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Trauma Berufskrankh 2012 · 14[Suppl 2]:247–248DOI 10.1007/s10039-011-1767-3Online publiziert: 17. August 2011© Springer-Verlag 2011
J. BattermannDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Landesverband Nordwest, Hannover
Gebührenordnung, ambulante Operationen, Gutachten
Gebührenordnung
Im Rahmen dieser Thematik wird aus-schließlich auf die Arbeitshinweise der Unfallversicherungsträger zur Prüfung von Arztrechnungen [1] (im Folgenden Arbeits-hinweise genannt) Bezug genommen.
Ein Blick in die Historie dieser Arbeits-hinweise verdeutlicht, dass diese in einem breiten Konsens der Verbände der Unfall-versicherungsträger unter Beteiligung der medizinischen Fachgesellschaften zustan-de kamen. Sie sind als Kommentar anzu-wenden, wobei immer zu berücksichti-gen ist, dass Umstände des Einzelfalls da-zu führen können, dass von der Norm ab-gewichen werden kann. Wichtig ist hier-bei, dass entsprechende Abweichungen vom Regelfall auch in den Arztberichten dokumentiert werden.
Im Vorwort der Arbeitshinweise wird deutlich gemacht, dass diese nicht sche-matisch, sondern nach den Gegebenhei-ten des Einzelfalles sensibel angewandt werden sollen und Rechnungskorrektu-ren zu begründen sind. Außerdem wird beschrieben, dass Anregungen und Kri-tik immer willkommen sind.
Die Tatsache, dass die Arbeitshinweise seit Mitte 2006 im Internet für jedermann einsehbar sind (http://www.dguv.de/lan-desverbaende), führte dazu, dass eine grö-ßere Transparenz in der Rechnungsprü-fung vorhanden ist. Die Verfasser sind je-derzeit bereit, Änderungs- bzw. Ergän-zungswünsche zu prüfen und somit eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Hinweise zu gewährleisten.
Nach wie vor gilt, dass die Landesver-bände bereit sind, bei Streitigkeiten zwi-schen Arzt und Unfallversicherungsträger vermittelnd tätig zu werden. Diese Vorge-hensweise bewährte sich in der Vergan-genheit sehr gut und machte die Schlich-tungsstelle im Sinne von § 66 Vertrag Ärz-te/Unfallversicherungsträger weitgehend überflüssig.
Hin und wieder ist zu lesen, dass die Kommentierung bei Leuftink u. Butz [2] als höherrangig im Vergleich zu den Arbeitshinweisen anzusehen ist. Da es sich hierbei allerdings weitgehend um Auszüge aus den Arbeitshinweisen han-delt und Abweichungen hiervon ledig-lich den Charakter einer Meinungsäuße-rung der Autoren haben, ist dies selbstver-ständlich nicht der Fall.
Ambulantes Operieren
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversiche-rung (DGUV) befürwortet ausdrücklich die Durchführung ambulanter Operatio-nen. Es besteht in diesem Zusammenhang die Bereitschaft, die maßgeblichen (etwa 15–20) ambulanten Operationsnummern innerhalb der UV-GOÄ [Gebührenord-nung für Ärzte (GOÄ) für die Leistungs- und Kostenabrechnung mit den Unfall-versicherungsträgern (UV: Unfallversi-cherung)], die für die DGUV von Bedeu-tung sind, adäquat zu bewerten. Entspre-chende Gespräche werden derzeit mit der KBV (Kassenärztliche Bundesvereini-gung) unter Beteiligung des Bundesver-bandes der Durchgangsärzte geführt.
Dies soll auch dazu führen, dass Fehl-anreize im Sinne einer Rechnungsoptimie-rung vermieden werden.
Gutachten
Es wurde eine AG Begutachtung bei Arbeitsunfällen innerhalb der DGUV ein-gerichtet, die folgende Ziele verfolgt:FAnforderungen an die Sachverständi-
gen und Sachbearbeiter der UV-Trä-ger beschreiben und weiterentwickeln,
FQualifizierungsangebote erarbeiten und vorhalten,
FAufnahmeregelungen von Sachver-ständigen für das Gutachterverzeich-nis Arbeitsunfälle standardisieren,
FBegutachtungsempfehlungen allge-mein und speziell für bestimmte Ver-letzungen einschließlich MdE-Bewer-tung (MdE: Minderung der Erwerbs-fähigkeit) mit den Fachgesellschaften aufstellen,
FStändiger Dialog mit den Fachgesell-schaften,
FVertrag Ärzte/Unfallversicherungs-träger erforderlichenfalls anpassen,
FFormulare optimieren, FFeedback an den Sachverständigen
standardisieren und FÜberprüfung von Gutachten durch
andere Sachverständige (beratender Arzt, Peer-Review …).
Außerdem besteht für die Durchgangs-ärzte (D-Ärzte) die Verpflichtung, inner-halb von 5 Jahren an mindestens einer an-
247Trauma und Berufskrankheit · Supplement 2 · 2012 |
Update des Bundesverband der für Berufsgenossenschaften tätigen Ärzte
erkannten Gutachtenfortbildung teilge-nommen zu haben.
Die DGUV ist grundsätzlich bereit, die Vergütung der Gutachten anzupassen. Dies wird aber sicherlich im Kontext mit den Vorgaben bezüglich der Qualitätsan-forderungen, die an die Gutachter gestellt werden, stehen.
Die derzeitigen Defizite bei der Erstel-lung von Gutachten liegen vordringlich bei den Zusammenhangsgutachten. Hier ist häufig festzustellen, dass die Kennt-nis der rechtlichen Bewertungsgrundsät-ze (Beweisanforderungen, Wertungen der rechtlichen Wesentlichkeit usw.) und der maßgeblichen Rechtsprechung nur unzu-reichend ist.
Korrespondenzadresse
J. BattermannDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Landesverband Nordwest,Hildesheimer Straße 309, 30519 [email protected]
Interessenkonflikt. Der korrespondierende Autor gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Literatur
1. DGUV: Arbeitshinweise der Unfallversicherungs-träger zur Prüfung ärztlicher Leistungen. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Berlin
2. Leuftink D, Butz A (2010) UV-GOÄ Gebührenord-nung für Ärzte für die Leistungs- und Kostenab-rechnung mit den Unfallversicherungsträgern. Kepnerdruck, Eppingen
Zusammenfassung · Abstract
Trauma Berufskrankh 2012 · 14[Suppl 2]:247–248 DOI 10.1007/s10039-011-1767-3© Springer-Verlag 2011
J. BattermannGebührenordnung, ambulante Operationen, Gutachten
ZusammenfassungDie Arbeitshinweise der Unfallversicherungs-träger zur Bearbeitung von Arztrechnungen in der aktuellen Fassung sind Resultat der Zu-sammenarbeit zwischen der Deutschen Ge-setzlichen Unfallversicherung (DGUV), ihren Landesverbänden sowie dem Spitzenver-band der Landwirtschaftlichen Berufsgenos-senschaften. Sie sind wie ein Kommentar an-zuwenden und dienen der Transparenz der Rechnungsprüfung, da sie im Internet für je-dermann zugänglich sind. Die DGUV befür-wortet ausdrücklich die Durchführung am-bulanter Operationen und ist bereit, entspre-chende Gebührenanpassungen für die maß-
geblichen Positionen in der UV-GOÄ [Gebüh-renordnung für Ärzte (GOÄ) für die Leistungs- und Kostenabrechnung mit den Unfallver-sicherungsträgern (UV: Unfallversicherung)] vorzunehmen. Die Arbeitsgruppe Begut-achtung bei Arbeitsunfällen erarbeitet neue Standards und Anforderungen. In diesem Zu-sammenhang besteht die grundsätzliche Be-reitschaft, die Gebühren für die Erstellung von Gutachten anzupassen.
SchlüsselwörterUnfallversicherung · Berufsgenossenschaft · Arztrechnungen · Gutachten · Gebühren
Medical fee schedule, outpatient surgery, and expert opinions
AbstractThe current version of the instructions issued by the accident insurance providers pertain-ing to processing doctors’ bills is the result of cooperation between the German Statu-tory Accident Insurance (DGUV), their region-al associations and the umbrella organization of the employers’ liability insurance associa-tion for the agricultural sector. These recom-mendations should be treated as explanatory notes and serve to ensure transparency in au-diting bills since they are readily available to everyone via the Internet. The DGUV express-ly approves performance of outpatient sur-
geries and is willing to undertake appropri-ate adjustments to the fees for the applicable items in the medical fee schedule for doctors and DGUV physicians. The working group on assessing occupational accidents is formu-lating new guidelines and standards. In this connection there is evident willingness to adapt the fees for preparing expert opinions.
KeywordsAccident insurance · Employers’ liability insurance association · Doctors’ bills · Expert opinion · Medical fees
248 | Trauma und Berufskrankheit · Supplement 2 · 2012