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Fugro Consult GmbH
Sitz der Gesellschaft: Tel.: 030 93651-0 AG Berlin-Charlottenburg Wolfener Str. 36 Fax: 030 93651-250 HRB 134082 B 12681 Berlin Ust. IdNr.: DE 150 375 679 Fugro Consult GmbH, a member of the Fugro group of companies with offices throughout the world.
Planungsträger: Gemeinde Schipkau Schulstraße 4 01998 Klettwitz Auftragnehmer: Fugro Consult GmbH Abteilung Bergbau / Umwelt Bertolt-Brecht-Allee 9 01309 Dresden Bearbeiter: Dipl.-Ing. Silvia Hecke Dipl.-Ing. Claudia Balzke Dipl.-Geogr. Sylvia Röhnert Dipl.-Geogr. Sandra Zukunft Auftrags-Nr.: 340-14-095 Bestätigt: ……………………….. Dipl.-Ing. Rüdiger Schäfer, Landschaftsarchitekt Projektleiter Bergbau/Umwelt Datum: Dresden, 29.04.2016
Bertolt-Brecht-Allee 9 01309 Dresden
Geschäftsführer: Dr. Uta Alisch (Vorsitz) Dr. Martin Bernhard Dr. Dirk Brinschwitz Wolfgang Weinhold Tel.: 0351 31880-0 030 93651406 Fax: 0351 3188028 030 93651250 [email protected] www.fugro.de
AG Berlin-Charlottenburg HRB 134082 B Ust.-IdNr.: DE 150 375 679 Deutsche Bank AG Konto-Nr. 960 300 2 BLZ 100 700 00 IBAN: DE83 1007 0000 0960 3002 00 SWIFT/BIC: DEUTDEBBXXX
Teillandschaftsplan der Gemeinde Schipkau
zum
räumlichen und sachlichen
Teilflächennutzungsplan
„Windenergienutzung im westlichen
Gemeindegebiet Schipkau“
- Entwurf -
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 2
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................................. 2
Tabellenverzeichnis ............................................................................................................................... 4
Abbildungsverzeichnis .......................................................................................................................... 5
Planverzeichnis ...................................................................................................................................... 5
1 Einführung .................................................................................................................................... 6
1.1 Anlass ............................................................................................................................................. 6
1.2 Gesetzliche Vorgaben und planerische Rahmenbedingungen ...................................................... 6
1.3 Inhalte und Methodik der Erarbeitung des Landschaftsplanes ...................................................... 9
1.3.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des gegenwärtigen Zustands von Natur und
Landschaft ................................................................................................................................ 9
1.3.2 Landschaftsplanerisches Leitbild und Entwicklungskonzept ................................................... 9
1.3.3 Kommunale Entwicklung und Kompensation .......................................................................... 9
1.4 Administrative Lage des Plangebietes .........................................................................................10
2 Bestandsaufnahme und Bewertung des gegenwärtigen Zustands von Natur und
Landschaft ..................................................................................................................................12
2.1 Allgemeine Charakteristik des Plangebietes ................................................................................12
2.1.1 Naturräumliche Gliederung ....................................................................................................12
2.1.2 Geologie .................................................................................................................................12
2.1.3 Relief / Veränderungen der Landschaft .................................................................................12
2.1.4 Potenzielle natürliche Vegetation ...........................................................................................13
2.1.5 Klima ......................................................................................................................................13
2.2 Siedlungs- und Landschaftsgeschichte........................................................................................13
2.2.1 Historische Entwicklung .........................................................................................................13
2.2.2 Kulturhistorische Objekte .......................................................................................................15
2.3 Arten und Lebensgemeinschaften ...............................................................................................16
2.3.1 Rechtliche und umweltpolitische Vorgaben ...........................................................................16
2.3.2 Erstellung der Pläne zum Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften ...............................17
2.3.3 Gegenwärtiger Zustand und Bewertung bedeutender Lebensräume ....................................18
2.3.4 Besondere Pflanzenarten ......................................................................................................32
2.3.5 Besondere Tierarten ..............................................................................................................33
2.3.6 Bedeutsame Bereiche für den Artenschutz ...........................................................................38
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 3
2.3.7 Bewertung der Biotoptypen hinsichtlich Arten- und Biotopschutzfunktion .............................39
2.3.8 Schutzgebiete ........................................................................................................................41
2.3.9 Beeinträchtigungen / Gefährdungen ......................................................................................42
2.4 Boden ...........................................................................................................................................43
2.4.1 Rechtliche und umweltpolitische Vorgaben ...........................................................................43
2.4.2 Planerstellung zum Schutzgut Boden ....................................................................................44
2.4.3 Aktueller Zustand – vorhandene Böden im Plangebiet ..........................................................44
2.4.4 Beurteilung der vorhandenen Böden .....................................................................................47
2.4.5 Beeinträchtigungen / Gefährdungen ......................................................................................49
2.5 Wasser .........................................................................................................................................54
2.5.1 Rechtliche und umweltpolitische Vorgaben ...........................................................................54
2.5.2 Planerstellung zum Schutzgut Wasser ..................................................................................55
2.5.3 Grundwasser ..........................................................................................................................56
2.5.4 Oberflächenwasser ................................................................................................................61
2.6 Klima und Luft ..............................................................................................................................67
2.6.1 Rechtliche und umweltpolitische Vorgaben ...........................................................................67
2.6.2 Planerstellung zum Schutzgut Klima und Luft .......................................................................67
2.6.3 Gegenwärtiger Zustand von Klima und Luft...........................................................................68
2.6.4 Bewertung der klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktion ..................................71
2.6.5 Beeinträchtigungen / Gefährdungen ......................................................................................74
2.7 Landschaftsbild und natürliche Erholungseignung ......................................................................75
2.7.1 Rechtliche und umweltpolitische Vorgaben ...........................................................................75
2.7.2 Planerstellung zum Schutzgut Landschaftsbild / natürliche Erholungsnutzung ....................75
2.7.3 Bewertung der Landschaftsbildqualität / der landschaftlichen Erlebniswirksamkeit ..............76
2.7.4 Touristische Infrastruktur........................................................................................................80
3 Landschaftsplanerisches Leitbild und Entwicklungskonzept...............................................82
3.1 Leitbild ..........................................................................................................................................82
3.2 Schutzgutbezogene Erhaltungs- und Entwicklungsziele .............................................................86
3.2.1 Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften ........................................................................87
3.2.2 Schutzgut Boden ....................................................................................................................88
3.2.3 Schutzgut Wasser ..................................................................................................................88
3.2.4 Schutzgut Klima/Luft ..............................................................................................................89
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 4
3.2.5 Schutzgut Landschaftsbild/Erholung ......................................................................................90
4 Kommunale Entwicklung und Kompensation .........................................................................91
4.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen und Arbeitsschritte der Eingriffsregelung..............................91
4.2 Beurteilung der Ausgleichs- und Ersetzbarkeit der Eingriffe........................................................93
4.2.1 Eingriffstatbestände durch die Windenergieplanung .............................................................93
4.2.2 Schutzgutbezogene Eingriffsprognose ..................................................................................97
4.3 Kompensationsbedarf Windenergie ...........................................................................................107
4.3.1 Kompensationsbedarf und Eignung von Flächen ................................................................107
4.3.2 Kompensationspotenziale des Landschaftsplanes ..............................................................108
5 Literatur- und Quellenverzeichnis ..........................................................................................113
5.1 Gesetzliche Vorschriften ............................................................................................................113
5.2 Literaturverzeichnis ....................................................................................................................114
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Bodendenkmale im Plangebiet ....................................................................................... 15
Tabelle 2: Zusammengefasster Überblick über die Biotoptypen im Plangebiet .............................. 20
Tabelle 3: Geschützte und besondere Pflanzenarten ..................................................................... 33
Tabelle 4: Faunistisch bedeutende Arten des Plangebietes ........................................................... 34
Tabelle 5: Zusammengefasster Überblick über die Biotoptypen im Plangebiet .............................. 41
Tabelle 6: Naturdenkmale im Plangebiet ......................................................................................... 42
Tabelle 7: Bodenausstattung im Plangebiet .................................................................................... 46
Tabelle 8: Altlasten und Altlastenverdachtsflächen ......................................................................... 51
Tabelle 9: Messwerte der Station Spremberg 2011 (LUGV, 2012) sowie die
entsprechenden Immissionsgrenzwerte gemäß TA Luft (2002) / 39. BImschV
(2010) .............................................................................................................................. 70
Tabelle 10: Bewertungskriterien Landschaftsbild (in Anlehnung an (Jessel, 1998)) ......................... 78
Tabelle 11: Bewertung der Landschaftsbildeinheiten ........................................................................ 79
Tabelle 12: Baudenkmale im Plangebiet (BLDAM Brandenburg, 2015) ........................................... 80
Tabelle 13: Potenzielle Wirkfaktoren der Windenergienutzung ......................................................... 95
Tabelle 14: Vorgeschlagene Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und
Landschaft durch die Windenergieplanung .................................................................. 111
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 5
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lage des Plangebietes ................................................................................................... 11
Abbildung 2: Hierarchisches Bewertungssystem der Gewässerstrukturgütekartierung im
LAWA-Übersichtsverfahren (LUA, 2002) ........................................................................ 64
Abbildung 3: Lage der Windkonzentrationszonen ............................................................................... 94
Planverzeichnis
Plan-Nr. Titel Maßstab
1 Biotoptypen / Flächennutzung 1:10.000
2 Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften 1:10.000
3 Schutzgut Boden 1:25.000
4 Schutzgut Wasser 1:25.000
5 Schutzgut Klima / Luft 1:25.000
6 Schutzgut Landschaftsbild / Erholung 1:25.000
7 Entwicklungskonzept 1:10.000
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 6
1 Einführung
1.1 Anlass
Die Aufstellung des räumlichen und sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergienutzung im
westlichen Gemeindegebiet Schipkau“ (Teil-FNP Schipkau 1 - 2013, Beschluss-Nr. 01/13) wurde in
der Gemeindevertretersitzung am 24.01.2013 in Klettwitz beschlossen.
In ihrer Sitzung am 15. Mai 2014 hat die Gemeindevertretung Schipkau mit Beschluss Nr. 25/14 den
Entwurf des räumlichen und sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergienutzung im westlichen
Gemeindegebiet Schipkau“ (Teil-FNP Schipkau 1-2013) beschlossen und zur öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.
Zur Finanzierung des Bauleitplanverfahrens wurde gemäß § 8 bzw. 10 BauGB ein städtebaulicher
Vertrag zwischen der Gemeinde Schipkau und der Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG aus
D26789 Leer abgeschlossen. Die Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG beabsichtigt, die Erweite-
rung des Windparks Klettwitz umzusetzen.
Durch den Träger der Bauleitplanung hat in Verbindung mit der Aufstellung des Flächennutzungsplans
im Parallelverfahren auch die Erstellung des Landschaftsplans entsprechend den Vorgaben des
BNatSchG § 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 BbgNatSchAG zu erfolgen.
Da es sich im vorliegenden Beschluss um einen räumlichen und sachlichen Teilflächennutzungsplan
handelt, wird auch im Landschaftsplan eine räumlich abgegrenzte Fläche des Gemeindegebietes be-
handelt und die Betrachtungen hinsichtlich der voraussehbaren Flächennutzungen und der kommuna-
len Entwicklungen auf den thematischen Aspekt der Windenergie beschränkt (Teillandschaftsplan).
Die Fugro Consult GmbH wurde von der Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG mit der Erstellung
des Teillandschaftsplans beauftragt.
1.2 Gesetzliche Vorgaben und planerische Rahmenbedingungen
Die Verfassung des Landes Brandenburg, das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Bran-
denburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutz-
ausführungsgesetz – BbgNatSchAG) bilden die Grundlagen für den Landschaftsplan. Als
Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in § 1 des BNatSchG die Ziele
der Landschaftsplanung definiert.
Demzufolge sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des
Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten
Bereich Natur und Landschaft so zu schützen, dass
– die biologische Vielfalt,
– die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regene-
rationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
– die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 7
auf Dauer gesichert sind. Der Schutz von Natur und Landschaft umfasst neben der Pflege und Ent-
wicklung auch, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft.
Für die Landschaftsplanung werden im § 9 Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz von Natur und
Landschaft folgende Aufgaben und Inhalte vorgegeben:
– Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschafts-
pflege für den jeweiligen Planungsraum zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maß-
nahmen zur Verwirklichung dieser Ziele aufzuzeigen (vgl. Abs. 1).
– Inhalte der Landschaftsplanung sind die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele
des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfor-
dernisse und Maßnahmen (vgl. Abs. 2).
– Auf die Verwertbarkeit der Darstellungen der Landschaftsplanung für die Bauleitpläne ist
Rücksicht zu nehmen (vgl. Abs. 3). Die Inhalte der Landschaftsplanung sind insbesondere
auch für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit und die Verträglichkeit im Sinne des § 34
Abs. 1 BNatSchG sowie bei der Aufstellung der Maßnahmenprogramme im Sinne der §§ 45h
und 82 des WHG heranzuziehen. Soweit den Inhalten der Landschaftsplanung nicht Rech-
nung getragen werden kann, ist dies zu begründen (vgl. Abs. 5).
Durch den Träger der Bauleitplanung erfolgt in Verbindung mit der Aufstellung des Flächennutzungs-
plans im Parallelverfahren auch die Erstellung des Landschaftsplans. Gemäß § 5 Abs. 4
BbgNatSchAG ist bei der Aufstellung von Landschafts- und Grünordnungsplänen durch kreisangehö-
rige Gemeinden die untere Naturschutzbehörde und bei der Aufstellung durch kreisfreie Städte die
Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege zu beteiligen. Die Inhalte des Landschaftsplans
werden im Rahmen der Abwägung in den Flächennutzungsplan aufgenommen und erlangen damit
Behördenverbindlichkeit.
Der Landschaftsplan soll gemäß § 9 Abs. 3 BNatSchG Angaben enthalten über:
– den vorhandenen und den zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft,
– die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
– die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft
nach Maßgabe dieser Ziele einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte,
– die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschut-
zes und der Landschaftspflege (...).
In § 5 Abs. 3 BbgNatSchAG werden die darzustellenden Inhalte weiter konkretisiert. Demnach sind für
den besiedelten wie für den unbesiedelten Bereich unter besonderer Berücksichtigung der Pflichten
nach § 15 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes die Zweckbestimmung von Flächen sowie
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen darzustellen und zwar insbesondere:
– für den Arten- und Biotopschutz unter Berücksichtigung der Ausbreitungslinien von Tieren und
Pflanzen wild lebender Arten, insbesondere der besonders geschützten Arten,
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 8
– für Freiflächen, die zur Erhaltung oder Verbesserung des örtlichen Klimas von Bedeutung
sind; dabei kommt dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch
zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien nach § 1 Absatz Nummer 4 des Bundesnatur-
schutzgesetzes eine besondere Bedeutung zu,
– zur Vermeidung von Bodenerosionen, zur Regeneration von Böden sowie zur Erhaltung und
Förderung eines günstigen Bodenzustandes,
– zur Erhaltung oder Verbesserung des Grundwasserdargebots, Wasserrückhaltung und Rena-
turierung von Gewässern,
– zur Erhaltung der für Brandenburg typischen Landschafts- und Ortsbilder sowie zur Beseiti-
gung von Anlagen, die das Landschaftsbild beeinträchtigen und auf Dauer nicht mehr genutzt
werden,
– zur Errichtung von Erholungs- und Grünanlagen, Kleingärten, Wander-, Rad- und Reitwegen
sowie landschaftsgebundenen Sportanlagen,
– zur Anlage oder Anpflanzung von Flurgehölzen, Hecken, Büschen, Schutzpflanzungen, Al-
leen, Baumgruppen oder Einzelbäumen,
– zur Erhaltung und Pflege von Baumbeständen und Grünflächen.
Bereits auf Ebene der Bauleitplanung, wo Eingriffe in Natur und Landschaft planerisch vorbereitet
werden, ist gemäß § 18 Abs.1 BNatSchG über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach
den Vorschriften des Baugesetzbuches im Rahmen der Abwägung zu entscheiden. Dazu gehören
auch Entscheidungen über Darstellungen nach § 5 BauGB, die dazu dienen, Eingriffe zu vermeiden
und auszugleichen (vgl. §1, Abs. 3). Im Landschaftsplan, der als Fachplan für Naturschutz und Land-
schaftspflege Angaben zur Beurteilung der Eingriffe in Natur und Landschaft macht, sind dementspre-
chend die zu erwartenden Eingriffe nach Art, Umfang und Lage darzustellen und den Erfordernissen
und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Vermeidung, Minderung und Be-
seitigung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft gegenüberzustellen.
Die Ansprüche von Naturschutz und Landschaftspflege sind bei Zielkonflikten prinzipiell gleichrangig
zu den sonstigen Anforderungen der Allgemeinheit an Natur und Landschaft zu behandeln. Soweit es
im Einzelfall möglich, erforderlich und unter Abwägung aller sich aus § 1 Absatz 1 ergebenden Anfor-
derungen untereinander und gegen die sonstigen Anforderungen der Allgemeinheit an Natur und
Landschaft angemessen ist, bedarf es in jedem Fall einer sachgerechten Abwägung der Zielkonflikte
(vgl. § 2 Abs. 3 BNatSchG).
Für die Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft kommt der Land-, Forst- und Fischereiwirt-
schaft eine besondere Bedeutung zu, da in deren Händen seit Jahrhunderten die Nutzung des Bo-
dens lag und ihr auch zukünftig ein wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des
Naturschutzes und der Landschaftspflege zufallen wird. Soweit die Ziele des Naturschutzes und der
Landschaftspflege berücksichtigt werden, ist die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennut-
zung daher gemäß § 14 Abs. 2 BNatSchG nicht als Eingriff anzusehen (sog. Landwirtschaftsklausel).
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 9
1.3 Inhalte und Methodik der Erarbeitung des Landschaftsplanes
Inhalte der Landschaftsplanung sind gemäß § 9 Abs. 2 BNatSchG die Darstellung und Begründung
der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung
dienenden Erfordernisse und Maßnahmen. Die Schutzgüter sind anhand der Anforderungen gemäß
§ 9 Abs. 2 BNatSchG zu betrachten und die Darstellungen darauf abzustellen.
Die Bearbeitung des Landschaftsplans erfolgt auf der Grundlage der topographischen Karte (Maßstab
1:10.000, Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg). Sie gliedert sich in die folgen-
den Schritte:
– Bestandsaufnahme und Bewertung des gegenwärtigen Zustands von Natur und Landschaft
(vgl. Kap. 2)
– Landschaftsplanerisches Leitbild und Entwicklungskonzept (vgl. Kap. 3)
– Kommunale Entwicklung und Kompensation (vgl. Kap. 4)
1.3.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des gegenwärtigen Zustands von Natur und Landschaft
Im Kapitel 2 werden die Bestandsausprägungen im Plangebiet beschrieben und in thematischen Plä-
nen dargestellt. Die im Rahmen der Bestandsaufnahme ausgewerteten Grundlagen sind im Quellen-
verzeichnis aufgeführt.
Die Erfassung des Zustands von Naturhaushalt und Landschaftsbild erfolgt flächendeckend und für
jedes Schutzgut getrennt (Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Land-
schaftsbild/ Erholungseignung). Aspekt der Schutzwürdigkeit, der Empfindlichkeit, der Vorbelastungen
und Defizite sowie der Entwicklungspotenziale werden beurteilt.
1.3.2 Landschaftsplanerisches Leitbild und Entwicklungskonzept
Im Kapitel 3 werden unter Berücksichtigung der übergeordneten gesetzlichen, landschafts-
planerischen und städtebaulichen Zielvorgaben für jedes Schutzgut zur Erhaltung und Entwicklung
von Natur und Landschaft Ziele formuliert. Die Grundlage für das Entwicklungskonzept bilden
Teillandschaften mit ähnlicher naturräumlicher Ausstattung. Für jede Teillandschaft werden Leitbilder
(Zielzustände) benannt.
1.3.3 Kommunale Entwicklung und Kompensation
Im Kapitel 4 erfolgt die Entwicklung einer Konzeption, wie die Windenergienutzung, welche im Teilflä-
chennutzungsplan dargestellt wird, aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege möglichst kon-
fliktfrei stattfinden kann. Den landschaftspflegerischen Zielvorstellungen werden die kommunalen
Entwicklungsvorhaben (d.h. Windenergieprojekte) gegenübergestellt. Dabei werden der Ausgangszu-
stand der Umwelt und das sich ergebende Konfliktpotenzial bewertet. Aus den daraus resultierenden
Beeinträchtigungen werden die Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation entwickelt.
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 10
Die im Landschaftsplan ausgewiesenen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Natur und Landschaft dienen der inhaltlichen Integration in den Flächennutzungsplan. Die übernom-
menen Ziele und Maßnahmen sind dann von der Kommune in den nachgeordneten Planungen (z.B.
Aufstellung von Bauleitplänen, Bebauungsplänen) zu berücksichtigen und zu beachten.
Alle weiteren, nicht in den FNP übernommenen Darstellungen des Landschaftsplans dienen als fachli-
cher Orientierungsrahmen für die Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft im Plangebiet.
Mit diesen sollen die Aufgaben der Kommune im Naturschutz und in der Erholungsvorsorge strate-
gisch gesteuert und planerisch begleitet werden.
1.4 Administrative Lage des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich im Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Süden des Landes Brandenburg
inmitten der Niederlausitzer Braunkohlenregion. Der Landschaftsplan beinhaltet die Teilflächen der
Gemeinde Schipkau, welche sich westlich der Bundeautobahn (BAB 13) befinden. Die Gemeindeflä-
che beträgt 68,8 km², davon sind 35,3 km² Bestandteil des Plangebietes des Landschaftsplans.
Die administrative Zuordnung der Siedlungsgebiete im Plangebiet stellt sich wie folgt dar:
Landkreis Gemeinde/ Stadt Ortslagen/ Gemarkungen
Oberspreewald-Lausitz
Gemeinde Schipkau
Annahütte (Ždźarki)
Drochow (Drochow)
Klettwitz (Klěśišća)
Schipkau (Šejkow)
Die östliche Grenze des Plangebietes bildet die Bundesautobahn (BAB 13), welche in Nord-Süd-
Richtung verläuft. Die westliche Gemeindegrenze verläuft über die ehemaligen Flächen des Tagebaus
Klettwitz. Die Lage des Plangebietes ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 11
Abbildung 1: Lage des Plangebietes
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 12
2 Bestandsaufnahme und Bewertung des gegenwärtigen Zustands von Natur und Landschaft
2.1 Allgemeine Charakteristik des Plangebietes
Das Plangebiet wird nachfolgend hinsichtlich seiner naturräumlichen und geologischen Einordnung
des Landschaftsraumes, des Reliefs, der Veränderung der Landschaft durch die bergbaulichen Aktivi-
täten sowie der potenziellen natürlichen Vegetation charakterisiert. Das Kapitel gibt eine Einführung in
die nachfolgende Bestandsermittlung.
2.1.1 Naturräumliche Gliederung
Naturräumlich befindet sich das Plangebiet in der Haupteinheit der Niederlausitzer Randhügel. Diese
ist Bestandteil der Landschaftsgroßeinheit Lausitzer Becken- und Heidelandschaft (Scholz, 1962)
2.1.2 Geologie
Geologisch gestaltet wird der Naturraum durch Sander des nördlich angrenzenden Lausitzer Landrü-
ckens im Wechsel mit Hochflächen älterer saalekaltzeitlicher Entstehung. Die Niederlausitzer Rand-
hügel weisen Höhen zwischen 90 und 167 m ü. NN auf. Im 19. Jh. wurde mit der Gewinnung der
Kohle des Lausitzer Oberflözes begonnen. Diese wurde später mit der Erschließung des zweiten
Flözhorizontes in modernen Großtagebauen fortgesetzt (Großer, 1998).
2.1.3 Relief / Veränderungen der Landschaft
Die Landschaft im Plangebiet wurde durch die bergbaulichen Aktivitäten überprägt und umgestaltet.
Die sich im Plangebiet ehemals befindliche Klettwitzer Tertiärfläche erhob sich 20 bis 30 m über dem
umliegenden Gelände. Durch den heute stillgelegten und rekultivierten Tagebau Klettwitz wurde die
Hochfläche größtenteils abgetragen. Im Osten des Tagebaus wurde eine Hochkippe angelegt, auf der
die bestehenden Windparks Klettwitz Nord, Klettwitz Süd und Sallgast liegen. Die Kippe erhebt sich
30 m über dem unverritzten, östlich angrenzenden Gebiet. Das Hochplateau der Kippe ist eben. In
den Randbereichen der Orte Klettwitz und Schipkau befindet sich das östliche Randböschungssystem
dieser Hochkippe. Neben der morphologischen Veränderung des Gebietes führten der Grundwasser-
entzug und die damit verbundenen Störungen im Landschaftswasserhaushalt zur Veränderung des
Naturraums (Großer, 1998).
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 13
2.1.4 Potenzielle natürliche Vegetation
Die Prognosen bezüglich der potenziell natürlichen Vegetationsentwicklung auf den Kipp-Rohböden
und -Rankern sind noch unsicher. Sich selbst überlassene Flächen vegetationsfeindlicher Substrate
sind seit Jahrzehnten vegetationslos geblieben. Auf vegetationsfreundlichen Substraten siedeln sich
aus Birken- und Aspen-Anflug Vorwälder an. In Abhängigkeit vom Nährstoffpotenzial der Standorte
könnte auf großen Flächen mit einer langsamen Entwicklung zu Kiefern-Mischwaldgesellschaften zu
rechnen sein. Zur natürlichen Vegetation gehören vorrangig Kiefern-Eichenwälder (Großer 1998).
2.1.5 Klima
Das Plangebiet liegt im Schwarze-Elster-Bezirk des ostdeutschen Binnenlandklimas. Es herrscht ein
Übergangsklima von maritim zu kontinental vor, wobei der kontinentale Charakter, trotz vorherrschen-
der Windrichtung aus Südwest und West, überwiegt. Mit ca. 570 mm Jahresniederschlag liegt das
Gebiet deutlich unter dem bundesdeutschen Schnitt von 700 mm. Vor allem im Sommer treten häufig
ausgeprägte Trockenphasen auf.
2.2 Siedlungs- und Landschaftsgeschichte
Die nachfolgenden Ausführungen sind den Broschüren der LMBV: Wandlungen und Perspektiven - 04
Kleinleipisch/Klettwitz/Klettwitz-Nord (LMBV, 2007) sowie 22 Annahütte/Poley (LMBV, 2013) entnom-
men.
2.2.1 Historische Entwicklung
Vereinzelte Hochlagen, ausgedehnte Feucht- und Teichgebiete, weite Wälder und dazwischen liegen-
de Acker- und Weideflächen prägten das Landschaftsbild vor Beginn des industriellen Bergbaus. Mit
dem aufkommenden Tagebaubetrieb wandelte sich nicht nur das ländliche Bild der Region, auch die
Arbeitswelt der Menschen veränderte sich. Das bäuerliche Leben wurde abgelöst von technischen
Berufen im Bergbau.
Während bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts die alten Kleingruben und Tiefbaubetriebe die auf den
Kohlenlagerstätten befindlichen Ortslagen noch aussparten, änderte sich dies mit dem Aufkommen
der Großtagebaue. Bergbautechnischer Fortschritt, Steigerung der Leistungsfähigkeit sowie die Not-
wendigkeit einer möglichst verlustlosen Ausbeutung der Lagerstätten ließen die Aussparung der Orte
nicht mehr zu. Große Landschaftsteile nördlich von Lauchhammer und Schwarzheide sind durch die
Tagebaue Kleinleipisch, Klettwitz und Klettwitz-Nord überbaggert worden. Dörfer und Ortsteile muss-
ten weichen.
Klettwitz wird als Cleticz im Jahr 1370 erstmals erwähnt. Westlich von Klettwitz lag die waldreiche
Laugk / Staatsforst Grünhaus. Der Ort selbst war vor allem von Ackerflächen umgeben. Ab 1860 setz-
te in Klettwitz der Braunkohlenbergbau ein, der in der Folge eine völlige Veränderung des Ortes und
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 14
der Landschaft mit sich brachte. 1867 wurde die Grube Felix eröffnet. Der Tagebau Klettwitz nahm
Teile von Klettwitz in Anspruch und bewirkte eine Umsiedlung von rund 1.200 Einwohnern in den Jah-
ren 1963/64.
Schipkau wurde bereits 1332 als Tschipko erstmals urkundlich erwähnt. Der Name leitet sich vom
wendischen Begriff Kiebitz ab – ein Hinweis auf die wald- und wasserreiche Lage des Dorfes in frühe-
rer Zeit. Der Tagebau Anna-Süd nahm große Teile der Schipkauer Umgebung in Anspruch und über-
baggerte dabei auch die Henschel-Mühle. Durch den Tagebau Klettwitz begann 1957 der Abbruch
eines Teils von Schipkau. Die Abbaugrenze verlief dicht an der alten Ortslage vorbei. Insgesamt wur-
den 2.000 Schipkauer umgesiedelt.
Das Gebiet um Annahütte war vor Beginn des Bergbaus (Mitte 19. Jh.) dünn besiedelt. Die Landschaft
rund um die kleinen Dörfer Särchen (heute Annahütte) und Drochow war größtenteils von der Forst-
und Landwirtschaft geprägt.
Die kleine Siedlung „Serchin“ (niedersorbisch: Ort, der durch Brandrodung entstand) ist bereits seit
dem Jahr 1418 historisch belegt. Mitte des 19. Jahrhunderts hatte Särchen noch weniger als 500 Ein-
wohner, die vor allem von der Land- und Forstwirtschaft lebten. Außer zwei Mühlen (Henschkiemühle,
Herrenmühle) und einer Ziegelei war ab 1856 auch eine Glashütte in Betrieb. Neben ergiebigen Ton-
lagerstätten, die die Errichtung von Ziegeleien begünstigten, fand man in der Region reiche Glassand-
vorkommen.
Im Zuge des Bergbaus (Mitte 19. Jh. – Mitte 20. Jh.) stieg die Einwohnerzahl innerhalb von 30 Jahren
auf das sechsfache an. Eine Schule, eine Post sowie ein Freibad und eine Bahnlinie wurden gebaut,
die Glashütte zum Industriekomplex erweitert. Diese gab 1938 dem Ort seinen neuen Namen. Neben
den Tagebauen prägten zwei Brikettfabriken das Landschaftsbild.
Nach dem Bergbau (Ende 20. Jh.) sind durch Grundwasseraufgang in den Tagebaurestlöchern nörd-
lich von Annahütte mehrere Gewässer entstanden. Industrieanlagen wurden zurückgebaut und der
Versuch, die Glashütte nach 1990 zu privatisieren, misslang. Die Einwohnerzahl ist seit Mitte der 40er
Jahre auf ein Drittel zurückgegangen. Die Wende verhinderte die geplante Überbaggerung der Ortsla-
gen in der Pößnitzniederung.
Teillandschaftsplan Schipkau
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2.2.2 Kulturhistorische Objekte
Die Bestandsbeschreibung zu den kulturhistorischen Objekten basiert auf folgenden Daten:
– Denkmalliste des Landes Brandenburg, Landkreis Oberspreewald-Lausitz (BLDAM
Brandenburg, 2015)
– Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
vom 09.11.2012 zum Repowering/Erweiterung Windpark Klettwitz
Geschützte Gebietskategorien
Die im Plangebiet vorhandenen Bau-, Kultur- und Bodendenkmale unterliegen dem gesetzlichen
Schutz gemäß BNatSchG § 1 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. dem BbgDSchG. Es besteht das Gebot der Erhal-
tung bzw. Erkundung/ Dokumentation denkmalschutzrelevanter Flächen und Objekte.
Bau- und Kulturdenkmale
Gemäß der Denkmalliste des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologi-
schem Landesmuseum befinden sich bauliche Kulturdenkmäler im Untersuchungsgebiet ausschließ-
lich innerhalb der Ortslagen Annahütte, Klettwitz und Schipkau. Bei den aufgelisteten Denkmalen
handelt es sich v.a. um Wohngebäude und Kirchen. Einen Überblick gibt Tabelle 12: Baudenkmale
im Plangebiet im Kapitel 2.7.4 Touristische Infrastruktur.
Bodendenkmale
Die Aussagen zu den archäologischen Denkmalen basieren auf der Stellungnahme der unteren
Denkmalschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. In dem vom Vorhaben betroffenen
Kippengelände kann das Vorhandensein untertägiger Bodendenkmalsubstanz im ungestörten Zu-
sammenhang weitgehend ausgeschlossen werden. Dennoch können Zufallsfunde (z.B. Tonscherben,
Münzen, Knochen, Lederreste, Werkzeuge) auftreten, die zwar nicht mehr ortsfest sind, aber der Re-
gion lokal zuzuordnen sind.
Im den Bereichen der Siedlungen Annahütte, Schipkau und Drochow sind Bodendenkmale ausgewie-
sen (BLDAM Brandenburg, 2015). Die kartographische Darstellung befindet sich in Plan 3 – Schutzgut
Boden.
Tabelle 1: Bodendenkmale im Plangebiet
Gemarkung Flur Kurzansprache Bodendenkmalnummer
Annahütte 3 Siedlung Eisenzeit, Rast- und Werkplatz Mesolithikum 80037
Annahütte 2 Dorfkern deutsches Mittelalter, Dorfkern Neuzeit 80038
Drochow 1 Dorfkern deutsches Mittelalter, Dorfkern Neuzeit 80058
Schipkau 1 Dorfkern deutsches Mittelalter, Dorfkern Neuzeit 80185
Teillandschaftsplan Schipkau
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2.3 Arten und Lebensgemeinschaften
2.3.1 Rechtliche und umweltpolitische Vorgaben
Der Schutz von Arten- und Lebensgemeinschaften spielt eine zentrale Rolle innerhalb der Natur-
schutzgesetzgebung. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gilt als bundesweites Rahmenge-
setz zum Naturschutz und zur Landschaftspflege. Der § 1 BNatSchG benennt folgende Grundsätze
zum Schutz der Arten und Lebensgemeinschaften:
Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt sind entsprechend dem jeweiligen Gefährdungs-
grad
– insbesondere lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer
Lebensstätten zu erhalten und der Austausch zwischen den Populationen sowie Wanderun-
gen und Wiederbesiedelungen zu ermöglichen
– Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten entgegenzu-
wirken
– Lebensgemeinschaften und Biotope mit ihren strukturellen und geografischen Eigenheiten in
einer repräsentativen Verteilung zu erhalten; bestimmte Landschaftsteile sollen der natürli-
chen Dynamik überlassen bleiben
Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind
– insbesondere wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie ihre Bioto-
pe und Lebensstätten auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im Naturhaushalt zu er-
halten
– der Entwicklung sich selbst regulierender Ökosysteme auf hierfür geeigneten Flächen Raum
und Zeit zu geben
Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor weiterer Zerschneidung zu
bewahren. … Beim Aufsuchen und bei der Gewinnung von Bodenschätzen, bei Abgrabungen und
Aufschüttungen sind dauernde Schäden des Naturhaushalts und Zerstörungen wertvoller Land-
schaftsteile zu vermeiden; unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind insbe-
sondere durch Förderung natürlicher Sukzession, Renaturierung, naturnahe Gestaltung,
Wiedernutzbarmachung oder Rekultivierung auszugleichen oder zu mindern.
Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandteile, wie Parkan-
lagen, großflächige Grünanlagen und Grünzüge, Wälder und Waldränder, Bäume und Gehölzstruktu-
ren, Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auenbereichen, stehende Gewässer,
Naturerfahrungsräume sowie gartenbau- und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sind zu erhalten
und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen.
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 17
Des Weiteren ist nach § 20 Abs. 1 BNatSchG ein Netz verbundener Biotope (Biotopverbund), das
mindestens 10 % der Landesfläche umfassen soll, zu schaffen sowie Teile von Natur und Landschaft
als Naturschutzgebiet, Nationalpark, Biosphärenreservat, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark, Natur-
denkmal oder geschützter Landschaftsbestandteil zu schützen.
Den gesetzlichen Schutz bestimmter Lebensräume legen § 17 BbgNatSchAG (Alleen), § 18
BbgNatSchAG und § 30 BNatSchG (Schutz bestimmter Biotope) und § 19 BbgNatSchAG (Horststan-
dorte) fest. Die jeweils notwendige Ausprägung der Biotope für den pauschalen Schutz nach § 18
BbgNatSchAG ist in der Biotopschutzverordnung Brandenburgs (BiotopSchV) definiert.
Über das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Brandenburgisches Naturschutzausfüh-
rungsgesetz (BbgNatSchAG) hinaus regeln folgende weitere Gesetze und Verordnungen den Arten-
und Biotopschutz:
– internationale Vereinbarungen (z.B. Ramsar-Konvention über den Schutz von Feuchtgebieten
(1971), Washingtoner Artenschutzabkommen zur Kontrolle des internationalen Handels um
das Überleben von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten nicht zu gefährden (1973), Berner
Konvention - Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen
und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (1979), Biodiversitäts-Konvention - Überein-
kommen über die biologische Vielfalt (1992), Cartagena-Protokoll über die biologische Si-
cherheit (2000))
– EG-Recht (z.B. Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, EG-Vogelschutzrichtlinie, EG-
Artenschutzverordnung)
– Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
– Gesetz zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
– Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt)
– Arten- und Biotopschutzprogramme des Landes Brandenburg
– Artenschutz-Zuständigkeitsverordnung (ArtSchZV) zur Übertragung von Zuständigkeiten für
besonders geschützte Tierarten für das Land Brandenburg
– andere Fachgesetze mit Vorschriften zu Naturschutz und Landschaftspflege (z.B. Wald-,
Wasser-, Fischereigesetze).
2.3.2 Erstellung der Pläne zum Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften
Plan 1: Biotoptypen / Flächennutzung (Maßstab 1:10.000)
Die Beschreibung des Ist-Zustandes der Biotopausstattung und Flächennutzung des Plangebietes
stellt die Grundlage für die Bewertung der Arten und Lebensgemeinschaften und die Ableitung von
Schutz-, Pflege und Entwicklungszielen dar. Der Erfassung/Darstellung liegen folgende digitalen Da-
ten zu Grunde:
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 18
– Flächendeckende Biotop- und Landnutzungskartierung (BTLN) im Land Brandenburg - CIR-
Biotoptypen 2009 (LUGV, 2013)
– Kartierung der geschützten Biotope des Landes Brandenburg (LUGV, 2015)
Ergänzend zu den genannten vorhandenen Daten und Unterlagen wurden folgende Aktualisierungen
durchgeführt:
– Biotoptypenkartierung zur Landschaftspflegerischen Begleitplanung Repowering Windpark
Klettwitz I (Fugro Consult GmbH, 2012)
– Nachkartierung und Überprüfung der Biotop- und Landnutzungskartierung im 4. Quartal 2015
– Auswertung aktueller Luftbildinterpretationen (Digitale Orthofotos LMBV, Luftbilder anderer
Kartendienste (www.google.de/maps, www.bing.com))
Die Zuordnung der Biotope zu Biotoptypen erfolgte nach der Biotopkartierung Brandenburg (2007)
(LUA, 2007) sowie der Liste der Biotoptypen in Brandenburg mit Angaben zu Regenerationsfähigkeit,
Wertstufen und Gefährdung (LUGV, 2011). Die nach § 30 BNatSchG bzw. § 18 BbgNatSchAG ge-
schützten Biotope sowie die nach § 17 BbgNatSchAG geschützten Alleen sind in der Plandarstellung
farbig hervorgehoben.
Plan 2: Arten- und Lebensgemeinschaften
Auf der Grundlage der Biotoptypen wurde der Plan 2: Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften
erstellt. Diese stellt die flächendeckende Bewertung der Biotoptypen hinsichtlich ihrer Bedeutung für
den Arten- und Biotopschutz dar. Des Weiteren sind die in den nachfolgenden Kapiteln beschriebenen
besonderen Pflanzen- und Tierarten (hier insbesondere Leit- und Zielarten) sowie die für den Arten-
schutz bedeutsamen Bereiche kartographisch verortet, insofern dies möglich ist. Gleiches gilt für die
aktuellen Beeinträchtigungen und Gefährdungen der Arten und Lebensgemeinschaften.
2.3.3 Gegenwärtiger Zustand und Bewertung bedeutender Lebensräume
2.3.3.1 Vorhandene Biotoptypen im Überblick
Die im Plangebiet vorhandenen Vegetationsstrukturen zeugen von der Nutzung des Gebietes in den
vergangenen Jahrhunderten. Während die bereits vor Beginn des industriellen Bergbaus vorhandenen
Acker- und Weideflächen um Klettwitz auch heute die Landschaft westlich der Autobahn A 13 prägen,
wandelten sich weite Teile des Plangebietes mit dem industriellen Abbau der Braunkohlelagerstätten.
In den Altbergbaugebieten Anna-Süd bei Schwarzheide sowie Waidmannsheil und Heye I/II bei An-
nahütte und Drochow wurde bereits Mitte des 20. Jahrhunderts die Bergbautätigkeit beendet. Die
Tagebauflächen wurden aufgeforstet. Aus den Tagebaurestlöchern entwickelten sich der Annahütter
und der Drochower See. Im Tagebau Klettwitz im westlichen Teil des Plangebietes wurde noch bis
zum Jahr 1991 Braunkohle gefördert. Auf dem Hochkippenplateau bei Klettwitz ist die Sanierung und
Rekultivierung abgeschlossen. Ackerflächen und Kiefernforste prägen diesen Teil des Plangebietes.
Auf der Hochkippe Klettwitz befindet sich der Windpark Klettwitz. Im südöstlichen Teilbereich der
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 19
Hochkippe sowie an den Nord-, Nordost- und Ostböschungen im Grenzschlauch Kostebrau ist die
Sanierung / Rekultivierung noch nicht abgeschlossen. Diese Bereich sind derzeit geprägt von jungen
Aufforstungen bzw. vegetationsarmen und trockenen Vegetationsstrukturen, die einer ständigen Suk-
zession unterliegen.
Die nachfolgende Tabelle 2 gibt einen Überblick über die im Plangebiet vorkommenden Biotoptypen.
Dabei sind die Biotoptypen in übergeordneten Kartiereinheiten zusammengefasst. Die Tabelle gibt
den Schutzstatus, den Gefährdungsgrad, die Regenerierbarkeit sowie die Bewertung (siehe Herlei-
tung der Bewertung in Kapitel 2.3.7) der einzelnen Biotoptypen an und beschreibt ihr Vorkommen und
ihre Ausprägung im Plangebiet kurz.
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 20
Tabelle 2: Zusammengefasster Überblick über die Biotoptypen im Plangebiet
Biotoptyp Code1)
Schutz-status
2)
Gefähr-dungsgrad
3)
Regenerier-barkeit
4)
Wertstufe5)
Vorkommen und Ausprägung im Plangebiet
Fließgewässer 01
Gräben, weitgehend naturfern, ohne Verbauung
01133 - - X 3
Grabensystem der Pößnitz einschließlich ihrer Zuflüsse, Binnengraben, Klettwitzer Graben, Wiesengraben, Dorf-graben, Gräben größtenteils wasserführend mit wechseln-dem Beschattungsgrad, Entwässerung in östliche Richtung
Standgewässer 02
Kleingewässer, perennierend 02120 § 3 B 2 an der K6610 an der nördlichen Plangebietsgrenze
Kleingewässer, temporär 0213X § 3/- S/X 1/3 innerhalb der Bergbaufolgelandschaften, naturnahe und naturferne Ausprägungen vorhanden
Teiche 02150 (§) - X 2-3 im gesamten Plangebiet verstreut
Gewässer in Braunkohle-Tagebaurestlöchern
02165X (§) - X 2 Tagebauseen > 1 ha im Bereich der ehemaligen Tage-baue Heye I / II und Waidmannsheil, Kleingewässer < 1 ha zerstreut in den Kippenarealen liegend
Röhrichtgesellschaften an Standgewässern
02210 § RL B 1 am Drochower und Annahütter See sowie an den Klein-gewässer am Böschungsfuß der Hochkippe Klettwitz
Anthropogene Rohbodenstandorte und Ruderalfluren
03
vegetationsfreie und -arme Rohbodenstan-dorte (Deckungsgrad < 10%)
03100 - - X 2
in den Bereichen der Bergbaufolgelandschaft, in denen die Sanierungs-/ Rekultivierungsarbeiten noch nicht abge-schlossen bzw. zeitlich nicht weit zurück liegen; mit unter-schiedlicher Gehölzdeckung insbesondere von Pioniergehölzen, vorrangig Kiefer
ruderale Pionier-, Gras- und Staudenfluren 03200X - - X 2
sonstige Spontanvegetation auf Sekundär-standorten
033X0 (§) - X 2
künstlich begründete Gras- und Staudenflu-ren (Ansaaten) auf Sekundärstandorten ohne wirtschaftliche Nutzung
034XX - - X 3
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 21
Biotoptyp Code1)
Schutz-status
2)
Gefähr-dungsgrad
3)
Regenerier-barkeit
4)
Wertstufe5)
Vorkommen und Ausprägung im Plangebiet
Gras- und Staudenfluren 05
Feuchtwiesen 05103X § 2 S 1 am Schmiedegraben Schipkau
Frischwiesen und Frischweiden 0511X
RL S/X
(je nach Ausprägung)
2-3
Vorkommen weitestgehend auf die Kulturlandschaft au-ßerhalb der Bergbaufolgelandschaft beschränkt, vereinzel-te kleinflächige Frischwiesen innerhalb der rekultivierten Bergbaufolgelandschaft
Trockenrasen 0512X § 2 S 1 zwei kartierte Flächen im südlichen Plangebiet, südlich der L 60
Grünlandbrachen 0513X (§) RL X 3 Vorkommen ausschließlich in der Kulturlandschaft außer-halb der Bergbaufolgelandschaft
Intensivgrasland 05150 - - X 3 Feldflur um Klettwitz und Schipkau
Zwergstrauchheiden und Nadelgebüsche 06
Besenginsterheiden 06110 § 2 S 1 innerhalb des Böschungssystems der Hochkippe Klettwitz
Laubgebüsche, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen und Baumgruppen
07
Laubgebüsche frischer Standorte 07102 - - S/X
(je nach Ausprägung)
2 Siedlungsrand Klettwitz, autobahnbegleitende Gehölze,
Feldgehölze 0711X (§) 3 S 2 innerhalb der Kulturlandschaft
Hecken und Windschutzstreifen 0713XX - RL S/X
(je nach Ausprägung)
2 Heckenpflanzungen innerhalb der Windparks Klettwitz und Sallgast, im Bereich der Grünländereien östlich Klettwitz
Alleen 07141 §§ RL X 1
wege- und straßenbegleitend innerhalb der gewachsenen Kulturlandschaft, hervorzuheben sind die Alleen an der K6610 zwischen Schipkau und Klettwitz sowie an der K6613 zwischen Annahütte und Drochow
Baumreihen 07142 - - X 2 Wege- und straßenbegleitend innerhalb der gewachsenen Kulturlandschaft
Teillandschaftsplan Schipkau
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Biotoptyp Code1)
Schutz-status
2)
Gefähr-dungsgrad
3)
Regenerier-barkeit
4)
Wertstufe5)
Vorkommen und Ausprägung im Plangebiet
Solitärbäume und Baumgruppen 0715X - RL
S/B (je nach
Alter der Gehöl-ze)
2 zerstreut in der Kulturlandschaft, oft Ortsrandnähe
flächige Obstbestände (Streuobstwiesen) 07170 (§) RL
S/B (je nach
Alter der Gehöl-ze)
1 Drochow
Obstbaumreihe 07182 - RL
S/B (je nach
Alter der Gehöl-ze)
2 östlich von Annahütte innerhalb eines Grünlandes
standorttypischer Gehölzsaum an Gewässern
07190 § 3 S 1 Uferbereiche der Pößnitz und ihrer Zuflüsse
Wälder und Forste 08
Birken-Moorwälder 08102 § 2 K 1 nördlich Annahütter See
Kahlflächen, Rodungen 08261 - - X 3 südliche Hochkippe Klettwitz
junge Aufforstungen 08262 - - X 3 mit Ausnahme einzelner Flächen in Autobahnnähe aus-schließlich innerhalb der Bergbaufolgelandschaft
Vorwälder trockener Standorte 08281X (§) RL B/X
(je nach Ausprägung)
2 Artenzusammensetzung vorrangig Robinie, Kiefer, Birke, Vorkommen ausschließlich in der Bergbaufolgelandschaft
Vorwälder frischer Standorte 08282 (§) RL B/X
(je nach Ausprägung)
2 Vorkommen ausschließlich in der Bergbaufolgelandschaft
Vorwälder feuchter Standorte (außerhalb intakter Moore)
08283 § RL B 2 im Bereich Annahütter See
naturnahe Laubwälder und Laub-Nadel-Mischwälder mit heimischen Baumarten
0829X - - X 1 Laubwälder frischer, mittlerer und trockener Ausprägung, Vorkommen im ehemaligen Tagebau Heye I / II und am Sonderlandeplatz Schwarzheide
Teillandschaftsplan Schipkau
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Biotoptyp Code1)
Schutz-status
2)
Gefähr-dungsgrad
3)
Regenerier-barkeit
4)
Wertstufe5)
Vorkommen und Ausprägung im Plangebiet
Eichenforst (Stieleiche, Traubeneiche) 08310 - - X 2 an der K 6610 zwischen Drochower und Annahütter See, am westlichen Ortsrand von Schipkau
Robinienforst/-wald 0834X - - X 2 auf bergbaulich beeinflussten Böden im Böschungsbereich der Hochkippe Klettwitz und nördlich Annahütter
Pappelforst 0835X - - X 2 auf bergbaulich beeinflussten Böden im Böschungsbereich der Hochkippe Klettwitz
Birkenforst 0836X - - X 2 insbesondere im nördlichen Teil (Tagebaue Heye I / II) und südlichen Teil (südlich L 60) des Plangebietes, vereinzelt auch am Böschungsfuß der Hochkippe Klettwitz
Erlenforst 08370 - - X 2 im Bereich Annahütter See
sonstige Laubholzarten (inkl. Roteiche) 0838X - - X 2 insbesondere im nördlichen Teil (Tagebaue Heye I / II) und südlichen Teil (südlich L 60) des Plangebietes, vereinzelt auch am Böschungsfuß der Hochkippe Klettwitz
Laubholzforste; mehrere Laubholzarten in etwa gleichen Anteilen
08390 - - X 2 Hochkippe Klettwitz
Lärchenforst 08460 - - X 3 nördlich Sonderlandeplatz Schwarzheide an der Plange-bietsgrenze
Kiefernforst 08480 - - X 3
vorrangiger Waldbiotoptyp im gesamten Untersuchungs-gebiet, großflächige zusammenhängende Kiefernforsten auf der Hochkippe Klettwitz sowie südlich davon, südlich vom Sonderlandeplatz Schwarzheide an der Plangebiets-grenze Übergänge zum Heidekraut-Kiefernwald (08222)
Nadelholzforste (weitgehende naturferne Forste); Lärche
08496 - - X 3 Hochkippe Klettwitz
Laubholzforste mit Nadelholzarten (naturfer-ne Forste), Eiche (Stieleiche, Traubeneiche)
0851X - - X 2 um Annahütte
Laubholzforste mit Nadelholzarten (naturfer-ne Forste), Hauptbaumart Robinie
08540 - - X 2 ehemaliger Bahndamm westlich Annahütte
Teillandschaftsplan Schipkau
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Biotoptyp Code1)
Schutz-status
2)
Gefähr-dungsgrad
3)
Regenerier-barkeit
4)
Wertstufe5)
Vorkommen und Ausprägung im Plangebiet
Laubholzforste mit Nadelholzarten (naturfer-ne Forste), Hauptbaumart Birke
0856X - - X 2 zerstreut im östlichen Plangebiet liegend, kein Vorkommen auf der Hochkippe Klettwitz
Laubholzforste mit Nadelholzarten (naturfer-ne Forste), sonstige Laubholzarten (inkl. Roteiche)
0858X - - X 2 zerstreut im östlichen Plangebiet liegend, kein Vorkommen auf der Hochkippe Klettwitz
Laubholzforste mit Nadelholzarten (naturfer-ne Forste) mit mehreren Laubholzarten in etwa gleichen Anteilen
08590 - - X 2 bei Klettwitz - Herrnmühle
Nadelholzforste mit Laubholzarten (naturfer-ne Forste), Hauptbaumart Kiefer
0868X - - X 2 zerstreut im östlichen Plangebiet liegend, kein Vorkommen auf der Hochkippe Klettwitz
Äcker 09
intensiv genutzte Äcker 0913X - - X 4 Bergbaufolgelandschaft, Kulturlandschaft
Wildäcker 09150 - - X 4 nördlich Sonderlandeplatz Schwarzheide
Biotope der Grün- und Freiflächen 10
Friedhöfe 10102 - - X 3 Drochow (an der K 6613), Klettwitz (Annahütter Straße sowie Schipkauer Straße), Schipkau (Klettwitzer Straße)
Gärten und Gartenbrachen, Grabeland 1011X - - X 3 in den Siedlungsgebieten
Energieleitungstrassen 10124 - - X 3 im südlichen Plangebiet zwischen L 60 und Sonderlande-platz Schwarzheide, in Nähe der Treuhandsiedlung
Kleingartenanlagen 10150 - - X 3 größtenteils in den Siedlungsrandbereichen von Schipkau
offene Sport- und Erholungsanlagen 1017X - - X 4 in den Siedlungsgebieten
Spielplätze 10200 - - X 4 in den Siedlungsgebieten
Dorfanger 10240 - - X 4 Ortskern von Annahütte und Klettwitz
Wochenend- und Ferienhausbebauung, Ferienlager
10250 - - X 3 nördlich Annahütter See
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Biotoptyp Code1)
Schutz-status
2)
Gefähr-dungsgrad
3)
Regenerier-barkeit
4)
Wertstufe5)
Vorkommen und Ausprägung im Plangebiet
Sonderbiotope 11
Baumschulen, Erwerbsgartenbau 11250 - - X 3 Klettwitz - Herrnmühle
Bebaute Gebiete, Verkehrsanlagen und Sonderflächen
12
Kerngebiet, Wohn- und Mischgebiet, Zeilen-bebauung
1224X - - B/S
(je nach Baum-bestand)
4 Schipkau, Drochow
Kerngebiet, Wohn- und Mischgebiet, Groß-formbebauung, Hochhauskomplexe
12250 - - X 4 Schipkau
Kerngebiet, Wohn- und Mischgebiete, Ein-zel- und Reihenhausbebauung
1226X - -
X/S
(je nach Baum-bestand)
4 in allen Siedlungsgebieten des Plangebietes
Kerngebiet, Wohn- und Mischgebiete, Dörfli-che Bebauung/Dorfkern
1229X - - X/S
(je nach Aus-prägung)
4 in allen Siedlungsgebieten des Plangebietes
Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Dienst-leistungsflächen (in Betrieb)
12310 - - X 4 in allen Siedlungsgebieten des Plangebietes
Industrie- und Gewerbebrache 12320 - - X 4 westlich Klettwitz
Gemeinbedarfsflächen (Kindergärten, Schu-len, Krankenhäuser etc.)
12330 - - X 4 in allen Siedlungsgebieten des Plangebietes
Landwirtschaft und Tierhaltung 12400 - - X 4 Karl-Marx-Siedlung Annahütte, Drochow
Ver- und Entsorgungsanlagen 12500 - - X 4 Annahütte und Schipkau
Windenergieanlagen 12523 - k.A. k.A. 4 Hochkippe Klettwitz
Photovoltaikanlage 12524 - k.A. k.A. 3 Annahütte und Schipkau, Sonderlandeplatz Schwarzheide
Straßen 12610 - - X 4 gesamtes Plangebiet
Autobahnen und Schnellstraßen mit Begleit-grün
12631 - - X 4 östliche Plangebietsgrenze
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Biotoptyp Code1)
Schutz-status
2)
Gefähr-dungsgrad
3)
Regenerier-barkeit
4)
Wertstufe5)
Vorkommen und Ausprägung im Plangebiet
Parkplätze teilversiegelt 12642 - - X 4 Siedlungsgebiete
Weg mit wasserdurchlässiger Befestigung 12652 - - X 4 Hochkippe Klettwitz
Sonderlandeplatz 12670 - - X 4 Sonderlandeplatz Schwarzheide
großflächige Garagenkomplexe 12690 - k.A. k.A. 4 vorrangig Schipkau
Lagerflächen 12740 - - X 4 Siedlungsgebiete
Kirche 12812 - 3 B 2 Siedlungsgebiete
sonstige Bauwerke, unspezifiziert 12830 - - X 4 Siedlungsgebiete, Feuerwachturm Klettwitz
Uferverbau durch Steinschüttung 12836 - k.A. k.A. 3 Drochower See
1) Biotopkartierung Brandenburg; Liste der Biotoptypen mit Angaben zum gesetzlichem Schutz (§ 18 BbgNatSchAG), zur Gefährdung und zur Regenerierbarkeit (LUGV, 2011); Ergänzungen in
Anlehnung an den Interpretationsschlüssel für die Einteilung der Biotoptypen der visuellen Luftbildauswertung vorgenommen (betrifft Biotopcode 07115, 12523, 12524, 12690, 12836)
2) Quelle siehe unter 1);
§§ - nach § 17 BbgNatSchAG geschützte Alleen (zu § 29 Absatz 3 BNatSchG);
§ - nach § 18 BbgNatSchAG geschütztes Biotop (zu § 30 BNatSchG);
(§) – in bestimmten Ausbildungen oder Teilbereichen nach § 18 BbgNatSchAG geschützt
3) Quelle siehe unter 1);
RL – einzelne Biotoptypen der Gruppe/Untergruppe sind gefährdet/unterschiedlich stark gefährdet bzw. extrem gefährdet
1 – extrem gefährdet
2 – stark gefährdet
3 – gefährdet
4) Quelle siehe unter 1);
S – schwer regenerierbar, Regeneration nur in langen Zeiträumen (15 – 150 Jahre) wahrscheinlich
B – bedingt regenerierbar, Regeneration in kurzen bis mittleren Zeiträumen (bis 15 Jahre) wahrscheinlich
X – keine Einstufung sinnvoll, bspw. aus naturschutzfachlicher Sicht „unerwünschte“ Biotoptypen (intensiv landwirtschaftlich genutzte Bereiche, Forste mit nicht autochthoner Bestockung) oder
nur kurzzeitig existierende Sukzessionsstadien
5) Herleitung der Bewertung der Arten- und Biotopschutzfunktion siehe Kapitel 2.3.3.2; 1 – sehr hohe Bedeutung, 2 – hohe Bedeutung, 3 – mittlere Bedeutung, 4 – nachrangige Bedeutung
Teillandschaftsplan Schipkau
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2.3.3.2 Bewertung der Biotoptypen und vorhandene Beeinträchtigungen
Fließgewässer
Im Plangebiet befindet sich das Grabensystem der Pößnitz einschließlich ihrer Zuflüsse sowie der
Binnengraben, der Klettwitzer Graben, der Wiesengraben und der Dorfgraben. Die Gräben sind größ-
tenteils wasserführend mit wechselndem Beschattungsgrad. Einige Gräben weisen Verockerungser-
scheinungen auf.
Während der Zeit des aktiven Braunkohlebergbaus wurde insbesondere die Pößnitz begradigt, umver-
legt und als Grubenwasserableiter genutzt.
Aber auch die Gewässerläufe der anderen Gräben sind begradigt, die Wasserstände sowie Fließge-
schwindigkeiten werden durch Staue und Wehre reguliert.
Gräben besitzen aufgrund ihrer linearen Struktur grundsätzlich eine Bedeutung für die Biotopvernet-
zung. Natürliche und naturnahe Gräben stellen potenziell hochwertige Biotopstrukturen dar.
Beeinträchtigungen und Gefährdungen:
In Kapitel 2.5.4.3 des Schutzgutes Wasser wird auf die aktuelle Gefährdungen bzw. Beeinträchtigun-
gen der Fließgewässer eingegangen. Diese resultiert hauptsächlich aus:
– Gewässerausbau,
– intensive Gewässerunterhaltung,
– Stoffeinträge durch Ackernutzung auf an Gewässern angrenzenden Flächen.
Standgewässer
Die beiden großen Tagebaurestseen Drochower See und Annahütter See haben ihren Ursprung in
den Tagebauen Waidmannsheil und Heye I/II. Ebenfalls aufgrund der bergbaulichen Nutzung ent-
standen weitere kleine Tagebaurestseen im Umfeld des Annahütter Sees.
Kleinere Teiche und Weiher befinden sich auf der Hochkippe Klettwitz und sind im Zuge der bergbau-
lichen Sanierungsarbeiten entstanden.
Die Gewässerfläche im Plangebiet beträgt insgesamt 115 ha.
Standgewässer sind im Allgemeinen bedeutende Lebensräume für aquatische Pflanzen und Tiere.
Beeinträchtigungen und Gefährdungen:
In Kapitel 2.5.4.3 des Schutzgutes Wasser wird auf die aktuelle Gefährdungen bzw. Beeinträchtigun-
gen der Standgewässer eingegangen. Diese resultiert hauptsächlich aus:
– Stoffeinträge durch Ackernutzung im Umfeld der Kleingewässer,
– Erholungsnutzung.
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Biotope des Offenlandes
Die Biotope des Offenlandes umfassen im Plangebiet 1.235 ha und nehmen damit 35 % der Plange-
bietsfläche ein. Das Offenland gliedert sich in bergbaulich bedingte Rohbodenstandorte und Ruderal-
fluren, in trockene bis frische Gras- und Staudenfluren, Besenginsterheiden sowie in Ackerflächen.
Der größte Flächenanteil des Offenlandes kommt mit 43 % den Ackerflächen zu.
Die vorhandenen Biotope des Offenlandes im Plangebiet sind auf die Nutzung des Menschen zurück-
zuführen, insbesondere durch landwirtschaftliche Nutzflächen und bergbauliche Aktivitäten.
Die Bedeutung dieser unterschiedlichen Offenlandlebensräume für den Arten- und Biotopschutz wer-
den nachfolgend näher erläutert.
Anthropogene Rohbodenstandorte und Ruderalfluren
Die Gruppe der anthropogenen Rohbodenstandorte und Ruderalfluren nimmt in der Bergbaufolge-
landschaft des Plangebietes einen besonders großen Flächenanteil ein. 31 % Flächenanteil des Of-
fenlandes wird von den größtenteils trockenen, durch Nährstoffarmut gekennzeichneten,
vegetationsarmen Standorten eingenommen.
Anthropogene Rohbodenstandorte und Ruderalfluren kommen vornehmlich in den Bereichen der
Bergbaufolgelandschaft vor, in denen derzeit noch Rekultivierungsarbeiten durchgeführt werden, erst
kürzlich durchgeführt worden sind oder wo Rutschungen, Setzungen und Erosionen auftreten.
Durch ihre xerothermen Standorteigenschaften und die enge Verzahnung unterschiedlicher Sukzessi-
onsstadien (offene Bodenstellen, feuchte Senken, Trockenrasen, Ruderalfluren, Vorwaldstadien) sind
sie wichtige Habitate für zahlreiche spezialisierte Insektenarten (Tagfalter, Sandbienen, Weg- und
Grabwespen, Heuschrecken) aber auch für Amphibien und Reptilien ( Kreuzkröte, Knoblauchkröte,
Zauneidechse) sowie bodenbrütende Vogelarten des Offenlandes (Brachpieper, Heidelerche, Stein-
schmätzer, Sperbergrasmücke).
In der land- und forstwirtschaftlich intensiv genutzten Kulturlandschaft ist dieser Offenlandtypus ver-
drängt worden, so dass die anthropogenen Rohbodenstandorten und Ruderalfluren der Bergbaufolge-
landschaft Sekundärlebensräume für die in der heutigen Kulturlandschaft fehlenden strukturreichen
extensiv bewirtschafteten offenen bis halboffenen Landschaften darstellen.
Beeinträchtigungen und Gefährdungen:
– Eutrophierung durch Nährstoffeinträge, daraus resultierende Beschleunigung der Sukzession
– Vernichtung der Vegetation durch Umbruch, Aufforstungen und Bepflanzungen
– im Zuge der natürlichen Sukzession (Wiederbewaldungsprozesse) ist langfristig mit einem
völligen Verschwinden dieser Biotoptypen zu rechnen
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Gras- und Staudenfluren
Bei den Gras- und Staudenfluren, die einen Flächenanteil von 25 % des Offenlandes einnehmen,
dominieren die Frischwiesen- und Frischweiden. Die Biotopgruppe der Gras- und Staudenfluren setzt
sich aus Frischwiesen und -weiden, Trockenrasen, ruderalen Wiesen, Grünlandbrachen und Intensiv-
grünländern zusammen.
Die Bedeutung der Gras- und Staudenfluren für den Arten- und Biotopschutz hängt vor allem von der
Nutzungs- und Pflegeintensität der einzelnen Flächen ab. Artenreiche Bestände können sich nur unter
einem extensiven Nutzungsregime entwickeln. Aufgrund der intensiven Nutzung der Flächen ist die
Flora und Fauna der heutigen Grünlandvegetation auf großen Flächen stark verarmt und vereinheit-
licht. Vorkommen von artenreichem Grünland gehört daher zu den naturschutzfachlich bedeutsamen
Biotopen im Plangebiet.
Trockenrasen sind im Plangebiet in den Vegetationskomplexen der anthropogenen Rohbodenstandor-
te vorhanden und wurden nicht separat erfasst. Ausnahme bilden zwei Trockenrasenflächen südlich
der L 60. Diese Flächen sind gemäß § 18 BbgNatSchAG gesetzlich geschützt und stellen einen Le-
bensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten dar.
Beeinträchtigungen und Gefährdungen:
– Eutrophierung durch Nährstoffeinträge
– Nutzungsintensivierung von extensiv genutzten Wiesen, Weiden bzw. Brachen
– Nutzungsumwandlung
– Nutzungsaufgabe von Frischwiesen und -weiden
Zwergstrauchheiden und Nadelgebüsche
Im östlichen Böschungssystem der Hochkippe wachsen Besenginsterheiden mit einer Gesamtgröße
von ca. 6 ha. Die Flächen befinden sich innerhalb der unterschiedlichen Sukzessionsstadien der anth-
ropogenen Rohbodenstandorte und stellen aufgrund ihrer nährstoffarmen, trockenwarmen Standortei-
genschaften und der engen Verzahnung unterschiedlicher Sukzessionsstadien wichtige Habitate für
zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Besenginsterheiden sind gemäß § 18 BbgNatSchAG gesetzlich
geschützt.
Beeinträchtigungen und Gefährdungen:
– Eutrophierung durch Nährstoffeinträge, daraus resultierend Beschleunigung der Sukzession
– Vernichtung der Vegetation durch Umbruch, Aufforstungen und Bepflanzungen
– im Zuge der natürlichen Sukzession (Wiederbewaldungsprozesse) ist langfristig mit einem
völligen Verschwinden dieser Biotoptypen zu rechnen
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Äcker
Bei den im Plangebiet vorhandenen Äckern handelt es sich um intensiv landwirtschaftlich genutzte
Standorte. Die in der Kulturlandschaft außerhalb der Bergbaugebiete sowie auf der Hochkippe Klett-
witz vorhandenen Ackerflächen nehmen ca. 15 % der Fläche des gesamten Plangebietes ein.
Die typische Ackerflora und –fauna ist aufgrund der intensiven Bewirtschaftungsmethoden zurückge-
drängt worden, so dass diese eine nachrangige Bedeutung für den Arten-und Biotopschutz aufweisen.
Entscheidend für das Artenspektrum in der Kulturlandschaft ist das Vorhandensein von Feldgehölzen
und linearen Gehölzstrukturen sowie ihre Vernetzung untereinander.
Beeinträchtigungen und Gefährdungen:
– Intensivierung der landwirtschaftlichen Bodennutzung
– Beseitigung von Strukturelementen
Laubgebüsche, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen und Baumgruppen
Mit Ausnahme der Heckenstrukturen innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen auf der Hochkippe
Klettwitz ist diese Biotopgruppe ausschließlich in der offenen Kulturlandschaft außerhalb der Berg-
baugebiete vertreten.
In der offenen Kulturlandschaft außerhalb der Bergbaugebiete stellen die vorhandenen linearen Ge-
hölzstrukturen sowie die kleinflächigen Gehölz- und Baumgruppen wichtige Strukturelemente in der
offenen Kulturlandschaft dar. Die Gehölze entlang der Autobahn A 13 haben zusätzlich eine abschir-
mende Wirkung gegenüber den verkehrsbedingten Emissionen.
Gehölzstrukturen in der intensiv genutzten Kulturlandschaft besitzen neben ihrer gliedernden Funktion
für das Landschaftsbild sowie ihrer lufthygienischen Ausgleichswirkung auch eine hohe Bedeutung für
den Arten- und Biotopschutz. Gebüsche, Gehölze, Hecken und Baumreihen bilden Trittsteinbiotope in
der Agrarlandschaft als Rückzugsort für Tiere und sind Bestandteil des lokalen Biotopverbundsys-
tems.
Die im Plangebiet vorhandenen Alleen sind nach § 17 BbgNatSchAG gesetzlich geschützt. Sie stellen
ein für Brandenburg besonders typisches und erhaltenswertes Landschaftselement dar.
Beeinträchtigungen und Gefährdungen:
– intensive landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Flächen
– Verkennung als Bewirtschaftungserschwernis
– Stoffeinträge
– Ausbau von Verkehrstrassen und Verkehrssicherungsmaßnahmen.
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Wälder und Forste
Die Biotoptypen der Wälder und Forsten umfassen im Plangebiet ca. 1.700 ha. Das entspricht ca.
48 % des gesamten Plangebietes. Damit sind die Wälder und Forsten der flächenmäßig größte Bio-
toptyp im westlichen Gemeindegebiet. Hinsichtlich der Ausprägung und Artenzusammensetzung do-
minieren die reinen Kiefernforsten mit ca. 33 % Flächenanteil. Die Kiefer ist darüber hinaus auch in
den Nadelmischforsten dominierend, welche einen Flächenanteil von 12 % einnehmen. Naturnahe
Wälder sind mit einem Flächenanteil von ca. 1 % nur kleinflächig vertreten. Laubholz- und Laubholz-
mischforsten kommen mit insgesamt ca. 31 % im Plangebiet vor. Die verbleibenden Flächenanteile
der Wälder und Forsten entfallen auf Vorwälder (13 %) und Aufforstungen (10 %). Die vorhandenen
Monokulturen, insbesondere die Kieferreinbestände weisen einen geringeren ökologischen Wert für
den Arten- und Biotopschutz auf als die artenreicheren Mischbestände bzw. naturnahe Waldgesell-
schaften.
Die Wälder und Forste unterscheiden sich ganz deutlich je nach Landschaftsraum hinsichtlich Flä-
chengröße und Alter. In der offenen Kulturlandschaft außerhalb der Bergbaugebiete kommen eher
kleinräumige Waldflächen unterschiedlicher Ausprägung vor. Insbesondere Laubholzforste, Nadel-
holzforste und Mischforste aus Kiefern, Eichen, Birken und Robinien sind vertreten.
In den Altbergbaugebieten der ehemaligen Tagebaue Heye I / II und Waidmannsheil sowie Anna-Süd,
die bereits Mitte des 20. Jh. stillgelegt wurden, stocken großflächige zusammenhängende in ihrer
Artenzusammensetzung und Ausprägung jedoch kleinflächig wechselnde Laubholz-, Nadelholz- und
Mischforste. Hauptbaumarten sind Eichen, Birken, Robinien und Kiefern. Insbesondere in der Umge-
bung des Annahütter Sees sind feuchte Vorwaldstadien und Moorwaldbereiche zu finden. Diese Bio-
toptypen sind nach § 18 BbgNatSchAG gesetzlich geschützt.
Die ehemalige Hochkippe Klettwitz wurde mit ausgedehnten Kiefernmonokulturen aufgeforstet. Es
wurde begonnen, die ca. 40jährigen Bestände sukzessive in naturnahe Laubmischforste umzuwan-
deln. Auf dem Böschungssystem der Hochkippe stocken auf großen Sukzessionsflächen Vorwälder
unterschiedlicher Ausprägung. Zwischen der Hochkippe Klettwitz und der Hochfläche Sallgast befin-
den sich junge Aufforstungen von Laubmischwäldern mit geringem Nadelholzanteil.
Beeinträchtigungen und Gefährdungen:
– intensive Forstwirtschaft
– Aufforstung von strukturarmen Monokulturen und Altersklassenwäldern
– Waldverluste durch Bebauung.
Biotope der Grün- und Freiflächen
Innerhalb dieser Biotopgruppe werden Biotope der gestalteten Freiflächen mit einem geringen bis
mäßigen Versiegelungsgrad wie Parks, Grünanlagen, Friedhöfe, Sportflächen, Gärten, Kleingartenan-
lagen sowie Wochenend- und Ferienhausbebauung zusammengefasst. Diese nehmen mit insgesamt
66 ha Flächengröße nur 2 % der Plangebietsfläche ein.
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Die Bedeutung der Grün- und Freiflächen für den Arten- und Biotopschutz hängt u. a. von der Lage
und Größe der Flächen, von der Nutzungs- und Pflegeintensität, von der der Vernetzung der Flächen
mit naturnahen Biotopen sowie dem Grad der Störungen ab.
Beeinträchtigungen und Gefährdungen:
– zusätzliche Versiegelungen
– Veränderung der Artenvielfalt der Flora durch lokale Massenvermehrung konkurrenzstarker
neophytischer Stauden z.B. durch illegale Deponierung von Gartenabfällen
– Wildkrautbekämpfung mit mechanischen Mitteln oder unter Herbizideinsatz
Bebaute Gebiete, Verkehrsanlagen und Sonderflächen
Die Biotoptypen der Siedlungsbereiche des Plangebietes umfassen ca. 355 ha. Das entspricht ca.
10 % des Plangebietes. Sie gliedern sich hauptsächlich in Siedlungsgebiete (Wohn- und Mischgebie-
te; Gewerbegebiete) sowie Verkehrsflächen. Die natürlichen Standortverhältnisse sind durch die Ver-
siegelung, Verdichtung und Überbauung der Flächen vollständig verändert. Die Bedeutung der
bebauten Gebiete für den Arten- und Biotopschutz ist nachrangig.
Beeinträchtigungen und Gefährdungen:
– zusätzliche Versiegelungen und Baumaßnahmen
– Veränderung der Artenvielfalt der Flora durch lokale Massenvermehrung konkurrenzstarker
neophytischer Stauden
– Wildkrautbekämpfung mit mechanischen Mitteln oder unter Herbizideinsatz
– Zunahme der Verkehrsdichte
2.3.4 Besondere Pflanzenarten
In der folgenden Tabelle werden geschützte und besondere Pflanzenarten aufgelistet, die gemäß den
Angaben der Artendaten des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des
Landes Brandenburg (Stand Januar 2016) Vorkommen im Plangebiet besitzen.
Es werden Angaben zum Gefährdungsstatus, zu den Fundorten sowie zu den Lebensraumansprü-
chen aufgeführt.
Die kartographische Darstellung der Vorkommen erfolgt in Plan 2: Arten und Lebensgemeinschaften.
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Tabelle 3: Geschützte und besondere Pflanzenarten
Art Gefährdung Vorkommen Lebensraumansprüche
Wiesen-Flockenblume (Centaurea jacea)
RL BB V Vorkommen auf frischem Grünland westlich der E.-Thälmann-Str. An-nahütte, westlich von Drochow zwi-schen Siedlungsrand und Drochower See, in Klettwitz südlich der L551 sowie am Schmiedegraben Schipkau
Wiesen und Weiden mit frischen bis mäßig trocke-nen, nährstoff- und basen-reichen Böden
Gewöhnliche Grasnelke (Armeria maritima ssp. elongata)
RL D 3
RL BB V
Vorkommen westlich von Drochow zwischen Siedlungsrand und Drochower See, am Einzelgehöft nördlich der Meuroer Straße in Klett-witz, südlich der L551 in Klettwitz
sandigen, trockenen Wiesen und Wegrändern, meidet kalkreiche Standorte
Heide-Nelke (Dianthus deltoides)
RL BB 3 Vorkommen in Klettwitz südlich der L551
sandigen, trockenen Wiesen und Wegrändern, meidet kalkreiche Standorte
Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis)
RL BB V Grünland am Schmiedegraben Schipkau
feuchte und lehmige Böden
2.3.5 Besondere Tierarten
Neben der Biotopausstattung und Strukturierung der Lebensräume wird seine Bedeutung maßgeblich
von den dort lebenden Tieren bestimmt. In diesem Kapitel werden Ziel- und Leitarten für die im Plan-
gebiet vorkommenden Lebensräume ausgewählt und dargestellt.
Zielarten sind gefährdete Arten, die erhalten werden sollen, das heißt, es sind Maßnahmen zur Förde-
rung und Erhaltung dieser Arten festzulegen.
Leitarten dagegen sind für einen bestimmten Lebensraum charakteristische Arten, die durch spezifi-
sche Ansprüche besonders empfindlich auf Landschaftsveränderungen bzw. Landschaftsinanspruch-
nahme reagieren. Anhand der durch diese Arten angezeigten Lebensraumqualität lassen sich
Entwicklungsziele und Aufwertungsmaßnahmen ableiten.
Die Quellen der erfassten Faunavorkommen sind die faunistischen Gutachten zu den Windparkpla-
nungen (BIOM, 2012; BIOM, 2013; BIOM, 2014; GICON, 2015b; GICON, 2014b; GICON, 2015a;
GICON, 2014a; IfAÖ GmbH, 2016a; IfAÖ GmbH, 2016b; IfAÖ GmbH, 2016c) sowie Daten der Arten-
datenbank der oberen Naturschutzbehörde (MLUL, 2016).
Die bestehenden Vorkommen der ausgewählten Leit- und Zielarten werden im folgenden Abschnitt
aufgeführt und soweit möglich in Plan 2: Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften dargestellt.
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Tabelle 4: Faunistisch bedeutende Arten des Plangebietes
Art, Schutzstatus Vorkommen Habitatansprüche Beeinträchtigungen/ Ge-fährdungen
WÄLDER, FORSTEN
SÄUGETIERE
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
Anhang IV FFH-RL RL D V RL BB 3
Jagdhabitate im Bereich der Forst-flächen Hochkippe Klettwitz
Zielart: Baumfledermaus, Jagd im freiem Luftraum über Wald und Of-fenland
fehlende Jagdhabitate in struktur- und artenarmer Landschaft, fehlende Quar-tierbäume
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrel-lus)
Anhang IV FFH-RL
Jagdhabitate im Bereich der Forst-flächen Hochkippe Klettwitz
Zielart: Gebäudefledermaus, Sied-lungen und Siedlungsrandbereiche, Jagd über Wald und Offenland
Gebäudesanierungen, Stra-ßen
VÖGEL
Heidelerche (Lullula arborea)
Anhang I VSchRL RL D 3
Vorkommen an den Waldrändern und in den Waldschneisen der Hochkippe Klettwitz
Leitart der Kiefernjungwüchse, lichten Kiefernwälder, Kiefernwaldränder und Sandheiden (Flade, 1994),
bewohnt trockene, überwiegend offene, gut durchsonnte Habitate mit spärlicher Bodenvegetation und einzelnen Sitzwarten, (Kahlschläge, Waldränder, lichte Kiefernforste, Sekundärlebensräume in Hochspan-nungstrassen
intensive Forstwirtschaft (fehlende offene Stellen im Wald) (ABBO, 2001)
Kranich (Grus grus)
Anhang I VSchRL
Brutplatz am Ufer des Annahütter Sees sowie in ei-nem Kleingewässer im Böschungssys-tem der Hochkippe Klettwitz
Ziel- und Leitart für nasse Brachen, Sukzessionsflächen und Erlenbruch-wälder (Flade, 1994),
brütet in strukturreichen, nassen Bruchwäldern und gehölzreichen Verlandungszonen
Störungen in Brutplatznähe, Trockenfallen von Brutplät-zen (ABBO, 2001)
Ziegenmelker (Caprimulgus euro-paeus)
Anhang I VSchRL RL D 3 RL BB 3
Kiefernstangenge-hölze der südlichen Hochkippe Klettwitz
Ziel- und Leitart der Kiefernjung-wüchse, lichten Kiefernwälder, Kie-fernwaldränder
besiedelt offene bis halboffene Sandheiden und lichte Kiefernwälder
natürliche Sukzession, Auf-forstungen, Nahrungsrück-gang durch Einsatz von Bioziden (ABBO, 2001), Vergrämung aus geeigneten Lebensräumen durch Wind-energieanlagen
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Art, Schutzstatus Vorkommen Habitatansprüche Beeinträchtigungen/ Ge-fährdungen
LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN
AMPHIBIEN
Knoblauchkröte (Pelobates fuscus)
Anhang IV FFH-RL RL D 2
Kleingewässer Hochkippe Klettwitz
Zielart: Kleingewässer in der offenen Landschaft, besiedelt in der Kultur-landschaft Ackerflächen, Ruderalflä-chen, Heiden und Magerwiesen
Nährstoff- und Schadstoffe-inträge in Laichgewässer, Intensivierung der Landwirt-schaft, Zerschneidung von Lebensräumen
VÖGEL
Rotmilan (Milvus milvus)
Anhang I VSchRL RL BB 3
Horststandorte im Waldgebiet am Annahütter See sowie in Feldgehölz bei Klettwitz
keine Leitart
Zielart: Besondere Verantwortung Deutschlands aufgrund des weltwei-ten Schwerpunktvorkommens dieser Großvogelart
Lebensraum in vielfältig strukturierten Landschaften (Wechsel von bewalde-ten und offenen Biotopen)
Zersiedlung und Überbau-ung landwirtschaftlicher Flächen (ABBO, 2001)
Grauammer (Emberiza calandra)
RL D 3
Vorkommen inner-halb der Ackerflä-chen auf der Hochkippe Klettwitz
Leitart der offenen Feldfluren sowie Grünländer (Flade, 1994),
weite, offene Ackerbaugebiete mit geringem Gehölzbestand und arten-reicher, nicht zu dichter Vegetations-decke der Gras- und Krautschicht Bergbaufolgelandschaften (ABBO, 2001)
Intensivierung der Landwirt-schaft (starke Düngung, Verringerung Anbauvielfalt, Verringerung der Struktur-vielfalt) (ABBO, 2001)
Neuntöter (Lanius collurio)
Anhang I VSchRL RL BB V
Vorkommen inner-halb der mit He-cken untersetzten Ackerflächen auf der Hochkippe Klettwitz
Leitart der halboffenen Feldfluren (Flade, 1994),
besiedelt abwechslungsreiche, reich strukturierte, halboffene Feldfluren mit ausreichend Gebüschen und Hecken (ABBO, 2001)
Intensivierung der Landwirt-schaft (starke Düngung, Verringerung der Struktur-vielfalt) (ABBO, 2001)
Ortolan (Emberiza hortulana)
Anhang I VSchRL RL D 3 RL BB V
Einzelvorkommen innerhalb der mit Hecken untersetz-ten Ackerflächen auf der Hochkippe Klettwitz, Nachweis in den Wiesen östlich Klettwitz
Leitart der halboffenen Feldfluren (Flade, 1994)
besiedelt offene, strukturreiche Acker- und Wiesenlandschaften mit extensiven Strukturmerkmalen (Bra-chen, Säume)
Intensivierung der Landwirt-schaft (großflächiger Inten-sivanbau, Verlust Feldraine, Verringerung der Struktur-vielfalt) (ABBO, 2001)
Raubwürger (Lanius excubitor)
RL D 2
Vorkommen in den an die Ackerflächen auf der Hochkippe Klettwitz angren-zenden Waldrand-bereichen
Leitart für Sandheiden und Felder mit hohem Grünlandanteil (Flade, 1994),
Wechsel vieler, verschiedener Ge-hölze und offenen Flächen mit kurzer oder schütterer Vegetation zu Be-siedlung erforderlich (ABBO, 2001)
Strukturverarmung der offe-nen Landschaft, Entzug der Nahrungsgrundlage durch Biozide und Überdüngung (ABBO, 2001)
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Art, Schutzstatus Vorkommen Habitatansprüche Beeinträchtigungen/ Ge-fährdungen
OFFENLAND BERGBAUFOLGELANDSCHAFT
REPTILIEN
Zauneidechse (Lacerta agilis)
Anhang IV FFH-RL RL D V RL BB 3
Vorkommen im Windpark Hochkip-pe Klettwitz
Zielart: sonnenexponierten Habitaten in der Bergbaufolgelandschaft wie Waldränder, Trockenrasen, lichten Kiefernschonungen und Vorwaldbe-reiche, Versteck- und Sonnenplätzen
Habitatverlust durch Eutro-phierung und fehlen offener und halboffener Wegsäume und Waldränder aufgrund landwirtschaftlicher Flächen-nutzung
Schlingnatter (Coronella austriaca L.)
Anhang IV FFH-RL RL D 3 RL BB 2
kein Nachweis aus dem Plangebiet vorhanden
Zielart: Sekundärlebensraum in der Bergbaufolgelandschaft, Lebensräu-me mit offenem und halboffenem Charakter, heterogene, deckungsrei-che Vegetationsstruktur, Versteck- und Sonnenplätzen
Änderungen in der Land-schaftsnutzung (Aufforstun-gen oder fortschreitenden Sukzession von Tagebau-flächen), Beseitigung von Unterschlupfmöglichkeiten
AMPHIBIEN
Kreuzkröte (Bufo calamita)
Anhang IV FFH-RL RL D 3 RL BB 3
Beobachtungen auf der Hochkippe Klettwitz
Zielart: Sekundärlebensraum in der Bergbaufolgelandschaft, Bewohner des Offenlandes, benötigt sandiges, leicht grabbares Substrat
Gehölzsukzession und Auf-forstung / Rekultivierung der Tagebauflächen
Wechselkröte (Bufo viridis)
Anhang IV FFH-RL RL D 2 RL BB 3
Beobachtungen auf der Hochkippe Klettwitz
Zielart: Sekundärlebensraum in der Bergbaufolgelandschaft, Bewohner des Offenlandes, benötigt sandiges, leicht grabbares Substrat
Gehölzsukzession und Auf-forstung / Rekultivierung der Tagebauflächen
VÖGEL
Brachpieper (Anthus campestris)
Anhang I VSchRL RL D 1 RL BB 2
Vorkommen in den noch jungen, offe-nen Aufforstungen im Westen der Hochkippe Klettwitz
Leitart der Kippen und Halden (Flade, 1994),
bewohnt offene, trockene, gut durch-sonnte und nährstoffarme Flächen, Vorkommen in Sekundärlebensräu-men
Änderungen in der Land-schaftsnutzung (Aufforstun-gen oder fortschreitenden Sukzession von Tagebau-flächen) (ABBO, 2001)
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
RL D 1 RL BB 1
Vorkommen am Nordrand der Hochkippe Klettwitz
Leitart der Kippen und Halden (Flade, 1994),
besiedelt vegetationsarme offene Flächen, Vorkommen in Sekundärle-bensräumen
Änderungen in der Land-schaftsnutzung (Rekultivie-rung von Tagebauen, Be-räumung von Truppenübungsplätzen), (ABBO, 2001)
Wiedehopf (Upupa epops)
RL D 2 RL BB 3
Vorkommen östlich vom Windpark Sallgast, Bö-schungsbereich mit Vorwäldern und offenen Sukzessi-onstadien
keine Leitart,
besiedelt, trockene, vegetations- und nährstoffarme Sandoffenflächen mit angrenzenden lichten Altbaumbe-ständen, welche Nisthöhlen bieten.
Vernichtung bzw. Entwer-tung von Nahrungsflächen, Mangel an potenziellen Nistplätzen (ABBO 2001)
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Art, Schutzstatus Vorkommen Habitatansprüche Beeinträchtigungen/ Ge-fährdungen
GROßVOGELLEBENSRÄUME
Fischadler (Pandion haliaetus)
Anhang I VSchRL RL D V
Horst auf einem Hochspannungs-mast südlich der L 60, kein Nah-rungsrevier im Plangebiet
keine Leitart
Zielart: Großvogel der Brandenburgi-schen Seen (Flade, 1994),
benötigt geeignete Vertikalstrukturen zum Horstbau sowie Seen, Flüsse und Teiche zur Nahrungssuche
Mangel an geeigneten Horstplätzen (ABBO, 2001)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
Anhang I VSchRL
Brutpaar im Wald-gebiet um den Annahütter See, Nahrungsflüge in die Bergbaufolge-landschaft
keine Leitart
Zielart: Großvogel des nordostdeut-schen Tieflands sowie der branden-burgischen Seen (Flade, 1994),
bevorzugt halboffen, gewässerreiche Waldlandschaften bzw. Agrarland-schaften mit erhöhtem Waldanteil und Gewässernähe
negative Einflussfaktoren auf den Bestand bisher unbekannt (ABBO, 2001)
Seeadler (Haliaeetus albicilla)
Anhang I VSchRL
Keine Brutnach-weise des ehemali-gen Revierpaars am Poleysee seit 2007, Beobachtun-gen eines Revier-paars im Bereich Kiesgrube Saal-hausen 2015, Nah-rungsflüge in die Bergbaufolgeland-schaft
keine Leitart
Zielart: Großvogel des nordostdeut-schen Tieflands sowie der branden-burgischen Seen (Flade, 1994)
Störungen in den Brutrevie-ren durch Spaziergänger, forstliche Arbeiten und Jagdausübung, fehlende Sitzwarten (ABBO, 2001)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
Anhang I VSchRL RL BB 3
Brutnachweise im Böschungssystem der Hochkippe sowie außerhalb des Plangebietes im Bereich Innen-kippe Nord, , am Bergheider See und am Poleysee
keine Leitart
besiedelt Gewässer mit ausgedehn-ten Röhrichtzonen
Störungen an Brutplätzen, Flurbereinigung (ABBO, 2001)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
Anhang I VSchRL RL D V RL BB
Brutnachweis aus dem Waldgebiet um den Annahütter See, Revier er-streckt sich in west-liche und südwestliche Rich-tung bis Kostebrau
keine Leitart
besiedelt reich gegliederte Land-schaften mit Laub- und Nadelwäl-dern, Feldgehölzen, Wiesen, Waldrändern, Baumreihen und He-cken
Verringertes Nahrungsan-gebot durch Ausräumung der Landschaft, Eingriffe in Altholzbestände, Verringe-rung des Laubholzanteils, Störungen an den Brutplät-zen während der Brutzeit
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Seite 38
Art, Schutzstatus Vorkommen Habitatansprüche Beeinträchtigungen/ Ge-fährdungen
SIEDLUNGSGEBIETE
VÖGEL
Aus den Siedlungsbereichen des Plangebietes liegen keine Artnachweise vor. Nachfolgend werden aus den von Flade 1994 definierten avifaunistischen Leitarten für dörfliche Siedlungen, Kleingartenanlagen und Friedhöfe die Arten mit Gefährdungs- und/oder Schutzstatus einschließlich ihrer Lebensraumansprüche zusammenfassend dargestellt. Diese bilden die Basis für die Festlegung von Entwicklungszielen für den Tierlebensraum Siedlung.
Girlitz (Serinus serinus) RL BB V
Bluthänfling (Carduelis cannabina) RL D V, RL BB 3
Feldsperling (Passer montanus)
RL D V, RL BB V
Haussperling (Passer domesticus) RL D V
Rauchschwalbe (Hirundo rustica) RL D V, RL BB 3
keine Vorkom-mensnachweise vorhanden
Leitarten der Siedlungen (Flade, 1994),
lockere Bebauung, Nischenreichtum, gut strukturierte Gärten und Freiflä-chen mit Gehölzen (z.T. Altbäume und Höhlenbäume) und artenreicher samentragender Krautschicht (ABBO, 2001)
Beseitigung von Kleinstruk-turen und Gehölzen in Gär-ten und Freianlagen, Versiegelung, Gebäudesan-ierungen (ABBO, 2001)
Legende Schutzstatus und Gefährdungsgrad:
Anhang I VSchRL - Art im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) gelistet,
Anhang IV FFH-RL - streng geschützte Art gemäß Anhang IV der FFH-Richtlinie,
RL D = Rote Liste Deutschland, RL BB = Rote Liste Brandenburg,
Gefährdungsstatus Rote Listen:
1 = vom Aussterben bedroht,
2 = stark gefährdet,
3 = gefährdet,
V = Vorwarnliste
2.3.6 Bedeutsame Bereiche für den Artenschutz
Aus der Bestandsdarstellung lassen sich für den Artenschutz besonders bedeutsame Lebensräume
Bedeutung ableiten. Vor allem die Extremstandorte der Bergbaufolgelandschaft des Tagebaus Klett-
witz stellen für eine Vielzahl gefährdeter bzw. geschützter Arten Sekundärlebensräume für die in der
heutigen Kulturlandschaft fehlenden strukturreichen extensiv bewirtschafteten offenen bis halboffenen
Landschaften dar.
Der Abschlussbetriebsplans Lauchhammer I weist im Plangebiet Bereiche als Renaturierungsflächen
aus, die künftig dem Biotop- und Artenschutz vorbehalten sind. So sind Böschungsbereiche der Hoch-
kippe Klettwitz als Renaturierungsfläche verzeichnet.
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Seite 39
Westlich des Plangebietes liegt auf dem Gemeindegebiet der Stadt Lauchhammer das sich im Besitz
der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe befindende „Naturparadies Grünhaus“, welche in der Berg-
baufolgelandschaft wertvollen Lebensraum für viele aus der Kulturlandschaft verdrängte Tier- und
Pflanzenarten darstellt und sichert. Mit dem natürlichen Grundwasserwiederanstieg und der Flutung
der Tagebaurestseen gewann das Gebiet eine zunehmende Bedeutung als Rastplatz für Nordische
Gänse und Kraniche. Die unmittelbar an das Plangebiet angrenzende Fläche der Innenkippe Klettwitz
Nord befindet sich derzeit noch in der Sanierung. Ziel ist die Entwicklung einer vielgestaltigen Berg-
baufolgelandschaft mit hohem naturschutzfachlichen Wert. Aktuelle Änderungen der Rekultivierungs-
planung sehen nicht mehr die vollständige Aufforstung des Areals vor, sondern streben im Bereich der
Innenkippe Offenflächen und den Erhalt des derzeitigen Kranichrastplatzes auf der Innenkippe an (lt.
Stellungnahme des Landkreis Oberspreewald-Lausitz zum Teilflächennutzungsplan Schipkau 1-2013
vom 19.06.2015). Zusätzlich dazu erfolgte südlich der Innenkippe-Nord die Profilierung des künftigen
Bergbaurestsees „Schwarze Keute“. Die Schwarzen Keute gewinnt aufgrund des Grundwasseran-
stiegs als Rastgewässer seit dem Jahr 2014 an Bedeutung.
Das Naturparadies Grünhaus ist in weiten Teilen Bestandteil eines Teilgebietes des Europäischen
Vogelschutzgebietes „Lausitzer Bergbaufolgelandschaft“ (DE 4450-421). Das Vogelschutzgebiet
„Lausitzer Bergbaufolgelandschaft“ besteht aus insgesamt 4 Teilgebieten mit einer Gesamtgröße von
6.079 ha. Es erstreckt sich innerhalb der weiträumigen Bergbaufolgelandschaft über die Landkreise
Elbe-Elster, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz. Es stellt einen bedeutenden Lebensraum für
Brut- und Zugvögel dar und besitzt EU-weite Bedeutung als Brutgebiet des Brachpiepers sowie als
potentielles Brutgebiet der Schwarzkopfmöwe. Weiterhin gewinnt es zunehmende Bedeutung als
Rastgebiet insbesondere für Wasservögel. In der als SPA geschützten Bergbaufolgelandschaft mit
unterschiedlichen Alters- und Reifestadien und entsprechend vielfältiger, mosaikartiger Biotopstruktur
kommen 28 Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie, regelmäßig 22 Zugvogelarten,
die nicht in Anhang I der Richtlinie aufgeführt sind, und drei Vogelarten vor, die für das Land Branden-
burg bedeutend sind.
2.3.7 Bewertung der Biotoptypen hinsichtlich Arten- und Biotopschutzfunktion
Die Bewertung der Biotoptypen hinsichtlich ihrer Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
erfolgte in Anlehnung an das von (Bastian & Schreiber, 1999) entwickelte Verfahren zur ökologischen
Bewertung der Landschaft.
Als Kriterien für die Einordnung in die vierstufige Skala werden folgende Faktoren herangezogen:
– Gefährdungsgrad der Biotoptypen
– Regenerationsvermögen der Biotoptypen
– Schutzstatus nach BNatSchG bzw. BbgNatSchAG
– Naturnähe der Vegetation und ihrer Standorte
– Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere.
Teillandschaftsplan Schipkau
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Insbesondere gefährdete und geschützte Biotoptypen weisen eine sehr hohe bzw. hohe Bedeutung
(Wertstufe 1 und 2) auf (vgl. auch Tabelle 2). Die gewachsene Kulturlandschaft ist sehr viel kleinglied-
riger strukturiert als die Bergbaufolgelandschaft. Während in der gewachsenen Kulturlandschaft die
hochwertigen Biotopstrukturen (Wertstufen 1 und 2) vorrangig kleinflächige Trittsteinbiotope und Ver-
bundstrukturen innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche darstellen, wurden in der Bergbaufolge-
landschaft großflächige zusammenhängende Areale als hoch bedeutsam bewertet. Dies sind
insbesondere die weitläufigen, störungsarmen Sukzessionsstandorte der jungen Bergbaufolgeland-
schaft, die einer Vielzahl gefährdeter Tier- und Pflanzenarten Lebensraum bieten. Aber auch die
Laubmischforsten in den Altbergbaugebieten unterliegen nur einer eingeschränkten Nutzung und bie-
ten zusammenhängende, ungestörte Lebensräume mit Entwicklungspotenzial zu naturnahen Waldge-
sellschaften.
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 41
Tabelle 5: Zusammengefasster Überblick über die Biotoptypen im Plangebiet
Wertstufen zugeordnete Biotoptypen
1 sehr hohe Be-deutung
stark gefährdete bzw. gesetzlich geschützte Biotoptypen mit hoher Empfindlichkeit gegen-über Beeinträchtigungen / Veränderungen, z.T. kaum bzw. schwer regenerierbar, Lebensstätte für zahlreiche seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten, hoher Natürlichkeitsgrad
naturnahe Kleingewässer, Röhrichtgesell-schaften, Trockenrasengesellschaften, Be-senginsterheiden, Alleen, Streuobstwiesen, naturnahe Gehölzsäume an Gewässern, na-turnahe Laubwälder und Laub-Nadel-Mischwälder mit heimischen Baumarten
2 hohe Bedeutung
mäßig gefährdete Biotoptypen mit mäßiger Empfindlichkeit sowie langen bis mittleren Re-generationszeiten, bedeutungsvoll als Lebens-stätte für viele, zum Teil gefährdete Arten, hoher bis mittlerer Natürlichkeitsgrad, mäßige bis geringe Nutzungsintensität
Standgewässer, anthropogene Rohboden-standorte und Spontanvegetation, artenreiche Frischwiesen, Gebüsche, Hecken, Feldgehöl-ze, Baumreihen, Einzelbäume und Baum-gruppen, Vorwälder, Laubholz- und Mischholzforsten
3 mittlere Bedeutung
weitverbreitete, meist ungefährdete Biotoptypen mit geringer Empfindlichkeit, regenerierbar innerhalb kurzer Zeiträume, geringe Bedeutung als Lebensstätte für gefährdete Arten, mittlerer bis geringer Natürlichkeitsgrad, mäßige bis hohe Nutzungsintensität
naturferne Gräben und Standgewässer, ar-tenarme Frischwiesen und –weiden, Grün-landbrachen, Intensivgrünland, Rodungen, Aufforstungen, reine Nadelholzforsten, Fried-höfe, Gärten und Gartenbrachen / Grabeland, Energieleitungstrassen, Kleingärten, Wochen-end- und Ferienhausbebauung
4 nachrangige Bedeutung
stark anthropogen beeinflusste Biotoptypen, keine Bedeutung als Lebensstätte für Tiere und Pflanzen, geringe Natürlichkeit, hohe Nutzungs-intensität, z.T. versiegelte Flächen,
Intensiväcker, Siedlungsgebiete mit hohem bis sehr hohem Versiegelungsgrad, Ver- und Entsorgungsflächen, Sportanlagen, Verkehrs-infrastrukturen
Eine detaillierte Aufschlüsselung der Bewertung ist in Tabelle 2 den konkret im Plangebiet vorkom-
menden Biotoptypen zugeordnet.
Eine grafische Darstellung der Biotopbewertung erfolgt im Plan 2: Schutzgut Arten und Lebensge-
meinschaften.
2.3.8 Schutzgebiete
Im Plangebiet sind keine Schutzgebiete nach BbgNatSchAG, FFH-Richtlinie bzw. Vogelschutz-
Richtlinie der EU vorhanden.
Es existieren jedoch zehn punktuelle Naturdenkmale (ND) in den Ortslagen Drochow, Klettwitz und
Schipkau (LK OSL, 2016). Ein besonderer Schutz besteht hier nach § 28 BNatSchG aus wissen-
schaftlichen, naturgeschichtlichen, erdgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen
ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit für 11 wertvolle Bäume. Eine Auflistung der Naturdenkmale
befindet sich in Tabelle 6. Die Darstellung der Naturdenkmal-Standorte erfolgt in Plan 2: Schutzgut
Arten und Lebensgemeinschaften.
Teillandschaftsplan Schipkau
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Tabelle 6: Naturdenkmale im Plangebiet
Ortsteil Lage Naturdenkmal
Drochow Am Sportplatz in der Rosengasse Winterlinde
Drochow Am Landgasthof Stieleiche
Drochow Am ehemaligen Kinderheim Sommerlinde
Klettwitz 50m nordwestlich von Wohngebäude Markt 14 Blutbuche
Klettwitz Am Markt Trauerweide
Klettwitz Grabenstraße 15 2 Esskastanien
Klettwitz Auf dem ehemaligen Schulhof Stieleiche
Klettwitz Parkstraße 3, hinter dem Wohnhaus Flatterulme
Klettwitz An der AB-Auffahrt in Richtung Dresden Stieleiche
Schipkau Gemarkung Schipkau, Flur 2, Flurstück 1044 Feldahorn
2.3.9 Beeinträchtigungen / Gefährdungen
Natur und Landschaft im Plangebiet sind insbesondere geprägt durch die bergbaulichen Tätigkeiten
im vergangenen Jahrhundert. Durch Flächeninanspruchnahme aber auch durch die großräumige
Grundwasserabsenkung hat der Braunkohlebergbau zu Veränderungen in der Biotopausstattung und
zum Verlust von Arten und Lebensgemeinschaften geführt. Im Zuge der Sanierung der Tagebaue
wurden neben den wertvollen trocknen und nährstoffarmen Sekundärlebensräumen für zahlreiche
stenöke Arten mit hohem Gefährdungsgrad insbesondere forstwirtschaftliche Monokulturen aus Kie-
fern und Robinien geschaffen, die die Entwicklung einer vielfältigen, standortgerechten Lebensge-
meinschaft ausbremsen.
Aussagen zu den Beeinträchtigungen bzw. zur Gefährdung der einzelnen Biotoptypen bzw. faunisti-
schen Lebensräume erfolgten bereits in Kapitel 2.3.3.2 sowie im Kapitel 2.3.5.
Neben den großräumig wirksamen bergbaulichen Beeinträchtigungen können von folgenden Nutzun-
gen negative Auswirkungen auf das Schutzgut ausgehen:
– Verkehrsnetz, insbesondere die Autobahn A 13
– Windkraftanlagen.
Im Plangebiet befinden sich aktuell der Windpark Klettwitz (29 WEA) sowie mit einer Teilfläche der
Windpark Sallgast (5 WEA von 13 WEA). Die Windparks bestehen seit dem Jahr 2000. Der Windpark
Klettwitz wurde im Jahr 2015 durch leistungsstärkere Anlagen ersetzt und erweitert.
Die vorhandenen Arten und Lebensgemeinschaften im Bereich der Hochkippe Klettwitz entwickelten
sich unter dem Einfluss der seit dem Jahr 2000 bestehenden Vorbelastungen durch die vorhandenen
Windparks.
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 43
2.4 Boden
Boden im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes ist die obere Schicht der Erdkruste einschließlich
der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grund-
wasser und Gewässerbetten, soweit sie Träger der nachfolgend genannten Bodenfunktionen ist (vgl.
§ 2 BBodSchG):
1. natürliche Funktionen als
– Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,
– Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
– Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puf-
fer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers,
2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie
3. Nutzungsfunktionen als
– Rohstofflagerstätte,
– Fläche für Siedlung und Erholung,
– Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung,
– Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsor-
gung.
2.4.1 Rechtliche und umweltpolitische Vorgaben
Zum Schutz des Bodens und zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts wird im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) folgender Grundsatz formuliert: Zur
dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere
Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können; nicht mehr genutzte
versiegelte Flächen sind zu renaturieren, oder, soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zu-
mutbar ist, der natürlichen Entwicklung zu überlassen (vgl. § 1 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG).
Im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) wird als Grundsatz die nachhaltige Sicherung und Wie-
derherstellung der Funktionen des Bodens definiert (vgl. § 1 BBodSchG). Hierzu sind schädliche Bo-
denveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte
Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden
zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen
sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden wer-
den.
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 44
2.4.2 Planerstellung zum Schutzgut Boden
Die Datenerhebung und -bewertung wurde auf Basis folgender Grundlagendaten durchgeführt:
– Digitale Bodenkarten Brandenburg (LBGR 2007)
– Waldfunktionskartierung gemäß § 12 Abs. 5 LWaldG (LFB, 2013)
– Altlastenkataster (LK OSL, 2012).
2.4.3 Aktueller Zustand – vorhandene Böden im Plangebiet
Die Bodenbildung wird durch die geologischen Verhältnisse sowie die Reliefenergie geprägt.
Die Talsandflächen des Lausitzer Urstromtals, welche die Aue der Schwarzen Elster begleiten, wirken
bestimmend im Naturraum. Auf einer Breite von durchschnittlich 2 km wurden die flussnahen Bereiche
der Schwarzen Elster von Flachmooren durchzogen. Ausbuchtungen der Talsande ragen zum Teil
weit in den Raum nördlich der Schwarzen Elster vor. Das Plangebiet liegt im Bereich der Pößnitznie-
derung auf einem nach Norden ausbuchtenden Talsandfächer in einer nahezu ebenen Lage. Die Bö-
den der Pößnitzniederung wurden überwiegend durch Gleye, Humus- und Anmoorgleye geprägt. Im
Bereich des ehemaligen Sonderlandeplatzes Schwarzheide/ Schipkau sind noch Erdniedermoore aus
Torf sowie südlich von Schipkau Podsole aus Flugsand vorhanden.
Westlich davon, im Bereich der heutigen Hochkippe Klettwitz, befanden sich auch schon vor der berg-
baulichen Überformung Bereiche mit charakteristischen, von eiszeitlichen Endmoränen geformten,
hügeligen Hochflächen. Das Endmoränengebiet und Teilbereiche der Pößnitzniederung sind durch
den Braunkohlentagebau größtenteils weitgehend in ihrer Schichtenfolge und Oberflächenbeschaf-
fenheit gestört. Diese Bereiche im Plangebiet sind heute als Kippengelände mit Restseen geprägt.
Der geologische Aufbau von Kippen ist abhängig vom Ausgangssubstrat und der Gewinnungs- bzw.
Verkippungstechnologie des Braunkohlentagebaus. Die Intensität der Durchmischung des Ausgangs-
substrates und die Zusammensetzung der Kippe werden dabei durch die Gewinnungstechnologie
bestimmt, der Kippenaufbau dagegen ist abhängig von der Verkippungstechnologie (Georgi, 1994).
Die Innenkippe ist durch den Einsatz von Bandabsetzern entstanden. Die Kippe weist einen regello-
sen, inhomogenen Aufbau mit kleinräumigen wechselnden Substratverhältnissen auf. Bodenart und
geologische Herkunft (quartäre, tertiäre und gemengte Substrate) wechseln so oft und unregelmäßig,
dass eine Aufteilung in homogene Teilflächen nicht möglich ist. Durch Meliorationsmaßnahmen wur-
den die Substrateigenschaften im Bereich der Aufforstungen und des Grünlandes aufgebessert. Die
Bodensubstrate auf der Innenkippe sind in der Regel den Standortgruppen Z (ziemlich arm) bis A
(arm) zuzuordnen (Braunkohlenausschuss, 1994).
Nach Auskunft der LMBV belegen aktuelle Bodenaufschlüsse aus den Arealen der vorhandenen
Windparks sehr inhomogene Kippenböden mit hohen Mächtigkeiten. Es wechseln sich sandige und
schluffig-tonig-kohlige Lagen ab. Generell besitzt die Kippe einen hohen bindigen Anteil. Durch den
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 45
natürlichen Grundwasserwiederanstieg sowie in den Übergangsbereichen von gewachsenen zu ge-
kippten Böden ist mit Setzungs- und Sackungsunterschieden zu rechnen.
Gemäß der Bodenübersichtskarte des Landes Brandenburg 1 : 300.000 (BÜK 300) des LBGR (Stand
2007) kommen im Plangebiet die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Bodenformen vor. Die
grafische Bestandsdarstellung erfolgt in Plan 3.
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 46
Tabelle 7: Bodenausstattung im Plangebiet
Leitbodengesellschaft Bodenformengesellschaft/ Bodenform Vorkommen im Plangebiet
Böden aus äolischen Sedi-menten
Böden aus Flugsand:
Podsole aus Flugsand
Gewerbegebiet Schipkau und südlich angrenzen-der Bereich
Böden aus Fluss- und See-sedimenten einschließlich Urstromtalsedimenten
Böden aus Sand in pleistozänen Tälern:
Braunerden und Gley-Braunerden aus Sand über Urstromtalsand
Böden aus Sand mit Böden aus Torf in holozänen Tälern:
Gleye, Humus- und Anmoorgleye aus Flusssand, Moorgleye, Erdniedermoore aus Torf über Flusssand
Humusgleye und Anmoorgleye aus Flusssand
Pößnitzniederung einschließlich ihrer Nebenge-wässer
Böden aus Auensedimenten Böden aus Sand/ Lehmsand über Sand:
Vega-Gleye und Auengleye aus Auenlehmsand über Auensand
östliche Plangebietsgrenze südlich Schipkau
Böden aus organogenen Sedimenten
Böden aus geringmächtigem Torf mit Böden aus mächtigem Torf:
Erdniedermoore aus Torf über Flusssand
im Bereich Sonderlandeplatz Schwarzheide/ Schipkau
Böden aus anthropogen ab-gelagerten Sedimenten
Böden aus anthropogen abgelagerten natürlichen Substraten:
Regosole und Lockersyroseme aus Kippsand oder kiesführendem Kippsand
Regosole und Lockersyroseme aus kohleführendem Kippsand und verbreitet aus kohlefüh-rendem Kipplehmsand
Regosole und Lockersyroseme aus Kippsand mit Lehmbrocken oder mit kiesführenden Lehmbrocken und aus Kipplehmsand über Kippsand mit Lehmbrocken oder kiesführenden Lehmbrocken
durch Bergbau beanspruchte Flächen (Hochkippe Klettwitz, ehem. Abbaugebiet Friedländer und Schwarzheide, ehem. Abgrabungsflächen um die Grubengewässer, Annahütter See, Drochower See)
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 47
2.4.4 Beurteilung der vorhandenen Böden
Trotz umfassender bergbaulicher Überformung im Plangebiet sind geschützte Gebietskategorien hin-
sichtlich Denkmalschutzrecht sowie Waldfunktionen für das Schutzgut Boden vorhanden.
Im Plangebiet sind vier Bodendenkmale nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz
(BBGDSCHG) bekannt. Demnach sind die drei mittelalterlichen Dorfkerne der Neuzeit in Annahütte,
Schipkau und Drochow sowie ein Rast- und Werkplatz aus dem Mesolithikum bzw. eine Siedlung aus
der Eisenzeit bei Annahütte als Bodendenkmale ausgewiesen (BLDAM Brandenburg, 2015) (vgl. Kap.
2.2.2).
Gemäß der Waldfunktionskartierung des Landes Brandenburg (Stand November 2012) übernehmen
die südlichen Bereiche der Hochkippe Klettwitz sowie das östliche Böschungssystem besondere Bo-
denschutzfunktionen in exponierter Lage (Bodenschutzwald). Die Südböschungen der Hochkippe und
des Altbergbaugebietes Annahütte-Süd sind als erosionsgefährdeter Steilhang eingestuft.
2.4.4.1 Natürliche Bodenfruchtbarkeit
Unter natürlicher Bodenfruchtbarkeit wird die natürliche Produktionsfähigkeit (Ertragsfähigkeit) des
Bodens in seiner Funktion für höhere Pflanzen verstanden. Hierbei bleibt unberücksichtigt, inwieweit
die Ertragsleistung von der Bewirtschaftung und Pflanzenart abhängt. Auch die Geländeexposition
und die klimatischen Standortbedingungen werden bei der Ermittlung der Ertragsleistung nicht be-
rücksichtigt.
Die Böden im Plangebiet besitzen Bodenzahlen von überwiegend <30 bis teilweise 50 und weisen
damit eine geringe Wertigkeit auf.
2.4.4.2 Böden mit besonderen Standorteigenschaften
Böden mit besonderen Standorteigenschaften kennzeichnen die Funktion der Böden für hoch spezia-
lisierte natürliche bzw. naturnahe Ökosysteme. Böden weisen vor allem dann eine hohe Biotopent-
wicklungsfunktion auf, wenn die Bodenverhältnisse auf engem Raum sehr unterschiedlich sind, wenn
es sich um naturnahe Böden oder landwirtschaftliche Grenzertragsböden (i. d. R. Bodenwertzahlen <
30) handelt. Dies sind insbesondere Extremstandorte mit hoher Trockenheit, Feuchte, Nährstoffarmut
oder extremen Säure-Basen-Verhältnissen.
Im Plangebiet stellen die nährstoff- und schadstoffarmen Rohbodenstandorte der Bergbaufolgeland-
schaft Extremstandorte dar, die vielen bedrohten Tier- und Pflanzenarten Lebensbedingungen bieten,
die in der sonst stark besiedelten Kulturlandschaft rar geworden sind.
2.4.4.3 Ausgleichskörper im Wasserkreislauf
Die Leistungsfähigkeit eines Bodens als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird durch das Auf-
nahmevermögen (mögliches Infiltrationsvermögen) von Niederschlagswasser und die Abflussverzöge-
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 48
rung bzw. -verminderung (mögliches Speichervermögen) bestimmt. Eine sehr hohe bzw. hohe Funkti-
onserfüllung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf ist zu verzeichnen bei:
– Böden mit einer hohen nutzbaren Feldkapazität, sofern nicht gleichzeitig eine sehr geringe
Wasserleitfähigkeit besteht (Böden mit hohem Schluff- bzw. Mittelporenanteil wie z.B. lehmi-
ger Sand),
– nicht oder gering grundwasserbeeinflussten Böden mit hoher bis sehr hoher Wasserdurchläs-
sigkeit (Böden mit größeren Korndurchmesser des Bodensubstrats, wie z.B. Sand).
Die überwiegend sandigen Böden im Bereich der Hochkippe weisen ein geringes Speichervermögen
und hohes Infiltrationsvermögen auf. Die Böden der Pößnitzniederung weisen ein hohes Speicher-
vermögen und ein geringes Infiltrationsvermögen auf.
2.4.4.4 Filter und Puffer von Schadstoffen
Unter der Regelungsfunktion „Filter und Puffer von Schadstoffen“ wird die Fähigkeit des Bodens ver-
standen, gelöste oder suspendierte Stoffe von ihrem Transportmittel zu trennen. Die Fähigkeit kann
aus mechanischen oder physikalisch-chemischen Filtereigenschaften abgeleitet werden. Grundlage
der Bewertung ist die Bodenart in Verbindung mit der Entstehungsart, der Zustandsstufe und den
Wasserverhältnissen. Böden mit besonderer Filterfunktion aufgrund der spezifischen Durchlässigkeit
für Sickerwasser sowie Filterung des Wassers bei der Bodenpassage dienen der Grundwasserneubil-
dung und dem Grundwasserschutz indem organische und anorganische Beimengungen zurückgehal-
ten werden.
Die Böden im Plangebiet bestehen überwiegend aus sandigen Böden der Pößnitzniederung und aus
Böden aus anthropogen abgelagerten natürlichen Substraten. Diese weisen eine geringe Filter- und
Pufferkapazität auf.
2.4.4.5 Archivfunktion für Natur- und Kulturgeschichte
Böden sind von besonderer natur- und kulturhistorischer Bedeutung, wenn sie im Profilaufbau Zeugnis
ablegen über vergangene geologische Epochen bzw. über die Entwicklung des Menschen oder seines
Einflusses auf die Natur.
Im unverritzten Gelände der Pößnitzniederung sind vier Bodendenkmale gemäß dem Brandenburgi-
schen Denkmalschutzgesetz (BBGDSCHG) ausgewiesen. Sie umfassen drei mittelalterliche Dorfkerne
der Neuzeit in Annahütte, Schipkau und Drochow sowie einen Rast- und Werkplatz aus dem Mesoli-
thikum bzw. eine Siedlung aus der Eisenzeit bei Annahütte (BLDAM Brandenburg, 2015) (vgl. Kap.
2.2.2).
Im Bereich der Hochkippe von Klettwitz im Westen des Plangebietes sowie im Bereich der Altberg-
baugebiete Annahütte-Süd im Süden des Plangebietes und Waidmannsheil und Heye I/II im Norden
des Plangebietes sind aufgrund der bergbaulichen Beanspruchung keine Böden mit besonderer natur-
und kulturhistorischer Bedeutung vorhanden. In dem vom Vorhaben betroffenen Kippengelände kann
das Vorhandensein untertägiger Bodendenkmalsubstanz im ungestörten Zusammenhang weitgehend
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 49
ausgeschlossen werden. Dennoch können Zufallsfunde (z.B. Tonscherben, Münzen, Knochen, Leder-
reste, Werkzeuge) auftreten, die zwar nicht mehr ortsfest sind, aber der Region lokal zuzuordnen sind.
2.4.5 Beeinträchtigungen / Gefährdungen
Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (vgl. § 2, Abs. 3) sind
Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder er-
hebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.
2.4.5.1 Bodenerosion
Als Bodenerosion werden der Verlust und die Verlagerung von Bodenmaterial durch Wasser und
Wind definiert. Wasser- und Winderosion können zur Bodenverarmung (Bodendegradation) bis hin zur
Bodenzerstörung führen.
Durch Wind- und Wassererosion sind im Plangebiet insbesondere die Böden mit erosionsgefährdeten
Bodenarten der ausgeräumten Ackerflächen, gefährdet. Dies betrifft vor allem die Ackerflächen mit
anthropogen abgelagerten Sedimenten auf der Hochkippe sowie kleinflächig die Ackerflächen auf
Fluss- und Auensedimenten in der Pößnitzniederung.
Die Waldfunktionskartierung des Landes Brandenburg (Stand November 2012) weist den südlichen
Bereich der Hochkippe Klettwitz sowie das östliche Böschungssystem als Bodenschutzwald in expo-
nierter Lage aus. Die Südböschung der Hochkippe ist als erosionsgefährdeter Steilhang eingestuft.
2.4.5.2 Bodenverdichtung
Bodenverdichtungen und Bodengefügeveränderungen können durch starkes Befahren – vor allem mit
schweren Geräten – und durch unsachgemäße Bodenbearbeitung verursacht werden. Sie führen vor
allem zu Veränderung des Luft-, Wasser- und Wärmehaushaltes sowie zur schlechteren Durchwur-
zelbarkeit des Bodens. Die Gefährdung des Bodengefüges durch Befahren und Bearbeitung wird nicht
nur von der Feuchtigkeit, dem Tongehalt sowie dem Humusgehalt, sondern auch von der Dichte des
Bodens, vor allem des obersten Bodenbereiches, beeinflusst.
Besonders betroffen sind landwirtschaftlich genutzte Flächen, insbesondere Äcker. Sie befinden sich
im Plangebiet auf der Hochkippe und in der Pößnitzniederung. Weiterhin betroffen sind die Böden der
Siedlungsgebiete von Schipkau, Klettwitz sowie Annahütte. Weitreichende Veränderungen des Bo-
dengefüges fanden im Bereich des ehemaligen Tagebaus Klettwitz statt.
2.4.5.3 Entwässerung / Grundwasserabsenkung
Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen durch Entwässerungen sind im Plangebiet im Wesent-
lichen bergbaulich bedingt. Im Abbaubereich des Tagebaus Klettwitz erfolgte eine Absenkung des
Grundwassers um ca. 50 m. Durch die Filterbrunnen wurden vier Grundwasserableiter im Deckgebir-
ge entwässert und zwei weitere im Liegenden entspannt. Im Umkreis des Tagebaugebietes Klettwitz
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 50
entstand ein Absenkungstrichter von 192 km², dessen Grenze gleichzeitig die momentane unterirdi-
sche Wasserscheide bildet.
Die Grundwasserabsenkung sorgte generell für alle Böden im Plangebiet zu einer Beeinträchtigung.
Vor allem die grundwasserbeeinflussten Böden der Niederungsgebiete wurden durch die bergbauliche
Grundwasserabsenkung beeinträchtigt. Als Nebeneffekt wurden die Böden der Pößnitzniederung
landwirtschaftlich nutzbar.
Die Absenkung des Grundwassers sorgt für eine intensive Durchlüftung des Oberbodens, wodurch
optimale Bedingungen für den mikrobiellen Abbau der nährstoffreichen organischen Substanz gege-
ben sind. Es entsteht vererdeter Torf, der bei weiter fortschreitender Humifizierung in vermulmten Torf
umgewandelt wird.
Dadurch verändern sich irreversibel die Bodenfunktionen. Die Lebensraumfunktion für spezialisierte
Biotope (Niedermoor, Bruchwälder) etc. wird nachhaltig verändert. Der Kohlendioxidspeicher des
Torfs wird zerstört, so dass CO2 an die Luft abgegeben wird. Der natürlich vorkommende Schwefel im
Torf wird oxidiert und führt lokal zur pH-Wert-Absenkung. Das natürliche Wasserspeichervermögen
wird verringert.
2.4.5.4 Schadstoffeinträge entlang von Hauptverkehrsadern
Entlang von Hauptverkehrsadern werden in erhöhtem Maß Schadstoffe im angrenzenden Boden an-
gereichert. Diese entstehen durch Straßenabflüsse und trockene Depositionen. Letzteres wird verur-
sacht durch starke Staubemissionen in Form von festen Bleihalogenverbindungen, Ruß und
Asbeststäuben. Die straßennahen Böden mit einer Entfernung von 10 m weisen in starkem Maß er-
höhte Schwermetallanreicherung (vor allem Cadmium-, Zink-, Blei-Gehalte) durch Reifenabrieb, Ben-
zinadditive und wahrscheinlich auch Abrieb des Straßenbelages auf. Weiterhin verursacht der
winterliche Streudienst Akkumulationen von Salzen im Boden. Vom Ferntransport gehen weiterhin
Stickoxid-Immissionen aus.
Die Bundesautobahn A 13 begrenzt das Plangebiet im östlichen Randbereich. Von ihr gehen Schad-
stoffeinträge in angrenzende Böden in hohem Maß aus.
2.4.5.5 Dünge- und Pflanzenschutzmittel
Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen werden durch einen steigenden Düngemittel- und
Pflanzenschutzmitteleinsatz beeinträchtigt. Negativ verstärkend dabei ist, dass die Nährstoff-
ausnutzung tendenziell sinkt und organischer Dünger zunehmend durch industriell produzierten Mine-
raldünger ersetzt wird. Die Eutrophierung der Böden trägt zur Biotopzerstörung und zum
Artenrückgang, spezialisiert auf nährstoffarme Standorte, bei. Pflanzenschutzmittel und deren Um-
bauprodukte (Metabolite) führen zur Störung des Naturhaushaltes und zur Gefährdung der menschli-
chen Gesundheit.
Im Plangebiet befinden sich intensiv landwirtschaftlich bewirtschafteten Böden in der Pößnitzniede-
rung und auf der Hochkippe.
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 51
2.4.5.6 Bodenversauerung
Die Prozesse der anthropogen bedingten Bodenversauerung werden verursacht durch die ständig
gestiegene Nutzung von fossilen Brennstoffen sowie die Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft.
Daraus ergeben sich negative Veränderungen von Ökosystemen, z.B. die neuartigen Waldschäden
und die Gewässerversauerung.
Böden mit anthropogen bedingter Bodenversauerung sind im Plangebiet vor allem auf den intensiv
landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Pößnitzniederung und auf der Hochkippe vorzufinden.
2.4.5.7 Altlasten und Altlastenverdachtsflächen
Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (vgl. § 2, Abs. 5) sind
– stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behan-
delt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und
– Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefähr-
denden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Ge-
nehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte)
durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allge-
meinheit hervorgerufen werden. Verdachtsflächen im Sinne dieses Gesetzes sind Grundstücke, bei
denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht (vgl. BBodSchG § 2 Abs. 4).
Gemäß Auskunft des Landratsamts Oberspreewald-Lausitz (LK OSL, 2012) befinden sich im Plange-
biet 26 Standorte der im Altlastenkataster des Landes Brandenburg (ALKAT) erfassten Altlasten bzw.
Altlastenverdachtsflächen. Saniert wurden bisher 17 dieser Standorte.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die erfassten Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflä-
chen im Plangebiet.
Tabelle 8: Altlasten und Altlastenverdachtsflächen
ALKAT-Registriernummer Bezeichnung
Altlastverdächtige Flächen-Altablagerung
0143663442 Altablagerung Annahütte, Betonwerk
0143663069 Altablagerung Schipkau, An der Lindenstraße
0143663014 Altablagerung Schipkau, Kostebrauer Str.
0143663085 Altablagerung Annahütte, Richtung Saalhausen
0143663088 Altablagerung Annahütte, Bahnhofsteich
Festgestellte Altlasten-Altablagerung
0143663202 Restloch 1,2,3,5 (Nord) Annahütte, Altablagerung (IMD) Glaswerk
Teillandschaftsplan Schipkau
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ALKAT-Registriernummer Bezeichnung
sanierte Altablagerung
0143663412 Restloch 4 (Süd) Annahütte, Altablagerung (IMD) Glaswerk
0143663081 Altablagerung Drochow
0143663077 Altablagerung Klettwitz, Briewigsiedlung
0143663076 Altablagerung Klettwitz, am Getreidelager
0143663068 Altablagerung Klettwitz/Schipkau (Treuhandsiedlung)
0143663072 Altablagerung Schipkau
0143663070 Altablagerung Schipkau
0143663071 Altablagerung Schipkau
0143663005 Altablagerung Annahütte, am Restloch-Süd
0143663082 Altablagerung Drochow, ehem. Schlosspark
0143663083 Altablagerung Drochow, an der Kleingartenanlage
0143663087 Altablagerung Annahütte, Weidmannsheil
0143663124 Altablagerung Annahütte, Richtung Drochow
0143663089 Altablagerung Klettwitz, Karl-Marx-Siedlung
0143663013 Altablagerung Schipkau, Vogelbergstraße
Altlastverdächtiger Flächen-Altstandort
0143663367 ehemalige Tankstelle Klettwitz, Annahütter Straße
0143663597 GST-Flugplatz Schwarzheide
0143663554 ISTC-Objekt Schipkau, Werkstatt, Vogelbergstraße
sanierte Altstandorte
0143663403 Brikettfabrik 70 ("Fielitz"), Klettwitz
0143663401 Glaswerk Annahütte
2.4.5.8 Bodenversiegelung
Durch Überbauung und Versiegelung von Flächen werden Bodenfunktionen nachhaltig und i.d.R.
irreversibel beeinträchtigt. Durch die Überdeckung mit undurchlässigen Substanzen (wie Asphalt,
Beton, mineralische Baustoffe) wird die Pedosphäre von der Atmosphäre isoliert. Vollversiegelungen
sind die stärkste Form der schädlichen Bodenveränderungen, da ein nahezu vollständiger Verlust von
natürlichen Stoffkreisläufen und ablaufenden Bodenprozessen stattfindet.
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 53
Standorte von Biotopen für Bodenlebewesen und von Pflanzenstandorten gehen verloren. Die
Grundwasserneubildung findet nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt statt, dagegen erhöht
sich der Oberflächenabfluss stark. Die meso- und mikroklimatischen Bedingungen versiegelter Böden
werden durch die nahezu fehlende Verdunstung negativ beeinflusst. Vollständig versiegelte Böden
erfüllen keine ökologischen Funktionen mehr.
Versiegelte Böden sind im Plangebiet in den Siedlungsbereichen von Schipkau, Klettwitz sowie An-
nahütte sowie auf Verkehrsanlagen, insbesondere auf der Trasse der Bundesautobahn A 13 vorzufin-
den.
2.4.5.9 Bodenabbau
Neben der Siedlungstätigkeit ist der Abbau von Bodenschätzen als weitere bodenzerstörende Nut-
zung zu werten. Mit der Entfernung der Bodenschichten innerhalb der Abbaugebiete gehen das Filter-
vermögen, das Wasserhaltevermögen, das Puffervermögen sowie die Lebensraumfunktion des
natürlich gewachsenen Bodens verloren.
Die Böden im Plangebiet wurden durch Tage- und Tiefbau umfassend und nachhaltig überformt. Ab
Mitte des 19. Jahrhunderts begann auf der gesamten Klettwitzer Hochfläche westlich der Pößnitznie-
derung, die zum Verbreitungsgebiet des Oberflözes in der Lausitz gehört, die intensive Förderung von
Braunkohle im Tief- und Tagebau. Das größte Bodenabbaugebiet im Plangebiet ist der ehemalige
Tagebau Klettwitz-West (Abbau bis 1990). In der Vergangenheit befanden sich hier die Gruben Wil-
helminenglück (Abbau 1909 – 1935) und Felix (Abbau 1872 – 1948). Nördlich grenzen in der Pößnitz-
niederung die ehemaligen Gruben Heye I/II (Abbau 1887 – 1944) und Waidmannheil (Abbau 1893 –
1941) an. Von ihnen zeugen die heutigen Restgewässer Annahütter und Drochower See.
Auf der Hochkippe Klettwitz wurde der Abraum, d.h. die nicht nutzbaren natürlichen Sedimente
(Kippsand und Kipplehmsand, teilweise kies-, lehm- oder kohleführend) ohne Berücksichtigung des
natürlichen Bodengefüges abgelagert. Daraus bildeten sich Rohböden (Regosole und Lockersyrose-
me).
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 54
2.5 Wasser
Das Schutzgut Wasser ist ein wesentlicher Bestandteil des Lebens. Sauberes Trink-, Oberflächen-
und Grundwasser beeinflussen unsere Lebensqualität entscheidend. Ohne Wasser bzw. mit verunrei-
nigtem Wasser ist kein Leben möglich. In der Natur kommt Wasser in Form von Grundwasser und
Oberflächengewässer vor. Angesichts der Verflechtung mit den anderen Schutzgütern wie dem Boden
stehen das Verschlechterungsverbot von Grundwasserkörpern und der Erhalt natürlicher Gewässer
im Vordergrund.
2.5.1 Rechtliche und umweltpolitische Vorgaben
In der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) wird als Ziel die Schaffung eines Ordnungs-
rahmens für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstenge-
wässer und des Grundwassers mit nachfolgendem Zweck definiert (vgl. EU-WRRL Art. 1):
a) Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zu-
stands der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosys-
teme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt,
b) Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen
Schutzes der vorhandenen Ressourcen,
c) Anstrebens eines stärkeren Schutzes und einer Verbesserung der aquatischen Umwelt,
unter anderem durch spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einlei-
tungen, Emissionen und Verlusten von prioritären Stoffen und durch die Beendigung oder
schrittweise Einstellung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären ge-
fährlichen Stoffen;
d) Sicherstellung einer schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers
und Verhinderung seiner weiteren Verschmutzung; und
e) Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren.
Im Wasserhaushaltsgesetz heißt es: Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes, als Le-
bensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als nutzbares Gut durch
eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung zu sichern. (WHG § 1).
Gemäß § 1 BbgWG gehören zu den oberirdischen Gewässern auch unterirdische Strecken und ge-
schlossene Gerinne, soweit sie deren Fortsetzung oder Bestandteil sind. Von den Bestimmungen des
Wasserhaushaltsgesetzes und den Bestimmungen dieses Gesetzes werden ausgenommen:
– Gräben, die der Be- oder Entwässerung nur eines Grundstücks dienen;
– Straßen- und Eisenbahnseitengräben, wenn sie nicht der Be- oder Entwässerung der Grund-
stücke anderer Eigentümer zu dienen bestimmt sind;
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 55
– Grundstücksflächen, die ausschließlich zur Fischzucht oder Fischhaltung oder zu anderen,
nicht wasserwirtschaftlichen Zwecken mit Wasser bespannt werden und mit einem oberirdi-
schen Gewässer nicht oder nur zeitweise künstlich verbunden sind.
Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind im Bun-
desnaturschutzgesetz für das Schutzgut Wasser nachfolgende Ziele des Naturschutzes und der
Landschaftspflege definiert (vgl. BNatSchG § 1 Abs. 3): Meeres- und Binnengewässer sind vor Beein-
trächtigungen zu bewahren und ihre natürliche Selbstreinigungsfähigkeit und Dynamik zu erhalten.
Dies gilt insbesondere für natürliche und naturnahe Gewässer einschließlich ihrer Ufer, Auen und
sonstigen Rückhalteflächen. Hochwasserschutz hat auch durch natürliche oder naturnahe Maßnah-
men zu erfolgen. Für den vorsorgenden Grundwasserschutz sowie für einen ausgeglichenen Nieder-
schlags-Abflusshaushalt ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Sorge zu tragen.
2.5.2 Planerstellung zum Schutzgut Wasser
Die Datenerhebung und -bewertung wurde auf Basis folgender Grundlagendaten durchgeführt:
– Digitale Topografische Karten 1:25.000 (DTK25)
– Biotoptypenkartierung (Fugro Consult GmbH 2012, aktualisiert 2015)
– Sanierungsplan Lauchhammer, Teil 1 (Braunkohlenausschuss, 1994)
– Umweltbericht zum Bebauungsplan Schipkau 3-2012 „Sondergebiet – Erweiterung Windpark
Klettwitz “ (Gemeinde Schipkau , 2015)
– Ausschnitt aus der Frühjahrsberechnung 2015 der Haupthangendgrundwassergleichen im Be-
reich LP Schipkau (LMBV, 2015)
– Strukturgüte von Fließgewässern Brandenburgs, Studien und Tagungsberichte, Band 37
(LUA, 2002).
Derzeit wird durch die LMBV eine Aktualisierung des Hydrogeologischen Großraummodells Lauch-
hammer (HGM-LH) durchgeführt. Ein aktueller Hydroisohypsenplan zu den prognostizierten Grund-
wasserständen liegt frühestens gegen Ende des 1. Quartals 2016 vor. Während der Bearbeitung des
vorliegenden Landschaftsplans sind daher keine Aussagen zu den prognostizierten Grundwasserend-
ständen möglich.
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 56
2.5.3 Grundwasser
Als Grundwasser wird gemäß § 3 WHG das unterirdische Wasser in der Sättigungszone bezeichnet,
das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht.
2.5.3.1 Gegenwärtiger Zustand - Grundwasser
Das Plangebiet ist dem Grundwasserkörper (GWK) Schwarze Elster (SE 4-1) zugehörig. Der berg-
baubedingte Einflussbereich auf die Grundwasserstände (abgesenkte Grundwasserstände) beträgt in
diesem GWK ca. 40% der Gesamtfläche, insbesondere durch die Sanierungsbereiche Senftenberg
mit den ehemaligen Tagebauen Sedlitz, Skado, Koschen, Meuro und Lauchhammer/Klettwitz.
Die Grundwasserfließrichtung verlief im vorbergbaulichen Zustand (d.h. bis zur Mitte des
19. Jahrhunderts) von Nordost nach Südwest. Der größte Teil des Gebiets entwässerte über die
Pößnitz bzw. den Hammergraben und den Floßgraben in südwestliche Richtung zur Schwarzen Elster
bzw. in Richtung des Lausitzer bzw. Magdeburger Urstromtals. Die Grundwasserflurabstände beweg-
ten sich vor bergbaulicher Beeinflussung zwischen 0 – 2 m in den Tieflagen und > 5 m auf den Hoch-
flächen.
Die Grundwasserverhältnisse im Plangebiet sind durch die massiven Eingriffe der bergbaubedingten
Entwässerungsmaßnahmen (Sümpfung) stark beeinflusst. Einerseits wurden enorm große Mengen an
Grundwasser gehoben und an die Vorflut abgegeben, so dass ein sehr hohes Grundwasserdefizit
entstand, andererseits wurde der natürliche Aufbau der Grundwasserleiter und Grundwasserstauer im
Tagebaugebiet Klettwitz verändert.
Im Abbaubereich des Tagebaus Klettwitz erfolgte eine Absenkung des Grundwassers um ca. 50 m. Im
weiten Umfang um das Tagebaugebiet Klettwitz entstand aufgrund der bergbaulichen Entwässe-
rungsmaßnahmen ein Absenkungstrichter, dessen Grenze gleichzeitig die momentane unterirdische
Wasserscheide bildete. Nach Braunkohlenausschuss (1994) umfasste dieser 192 km2. Die Entwässe-
rung des Deckgebirges sowie die Randentwässerung erfolgten generell mit Filterbrunnen. Das Was-
ser wurde nach Osten zur Pößnitz bzw. nach Westen über die Grubenwasserreinigungsanlage
Lichterfeld und über das Hauptableitungssystem in die Vorfluter bei Grünewalde abgeleitet. Damit
wurde die Brauchwasserversorgung der Braunkohleveredlung Lauchhammer mit gespeist. Durch die
Filterbrunnen wurden vier Grundwasserleiter im Deckgebirge entwässert und zwei weitere im Liegen-
den entspannt.
An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass das derzeit von der LMBV erarbeite-
te Hydrogeologische Großraummodell Lauchhammer (HGM-LH) mit den prognostizierten
Grundwasserendständen frühestens gegen Ende des 1. Quartals 2016 vorliegt. Somit sind ak-
tuell keine Aussagen zu den prognostizierten Grundwasserendständen möglich. Die derzeitige
Grundwassersituation stellt sich wie im Folgenden beschrieben dar.
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 57
Gemäß der Frühjahrsberechnung 2015 der Haupthangendgrundwassergleichen (LMBV) hat sich im
Bereich des ehemaligen Alttagebaus um den Annahütter und Drochower Sees und des unverritzten
Geländes der Pößnitzniederung bis in Höhe der Ortslage Klettwitz ein stationärer Zustand des
Grundwassers eingestellt. Aufgrund des großen Abstandes der Grundwassergleichen kann von einer
niedrigen Fließgeschwindigkeit ausgegangen werden. Somit hat sich die Grundwasserhöhe an die
Restseen und die Pößnitz mit ihrem Grabensystem angepasst. Von der Pößnitzniederung aus verläuft
die Fließrichtung des Grundwassers nach Westen in den inhomogenen Kippenkörper des ehemaligen
Tagebaus Klettwitz und nach Osten in die Restseen des ehemaligen Bergbaus um Senftenberg. Der
Grundwasserflurabstand auf der Hochkippe beträgt immer noch 40-50 m. Zwischen der Hochkippe
Klettwitz und der Ortslage Kostebrau befindet sich eine lokale Grundwasserabsenkung mit ca. 100 m
NN.
Ungefähr in Höhe der Ortslagen Herrnmühle und Wilhelminensglück sind die höchsten Grundwasser-
stände mit 120 m NN zu verzeichnen, im Bereich um die Ortslagen Klettwitz und Annahütte sowie um
den Annahütter und Drochower Sees überwiegend homogen um 118-119 m NN. Die Grundwasserflu-
rabstände bewegten sich damit in der Pößnitzniederung aktuell bei ca. 8-10 m. Der umverlegte Ge-
wässerabschnitt der Pößnitz zwischen Schipkau, Meuro und Annahütte bildet eine Vorflut. Südlich von
Klettwitz sinkt der Grundwasserstand in Richtung Süden stetig ab. Im Bereich der Ortslage Schipkau
ist ein geringer Abstand der Grundwassergleichen festzustellen, mit einer Absenkung zwischen 113 m
NN und 101 m NN. Das Grundwasser fließt in Richtung Südosten, durchströmt den Kabelbaggerteich
und infiltriert in den Wildschweinteich und den Fabrikteich mit einem Grundwasserstand von ca. 95 m
NN.
Der südwestliche Bereich des Plangebietes entwässert sich entsprechend dem vorbergbaulichen Zu-
stand wieder in südwestliche Richtung zur Schwarzen Elster. Der Grundwasserstand im südlichsten
Bereich des Plangebietes am ehemaligen Sonderlandeplatz Schwarzheide/ Schipkau liegt bei ca. 96
m NN. Daraus ergibt sich hier ein Flurabstand von ca. 3-5 m.
2.5.3.2 Bewertung des Grundwassers
Geschütztheitsgrad des Grundwassers
Unter der Grundwasser-Schutzfunktion wird die Fähigkeit der Grundwasserdeckschichten die Grund-
wasserlagerstätten vor dem Eindringen unerwünschter Stoffe zu schützen verstanden. Diese ergibt
sich aus einer Verknüpfung des Grundwasserflurabstandes und der Wasserdurchlässigkeit (kf-Wert),
da beide Kriterien die Verweildauer des Sickerwassers in der ungesättigten Zone beeinflussen.
Die Pößnitzniederung besteht überwiegend aus sandigen Böden. Im westlichen und nördlichen Be-
reich des Plangebietes befinden sich Böden aus anthropogen abgelagerten natürlichen Substraten
(überwiegend Kippsand). Diese weisen im Wesentlichen eine mittlere Durchlässigkeit auf. Mit Aus-
nahme des südlichen Bereiches des Plangebietes liegen die Grundwasserflurabstände bei weit über 5
m (8-50 m). Daraus ergibt sich eine mittlere Grundwassergeschütztheit des Bodens.
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 58
Im südlichen Bereich des Plangebietes mindern sich die Flurabstände auf ca. 3-5 m ab. Aufgrund des
Vorkommens von Böden mit geringerer Durchlässigkeit (Torf, Gley, Braunerden) ist hier jedoch auch
von einer mittleren Grundwassergeschütztheit auszugehen.
Grundwasserneubildung
Die Grundwasserneubildung ergibt sich langfristig aus dem Niederschlag, dem oberirdischen Abfluss
und der Verdunstung (Transpiration, Evaporation). Aufgrund der im Sommerhalbjahr stärkeren Ver-
dunstung findet die Grundwasserneubildung in Deutschland und Ländern mit vergleichbarem Klima
vor allem im Winterhalbjahr statt. Die Folge davon sind höhere Grundwasserstände im Frühjahr und
niedrigere Grundwasserstände im Spätsommer/ Herbst.
Die durchschnittliche Sickerwasserbildungsrate im Plangebiet liegt laut Daten des Landes Branden-
burg bei 125 mm/a. Das entspricht 4 l/s km². Die Grundwasserneubildung ist im Plangebiet größer als
die Entnahmemengen aus dem Gebiet. Das Grundwasser wird zum Ausgleich des bergbaubedingten
Grundwasserdefizits, insbesondere zur Auffüllung der statischen Grundwasservorräte und steht somit
im östlichen Bereich nicht für die Abflussbildung der Oberflächengewässer zur Verfügung.
Entwicklungen des Wasserhaushalts
Der Mensch greift seit Jahrhunderten in den Wasser- und Naturhaushalt ein. Dies betrifft nicht nur
Eingriffe, die direkt an Gewässern stattfinden, sondern auch die Veränderungen der Landnutzung mit
unterschiedlicher Intensität auf den Wasserhaushalt. Nachfolgende Eingriffe sind für das Plangebiet
relevant:
– Rückgang des Waldanteils durch Rodungen auf 20%,
– Intensivierung der Landwirtschaft,
– Geregelte Forstwirtschaft mit schnellwüchsigen Baumarten,
– Bergbau mit bergbaulichen Entwässerungsmaßnahmen und Restseen,
– Verlegung des Gewässerlaufs der Pößnitz und Anlage von Entwässerungsgräben,
– Versiegelungen in der Siedlungsentwicklung.
Daraus ergibt sich langfristig ein zunehmend negativer Trend in der Grundwasserneubildung und im
Abflussverhalten für alle brandenburgischen Flüsse.
Durch die Aufgabe der bergbaulichen Entwässerungen und die Umsetzung von umfangreichen Re-
naturierungsarbeiten der LMBV in der Region wird es in Zukunft zu einem weiteren Anstieg des
Grundwasserspiegels kommen. Dieser Anstieg des Grundwassers wird voraussichtlich zur Wieder-
herstellung der geringen Grundwasserflurabstände im Bereich der Pößnitzniederung führen. Infolge
des natürlichen Grundwasserwiederanstieges ist auf den Kippenfächen mit Sättigungssetzungen und
Sackungen zu rechnen.
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 59
Grundwasserschutzgebiete
Aufgrund der umfangreichen bergbaulich bedingten Eingriffe in das Schutzgut Grundwasser sind im
Plangebiet keine Schutzgebiete hinsichtlich Grundwasser vorhanden.
2.5.3.3 Beeinträchtigungen / Gefährdungen
Flächenversiegelungen
Flächenversiegelungen mit Anschluss an die Kanalisation führen generell zu einer Beeinträchtigung
der Grundwasserneubildung. Relevante Versiegelungen im Plangebiet sind vor allem im Bereich der
Ortslagen (Schipkau, Klettwitz, Wilhelminenglück, Herrnmühle, Karl-Marx-Siedlung) gegeben. Das
Niederschlagswasser wird über die Regenwasserkanalisation zumeist in kleinere Oberflächengewäs-
ser eingeleitet und damit der Versickerung entzogen. Ein Verschmutzungsrisiko durch grundwasser-
nahe Bausubstanz ist aufgrund der aktuellen Grundwasserflurabstände nicht zu erwarten.
Entwässerungsgräben und –kanäle
Die in der Pößnitzniederung vorkommenden Gräben (Herrenmühlgraben, Krankenhausgraben, Wie-
sengraben, Dorfgraben, Klettwitzer Graben, Binnengraben, Moreitsgraben, Schmiedegraben etc.)
wurden überwiegend zur Entwässerung sowie zur Bewirtschaftung von Mühlen angelegt. Als Folge
kommt es zu einer Grundwasserabsenkung mit dem Ziel der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der
Niederung.
Weiterhin wird die Pößnitz zur Ableitung des Grubenwassers aus den Tagebauen Meuro und Klettwitz
in die Schwarze Elster genutzt. Um die erhöhten Abflüsse fassen zu können, wurde die Pößnitz ab-
schnittsweise ausgebaut (kanalisiert, begradigt, eingetieft). Die Mühlgräben wurden ursprünglich zur
Bewirtschaftung der Mühlen angelegt. Die Verlegung und Neuanlegung von Oberflächengewässern
führt zu lokalen Veränderungen der Grundwasserverhältnisse (Grundwasserstand, Grundwasserfließ-
verhältnisse).
Grundwasserentnahme
Die bergbauliche Grundwasserentnahme (Sümpfung) seit Mitte des 19. Jahrhunderts für die Tage-
baue Heye I/II, Waidmannsheil, Wilhelminenglück, Felix, Meuro und Klettwitz führte zu nachhaltigen
Auswirkungen auf das Grundwasser. Für den Tagebau Klettwitz (Abbau bis 1990) fanden erhebliche
Grundwasserabsenkungen mit Filterbrunnen um ca. 50 m statt. Es entstand ein Absenkungstrichter
von 192 km², dessen Grenze gleichzeitig die momentane unterirdische Wasserscheide bildete. In
dessen Folge wurden vier Grundwasserleiter im Deckgebirge entwässert und zwei weitere im Liegen-
den entspannt. Diese führten zu erheblichen und nachhaltigen Veränderungen der Grundwasserver-
hältnisse im Plangebiet mit Wechselwirkungen für Böden und Vegetation bzw. Biotope/ Habitate.
Bedenkliche Stoffeinträge
Durch hohes Düngungsniveau und Pestizideinsatz auf landwirtschaftlich genutzten Flächen auf Flä-
chen mit einem geringen Geschütztheitsgrad auf sorptionsschwachen sandigen Substraten bilden sich
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 60
bedenkliche Stoffeinträge im Grundwasser. Im Plangebiet befinden sich intensiv landwirtschaftlich
bewirtschafteten Böden in der Pößnitzniederung und auf der Hochkippe. Aufgrund des niedrigen
Grundwasserstandes von 8-10 m unter Gelände im Bereich der Pößnitzniederung sowie von 40-50 m
unter Gelände im Bereich der Hochkippe ist von einer mittleren Gefährdung auszugehen.
Verringerung der Grundwasserneubildung
Mit Aufnahme einer geregelten Forstwirtschaft wurden anstelle der standortgerechten Laubholz-Arten
(vgl. hpnV) gezielt schnellwüchsige Baumarten mit dem Ziel eines schnellen und großen Holzertrags
angepflanzt. Auf den sandigen Böden wurde vor allem großflächig die Kiefer aufgeforstet. Die Kiefer
verbraucht ein Drittel des Jahresniederschlages bereits für den Eigenbedarf in den Kronendächern.
Daher kommen nur zwei Drittel der Niederschläge am Waldboden an. Aufgrund der Nadeldecke am
Boden ist zudem der Abfluss hoch und die Versickerung gering. Daher sorgt die Kiefer für eine deut-
lich geringere Grundwasserneubildung als Laubbäume.
Versauerungserscheinungen
Im Bereich der Nadelwälder treten in Kombination mit „Saurem Regen“ und basenarmen, sandigen
Böden zunehmende Versauerungserscheinungen mit negativen Auswirkungen für das Grundwasser
auf. Im Falle eines Durchbrechens der Versauerungsfront in das Grundwasser sind erhöhte Alumini-
umgehalte sowie weitere mobilisierte schädliche Wasserinhaltsstoffe (Sulfat, Mangan, Zink, Barium,
Lanthan) die Folge. Der natürliche Grundwasserwiederanstieg kann ebenfalls zur saurem und erhöht
sulfathaltigem Grundwasser führen.
Emissionen im Straßenbereich
Potenzielle Grundwasserbelastungen durch Straßenverkehr stellen Streusalze, Mineralölprodukte und
Schwermetalle dar. Insbesondere im Umfeld der stark frequentierten Autobahn (BAB 13) sind diese
Belastungen an der östlichen Grenze des Plangebietes relativ hoch.
Altablagerungen/ Altlasten
Die 21 der im Altlastenkataster des Landes Brandenburg (ALKAT) erfassten Altlasten bzw. Altlasten-
verdachtsflächen im Plangebiet im Plangebiet (vgl. Kap. 2.4.5.7) stellen eine permanente Gefahr für
das Grundwasser und den Boden dar. Saniert wurden bisher 14 dieser Standorte. Von ihnen gehen
Gefahren durch Schadstoffeintrag ins Grundwasser über den Boden und das Sickerwasser aus.
Bergbau
Durch den Bergbau (Sand, Kies, Ton usw.) wird das gesamte Bodengefüge verändert. Die Boden-
schichten sowie die Durchlässigkeit und Dichte wird verändert. Dadurch wird die Funktionserfüllung
der Deckschichten hinsichtlich der Grundwasserschutzfunktion verringert und die Empfindlichkeit des
Grundwassers gegenüber eindringenden Schadstoffen erhöht.
Teillandschaftsplan Schipkau
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2.5.4 Oberflächenwasser
Als Oberflächengewässer oder oberirdisches Gewässer wird gemäß § 3 WHG das ständig oder zeit-
weilig in Betten fließende oder stehende oder aus Quellen wild abfließende Wasser bezeichnet. Ober-
flächengewässer sind von ausschlaggebender Bedeutung für den Naturhaushalt.
Natürliche bzw. naturnahe Oberflächengewässer mit ihrem funktionalen Umfeld sind komplexe Öko-
systeme, die sich aus einer Vielzahl von gefährdeten und schutzwürdigen Biotopen zusammensetzen.
An und in naturnahen Gewässern verändern sich permanent die Lebensbedingungen für Flora und
Fauna durch Erosion und Sedimentation sowie unterschiedliche Wasserstände und Fließgeschwin-
digkeiten.
Fließgewässer strukturieren den Naturraum und sind Leitlinien für Stofftransporte. Insbesondere die
natürliche Auendynamik mit ihren charakteristischen temporären Standortbedingungen ist Grundlage
für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten.
2.5.4.1 Gegenwärtiger Zustand – Oberflächenwasser
Zu den Oberflächengewässern im Plangebiet zählen Quellen, Fließgewässer und stehende Gewäs-
ser. Das Plangebiet lässt sich hydrogeologisch betrachtet in zwei Funktionsräume gliedern:
– die Pößnitzniederung im Osten und Süden des Plangebietes,
– die Stillgewässer im Norden des Plangebietes,
– die Hochkippe Klettwitz im Westen des Plangebietes.
Quellen
Quellen sind natürliche ausdauernde oder auch temporäre Grundwasseraustritte an der Erdoberflä-
che. Aufgrund des besonderen Gewässerchemismus sowie der besonderen Tier- und Pflanzenwelt
stehen Quellen als besonders geschützte Biotoptypen gesetzlich unter Schutz (vgl. Kap.2.3).
Im Plangebiet sind aufgrund der umfangreichen Überformung des Naturraumes keine Quellen vor-
handen.
Fließgewässer
Fließgewässer sind alle oberirdisch fließenden offenen Gewässer des Binnenlandes mit ständig oder
zeitweilig fließendem Wasser. Naturnahe und (nahezu) unverbaute Fluss- und Bachabschnitte stehen
als besonders geschützte Biotoptypen gesetzlich unter Schutz (vgl. Kap. 2.3).
In der Pößnitzniederung kommen die Pößnitz und verschiedene Gräben vor: Die Pößnitz durchfließt
das Plangebiet von Nord nach Süd. Südlich des Plangebietes mündet sie in die Schwarze Elster. Sie
hat ein Einzugsgebiet von ca. 2.665 ha. Sie trägt heute den Charakter eines weitgehend naturfernen
Grabens ohne Verbauung.
Teillandschaftsplan Schipkau
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Weiterhin kommen in der Pößnitzniederung zahlreiche Gräben (Herrenmühlgraben, Krankenhausgra-
ben, Wiesengraben, Dorfgraben, Klettwitzer Graben, Binnengraben, Schmiedegraben etc.) vor, wel-
che in die Pößnitz münden. Sie sind heute als weitgehend naturferne Gräben ohne Verbauung aus-
ausgebildet.
Im Süden des Plangebietes befindet sich am Waldrand im Übergang zum Sonderlandeplatz ein Gra-
ben, welcher von West nach Ost verläuft. Dieser hat ca. 20 m Breite und ist trocken gefallen. Be-
reichsweise ist die Rinne mit jungen Aufforstungen ausgeprägt. Der sogenannte Kippenrandgraben
soll mittelfristig der Entwässerung des Kippenfußes dienen.
Am östlichen Böschungsfuß der Hochkippe Klettwitz wurde im Rahmen der Rekultivierung ein Ent-
wässerungsgraben, der Moreitsgraben, angelegt, welche punktuell Kleingewässer in Bergbau-
Hohlformen beinhaltet. Er verläuft in östliche Richtung zur Pößnitz.
Stillgewässer
Stillgewässer sind natürliche oder künstlich geschaffene Gewässer, in denen keine oder nur eine ge-
ringfügige Fließgeschwindigkeit vorhanden ist. Naturnahe und unverbaute Kleingewässer stehen als
besonders geschützte Biotoptypen gesetzlich unter Schutz (vgl. Kap. 2.3).
Alle im Plangebiet vorkommenden Stillgewässer sind anthropogenen Ursprungs.
Im nördlichen Bereich des Plangebietes kommen zwei größere Stillgewässer vor, der Annahütter See
und Drochower See. Östlich, nördlich und westlich des Annahütter Sees befinden sich weitere kleine-
re Restgewässer. Sie werden gemäß der aktuellen Biotoptypenkartierung als Grubengewässer bzw.
Abgrabungsseen in Bergbauhohlformen eingestuft. Sie entwickeln sich naturnah und weisen ein ho-
hes Entwicklungspotenzial auf. Der Wasserspiegel der beiden Seen ist gemäß der aktuellen Haupt-
hangendgrundwassergleichen (LMBV, 2015) ausgeglichen. Die Seen speisen in das Grundwasser
ein.
Im Bereich der Hochkippe des ehemaligen Tagebaus Klettwitz haben sich kleinere Stillgewässer auf
Vernässungsstellen der Rohböden ausgebildet. Die Kleingewässer sind dauerhaft wasserführend,
teilweise naturnah ausgebildet. Im Nahbereich des Windparks befindet sich ein Kleingewässer mit
naturfernem, stark gestörtem bzw. verbautem Charakter.
In der Senke westlich der Hochkippe sind auf weitere Kleingewässer in Bergbauhohlformen mit natur-
nahem Charakter vorhanden. Aufgrund der angrenzenden Lage von Rohbodenstandorten mit begin-
nendem Gehölzaufwuchs sind diese nicht oder nur teilweise verschattet.
Westlich der Ortslage Annahütte befindet sich ein dauerhaft wasserführendes naturnahes Kleinge-
wässer, welches durch angrenzende junge Aufforstungen teilweise verschattet wird.
Die Oberflächengewässer sind im Plan 3 grafisch dargestellt.
Teillandschaftsplan Schipkau
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2.5.4.2 Bewertung der Oberflächengewässer
Gewässergüte
Die chemische Gewässergüte stellt den Zustand des Gewässers hinsichtlich der Stoffgruppen Indust-
riechemikalien, Schwermetalle, Nährstoffe, Salze und Summenkenngrößen dar. Die Einstufung erfolgt
in die Güteklassen:
I unbelastet
I-II sehr geringe Belastung (1/2 Wert der Zielvorgabe)
II mäßig Belastung (Zielvorgabe)
II-III deutliche Belastung (2-facher Wert der Zielvorgabe)
III erhöhte Belastung (4-facher Wert der Zielvorgabe)
III-IV hohe Belastung (8-facher Wert der Zielvorgabe)
IV sehr hohe Belastung (>8-facher Wert der Zielvorgabe)
Für das Plangebiet liegen Angaben zur chemischen Gewässergüte für die Pößnitz im Zeitraum 2006 –
2012 vor.
Die chemische Gewässergüte der Pößnitz unterlag im Zeitraum 2006 bis 2012 nur geringen Schwan-
kungen. Demzufolge liegt die Gewässergüte der Pößnitz im Wesentlichen zwischen den Güteklassen
I-II. Davon stark abweichend sind erhöhte Sulfat- und Ammonium-N-Werte in der Pößnitz zu verzeich-
nen. Sie liegen zwischen den Güteklassen III-IV. Diese beiden Parameter stellen neben Eisen die
Schwerpunktparameter in den Oberflächengewässern der Bergbaufolgelandschaft dar.
In den Bergbaubereichen laufen in Folge der Belüftung des Bodens chemische Prozesse ab, die zu-
nächst zur Bildung von Eisen und Sulfat und zu einer Versauerung des Sümpfungswassers führen.
Das Eisen wird vor Einleitung des Sümpfungswassers in die Oberflächengewässer in Grubenwasser-
reinigungsanlagen zurückgehalten. Sulfat lässt sich hingegen deutlich weniger zurückhalten. Das
Ammonium (NH4) in den Oberflächengewässern der Bergbaufolgelandschaft stammt vorwiegend aus
anoxischem Grundwasser, welches aufgrund von Mineralisierung organischer Substanzen mit NH4
angereichert wurde.
Hinsichtlich der chemischen Gewässergüte liegen für Schwermetalle und Industriechemikalien keine
Daten zur Einstufung gemäß der Güteklassifikation nach LAWA (1998) vor.
Für die der Gräben, Restseen und Kleingewässer im Plangebiet liegen keine Angaben zur Gewässer-
güte vor. Bezüglich der Restseen und Kleingewässer ist anzunehmen, dass sie aufgrund der Lage in
der Bergbaufolgelandschaft einen leicht sauren bis neutralen pH-Wert aufweisen und überwiegend
nährstoffarm (Rohbodenstandorte) sind. Die Gräben in der Pößnitzniederung weisen im Wesentlichen
eine Nährstoffreichanreicherung aufgrund der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung auf.
Teillandschaftsplan Schipkau
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Gewässerstruktur/ Naturnähe
Die Strukturgütekartierung dokumentiert die ökologische Funktionsfähigkeit der Fließgewässer, wobei
der heutige potenziell natürliche Zustand als Bewertungsmaßstab dient. Unter Gewässerstruktur wird
das ökologisch-morphologische Erscheinungsbild eines Gewässers mit seinem Bett, seinen Ufern und
Auen verstanden. Die Gewässerstruktur gibt also indirekt wichtige Auskünfte über die Eignung eines
Gewässers als Lebensraum und damit über die Funktionsfähigkeit des Ökosystems. Wesentliche
Aspekte bei der Bewertung der Gewässerstruktur sind u.a. die Laufentwicklung, das Fließverhalten,
die Tiefen- und Breitenvarianz, die Ausgestaltung der Gewässersohle, die Durchgängigkeit, die
Uferstruktur einschließlich Vegetation sowie Zustand der Aue.
Im Ergebnis der Auswertung der in Abbildung 2 dargestellten Parameter erfolgt eine Einstufung in die
nachfolgenden Güteklassen:
Güteklasse 1 unveränderte Gewässerabschnitte (naturnah)
Güteklasse 2 gering veränderte Gewässerabschnitte (bedingt naturnah)
Güteklasse 3 mäßig veränderte Gewässerabschnitte (mäßig beeinträchtigt)
Güteklasse 4 deutlich veränderte Gewässerabschnitte (deutlich beeinträchtigt)
Güteklasse 5 stark veränderte Gewässerabschnitte (merklich beeinträchtigt)
Güteklasse 6 sehr stark veränderte Gewässerabschnitte (stark geschädigt)
Güteklasse 7 vollständig veränderte Gewässerabschnitte (übermäßig geschädigt)
Abbildung 2: Hierarchisches Bewertungssystem der Gewässerstrukturgütekartierung im LAWA-
Übersichtsverfahren (LUA, 2002)
Teillandschaftsplan Schipkau
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Die Strukturgüte für die Gewässerabschnitte der Pößnitz liegt aufgrund der in Kap. 2.5.4.3 genannten
Beeinträchtigungen im Bereich deutlich verändert (deutlich beeinträchtigt) bis stark verändert (merk-
lich beeinträchtigt). Für die Gräben in der Pößnitzniederung liegen keine Angaben vor, da diese anth-
ropogenen Ursprungs sind.
Verschattung
Die Beschattung der Gewässer durch Uferbewuchs stellt eine grundlegende Voraussetzung für eine
hohe Strukturgüte dar. Die Beschattung hat einen großen Einfluss auf die Temperatur der Gewässer
und damit auf die Gewässergüte. Aufgrund der potenziellen natürlichen Vegetation (vgl. Kap. 2.1.4) ist
davon auszugehen, dass alle Gewässer im Plangebiet ohne anthropogenen Einfluss und nach ent-
sprechenden Entwicklungs- und Regenerationszeiten überwiegend beschattet wären.
Aktuell ist festzustellen, dass der Gewässerlauf der Pößnitz durch einen Gehölzsaum überwiegend
bzw. teilweise beschattet ist. Der Gewässerlauf der Gräben in der Pößnitzniederung ist durch punktu-
elle Gehölze überwiegend oder teilweise beschattet. Lediglich der Dorfgraben und Klettwitzer Graben
sind unbeschattet. Der Graben am östlichen Böschungsfuß der Hochkippe Klettwitz ist teilweise vers-
chattet. Der trocken gefallende Graben in der Rinne im Süden des Plangebietes ist durch junge Auf-
forstungen teilweise verschattet.
Die Abgrabungsseen Annahütter See und Drochower See der Gewässerrand sind überwiegend unbe-
schattet. Die Kleingewässer in den Bergbauhohlformen sind überwiegend unbeschattet bzw. teilweise
verschattet.
Obwohl viele Gewässerabschnitte bereits zumindest teilweise beschattet sind, können die vorhande-
nen Gehölzsäume oft kein ausreichendes Rückhaltevermögen gegenüber Einträgen aus angrenzen-
den Nutzungen bieten, weil diese in der Regel zu lückig und/oder schmal sind. Das ist insbesondere
für die Pößnitz und die Gräben in der Pößnitzniederung relevant. Auch für die Abgrabungsseen und
die Kleingewässer in den Bergbauhohlformen ist aufgrund des aktuellen Entwicklungsstandes der
rekultivierten Rohbodenbereiche eine geringe Verschattung am Uferbereich festzustellen.
2.5.4.3 Beeinträchtigungen / Gefährdungen
Gewässerverbau, -unterhaltung
Vom Gewässerverbau und von der Anlage von anthropogen bedingten Gewässern betroffen sind
insbesondere die Pößnitz und die Gräben in der Pößnitzniederung. Sie wurden für die landwirtschaftli-
che und bergbauliche Nutzung des Gebietes sowie für die Anlage von Verkehrsinfrastruktur ausge-
baut bzw. angelegt.
Mit dem Braunkohlenbergbau waren erhebliche Änderungen für die Pößnitz verbunden. Weiterhin
wird die Pößnitz zur Ableitung des Grubenwassers aus den Tagebauen Meuro und Klettwitz in die
Schwarze Elster genutzt. Um die erhöhten Abflüsse fassen zu können, wurde die Pößnitz abschnitts-
weise ausgebaut (kanalisiert, begradigt, eingetieft). Durch die bergbauliche Entwicklung am Oberlauf
der Pößnitz, d.h. die Einstellung der Wasserhebung, ging die Wasserführung in der Pößnitz ab dem
Teillandschaftsplan Schipkau
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Jahr 2004 deutlich zurück. Weitere Veränderungen des natürlichen Wasserlaufs sind durch Tangie-
rungen mit der Trasse der Autobahn A 13 zwischen Schipkau, Meuro und Annahütte bedingt.
Die Gräben in der Pößnitzniederung (Herrenmühlgraben, Krankenhausgraben, Wiesengraben, Dorf-
graben, Klettwitzer Graben, Binnengraben, Moreitsgraben, Schmiedegraben etc.) wurden überwie-
gend zur Entwässerung sowie zur Bewirtschaftung von Mühlen angelegt.
An der südlichen Grenze des ehemaligen Bergbau-Areals Anna-Süd im Süden des Plangebietes wur-
de ein Graben angelegt. Dieser fungierte vermutlich ehemals als Entwässerungsgraben.
Die Stillgewässer im Norden des Plangebietes Drochower See und Annahütter See sind Restlöcher
aus dem Bergbau der ehemaligen Gruben Heye I/II (Abbau 1887 – 1944) und Waidmannheil (Abbau
1893 – 1941).
Die gesamte Klettwitzer Hochfläche westlich der Pößnitzniederung wurde zwischen der Mitte des 19.
Jahrhunderts bis 1990 bergbaulich genutzt. Auf der Hochkippe wurde der Abraum, d.h. die nicht nutz-
baren natürlichen Sedimente (Kippsand und Kipplehmsand, teilweise kies-, lehm- oder kohleführend),
ohne Berücksichtigung des natürlichen Bodengefüges abgelagert. Auf den Rohböden (Regosole und
Lockersyroseme) der Hochkippe haben sich kleinere Grubengewässer auf Vernässungsstellen in
Bergbauhohlformen ausgebildet.
Intensive Landwirtschaft
Im Bereich von intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Pößnitzniederung (insbes. Acker)
werden die Gewässer (Gräben, Pößnitz) durch Eintrag von Nährstoffen (Dünger) und Pflanzen-
schutzmitteln mit Nährstoffen angereichert, eutrophiert bzw. verunreinigt. Von diesen Beeinträchti-
gungen sind v.a. die Pößnitz zwischen Meuro und Karl-Marx-Siedlung sowie der Krankenhausgraben
und der Herrenmühlgraben betroffen. In den Gräben ist aufgrund der geringen Fließgeschwindigkeit
ein höherer Grad der Nährstoffanreicherung zu erwarten.
Erholungsnutzung
Die bergbaulich entstandenen Abgrabungsseen Drochower See und Annahütter See werden künftig
teilweise zu Erholungszwecken genutzt. Die Seen wurden erst vor wenigen Jahren saniert und rekulti-
viert. Mit der Erholungsnutzung wird teilweise das hohe Potenzial für eine naturnahe Entwicklung der
Stillgewässer beeinträchtigt. Die Erholungsnutzung führt insbesondere zu Beeinträchtigungen der Ufer
und der Gewässer durch Gestaltung und Teilverbau des Gewässerrandes, durch Betreten der Uferbe-
reiche sowie Rad- und Wanderwege. Gleichzeitig stellt diese Art der Nutzung eine deutlich geringere
Beeinträchtigung dar, als die in der Vergangenheit erfolgte bergbauliche Nutzung.
Teillandschaftsplan Schipkau
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2.6 Klima und Luft
Das Klima steuert biotische und abiotische Prozesse auf der Erde und unterliegt zunehmend anthro-
pogenen Einflüssen. Weitreichende Effekte wie der Treibhauseffekt oder die Schädigung der Ozon-
schicht verdeutlichen den globalen Einfluss, der weit über die lokale und regionale Beeinträchtigung
der Luftqualität durch Emissionen hinausgeht.
Demnach ist der Schutz des Klimas vorrangig ein überörtliches Ziel, dem auch in erster Linie mit glo-
balen bzw. überörtlichen Maßnahmen zu begegnen ist. Die Gemeinde (hier die Gemeinde Schipkau)
als unterste Planungsebene kann lediglich Maßnahmen ergreifen, die sich regelnd auf das örtliche
Kleinklima auswirken.
2.6.1 Rechtliche und umweltpolitische Vorgaben
Zur Beschreibung der Schutzgüter Luft und Klima bilden das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die Bundesimmissionsschutzverordnungen
(BImSchV) die gesetzlichen Grundlagen.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG sind „Luft und Klima auch durch Maßnahmen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege zu schützen; dies gilt insbesondere für Flächen mit günstiger lufthygieni-
scher oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbah-
nen“.
Ziel des BImSchG ist es gemäß § 1 Abs. 1 „[…] , die Atmosphäre […] vor schädlichen Umwelteinwir-
kungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen“. Zudem dient
das Gesetz nach § 1 Abs. 2 „Soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, […] auch
der integrierten Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in
Luft […], um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen“. Gemäß § 50 BImSchG
sind bei raumbedeutsamen Planungen schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzbedürftige Gebiete,
„ […] ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete, wichtige Verkehrswege,
Freizeitgebiete und unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders
empfindliche Gebiete […], so weit wie möglich […]“ zu vermeiden. „[…] bei der Abwägung der be-
troffenen Belange“ ist „die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen“.
2.6.2 Planerstellung zum Schutzgut Klima und Luft
Die Datenerhebung und -bewertung wurde auf Basis folgender Grundlagendaten durchgeführt:
– Digitale Topografische Karten 1:25.000 (DTK25),
– Waldfunktionskartierung gemäß § 12 Abs. 5 LWaldG (LFB, 2013),
– Flächendeckende Biotop- und Landnutzungskartierung (BTLN) im Land Brandenburg - CIR-
Biotoptypen 2009 (LUGV, 2013),
Teillandschaftsplan Schipkau
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– Biotoptypenkartierung zur Landschaftspflegerischen Begleitplanung Repowering Windpark
Klettwitz I (Fugro Consult GmbH, 2012),
– Nachkartierung und Überprüfung der Biotop- und Landnutzungskartierung im 4. Quartal 2015,
– Auswertung aktueller Luftbildinterpretationen (Digitale Orthofotos LMBV, Luftbilder anderer
Kartendienste (www.google.de/maps, www.bing.com)).
Als Grundlage für den Plan des Schutzgutes Klima und Luft (Plan 5) wurde die Bewertung der klimati-
schen und lufthygienischen Ausgleichsfunktion (siehe Kapitel 2.6.4) genutzt.
2.6.3 Gegenwärtiger Zustand von Klima und Luft
2.6.3.1 Lokalklimatische Situation
Das Plangebiet ist regionalklimatisch dem kontinental geprägten Binnenlandklima Ostdeutschlands
mit warm-trockenen bis heißen Sommer und vergleichsweise kalten bis sehr kalten Wintern zuzuord-
nen. Demgegenüber weist der nördlich angrenzende Klimabezirk der norddeutschen Tiefebene ein
ozeanisch geprägtes Klima mit relativ kühl-feuchten Sommertemperaturen und einer wintermilden
Witterung auf.
Folgende Werte sind für Schipkau charakteristisch (Messstelle Senftenberger See):
– mittlere Jahrestemperatur: ca. 8,5°C,
– mittlere Januartemperatur: -0,8°C,
– mittlere Julitemperatur : 18,2°C,
– Jahresschwankung der Lufttemperatur (Temperaturdifferenz zwischen dem wärmsten und
dem kältesten Monat): 19°C
– mittlere Jahresniederschlagssumme: 618 mm
(Messstelle Annahütte durchschnittliche Summe 1901-50)
– Hauptwindrichtung: Westen (Südwest-Nordwest).
Der Jahresniederschlag der Region liegt deutlich unter dem bundesdeutschen Schnitt von 700 mm, so
dass v. a. im Sommer ausgeprägte Trockenphasen auftreten können.
Die Jahresgänge von Niederschlag und Lufttemperatur sind relativ schwach ausgeprägt. Eine stärker
kontinentale Prägung lässt sich an der Verschärfung der Extreme (höhere Jahresmaxima und geringe-
re Jahresminima der Lufttemperatur) und an einer erhöhten Jahresschwankung der Lufttemperatur
ablesen.
Die Austauschverhältnisse sind relativ günstig, austauscharme Wetterlagen eher selten, die Häufigkeit
der Nebeltage liegt bei 20-30 Tagen pro Jahr, für den Monat November bei 5-7,5 Tagen. (MUNR,
2004)
Teillandschaftsplan Schipkau
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Auswirkungen des Bergbaus - Mikroklimatische Besonderheiten
Großräumige Tagebaugebiete bedingen eine Veränderung der Reliefformen und der atmosphärisch
wirksamen Geländeoberfläche. Hier treten daher spezielle kleinräumige klimatologische Verhältnisse
auf, die in Abhängigkeit von Faktoren wie z. B. Relief und Vegetation stehen.
Durch die bergbaubedingten landschaftlichen Veränderungen (großräumige Grundwasserabsenkun-
gen und Erdmassenverschiebungen) ist das Mesoklima der Region, auch das der Randbereiche stark
beeinflusst worden. Durch den Bergbau entstanden in den Abbauräumen im Vergleich zur vorberg-
baulichen Situation extreme Reliefverhältnisse mit Böschungen, die bei einer Höhe bis zu 50 m teil-
weise bis zu Schüttwinkel ausgeformt sind (hohe Reliefenergie) und insgesamt mehrere Kilometer
Länge umfassen.
Vor allem die räumliche und zeitliche Verteilung der Niederschlagsmengen sowie Temperatur- und
Windverhältnisse sind von den Veränderungen betroffen:
– z.T. stark erhöhte Strahlungsintensität und damit verbunden eine größere lokale Erwärmung
des Bodens, vor allem auf den südexponierten Böschungen und den vegetationslosen Flä-
chen; vegetationslose Kippenböden absorbieren die Sonnenstrahlung besonders stark und
können sich extrem erwärmen,
– aus der starken Bodenerwärmung lässt sich eine verstärkte Windentwicklung im Gebiet ablei-
ten, wobei es auf den vegetationslosen Flächen zudem zu höheren Windgeschwindigkeiten
kommt. Insbesondere auf höher gelegenen Flächen wie Haldenplateaus können die Windge-
schwindigkeiten dreimal höher als auf den umliegenden Flächen sein (Barthel, 1962),
– die gesteigerte Windentwicklung auf den vegetationslosen Flächen belastet, den obersten
Böschungsrand am stärksten; der daran anschließende Leebereich ist stärker von Turbulen-
zen gekennzeichnet (erkennbare Kronendeformation bei Junggehölze, vor allem Kiefern),
– Verringerung der Evapotranspiration bei geringer Bodenbedeckung durch die schnellere Bo-
denerwärmung; dadurch wird die Luftfeuchtigkeit verringert, was sich an den Tagebaurandzo-
nen bemerkbar machen kann.
Messergebnisse zur Untersuchung des (veränderten) Lokalklimas liegen nicht in ausreichender Men-
ge vor. Die aufgeführten Beeinträchtigungen können anhand vegetationsgebundener Veränderungen
abgeleitet werden.
Teillandschaftsplan Schipkau
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2.6.3.2 Lufthygienische Situation
Vor 1990 gehörte der Altkreis Senftenberg zu den lufthygienisch stark belasteten Gebieten. Die
braunkohleverarbeitenden und -veredelnden Industrien wie Vergasung, Verkokung und Brikettierung
verursachten erhebliche Emissionen. Nach Schließung großer Teile der kohlegebundenen Industrien
nach 1990 gingen die erheblichen Immissionsbelastungen deutlich zurück (MUNR, 2004).
Die aktuelle regionale Luftqualität bzw. die Hintergrundbelastung entspricht im Plangebiet der des
ländlichen Raumes und wird vorwiegend durch den Verkehr bestimmt. Das Landesamt für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg betreibt ein automatisches Luftgüte-
messnetz mit 17 Stationen zur Überwachung der Luft in Städten und ländlichen Regionen sowie 5
Stationen zur Überwachung der Luft im verkehrsnahen Raum. Gemessen werden die aktuellen Werte
der Schadstoffe Ozon (O3), Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub-Partikel (PM10 und PM2, 5), Schwefeldio-
xid (SO2) und Kohlenmonoxid (CO). Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist keine Messstation vor-
handen. Die nächstgelegene Station befindet sich in Spremberg. Sie kann als vergleichbar mit dem
Charakter des Plangebietes angesehen werden.
Die folgende Tabelle 9 enthält die an der genannten Station gemessenen Jahresmittelwerte des Jah-
res 2011 der o.g. Parameter sowie die entsprechenden Immissionswerte der TA Luft und der
39. BImSchV, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegt wurden.
Tabelle 9: Messwerte der Station Spremberg 2011 (LUGV, 2012) sowie die entsprechenden Immis-
sionsgrenzwerte gemäß TA Luft (2002) / 39. BImschV (2010)
Schadstoff Jahresmittel-werte
Max. 1h- Mittelwert
Immissions-grenzwerte (Jahr) TA Luft
Immissionsgrenz-werte (Jahr) 39. BImSchV
Immissions-grenzwerte (1 h) 39. BImSchV
O3 53 µg/m³ 162 µg/m³ 120 µg/m³
(8 h –Mittelwert pro Tag)
NO2 12 µg/m³ 70 µg/m³ 40 µg/m³ 40 µg/m³ 200 µg/m³
SO2 3 µg/m³ 65 µg/m³ 50 µg/m³ 20 µg/m³ 350 µg/m³
CO 271 µg/m³ (Trat-tendorf)
1389 µg/m³ 10 mg/ m³
(8 h –Mittelwert pro Tag)
PM2,5 29 µg/m³ 82 µg/m³ (24 h) 25 µg/m³
PM10 25 µg/m³ 35 µg/m³ (24 h) 40 µg/m³ 40 µg/m³ 50 µg/m
3
(Tagesmittel)
Staub 59 mg/m2*d 350 mg/m
2*d
Die an der Station Spremberg gemessenen Werte liegen unterhalb der zulässigen Grenzwerte. Die
Hintergrundbelastung kann daher als normal betrachtet werden.
Teillandschaftsplan Schipkau
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2.6.4 Bewertung der klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktion
Das Plangebiet kann aus lufthygienischer und klimaökologischer Sicht in Wirkräume (Belastungsräu-
me) und Ausgleichsräume untergliedert werden.
Die Flächen des Plangebietes werden anhand der Biotopkartierung entsprechenden Klimatopen zu-
geordnet. Ein Klimatop stellt dabei eine begrenzte Landschaftsoberfläche dar, über der sich bei wind-
schwachen Wetterlagen ein bestimmtes Mikroklima ausbildet und die einen typischen Einfluss auf das
Mesoklima (Geländeklima) hat (aktive Klimawirksamkeit). Die Klimatopklassen weisen jeweils charak-
teristische Oberflächentemperaturverhalten der Flächen (mittlere Temperatur und Abkühlung) auf.
Zu den Belastungsräumen zählen alle bebauten Flächen, da diese in der Regel lufthygienische (durch
Verkehr, Industrie, Hausbrand usw.) sowie bioökologische Belastungen verursachen. Der Ausgleichs-
raum umfasst im weitesten Sinne alle Freiflächen, welche die Belastungsräume umgeben.
Im Folgenden werden die Klimatope der Wirkräume und Ausgleichsräume beschrieben und hinsicht-
lich ihrer Bedeutung bewertet.
2.6.4.1 Lokalklimatische Wirkräume
Lokalklimatische Wirkräume zeichnen sich durch ein hohes Maß klimatischer und lufthygienischer
Belastungen aus. Das Klima im bebauten Bereich ist im Allgemeinen charakterisiert durch geringen
Luftaustausch aufgrund der großen Rauhigkeit der Bodenoberfläche, reduzierte Verdunstung und
Verdunstungsabkühlung aufgrund beschleunigter Regenwasserabfuhr, geringe Luftfeuchte, starke
Erwärmung durch Sonneneinstrahlung, Heizungen, Verkehr etc., Luftverunreinigungen sowie stark
verlangsamte nächtliche Abkühlung.
Dorf-Klimatop
Das Dorf-Klimatop ist im Übergangsbereich zwischen Klima der bebauten Flächen und Freilandklima
angesiedelt. Die Flächennutzung wird von Einzelhäusern mit geringer Bauhöhe im Zusammenwirken
mit großflächiger Garten- und Freilandnutzung geprägt. Die Klimaelemente sind gegenüber dem Frei-
land deutlich verändert (erhöhte Temperaturen, verminderte Luftfeuchtigkeit, verminderte Luftbewe-
gung). Es findet eine merkliche nächtliche Abkühlung statt. Es herrscht eine schwache bis mäßige
lufthygienische Belastung vor, die hauptsächlich durch Kfz-Verkehr verursacht wird.
Im Plangebiet werden alle Ortsteile (außer Gewerbe- und Verkehrsflächen) diesem Klimatop zugeord-
net.
Gewerbe- und Verkehrsflächen-Klimatop
Im Gewerbe- und Verkehrsflächen-Klimatop werden Bereiche im Plangebiet zusammengefasst, die
als Handel-, Dienstleistungs- oder Lagerflächen, Landwirtschaftsbetriebe, Standort von Photovoltaik-
anlagen sowie Flächen für ruhenden und fließenden Verkehr genutzt werden. Sie heben sich vorran-
gig durch Wärmeinseleffekte und erhebliche Windfeldstörungen von den klimatischen Bedingungen im
Freiland ab. Zusätzlich entstehen hier erhöhte Emissionen, die durch Schwerlastverkehr (v.a. Gewer-
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 72
beflächen, Bundesautobahn A13) oder die Landwirtschaft verursacht werden. Weiterhin werden durch
den Verkehr Luftschadstoffe aus Verbrennungsprozessen, Reifenabrieb, Treibstoff- und Ölverlusten
freigesetzt.
2.6.4.2 Lokalklimatische Ausgleichsräume
Lokalklimatische Ausgleichsräume zeichnen sich durch hohe Frisch- und Kaltluftproduktionsraten aus.
Unter der Vorrausetzung einer günstigen räumlichen Anordnung im Plangebiet (Windrichtung, relief-
bedingtes Fließen der Kaltluft) können die Ausgleichsräume zum Abbau der lufthygienischen und bi-
oklimatischen Belastungen der Wirkräume beitragen.
Flächen mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion sind in der Lage Luftschadstoffe auszufiltern oder zu
verdünnen. Die bestimmende Luftregeneration geht von Wäldern, Feldgehölzen und sonstigen Ge-
hölzstrukturen aus. Aufgrund ihrer großen inneren Oberfläche weisen Baumbestände eine hohe Filter-
funktion auf (insbesondere Nadelwälder und strukturreiche Laubwälder).
Klimatope lokalklimatischer Ausgleichsräume
Freiland-Klimatope
Als Freiland-Klimatope werden unversiegelte Flächen bezeichnet, die weder Wald- noch Wasserflä-
chen sind. Sie zeichnen sich durch eine große Amplitude zwischen Tag- und Nachttemperaturen,
Kaltluftentstehung und relativ hohe Windgeschwindigkeiten aus. Abhängig von Vegetationsbede-
ckung, Nutzung sowie Boden- und Feuchteverhältnisse entstehen klimatische Unterschiede. Im Plan-
gebiet kann diesbezüglich zwischen Klimaten der wechselfeuchten und trockenen Bereiche
unterschieden werden.
Klima der wechselfeuchten Bereiche (Nutzung als Acker bzw. frisches Grünland)
Das Klima in diesen Bereichen wird stark von der aktuellen Nutzung und der Jahreszeit beeinflusst.
Vor allem die landwirtschaftlich genutzten Flächen in enger Nachbarschaft zu den Ortslagen im Plan-
gebiet sind von großer Bedeutung für die Kaltluftversorgung der Siedlungen. Die durch nächtliche
Ausstrahlung dort entstehende Kaltluft kann aufgrund der räumlichen Nähe und bei Nordwest-/ Süd-
westwinden in Richtung der Ortslagen transportiert werden.
Klima der Trockenbereiche (Hochkippe Klettwitz, Bergbaufolgelandschaft)
Trockenbereiche verfügen im Tagesverlauf über die höchsten Amplituden der Lufttemperatur. Die
Vegetationsbedeckung ist aufgrund der schlechten Wasserversorgung der Standorte weniger intensiv
ausgebildet als auf frischen und feuchten Standorten. Durch die geringe Beschattung kommt es zu
einer direkten Ein- und Ausstrahlung von Wärme. Erwärmung und Abkühlung werden durch die gerin-
ge Fähigkeit trockener Böden, Wärme zu speichern, zusätzlich begünstigt.
Für die Kaltluftproduktion besitzen die Trockenbereiche nur eine relativ geringe Bedeutung, da vor
allem tagsüber die Kühlung durch die Transpiration der Vegetation sehr gering ist. Im Plangebiet tre-
Teillandschaftsplan Schipkau
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ten Trockenbereiche auf grundwasserfernen Böden der Rohbodenstandorte, Ruderalfluren sowie
jungen Aufforstungen im Bereich des ehemaligen Tagebaus Klettwitz auf.
Auch die Ackerflächen (Sandäcker) der Hochkippe Klettwitz werden diesem Klima zugeordnet. Die
entstandene Kaltluft kann aufgrund der Riegelwirkung der östlich gelegenen Forstflächen nur einge-
schränkt für die Siedlungsräume wirksam werden.
Gewässerklimatope
Wasserflächen >1ha wirken sich ausgleichend auf den Temperatur- und Feuchtehaushalt ihrer Um-
gebung aus. Wasser besitzt ein sehr hohes Wärmespeichervermögen und reagiert verzögert auf
Temperaturveränderungen. Gewässerklimatope befinden sich im Norden des Plangebietes (Tagebau-
restseen Annahütter und Drochower See, kleinere Restgewässer der ehemaligen Gruben Heye I/II
und Waidmannheil).
Die genannten Eigenschaften lassen sich in reduzierter Form auch auf die Fließgewässer des Plan-
gebietes übertragen (Pößnitz, Herrenmühlgraben, Krankenhausgraben, Wiesengraben, Dorfgraben,
Klettwitzer Graben, Binnengraben, Moreitsgraben, Schmiedegraben etc.).
Klimatope mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion
Waldklimatope (hohe lufthygienische Ausgleichsfunktion)
Wald- und Forstgebiete sind aufgrund ihrer klimatischen Wirkung als Frischluftproduzenten mit schad-
stofffiltrierender Wirkung als lufthygienische und bioklimatische /thermische Ausgleichsräume einzu-
stufen. Aufgrund der sehr hohen Rauigkeit wird die Windgeschwindigkeit gebremst. Durch
großflächige Aufforstungen in den ehemaligen bergbaulich beanspruchten Gebieten des Plangebietes
entwickeln sich weitläufige, klimawirksame Waldgebiete.
Baumhecken und Feldgehölze ohne Bezug zum Siedlungsraum werden als Klimatope mit einer gerin-
gen lufthygienischen Ausgleichsfunktion bewertet. Dies trifft vor allem auf die Gehölze auf der Hoch-
kippe Klettwitz zu.
Park-Klimatope (mittlere lufthygienische Ausgleichsfunktion)
Grünflächen und Freiräume im Siedlungsraum sind in der Regel kleiner als Freiland- und Waldflächen,
verhalten sich jedoch ähnlich (insb. Nächtliche Kaltluftproduktion, höhere Luftfeuchte, Temperaturaus-
gleich im Sommer, Wirkung als Luftleitbahn bei offenen Flächen, Filterfunktion für Stäube und gasför-
mige Luftbeimengungen). Die kühlende Wirkung steigt im Regelfall mit zunehmender Größe der
Flächen. Temperaturdifferenzen zur bebauten Umgebung sind ab Flächengrößen von 5 ha nachweis-
bar. Die Freiflächen heben sich deutlich durch ihre niedrigeren Temperaturen von den bebauten und
versiegelten Flächen ab (z. B. Kleingartenanlagen, Friedhöfe, Gärten).
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 74
2.6.4.3 Luftaustausch
Offene Bergbaufolgelandschaften verändern den Wärme- und Strahlungshaushalt sowie den Wasser-
haushalt.
Aufgrund der geänderten Rauigkeit der Oberfläche verändern sich die Windverhältnisse. Insbesonde-
re auf den verkippten Flächen herrschen erhöhte Windgeschwindigkeiten. Durch das Fehlen ausrei-
chender Bodenfeuchte und Vegetation wird die Verdunstung reduziert. Gleichzeitig ist Offenland,
insbesondere unbewachsener Boden, als Kaltluftentstehungsgebiet (starke nächtliche Ausstrahlung)
von hoher Bedeutung. Somit sind sie als thermische Ausgleichsgebiete im Plangebiet einzustufen. Bei
Kuppenlage erfolgt ein Kaltlufttransport der kälteren und schwereren Luft in die Umgebung.
Ausgeprägte Kaltluftströmungen bzw. Frischluftabflussbahnen sind im Plangebiet nicht bekannt.
2.6.5 Beeinträchtigungen / Gefährdungen
Klimawirksame Wald- und Forstflächen sowie Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete sind empfindlich
gegenüber Flächeninanspruchnahme und Zerschneidung, da ihre Ausgleichsfunktion u. a. von ihrer
Großflächigkeit und Geschlossenheit abhängt. Um einer entsprechenden Flächeninanspruchnahme
entgegenzuwirken weist die Waldfunktionskartierung des Landes Brandenburg (Stand November
2012) Waldbereiche am Gewerbegebiet Schipkau sowie westlich der BAB 13 zwischen Schipkau und
Klettwitz als lokalen Immissionsschutzwald bzw. als Lärmschutzwald aus. Die mit einer Schutzfunktion
belegten Flächen sind im Plan 5: Schutzgut Klima Luft dargestellt.
Bereiche mit hoher Bedeutung der klimatischen Funktionen sind besonders empfindlich gegenüber
Zerschneidung von Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebieten, der Abriegelung und der Schadstoff-
befrachtung ihrer Luftleitbahnen.
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 75
2.7 Landschaftsbild und natürliche Erholungseignung
2.7.1 Rechtliche und umweltpolitische Vorgaben
Ergänzend zu den grundsätzlichen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege spielen
auch die Belange der Erholung und des Landschaftsbildes in der Naturschutzgesetzgebung eine Rol-
le.
In den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG heißt es:
„Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Ge-
sundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftige Generation im besiedelten und unbe-
siedelten Bereichen so zu schützen, dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der
Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.“
Zur dauerhaften Sicherung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes sollen
gemäß § 1 Abs. 4 BNatSchG ausdrücklich:
– Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bo-
den- und Baudenkmalen, vor Verunstaltung, Zersiedlung und sonstigen Beeinträchtigungen
geschützt werden
– nach Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen in besiedelten und siedlungsnahen Berei-
chen geschützt und für Erholungszwecke in der freien Landschaft zugänglich gemacht wer-
den.
Da Erholung in der freien Landschaft ein wichtiges Bedürfnis des Menschen darstellt, ist das Recht
der Allgemeinheit auf Erholung verfassungsrechtlich verbrieft. Nach Artikel 40, Abs. 3 der Verfassung
des Landes Brandenburg stehen Land, Gemeinden und Gemeindeverbände in der Pflicht, „der Allge-
meinheit den Zugang zur Natur, insbesondere zu Bergen, Wäldern, Seen und Flüssen, unter Beach-
tung der Grundsätze für den Schutz der natürlichen Umwelt freizuhalten und gegebenenfalls zu
öffnen“.
2.7.2 Planerstellung zum Schutzgut Landschaftsbild / natürliche Erholungsnut-zung
Plan 6: Schutzgut Landschaftsbild / Erholung (Maßstab 1:25.000)
Als Grundlage für die Erarbeitung der Inhalte des Plans zum Schutzgutes Landschaftsbild und Erho-
lung diente die Biotoptypenkartierung (vgl. Kapitel 2.3) für das Plangebiet. Weitere Planinhalte wurden
folgenden Quellen entnommen:
– Regionalkarte Schipkau (Radwegenetz) (Gemeinde Schipkau, 2009),
– Waldfunktionskartierung gemäß § 12 Abs. 5 LWaldG (LFB, 2013),
– Denkmalliste Landkreis Oberspreewald-Lausitz (BLDAM Brandenburg, 2015).
Teillandschaftsplan Schipkau
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2.7.3 Bewertung der Landschaftsbildqualität / der landschaftlichen Erlebniswirk-samkeit
Der Landschaftsraum stellt eine infolge des Braunkohleabbaus der vergangenen Jahrzehnte entstan-
dene Landschaft dar, deren Erscheinungsbild von der technischen Überprägung durch den Bergbau
zeugt. Das ursprüngliche Landschaftsbild wurde durch den Braunkohlenabbau völlig verändert. Die
Nutzungs- und Strukturvielfalt ist gering. Der anthropogene Einfluss ist deutlich spürbar. Die techno-
gene Überprägung der Landschaft durch den Bergbau ist als Vorbelastung zu werten, wobei auch
künstliche geschaffene Landschaften Vielfalt, Eigenart und Schönheit entwickeln können. Im Plange-
biet befinden sich aktuell der Windpark Klettwitz (29 WEA) sowie mit einer Teilfläche der Windpark
Sallgast (5 WEA von 12 WEA). Die Windparks bestehen seit dem Jahr 2000. Der Windpark Klettwitz
wurde im Jahr 2015 durch leistungsstärkere Anlagen ersetzt und erweitert.
Zum vorbergbaulichen Landschaftsbild gehörten Feucht- und Teichgebiete (z. B. Landteich, Pferde-
wiesen, Buschmühle, Laugk-Klettwitz, Großer und Kleiner Pommelteich, Oberteich, Mittelteich). Ur-
sprüngliche naturraumspezifische Elemente (bspw. reich gegliederte Agrarlandschaft, sumpfige
Standorte, Fließgewässer) sind noch in den vom Bergbau unberührten Landschaftszügen vorhanden.
Die für den Naturraum typischen Kiefernmischwälder wurden durch die intensive Forstwirtschaft der
vergangenen Jahrzehnte zu Monokulturen umgewandelt, die sich derzeit wieder im Umbau hin zu
naturnahen Waldgesellschaften befinden.
Um das Landschaftsbild in seiner Wertigkeit für die landschaftliche Erlebniswirksamkeit zu beschrei-
ben und zu bewerten, erfolgt innerhalb des Plangebietes eine Abgrenzung von Landschaftsbildeinhei-
ten. Dabei wird das Gebiet in Landschaftsräume untergliedert, die hinsichtlich ihrer Gestalt, ihrer
Nutzung sowie ihres landschaftsgenetischen und kulturgeschichtlichen Zusammenhanges eine Einheit
bilden.
Die individuelle unterschiedliche Wahrnehmung des Landschaftsbildes wird mit Hilfe objektiv be-
schreibbarer Landschaftselemente sowie der Kriterien aus der Gesetzgebung, Vielfalt, Eigenart und
Schönheit bewertet.
Die Vielfalt einer Landschaft lässt sich mit Hilfe von sogenannten Landschaftselementen, d.h. visuell
erfassbaren Bestandteilen (z.B. Bäume, Hecken, Felsen, Gebäude, Landmarken) greifbarer machen.
Der Begriff Eigenart steht für das typische Erscheinungsbild, die Unverwechselbarkeit und Identität
einer Landschaft. Darunter sind nicht nur natürliche, sondern auch vom Menschen geschaffene Struk-
turen sowie kulturhistorische Bauten zu verstehen. Der Begriff Schönheit ist aufgrund seiner subjekti-
ven und individuellen Wahrnehmung der am schwierigsten fassbare Begriff. Er drückt sich meist als
Ergebnis von Vielfalt und Eigenart des Naturraums aus. Sonst wird Schönheit aber auch durch den
Begriff Naturnähe ersetzt. Eine Übersicht über die zur Bewertung der Landschaftsbildqualität heran-
gezogenen Kriterien gibt Tabelle 10.
Als Ergebnis der Auswertung von Luftbildern, topografischen Karten, Biotop- und Landnutzungskartie-
rung sowie eigener Geländebegehungen erfolgte die Abgrenzung der nachfolgend genannten Land-
schaftsbildeinheiten.
Teillandschaftsplan Schipkau
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Landschaftsbildeinheiten
1 - Annahütter und Drochower See einschließlich umliegender Waldgebiete
2 - Kulturlandschaft Klettwitz / Schipkau
3 – Hochkippe und Teile der Bergbaufolgelandschaft ehem. Tagebau Klettwitz
4 - Altbergbaugebiet Anna-Süd nördlich von Schwarzheide
Eine Kurzbeschreibung der einzelnen Landschaftsbildeinheiten ist in Tabelle 11 enthalten, die grafi-
sche Darstellung erfolgt in Plan 6 des Landschaftsplans.
Teillandschaftsplan Schipkau
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Tabelle 10: Bewertungskriterien Landschaftsbild (in Anlehnung an (Jessel, 1998))
Landschaftsbildqualität/ Landschaftliche Erlebniswirksamkeit
Vielfalt Eigenart Schönheit
sehr hoch kleinräumiger Wechsel verschiedener naturnaher, artenreicher Biotoptypen
extensive Nutzungsformen
Kammerung des Raumes durch Gehölzbestand
Möglichkeit des Erlebens vielfältiger Sinneseindrü-cke
mosaikartiger Übergang zwischen Siedlungsrand und freier Landschaft
Reliefvielfalt
Erlebbarkeit der naturraumtypischen Ausstat-tungselemente
Vorhandensein historischer Siedlungs-strukturen, Bauwerke und Parks als Zeugnis-se kultureller Epochen und Entwicklungen
subjektiv empfundene Harmonie eines Land-schaftsbildes
nahezu ungestörte Erlebbarkeit der Land-schaft
Abwesenheit störender Einflüsse, wie überdi-mensionierte Bauwerke, gestörte Bodenober-flächen, Landschaftsverdrahtung, Verkehrswege, Lärm, Gestank
sehr hohes Maß an Ruhe
hoch Auftreten vieler verschiedener Biotoptypen und Nutzungsarten bei gleichzeitigem Auftreten von Bereichen mit eingeschränkter Vielfalt
vertikale und horizontale Staffelung der Vegetation
Kammerung des Raumes durch Gehölzbestände
Möglichkeit des Erlebens vielfältiger Sinneseindrü-cke
Vorhandensein von Lebensräumen mit hoher Ar-tenvielfalt
Erlebbarkeit kultureller Entwicklungen in Sied-lungsstrukturen, in der Umgebung von Parks und in der Landnutzungsform trotz störender neuzeitlicher Einflüsse
subjektiv empfundene Harmonie eines Land-schaftsbildes
schwach störende Einflüsse aus großer Ent-fernung
hohes Maß an Ruhe
mittel großräumig einheitliche (intensive) Nutzungs-struktur mit vorhandenen Sichtbeziehungen
wenige landschaftsbildprägende Elemente bzw. strukturbildende Flächen
Erlebbarkeit der geschichtlich kulturellen Ent-wicklung trotz neuzeitlicher Überfremdung
trotz deutlicher Störungen ist die Erlebbarkeit einiger Landschaftsteile noch möglich
gering großräumig einheitliche (intensive) Nutzungsstruk-tur
wenige landschaftsbildprägende Elemente
seltenes Auftreten naturnaher Räume
Verlust der Eigenart durch intensive Nutzung
Teillandschaftsplan Schipkau
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In der folgenden Tabelle 11 erfolgt eine kurze Beschreibung und Bewertung der abgegrenzten Landschaftsbildeinheiten hinsichtlich ihrer Landschaftsbildqua-
lität bzw. landschaftliche Erlebniswirksamkeit.
Tabelle 11: Bewertung der Landschaftsbildeinheiten
Landschaftsbildeinheit
Kurzbeschreibung
Vielfalt Eigenart Schönheit Qualität des Land-schaftsbildes
1 Annahütter und Drochower See einschließlich umlie-gender Waldgebiete
strukturierter Nadelmischforst mit Sukzessions- und Vor-waldflächen, ehemaligen Restlochseen
hoch
vielfältige Waldstrukturen, hoher Laubholzanteil, ungleichaltrige Be-stände, feuchte Vorwälder im Bereich Annahütter See mit Entwicklungs-potenzial, bewegtes Relief
mittel
nachbergbauliche Aufforstung des Raumes entspricht der ursprünglichen forstlichen Nutzung,
mittel
vielseitiges Landschaftsbild durch wechselnde Waldstrukturen sowie ehemalige Bergbauseen
mittlere Land-schaftsbildqualtität
2 Kulturlandschaft Klettwitz / Schipkau
nicht vom Bergbau über-formte Landschaft mit den Orten Klettwitz, Schipkau und Annahütte, Agrarlandschaft in der ehemaligen Pößnitz-niederung
hoch
weitläufige landwirtschaftliche Nutzflä-chen, Abwechslung durch unter-schiedliche Flächennutzung (Grünland, Acker), vertikale Struktu-relemente im Bereich von Gräben und Wegen, Kammerung des Raumes durch Gehölzinseln und kleinere Waldbestände
hoch
intensive Nutzung, naturraumtypische Strukturen der ehemals feuchten Nie-derung durch bergbauliche Grund-wasserabsenkung verschwunden, historische Siedlungen teilweise mit dörflichem Erscheinungsbild, kulturhis-torische Bauten vorhanden
mittel
Erlebbarkeit der Kulturlandschaft mög-lich, Vorbelastung insbesondere durch BAB 13 (Verlärmung, Zerschneidung)
hohe Landschafts-bildqualität
3 Hochkippe und Teile der Bergbaufolgelandschaft ehem. Tagebau Klettwitz
aufgeforstete Hochkippe mit eingeschlossenen Ackerflä-chen, sich in der nachberg-baulichen Rekultivierung befindlichen Areale des Grenzschlauchs Kostebrau, Windpark Klettwitz
gering
großflächige Kiefernstangenmono-kultur, weitläufige Ackerflächen (vor-rangig Maisanbau), im Zuge der Rekultivierung erfolgt die Anlage von weiteren großflächigen forstwirtschaft-lichen Nutzflächen im Grenzschlauch Kostebrauch
gering
z.Zt. intensive forstliche Nutzung, hohes Entwicklungspotenzial bei ent-sprechender Strukturierung der Auf-forstungsflächen, nachbergbauliche Aufforstung des Raumes entspricht der ursprünglichen forstlichen Nutzung (vor Beginn der bergbaulichen Nut-zung befand sich in diesem Land-schaftsbereich der waldreiche Laugk / Staatsforst Grünhaus)
gering
vom Menschen geschaffenes Land-schaftsbild, neu entstehende Land-schaft, derzeit im Bereich der Hochkippe sehr monoton, störender Einflüsse durch vorhandene Wind-parks
geringe Land-schaftsbildqualität
4 Altbergbaugebiet Anna-Süd nördlich von Schwarz-heide
durch Altbergbau überpräg-tes Gebiet, Laub-Nadel-Mischforsten mittleren Alters
mittel
Aufforstungsflächen mit zum Teil kleinflächigem Wechsel der Baumar-ten, kaum naturnahe Räume, wenige strukturbildende Elemente
gering
Überprägung durch Menschenhand deutlich erkennbar, nachbergbauliche Aufforstung des Raumes entspricht der ursprünglichen forstlichen Nutzung
gering
monotones Landschaftsbild, der anthropogene Einfluss ist deutlich spürbar
geringe Land-schaftsbildqualität
Teillandschaftsplan Schipkau
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2.7.4 Touristische Infrastruktur
Die Gemeinde Schipkau liegt innerhalb des entstehenden Lausitzer Seenlandes. Aus dem ehemali-
gen Lausitzer Braunkohlerevier wird derzeit die größte künstlich angelegte Seenlandschaft Europas
entwickelt. Der Bereich des ehemaligen Tagebaus Klettwitz wird geprägt von großflächiger land- und
forstwirtschaftlicher Nutzung auf den rekultivierten Flächen der Bergbaufolgelandschaft.
Das Lausitzer Seenland verfügt über ein gut ausgebautes, überregionales Radwanderwegenetz. Das
Radwanderwegenetz verbindet zahlreiche touristische Angebote miteinander. Während sich innerhalb
der Ortslagen im Plangebiet Übernachtungsmöglichkeiten und gastronomische Einrichtungen befin-
den, sind im weiteren Umkreis um das Plangebiet zahlreiche Ausflugsziele vorhanden.
Innerhalb des Untersuchungsgebietes befinden sich Abschnitte der markierten Radwanderrouten Nie-
derlausitzer Bergbautour und Fürst-Pückler-Radweg. Die grafische Darstellung des Radwegenetzes
befindet sich in Plan 6 des Landschaftsplans.
Im Plangebiet befinden sich 13 Baudenkmale (vgl. Tabelle 12), welche als Sehenswürdigkeiten ins-
besondere die Attraktivität der Radwanderwege durch das Plangebiet steigern.
Tabelle 12: Baudenkmale im Plangebiet (BLDAM Brandenburg, 2015)
Ortsteil Adresse Baudenkmal
Annahütte Bahnhofstraße Henrietten-Kirche mit vorplatzierter Terrasse und gussei-serner Straßenlaterne
Annahütte Bahnhofstraße 10-12, Karl-Liebknecht-Str. 1-21, Lindenstr. 1-50, 52-64 (gerade)
Bergarbeitersiedlung (Reihensiedlung)
Annahütte Parkstr. 1/ 2, 3/ 4, 5/6, 7/8, Glashüttenstraße 1/2, 3/4, 5/6, Schubertstraße 1/2, 3/4, 5/6, 7/8, 9/10, 11/12, Schillerstraße 1/2, 3/4, 5/6, Goethestraße 1/2, 3/4, 5/6
Glasarbeitersiedlung
Annahütte Parkstraße 9 Menage (Werksgasthof)
Klettwitz Dorfkirche und Kirchhof mit Einfriedung, Kriegerdenkmal und Grabmal für die Eheleute Krüger
Klettwitz Schachtanlage Tagebau Klettwitz, Entwässerung, Turm mit Fördermaschinenhaus
Klettwitz Karl-Marx-Straße 16 Katholische Kirche Herz Jesu mit Nebengebäude
Klettwitz Krankenhausstraße/ Am Krankenhaus
Krankenhaus mit Haupthaus, Nebengebäuden und Park
Klettwitz Senftenberger Straße 3 Wohnhaus
Klettwitz Senftenberger Straße 5 Villa mit zwei Nebengebäuden, Einfriedung und Hofpflaste-rung
Teillandschaftsplan Schipkau
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Ortsteil Adresse Baudenkmal
Klettwitz Senftenberger Straße 7 Pfarrhaus mit Nebengebäude
Klettwitz Senftenberger Straße 8 Schule mit Nebengebäude
Schipkau An der Poststraße/ Ruhlander Straße Steinerner Wegweiser
Die vorhandenen Windkraftanlagen stellen durch ihre Fernwirkung ebenfalls eine Art Landmarke dar,
die dem Gebiet eine besondere Charakteristik gibt und in der vorhandenen „Industriekulturlandschaft“
durchaus auch als eine Besonderheit der Region bewertet werden kann. Dennoch sind diese insbe-
sondere im Hinblick auf die Erholungsnutzung der Hochkippe als Vorbelastung zu sehen. Durch
Schallemission, Schattenwurf und Rotorbewegung der Anlagen wird die Wahrnehmung des Raumes
negativ beeinflusst.
Teillandschaftsplan Schipkau
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3 Landschaftsplanerisches Leitbild und Entwicklungskonzept
Dem Landschaftsplan kommt als Fachplanung für Naturschutz, Landschaftspflege, Ressourcenschutz
und Erholungsvorsorge die Aufgabe zu, Leitbilder und Entwicklungsziele für die künftige Entwicklung
von Natur und Landschaft im kommunalen Planungsraum aufzustellen.
Das Leitbild beschreibt den für den Planungsraum angestrebten Landschaftszustand. Es nimmt Bezug
auf die natürlichen Gegebenheiten, das naturräumliche Potenzial und den spezifischen kulturhistori-
schen Charakter des Gebietes. Das Leitbild umfasst auch ökologische Aspekte und stellt komplexe
Zielvorstellungen vereinfacht dar.
Die Entwicklungsziele dienen der Konkretisierung des Leitbildes und beschreiben die notwendigen
Schritte zum Erreichen des angestrebten Leitbildes.
Die Leitbilder und Entwicklungsziele wurden auf der Grundlage der übergeordneten Planungen des
Landschaftsprogramms Brandenburg (MLUR, 2000) und des Landschaftsrahmenplans der Senften-
berger Bergbauregion (MUNR, 2004) sowie unter Beachtung der Landesentwicklung (GL, 2009) und
der Kreisentwicklungsplanung (LK OSL, 2011) erarbeitet. Die Leitbilder werden im nachfolgenden
Kapitel 3.1 für den Gesamtplanungsraum formuliert. Die Entwicklungsziele werden schutzgutbezogen
im Kapitel 3.2 dargelegt.
Die Basis für die Entwicklung des Leitbildes und der Entwicklungsziele stellt die Bewertung des ge-
genwärtigen Zustands von Natur und Landschaft im Kapitel 2 dar. Aus den dort festgestellten beson-
deren Wertigkeiten, Entwicklungspotenzialen, Beeinträchtigungen und Gefährdungen ergeben sich
wichtige Anforderungen zu Erhalt, Entwicklung und Sanierung einzelner Schutzgüter oder des gesam-
ten Landschaftsraumes.
3.1 Leitbild
Das Plangebiet in der Gemeinde Schipkau ist ein vom Braunkohlebabbau geprägtes Gebiet. Ca. 2/3
der Plangebietsfläche wurden im vergangenen Jahrhundert durch die direkte Landinanspruchnahme
grundlegend in ihrem Erscheinungsbild verändert. Im unverritzten Gelände der Pößnitzniederung wir-
ken die indirekten Folgen der großräumigen Grundwasserabsenkungen. Aus der bergbaulichen Über-
prägung lässt sich der Hauptschwerpunkt des landschaftsplanerischen Entwicklungskonzeptes
herleiten. Dabei sind die Potenziale, die sich aus der Etablierung der wertvollen, großflächigen trocke-
nen Sukzessionflächen als Überreste der bergbaulichen Aktivitäten ergeben, zu nutzen. Die Trocken-
lebensräume in den Randbereichen der Hochkippe sind wichtige Refugien für an diese Lebensräume
angepasste Arten- und Lebensgemeinschaften, wie es sie in der modernen Kulturlandschaft nur noch
selten gibt.
Folgende Leitsätze skizzieren das landschaftsplanerische Leitbild für das vom Braunkohleabbau ge-
prägte Plangebiet:
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 83
Wiederherstellung und Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes
Die bergbauliche Beanspruchung und die daraus resultierenden einschneidenden Veränderungen des
Naturhaushaltes des Plangebietes erfordern eine an die Wiederherstellung und langfristige Sicherung
der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Naturgüter und Stoffkreisläufe angepasste Bewirtschaftung.
Im Vordergrund steht dabei die Stabilisierung des durch den jahrzehntelangen Bergbau nachhaltig
gestörten Gebietswasserhaushaltes.
Die durch Überformungen ihrer Oberflächengestalt und Bodenstruktur sowie großflächige Umnutzun-
gen veränderten Tagebaulandschaften sind in den Naturraum einzubinden, wobei dabei die besonde-
ren Eigenart der Bergbaufolgelandschaft und ihres Erlebniswertes zu sichern ist. Gleichzeitig sind die
Voraussetzungen zu schaffen, die eine Entwicklung von naturnahen, vielfältigen Lebensräumen, eine
zukünftige nachhaltige Nutzung und die Regulations- und Lebensraumfunktionen des Bodens sowie
des Grund- und Oberflächenwassers ermöglichen.
Pflege und Entwicklung der Kulturlandschaft
Eine gewachsene Kulturlandschaft ist heute noch auf etwa 1/3 des Plangebietes in dem vom Bergbau
unverritzten Landschaftsraum zwischen Schipkau, Klettwitz und Annahütte vorhanden. Dieser ehema-
lige Niederungsraum der Pößnitz ist mit der Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes wieder
zu reaktivieren und zu entwickeln. Ziel ist die Renaturierung der Pößnitz mit naturnahen Uferräumen.
Die forstlich rekultivierten Bergbauflächen sind in die Kulturlandschaft zu integrieren, und hinsichtlich
ihrer Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushal-
tes und der Tier- und Pflanzenwelt, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die na-
türlichen Bodenfunktionen, das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung zu entwickeln und
zu pflegen.
Die gesetzlich festgelegten Grundsätze der guten fachlichen Praxis verlangen eine standortverträgli-
che Nutzung der Ackerflächen, Grünländer und Wälder.
Sicherung wertvoller Lebensräume für Tiere und Pflanzen
Die naturschutzfachliche Bedeutung des Plangebietes fokussiert sich auf die offenen Sukzessionsbe-
reiche und trockenen Standorte der Bergbaufolgelandschaft mit ihrer zum Teil hoch spezialisierten
Artenvielfalt. Um das Arten- und Biotoppotenzial auf diesen Flächen auszuschöpfen, sind schützens-
werte Vegetationsstadien wie Zwergstrauchheiden, Sandtrockenrasen und offene Rohbodenstandorte
auf ausgewählten Flächen durch gezieltes Offenhalten zu sichern.
Generell kommt einer natürlichen Pflanzensukzession in der Bergbaufolgelandschaft eine hohe Be-
deutung zu und ist forstlichen Rekultivierungsmaßnahmen vorzuziehen. Die Lebensraum- und Arten-
vielfalt der im Verlauf der Sukzession entstehenden Gehölz-/Vorwald- und Waldstrukturen ist zu
erhalten und zu entwickeln.
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 84
Neben der Bedeutung der naturnahen Entwicklung auf den bergbaulich beeinflussten Flächen ist auch
die Entwicklung des Tals der Pößnitz mit ihren Ausstattungselemente zu einer naturnahen Niede-
rungslandschaft anzustreben.
Entwicklung eines kohärenten Biotopverbundsystems
Bei einer zukünftigen Entwicklung der Landschaft im Plangebiet, die den Belangen des Natur- und
Landschaftsschutzes Rechnung trägt, sind auch die Ziele und Grundsätze der Landesplanung zur
Steuerung der Freiraumentwicklung gemäß der Verordnung über den LEP B-B (GL, 2009) zu berück-
sichtigen:
„Der festgelegte Freiraumverbund ist zu sichern und in seiner Funktionsfähigkeit zu entwickeln.
Raumbedeutsame Inanspruchnahmen und Neuzerschneidungen durch Infrastrukturtrassen, die die
räumliche Entwicklung oder Funktion des Freiraumverbundes beeinträchtigen, sind im Freiraumver-
bund regelmäßig ausgeschlossen (...)(5.2(Z))“.
Des Weiteren ist bundesweit ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope (Biotopverbund)
nach §§ 20 Abs. 1 und 21 Abs. 2 BNatSchG zu schaffen.
Ziel dieses länderübergreifenden Biotopverbundes ist die nachhaltige Sicherung von heimischen Tier-
und Pflanzenarten und deren Populationen einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemein-
schaften sowie die Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer
Wechselbeziehungen. Die Funktionsfähigkeit des Biotopverbundes ist insbesondere auch für wan-
dernde Tierarten zu gewährleisten. Demzufolge ist als übergeordnetes Ziel geeigneter Biotopverbund-
systeme die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu definieren.
Das Kreisentwicklungskonzept des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (LK OSL, 2011) enthält eine
Gesamtübersicht zum Freiraumverbund im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Diese beinhaltet eine
Untersetzung der Biotopverbundplanung und des kohärenten Verbindungsnetzwerkes nach Art. 10
FFH Richtlinie sowie die Darstellung von aufgelösten oder bestehenden Schwerpunktstandorten mit
Handlungsbedarf. Für das Plangebiet ergeben sich insbesondere folgende Konfliktschwerpunkte hin-
sichtlich des Biotopverbundes und der Migrationstrassen:
– Schutzzäunung entlang der Autobahn A 13 ohne terrestrische Querungshilfen für wandernde,
nicht flugfähige Tierarten
– Rückbau ehemalilger Werkbahnbrücken unter stark befahrenen Straßen (Unterführung A 13 /
L 55 bei Schipkau)
– Zunahme der Verkehrsfrequenz auf dem Straßennetz
– Landschaftsveränderungen durch Braunkohlebergbau
– Verbau / naturferne Ausprägung von Fließgewässern, intensive Bewirtschaftung der Ufer-
randstreifen
– Windkraftanlagen Hochkippe Klettwitz (Behinderung der Flugmigration)
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 85
Mit der Entwicklung eines kohärenten Biotopverbundsystems sind bestehende Korridore zu erkennen
und zu sichern, sowie nicht vernetzte Bereiche planerisch anzubinden. Dazu zählt neben der Schaf-
fung linearer Verbundstrukturen auch die Überwindung von Verbundhindernissen durch Überbrü-
ckungshilfen zwischen isolationsgefährdeten Teilräumen. Eine besondere Bedeutung kommt dabei
einer Nord-Süd-Verbundstruktur zwischen Bergbauflächen und unverritztem Umland nach Norden
(Lug-Niederung, Lieskau-Schacksdorfer Heide, Großräschener Sander) und Süden (Elster-Aue) unter
Nutzung der Pößnitztalrinne, eines Biotopverbundes zwischen den Bergbaufolgelandschaften in Ost-
Westrichtung sowie des Großsäugerkorridors im südlichen Gemeindegebiet (MLUV, 2010) zu.
Entwicklung und Erschließung der Landschaft für Erholungszwecke
Die Gemeinde Schipkau liegt innerhalb der aus dem ehemaligen Lausitzer Braunkohlenrevier entste-
henden Urlaubsregion Lausitzer Seenland. Voraussetzung für eine naturnahe landschaftsgebundene
Erholung ist Entwicklung und Erschließung der Landschaft zu Erholungszwecken. Das Plangebiet ist
unter Berücksichtigung der naturräumlichen und kulturellen Eigenheiten zu entwickeln und als Erleb-
nis- und Erholungsraum zu erschließen. Dabei sind vorrangig für die Erholung besonders geeignete
Flächen der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Wertvolle und empfindliche Naturräume sind
durch gezielte Lenkung der Erholungsnutzung zu schützen.
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 86
3.2 Schutzgutbezogene Erhaltungs- und Entwicklungsziele
Die Erhaltungs- und Entwicklungsziele werden aus dem Landschaftsplanerischen Leitbild und der
Bewertung der einzelnen Schutzgüter abgeleitet. Sie formulieren notwendige Ziele zum Erhalt und zur
Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Dabei werden ähnlich strukturierte Land-
schaftsräume zu Teilräumen zusammengefasst. Die Teilräume zeichnen sich durch ein einheitliches
Erscheinungsbild sowie durch die in den Kapiteln Bestandsaufnahme und Bewertung ermittelten ähn-
lichen naturräumlichen Voraussetzungen aus.
Unter Berücksichtigung der vorhandenen Gegebenheiten, Belastungen und Potenziale, wie sie in der
vorangegangenen Landschaftsanalyse ermittelt wurden, sowie der verschiedenen Nutzungsansprü-
che werden Leitbilder und Ziele benannt. Hierbei findet gleichzeitig ein Zielabgleich zwischen den
jeweiligen Einzelzielen der verschiedenen Schutzgüter statt.
Folgende Teilräume wurden im Plangebiet abgegrenzt:
– Hochkippe Klettwitz
Darstellung der Entwicklungsziele für die aufgeforstete Hochkippe mit eingeschlossenen
Ackerflächen
Teile des Plangebietes, insbesondere die Böschungsbereiche der Hochkippe einschließlich
der südlichen Hochplateaufläche sowie der Grenzschlauch Kostebrau stehen zum aktuellen
Zeitpunkt noch unter Bergaufsicht. Gemäß § 69 BBergG endet die Bergaufsicht durch das
Landesbergamt nach der Durchführung des Abschlussbetriebsplanes, der auch die Wie-
dernutzbarmachung und Folgenutzung der Tagebauflächen regelt. Aufgrund dessen werden
die Flächen, die noch nicht aus der Bergaufsicht entlassen sind, bei der Erarbeitung der land-
schaftsplanerischer Erhaltungs- und Entwicklungsziele nicht berücksichtigt. Die Darstellungen
im Plan 7 enthalten nachrichtlich die im Geltungsbereich des Abschlussbetriebsplans vorge-
sehenen Nutzungsarten gemäß Abschlussbetriebsplan.
– Kulturlandschaft Klettwitz / Schipkau
Formulierung von Entwicklungszielen für die nicht vom Bergbau überformte vorrangig land-
wirtschaftlich genutzte Pößnitzniederung
– Altbergbaugebiet Anna-Süd nördlich von Schwarzheide
Darstellung von Entwicklungszielen für das durch Altbergbau überprägte Gebiet sowie den
Sonderlandeplatz Schwarzheide
– Altbergbaugebiet nördlich Annahütte
Entwicklungsziele für die Waldbereiche nördlich Annahütte einschließlich der ehemaligen
Restlochseen Annahütter und Drochower See
Die räumliche Darstellung der Teilräume sowie der Erhaltungs- und Entwicklungsziele, soweit mög-
lich, erfolgt im Plan 7: Entwicklungskonzept.
Zusätzlich werden Entwicklungsziele für den Gesamtplanungsraum dargestellt, wenn diese mehrere
Teilräume oder das gesamte Gebiet von Belang sind.
Teillandschaftsplan Schipkau
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3.2.1 Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften
Landschaftsraum Erhaltungs- und Entwicklungsziele
Gesamtraum Entwicklung eines Biotopverbundsystems im Bereich der Pößnitzniederung
Schaffung von Ausbreitungsmöglichkeiten durch Migrationstrassen zwischen isolationsgefährdeten Teilräumen beidseitig der Autobahn A 13
Erhaltung und Entwicklung der Vielfalt an natürlichen und naturnahen sowie nutzungsgeprägten Lebensräumen
Schutz, Pflege und Entwicklung von seltenen und gefährdeten Tier- und Pflan-zenarten sowie deren Lebensräume
Erhalt und Entwicklung standortgerechter, naturnaher, nachhaltig bewirtschafte-ter Wälder nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis gemäß § 5 Abs. 3 BNatSchG sowie § 4 Abs. 3 LWaldG
Förderung einer nachhaltigen, landwirtschaftlichen Nutzung nach den Grundsät-zen der guten fachlichen Praxis gemäß § 5 Abs. 2 BNatSchG und Ausweisung von Gewässerrandstreifen gemäß § 38 WHG
Hochkippe Klettwitz Ökologischer Waldumbau der naturfernen Kiefernmonokulturen auf der Hochkip-pe in naturnahe, laubholzreiche Mischbestände mit struktur- und artenreichen Waldaußen- und -innenrändern unter Sicherung der trockenen Säume und Frei-flächen
Entwicklung einer abwechslungsreichen Wald- und Agrarlandschaft, angereichert mit einzelnen Wasserflächen (entsprechend der vorbergbaulichen Situation)
Erhalt von trockenwarmen, unbewaldeten Sandstandorten sowie wertvollen Gras- und Staudenfluren auf Kippenböden (Prozessschutz) als Lebensraum für Tier-und Pflanzenarten offener, trockener Lebensräume
Entwicklung eines terrestrischen Biotopverbundes im Böschungsbereich der Hochkippe
Erhalt des Vogelzugkorridors zwischen den Windparks Klettwitz Nord und Klett-witz Süd
Kulturlandschaft Klettwitz / Schipkau
Erhalt von Kleinstrukturen wie Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Staudenfluren und Laubgebüschen zur Gliederung und Vernetzung der offenen Landschaft
Renaturierung der Pößnitz mit Gewässerrandstreifen gemäß § 38 WHG und fließgewässerbegleitenden Biotopkomplexen als Bestandteile des Biotopverbun-des
Entwicklung von artenreichem Frisch- und Feuchtgrünland
Altbergbaugebiet Anna-Süd nördlich von Schwarzheide
Ökologischer Waldumbau naturferner Kiefernmonokulturen in naturnahe, laub-holzreiche Mischbestände mit struktur- und artenreichen Waldaußen- und Waldinnenrändern unter Sicherung der trockenen Säume und Freiflächen
Erhalt und Entwicklung der Trockenrasen sowie feuchten Vegetationsstandorte auf dem Sonderlandeplatz Schwarzheide
Altbergbaugebiet nördlich An-nahütte
Ökologischer Waldumbau naturferner Kiefernmonokulturen in naturnahe, laub-holzreiche Mischbestände vornehmlich durch Naturverjüngung
Erhalt und Entwicklung naturnaher Uferstrukturen am Annahütter und Drochower See sowie den vorhandenen Kleingewässern mit Röhrichten und feuchter Gras- und Staudenfluren
Erhalt der eigenständigen Entwicklung der Waldlandschaft um den Annahütter See
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 88
3.2.2 Schutzgut Boden
Landschaftsraum Erhaltungs- und Entwicklungsziele
Gesamtraum Schädliche Bodenveränderungen (Kontaminationen, Erosion, Versiegelung) sind zu vermeiden bzw. zu minimieren
Minimierung von Bodenneuversieglung, Rücknahme von ungenutzten Flächen-befestigungen und Versiegelungen
Bodenschonende Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Böden zur nachhaltigen Sicherung der Potenziale
Erhalt und Förderung der Bodenfruchtbarkeit insbesondere auf landwirtschaft-lich genutzten Flächen
Sanierung von Altlasten- und Altlastenverdachtsstandorten.
Schutz vor Schadstoffeinträgen im Trassenbereich der Autobahn
Hochkippe Klettwitz Entwicklung extensiver Formen der Land- und Bodennutzung im Zuge der Re-kultivierung zur Förderung einer natürlichen Bodenbildung auf devastierten Standorten
Erhalt der Böden mit besonderen Standorteigenschaften insbesondere mit tro-ckenen und nährstoffarmen Verhältnissen, Vermeidung von Nährstoffzufuhr
Kulturlandschaft Klettwitz / Schipkau
Schutz der durch die bergbaulichen Entwässerungsmaßnahmen devastierten Niederungsböden vor weiteren Beeinträchtigungen, Erhalt der Standorte für die natürliche Vegetationsentwicklung sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe
Altbergbaugebiet Anna-Süd nördlich von Schwarzheide
siehe Gesamtraum
Altbergbaugebiet nördlich Annahütte
siehe Gesamtraum
3.2.3 Schutzgut Wasser
Landschaftsraum Erhaltungs- und Entwicklungsziele
Gesamtraum Verbesserung des oberflächennahen Wasserhaushaltes durch Entwicklung naturnaher Vegetation
Ökologischer Waldumbau der naturfernen Kiefernmonokulturen in naturnahe, laubholzreiche Mischbestände zur Erhöhung der Grundwasserneubildungsrate
Sanierung von Altlasten- und Altlastenverdachtsstandorten.
Schutz vor Schadstoffeinträgen im Trassenbereich der Autobahn
Vermeidung von Flächeninanspruchnahmen, die zu einer Minderung der Grundwasserneubildung führen
Hochkippe Klettwitz Naturnahe Gestaltung des Binnengrabens zur Verbesserung der ökologischen Gewässerfunktion
Entwicklung extensiver Formen der Land- und Bodennutzung im Zuge der Re-kultivierung zur Verbesserung des oberflächennahen Wasserhaushaltes
Erhalt von Offenland zur Erhöhung der Grundwasserneubildungsrate
Erhalt und Aufwertung von Kleingewässern
Entwicklung extensiver Formen der Land- und Bodennutzung im Zuge der Re-kultivierung zur Förderung der Bodenbildung und damit der Grundwasser-schutzfunktion des Bodens zur Verbesserung des Geschütztheitsgrades des Grundwassers
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 89
Landschaftsraum Erhaltungs- und Entwicklungsziele
Fortsetzung Schutzgut Wasser
Kulturlandschaft Klettwitz / Schipkau
Naturnahe Gestaltung der Pößnitz zur Verbesserung der ökologischen Gewäs-serfunktion, Verbesserung der Gewässerstrukturgüte, Förderung der natürlichen Fließgewässerdynamik, Extensivierung von Uferrandstreifen, Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers
Sicherung der Pößnitzniederung vor Bebauung
Umsetzung eines besonderen Grundwasserschutz in der Pößnitzniederung
Altbergbaugebiet Anna-Süd nördlich von Schwarzheide
siehe Gesamtraum
Altbergbaugebiet nördlich Annahütte
Sicherung der Wasserqualität der Tagebaurestseen
Entwicklung einer natürlichen Fischartenzusammensetzung im Annahütter und Drochower See
3.2.4 Schutzgut Klima/Luft
Landschaftsraum Erhaltungs- und Entwicklungsziele
Gesamtraum Reduzierung der Lärm- und Schadstoffbeeinträchtigung der Landschaft
Erhaltung und Schaffung einer hohen räumlichen Klimavielfalt
Erhalt und Entwicklung von Flächen mit einer Bedeutung für die klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion
Minimierung der Flächenneuversiegelung und Sicherung eines hohen Durch-grünungsgrades der Siedlungen
Erhalt und Entwicklung der Immissionsschutzpflanzungen sowie Wälder mit Immissionsschutz- und Lärmschutzfunktion
Hochkippe Klettwitz Wiederherstellung der durch bergbauliche Tätigkeiten weitgehend zerstörten bioklimatischen und lufthygienischen Ausgleichsleistungen auf den Kippenflä-chen
Kulturlandschaft Klettwitz / Schipkau
Siehe Gesamtraum
Altbergbaugebiet Anna-Süd nördlich von Schwarzheide
Siehe Gesamtraum
Altbergbaugebiet nördlich Annahütte
Siehe Gesamtraum
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 90
3.2.5 Schutzgut Landschaftsbild/Erholung
Landschaftsraum Erhaltungs- und Entwicklungsziele
Gesamtraum Erhalt und Entwicklung einer abwechslungsreichen Landschaft für die Naherho-lung
Sicherung und Entwicklung von Angeboten für die Erholungsnutzung in der freien Landschaft
Erhalt und Ausbau des Wegenetzes sowie weiterer Infrastruktur für Wanderer, Radfahrer und Reiter
Hochkippe Klettwitz Entwicklung von Aussichtspunkten und Rastplätzen
Kulturlandschaft Klettwitz / Schipkau
Erhalt und Ergänzung der vorhandenen Alleen im Plangebiet
Sicherung des Pößnitz-Biotopverbundes zur Aufwertung des Landschaftsbildes
Erhalt der hohen landschaftlichen Erlebniswirksamkeit durch die enge Verzah-nung von kulturhistorisch bedeutsamen Siedlungen und landwirtschaftlich ge-nutzter Kulturlandschaft
Erhaltung und Entwicklung prägender, kulturhistorischer Landschafts- und Strukturelemente (z.B. Alleen, Baumreihen, Streuobstwiesen, Fließgewässer)
Sicherung und Erhöhung der Strukturvielfalt der Landschaft bzw. der kleinteili-gen Flächengliederung
Pflege und Entwicklung von Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich sowie Gärten, Wochenendgrundstücken und Friedhöfen
Altbergbaugebiet Anna-Süd nördlich von Schwarzheide
Entwicklung der Wälder für die Erholungsnutzung unter Berücksichtigung forst-wirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Aspekte
Altbergbaugebiet nördlich Annahütte
Entwicklung der Uferbereich des Annahütter Sees sowie des Drochower Sees für die naturverbundene Erholungsnutzung
Entwicklung der Wälder für die Erholungsnutzung unter Berücksichtigung forst-wirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Aspekte
Teillandschaftsplan Schipkau
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4 Kommunale Entwicklung und Kompensation
Ein wesentliches Ziel des Landschaftsplanes ist es, bei der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde
Schipkau Natur und Landschaft so zu schützen und zu pflegen, dass die Lebensqualität langfristig
gesichert ist. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die geplanten Veränderungen der Landschaft, die
im Flächennutzungsplan dargestellt sind, auf ihre Verträglichkeit mit der Natur- und Landschaft über-
prüft.
Da es sich im vorliegenden Fall um einen räumlichen und sachlichen Teilflächennutzungsplan Wind-
energienutzung für das westliche Gemeindegebiet handelt, wird auch im Landschaftsplan eine räum-
lich abgegrenzte Fläche des Gemeindegebietes behandelt und die Betrachtungen hinsichtlich der
voraussehbaren Flächennutzungen und der kommunalen Entwicklungen auf den thematischen Aspekt
der Windenergie beschränkt (Teillandschaftsplan).
Im Landschaftsplan sind für alle Darstellungen im Teil-FNP, die Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft zu Folge haben können, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung abzuarbeiten. Auf der
Planungsebene des Landschaftsplans kann dies nur eine vorläufige Einschätzung auf der Grundlage
begründeter Annahmen über Art und Ausmaß der zu erwartenden Beeinträchtigungen sein. Die ab-
schließende Bewertung der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens wird im Rahmen der Bauleitpla-
nung geprüft und festgestellt.
4.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen und Arbeitsschritte der Eingriffsrege-lung
Mit der Nutzung der Windenergie sind Veränderungen in Natur oder Landschaft verbunden, die zu
Beeinträchtigungen der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts führen können. Das Ziel
der Eingriffsregelung besteht darin, eine Verschlechterung des aktuellen Zustandes von Natur und
Landschaft zu verhindern und eine dauerhafte Sicherung zu erreichen.
Die Regelungen des § 14 ff. des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bilden die Grundlage für
die Anwendung der Eingriffsregelung.
Der Eingriffsregelung liegt das Verursacherprinzip zugrunde. Das Bundesnaturschutzgesetz verpflich-
tet den Vorhabenträger:
– vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen,
– zu prüfen, ob Eingriffe an einer anderen Stelle mit geringeren Beeinträchtigungen durchge-
führt werden können,
– und wenn ein damit verbundener Aufwand nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Erfolg
steht, unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen in einer angemessenen Frist auszuglei-
chen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen),
– ist eine Kompensation erheblicher Eingriffe nicht möglich oder nicht zumutbar, hat der Verur-
sacher Ersatz in Geld zu leisten
Teillandschaftsplan Schipkau
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Um die Methodik der Eingriffsregelung innerhalb des Landschaftsplans des Gemeinde Schipkau ver-
ständlich darzustellen, werden in der folgenden Übersicht die groben Arbeitsschritte verdeutlicht.
Prüfung des Eingriffstatbestan-des
Die Windkonzentrationsflächen des Teil-FNP sind als Eingriff in Natur und Landschaft zu bewerten.
Frühzeitige Vermeidung poten-zieller Eingriffe
Die Ableitung der Windkonzentrationsflächen erfolgte mittels einer Potenzialflächenanalyse für Windenergieanlagen im Rahmen eines Fachgutachtens zum Teil-FNP. Anhand einer Ausschluss-analyse wurden Flächen ermittelt, die im Fall einer Windenergie-nutzung ein geringes oder kein Konfliktpotenzial u.a. für Natur und Landschaft mit sich bringen.
Vermindungerung von Beein-trächtigungen von Natur und Landschaft
Mögliche Verminderungsmaßnahmen werden im Rahmen der schutzgutbezogenen Eingriffsprognose vorgeschlagen.
Beurteilung der Ausgleich-und Ersetzbarkeit der Eingriffe
Die durch die Windenergienutzung in den Windkonzentrationsflä-chen zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen des Natur-haushalts, des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung sind aufzuzeigen. Unter Berücksichtigung möglicher Kompensations-maßnahmen erfolgt die Beurteilung der Ausgleich- und Ersatzbar-keit der Eingriffe.
Auswahl geeigneter Flächen oder Maßnahmen zur Kompen-sation
Bevorzugte Flächen für mögliche Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensations der Eingriffe durch die Windenergieplanung werden auf der Grundlange des landschafts-planerischen Entwicklungskonzeptes zur Erhaltung und Entwick-lung der naturräumlichen Potenziale ausgewählt.
Teillandschaftsplan Schipkau
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4.2 Beurteilung der Ausgleichs- und Ersetzbarkeit der Eingriffe
4.2.1 Eingriffstatbestände durch die Windenergieplanung
Der am 14.03.2016 von der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg genehmigte sachliche
Teilregionalplan „Windenergienutzung“ für die Region Lausitz-Spreewald (Regionale
Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald, 2015) weist im Gemeindegebiet Schipkau zwei Windeig-
nungsgebiete – Wind 50 Klettwitz Nord und Wind 52 Klettwitz Süd - aus.
Der Teil-FNP Schipkau 1-2013 setzt anhand eines Abschichtungs- und Auswahlverfahrens Windkon-
zentrationszonen fest. Diese Windkonzentrationsflächen gehen nicht über die Grenzen der Windeig-
nungsgebiete des Teilregionalplans hinaus.
Bei den Windkonzentrationszonen handelt es sich im Wesentlichen um die Folgenden bereits beste-
henden Windparks:
– Windpark Sallgast - Bestand 5 WEA
– Windpark Klettwitz Nord - Bestand 19 WEA
– Windpark Klettwitz Süd - Bestand 10 WEA
Teillandschaftsplan Schipkau
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Abbildung 3: Lage der Windkonzentrationszonen
Teillandschaftsplan Schipkau
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Die Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen wurden im Rahmen eines Fachgutachtens (Fugro
Consult GmbH, 2015) ermittelt. Dieses dokumentiert nachvollziehbar das gesamte Abschichtungs-
und Auswahlverfahren zur Ermittlung der Potenzialflächen für Windenergieanlagen.
Das methodische Vorgehen für die Ermittlung von Potenzial- und Konzentrationsflächen für Wind-
energieanlagen in einer Gemeinde ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts
vom 15.09.2009 (4 BN 25.09). Demnach ist die Entscheidung über die Flächen für Windenergienut-
zung wie folgt nachvollziehbar darzulegen:
1. (harte) Tabu- bzw. Ausschlusskriterien ermitteln: Flächen, die tatsächlich oder rechtlich
ausgeschlossen sind. Diese Flächen werden dann nicht mehr auf Eignung untersucht.
2. (weiche) Ausschluss- bzw. Restriktionskriterien: Gemeinde kann eigene Ausschluss-
Kriterien entwickeln. Dafür ist eine nähere Eignungsuntersuchung erforderlich. Auch eine
Kumulation von Restriktionsgründen kann Ausschlussflächen rechtfertigen.
3. Verbleib sogenannter Potenzialflächen; Festlegung der Konzentrationsflächen innerhalb
der Potenzialflächen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange.
Die den Tabu- und Restriktionskriterien zugrunde liegenden Ausgangsdaten decken sich mit den im
Landschaftsplan dargestellten Bestandsdaten.
Wenngleich mit der Potenzialflächenanalyse Flächen ermittelt wurden, die grundsätzlich für die Wind-
energienutzung geeignet sind und ein geringes oder kein Konfliktpotenzial mit sich bringen, ist die
Errichtung von Windenergieanlagen in den Windkonzentrationsflächen des Teil-FNP als Eingriff in
Natur und Landschaft zu bewerten. Die dadurch zu erwartenden Auswirkungen ergeben sich im All-
gemeinen aus dem Baubetrieb während der Errichtung von Windparks (baubedingte Wirkungen), aus
der Anlage der Erschließungswege und der WEA (anlagebedingte Wirkungen) sowie aus dem Betrieb
des Windparks (betriebsbedingte Wirkungen). Die nachfolgende Tabelle 13 gibt einen Überblick über
die mit der Windenergienutzung verbundenen potenziellen Wirkfaktoren und Wirkungen.
Tabelle 13: Potenzielle Wirkfaktoren der Windenergienutzung
Wirkfaktor betroffene Schutzgüter
Wirkung
Baubedingte Wirkungen
Vorübergehende Flächeninan-spruchnahme für Baustellen-einrichtungen (z.B. Baustraßen, La-gerplätze, Baunebenflächen) für Bau-arbeiten an den WEA und zum Netzanschluss
Flora / Fauna, Boden, (Grundwasser), (Kli-ma), (Landschaft), (Kulturgüter und sons-tige Sachgüter)
Funktionsverlust der vorrangig betroffenen Schutzgüter auf den beanspruchten Flächen.
Schadstoffemissionen, Lärm, Erschüt-terungen, Lichtreize und Beunruhigun-gen durch Baubetrieb und Transportvorgänge für Verkehrsflä-chen, Fundamente, WEA und Netzan-schluss
Fauna, Landschaft und Erholung
temporäre Beeinträchtigungen durch Störreize durch Lärm, Abgase und aufgewirbelte Stäube
Je WEA ist mit 12 Spezialtransporten von Anla-genteilen, 100 Betonmischerfahrten und 100 LKW-Fahrten (40t) für Schotter, Stahl und weitere Baustoffe zu rechnen.
Teillandschaftsplan Schipkau
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Wirkfaktor betroffene Schutzgüter
Wirkung
Anlagebedingte Wirkungen
Dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch Fundamente und Verkehrsflä-chen sowie betriebsbedingte Freihal-tung von Wegen von Aufwuchs
Flora / Fauna, Boden, (Grundwasser), (Kli-ma), (Landschaft)
Funktionsverlust der vorrangig betroffenen Schutzgüter durch Überbauung von Flächen in teilversiegelnder und vollversiegelnder Bauweise
Im Falle der teilversiegelnden Bauweise bleibt die Versickerungsfähigkeit des Bodens erhalten.
Visuelle Veränderung der Landschaft durch den Baukörper
Wirkzone bis zu 10.000 m in Abhän-gigkeit von der Einsehbarkeit der Landschaft.
Fauna, Landschaft, Kulturgüter und sons-tige Sachgüter
Die Funktionsverminderung für das Landschafts-bild hängt von der Einsehbarkeit der Landschaft und der Empfindlichkeit der Landschaftsräume ab.
Die Veränderung der Landschaftskulisse kann bei einzelnen Arten zur Meidung des Gebietes füh-ren. Es können Bruthabitate oder Zugbahnen von Brut-, Zug- und Rastvögeln betroffen sein. Falls keine Gewöhnung eintritt, führt eine dauerhafte Meidung des Gebietes zu Lebensraumverlusten.
Betriebsbedingte Wirkungen
Hindernisbeleuchtung und Schatten-wurf durch drehenden Rotor
Die Hindernisbefeuerung ist über viele Kilometer deutlich sichtbar und hängt von den wetterbedingten Sichtverhält-nissen ab. Der Schattenwurf wirkt bis zu 1.000m.
Fauna, Landschaft Nächtliche Hindernisbeleuchtung hat eine Anzie-hungskraft auf nachtaktive Vögel und wirkt sich deshalb negativ auf den Vogelzug aus. Das Kolli-sionsrisiko steigt in Abhängigkeit von Zugbahnen und Empfindlichkeiten der Arten. Für einige Brut-vogel- und Säugerarten kann der Schattenwurf auf den Boden eine Scheuchwirkung haben.
Die Beleuchtung kann auch von Menschen als störend empfunden werden. (Schattengutachten)
Schallemission durch Windgeräusch der Rotorblätter
Die WEA erzeugen im Betrieb Geräu-sche mechanischer Herkunft (Getrie-be, Generator) und aerodynamischer Herkunft (Vorbeistreichen des Windes am Generator) die bis zu 1.000m weit wirken.
Wartungsverkehr auf Zufahrtswegen.
Fauna, Erholung Mögliche Beeinträchtigungen der Wohn- und Erholungsnutzung. (Schallgutachten)
Wirkungen auf das Schutzgut Landschaft, da Geräusche eine physische Erscheinungsform der Landschaft sind. Lärm ist somit eine Beeinträchti-gung der wahrnehmbaren Landschaft.
Die Wirkungen können je nach Empfindlichkeit störend für vorkommende Tierarten sein, falls keine Gewöhnung eintritt.
Rotorbewegungen
Die Rotoren drehen sich in Höhen zwi-schen ca. 80 m und ca. 200 m über dem Boden.
Fauna (insbesondere Vögel und Fledermäu-se)
Kollisionswirkung: Wenn Tiere auf Rotorhöhe den Windpark durchfliegen, kann es zur Kollision mit den WEA kommen, was zu tödlichen Verletzun-gen führt.
Meidungswirkung / Lebensraumverlust: Die Be-wegung der Rotoren kann bei einzelnen Arten zur Meidung des Gebietes führen. Es können Brutha-bitate oder Zugbahnen von Brut-, Zug- und Rast-vögeln betroffen sein. Falls keine Gewöhnung eintritt, führt eine dauerhafte Meidung des Gebie-tes zu Lebensraumverlusten.
Teillandschaftsplan Schipkau
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4.2.2 Schutzgutbezogene Eingriffsprognose
Bei der schutzgutbezogenen Eingriffsprognose wird zu jeder Windkonzentrationsfläche die gegenwär-
tige Leistungsfähigkeit der Vorhabensflächen festgestellt. Diese Kurzbeschreibung des Umweltzu-
standes basiert auf der vorgenommenen Bestandsaufnahme und Bewertung des gegenwärtigen
Zustandes von Natur und Landschaft der einzelnen Schutzgüter.
Für die Eingriffsprognose an dieser Stelle kann auf Erkenntnisse aus bereits laufenden Verfahren im
Geltungsbereich des Teil-FNP zurückgegriffen werden.
Zeitlich vor oder parallel zur Erarbeitung des Landschaftsplans erfolgt bereits die Aufstellung von zwei
Bebauungsplänen. Weiterhin wurden mehrere Anträge nach BImSchG gestellt. Einige Genehmigun-
gen wurden bereits erteilt und die Vorhaben realisiert. Auf die Erkenntnisse aus diesen Verfahren
kann zurückgegriffen werden. Es handelt sich um folgende Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren:
Bebauungspläne
– Bebauungsplan Nr. 2-2012 - "Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz" - Gemeinde
Schipkau - OT Klettwitz. Der Satzungsbeschluss wurde am 24. Januar 2013 gefasst.
– Bebauungsplan Nr. 3-2012 - "Sondergebiet - Erweiterung Windpark Klettwitz" - Gemeinde
Schipkau - OT Klettwitz. Der Offenlegungsbeschluss wurde am 5. Februar 2015 gefasst.
Anträge nach BImSchG:
– BImSchG-Verfahren „Repowering Windpark Klettwitz I - 19 WEA, Typ Vestas V112 - 3,3 MW“.
Genehmigt am 21. März 2014 (Genehmigungsbescheid Nr. 40.004.00/13/1.6.2V/RS).
– BImSchG-Verfahren „Repowering Windpark Klettwitz II - 8 WEA, Typ Vestas V112 - 3,3 MW“.
Genehmigt am 3. Juni 2014 (Genehmigungsbescheid Nr. 40.008.00/13/1.6.2V/RS).
– BImSchG-Verfahren „Windpark Klettwitz Erweiterung Südbereich I - 5 WEA, Typ Vestas V112
- 3.3 MW“. Antrag gestellt im Januar 2015.
– BImSchG-Verfahren „Windpark Klettwitz Erweiterung Südbereich II - 12 WEA, Typ Vestas
V117 - 3.3 MW“. Antrag gestellt im April 2015.
Durchgeführte Untersuchungen zur Umwelt
– Fugro Consult GmbH (2013a): WEA und Zug-/Rastvögel in der Bergbaufolgelandschaft
Lauchhammer I- Historie und Prognose. Ein Fachgutachten zum räumlichen und sachlichen
Teilflächennutzungsplan “Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau”
(Teil-FNP Schipkau 1-2013). Berlin.
– BIOM (2012): Windpark Klettwitz/Kostebrau. Erfassung der Brutvögel 2012. Endbericht vom
20.05.2013. Jänschwalde.
– BIOM (2013): Windpark Klettwitz/Kostebrau. Erfassung der Zug- und Rastvögel 2012/2013.
Endbericht vom 20.05.2013. Jänschwalde.
– BIOM (2014): Repowering und Erweiterung Windpark Klettwitz/Kostebrau. Bestandserfassung
der Fledermäuse in Bodennähe. Endbericht vom 26.03.2014. Jänschwalde.
Teillandschaftsplan Schipkau
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– Fugro Consult GmbH (2013b): Bebauungsplan Nr. 2-2012. "Sondergebiet – Repowering
Windpark Klettwitz". Gemeinde Schipkau - OT Klettwitz. Ermittlung der Wirkungen von Wind-
energieanlagen auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld. Berlin.
– GICON GmbH (2015a): Landschaftsbildsimulation für die Erweiterung des Windparks Klett-
witz/Kostebrau. Dresden.
– GICON GmbH (2015b): Geräuschkontingentierung – Schalltechnische Gutachten. Dresden.
– Schmal & Ratzbor (2013): Naturschutzfachliches Gutachten zur Empfindlichkeit rastender
Kraniche und nordischer Gänse gegenüber den Wirkungen von Windenergieanlagen der Po-
tenzialfläche Klettwitz, Gemeinde Schipkau OT Klettwitz, Brandenburg. Lehrte.
Die Bewertung des Eingriffes und damit des Konfliktpotenzials bei der Errichtung von Windenergiean-
lagen in den Windkonzentrationsflächen wird anhand der folgenden vier Kategorien (MUGV, 2010)
vorgenommen:
kein Eingriff (keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen zu erwarten)
ausgleichbarer Eingriff (zu erwartende erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushal-
tes können im Umfeld oder im gleichen Landschaftsraum des Vorhabens wiederherge-
stellt werden)
bedingt ausgleichbarer Eingriff (Beeinträchtigungen können durch geringfügige Verlage-
rung / Verkleinerung oder Verringerung der Nutzungsintensität des Vorhabens aus-
gleich- oder ersetzbar werden)
weder ausgleichbarer, noch ersetzbarer Eingriff (unwiederbringliche Werte des Natur-
haushaltes oder des Landschaftsbildes gehen verloren)
Die Einordnung in die jeweilige Stufe wird im Folgenden zu jeder Eingriffsfläche verbal begründet.
Gleichzeitig werden Hinweise zu möglichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen für jedes
Einzelvorhaben gegeben, die eine Beurteilung der Ausgleich- und Ersetzbarkeit der Eingriffe er-
lauben.
Teillandschaftsplan Schipkau
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Windkonzentrationsfläche Windpark Sallgast
Größe: ca. 60 ha
WEA Bestand: 5 WEA, 8 weitere zum WP Sallgast gehörende WEA be-finden sich außerhalb dem Gemeindegebiet von Schipkau
Windeignungsgebiet des sach-lichen Teilregionalplans: Wind 50 Klettwitz Nord
Darstellung im Teil-FNP Bestand Biotoptypen
EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION
Schutz-gut
Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotenzials
Kategorie Eingriffsbe-wertung *
Vermeidung / Verminderung
Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)
sparsamer Umgang mit Grund und Boden
Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versi-ckerungsfähiger Materialien
Verzicht auf Inanspruchnahme von Biotopstrukturen hoher und sehr hoher Wertigkeit sowie geschützter Biotope
Ausgleich / Ersatz:
Rückbau ungenutzter Flächenversiege-lungen
Vegetationsinitiierung bzw. Bepflanzung ausschließlich temporär beanspruchter Flächen
Schaffung von neuen Biotop- und Le-bensraumstrukturen für beeinträchtigte Tierarten
Anwendung des Erlass des MLUL vom 10. März 2016 zur Ermittlung des Er-satzgeldes für die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
Arten und Lebens-gemein-schaften
Fläche wird vorrangig von durch Hecken-strukturen (Wertstufe 2) gegliederten Acker-flächen (Wertstufe 4) eingenommen, randlich stocken Kiefernwälder und Auffors-tungen (Wertstufe 4), aber auch Vorwälder trockener Standorte (Wertstufe 2, z.T. nach § 18 BbgNatSchAG geschützt), die Wald-strukturen sind von Ruderalfluren (Wertstufe 2) untersetzt
Lebensraum für Brutvögel des Offenlandes wie Heidelerche, Neuntöter und Grauammer sowie Reptilien und Amphibien
Beeinträchtigungen der Fauna (insbesonde-re Avifauna) durch Meidungswirkung ver-bunden mit Lebensraumverlust, Lockwirkung der Hindernisbeleuchtung und Kollisionswirkung durch Rotorbewegung sind im Windpark Sallgast aufgrund der Vorbelastung nicht eingriffsrelevant
temporäre Beeinträchtigungen durch Schadstoffemissionen, Lärm, Erschütterun-gen, Lichtreize und Beunruhigungen durch Baubetrieb und Transportvorgänge für Ver-kehrsflächen, Fundamente, WEA und Netz-anschluss
/
Boden Überbauung und Versiegelung von Böden aus anthropogen abgelagerten natürlichen Substraten im Bereich des ehemaligen Tgb. Klettwitz mit geringer Wertigkeit hinsichtlich der Bodenfunktionen
Wasser Überbauung und Versiegelung von Böden aus anthropogen abgelagerten natürlichen Substraten im Bereich des ehemaligen Tgb. Klettwitz mit geringem Speichervermögen und hohem Infiltrationsvermögen
Teillandschaftsplan Schipkau
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Fortsetzung Eingriffsprognose Windkonzentrationsfläche Windpark Sallgast
EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION
Klima, Luft
Fläche mit geringer klimatischer Ausgleichs-funktion
Die mit der Errichtung von WEA überbauten Flächen sind von geringem Umfang (punk-tuell) und somit nicht klimawirksam.
Siehe vorangegangene Seite!
Land-schafts-bild
Betroffenheit von Flächen mit geringer Landschaftsbildqualität, Vorbelastung durch bestehenden Windpark hinsichtlich der visu-ellen Veränderung der Landschaft, nächtli-chen Hindernisbeleuchtung und Schallemissionen im Nahbereich der WEA
keine Betroffenheit von Kulturgütern
temporäre Beeinträchtigungen durch Schadstoffemissionen, Lärm, Erschütterun-gen, Lichtreize und Beunruhigungen durch Baubetrieb und Transportvorgänge für Ver-kehrsflächen, Fundamente, WEA und Netz-anschluss
/
Schutz-objekte nach BNatSchG
Eingriffe in nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 18 BbgNatSchAG geschütztes Biotop: Vorwald trockener Standorte
Weitere Schutzobjekte / Schutzgebiete nach BNatSchG sind nicht vorhanden.
Arten-schutz
Ein großer Teil der Konzentrationsfläche wird seit dem Jahr 2000 als Windpark ge-nutzt. Die derzeitigen Artvorkommen haben sich im Bereich der vorhandenen WEA ent-wickelt und weisen damit keine Empfindlich-keiten gegenüber WEA auf.
Für die WEA-sensiblen Vogel- und Fleder-mausarten wurden in einer artenschutz-rechtlichen Vorprüfung zum Teil-FNP die artenschutzrechtlichen Konflikte bewertet. Unterschreitungen der Tierökologischen Abstandskriterien (TAK) lt. Windkrafterlass (MUGV, 2011a) bzw. der empfohlenen Min-destabstände der (LAG-VSW, 2015) sind für die Rastplätze von Kranich und Nordischen Gänsen sowie für die Bruthabitate des Wie-dehopfes zu erwarten. Die Prognose und Bewertung der Schädigungs- und Störungs-verbote nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG kommt zu dem Ergebnis, das unter Berück-sichtigung der vorgezogenen Ausgleichs-maßnahmen für den Wiedehopf eine artenschutzkonforme Konfliktlösung im Pla-nungs- und Zulassungsverfahren zu erwar-ten ist.
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 101
Fortsetzung Eingriffsprognose Windkonzentrationsfläche Windpark Sallgast
EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION
FFH-Verträg-lichkeit
Im Rahmen der Genehmigungsplanung für den Südbereich I des Windparks Klettwitz ist eine FFH-Verträglichuntersuchung für das Gebiet SPA Lausitzer Bergbaufolgeland-schaft (DE 4450-421) durchgeführt worden. Sie belegt, dass keine Beeinträchtigungen des SPA bzw. seiner maßgeblichen Erhal-tungsziele zu erwarten sind.
Siehe vorangegangene Seite!
* - kein Eingriff, - ausgleichbarer Eingriff,
- bedingt ausgleichbarer Eingriff, - weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 102
Windkonzentrationsfläche Windpark Klettwitz Nord
Größe: ca. 300 ha
WEA Bestand: 19 WEA
Windeignungsgebiet des sach-lichen Teilregionalplans: Wind 50 Klettwitz Nord
Darstellung im Teil-FNP Bestand Biotoptypen
EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION
Schutz-gut
Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotenzials
Kategorie Eingriffsbe-wertung *
Vermeidung / Verminderung
Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)
sparsamer Umgang mit Grund und Boden
Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versi-ckerungsfähiger Materialien
Verzicht auf Inanspruchnahme von Biotopstrukturen hoher und sehr hoher Wertigkeit
Ausgleich / Ersatz:
Rückbau ungenutzter Flächenversiege-lungen
Vegetationsinitiierung bzw. Bepflanzung ausschließlich temporär beanspruchter Flächen
Schaffung von neuen Biotop- und Le-bensraumstrukturen für beeinträchtigte Tierarten
Anwendung des Erlass des MLUL vom 10. März 2016 zur Ermittlung des Er-satzgeldes für die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
Arten und Lebens-gemein-schaften
Auf der Hochkippe stocken Kiefernwälder und Aufforstungen (Wertstufe 4), in den Böschungsbereichen auch Vorwälder (Wert-stufe 2). Im Bereich der vorhandenen WEA existieren Ruderalfluren (Wertstufe 2). Im Osten der Fläche befindet sich eine von durch Heckenstrukturen (Wertstufe 2) ge-gliederten Ackerflächen (Wertstufe 4). Der Südwestrand der Fläche liegt innerhalb des Grenzschlauches nördlich Kostebrau. Sie wird hier von vegetationsarmen Rohböden (Wertstufe 2) bedeckt und ist von kleinen bergbaulichen Restgewässern untersetzt (Wertstufe 2).
Lebensraum für Brutvögel des Offen- und Halboffenlandes wie Heidelerche, Neuntö-ter, Grauammer, Brachpieper, Steinschmät-zer und Raubwürger sowie Reptilien und Amphibien
Die Kiefernmonokulturen in diesem Bereich sind als faunistischer Lebensraum von nach-rangiger Bedeutung.
Beeinträchtigungen der Fauna (insbesonde-re Avifauna) durch Meidungswirkung ver-bunden mit Lebensraumverlust, Lockwirkung der Hindernisbeleuchtung und Kollisionswirkung durch Rotorbewegung aufgrund der vorhandenen WEA nur auf den Teilflächen im Grenzschlauch relevant
temporäre Fledermausflugachse in einem hoch bedeutsamen Funktionsraum für die Artengruppe im Waldrandbereich innerhalb des bestehenden Windparks, aufgrund der Bestandssituation der WEA nicht eingriffsre-levant
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 103
Fortsetzung Eingriffsprognose Windkonzentrationsfläche Windpark Klettwitz Nord
EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION
Fortset-zung Arten und Lebens-gemein-schaften
temporäre Beeinträchtigungen durch Schadstoffemissionen, Lärm, Erschütterun-gen, Lichtreize und Beunruhigungen durch Baubetrieb und Transportvorgänge für Ver-kehrsflächen, Fundamente, WEA und Netz-anschluss
/ Siehe vorangegangene Seite!
Boden Überbauung und Versiegelung von Böden aus anthropogen abgelagerten natürlichen Substraten im Bereich des ehemaligen Tgb. Klettwitz mit geringer Wertigkeit hinsichtlich der Bodenfunktionen
Wasser Überbauung und Versiegelung von Böden aus anthropogen abgelagerten natürlichen Substraten im Bereich des ehemaligen Tgb. Klettwitz mit geringem Speichervermögen und hohem Infiltrationsvermögen
Klima, Luft
Die Freiflächen besitzen eine geringe klima-tische Ausgleichsfunktion. Die aufgeforste-ten Flächen dienen als Frischluft-entstehungsgebiet und Schadstofffilter und sind von hoher Bedeutung.
Die mit der Errichtung von WEA überbauten Flächen sind von geringem Umfang (punk-tuell) und somit nicht klimawirksam.
Land-schafts-bild
Betroffenheit von Flächen mit geringer Landschaftsbildqualität, Vorbelastung durch bestehenden Windpark hinsichtlich der visu-ellen Veränderung der Landschaft, nächtli-chen Hindernisbeleuchtung und Schallemissionen im Nahbereich der WEA
keine Betroffenheit von Kulturgütern, im Rahmen der Aufstellung des Bebauungs-planes 2-2012 „Sondergebiet – Repowering Windpark Klettwitz“ wurde mittels Gutachten die Wirkung der Windenergieanlagen auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld un-tersucht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Beeinträchtigung des Schutz-zwecks der Baudenkmale durch den Teil-FNP Schipkau 1-2013 nicht zu besorgen ist.
temporäre Beeinträchtigungen durch Schadstoffemissionen, Lärm, Erschütterun-gen, Lichtreize und Beunruhigungen durch Baubetrieb und Transportvorgänge für Ver-kehrsflächen, Fundamente, WEA und Netz-anschluss
/
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 104
Fortsetzung Eingriffsprognose Windkonzentrationsfläche Windpark Klettwitz Nord
EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION
Schutz-objekte nach BNatSchG
Keine Schutzobjekte / Schutzgebiete nach BNatSchG vorhanden.
Siehe vorangegangene Seite!
Arten-schutz
Ein großer Teil der Konzentrationsfläche wird seit dem Jahr 1999 als Windpark ge-nutzt. Die derzeitigen Artvorkommen haben sich im Bereich der vorhandenen WEA ent-wickelt und weisen damit keine Empfindlich-keiten gegenüber WEA auf.
Für die WEA-sensiblen Vogel- und Fleder-mausarten wurden in einer artenschutz-rechtlichen Vorprüfung zum Teil-FNP die artenschutzrechtlichen Konflikte bewertet. Unterschreitungen der Tierökologischen Abstandskriterien (TAK) lt. Windkrafterlass (MUGV, 2011a) bzw. der empfohlenen Min-destabstände der (LAG-VSW, 2015) sind für den Rastplatz von Nordischen Gänsen am Bergheider See sowie für die Bruthabitate des Wiedehopfes, des Kranichs und der Rohrweihe zu erwarten. Des Weiteren sind Jagdhabitate des Rotmilans betroffen. Die Prognose und Bewertung der Schädigungs- und Störungsverbote nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG kommt zu dem Ergebnis, das unter Berück-sichtigung der vorgezogenen Ausgleichs-maßnahmen für den Wiedehopf eine artenschutzkonforme Konfliktlösung im Pla-nungs- und Zulassungsverfahren zu erwar-ten ist.
FFH-Verträg-lichkeit
Im Rahmen der Genehmigungsplanung für den Südbereich I des Windparks Klettwitz ist eine FFH-Verträglichuntersuchung für das Gebiet SPA Lausitzer Bergbaufolgeland-schaft (DE 4450-421) durchgeführt worden. Sie belegt, dass keine Beeinträchtigungen des SPA bzw. seiner maßgeblichen Erhal-tungsziele zu erwarten sind.
* - kein Eingriff, - ausgleichbarer Eingriff,
- bedingt ausgleichbarer Eingriff, - weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 105
Windkonzentrationsfläche Windpark Klettwitz Süd
Größe: ca. 320 ha
WEA Bestand: 10 WEA
Windeignungsgebiet des sach-licher Teilregionalplan: Wind 52 Klettwitz Süd
Darstellung im Teil-FNP Bestand Biotoptypen
EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION
Schutz-gut
Kurzbeschreibung des Umweltzustandes bzw. des Konfliktpotenzials
Kategorie Eingriffsbe-wertung *
Vermeidung / Verminderung
Anpassung entsprechend der Zugriffs-verbote des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (z.B. Bauzeitenregelung)
sparsamer Umgang mit Grund und Bo-den
Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versicke-rungsfähiger Materialien
Verzicht auf Inanspruchnahme von Biotopstrukturen hoher und sehr hoher Wertigkeit sowie geschützter Biotope
Ausgleich / Ersatz:
Rückbau ungenutzter Flächenversiege-lungen
Vegetationsinitiierung bzw. Bepflanzung ausschließlich temporär beanspruchter Flächen
Schaffung von neuen Biotop- und Le-bensraumstrukturen für beeinträchtigte Tierarten
Anwendung des Erlass des MLUL vom 10. März 2016 zur Ermittlung des Er-satzgeldes für die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
Arten und Lebens-gemein-schaften
Im Norden der Fläche befindet sich eine von durch Heckenstrukturen (Wertstufe 2) ge-gliederten Ackerflächen (Wertstufe 4). Ins-besondere im Süden der Fläche stocken Kiefernwälder und Aufforstungen (Wertstufe 4) untersetzt von einzelnen Laubholzforsten (Wertstufe 2) und Kiefernvorwäldern (Wert-stufe 2, nach § 18 BbgNatSchAG geschützt). Des Weiteren befinden sich einzelne Freiflä-chen in den Ausprägungen Frischwiesen (Wertstufe 2), ruderale Spontanvegetation (Wertstufe 2) sowie Besenginsterheiden (Wertstufe 1, nach § 18 BbgNatSchAG ge-schützt) innerhalb der Forsten.
Lebensraum für Brutvögel des Offenlandes im Bereich der Ackerflächen wie Heideler-che, Neuntöter und Grauammer sowie Repti-lien und Amphibien
Die Kiefernmonokulturen in diesem Bereich sind als faunistischer Lebensraum mit Aus-nahme der Vorkommen des Ziegenmelkers von nachrangiger Bedeutung.
Beeinträchtigungen der Fauna (insbesonde-re Avifauna) durch Meidungswirkung ver-bunden mit Lebensraumverlust insbesondere für den Ziegenmelker relevant
Lockwirkung der Hindernisbeleuchtung und Kollisionswirkung durch Rotorbewegung aufgrund der vorhandenen WEA nur bedingt eingriffsrelevant
Teillandschaftsplan Schipkau
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Fortsetzung Eingriffsprognose Windkonzentrationsfläche Windpark Klettwitz Süd
EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION
Fortset-zung Arten und Lebens-gemein-schaften
Fledermausflugachse in den Waldrandberei-chen angrenzend an den bestehenden Windpark, aufgrund der Bestandssituation der WEA nicht eingriffsrelevant
Kiefernforsten stellen einen mittelbedeutsa-men Funktionsraum für Fledermäuse dar
Siehe vorangegangene Seite!
temporäre Beeinträchtigungen durch Schad-stoffemissionen, Lärm, Erschütterungen, Lichtreize und Beunruhigungen durch Bau-betrieb und Transportvorgänge für Verkehrs-flächen, Fundamente, WEA und Netzanschluss
/
Boden Überbauung und Versiegelung von Böden aus anthropogen abgelagerten natürlichen Substraten im Bereich des ehemaligen Tgb. Klettwitz mit geringer Wertigkeit hinsichtlich der Bodenfunktionen
Wasser Überbauung und Versiegelung von Böden aus anthropogen abgelagerten natürlichen Substraten im Bereich des ehemaligen Tgb. Klettwitz mit geringem Speichervermögen und hohem Infiltrationsvermögen
Klima, Luft
Die Freiflächen besitzen eine geringe klima-tische Ausgleichsfunktion. Die aufgeforsteten Flächen dienen als Frischluft-entstehungsgebiet und Schadstofffilter und sind von hoher Bedeutung.
Die mit der Errichtung von WEA überbauten Flächen sind von geringem Umfang (punktu-ell) und somit nicht klimawirksam.
Land-schafts-bild
Betroffenheit von Flächen mit geringer Land-schaftsbildqualität, Vorbelastung durch be-stehenden Windpark hinsichtlich der visuellen Veränderung der Landschaft, nächtlichen Hindernisbeleuchtung und Schallemissionen im Nahbereich der WEA
keine Betroffenheit von Kulturgütern, im Rahmen der Aufstellung des Bebauungspla-nes 2-2012 „Sondergebiet – Repowering Windpark Klettwitz“ wurde mittels Gutachten die Wirkung der Windenergieanlagen auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld un-tersucht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Beeinträchtigung des Schutz-zwecks der Baudenkmale durch den Teil-FNP Schipkau 1-2013 nicht zu besorgen ist.
temporäre Beeinträchtigungen durch Schad-stoffemissionen, Lärm, Erschütterungen, Lichtreize und Beunruhigungen durch Bau-betrieb und Transportvorgänge für Verkehrs-flächen, Fundamente, WEA und Netzanschluss
/
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Fortsetzung Eingriffsprognose Windkonzentrationsfläche Windpark Klettwitz Süd
EINGRIFFSBEWERTUNG KOMPENSATION
Schutz-objekte nach BNatSchG
Eingriffe in nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 18 BbgNatSchAG geschützte Biotope: Kiefernvorwald Besenginsterheiden
Weitere Schutzobjekte / Schutzgebiete nach BNatSchG sind nicht vorhanden.
Siehe vorangegangene Seite!
Arten-schutz
Ein großer Teil der Konzentrationsfläche wird seit dem Jahr 1999 als Windpark ge-nutzt. Die derzeitigen Artvorkommen haben sich im Bereich der vorhandenen WEA ent-wickelt und weisen damit keine Empfindlich-keiten gegenüber WEA auf.
Für die WEA-sensiblen Vogel- und Fleder-mausarten wurden in einer artenschutzrecht-lichen Vorprüfung zum Teil-FNP die artenschutzrechtlichen Konflikte bewertet. Unterschreitungen der empfohlenen Min-destabstände der (LAG-VSW, 2015) sind für die Bruthabitate des Ziegenmelkers zu er-warten. Die Prognose und Bewertung der Schädigungs- und Störungsverbote nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG kommt zu dem Ergebnis, das unter Berücksichti-gung der vorgezogenen Ausgleichsmaß-nahmen für den Ziegenmelker eine artenschutzkonforme Konfliktlösung im Pla-nungs- und Zulassungsverfahren zu erwar-ten ist.
FFH-Verträg-lichkeit
Im Rahmen der Genehmigungsplanung für den Südbereich I des Windparks Klettwitz ist eine FFH-Verträglichuntersuchung für das Gebiet SPA Lausitzer Bergbaufolgeland-schaft (DE 4450-421) durchgeführt worden. Sie belegt, dass keine Beeinträchtigungen des SPA bzw. seiner maßgeblichen Erhal-tungsziele zu erwarten sind.
* - kein Eingriff, - ausgleichbarer Eingriff,
- bedingt ausgleichbarer Eingriff, - weder ausgleich-, noch ersetzbarer Eingriff
4.3 Kompensationsbedarf Windenergie
4.3.1 Kompensationsbedarf und Eignung von Flächen
Der Bedarf an Kompensationsflächen ergibt sich aus den im Kapitel 4.2.2 ermittelten Eingriffen insbe-
sondere für die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften sowie Boden und Wasser. Die Benen-
nung eines überschlägigen Kompensationsbedarfs kann im Rahmen des Landschaftsplanes nicht
erfolgen, da die Abgrenzung der Windkonzentrationsflächen keine Aussagen zu Lage und Anzahl von
WEA zulässt bzw. die Beeinträchtigungen von faunistischen Lebensräumen nicht quantifizierbar sind.
Teillandschaftsplan Schipkau
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Die Eingriffe in das Landschaftsbild sind aufgrund der Reichweiten der WEA nicht ausgleichbar. Hier
ist von einer Ausgleichsabgabe gemäß den Vorgaben des Erlasses zur Kompensation von Beein-
trächtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen (MLUL, 2016).
Der Landschaftsplan dient dazu, innerhalb des Plangebietes potenziell geeignete Flächen zur Kom-
pensation der Eingriffe in Natur und Landschaft zu benennen, zu bewerten und zur Übernahme in den
Flächennutzungsplan als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Natur und Landschaft vorzuschlagen.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen tragen zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft und zur Verbesserung und Beseitigung vorhandener Ausstattungsdefizite in einem Land-
schaftsraum bei. Die grundsätzliche Eignung einer potenziellen Ausgleichsfläche beurteilt sich vor
allem danach, ob diese aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoll aufgewertet und bei Bedarf verfügbar
gemacht werden kann. Für die ökologische Aufwertung im Rahmen einer Kompensationsmaßnahme
kommen besonders Flächen mit einer möglichst großen ökologischen Entwicklungsfähigkeit in Be-
tracht.
Flächen, die bereits durch Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen für schon umgesetzte Vor-
haben in Anspruch genommen worden sind, können nicht mehr als Ausgleichsfläche herangezogen
werden. Die untere Naturschutzbehörde führt ein Kompensationsflächenkataster, in dem bereits
durchgeführte Maßnahmen erfasst sind.
Teile des Plangebietes, insbesondere die Böschungsbereiche der Hochkippe einschließlich der südli-
chen Hochplateaufläche sowie der Grenzschlauch um Kostebrau stehen zum aktuellen Zeitpunkt noch
unter Bergaufsicht. Gemäß § 69 BBergG endet die Bergaufsicht durch das Landesbergamt nach der
Durchführung des Abschlussbetriebsplanes, der auch die Wiedernutzbarmachung und Folgenutzung
der Tagebauflächen regelt. Maßnahmen, die auf Flächen realisiert werden sollen, die noch nicht aus
der Bergaufsicht entlassen sind, bedürfen der Zustimmung des Landesamtes für Bergbau, Geologie
und Rohstoffe des Landes Brandenburg (LBGR).
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in der Regel multifunktional und können somit gleichzeitig
mehrere beeinträchtigte Funktions- und Wertelemente diverser Schutzgüter kompensieren. Zur Kom-
pensation von Beeinträchtigungen sollen die Maßnahmen bevorzugt werden, die einen möglichst en-
gen räumlichen und funktionalen aber auch zeitlichen Zusammenhang zu den am Eingriffsort
verlorengegangenen Werten und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes herstel-
len.
4.3.2 Kompensationspotenziale des Landschaftsplanes
Das landschaftsplanerische Entwicklungskonzept zeigt, dass im Planungsgebiet Aufwertungspotenzial
für zahlreiche Flächen hinsichtlich ihrer Funktion für die einzelnen Schutzgüter besteht.
Unter Berücksichtigung der beeinträchtigten Funktionen und Strukturen des Naturhaushaltes und des
Landschaftsbildes sowie des landschaftsplanerischen Entwicklungskonzeptes, welches die vorhande-
Teillandschaftsplan Schipkau
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nen Schutzgutfunktionen und Ausstattungsdefizite im Landschaftsraum aufgreift, wurden folgende
Ziele der Maßnahmenplanung für die Kompensation der Eingriffe durch die Windenergieplanung ab-
geleitet:
– Entwicklung naturnaher Biotopstrukturen als Kompensation für den Verlust von Vegetation
– Schaffung von Lebensräumen für die betroffenen faunistischen Arten
– Aufwertung des Landschaftsbildes durch Erhöhung der Strukturvielfalt und Naturnähe
– Rückbau nicht mehr benötigter Flächenversiegelungen (Entsiegelungen, Gebäuderückbau)
Wie bereits im Kapitel 4.2.2 beschrieben, erfolgte bereits zeitlich vor oder parallel zur Erarbeitung des
Landschaftsplans die Aufstellung von zwei Bebauungsplänen. Weiterhin wurden mehrere Anträge
nach BImSchG gestellt. Im Rahmen dieser Pläne und Anträge wurden konkrete Maßnahmen zur
Kompensation der Beeinträchtigungen durch die WEA erarbeitet, die in den folgenden Ausführungen
Berücksichtigung finden. Neben den nachfolgend aufgeführten Maßnahmen sind in den genannten
Unterlagen weiteren Maßnahmen geplant worden, die sich jedoch außerhalb des Gemeindegebietes
Schipkau bzw. außerhalb des Plangebietes des Landschaftsplans befinden. Dazu zählen u.a.:
– Maßnahme zur Herstellung und Optimierung von Lebensräumen des Ziegenmelkers als CEF-
Maßnahme im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Bauabschnitte 2.1 und 2.2
(Südbereich I und II) des Windparks Klettwitz/Kostebrau (GICON, 2015)
– Habitatverbund für Amphibien an der Straße Kostebrau – Klettwitz
– Streuobstwiese Schwarzheide
– Entsiegelung und Neuaufforstung südlich Kostebrau
– Entsiegelung und Neuaufforstung einer Wegefläche bei Meuro
– Wildunterführung an der L 60 bei Hörlitz
– Ökologische Aufwertung Laubfroschweiher Lug
– Ersatzmaßnahme Landschaftsbild in Reuden.
In der Tabelle 14 werden Maßnahmen innerhalb des Plangebietes vorgeschlagen, die zur Kompensa-
tion der Eingriffe in Natur und Landschaft durch die Windenergieplanungen dienen. Diese berücksich-
tigen das landschaftsplanerische Entwicklungskonzept sowie den für die im Teil-FNP dargestellten
Windkonzentrationsflächen abgeleiteten qualitativen Kompensationsbedarf. Maßnahmen, die einer
konkreten Fläche zugeordnet werden konnten, sind im Plan 7: Entwicklungskonzept lagegenau dar-
gestellt.
An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, dass die Ableitung eines überschlägigen Kompensations-
bedarfs im Rahmen des vorliegenden Landschaftsplanes nicht erfolgen kann, da die Abgrenzung der
Windkonzentrationsflächen keine Aussagen zu Lage und Anzahl von WEA zulässt, die Beeinträchti-
gungen von faunistischen Lebensräumen nicht quantifizierbar sind sowie die Eingriffe in das Land-
schaftsbild aufgrund der Dimension der WEA nicht ausgleichbar sind.
Teillandschaftsplan Schipkau
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Dennoch zeigt eine Gegenüberstellung der Eingriffsprognose und der vorgeschlagenen Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft auf verbal-argumentativer
Ebene, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen in Tabelle 14 nicht ausreichen, um die Eingriffe aus-
gewogen innerhalb des Plangebietes zu kompensieren.
Neben den konkret vorgeschlagenen Maßnahmen empfiehlt der Landschaftsplan im land-
schaftsplanerischen Entwicklungskonzept im Kapitel 3.2 weitere Maßnahmen, die als Kompensati-
onsmaßnahmen geeignet sind und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung aufgegriffen werden
können.
Die konkrete Bemessung und Zuordnung von Kompensationsflächen zu den einzelnen Windenergie-
vorhaben und die Klärung der Eigentumsverhältnisse ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung
vorzunehmen.
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Tabelle 14: Vorgeschlagene Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft durch die
Windenergieplanung
Kurzbeschreibung Lage / aktuelle Nutzung Entwicklungsziel
Anlage von Gras- und Staudenfluren
Windkonzentrationsflächen
während der gesamten Be-triebszeit weitestgehend ge-hölzfrei zu haltende Rüstbereiche innerhalb der Forstflächen
Anlage von Gras- und Staudenfluren, Entwicklung von Waldlichtungen mit positiven Effekten für die Artenvielfalt, Ausgleich von Biotopverlusten
Berücksichtigung folgender Erhaltungs- und Entwicklungs-ziele (vgl. Kapitel 3.2):
Entwicklung einer abwechslungsreichen Wald- und Agrarlandschaft
Erhalt von trockenwarmen, unbewaldeten Sandstand-orte sowie wertvollen Gras- und Staudenfluren auf Kippenböden als Lebensraum für Tier-und Pflanzenar-ten offener, trockener Lebensräume
Wiederaufforstung Windkonzentrationsflächen
temporär beanspruchte Bau-flächen innerhalb der Forstflä-chen
Wiederaufforstung mit Laubgehölzen, Erhöhung der Struk-tur- und Artenvielfalt durch die laubholzreichen Gehölzin-seln innerhalb der Nadelholzforsten, Ausgleich von Biotopverlusten
Berücksichtigung folgender Erhaltungs- und Entwicklungs-ziele (vgl. Kapitel 3.2):
Entwicklung einer abwechslungsreichen Wald- und Agrarlandschaft
Ökologischer Waldumbau der naturfernen Kiefernmo-nokulturen in naturnahe, laubholzreiche Mischbestän-de mit struktur- und artenreichen Waldaußen- und -innenrändern unter Sicherung der trockenen Säume und Freiflächen
Aufbau gestufter Waldränder
Hochkippe Klettwitz
Gras-und Staudensäume entlang von Wegen sowie Kiefernmonokulturen (Alters-klassenwald)
Aufbau gestufter Waldränder, Erhöhung der Artenvielfalt im Übergang zwischen Acker- und Forstflächen, Förde-rung der Entwicklung eines nachhaltig stabilen Waldöko-systems, Ausgleich der Eingriffe in die Schutzgüter Boden, Landschaftsbild sowie Arten und Lebensgemeinschaften
Berücksichtigung folgender Erhaltungs- und Entwicklungs-ziele (vgl. Kapitel 3.2):
Entwicklung einer abwechslungsreichen Wald- und Agrarlandschaft
Ökologischer Waldumbau der naturfernen Kiefernmo-nokulturen in naturnahe, laubholzreiche Mischbestän-de mit struktur- und artenreichen Waldaußen- und -innenrändern unter Sicherung der trockenen Säume und Freiflächen
Entsiegelung und Gebäudeabriss
Gutspark Klettwitz
Reste früherer Nutzung (Frei-lichtbühne, Kiosk und befes-tigte Flächen
Rückbau funktionsloser Gebäude und Flächenversiege-lungen, Wiederherstellung der Bodenfunktion, Einleitung einer natürlichen Bodenentwicklung
Berücksichtigung folgender Erhaltungs- und Entwicklungs-ziele (vgl. Kapitel 3.2):
Minimierung von Bodenneuversieglung, Rücknahme von ungenutzten Flächenbefestigungen und Versiege-lungen
Teillandschaftsplan Schipkau
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Kurzbeschreibung Lage / aktuelle Nutzung Entwicklungsziel
Entsiegelung
Rosa-Luxemburg-Straße Schipkau
nach Rückbau von Platten-bauten verbliebene Wege- und Parkplatzflächen
Rückbau funktionsloser Flächenversiegelungen in der Rosa-Luxemburg-Straße Schipkau, Wiederherstellung der Bodenfunktion, Einleitung einer natürlichen Bodenentwick-lung
Berücksichtigung folgender Erhaltungs- und Entwicklungs-ziele (vgl. Kapitel 3.2):
Minimierung von Bodenneuversieglung, Rücknahme von ungenutzten Flächenbefestigungen und Versiege-lungen
Abriss und Entsie-gelung
Feuerwachturm Klettwitz Rückbau des Feuerwachturms, Wiederherstellung der Bodenfunktion, Verbesserung der Landschaftsbildqualität durch Beseitigung vertikaler technischer Strukturen
Berücksichtigung folgender Erhaltungs- und Entwicklungs-ziele (vgl. Kapitel 3.2):
Minimierung von Bodenneuversieglung, Rücknahme von ungenutzten Flächenbefestigungen und Versiege-lungen
Anlage von Klein-gewässern
Hochkippe Klettwitz
strukturarme Kiefernmonokul-turen
Anlage von Kleingewässern innerhalb der Forstflächen auf der Hochkippe Klettwitz, Erhöhung der Strukturvielfalt in den Kiefernforsten, Schaffung von Gewässerbiotopen und Lebensräumen aquatischer Lebewesen, insbesondere Amphibien
Berücksichtigung folgender Erhaltungs- und Entwicklungs-ziele (vgl. Kapitel 3.2):
Entwicklung einer abwechslungsreichen Wald- und Agrarlandschaft, angereichert mit einzelnen Wasser-flächen (entsprechend der vorbergbaulichen Situation)
Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 113
5 Literatur- und Quellenverzeichnis
5.1 Gesetzliche Vorschriften
BBergG Bundesberggesetz vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Arti-kel 303 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist
BbgNatSchAG: Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Branden-burgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13, [Nr.03], S.350)
BBodSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG). vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 30 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist"
BiotopSchV Verordnung zu den gesetzlich geschützten Biotopen (Biotopschutzverordnung) vom 7. August 2006
BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege) Arti-kel 1 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), in Kraft getreten am 01.03.2010, zuletzt geändert durch Artikel 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)
BauGB Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist
BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigun-gen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S.1274), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (BGBl. I S. 1943) geändert worden ist.
39. BImSchV Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen vom 2. Au-
gust 2010 (BGBl. Nr. 40 vom 05.08.2010 S. 1065) Gl.-Nr.: 2129-8-39.
EU- WRRL Richtlinie 2000/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Okto-
ber 2000 (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1) zur Schaffung eines Ordnungsrah-
mens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik. Zuletzt
geändert durch Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Ra-
tes vom 23. April 2009 (ABl. L 140 vom 05.06.2009, S. 114).
TA Luft Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft -) vom 24.07.2002
WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG). vom
31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 9 des Gesetzes
vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist.
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achtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsge-
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Teillandschaftsplan Schipkau
Seite 114
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