31
GdB und seine rechtlichen Grundlagen Hinweise zur Antragstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft Wann lohnt ein Änderungsantrag, wann ein Widerspruchsverfahren und wann ein Sozialgerichtsverfahren? Herzogenaurach, 4. Mai 2019

GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

  • Upload
    others

  • View
    22

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

GdB und seine rechtlichen GrundlagenHinweise zur Antragstellung auf

Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft

Wann lohnt ein Änderungsantrag, wann ein Widerspruchsverfahren und

wann ein Sozialgerichtsverfahren?

Herzogenaurach, 4. Mai 2019

Page 2: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Ingolf Weiß

• 1957 geboren in Zwickau• 1975 Abitur in Zwickau• 1984 Approbation als Arzt nach Studium in

Leipzig• 1988 Promotion und Facharzt für Innere

Medizin• 2003 Facharzt für Öffentliches

Gesundheitswesen• 2012 Wahl zum Schwerbehindertenvertreter• 2013 Facharzt für Arbeitsmedizin• 2016 Beitritt zur DSCM e. V.• 2017 Certified Disability Management

Professional®

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

204.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 3: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Grad der Behinderung (GdB) wird nicht aufgrund neurologischer Syndrome oder Ausfälle, sondern

Ø aufgrund von Funktionsausfällen (im Falle der Syringomyelie der Gliedmaßen und der Blasen-, Darm- und Sexualfunktionen) bewertet.

Seelische Begleiterscheinungen und Schmerzen sind in „üblichem Ausmaß“ in den GdB/MdE-Tabellen berücksichtigt.

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

304.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 4: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Die Größe einer Syrinx korreliert nicht mit der Schwere der Symptomatik!Ø Das macht deutlich, wie schwer es für den

Gutachter ist, anhand von Befunden das wirkliche Ausmaß der Beeinträchtigung gerecht einzuschätzen.

Ø Umso wichtiger ist es, die Beeinträchtigungen so anschaulich wie möglich in den Antrag zu schreiben.

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

404.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 5: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Ein weiteres Problem, das die Begutachtung erschwert, ist das phasenweise Auftreten bzw. Schlimmer-werden von Symptomen.Ø Dem kann erfolgreich begegnet werden, indem

man schildert, wie oft sich die Beschwerden verschlimmern, z. B. „dreimal pro Woche“.

Ø Ganz besonders wichtig ist hier, dass der Arzt nicht diesen Angabe widerspricht (also immer den Antrag mit dem Arzt besprechen!).

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

504.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 6: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Einschätzung des GdBØ erfolgt gemäß VersorgungsmedizinVerordnung

–VersMedV –

auch bekannt unter der BezeichnungØ Versorgungsmedizinische GrundsätzeÞ möglichst nahe den dortigen Formulierungen

verspricht am ehesten Erfolg !!!

Diagnosen allein aufzulisten, bringt gar nichts !!!

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

604.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 7: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

VersMedV – Teil B 3.9 Rückenmarkschäden (1)§ Unvollständige, leichte Halsmarkschädigung mit

beidseits geringen motorischen und sensiblen Ausfällen, ohne Störungen der Blasen- und Mastdarmfunktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 – 60

§ Unvollständige Brustmark-, Lendenmark- oder Kaudaschädigung mit Teillähmung beider Beine, ohne Störungen der Blasen- und Mastdarmfunktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 – 60

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

704.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 8: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

VersMedV – B 3.9 Rückenmarkschäden (2)§ Unvollständige Brustmark-, Lendenmark- oder

Kaudaschädigung mit Teillähmung beider Beine und Störungen der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 – 80

§ Unvollständige Halsmarkschädigung mit gewichtigen Teillähmungen beider Arme und Beine und Störungen der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

804.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 9: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

VersMedV – B 3.9 Rückenmarkschäden (3)§ Vollständige Halsmarkschädigung mit

vollständiger Lähmung beider Arme und Beine und Störungen der Blasen- und/ oder Mastdarmfunktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100

§ Vollständige Brustmark-, Lendenmark-, oder Kaudaschädigung mit vollständiger Lähmung der Beine und Störungen der Blasen und/oder Mastdarmfunktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

904.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 10: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Antragstellung• Antrag in Papierform oder online• gut leserlich ausfüllen• alle behandelnden Ärzte vollständig eintragen • wichtige Befunde in Kopie beifügen• den Antrag unterschreiben• und absenden

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

1004.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 11: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Absenden des Antrags

Tipp:

Einwurfeinschreiben (erstens weil juristisch verwertbarer Nachweis der erfolgreichen Zustellung sowie zweitens des Datum, ab dem die Behinderung anzuerkennen ist)

Alternative: Faxsendung

ACHTUNG! E-Mail gilt vor Gericht nicht als Beweis (weder zeitlich noch inhaltlich)

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

1104.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 12: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Ich beantrageo die Feststellung einer Behinderung, des Grades

der Behinderung (GdB) und die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises nach § 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Der Feststellungsantrag

erstreckt sich auf alle vorliegenden Funktionsbeeinträchtigungen,

o beschränkt sich auf die in diesem Antrag aufgeführten Funktionsbeeinträchtigungen (Beschränkung).

die Feststellung der gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen), die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen nach dem SGB IX oder nach anderen Vorschriften sind.

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

1204.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 13: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Ich beantrage

die Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung (GdB) und die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises nach § 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Der Feststellungsantrag

erstreckt sich auf alle vorliegenden Funktionsbeeinträchtigungen,

o beschränkt sich auf die in diesem Antrag aufgeführten Funktionsbeeinträchtigungen (Beschränkung).

die Feststellung der gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen), die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen nach dem SGB IX oder nach anderen Vorschriften sind.

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

1304.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 14: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Angaben über gesundheitliche FunktionsbeeinträchtigungenWelche nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen werden von Ihnen geltend gemacht?

auf den nun folgenden Folien einige Beispiele

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

1404.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 15: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Angaben über gesundheitliche FunktionsbeeinträchtigungenWelche nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen werden von Ihnen geltend gemacht?

Syringomyelie im Kopf- / Halsbereich mit Sprachstörungen (mindestens aller zwei bis drei Tage zum Teil verstümmelte Wörter) und heftigem Drehschwindel (im Schnitt alle drei, vier Tage, aber unvorhersehbar, oft aus heiterem Himmel, weswegen ich schon mehrmals auf Treppen gestürzt bin, einmal mit Oberschenkelhalsbruch).

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

1504.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 16: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Angaben über gesundheitliche FunktionsbeeinträchtigungenWelche nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen werden von Ihnen geltend gemacht?

Syringomyelie im Brustbereich mit Muskelabbau der Beine, Lähmungserscheinungen. Mindestens einmal wöchentlich stürze ich in der Wohnung oder auf der Straße, einmal vor ein Auto, das mich anfuhr und ich ins Krankenhaus kam. Wegen unvorhersehbarer Muskelkrämpfe der Beine mit unübersehbaren Zuckungen traue ich mich nicht mehr, ins Theater oder Kino zu gehen.

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

1604.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 17: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Angaben über gesundheitliche FunktionsbeeinträchtigungenWelche nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen werden von Ihnen geltend gemacht?

Syringomyelie im Brustmarkbereich mit Störung der Blasen-, Darm- und Sexualfunktion (gegebenenfalls

ausführlicher schildern); außerdem, vorwiegend nachts, Schmerzen in den Beinen, dadurch Schlafstörungen (schlafe höchstens zwei Nächte pro Woche jeweils ca. sechs Stunden).

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

1704.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 18: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Angaben über gesundheitliche Funktionsbeeinträchtigungen

Bitte zu jeder Gesundheitsstörung die jeweils zutreffende Schlüsselzahl eintragen:

1 = angeborene Funktionsbeeinträchtigung

2 = Arbeits- oder Dienstunfall (einschl. Wegeunfall); Berufskrankheit

3 = Verkehrsunfall soweit nicht Arbeits- oder Dienstunfall

4 = häuslicher Unfall soweit nicht Arbeits- oder Dienstunfall

5 = sonstiger Unfall

6 = Kriegs-, Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung; Impf-, Haft-, Gewalttat-, Verfolgungsschaden

7 = krankheitsbedingte Funktionsbeeinträchtigung

8 = sonstige Ursache

ACHTUNG! Die Ziffern ändern sich von Zeit zu Zeit.

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

1804.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 19: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Feststellungsbescheid• in welchem die einzelnen Behinderungen, der

Grad der Behinderung (GdB) und die weiteren gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen) angegeben werden

• ab GdB 50 oder mehr wird ein Schwerbehindertenausweis (SBA) ausgestellt

• zutreffende Merkzeichen und Gültigkeitsdauer sind auf Rückseite des SBA eingetragen

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

1904.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 20: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Merkzeichen G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr

Voraussetzung:

GdB 50 oder höher

Faustregel:

Eine Strecke von etwa zwei Kilometern kann nicht in circa einer halben Stunde zurückgelegt werden.

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

2004.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 21: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Merkzeichen aG – außergewöhnliche Gehbehinderung

Voraussetzungen: • GdB 80 oder höher

und• kann sich nur mit fremder Hilfe oder nur mit

großer Anstrengung außerhalb des Kraftfahrzeuges bewegen

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

2104.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 22: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Merkzeichen B – Berechtigung für eine ständige Begleitung

Voraussetzungen: • Die Voraussetzungen für die Merkzeichen „G“,

„Gl“ oder „H“ liegen vor

und • ist bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

infolge der Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

2204.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 23: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Was tun im Falle einer Ablehnung?Þ zunächst erst einmal ruhig bleiben !!!Þ dann sich fragen, woran es gelegen haben kannÞ deshalb den Ablehnungsbescheid mehrmals (!)

gründlich durchlesen Þ und mit einer Person des Vertrauens darüber

sprechenÞ u. U. einen Rechtsanwalt hinzuziehen

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

2304.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 24: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Mögliche Ursachen einer AblehnungØ Ich habe meine Beeinträchtigungen (im Alltag !)

nicht anschaulich genug geschildert.Ø Ich habe nicht alle meine Beeinträchtigungen

angegeben – vielleicht habe ich eine weggelassen, die mir nicht so wichtig erschien.

Ø Ich habe nicht alle Ärzte angegeben, bei denen ich wegen der Erkrankung in Behandlung war.

Egal welche der drei obigen Ursachen zutrifft – sobald es eine davon ist, lohnt sich ein Widerspruch.

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

2404.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 25: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Wie sollte mein Widerspruch aussehen?Ø formlos, handschriftlich leserlich (!) reicht völligØ mit wenigen, aber treffenden Worten schildern,

warum ich Widerspruch einlegeØ eventuelle Fehler (s. vorige Folie) verbessernØ mir gegebenenfalls Hilfe holen (DSCM, VdK)Ø in jedem Fall die Frist von 4 Wochen einhalten

und ganz wichtig … (s. nächste Folie)

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

2504.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 26: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Bevor ich die Widerspruchsbegründung anfertige,

sollte ich Einsicht in die mir evtl. nicht bekannten entscheidungserheblichen Unterlagen nehmen, z.B.§ Gutachten des medizinischen Dienstes der

Krankenkasse § versorgungsärztliche Stellungnahmen § Rentenversicherungsgutachten § Berufsgenossenschaftliche Unfallgutachten

Das Recht auf Akteneinsicht ist gesetzlich geregelt, in § 25 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X).

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

2604.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 27: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Und wenn mein Widerspruch abgelehnt wird?Ø Dann ist die ablehnende Behörde verpflichtet,

den Vorgang an das Integrations-/Inklusionsamt (oder – je nach Bundesland verschieden – eine andere höherrangige Behörde, z. B. Landesamt für …) weiter zu leiten, welche/s dann abschließend darüber entscheidet, ob dem Widerspruch abzuhelfen ist oder nicht.

Im Falle einer Entscheidung zu meinen Ungunsten kann ich Klage beim Sozialgericht einlegen.

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

2704.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 28: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Wann lohnt sich die Klage beim Sozialgericht?Ø wenn ich sicher bin, dass meine Behinderung

ungerecht bewertet wurdeØ wenn auch mein behandelnder Arzt derselben

Meinung ist

Vor dem Sozialgericht herrscht kein Anwaltszwang. Dennoch sollte ein Rechtsanwalt, am besten ein Fachanwalt für Sozialrecht hinzugezogen werden. Das Gerichtsverfahren ist kostenfrei.

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

2804.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 29: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung

Informationsstand: 14.02.2019 (BMAS)

Der Entwurf wurde am 9. und 10. Oktober 2018 mit den Ländern und zahlreichen Verbänden (u.a. DBSV, VdK, SoVD, Weißer Ring) erörtert.

Der Entwurf soll entsprechend überarbeitet werden.

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

2904.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 30: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung

wird voraussichtlich bis 2020 in Kraft treten, aber

Ø Keine Panik! ü VersMedV – Teil B 3 Nervensystem und Psyche

ist von all den vorgesehenen Änderungen nicht betroffen!

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

3004.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach

Page 31: GdB und seine rechtlichen Grundlagen · Ingolf Weiß • 1957 geboren in Zwickau • 1975 Abitur in Zwickau • 1984 Approbation als Arzt nach Studium in Leipzig • 1988 Promotion

Danke für die Aufmerksamkeit !

Fragen bitte …

Dr. med. Ingolf Weiß | DresdenFacharzt für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Öffentliches Gesundheitswesen Certified Disability Management Professional (CDMP®)

3104.05.2019 DSCM e. V. | Patiententage Herzogenaurach