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BRPA / 24 April 2010 1 Freiburger Gemeindeverband Vertiefungskurs im Zusammenhang mit dem neuen Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG) Bauwesen

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Freiburger Gemeindeverband. Vertiefungskurs im Zusammenhang mit dem neuen Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG) Bauwesen. Plan. Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) Das neue System zu den Abständen. IVHB Gesetzlicher Rahmen. - PowerPoint PPT Presentation

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BRPA / 24 April 2010 1

Freiburger Gemeindeverband

Vertiefungskurs im Zusammenhang mit dem neuen Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG)Bauwesen

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Plan

Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)Das neue System zu den Abständen

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IVHB Gesetzlicher Rahmen

IVHB vom 22. September 2005 (Beitritt durch das Gesetz vom 2. September 2008)Allgemeiner Verweis- Art. 119 Abs. 2 RPBGSpezifischer Verweis- Art. 130 s. RPBG- Art. 70, 75 ff RPBR

→ Inkrafttreten am 01.01.2010

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IVHB Gesetzlicher Rahmen

Inhalt- Massgebendes Terrain- Gebäude- Gebäudeteile- Längenbegriffe, Längenmasse- Höhenbegriffe, Höhenmasse- Geschosse- Abstände und Abstandsbereiche- Nutzungsziffern

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IVHB Juristische Tragweite

Formelle Harmonisierung: Definitionen- Die Kantone und die Gemeinden können sich dafür

entscheiden:Gewisse Definitionen zu übernehmen oder nichtAndere Definitionen vorzusehen (z.B. Lukarnen)…jedoch ist es nicht möglich, einen Begriff des IVHB abweichend zu definieren

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IVHB Juristische Tragweite

Hinsichtlich des materiellen Rechts wird die Kompetenz des Kantons und der Gemeinden beibehalten (Werte der Nutzungsziffern, Abstände, Höhen usw.)Änderungen im Vergleich zum alten Recht:- Neue Definitionen, neue Mess-/Berechnungsweisen für

die Höhen, Nutzungsziffern…

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IVHB Höhenbegriffe,Höhenmasse

Neuerungen- Gesamthöhe

Berechnet sich am höchsten Punkt der Dachkonstruktion (und nicht mehr beim Dachgiebel)Art. 68 B ARRPBG ist nicht mehr anwendbar

- FassadenhöheBegriff der Giebelhöhe ersetzt durch den Begriff der Fassadenhöhe:

→ Ist im GBR genau zu definieren- Besondere Lösung für die Flachdächer

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IVHB Geschossflächenziffer (GFZ)

Gemäss den Normen SIA 421/416≠ Ausnützungsziffer- Nebennutzflächen werden in die Berechnung einbezogen

Jedoch werden Unterstände, die nicht auf allen Seiten geschlossen sind, nicht einberechnet

- Lichte Höhe (5.4): Begriff ist nicht mit der GFZ verbunden

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IVHB Geschossflächenziffer (GFZ)

Konsequenzen- Konkordanztabelle (Anhang RPBG)

Der neue Begriff und die in der Konkordanztabelle festgelegten Werte sind in den GBR direkt anwendbar

- Berechnung der Anzahl Parkplätze anhand der VSS-Normen = alte Definition der Ausnützungsziffer

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IVHB Überbauungsziffer (ÜZ)

Gleiche Definition wie für die vorherige Überbauungsziffer, jedoch strengerNeuerungen- Die projiezierte Fläche der Unterstände, Vordächer und

Vorsprünge wird miteinberechnetKonsequenzen- Sind Überlegungen zu den im GBR festzulegenden

Werten im Sinne von Art. 81 RPBR anzustellen

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IVHB Weitere Besonderheiten

VorsprüngeUnterirdische Bauten, UnterniveaubautenUntergeschosse, Dachgeschosse, Attikageschosse

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IVHB Beispiel

Siehe dazu die ausgehändigte Dokumentation

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Das neue System der Abstände Gesetzlicher Rahmen

Art. 124 RPBG- Geschlossene und offene BauweiseArt. 132 RPBG- Grundabstand = zur Grundstücksgrenze- Verringerter und erhöhter Gebäudeabstand (RPBR)Art. 133 RPBG- Besondere Vorschriften

Abstand zur Strasse, zum Fliessgewässer, zum Wald, zu den elektrischen Anlagen, zur Eisenbahnlinie usw. bleibt vorbehalten DBP, Baulinien

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Das neue System der Abstände Grundabstand

Grundsystem- h/ 2, mind. 4 m- Möglichkeit der Abweichung zwischen Nachbarn (Art. 133 RPBG; siehe dazu Formular)- Neuerung: Aufhebung des Gebäudeabstands (ausser das GBR sieht einen Gebäudeabstand vor)

Feuerpolizeiliche Vorschriften vorbehalten- Erinnerung

Abweichungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Oberamtsperson (ordentliches Verfahren) oder der Gemeinde (vereinfachtes Verfahren)

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Das neue System der Abstände Verringerte Abstände

Neuheiten (Art. 82 RPBR)- Einzig auf Bauten anwendbar, die nicht dem Wohnen

oder Arbeiten dienen- Der Abstand wird nicht anhand der Dimensionierung des Werkes, sondern anhand der Höhe des Gebäudeteils, der ausserhalb des Baubereichs liegt, berechnet

= Hälfte der Höhe des GebäudeteilsWeitere Bedingungen

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Das neue System der AbständeErhöhte Abstände

Neuheiten (Art. 83 RPBR)- Anwendbar auf Gebäude, die mehr als 30 Meter lang

und mehr als 10 m hoch sind- = wenigstens ein Fünftel der Fassadenlänge- Gegnüber Strassen nicht anwendbar- Möglichkeit, weitere Lösungen im Rahmen der OP (ZNP,

GBR) oder im Rahmen eines DBP zu finden

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Das neue System der Abstände Beispiel

Siehe dazu die ausgehändigte Dokumentation

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Zusammenfassung Erinnerung: Übergangsrecht

Einige Bemerkungen zur Anpassung des GBR- GFZ: Vorsicht hinsichtlich der Parkplätze (unterirdisch

usw.)- Überprüfung der Bauvorschriften unter dem Blickwinkel der IVHB (Fassadenhöhe, Unterirdische Bauten, Vorsprung, Attikageschoss, Dachgeschoss usw.)- Erhöhter Abstand: allenfalls Durchführung einer Analyse, um eine angemessene Lösung zu erhalten

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Zusammenfassung Im 2010 zu erarbeitende Dokumente

Tabelle, in welcher die durch das RPBG und RPBR eingeführten Neuerungen vorgestellt werdenRichtlinien zu den BaugesuchenRichtlinien zum vereinfachten VerfahrenAnpassung der Baugesuchsformulare- Einschliesslich eines neuen Formulars für Bauten ausserhalb der BauzoneDiverse Formulare und Richtlinien- Übertragung der NutzungsziffernBauhandbuch

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Zum Abschluss

Das BRPA steht Ihnen jederzeit für allfällige Fragen hinsichtlich der raumplanerischen Instrumente sowie zur Umsetzung des neuen RPBG’s zur Verfügung

Danke für Ihre Aufmerksamkeit und geschätzte Zusammenarbeit!