die Arbeitnehmer durch berufliche Qualifikation an die derzeitigen Anforderungen des Arbeitsmarktes heranzuführen und eine anschließende Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. Mit Ausstellung des Bildungsgutscheines erfolgt eine verbindliche finanzielle Förderzusage für eine bestimmte Qualifikation. Der Bildungsgutschein kann bei jedem Bildungsträger eingelöst werden, der für die geforderte Qualifikation eine Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) hat. Im Jahr 2017 wurden 54 Bildungsgutscheine ausgestellt, wovon 48 Gutscheine eingelöst wurden. Im Vergleich zum Vorjahr (57 ausgestellte Bildungsgutscheine) ist die Anzahl nahezu unverändert. Die Ausgaben für die eingelösten Bildungsgutscheine beliefen sich in 2017 auf 148.823,32 € und sind zu 2016 mit insgesamt 221.193,70 € deutlich zurück-gegangen. Insgesamt 17 Qualifizierungen wurden erfolgreich abgeschlossen und 3 vorzeitig beendet. In 28 Fällen geht die Qualifizierung in 2018 weiter. Bei 7 Personen führte der Bildungsgutschein zur Aufnahme einer Beschäftigung. Im Kalenderjahr 2017 lag der Förderschwerpunkt auf Qualifizierungen in den Bereichen der Pflege und Betreuung, im Personen- und Güterverkehr und für den Luftverkehr. Außerdem wurden mehrere Bleibeberechtigte bei der Anerkennung

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

ihrer Approbation unterstützt. Damit wird auf den Bedarf des regionalen Arbeitsmarktes eingegangen.

0

10

20

30

40

50

60

54

10

21

8 8

7

Bildungsgutscheine -nach Sparten-

ausgestellteBildungsgutscheine

Gesundheitswesen

Personen- undGüterverkehr

Sprache

Kaufmännisch

Sonstige

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10

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40

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3326

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Bildungsgutscheine -nach Jahren-

Gutscheineausgestellt

Gutscheineeingelöst

2015 2016 2017

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Direktvermittlung

Ressourcenbereich: Bewerbungs- und Stellensuchverhalten Maßnahme: Eingliederungszuschuss (EGZ)

Arbeitgeber können bei Einstellung eines förderbedürftigen Arbeitnehmers im SGB II-Leistungsbezug einen Zuschuss zum monatlichen Arbeitsentgelt erhalten. Mit der Förderung soll dem Arbeitgeber die zu erwartende Minderleistung aus-geglichen werden. Es handelt sich um eine Ermessensleistung des kommunalen Jobcenters. Die Leistung ist vorab vom Arbeitgeber zu beantragen. Für die Bewilligung müssen eine erschwerte Vermittlung wegen in seiner Person liegen-der Gründe sowie ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsvertrag vorliegen. Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach den bestehenden Hemmnissen und den Anforderungen an den jeweiligen Arbeitsplatz. Für behinderte und schwerbehinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden. Wie in den Vorjahren wurde dieses Förderinstrument zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt wegen einer weiterhin guten Wirtschaftslage eher restriktiv angewandt. So konnte auch einem möglichen Mitnahmeeffekt von einzelnen Arbeitgebern vorgebeugt werden. Mit 32 bewilligten Eingliederungszuschüssen ist die Höhe der geförderten Beschäftigungsverhältnisse zum Vorjahr gleich geblieben. Es fanden Einstellungen in unterschiedlichen Berufszweigen statt.

0

5

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15

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30

35

32

8 85

3 3 32

Eingliederungszuschuss -Berufsbereiche-

Eingliederungszuschüsse (Gesamt)Büro/Verwaltung

Handwerk/Technik

sonstige

Pflege-/BetreuungkräfteSicherheitsgewerbe

Lager/Logistik

Gesundheitswesen

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Qualifikation Maßnahme: Einstiegsqualifizierung (EQ)

Arbeitgeber können bei Durchführung einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung nach § 54a Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) einen monatlichen Zuschuss bis zu 231,00 € zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag zur monatlichen Vergütung erhalten. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum und richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren mit individuellen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den jährlichen bundesweiten Nachvermittlungsaktionen bis zum 30.09. keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Eine Förderung ab dem 01.08. ist nur in begründeten Einzelfällen möglich. Die Förderung wird für die Dauer von mindestens 6 Monate bis längstens 12 Monate bewilligt. Ziel ist es, die Jugendlichen an die betrieblichen Aufgaben heranzuführen und ihnen darüber hinaus Fertigkeiten, Kenntnisse sowie fachspezifische und soziale Kompetenzen zu vermitteln. Bei gleichzeitiger Teilnahme am Berufsschulunterricht kann bei Beginn eines anschließenden Arbeitsverhältnisses eine Anrechnung der Einstiegsqualifizierung auf die Ausbildungszeit erfolgen. Im aktuellen Berichtsjahr wurden insgesamt 24 Einstiegsqualifizierungen mit einem Zuschuss unterstützt. In 7 Fällen endete die Einstiegsqualifizierung vorzeitig. Insgesamt konnten 3 Jugendliche ein reguläres Ausbildungsverhältnis aufnehmen, in 2 Fällen wurde die erforderliche Ausbildungsreife nicht erreicht und 12 Förderfälle werden in das Berichtsjahr 2018 übernommen.

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Prozessfähigkeit

Ressourcenbereich: Lebenspraktische Kompetenzen/ Rahmenbedingungen/ Mitwirkung in der Fallsteuerung Maßnahme: Empowerment für geflüchtete Frauen

Zielgruppe der Maßnahme sind geflüchtete Frauen (ehemalige Leistungs-berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz), die aktuell Leistungen nach dem SGBII erhalten. Besondere Merkmale dieser Zielgruppe sind eine besondere Schutz- und Unterstützungsbedürftigkeit aufgrund der individuellen Geschichte sowie bestehende soziale Eingewöhnungsschwierigkeiten in einem fremden soziokulturellen Umfeld, fehlendes bzw. nur geringes Bewusstsein hinsichtlich der eigenen Ressourcen und Kompetenzen, häufig geringe Vorbildung und Berufserfahrung, Sprachdefizite und weitere. Ziel der Maßnahme ist es, durch Stärkung der Herstellung der Prozessfähigkeit die soziale und gesellschaftliche Integration der Teilnehmerinnen zu ermöglichen. Nach erfolgreichem Abschluss sind die Teilnehmerinnen mit den Gepflogenheiten, Werten, Pflichten und Rechten in Deutschland vertraut und können ihr persön-liches Auftreten, ihr äußeres Erscheinungsbild und ihre Tages- und Selbststrukturierung situationsadäquat gestalten. Sie haben einen Zugewinn an Selbstwahrnehmung, Selbstverantwortung und Selbstbewusstsein erreicht. Außerdem sind sie fähig und bereit, in der Fallsteuerung mitzuwirken und an weiterführenden Maßnahmen teilzunehmen. Die Maßnahme bietet einen niedrigschwelligen Einstieg und verfolgt durchgängig den Empowerment-Ansatz. Zur Zielerreichung werden Gruppenangebote mit gesellschaftlich und sozial relevanten Themen durchgeführt. Praktische Tätigkeiten sowie Außenaktivitäten/ Unternehmungen dienen der Veranschaulichung. Einzelberatungen werden prozess-begleitend durchgeführt. Falls erforderlich werden die Teilnehmerinnen im häuslichen Bereich aufgesucht. Die praktizierte Sprache in der Maßnahme ist Deutsch. Bei Bedarf übersetzen sich die Frauen gegenseitig. Bei komplizierteren Sachzusammenhängen werden Sprachmittlerinnen einbezogen. Ein wichtiger Punkt ist auch die Anbindung der Frauen an bereits vorhandene kommunale (Freizeit)-Angebote. Die Modellmaßnahme ist an das Übergangsmanagement in der Beschäftigungs-förderung angegliedert. Sie wurde im ersten Schritt für 30 Teilnehmerinnen aufgelegt. Beginn war der 01.11.2017 mit einer Laufzeit von 12 Monaten und einer Verlängerungsoption um weitere 12 Monate.

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

Die individuelle Verweildauer beträgt 6 Monate und umfasst 15 Wochenstunden. Die Frauen können, je nach zeitlicher Verfügbarkeit wählen, ob sie an der Vor- oder der Nachmittagsgruppe teilnehmen. Eine Kinderbetreuung muss gewähr-leistet sein. Bei Bedarf werden die Teilnehmerinnen bei deren Organisation unterstützt. Vor Beginn der Maßnahme fanden zwei Infoveranstaltungen zu Inhalten und Rahmenbedingungen statt, zu denen insgesamt 40 Frauen eingeladen waren. 35 Teilnehmerinnen wurden bis Ende 2017 in die Maßnahme zugewiesen. Bei neun Teilnehmerinnen wurde die Maßnahme aus persönlichen/familiären Gründen nach den ersten Terminen wieder beendet. Z.Zt. nehmen 26 Frauen aktiv teil (Stand: 28.12.2017). Der größte Teil der Frauen stammt aus Syrien (23), gefolgt von Eritrea (4), Afghanistan (3), Äthiopien (2), Iran (2) und Somalia (1). Bezüglich der Altersstruktur dominieren die Frauen zwischen 25-34 Jahren (11), U 25 (8), 35-44 Jahre (8), 45-50 Jahre (6), über 50 Jahre (2). Nach anfänglicher Unsicherheit und Zurückhaltung bei manchen Teilnehmerinnen hat sich die Gruppe inzwischen gefunden und ermöglicht ein konstruktives Arbeiten. Die Zusammenarbeit zwischen dem beauftragten Träger, der Projektkoordinatorin und dem Fallmanagement gestaltet sich sehr positiv. Es besteht ein intensiver Austausch über den Prozess, besondere Vorkommnisse und Handlungsbedarfe. Bei weiterhin positivem Verlauf und bestehendem Bedarf ist eine Erweiterung der Maßnahme auf eine größere Teilnehmerinnenzahl denkbar.

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30

3535

23

4 32 2 1

Empowerment

Zuweisungen (Gesamt)

Syrien

Afghanistan

Äthiopien

Iran

Somalia

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Lebenspraktische Kompetenzen Maßnahme: Feststellung der Erwerbsfähigkeit gemäß § 44a SGB II

Zur Durchführung der Feststellung der Erwerbsfähigkeit gem. § 44a SGB II hat das Kreisgesundheitsamt mehrere Fachkräfte angestellt. Die Fachkräfte arbeiten Hand in Hand und haben unterschiedliche Expertisen: Arbeitsmedizin, Psychologie und Psychiatrie. Damit ist ein breites medizinisches Spektrum abgedeckt. Die Fachkräfte erstellen nach Vorsprache oder Aktenlage eine Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit. Neben der Feststellung, ob und in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit möglich ist, wird auf individuelle Fragen hinsichtlich der Vermittlungsarbeit eingegangen. Das Gesundheitsamt boten 1.199 Termine im Kalenderjahr 2017 an, woraus 877 Begutachtungen resultierten. Hinzu kamen 45 fachliche Stellungnahmen nach Aktenlage. Im Jahr zuvor wurden 1.267 Termine angeboten und 59 Stellungnahmen nach Aktenlage erstellt. Zusätzlich dazu beraten die Fachkräfte das Fallmanagement bei gesundheitlichen Fragen. In 160 Fällen kamen die Fachkräfte zu dem Ergebnis, dass eine Erwerbsunfähigkeit von länger als sechs Monaten vorliegt. Das hat zur Folge, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld II entfällt und entweder eine Überleitung an das 3. Kapitel des SGB XII stattfindet oder Sozialgeld nach dem SGB II gewährt wird. Sozialgeld wird gezahlt, sofern ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit in der Bedarfsgemeinschaft wohnt.

0

200

400

600

800

1.000

1.200

1.062

176

1.035

191

922

160

Stellungnahmen(Gesamt)

länger als 6Monate erwerbs-unfähig

2015 2016 2017

Feststellung der Erwerbsfähigkeit -nach Jahren-

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Qualifikation Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen gemäß § 16c SGB II

Die Existenzgründungsförderung für Arbeitsuchende nach dem SGB II wird direkt vom KJC durchgeführt. Ein Mitarbeiter berät potentielle Existenzgründer und Selbstständige im SGB II-Bezug und begutachtet als fachkundige Stelle die Tragfähigkeit des Existenzgründungsvorhabens bzw. der Selbstständigkeit. Ein weiterer Mitarbeiter berechnet im Nachgang das tatsächliche Einkommen (Betriebswirtschaftliche Auswertungen / BWA) aus dieser Selbstständigkeit. Für die Gruppe der Gründer besteht die Aufgabe darin, die Tragfähigkeit der Gründungsidee zu analysieren und durch die Bereitstellung von Beratungsleistung bei der Optimierung und Umsetzung zu helfen. Für die selbstständigen ALG-II-Bezieher gilt es herauszufinden, was die Ursachen für die bestehende Erfolglosigkeit sind und passende Problemlösungen anzubieten. Dies erfolgt auch durch Vor-Ort-Besuche bei den Kunden, um so ein genaues Abbild der Lage einschätzen zu können. Für beide Gruppen steht hier unter anderem das Instrument der Darlehensvergabe gemäß § 16c SGB-II zur Verfügung. Im Jahr 2017 wurden in der Selbstständigenberatung 155 Kundinnen und Kunden betreut. Es wurden ca. 600 Beratungen durchgeführt. 61 Personen haben ihre Selbstständigkeit im Laufe des Jahres beendet. Es gab 66 Gründungen, wovon 26 Kunden aus der Gründungsberatung oder vom Fallmanagement in der Selbstständigenberatung übergeben wurden. 11 Gründungen wurden mit Darlehen im Gesamtwert von 47.714,15 Euro unterstützt. Gründer brauchen in der Regel eine intensivere und längere Betreuung als Kunden, die bereits selbstständig ALG II beantragen. Es wurden zum Stichtag 31.12.2017 225 selbstständige Kunden gezählt, die Leistung erhielten. Insgesamt wurden 2017 1.033 Betriebswirtschaftliche Auswertungen bearbeitet.

Nach wie vor werden mit dieser Förderung überwiegend Kleinstgründungen realisiert. Den meisten Gründerinnen und Gründern stehen nur begrenzte eigene finanzielle Ressourcen zur Verfügung.

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Direktvermittlung

Ressourcenbereich: Bewerbungs- und Stellensuchverhalten Maßnahme: Job-Aktiv-Zentrum (JAZ) Der Auftrag des Job-Aktiv-Zentrums lautet Stärkung des Ressourcenbereichs „Bewerbungs- und Stellensuchverhalten“. Das Job-Aktiv-Zentrum hat hierzu vier Handlungsfelder in denen wir Mindeststandards definiert haben. Im Ergebnis soll damit die Vermittlung in Arbeit erreicht werden. 1. Es muss ein realistisches Berufsziel vorhanden sein und der Kunde muss

eine eigenständige Motivation haben, dieses Ziel anzustreben.

2. Die Kunden müssen wissen, was potenzielle Arbeitgeber von ihnen erwarten.

3. Die Kunden müssen einschätzen können, wie sie auf mögliche Arbeitgeber wirken

4. Es müssen Bewerbungsunterlagen insbesondere Lebensläufe vorliegen, aus denen schlüssig hervorgeht, über welche Fähigkeiten und Qualifikationen jemand verfügt.

Für jeden Bewerber wird individuell entschieden, mit welchem Schwerpunkt und mit welchem Aufwand an der Erreichung der einzelnen Standards gearbeitet wird. Der Einsatz, den wir hier von unseren Kunden erwarten ist hoch und muss durch die Vereinbarung von quantitativen Zielen aufrechterhalten werden. Der Arbeitgeberservice, als Teil des Job-Aktiv-Zentrums sorgt für das notwendige Wissen, um die Anforderungen der Arbeitgeber, um die Bandbreite

Mindeststandards

Lückenloser Lebenslauf, aus der Quali hervorgeht (Vollständigkeit u. Qualität Bewerbungsunterlagen)

Realistisches Berufsziel (Die EINE Möglichkeit,

und Plan B; Eigenbemühungen)

Kunden müssen wissen, wie Arbeitgeber ticken (Bewerbungskanäle)

Kunden müssen wissen, welche Außenwirkung sie im Vorstellungsgespräch haben (Selbstmarketing)

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

von Stellenangeboten und vermittelt das Feedback über die Optimierungs-potenziale unserer Kunden an die Job-Profiler. Darüber hinaus stellt er ein Dienstleistungsangebot für die Arbeitgeber der Region dar. Um die notwendige Kontaktdichte zu erreichen ist das Angebot auf vier Monate begrenzt. In Einzelfällen kann es zwar auf 6 Monate verlängert werden. Die durchschnittliche Teilnahmedauer lag in 2017 jedoch bei zwei Monaten und 25 Tagen. Die niedrigen Teilnehmerzahlen im Jahr 2017 sind einer personellen Ausnahmesituation geschuldet. Zwei von vier regulär vorhandenen Stellen im Job-Profiling konnten erst im zweiten Quartal des Jahres wieder besetzt werden. Ihre Wirkung hat diese Neubesetzung demensprechend erst im dritten Quartal entfalten können. Dennoch ist es gelungen insgesamt 2688 persönliche Termine mit unseren Kunden durchzuführen.

Teilnehmer gesamt

vermittelt vorzeitig beendet regulär beendet

2007* 259 135 52% 110 42% 14 5%

2008 606 329 54% 269 44% 8 1%

2009 637 217 34% 252 40% 168 26%

2010 629 300 48% 258 41% 71 11%

2011 501 250 50% 209 42% 42 8%

2012 549 242 44% 234 43% 73 13%

2013 768 281 37% 192 25% 295 38%

2014 606 272 45% 170 28% 164 27%

2015 437 218 50% 126 29% 93 21%

2016 409 162 40% 123 30% 124 30%

2017 340 176 52% 118 35% 46 14%

kumuliert 5.741 2.582 45% 2.061 36% 1.098 19%

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Qualifikation Maßnahme: Praktikum im Betrieb (PiB) Die Maßnahme „Praktikum im Betrieb“ ist ein Angebot im Sinne des § 16 Abs. 1 SGBII in Verbindung mit §§ 45 und 85 SGBIII. Bei dieser Maßnahme wird über eine Arbeitserprobung in Form eines unentgeltlichen Praktikums über eine Dauer von sechs Wochen herausgefunden, inwieweit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Beispiel über veraltete aber noch nutzbare Kenntnisse verfügen. Hierzu wird ihnen möglichst passgenau ein ihrer Qualifikation entsprechender Praktikumsplatz vermittelt. Zur Zielgruppe zählen Personen, welche aktuell nicht so arbeitsmarktnah sind, dass sie direkt vermittelt werden können, die aber über fachliche Qualifikationen oder veraltete, praktische Kenntnisse verfügen und motiviert sind, ihre Fähigkeiten unentgeltlich zur Verfügung und unter Beweis zu stellen. Durch das Praktikum wird einerseits eine aussagefähige Beurteilung der Qualifikation durch einen Arbeitgeber angestrebt, andererseits aber auch eine Aktualisierung der Fachkenntnisse und die Steigerung der Eigenmotivation durch die Erfolge im Rahmen des Praktikums beabsichtigt. Nach Beendigung des Praktikums gibt uns der Arbeitgeber einen realistischen Eindruck von den Fähigkeiten und dem Arbeitsverhalten der teilnehmenden Person. Anhand dieser Informationen kann eingeschätzt werden, was der Kunde/die Kundin noch benötigt, um auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein. Durch ein Praktikumszeugnis erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zudem einen vorzeigbaren, aktuellen Nachweis ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten aus der Hand eines Arbeitgebers, der zudem als Referenz angegeben werden kann. Im Jahr 2017 durchliefen 33 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Maßnahme. Im Fall von 8 teilnehmenden Personen (24%) musste die Maßnahme vorzeitig beendet werden, da unter anderem nicht ausreichend Eigenmotivation vorhanden war. 5 Teilnehmer (15%) absolvierten ein Praktikum, womit das Maßnahmeziel im Sinne der Überprüfung der Qualifikation erreicht wurde. 3 Kunden (9%) fanden im Anschluss an PiB eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung.

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Arbeitsmotivation Maßnahme: Tisch & Teller

Das Sozialkaufhaus Tisch & Teller ist im Kreisgebiet einzigartig und wurde im Dezember 2009 eröffnet. Vorausgegangen waren intensive gemeinsame Planungen unter der Führung des Diakonischen Werkes Main-Taunus e.V.. Das Warenangebot ist vielfältig. Neben Mobiliar werden sowohl Küchen-ausstattung als auch Haushalts- und Elektrogeräte angeboten. Das Sozialkaufhaus ist für jede Person zugänglich. Personen mit nachgewiesenem geringem Einkommen können eine Kundenkarte beantragen, die es ihnen ermöglicht, alle Artikel mit einem Rabatt von 25% zu erwerben. Die Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahme gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III partizipiert an der Arbeitsmarktnähe von Tisch & Teller und bezweckt neben der Aktivierung der Teilnehmenden die Einmündung in den regulären Arbeitsmarkt. Die zugewiesenen Teilnehmenden nehmen aktiv an der Gestaltung des Tagesgeschäfts teil und sind eine Säule für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und des Umsatzes. Um die Ziele zu erreichen, werden die Teilnehmenden durch das festangestellte Personal von Tisch & Teller individuell beraten. Die Beratung beinhaltet u. a. das personenbezogene Coaching, die Unterstützung bei der Stellensuche und die Hilfe bei privaten arbeitsmarktrelevanten Angelegenheiten (Kinderbetreuung, Klärung des Gesundheitszustandes, Ordnung der Finanzen etc.). Die Klärung der persönlichen Situation ist ein wichtiger Faktor für die Vermittlung in Arbeit. Die Teilnehmenden können in den Bereichen Verkauf und Verwaltung, Lager und Logistik sowie Werkstatt und Warenaufbereitung eingesetzt werden. Die durchschnittliche Auslastung der Maßnahme in 2017 lag bei ≈ 94 %. 2017 nahmen 58 Personen an der Maßnahme teil, wobei 43 Personen die Maßnahme regulär bzw. vorzeitig beendeten (siehe Schaubild).

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

15 Personen sind über das Jahr 2017 hinaus zugewiesen. Beendigungsgründe waren vor allem: Ende des Zuweisungszeitraumes

Aufnahme einer Beschäftigung

gesundheitliche oder verhaltensbedingte Gründe Die langjährige Zusammenarbeit mit Tisch & Teller wird im Kalenderjahr 2018 fortgesetzt.

0

10

20

30

40

50

60

58

15 12 3

28

Tisch & Teller

Zuweisungen(Gesamt)

noch laufendeZuweisungen

Zuweisungszeitraumbeendet

Arbeitsaufnahmen

vorzeitige Beendigung

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Direktvermittlung

Ressourcenbereich: Bewerbungs- und Stellensuchverhalten Maßnahme: Vermittlungsbudget (VB)

Die Förderung aus dem VB nach § 44 Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) dient zur aktiven Unterstützung zur Anbahnung und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer (schulischen) Ausbildung. Dieses Förderinstrument ermöglicht dem Fallmanagement kurzfristig und unbürokratisch, bestehende Vermittlungshemmnisse zu beseitigen, die der Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung entgegenstehen. Einen Rechtsanspruch gibt es für diese Förderung nicht. Zur Anbahnung einer Beschäftigung gehören alle Aktivitäten, die notwendig sind, die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsangebotes oder Ausbildungsvertrages zu unterstützen. Typische Förderleistungen in diesem Bereich sind Bewerbungs- und Reisekosten. Für die Übernahme der Kosten, die im Zusammenhang mit einer Beschäfigungsaufnahme stehen, sind durch Vorlage eines konkreten Beschäftigungsangebotes oder Ausbildungsvertrages nachzuweisen. Typische Förderleistungen in diesem Bereich sind Umzugs- und Fahrtkosten. Im Jahr 2017 betrugen die Gesamtkosten für die Anbahnung einer Beschäftigung 78.683,75 € und für die Aufnahme einer Beschäftigung 7.146,24 €. Insgesamt 361 Personen konnten eine Beschäftigung aufnehmen. Einzelheiten sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.

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50

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150

200

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350

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187

106

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Vermittlungsbudget (VB)

Aufnahme einerBeschäftigung (Gesamt)

sozialversicherungs-pflichtig in Vollzeit

sozialversicherungs-pflichtig in Teilzeit

Minijob

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Prozessfähigkeit

Ressourcenbereich: Lebenspraktische Kompetenzen Maßnahme: viva – verantwortungsbewusst, individuell, vielseitig, alltagstauglich Die am 01.09.2014 begonnene Maßnahme viva - verantwortungsbewusst, individuell, vielseitig, alltagstauglich (viva) wurde auf Grundlage von § 16f SGB II durchgeführt und endete am 31.08.2017. Ziel von viva war, die aufgrund der Langzeitarbeitslosigkeit überlagerten Ressourcen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu aktivieren und einen ersten Schritt in Richtung Arbeitsmarkt zu gehen. Insbesondere wurden leistungsschwache Personen wie die „Grenzgänger“ zwischen SGB II und SGB XII angesprochen. Primär wurde der Ressourcenbereich „Lebenspraktische Kompetenzen“ mit viva gestärkt. Der standardisierte Zuweisungszeitraum betrug zwölf Monate und konnte einmalig um drei Monate verlängert werden. Es konnten bis zu 100 Personen gleichzeitig zugewiesen sein. Die Teilnehmenden durchliefen während ihrer Zuweisung drei Fachbereiche: Hauswirtschaft

Lager & Logistik (Mediathek)

Perspektiventwicklung 2017 haben 87 Personen an viva teilgenommen. Bei 44 Personen wurde die Maßnahme erfolgreich abgeschlossen. Über die gesamte Vertragslaufzeit wurden 261 Personen bei viva zugewiesen, wovon 121 Personen das Maßnahmeziel erreicht haben. Beendigungsgründe waren u. a.: Aufnahme einer Beschäftigung

Maßnahme nicht angetreten

gesundheitliche oder verhaltensbedingte Gründe Durch viva konnten viele Erfahrungen hinsichtlich der eLb gesammelt werden. Insbesondere das Thema Gesundheit und dort die psychische Belastbarkeit rückte über die Maßnahmedauer immer mehr in den Fokus. Die Erkenntnisse wurden für eine neue Ausschreibung herangezogen. Ableitend von viva hat die in 2018 beginnende Maßnahme „Aufwind“ einen besonderen Fokus im Bereich Gesundheit.

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

Ressourcenbereiche: Arbeitsverhalten, Arbeitsmotivation, Sozialverhalten Maßnahme: Wettbewerbsfähigkeit (SAM) 2016-2018

Maßnahmebeginn war der 01.05.2016, im Januar 2017 wurde die Verlängerungsoption gezogen, die Maßnahme endet am 30.04.2018. Ziel der Maßnahme ist eine Verhaltensänderung erwerbsfähiger Leistungsbezieher/innen, welche ihn/sie einen deutlichen Schritt näher an die Direktvermittlung heranführt. Im Fokus steht dabei der in der Potentialanalyse mit dem Fallmanager/der Fallmanagerin vereinbarte und zu stärkende Ressourcenbereich. Die Erfahrung zeigte, dass die genannten Ressourcenbereiche häufig sehr eng miteinander korrespondierten und sich auch gegenseitig beeinflussten. Beispielsweise hatte eine Stärkung im Bereich Arbeitsmotivation meist auch positive Auswirkungen auf das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten. Die Stärkung der einzelnen Ressourcenbereiche erfolgt durch Einzelcoaching und Gruppenveranstaltungen zu bereichsimmanenten Inhalten. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer Praxiserprobung, wenn dies der Stärkung des ausge-schriebenen Ressourcenbereichs dient. Arbeitsaufträge und Hausaufgaben ergänzen die Förderung hinsichtlich Eigenverantwortung und Verselbst-ständigung. Die Teilnahme beträgt in der Regel drei Monate. Bei Bedarf kann der Träger dem Fallmanager/der Fallmanagerin eine ausführliche schriftliche Verlängerungs-empfehlung vorlegen, das Fallmanagement entscheidet dann über eine Verlängerung der Maßnahme um weitere drei Monate. Am häufigsten wird in der Potentialanalyse ein Förderbedarf innerhalb der Arbeitsmotivation festgestellt, der Schwerpunkt liegt hier auf der Erarbeitung eines realistischen Berufszieles. Hier ist der Ansatz, bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern das Interesse an einer Veränderungsbereitschaft zu wecken. Durch Impulssetzung, Spiegelung und Reflexion in den Gesprächen mit den Coaches wird dieses Ziel häufig erreicht und es kam teilweise zu schnellen Erfolgen durch Vermittlung in Arbeit. In 2017 wurden insgesamt 445 Teilnehmer zugewiesen, davon 344 „Arbeitsmotivation“, 86 „Arbeitsverhalten“ und 15 „Sozialverhalten“.

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

Davon haben 288 Teilnehmer die Maßnahme regulär beendet, 86 Teilnehmer nehmen noch bis ins Jahr 2018 an der Maßnahme teil. Die Übrigen wurden auf Grund von Fehlzeiten, gesundheitlichen oder privaten Problemen vorzeitig beendet. Diese Teilnehmer wurden in der Regel alternativen Maßnahmen zugewiesen. Laut den teilnehmerbezogenen Abschlussberichten des Trägers wurde das Förderziel bei 167 Teilnehmern vollständig gestärkt, 110 haben das Ziel nicht erreicht, aber auch hier wurden in einigen Fällen zumindest Teilerfolge erzielt. Insgesamt kam es in 2017 zu 11 Vermittlungen in Arbeit, bzw. Ausbildung. Aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfes an der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit wird die Maßnahme in 2018 neu aufgelegt.

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8671

Wettbewerbsfähigkeit (SAM)

Zuweisungen (Gesamt)

Maßnahme regulärbeendet

Maßnahmeteilnahmeüber 31.12.2017 hinaus

vorzeitige Beendigung

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

Testierungsverfahren

Maßnahme: VITA

Für die Zielgruppe der erwerbsfähigen Leistungsbezieher (eLb) mit einer Behinderung sowie für eLb die von einer Behinderung bedroht sind, wurde in der Zeit vom 01.06.2016 bis 31.05.2017 erneut die Maßnahme VITA angeboten. Die Maßnahme VITA diente als Unterstützung zum Abschluss einer aussagefähigen Potenzialanalyse, wenn Ressourcenbereiche aufgrund behinderungsspezifischer Besonderheiten seitens des Fallmanagements nicht oder nur unzureichend eingeschätzt werden konnten. Innerhalb von sechs Wochen wurden die Ressourcenbereiche individuell nach Erforderlichkeit einer jeden teilnehmenden Person abgeprüft. Anhand eines ausführlichen Abschlussberichts erhielt das Fallmanagement über die Einschätzungen Kenntnis. Im Anschluss an die Maßnahme konnte sodann der Abschluss der Potenzialanalyse zwischen Kunden/Kundin und Fallmanager/ Fallmanagerin erfolgen. Im o.g. Maßnahmezeitraum wurden insgesamt 8 Personen zugewiesen. Hiervon haben 7 Personen die Maßnahme erfolgreich abgeschlossen; sie erhielten einen ausführlichen Abschlussbericht. Aufgrund des rückläufigen Unterstützungsbedarfs zum Abschluss einer aussagefähigen Potenzialanalyse wurden nur sehr wenige Personen der Maßnahme 2016/2017 zugewiesen. Aufgrund des stark rückläufigen Bedarfs ist eine Neuauflage der Maßnahme nicht erfolgt.

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Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Direktvermittlung/ Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit/ Her-stellung der Prozessfähigkeit/ Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Bewerbungs- und Stellensuchverhalten/ Arbeitsver-halten/ Arbeitsmotivation/ Sozialverhalten/ Leistungsfähigkeit/ Rahmenbe-dingungen/ Lebenspraktische Kompetenzen

Maßnahme: Startklar

Für die Zielgruppe der erwerbsfähigen Leistungsbeziehern (eLb) mit festgestellter (Schwer-) Behinderung oder eLb die von einer Behinderung bedroht sind, wurde im Zeitraum vom 01.06.2016 bis 31.05.2017 erneut die Maßnahme Startklar angeboten. Die primäre Aufgabe in der Maßnahme war die Unterstützung der Teilnehmenden unter Beachtung der behinderungsspezifischen Besonderheiten. Die Maßnahme beinhaltete innerhalb der ziel- und ressourcenorientierten Fallsteuerung die Ressourcenbereiche Arbeitsverhalten, Arbeitsmotivation, Sozialverhalten, Rahmenbedingungen, Leistungsfähigkeit und Lebenspraktische Kompetenzen. Der Bereich Bewerbungs- und Stellensuchverhalten war ausschließlich für eLb mit festgestelltem Grad der Behinderung vorbehalten. Innerhalb von 12 Wochen wurde mit der teilnehmenden Person ein mit dem Fall-management vorab festgelegter Ressourcenbereich gestärkt. Im o.g. Maßnahme-zeitraum sind 67 Zuweisungen zur Maßnahme erfolgt. Hiervon nahm eine Person im Anschluss an die Maßnahme eine Beschäftigung auf. Aufgrund des stark rückläufigen Bedarfs an dieser spezifischen Maßnahme, ist eine Neuauflage nicht erfolgt.

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60

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1 11 1

27

1

Startklar 06/2016-05/2017

Zuweisungen(Gesamt)Arbeitsmotivation

Arbeitsverhalten

Direktvermittlung

LebenspraktischeKompetenzenLeistungsfähigkeit

Rahmenbedingungen

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Finanzierung: Landesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Qualifikation Maßnahme: Arbeit und Sprache

Das einjährige Modellprojekt Arbeit & Sprache hat am 01.05.2017 begonnen und kombiniert die für die Integration von Bleibeberechtigten essentiellen Faktoren: Arbeit und Sprache. Die enge Verknüpfung dieser Faktoren dient dem Ziel, die Teilnehmenden sorgsam auf eine Arbeitsaufnahme vorzubereiten und die Sprachfähigkeiten durch regelmäßiges Sprechen zu verbessern. Für den Bestandteil Arbeit wurden Arbeitsgelegenheiten bei der Liga der freien Wohlfahrtsverbände geschaffen. Die Mehraufwandsentschädigung wird aus Bundesmittel finanziert; es gibt keine Fallpauschale für den Träger. Bei den Tätigkeitsfeldern wurde verstärkt darauf geachtet, dass die Teilnehmenden eine berufliche Einstiegschance in die Tätigkeit haben. Parallel zur Arbeitsgelegenheit findet die Sprachförderung statt. Die Zusteuerung erfolgt ausschließlich durch das Übergangsmanagement. An das Konzept zur Sprachförderung, das aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration gefördert wird, wurden hohe Erwartungen formuliert. Diese sind:

Der Unterricht ist inklusiv und ergänzt die bestehenden Angebote.

Alle Teilnehmenden erhalten individuell abgestimmtes Lehrmaterial.

Die Lerngruppen sind heterogen und es findet keine Klassifizierung aufgrund des Sprachniveaus statt.

Der Unterricht erfolgt an mehreren Standorten im Kreisgebiet.

Die Lehrinhalte sind mit dem Arbeitsmarkt über die Aufgabenfelder der Arbeitsgelegenheiten eng verbunden.

Die Sprachförderung unterstützt bei der Heranführung an den Arbeitsmarkt. Auf Grundlage der Vorgaben wurde ein neues, modulares Konzept entwickelt. Neben dem Basismodul gibt es sechs weitere Module, die sich an den Aufgaben der Arbeitsgelegenheiten orientieren. Das Konzept ist situativ anpassbar. Seit Beginn der Sprachkurse wurden viele Erkenntnisse gewonnen, in das Konzept integriert und umgesetzt. Die gelebte Flexibilität ist charakteristisch für das Modellprojekt und ermöglicht, eine Maßnahme zu entwickeln, die die Bedürfnisse der Teilnehmenden erkennt und die individuellen Potenziale nutzt.

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Finanzierung: Landesmittel Eingliederungsbericht 2017

Bisher wurden 35 Personen in Arbeit & Sprache zugewiesen. 18 Zuweisungen wurden beendet, wovon 9 Personen während ihrer Teilnahme eine Beschäftigung aufgenommen haben. Die Verlängerung des Modellprojektes wird angestrebt.

0

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30

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33

2

Arbeit & Sprache

Zuweisungen(Gesamt)

männlich

weiblich

0

5

10

15

20

25

30

3535

25

52 3

Arbeit & Sprache -nach Nationalitäten-

Zuweisungen(Gesamt)

syrisch

eritreisch

iranisch

afghanisch,äthiopisch o.irakisch

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Finanzierung: Landesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Direktvermittlung

Ressourcenbereich: Bewerbungs- und Stellensuchverhalten Maßnahme: Arbeit Plus

Die Maßnahme Arbeit Plus richtet sich an SGB II-Leistungsberechtigte, die einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob), einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung nachgehen und aufstockende Leistungen erhalten. Arbeit Plus hat am 01.07.2016 begonnen. Planmäßiges Ende war am 30.06.2017. Aufgrund der positiven Zahlen wurde die Verlängerungsoption in Anspruch genommen, weshalb Arbeit Plus am 30.06.2018 endet. Ziel der Maßnahme ist die Umwandlung/Aufstockung des bestehenden Arbeitsverhältnisses in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder die Vermittlung in ein neues sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit höherem Einkommen. Das bedeutet nicht, dass jede Arbeit in Betracht kommt, solange ein höherer Verdienst daraus resultiert. Es wird vielmehr darauf geachtet, dass das neue Beschäftigungsverhältnis eine langfristige Verbesserung und idealerweise den Wegfall des Leistungsbezugs zur Folge hat. Eine Beschäftigungsaufnahme im Zeitarbeitssektor wird nicht angestrebt. Die Zuweisung erfolgt durch das JAZ. Das JAZ legt die Präsenzzeit bei Arbeit Plus individuell fest. Die wöchentliche Arbeitszeit und weitere private Verpflichtungen werden dabei berücksichtigt. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein grundsätzliches Interesse an einer Erweiterung oder Veränderung des Arbeitsverhältnisses. Die vom Träger eingesetzten Coaches orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgangssituationen der Teilnehmenden erhalten diese überwiegend Einzelcoachings. Gruppencoachings mit anderen Teilnehmenden werden ebenfalls durchgeführt. Bei den Coachings geht es vor allem um die Erarbeitung realistischer, beruflicher Perspektiven,

die Optimierung bzw. Erstellung von Bewerbungsunterlagen,

die aktive und systematische Stellensuche,

die Vor- und Nachbereitung von Vorstellungsgesprächen,

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Finanzierung: Landesmittel Eingliederungsbericht 2017

die Kontaktaufnahme zu Arbeitgebern,

die Förderung von Motivation und Schlüsselkompetenzen. An Arbeit Plus nahmen 92 Personen in 2017 teil. 16 Zuweisungen laufen über den 31.12.2017 hinaus. Von den 76 beendeten Zuweisungen wurden 28 in eine neue bzw. besser dotierte Beschäftigung vermittelt. Weitere Beendigungsgründe sind: Zuweisungsdauer regulär ausgelaufen

Maßnahmewidriges Verhalten

Gesundheitliche Gründe

Beendigung des Arbeitsverhältnisses Bei beiden Vergabeverfahren von Arbeit Plus wurde eine Vermittlungsquote in Höhe von 20 % vereinbart. Die Zielvorgabe wurde mit einer Vermittlungsquote von über 36 % bei den beendeten Zuweisungen deutlich überschritten, weshalb die Verlängerungsoption gezogen wurde.

0102030405060708090

100

92

16

28

43

Arbeit plus

Teilnehmende 2017

laufendeZuweisungen

Umwandlung/Aufstockung/ neuesArbeitsverhältnis

Abbrüche

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Finanzierung: Landesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Direktvermittlung

Ressourcenbereich: Bewerbungs- und Stellensuchverhalten Maßnahme: Ausbildungsmarktcoach

Die Maßnahme „Ausbildungsmarktcoach“ richtet sich an SGB-II-Leistungs-bezieher im Alter von 15-24 Jahren, die bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz intensive Unterstützung und Begleitung benötigen. Ziel ist der erfolgreiche Übergang in eine Ausbildung (vorzugsweise eine betriebliche Ausbildung) sowie die Stabilisierung in den ersten Monaten der Ausbildung. Inhalte der Maßnahme sind: Hilfestellung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und dem

gesamten Bewerbungsprozess

Bereitstellung von Informationen zu unterschiedlichen Berufswegen

Unterstützung bei der Berufswahl

Stellenrecherche

Persönliche Kontaktaufnahme zu potentiellen Ausbildungsbetrieben

Akquise von Ausbildungsstellenangeboten und bewerberorientierte Vermittlung

Bewerber vorstellen und ggf. zu Vorstellungsterminen begleiten

Individuelle Beratung der Arbeitgeber über alle Fragen zur Ausbildung

Nachbetreuung nach Ausbildungsbeginn für die Dauer der Probezeit Die Maßnahme begann im August 2017 und läuft vorerst bis 30.09.2018. Der Einstieg ist jederzeit möglich. Es stehen insgesamt 25 Plätze zur Verfügung. Die Zuweisungsdauer beträgt bei jedem Teilnehmer zuerst 6 Monate. Sollte das Maßnahmeziel in dieser Zeit nicht erreicht werden, kann die Maßnahme um weitere 6 Monate verlängert werden. Für alle Teilnehmer, die bis zum 30.09.2018 nicht vermittelt sind, wird die Maßnahme zu diesem Datum beendet und im Fallmanagement über eine neue Zuweisung der Jugendlichen entschieden. Im Jahr 2017 nahmen 35 Teilnehmer an der Maßnahme teil. Davon hatten 77% der Teilnehmenden einen Migrationshintergrund. Für den Ausbildungsbeginn im Jahr 2017 konnten noch 6 Personen eine Ausbildung antreten. Ein Teilnehmer beendete die Maßnahme mit einer Einstellungszusage eines Arbeitgebers für eine Beschäftigung, zwei Personen verließen die Maßnahme mit einem Arbeitsvertrag für eine sozialversicherungs-

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Finanzierung: Landesmittel Eingliederungsbericht 2017

pflichtige Beschäftigung und eine Teilnehmerin verließ die Maßnahme aufgrund eines Wohnortwechsels. Alle anderen Bewerber orientieren sich auf den Ausbildungsbeginn im Sommer 2018. Ein wichtiger Erfolgsbaustein ist weiterhin die positive Einstellung der Eltern zum Thema Ausbildung. Ist diese nicht vorhanden, fehlt es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern häufig auch an der notwendigen Energie und dem Durchhalte-vermögen, um eine Ausbildungsstelle oder eine andere Option zu finden.

0

5

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3535

1916

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Ausbildungsmarktcoach

Zuweisungen (Gesamt)

davon männlich

davon weiblich

mitMigrationshintergrund

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3535

6 0 1 13

Ausbildungsmarktcoach Zuweisungen (Gesamt)

in Ausbildung

in Schule/ Studium

vorzeitge Beendigung bzw.Beendigung SGB II

BvB

FSJ/Mutterschutz/Arbeits-aufnahme

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Finanzierung: Landesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Qualifikation Maßnahme: Betriebliche Ausbildung in Teilzeit

Die Maßnahme „Betriebliche Ausbildung in Teilzeit“ ist dem Förderziel „Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit“ und weiterhin dem Ressourcenbereich Qualifikation zugeordnet. Die gesetzliche Grundlage für diese Form der Ausbildung ist im Berufsbildungs-gesetz / § 8 zu finden. „ Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung)“. Aufgabe des Trägers ist es, neben der Betreuung der Teilnehmenden Arbeitgeber über diese Möglichkeit der Ausbildung zu beraten und Praktikumsstellen und Ausbildungsplätze in Teilzeit zu akquirieren. Zu unterscheiden sind Modul 1 (Heranführung an den Ausbildungsmarkt und Vermittlung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis in Teilzeit) und Modul 2 (Begleitung während der betrieblichen Ausbildung in Teilzeit). In Modul 1 liegt der Schwerpunkt darauf, ein realistisches Berufsziel zu erarbeiten, die Teilnehmenden bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen zu unterstützen und sie gut auf die Vorstellungsgespräche vorzubereiten. Oft benötigen die Teilnehmenden darüber hinaus Unterstützung in Alltagsfragen und bei der Organisation der Kinderbetreuung. Parallel dazu werden bei den Arbeitgebern der Region geeignete Ausbildungsplätze in Teilzeit akquiriert. In Modul 2 richtet sich das Hauptaugenmerk auf die Stabilisierung des begonnenen Ausbildungsverhältnisses. Regelmäßige Kontakte zu den Ausbildungsbetrieben und zu den Auszubildenden sind ein wichtiger Bestandteil. Gegen Ende der Ausbildung hat die Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung einen hohen Stellenwert. Da im vorangegangenen Jahr kein Ausbildungsverhältnis zustande gekommen war, wurde Modul 2 mit einer verringerten Platzzahl in der ersten Jahreshälfte 2017 erneut ausgeschrieben und unter Beachtung der Vergaberichtlinien an den gleichen Träger vergeben.

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Finanzierung: Landesmittel Eingliederungsbericht 2017

Bei Modul 1 stehen acht Maßnahmeplätze zur Verfügung, die wiederbesetzt werden können. In der Regel werden die Teilnehmenden für sechs Monate zugewiesen. In Einzelfällen ist eine Verlängerung möglich. Im Laufe des Kalenderjahres wurden dreizehn Teilnehmende betreut. Zum Stichtag 31.12.2017 befinden sich vier Teilnehmende in Modul 1. Modul 2 (Begleitung eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses in Teilzeit) Für den Ausbildungsjahrgang 2017 stehen drei Plätze zur Verfügung. Sehr erfreulich ist die Anzahl der begonnenen Ausbildungsverhältnisse in Teilzeit, nämlich vier. Zwei Auszubildende konnten budgettechnisch dem Jahrgang 2016 zugeordnet werden. Rückblick auf den Ausbildungsjahrgang 2014

Die drei Teilnehmenden des Ausbildungsjahrganges 2014 beendeten in 2017 erfolgreich die betriebliche Ausbildung in Teilzeit. Es handelte sich um die Aus-bildungsberufe Frisörin, Zahnmedizinische Fachangestellte und Kauffrau für Büromanagement. In diesem Ausbildungsjahrgang gab es keinen Abbruch zu verzeichnen.

0

2

4

6

8

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12

14

13

0

13

43 3

Betriebliche Ausbildung in TeilzeitTeilnahme (Gesamt)Modul 1

Männer

Frauen

Modul 2 (Beginn2017)

Ausbildungsjahr2014

erfolgreiche Aus-bildungsabschlussaus 2014

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Finanzierung: Landesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Qualifikation Maßnahme: Fit in den Beruf

Als intensives sozialpädagogisches Förderkonzept für schulmüde/ schulver-weigernde Jugendliche wird in Kooperation von SGB II und SGB VIII „Fit in den Beruf (FiB)“ durchgeführt. Ziel ist vornehmlich das Erreichen des Haupt-schulabschlusses, aber auch die Anbahnung der weiteren Anschlussperspektive. Das Aufnahmealter ist maximal 19 Jahre. FiB dauert 18 Monate und beinhaltet einen kontinuierlichen Praxisanteil (2 Tage betriebliches Praktikum). Ziel ist es, die Teilnehmenden an FiB anschließend in eine Einstiegsqualifizierung (EQ) zu vermitteln, damit sie wiederum darauf aufbauend eine Berufsausbildung beginnen. Anmeldungen erfolgen durch Schulen, Berufseinstiegsbegleiter und Berufs-berater, sozialpädagogische Fachkräfte (Schulsozialarbeit, Jugendhilfe, freie Träger) und Fallmanager. Auch melden sich interessierte Jugendliche oder deren Eltern selbst. Bis die Meldung für FiB erfolgt haben die Jugendlichen bereits längere Zeit – manchmal mehrere Jahre - nur unregelmäßig oder gar nicht am Unterricht teilgenommen. Der Leidensdruck in den Familien ist groß und FiB wird häufig als „letzte Chance“ angesehen. Mit pädagogischen und gruppendynamischen Elementen, Projektarbeiten, speziellen Lernarrangements und Betriebspraktika werden den Jugendlichen neue, motivierende Erfahrungen angeboten. Frühere, destruktive Verhaltens-muster sollen aufgebrochen, neue Handlungsalternativen erlernt, Lern-Neugierde und Kontinuität in der Leistungsbereitschaft wieder geweckt werden. Von den Teilnehmenden wird eine grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung erwartet. Für viele ist jedoch bereits die erste Hürde, sich morgens auf den Weg zu machen. In diesen Fällen wird der Teilnehmende auch zu Hause aufgesucht, um die Teilnahme am Gruppengeschehen wegzubereiten. Dies kann jedoch nur eine vorübergehende, zeitlich begrenzte „Erste-Hilfe-Maßnahme“ sein. Je mehr der Jugendliche sich öffnet und seine Verhinderungsgründe formuliert und selbst begreift, desto zielgerichteter kann eine Unterstützung erfolgen. Nicht in allen Fällen gelingt dies. Dann wird auch bei FiB ein Abbruch unvermeidbar.

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Finanzierung: Landesmittel Eingliederungsbericht 2017

FiB 2016 (Laufzeit 01.08.2016 - 31.01.2018) wurde mit 12 Teilnehmenden begonnen, 3 davon haben im Verlauf durch unentschuldigte Fehlzeiten einen Abbruch herbeigeführt. In diesem Jahrgang stellten sich die Betriebspraktika einzelner Teilnehmenden als besonders schwierig heraus: unrealistische Einsatzziele (z.B. Bankwesen), Altersgrenzen (z.B. Bestatter), unklare Zielvorstellungen oder sprunghaft wechselnde Berufsinteressen, akquirierte Plätze wurden nicht angetreten, Un-pünktlichkeit, Fehlzeiten, vorzeitige Abbrüche. Ein Potpourri unterschiedlichster Gründe, die eine Belastungsprobe in der Zusammenarbeit mit Betrieben sind. Das FiB-Team arbeitet am Limit. Immer wieder folgen neue Gespräche und Angebote. Jedoch: es gibt auch die zuverlässige und motivierte Teilnehmergruppe, die alle Angebote zur beruflichen Orientierung an- und ernstnimmt, zuverlässig ein Praktikum aufnimmt und mit Leistungsbereitschaft und Interesse im Betrieb überzeugt. Erste potentielle Optionen für eine Einstiegsqualifizierung bahnen sich an. Zum Jahresende fanden die Projekt- und schriftlichen Prüfungen statt. Die mündlichen Prüfungen folgen im Januar 2018. Ein Ausblick darauf sei bereits im Vorgriff erlaubt: acht Teilnehmende werden den Hauptschulabschluss, drei sogar den qualifizierenden Hauptschulabschluss erreichen, eine Teilnehmerin wird an der mündlichen Prüfung scheitern.

00,5

11,5

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3

4

3

2

Fit in den Beruf 2016

männlich

weiblich

7 Personen ohneMigrationshintergrund

5 Personen mitMigrationshintergrund

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Finanzierung: Landesmittel Eingliederungsbericht 2017

Fit in den Beruf 2017 (Laufzeit 01.08.2017 - 31.01.2019)

Bereits vor dem ersten FiB-Tag waren die Projektbeteiligten mit einem besonderen Jahrgang konfrontiert: In einer Vielzahl von Vor- und Aufnahme-gesprächen wurden Jugendliche mit multiplen Problemstellungen vorgestellt, für die ein weitaus höherer Förderbedarf vorliegt, als dieses in FiB geleitstet werden kann. Die Absage für den Platz ist für die anmeldenden Stellen und die Familien eine große, nachvollziehbare Enttäuschung. Es wurde jedoch kein Interessent ohne Perspektive abgewiesen. In allen Fällen wurden in den Vorgesprächen pass-genauere, intensivere Hilfen und der nächste konkrete Schritt oder Ansprechpartner aufgezeigt, teilweise bereits mit einbezogen. Der FiB-Jahrgang 2017 startete im August mit 12 Teilnehmenden. Die Motivation zu Beginn ist häufig sehr hoch und gute Vorsätze werden gefasst. Der Neuanfang wird trotzdem belastet von neuen oder alten Ängsten vor der kommenden Zeit, vor der sich neu bildenden Gruppe, vor den sozialen und kognitiven Anforderungen und Aufgaben und auch vor einem möglichen Versagen. Gleich zum Start wurde dies bei zwei Teilnehmern besonders deutlich: einer trat seinen Platz erst gar nicht an. Ein Zweiter fehlte zunehmend und konnte trotz verschiedener Interventionen nicht mehr zur Teilnahme motoviert werden. 2017 konnte zunächst nur ein Platz nachbesetzt werden. Die Maßnahme beginnt mit einer intensiven Einstiegsphase, in der sozial-pädagogische Angebote zur Gruppen- und Teambildung das Programm be-stimmen. Dass die Gruppe zusammenwächst ist elementar. Gemeinschaftssinn und Teamgeist sollen entstehen, ein wertschätzenden Umgang miteinander soll der Normalfall sein. Noch besser wäre, wenn sich Teilnehmende in der kommen-den Zeit gegenseitig unterstützen und einander helfen. Die Saat dafür wird in der Einstiegsphase gelegt.

00,5

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22,5

33,5

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1

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Fit in den Beruf 2017

männlich

weiblich

5 Personen ohneMigrationshintergrund

7 Personen mitMigrationshintergrund

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Finanzierung: Landesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Qualifikation Maßnahme: JobAct Sprachkultur

Das Projekt JobAct Sprachkultur richtete sich an Menschen mit Migrations-hintergrund und Sprachdefiziten. Ziel war, die deutsche Sprachkompetenz zu steigern und zugleich die Integration in Beruf oder Ausbildung zu fördern. Dabei nutzte JobAct die Bühne und das Medium Theater zur Persönlichkeits-stärkung, Kompetenzvermittlung und beruflichen Orientierung. Das Projekt war auf 9 Monate für 20 Teilnehmer in der Zeit vom 20.03.2017 bis 15.12.2017 angelegt. Das Projekt startete mit einer Informationsveranstaltung, bei der die Inhalte und Besonderheiten der Maßnahme präsentiert wurden. Insgesamt wurden 48 Kunden hierzu eingeladen. Voraussetzung für die Teilnahme am Projekt war die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit. Es kristallisierte sich ein Stamm von SGB II Leistungsberechtigten aus 11 Nationen heraus, die am Projekt teilnahmen. Das Projekt war in zwei Phasen gegliedert: In der ersten Phase, mit einer Dauer von 5 Monaten, erarbeiteten die Teilnehmenden mit Hilfe einer Theaterpädagogin ein Theaterstück mit dem Titel „Die Jungfrau“ nach Friedrich Schiller, das am 31. August und 01. September 2017 im Bürgerhaus Marxheim öffentlich aufgeführt wurde. Parallel zur Theaterarbeit erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Deutschunterricht. Außerdem beinhaltete diese Phase ein Bewerbungs-management, in dem Bewerbungsunterlagen erstellt, Bewerbungssituationen trainiert und bei der individuellen Stellen- bzw. Betriebspraktikumssuche unterstützt wurden. Im September begann die 10 wöchige Praktikumsphase, in der die Teilnehmenden bei einem oder mehreren Arbeitgebern Betriebspraktika absolvierten, die ihren beruflichen Neigungen entsprachen. Das Praktikum fand an 3 Tagen in der Woche statt, 2 Tage wurden für weiteren Deutschunterricht genutzt sowie zum Reflektieren der Praktikumssituation. An dieser zweiten Projektphase nahmen noch 19 Teilnehmende teil. Während und unmittelbar nach Beendigung der Maßnahme haben bisher 5 Teilnehmende eine Beschäftigung aufgenommen, davon 1 sozial-

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Finanzierung: Landesmittel Eingliederungsbericht 2017

versicherungspflichtige Beschäftigung in Vollzeit und 4 geringfügige Beschäftigungen. Für einen Teil der Teilnehmenden ist das weitere Ziel in den nächsten Monaten die Aufnahme einer Ausbildung, Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme oder der Besuch eines ergänzenden Sprachkurses. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Teilnehmenden durch die Maßnahme in ihren beruflichen, sprachlichen und persönlichen Entwicklungen gestärkt wurden. Der Eingliederungsprozess in Arbeit wurde angestoßen und ist nun fortzuführen.

0

2

4

6

8

10

12

14

13

7

JobAct Sprachkultur

Teilnehmerinnen

Teilnehmer

0

5

10

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2020

2 2 67

3

JobAct Sprachkultur -Altersstruktur-

Zuweisungen(Gesamt)

bis 24 Jahren

25-34 Jahre

35-44 Jahre

45-54 Jahre

55-64 Jahre

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Finanzierung: Landesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Leistungsfähigkeit Maßnahme: JobPerspektive V

Die Maßnahme wird aus Landesmitteln finanziert. Es erfolgt eine Kofinanzierung zu 50% aus kommunalen Mitteln. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der individuellen Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit, die Erweiterung der beruflichen Fertigkeiten und eine Stabilisierung im persönlichen Bereich. Herzstück der Maßnahme ist der Entwicklungscoach, der eine intensive Begleitung und Unterstützung sicherstellt. Vom Träger werden einzelne Beschäftigungsmodule angeboten, die ein breites Spektrum an Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Weiterhin können Angebote zur Gesundheitsvorsorge wahrgenommen werden. Das Maßnahmeangebot ist für Leistungsbezieher aus dem SGB II- und SGB XII -Bereich offen. Die gesamte Maßnahme erstreckt sich über den Zeitraum vom 01.05.2017 bis 30.04.2018. Die Maßnahme gliedert sich in zwei Teile: Orientierungsphase 01.05.2017 – 30.09.2017

Teilnahme an der Maßnahme 01.06.2017 – 30.04.2018

Anzahl der Maßnahmeplätze 18 Plätze Es ist beabsichtigt, eine bedarfsgerechte Nachbetreuung anzubieten. An der Orientierungsphase nahmen insgesamt 25 Personen teil. Die Verteilung zwischen SGB II-Bereich und SGB XII-Bereich war wie folgt: 18 TN aus dem SGB II-Bereich und 7 TN aus dem SGB XII-Bereich. Damit wurde die angestrebte Verteilung von 2:1 nahezu erreicht. In die Maßnahme wurden 18 Teilnehmende eingesteuert. Auf den SGB II-Bereich entfielen 15 Teilnehmende und auf den SGB XII–Bereich 3 Teilnehmende. Zum Stichtag 31.12.2017 nahmen 14 Personen teil. Die Maßnahmeabbrüche erfolgten größtenteils aus gesundheitlichen Gründen. Es zeigt sich, dass insbesondere Teilnehmende aus dem SGB XII- Bereich an ihre persönlichen Grenzen stoßen. Insgesamt ist der teilnehmende Personenkreis

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Finanzierung: Landesmittel Eingliederungsbericht 2017

durch psychische Instabilität, geringe Belastbarkeit und die Erfahrung der persönlichen Abwertung gekennzeichnet, oft gekoppelt mit der Haltung, wenig verändern zu wollen. Man hat sich arrangiert. Diese Muster können häufig im Verlauf der Teilnahme aufgebrochen werden, aber es fehlt im Anschluss an adäquaten Beschäftigungsmöglichkeiten, da aufgrund des eingeschränkten Leistungsvermögens eine Platzierung auf dem ersten Arbeitsmarkt selten möglich ist. Maßnahme: JobPerspektive IV

Im Jahr zuvor wurde die gleiche Maßnahme angeboten. Insgesamt nahmen 20 Personen teil, zum Stichtag 01.10.16 war das Angebot mit 18 Teilnehmenden vollbesetzt. Am 30.04.2017 beendeten 11 Teilnehmende die Maßnahme regulär. Nachbetreuung vom 15.05.2017 bis 14.11.2017 Das Angebot der Nachbetreuung nahmen 5 TN in Anspruch und 3 beendeten regulär die Nachbetreuung. Verbleib Zum Verbleib der Teilnehmenden lässt sich Folgendes sagen: Das Gros der Teilnehmenden ist weiterhin im Bezug. Es gab zwei Wechsel in den SGB XII Bereich und drei Teilnehmende nahmen eine Beschäftigung auf; eine sehr erfreuliche Tatsache.

0

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20

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25

18

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15

3

JobPerspektive V

Teilnehmer/innen (Gesamt)

Teilnehmer/innen:SGB II

Teilnehmer/innen SGB XII

Orientierungsphase Projekteilnahme

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Finanzierung: Landesmittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Arbeitsmotivation Maßnahme: Kompetenzfeststellung für Flüchtlinge (KFF)

Am 01.09.2016 begann die Maßnahme „Kompetenzfeststellung für Flüchtlinge“, diese lief bis zum 31.08.2017, es standen 15 Plätze zur Verfügung. Die Maßnahme wurde neu ausgeschrieben, startete mit einem neuen Träger am 16.10.2017 und es wurden wegen hoher Nachfrage 30 Plätze zur Verfügung gestellt. Die Zielgruppe sind Leistungsberechtigte nach dem SGB II (ehemalige Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) und Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 30., ab Neuauflage der Maßnahme im Oktober 2017 des 35. Lebensjahres. Die Finanzierung bis August 2017 erfolgte aus dem Ausbildungsbudget des Landes Hessen, ab Oktober 2017 aus Bundes- und Landesmitteln. Die Zusteuerung der Teilnehmenden erfolgt durch das Übergangsmanagement. Es werden Gespräche mit möglichst allen Kundinnen und Kunden geführt, die seit 30.06.2016 vom Asylbewerberleistungsgesetz in den SGB II-Bezug gewechselt sind. Ziel der Maßnahme ist eine Verhaltensänderung der Kundin/des Kunden, welche sie/ihn einen deutlichen Schritt näher an die Direktvermittlung, im Konkreten an die Aufnahme einer Ausbildung bzw. sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, heranführt. Zusätzlich werden Kenntnisse über den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vermittelt, sodass sich die Teilnehmenden nach Ablauf der Maßnahme im hiesigen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zurechtfinden und die Besonderheiten kennen. Teilnehmende werden für 4 Monate zugewiesen, eine Verlängerung um 2 Monate ist bei Bedarf möglich. Nach einer Orientierungsphase beginnt die Intensivphase, die folgende Inhalte hat: Theoretischer Unterricht, Vermittlung berufspraktischer Kenntnisse

Betriebsbesichtigungen incl. Vor- und Nachbereitung (z. B. durch Aufgabenlösung und Präsentation, Kennenlernen des ÖPNV)

Praktika in verschiedenen Betrieben und Bereichen. Einblicke in die Berufe und den Berufsalltag, Betriebsabläufe, Erprobung der eigenen fachlichen und sprachlichen Fähigkeiten

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Seite 64

Finanzierung: Landesmittel Eingliederungsbericht 2017

Kontaktaufnahme zum Arbeitgeber, Bewerbertraining, Vorstellungs-gespräche

EDV – Systeme mit Hard- und Software, Internetrecherche, E-Mail-Kommunikation

Schlüsselkompetenzen, Lernen lernen, Ausdauer, Selbstständigkeit, Zeitmanagement, Mobilität

Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme zeichnen sich die Teilnehmenden im Bereich Arbeitsmotivation durch Lern- und Weiterbildungsbereitschaft, Arbeitsort- und Arbeitsplatzflexibilität aus. Sie haben eine positive Einstellung zur Arbeit und ein realistisches Berufsziel entwickelt.

Die Maßnahme ist voll ausgelastet, Nachbesetzungen erfolgen sehr zeitnah. Betrachtung des Zeitraumes 01.09.2016 – 31.12.2017:

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Kompetenzfeststellung für Flüchtlinge

Zuweisungen 2017(Gesamt)

noch laufendteilnehmend

erfolgreich beendet

erfolglos beendet

Arbeitsaufnahme

Abbruch

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Finanzierung: kommunale Mittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Arbeitsverhalten Maßnahme: Ausbildungsvorbereitende Maßnahme (AvM)

Aufgrund der positiven Erfahrungen im letzten Jahr, wurde die Teilnahme an einer ausbildungsvorbereitenden Maßnahme als Voraussetzung für die Aufnahme einer außerbetrieblichen Ausbildung verbindlich festgelegt. Die Einholung eines arbeitsmedizinischen Gutachtens für alle Teilnehmenden an der AvM, führte insgesamt zu einer besseren Einschätzung potentieller Problemstellungen im Hinblick auf eine Ausbildungsaufnahme. In einer ersten Phase erfolgte die Feststellung der individuellen Leistungspotentiale, die Beurteilung der vorhandenen Kompetenzen, die Feststellung berufsbezogener Fertigkeiten sowie ein Biographiegespräch. Dieses diente der Selbstreflektion der Teilnehmenden, lieferte Erkenntnisse zu ihrer Motivation und war mitbestimmend bei der Priorisierung der Zielsetzungen innerhalb der Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit. Die zweite Phase war geprägt durch eigenverantwortliches Handeln der Teilnehmenden innerhalb der vorhandenen Aufgabengebiete. Die Möglichkeit zur Umsetzung eigener Projekte diente der Verstärkung von Motivation und Durchhaltevermögen. Ein häufig festgestelltes Problem stellten Defizite einzelner Teilnehmenden in den Bereichen Deutsch und Mathematik dar. Hier wurden durch die Sozialpädagogen entsprechende Fördereinheiten in Kleingruppen oder Einzelarbeit zur Unterstützung durchgeführt. Bei Teilnehmenden, die als Direktvermittlungskandidaten geeignet erschienen, wurde der Fokus der Förderung auf den Einstieg und die Gestaltung eines Bewerbungsprozesses für eine Ausbildungsaufnahme auf dem ersten Ausbildungsmarkt oder eine sofortige Arbeitsaufnahme gelegt. Insgesamt wurden 106 Personen der "Ausbildungsvorbereitenden Maßnahme" zugewiesen. 90 Teilnehmende verblieben bis zum regulären Ende in der Maßnahme. Aufgrund mangelnder Teilnahme und gesundheitlicher Einschränkungen schieden 10 Personen vorzeitig aus. Zusätzlich schieden sechs Personen auf Grund von Arbeitsaufnahmen aus. Die Mindestverweildauer in der Maßnahme betrug 8 Wochen. Möglich war die Verlängerung um weitere 8 Wochen.

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Seite 66

Finanzierung: kommunale Mittel Eingliederungsbericht 2017

Von den zugewiesenen Teilnehmenden waren 30 weiblich und 76 männlich. Bezüglich der Altersstruktur waren die 18-24jährigen Personen deutlich in der Mehrzahl, gefolgt von den 25-35jährigen Personen. Einen Migrationshintergrund lag bei ca. 2/3 der Teilnehmenden vor. Von den Teilnehmenden der AvM nahmen nach Abschluss 40 Teilnehmende eine außerbetriebliche Ausbildung und drei Teilnehmende eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt auf. Dies entspricht einer Vermittlungsquote von ~ 48%.

0

20

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Ausbildungsvorbereitende MaßnahmeZuweisungen (Gesamt)

ohne Schulabschluss

nicht anerkannterausländischer AbschlussFörderschule

Hauptschulabschluss

Mittlere Reife

Abitur

keine Angaben

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Seite 67

Finanzierung: kommunale Mittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Leistungsfähigkeit Maßnahme: BELA

Die Maßnahme wird erneut zur Stärkung der Leistungsfähigkeit angeboten. Sie wurde im Jahr 2016 mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr ausgeschrieben. Diese richtet sich an Menschen mit psychosozialem Unterstützungsbedarf. BELA ist mit Nutzung der Verlängerungsoption seit 01.07.2017 wieder im Leistungsangebot und endet am 30.06.2018. Formell waren bereits zum Jahresende 2017 alle 1.575 Fachleistungsstunden ausgeschöpft, sodass eine geringfügige Nachbestellung (20%) von 315 Fachleistungsstunden erfolgt ist. Es konnten hierfür weitere sieben Personen der Maßnahme zugesteuert werden. Insgesamt stehen für die Maßnahme 1.890 Fachleistungsstunden zur Verfügung. Ziel der Maßnahme ist die Steigerung der Konzentrationsfähigkeit. Zudem werden kognitive Fähigkeiten gestärkt und auch gesundheitliche Einschränkungen psychischer und physischer Art positiv beeinflusst. Die Unterstützung erfolgt in Form von psychosozialer Beratung und beinhaltet weder diagnostische noch therapeutische Betreuung. Durch die Stärkung der psychischen Fähigkeiten soll die teilnehmende Person in die Lage versetzt werden, künftig einer passenden Tätigkeit nachzugehen oder zumindest am Integrationsprozess mitwirken zu können. Die Beratung ergänzt die Eigenkräfte der teilnehmenden Person sowie deren Ressourcen, sodass die Selbst- und Mitwirkungsmöglichkeiten sowie die Solidaritätsfähigkeit erhalten bleiben oder mit Beendigung der Teilnahme positiv beeinflusst wurden. Daher erfolgt die Betreuung für jede einzelne Person individuell. Dies gilt für die Zuweisungsdauer als auch für die Betreuungs-intensität. Jede zugewiesene Person erhält in der Regel „formell“ eine Zuweisung mit 45 Fachleistungsstunden für den kompletten Maßnahmezeitraum. Die tatsächliche Verweildauer sowie das Stundenkontingent im Projekt werden individuell an den tatsächlichen Bedarf eines jeden einzelnen angepasst.

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Finanzierung: kommunale Mittel Eingliederungsbericht 2017

Bis 31.12.2017 wurden insgesamt 54 Personen der Maßnahme zugewiesen. Hiervon haben vier Personen die Unterstützung nicht annehmen können und somit die Maßnahme nicht angetreten. Für die ausgeschiedenen Personen sind direkt Nachbesetzungen erfolgt. Allein die Tatsache, dass zugewiesenen Personen an der Maßnahme teilnehmen und sich dem mental erforderlichen Veränderungsprozess öffnen, ist für diesen Personenkreis ein großer Erfolg. Die Auswertung der Maßnahme 2017/2018 erfolgt nach Abschluss des Maßnahmezeitraums und wird dem Eingliederungsbericht 2018 zu entnehmen sein. Rückblick auf BELA 2016/2017 Der Maßnahmezeitraum vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 ist abgeschlossen. Mit geringfügiger Nachbestellung von Fachleistungsstunden (13,3 %) standen insgesamt 1.785 Fachleistungsstunden zur Verfügung. 51 Personen der Maßnahme zugewiesen. Für diese wurden insgesamt 1.436,5 Fachleistungsstunden tatsächlich erbracht. Dies entspricht durchschnittlich ~ 28 Fachleistungsstunden je teilnehmender Person. Einzelheiten zu den tatsächlich genutzten Fachleistungsstunden ist der nachstehenden Grafik zu entnehmen.

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10

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51

1 116

4 13 151

BELA 2016/2017 - FLS je TN -

Zuweisungen(Gesamt)0 FLS

1 - 9 FLS

10 - 19 FLS

20 - 29 FLS

30 - 39 FLS

40 - 45 FLS

46 - FLS

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Finanzierung: kommunale Mittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit

Ressourcenbereich: Qualifikation, Sozialverhalten, Arbeitsverhalten Maßnahme: Deutsch und Alltagskompetenzen (DuAL)

In der Zeit vom 01.09.2016 bis 31.08.2017 wurde die Maßnahme Deutsch und Alltagskompetenzen (DuAl) von der Firma TERTIA Vermittlungsagentur GmbH durchgeführt. DuAl richtete sich an Flüchtlinge, die SGB-II Leistungen bezogen und möglichst über erste Grundkenntnisse in der deutschen Sprache verfügten. Anhand von Sprach- und interkulturellen Unterricht in Kleingruppen, Einzelcoachings sowie handlungsorientierten Übungen und Exkursionen wurden die Teilnehmenden unterstützt, ihre sprachlichen und kulturellen Kompetenzen aufzubauen und weiter zu entwickeln, um damit weitere Schritte für eine soziale und berufliche Integration zu erlernen. Im Rahmen des interkulturellen Trainings wurden folgende Themen behandelt: Beschleunigung einer erfolgreichen Migration durch gute Sprachkenntnisse und Beschäftigung, BGB und Arbeitsrecht, Duale Ausbildung, Grundrechte GG (Gleichheitsprinzip, Gleichberechtigung, Antidiskriminierungsgebot, Rolle von Frau und Mann in Gesellschaft und Familie, Lernziele (Motivation, Selbstbestimmung), Verantwortung, interkulturelle Begegnungen und interkulturelles Konfliktpotenzial im Alltag, Trennung von Staat und Kirche; Bedeutung des Glaubens im Alltag und Religionsausübung (Feste und Feiertage), Körperhygiene und Gesundheit, Begrüßung sowie Tisch- und Esskultur. Das Mobiliätstraining umfasste Besuch eines Lebensmittel-Discounters, Bistros, Wochenmarktes und eines Baumarktes; Besuch des Hessentages, Waldbegehung, Picknick, Bus- und Fahrplansuche. Die Maßnahme war so konzipiert, dass ein laufender Ein- und Ausstieg möglich war. Damit sollte flexibel die Zeit bis zum Beginn eines Integrationskurses überbrückt werden. Angestrebt war eine Teilnahme von mindestens drei Monate. Darüber hinaus, war es möglich, dass leistungsstarke Teilnehmende neben dem Besuch eines Integrationskurses auch an DuAl teilnehmen konnten, um dort den im Integrationskurs vermittelten Stoff aktiv anzuwenden und erforderlichenfalls Unterstützung bei der Nachbearbeitung des Stoffes zu erhalten. Diese Teilnehmenden besuchten DuAl an den unterrichtsfreien Vor- oder Nachmittagen bzw. an den unterrichtsfreien Kurstagen. Aufgrund der unterschiedlichen Sprachniveaus der Teilnehmenden wurden zwei Lerngruppen gebildet und auch innerhalb dieser Lerngruppen wurde binnendifferenziert gearbeitet. Hierfür wurden 25 Maßnahmeplätze zur Verfügung gestellt, die wiederbesetzt werden konnten.

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Finanzierung: kommunale Mittel Eingliederungsbericht 2017

An DuAl nahmen 73 Teilnehmende (9 Frauen und 64 Männer) aus 9 Nationen teil. Es gab 3 Arbeitsaufnahmen: 1 Vollzeitarbeit, 1 Teilzeitarbeit, 1 geringfügige Beschäftigung. Während der Durchführung war eine hohe Fluktuation zu verzeichnen. Gründe hierfür waren der Erhalt eines Integrationskurses oder die Teilnahme an einer anderen Maßnahme. Durch den Ausbau des Angebots an Integrationskursen sowie berufsbezogener Sprachförderung werden die Förderbedarfe nunmehr zeitnah gedeckt und eine Maßnahme mit dem Charakter von DuAl wird in dieser Form nicht mehr benötigt.

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83 2

6 5

DuAlZuweisungen(Gesamt)syrisch

eritreisch

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pakistanisch

Sonstige

staatenlos/ungeklärt

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192 0

DuAl -Altersstruktur-

Zuweisungen(Gesamt)

bis 24 Jahren

25-34 Jahre

35-44 Jahre

45-54 Jahre

55-64 Jahre

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Finanzierung: kommunale Mittel Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Prozessfähigkeit

Ressourcenbereich: Rahmenbedingungen Maßnahme: Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung steht mit ihrem Angebot allen Bürgerinnen und Bürgern des Main-Taunus-Kreises, insbesondere erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II und Leistungsberechtigten nach dem SGB XII zur Verfügung. Sie ist eine nach § 305 Insolvenzordnung zugelassene Beratungsstelle.

Die Mitarbeiter/-innen der Schuldnerberatung beraten und unterstützen die Bürgerinnen und Bürger bei den Verhandlungen mit Gläubigern und versuchen Lösungen im Umgang mit den Schulden zu finden. Das Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem die Hilfe bei Stundungen, Vergleichen, Ratenzahlungen, Hilfe beim Verbraucherinsolvenzverfahren und die Erstellung spezifischer Entschuldungspläne.

Das Beratungsangebot gliedert sich in die Module

Basisberatung

Existenzsicherung

Forderungsüberprüfung, Schuldnerschutz

Psychosoziale, präventive Beratung

Regulierung und Entschuldung

Daneben baut die Schuldnerberatungsstelle ihren migrationsspezifischen Ansatz weiter aus, um so das Angebot besser bekannt zu machen. Dies erfolgt durch das Angebot von Broschüren und Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen. Außerdem wird die Vernetzung zu Migrantenverbänden und ehrenamtlich arbeitenden interkulturellen Lotsen erweitert. Die Beratungskräfte der Beratungsstelle arbeiten mit einem interkulturellen Ansatz.

Zur Schuldenprävention werden Unterrichtseinheiten/ Informations-veranstaltungen an interessierten Schulen des Main-Taunus-Kreises sowie bei verschiedenen Trägern der Jugend- und Sozialarbeit und bei Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen gehalten.

Die Teilnahme an der Schuldnerberatung erfolgt auf freiwilliger Basis. Nicht erfasst sind die Fälle, in denen Personen aus eigenem Antrieb die Beratungsstelle aufsuchen und dies dem Jobcenter nicht bekannt geben.

Im Berichtszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 befanden sich 64 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Schuldnerberatung. In der Regel handelt es sich hierbei um langwierige Beratungen, die in 2018 fortgeführt werden.

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Finanzierung: kommunale Mittel Eingliederungsbericht 2017

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64

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22 2318 5

Schuldnerberatung

Teilnehmende (Gesamt)

davon männlich

davon weiblich

nicht Deutsche

davon männlich

davon weiblich

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0 13 14

23

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Schuldnerberatung -Altersstruktur-

Zuweisungen(Gesamt)

bis 24 Jahren

25-34 Jahre

35-44 Jahre

45-54 Jahre

55-64 Jahre

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Anhang Eingliederungsbericht 2017

Erläuterungen: Personen im SGB II:

Dies sind alle Personen (erwerbsfähige Leistungsberechtigte, erwerbsunfähige Angehörige, Kinder) die Leistungen nach dem SGB II erhalten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb):

Dies sind alle Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II erhalten und theoretisch (mehr als 3 Stunden täglich) einer Erwerbs-tätigkeit nachgehen können oder bereits nachgehen; dazu zählen auch Personen, die aktuell in einer Qualifizierungsmaßnahme sind, Schüler aber auch Personen, die derzeit dem Arbeitsmarkt wegen Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen oder bestehender Arbeitsunfähigkeit vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Um diesen Personenkreis hat sich das Kommunale Jobcenter mit entsprechender Fallmanagement- und Vermittlungsarbeit zu kümmern. Arbeitslose im SGB II:

Dies sind alle Personen, die erwerbsfähig und arbeitslos gemeldet sind und derzeit keiner Beschäftigung (> 15 Wochenstunden) nachgehen oder in keiner Qualifizierungsmaßnahme sind.

0

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4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

10.544 10.675 10.705 10.755 10.842 10.768 10.918 11.073 11.105 11.135 11.056 11.082

7.190 7.297 7.316 7.353 7.422 7.354 7.416 7.514 7.527 7.540 7.489 7.470

3.190 3.176 3.142 3.077 2.977 2.997 3.058 3.233 3.162 3.048 2.914 2.727

Personen im SGB II davon eLb davon Arbeitslose

SGB II Jahresübersicht 2017

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Anhang Eingliederungsbericht 2017

Im Jahr 2017 lag die Vermittlung im sozialversicherungspflichtigen Bereich mit 1.805 Vermittlungen über dem Vorjahresergebnis; im Bereich der Mini-Jobs steigerte sich das Ergebnis auf 859 Vermittlungen. Auch weiterhin wird nur im geringen Maße das Fördermittel des Eingliederungs-zuschusses an die Arbeitgeber notwendig. Die Vermittlung erfolgte im letzten Jahr zu 94% regional und zu 6% überregional. In 2017 waren 2 Auslandsvermittlungen (nach Tschechien und Kanada) zu verzeichnen.

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600

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2005 2007 2009 2011 2013 2015 2016 2017Voll-/ Teilzeit 748 1329 1267 1834 1867 1613 1596 1805

Minijobs 89 313 560 682 709 669 777 859

mit EGZ 97 143 64 100 27 23 24 29

Vermittlung in Arbeit 2017

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Anhang Eingliederungsbericht 2017

Unsere Kooperationspartner Arbeiterwohlfahrtverband Main-Taunus e.V. Hattersheim

Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft Frankfurt am Main Caritas Verband Main-Taunus-e.V. Hofheim am Taunus CAMPUSERVICE GmbHServicegesellschaft der Goethe-Universität Frankfurt am Main Frankfurt am Main

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Main- Taunus e.V. Hofheim am Taunus

Diakonisches Werk Main Taunus e.V. Schwalbach am Taunus

Dienstleistungsgesellschaft Taunus gGmbH Hattersheim am Main

Frankfurter Verein Frankfurt am Main

idh Schuldnerberatung MTK gGmbH Hofheim am Taunus

Jugendberatung- und Jugendhilfe e.V. Hofheim am Taunus

Lebenshilfe Main-Taunus e.V. Kelkheim (Taunus)

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. Hofheim am Taunus

SIGNUM Gesellschaft für Berufsausbildung, Training und Beratung mbH Hofheim am Taunus

Tertia Vermittlungsagentur GmbH Offenbach am Main

Tierschutzverein Bad Soden, Sulzbach und Umgebung e.V. Bad Soden am Taunus

Tierschutzverein Hattersheim und Umgebung e.V. Hattersheim am Main

Tierschutzverein Kelkheim und Umgebung e.V. Kelkheim (Taunus)

Volkshochschule Main-Taunus-Kreis Hofheim am Taunus

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Anhang Eingliederungsbericht 2017

Impressum: Herausgeber: Main-Taunus-Kreis Der Kreisausschuss Amt für Arbeit und Soziales Am Kreishaus 1-5 65719 Hofheim Wir danken allen Beteiligten für Ihre Mitarbeit, die die Erstellung des diesjährigen Eingliederungsberichts möglich gemacht haben. Ergänzende Informationen: Die Berichte des Amtes für Arbeit und Soziales sind auf den Seiten des Main-Taunus-Kreises zu finden und können als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Sozialbericht – www.mtk.org/Sozialbericht Eingliederungsbericht – www.mtk.org/Eingliederungsbericht Alleinerziehendenbericht – www.mtk.org/Alleinerziehendenbericht Kontakt / Bezug des Eingliederungsberichts: beschäftigungsfö[email protected] oder Tel.: 06192 201-1758 Kartografie: Die Kreiskarte wurde uns mit freundlicher Genehmigung vom © Kartografie Verwaltungs-Verlag München – www.stadtplan.net – Lizenz-Nr. 07/05/71 zur Verfügung gestellt. Erscheinungsdatum: April 2018