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Garantiert sicher – wir helfen Ihnen Die Bankgarantie

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Garantiert sicher – wir helfen Ihnen

Die Bankgarantie

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Die Bankgarantie

Ausgabe 7, 2013

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Inhalt

Einführung 7

Definition 7

DieverschiedenenGarantieformen 9 Die abstrakte Garantie 9 Die Bürgschaft 9 Die Anweisung 11 Stand-by Letter of Credit 12 Internationale Handelskammer 12

WannempfiehltsicheineBankgarantie? 13

BürgschaftoderabstrakteGarantie 14 Die abstrakte Garantie 14 Die Bürgschaftsverpflichtung 15 Der Garantietext, nicht der Titel, ist entscheidend 16 Wir beraten Sie gern! 17

Die Garantietexte und die indirekte Garantie 18 Der Aufbau einer abstrakten Garantie 18 Evergreen Clause 20 Der Bürgschaftstext 20 Bürgschaftsähnliche Garantietexte 20 Direkte oder indirekte Garantie? 21

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Die Bankgarantie nach Anwendungsbereichen 23 Offert-/Bietungsgarantie 24 An-/Vorauszahlungsgarantie 24 Zahlungsgarantie 24 Erfüllungsgarantie 24 Kreditsicherungsgarantie 26 Konnossementsgarantie 26 Rückgarantie 26 Zahlungsversprechen 26 Bauhandwerkerbürgschaft 28 Gerichtsgarantie 28 Mietkaution 28 Solidarbürgschaften zugunsten öffentlicher

Körperschaften und anderer Institutionen 28

IhrGarantieauftrag–unserAbwicklungsservice 42 Ihr Auftrag an die Bank 42 Checkliste für den Garantieauftrag 47 Wir führen Ihren Auftrag aus 49 Ihre Haftung uns gegenüber 49 Kommissionen und Gebühren 49

AbänderungenvonGarantienwährendihrerGültigkeit 50 Gründe für Abänderung 50 Voraussetzungen für eine Abänderung 50 Verlängerung der Gültigkeit, Erhöhung des Betrages 50 Reduktion der Gültigkeit und des Betrages 51 Textänderungen 51

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Checkliste

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InanspruchnahmeeinerGarantieoderBürgschaft 52 Abstrakte, auf erste Anforderung zahlbare Garantie 52 Bürgschaft 53 «extend or pay» 53

Verfall,Ausbuchung,Entlastung:wann? 54 Befristete Garantien 54 Unbefristete Garantien 54 Gründe, die automatisch zum Erlöschen der Garantie

und zur Ausbuchung führen 55

Stichwortverzeichnis 56

Vokabular 61

Literaturverzeichnis 63

IhrKontakt 64

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Einführung

Der Begriff Bankgarantie wird in der Praxis nicht einheitlich verwendet. Er dient häufig als Ober- bzw. Sammel-begriff für Garantie, Bürgschaft, An - weisung und Stand-by L/C. Alle diese Sicherungsinstrumente werden im weiteren Sinne auch als Kaution be-zeichnet.

DefinitionDie Bankgarantie ist ein Instrument der Leis tungs- und Zahlungs sicherung. Die Bank als Ga ran tie stellerin ver pflich-tet sich im Auf trage ihres Kun den, dem Garantiebegüns tigten einen bestimm-ten Be trag zu zah len für den Fall der Nicht erfüllung einer ver ein barten Leis - tung durch den Auftraggeber oder einen Dritten (Vertrags erfüllung, Kre dit-rück zahlung etc.). Abge sehen von der rechtlichen Form unter scheidet sich die Bank ga rantie vom Doku men tar- Ak-kre ditiv haupt sächlich dadurch, dass sie eine Zahlung bei Nichterbringung einer Leis tung auslöst, das Akkreditiv hingegen die Bezahlung der schon er-brachten Leistung ver spricht.

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Zur Präzisierung dient folgendes Schema:

Welche dieser rechtlichen Formen je-weils vorliegt, hängt nicht von der Bezeichnung, sondern vom Wortlaut der Verpfl ichtung ab.

Soweit eine klare Unterscheidung zwischen den verschiedenen Siche-rungsinstrumenten nicht erforderlich

Bankgarantiebzw.Kaution als Ober-

oder Sammelbegriff

abstrakte Garantie

Bürgschaft(akzessorisch)

AnweisungStand-by L/C(abstrakt)

einfache Bürgschaft

Solidar-bürgschaft

ist, verwenden wir in diesem Hand-buch die Begriffe Bankgarantie und Garantie als gleichwertige Sammel-begriffe. Dort, wo eine Unterscheidung notwendig ist, benutzen wir die ge -nauen Namen gemäss obigem Schema.

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Die verschiedenen Garantieformen

Die abstrakte GarantieDurch die Abgabe einer Garantie ver- pflichtet sich die Bank unwiderruflich, als Garantin für die Leistungen eines Dritten einzustehen, und zwar unab - hängig davon, ob diese Leistung geschuldet wird und erzwingbar ist (OR 111). Die Bank hat folglich unge - achtet des Beste hens und der Rechts-wirkungen des Schuldverhältnisses Zahlung zu leisten, wenn sie unter der Garantie in Anspruch genommen wird, sofern die im Garantietext ent - haltenen Abrufbedingungen erfüllt sind. Es stehen ihr keine Einwendungen und Einreden aus einem allfälligen Schuld verhältnis zu. Garantien beste - hen unabhängig von einem Schuld - ver hältnis, d.h., es besteht keine Akzes- sorität.

Garantien können Zahlungen «auf erste Anforderung» ohne weitere Zahlungsbedingungen vorsehen oder die Zahlung davon abhängig machen, dass der Begünstigte Erklärungen abgibt oder bestimmte Dokumente vorlegt.

Der Begünstigte aus der Garantie ge - niesst damit eine sehr starke Stellung, die auch missbraucht werden könnte. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass miss- bräuchliche Garantieabrufe äusserst selten sind.

Die BürgschaftDurch die Abgabe einer Bürgschaft verpflichtet sich die Bank, als Bürgin ge- genüber dem Gläubiger des Schuldners für die Erfüllung der Schuld einzuste-hen (OR 492, Abs.1). Eine Bürgschaft setzt folglich eine Schuld voraus, wobei es sich um eine be stehende, eine zu- künftige oder eine bedingte Schuld handeln kann (OR 492, Abs. 2). Bei der Bürgschaft handelt es sich somit um eine akzessorische Ver pflichtung, die das Schicksal der Schuld teilt. Die akzessorisch haf ten de Bank hat nur zu leisten, falls der Schuldner seinerseits zur Leistung verpflichtet ist. Dem Schuldner stehen somit nicht nur alle Einwendun gen und Ein reden aus dem Schuldverhältnis zu, sondern die Bank als Bürgin ist gemäss OR auch ver- pflichtet, diese dem Be günstigten ge-

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genüber geltend zu machen. Als akzessorisches Recht geht die Bürg - schaft unter, wenn die Schuld erlischt (OR 509, Abs.1), sei es durch Zahlung, Erlass, Verjährung, Verrechnung oder andere Unter gangs gründe.

Von den verschiedenen von Banken abzugebenden Bürgschaften sind ins- besondere die Solidarbürgschaft (OR 496) und im Vergleich dazu die selten angewendete einfache Bürgschaft (OR 495, Abs.1 und 2) von Interesse, die sich vor allem durch die Belang - bar keits voraus setzung unterscheiden:

Einfache Bürgschaft Bei der einfachen Bürgschaft kann der Bürge erst dann belangt werden, wenn

– der Schuldner vom Gläubiger bis zur Ausstellung eines defi ni tiven Verlustscheines betrieben worden ist, in Konkurs geraten ist oder die Nachlassstundung erhalten hat;

– der Schuldner seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat und in der Schweiz nicht mehr belangt werden kann;

– allfällige zur Sicherstellung der ver-bürgten Schuld bestellte Pfänder verwertet sind.

Solidarbürgschaft Bei der Solidarbürgschaft, bei der sich der Bürge solidarisch mit dem Schuldner oder mit andern gleich bedeutenden Aus drücken verpflich-tet, kann der Gläubiger (Be gün sti g te) den Bürgen bereits vor dem Schuld-ner belangen, wenn der Letztere mit seiner Leistung im Rückstand ist und erfolglos gemahnt worden ist oder seine Zahlungs un fä hig keit offenkun-dig ist.

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Die AnweisungDas Zahlungsversprechen ist die klas-sische Form der Anweisung. Bei der Anweisung (OR 466–471) ermächtigt der auftraggebende Kunde die Bank, einen bestimmten Betrag auf seine Rechnung an einen Dritten, den Be-günstigten, zu zahlen. Eine Anweisung kann anstelle eines Geldbetrages auch über Wertpapiere oder andere vertret-bare Sachen wie Edelmetalle etc. lau-ten. Die von der Bank zu erbringende Leistung kann an verschiedenste Be-dingungen geknüpft sein. Der Begüns-tigte kann von der Bank die Leistung in seinem Namen verlangen. Übrigens lauten die beteiligten Parteien in der Rechtssprache etwas schwerfällig der Anweisende (auftraggebender Kunde), die Angewiesene (die Bank) und der Anweisungs empfänger (der Begüns-tigte).

Der Auftraggeber kann die Anweisung gegenüber der Bank nur widerrufen, solange die Bank dem Begünstigten die Annahme der Anweisung nicht be- stätigt hat. Beauftragt der Kunde die Bank, einem Dritten gegenüber ein Zah- lungsversprechen abzugeben (Anwei-sung), und bestätigt die Bank gegen-über diesem Dritten, dem Begünstig ten, das Zahlungsversprechen (Bestätigung der Annahme der Anweisung gegen-über dem Begünstigten), so kann das Zahlungsversprechen nicht mehr wider-rufen werden.

Im Unterschied zur Bürgschaft und zur abstrakten Garantie stellt die aufgrund der Anweisung zu erbringende Leis-tung keine Ersatz leistung für die nicht erbrachte Leistung eines Dritten dar.

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Stand-byLetterofCreditDie Gesetzgebung der Vereinigten Staaten erlaubt es den amerikani-schen Bankinstituten nicht, gegenüber Dritten Garantieverpflichtungen für ihre Kunden einzugehen. Den gleichen Zweck erreichen sie aber durch die Verwendung des Akkreditivs in der Form des Stand-by Letter of Credit, welches den «Einheitlichen Richt linien und Gebräuchen für Dokumenten-Akkreditive» (ERA) der IHK, Paris, oder den International Standby Practices (ISP 98) der IHK unterliegt. Der Stand-by Letter of Credit verfällt unbenutzt, wenn die darin umschriebene Leistung vertragsmässig erbracht worden ist.

InternationaleHandelskammer(ICC)Wie bei den Akkreditiven hat die In- ternationale Handelskammer (Interna-tional Chamber of Commerce – ICC) in Paris auch für Garan tien Regeln pub-liziert, die international eine einheit-liche Hand habung dieser Instrumente sicherstellen sollen. Nachdem die frühere Version kaum Beachtung fand,

setzten sich die 1992 publi zierten Uniform Rules for Demand Guarantees (URDG), ICC Publikation 458, mehr und mehr durch. Die neuste Version, die URDG 758, traten am 1. Juli 2010 in Kraft. Unter anderem besteht heute auch die Weltbank für die von ihr fi-nanzierten Projekte auf Bankgarantien, die diesen Regeln unterstellt sind.

Auch für Standby-Akkreditive wurden spezielle Regeln publiziert, die Interna-tional Standby Practices (ISP), die am 1. Januar 1999 unter der Publikations-nummer 590 in Kraft traten. In den meisten Fällen ist es aber problemlos möglich, Standby Akkreditive den UCP 600 zu unterstellen, auch wenn gewisse Artikel nicht spezifisch auf diese Art von Akkreditiven zugeschnit-ten sind.

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Was tun, falls der Vertragspartner die vereinbarte Leistung nicht erbringt? Vorbeugen! Bietet Ihnen der Vertrags-partner nicht ge nügend Gewähr für eine allfällige Schadensbehebung, be- stehen Sie bei Vertragsabschluss auf die Stellung einer Bankgarantie in der Form einer abstrakten Garantie oder einer Solidarbürgschaft. Die Bank, als neutrale Dritte, verpflichtet sich zumin-dest zu einer im Voraus bestimmten Form der Ersatzleistung bei Nichterfül-lung.

So vielseitig die verschiedenen Ver-tragsverhältnisse sein mögen, so viel - seitig ist auch der Einsatz der Garantie als Sicherungs instrument und so viel-seitig sind auch die Gründe für deren Einsatz. Zwei Beispiele:

Wann empfiehlt sicheine Bankgarantie?

Die Vertragspartner kennen sich zu wenig, um ihre finanziellen Verhält-nisse beurteilen zu können. Eine Bank stellt andererseits nur Garan-tien oder Bürgschaften aus, nach-dem sie die Bonität des Auftragge-bers hinreichend geprüft hat. Schon die Tatsache, dass eine Bankgarantie gestellt wird, ist vertrauensfördernd und gibt dem anderen Vertragspart-ner die für die Abwicklung des Geschäftes erforderliche Sicherheit.

Durch die Abgabe einer Bankgaran-tie setzt sich der Garantie auftrag-geber selber unter Druck, seine ver - traglichen Ver pflichtun gen zu er-füllen, ansonsten er mit dem Verlust der garantierten Summe rechnen muss. Dies wiederum gibt dem Be-günstigten die Gewiss heit, dass er sich bei Nichterfüllung des Vertrages seitens des Vertragspartners gegen finanzielle Verluste schadlos halten kann.

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TypischeEinsatzgebiete

Die abstrakte GarantieTypische abstrakte Garantien im Ex-portgeschäft sind für den Ex porteur als Auftraggeber der Bank die Bietungs-, die Anzahlungs- und die Erfüllungs-garantie. Abstrakte Garantien werden vom Verkäufer oder Exporteur einer Ware oft auch anstelle von Akkreditiven als Zahlungs sicherung akzeptiert und z.B. auch dort eingesetzt, wo mit dem gleichen Geschäftspartner über eine bestimmte Zeitperiode laufend Ge-schäfte abgewickelt werden, deren Höhe (der Teilsendungen) innerhalb einer vereinbarten Summe liegt. Die Kreditsicherung ist ein weiteres wich - tiges Einsatzgebiet für abstrakte Ga- rantien. Eine Tochter gesellschaft im In- oder Ausland beantragt einen Kre- dit bei einer Drittbank. Diese Bank verlangt zur Sicherstellung des Kredits oft eine abstrakte Bankgarantie, aus - gestellt durch die Hausbank der Mutter - gesellschaft.

Bürgschaft oder abstrakte Garantie?

Die abstrakte Garantie ermöglicht einen raschen Abruf des Garantie betrages. Da die Garantie abstrakt, also unab-hängig von der Grund forderung ist, muss die garantiestellende Bank sofort zahlen, wenn die in der Garantie er-wähnten Bedingungen erfüllt sind, auch wenn ihr Auftraggeber mit dem Abruf nicht einverstanden ist. Streitig-keiten haben also keinen Einfluss auf eine Auszahlung der Garantie. Gerade deshalb bilden die abstrakten, auf erste Anforderung hin zahlbaren Bank- garantien im internationalen Geschäft die Regel. Bei Strei tig keiten muss nicht zuerst der Weg zum Richter beschrit-ten werden; die mögliche Rechtsun-sicherheit im Ausland wird für den Be- günstigten entschärft. Der Begünstigte hat dadurch eine stärkere Stellung als der Garantieauftraggeber. Die Erfah-rung zeigt aber, dass missbräuchliche Garantiebeanspruchungen selten sind. Trotzdem gilt auch hier: Je besser Sie Ihren Geschäftspartner kennen, desto

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sicherer sind Sie vor unlieb samen Über- raschungen. Da der ausländische Be- günstigte das schweizerische Bürg-schaftsrecht in der Regel nicht im Detail kennt, wird er jedoch in den wenigs-ten Fällen bereit sein, eine Bürgschaft anstelle einer abstrakten Garantie zu akzeptieren.

DieBürgschaftsverpflichtungDie Bürgschaftsverpflichtung steht im Inland als Sicherungsinstru ment im Vordergrund, sei es zur Auslotung der Bonität eines Geschäfts part ners, als Erfüllungsgarantie im Baugewerbe oder für andere Zwecke. Eine Bank-garantie in Bürgschaftsform, insbeson-dere als Solidarbürg schaft, schafft für

Garantieauftraggeber und Garantiebe-günstigten gleich lange Spiesse. Falls die beiden Parteien uneins sind, ob die Garantieleistung zu erbringen ist, ent-scheidet der Richter auf der Basis des Grundgeschäftes. Ein missbräuchlicher Abruf ist deshalb – im Gegensatz zur abstrakten Garantie – nicht möglich.

Letztlich entscheidet vielfach die Markt-/Konkurrenzsituation über die Art des Sicherungsinstrumentes.

Sicherungsinstrumente und ihre Einsatz­

möglich keiten sind auf Seite 23 ff. noch

näher beschrieben und durch Mus ter

ergänzt.

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DerGarantietext,nichtderTitel,ist entscheidendLassen Sie sich nicht durch den Titel eines Garantietextes über den Charak-ter der Garantie täuschen. Eine in der Schweiz ausgestellte Bürgschaft muss ganz bestimmte Formerfordernisse des Obliga tio nen rechtes (OR) erfüllen, um überhaupt gültig zu sein. Fehlen bei einer Garantie bestimmte Elemente, mag sie trotz eines Titels wie z.B. «Ab-strakte Bankgarantie» bürgschaftsähn-lichen Charakter haben.

Klare und eindeutige Garantietexte sind ganz besonders im internationa-len Geschäft wichtig, umso mehr als die Uniform Rules for Demand Gua-rantees der Internationalen Handels-kammer (IHK), Paris, im Gegensatz zu den weltweit angewandten «Einheit-lichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokument-Akkreditive (ERA)» der IHK, Paris, noch nicht überall Anwendung finden.

IHK­Publikation Nr. 758 (URDG)

Aufgrund der gegensätzlichen Inte-ressenlage ist es oft schwierig, die Vorstellungen und Erwartungen von Garantieschuldner und Garan tie - begünstigten in Bezug auf den Garan- tieinhalt und den Garantie text auf einen gemeinsamen Nenner zu brin- gen. Bei Garantien ge gen über dem Ausland wird die Gestaltung der Ga- rantie texte oft eingeschränkt; Staats-handelsfirmen schreiben Garantie-texte teilwei se unabänderlich vor. In verschiedenen Ländern bestehen auch gesetzliche Vorschriften zum Nach-teil der Garantieauftraggeber in der Schweiz.

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Wir beraten Sie gern!Eine nicht ganz einfache Materie, die Bankgarantien. Im nächs ten Kapitel zeigen wir Ihnen den Aufbau einer ab-strakten Garantie und vermitteln Ihnen unseren Bürgschaftstext. Wir geben Ihnen anschliessend auch einen Über-blick über die verschiedenen Garantie-arten nach Anwendungsbereichen.

Dieses Handbuch soll Ihnen einen Über- blick geben, ohne Sie zum Spezialisten machen zu wollen. Zögern Sie deshalb nicht, unsere Beratung in Anspruch zu nehmen. Wir werden Ihnen die für Sie am besten geeignete Lösung vorschla-gen.

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Die Garantietexte und die indirekte Garantie

Der Aufbau einer abstrakten GarantieFolgende Elemente sind, mit praktisch gleichem Wortlaut und meistens in der nachstehenden Reihenfolge, fast in je-der abstrakten Bankgaran tie enthalten:

Siehe Beispiel «Erfüllungs garantie»

1 Der Ingress (die Einleitung) nimmt Bezug auf die vertraglichen Verein-barungen usw. und soll über den Sicherungszweck der Garantie Aus- kunft geben.

2 Der Verpflichtungsteil gibt Auf-schluss, wozu wir uns in Ihrem Auftrag verpflichten.

3 Der Betrag für den wir maximal garantieren.

4 Die Voraussetzungen unter welchen wir dem Begünstigten den gefor-derten Betrag bezahlen.

5 Die Identifikation des Begünstigten im Falle einer Inanspruchnahme.

6 Die Inanspruchnahme mit gesch-lüsseltem Swift einer erstklassigen Bank, falls der Abruf nicht in schriftlicher Form erfolgt.

7 Die Befristung innert welcher die Inanspruchnahme der Garantie möglich ist.

8 Das anwendbare Recht und der Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten.

Weitere,gebräuchlicheKlauseln:

Anzahlungsgarantien «Die Garantie tritt in Kraft nach Eingang des Betra-ges von CHF … auf dem Konto von … (Garantieauftraggeber).» Reduktionsklausel «Jede unter dieser

Garantie geleistete Zahlung erfolgt in Reduktion unserer Verpflichtung.»

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Erfüllungsgarantie

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Financial Institutions & Multinationals

Adresse Prime Tower Hardstrasse 201 8005 Zürich Briefadresse: Postfach, 8010 Zürich SWIFT ZKBKCHZZ80A

Per Kurier A. Huber GmbH Werkzeugmaschinen DE-73000 Esslingen

Zürich, 16. Januar 20xx Erfüllungsgarantie Kaution DOK-240005 F Sehr geehrte Damen und Herren Sie haben am 16. Mai 20xx mit der Firma Muster AG, Musterstrasse 11, CH 8038 Zürich, einen Vertrag Nr. 34512 für die Lieferung von Werkzeugmaschinen zum Preise von total CHF 1‘500‘000.– abgeschlossen. Diese Lieferung soll durch eine Bankgarantie sichergestellt werden. Im Auftrage der Firma Muster AG, CH-8038 Zürich, verpflichten wir uns hiermit unwiderruflich, Ihnen auf Ihre erste Anforderung hin, ungeachtet der Gültigkeit und der Rechtswirkung des eingangs erwähnten Vertrages und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus derselben jeden Betrag bis maximal CHF 150‘000.– (einhundertfünfzigtausend Schweizer Franken) zu zahlen, gegen Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung und Ihre schriftliche Bestätigung, wonach die Firma Muster AG, CH-8038 Zürich, die bestellte Ware nicht, oder nicht wie im eingangs erwähnten Vertrag umschrieben, geliefert hat und dass Ihnen demzufolge ein Ausfall in anbegehrtem Betrag erwachsen ist. Jede unter dieser Garantie geleistete Zahlung erfolgt in Reduktion unserer Verpflichtung. Aus Identifikationsgründen ist uns Ihre Zahlungsaufforderung unter dieser Verpflichtung durch eine erstklassige Bank zuzuleiten, mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig unterzeichnet ist. Ein Inanspruchnahme kann auch mit ordnungsgemäss authentisiertem SWIFT einer erstklassigen Bank erfolgen, unter Wiedergabe des vollen Wortlautes Ihrer Zahlungsaufforderung sowie mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig unterzeichnet ist und dass sie das Original Ihrer Inanspruchnahme per internationalem Kurier an uns weitergeleitet hat. Die Inanspruchnahme gilt als erfolgt, wenn entweder die schriftliche oder authentisierte SWIFT Zahlungsaufforderung in unserem Besitze sind. Unsere Garantie ist gültig bis 15. September 20xx (zweitausendxx) und erlischt automatisch und vollumfänglich, sofern die Inanspruchnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist. Für diese Garantie gilt schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Zürich 1. Freundliche Grüsse Zürcher Kantonalbank

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EvergreenClauseVor allem bei Stand-by L/Cs, die län-gerfristige Grundgeschäfte abdecken, kommt es häufig vor, dass das Stand-by L/C nur für ein Jahr gültig ist. Es enthält aber eine Klausel, die besagt, dass das Stand-by L/C automatisch für ein weiteres Jahr verlängert wird, falls die eröffnende Bank nicht innerhalb einer definierten Frist vor dem ersten Verfalldatum (normalerweise 2–3 Mo- nate) erklärt, dass sie ihr Engagement nicht verlängert. Wenn die Bank nicht verlängert, hat der Auftraggeber Zeit, eine neue Bank zu suchen, die die Ver -pflichtung übernimmt. Gelingt ihm dies nicht, wird das Stand-by L/C gezo- gen. Durch die Möglich keit der mehr-maligen automatischen Verlängerung kann das einjährige Stand-by L/C eine langfristige Grundtransaktion absi-chern.

Der BürgschaftstextDer Text unserer Bürgschaftsverpflich-tungen ist standardisiert und auf das OR abgestimmt. Dies gilt vor allem für die Abrufbe dingungen (OR Art. 510, Abs. 3), die klar definiert sind. In Be-zug auf den Ver pflichtungsgrund kann der Text flexibel gestaltet werden.

Text zu Bürgschaftsverpflichtungen siehe

Mus ter sammlung, Nr. 6

BürgschaftsähnlicheGarantietexteTrotz unserem Bestreben, die Texte unserer Garantien so klar und unmiss-verständlich wie möglich zu formulie-ren, sind «Mischformen» nicht immer vermeidbar. Ein Beispiel: Um zum Ver- trags abschluss zu kommen, stimmen Sie Garantietextvorlagen zu, die nach-träglich nicht mehr verändert werden können, da sie einen integrierten Be- standteil des Vertrages bilden oder im Akkreditiv wörtlich vorgeschrieben sind. Ein zweites Beispiel:

Abstrakte Garantietexte werden durch zusätzliche «Klauseln» oder Bedingun-gen (die richtigerweise in den Vertrag und nicht in die Garantie gehören wür- den) «verwässert» und bekommen bürgschaftsähnlichen Charakter. Wie auf Seite 13 erwähnt, ist nicht die Be-zeichnung, sondern der Wortlaut der Verpflichtung für deren Beurteilung massgebend.

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DirekteoderindirekteGarantien?Garantien können grundsätzlich direkt an den Begünstigten oder indirekt über eine zweite Bank zugunsten des Begünstigten ausgestellt werden. Im

letzteren Fall garantieren wir mittels Rückgarantie (Counter-Guarantee) gegenüber der ausländischen Bank für deren Verpflich tungen aus der Garantie.

Direkte GarantieAbstrakte Garantie oder Bürgschaft

Indirekte GarantieIm Verhältnis Auftraggeber/Bank des Auftrag-gebers, Charakter der abstrakten Garantie

Ob eine Garantie direkt oder indirekt abgegeben werden kann, entscheidet sich vor allem durch die gesetzlichen Vorschriften im Lande des Begünstigten. Staatsbetriebe, zum Beispiel, verlangen in gewissen Ländern des Mittleren Ostens oder Osteuropas immer die Garantie einer lokalen Bank.

Auftraggeber(Garantieschuldner)

Auftraggeber(Garantieschuldner)

Bank des Auftraggebers

Bank des Auftraggebers

Begünstigter Begünstigter

Zweite Bank

= Ausstellerin der Garantie

= Ausstellerin der Garantie

erteilt im Auftrag des Kunden unter der Rückhaf-tung der Bank einer zweiten Bank meist im Aus-land den Auftrag zur Aus stellung der Garantie

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Oft wird auch eine ausländische Bank beauftragt, eine direkt an den Begüns-tigten adressierte Garantie weiterzu-leiten. Das Einschalten einer Bank im Lande des Begünstigten ermöglicht die Kommunikation per SWIFT und spart somit Zeit. Gleichzeitig ist die Meldung authentiziert; der Begünstigte muss nicht noch abklären, ob die Garantie aus dem Ausland wirklich ordnungs-gemäss unterschrieben ist. Obwohl eine zweite Bank eingeschaltet wird, handelt es sich nach wie vor um eine direkte Garantie. Gegenüber dem Be günstigten ist einzig die Bank des Auftraggebers verpflichtet.

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Die Bankgarantie nach Anwendungsbereichen

Wir verschaffen Ihnen anschlies send einen Über-blick über die verschiedenen Ga ran tietypen nach Anwendungsbereich, Zweck und Besonderheiten.

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Art,Bezeichnung Anwendungsbereich Zweck Besonderheiten

Offert-/Bietungs garantie

Bid Bond

Garantie de soumission

Muster Nr. 1

vor allem im Export, bei Ausschreibungen («Tender» von Projekten

gibt dem Käufer die Sicher-heit, dass der Anbieter bei Zuschlag des Auftrages diesen auch annimmt resp. ausführt

Betrag zwischen 1 und 10% des Offertwertes

Offert-/Bietungsgarantien ziehen oft weitere Verpflichtun-gen nach sich, wie Anzahlungs- und Erfüllungs garantien

in der Regel abstrakte, vielfach indirekte Garantien mit Laufzeit von 3 bis 6 Monaten

An-/Vorauszahlungsgarantie

Advance Payment Guarantee

Garantie de restitution d’acompte

Muster Nr. 2

sowohl im Export-Import-Geschäft als auch im Inland in Industrie, Handel und Gewerbe

Schutz gegen den Verlust der geleisteten An-/Voraus-zahlung bei Nicht- oder nicht vertragsgemässer Lieferung

Höhe der Garantie ent spre-chend dem Anzahlungsbe-trag, mit Möglichkeit von Reduktion gegen Nachweis von erfolgter Teillieferung oder Arbeitsfortschritt

im Export-Import-Geschäft meistens abstrakte Garantien, im Inland vielfach Solidarbürgschaften

Laufzeit richtet sich nach der Liefer-/Produktionszeit der Ware

tritt erst in Kraft nach Eingang der Anzahlung beim Garantieauftraggeber

Zahlungsgarantie

Payment Guarantee

Garantie de paiement

Muster Nr. 3

tritt im Export-Import-Geschäft öfters an die Stelle eines Akkreditivs

bei Lieferung gegen «offene Rechnung»

gibt dem Verkäufer die Sicherheit für die Bezahlung von bestehenden und ent-stehenden Forderungen aus Warenlieferungen und/oder Leis tungen

Höhe richtet sich nach Um-fang und Preis

im Export-/Importbereich vor allem abstrakte, auf erste Anforderung zahlbare Garantien, im Inland vielfach Soli-darbürgschaften

Garantiefrist nicht zu knapp ansetzen, damit Zahlungsfrist voll ausgenützt werden kann (ansonsten prophylaktische Inanspruchnahme der Garantie!)

Erfüllungsgarantie

Performance Bond

Garantie de bonne execution

Muster Nr. 4

sehr verbreitet im Export-Import-Geschäft

im Inland in Industrie, Handel und Gewerbe

Sicherheit für den Fall, dass der Anbieter nicht in der Lage oder nicht gewillt sein sollte, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukom-men

Betrag je nach Produkte-gattung 5 bis 20% des Vertrags wertes

im Exportgeschäft praktisch immer abstrakte Garantien, die verhältnismässig oft in Anspruch genommen werden mit dem Ziel, eine Verlängerung der Gültigkeit zu erwirken

im Inland vor allem Bürgschaften oder bürgschafts ähn-liche «Garantien»

Laufzeit bis zur Vertragserfüllung, bis 2 Jahre, aber auch länger

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Art,Bezeichnung Anwendungsbereich Zweck Besonderheiten

Offert-/Bietungs garantie

Bid Bond

Garantie de soumission

Muster Nr. 1

vor allem im Export, bei Ausschreibungen («Tender» von Projekten

gibt dem Käufer die Sicher-heit, dass der Anbieter bei Zuschlag des Auftrages diesen auch annimmt resp. ausführt

Betrag zwischen 1 und 10% des Offertwertes

Offert-/Bietungsgarantien ziehen oft weitere Verpflichtun-gen nach sich, wie Anzahlungs- und Erfüllungs garantien

in der Regel abstrakte, vielfach indirekte Garantien mit Laufzeit von 3 bis 6 Monaten

An-/Vorauszahlungsgarantie

Advance Payment Guarantee

Garantie de restitution d’acompte

Muster Nr. 2

sowohl im Export-Import-Geschäft als auch im Inland in Industrie, Handel und Gewerbe

Schutz gegen den Verlust der geleisteten An-/Voraus-zahlung bei Nicht- oder nicht vertragsgemässer Lieferung

Höhe der Garantie ent spre-chend dem Anzahlungsbe-trag, mit Möglichkeit von Reduktion gegen Nachweis von erfolgter Teillieferung oder Arbeitsfortschritt

im Export-Import-Geschäft meistens abstrakte Garantien, im Inland vielfach Solidarbürgschaften

Laufzeit richtet sich nach der Liefer-/Produktionszeit der Ware

tritt erst in Kraft nach Eingang der Anzahlung beim Garantieauftraggeber

Zahlungsgarantie

Payment Guarantee

Garantie de paiement

Muster Nr. 3

tritt im Export-Import-Geschäft öfters an die Stelle eines Akkreditivs

bei Lieferung gegen «offene Rechnung»

gibt dem Verkäufer die Sicherheit für die Bezahlung von bestehenden und ent-stehenden Forderungen aus Warenlieferungen und/oder Leis tungen

Höhe richtet sich nach Um-fang und Preis

im Export-/Importbereich vor allem abstrakte, auf erste Anforderung zahlbare Garantien, im Inland vielfach Soli-darbürgschaften

Garantiefrist nicht zu knapp ansetzen, damit Zahlungsfrist voll ausgenützt werden kann (ansonsten prophylaktische Inanspruchnahme der Garantie!)

Erfüllungsgarantie

Performance Bond

Garantie de bonne execution

Muster Nr. 4

sehr verbreitet im Export-Import-Geschäft

im Inland in Industrie, Handel und Gewerbe

Sicherheit für den Fall, dass der Anbieter nicht in der Lage oder nicht gewillt sein sollte, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukom-men

Betrag je nach Produkte-gattung 5 bis 20% des Vertrags wertes

im Exportgeschäft praktisch immer abstrakte Garantien, die verhältnismässig oft in Anspruch genommen werden mit dem Ziel, eine Verlängerung der Gültigkeit zu erwirken

im Inland vor allem Bürgschaften oder bürgschafts ähn-liche «Garantien»

Laufzeit bis zur Vertragserfüllung, bis 2 Jahre, aber auch länger

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Art,Bezeichnung Anwendungsbereich Zweck Besonderheiten

Kreditsicherungsgarantie

Guarantee securing a credit facility

Garantie

Muster Nr. 5

grenzüberschreitend oder im Inland Sicherstellung von Kredit-rückzahlungen, z.B. bei Krediten zugunsten auslän-discher Tochterfirmen

als Kreditkartenkaution

vorwiegend abstrakte Garantien zugunsten der kredit-gebenden ausl. oder inl. Bank, gültig bis zur Kredit rück-zahlung

relativ häufig mit Verlängerungen verbunden

Mittel zum Ausschluss des Kursrisikos bei Kreditauf nahme und Rückzahlung in der betreffenden Landes währung

mutmasslichen Betrag für aufgelaufene Zinsen im Garantie-betrag einrechnen

Konnossementsgarantie

Letter of Indemnity (for missing B/L)

Garantie pour connaissement manquant

speziell für den Importeur bei fehlenden Dokumenten Sicherstellung zuguns ten der Reederei oder Schiff-fahrtsgesellschaft bei der Freigabe von eingetroffener Ware an den Importeur ohne Vorlage der Konnos-semente

die ausnahmslos abstrakten Garantien müssen mindestens 150% des Warenwertes decken – sie sind zudem immer unbefristet gültig, d.h., bis die Original konnossemente ein gereicht werden

Rückgarantie

Counter-Guarantee

Contre-garantie

im Export, wenn im Land des Begünstigten z.B. auf-grund gesetzlicher Bestimmungen keine Garantien ausländischer Banken akzeptiert werden

unsere Rückhaftung gegen-über der ausl. Bank für deren Ausstellung der Garantie in unserem Auftrag resp. im Auftrag unseres Kunden

Rückgarantien sind immer auf erste Anforderung zahlbar, ohne Einwendungen, d.h., die ausl. Bank wird uns aus unserer Rückgarantie in Anspruch nehmen, sobald seitens ihres Begünstigten ein Abruf vorliegt

Siehe Seite 21 ff.: «indirekte Garan tie»

Zahlungsversprechen

Zahlungsverpflichtung

Payment Undertaking

Promesse de payer

sowohl im Export-Import als auch im Inland unwiderrufliche Zahlungs-verpflichtung im Sinne der Annahme einer Anweisung, zu einem festgelegten Zeit-punkt einen bestimmten Betrag zu zahlen:

gegen Vorlage einer Er-klärung oder

gegen Vorlage bestimmter, klar iden tifizierbarer Doku-mente

unwiderrufliche Zahlungs verpflichtung im Sinne der An-nahme einer Anweisung, zu einem festgelegten Zeitpunkt einen bestimmten Betrag zu zahlen:

gegen Vorlage einer Erklärung oder

gegen Vorlage bestimmter, klar iden tifizierbarer Doku-mente

Siehe Seite 11: «Die Anweisung»

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Art,Bezeichnung Anwendungsbereich Zweck Besonderheiten

Kreditsicherungsgarantie

Guarantee securing a credit facility

Garantie

Muster Nr. 5

grenzüberschreitend oder im Inland Sicherstellung von Kredit-rückzahlungen, z.B. bei Krediten zugunsten auslän-discher Tochterfirmen

als Kreditkartenkaution

vorwiegend abstrakte Garantien zugunsten der kredit-gebenden ausl. oder inl. Bank, gültig bis zur Kredit rück-zahlung

relativ häufig mit Verlängerungen verbunden

Mittel zum Ausschluss des Kursrisikos bei Kreditauf nahme und Rückzahlung in der betreffenden Landes währung

mutmasslichen Betrag für aufgelaufene Zinsen im Garantie-betrag einrechnen

Konnossementsgarantie

Letter of Indemnity (for missing B/L)

Garantie pour connaissement manquant

speziell für den Importeur bei fehlenden Dokumenten Sicherstellung zuguns ten der Reederei oder Schiff-fahrtsgesellschaft bei der Freigabe von eingetroffener Ware an den Importeur ohne Vorlage der Konnos-semente

die ausnahmslos abstrakten Garantien müssen mindestens 150% des Warenwertes decken – sie sind zudem immer unbefristet gültig, d.h., bis die Original konnossemente ein gereicht werden

Rückgarantie

Counter-Guarantee

Contre-garantie

im Export, wenn im Land des Begünstigten z.B. auf-grund gesetzlicher Bestimmungen keine Garantien ausländischer Banken akzeptiert werden

unsere Rückhaftung gegen-über der ausl. Bank für deren Ausstellung der Garantie in unserem Auftrag resp. im Auftrag unseres Kunden

Rückgarantien sind immer auf erste Anforderung zahlbar, ohne Einwendungen, d.h., die ausl. Bank wird uns aus unserer Rückgarantie in Anspruch nehmen, sobald seitens ihres Begünstigten ein Abruf vorliegt

Siehe Seite 21 ff.: «indirekte Garan tie»

Zahlungsversprechen

Zahlungsverpflichtung

Payment Undertaking

Promesse de payer

sowohl im Export-Import als auch im Inland unwiderrufliche Zahlungs-verpflichtung im Sinne der Annahme einer Anweisung, zu einem festgelegten Zeit-punkt einen bestimmten Betrag zu zahlen:

gegen Vorlage einer Er-klärung oder

gegen Vorlage bestimmter, klar iden tifizierbarer Doku-mente

unwiderrufliche Zahlungs verpflichtung im Sinne der An-nahme einer Anweisung, zu einem festgelegten Zeitpunkt einen bestimmten Betrag zu zahlen:

gegen Vorlage einer Erklärung oder

gegen Vorlage bestimmter, klar iden tifizierbarer Doku-mente

Siehe Seite 11: «Die Anweisung»

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Art,Bezeichnung Anwendungsbereich Zweck Besonderheiten

Bauhandwerkerbürgschaft(Gewährleistung,Erfüllung)

wird in der Praxis Bauhandwerker-«Garantie» genannt

im Inland, Fabrikanten, Handwerker, Gewerbe

Sicherstellung für die richtige Ausführung von Arbeiten und die Qualität der gelie-ferten Materialien

tritt an die Stelle eines Barrückbehaltes

Bürgschaften mit Laufzeit von ca. 2 Jahren

meistens für 10% des Vertragswertes

Gerichtsgarantie bei Gerichtsverfahren

Arrestkaution zugunsten von Arrestschuldner oder Arrestgläubiger

tritt an die Stelle eines Bardepots

je nach Gericht Bürgschaft oder abstrakte Garantie, immer unbefristet

meistens lange Laufzeit

Mietkaution Miete von Liegenschaften, Büroräumen, Lagerhallen etc.

Sicherheit für den Vermieter für die Erfüllung des Miet ver - trages (Miet zins, Wieder-herstellung des Miet objektes bei Auflösung des Mietver-hältnisses)

tritt an die Stelle eines Bardepots

je nach Vermieter Bürgschaft oder abstrakte Garantie ist unsere Garantie unbefristet gültig und nach deren Hinfäl-ligkeit an uns zurück zu senden.

Solidarbürgschaftenzuguns-tenöffentlich-rechtlicherKörperschaftenundandererInstitutionen

Bund, Kantone, Gemeinden

Zoll, Post, SBB, Handelskammer etc.

Steuerbehörde

Sicherheit für die Be-günstigten anstelle eines Bardepots

Standardformulare, Texte der betreffenden Behörden oder Institutionen, praktisch immer unbefristet

WeitereGarantietypen,mehrheitlichimInland

Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, soll Ihnen aber einen Überblick in konzentrierter Form vermitteln.

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Art,Bezeichnung Anwendungsbereich Zweck Besonderheiten

Bauhandwerkerbürgschaft(Gewährleistung,Erfüllung)

wird in der Praxis Bauhandwerker-«Garantie» genannt

im Inland, Fabrikanten, Handwerker, Gewerbe

Sicherstellung für die richtige Ausführung von Arbeiten und die Qualität der gelie-ferten Materialien

tritt an die Stelle eines Barrückbehaltes

Bürgschaften mit Laufzeit von ca. 2 Jahren

meistens für 10% des Vertragswertes

Gerichtsgarantie bei Gerichtsverfahren

Arrestkaution zugunsten von Arrestschuldner oder Arrestgläubiger

tritt an die Stelle eines Bardepots

je nach Gericht Bürgschaft oder abstrakte Garantie, immer unbefristet

meistens lange Laufzeit

Mietkaution Miete von Liegenschaften, Büroräumen, Lagerhallen etc.

Sicherheit für den Vermieter für die Erfüllung des Miet ver - trages (Miet zins, Wieder-herstellung des Miet objektes bei Auflösung des Mietver-hältnisses)

tritt an die Stelle eines Bardepots

je nach Vermieter Bürgschaft oder abstrakte Garantie ist unsere Garantie unbefristet gültig und nach deren Hinfäl-ligkeit an uns zurück zu senden.

Solidarbürgschaftenzuguns-tenöffentlich-rechtlicherKörperschaftenundandererInstitutionen

Bund, Kantone, Gemeinden

Zoll, Post, SBB, Handelskammer etc.

Steuerbehörde

Sicherheit für die Be-günstigten anstelle eines Bardepots

Standardformulare, Texte der betreffenden Behörden oder Institutionen, praktisch immer unbefristet

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Mustersammlung–Nr.1:Offert-/Bietungsgarantie

Financial Institutions & Multinationals

Adresse Prime Tower Hardstrasse 201 8005 Zürich Briefadresse: Postfach, 8010 Zürich SWIFT ZKBKCHZZ80A

Per Kurier Import GmbH Kurfürstendamm DE-10000 Berlin

Zürich, 16. Januar 20xx Bietungsgarantie Kaution DOK-240012 F Sehr geehrte Damen und Herren Die Firma Export AG, Musterstrasse 5, CH-8022 Zürich, hat Ihnen unter Ihrer Ausschreibung Nr. 23456 vom 15. Januar 20xx ein Angebot für Werkzeugmaschinen im Gesamtwert von CHF 750‘000.– unterbreitet. Im Auftrag der Firma Export AG, CH-8022 Zürich verpflichten wir uns hiermit unwiderruflich, Ihnen auf Ihre erste Anforderung hin, unabhängig davon ob das genannte Angebot für die Firma Export AG, CH-8022 Zürich, bindend ist und deshalb ungeachtet der Gültigkeit und der Rechtswirkung des eingangs erwähnten Angebotes und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus demselben jeden Betrag bis maximal CHF 37‘500.– (siebenunddreissigtausendfünfhundert Schweizer Franken) zu zahlen, gegen Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung und Ihre schriftliche Bestätigung, dass die Firma Export AG, CH-8022 Zürich das vorerwähnte Angebot ohne Ihre Einwilligung vor dessen Verfall zurückgezogen hat oder es unterlassen hat, den ihr aufgrund Ihrer Angebotsbedingungen zugeschlagenen Kontrakt zu unterzeichnen oder die gemäss Ausschreibung nach Unterzeichnung des Kontraktes vorgesehene Erfüllungsgarantie nicht ausgestellt hat. Jede unter dieser Garantie geleistete Zahlung erfolgt in Reduktion unserer Verpflichtung. Aus Identifikationsgründen ist uns Ihre Zahlungsaufforderung unter dieser Verpflichtung durch eine erstklassige Bank zuzuleiten, mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig unterzeichnet ist. Eine Inanspruchnahme kann auch mit ordnungsgemäss authentisiertem SWIFT einer erstklassigen Bank erfolgen, unter Wiedergabe des vollen Wortlautes Ihrer Zahlungsaufforderung sowie mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig unterzeichnet ist und dass sie das Original Ihrer Inanspruchnahme per internationalem Kurier an uns weitergeleitet hat. Die Inanspruchnahme gilt als erfolgt, wenn entweder die schriftliche oder authentisierte SWIFT Zahlungsaufforderung in unserem Besitze sind. Unsere Garantie ist gültig bis 15. Juli 20xx (zweitausendxx) und erlischt automatisch und vollumfänglich, sofern die Inanspruchnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist. Für diese Garantie gilt schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Zürich 1. Freundliche Grüsse Zürcher Kantonalbank

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Mustersammlung–Nr.1:BidBond

Financial Institutions & Multinationals

Address Prime Tower Hardstrasse 201 CH-8005 Zurich Postal address: P.O. Box, CH-8010 Zurich SWIFT ZKBKCHZZ80A

Per Kurier Import Ltd 12, Queens Road Hongkong

Zurich, 16th January 20xx Bid Bond Kaution DOK-240001 F Dear Sirs, Messrs Swissexporters Ltd., Musterstrasse 5, CH-8022 Zürich, submitted their bid for the supply of tooling machinery under your tender dated 15th January 20xx in the total amount of CHF 750‘000.–. At the request of Messrs Swissexporters Ltd., CH-8022 Zürich, we hereby irrevocably undertake to pay you on first demand, regardless whether such bid is in any way binding upon Messrs Swissexporters Ltd., CH-8022 Zürich, and therefore irrespective of any legal effects of such bid and waiving all rights of objection and defense arising from such legal effects, any amount up to CHF 37‘500.– (thirtyseventhousandfivehundred Swiss Francs) upon receipt of your signed request for payment stating that Messrs Swissexporters Ltd., CH-8022 Zürich have withdrawn their offer before its expiry date without your consent or have failed to sign the contract awarded to them in the terms of their offer or have failed to open the performance bond foreseen in the tender upon signature of the contract The total amount of this guarantee will be reduced by any payment effected thereunder. For the purpose of identification your request for payment in writing has to be presented through the intermediary of a first rate bank confirming that the signatures thereon are legally binding upon you. Your claim is also acceptable if transmitted to us in full by authenticated SWIFT through a first rate bank confirming that your original claim has been sent to us by international courier service and that the signatures thereon are legally binding upon you. Your claim will be considered as having been made once we are in possession of your written request for payment or the authenticated SWIFT to this effect. Our guarantee is valid until 15th July 20xx (twothousandxx) and expires in full and automatically if your claim has not been made on or before that date. This guarantee is governed by Swiss law, place of jurisdiction is Zürich 1. Yours faithfully, Zürcher Kantonalbank

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Mustersammlung–Nr.2:Anzahlungsgarantie

Financial Institutions & Multinationals

Adresse Prime Tower Hardstrasse 201 8005 Zürich Briefadresse: Postfach, 8010 Zürich SWIFT ZKBKCHZZ80A

Per Kurier A. Huber GmbH Werkzeugmaschinen DE-1000 Berlin

Zürich, 17. Januar 20xx Anzahlungsgarantie Kaution DOK-240002 F Sehr geehrte Damen und Herren Sie haben am 15. Januar 20xx mit der Firma Muster AG, Musterstrasse 11, CH-8038 Zürich, einen Vertrag Nr. 34512 für die Lieferung von Werkzeugmaschinen zum Preis von total CHF 500‘000.– abgeschlossen. Nach diesem Vertrag werden Sie der Firma Muster AG, CH-8038 Zürich, eine Anzahlung in Höhe von CHF 100‘000.– (20% des Totalpreises) leisten. Der Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung im Falle der Nichtlieferung oder nicht vertragsgemässen Lieferung der Ware soll durch eine Bankgarantie sichergestellt werden. Im Auftrage der Firma Muster AG, CH-8038 Zürich, verpflichten wir uns hiermit unwiderruflich, Ihnen auf Ihre erste Anforderung hin, ungeachtet der Gültigkeit und der Rechtswirkung des eingangs erwähnten Vertrages und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus demselben, den Anzahlungsbetrag bis maximal CHF 100‘000.– (einhunderttausend Schweizer Franken) zurückzuerstatten, gegen Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung und Ihre schriftliche Bestätigung, wonach die Firma Muster AG, CH-8038 Zürich, die bestellte Ware nicht, oder nicht wie im eingangs erwähnten Vertrag umschrieben, geliefert hat. Jede unter dieser Garantie geleistete Zahlung erfolgt in Reduktion unserer Verpflichtung. Aus Identifikationsgründen ist uns Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung unter dieser Verpflichtung durch eine erstklassige Bank zuzuleiten, mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig unterzeichnet ist. Eine Inanspruchnahme kann auch mit ordnungsgemäss authentisiertem SWIFT einer erstklassigen Bank erfolgen, unter Wiedergabe des vollen Wortlautes Ihrer Zahlungsaufforderung sowie mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig unterzeichnet ist und dass sie das Original Ihrer Inanspruchnahme per internationalem Kurier an uns weitergeleitet hat. Die Inanspruchnahme gilt als erfolgt, wenn entweder die schriftliche oder authentisierte SWIFT-Zahlungsaufforderung in unserem Besitze sind. Unsere Garantie ist gültig bis 15. Juli 20xx (zweitausendxx) und erlischt automatisch und vollumfänglich, sofern die Inanspruchnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist. Diese Garantie tritt erst in Kraft nach Erhalt des Anzahlungsbetrages durch die Firma Muster AG, CH-8038 Zürich. Für diese Garantie gilt schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Zürich 1. Freundliche Grüsse Zürcher Kantonalbank

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Mustersammlung–Nr.2:AdvancePaymentGuarantee

Financial Institutions & Multinationals

Address Prime Tower Hardstrasse 201 CH-8005 Zurich Postal address: P.O. Box, CH-8010 Zurich SWIFT ZKBKCHZZ80A

Per Kurier Hongkong Machinery Ltd. 12, Hartcourt Road Hongkong

Zurich, 17th January 20xx Advance Payment Guarantee Kaution DOK-240003 F Dear Sirs, You concluded a contract nr. 34512 dated 15th January 20.. with Messrs Muster AG, Musterstrasse 11, CH-8038 Zürich, for the supply of tooling machinery at a total price of CHF 500‘000.–. According to the contract you will make an advance payment of CHF 100‘000.– (20% of the total price) to Messrs Muster AG, CH-8038 Zürich. As security for the claim for the refund of the advance payment, in the event that the merchandise is not delivered in conformity with the terms of the contract, a guarantee by a bank shall be furnished. At the request of Messrs Muster AG, CH-8038 Zürich, we hereby irrevocably undertake to refund to you on your first demand, irrespective of the validity and the legal effects of the above mentioned contract and waiving all rights of objection and defense arising from said contract, any amount up to CHF 100‘000.– (onehundredthousand Swiss Francs) upon your written request for payment and your written confirmation that Messrs Muster AG, CH-8038 Zürich have failed to deliver the ordered merchandise or not delivered the merchandise as specified in the above mentioned contract. The total amount of this guarantee will be reduced by any payment effected thereunder. For the purpose of identification, your request for payment in writing has to be presented through the intermediary of a first rate bank confirming that the signatures thereon are legally binding upon you. Your claim is also acceptable if transmitted to us in full by authenticated Swift through a first rate bank confirming that your original claim has been sent to us by international courier service and that the signatures thereon are legally binding upon you. Your claim will be considered as having been made once we are in possession of your written request for payment or the authenticated Swift to this effect. Our guarantee is valid until 15th July 20xx (twothousandxx) and expires in full and automatically if your claim has not been made on or before that date. This guarantee enters in force only after receipt of the advance payment by Messrs Muster AG, CH-8038 Zürich. This guarantee is governed by Swiss law, place of jurisdiction is Zürich 1. Yours faithfully, Zürcher Kantonalbank

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Mustersammlung–Nr.3:Zahlungsgarantie

Financial Institutions & Multinationals

Adresse Prime Tower Hardstrasse 201 8005 Zürich Briefadresse: Postfach, 8010 Zürich SWIFT ZKBKCHZZ80A

Per Kurier Furnier- und Spanplatten- Handels AG DE-80000 München

Zürich, 17. Januar 20xx Garantie Kaution DOK-240008 F Sehr geehrte Damen und Herren Sie haben mit der Firma Euroimpex AG, Musterstrasse 28, CH-8008 Zürich, am 10. März 20xx einen Vertrag Nr. 12345 für die Lieferung von Spanplatten zum Preise von EUR 180‘000.– abgeschlossen. Die Bezahlung der Ware soll durch eine Bankgarantie sichergestellt werden. Im Auftrage der Firma Euroimpex AG, CH-8008 Zürich, verpflichten wir uns hiermit unwiderruflich, Ihnen auf Ihre erste Anforderung hin, ungeachtet der Gültigkeit und der Rechtswirkung des eingangs erwähnten Vertrages und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus demselben, jeden Betrag bis maximal EUR 180‘000.– (einhundertachtzigtausend Euro) zu bezahlen, gegen Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung und Ihre schriftliche Bestätigung, wonach Sie a) der Firma Euroimpex AG die unter dem eingangs erwähnten Vertrag bestellte Ware vertragsgemäss geliefert und b) im Ausmasse des unter dieser Garantie verlangten Betrages bei Fälligkeit keine Zahlung erhalten haben. Jede unter dieser Garantie geleistete Zahlung erfolgt in Reduktion unserer Verpflichtung. Aus Identifikationsgründen ist uns Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung unter dieser Verpflichtung durch eine erstklassige Bank zuzuleiten, mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig unterzeichnet ist. Eine Inanspruchnahme kann auch mit ordnungsgemäss authentisiertem SWIFT einer erstklassigen Bank erfolgen, unter Wiedergabe des vollen Wortlautes Ihrer Zahlungsaufforderung sowie mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig unterzeichnet ist und dass sie das Original Ihrer Inanspruchnahme mit internationalem Kurier an uns weitergeleitet hat. Die Inanspruchnahme gilt als erfolgt, wenn entweder die schriftliche oder authentisierte SWIFT Zahlungsaufforderung in unserem Besitze sind. Unsere Garantie ist gültig bis 15. September 20xx (zweitausendxx) und erlischt automatisch und vollumfänglich, sofern die Inanspruchnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist. Für diese Garantie gilt schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Zürich 1. Mit freundlichen Grüssen Zürcher Kantonalbank

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Mustersammlung–Nr.3:PaymentGuarantee

Financial Institutions & Multinationals

Address Prime Tower Hardstrasse 201 CH-8005 Zurich Postal address: P.O. Box, CH-8010 Zurich SWIFT ZKBKCHZZ80A

Per Kurier Japanese Scrap Refinery Ltd. Taodori 18, 1-Chome Higashi-Ku Tokyo / Japan Zurich, 17th January 20xx Payment Guarantee Kaution DOK-240004 F Dear Sirs, You concluded a contract nr. 6789 with Messrs Metallverwertungs AG, Musterstrasse 28, CH-8400 Winterthur, on 10th March 20xx for the supply of aluminium casting scrap at a price of JPY 1‘250‘000.–. As security for the payment of the merchandise, a guarantee by a bank shall be furnished. At the request of Messrs Metallverwertungs AG, Musterstrasse 28, CH-8400 Winterthur, we hereby irrevocably undertake to pay you on first demand, irrespective of the validity and the legal effects of the above mentioned contract and waiving all rights of objection and defense arising from said contract, any amount up to JPY 1‘250‘000.– (onemilliontwohundredandfifthythousand Japanese Yen) upon receipt of your written request for payment and your written confirmation that a) you have delivered the merchandise to Messrs Metallverwertungs AG, Musterstrasse 28, CH-8400 Winterthur in

conformity with the contract and that b) you have not received payment on the due date for the sum claimed under this guarantee.

The total amount of this guarantee will be reduced by any payment effected by us thereunder. For the purpose of identification, your request for payment in writing has to be presented through the intermediary of a first rate bank confirming that the signatures thereon are legally binding upon you. Your claim is also acceptable if transmitted to us in full by authenticated SWIFT through a first rate bank confirming that your original claim has been sent to us by international courier service and that the signatures thereon are legally binding upon you. Your claim will be considered as having been made once we are in possession of your written request for payment or the authenticated SWIFT to this effect. Our guarantee is valid until 29th September 20xx (twothousandxx) and expires in full and automatically if your claim has not been made on or before that date. This guarantee is governed by Swiss law, place of jurisdiction is Zürich 1. Yours faithfully, Zürcher Kantonalbank

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Mustersammlung–Nr.4:Erfüllungsgarantie

Financial Institutions & Multinationals

Adresse Prime Tower Hardstrasse 201 8005 Zürich Briefadresse: Postfach, 8010 Zürich SWIFT ZKBKCHZZ80A

Per Kurier A. Huber GmbH Werkzeugmaschinen DE-1000 Berlin

Zürich, 17. Januar 20xx Erfüllungsgarantie Kaution-DOK 220135 F Sehr geehrte Damen und Herren Sie haben am 16. Mai 20xx mit der Firma Muster AG, Musterstrasse 11, CH-8038 Zürich, einen Vertrag Nr. 34512 für die Lieferung von Werkzeugmaschinen zum Preis von total CHF 1‘500‘000.– abgeschlossen. Diese Lieferung soll durch eine Bankgarantie sichergestellt werden. Im Auftrage der Firma Muster AG, CH-8038 Zürich, verpflichten wir uns hiermit unwiderruflich, Ihnen auf Ihre erste Anforderung hin, ungeachtet der Gültigkeit und der Rechtswirkung des eingangs erwähnten Vertrages und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus demselben, jeden Betrag bis maximal CHF 150‘000.– (einhundertfünfzigtausend Schweizer Franken) zu zahlen, gegen Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung und Ihre schriftliche Bestätigung, wonach die Firma Muster AG, CH-8038 Zürich, die bestellte Ware nicht, oder nicht wie im eingangs erwähnten Vertrag umschrieben, geliefert hat und dass Ihnen demzufolge ein Ausfall im anbegehrten Betrag erwachsen ist. Jede unter dieser Garantie geleistete Zahlung erfolgt in Reduktion unserer Verpflichtung. Aus Identifikationsgründen ist uns Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung unter dieser Verpflichtung durch eine erstklassige Bank zuzuleiten, mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig unterzeichnet ist. Eine Inanspruchnahme kann auch mit ordnungsgemäss authentisiertem Swift einer erstklassigen Bank erfolgen, unter Wiedergabe des vollen Wortlautes Ihrer Zahlungsaufforderung sowie mit deren Bestätigung, dass sie rechtsmässig unterzeichnet ist und dass sie das Original Ihrer Inanspruchnahme per internationalem Kurier an uns weitergeleitet hat. Die Inanspruchnahme gilt als erfolgt, wenn entweder die schriftliche oder authentisierte Swift Zahlungsaufforderung in unserem Besitze sind. Unsere Garantie ist gültig bis 15. September 20xx (zweitausendxx) und erlischt automatisch und vollumfänglich, sofern die Inanspruchnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist. Für diese Garantie gilt schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Zürich 1. Freundliche Grüsse Zürcher Kantonalbank

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Mustersammlung–Nr.4:PerformanceBond

Financial Institutions & Multinationals

Address Prime Tower Hardstrasse 201 CH-8005 Zurich Postal address: P.O. Box, CH-8010 Zurich SWIFT ZKBKCHZZ80A

Per Kurier Singapore Machinery Ltd. 12, Central Road Singapore

Zürich, 17th September 20xx Performance Bond Kaution DOK-240563 F Dear Sirs, You have concluded a contract No. 34512 on 16th May 20xx with Messrs Muster Ltd., Feldeggstrasse 11, CH-8038 Zurich, Switzerland, for the delivery of tooling machinery at a total price of CHF 1’500’000.–. As security for the due performance of the delivery, a guarantee by a bank shall be furnished. At the request of Messrs Muster Ltd., Feldeggstrasse 11, CH-8038 Zurich, Switzerland, we herewith irrevocably undertake to pay you on first demand, irrespective of the validity and the legal effects of the above mentioned contract and waiving all rights of objection and defense arising from said contract, any amount up to CHF 150’000.– (onehundredandfiftythousand Swiss Francs) upon receipt of your duly sigend request for payment and your written confirmation that Messrs Muster Ltd., Feldeggstrasse 11, CH-8038 Zurich, Switzerland, have failed to deliver the ordered merchandise or not delivered such merchandise as specified in the above mentioned contract and that as a consequence you have suffered a loss equalling the amount requested under this Performance Bond. The total amount of this guarantee will be reduced by any payment effected by us thereunder. For the purpose of identification, your request for payment in writing has to be presented to us through the intermediary of a first rate bank confirming that the signatures thereon are legally binding upon you. Your claim is also acceptable if transmitted to us in full by duly encoded SWIFT through a first rate bank confirming that your original claim has been sent to us by international courier service and that the signatures thereon are legally binding upon you. Your claim will be considered as having been made once we are in possession of your written request for payment or the duly encoded SWIFT to this effect. Our guarantee is valid until 15th September 20xx (twothousandxx) and expires in full and automatically if your claim has not been made on or before that date. This Performance Bond is governed by Swiss law, place of jurisdiction is Zurich 1. Yours faithfully, Zürcher Kantonalbank

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Mustersammlung–Nr.5:Kreditsicherungsgarantie

Financial Institutions & Multinationals

Adresse Prime Tower Hardstrasse 201 8005 Zürich Briefadresse: Postfach, 8010 Zürich SWIFT ZKBKCHZZ80A

Per Kurier Deutsche Bank AG Königsallee DE-40000 Düsseldorf

Zürich, 17. Januar 20xx Garantie Kaution DOK-240006 F Sehr geehrte Damen und Herren Als Deckung für einen Kredit, den Sie der Firma Muster AG, Filiale Düsseldorf, DE-4000 Düsseldorf, zu gewähren bereit sind, verpflichten wir uns hiermit unwiderruflich, Ihnen auf Ihre erste Anforderung hin, ungeachtet der Gültigkeit und der Rechtswirkung des eingangs erwähnten Kreditverhältnisses und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus demselben, jeden Betrag bis maximal EUR 250‘000.– (zweihundertfünfzigtausend Euro) Kapital, Zinsen und Nebenkosten eingeschlossen, zu zahlen, gegen Ihre schriftliche oder mit geschlüsseltem SWIFT übermittelte Zahlungsaufforderung, versehen mit der Erklärung, dass die Firma Muster AG, Filiale Düsseldorf, Ihnen einen Betrag bei Fälligkeit nicht zurückbezahlt hat, der dem unter dieser Garantie verlangten Betrag entspricht. Die Inanspruchnahme gilt als erfolgt, wenn entweder die schriftliche oder geschlüsselte Telex/Swift Zahlungsaufforderung in unserem Besitze sind. Jede unter dieser Garantie geleistete Zahlung erfolgt in Reduktion unserer Verpflichtung. Diese Garantie ist gültig bis 1. Juni 20xx (zweitausendxx) und erlischt automatisch und vollumfänglich, sofern die Inanspruchnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist. Für diese Garantie gilt schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Zürich 1. Freundliche Grüsse Zürcher Kantonalbank

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Mustersammlung–Nr.5:Guaranteesecuringacreditfacility

Financial Institutions & Multinationals

Address Prime Tower Hardstrasse 201 CH-8005 Zurich Postal address: P.O. Box, CH-8010 Zurich SWIFT ZKBKCHZZ80A

Per Kurier Standard Chartered Bank Colombo Main Office Colombo / Sri Lanka

Zurich, 17th January 20xx Guarantee Kaution DOK-240007 F Dear Sirs, As security for a credit which you will grant to National Enterprises Ltd., Janadhipathi Mawatha, Colombo 1, we, Zürcher Kantonalbank, Head Office, Bahnhofstrasse 9, CH-8001 Zürich, hereby irrevocably undertake to pay you on first demand, irrespective of the validity and the legal effects of the above mentioned credit relationship and waiving all rights of objection and defense arising from said credit relationship, any amount up to USD 250‘000.– (twohundredandfiftythousand US Dollar) (principal, interest and all other charges included), upon receipt of your duly signed request for payment by international courier service or by authenticated SWIFT stating that International Enterprises Ltd., Colombo 1, has not reimbursed to you on maturity an amount equivalent to the amount claimed under this guarantee. Your claim will be considered as having been made once we are in possession of your written request for payment or the authenticated SWIFT to this effect. The total amount of this guarantee will be reduced by any payment effected by us thereunder. Our guarantee is valid until 1st June 20xx (twothousandxx) and expires in full and automatically if your claim has not been made on or before that date. This guarantee is governed by Swiss law, place of jurisdiction is Zürich 1. Yours faithfully, Zürcher Kantonalbank

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Mustersammlung–Nr.6:standardisierterBürgschaftstext

Financial Institutions & Multinationals

Adresse Prime Tower Hardstrasse 201 8005 Zürich Briefadresse: Postfach, 8010 Zürich SWIFT ZKBKCHZZ80A

Per A-Post Huber AG Werkzeugmaschinen 8762 Schwanden

Zürich, 1. Juni 20xx Bürgschaftsverpflichtung Kaution DOK-240838 F Sehr geehrte Damen und Herren Die Zürcher Kantonalbank, Hauptsitz, Bahnhofstr. 9, 8001 Zürich, verpflichtet sich, für die richtige Erfüllung der von Firma Muster AG Feldeggstrasse 11 8038 Zürich gegenüber Huber AG Werkzeugmaschinen 8762 Schwanden laut Vertrag Nr. 11202 vom 15.02.20xx eingegangenen Verpflichtungen (Gewährleistungsgarantie) betreffend die Lieferung von Werkzeugmaschinen Typ Y650 EL: Sicherstellung von 15 % des Totalwertes von CHF 1‘200‘000.00 als Bürge solidarisch im Sinne von Art. 492 ff. des Schweizerischen Obligationenrechtes bis zum Höchstbetrage von CHF 180‘000.00 (einhundertachzigtausend Schweizer Franken) zu haften. Diese Bürgschaft ist gültig bis und mit 31. Dezember 20xx (zweitausend xx) und erlischt ohne weiteres, wenn der Gläubiger nicht binnen 4 Wochen nach Ablauf dieser Frist seine Forderung gemäss Art. 510, Abs. 3, des Schweizerischen Obligationenrechtes geltend macht und dies der Bank innert der gleichen Frist durch eingeschriebenen Brief mitteilt. Ist die Forderung in diesem Zeitpunkt noch nicht fällig, so erlischt die Bürgschaft gleichwohl, falls der Gläubiger nicht innerhalb derselben 4 Wochen der Bank durch eingeschriebenen Brief davon Kenntnis gibt und ihr seine Forderung, unter Angabe des Fälligkeitstermins, anmeldet. Freundliche Grüsse Zürcher Kantonalbank

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Stand-byLetterofCreditDer Stand-by Letter of Credit ist ein Instru ment zur Garantierung von Zah-lungen und Leistungen (z.B. Bezahlung von Warenlieferungen, Sicherung von Offerten, Erfüllung von Werkverträgen usw.). Der Stand-by Letter of Credit ist in der Form ein Akkreditiv im Zweck aber eine Garantie. Wie die Garantie wird er nur gezogen, wenn der Haupt- schuld ner (z.B. Käufer) seiner vertrag-lichen Verpflichtung nicht nachkommt.

Er übernimmt in Ländern, in denen Banken keine Garantien abgeben dürfen (z.B. in den USA), die Aufgaben der bei uns gebräuchlichen Bankgaran-tien. Man trifft den Stand-by Letter of Credit häufig im internationalen Ölge-schäft an.

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Ihr Garantieauftrag – unser Abwicklungsservice

Ihr Auftrag an die BankEin vollständig ausgefülltes Auftrags-formular ist für Sie die beste Gewähr für eine prompte und fachgerechte Ausführung Ihres Auftrages.

Benützen Sie unser Auftragsformular, welches Ihnen gleichzeitig als Check-liste dient. Auf der nächsten Seite zeigen wir, wie der Auftrag zur Erfül-lungs garantie (Mustersammlung Nr. 4), ausgestellt auf unse rem praktischen Formular, aussieht. Auf den darauf fol - genden Seiten finden Sie unsere Check- liste zum Auftragsformular.

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AusgefülltesAuftragsformularzurErfüllungsgarantie

Bitte führen Sie diesen Auftrag wie folgt aus:

AuftraggeberFirma/Name/Vorname KontaktpersonStrasse, Nr./Postfach Telefon-Nr. PLZ/Ort u/Ref.

Verpflichteter/Hauptschuldner Garantiebegünstigter(falls nicht identisch mit Auftraggeber) Firma/Name/VornameFirma/Name/Vorname Strasse, Nr./PostfachStrasse, Nr./Postfach PLZ/OrtPLZ/Ort Land

Währung Befristung (Verfall)Betrag ohneBefristung(= % vom Gesamtpreis)

Rechtsform Garantie Einfache Bürgschaft Solidarbürgschaft Standby Letter of Credit

Sicherungszweck Offerte (Bid Bond) Anzahlung Erfüllung (Performance Bond) Handwerkerbürgschaft Zahlung bestätigte Anweisung (OR 468) Kreditsicherung Miete Text gemäss unterzeichneter Beilage Kreditkarte Gewährleistung

Sprache(Bankgarantie ist auszustellen in...) deutsch englisch französisch

Verpflichtungsgrund (Angaben zur Offerte; Vertrag; Warenbeschreibung; Dienstleistung; Gesamtwert; etc.)

1/4

Auftrag für eine Bankgarantie

Auftrag für eine Bankgarantie (Ausgabe 2013)

Muster AGMusterstrasse 118038 Zürich

Erfüllung des Vertrages Nr. 34512 vom 16.05.20xx betreffend die Lieferung von Werkzeugmaschinen im Gesamtwert von CHF 1‘500‘000.00

CHF150‘000.00

10.0

15. September 2013

Peter Muster044 292 00 00pm

A. Huber GmbHWerkzeugmaschinenD-10000 Berlin

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EinschaltungeinerDrittbank Die Bankgarantie erstellen lassen durch (indirekte Garantie mit Rückhaftung Zürcher Kantonalbank): Drittbank: SWIFT-Code (sofern bekannt):

Die Bankgarantie unverbindlich weiterleiten lassen durch Drittbank: SWIFT-Code (sofern bekannt):

Zusatzinformationen/Bemerkungen

DieOriginal-Bürgschaft/Garantieistzusendenan(falls keine Drittbank eingeschaltet wird): mich/uns per Post (Spesen zu Lasten Auftraggeber) Begünstigten per Kurier -> ins Ausland zwingend (Spesen zu Lasten Auftraggeber)

Auf diesen Bankgarantieauftrag finden die beiliegenden «Bedingungen und Hinweise für die Ausstellung von Bankgarantien» sowie die Allgemeinen

Geschäftsbedingungen der Zürcher Kantonalbank Anwendung. Ich/wir habe/n diese zur Kenntnis genommen und erkläre/n mich/uns damit einver-

standen.

BelastungderKommissionenundSpesen OrtundDatumauf mein/unser Konto Nr. FirmenstempelundrechtsgültigeUnterschrift(en) desAuftraggebers

Zutreffendes mit X bezeichnen

2/4Auftrag für eine Bankgarantie (Ausgabe 2013)

Zürich, 13. Januar 20xx

1111-0000.222

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1.WichtigeMerkmalederabstraktenBankgarantieVerlangt der Begünstigte einer abstrakten Bankgarantie (d.h. einer Bankgarantie, in der die Geltendmachung von Einreden aus dem gesicherten Grundgeschäft ausge-schlossen ist) in formell korrekter Weise Zahlung, so muss die Zahlung umgehend und unabhängig davon geleistet werden, ob die vom Bankgarantiebegünstigten abgege-benen Erklärungen zutreffen oder nicht (z.B. dass die ver-tragliche Leistung fällig ist oder dass die vertraglichen Lie-ferverpflichtungen nicht ordnungsgemäss erfüllt worden sind). Ohne eindeutige Beweise für ein rechtsmissbräuch-liches oder betrügerisches Vorgehen des Bankgarantie-begünstigten kann die Zahlung unter einer abstrakten Bankgarantie nicht mit Einwendungen oder Einreden (z.B. mit fehlender Fälligkeit oder vertragskonformer Erfüllung der gesicherten Leistung oder anderen Einreden aus dem Grundgeschäft) verweigert werden. Dies gilt auch dann, wenn die gesicherte Leistung unverschuldet (z.B. wegen höherer Gewalt: Streik, Krieg, Naturkatastrophen usw.) nicht erbracht werden kann.Im Unterschied dazu kann die Zürcher Kantonalbank (nachstehend «Bank») bei Abgabe einer Solidarbürg-schaft oder einer Einfachen Bürgschaft die Zahlung ge-stützt auf solche nachgewiesenen Einreden und Einwen-dungen aus dem Grundgeschäft verweigern (vgl. OR Art. 492 ff., insbesondere OR Art. 502).

2.IndirekteBankgarantie(Rückgarantie/«counterguarantee»)

Die unter Ziffer 1 für abstrakte Bankgarantien erwähn-ten wichtigen Merkmale gelten auch in den Fällen, in denen eine abstrakte Bankgarantie durch Vermittlung und Rückhaftung (counter guarantee) der Bank von einem anderen, in der Regel ausländischen Bankinstitut (nachstehend «Garantiebank») ausgestellt wird (indirekte Bankgarantie). Derartige indirekte Bankgarantien unter-stehen grundsätzlich dem Recht des Landes der Garantie-bank. Eine Überprüfung der Berechtigung einer Inan-spruchnahme nach ausländischem Landesrecht ist der Bank nicht möglich. Die Garantiebank kann von der Bank die Ausstellung einer Rückgarantie verlangen, deren Text sich in der Regel nach den Vorgaben der Garantiebank richtet. Die der Bank von der Garantiebank in Rechnung

gestellten Kommissionen sowie sämtliche anderen aus der Unterstellung unter fremdes Recht allenfalls entste-henden Kosten (inkl. Anwaltshonorare usw.) werden dem Auftraggeber weiterbelastet.

3.BankgarantietexteDie Bank verwendet für die Abfassung der Bankgarantien in der Regel ihre Mustertexte, die gemäss dem schweize-rischen Recht ausgestellt sind, sofern nicht die Natur des zu sichernden Geschäfts oder besondere (von der Bank akzeptierte) Instruktionen des Auftraggebers Abweichun-gen davon erforderlich machen.

4.DokumentenprüfungDie Bank prüft bei allen Erklärungen und Dokumenten, die unter einer Bankgarantie vorzulegen sind, ob sie ihrer äusseren Aufmachung nach den Bedingungen der Bankgarantie entsprechen. Die Bank hat dabei weder Un-terschriften auf ihre Echtheit noch Erklärungen auf deren inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen.

5.Entgelt,VerwendungsersatzundBelastungenDer Auftraggeber schuldet der Bank eine Kommission für die Geltungsdauer der Bankgarantie. Die Kommission ist ab Datum der Ausstellung und danach periodisch zu Beginn der nächsten Periode fällig. Sie kann von der Bank bei einer veränderten Risikoeinschätzung jederzeit ange-passt werden. Der Auftraggeber hat der Bank sämtliche Kosten, Aufwendungen und Schäden zu ersetzen, die ihr im Zusammenhang mit dem Bankgarantieauftrag entste-hen (Auslagen- und Verwendungsersatz, Kommissionen und Spesen usw., die der Bank selbst entstehen oder ihr von Drittbanken in Rechnung gestellt werden sowie sämtliche Kosten allfälliger Gerichts- und Rechtsverfahren im In- und Ausland). Die Bank ist berechtigt, das Konto des Auftraggebers für alle Ansprüche aus dem Bankga-rantieauftrag zu belasten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für diese auf erstes Verlangen der Bank (Pfand-)Deckung anzuschaffen. Zur Sicherstellung dieser Ansprü-che räumt der Auftraggeber der Bank für alle Kosten, Aufwendungen und Schäden aus dem Bankgarantieauf-trag ein Pfandrecht an sämtlichen Forderungen von ihm gegen die Bank ein. Die Bank ist berechtigt, die von ihr

Bedingungen und Hinweise für die Ausstellung von Bankgarantien

Bedingungen und Hinweise für die Ausstellung von Bankgarantien (Ausgabe 2013) 3/4

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eingeleiteten oder einzuleitenden Verfahren nicht wei-terzuverfolgen oder gegen die Bank gerichtete Verfahren zu Lasten des Auftraggebers anzuerkennen, wenn der Auftraggeber von der Bank gewünschte Kostenvorschüs-se für Gerichts- und Rechtsverfahren nicht leistet.

6.AblehnungeinesBankgarantieauftragsundBefreiungderBank

Die Bank kann die Ausstellung einer Bankgarantie oder einen Antrag auf Verlängerung der Bankgarantie ohne Angabe von Gründen ablehnen. Zudem ist die Bank bei Kündigung der die ausgestellte Garantie betreffenden Kreditlimite sowie im Falle von unbefristeten oder über-jährigen Bankgarantien berechtigt, vom Auftraggeber zu verlangen, dass die Bank innert 30 Kalendertagen aus ihrem laufenden Eventualengagements befreit wird (z.B. durch Ablösung). Sollte eine vollständige Befreiung der Bank nicht oder nur teilweise innerhalb der vorstehen-den Frist erwirkt werden oder erweist sich die vollstän-dige Befreiung von vornherein als unmöglich, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den gesamten Gegenwert des ausstehenden Eventualengagements in entsprechender Währung und Höhe auf erstes Begehren der Bank auf die von ihr bezeichneten Konti einzuzahlen oder andere der Bank genehme Deckung beizubringen. Mit der Einzah-lung auf diese Konti oder dem Übertrag anderer Deckung

gelten die dadurch bewirkten Guthaben als der Bank vom Auftraggeber zur Sicherung des Rückgriffs aus den bestehenden Eventualengagements verpfändet.

7.AbtretungDie Bank ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten unter der Bankgarantie ganz oder teilweise, mit allen Sicherhei-ten und Nebenrechten, an eine Drittpartei in der Schweiz oder im Ausland, insbesondere für Zwecke der Verbrie-fung, Unterbeteiligungen oder Erlangung von Versiche-rungsschutz, zu übertragen und der Drittpartei alle Daten und Informationen im Zusammenhang mit der Bankga-rantie zur Verfügung zu stellen.

8.AnwendbaresRecht,Erfüllungsort,GerichtsstandundBetreibungsort

Der vorliegende Auftrag sowie alle aus dem Auftrag resultierenden Verfahren unterstehen dem schweizeri-schen Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort für Kunden mit ausländischem Wohnsitz/Sitz sowie – vorbehältlich anderweitiger zwingender Gerichtsstandsbestimmungen – ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist Zürich 1. Die Bank hat indessen auch das Recht, den Kunden bei jedem anderen gesetzlich zuständigen Ge-richt oder Betreibungsort zu belangen.

Bedingungen und Hinweise für die Ausstellung von Bankgarantien (Ausgabe 2013) 4/4

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ChecklistefürdenGarantieauftrag

AuftraggeberIhr Firmenname sowie Ihre Domizil-adresse mit Strasse und Hausnummer.

Verpflichteter/HauptschuldnerTreten allenfalls nicht Sie selbst, sondern eine Zweitfirma, zum Beispiel eine Tochterfirma, als Verpflichteter oder Schuldner in der Garantie inErscheinung? Wenn ja, genaue Ad-resse einsetzen (sonst Feld leer lassen).

GarantiebegünstigterFirmenname und komplette Adresse der Begünstigten

Währung/Betrag/% vom GesamtpreisMaximaler Garantiebetrag in der von Ihnen gewünschten Währung

Befristung/ohne BefristungGrundsätzlich immer eine Befristung/Verfalldatum anstreben (Ausnahme z.B. öffentliche Körperschaften). Ver-meiden Sie unklare Begriffe wie z.B. «nach provisorischer Abnahme».

RechtsformHandelt es sich um eine abstrakte Ga-rantie oder,um eine Bürgschaft nach CH-Recht oder um ein Standby L/C mit Akkreditiv-Charakter?

SicherungszweckWorum geht es? Was muss ich absi-chern lassen? Wird ein Wortlaut (gem. unterzeichneter Beilage) vorgeschrie-ben? Haben Sie eine Textvorlage (z.B. Anhang zum Kaufvertrag) erhalten? Wenn ja, bitte dem Auftrag beile-gen, versehen mit Ihrer rechtsgültig unterzeichneten Erklärung, dass Sie mit dem Wortlaut einverstanden sind. (dies wiederum bedingt jeweils auch unser Einverständnis)

Sprache (Bankgarantie ist auszustellen in …)Wir stellen Bankgarantien in deutsch, englisch oder französisch aus (Rückga-rantien in englisch).

VerpflichtungsgrundJe mehr wir über den Zweck der Bankgarantie wissen, je mehr Daten wie Vertragsnummer etc. wir von Ihnen erhalten, desto präziser wird die Bankgarantie lauten (siehe Muster-sammlung).

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Einschaltung einer Drittbanka) Eine Rückgarantie (counter-gua-

rantee) erstellen an eine Drittbank die wiederum eine lokale Garantie herausgibt – Swift-Adresse der Drittbank angeben.

b) Eine direkte Garantie unverbindlich weiterleiten lassen durch eine Dritt-bank – Swift-Adresse der Drittbank angeben.

ZusatzinformationenSpezielle Versandinstruktionen, Zusatzangaben, Angaben zu Vertrag, etc.

Die Original-Bürgschaft/Garantie ist zu senden an (falls keine Drittbank eingeschaltet wird):mich/uns: an den Auftraggeber der Bürgschaft/Garantie

Begünstigten: an die Begünstigten der Bürgschaft/Garantie

Per Post: innerhalb der Schweiz per A-Post (Spesen zu Lasten Auftraggeber)

Per Kurier: ins Ausland immer per Kurierdienst (Spesen zu Lasten Auf-traggeber)

Belastung der Kommissionen und Spesen auf mein Konto Nr.Auf welchem ihrer Konti bei uns dür-fen wir Ihnen unsere Kommissionen und Spesen belasten? Wir sind nicht ermächtigt, diese Kosten einem Konto des Begünstigten zu belasten!

Ort und DatumFirmenstempel und rechtsgültige (Unterschrift(en)Ihre Bankgarantieaufträge müssen rechtsgültig unterzeichnet sein. Allfäl-lige Bevollmächtigte müssen nicht nur zur Kreditbenützung, sondern auch zur Kreditaufnahme berechtigt sein

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Wir führen Ihren Auftrag ausAufgrund Ihres Auftrages und allfälli-ger durch Sie zur Verfügung gestellter Daten stellen unsere Spezialisten die gewünschte Garan tie aus. Wie Sie aus den vorangehenden Kapiteln erfah-ren haben, bestehen Standardtexte oder doch wenigstens zu beachtende Inhaltsmerkmale für Garantietexte. Vielfach müssen aber spezifische Er-fordernisse eines Geschäftes bei der Ausgestaltung des Garantie textes mit berück sich tigt werden.

Vergleichen Sie dazu Seite 18 «Die Garantie­

texte und die indirekte Garantie»

Im Gespräch mit Ihnen entsteht dann ein massgeschneiderter Text, der Ihre Interessen möglichst weitgehend wahr - nimmt, jedoch auch den Gegeben-heiten im Lande des Begünstigten nach Möglichkeit Rechnung trägt.

IhreHaftungunsgegenüberMit Ihrem Garantieauftrag an uns übernehmen Sie gleichzeitig uns gegenüber die volle Ersatzpflicht für alle finanziellen Folgen, die uns aus der Übernahme resp. Ausstellung der Garantieverpflichtung erwachsen könnten.

KommissionenundGebührenUnsere Kommissionen, die wir Ihnen pro Quartal oder Bruchteil jeweils im Voraus belasten, decken unser Kredit-risiko, unser Risiko für die Abwicklung, unsere Kosten für Arbeit und die gesetzlich vorgeschriebene Eigen-mittelunterlegung. Dazu kommen allfällige Gebühren für die Übermitt-lung der Garantie per SWIFT etc. oder Kurierspesen für Versand ins Ausland. Bei indirekten Garan tien verrechnet auch die Zweitbank Kommissionen und Spesen.

Die Höhe des Kommissionssatzes rich-tet sich nach dem Zweck der Garantie sowie der Art der Deckung, die Sie uns zur Verfügung stellen.

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Gründe für eine AbänderungVerschiedene Gründe können dazu führen, dass eine Garantie nach Aus-stellung abgeändert oder gar ersetzt werden muss, wie z.B.:

Die Vertragsbedingungen sind nach-träglich abgeändert worden und die Kaution muss den neuen Gegeben-heiten angepasst werden in Bezug auf: – Text – Gültigkeitsdauer – Betrag

Trotz vorheriger Übereinkunft kann sich der Begünstigte mit dem Text nicht einverstanden erklären und ver - langt einen neuen Text oder eine neue Garantie.

VoraussetzungenfüreineAb-änderungBei der Ausstellung der Garantie haben wir uns, in Ihrem Auftrag, dem Be - günstigten gegenüber gemäss Garan-tiewortlaut verpflichtet. Wäh rend der

Abänderungen von Garantienwährend ihrer Gültigkeit

Gültigkeit der Garantie können wir diese deshalb auf Ihren Wunsch nur unter der Voraussetzung abändern, dass der Be günstigte uns ausdrücklich dazu ermächtigt oder wenn mit dem Einverständnis des Begünstigten von vornherein gerechnet werden kann.

VerlängerungderGültigkeit, Erhöhung des BetragesDer Anstoss zu einer Verlängerung der Gültigkeit oder zur Erhöhung des Betrages kann sowohl von Ihnen als Auftraggeber als auch vom Begünstig-ten kommen. Auf Ihren Wunsch (und unser Einverständnis vorausgesetzt) nehmen wir eine Erhöhung des Kau-tionsbetrages oder eine Fristverlänge-rung vor, ohne vorerst die Zustimmung des Be gün stigten einzuholen (die Qua-lität der Garantie wird für den Begüns-tig ten dadurch verbessert). Kommt der Wunsch vom Garantiebegüns tig ten, ist er oft in die Form «extend or pay» ge-kleidet. Eine Verlän ge rung erfolgt nur auf Ihren ausdrücklichen Auftrag hin.

«extend or pay», siehe auch Seite 53 ff.

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ReduktionderGültigkeitund des BetragesVerkürzungen der Gültigkeit oder Re - duktion des Garantiebetrages können nur mit – oder vorbehältlich – dem schriftlichen Einverständnis des Be-günstigten vorgenommen werden (auch wenn Sie uns aus drücklich dazu beauftragen!).

TextänderungenAuch Textänderungen können nur im gegenseitigen Einverständnis zwischen dem Auftraggeber und dem Begüns-tigten sowie mit unserer Zustimmung vorgenommen werden.

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Inanspruchnahme einer Garantie oder Bürgschaft

Abstrakte,aufersteAnforderungzahlbareGarantieDie Inanspruchnahme einer Garantie bedeutet, dass der Begünstigte die Zahlung des garantierten Betrages von uns verlangt, weil – nach seiner An- sicht – z.B. Sie als Lieferant, in dessen Auftrag wir die Ga ran tie ausgestellt haben, Ihren vertraglichen Verpflich- tungen nicht oder nur teilweise nachgekommen sind. Bei einer abstrak- ten Garantie ge nügt die formell richtige, schriftliche Bestätigung dieses Tatbestan des – bei einer Zahlungssi-cherungsgarantie (Muster sammlung Nr. 3) z.B. die Bestätigung, dass der verlangte Betrag bei Fälligkeit nicht be- zahlt wurde und dem Begünstigten deshalb ein Schaden in der genannten Höhe entstanden ist. Selbstverständ-lich prüfen wir a) die Iden ti tät der den Betrag abrufenden Partei und b) ob die Inanspruchnahme innerhalb der Gültigkeit der Garantie erfolgt. So- fern die obigen Krite rien erfüllt sind, müssen wir – aufgrund des Garantie-textes – den verlangten Betrag ohne Verzug bezahlen (mit dem Vermerk: «In Erledi gung/Reduktion unserer

Garantie Nr. ...») und Ihnen den Ge-genwert be lasten.

Vor unserer Zahlung werden wir Sie der guten Ordnung halber orientieren. Einwendungen Ihrerseits (auch wenn diese nach Ihrer Meinung berechtigt sind) können wir aber – im Gegen- satz zur Bürgschaft – nicht entgegen- nehmen, d.h., Sie müssten gege- benen falls den durch uns aus der Garantie bezahlten Betrag vom Begünstigten wieder einfordern oder ihn nötigenfalls auf dem Rechtsweg geltend machen.

Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnah-men von abstrakten Garan tien sind sehr selten. Häufiger ist hingegen die auf Seite 53 erläuterte Formel «extend or pay» anzutreffen. Das Risi- ko einer willkürlichen Beanspruchung von abstrakten Garantien kann unter gewissen Vor aussetzungen bei der schweizerischen Exportrisikoversiche-rung SERV versichert werden.

SERV = Schweizerische Exportrisikoversi­

cherung

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BürgschaftEs handelt sich bei der Bürgschaft um eine akzessorische Verpflich tung, die das Schicksal der Schuld teilt. Im Gegensatz zur abstrakten Garantie werden wir Ihnen im Falle einer Inan- spruchnahme der Bürg schaft das Schreiben des Begünstigten vorerst zur Prüfung und Stellung nahme zustel-len. Ihre allfälligen Einwendungen wer-den wir alsdann an den Begünstigten weiterleiten. Eine Zahlung unter der Bürgschaft werden wir somit nur mit Ihrem Einverständnis oder, im Streit- fall, aufgrund eines gerichtlichen Ent-scheides vornehmen.

Der Begünstigte muss seine Forderung jedoch spätestens «binnen 4 Wochen» nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Bürgschaft auf dem Rechtsweg gel-tend machen.

OR 510, Abs. 3

«extendorpay»Mit dieser vor allem im Geschäft mit Ländern des Nahen und des Mittle - ren Ostens auftauchenden Formel wird seitens des Begüns tigten im Bestim-mungsland (meistens indirekte Garan- tien) vor Ablauf der Gültig keit der Garantie eine Verlängerung angestrebt resp. erzwungen. Als Exporteur müs- sen Sie darauf gefasst sein, dass vor allem Erfüllungs-/ Gewährleistungs- garantien länger als ursprünglich er- wartet in Kraft bleiben werden. So- lange wir seitens des Begünstig ten oder, bei indirekten Garantien (Seite 21), von der von uns beauftragten Bank keine Ent lastung aus unserer Rück- garantie erhalten haben, können auch wir Sie nicht aus Ihrem Engagement uns gegen über entlassen.

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Befristete GarantienBereits bei der Ausstellung der Garan-tie legen wir den Grundstein für eine problemlose spätere Ausbuchung. Mit der Formulierung «Unsere Garantie ist gültig bis (Datum) und erlischt auto- matisch und vollumfänglich, sofern eine Inanspruchnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist» buchen wir die Garantie nach Ablauf der Gül- tigkeitsdauer aus (ohne die Garan-tieurkunde zurückzuverlangen) und entlassen Sie aus Ihrer Haftung.

Unbefristete GarantienIm Gegensatz zu zeitlich befristeten Garantien müssen unbefristete Garan-tien im Original an uns zurückge- sandt werden. Erst dann sind wir aus unserer Verpflichtung gegenüber dem Begüns tigten entlassen und können Sie aus Ihrer Rückhaftung uns gegenüber entbinden. Es ist primär Ihre Aufgabe,

Verfall, Ausbuchung, Entlastung: wann?

den Begünstigten dazu zu bewegen, die Garantieurkunde freizugeben – not- falls auf dem Rechtswege.

Problematisch wird es, wenn die Rück- gabe der Garantieurkunde resp. die Entlassung aus unserer Verpflichtung von gewissen, durch uns nicht be-einflussbaren Handlungen oder nicht überprüfbaren Tat beständen abhän- gig gemacht wurde (aufgrund seiner- zeitiger unabänderlicher Textvorga-ben), wie z.B. «nach provisorischer Abnahme», «nach befriedigendem Probelauf» oder «nach beiderseits unterzeichnetem Übergabeprotokoll», d.h. ohne Zusatz in der Garantie «spätestens aber am (Datum)».

Ohne Rückgabe der Garantieurkunde an uns können wir Sie auch in diesen Fällen nicht aus Ihrer Rückhaftung entlassen.

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Gründe,dieautomatischzumErlöschenderGarantieundzurAusbuchung führen

Ablauf der Gültigkeitsdauer

Rückgabe befristeter Garantien vor Ablauf

Rückgabe unbefristeter und nicht klar definierter Garantien

Inanspruchnahme resp. Zahlung in Erledigung der Garantie

Entlassung aus unserer Rückgaran-tie durch die begünstigte Bank bei indirekten Garantien

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Stichwortverzeichnis

AAbänderung 50

Ablauf der Gültigkeitsdauer 53, 55

Abruf 14, 15, 18, 27

Abrufbedingungen 9, 20

abstrakte Garantie 9, 14, 20, 21, 25, 27, 29, 47

Advance Payment Guarantee 24, 33

Akkreditiv 7, 12, 14, 16, 20, 24, 41, 47

akzessorisch 8, 9, 10, 53

Akzessorität 9,

Anweisung 8, 11, 27

Anweisungsempfänger 11

anwendbares Recht 18

Anwendungsbereiche 17, 23

Anzahlungsbetrag 25

Anzahlungsgarantie 18, 32

Arbeitsfortschritt 25

Arrestkaution 28

auf erste Anforderung 9, 14, 25, 27, 52

Auftrag 7, 18, 21, 25, 27, 42, 43, 47, 49, 50, 52

auftraggebender Kunde 11

Auftragsformular 43, 44

Auszahlung 14

BBank des Auftraggebers 21

Bankgarantie 7, 8, 12–18, 23, 41, 47, 48, 63

Baugewerbe 15

Bauhandwerker-«Garantie» 28

Bauhandwerkerbürgschaft 28

befristet 54

Befristung 18, 47

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57

Begünstigter 21

Bid Bond 24, 31

Bietungsgarantie 24, 30

Bürge 10

Bürgschaft 7–11, 13–16, 21, 25, 29, 47, 48, 52, 53

Bürgschaftstext 17, 20, 40

Bürgschaftsverpflichtung 15, 20

CCounter-guarantee 21, 26, 48

Ddirekte Garantie 21, 22, 48,

EEigenmittelunterlegung 49

einfache Bürgschaft 8, 10

Einreden 9

Einwendungen 9, 27, 52, 53

Entlastung 53, 54

Erfüllungsgarantie (Gewährleistungsgarantie) 14, 15, 18, 25, 36, 42, 43

Erhöhung 50

Erlass 10

Erlöschen der Garantie 55

Ersatzleistung 11, 13

Ersatzpflicht 49

Export-Import-Geschäft 24, 25

Extend or pay 50, 52, 53

Ffehlende Dokumente 26

Formerfordernisse 16

Fristverlängerung 50

GGarantie 7–9, 12, 13, 18, 20, 21, 22, 25–29, 41, 47–50, 52–55

Garantieauftrag 42, 47, 49

Garantiebetrag 14, 27, 47, 51

Garantiefrist 25

Garantieschuldner 16, 21

Garantietext 9, 16, 18, 20, 49, 52

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Gebühren 49

Gericht 29

Gerichtsgarantie 28

Gerichtsstand 18

Gerichtsverfahren 28

gesetzliche Vorschriften 16, 21

Gewährleistungsgarantie (Erfüllungsgarantie) 14, 15, 18, 25, 36, 42, 43

Gläubiger 9, 10

Grundforderung 14

HHaftung 49, 54

IIdentifikation 18

Inanspruchnahme 18, 25, 52, 54, 55

indirekte Garantie 18, 21, 25, 27, 49, 53, 55

Ingress 18

KKaution 7, 8, 50

Kommissionen 48, 49

Kommissionssatz Garantien 49

Konkurs 10

Konnossement 27

Konnossementsgarantie 26

Kreditkartenkaution 27

Kreditrisiko 49

Kreditrückzahlung 7, 27

Kreditsicherung 14

Kreditsicherungsgarantie 26, 38

Kursrisiko 27

LLaufzeit 25, 29

Leistungssicherung 7

Liefer-/Produktionszeit 25

Lieferung gegen «offene Rechnung» 24

MMiete von Liegenschaften 28

Mietkaution 28

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missbräuchlicher Abruf/ Inanspruchnahme (Garantie) 15

NNachlassstundung 10

OOffertgarantie 24, 30

Offertwert 24

OR 9, 10, 11, 16, 20, 53

PPayment Guarantee 24, 35

Performance Bond 24, 37

Pfänder 10

Produktionszeit 25

Rrechtliche Formen 7, 8

Rechtswege 52, 53, 54

Reduktion 18, 25, 51, 52

Reduktionsklausel 18

Reederei 27

Rückgabe der Garantieurkunde 54

Rückgarantie 21, 26, 27, 47, 48, 55

Rückhaftung 21, 27, 54

SSchifffahrtsgesellschaft 27

Schuldner 9, 10, 47

Schuldverhältnis 9

Sicherstellung 10, 14, 27, 29

Solidarbürgschaft 10, 13, 15, 25, 28

Staatsbetriebe 21

Staatshandelsfirmen 16

Stand-by-L/C (Letter of Credit) 7, 8, 12, 20, 41

Streitfall 53

Streitigkeiten 14, 18

TTeillieferung 25

Textänderungen 51

Textvorlage 47

Tochtergesellschaft 14

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60

Uunbefristet 27, 29, 54, 55

unwiderruflich 9, 27

VVerfall 20, 47, 54

Verjährung 10

Verlängerung 20, 25, 27, 50, 53

Verlustschein 10

Vermieter 29

Verpflichtungsgrund 20, 47

Verrechnung 10

Vertragsabschluss 13

Vertragserfüllung 7, 25

Vertragswert 25, 29

vertretbare Sachen 11

Vorauszahlungsgarantie (Anzahlungsgarantie) 24

WWarenwert 27

Wertpapiere 11

widerrufen 11

willkürliche Beanspruchung (missbräuchliche) 52

ZZahlung 7, 9, 10, 18, 41, 52, 53, 55

Zahlungen «auf erste Anforderung» 9

Zahlungsfrist 25

Zahlungsgarantie 24, 34

Zahlungssicherung 7, 14, 52

Zahlungssicherungsgarantie 52

Zahlungsunfähigkeit 10

Zahlungsverpflichtung 26, 27

Zahlungsversprechen 11, 26

Zinsen 27

Zweitbank 49

zweite Bank 21, 22

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61

Vokabular

Wir helfen Ihnen, die richtigen Worte zu finden, in:

Deutsch Französisch Englisch

Abruf demande de paiement claim

Anforderung à la première on first demand

(auf erste) demande

Anzahlungsgarantie garantie de advance payment restitution d‘acompte guarantee

Bankgarantie garantie bancaire bank guarantee

befristet durée limitée limited in time

Begünstigter bénéficiaire beneficiary

Bietungsgarantie garantie de bid bond soumission

Bürgschaft cautionnement guarantee

Bürgschafts- cautionnement guaranteeverpflichtung

Duplikat duplicata duplicate

Einreden objections defence

Einwendungen exception objections

Entlastung décharge release

Erfüllungsgarantie garantie de bonne performance bond exécution

Erhöhung augmentation increase

Garantie garantie guarantee/warranty

Gerichtsstand le for exclusif place of jurisdiction

gültig bis valable jusque valid until

Gültigkeit validité validity

Haftung responsabilité liability/responsability

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62

Deutsch Französisch Englisch

Kaution cautionnement guarantee/surety

Kommission commission commission

Konnossements- garantie pour guarantee forgarantie connaissement missing B/L manquant

Kreditsicherungs- garantie pour guarantee securinggarantie couverture a credit facility d’un crédit

Offertgarantie garantie de bid bond soumission

Prolongation prolongation extension

Reduktion réduction reduction

Rückgarantie contre-garantie counter-guarantee

Solidarbürgschaft cautionnement joint (and several) solidaire guarantee

SWIFT (Society for worldwide fi-nancial telecommunications)

unbefristet illimité unlimited in time/ unrestricted

unwiderruflich irrévocable irrevocable

Verfalldatum date d‘expiration expiry date

verfallen expirer to expire

Verlängerung prolongation/ extension prorogation

Vorauszahlungs- garantie de restitution down (advance)garantie d‘acompte payment guarantee

Zahlungsgarantie garantie de paiement payment guarantee

Zahlungsversprechen promesse de payer payment undertaking

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63

Literaturverzeichnis

A User’s handbook to the Uniform Rules for Demand Guarantees (ICC Publ. 631)

ICC Uniform Rules for Demand Gua-rantees (ICC Publ. 758)

International Standby Practices ISP98

Uniform Customs and Practices for Documentary Credits (ICC Publ. 600)

Kleiner, B., Bankgarantie, Schulthess Polygraphischer Verlag, Zürich, 1990

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Ihr Kontakt

Sie erreichen Ihren Kundenbetreuer von Montag bis Freitag, 08.00–18.00 Uhr unter Telefon 0844 843 823

Sie erreichen Ihren Kundenbetreuer von Montag bis Freitag, 08.00–18.00 Uhr unterTelefon 0844 850 830

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