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38. Jahrgang – Nr. 17 – erscheint wöchentlich Freitag, 28. April 2017 Stadt Aulendorf Sonnta g, 30. April 17.00 Uhr Boulebahn-Eröffung 19.00 Uhr Traditionelles Maibaumstellen mit anschließendem Umtrunk im Dorfgemeinschaftshaus Monta g, 1. Mai ab 11.00 Uhr Feines vom Grill Original Schwäbische Flädlesuppe Kaffee und hausgemachte Kuchen im und um das Dorfgemeinschaftshaus Tannhausen/Ortsmitte Frühlingsfest des PSV Aulendorf am Montag, 1. Mai 2017 Der Tag beginnt um 10.30 Uhr mit einem Weißwurstfrüh- stück. Für Kinder gibt es Ponyreiten, Trampolinspringen und ein abwechslungsreiches Programm. Ab 13 Uhr prä- sentieren die Vereinsmitglieder ihr Können in einem bun- ten Schauprogramm. (siehe Seite 9)

Frühlingsfest des PSV Aulendorf...Frühlingsfest des PSV Aulendorf am Montag, 1. Mai 2017 Der Tag beginnt um 10.30 Uhr mit einem Weißwurstfrüh - stück. Für Kinder gibt es Ponyreiten,

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38. Jahrgang – Nr. 17 – erscheint wöchentlich Freitag, 28. April 2017 Stadt Aulendorf

Sonntag, 30. April17.00 Uhr Boulebahn-Eröffung19.00 Uhr Traditionelles Maibaumstellenmit anschließendem Umtrunkim Dorfgemeinschaftshaus

Montag, 1. Maiab 11.00 Uhr Feines vom GrillOriginal Schwäbische FlädlesuppeKaffee und hausgemachte Kuchenim und um das DorfgemeinschaftshausTannhausen/Ortsmitte

Frühlingsfest des PSV Aulendorf am Montag, 1. Mai 2017

Der Tag beginnt um 10.30 Uhr mit einem Weißwurstfrüh-stück. Für Kinder gibt es Ponyreiten, Trampolinspringenund ein abwechslungsreiches Programm. Ab 13 Uhr prä-sentieren die Vereinsmitglieder ihr Können in einem bun-ten Schauprogramm. (siehe Seite 9)

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2 Aulendorf AktuellFreitag, 28. April 2017

Redaktions- & Anzeigenschluss:Freitag, 28. April 2017, 11.00 Uhr (für aa 18/2017 am 05.05.17)

Montag, 8. Mai 2017, 11.00 Uhr (für aa 19/2017 am 12.05.17)

Redaktionelle Beiträge an [email protected], Telefon 07525/934-107

Anzeigen bitte direkt an die [email protected]

Öffentliche Sitzungen:Mittwoch, 17. Mai 2017AUT, kleiner Sitzungssaal

Montag, 22. Mai 2017Gemeinderat, Ratssaal

Entsorgungstermine:Die Termine für die Entsorgung von Haus-,Biomüll und Papier entnehmen Sie bitte demEntsorgungskalender des LandratsamtesRavensburg, der jedem Haushalt zugestelltwurde, bzw. im Internet unter www.landkreis-ravensburg.de

Apothekennotdienst an den Wochenenden/Feiertagen

Samstag, 29. April 2017(Sa. 08.30 Uhr bis So. 08.30 Uhr)Achtal-Apotheke Baienfurt,Ravensburger Str. 6, Tel. 0751/5069440

Sonntag, 30. April 2017(So. 08.30 Uhr bis Mo. 08.30 Uhr)Apotheke am Elisabethen-KrankenhausRavensburg, Tel. 0751/79107910

Montag, 1. Mai 2017(Mo. 08.30 Uhr bis Di. 08.30 Uhr)Schwaben Apotheke, Bad Saulgau,Hauptstr. 79, Tel. 07581/8138

Alle Apotheken-Notdienste in Ihrer Nähe erfahren Sie unter Tel. 0800/0022833

Alarmierung bei Notfällen:Polizei Aulendorf/Altshausen 07584/92170nach 20.00 Uhr 0751/8036666Notruf (Überfall, Verkehrsunfall) 110Krankentransport, Erste Hilfe,Feuer, Rettungsdienst 112Wasserversorgung Stadt während u. außerhalb der Dienststunden 911185Wasserversorgung für Blönried, Tannhausen u. Zollenreute während der Dienststunden 07524/400240nach Dienstschluss: Bereitsch. 0171/4209386Deutsche Telekom 0800/3301000EnBW/Strom 0800/3629477Thüga Energienetze GmbH 0800/7750001Todesfälle 934105nach Dienstschluss: 8437

Impressum: „aulendorf aktuell“Herausgeber: Stadtverwaltung Aulendorf, Hauptstraße 35, Schloss, Fax: 07525/934-103, Internet: www.aulendorf.deVerantwortlich im Sinne des Presserechts: BM Burth, Rathaus, Schloss, Tel. 07525/934-100, Abonnement: € 19,50 (jährlich), Auflage: 1.850 Exemplare, Anzeigenpreise: 1-sp./45 mm, s/w = € 0,45 / farbig = € 0,65 Kündigung: jeweils zum Rechnungsjahr: 1. AprilVerantwortlich für den Anzeigenteil: Druckerei Marquart GmbH, Saulgauer Straße 3, 88326 Aulendorf, Tel. 07525/522Anzeigenannahme, Abonnenten Druck u. Verlag: Druckerei Marquart GmbH, Fax 07525/547, [email protected]

FriedhofsordnungAuf Grund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 Bestat-tungsgesetz in Verbindung mit den §§ 4 und11 der Gemeindeordnung für Baden-Würt-temberg sowie den §§ 2, 11 und 13 desKommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am24.04.2017 die nachstehende

F R I E D H O F S O R D N U N Gals Satzung beschlossen.

VorbemerkungObwohl im Text die männliche Form gewähltwurde, beziehen sich die Angaben auf Ange-hörige aller Geschlechter.

I. Allgemeine Vorschriften

§ 1 Widmung(1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrich-tung der Stadt. Er dient der Bestattung ver-storbener Gemeindeeinwohner und der imBereich der Stadt verstorbenen oder tot auf-gefundenen Personen ohne Wohnsitz odermit unbekanntem Wohnsitz Verstorbener,sowie für Verstorbene, für die ein Wahlgrabnach § 12 zur Verfügung steht. In besonde-ren Fällen kann die Stadt die Bestattung an-derer Verstorbener zulassen. Der Friedhofdient auch der Bestattung von Totgeburten,Fehlgeburten und Ungeborenen, falls ein El-ternteil Einwohner der Gemeinde ist.(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gel-ten die Vorschriften über die Bestattungauch für die Beisetzung von Aschen.

II. Ordnungsvorschriften

§ 2 Öffnungszeiten(1) Der Friedhof darf nur während der Tages-zeit betreten werden.(2) Die Stadt kann das Betreten des Friedhofsoder einzelner Friedhofsteile aus besonde-rem Anlass vorübergehend untersagen.

§ 3 Verhalten auf dem Friedhof(1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Wür-de des Ortes entsprechend zu verhalten. DieAnordnungen des Friedhofspersonals sindzu befolgen.(2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nichtgestattet,a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu be-fahren, ausgenommen Kinderwagen undRollstühlen sowie Fahrzeugen der Stadtund der für den Friedhof zugelassenenGewerbetreibenden,

b) während einer Bestattung oder einer Ge-denkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen,

c) den Friedhof und seine Einrichtungen undAnlagen zu verunreinigen oder zu beschä-

ÖffentlicheBekanntmachung

digen sowie Grabstätten unberechtigter-weise zu betreten,

d) Einfriedungen und Hecken zu übersteigen,e) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blin-denhunde,

f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafürbestimmten Stellen abzulagern,

g) Waren und gewerbliche Dienste anzubieten,h) Druckschriften zu verteilen.Ausnahmen können zugelassen werden, so-weit sie mit dem Zweck des Friedhofs undder Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind.(3) Totengedenkfeiern auf dem Friedhof be-dürfen der Zustimmung der Friedhofsver-waltung. Sie sind spätestens vier Tage vor-her anzumelden.

§ 4 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonsti-ge Gewerbetreibende (Dienstleistungserbrin-ger) haben sich vor Ausübung einer erstmali-gen gewerblichen Tätigkeit oder beiÄnderung des bisherigen Geschäftsberei-ches auf dem Friedhof, bei der Stadt schrift-lich anzumelden. Anmeldeformulare sind beider Stadt erhältlich. Gewerblichen Grabmal-herstellern, die nicht angemeldet sind, kanndie Gemeinde in Einzelfällen die Aufstellungund Unterhaltung von Grabmalen gestatten.Die Stadt kann den Umfang der Tätigkeitenfestlegen.(2) Tätig werden können nur solche Gewer-betreibende, die fachkundig, leistungsfähig,zuverlässig sind und eine Kopie der Gewer-beanmeldung und Gewerbehaftpflichtversi-cherung vorlegen.Zur Errichtung und Änderung von Grabma-len und Einfassungen fachlich geeignet isteine Person, die aufgrund ihrer Ausbildungin der Lage ist, unter Beachtung der örtli-chen Gegebenheiten des Friedhofs, die an-gemessene Gründungsart zu wählen undnach dem in § 18 aufgeführten Regelwerkdie erforderlichen Fundamentabmessungenund Befestigungsmittel zu berechnen.Personen, die unvollständige Grabmalanträ-ge bzw. nicht korrekt dimensionierte Abmes-sungen von sicherheitsrelevanten Bauteilenim Grabmalantrag benennen oder sich beider Ausführung der Fundamentierung undder Befestigung der Grabmalteile nicht andie im Grabmalantrag genannten Daten hal-ten, werden als unzuverlässig eingestuft.(3) Die Gewerbetreibenden und ihre Beauf-tragten haben die Friedhofsordnung und diedazu ergangenen Regelungen zu beachten.(4) Die Gewerbetreibenden dürfen die Fried-hofswege nur zur Ausübung ihrer Tätigkeitund nur mit geeigneten Fahrzeugen befah-ren. Werkzeuge und Materialien dürfen aufdem Friedhof nur vorübergehend und nur anden dafür bestimmten Stellen gelagert wer-den. Bei Beendigung der Arbeit sind die Ar-beits- und Lagerplätze wieder in den frühe-ren Zustand zu bringen.

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(5) Die Durchführung von gewerblichen Ar-beiten auf dem Friedhof, an Sonn- und Fei-ertagen, ist nicht gestattet.(6) Gewerbetreibenden, die gegen die Vor-schriften der Absätze 3 bis 5 verstoßen, oderbei denen die Voraussetzungen des Abs. 2ganz oder teilweise nicht mehr gegebensind, kann die Stadt die Ausübung von ge-werblichen Tätigkeiten auf Zeit oder aufDauer untersagen.(7) Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kannüber einen einheitlichen Ansprechpartner imSinne des Gesetzes über einheitliche An-sprechpartner für das Land Baden-Würt-temberg abgewickelt werden; § 42a und §§71a bis 71e des Landesverwaltungsverfah-rensgesetzes in der jeweils geltenden Fas-sung finden Anwendung.

III. Bestattungsvorschriften

§ 5 Allgemeines(1) Bestattungen sind unverzüglich nach Ein-tritt des Todes bei der Stadt anzumelden. Wirdeine Bestattung in einer früher erworbenenWahlgrabstätte beantragt, so ist auf Verlangender Stadt das Nutzungsrecht nachzuweisen.(2) Die Stadt setzt Ort und Zeit der Bestat-tung fest und berücksichtigt dabei nachMöglichkeit die Wünsche der Hinterbliebe-nen und der Geistlichen.(3) Gräber können nur im Falle einer Bestat-tung erworben werden.

§ 6 Särge und Urnen(1) Särge dürfen höchsten 2,05 m lang, 0,65m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein.Sind in besonderen Fällen größere Särge er-forderlich, so ist die Zustimmung der Stadteinzuholen.(2) Zugelassene Särge müssen festgefügtund so abgedichtet sein, dass jedes Durch-sickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist.Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (3) Urnen und Überurnen müssen aus fes-tem, unzerbrechlichem, jedoch im Erdreichsich völlig zersetzendem Material bestehen.

§ 7 Ausheben der Gräber(1) Die Stadt lässt die Gräber ausheben undzufüllen.(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt vonder Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Ober-kante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zurOberkante der Urne mindestens 0,30 m. (3) Bei bereits bestehenden Wahlgräbernsind die Nutzungsberechtigten verpflichtet,soweit erforderlich, rechtzeitig vor dem Öff-nen des Grabes auf ihre Kosten für die Besei-tigung vorhandener Grabmäler, Grabeinfas-sungen und Grabbepflanzungen zu sorgen.

§ 8 RuhezeitDie Ruhezeit der Verstorbenen bei Sargbe-stattungen beträgt 20 Jahre und bei Aschen15 Jahre.

§ 9 Umbettungen(1) Umbettungen von Verstorbenen undAschen bedürfen, unbeschadet sonstigergesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zu-stimmung der Stadt. Bei Umbettungen vonVerstorbenen wird die Zustimmung nur beiVorliegen eines wichtigen Grundes, in denersten 8 Jahren der Ruhezeit nur bei Vorlie-gen eines dringend öffentlichen Interessesoder eines besonderen Härtefalles erteilt.

Umbettungen aus einem Reihengrab in einanderes Reihengrab oder aus einem Urnen-reihengrab in ein anderes Urnenreihengrabsind innerhalb der Stadt nicht zulässig. DieStadt kann Ausnahmen zulassen.(2) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhan-dene Gebeine (Überreste von Verstorbenen)oder Aschenreste dürfen nur mit vorherigerZustimmung der Stadt in belegte Grabstät-ten umgebettet werden.(3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag.Antragsberechtigt ist bei Umbettungen auseinem Reihengrab oder einem Urnenreihen-grab der Verfügungsberechtigte, bei Umbet-tungen aus einem Wahlgrab oder einem Ur-nenwahlgrab der Nutzungsberechtigte.(4) In den Fällen des § 23 Abs. 1 Satz 3 undbei Entziehung von Nutzungsrechten nach §23 Abs. 1 Satz 4 können aufgefundene Ge-beine (Überreste von Verstorbenen) oderAschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelau-fen ist, von Amts wegen in ein Reihengraboder in ein Urnenreihengrab umgebettetwerden. Im Übrigen ist die Stadt bei Vorlie-gen eines zwingenden öffentlichen Interes-ses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.(5) Umbettungen führt die Stadt durch. Siebestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.(6) Die Kosten der Umbettung haben die An-tragsteller zu tragen. Dies gilt auch für denErsatz von Schäden, die an benachbartenGrabstätten und an Anlagen durch eine Um-bettung entstehen, es sei denn, es liegt einVerschulden der Stadt vor.(7) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eineUmbettung nicht unterbrochen oder ge-hemmt.

IV. Grabstätten§ 10 Allgemeines(1) Die Grabstätten sind im Eigentum desFriedhofträgers. An ihnen können Rechtenur nach dieser Satzung erworben werden.(2) Auf dem Friedhof werden folgende Artenvon Grabstätten zur Verfügung gestellt:a) Reihengräberb) Wahlgräber (Familiengräber)c) Urnenreihengräberd) Urnenwahlgräber(3) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grab-stätte in bestimmter Lage, sowie auf die Un-veränderlichkeit der Umgebung besteht nicht.(4) Wenn die Einfassungen der Gräber nichtvon der Stadt erstellt werden, sind die Grä-ber auf Weisung der Stadt einzufassen. DieGrößen der Einfassungen richten sich nachder Grabart und sind bei der Friedhofsver-waltung zu erfragen.(5) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zuge-lassen.

§ 11 Reihengräber(1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbe-stattungen, für die Bestattung von Fehlge-burten und Ungeborenen und die Beiset-zung von Aschen, die der Reihe nach belegtund im Todesfall für die Dauer der Ruhezeitvon 20 Jahren zugeteilt werden. Eine Verlän-gerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Verfü-gungsberechtigter ist – sofern keine andereausdrückliche Festlegung erfolgt – in nach-stehender Reihenfolgea) wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31Abs. 1 Bestattungsgesetz),

b) wer sich dazu verpflichtet hat,c) der Inhaber der tatsächlichen Gewalt.(2) Auf dem Friedhof werden ausgewiesen:a) Reihengräber für Verstorbene bis zumvollendeten 10. Lebensjahr

b) Reihengräber für Verstorbene vom vollen-deten 10. Lebensjahr ab.

Reihengräber unter b) sind mit Trittplatteneingefasst. Für das Herrichten und für diePflege der Grabstätte hat der nach § 19 Abs.1 Verantwortliche zu sorgen.(3) In jedem Reihengrab wird nur eine ver-storbene Person bestattet. Auf Antrag kannwährend der ersten 5 Jahre der Belegung,die Beisetzung einer Urne im Reihengrab zu-gelassen werden. In diesem Fall endet dieRuhezeit der Urne mit dem Ablauf der für dieErstbestattung maßgeblichen Ruhezeit. (4) Ein Reihengrab kann nach Ablauf der Ru-hezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandeltwerden.(5) Das Abräumen von Reihengrabfeldernoder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhe-zeit wird 3 Monate vorher ortsüblich oderdurch Hinweis auf dem betreffenden Grabfeldbekannt gegeben; soweit möglich, werdendie nächsten Angehörigen benachrichtigt.

§ 12 Wahlgräber(1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbe-stattungen, für die Bestattung von Fehlge-burten und Ungeborenen und die Beiset-zung von Aschen, an denen einöffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verlie-hen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Ver-leihung begründet. Nutzungsberechtigter istdie durch die Verleihung bestimmte Person.(2) Auf dem Friedhof werden ausgewiesen:a) Wahlgräber Wahlgräber mit besonderen Gestaltungsvor-schriften sind mit Trittplatten eingefasst. Fürdas Herrichten und für die Pflege der Grab-stätte hat der nach § 19 Abs. 1 Verantwortli-che zu sorgen. b) Wahlrasengräbersind Tiefengräber für zwei Bestattungenübereinander. Die Bestattung erfolgt in einerRasenfläche. Am Kopfende der Grabstättebefindet sich eine mit Trittpatten eingefassteStaudenfläche, in welcher ein stehendesGrabmal aufgestellt werden kann, sowie Blu-men und sonstige Trauerspende abgelegtwerden können. Für die Errichtung des Grab-mals hat der Nutzungsberechtigte zu sorgen.Die Anlage und Pflege der Rasen- und Stau-denfläche erfolgt durch die Gemeinde.(3) Nutzungsrechte an Wahlgräbern werdenauf Antrag auf die Dauer der Ruhezeit verlie-hen. Sie können nur anlässlich eines Todes-falles verliehen werden. Die erneute Verlei-hung eines Nutzungsrechts ist nur aufAntrag möglich.(4) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlungder Grabnutzungsgebühr. Auf Wahlgräber,bei denen die Grabnutzungsgebühr für dasNutzungsrecht nicht bezahlt ist, sind die Vor-schriften über Reihengräber entsprechendanzuwenden.(5) Ein Anspruch auf Verleihung oder erneuteVerleihung von Nutzungsrechten bestehtnicht.(6) Wahlgräber können ein- und mehrstelligeEinfach- oder Tiefgräber sein. In einem Tief-grab sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezei-

3Aulendorf Aktuell Freitag, 28. April 2017

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ten nur zwei Bestattungen übereinander zu-lässig, wobei die erste als Tieferlegung erfol-gen muss.(7) Während der Nutzungszeit darf eine Be-stattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeitdie Nutzungszeit nicht übersteigt oder einNutzungsrecht mindestens für die Zeit biszum Ablauf der Ruhezeit erneut verliehenworden ist.(8) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fallseines Ablebens seinen Nachfolger im Nut-zungsrecht bestimmen. Dieser ist aus demnachstehend genannten Personenkreis zubenennen. Wird keine Regelung getroffen,so geht das Nutzungsrecht in nachstehen-der Reihenfolge auf die Angehörigen bzw.Erben des verstorbenen Nutzungsberechtig-ten mit deren Zustimmung über:a) auf den Ehegatten oder Lebenspartner,b) auf die Kinder,c) auf die Stiefkinder,d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Be-rechtigung ihrer Väter oder Mütter,

e) auf die Eltern,f) auf die Geschwister,g) auf die Stiefgeschwister,h) auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben.Innerhalb der einzelnen Gruppen b) bis d)und f) bis h) wird jeweils der Älteste nut-zungsberechtigt.(9) Der Nutzungsberechtigte kann das Nut-zungsrecht durch eine Mitteilung an dieStadt auf eine der in Abs. 8 Satz 3 genann-ten Personen übertragen.(10) Der Nutzungsberechtigte hat im Rah-men der Friedhofsordnung und der dazu er-gangenen Regelung das Recht, in der Wahl-grabstätte bestattet zu werden und überBestattungen sowie über die Art der Gestal-tung und der Pflege der Grabstätte zu ent-scheiden. (11) Auf das Nutzungsrecht kann jederzeitnach Ablauf der letzten Ruhezeit verzichtetwerden.(12) Mehrkosten, die der Stadt beim Aushe-ben des Grabes zu einer weiteren Bestattungdurch die Entfernung von Grabmalen, Fun-damenten und sonstigen Grabausstattungenentstehen, hat der Nutzungsberechtigte zuerstatten, falls er nicht selbst rechtzeitig fürdie Beseitigung dieser Gegenstände sorgt.(13) In Wahlgräbern können auch bis zu 2 Ur-nen je Einzelgrabfläche beigesetzt werden.(14) Die Übertragung von Nutzungsrechtenan Nachfolger erfolgt im Regelfall nach demErbrecht im BGB. Die Friedhofsverwaltungist nicht verpflichtet, vor einer notwendigwerdenden Zubettung die Berechtigung derAnsprüche nachzuprüfen. Sofern die Nut-zungsrechtsurkunde vorgelegt wird und dieentstehenden Kosten vom Antragstellerübernommen werden, wird die Bettung vor-genommen. Schadensersatzansprüche ge-genüber der Friedhofsverwaltung könnendaraus nicht hergeleitet werden.

§ 13 Urnenreihen- und Urnenwahlgräber(1) Urnenreihen- und Urnenwahlgräber sindAschengrabstätten als Urnenstätten inGrabfeldern, die ausschließlich der Beiset-zung von Aschen Verstorbener dienen.(2) Auf dem Friedhof werden ausgewiesen:a) Anonyme Urnenreihengräberdie Urnen werden der Reihe nach für die

Dauer der Ruhezeit beigesetzt. Diese Grab-stätten werden nicht gekennzeichnet. Eskann eine Biourne beigesetzt werden. DiePflege der Grabstätte erfolgt durch die Stadt.b) UrnenwahlgräberUrnenwahlgräber sind mit Trittplatten einge-fasst, die Grabpflege hat durch den Nut-zungsberechtigten zu erfolgen. Urnenwahl-gräber werden der Reihe nach belegt und erstim Todesfall für die Dauer der Ruhezeit derUrne abgegeben. In einem Urnenwahlgrabkönnen bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.c) Urnenwahlrasengräberliegen in einer Rasenfläche. Urnenwahlra-sengräber werden der Reihe nach belegtund erst im Todesfall für die Dauer der Ruhe-zeit der Urne abgegeben. In einem Urnen-wahlrasengrab können bis zu 4 Urnen beige-setzt werden.Die einzelnen Grabstellen werden durch eineliegende Grabplatte gekennzeichnet, für wel-che der Nutzungsberechtigte zu sorgen hat.Eine Bepflanzung oder sonstige Ausstattungder Grabstelle ist nicht zulässig. Die Ge-meinde behält sich das Recht vor, jeglicheAusstattungen zu entfernen.d) Urnenwahlgemeinschaftsbaumgräberdie Beisetzung erfolgt in einer Rasenflächeunter einem Baum. Der Name sowie das Ge-burts- und Sterbedatum wird in Form einerBronzegussschrifttafel an einem Natursteinangebracht. Blumen und sonstige Trauer-spenden sind auf der Belagsfläche beim Na-turstein abzulegen. Je Grabstelle wird 1Urne beigesetzt. Zeitgleich kann eine Part-nergrabstelle erworben werden. Die Pflegeder Grabstätte erfolgt durch die Stadt. e) Urnenwahlfamilienbaumgräberdie Beisetzung erfolgt in einer Rasenflächeunter einem Baum. Der Name sowie das Ge-burts- und Sterbedatum wird in Form einerBronzegussschrifttafel an einer Grabtafel an-gebracht. Es können 8 Urnen je Familien-baumgrab beigesetzt werden. Die Pflege derGrabstätte erfolgt durch die Stadt. (3) Soweit sich aus der Friedhofssatzungnichts anderes ergibt, gelten die Vorschriftenfür Reihen- und Wahlgräber entsprechendfür Urnengrabstätten.(4) Die Verfügungsrechte für anonyme Ur-nenreihengräber und die Nutzungsrechte fürUrnenwahlgräber werden auf die Dauer derRuhezeit für Aschen vergeben. Das beste-hende Nutzungsrecht bei Urnenwahlgräbernmuss verlängert werden, wenn eine weitereUrne beigesetzt werden soll. Die erneuteVerleihung eines Nutzungsrechts ist nur aufAntrag möglich.

V. Grabmale und sonstige Grabausstattungen

§ 14 Auswahlmöglichkeiten(1) Auf dem Friedhof werden Grabfelderohne Gestaltungsvorschriften und Grabfel-der mit Gestaltungsvorschriften eingerichtet.(2) Bei der Zuweisung einer Grabstätte be-stimmt der Antragsteller, ob diese in einemGrabfeld mit Gestaltungsvorschriften liegensoll. Entscheidet er sich für ein Grabfeld mitGestaltungsvorschriften, so besteht auchdie Verpflichtung, die in Belegungs- undGrabmalplänen für das Grabfeld festgesetz-ten Gestaltungsvorschriften einzuhalten.

Wird von dieser Auswahlmöglichkeit nichtrechtzeitig vor der Bestattung Gebrauch ge-macht, so kann die Stadt die Bestattung ineinem Grabfeld ohne Gestaltungsvorschrif-ten durchführen lassen.(3) Die Zuweisung einer Grabstelle erfolgtdurch die Friedhofsverwaltung. Die Grab-stellen werden fortlaufend belegt.

§ 15 Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz(1) Grabmale und sonstige Grabausstattun-gen müssen der Würde des Friedhofs in sei-nen einzelnen Teilen und in seiner Gesamt-anlage entsprechen.(2) Zur Sicherstellung der betriebstechnischgebotenen Durchführung von Bestattungendürfen folgende Grabmalgrößen, je Grab-stelle, nicht überschritten werden:a) Stehende GrabmaleReihengräber für Erdbestattung:

Höhe: 120 cm, Breite: 80 cmStelen Höhe: 140 cm, Breite: 30 cm Kindergräber: Höhe: 80 cm, Breite: 60 cmWahlgräber:Höhe: 140 cm, Breite: 90 cm je Grabstelle

StelenHöhe: 160 cm, Breite: 40 cm je Grabstelle

Urnenwahlgräber:Höhe: 80 cm, Breite: 60 cm

Stelen Höhe: 100 cm, Breite: 30 cmb) Liegende Grabmale bzw. Abdeckungendürfen max. 1/3 der Grabfläche bei Erdbe-stattungen bedecken. Eine komplette Abde-ckung ist bei Urnenwahlgräbern möglich.(3) Grabeinfassungen jeder Art – auch ausPflanzen – sind nicht zulässig, soweit dieGemeinde die Grabzwischenwege in deneinzelnen Grabfeldern mit Trittplatten belegt.(4) Die Gemeinde kann unter Berücksichti-gung der Gesamtgestaltung des Friedhofsund im Rahmen von Absatz 1 Ausnahmenvon Absatz 2 und auch sonstige Grabaus-stattungen zulassen.

§ 16 Grabfelder mit Gestaltungsvorschriften(1) Auf Rasenwahlgrabstätten sind nur ste-hende Grabmale, im mit Trittplatten einge-fassten Stell- und Ablagebereich, bis zu fol-genden Größen zulässig:Höhe 0,90 m, Breite 0,50 m, Stärke 0,20 m

StelenHöhe 1,10 m, Breite 0,30 m, Stärke 0,20 m

Die Ablage von Grabschmuck, Blumen, undsonstigen Trauerspenden ist nur auf dem da-für vorgesehen Ablagebereich entsprechend§ 21 Abs. 4 zulässig.Zusätzliche, Inneneinfassungen sind nichtzulässig.(2) Auf Urnenwahlgemeinschaftsbaumgrab-stätten und Urnenwahlfamilienbaumgrab-stätten sind keine Grabmale zugelassen.Eine Namenstafel (Bronzegussschrifttafel)mit den Geburts- und Sterbedaten der bei-gesetzten Verstorbenen wird an einem durchdie Gemeinde bereitgestellten Grabmal an-gebracht. Die Ablage von Grabschmuck,Blumen, und sonstigen Trauerspenden istnur auf dem dafür vorgesehen Ablagebe-reich entsprechend § 21 Abs. 4 zulässig.(3) Auf Urnenwahlrasengrabstätten sind nurliegende Steingrabplatten in der Größe 0,50m x 0,50 m zulässig. Die Stärke der Grab-platte muss mindestens 10 cm betragen. DieOberkante der Grabplatte muss unter derOberkante Erdreich liegen.

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gräber, Urnenwahlgemeinschaftsbaumgrä-ber und Urnenwahlrasengräber. Das Herrich-ten und die Pflege dieser Grabarten werdenvon der Gemeinde übernommen. Bei den zu-vor genannten Grabarten sind Blumen undsonstige Trauerspenden auf nachfolgend ge-nannten Flächen abzulegen:Wahlrasengräber:in der Staudenpflanzung zwischen den Tritt-plattenUrnenwahlfamilienbaumgräber:zwischen Grabtafel und BaumstammUrnenwahlgemeinschaftsbaumgräber:auf der Ablagefläche beim bereitgestelltenGrabmalUrnenwahlrasengräber:auf der zentralen Ablagefläche Anonyme Urnenreihengräber:beim zentralen GedenksteinBei Gemeinschaftsgrabanlagen wie Urnen-wahlgemeinschaftsbaumgräbern, anonymeUrnenreihengräber und Urnenwahlrasengrä-bern, können verwelkte Blumengebinde etc.auch von anderen Friedhofsbesuchern oderdurch die Gemeinde abgeräumt werden.(5) Die Grabstätten müssen innerhalb von 6Monaten nach der Belegung hergerichtet sein.(6) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ru-hezeit oder des Nutzungsrechtes abzuräu-men. § 20 Abs. 2 Satz 2 und 3 gilt entspre-chend.(7) Das Herrichten, die Unterhaltung und jedeVeränderung der gärtnerischen Anlagen au-ßerhalb der Grabstätten obliegt ausschließ-lich der Stadt. Verfügungs- bzw. Nutzungs-berechtigte sowie die Grabpflege tatsächlichvornehmenden Personen sind nicht berech-tigt, diese Anlagen der Stadt zu verändern.

§ 22 Vernachlässigung der Grabpflege(1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtetoder gepflegt, so hat der Verantwortliche (§19 Abs. 1) auf schriftliche Aufforderung derStadt die Grabstätte innerhalb einer jeweilsfestgesetzten angemessenen Frist in Ord-nung zu bringen. Ist der Verantwortliche nichtbekannt oder nicht ohne weiteres zu ermit-teln, so genügt ein dreimonatiger Hinweis aufder Grabstätte. Wird die Aufforderung nichtbefolgt, so können Reihengrabstätten undUrnenreihengrabstätten von der Stadt abge-räumt, eingeebnet und eingesät werden. BeiWahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstättenkann die Stadt in diesem Fall die Grabstätteim Wege der Ersatzvornahme nach dem Lan-desverwaltungsvollstreckungsgesetz aufKosten des Nutzungsberechtigten in Ord-nung bringen lassen oder das Nutzungsrechtohne Entschädigung entziehen. In dem Ent-ziehungsbescheid ist der Nutzungsberech-tigte aufzufordern, das Grabmal und diesonstigen Grabausstattungen innerhalb vondrei Monaten nach Unanfechtbarkeit desEntziehungsbescheids zu entfernen.(2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck giltAbs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Auffor-derung nicht befolgt oder ist der Verantwort-liche nicht bekannt oder nicht ohne weitereszu ermitteln, so kann die Stadt den Grab-schmuck entfernen. Sie ist zu seiner Aufbe-wahrung nicht verpflichtet.(3) Zwangsmaßnahmen nach Absatz 1 und 2sind dem Verantwortlichen vorher anzudrohen.

5Aulendorf Aktuell Freitag, 28. April 2017

Außerhalb der Vegetationszeit (von Allerheili-gen bis Ostern) sind einfacher Grabschmuckund Grableuchten erlaubt. In der Vegetati-onszeit sind die Rasengräber von jeglichemSchmuck und Grableuchten freizuhalten.Blumen und sonstige Trauerspenden sind indieser Zeit auf dem zentralen Ablageplatzabzulegen.(4) Die Stadt kann unter Berücksichtigungder Gesamtgestaltung des Friedhofs und imRahmen von Abs. 1 Ausnahmen von denVorschriften der Abs. 1 bis 3 und auch sons-tige Grabausstattungen zulassen.

§ 17 Genehmigungserfordernis(1) Die Errichtung von Grabmalen bedarf dervorherigen schriftlichen Genehmigung derStadt. Ohne Genehmigung sind bis zur Dau-er von zwei Jahren nach der Bestattung oderBeisetzung provisorische Grabmale als Holz-tafeln bis zur Größe 15 x 30 cm und Holz-kreuze sowie Holzeinfassungen zulässig.(2) Dem Antrag ist die Zeichnung über denEntwurf des Grabmals im Maßstab 1:10 bei-zufügen. Dabei ist das zu verwendende Ma-terial, seine Bearbeitung, der Inhalt und dieAnordnung der Schrift, der Ornamente undSymbole sowie die Fundament– und Dübel-abmessungen anzugeben. Soweit erforder-lich, kann die Stadt Zeichnungen der Schrift,der Ornamente und der Symbole im Maß-stab 1:1 unter Angabe des Materials, seinerBearbeitung und der Form verlangen. In be-sonderen Fällen kann die Vorlage eines Mo-dells oder das Aufstellen einer Attrappe aufder Grabstätte verlangt werden.(3) Die Errichtung aller sonstigen Grabaus-stattungen bedarf ebenfalls der vorherigenschriftlichen Genehmigung der Stadt. Abs. 2gilt entsprechend.(4) Die Genehmigung erlischt, wenn dasGrabmal oder die sonstige Grabausstattungnicht innerhalb von zwei Jahren nach Ertei-lung der Genehmigung errichtet worden ist.

§ 18 Standsicherheit(1) Grabmale und sonstige Grabausstattun-gen müssen standsicher sein. Sie sind ihrerGröße entsprechend nach der Richtlinie desBundesinnungsverbandes des DeutschenSteinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhand-werks, Auflage April 2007 zu bemessen, zufundamentieren und zu befestigen. Stein-grabmale müssen eine Mindeststärke von12 cm haben.(2) Grabmale und Grabeinfassungen dürfennur von sachkundigen Personen (i.d.R. Bild-hauer, Steinmetze) errichtet werden.

§ 19 Unterhaltung(1) Die Grabmale und die sonstigen Grab-ausstattungen sind dauernd in würdigemund verkehrssicherem Zustand zu haltenund entsprechend zu überprüfen. Verant-wortlich dafür ist bei Reihengrabstätten undUrnenreihengrabstätten der Verfügungsbe-rechtigte, bei Wahlgrabstätten und Urnen-wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte.(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabma-len und sonstigen Grabausstattungen gefähr-det, so sind die für die Unterhaltung Verant-wortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfezu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann dieStadt auf Kosten des Verantwortlichen Siche-rungsmaßnahmen (z.B. Absperrungen, Umle-

gung von Grabmalen) treffen. Wird der ord-nungswidrige Zustand trotz schriftlicher Auf-forderung der Stadt nicht innerhalb einer je-weils festzusetzenden angemessenen Fristbeseitigt, so ist die Stadt berechtigt, dies aufKosten des Verantwortlichen zu tun oder nachdessen Anhörung das Grabmal oder die sons-tige Grabausstattung zu entfernen. Die Stadtbewahrt diese Sachen drei Monate auf. Ist derVerantwortliche nicht bekannt oder nicht ohneweiteres zu ermitteln, so genügt ein 6-wöchi-ger Hinweis auf der Grabstätte. Die Verant-wortlichen sind für jeden Schaden haftbar, derdurch nicht verkehrssichere Grabmale odersonstige Grabausstattungen verursacht wird.

§ 20 Entfernung(1) Grabmale und sonstige Grabausstattun-gen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder desNutzungsrechts nur mit vorheriger schriftli-cher Zustimmung der Stadt von der Grab-stätte entfernt werden. Der Verfügungs-bzw. Nutzungsberechtigte verzichtet somitauf das Verfügungs- bzw. Nutzungsrecht.Die Grabstätte wird in diesem Fall still gelegt.Ein neues Verfügungs- bzw. Nutzungsrechtwird erst nach Ablauf der Ruhezeit verliehen. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nut-zungsrechts sind die Grabmale und diesonstigen Grabausstattungen zu entfernen.Wird diese Verpflichtung trotz schriftlicherAufforderung der Stadt innerhalb einer je-weils angemessenen Frist nicht erfüllt, sokann die Stadt die Grabmale und sonstigenGrabausstattungen im Wege der Ersatzvor-nahme nach dem Landesverwaltungsvoll-streckungsgesetz selbst entfernen; § 19 Abs.2 Satz 5 ist entsprechend anwendbar. DieStadt bewahrt diese Sachen drei Monate auf.(3) Bronzegussschrifttafeln und Grabtafelnwerden von der Friedhofsverwaltung oderderen Beauftragten entfernt. Die Nutzungs-berechtigten erhalten innerhalb einer gesetz-ten Frist von 3 Monaten die Möglichkeit, sichdiese anzueignen. (4) Die Friedhofsverwaltung ist nicht ver-pflichtet, Bronzegussschrifttafeln, Grabmaleund sonstige Grabausstattungen (ein-schließlich Grabbepflanzung) über dieseFrist hinaus zu verwahren.

VI. Herrichten und Pflege der Grabstätte§ 21 Allgemeines(1) Alle Grabstätten müssen der Würde desOrtes entsprechend hergerichtet und dau-ernd gepflegt werden. Verwelkte Blumenund Kränze sind von den Grabstätten zu ent-fernen und an den dafür vorgesehenen Plät-zen abzulagern.(2) Die Grabstätten dürfen nur mit solchenPflanzen bepflanzt werden, die andere Grab-stätten und die öffentlichen Anlagen nichtbeeinträchtigen.(3) Bäume und Sträucher, die über 1 m hochwachsen, sind nicht zugelassen. Die Stadtkann ungeeignete oder nicht in die Umge-bung passende Anpflanzungen untersagenoder deren Beseitigung anordnen. (4) Für das Herrichten und für die Pflege derGrabstätte hat der nach § 19 Abs. 1 Verant-wortliche zu sorgen. Die Verpflichtung er-lischt erst mit Ablauf der Ruhezeit bzw. desNutzungsrechts. Ausgenommen hiervon sindWahlrasengräber, Urnenwahlfamilienbaum-

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– Bestattungsgebührenordnung –§ 1 ErhebungsgrundsatzFür die Benutzung der städt. Bestattungs-einrichtungen und für Amtshandlungen aufdem Gebiet des Leichen- und Bestattungs-wesens werden Gebühren nach den folgen-den Bestimmungen erhoben.

§ 2 Gebührenschuldner(1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren istverpflichtet:1. Wer die Amtshandlung veranlasst oder inwessen Interesse sie vorgenommen wird.

2. Wer die Gebührenschuld der Stadt ge-genüber durch schriftliche Erklärung über-nommen hat oder für die Gebührenschuldeines anderen kraft Gesetzes haftet.

(2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühren istverpflichtet:1. Wer die Benutzung der Bestattungsein-richtungen beantragt.

2. Wer die Bestattungskosten zu tragen hat.(3) Mehrere Gebührenschuldner haften alsGesamtschuldner.

§ 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren(1) Die Gebührenschuld entsteht:a) bei Verwaltungsgebühren mit der Beendi-gung der Amtshandlung,

b) bei Benutzungsgebühren mit der Inan-spruchnahme der Bestattungseinrichtun-gen und bei Grabnutzungsgebühren mitder Verleihung des Grabnutzungsrechts.

(2) Die Verwaltungsgebühren werden mit derBekanntgabe der Gebührenfestsetzung anden Gebührenschuldner, Grabnutzungsge-bühren für Wahlgräber mit der Verleihungdes Nutzungsrechts, übrige Benutzungsge-bühren einen Monat nach Bekanntgabe derGebührenfestsetzung fällig.(3) Die Nutzungsrechte an Wahlgräbern wer-den durch Zahlung der festgesetzten Ge-bühr erworben.

§ 4 Billigkeitsmaßnahmen(1) Die Gebühren können auf Antrag ganzoder zum Teil erlassen werden, wenn der Ge-bührenschuldner durch die Einziehung in einewirtschaftliche Notlage geraten würde oderdie Einziehung eine unbillige Härte wäre.(2) Unter den gleichen Voraussetzungenkann die Festsetzung einer Gebühr unter-bleiben oder eine ermäßigte Gebühr festge-setzt werden.

§ 5 Verwaltungsgebühren(1) Die Gebühren betragen1. für die Zustimmung zur Aufstellung undVeränderung eines Grabmales 40,00 EUR

2. für die Genehmigung zur Ausgrabung vonGebeinen (Überreste von Verstorbenen)oder Aschenresten 50,00 EUR

(2) Die Satzung der Stadt Aulendorf über dieErhebung von Verwaltungsgebühren – Ver-waltungsgebührenordnung – in der jeweilsgültigen Fassung findet ergänzend entspre-chende Anwendung.

§ 6 BenutzungsgebührenEs werden erhoben:1. für die Bestattung1.1 von Personen vom vollendeten 10. Lebensjahr ab1.1.1 in Normallage 700,00 EUR1.1.2 in Tieflage 840,00 EUR1.2 von Personen bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 510,00 EUR

6 Aulendorf AktuellFreitag, 28. April 2017

VII. Benutzung der Leichenhalle§ 23 Benutzung der Aussegnungs- und Leichenhalle(1) Die Stadt Aulendorf stellt die Ausseg-nungshalle mit Aufbahrungsräumen für Ver-storbene bis zur Beisetzung und für die Trau-erfeierlichkeiten als öffentliche Einrichtungzur Verfügung.(2) In jedem Aufbahrungsraum darf nur eineverstorbene Person aufgebahrt werden,über Ausnahmen entscheidet die Friedhofs-verwaltung.(3) Verstorbene, die an einer ansteckendenKrankheit verstorben sind, sowie stark ver-weste oder entstellte Verstorbene sind infest verschlossenen Särgen in die Ausseg-nungshalle zu bringen. Eine Öffnung desSarges ist nur mit Erlaubnis der Friedhofs-verwaltung, unter Umständen im Einverneh-men mit dem Gesundheitsamt zulässig. Diebesonderen Anordnungen der Gesundheits-behörden für die Aufbewahrung von Leichensind zu befolgen.(4) Bei der Aufbahrung des Verstorbenen inder Aussegnungshalle sind die Wünsche derAngehörigen möglichst zu berücksichtigen.Das Ausschmücken der Aussegnungshalleist gestattet, soweit es der Würde des Ortesentspricht.(5) Besuche in der Aussegnungshalle vonSeiten der Angehörigen und Freunde sind inder Regel nur während der Tageszeit erlaubt.(6) Die Särge sind unmittelbar vor der Be-stattung zu schließen, soweit nicht ein frühe-rer Verschluss notwendig war.

VIII. Haftung, Ordnungswidrigkeiten§ 24 Obhut- und Überwachungspflicht,Haftung(1) Der Stadt obliegen keine über die Ver-kehrssicherungspflicht hinausgehenden Ob-huts- und Überwachungspflichten. Die Stadthaftet nicht für Schäden, die durch nichtsat-zungsgemäße Benutzung des Friedhofs,seiner Anlagen und Einrichtungen, durchdritte Personen oder durch Tiere entstehen.Im Übrigen haftet die Stadt nur bei Vorsatzund grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriftenüber Amtshaftung bleiben unberührt.(2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsbe-rechtigte haften für die schuldhaft verursachtenSchäden, die infolge einer unsachgemäßenoder den Vorschriften der Friedhofssatzung wi-dersprechenden Benutzung oder eines man-gelhaften Zustands der Grabstätten entstehen.Sie haben die Stadt von ErsatzansprüchenDritter freizustellen, die wegen solcher Schä-den geltend gemacht werden. Gehen derartigeSchäden auf mehrere Verfügungsberechtigteoder Nutzungsberechtigte zurück, so haftendiese als Gesamtschuldner. (3) Absatz 2 findet sinngemäß Anwendungauf die nach § 4 angemeldeten Gewerbetrei-benden, auch für deren Bedienstete.

§ 25 OrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrig im Sinne des § 49 Abs. 3 Nr.2 des Bestattungsgesetzes handelt, wer vor-sätzlich oder fahrlässig1. den Friedhof entgegen der Vorschrift des§ 2 betritt,2. entgegen § 3 Abs. 1 und 2 a) sich auf dem Friedhof nicht der Würde desOrtes entsprechend verhält oder die Wei-

sungen des Friedhofspersonals nicht be-folgt,

b) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt, c) während einer Bestattung oder einer Ge-denkfeier in der Nähe Arbeiten ausführt,

d) den Friedhof und seine Einrichtungen undAnlagen verunreinigt oder beschädigt sowieGrabstätten unberechtigterweise betritt,

e) Einfriedungen und Hecken übersteigt,f) Tiere mitbringt, ausgenommen Blinden-hunde,

g) Abraum und Abfälle außerhalb der dafürbestimmten Stellen ablagert,

h) Waren und gewerblichen Dienste anbietet, i) Druckschriften verteilt.3. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Fried-hof ohne Anmeldung ausübt (§ 4 Abs. 1),4. als Verfügungs- oder Nutzungsberechtigteroder als Gewerbetreibender Grabmale undsonstige Grabausstattungen ohne oder ab-weichend von der Genehmigung errichtet (§17 Abs. 1 und 3) oder entfernt (§ 20 Abs. 1),5. Grabmale und sonstige Grabausstattun-gen nicht in verkehrssicherem Zustand hält(§ 19 Abs. 1)

IX. Bestattungsgebühren§ 26 GebührenFür die Benutzung der Bestattungseinrich-tungen und für Amtshandlungen auf demGebiet des Leichen- und Bestattungswe-sens und sonstiger Dienstleistungen werdenGebühren nach der jeweils geltenden Be-stattungsgebührenordnung der Stadt Aulen-dorf erhoben.

X. Übergang- und Schlussvorschriften§ 27 Alte RechteDie vor dem In-Kraft-Treten dieser Fried-hofsordnung entstandenen Verfügungs- undNutzungsrechte, richten sich nach den bis-herigen Vorschriften.

§ 28 In-Kraft-Treten(1) Diese Friedhofsordnung tritt am Tage nachder öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die bisherige Friedhofs-ordnung vom 27.07.2009 außer Kraft.

Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Ver-fahrens- und Formvorschriften der Gemein-deordnung für Baden-Württemberg oderaufgrund der Gemeindeordnung beim Erlassder Satzung wird nach § 4 der Gemeinde-ordnung unbeachtlich, wenn sie nicht inner-halb eines Jahres seit Bekanntmachung derSatzung unter Bezeichnung des Sachver-halts, der die Verletzung begründen soll,schriftlich gegenüber der Gemeinde geltendgemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn dieVorschriften über die Öffentlichkeit der Sit-zung, die Genehmigung oder die Bekannt-machung der Satzung verletzt worden sind.

Aulendorf, den 24.04.2017Matthias Burth, Bürgermeister

Satzung über die Erhebung vonGebühren im BestattungswesenAufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg und der §§ 2, 11und 13 des Kommunalabgabengesetzes fürBaden-Württemberg hat der Gemeinderat am24.04.2017 folgende Satzung beschlossen:

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Netzwerk Oberschwaben GmbH und derDHBW Ravensburg.Am Samstag, 29. April 2017 wird die E-Er-fahrungstour beim 6. Energie- und Mobili-tätstag in Bad Waldsee eröffnet. Die Aktionund die beiden E-Autos werden im Rahmender Eröffnung um 10 Uhr vorgestellt. Am Donnerstag, 11. Mai 2017 findet das 1.REMO-Netzwerktreffen statt. Thema diesesersten Runden Tischs sind Praxistipps fürdie E-Erfahrungstour.Aktuelle Informationen erhalten Sie auch überden REMO-Newsletter, der mindestens vier-teljährlich erscheint. Eine Anmeldung ist aufder Startseite www.re-mo.org möglich. AlleNewsletter sind auch online einsehbar unterwww.re-mo.org/ueber-uns/newsletter-archiv Ansprechpartner der Geschäftsstelle: BerndReißmüller und Daniela Hohl, Tel. 07584 9237-180 oder -181 bzw. E-Mail: [email protected]

Maibaumstellen am Samstag, 29. April 2017

Bereits am kommenden Samstag wird indiesem Jahr auf dem Schlossplatz um 18.00Uhr der Maibaum aufgestellt. Es wird daraufhingewiesen, dass ab 15.30 Uhr im Bereichdes Schlossplatzes ein absolutes Haltever-bot besteht. Widerrechtlich abgestellte Fahr-zeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

1. Mai: Bitte keine SachbeschädigungAlljährlich wird die Nacht zum 1. Maifeiertagfür die unterschiedlichsten Aktionen von Kin-dern und Jugendlichen genutzt, um einemeher missverstandenen Brauchtum zu huldi-gen. Manchmal arten die Aktivitäten zu mehrals ärgerlichem Unfug und teils auch zu Sach-beschädigungen aus, bei denen die Betroffe-nen natürlich keinen Spaß mehr verstehen.Im Vorfeld wird daher aus gegebenem Anlassan die Vernunft appelliert und an die Auf-sichtspflicht der Eltern für ihre Kinder erinnert.Im Übrigen wird die Polizei in der Mainachtverstärkt Streifenfahrten durchführen. Sach-beschädigungen und nachfolgende Strafan-zeigen sollten daher tunlichst vermieden unddie Jugend entsprechend ermahnt werden.

Ordnungsamt

7Aulendorf Aktuell Freitag, 28. April 2017

1.3 von Tot- und Fehlgeborenen 370,00 EUR2. für die Beisetzung einer Urne 370,00 EUR3. für die Überlassung eines Reihengrabes (Einzelgrab)3.1 für Personen vom vollendeten 10. Lebensjahr ab 905,00 EUR3.2 für Personen bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 400,00 EUR4. für die Überlassung eines Urnengrabes4.1 für 15 Jahre 450,00 EUR4.2 für den erneuten Erwerb des Grabnut-zungsrechts pro Jahr; angefangene Jahrewerden voll gerechnet 30,00 EUR5. für die Überlassung eines Urnenwahlrasengrabes5.1 für 15 Jahre 450,00 EUR5.2 für den erneuten Erwerb des Grabnut-zungsrechts pro Jahr; angefangene Jahrewerden voll gerechnet 30,00 EUR5.3 Zuschlag für Rasenpflege pro Jahr 15,00 EUR6. für die Überlassung eines Urnenwahlge-meinschaftsbaumgrabes inclusive Grabmalfür die Anbringung der Namenstafel 6.1 für 15 Jahre 330,00 EUR6.2 für den erneuten Erwerb des Grabnut-zungsrechts pro Jahr; angefangene Jahrewerden voll gerechnet 22,00 EUR6.3 Zuschlag für Rasenpflege pro Jahr 13,00 EUR7. für die Überlassung eines Urnenwahlfamilienbaumgrabes7.1 für 15 Jahre für 8 Urnen inclusive Grabmal für die Anbringung der Namenstafeln 4.950,00 EUR7.2 für den erneuten Erwerb des Grabnut-zungsrechts pro Jahr; angefangene Jahrewerden voll gerechnet 175,00 EUR7.3 Zuschlag für Pflegeaufwand pro Jahr 90,00 EUR8. Anbringung einer Namenstafel8.1 an Grabmal für Urnenwahl -gemeinschaftsbaumgräber 240,00 EUR8.2 an Grabmal für Urnenwahl -familienbaumgräber 215,00 EUR9. für die Überlassung eines Wahlgrabes (Familiengrab)9.1 für 20 Jahre 2.140,00 EUR9.2 für den erneuten Erwerb des Grabnut-zungsrechts pro Jahr; angefangene Jahrewerden voll gerechnet 107,00 EUR10. für die Überlassung eines Wahlrasengrabes für 2 Personen für 20 Jahre 1.040,00 EUR10.1 für den erneuten Erwerb des Grabnut-zungsrechts pro Jahr; angefangene Jahrewerden voll gerechnet 52,00 EUR10.2 Zuschlag für Pflegeaufwand pro Jahr 50,00 EUR11. für die Überlassung eines Tiefgrabes für 2 Personen 11.1 für 20 Jahre 1.390,00 EUR11.2 für den erneuten Erwerb des Grabnut-zungsrechts pro Jahr; angefangene Jahrewerden voll gerechnet 69,50 EUR12. für die Herstellung12.1 des Grabsteinfundaments für ein Urnenwahlgrab 110,00 EUR12.2 der Grabeinfassung (Trittplatten) für ein12.2.1 Reihengrab 280,00 EUR12.2.2 Urnenwahlgrab 200,00 EUR12.2.3 Tiefgrab 390,00 EUR12.2.4 Wahlrasengrab 610,00 EUR

13. für die Benutzung13.1 der Aussegnungshalle 199,00 EUR13.2 des Aufbahrungsraumes mit Kühlein-richtung je angefangener Tag 88,00 EUR14. für sonstige Verrichtungen, z.B. Leichen-besorgung, Umbettung, Leichenöffnung,Grabräumungen, Kostenersatz nach Ar-beitszeitaufwand, Material und Fremdleis-tungen zuz. eines Zuschlags von 20 %

§ 7 InkrafttretenDiese Satzung tritt am Tage nach der öffentli-chen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitigtritt die Bestattungsgebührenordnung vom01.01.1984 mit allen Änderungen außer Kraft.

Hinweis:Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- undFormvorschriften der Gemeindeordnung fürBaden-Württemberg oder aufgrund der Ge-meindeordnung beim Erlass der Satzungwird nach § 4 der Gemeindeordnung unbe-achtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jah-res seit Bekanntmachung der Satzung unterBezeichnung des Sachverhalts, der die Ver-letzung begründen soll, schriftlich gegen-über der Gemeinde geltend gemacht wor-den ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriftenüber die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-nehmigung oder die Bekanntmachung derSatzung verletzt worden sind.

Aulendorf, den 24.04.2017Matthias Burth, Bürgermeister

Regionalentwicklung MittleresOberschwaben e. V. (REMO)Start der E-Erfahrungstour

Den 25 Gemeinden des Vereins Regional-entwicklung Mittleres Oberschwaben e. V.(REMO) stehen 1 Jahr lang zwei Elektroau-tos zur Verfügung. Starttermin ist am29.04.2017 in Bad Waldsee. Ab dann wer-den die E-Autos im Praxistest im Verwal-tungsalltag der Gemeinden eingesetzt. Getestet werden ein Elektro-PKW, ein Re-nault ZOE, und ein Elektro-VAN, ein NissaneNV200. Jede Gemeinde bekommt die E-Fahrzeuge je für 2 Wochen. In dem Zeitraumkönnen die Autos im verwaltungsinternenBetrieb eingesetzt werden, z. B. im Baube-triebshof oder für Kurierfahrten. Gleichzeitigsoll getestet werden, ob ein Carsharing-Mo-dell umsetzbar ist, bei dem das Auto nachDienstschluss an Vereine oder Privatperso-nen verliehen wird. Gesponsert wird dieFahrzeugmiete von Energiepark Hahnennest.Zur Ergebnissicherung und im Hinblick aufdie Übertragbarkeit auf andere Regionen,hat die Landesagentur e-mobil BW eine pro-jektbegleitende Studie beauftragt. Dabeiwerden die konkreten Erfahrungen sowohlder Fahrer der Elektroautos als auch von denGemeindeverwaltungen erhoben. Das LandBaden-Württemberg bewertet dadurch dieHerangehensweise der REMO-Gemeindenals Modellvorhaben zum kommunalen Ein-satz von Elektrofahrzeugen im ländlichenRaum. Durchgeführt wird die Studie von

Stadt informiert

Der vertrauensvolle Umgang mit Bade-gästen und den damit verbundenen Ta-geseinnahmen prägt die Tätigkeit der

Ferienaushilfenam Steegersee

die über die Sommermonate eingesetztsind.Wir suchen einsatzfreudige und verantwor-tungsbewusste Jugendliche ab 16 Jahren.Die Tätigkeit ist überwiegend dem Ein-gangsbereich und Kasse zugeordnet.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 12.Mai 2017 an das Hauptamt der Stadt Au-lendorf, Hauptstr. 35.

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8 Aulendorf AktuellFreitag, 28. April 2017

Gottesdienste St. MartinSamstag, 29. April 2017 10.00 Uhr Hl. Messe im Wohnpark18.00 Uhr Hl. Messe

Sonntag, 30. April 2017 – Erstkommunion9.00 Uhr Feier der Erstkommunion11.00 Uhr Hl. Messe 17.30 Uhr Dankandacht

Montag, 01. Mai 201717.00 Eröffnung des Maimonats bei derSchönstattkapelle danach Prozession zurPfarrkirche ca. 18.00 Hl. Messe

Dienstag. 02. Mai 2017 14 Uhr Hl. Messe in der Pfarrkirche für die Erst-kommunionkinder (Bitte Kollekte mitbringen!).

VeranstaltungenDas Dekanat Allgäu-Oberschwaben lädt ein:

„DER LIEBE RAUM GEBEN“ Gottesdienst für Paare

Im Wonnemonat Mai ein anderer Gottes-dienst für alle Verheirateten, Verlobten, Ver-liebten und alle, die Ihrer Liebe einen Raumgeben möchten. Ganz gleich, ob Sie einejunge Partnerschaft leben oder schon sehrlange verheiratet sind.Sie sind eingeladen mit Liedern, Gebeten,Schriftlesung und weiteren Elementen IhrerLiebe einen Raum zu geben. So wird es imGottesdienstablauf auch Raum und Zeit ge-ben für das Gebet und den Segen, den wirIhnen als (Ehe-) Paar gerne auf Wunsch ein-zeln zusprechen. Da die Liebe vor Konfessionsgrenzen be-kanntlich nicht Halt macht, ist es selbstver-ständlich, dass wir ökumenisch feiern. Musi-kalische Gestaltung mit dem Chor„Himmelstöne“ aus Wolfegg.Am Samstag, 06. Mai 2017 um 19.30 Uhrim Schönstatt-Zentrum Aulendorf.Keine Anmeldung erfolderlich!Im Anschluss an die Gottesdienstfeier gibtes Möglichkeit zur Begegnung bei Geträn-ken und Imbiss.

GottesdiensteEvangelische Thomaskirche

Sonntag, 30. April9.45 Uhr Abendmahlsgottesdienst (Prädi-kant Artur Bay/Weingarten) – Kinderkirche

Standesamt

Frau Waltraud Basaran, Aulendorf zum 80. GeburtstagFrau Irmgard Haase, Aulendorf

zum 90. GeburtstagHerrn Albert Steiger,

Aulendorf zum 80. Geburtstag

Wir gratulieren herzlich

Kirchen

Umgebung. Dazu werden Texte der bekann-ten Rundfunkpfarrerin Lucie Panzer aus ih-rem Lutherbuch „Der Herr Jesus, Dr. Martinund ich“ vorgetragen, die auf unterhaltsame,aber auch nachdenkliche Weise, einen Be-zug zu unserer heutigen Lebenswelt herstel-len. Die Gedanken Lucie Panzers beziehensich nicht nur auf den Weltfrieden, sondernauch auf den Frieden in unserer Gesellschaftoder in unseren Familien.Die Aussagen der Texte unterstreicht Mobilémit weiteren Liedern, die in einem Crossovervon Luthers „Die beste Zeit im Jahr ist mein“bis hin zu Bobby McFerrins „Don't worry, behappy“ reichen.Der Eintritt zu diesem Konzert ist frei, Spen-den sind willkommen. Mobilé tritt mit demselben Programm bereitsam Freitag, 5. Mai um 20 Uhr in der evange-lischen Stadtkirche in Weingarten auf.

VeranstaltungenDienstag, 2. Mai14.30 Uhr Seniorenkreis

„Ein bisschen (mehr) Frieden“ –Lieder und Texte zum Reformationsjubiläum

Das Gesangsensemble 'Mobilé' tritt mit sei-nem Programm zum Reformationsjubiläumam Sonntag, 7. Mai 2017 um 17 Uhr in derevangelischen Thomaskirche in Aulendorfauf. Das Konzert steht unter dem Motto „Einbisschen (mehr) Frieden“. Fünf Vertonungen des Lutherliedes „Verleihuns Frieden gnädiglich“ aus fünf Jahrhun-derten ziehen sich als roter Faden durch dasa-capella-Programm des zehnköpfigenChores aus Aulendorf, Bad Saulgau und

Gottesdienste Neuapostolische Kirche

Sonntags um 9.30 Uhr Donnerstags um 20.00 Uhr

Die Gottesdienste finden in unserer Kirchein Bad Saulgau in der Kramerstr. 12 statt!(Parkmöglichkeit auch auf dem Friedhofs-Parkplatz). Zu allen Gottesdiensten sindSie herzlich willkommen!Bei Fragen und für Mitfahrgelegenheit wen-den Sie sich bitte an den Gemeindevorste-her Jürgen Frank, Tel. 07525 – 921335Infos: www.nak-sued.de oder www.nak.org

Gottesdienste im Schönstatt-Zentrum

Heilige MesseSonntag um 10.00 Uhr Vortragssaal1. u. 3. Freitag um 19.00 Uhr Kapellchen

Anbetung vor dem AllerheiligstenSonntag von 14.00 – 17.00 Uhr2. Dienstag im Monat: 19.45 bis 20.45 Uhr2. u. 4. Freitag im Monat: 19.00 bis 20.00 Uhr

VeranstaltungDER LIEBE RAUM GEBEN

Ökumenischer Gottesdienst für PaareAm Samstag, 06. Mai 2017, 19.30 Uhr findetim Schönstatt-Zentrum Aulendorf ein Öku-

menischer Gottesdienst für Paare statt. Siesind eingeladen mit Liedern, Gebeten, Schrif-tenlesung und weiteren Elementen Ihrer Liebeeinen Raum zu geben. So wird es im Gottes-dienstablauf auch Raum und Zeit geben fürdas Gebet und den Segen, den wir Ihnen als(Ehe-)Paar gerne auf Wunsch einzeln zuspre-chen. Im Anschluss an die Gottesdienstfeiergibt es Möglichkeit zur Begegnung bei Ge-tränken und Imbiss. Information: Schönstatt-Zentrum Aulendorf, Email: [email protected], Tel. 07525/ 9234-0.

Segnung der Fahrer/innen mit ihren Motorrädern,

Motorrollern und FahrrädernAm Sonntag, den 07. Mai 2017 um 11.00Uhr findet im Schönstatt-Zentrum Aulendorfeine Segnung der Fahrer/innen mit Motorrä-dern, Motorrollern und Fahrrädern statt. Herz-liche Einladung auch zum Gottesdienst um10.00 Uhr. Um 12.00 Uhr besteht die Möglich-keit zum Mittagessen, dazu erbitten wir eineAnmeldung bis 2 Tage zuvor. Information undAnmeldung zum Mittagessen: Schönstatt-Zentrum Aulendorf, Email: [email protected], Tel. 07525/9234-0.

Beichtnachmittag – Heilwerdendurch das Sakrament der Beichte

Am Samstag, 13. Mai 2017 gibt es um 15.30Uhr einen Beichtnachmittag mit Impuls zum

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9Aulendorf Aktuell Freitag, 28. April 2017

von der Mostbäuerin die Obstanlagen,Most– und Schnapsherstellung erklären undbei einem anschließenden Vesper den Nach-mittag ausklingen.Eine Anmeldung ist hierfür erforderlich bisspätestens Dienstag, 2. Mai bei Alfred Ohlin-ger, Telefon 07525/1862.

SGA – Abteilung Tennis 1974 e.V.Deutschland spielt Tenniswird verschoben – Ersatzter-min wird bekannt gegeben

Die geplante Saisoneröffnung am 22.04.2017auf der Tennisanlage in Aulendorf musste lei-der aufgrund der widrigen Wetterverhältnisseverschoben werden. Es wird bereits um einenErsatztermin geschaut. Sobald dieser fest-steht, wird er in der Tagespresse veröffent-licht. Die Vorstandschaft

SG Aulendorf Fußball 1920 e.V.Spielberichte

24. Spieltag Bezirksliga Bodensee:SGA – SC Unterzeil-Reichenhofen2:1 (1:0)Die SG Aulendorf gewinnt gegen den Tabel-lendritten aus Unterzeil-Reichenhofen ver-dient mit 2:1. Dabei zeigte die „SteinbachTruppe“ der SGA über 90 Minuten eine guteLeistung und die Jungs der SGA boten demSC Unterzeil-Reichenhofen zu jeder MinuteParoli.Nach dem sich beide Mannschaften zu Be-ginn der Partie lange Zeit abtasteten setzteder Gast mit einem Pfostenschuss das ersteHighlight. Danach wurde die SGA allerdingshellwach und die Jungs um ihren an diesemTag sehr gut aufgelegten Janik Vogt spieltenimmer wieder zielstrebig nach vorne, aller-dings dauerte es bis zur 45.Minute ehe Lu-kas Steinhauser die 225 Zuschauer im Au-lendorfer Stadion jubeln ließ. Nach einer sehrschönen Kombinatian über mehrere Statio-nen bediente Andreas „ Bär“ Krenzler denbesser postierten Luke Steinhauser und derA Junior vollendete zum 1:0 Halbzeitstand.Nach der Pause zeigten dann auch die Gäs-te aus Unterzeil-Reichenhofen warum Sieauf dem dritten Tabellenplatz zu finden sindund die SGA musste die eine oder anderebrenzlige Situation überstehen. In der 60.Spielminute glichen die Gäste aus und zwardurch Chris Widler, der mit einem überlegtenLupfer dem ansonsten sehr gut haltendenSGA Goalie Sebastian Ludwig keine Chanceließ. Allerdings ließ sich eine selbstbewussteSGA auch von diesem Rückschlag nicht ausder Ruhe bringen und in der 78. Minute ließAndreas Maucher die SGA Fangemeinde er-neut jubeln. Nach einem butterweich getre-tenen Freistoß von Alexander Allgäuer köpf-te Andreas Maucher das Spielgerät zumvielumjubelten 2:1 Siegtreffer der SG Aulen-dorf über die Linie. Mit diesem erneutenHeimsieg hat die SGA nun den Anschluss andie Nichtabstiegsplätze hergestellt.

Nähere Informationen an unserem Info-Stand Vorort sowie unter: www.steege-freunde.de oder Facebook: https://www.fa-cebook.com/steegefreunde

PSV Aulendorf e.V.Frühlingsfest

Auf frühlingshaftes Wetterhoffen die Mitglieder des PSV Aulendorf am1. Mai. Doch ob Sonnenschein oder Regen:Pferdefreunde und Interessierte sind an die-sem Tag herzlich eingeladen, einige ab-wechslungsreiche Stunden auf dem Ro-chushof in Wallenreute zu verbringen.Der Tag beginnt um 10.30 Uhr mit einemWeißwurstfrühstück. Für Kinder gibt es Po-nyreiten, Trampolinspringen und ein ab-wechslungsreiches Programm, das die Akti-ven des Vereins gestalten.Ab 13 Uhr präsentieren die Vereinsmitglie-der ihr Können in einem bunten Schaupro-gramm. Bei schlechtem Wetter findet dieVeranstaltung in der Reithalle statt. Für dasleibliche Wohl ist auch über Mittag und zumKaffee bestens gesorgt.Wallenreute liegt direkt am Radweg zwi-schen Aulendorf und Reute – ein Abstecher,der sich auch für Wanderer und Radler lohnt!

GRÜNEN Kreistagsfraktion: Abfallentsorgung im Land-kreis und Veränderungen

Die Mitglieder des Kreistags Ravensburg vonBündnis 90/ Die Grünen laden zur öffentli-chen Fraktionssitzung ein. Im Mittelpunktstehen aktuelle Themen des Landkreises.Der Grüne Kreisrat Bruno Sing wird in das The-ma Abfallentsorgung und mögliche Verände-rungen in den Städten und Gemeinden desLandkreises einführen. Anschließend erfolgteine offene Diskussion. Moderiert wird derAbend von der Fraktionsvorsitzende der Kreis-tags-Grünen, Liv Pfluger aus Ravensburg.Die Veranstaltung findet am 27. April 2017ab 19.00 Uhr im Gasthaus Mohren in Leut-kirch statt.Infos und Mitfahrgelegenheit: Tel. 01 73/6 4546 73 oder [email protected]

Jahrgang 1941Fahrt zum Mostbauer

Die Jahrgänger 1941 mit ihren Schulkamera-den unternehmen am Mittwoch, 10. Mai eineFahrt zum Mostbauer nach Bad Waldsee.Die Teilnehmer treffen sich um 13.30 Uhr aufdem Schlossplatz zur Bildung von Fahrge-meinschaften. Den Nachmittag verbringendie Jahrgänger bei einer zweistündigenRundfahrt mit dem Mostzügle, lassen sich

Vereine & Institutionen

heilenden Sakrament der Beichte – Heilwer-den… im Schönstatt-Zentrum Aulendorf, da-nach stille Zeit. Zeit für innere Erneuerung,Beichtgespräche mit Empfang des Beichtsa-kramentes, Zeit für Ruhe in Natur, meditativeZeit im Heiligtum… Um 18.00 Uhr wollen wirdiese Gnadenzeit in eine Hl. Messe einmün-den lassen. Information: Schönstatt-ZentrumAulendorf, Email: [email protected], Tel. 07525/9234-0. Anmeldung,wenn möglich erwünscht.

Narrenzunft Schindelbach-Zollenreute e.V.

Mit vereinten Kräften –Maibaum stellen 2017

Der Winter hat ein Ende und wir begrüßenden Frühling mit dem Maibaumstellen. ZumMaibaumstellen am So. 30.04.17 um 18:30Uhr ist jeder ganz herzlich eingeladen.Traditionell wird das Maibaumstellen von derNarrenzunft in Zollenreute am Dorfgemein-schaftshaus veranstaltet. Nach altemBrauch, mit reiner Muskelkraft der Männer,nur unter Zuhilfenahme von „Schwalben“,wird der schwere und schön geschmückteBaum gestellt. Der Musikverein Blönried-Zol-lenreute unterstützt die Baumsteller bei ih-rem schweren Unterfangen. Als Höhepunktfür die Kinder wird von der Familie Schwalb(s’Ponyhöfle) Ponyreiten angeboten.Beim gemütlichen Beisammensein und gu-ter Verpflegung lassen wir den Tag im Dorf-gemeinschaftshaus ausklingen.Alle freiwilligen und erprobten Helfer treffensich bereits um 18.15 Uhr zur Besprechungdurch den Stellmeister. Wir zählen auf Euch!Und hoffen auf die Unterstützung von der Frei-weilligen Feuerwehr und vom Ortschaftsratvon Zollenreute. Ein herzliches Vergeltsgott!www.narrenzunft-zollenreute.de

Wohin am 1. Mai 2017? Ganz klar: Ab 11:30 Uhr zum Fa-milien- Spiele & Spaßtag der

Steege-Freunde Aulendorf e.V. an denSteeger See Aulendorf!In traumhafter Atmosphäre erwartet Sie:leckeres vom Grill, Cocktails für Groß & Klein,diverse Biere und Getränke, Kaffee & haus-gemachte Kuchen und selbstverständlichauch die beliebten Pizzen von Onkel Duran.Spiele & Unterhaltung für alle Altersklassen:Musik der EinMannBand2 (Schussenpowermeets Herkommer-Live)Offizieller Einweihungssprung vom neuenDreierle, Rundfahrten mit dem Steege-Bähnle, Mini-Cart-Bahn, Spielstationen, Bo-genschießen, Kinderschminken, Figuren-theater und ein Steege-Quiz und das allesbei freiem Eintritt!Die Veranstaltung findet bei jedem Wetterstatt und endet gegen 17:00 Uhr.Änderungen beim Spieleangebot wetterbe-dingt vorbehalten.

Veranstaltungen

Page 10: Frühlingsfest des PSV Aulendorf...Frühlingsfest des PSV Aulendorf am Montag, 1. Mai 2017 Der Tag beginnt um 10.30 Uhr mit einem Weißwurstfrüh - stück. Für Kinder gibt es Ponyreiten,

im Sommer 2017 eine komplette Dachsanie-rung durchgeführt wird. Es folgten die jeweiligen Berichte der Abtei-lungsleiter. Für die Schützen berichtete Ed-win Adelsbach, bei der Abteilung Snow&Fun hatte Robert Kohler das Wort und für dieKegler sprach Oliver Lämmle. Im Anschlusstrug Sandra Spieß den Kassenbericht vor. Ihrbestätigten die Kassenprüfer Günther Kie-ferle und Dieter Schulz eine fehlerlose undordentliche Kassenführung. Somit kam esdann zur Entlastung der Vorstandschaft, dievon Hans-Peter Müller durchgeführt wurdeund einstimmig erfolgte. Außerhalb des ei-gentlichen Turnus galt es einen neuen Sport-wart und einen neuen Kassier zu wählen.Hier konnte während der Versammlung keinErgebnis erzielt werden, somit bleiben dieseÄmter vorerst unbesetzt. Der 1. Vorsitzendegab an, sich hier schnellstens mit dem Restder Vorstandschaft zu beraten. Es schlossen sich die Ehrungen an, die vomMitgliedswart Wolfgang Mahler zusammenmit dem 3. Vorsitzenden Volker Sauterdurchgeführt wurden. Für 40. Jahre wurdenunter andrem Josef Funk und Elfriede Son-nenmoser geehrt, die unter Applaus ihreAuszeichnungen annahmen. Der 1. Vorsit-zende beendete die Versammlung unddankte den anwesenden Mitgliedern für ihrErscheinen und den Vorstandsmitgliedernfür ihre gute Zusammenarbeit.

U18-Länderspiel CZE – GER627 Kegel in Tschechien:

Lukas Funk löst das WM-TicketZum letzten Länderspiel vor der Weltmeister-schaft, die im Mai im badischen Dettenheimstattfindet, reiste die Kegel-Nationalmann-schaft der U18 ins tschechische Dobrany,südlich von Pilsen. Der Aulendorfer LukasFunk zeigte in seinem zweiten Länderspieleine hervorragende Leistung und wurde mitder Nominierung für den WM-Kader belohnt.Das Länderspiel in Tschechien diente denNationaltrainern als letzte Standortbestim-mung für die U18-WM bzw. den U14-Einzel-Weltcup. Neben der U18-Mannschaft war inDobrany daher der U14-Spieler Silvan Mei-nunger aus dem thüringischen Harras mit vonder Partie, der in diesem Jahr Deutschlandbeim Einzel-Weltcup vertreten wird. Gemein-sam mit dem Rudolstädter Daniel Barth eröff-nete er als Startduo das Länderspiel. Meinun-ger bezwang seinen Gegner klar mit 561:499Kegeln. Ebenso überlegen gestaltete Barthsein Duell und gab mit einer starken Leistungseinem Gegner mit 627:562 Kegeln dasNachsehen. Das zweite Paar bildeten derSingener Moritz Walz und Lukas Funk vomESV Aulendorf. Walz stellte mit 591 Kegelnseine Bestleistung ein und hatte am Ende 26Kegel mehr als sein Gegner. Lukas Funk star-tete fulminant und brachte auf der erstenBahn 174 Kegel zu Fall. Im weiteren Verlauferzielte er 142, 163 und 148 Kegel, so dassdas Zählwerk nach 120 Wurf bei 627 Kegelnstehen blieb – eine tolle Leistung. Er hatte da-mit seinen Gegner um 25 Kegel besiegt undletztlich das zweitbeste deutsche Ergebniserzielt. Im dritten Paar gingen Lucas Dietze

aus Freital und Johannes Leserer aus Tögingauf die Bahnen. Dietze erzielte 593 Kegel,musste jedoch die Überlegenheit seines Geg-ners anerkennen, der mit 641 Kegeln den Ta-gesbestwert erzielte. Leserer unterlag knappmit 580:585 Kegeln. Zum Schluss waren nunSimon Axthelm aus Rudolstadt und der Den-kendorfer Tim Brachtel an der Reihe. Brachtelgelang das beste deutsche Ergebnis und erbezwang seinen Gegner mit 631:579 Kegeln.Axthelm überspielte ebenfalls die 600er-Mar-ke und gewann mit 612:574 Kegeln. In dieLänderspielwertung kamen die vier bestenErgebnisse. Deutschland siegte demnach mit2497:2407 Kegeln. Spannend wurde es nachder Partie, als es an die Verkündung des WM-Kaders ging. Simon Axthelm wurde von denTrainern nicht für die WM berücksichtigt, sodass der deutsche U18-Kader für die diesjäh-rige WM aus folgenden sechs Spielern be-steht: Daniel Barth (Siemens Rudolstadt), TimBrachtel (TSV Denkendorf), Lucas Dietze(KSV Freital), Lukas Funk (ESV Aulendorf), Jo-hannes Leserer (SKC Töging) und MoritzWalz (KV Singen).

Für die WM nominiert: Lukas Funk vom ESVAulendorf

Schmidt und Mahler sind Bezirksmeister!

Bezirk Oberschwaben-Zollern. Bei den Be-zirksmeisterschaften Oberschwaben-Zollernkonnten die Kegler des ESV Aulendorf wie-der einige Erfolge erzielen. Dabei sind in die-sem Jahr vor allem die Damen besonders er-folgreich. Veronika Mahler und Julia Schmidtsicherten sich den Titel in ihren jeweiligenKlassen. Neben den zwei Siegerinnen konn-ten sich mit jeweils Silber Kathrin Magel undInge Hartmann noch zwei weitere Spielerin-nen für die Württembergischen qualifizieren. Stefanie Bautz startete für den ESV bei denFrauen. Mit einem sehr guten Ergebnis von544 Kegeln konnte sie sich im Vorlauf in Hat-tenburg als zweitbeste für den Finaltag inFriedrichshafen qualifizieren. In der dortigenK.O. Runde musste sie sich jedoch mit 537Kegeln und einem 2:2 um knappe acht Kegelgeschlagen geben. Trotz guten Leistungenendete der Wettbewerb für Bautz nach demersten Duell mit dem fünften Platz. Auch bei den Männern lief es in diesem Jahrnicht so rund für den ESV. Nur zwei Herrendes Vereins nahmen teil. Christoph Lämmlekonnte mit 521 Kegeln den Vorlauf in Bergleider nicht überstehen und landete auf Platz14. Teamkollege Pascal Winkler konnte sich

10 Aulendorf AktuellFreitag, 28. April 2017

Es spielten: Sebastian Ludwig, Patrick Moll,Jens Klein, Fabian Madlener, Patrick Demmer,Alexander Allgäuer, Janik Vogt, Andreas Mau-cher, Andreas Stöckler, Andreas Krenzler, Lu-kas Steinhauser, Ramazan Ugur, Dan Ka-chold, Daniel Thomas, Dennis Traub. Tore: 1:0Lukas Steinhauser, 2:1 Andreas Maucher. (ws)

Die Damen der SG Aulendorf empfangenden TSV EschachNachdem die Damen am vergangenen Mitt-woch leider im Pokalhalbfinale gegen Berga-treute eine bittere 0:1 Niederlage einsteckenmussten, galt es dies nun wegzustecken undsich voll und ganz auf die Bezirksliga zu kon-zentrieren. Die SGA hatte noch eine Rech-nung aus der Vorrunde gegen den TSVEschach offen, doch das Heimspiel wurdewie erwartet ein schweres und zähes Spiel.Die erste Halbzeit war sehr ausgeglichen undfand hauptsächlich im Mittelfeld statt. Seitensder SGA war es eine sehr schwache Anfangs-phase und die Damen hatten sehr damit zukämpfen die einfachen Pässe an die Mitspie-lerin zu bekommen. Mitte der ersten Halbzeithatte die SGA dann großes Glück als dieGäste nach einem guten Angriff nur den Pfos-ten trafen. Quasi im Gegenzug setzte MeliBaur nach einer Ecke den Nachschuss an dieLatte. Mit diesen beiden Aluminiumtrefferngingen beide Mannschaften in die Halbzeit-pause. Nach Wiederanpfiff legte die SGA nunrichtig los und man merkte, dass sie gewilltwar, dieses verfahrene Spiel für sich zu ent-scheiden. Doch schon in der 52.Minute kamder Dämpfer, als nach einem Eckball der Ab-praller vor den Füßen der Gäste landete unddiese mit einem satten Schuss mit 0:1 in Füh-rung gingen. Doch die Antwort der SGA kamsofort im Anschluss, nach einer Hereingabevon Meli Baur nahm sich Jana Storbel einHerz und traf aus rund 20 Metern zum Aus-gleich. Das war wie ein Wachmacher und dieSGA zeigte nun, dass sie sehr gefährlich nachvorne Spielen konnte. Leider wurden vielesehr gute Chancen nicht genutzt und so bliebes trotz des hohen Druckes auf die Gäste biszur 84. Minute beim 1:1. In der 84.Minutewurde Jana Strobel von Maria Stauß perfektbedient und lupfte den Ball über die Torspie-lerin zum 2:1 Führungstreffer. Dieser schöneTreffer war das Highlight des Tages und soblieb es bei einem nicht unverdienten, aberdurchaus schwer erkämpften 2:1 Heimsiegfür die SG Aulendorf.Es spielten: Dorina Broede, Isabel Guß-mann, Anna Müller, Laura Baur, Tina Rist,Maria Stauß, Carina Gußmann, Dilara Gün-dogdu, Melanie Baur, Sabrina Schmid, JanaStrobel, Nina Schösser, Sandra Kindler, Jen-ny Börner, Sabine Fetsch und Birte Butter

ESV Aulendorfs 1928 e.V.Jahreshauptversammlung

Am 19. April fand die Jahreshauptversamm-lung des ESV Aulendorf statt. Nach ein paarWorten der Begrüßung, gab der 1. Vorsitzen-de Marco Schmidt einen kurzen Bericht.Hauptthema war hier vor allem die Gestal-tung der Sportgaststätte, die durch die ver-gangen Gartenarbeiten erheblich voran ge-bracht wurde. Schmidt wies daraufhin, dass

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mit einem fünften Platz bei 566 Kegeln fürdie Endrunde qualifizieren. In Friedrichsha-fen musste er sich nach seinem ersten Duellmit nur 536 Kegeln leider schon aus demWettkampf verabschieden. Winkler landeteauf dem sechsten Platz.Bei den U23 Juniorinnen starteten KathrinMagel und Julia Schmidt für den ESV. BeimVorlauf in Friedrichshafen konnte sich Magelmit 542 Kegeln als Erste qualifizieren. JuliaSchmidt landete in der Qualifikation mit 525Kegeln auf einem vorläufigen zweiten Platz.Im Finaltag in Gerbertshaus-Kehlen wech-selten die Aulendorfer Spielerinnen die Plät-ze. Mit 533 Kegeln konnte sich Julia Schmidtden Titel vor Kathrin Magel mit 512 Kegelnsichern. Beide qualifizierten sich somit auchfür die Württembergischen Meisterschaften. Bei den Seniorinnen A konnte der ESV seinezweite Bezirksmeisterin feiern: VeronikaMahler sicherte sich nach dem Vorlauf in Ba-lingen mit 536 Kegeln einen guten Vor-sprung, den sie im Finale in Hattenburg mit522 Kegeln ohne Probleme verteidigte. So-mit verteidigt sie ihren Titel vom letzten Jahrund qualifiziert sich abermals für die Würt-tembergischen Meisterschaften. Bei den Senioren A mischte seitens der Au-lendorfer Roland Allgaier mit. Mit 538 Kegelnin Balingen landete er im Vorlauf auf demvierten Platz. In Hattenburg musste er nacheinem Endlauf von 483 Kegel drei Ränge ab-geben, was ihm letztlich einen siebten Platzeinbrachte.Inge Hartmann trat bei den Seniorinnen B inBalingen an. Mit 505 Kegeln war sie nachdem Vorlauf Dritte. Im Endlauf konnte siesich in Hattenburg mit 481 Kegeln noch ei-nen Platz weiter nach oben kämpfen undlandete auf dem zweiten Platz. Mit diesemErfolg sicherte sie sich eine Teilnahme beiden Württembergischen Meisterschaften. Josef Bautz war der einzige Aulendorfer Teil-nehmer bei den Senioren B. Mit 485 Kegelnüberstand er den Vorlauf als Siebter. Im End-lauf konnte er mit 503 Kegeln seine Leistungnoch einmal steigern, doch leider reichte esnicht, um Plätze gut zu machen. Josef Bautzerzielte so einen guten siebten Platz.Josef Funk, der Aulendorfer Mann bei denSenioren C erspielte sich im Vorlauf mit 513Kegeln einen knappen dritten Platz. Er hieltseine Position nach 467 Kegeln im Endlaufund sicherte sich so Bronze. 17 Kegel trenn-ten ihn vom zweiten Platz und der Qualifika-tion zu den Württembergischen.Und nun zum Schluss zu der offenen Klasseder Frauen. Hier traten Monika Schäfer undHelga Mundt für den ESV an. Nach dem Vor-lauf in Gerbertshaus-Kehlen qualifizierte sichSchäfer als Dritte mit einem Ergebnis von499 Kegeln. Helga Mundt landete mit 486Kegeln auf einem vorläufigen sechstenPlatz. Im Finaltag konnten beide Plätze gutmachen. Mit 506 Kegeln kämpfte sich Schä-fer auf den zweiten Platz vor, währendMundt mit 487 Kegeln ganze drei Plätze gutmachte und sich so als Drittplatzierte eben-falls auf das Treppchen begeben konnte.Leider gibt es in der Offenen Klasse keinenweiterführenden Wettbewerb, ansonstenhätten die beiden Aulendorferinnen hier guteKarten gehabt.

11Aulendorf Aktuell Freitag, 28. April 2017

Fußball beim SC BlönriedSpielberichte

Frauen 1 gewinnen in EnnahofenBSV Ennahofen – SC Blönried 0:4 (0:1)Tore: Sabrina Gentner(2), Tanja Hugger, Jas-min Eisele. Es spielten: Leonie Braitsch,Amelie Weber, Janina Demmer, Lena Zim-mermann, Anja Pfender, Rebecca Eisele, Ja-nika Heimpel, Sabrina Gentner, Tanja Hug-ger, Jasmin Eisele, Franziska Schwarz, JuliaHeitele, Klara Kegler, Ann-Kathrin Scham.Beim Gastspiel in Ennahofen konnten unse-re Frauen nach etwa zehn Minuten die Kon-trolle im Spiel übernehmen. Allerdings konn-ten zunächst keine zwingendenMöglichkeiten erspielt werden, da Ennah-ofen immer im letzten Moment klären konn-te. Erst nach 33 Minuten gelang Tanja Hug-ger mit einem fulminanten Distanzschuss dieFührung. Bis zur Pause passierte nicht mehrviel. Nach der Pause konnte man den Gast-geber in die eigene Hälfte drängen. Zu-nächst wurden noch zwei ganz dicke Mög-lichkeiten vergeben. Nach 66 Minutenkonnte sich Sabrina Gentner über links denBall erkämpfen, den Querpass drückte Jas-min Eisele über die Linie. Nun spielten unse-re Frauen befreiter auf und konnten in derSchlussphase durch Sabrina Gentner nochzwei Treffer nachlegen.

Frauen 2 verlieren nach FührungSGM Munderkingen – SC Bl. II 2:1 (0:1)Tor: Saskia Fischer. Es spielten: Jule Weiß,Marie Fischer, Nicole Unger, Selina Weber,Nadine Eisele, Jessica Weber, Sandra Dai-ber, Teresa Wurth, Natalie Hampp, Elke Wä-scher, Simone Schwarz, Michelle Weber,Saskia Fischer, Jana Rehm.Beide Mannschaften konnten sich in der ers-ten Halbzeit zunächst keine Vorteile erarbei-ten. Zwar hatte Munderkingen die etwasbessere Spielanlage, unsere Frauen konntenaber geschickt verteidigen. Vorne nahm sichSaskia Fischer nach 28 Minuten ein Herzund hämmerte den Ball aus 30 Metern in dieMaschen. Nach der Pause sah man denGastgebern den größeren Willen deutlich anund sie konnten bereits nach 52 Minutenden Ausgleich erzielen, welcher allerdingsstark abseitsverdächtig zustande kam. Nachund nach verflachte die Partie und mankonnte sich schon auf einen Punktgewinneinstellen, als Munderkingen in der 81. Minu-te doch noch der Siegtreffer gelang.

B-Juniorinnen verlieren beim TabellenführerSGM Aitrach – SC Blönried 6:1 (3:1)Tor: Sina Braitsch. Es spielten: Tabea Heilig,Jana Kühnel, Lara Gnann, Patricia Zipfel, Te-resa Schmid, Rebecca Schmid, Elena Gru-ber, Julia Wurth, Sofie Heiß, Lisa Hinderho-fer, Hanna Ailinger, Sina Braitsch, SelinaSchmid, Darleen Al-Haddad.Bereits nach 11 Minuten stand es 3:1 für Ai-trach. Zunächst hatte Aitrach nach zweiStandardsituationen zwei schnelle Tore er-zielt. Sina Braitsch konnte anschließend eineschöne Kombination mit dem Anschlusstref-fer abschließen. Kurz darauf fiel gar der drit-te Treffer für Aitrach. In der Folge konnteman die Partie lange Zeit offen gestalten undhatte auch ein paar ganz gute Möglichkei-

ten, wieder heranzukommen. Der An-schlusstreffer wollte aber nicht gelingen. AlsAitrach Treffer Nummer vier erzielen konnte,war die Entscheidung gefallen. Unsere Mä-dels mussten in den Schlussminuten zweiweitere Treffer hinnehmen

C-Juniorinnen ziehen ins Finale einSGM Öpfingen – SC Blönried 3:8 (1:4)Tore: Sophia Bertel(4), Sina Braitsch(2), Han-na Ailinger, India Buck. Es spielten: LeonieBitterwolf, Jasmin Boll-Kugler, Patricia Zipfel,Hanna Ailinger, Sophia Bertel, Lara Heydt,Sina Braitsch, India Buck, Chiara Rehm.Unsere Mädels konnten bereits nach 3 Mi-nuten die Führung erzielen, Sina Braitschschloss überlegt ab. Öpfingen erzielte denAusgleich. Sophia Bertel konnte aber nochvor der Pause mit einem Hattrick für eine be-ruhigende Führung sorgen. Zwar gelang Öp-fingen gleich nach der Pause der zweite Tref-fer, Sophia Bertel und India Buck konntenmit weiteren Toren antworten. Hanna Ailingermit einem Distanzschuss und Sina Braitschmit einem Abstaubertor sorgten für den Ent-stand. Mit diesem Sieg zieht man ins Pokal-finale ein, welches am Montag, den 1. Mai inUnlingen gespielt wird.

Herren mit Arbeitssieg SGM Bl./Eb. – SV Ennetach 2:1 (2:1)Tore: Marc Doehring, Michael Blaser. Esspielten: Jens Ailinger, Patrick Gentner, Si-mon Gabriel, Andreas Stohr, Linus Weiß, Da-niel Zinser, Lorenz Weiß, Fabian Müller, MarcDoehring, Fabian Weiß, Moritz Weiß, SamuelMaier, Tjeripo Karuaihe, Michael Blaser, Lu-kas Rehm.Marc Doehring besorgte schon nach 4 Minu-ten die frühe Führung. Unsere Jungs mach-ten weiterhin ordentlich Druck, ließen aberklarste Einschussmöglichkeiten liegen. En-netach kam nach 17 Minuten zum zu diesemZeitpunkt überraschenden Ausgleich, JanikSpeh verwandelte einen Strafstoß. UnsereJungs konnten aber antworten. Michael Bla-ser schloss eine tolle Kombination mit der er-neuten Führung ab. Bis zur Pause versäum-ten es unsere Jungs, die Führung noch höherauszubauen. In der zweiten Halbzeit konntenunsere Jungs nicht mehr richtig in die Partiefinden. Ennetach kam mächtig auf, ließ aberleichtfertig viele Möglichkeiten aus. GegenEnde der Partei hatten unsere Jungs dannnoch mehrere Kontermöglichkeiten, welcheaber nicht gut ausgespielt wurden, weshalbes letztlich beim knappen Sieg blieb.

Die Reserve gewann ihr Heimspiel gegenersatzgeschwächte Gäste deutlich mit 5:1.Die Tore in der einseitigen Partie erzieltenDominik Stadler(2), Florian Birkenmaier, Tje-ripo Karuaihe und Jan Pfundstein.

A-Junioren erkämpfen sich UnentschiedenSGM Ebersbach – SGM Ablachtal 3:3 (0:2)Tore: Andre Rosenberger, Stefan Gabriel,Konrad Weiß. Mit drei B-Juniorenspielern in der Startauf-stellung und zwei weiteren auf der Bankmusste die A-Junioren wegen dem Fehlensämtlicher Abiturienten gegen die SGM Ab-lachtal antreten. Alle 5 zeigten eine starkeLeistung. Zu Beginn hatte unser Team mehrSpielanteile. Nico Gresser vergab eine guteChance zur Führung. Dann erzielte Mengen

Page 12: Frühlingsfest des PSV Aulendorf...Frühlingsfest des PSV Aulendorf am Montag, 1. Mai 2017 Der Tag beginnt um 10.30 Uhr mit einem Weißwurstfrüh - stück. Für Kinder gibt es Ponyreiten,

mit dem ersten Torschuss das 0:1 und nacheinem Abwehrfehler sogar das 0:2. Eine Mi-nute vor der Pause scheiterte unser Spiel-führer Marius Müller mit einem Elfmeter amPfosten. Trotz des Rückstandes kämpftedas ganze Team weiter auf den Anschluss-treffer und wurde auch belohnt. Nach einemgelungenen Spielzug über die rechte Seiteerzielte Andre Rosenberger das 1:2. DerAusgleich durch Stefan Gabriel wurde eben-falls toll herausgespielt. Konrad Weiß gelangnach einer Ecke per Kopf das 3:2. Leider er-zielte der Gegner in der letzten Minute nochden Ausgleich mit einem Elfmeter.

B-Junioren gewinnen HeimspielSGM Eb. – SGM Dettingen II 6:1 (3:0)Tore: Fabian Rauch(3), Dominik Halder(2), Ni-klas Gentner. Es spielten: C. Zipfel, L. Blaser,N. Gentner, F. Gabriel, M. Schmid, D. Halder,F. Heydt, F. Rauch, L. Strobel, L. Gessler, N.Steinhauser, P. Gussmann, M. Burger.Beim ersten Heimspiel in Blönried zeigtensich unsere Jungs sehr selbstbewusst, Do-minik Halder konnte bereits nach 4 Minutendas erste Mal einnetzen. Fabian Rauchkonnte mit zwei weiteren Toren die Führungbis zur Halbzeit weiter ausbauen. Nach derPause gelang Dominik Halder der vierte Tref-fer. In der Folge taten beide Mannschaftennur das Nötigste. Erst nach dem Anschluss-treffer der Gäste wachten unsere Jungsnochmals auf. Zunächst konnte Niklas Gent-ner den Ball in die Maschen setzen, denSchlusspunkt setzte dann Fabian Rauch mitseinem dritten Treffer an diesem Tag.

Vorschau auf Freitag, den 28.04.2017:C-Juniorinnen: SCB – SV Uttenweiler (17 Uhr)

Vorschau auf Samstag, den 29.04.2017:Bambini: Spieltag in Dürmentingen (ab 9:40 Uhr)F-Junioren: Spieltag in Dürmentingen (ab 11:30 Uhr)E-Junioren: SGM Ölkofen – SGBE (13:15 Uhr)D-Junioren: SGM Laiz II – SGBE (14:15 Uhr)D-Juniorinnen: SV Deuchelried – SCB (14:15 Uhr)C-Junioren: SGBE – SGM Sig’dorf II (15:30 Uhr)B-Juniorinnen: SCB – FC Scheidegg (17 Uhr)Frauen 1 + 2: SCB I – SCB II (18:30 Uhr)

Vorschau auf Sonntag, den 30.04.2017:B-Junioren: KSC Ehingen – SGBE (11 Uhr)Herren 2: TSV Gammertingen – SGBE (13:15 Uhr)Herren 1: TSV Gammertingen – SGBE (15 Uhr)

Vorschau auf Dienstag, den 02.05.2017:Herren II: SGBE – SC Türk. Bad Saulgau (19 Uhr, in Ebersbach)

Vorschau auf Donnerstag, den 04.05.2017:Herren I: SGBE – SC Türk. Bad Saulgau (18:45 Uhr, in Ebersbach)

Radexpress Oberschwabenzuggelt wieder los

Erste Saisonfahrt am 30. April nach BadWurzach. Die Winterpause ist vorüber – nun starten siewieder: die beiden Radexpress Oberschwa-

Informationen

12 Aulendorf AktuellFreitag, 28. April 2017

ben Linien 752 und 754 sind ab Ende Aprilwieder auf einst stillgelegten Schienenstre-cken unterwegs. Die beiden ersten Fahrtenbringen Ausflügler nach Bad Wurzach, wodie große Eröffnung von Klosterplatz & MariaRosengarten gefeiert wird. In Richtung Pful-lendorf geht es dann erstmals am Sonntag,den 7. Mai. Ab sofort: Verkehrstage, Fahrpläne und Ver-anstaltungstipps unter www.radexpress-oberschwaben.de sowie in der druckfri-schen Faltkarte.Nach dem Motto „Radeln – Wandern – Ge-nießen“ bringen die beiden Freizeitlinien seiteinigen Jahren viele Fahrgäste zu bezau-bernden Kurstädten und Gemeinden ent-lang der Bahnstrecken zwischen Aulendorfund Pfullendorf sowie Aulendorf und BadWurzach. Auch Naturliebhaber und Aktivekommen auf ihre Kosten. So befindet sichdas Pfrunger-Burgweiler Ried fußläufig zuden Haltepunkten Ostrach oder Burgweiler(Linie 754) und auch das Wurzacher Ried mitMuseum, Torfbähnle und der AusstellungMOOR EXTREM ist gut erreichbar ab demEndhaltepunkt Bad Wurzach (Linie 752).

Radexpress-Tage im MaiIm Wonnemonat Mai verkehren die Radex-press-Züge in Richtung Bad Waldsee undBad Wurzach am 1. Mai sowie 14., 21. und28. Mai. In die Linzgau-Stadt Pfullendorf mitHalt in Altshausen, Ostrach und Burgweilergeht es am 7. Mai sowie 14. und 25. Mai. Die Gemeinden und Städte haben eine Viel-zahl von Veranstaltungen auf die Verkehrsta-ge des Radexpress Oberschwaben abge-stimmt. Es locken Konzerte, Feste,Wanderungen und Stadtführungen oderauch Radtouren und Kulturveranstaltungen.Alle Termine unter www.radexpress-ober-schwaben.de sowie in der kostenlos erhältli-chen Faltkarte.

SoLawi Ravensburg nimmt an der Mitmach-Konferenz„Stadt-Land-Tisch“ teil

„Wer versorgt eigentlich unsere Dörfer undStädte? Woher kommen unsere Lebensmit-tel? Welche neuen (Land-)Wirtschaftskon-zepte können unsere Region nachhaltig be-leben?“ Dies sind Fragen, um die es bei derMitmach-Konferenz „Stadt-Land-Tisch“geht. Interessierte, Initiativen, Vereine, Be-triebe und Unternehmen sind hierzu herzlicheingeladen. Beginn ist um 10 Uhr am Sonn-tag, den 05. Mai, im Schwörsaal im Waag-haus, Marienplatz 28, Ravensburg. Endewird um 18 Uhr sein.Ziel der Mitmach-Konferenz ist, dass Gestal-terInnen unserer Region zusammen kom-men und sich vernetzen. Erarbeitet werdendie nächsten Schritte zu einer zukunftswei-senden, lebenswerten, enkeltauglichen undinnovativen Region.Nach vier Impulsvorträgen steht das Mitma-chen im Zentrum. Alle TeilnehmerInnen tre-ten in den Dialog: Wo bestehen Herausfor-derungen für Ihre Initiative? Was sind dienächsten Schritte? Wo benötigen Sie Unter-stützungsbedarf für Ihr Projekt? Wie können

BürgerInnen zur nachhaltigen Gestaltungder Region beitragen und unterstützen? Die-sen Fragen werden an moderierten Themen-tischen und auf dem „Markt der Herausfor-derungen und Möglichkeiten“ bearbeitet.Die Konferenz richtet sich an Interessiert,Engagierte, Initiativen, Projekte, Unterneh-men und an VertreterInnen aus Politik undVerwaltung aus der Region. Bei Interessekönnen Thementische in der Workshop-Phase mitgestaltet werden und ein Info-Tisch beim „Markt der Herausforderungenund Möglichkeiten“ präsentiert werden.Die Veranstaltung findet in der Reihe „Werk-statt Stadt-Land-Tisch“ auf Initiative derSchweisfurth Stiftung und in Kooperationmit dem Verein wirundjetzt e.V. und den Re-gionalen Netzstellen Nachhaltigkeitsstrate-gien (RENN.süd) statt.Für die Teilnahme entstehen keine Kosten.Für ein Bio-Catering ist gesorgt.Der Link zur Anmeldung ist auf der Homepa-ge der Schweißfurth-Stiftung (www.schweis-furth-stiftung.de/stadt-land-tisch/bodensee)oder auf der Homepage des Vereins „Solida-rische Landwirtschaft Ravensburg e.V.“(www.solawi-ravensburg.de) zu finden.

Lernen Sie das naldoland

mit Bus und Bahn kennenWenn Sie Ihre Freizeit gerne aktiv gestalten,empfehlen wir Ihnen das „naldo-Freizeit-Netz“. Mit ihm lassen sich die SchwäbischeAlb, Neckar- und Donautal, die Zollernalb,der Schönbuch und der Bodensee umwelt-freundlich ohne Auto erleben. Hinter dem„naldo-Freizeit-Netz“ verbirgt sich ein gutfunktionierendes ÖPNV-Netz von Bahnenund Bussen, das Sie mit seinen unzähligenVerbindungen und Anschlüssen kreuz undquer durch´s naldoland, also die LandkreiseReutlingen, Tübingen, Sigmaringen und denZollernalbkreis, bringt. Dieses Jahr verkeh-ren die Bahnen und Busse des Freizeit-Net-zes sonn- und feiertags vom 30. April biszum 15. Oktober. Ab 30. April ist in allen Zü-gen im naldo sonn- und feiertags die Fahr-radmitnahme kostenlos möglich und auch inden Rad-Wander-Bussen können kostenlosFahrräder mitgenommen werden.Ausführliche Informationen zum gesamtennaldo-Freizeit-Netz inklusive Fahrpläne ent-hält die Broschüre „Das naldo-Freizeit-Netz“. Die Broschüre wird gerne auf Anfragekostenlos zugesandt (E-Mail: [email protected], Telefon: 07471/930196-96).Alle Infos finden Sie auch auf www.naldo.de

Das Forstamt informiert:„Sorgenkind Esche“ und

„Borkenkäfer im Fichtenwald“Folgende Informationsveranstaltungen wer-den vom Forstamt für Privatwaldbesitzer an-geboten:

Page 13: Frühlingsfest des PSV Aulendorf...Frühlingsfest des PSV Aulendorf am Montag, 1. Mai 2017 Der Tag beginnt um 10.30 Uhr mit einem Weißwurstfrüh - stück. Für Kinder gibt es Ponyreiten,

Sorgenkind Esche in Aitrach:– Eschentriebsterben: Ursachen, Verlauf,Symptome

– Sichere Waldarbeit bei erhöhtem Risiko– Was tun, wenn die Eschen sterben?– Maßnahmen am Beispiel „GemeindewaldIllergries“

Die Veranstaltung findet statt am Freitag05.05.2017, 14:00 – ca. 16:30 Uhr. Treffpunkt:Aitrach, Wanderparkplatz Illerstraße zwischenTennisplatz und Campingplatz (s. Karte)

Borkenkäfer im Fichtenwald in Wangen:– Klimawandel begünstigt Borkenkäfer– Borkenkäferbefall erkennen– Vorbeugen ist besser als bekämpfen– Maßnahmen bei BorkenkäferbefallDie Veranstaltung findet statt am Samstag06.05.2017, 9:30 – ca. 12:00 Uhr. Treffpunkt:Wangen/Allgäu, Waldweg zum Atzenberg(Navi: Erzbergerstraße 59/1; s. Karte)

Die Veranstaltungen können mit Anfahrts-skizze auch auf der Homepage des Land-ratsamtes unter www.landkreis-ravens-burg.de – Angebote für Privatwaldbesitzernachgesehen werden.

Hinweis an die Waldbesitzerim Landkreis

Der Stichtag zur Anmeldung von Wildschä-den (Verbiss- und Fegeschäden) an Forst-pflanzen ist gemäß § 57 Jagd- und Wildtier-managementgesetz der 15. Mai! Der Anspruch auf Schadensersatz erlischt,wenn der Schaden bis zum Stichtag nicht

DKMS, ehemals „Deutsche Knochenmark-spendedatei“. Das Vorwort des Hefts, Anzei-gen und eine Anleitung „Als Stammzellen-spender registrieren“ sollen auf die Krankheitaufmerksam machen und zeigen, wie derEinzelne helfen kann. Anlass für die Aktionist, dass die Volkshochschule immer wiedervertraute Kursleiter und Kunden verliert, diean Krebs erkrankt sind. Beim Kursleitertref-fen im April, zu dem die Gemeinde Altshau-sen eingeladen hat, haben sich Dozenten fürdie Kampagne ablichten lassen. Auf demBild sind Brigitte Leyva Puig, Dozentin im Be-reich EDV (links) und Maria Eugenia Sanchezde Ruff, Dozentin für Spanisch und Kunst,neben einem Plakat der DKMS zu sehen. Informationen bietet die DKMS über ihreWebseite www.dkms.de

Foto: Volkshochschule Oberschwaben

Singzwerg und Krabbelmaus (8 – 15 Mon.)Kleinkinder mit einer erwachsenen Begleit-person erleben die Begegnung mit anderenKindern, die ihrem Alter entsprechen. Mo, 15.5.2017, 10.30 – 11.30 Uhr, 6 Vormit-tage, 88326 Aulendorf, Hauptstraße 35, vhsim Schloss, Burgzimmer 1, 29,50 EUR,B30340J, Christina Zier

Waldwichtel – Die Spielgruppe der etwasanderen Art, mit allen Sinnen den Waldkennenlernen (11⁄2 – 3 Jahren)Kleinkinder mit einer erwachsenen Begleit-person lernen, sich in der freien Natur zu be-wegen. Wir werden Singen, Fingerspiele ma-chen, die Jahreszeiten kennen lernen (wiesich der Wald verändert), mit Naturmateria-lien kleine Dinge basteln und Naturmandalaserstellen. Do, 18.5.2017, 9.00 – 10.30 Uhr, 6 Vormitta-ge, 12,88326 Aulendorf, Tannhausen, Treff-punkt Waldkindergarten, 45,00 EUR,B30346J, Michaela Gütler

Kräutergarten und Bienenhaus – Führungzum Klosterwissen aus der NaturZwei Führungen, die Menschen für die Kraftder Natur sensibilisieren, macht das KlosterReute erlebbar. Im Klostergarten finden sichPflanzen der Bibel, nach Hildegard von Bin-gen, sowie Sorten, aus denen Tee und Kräu-tersalz hergestellt wird. Auch die Bienenhal-tung der Franziskanerinnen unterstützt dennatürlichen Kreislauf und fördert die Bestäu-bung von Wildpflanzen, Honig und Kräuter.Geballte Natur! Anmeldeschluss: 05.05.2017Sa, 20.5.2017, 13.30 – 15.45 Uhr, 88339Kloster Reute, Klostergasse 6, Treffp. Ein-gang Bildungshaus, 13,00 EUR, B20309,Hiltrud Wachter

13Aulendorf Aktuell Freitag, 28. April 2017

gemeldet ist. Anzumelden ist der Wildscha-den bei der jeweiligen Gemeinde auf derenGemarkung der Waldbestand liegt.

BundeswehrübungDie Bundeswehr aus Pfullendorf – Ausbil-dungszentrum Spezielle Operationen – führtin der Zeit vom 03. – 04.05.2017 eine Übung„Dropdown 18.Kw 20176“ durch. An derÜbung nehmen 150 Soldaten, ca. 8 Rad-Kfz, davon 1 MLC 24 und höher sowie 1Transportflugzeug (C-160 Transall) teil. Ge-plant sind Außenlandungen und Fallschirm-absprünge. Übungsraum: Altshausen – alt.Mengen – Blönried.Ersatz von Übungsschäden ist möglichst in-nerhalb von 14 Tagen nach Abschluss derÜbungen beim Bürgermeisteramt – Haupt-amt geltend zu machen.

SC Weiße Dame Ulm e.V.Marius Deuer ist würt-tembergischer Schach-

meister in der Altersklasse U10In der Woche nach Ostern trafen sich ju-gendliche Schachspieler aus ganz Württem-berg auf dem Feldberg und fünf Tage langdrehte sich alles um das Schachspiel. In derAltersklasse U10 traten rund 30 Spieler an.In sieben Runden blieb der Aulendorfer Ma-rius Deuer ungeschlagen und wurde Meister.Damit sicherte er sich auch ein Ticket für diedeutschen Meisterschaften, die nachPfingsten in Willingen im Sauerland stattfin-den werden. Zuvor wird es noch gemeinsa-me Trainingseinheiten mit den Qualifiziertendes badischen Landesverbandes geben.

Thema BlutkrebsIm Kursprogramm Frühjahr/Sommer 2017macht die Volkshochschule Oberschwabenmit Hilfe des Programmhefts auf das ThemaBlutkrebs aufmerksam. Partner ist die

Aulendorf · AltshausenBad Buchau · Bad SaulgauBad Schussenried

Volkshochschule Oberschwaben

Page 14: Frühlingsfest des PSV Aulendorf...Frühlingsfest des PSV Aulendorf am Montag, 1. Mai 2017 Der Tag beginnt um 10.30 Uhr mit einem Weißwurstfrüh - stück. Für Kinder gibt es Ponyreiten,

Flyer gestalten mit freier SoftwareIn diesem Kurs lernen Sie, wie man mit Hilfeder freien und kostenlosen Desktop-Publi-shing (DTP) Software 'Scribus' einen Flyerund eine Broschüre für Ihr Unternehmenoder Verein erstellt. Vorkenntnisse in Wind-ows und Bildbearbeitung sind erforderlich.Pause nach Vereinbarung. Bitte mitbringen:USB-StickSa, 20.5.2017, 9.00 – 14.00 Uhr, 88326 Aulen-dorf, Hauptstraße 35, vhs im Schloss, Com-puterraum, 34,70 EUR, B50179, Ralf Eisele

Yoga am AbendDi, 23.5.2017, 17.30 – 18.30 Uhr, 8 Abende,88326 Aulendorf, Hauptstraße 35, vhs imSchloss, Burgzimmer 3, 37,50 EUR,B30132, Barbara Kleeberg

Yoga am AbendDi, 23.5.2017, 18.45 – 19.45 Uhr, 8 Abende,88326 Aulendorf, Hauptstraße 35, vhs imSchloss, Burgzimmer 3, 37,50 EUR,B30133, Barbara Kleeberg

Gruselführung – Blüten des AberglaubensBlüten des Aberglaubens: Schutzsymboleaus (gar nicht so) alten Zeiten.Gespenster, Geister, arme Seelen? Die hates in der Barockzeit auch in Bad Waldseegegeben! Schrättele, Hexen und sogar derTeufel (in Gestalt des Hans Federle) sollenhier ihr Unwesen getrieben haben. Mit aller-lei kuriosen Gegenständen wurde versucht,diese schauerlichen Übel abzuwehren.Neidfeigen, Breverl, Judenbeinchen und vie-le skurrile Dinge mehr kamen zum Schutzgegen das Böse und Übersinnliche zum Ein-satz. Der gruselige Rundgang endet mit ei-ner Einkehr für Selbstzahler „Beim Josl“oder im Kellergewölbe des „Grünen Baum“.Dort finden sich Dachplatten aus dem 17.und 18. Jahrhundert, die mit allerlei Schutz-symbolen gegen böse Geister, Hexen undsonstige Unholde versehen sind, welche dieHäuser und ihre Bewohner vermeintlich ausder Luft bedrohten.

Bei dieser Stadtführung erfahren die Gäste,wovor sich die Menschen in jenen Zeiten,übrigens nicht nur in Waldsee, wirklich ge-gruselt haben. Und wie der Volks- und Aber-glaube der damaligen Zeit teilweise wildeBlüten trieb. Anmeldeschluss: 24.05.2017Do, 1.6.2017, 19.30 – 21.45 Uhr, 88339 BadWaldsee, Frauenbergstraße, Treffpunkt:Frauenbergkapelle, 12,00 EUR, B20313,Paul Sägmüller Verlag C. Sägmüller

Bitte melden Sie sich vor der Veranstaltungmit der Kursnummer bei der Volkshochschu-le an! vhs-Oberschwaben, Hauptstraße 35,88326 Aulendorf, Telefon 07525/9239340,Fax 07525/92393490, [email protected],Besuchen Sie uns auf Facebook: VolkshochschuleOberschwaben, hier finden Sie immer unsere aktuellen Kurse und Veranstaltungen.

14 Aulendorf AktuellFreitag, 28. April 2017

Freitag, 28.04.1615.00 Blutspendeaktion mit dem DRK, Schulzentrum16.00 Kinderzirkus mit dem KiGa Villa Wirbelwind, StadthalleSamstag, 29.04.1718.00 Maibaumstellen mit dem Fanfarenzug, Schloßplatz20.00 „Engels Hausband“ live, SchlosskellerSonntag, 30.04.1717.00 Maifest, Tannhausen (siehe Titel)18.30 Maibaumstellen mit der NZ Schindelbach-Zollenreute,

Zollenreute (siehe Bericht)19.30 „Diatonische Harmonika“ mit Walter Angerer, Parksa-

natorium, CafeteriaMontag, 01.05.1710.30 Frühlingsfest mit dem PSV, Wallenreute (siehe Titel)11.00 Maifest, Tannhausen (siehe Titel)11.30 Familien-Spiele- & Spaßtag, Steegersee (siehe Titel)Dienstag, 02.05.1719.00 „Buchgenuss nach Ladenschluss“, Buchhandlung

Rieck, Eintritt: 5,- €19.30 „Panflöte“ mit Ede Butscher, Parksanatorium, CafeteriaDonnerstag, 04.05.1719.00 Musiktreff, Wirtshaus Schalander19.30 „Musikalischer Spaziergang mit Gitarre und Gesang“

mit Pure Shape, Parksanatorium, Vortragsraum

uw FußballspieleFreitag, 28.04.2017, Achstadion Blönried17.00 SCB – SV Uttenweiler (C-Juniorinnen)Freitag, 28.04.2017, Schulsportplatz Schussenrieder Straße17.15 SGA III – SV Schmalegg II, Kreisstaffel (E-Junioren)18.30 SGA I – SV Schmalegg I, Kreisstaffel (E-Junioren)Samstag, 29.04.2017, Achstadion Blönried15.30 SGBE – SGM Sig’dorf II (C-Junioren)17.00 SCB – FC Scheidegg (B-Juniorinnen)18.30 SCB I – SCB II (Frauen 1 + 2)Mittwoch, 03.05.2017, Stadion Lehmgrubenweg18.30 SGA – VfB Friedrichshafen II, Bezirksstaffel (B-Junioren)Freitag, 05.05.2017, Schulsportplatz Schussenrieder Straße17.15 SGA IV – SGM Wolpertsw/Mochenw I, Kreisst. (E-Junioren)18.30 SGA II – SV Wolfegg I, Kreisstaffel (E-Junioren)Samstag, 06.05.2017, Schulsportplatz Schussenrieder Straße14.15 SGA I – FC Leutkirch I, Bezirksstaffel (D-Junioren)

Samstag, 06.05.2017, Nebenplatz 15.30 SGA I – SGM Maierhöf-Gr./Kleinh. I, Bezirksst. (C-Junioren)Samstag, 06.05.2017, Stadion Lehmgrubenweg17.00 SGA – SV Weissenau, Kreisstaffel (A-Junioren)

uw StadtführungenJeweils am 1. Samstag im Monat:14.30 mit dem Heimat- und Museumsverein Traditio e.V.

Treffpunkt am Schloßportal. Unkostenbeitrag 3,– Euro,ermäßigt 2,50 Euro, Mitglieder frei.

uw Führungen im Schloss und MuseumJeweils donnerstags:16.00 Treffpunkt Bürger- und Gäste-Info im Schloss,

Ebene 2. Eintritt + 1 Euro.

uw Bürgermuseum im alten Kino (Schulgäßle)Jeweils am 1. und 3. Freitag im Monat:16.00 mit dem Heimat- und Museumsverein Traditio e.V.

Umkostenbeitrag 3,– Euro, ermäßigt 2,50 EuroJeweils sonntags:14 – 17 geöffnet, Führung auf Wunsch möglich

uw „Cafe Asyl“ – Helfen, Sprechen, Begleiten, Spielen,Basteln – für Einheimische und Asylbewerber

Jeweils samstags:14.00 Jugendtreff/Osteria am Schlossplatz

uw TANDEM – Beratung nicht nur für AlleinerziehendeJeden 1. Dienstag im Monat:09.30 Jugendtreff, Schlossplatz

uw Kreuzbund-Gruppe AulendorfJeweils donnerstags:19.00 Gemeindehaus St. Martin, Kolpingstraße 4

uw Stadtseniorenrat – Sprechstunde für jedermannJeweils donnerstags:10.00 Jugendtreff, Schlossplatz

uw Ausstellungen„Schichtwechsel“ Ausstellung von Dr. Müller, Schussental-Klinik„Prosit! Biergeschichte(n) in Aulendorf“ Sonderausstellung zum Thema „Bier“, Bürgermuseum

VVEE RRAANNSS TTAA LLTTUUNNGGSSKKAA LL EENNDDEE RRvom 28. April bis 6. Mai 2017

Page 15: Frühlingsfest des PSV Aulendorf...Frühlingsfest des PSV Aulendorf am Montag, 1. Mai 2017 Der Tag beginnt um 10.30 Uhr mit einem Weißwurstfrüh - stück. Für Kinder gibt es Ponyreiten,

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