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für das Glan- und Lautertal R undschau Mit dem AMTSBLATT der www.vg-lw.de Jahrgang 18 Mittwoch, 8. Februar 2017 Ausgabe 6/2017 Verbandsgemeindeverwaltung geschlossen Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Mittwoch, dem 15. Februar 2017 findet eine interne Informationsveranstaltung für die Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein statt. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Büroräume aus diesem Anlass ab 12.30 Uhr an beiden Standorten Lauterecken und Wolfstein geschlossen sind. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung: Andreas Müller, Erster Beigeordneter Schuleinschreibung der „Kann-Kinder“ für das Schuljahr 2017/2018 Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn auf- grund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Einen einheitlich festge- setzten Stichtag bezüglich des Geburtsdatums gibt es nicht mehr! Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kin- des oder das Familienstammbuch, ein evtl. Sorgerechtsnach- weis sowie eine Bescheinigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch vorzulegen. Für Kinder, die eine Fahr- karte benötigen, muss ein Passbild mitgebracht werden. Das anzumeldende Kind muss zur Anmeldung mitkommen. Zu den nachfolgenden Terminen können Kinder, die nach dem 31.08.2011 geboren sind, in der für sie zuständigen Grund- schule angemeldet werden. Anmeldetermine unserer Grundschulen: Königslandgrundschule Jettenbach Austraße 25, 66887 Jettenbach. Tel.-Nr. 06385/415288, Email: [email protected] Der Schulbezirk der Königslandgrundschule Jettenbach umfasst die Ortsgemeinden Eßweiler, Hinzweiler, Jetten- bach, Oberweiler im Tal und Rothselberg. Die Einschreibung der Kann-Kinder findet am Freitag, 24.02.2017 von 08:00 bis 10:00 Uhr statt. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch oder per Email an. Jettenbach, den 24.01.2017 gez. Karin Rothhaar, Rektorin Grundschule Lauterecken Schulstr. 14, 67742 Lauterecken, Tel.-Nr. 06382/8309, Fax: 06382/403495, Email: [email protected] Der Schulbezirk der Grundschule Lauterecken umfasst die Stadt Lauterecken sowie die Ortsgemeinden Adenbach, Cronenberg, Ginsweiler, Grumbach, Hausweiler, Hein- zenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Langweiler, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Odenbach und Unterjeckenbach. Die Ein- schreibung der Kann-Kinder findet im Zeitraum vom 14. bis 28.02.2017 statt. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte vor- her einen Termin für den o.g. Zeitraum. Lauterecken, den 24.01.2017 gez. Nadine Müller, Schulleiterin Grundschule Nußbach Schulstr. 14, 67759 Nußbach Tel.-Nr. 06364/433, Email: [email protected] Der Schulbezirk der Grundschule Nußbach umfasst die Ortsgemeinden Hefersweiler, Nußbach und Reipoltskir- chen sowie aus dem Bereich der VG Rockenhausen die Ortsgemeinden Seelen, Reichsthal und Rathskirchen. Die Einschreibung der Kann-Kinder findet am Mittwoch, d. 22.02.2017 von 11:30 bis 12:30 Uhr statt. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch oder per Email an. Nußbach, den 24.01.2017 gez. Nina Fischer, beauftr. Schulleitung Grundschule St. Julian In der Lenschbach 2, 66887 St. Julian Tel.-Nr. 06387/334, Fax: 06387/4120600, Email: gs-st- [email protected] Der Schulbezirk der Grundschule St. Julian umfasst die Orts- gemeinden Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Kirrweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, St. Julian und Wies- weiler. Die Einschreibung der Kann-Kinder findet im Zeitraum vom 14. bis 28. Februar 2017 statt. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin für den o.g. Zeitraum. St. Julian, den 24.01.2017 gez. Simon Rühmann, Rektor Grundschule am Königsberg in Wolfstein Im Tauchental 18, 67752 Wolfstein Tel.-Nr. 06304/416928-0, Email: GrundschuleWolfstein@t- online.de Der Schulbezirk der Grundschule am Königsberg in Wolfstein umfasst die Stadt Wolfstein sowie die Ortsgemeinden Asch- bach, Einöllen, Kreimbach-Kaulbach, Oberweiler-Tiefen- bach, Relsberg und Rutsweiler/L.. Die Einschreibung der Kann-Kinder findet am Donners- tag, d. 23.02.2017 in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr statt. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch oder per Email an. Wolfstein, den 24.01.2017 gez. Birgit Gehm-Schmitt, Rektorin

für das Glan- und Lautertal - Startseite · [email protected] Der Schulbezirk der Grundschule St. Julian umfasst die Orts-gemeinden Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Kirrweiler,

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für das Glan- und Lautertal Rundschau

Mit dem AMtsblAtt der

www.vg-lw.de

Jahrgang 18

Mittwoch, 8. Februar 2017

Ausgabe 6/2017

Verbandsgemeindeverwaltung geschlossenLiebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,am Mittwoch, dem 15. Februar 2017 findet eine interne Informationsveranstaltung für die Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein statt. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Büroräume aus diesem Anlass ab 12.30 Uhr an beiden Standorten Lauterecken und Wolfstein geschlossen sind.

Mit freundlichen GrüßenIn Vertretung: Andreas Müller, Erster Beigeordneter

Schuleinschreibung der „Kann-Kinder“ für das Schuljahr 2017/2018

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn auf-grund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Einen einheitlich festge-setzten Stichtag bezüglich des Geburtsdatums gibt es nicht mehr! Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kin-des oder das Familienstammbuch, ein evtl. Sorgerechtsnach-weis sowie eine Bescheinigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch vorzulegen. Für Kinder, die eine Fahr-karte benötigen, muss ein Passbild mitgebracht werden. Das anzumeldende Kind muss zur Anmeldung mitkommen. Zu den nachfolgenden Terminen können Kinder, die nach dem 31.08.2011 geboren sind, in der für sie zuständigen Grund-schule angemeldet werden.

Anmeldetermine unserer Grundschulen:Königslandgrundschule JettenbachAustraße 25, 66887 Jettenbach. Tel.-Nr. 06385/415288, Email: [email protected] Schulbezirk der Königslandgrundschule Jettenbach umfasst die Ortsgemeinden Eßweiler, Hinzweiler, Jetten-bach, Oberweiler im Tal und Rothselberg.Die Einschreibung der Kann-Kinder findet am Freitag, 24.02.2017 von 08:00 bis 10:00 Uhr statt.Bitte melden Sie sich vorher telefonisch oder per Email an.

Jettenbach, den 24.01.2017gez. Karin Rothhaar, Rektorin

Grundschule LautereckenSchulstr. 14, 67742 Lauterecken, Tel.-Nr. 06382/8309, Fax: 06382/403495, Email: [email protected] Schulbezirk der Grundschule Lauterecken umfasst die Stadt Lauterecken sowie die Ortsgemeinden Adenbach, Cronenberg, Ginsweiler, Grumbach, Hausweiler, Hein-zenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Langweiler, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Odenbach und Unterjeckenbach. Die Ein-schreibung der Kann-Kinder findet im Zeitraum vom 14. bis 28.02.2017 statt. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte vor-her einen Termin für den o.g. Zeitraum.

Lauterecken, den 24.01.2017gez. Nadine Müller, Schulleiterin

Grundschule NußbachSchulstr. 14, 67759 NußbachTel.-Nr. 06364/433, Email: [email protected] Schulbezirk der Grundschule Nußbach umfasst die Ortsgemeinden Hefersweiler, Nußbach und Reipoltskir-chen sowie aus dem Bereich der VG Rockenhausen die Ortsgemeinden Seelen, Reichsthal und Rathskirchen. Die Einschreibung der Kann-Kinder findet am Mittwoch, d. 22.02.2017 von 11:30 bis 12:30 Uhr statt.Bitte melden Sie sich vorher telefonisch oder per Email an.

Nußbach, den 24.01.2017gez. Nina Fischer, beauftr. Schulleitung

Grundschule St. JulianIn der Lenschbach 2, 66887 St. JulianTel.-Nr. 06387/334, Fax: 06387/4120600, Email: [email protected] Schulbezirk der Grundschule St. Julian umfasst die Orts-gemeinden Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Kirrweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, St. Julian und Wies-weiler.Die Einschreibung der Kann-Kinder findet im Zeitraum vom 14. bis 28. Februar 2017 statt.Bei Interesse vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin für den o.g. Zeitraum.

St. Julian, den 24.01.2017gez. Simon Rühmann, Rektor

Grundschule am Königsberg in WolfsteinIm Tauchental 18, 67752 WolfsteinTel.-Nr. 06304/416928-0, Email: [email protected] Schulbezirk der Grundschule am Königsberg in Wolfstein umfasst die Stadt Wolfstein sowie die Ortsgemeinden Asch-bach, Einöllen, Kreimbach-Kaulbach, Oberweiler-Tiefen-bach, Relsberg und Rutsweiler/L..Die Einschreibung der Kann-Kinder findet am Donners-tag, d. 23.02.2017 in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr statt.Bitte melden Sie sich vorher telefonisch oder per Email an.

Wolfstein, den 24.01.2017gez. Birgit Gehm-Schmitt, Rektorin

Rundschau - 2 - Ausgabe 6/2017

VerbandsgemeindeverwaltungTel. 06382/791-0, Fax: 06382/791-990 + 999, E-Mail: [email protected] - Freitag .........................................................08.30 - 12.00 UhrMontag - Mittwoch .....................................................14.00 - 16.00 UhrDonnerstag .................................................................14.00 - 18.00 UhrBürgerbüro Standort Lauterecken und WolfsteinMontag - Freitag .........................................................07.15 - 12.30 UhrMontag - Mittwoch .....................................................13.30 - 16.00 UhrDonnerstag .................................................................13.30 - 18.00 UhrKfz-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken)Montag bis Mittwoch ........... 07:15 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag .......................... 07:15 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag ...................................................................... 07:15 - 12:00 Uhr

VerbandsgemeindewerkeÜbliche Dienstzeiten

VerwaltungFred Wolf (techn. Werkleiter) ........Tel. 06382/791-400; 0151/16339405Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel. 06382/791-406; 0151/16339406Techniker Patrick Bauer................ .Tel. 06382/791-403; 0160-3667135Kläranlage Lauterecken ................................................ Tel. 06382/8071Kläranlage Wolfstein ..................................................... Tel. 06304/8010Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken ........................... Tel. 06788/1260Schwimmbad Wolfstein ................................................ Tel. 06304/7808

Außerhalb der üblichen DienstzeitenBereich Abwasserbeseitigung ........................................ 0175/7229695Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken Bereich Wasserversorgung .............................................0175/7229689Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein Bereich Wasserversorgung ...........................................0151/42244500

Stromversorgung OIE AktiengesellschaftStörungsrufnummer Strom: 0800 312 3000Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000 für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrü-cken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstäd-ten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler

Stromversorgung Pfalzwerke Netz AGNetzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach, Tel. 06301-705-211; Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Ober-weiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt WolfsteinNetzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl, Tel. 06372-91160; Fax: 06372-911620 für die Ortsgemeinde St. JulianBei Störungen im Stromnetz Tel.: 0800-797 77 77

PfalzgasBereitschaftsdienst bei Störungen: ...............................0800/100 34 48

Dienst des Bezirksbeamten der PolizeiPolizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: 06382-911-0, E-Mail: [email protected] (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Poli-zeidienststelle: montags und mittwochs 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, frei-tags 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: 06382-911-0

Treffpunkte für JugendlicheSchulstr. 12, 67742 Lauterecken, 06382/6561, [email protected] - Donnerstag ........................................... 15:00 bis 21:00 UhrFreitag ................................................................... 17:00 bis 22:00 UhrZur Unterstützung bei Bewerbungen:Montag ................................................................... 15:00 bis 17:00 Uhr

Jugendbüro WolfsteinRathausplatz 1 (2.OG), 67752 Wolfstein, 06304/9928105od. 0171/4313057, [email protected] - Freitag .................................................. 15:00 bis 19:30 Uhr

Lauterecker Tafel e.V.Saarbrücker Str. 61, 67742 Lauterecken, Tel. 0176/96625481Zeiten zur Ausgabe von Lebensmittelndienstags .............................................................von 10.00 - 11.00 Uhrdonnerstags ........................................................von 15.30 - 16.30 UhrDie Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich.

Pflegestützpunkt Wolfstein/LautereckenRathaus Wolfstein (Hauptstraße 2)Montag - Freitag von 09.00 - 10.00 UhrZusätzlich donnerstags von 14.00 - 16.00 UhrWeitere Termine nach telef. Vereinbarung............................................................ 06304/41681-30 oder 41681-31

TelefonSeelsorgeDie TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Bera-tungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bun-deseinheitlichen Rufnummern:

0800 - 111.0 111 und 0800 - 111 0 222Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter:www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung.

DRK Kreisverband Kusel e.V.Schuldner- und InsolvenzberatungTrierer Straße 72, 66869 Kusel .............................. Tel.: 06381/4250361

Tierheim im Landkreis KuselFrau Sander ......................Tel. 06385/9934962, Mobil: 0151/40638858

Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.V.Postfach 1336, 66865 Kusel, www.tierschutz-kusel.de1. Vors. Christine Fauß ....................................................0175/4117712Schatzmeister Jutta Keller.............................................0160/94838930

Ehrenamtsbörse des Landkreises KuselVielseitige Dienste für hilfebedürftige PersonenKontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-WolfsteinTel.Nr.: 06788-280 oder 06304-993066Initiative des Kreisseniorenrates Kusel

Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein

an Wochenenden und FeiertagenNotruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesund-heitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, 55590 Meisenheim, Tel.-Nr. 06753 - 9644621 (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereit-schaftsdienstes: 11 61 17 (ohne Vorwahl, kostenfrei)Dienstzeiten BDZ Meisenheim:Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr, Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhran Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Fol-gewerktag, 07:00 Uhr.An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschafts-dienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Pra-xissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes.Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr. 06381-935 935:Dienstzeiten BDZ Kusel:Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr, Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhran Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Fol-gewerktag, 07:00 Uhr.Sprechstunden:Samstag und Sonntag: 10:00 - 12:00 und 17:00 - 19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten.Freie BDZ-WahlPatienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land auf-suchen.

Apotheken-NotdienstAnsage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnum-mern:

deutsches Festnetz: 01805-258825 + PLZ (0,14€/Min)Mobilfunknetz: 01805-258825+PLZ (0,42€/Min) Anzeige der notdienst-bereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de.Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr.

Öffnungszeiten • Bereitschaftsdienste • Informationen

Rundschau - 3 - Ausgabe 6/2017

Amtsblattder

Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfsteinmit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrü-cken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hopp-städten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipolts-kirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein_______________________________________________________________________________________________________________________________

Mittwoch, 8. Februar 2017 Ausgabe 6/2017

Öffentliche Bekanntmachungen

VerbandsgemeindeLauterecken-Wolfs te in

BekanntmachungAm Dienstag, den 14. Februar 2017, 19:30 Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6a, eine Sitzung des Werksausschusses der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein statt.Tagesordnung:Öffentlicher Teil1. Einwohnerfragestunde2. Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplänen 20173. Kanalsanierungen 20174. Verlegung einer neuen Wasserleitung in Rutsweiler a.d.L.; Auftrags-

vergabe5. Erneuerung der Wasserleitung im Brunnenweg in Wiesweiler; Auf-

tragsvergabe6. Freibadsaison 2017;Festlegung der Eintrittspreise und Öffnungszeiten7. Bekanntgabe Eilentscheidungen8. Informationen, Wünsche, Anträge

i.V. Müller, Erster Beigeordneter

Esswei ler

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

der Ortsgemeinde Eßweiler am 19. März 2017 gemäß § 62 Abs. 5 KWG

Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Eßweiler hat in seiner Sitzung am 31.01.2017 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der/des Orts-bürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Eßweiler am 19.03.2017 zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden:1. EichhornFamilienname, Vorname: Eichhorn, Bernd PeterGeburtstag: 27 . 01 . 1959Staatsangehörigkeit: deutschBeruf oder Stand: freischaffender KünstlerStraße, Hausnummer: Hauptstraße, 114Postleitzahl, Ort: 67754, Eßweiler2. RiesingerFamilienname, Vorname: Riesinger, MonikaGeburtstag: 18 . 08 . 1952Staatsangehörigkeit: deutschBeruf oder Stand: RentnerinStraße, Hausnummer: Am Langenacker, 16Postleitzahl, Ort: 67754, Eßweiler

Eßweiler, den 03.03.2017Spohn, Beigeordneter als Wahlleiter für die Wahl zur/zum Ortsbürger-meisterin/Ortsbürgermeister

Glanbrücken

BekanntmachungAm Donnerstag, den 9. Februar 2017, 20:00 Uhr, findet in der Geräte-halle Glanbrücken, Glantalstraße 17 a, eine Sitzung des Ortsgemeinde-rates Glanbrücken statt.Tagesordnung:Öffentlicher Teil1. Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters, Ernennung,

Vereidigung und Einführung in das Amt2. Verpflichtung des nachrückenden Ratsmitgliedes3. Einwohnerfragestunde4. Forstwirtschaftspläne 20175. Breitbandausbau im Landkreis Kuselhier: Übertrag der Aufgabe

„Breitbandversorgung“ auf den Landkreis Kusel6. Verschiedenes

Guido Hablitz, Erster Beigeordneter

Bekanntmachung über den Ausfall der Wahl der Ortsbürgermeisterin/

des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Glanbrücken (Urwahl)

I.Zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Orts-gemeinde Glanbrücken am 19.03.2017 (Urwahl) wurde keine gültige Bewerbung eingereicht.Die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters (Urwahl) fin-det daher nicht statt.

II.Gemäß § 53 Absatz 2 Gemeindeordnung Rheinland Pfalz (GemO) wird daher die Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Glanbrücken durch den Ortsgemeinderat Glanbrücken gewählt.

Glanbrücken, den 03.02.2017Gemeindewahlleiter:Hablitz, Erster Beigeordneter

Grumbach

BekanntmachungAm Dienstag, den 14. Februar 2017, 19:30 Uhr, findet im Feuerwehrge-rätehaus, Auf der Weide 3, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Grum-bach statt.Tagesordnung:Öffentlicher Teil1. Einwohnerfragestunde2. Hangsicherung - Auftragsvergabe3. Sanierung der historischen Stützmauer (Ringmauer) -Unter dem

Schloss -; Weitere Vorgehensweise bei der Auftragsvergabe4. Informationen, Wünsche, Anträge

Markus Christian, Ortsbürgermeister

Rundschau - 4 - Ausgabe 6/2017

Herren-Sulzbach

BekanntmachungAm Mittwoch, den 8. Februar 2017, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemein-schaftshaus Herren-Sulzbach, Hauptstraße 11 b, eine Sitzung des Orts-gemeinderates Herren-Sulzbach statt.Tagesordnung:Öffentlicher Teil1. Einwohnerfragestunde2. Breitbandausbau im Landkreis Kusel;hier: Förderantrag3. Beseitigung des Wasserschadens im Bürgerhaus4. Erweiterung der Grillstelle an der Grillhütte5. Verschiedenes

Günter Franzmann, Ortsbürgermeister

Offenbach-Hundheim

BekanntmachungAm Freitag, den 10. Februar 2017, 19:00 Uhr, findet im Gemeinde- und Feuerwehrhaus (OT Hundheim), Talstraße 2, eine Sitzung des Ortsge-meinderates Offenbach-Hundheim statt.Tagesordnung:I. Öffentlicher Teil1. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnli-

chen Zuwendungen2. Wegebau „An der Schafsbrücke“; Beauftragung Ingenieurbüro3. Gastronomiebedarf Dorfgemeinschaftshaus Brückengasse4. Versorgungsleitungen Marktplatz; Dorferneuerung5. Bauvoranfrage; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach

§ 36 BauGB6. VerschiedenesII. Nichtöffentlicher Teil7. Grundstücksangelegenheit8. Baumfällarbeiten; Auftragsvergabe9. VerschiedenesIII. Öffentlicher Teil10. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Dr. Roland Alt, Ortsbürgermeister

Reipol tsk irchen

BekanntmachungAm Donnerstag, den 9. Februar 2017, 19:30 Uhr, findet im unteren Schulsaal der Johann-Heinrich-Roos-Halle, Hirtenstraße 12, eine Sit-zung des Ortsgemeinderates Reipoltskirchen statt.Tagesordnung:I. Öffentlicher Teil1. Einwohnerfragestunde2. Auftragsvergabe Heizung- und Sanitärarbeiten; Mehrgenerationenfläche/Jugendtreff Reipoltskirchen3. Auftragsvergabe Schreinerarbeiten; Mehrgenerationenfläche/Jugendtreff Reipoltskirchen4. Auftragsvergabe „Maurerarbeiten“; Mehrgenerationenfläche/Jugendtreff Reipoltskirchen5. Auftragsvergabe Elektroarbeiten; Mehrgenerationenfläche/Jugendtreff Reipoltskirchen6. Förderantrag Dorferneuerung „Kerweplatz Reipoltskirchen“ - Modi-

fizierung des Ursprungsantrages vom 01.09.20167. Anfragen und AuskünfteII. Nichtöffentlicher Teil8. Anfragen und Auskünfte

Ernst Eckert, Ortsbürgermeister

Jagdgenossenschaft Homberg

Satzung der Jagdgenossenschaft Homberg§ 1

Name, Sitz und Aufsichtsbehörde(1) Die Genossenschaft führt den Namen

„Jagdgenossenschaft Homberg“.Sie hat ihren Sitz in 67744 Homberg.(2) Aufsichtsbehörde ist die untere Jagdbehörde (nach § 11 Abs. 2 Satz 3 des Landesjagdgesetzes - LJG -) bei der Kreisverwaltung Kusel.

§ 2

Mitgliedschaft(1) Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Homberg nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an (Mitglieder). Eigentüme-rinnen und Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.(2) Die Mitglieder haben vor erstmaliger Ausübung ihrer Mitglied-schaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung des Grundflächen-verzeichnisses erforderlichen Unterlagen (z. B. Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften) unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind unverzüglich anzuzeigen. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums.

§ 3

Aufgaben(1) Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das Jagdrecht im Interesse ihrer Mitglieder wahrzunehmen sowie für den Ersatz des den Mitgliedern entstehenden Wildschadens zu sorgen.(2) Sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben von den Mitgliedern Umlagen nach dem Verhältnis der Flächengröße der bejagbaren Grundstücke erheben.

§ 4

OrganeOrgane der Jagdgenossenschaft sind:1. die Genossenschaftsversammlung,2. der Jagdvorstand.

§ 5

Genossenschaftsversammlung(1) Die Genossenschaftsversammlung ist die Versammlung der anwe-senden und der vertretenen Mitglieder. Vertretungen nach § 7 sind zu Beginn der Genossenschaftsversammlung durch Vorlage der Vollmach-ten nachzuweisen.(2) In der Regel soll einmal jährlich eine Genossenschaftsversammlung stattfinden.Außerordentliche Genossenschaftsversammlungen sind vom Jagd-vorstand einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Fünftel der Mitglieder oder mindestens einem Fünftel der vertretenen Grundflä-che unter Angabe der Gründe schriftlich verlangt wird. Alle Genossen-schaftsversammlungen sind unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen durch ortsübliche Bekanntmachung einzuberu-fen. Beschlüsse über Gegenstände des § 6 dürfen unter dem Tagesord-nungspunkt „Verschiedenes“ nicht gefasst werden.(3) Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich, ausgenommen die Genossenschaftsversammlung zur Versteigerung der Jagd oder zur Öffnung der Gebote bei öffentlicher Ausbietung. Die Jagdvorsteherin oder der Jagdvorsteher kann einzelnen Personen die Anwesenheit vor-übergehend gestatten. Vertretern der Jagdbehörden ist die Anwesenheit jederzeit gestattet.(4) Die Genossenschaftsversammlung kann beschließen:1. bei Dringlichkeit auch über Gegenstände, die nicht in die Tagesord-

nung aufgenommen waren, zu beraten und zu entscheiden, mit Aus-nahme der Gegenstände nach § 6,

2. einzelne Beratungsgegenstände von der Tagesordnung abzusetzen.(5) Über den wesentlichen Verlauf einer Genossenschaftsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die mindestens zu enthalten hat:1. die Anzahl der anwesenden und vertretenen Mitglieder,2. die Angabe der von den anwesenden und vertretenen Mitgliedern in

die Genossenschaftsversammlung eingebrachten und nachgewie-senen Grundfläche,

3. die von der Genossenschaftsversammlung gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis.

(6) Die unterzeichnete Niederschrift ist zwei Wochen lang zur Einsicht-nahme durch die Mitglieder auszulegen. Zeit und Ort der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.

§ 6

Aufgabe der GenossenschaftsversammlungDie Genossenschaftsversammlung beschließt über:1. die Art der Nutzung des Jagdbezirks sowie die Verwendung des

Reinertrages der Jagdnutzung, sofern diese Aufgaben nicht dem Jagdvorstand übertragen sind oder ihm obliegen,

2. die Erhebung und Verwendung von Umlagen,3. die Wahl des Jagdvorstandes,4. die Anstellung von Personal und die Festsetzung der dem Jagdvor-

stand und den Angestellten zu gewährenden Entschädigungen,5. die Entlastung des Jagdvorstandes,6. die Genehmigung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung,7. den Erlass und die Änderung der Satzung,8. die Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdge-

nossenschaft auf die Gemeinde nach § 11 Abs. 7 LJG,

Rundschau - 5 - Ausgabe 6/2017

ImpressumWochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein

Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei BedarfHerausgeber - Druck und Verlag: Linus WitticH Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (industriegebiet), tel. 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240. Verantwortlich für den Anzeigenteil: thomas Blees, unter der Anschrift des Verlages.Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für textveröffent-lichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung bitte an: tel.: 06502-9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: [email protected]

9. die teilung oder teilverpachtung des Jagdbezirkes,10. die Zuschlagserteilung bei Verpachtung, soweit sie nicht auf den

Jagdvorstand übertragen ist,11. das schließen von Abschussvereinbarungen oder Abschusszielset-

zungen nach § 31 Abs. 2 LJG, soweit es nicht auf den Jagdvorstand übertragen ist,

12. die Zustimmungen zu teilabschussplänen nach § 31 Abs. 3 LJG, soweit sie nicht auf den Jagdvorstand übertragen sind,

13. das stimmverhalten der Jagdgenossenschaft bei der Wahl der Kreisjagdmeisterin oder des Kreisjagdmeisters, soweit sie nicht auf den Jagdvorstand übertragen sind.

Gemäß Beschluss der Jagdgenossenschaft werden die Aufgaben 11 bis 13 auf den Jagdvorstand übertragen.

§ 7

Vertretung eines Mitglieds in der Genossenschaftsversammlung

Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mit-glied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. Eine erteilte Vollmacht gilt lediglich für die darauf folgende sitzung der Jagdgenossenschaft.

§ 8

Beschlussfassung und Stimmrecht(1) Für das Zustandekommen eines Beschlusses gilt § 11 Abs. 4 LJG.(2) Bei Grundstücken, die im Miteigentum oder Gesamthandeigentum mehrerer Personen stehen, kann das stimmrecht nur einheitlich ausge-übt werden.(3) Bei der Beschlussfassung wird offen abgestimmt, es sei denn, die Genossenschaftsversammlung beschließt im Einzelfall, eine geheime Abstimmung mithilfe von stimmzetteln vorzunehmen. Bei der Abstim-mung mithilfe von stimmzetteln gelten unbeschrieben abgegebene stimmzettel als stimmenthaltungen. stimmenthaltungen zählen bei der Feststellung der stimmenmehrheit mit. stimmzettel, aus denen der Wille der oder des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig. Bei der Abstimmung mithilfe von stimmzetteln erhält jedes Mitglied einen stimmzettel, auf dem die Anzahl der vertre-tenen Mitglieder sowie die eigene und die Flächengröße der Vertretenen vermerkt sind. Die stimmzettel werden durch zwei zur Geheimhaltung verpflichtete Mitglieder ausgezählt und anschließend versiegelt.

§ 9

Jagdvorstand(1) Der Jagdvorstand besteht aus der Jagdvorsteherin oder dem Jagd-vorsteher und zwei beisitzenden Mitgliedern, von denen eines als stän-dige Vertretung der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers und das andere als Kassenverwalterin oder Kassenverwalter zu wählen ist.Bei Verhinderung der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers nimmt die ständige Vertretung dieses Amt wahr. Für die beisitzenden Mitglieder sind stellvertretende Mitglieder zu wählen.(2) scheidet ein Mitglied des Jagdvorstandes vorzeitig z. B. durch tod, Rücktritt oder Verlust der Wählbarkeit aus, so ist für den Rest der Amts-zeit innerhalb angemessener Frist, spätestens in der nächsten Genos-senschaftsversammlung, eine Ersatzwahl vorzunehmen. in gleicher Weise ist zu verfahren, wenn ein anderer Funktionsträger vorzeitig aus-scheidet.(3) Wählbar ist jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse sowie bei juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts deren Ver-treterin oder Vertreter, soweit sie volljährig sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, die Wählbarkeit und das stimmrecht im sinne des § 45 Abs. 1 des strafgesetzbuches besitzen.

§ 10

AmtszeitDie Amtszeit des Jagdvorstandes beträgt fünf Jahre; sie beginnt an dem auf die Wahl folgenden 1. April. Bis zum Beginn der Amtszeit eines neuen Jagdvorstandes nimmt der bisherige Jagdvorstand die Aufgaben nach § 13 wahr.

§ 11

Sitzungen des Jagdvorstandes(1) Die sitzungen des Jagdvorstandes sind von der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher unter Mitteilung der tagesordnung einzuberu-fen. Eine Einberufung kann auch von einem der beisitzenden Mitglieder verlangt werden.(2) Über die gefassten Beschlüsse ist eine niederschrift zu fertigen, die von der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher zu unterzeichnen ist.

§ 12

Beschlussfassung des JagdvorstandesDer Jagdvorstand fasst seine Beschlüsse mit stimmenmehrheit.

§ 13

Aufgaben des Jagdvorstandes(1) Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er ist an die rechtmäßigen Beschlüsse der Genossen-schaftsversammlung gebunden.(2) Der Jagdvorstand hat insbesondere1. die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung vorzubereiten

und auszuführen,2. das Grundflächenverzeichnis anzulegen und zu führen,3. die neuwahl des Jagdvorstandes vorzubereiten,4. die Jagdverpachtung entsprechend dem Beschluss der Genossen-

schaftsversammlung durchzuführen; ist der Gemeinde die Befugnis zur Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks übertragen, so hat der Jagdvorstand über die Erteilung des Einvernehmens zu entscheiden (§ 11 Abs. 7 LJG),

5. die Abschussvereinbarungen bzw. Abschusszielsetzungen nach § 31 Abs. 2 LJG entsprechend der Beschlüsse der Genossenschafts-versammlung zu schließen bzw. zu fassen und für die Erfüllung sor-ge zu tragen,

6. die Zustimmungen zu teilabschussplänen nach § 31 Abs. 3 LJG entsprechend der Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung zu erteilen oder zu versagen,

7. im Vorfeld einer Abschussvereinbarung bzw. Abschussfestsetzung eine Begehung des Jagdbezirkes nach § 8 Abs. 1 der Landesjagd-verordnung (LJVO) durchzuführen,

8. den Haushaltsplan und die Jahresrechnung aufzustellen und vorzu-legen,

9. den Verteilungsplan über den jährlichen Reinertrag der Jagdnutzung für die Mitglieder aufzustellen, die nicht auf die Auszahlung ihres An-teils am Reinertrag verzichtet haben; ist der Gemeinde die Befugnis zur Verwendung des Reinertrages übertragen, so entscheidet der Jagdvorstand über die Erteilung des Einvernehmens,

10. die Vertretungen der Jagdgenossenschaft nach § 13 Abs. 3 LJG und § 15 LJVO zu bestimmen.

§ 14

Aufgaben der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorste-hers

Die Jagdvorsteherin oder der Jagdvorsteher hat1. die Genossenschaftsversammlung einzuberufen, zu eröffnen, zu

leiten und zu schließen sowie das Ordnungs- und Hausrecht auszu-üben,

2. Bekanntmachungen vorzunehmen; die genehmigte, angezeigte oder geänderte satzung ist öffentlich auszulegen; dabei sind die Genehmigung oder die Anzeige sowie Ort und Zeit der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen,

3. die Liste der von den Mitgliedern zu erhebenden umlagen aufzustel-len,

4. die Angestellten zu beaufsichtigen und die Einrichtungen der Jagd-genossenschaft zu überwachen,

5. den schriftwechsel zu führen und die gefassten Beschlüsse zu pro-tokollieren, sofern von der Genossenschaftsversammlung keine an-dere schriftführende Person gewählt ist.

§ 15

Anteil an Nutzung und Lasten(1) Der Anteil der Mitglieder an den nutzungen und Lasten richtet sich nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer bejagbaren Grundstücke im Jagdbezirk.

Rundschau - 6 - Ausgabe 6/2017

(2) Die nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 9 und § 14 Nr. 3 aufzustellenden Ver-zeichnisse und Listen sind zwei Wochen lang bei der Jagdvorsteherin oder beim Jagdvorsteher für die Mitglieder auszulegen. Zeit und Ort der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, gelten die Verzeichnisse und Listen mit Ablauf der Frist als festgestellt. Auf Einsprüche werden die Verzeichnisse und Listen vom Jagdvorstand überprüft, von ihm erneut festgestellt und der Zeitpunkt der Feststellung ortsüblich bekannt gegeben. Wird die den Verzeichnissen und Listen zugrunde liegende Gesamtrechnung von den Einsprüchen nicht berührt, gelten sie nur gegenüber den Einsprucherhe-benden als nicht festgestellt. Die Feststellung gegenüber den Einspru-cherhebenden wird in einem besonderen Bescheid getroffen.(3) Jedes Mitglied kann gemäß § 12 Abs. 2 LJG die Auszahlung sei-nes Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung verlangen. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der Beschlussfassung der Genossenschaftsver-sammlung, der eine anteilmäßige Verteilung des Reinertrages nicht vor-sieht, schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird. Wird der Beschluss der Genossenschaftsversammlung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung nicht bekannt gemacht, kann der Anspruch bis einschließlich dem auf das Jagdjahr folgenden Monat geltend gemacht werden; die Geltendmachung eines Anspruchs im Voraus ist zulässig.

§ 16

Auszahlung des Reinertrages(1) Der Reinertrag aus der Jagdnutzung ist vom Jagdvorstand an die Jagdgenossinnen und die Jagdgenossen auszuzahlen, sofern sie nach § 12 Abs. 2 LJG die Auszahlung verlangt haben.(2) Entfällt auf eine Jagdgenossin oder einen Jagdgenossen ein geringe-rer Reinertrag als 15,- Euro, wird die Auszahlung erst dann fällig, wenn der Betrag durch Zuwachs mindestens 15,- Euro erreicht hat; unberührt hiervon bleiben die Fälle, in denen die Jagdgenossin oder der Jagdge-nosse aus der Jagdgenossenschaft ausscheidet.

§ 17

Umlageforderungen(1) Umlageforderungen an Jagdgenossinnen oder Jagdgenossen wer-den binnen eines Monats nach rechtswirksamer Feststellung der Umla-geliste (§ 14 Nr. 3) fällig.(2) Umlagen, deren Einzahlung nicht fristgerecht erfolgt, werden im Ver-waltungszwangsverfahren beigetrieben.

§ 18

GeschäftsjahrDas Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März.

§ 19

BekanntmachungenBekanntmachungen der Jagdgenossenschaft erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein.

Vorstehende Satzung ist von der Genossenschaftsversammlung am 07.11.2016 in Homberg beschlossen worden. Die Satzung vom 29.04.2004 ist somit aufgehoben.

Homberg, den 07.11.2016Der Jagdvorstand:gez. MohrRalf Mohr, Jagdvorstehergez. NeuRudolf Neu, 1. Beisitzergez. GrillMichael Grill, 2. Beisitzerangezeigt/genehmigtKusel, 23.01.2017Kreisverwaltung Kusel- untere Jagdbehörde -Im Auftrag: gez. Heyd_______________________________(Unterschrift der unteren Jagdbehörde)

Sonstige amtliche Mitteilungen

Grumbach

Räum- und Streupflicht in der Gemeinde Grumbach

Aus gegebenem Anlass möchte ich alle Grundstückseigentümer/Mieter innerhalb der Ortsgemeinde Grumbach ansprechen.

Es gehen vermehrt Beschwerden ein, dass die Räum- und Streupflicht innerhalb unserer Ortsgemeinde nicht ordnungsgemäß wahrgenommen wird.Um sich auf unseren Straßen/Gehwegen sicher bewegen zu können ist es unerlässlich, bei Schnee- und Eisglätte der Räum- und Streupflicht nachzukommen.Nachfolgend weisen wir Sie daher auf die bestehende Straßenreini-gungssatzung der Ortsgemeinde Grumbach hin:Nach § 1 der Reinigungssatzung wird die Straßenreinigung den Eigen-tümern der bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch sie erschlossen werden oder an sie angrenzen. Die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer erstreckt sich dabei bis zur Mitte der Fahr-bahn. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere das Besprengen und Säubern der Straße, die Schneeräumung auf den Straßen sowie das Bestreuen der Gehwege.In § 8 der Satzung ist die Schneeräumung geregelt. Demnach ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen, wenn durch Schneefall die Benut-zung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert wird.Gefrorener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der wegge-räumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächen-wässern nicht beeinträchtigt werden.Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.Kommt es zu einem Zwischenfall, ist der angrenzende Grundstücksei-gentümer in der Haftung.

Markus Christian, Ortsbürgermeister

Deutsche RentenversicherungRheinland-Pfalz

Informationsveranstaltungen zur RenteVerschiedene Informationsveranstaltungen zur Rente gibt es im März wieder bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in der Hauptstelle in Speyer, Eichendorffstraße 4-6 und in Kaiserslautern in der Auskunfts- und Beratungsstelle, Schubertstraße 17a.Am 1. März in Speyer und am 2. März in Kaiserslautern geht es um das Thema „Meine Altersvorsorge - was habe ich schon, was brauche ich noch“ - also um die gesetzliche, betriebliche und private Altersvor-sorge bei Invalidität, Alter oder Tod, über staatliche Hilfen und vieles mehr. Am 15. März gibt es in Speyer und am 16. März in Kaiserslautern dann Informationen zum Thema „Rente & Steuern - was muss ich wis-sen?“. Alles Interessante rund um Rente und Steuern, wer als Rentner Steuern zahlen muss oder welche Freibeträge es gibt, sind Inhalte die-ses Vortrags.Die Veranstaltungen beginnen in Speyer jeweils um 17:30 Uhr, in Kai-serslautern um 17:00 Uhr.

Bundeswehr

Schießzeiten auf dem Truppenübungsplatz Baumholder

Wochentag, Datum, Tagschießen, Nachtschießen, Montag, 13.02.2017, 08.00 - 15.45 Uhr TagschießenDienstag, 14.02.2017, 08.00 - 15.45 Uhr TagschießenMittwoch, 15.02.2017, 08.00 - 15.45 Tagschießen, 20.00 - 24.00 Uhr NachtschießenDonnerstag, 16.02.2017, 08.00 - 15.45 Uhr, 20.00 - 24.00 Uhr Nacht-schießenFreitag, 17.02.2017, 08.00 - 12.00 Uhr TagschießenKurzfristig Änderungen sind jederzeit möglich!

----------------- Impressum -----------------Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwoh-ner nach der Gemeindeordnung):Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde67742 Lauterecken, Schulstraße 6 aDruck und Verlag: LinUS WiTTicH Medien KG,54343 Föhren, Europaallee (industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt.

Ende des amtlichen Teils

Rundschau - 7 - Ausgabe 6/2017

Gemeindenachrichten

VerbandsgemeindeLauterecken-Wolfs te in

Geschwindigkeitskontrollen Ankündigung

Innerörtliche Geschwindigkeitskontrollen durch die Verbands-gemeindeverwaltungDie nächsten innerörtlichen Geschwindigkeitskontrollen sind unter anderem am 15. und 16.02.2017 geplant. Messschwerpunkte wer-den Wolfstein, Lauterecken und Odenbach sowie Rothselberg und Jettenbach sein. Messungen sind jedoch auch zu anderen Zeiten und an anderen Orten möglich.

Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein

Buborn

Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 21.12.2016

Erweiterung und Anbaumaßnahme um eine 5. Gruppe in der Kin-dertagesstätte St. Julian; Beteiligung der Einzugsgemeinde an den InvestitionskostenDer Ortsgemeinderat St. Julian hat in seiner Sitzung am 30.05.2016 die Anbaumaßnahme an der Kindertagesstätte für die Errichtung einer 5. Gruppe beschlossen.In der bestehenden Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde St. Julian und den Einzugsgemeinden ist festgelegt, dass die Investitionskosten zu Lasten des Trägers gehen. Bisher haben sich die Einzugsgemein-den nicht an investiven Maßnahmen beteiligt. Die Ortsgemeinde St. Julian bittet nun erstmals die Einzugsgemeinden um Beteiligung an den Baukosten. Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat sich ent-gegen der bestehenden Vereinbarung an den Bau- und Ausstattungs-kosten zu beteiligen.

Cronenberg

Holzabgabe an SelbstwerberDie Ortsgemeinde Cronenberg plant Holz an Selbstwerber abzugeben.Interessenten melden sich bitte bis 24.02.2017 beim zuständigen Revierförster Herr Antoni (Mobil: 0152-28851247) oder beim Ortsbür-germeister Thomas Wannenmacher (Tel.: 06382-403332).

Kirrwei ler

Vertretung Ortsbürgermeister Kirrweiler Fehler im Datum

Vom 13.02.2017 bis 19.02.2017 übernimmt der Erste Beigeordnete Reinhard Wiedemann, Eichersberg 9, Tel. 06387 8469, die Amtsge-schäfte.

Odenbach

Vereinsgemeinschaft Karneval OdenbachPrunksitzung Odenbach fällt aus

Liebe Närrinnen, liebe Narren,die vorgesehene Prunksitzung am 18.02.2017 muss leider ausfallen.Aufgrund mangelnder aktiver Unterstützung im Bereich der Büttenre-den, Sketche und Gesang haben wir nicht die Möglichkeit ein ausrei-chendes sowie abwechslungsreiches Programm anzubieten.Es ist uns sehr schwer gefallen, diese Entscheidung zu treffen.

Wir hoffen im Jahr 2018 mit mehr aktiver Unterstützung, vor allem in den oben genannten Bereichen, damit wir wieder ein tolles Programm für unsere Prunksitzung anbieten können.Ein herzliches Danke an die Tanzgruppen, die sich um die Prunksitzung 2018 bemüht haben und denen wir leider absagen mussten.Der Kindermaskenball am 28.02.2017 fällt leider auch aus.

Offenbach-Hundheim

Teilausbau der K 63 in Offenbach-Hundheim (Marktplatz bis zur Ev. Kirche)

Im Zusammenhang mit dem geplanten Teilausbau der K 63 in Offen-bach-Hundheim (Marktplatz bis zur Ev. Kirche) wird das beauftragte Vermessungsbüro Fauß im Auftrag des Landesbetriebes Mobilität eine Bestandsmessung durchführen.Die Gemeindeverwaltung Offenbach-Hundheim bittet alle Anlieger, wenn notwendig, dem Vermessungsbüro den Zutritt zu den Grundstü-cken zu gewährleisten.

Dr. Alt, Ortsbürgermeister

Kirchliche Nachrichten

Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach

Sonntag, den 12.02.201710.00 Uhr Grumbach, Gottesdienst im Ev. GemeindehausDienstag, den 14.02.201719.00 Uhr Deimberg, Gottesdienst für Verliebte und die, die es bleiben wollen

Prot. Kirchengemeinde HinzweilerMittwoch, 08.02.201714.30 Uhr Frauenkreis in Aschbach (Dorfgemeinschaftshaus)Donnerstag, 09.02.201709.30 Uhr Krabbelgruppe (Jugendheim)14.00 Uhr Seniorenkreis (Jugendheim)Samstag, 11.02.201718.00 Uhr Gottesdienst in Hinzweiler (Jugendheim)Sonntag, 12.02.201710.15 Uhr Gottesdienst in HorschbachMontag, 13.02.201718.00 Uhr Jugendgruppe (Jugendheim)Dienstag, 14.02.201716.25 Uhr Konfirmandenstunde (Jugendheim)17.15 Uhr Präparandenstunde

Prot. Kirchengemeinde LautereckenSonntag, 12.02.201709.00 Uhr Heinzenhausen10.00 Uhr LautereckenDer Gottesdienst in Lauterecken findet im Prot. Gemeindehaus, Bahn-hofstraße 22 statt.

Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen

Sonntag, 12.02.2017 10.00 Uhr Gottesdienst in Heimkirchen

Evang. Kirchengemeinde Offenbach- Niedereisenbach-Wiesweiler

Sonntag, 12. Februar 201709:25 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Niedereisenbach10:35 Uhr Gottesdienst in Niederalben

Kath. Pfarrei St. Peter + Paul Offenbach-Hundheim

12.02.2017: 10.00 Uhr Wort-Gottes-Feier mit Kommunionausteilung

Prot. Kirchengemeinde Rothselberg500 Jahre Reformation

Katharina von Bora, Luthers FrauReferent: Herr Pfarrer MüllerAm Donnerstag, den 16.02.2017 um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt.Auch interessierte Nichtmitglieder sind herzlich willkommen!

Rundschau - 8 - Ausgabe 6/2017

GottesdiensteDienstag, 07.02.201714:00 Uhr Seniorennachmittag im Bürgerhaus Eßweiler15:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten RothselbergMittwoch, 08.02.201716:30 Uhr Präparandenunterricht im Jugendraum RothselbergSonntag, 12.02.201717:00 Uhr Gottesdienst in der Kirche Eßweiler18:00 Uhr Gottesdienst im Jugendraum Rothselberg18:00 Uhr Chorprobe „Ton in Ton“ im Kindergarten RothselbergDienstag, 14.02.201614:00 Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg15:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg16:00 Uhr Konfirmandenunterricht im Jugendraum Rothselberg

Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler

Hexenverfolgung - wirklich ein Phänomen des Mittelalters?

10. Februar 2017, 19.30 Uhr, Pfarrsälchen St. JulianIm Rahmen des Winterthemas „Barock“ laden die Pfarrämter Altenglan, St. Julian und Ulmet ein zum Stammtisch Kirche.Der Vortrag geht den Ursachen und Erscheinungsformen der Hexen-verfolgung nach und würdigt das Engagement von Friedrich von Spee, Anwalt der Hexen und Dichter des Barock.Referentin: Bettina Lukasczyk.

Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler

Sonntag, 12.02.201709.30 Uhr Glanbrücken nach Rheinischer Ordnung10.15 Uhr Gumbsweiler

Prot. Kirchengemeinde WolfsteinMittwoch, 08.02.201719.30 Uhr Sitzung des PresbyteriumsDonnerstag, 09.02.201716.30 Uhr Konfirmandenstunde (Pfarrsaal)Samstag, 11.02.201718.00 Uhr Gottesdienst in Rutsweiler (Dorfgemeinschaftshaus)Sonntag, 12.02.201710.00 Uhr Gottesdienst in Wolfstein (Pfarrsaal)Dienstag, 14.02.201719.30 Uhr Chorprobe (Pfarrsaal)

Kath. Pfarrgemeinde St. Georg LauschiedSonntag, 12.02.201709.00 Uhr EucharistiefeierMontag, 13.02.2017ab 13.30 Uhr Hauskommunion Abtweiler, Bärweiler u. LauschiedMittwoch, 15.02.201719.00 Uhr Taizé-Andacht (Bad Sobernheim-Malteserkapelle)

Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim

Donnerstag, 09.02.201718.30 Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach)Freitag, 10.02.201709.00 Uhr EucharistiefeierSonntag, 12.02.201710.30 Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach)Dienstag, 14.02.2017ab 09.00 Uhr Hauskommunion in Meisenheim u. Rehbornab 14.00 Uhr Hauskommunion in Raumbach u. Odenbach20.30 Uhr KirchenchorprobeMittwoch, 15.02.201719.00 Uhr Taizé-Andacht (Bad Sobernheim-Malteserkapelle)

Termine • Vereine • Veranstaltungen

Realschule plus Lauterecken/WolfsteinRückblick zum Tag der offenen Tür

Am 21.01.2017 öffnete die Realschule plus Lauterecken/Wolfstein am Standort Lauterecken ihre Türen zum Tag der offenen Tür. In der Woche davor arbeiteten die Schülerinnen und Schüler in gewählten Projekten verschiedene Themen auf, die dann am Tag der offenen Tür vorgesellt wurden. Die Schülerinnen und Schüler konnten zwischen folgenden Pro-jekten wählen:

Theaterstück „Der rechte Barbier“, Mikroskopieren, Sport mit Beein-trächtigung, Zentangle, Very Britisch, Tutti frutti, Geschichte des Kino-films, Encaustic.Die Ergebnisse wurden den Besuchern am Samstag vorgestellt und erklärt. Die Jugendlichen waren interessiert und engagiert bei der Erar-beitung und Präsentation beteiligt. Für das leibliche Wohl sorgte der För-derverein der Schule.

Veldenz-Gymnasium LautereckenRekordbeteiligung

beim Informatik-Biber-Wettbewerb

Schülerinnen und Schüler des Veldenz Gymnasiums freuen sich über Spitzen-platz bei größtem InformatikwettbewerbWie kann man mit fünf Kerzen die Zahl 11 auf einem Geburtstagskuchen darstellen? Wie sieht der richtige Weg einer Kugel im 3-D-Labyrinth aus? Die Schülerinnen und Schüler des Veldenz Gymnasium Laute-

recken waren eifrig beim Informatik-Biber dabei und stellten sich den unterschiedlichsten Aufgaben.Ganze 95,1 % Schülerinnen und Schüler des VGL nahmen im Novem-ber 2016 an dem Informatikwettbewerb teil. Damit zählt das Veldenz Gymnasium zu den Schulen mit den höchsten Teilnahmequoten. Dafür wurde das Gymnasium jetzt vom Veranstalter, den Bundesweiten Infor-matikwettbewerben (BWINF), ausgezeichnet. Für einen stolzen 17. Platz im bundesweiten Schulranking des Informatik-Bibers wurde die Schule für ihr herausragende Engagement mit einem Preisgeld in Höhe von 200 € gewürdigt. „Wir freuen uns sehr, dass wir beim Thema Informatik zu den engagier-testen Schulen im Bundesgebiet zählen. Als MINT-freundliche Schule konnten wir so im Bereich der Informatik unsere Schüler zusätzlich för-dern und fordern“, freut sich Schulleiter Stefan Weber zusammen mit seinen Informatiklehrern Michael Krauß und Sebastian Ziaja.Nach der Auswertung der Ergebnisse wurden am 27.01.2017 die Sieger des Wettbewerbes geehrt. Besondere Beachtung verdient die großar-tige Leistung von Leonardo Schunck, der bereits zum zweiten Mal den 1. Platz für das Veldenz Gymnasium in Lauterecken erkämpft hat.

Veldenz Gymnasium bietet effektive Hilfen bei der Berufswahl

Abendveranstaltung mit Experten informiert Schülerinnen und Schü-lern über Chancen und neue Wege bei der BerufsorientierungIm Rahmen der Berufsorientierung führt das Veldenz Gymnasium Lau-terecken bereits verschiedene zielge-

richtete Maßnahmen und Veranstaltungen durch, die den Schülerinnen und Schülern einen unmittelbaren und erfolgreichen Übergang in die Berufsausbildung, das Studium oder andere von den Jugendlichen gewählte Formen der beruflichen Qualifikation ermöglichen sollen.Im Rahmen einer Berufsorientierungswoche wurde das bestehende Konzept ergänzt und nun noch effizienter umgesetzt. Am 23. Januar 2017 fand hierzu eine Gesprächsrunde mit Experten aus der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens (Anja Bungert), von der Industrie- und Handelskammer /Pfalz (Grit Wehrmann), der Aufsichts- und Dienstleis-tungsdirektion (Martin Harz) sowie der Bürgermeisterin der Stadt Kusel statt. Die Fachleute diskutierten Schülerfragen zur Berufswahl. Die von den Schülern vorbereiteten Fragen bezogen sich dabei auf folgende Schwerpunkte: „Was erwartet die Wirtschaft von den Schulabgängern“, „ Welche Zukunftschancen bietet unsere Region“ und „Individuelle Wege nach vorne finden“.Moderiert wurde die informative Abendveranstaltung durch die beiden Schülerinnen Lilly-Marlene Sommer und Magdalena Breitzler.Reges Interesse an der Veranstaltung zeigten nicht nur die teilnehmen-den Schüler aus den Klassenstufen 9, 11 und 12, sondern auch deren Eltern, die in großer Zahl teilnahmen.

Besuch des Europäischen ParlamentsAm 18. Januar 2017 besuchten die 10. Klassen der Realschule plus Lauterecken/Wolfstein das Europäische Parlament in Straßburg. Dabei erlebten sie im Plenarsaal die Wahl des stellvertretenden Präsidenten. Anschließend stellten die Schülerinnen und Schüler Frau Collin-Lan-gen Fragen, die sie ausführlich beantwortete. Zum Beispiel wollten die Jugendlichen wissen, wie ein Tagesablauf eines Abgeordneten aussieht, wie die Situation des Brexit von Großbritannien ist, was passiert, wenn Frankreich und Niederlande „Rechts“ wählen und die Flüchtlingssitua-tion wurde angesprochen.Die Klassen besuchten anschließend das Straßburger Münster und machten eine Bootsfahrt auf der „Illes“.Es war ein gelungener informativer Tag mit viel Gastfreundschaft.

Rundschau - 9 - Ausgabe 6/2017

Pfälzerwaldverein JettenbachDer Wanderverein lädt ein zu einer Glühweinwanderung am Samstag, 11.02.2017. Abmarsch um 13.30 Uhr vom Eugen-Kleemann-Platz.

Landfrauen KappelnSa, 11. Feb. 14:30 Uhr, „Fassenachtscafé“ mit Elmar Fritzen, DGH Kappeln, Fassenachtsküchlein und Teilchen aus dem Steinbackofen.Anmeldung erforderlich.

Ökumenischer Krankenpflegeverein Kreimbach-Kaulbach e.V.

EinladungAm Mittwoch, dem 22. Februar 2017 findet um 19.00 Uhr im Singsaal unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt.Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen.Tagesordnung:1. Eröffnung und Begrüßung2. Jahresbericht der 1. Vorsitzenden3. Bericht der Kassenführerin4. Bericht der Kassenprüfer5. Entlastung der Vorstandschaft6. Anfragen und AuskünfteIm Anschluss an die Jahreshauptversammlung wird Frau Göttel Sie über die vielfältigen Aufgaben der Sozialstation, über besondere Angebote in der Demenzbetreuung sowie über die neue Einstufung bei der Pflege informieren.

Landfrauenverein Kreimbach-KaulbachVortrag

Am Freitag, 10.02.2017 findet um 19.00 Uhr im Bürgersaal der Vortrag „Die Arbeit einer Podologin“ statt.Kursleiterin: Frau Maue.Hierzu sind alle Mitglieder und Interessierte herzlich eingeladen.

Pfälzerwaldverein LautereckenPlanwanderung nach Mainz am 19.02.2017

Treffpunkt Kreuz mit Fahrgemeinschaft 08:45 Uhr nach Meisenheim. Neukauf von dort nach Staudernheim Bahnhof. Von hier mit dem Zug nach Mainz Wanderung: Drei Brücken Weg ca. 10 Km.Bitte um Anmeldung wegen Platzreservierung bis 14.02.2017 Tel.: Karin Löw, Odenbach.

Landfrauenverein Offenbach-HundheimProgrammänderung:

Aus terminlichen Gründen musste der am 09.02.2017 vorgesehene Kochkurs über Senf verlegt werden. Anstelle dieses Kurses treffen wir uns am Donnerstag, dem 09.02.2017, um 20.00 Uhr im Gasthaus „Zur Hirsauer Kapelle“ zum Kegeln.Hinweis:Für die Vorbereitung des Heringsessens am 23.02.2017 ist eine Anmel-dung bis spätestens 15.02.2017 bei Renate Molter erforderlich.

Pfälzerwaldverein Offenbach-HundheimSeniorenwanderung

Am Mittwoch, den 15. Februar geht die Wanderung nach Wiesweiler. Abmarsch in Offenbach-Hundheim ist um 13:00 Uhr auf dem Markt-platz. Nicht-Mitglieder sind wie immer herzlich willkommen.

Selbergverein RothselbergDer Selbergverein bietet am Sonntag, dem 12.02.2017 wieder ein Son-deressen an. Es soll Pommes und hausgemachter Wurstsalat nach Pfäl-zer- und auch Schweizer Art geben.Hierzu ergeht herzliche Einladung.

Landfrauen RothselbergWir laden ein zum Vortrag: 500 Jahre Reformation.Katharina von Bora, Luthers FrauReferent: Herr Pfarrer MüllerAm Donnerstag, den 16.02.2017 um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt.Auch interessierte Nichtmitglieder sind herzlich willkommen!

Bauernstammtisch WiesweilerDer Stammtisch findet am Donnerstag den 9. Februar 2017 um 20.00 Uhr im Bürgerhaus Wiesweiler statt.Thema: Aktuelles zum Pflanzenschutz.Referent: Herr Andreas Ellrich Firma BASF.

Angelsportverein Wiesweiler e.V. 1968Der ASV Wiesweiler lädt alle Mitglieder am 19.02.2017 um 10:00 Uhr ins Vereinsheim zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ein.Da in diesem Jahr Wahlen, Ehrungen und Kartenausgabe sind, bitten wir um reges Erscheinen.Wir wünschen noch ein kräftiges Petri Heil 2017.

Das Kids for Champions Fußballcamp beim JFV Königsland

Der JFV Königsland und die Fußballschule Kids for Champions, organisieren für alle Nachwuchskickern ein Fußballcamp der Extra-Klasse. Von Freitag, 26.05.2017 bis Sonntag, 28.05.2017 bieten wir euch ein professionelles Fußballtraining mit viel Spaß und jeder Menge Begeisterung. Teilnehmen dürfen alle fußballbegeisterten Kinder zwischen 6 und 15 Jahren. Selbstverständlich können auch alle Kinder teilnehmen, die nicht in einem Fußballverein angemel-det sind. Frank Elser und sein Trainerstab der Kids for Champions Fußballschule, werden mit den Trainern des Vereines das Fußball-camp leiten und den Mädchen und Jungen die Kunst des moder-nen Fußballspieles vermitteln.Auf die Teilnehmer warten in diesem Jahr wieder sechs spannende Einzelwettbewerbe und ein toller Mannschaftswettbewerb, bei denen die Finalisten ihre Auszeichnungen erhalten! Doch die alles entscheidende Frage lautet auch in diesem Jahr:Wer in Deutschland gewinnt den Adidas-Champions-Cup 2017? Auch für die kleinen Torhüter-Talente wird ein professionelles Tor-warttraining angeboten. Die neuen Anforderungen an das moderne Torwartspiel wird von der Pike auf gelernt. Eine große Herausfor-derung wird hierbei sicherlich auch das „Mitspielen aus dem Spiel-verlauf“ werden. Die besten Torspieler ermitteln untereinander den Torwart-Champion 2017! Die Teilnehmer erhalten eine megastarke Adidas-Teamsportausrüstung, bestehend aus Trikot, Hose, Stut-zen, Ball, Trinkflasche, Sportbeutel und einer Erinnerungsmedaille. Zusätzlich gibt es an allen drei Tagen eine Vollverpflegung und ausreichend Getränke zu den Trainingseinheiten. Informationen zur Anmeldung beim Kids for Champions Fußballcamp, erhalten Sie beim JFV Königsland, Herr Eckardt Maurer unter: Tel.: 06382 .

Psychose-SeminarEine Gruppe für Menschen mit Psychose, ihre Angehörigen und Behand-ler trifft sich am Donnerstag, 9. Februar um 18.30 Uhr in den Räumen des Arbeits- und Sozialpädagogischen Zentrums (ASZ) in Kaiserslautern (Pfaffstraße 3). Die regelmäßigen Gruppentreffen finden jeden zweiten Donnerstag im Monat von 18.30 bis 20.30 Uhr statt. Interessierte sind herzlich willkommen.

Fastnachtssitzung in BubornAm Samstag, 11.02.2017 findet ab 20:11 Uhr unsere Fastnachtssitzung im Dorfgemeinschaftshaus statt.Anschließend Tanz mit den „Whisky-Boys“.Es lädt ein die Gemeinde.

Landfrauen EssweilerMittwoch, 15.02.201719.00 Uhr Angebot auf Kreisebene in BlaubachEine Reise auf unserer Milchstraße, s. Info Landfrauenflyer.

Karnevalsverein „Wilder Haufen“ Hinzweiler e.V. - Kinderfasching

Am Sonntag, den 12.02.2017 findet der Kinderfasching des Karnevalvereins „Wilder Haufen“ Hinzweiler e.V. statt.Ab 14:11 Uhr beginnt in der Königs-landhalle Hinzweiler das bunte Treiben mit Tanzeinlagen. Für das leibliche Wohl ist auch bestens gesorgt.

Es freut sich der Karnevalverein „Wilder Haufen“ Hinzweiler e.V.

Rundschau - 10 - Ausgabe 6/2017

Haus der Begegnung in Meisenheim Kakteenvortrag

Am Mittwoch, 8. Februar 2017, um 19.30 Uhr hält Ernst Spangenber-ger (Reiffelbach) im Haus der Begegnung in Meisenheim einen Beamer-Vortrag über „Die bunte Welt der Kakteen“. Eintritt frei, Spende erbeten.

DLR Westpfalz2. Westpfälzer Pflanzenbautag

incl. Sachkunde-WeiterbildungsveranstaltungenAuch der zweite Westpfälzer Pflanzenbautag bietet wieder interessante Themen zur Landwirtschaft an, denn immer mehr sind Rahmenvorga-ben wie Agrarpolitik und Recht handlungsweisend. Der praktische Teil wird jedoch ebenso intensiv behandelt und soll zur Produktionsabsiche-rung in 2017 dienen. Die nachfolgende Veranstaltung ist zudem nach § 7 Pflanzenschutz-Sachkunde-verordnung als Fort- und Weiterbildung anerkannt. Die Besucher melden sich bitte vorab an, damit nachfolgend eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden kann. Es besteht die Möglichkeit zur Voranmeldung über das Internet unter www.dlr.rlp.de / (Sachkundeportal) oder per eMail bei [email protected] oder [email protected] § 9 Abs. 4 Pflanzenschutzgesetz sind alle Sachkundigen verpflich-tet, innerhalb eines Dreijahreszeitraumes an einer anerkannten Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung teilzunehmen.Termin: Dienstag, 21.02.2017 in Ramstein, Haus des Bürgers, Am neuen Markt 4 von 13.00 - 17.00 Uhr.

Akademie Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz„Trockenmauern stützen Unesco-Welterbe am Mittelrhein“am 04.03.2017 von 09.30 Uhr bis 16.30 Uhrin Trechtingshausen, Burg Reichenstein

Orchester der Gesellschaft der Musikfreunde Bad Soden

Am Sonntag, 19.02.2017, 17.00 Uhr gastiert das „Orchester der Gesell-schaft der Musikfreunde Bad Soden“ mit seinem Dirigenten Franz-Josef Staab zum 20. Mal im Paul-Schneider-Gymnasium in Meisenheim. Zu diesem Jubiläum wird ein sehr attraktives Programm geboten. Karten-vorbestellung (15 Euro) wird empfohlen (Tel. 06753-2207). Studenten und Jugendliche sind frei.

Gleichstellungsbeauftragte des Bezirksverbands Pfalz Renate Flesch

Stimme und RhetorikSeminar für Frauen in der Pfalzakademie LambrechtEin Seminar von Frau zu Frau bietet die Gleichstellungsbeauftragte des Bezirksverbands Pfalz, Renate Flesch, am Donnerstag, 9. März 2017, in der Pfalzakademie in Lambrecht zum Internationalen Frauentag an. Telefonnummer 06325 1800-0 und per Mail an [email protected].

Kreiswaldbauverein KuselDer Kreiswaldbauverein Kusel hat am 17.02.2017 um 19.30 Uhr im Gasthaus Born, Bedesbach seine diesjährige Generalversammlung. Alle Mitglieder sind hierzu recht herzlich eingeladen.

Allgemeine Nachrichten

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Wärmegewinne konstruieren(VZ-RLP/30.01.2017) Die Südausrichtung von Fensterflächen ermög-licht einen hohen Eintrag von Sonnenwärme; erfordert aber einen som-merlichen Wärmeschutz. So sollte die verglaste Fläche der Südfassade nicht mehr als 30 Prozent betragen, sonst wird es im Sommer zu heiß. Die optimale Zahl, Größe und Ausrichtung von Fenstern wird meist rechnerisch ermittelt, um das beste Verhältnis von Wärmegewinnen und -verlusten zu erzielen. Auch eine passende Raumplanung ist wichtig. Wenn die Hauptaufenthaltsräume wie Wohn- und Kinderzimmer im Süd-teil des Hauses liegen, kann die Sonnenwärme am besten genutzt wer-den. Räume, die mit einer niedrigeren Temperatur genutzt werden, wie Schlafzimmer und Küche sollten eher Richtung Norden platziert sein. Auch Wintergärten können - richtig konstruiert - in den Übergangszei-ten, solare Gewinne erzielen. Die einstrahlende Sonne heizt den Raum auf. Allerdings sollten in Win-tergärten keine Heizkörper installiert sein und der Wintergartenbereich sollte durch eine dichte Tür und einen massiven Wandteil von der

beheizten Wohnfläche abtrennbar sein. Andernfalls kann ein Winter-garten auch den Energieverbrauch erhöhen. Ein Wintergarten, der nach Süden ausgerichtet ist, überhitzt im Sommer schnell und muss deshalb eine wirksame Außenverschattung haben. Nach Osten und Westen aus-gerichtete Wintergärten brauchen seitliche Verschattungsvorrichtungen; zu bedenken ist, dass dabei die Aussicht zeitweise verloren geht. Durch geschickte Kombination von Ausrichtung und Gartenplanung lässt sich dieses Problem beheben. Fragen zur Neubauplanung sowie zu allen Bereichen des Energiesparens im Alt- und Neubau beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem indivi-duellen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Tricksereien bei StrompreiserhöhungenVerbraucherzentrale rät Abrechnungen

genau zu prüfenImmer wieder stellt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Tricksereien bei Strompreiserhöhungen fest. Mal informieren die Anbieter erst gar nicht über die Preiserhöhung, mal lehnen die Versorger die Kündigung ab, wenn Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht wegen der Preis-erhöhung Gebrauch machen. Den Jahreswechsel haben viele Stromver-sorger genutzt, um wegen der gestiegenen EEG-Umlage ihre Preise zu erhöhen. Damit eine Preisänderung wirksam wird, muss der Versorger die Kunden ordnungsgemäß darüber informieren. „Das ist nicht immer der Fall“, bemängelt Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Ver-braucherzentrale. „Manche Kunden entdecken die Preiserhöhung erst bei genauem Studium ihrer Jahresabrechnung.“ Erhöht ein Versorger seine Preise, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. In einem der Verbraucherzentrale vorliegenden Fall antwortet ein Versorger einem Kunden auf dessen Kündigung ‚Wir würden Ihnen gerne etwas anderes mitteilen, aber auf staatliche Komponenten gilt kein Sonderkündigungs-recht, da sie nicht beeinflussbar sind‘. „Diese Aussage ist nach unserer Auffassung nicht korrekt“, kommentiert Fehrenbach diese immer wieder kehrende Praxis. „Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 11/16) hat in seinem Urteil vom 5. Juli 2016 das Sonderkündigungsrecht bestätigt.“ Erst nachdem sich die Verbraucherzentrale eingeschaltet hatte, akzeptierte der Versorger die Kündigung. Die Verbraucherzent-rale empfiehlt Mitteilungen und Abrechnungen der Versorger genau zu prüfen.

Flüchtlingsintegration: Förderprogramm für ehrenamtliche Initiativen

Mit dem neuen Förderprogramm „500 LandInitiativen“ unterstützt das Landwirtschaftsministerium die Integration von geflüchteten Menschen im ländlichen Raum. Gefördert werden Projekte in Kommunen mit weni-ger als 35.000 Einwohnern mit Förderbeträgen von bis zu 10.000 Euro. Unterstützt wird ein breites Spektrum an Aktionen - ob Kultur oder Sport, praktische Lebenshilfe oder Netzwerkarbeit. Konkrete Beispiele sind die Anschaffung von Geräten, Ausstattungsgegenständen oder Instrumenten, die Beauftragung von Experten und anderen Dienstleis-tern oder der gemeinsame Umbau von Räumlichkeiten. Anträge können Initiativen, Vereine oder Einzelpersonen bis zum 31. März 2017 stellen. Weitere Informationen unter: www.ble.de

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