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7/23/2019 Französin wegen WLAN-Allergie als arbeitsunfähig eingestuf.pdf
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Urteil mit Signalwirkung
Französin mit "WLAN-Allergie" bekommt Recht31.08.2015, 18:30 Uhr | t-online.de
Ein Gericht in Toulouse hat einer 39-Jährigen staatliche Unterstützung zugesprochen,
weil diese angeblich empfindlich auf Mobilfunk- und WLAN-Strahlung reagiert. Ihr
Anwalt feiert das Urteil als Präzedenzfall für tausende Betroffene.
Die ehemalige Radioproduzentin Marine
Richard konnte das Gericht davon überzeugen,
dass sie unter Elektromagnetischer
Hypersensitivität (EHS) leidet und deswegen in
eine ländliche Gegend umziehen musste.
Menschen mit EHS geben an, unter
Kopfschmerzen, Schlafstörungen und weiteren
Symptomen zu leiden, wenn sie sich in der Nähe von elektromagnetischen Feldern aufhalten, wie
sie durch Mobilfunkmasten und WLANs erzeugt werden.
Wissenschaftliche Studien konnte die negativen, gesundheitlichen Auswirkungen des
sogenannten Elektrosmogs aber nicht nachweisen. Daher ist EHS weder in Frankreich noch in
Deutschland eine anerkannte Krankheit.
Die Klägerin habe aufgrund der schmerzhaften Symptome ihren Wohnsitz in Marseille vor fünf
Jahren verlassen, berichtet die französische Lokalzeitung "Actu Côté Toulouse". Seitdem lebe
sie ohne Elektrizität – weitab von jeglichen Funkmasten. Das Gericht stufte die Frau mit einer
Behinderung von 85 Prozent als arbeitsunfähig ein. "Das ist ein Durchbruch", kommentierte
Richard das Urteil in der britischen Zeitung "The Times". Das Gericht bewilligte ihr eine
monatliche Beihilfe von rund 680 Euro.
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Mobilfunkmasten und WLANs waren für eine 39-jährige Französin angeblich unerträglich. (Quelle: Stefan
Seitz/imago)
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Französin wegen "WLAN-Allergie" als arbeitsunfähig eingestuft 07.11.2015
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