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+BOVBS /FVF&JHFOLBQJUBMSFHFMO GàS,SFEJUSJTJLFO Der Baseler Ausschuss für Bankenauf- sicht hat ein Konsultationspapier zur Überarbeitung der Eigenkapitalregeln von Kreditrisiken vorgelegt. Darin nimmt er von seinen ursprünglichen Plänen Ab- stand, die Risikogewichte für Unterneh- menskredite drastisch anzuheben. 4FJUF #BOLFOTUSVLUVSSFGPSN #%*VOE.&%&'LSJUJTJFSFO 5SFOOCBOLFOSFHFMO Die vorliegenden Kompromissvorschläge des Europäischen Parlaments laufen de facto auf einen Automatismus zur Ab- spaltung von Handelsgeschäften hinaus. 4FJUF *OWFTUNFOUSFDIU (FTFU[FOUXVSGTDIXハDIU (SàOEVOHTTUBOEPSU% Restriktive Regelungen zur Vergabe von Gesellschafterdarlehen beeinträchtigen die Bereitstellung von Risiko- und Fremd- kapital durch Investmentfonds. 4FJUF 7FSCSJFGVOHFO ,PNNJTTJPOTWPSTDIMハHF OPDIWFSCFTTFSVOHTGハIJH BDI, DIHK und Deutsches Aktieninstitut haben eine umfassende Stellungnahme zu den Kommissionsvorschlägen zu so- genannten STS-Verbriefungen vorgelegt. 4FJUF .J'*%** /FCFOUハUJHLFJUTSFHFMOQSBų YJTHFSFDIUEFGJOJFSFO Die von ESMA vorgelegten regulatori- schen technischen Standards schränken die Nebentätigkeitsausnahme für Roh- stoffhändler massiv ein. 4FJUF 4UFVFSQPMJUJL 'JOBO[USBOTBLUJPOTTUFVFS TUPQQFO Der BDI und weitere Wirtschaftsverbände wenden sich erneut gegen die Ein- führung der Finanztransaktionssteuer. 4FJUF 8FJUFSF5IFNFO (BTUCFJUSBH(%7 4FJUF (BTUCFJUSBH(%7 4FJUF %FSJWBUF 4FJUF %FSJWBUF 4FJUF 1SPTQFLUWPSTDISJGUFO 4FJUF 1SPTQFLUWPSTDISJGUFO 4FJUF &'4* 4FJUF &'4* 4FJUF

Gastbeitrag GDV EFSI · 2016. 1. 15. · EFSI >> Seite 11. BDI Fokus Finanzmarkt Januar 2016 02 Aktuelles Thema Neue Eigenkapitalregeln für Kreditrisiken: Baseler Ausschuss rudert

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Januar 2016

Neue Eigenkapitalregelnfür Kreditrisiken

Der Baseler Ausschuss für Bankenauf-sicht hat ein Konsultationspapier zurÜberarbeitung der Eigenkapitalregelnvon Kreditrisiken vorgelegt. Darin nimmter von seinen ursprünglichen Plänen Ab-stand, die Risikogewichte für Unterneh-menskredite drastisch anzuheben.

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Bankenstrukturreform

BDI und MEDEF kritisierenTrennbankenregeln

Die vorliegenden Kompromissvorschlägedes Europäischen Parlaments laufen defacto auf einen Automatismus zur Ab-spaltung von Handelsgeschäften hinaus.

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Investmentrecht

Gesetzentwurf schwächtGründungsstandort D

Restriktive Regelungen zur Vergabe vonGesellschafterdarlehen beeinträchtigendie Bereitstellung von Risiko- und Fremd-kapital durch Investmentfonds.

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Verbriefungen

Kommissionsvorschlägenoch verbesserungsfähig

BDI, DIHK und Deutsches Aktieninstituthaben eine umfassende Stellungnahmezu den Kommissionsvorschlägen zu so-genannten STS-Verbriefungen vorgelegt.

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MiFID II

Nebentätigkeitsregeln pra­xisgerecht definieren

Die von ESMA vorgelegten regulatori-schen technischen Standards schränkendie Nebentätigkeitsausnahme für Roh-stoffhändler massiv ein.

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Steuerpolitik

Finanztransaktionssteuerstoppen

Der BDI und weitere Wirtschaftsverbändewenden sich erneut gegen die Ein-führung der Finanztransaktionssteuer.

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Weitere Themen

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Derivate>> Seite 9Derivate>> Seite 9

Prospektvorschriften>> Seite 10Prospektvorschriften>> Seite 10

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BDI Fokus Finanzmarkt Januar 2016 02

Aktuelles ThemaNeue Eigenkapitalregeln für Kreditrisiken: Baseler Ausschuss rudert zurückAktuelles ThemaNeue Eigenkapitalregeln für Kreditrisiken: Baseler Ausschuss rudert zurück

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat am 10. Dezem-ber 2015 ein zweites Konsultationspapier zur Überarbeitung derEigenkapitalregeln im Kreditrisiko-Standardansatz vorgelegt.Ein früheres Papier sah vor, künftig zur Berechnung der Risiko-gewichte im Standardansatz nicht mehr externe Ratings deskreditnehmenden Unternehmens zugrunde zu legen. Stattdes-sen sollten die Risikogewichte für Unternehmen von Umsatzund Verschuldungsgrad (bzw. Eigenkapitalquote) bestimmt wer-den.

Der BDI hatte seinerzeit in einer Stellungnahme gefordert, voneiner Anhebung der Risikogewichte im UnternehmenssegmentAbstand zu nehmen. Die Bestimmung der Risikogewichte an-hand von Umsatz und Verschuldungsquote würde insbeson-dere den Mittelstand belasten. Bei der Festlegung der Gewichtefür mittelständische Unternehmen sollten Diversifikationseffektestärker berücksichtigt werden. Unternehmen bis zu einem Um-satz von 50 Millionen Euro sollten weiterhin der Forderungs-klasse »Retail« zugeordnet werden können.

Umso mehr freut es uns, dass der Baseler Ausschuss jetzt vonseinen ursprünglichen Plänen Abstand nimmt. Den aktuellenVorschlägen zufolge sollen Unternehmenskredite nunmehr dreiRisikoklassen zugeordnet werden: Unternehmensforderungensollen ein Risikogewicht von 100 Prozent erhalten, wenn eskein Rating gibt; von 75 Prozent, wenn sie als »Investment-Gra-de«-Forderung gelten; und von 85 Prozent, wenn es sich umEngagements bei kleinen und mittleren Unternehmen handelt.Ein Risikogewicht von 100 Prozent bedeutet, dass die BankenEigenkapital in Höhe von 8 Prozent des Forderungsvolumensvorhalten müssen.

Für eine qualifizierte Einschätzung ist es sicherlich noch zufrüh, da manchmal auch die Details noch Probleme verursa-chen können. Der neue Vorschlag wirkt aber auf den erstenBlick recht vernünftig und geht in die richtige Richtung. Die Aus-wirkungen auf die Eigenkapitalanforderungen der Banken fürMittelstandskredite dürften sich im Gegensatz zum ersten Kon-sultationspapier in Grenzen halten.

Erfreulich ist das erwogene Risikogewicht von 85 Prozent fürKMU. Erfreulich ist auch, dass nicht nur, wie im ersten Konsul-tationspapier vorgesehen, Kleinstunternehmen, sondern auchKMU wie bisher von einem Retail-KMU-Risikogewicht von 75Prozent profitieren können. Die Diskriminierung kleiner und mitt-lerer Unternehmen im Hinblick auf die Höhe des Risikoge-wichts, die nicht als Retail-Kunden eingestuft werden können,wurde damit beseitigt. Dies ist sehr zu begrüßen.

Externe Ratings können weiter für die Zwecke der Eigenkapital-unterlegung genutzt werden. Allerdings hat zusätzlich eine in-terne Überprüfung des externen Ratings stattzufinden. Die Ban-ken sollen diese internen Bewertungen zukünftig auch für Zwe-cke der Ermittlung der Risikogewichte und damit der Eigenkapi-talanforderungen nutzen. In der Praxis dürfte dies für Institute,

die interne Ratings verwenden, dazu führen, dass diese auf dasexterne Rating »gemappt« werden und das schlechtere der bei-den Ratings für Zwecke der Eigenkapitalunterlegung zu nutzenist. Dies wird bei einigen Unternehmen zu höheren Eigenkapi-talanforderungen führen. Die Effekte dürften aber im Vergleichzum ersten Konsultationspapier moderat sein.

Ungünstig sind die nach wie vor sehr hohen Kreditkonversions-faktoren für nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen, wasden Zugang von Finanzmitteln für KMU behindern könnte. Er-leichterungen sind hier nur im Retail-Geschäft für jederzeitkündbare Kreditzusagen vorgesehen. Höhere Eigenkapitalan-forderungen gegenüber dem Status quo sind bei gewerblichenImmobilienfinanzierungen sowie bei Spezialfinanzierungen zuerwarten.

So wird beispielsweise vorgeschlagen, dass das Risikogewichtvon derzeit 35 Prozent für die Vergabe von Wohnimmobilien-krediten massiv ansteigen soll. Ähnliches gilt für Gewerbeimmo-bilien. Die deutsche Immobilienwirtschaft stellt für ca. 30 Pro-zent aller Unternehmen Produktions-, Verkaufs-, Lager- undBüroräume zur Verfügung. Werden die Finanzierungsmöglich-keiten von Wirtschaftsimmobilien verschlechtert, verschlechtertsich auch die Versorgung des Mittelstands mit entsprechendenImmobilien. Auch für die Wohnungsversorgung ist das Signalverheerend, denn die Vorgaben würden bedeuten, dass sichder Bau von Mietwohnungen verteuert. Damit würden alleBemühungen der Branche und der Bundesregierung, für be-zahlbares Wohnen und Bauen zu sorgen, deutlichbeeinträchtigt.

Der BDI wird sich mit einer weiteren Stellungnahme an der Kon-sultation des Baseler Ausschusses beteiligen.

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BDI Fokus Finanzmarkt Januar 2016 03

DZ Bank Atrium

BankenstrukturreformBDI und MEDEF kritisieren Trennbankenregeln BankenstrukturreformBDI und MEDEF kritisieren Trennbankenregeln

In die zähe Trennbankendebatte kommt Bewegung. Bereits imJuni vergangenen Jahres hatten sich die Finanzminister aufneue Regeln zur Bankenstruktur geeinigt. Nun hat auch der er-neute Anlauf im Europäischen Parlament, eine gemeinsamePosition für die Schlussverhandlungen mit den Regierungen zufinden, zu einer Verständigung zwischen Christ- und Sozialde-mokraten in zentralen Fragen geführt.

Kern des Kompromisses im Parlament ist vor allem die Frage,unter welchen Bedingungen große Banken riskante Geschäfteabtrennen müssen. Zwar sollen die Aufseher hierbei einen Er-messensspielraum haben, dieser ist jedoch begrenzt. Sollte dieAufsicht auch nach wiederholter Prüfung Bedenken gegen dieeingegangenen Risiken haben, soll sie wahlweise eine Separie-rung von Handelsgeschäften oder eine signifikante Kapitaler-höhung anordnen können.

In der aufsichtlichen Praxis spricht der gefundene Kompromissviel für einen de facto-Automatismus. Für die betroffene Bankwird es schwierig sein, nachzuweisen, dass sie alle Vorkehrun-gen zur Beherrschung der Risiken getroffen hat. Demgegenü-ber muss die Aufsicht ihre Entscheidung, gegebenenfalls aufeine Abspaltung oder Kapitalmaßnahmen zu verzichten, öffent-lich machen. Sie unterliegt der Rechenschaftspflicht gegenüberdem EU-Parlament und wird im Zweifel eine Haftung vermeidenwollen.

Aus gegebenem Anlass haben der BDI und sein französischerSchwesterverband MEDEF in einem Schreiben an die Verhand-lungsführer im EP gefordert, der Aufsicht ausreichenden diskre-tionären Spielraum einzuräumen, um den spezifischen Risikendes Instituts ausreichend Rechnung zu tragen. Denn mit demRisiko der Abspaltung wächst auch das Risiko, dass industrie-relevante Finanzierungen und Risikoabsicherungen künftig nurnoch erschwert möglich sein werden. Geschäfte mit der abge-trennten Handelseinheit sind keine echte Alternative, erst rechtnicht für mittelständische Unternehmen, die in zunehmendemMaße die Palette des Investmentbankings nutzen.

Nach Auffassung von BDI und MEDEF sollten der Kernbankalle Tätigkeiten erlaubt sein, die zur Finanzierung und Risikoab-sicherung der Unternehmen erforderlich sind. Hierzu gehörtausdrücklich auch das »Market Making«, das zur Sicherungausreichender Marktliquidität unerlässlich ist.

Kritisch beurteilen BDI und MEDEF auch die im Kompromisspa-pier vorgesehene Ausnahme von Nicht-EU-Instituten und ihrenTochtergesellschaften/ Niederlassungen von den Abspaltungs-regeln. Die Verbände fordern ein Regelwerk, das Wettbewerbs-verzerrungen vermeidet und ein »level playing field« unter allenBeteiligten sichert.

Ob mit der Verständigung im EP ein baldiger Abschluss des An-fang 2014 gestarteten Gesetzgebungsverfahrens wirklich näherrückt, muss sich zeigen. Die Vorstellungen von Rat und Parla-ment gehen noch weit auseinander.

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BDI Fokus Finanzmarkt Januar 2016 04

Frankfurt

InvestmentrechtOGAW-V-Umsetzungsgesetz schwächt Gründungsstandort DInvestmentrechtOGAW-V-Umsetzungsgesetz schwächt Gründungsstandort D

Die Bundesregierung hat mit ihrem »Eckpunktepapier Wagnis-kapital« vom September 2015 ein wichtiges Signal für denGründungsstandort Deutschland gesetzt. Demgegenüber würdeder vorliegende Gesetzentwurf zur Anpassung des Investment-rechts diese Bemühungen wieder teilweise konterkarieren.Zahlreiche Wirtschaftsverbände, darunter der BDI, haben An-fang Januar in einem gemeinsamen Schreiben u.a. an die fi-nanzpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen ihre Sorgevor den negativen Auswirkungen des Gesetzes zum Ausdruckgebracht.

Der BDI hatte bereits in einer Stellungnahme im Juli 2015 gefor-dert, die Unzulänglichkeiten des Referentenentwurfs für ein Ge-setz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Koordinierung derRechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Or-ganismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-V-Umsetzungsgesetz) zu beseitigen. Der vorliegende Regierungs-entwurf sieht lediglich punktuelle Erleichterungen gegenüberdem Referentenentwurf des BMF vor. Insgesamt könnte dasOGAW-V-Umsetzungsverfahren die Bereitstellung von Risiko-und Fremdkapital durch offene und geschlossene Investment-fonds beeinträchtigen.

Aus gegebenem Anlass haben die Wirtschaftsverbände nocheinmal die nicht praxisgerechte Umsetzung der Regelungen zurVergabe von Gesellschafterdarlehen kritisiert. Die Regelungenwürden den Rahmenbedingungen für die Bereitstellung vonVenture Capital vermeidbaren Schaden zufügen. An die Ver-gabe von Gesellschafterdarlehen werden neue zusätzliche Ver-haltens- und Organisationspflichten geknüpft.

Gesellschafterdarlehen sind ein anerkanntes wie bewährtes Fi-nanzierungsinstrument für Unternehmen, das die Eigenkapitalfi-nanzierung in sinnvoller Weise ergänzt. Die Wirtschaftsver-bände verweisen in ihrer Stellungnahme darauf, dass die eu-ropäische Richtlinie keine vergleichbaren Anforderungen vor-sieht. Wird an diesem »Goldplating« festgehalten, würde dieGründungsfinanzierung in Deutschland unnötig geschwächt.

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BDI Fokus Finanzmarkt Januar 2016 05

VerbriefungenKommissionsvorschläge noch verbesserungsfähigVerbriefungenKommissionsvorschläge noch verbesserungsfähig

Die Europäische Kommission hat am 30. September 2015 zweiVerordnungsentwürfe für sogenannte STS-Verbriefungen vor-gelegt. Um den Markt für Verbriefungen in Europa wiederzube-leben, dessen Volumen im Zuge der Finanzkrise deutlich ge-schrumpft ist, strebt sie einen einheitlichen Qualitätsstandardfür »einfache, transparente und standardisierte« Verbriefungenan. Diese sollen vor allem geringeren Eigenkapitalanforderun-gen für Banken und Versicherer unterliegen.

Der BDI setzt sich seit langem dafür ein, die hohen regulatori-schen Hürden, die der Schaffung eines effizienten europäi-schen Verbriefungsmarktes entgegenstehen, abzusenken. Fürdie Unternehmen wird es zunehmend wichtiger, solche kapital-marktnahen Finanzierungen nutzen zu können, um die Finan-zierungsbasis zu verbreitern. Für den Mittelstand, der sich auf-grund seiner Größe kein Geld direkt vom Kapitalmarkt beschaf-fen kann, stellen Verbriefungen eine wichtige Ergänzung zumklassischen Bankkredit dar. Hochwertige Verbriefungen, die be-stimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, sind auch ein zentra-les Element der geplanten Kapitalmarktunion, die der BDI nach-drücklich unterstützt.

Anlässlich einer Konsultation der Europäischen Kommission zurVorlage der Verordnungsentwürfe haben der BDI, das Deut-sche Aktieninstitut (DAI) und der Deutsche Industrie- und Han-delskammertag (DIHK) eine detaillierte Stellungnahmevorgelegt.

Die Verbände begrüßen den Vorstoß der Europäischen Kom-mission zur Revitalisierung der Verbriefungsmärkte in Europa.Allerdings sind einige der Vorschläge ungeeignet, dem Verbrie-fungsmarkt neue Impulse zu geben:

• Die Kalibrierung der regulatorischen Kapitalunterlegung vonSTS-Verbriefungen trägt ihrer anerkannten Qualität nichtausreichend Rechnung. Die Kapitalanforderungen stelleneine erhebliche Verschlechterung gegenüber dem StatusQuo sowie gegenüber vergleichbaren Investmentalternativensowie anderen Formen des Kredittransfers dar.

• Einige der Kriterien und Anforderungen an STS-Verbriefun-gen sind nicht praktikabel bzw. sind zu vage formuliert. Diesführt dazu, dass auch hochwertige Verbriefungstransaktio-nen, deren Qualität außer Frage steht, sich nicht für dasSTS-Regime qualifizieren werden.

• Der Prozess der regulatorischen Anerkennung als STS-Ver-briefung, die laufende Aufsicht über die Einhaltung der Krite-rien sowie der Sanktionierungsprozess im Falle der Zuwider-handlung gegen die Regulierung schafft bei Originatoren, In-vestoren und Corporate Service Providern erhebliche Unsi-cherheiten und Risiken.

Die jüngsten Kompromissformeln des Ministerrates vom No-vember 2015 lassen hoffen. Insbesondere die Regelungen zuABCP nehmen wichtige Anregungen des Marktes auf. So sollz. B. die durchschnittliche Restlaufzeit der Underlyings beiAuto- und Anlagenfinanzierungen nunmehr dreieinhalb Jahre(ursprünglich zwei Jahre) und die Restlaufzeit im Einzelfall jetztbis zu sechs Jahre (Kommissionsentwurf drei Jahre) betragendürfen. Auch die Zertifizierung durch Drittanbieter aus demMarkt wie etwa TSI soll anstelle der ursprünglich vorgesehenenSelbstzertifizierung möglich sein. Bedauerlicherweise sind syn-thetische Verbriefungen weiterhin nicht Gegenstand der Verord-nung. Auch die Regeln zur Eigenkapitalunterlegung von Bankensind nach wie vor unbefriedigend. Sie mindern die Attraktivitätvon STS-Verbriefungen gegenüber vergleichbaren Instrumen-ten des Kredittransfers sowie anderen Anlagealternativen.

Die Wiederbelebung des Verbriefungsmarktes ist erklärter-maßen eine tragende Säule der geplanten Kapitalmarktunion.Diese wird nur dann eine echte Chance haben, wenn die Un-zulänglichkeiten der vorliegenden Verordnungsentwürfe besei-tigt werden.

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BDI Fokus Finanzmarkt Januar 2016 06

MiFID IINebentätigkeitsregeln zu MiFID praxisgerecht definierenMiFID IINebentätigkeitsregeln zu MiFID praxisgerecht definieren

Die von der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMAvorgelegten regulatorischen technischen Standards zur überar-beiteten Finanzmarktrichtlinie MiFID II sind nicht praxisgerecht.Ein zentrales Problem stellen die stark eingeschränkten Vor-aussetzungen für die weitere Inanspruchnahme der seit 2006geltenden Nebentätigkeitsausnahme für Rohstoffhändler unddie regulatorische Behandlung von Emissionszertifikaten dar.

Die Vorgaben, wie hoch der Handelsmarktanteil bei Gas,Strom, Metallen, Emissionszertifikaten etc. sein darf, um nochals nicht regulierte Nebentätigkeit zu gelten, sind sehr restriktiv.Über diese Schwellenwerte hinaus gehende Transaktionen sindnur mit MiFID-Lizenz gestattet. Unternehmen würden so als In-vestmentbanken betrachtet mit weitreichenden Folgen: z. B.Verpflichtung zum zentralen Clearing (und damit Besicherung),Complianceanforderungen, Eigenkapitalunterlegung undLiquiditätsvorgaben.

Zwar werden Absicherungsderivate analog zu den geltendenEMIR-Regeln als privilegierte Geschäfte betrachtet, die nichtauf die Schwellen angerechnet werden. Allerdings wird dieEMIR-Hedgingausnahme derzeit infrage gestellt. Die geltendeSichtweise, die eine regulatorische Privilegierung risikomindern-der Finanztransaktionen vorsieht, muss erhalten bleiben.

Emissionszertifikate gelten grundsätzlich als nicht-privilegierteTransaktionen. Sie gehen voll in die Berechnung ein und könn-ten, je nach Umfang der gehandelten Zertifikate, bei den betrof-fenen Unternehmen eine MiFID-Lizenzpflicht auslösen. Der BDIhat wiederholt gefordert, Emissionszertifikate, die aus regulato-rischen Gründen gehalten werden, als privilegierte Transaktio-nen zu betrachten.

Ob die MiFID-Nebentätigkeitsausnahme von nichtfinanziellenUnternehmensgruppen in Anspruch genommen werden kann,hängt maßgeblich davon ab, wie deren kommerzielles Hauptge-schäft abgegrenzt wird. Dies sollte unseres Erachtens übereinen sogenannten »capital employed test«, der bereits ineinem frühen Diskussionsstadium von ESMA vorgeschlagenwurde, als zusätzliche Option erfolgen. Ein solcher kapitalba-sierter Test wäre in vielen Fällen die adäquate Messgröße zurAbgrenzung des Hauptgeschäfts. Nichtfinanzielle Unterneh-men, denen eine Kapitalzuordnung von spezifischen Geschäft-stätigkeiten nicht möglich ist (dies gilt für die überwiegende An-zahl der Unternehmen), sollten die von ESMA vorgeschlageneHilfsgröße (Markthandelsaktivität) nutzen können.

Die Umsetzung von MiFID II um ein Jahr auf Anfang 2018 wirdimmer wahrscheinlicher. Diese Zeit sollte auch genutzt werden,um die regulatorischen technischen Standards noch zu optimie-ren. Ziel muss sein, ein ausbalanciertes Rahmenwerk zu schaf-fen, das dem Geist des Level 1-Textes entspricht. Aus gegebe-nem Anlass haben der BDI und weitere 18 deutsche und eu-ropäische Wirtschaftsverbände Kommission, Parlament und Rataufgefordert, die Möglichkeiten des Prüfungsvorbehalts zu nut-zen und die vorliegenden Vorschläge für die Nebentätigkeitsre-geln zu modifizieren.

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BDI Fokus Finanzmarkt Januar 2016 07

WirtschaftsverbändeGeplante Finanztransaktionssteuer stoppenWirtschaftsverbändeGeplante Finanztransaktionssteuer stoppen

Die führenden Wirtschaftsverbände Deutschlands, darunter derBDI, haben in einer gemeinsamen Stellungnahme die europäi-schen Finanzminister aufgefordert, das Projekt zur Einführungder Finanztransaktionssteuer (FTT) aufzugeben. Auch nachmehr als zweieinhalb Jahren Arbeit an dem aktuellen Kommis-sionsentwurf liegen noch keine Lösungen für die zahlreichenvon der Wirtschaft aufgezeigten Probleme vor.

Die Diskussion um die Einführung der Finanztransaktionssteuertritt weiter auf der Stelle. Auch auf dem Treffen der Wirtschafts-und Finanzminister Anfang Dezember 2015 ist es zu keinerwirklichen Einigung gekommen. Der in dem jüngst veröffentlich-ten Statusbericht der Luxemburgischen Ratspräsidentschaft zurFTT skizzierte »Fortschritt« ist überschaubar, die Liste der nochoffenen Fragen lang. Hierzu gehören auch wesentliche Be-steuerungsgrundsätze wie Ansässigkeits- vs. Ausgabeprinzip,der Umfang der Derivatebesteuerung, Ausnahmen für MarketMaking und die Besteuerung von Altersvorsorgeprodukten.

Die Verbände kritisieren in ihrer Stellungnahme die negativenAuswirkungen der Steuer auf die Realwirtschaft, unter anderemdurch die steuerliche Belastung von Absicherungsgeschäften,etwa im Bereich des Außenhandels. Dies schwächt die Wettbe-werbsfähigkeit der Unternehmen in Europa. Auch auf die Unter-nehmensfinanzierung wirkt sich die Steuer negativ aus, da dieRefinanzierungskosten der Banken deutlich steigen. Neben die-sen Auswirkungen auf die Unternehmen sind auch andere Be-reiche von der Steuer tangiert. So käme es bei der privaten undbetrieblichen Altersvorsorge zu gravierenden Belastungen.Zudem steht die geplante Finanztransaktionssteuer im Wider-spruch zu der im Rahmen der Kapitalmarktunion von der EU--Kommission verfolgten Absicht, tiefere und besser integrierteKapitalmärkte in den 28 Mitgliedstaaten der EU zu schaffen.

Dem Vernehmen nach sollen die noch offenen Fragen bis Som-mer 2016 geklärt werden. Mit dem Ausstieg Estlands aus der»Verstärkten Zusammenarbeit« ist die Gruppe der Teilnehmer-staaten auf zehn geschrumpft, Voraussetzung für eine ver-stärkte Zusammenarbeit sind mindestens neun Staaten.

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BDI Fokus Finanzmarkt Januar 2016 08

Tim Ockenga

GastbeitragInfrastruktur: Eine interessante Anlageklasse für VersichererGastbeitragInfrastruktur: Eine interessante Anlageklasse für Versicherer

Der Ausbau der Infrastruktur in Deutschland steht derzeit ganzoben auf der politischen Agenda. Kein Wunder, denn hierzu-lande hat sich ein erheblicher Investitionsstau aufgebaut. Alleinauf kommunaler Ebene beträgt er rund 130 Milliarden Euro. DieBundesregierung hat daher die Modernisierung der Verkehrs-,Strom- und Datennetze zu einem Kernanliegen ihrer Amtszeiterklärt. Auch auf EU-Ebene tut sich einiges. Mit dem Europäi-schen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) sollen 315Milliarden Euro für Infrastrukturvorhaben mobilisiert werden. Esgeht um die Beseitigung des Investitionsstaus, um die Siche-rung der Wettbewerbsfähigkeit und um mehr Wachstum in Eu-ropa.

Eine entscheidende Rolle sollen dabei private Investitionenspielen. Sowohl die Bundesregierung als auch die EU wollenprivate Geldgeber mit einbinden. Ein sinnvoller Ansatz: Schließ-lich kämpfen viele EU-Staaten noch mit den Folgen der Finanz-krise und haben nicht die Mittel für Investitionsprogramme, inDeutschland schränkt die Schuldenbremse den Spielraum deröffentlichen Hand ein. Auf der anderen Seite sind Investorenangesichts des Niedrigzinsumfelds auf der Suche nach attrakti-ven Anlagemöglichkeiten.

Zu ihnen zählen auch die Versicherer. Die Renditen von Staats-anleihen reichen nicht mehr aus, um die zugesagten Garantienzu erfüllen. Alternativen sind gefragt, und als solche kommenauch Infrastrukturinvestitionen infrage. Sie bieten bei risiko-adäquaten Renditen relativ planbare und stetige Rückflüsseund passen wegen der Investitionszyklen von 30 Jahren undmehr sehr gut zum langfristig ausgerichteten Geschäftsmodellder Versicherer.

Bislang machen Investitionen in Straßen, Windräder oder Lei-tungsnetze weniger als ein Prozent der Kapitalanlagen der Ver-sicherer aus, die insgesamt bei rund 1,4 Billionen Euro liegen.Doch der Anteil ist in den vergangenen Jahren bereits gestie-gen und könnte weiter steigen – wenn die Rahmenbedingungenstimmen. Die EU-Kommission hat sich jüngst schon für einewichtige Verbesserung eingesetzt, indem sie die Absenkungder Eigenmittelunterlegung für risikoarme Infrastrukturinvest-ments unter dem neuen Aufsichtsregime Solvency II von rund49 auf 30 Prozent vorgeschlagen hat.

Für ein stärkeres Engagement der Versicherer braucht es dane-ben vor allem Planungssicherheit. Investoren müssen daraufvertrauen können, dass einmal aufgestellte Regeln nicht rück-wirkend geändert werden. Zur Planbarkeit der Investitionengehört zudem ein ausreichend großes Projektangebot. Die vonBundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im Vorjahr an-gekündigte neue Generation von ÖPP-Projekten mit einem In-vestitionsvolumen von 14 Milliarden Euro ist daher ein wichtigerSchritt, dem noch weitere folgen müssen.

So sollte künftig vor jedem Bauvorhaben eine objektive Wirt-schaftlichkeitsuntersuchung stehen, die sich über den gesam-ten Lebenszyklus eines Projekts erstreckt und die Folgekostenmit berücksichtigt. Das ist bislang nicht immer der Fall. Dochnur so lässt sich beurteilen, welche Umsetzungsvariante – Bauin öffentlicher Eigenregie oder öffentlich-private Partnerschaften

(ÖPP) – am wirtschaftlichsten ist. Und nur so lassen sich auchmehr Projekte identifizieren, die mithilfe von privaten Investorenkosteneffizienter und gesamtwirtschaftlich vorteilhaft umzuset-zen sind.

Dabei geht es nicht um den Ausverkauf oder die Privatisierungöffentlicher Güter, wie von einigen Kritikern befürchtet. ÖPPbieten lediglich eine zusätzliche Beschaffungsvariante, welchebei passenden Projekten eine gesamtwirtschaftlich effizienteVerwendung von öffentlichen Geldern ermöglichen. Unbestrit-ten ist dabei, dass ÖPP nicht immer die beste Lösung sind unddie konventionelle Umsetzung daher auch künftig den größtenAnteil ausmachen sollte.

Den Vergleich scheuen müssen ÖPP-Projekte jedoch nicht. ImGegenteil: In einer Zwischenbilanz zu den aktuellen ÖPP-Pro-jekten des Bundes hat erst jüngst die Bundesregierung ein sehrpositives Fazit gezogen. Die Vorhaben seien termingetreu, imvereinbarten Kostenrahmen und mit einer hohen Qualität umge-setzt worden. Die Wirtschaftlichkeitsvorteile hätten sich weitge-hend bestätigt, so das Urteil.

Gerade die hohe Qualität und die termingetreue Fertigstellungvon Bauleistungen stellen einen volkswirtschaftlich erheblichenNutzen dar. Darüber hinaus übernehmen private Investoren vonder öffentlichen Hand eine Reihe von Risiken, etwa die Gefahrsteigender Kosten oder sich ändernden Kapitalmarktzinsen.Diese Vorteile werden in der öffentlichen Debatte leider nichtimmer angemessen berücksichtigt. Der Nutzen des Risikotrans-fers – wie bei einer klassischen Versicherung – wird erst dannoffensichtlich, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallenist. Vielleicht sollten wir uns daran erinnern, dass dies gar nichtso selten passiert: Durch schlecht durchgeführte öffentlicheGroßprojekte haben die Steuerzahler in den vergangenen Jah-ren viele Milliarden Euro verloren, der Flughafen BER ist dafürnur das prominenteste Beispiel.

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Tim Ockenga, Leiter der Abteilung Kapitalanlagen beim Ge-samtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

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BDI Fokus Finanzmarkt Januar 2016 09

DerivateAbsicherungsderivate nicht mit zusätzlichem Eigenkapital unterlegenDerivateAbsicherungsderivate nicht mit zusätzlichem Eigenkapital unterlegen

Die deutsche und europäische Industrie ist besorgt, dass Pläneder Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA zur Revisionder Derivateverordnung CRD IV die Nutzung von Absicherungs-derivaten beeinträchtigen könnten. Eine Ausweitung der Kapi-talunterlegung von Kontrahentenrisiken bei Derivategeschäftenhätte gravierende Auswirkungen auf die Risikosteuerung vonUnternehmen.

Der Vorgang ist nicht neu. So enthielt bereits der Entwurf zuCRD IV eine Verpflichtung der Banken zur Kapitalunterlegungsogenannter CVA-Risiken für Derivatetransaktionen. Diese Re-gulierung hätte Absicherungsderivate der Industrie merklich ver-teuert und erschwert. Der BDI hatte sich seinerzeit massivgegen diese Pläne gewandt. Nach intensiver politischer Debattekonnte in Einklang mit der Regulierungslogik der Derivatever-ordnung EMIR eine Ausnahme für nicht-finanzielle Gegenpar-teien erzielt werden.

Diese Ausnahme von der Verpflichtung zur Kapitalunterlegungvon CVA-Risiken steht nun wieder zur Disposition – wie auchdie EMIR-Hedgingausnahme (siehe dazu auch die gemeinsameStellungnahme der Spitzenverbände vom 14. September 2015).Bereits Anfang Juli 2015 hatte der Baseler Ausschuss für Ban-kenaufsicht (BCBS) die Ausnahme kritisch hinterfragt. Die Eu-ropäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat nun Pläne vorge-legt, die zusätzliche Eigenkapitalanforderungen für Derivatevorsehen. Es kann erwartet werden, dass die höheren regulato-rischen Kosten der Banken an die Firmenkundschaft weiterge-geben werden. Die Folgen eines solchen Schwenks in der Re-gulierungslogik für Finanzierung und Risikomanagement unddamit letztlich für die Wettbewerbsfähigkeit der Realwirtschaft inder EU wären gravierend.

Unter Federführung der europäischen TreasurervereinigungEACT haben rund 90 große deutsche und europäische Indus-trieunternehmen die europäische Bankenaufsichtsbehörde auf-gefordert, auf die geplanten Maßnahmen zu verzichten. DerBDI unterstützt diese Initiative vollumfänglich.

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BDI Fokus Finanzmarkt Januar 2016 10

KapitalmarktunionEU-Kommission legt Vorschläge zur Überarbeitung der Prospektrichtlinie vorKapitalmarktunionEU-Kommission legt Vorschläge zur Überarbeitung der Prospektrichtlinie vor

Die Europäische Kommission hat im November 2015 im Rah-men ihrer Strategie zur Schaffung einer Kapitalmarktunion ihreVorschläge zur Überarbeitung der Prospektrichtlinie vorgelegt.Die Richtlinie harmonisiert die Regelungen für die Veröffentli-chung von Prospekten durch Unternehmen, die entweder durchAusgabe von Aktien oder durch Anbieten von Investitionsmög-lichkeiten Kapital beschaffen wollen. Nach den Plänen der EU-Kommission soll die derzeit geltende Prospektrichtlinie(2003/71/EG, zuletzt geändert durch 2014/51/EU) durch eineunmittelbar anwendbare Prospektverordnung (COM(2015) 583final) ersetzt und dadurch EU-weit die größtmögliche Harmoni-sierung erreicht werden.

Während der Vorschlag insgesamt das grundsätzliche Pro-spektregime beibehält, schlägt die Kommission in Folge einerim Frühjahr 2015 durchgeführten öffentlichen Konsultation ei-nige Änderungen vor. Zu begrüßen ist, dass Kapitalerhöhungenund Daueremissionen künftig bis zu 20 Prozent, statt bisherzehn Prozent prospektfrei sein sollen. Insbesondere für KMUsollen erleichterte Regelungen, in Form eines gesonderten Pro-spektregimes gelten. So wird der Schwellenwert für die Bestim-mung von »Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung«von 100 Millionen Euro auf 200 Millionen Euro angehoben undden Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, Emittenten vonder Prospektpflicht zu befreien, wenn der Gesamtgegenwertdes Angebots über einen Zeitraum von zwölf Monaten zehn Mil-lionen Euro (statt bisher fünf Millionen Euro) nicht überschrei-tet. Ein besonderes Prospektregime soll es im Rahmen einesuntergesetzlichen Rechtsakts auch für die Emission von Anlei-hen geben.

Problematisch ist, dass die Prospektausnahme mit einer Min-deststückelung von 100.000 Euro abgeschafft werden soll. Dasbegründet die Kommission damit, dass es zu Verzerrungen aufden europäischen Anleihemärkten gekommen und ein erhebli-cher Anteil der Schuldverschreibungen von Investment-Grade-Emittenten aus dem Unternehmenssektor für eine größere Zahlpotenzieller Anleger unzugänglich geworden sei. Ob geringereStückelungen aber wirklich das Kauf- und Verkaufsinteresse er-höhen und für eine höhere Liquidität der EU in multilateralenHandelssystemen sorgen, erscheint mehr als zweifelhaft.

Die Zusammenfassung des Prospekts soll auf maximal sechsDIN-A4-Seiten begrenzt und kürzer und präziser gefasst wer-den, sowie sich stärker am Produktinformationsblatt anlehnen.Sie ist mit einer kurzen Erläuterung zu versehen, die höchstensfünf der dem Emittenten eigenen wesentlichsten Risikofaktorender höchsten Wesentlichkeitsstufe enthält. Die Risikodarstel-lung im Prospekt soll spezifischer erfolgen und die Risikofakto-ren werden nach ihrer relativen Wesentlichkeit auf der Grund-lage einer vom Emittenten vorgenommenen Bewertung derWahrscheinlichkeit ihres Eintritts und des zu erwartenden Um-fangs ihrer negativen Auswirkungen jeweils einer von maximal

drei Risikokategorien zugeordnet. Zur Bewertung der Faktorennach der Spezifität und Wesentlichkeit wird die EuropäischeWertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ermächtigt,entsprechende Leitlinien zu erarbeiten. Diese Vorschläge sindinsgesamt kritisch zu beurteilen, da dadurch Haftungsrisikenentstehen oder erhöht werden könnten.

Abschließend schlägt die Kommission die Einführung eines ein-heitlichen Registrierungsformulars vor. Wird dieses Registrie-rungsformular spätestens vier Monate nach Ablauf des Ge-schäftsjahrs veröffentlicht und enthält es die im Jahresfinanzbe-richt offenzulegenden Informationen, soll die Verpflichtung desEmittenten zur Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts als er-füllt gelten.

Der BDI wird sich in Abstimmung mit dem Deutschen Aktienin-stitut aktiv in den Gesetzgebungsprozess im Europäischen Par-lament und Rat einbringen und darauf hinwirken, dass die be-absichtigten Erleichterungen letztlich nicht zu mehr Verwal-tungsaufwand führen.

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Ansprechpartner:Carolina Mü[email protected]

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BDI Fokus Finanzmarkt Januar 2016 11

BDI-Veranstaltung zu EFSI mit großer ResonanzBDI-Veranstaltung zu EFSI mit großer Resonanz

Im Dezember 2015 veranstaltete der BDI gemeinsam mit derBotschaft des Großherzogtums Luxemburg, der EuropäischenKommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) einenWorkshop zum Europäischen Investitionsfonds EFSI. Die gutbesuchte Veranstaltung zeigt das hohe Interesse in der Indus-trie an weiteren Details zu den Finanzierungsmöglichkeiten desFonds.

Die Veranstaltung »Der Investitionsplan für Europa – Möglich-keiten der Projektfinanzierung für Unternehmen« hatte zumZiel, die Wirkungsweise des EFSI und den Zugang der Unter-nehmen zu Finanzierungen praxisnah anhand von Best Practi-ce-Beispielen zu erläutern. In einer Key Note ging EIB-Vizeprä-sident Ambroise Fayolle der Frage nach, wie Unternehmen inDeutschland von dem EU-Investitionsplan profitieren können.Im Rahmen des anschließenden Workshops informierten Fach-experten der EIB und der Europäischen Kommission über in-haltliche Vorgaben, Projektanforderungen undKreditvergabeverfahren.

Seit September 2015 ist EFSI offiziell im Einsatz. Allerdingshatte die EIB schon vorab diverse Projekte als EFSI-tauglichgenehmigt und Finanzierungszusagen gegeben. Nachdem nun-mehr die Leitungsstruktur des Fonds steht und auch die Bera-tungsplattform einsatzbereit ist, wird in Kürze das Projektportalfreigeschaltet. Durch die EFSI-Garantie wird die EIB-Gruppeweitere Infrastruktur-, Innovations- und Mittelstandsprojekte aufden Weg bringen und damit bisherige Finanzierungsquellen er-gänzen können.

Die EIB geht davon aus, dass über EFSI bis Ende des abgelau-fenen Jahres ein Investitionsvolumen von deutlich über 40 Milli-arden Euro mobilisiert werden konnte (ProjektfinanzierungenStand November 2015: rund 23 Milliarden Euro; Mittelstands-segment: rund 20 Milliarden. Euro). Der Europäische Investiti-onsfonds (EIF) als Teil der EIB-Gruppe arbeitet mit einergroßen Bandbreite an Partnern (Geschäftsbanken, Förderinsti-tute, VC-Fonds etc.) zusammen, um mittelständische Unterneh-men im Bereich Risiko- und Innovationsfinanzierung zu unter-stützen.

Die Bundesregierung wird über die KfW die Investitionsinitiativeunterstützen. Die KfW wird rund acht Milliarden Euro in das Pro-jekt einbringen. Darunter fallen bilaterale Maßnahmen wie Glo-baldarlehen an europäische Förderbanken mit Schwerpunkt derKMU-Finanzierung, die Intensivierung von Verbriefungsakti-vitäten, die Bereitstellung von Venture Capital, Projektfinanzie-rungen sowie Eigenkapitalfinanzierungen im Rahmen von soge-nannten Investitionsplattformen. Seit September nutzt die KfWim Bereich Gründungsfinanzierung die erweiterten Garantienvon EFSI. Zudem beteiligt sich die KfW an einer mit italieni-schen Leasingforderungen besicherten Verbriefungstransakti-on. Dieses gemeinsame Investment ist ein Pilotprojekt im Rah-men einer intensiveren Kooperation zwischen dem EIF und dennationalen Förderbanken mit dem Ziel, die kapitalmarktge-stützte Mittelstandsfinanzierung unter dem Dach des EFSIauszubauen.

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KredithürdeFinanzierungsumfeld der Unternehmen weiter störungsfrei KredithürdeFinanzierungsumfeld der Unternehmen weiter störungsfrei

Der Zugang der Unternehmen zu Krediten und anderen Finanz-quellen ist weiter reibungslos, gleichzeitig sind die Finanzie-rungskonditionen ausgesprochen günstig. Die Unternehmensfi-nanzierung sollte einer Fortsetzung der positiven Konjunktur –zumindest in Deutschland – nicht im Wege stehen.

Die vom Ifo-Institut berechnete »Kredithürde« für das Verarbei-tende Gewerbe sank im Dezember weiter auf 12,8 Prozent. Dieungetrübten Rahmenbedingungen an den Kreditmärkten wer-den auch durch die Ergebnisse des aktuellen Bank LendingSurvey der EZB bestätigt. Danach hat sich die lockere Kreditan-gebotspolitik der Banken kaum verändert. Gleichzeitig sind dieZinsmargen der Banken im langjährigen Vergleich außerordent-lich niedrig. Sicherheiten und Covenants für neue Kredite wur-den weiter gelockert. Die günstigen Kreditkonditionen sind auchAusdruck des intensiven Wettbewerbs, der die Verhandlungs-macht der Unternehmen stärkt. Dazu tragen immer mehr auchsogenannte FinTechs bei, die auf Basis moderner, meist inter-netbasierter Technologien Finanzdienstleistungen, zunehmendauch Unternehmensfinanzierungen, anbieten.

Während die Kreditangebotsseite eine störungsfreie Bereitstel-lung von Finanzierungsmitteln anzeigt, ist die Kreditnachfrageweiterhin verhalten. Dies bestätigt auch die aktuelle Kreditneh-merstatistik der Deutschen Bundesbank. Danach tritt das Volu-men der Kredite an inländische Unternehmen und Selbständigeim dritten Quartal 2015 (letzte verfügbare Daten) unverändertauf der Stelle. Offenbar verfügen viele Unternehmen über aus-reichende Liquidität. Zudem nutzen die Unternehmen vermehrtAlternativen zum klassischen Bankkredit: Vor allem Leasing,Factoring, Unternehmensanleihen, Commercial Paper undSchuldscheindarlehen, aber auch Verbriefungsinstrumente ste-hen trendmäßig hoch im Kurs.

Eine Auswertung von Bilanzdaten der Deutschen Bundesbankdurch die KfW bestätigt die gewandelte Finanzierungsstrukturim Verarbeitenden Gewerbe: Hier haben die Unternehmen seitder Jahrtausendwende ihre Eigenkapitalausstattung kontinuier-lich verbessert und zugleich ihre Verschuldung zurückgeführt.Die stetige Verringerung des Verschuldungsgrads ist auch aufverschärfte regulatorische Anforderungen zurückzuführen. DieUnternehmen werden bankenunabhängiger, trotz des komforta-

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Redaktion: Dr. Reinhard Kudiß, Sonja WanjekDie Verantwortung für die Inhalte der Fremdbeiträge tragen die jeweiligen Autoren.

blen Kreditzugangs greifen sie weniger auf Bankkredite zurück.Vor allem größere Unternehmen finanzieren sich vermehrt überkonzerninterne Finanzierungsquellen.

Der langfristige Wandel der Kapital- und Finanzierungsstrukturder deutschen Unternehmen verändert zunehmend auch die Ef-fektivität der geldpolitischen Transmission. Die hoch-expansiveGeldpolitik der EZB der letzten Jahre stößt vor diesem Hinter-grund zunehmend an ihre Grenzen, weitere Impulse für die hie-sige Kredittätigkeit auszulösen.

Anders als hierzulande kommt die Kredittätigkeit in unseren eu-ropäischen Partnerländern allmählich in Gang: Die Kreditnach-frage hat dort merklich angezogen, die Finanzierungkosten fürdie Unternehmen haben sich deutlich entspannt. Allerdings lei-

den noch immer viele südeuropäische Banken unter faulen Kre-diten. Die Durchschnittszahlen (Anteil der notleidenden Krediteam gesamten Kreditbestand: 6,4 Prozent) verdecken, dass essignifikante Unterschiede zwischen den EU-Ländern gibt (Spa-nien knapp 15 Prozent, Italien: 18 Prozent, Griechenland fast50 Prozent). Hier liegen große Risiken für die Finanzstabilitätund den konjunkturellen Erholungsprozess in Europa. Nullzins-politik und hohe Liquidität allein werden die Investitionsblockadenicht aufbrechen können. Die EU-Länder müssen die Problemeihrer Banken entschlossen anpacken. Ein starker und wider-standsfähiger Finanzsektor ist auch grundlegende Vorausset-zung für eine nachhaltige, störungsfreieUnternehmensfinanzierung.

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