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Gedenken an unsere verstorbenen · Vom 28.April 2016 bis 2.Mai 2016 Frühjahrsmesse in Graz mit Schwerpunkt Bienen Große Ausstellung des Landesverbandes mit Lehrpfad und Infostand

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Gedenken an unsere verstorbenen Mitglieder

Steinbrecher Johann Hinterberg 91

Zandl Johann sen. Hinterberg 94

Zeiler Bernhard Hinterberg 87

Schunko Anton Bruck/Mur - Oberaich 74

Wetzelhütter Johann Breitenau am Hochlantsch 79

Karlon Konrad Turnau 90

Deml Edith Pernegg/Mixnitz 75

Weber Franz St.Josef/Stainz 79

Wiesler Josef Hatzendorf 76

Ziegner Alois Hatzendorf 67

Pizzera Erich Graz-Stadt 86

Ganster Florian Peggau-Deutschfeistritz 86

Puschnik Gernot Carnica-Imkerverein Frohnleiten 83

Schwab Josef Am Schemmerl 61

Jaritz Franz sen. Peggau-Deutschfeistritz

Peinthor Alois Friedberg u. Umgebung 83

Ganster Alois Vorau 87

Selbitschka Johann Naturpark - Pöllauertal 75

Buchner Franz Friedberg u. Umgebung 87

Meier Rudolf Judenburg 74

Taurer Franz Judenburg 88

Hackl Emmerich Wildon 89

Damm Franz Großklein 73

Weber Franz Trofaiach 88

Schweiger Heinrich Rottenmann 80

Sieder Johann Schladming 85

OSR.VDir.i.R.Köstner Johann Schladming 89

Walcher Johann Öblarn 84

Pircher Johann Öblarn 85

Schitter Friedrich Ranten 91

Brunner Bettina Oberwölz 37

Gruber Rudolf Neuberg/Mürz 85

Geissrigler Maria Mürzhofen - Allerheiligen 90

Auer Alois Geistthal 88

Ing. Bauer Otto Ligist 87

Gruber Maria Oberes Feistritztal - Waldheimat 90

Brandl Hermann Oberes Feistritztal - Waldheimat 90

Schiefer Josef Sinabelkirchen 67

Köck Sophie Sinabelkirchen 91

Waldhauser Maria St.Ruprecht/Raab 81

Knoll Vinzenz Passail 90

Höller Robert Kapfenberg 84

Verlesung des Protokolls 2015

Ehrungen

Silbernes Verbandsabzeichen:

Fellner Kurt BZV Ligist

Ehrungen

Goldenes Verbandsabzeichen:

Grinschgl Werner BZV Ligist

Fuchs Erwin BZV Ligist

Trolp Alois BZV Ligist

Baier Stephan BZV St.Stefan/Rosental

Ehrungen

Bronzene Weipplmedaille:

Predl Hans-Herwig Obmann BZV Bruck/Mur-Oberaich

Trummer Alois BZV Kirchbach

Fink Franz BZV Markt Hartmannsdorf

Schinnerl Lorenz eh. Obmann BZV Passail

Kutilin Paul Obmann BZV St.Lorenzen/St.Marein

Schlögl Erwin eh. Kassier u. Obmann BZV St.Stefan/Rosental

Haider Johann Obmann BZV Turnau

Zorn Johann Obmann BZV St.Stefan/Stainz

Ehrungen

Ansprache der Ehrengäste

Bericht des geschäftsführenden Präsidenten

Dir. Ing. Maximilian Marek

2014 2015

3447 Mitglieder 3558 Mitglieder

111 Mitglieder mehr

Mitgliederbewegung 2015

400

11%

2550

72%

280

8%

240

7%

88

2%

Betriebsgrößen

keine Bienenvölker

1 bis 15 Bienenvölker

16 bis 30 Bienenvölker

31 bis 50 Bienenvölker

mehr als 50 Bienenvölker

Unser Verband eine Servicestelle für 3558 steirische ImkerInnen davon 3158 mit Bienenvölkern

Betriebsgrößen

Die Mehrheit bezahlt an den Verband einen Jahresbeitrag von 19,50 €

2550

81%

280

9%

240

7%

88

3%

Völkerverteilung

1 bis 15 Bienenvölker

16 bis 30 Bienenvölker

31 bis 50 Bienenvölker

mehr als 50 Bienenvölker

Die Imker u. - Bienenvölkerstruktur

Betriebsgrößen

3158 Imker betreuen ca. 50.000 Bienenvölker81% unserer Imkerein betreuen ca. 50% der Bienen = 2550 Bienenstände19% unserer Imkerein betreuen auch 50% der Bienen = ca. 1400 Bienenstände3% Erwerbsimker des Verbandes betreuen ca. 10.000 Bienenvölker = 20%

Verwaltung

Imkerschule Ausbildung

Imkerei und Zucht

Labor - Bienengesundheit

- Qualitätsüberprüfung v. Bienenprodukten

Forschung - ein Beitrag zur Standortsicherung

Handel

Das Imkerzentrum ist Servicestelle für alle fachspezifischen Bereiche

Imkerzentrum

Beratung

Obligatorische Imkerversicherung

Sollen die Entschädigungssummen bei Versicherungsfällen erhöht werden?

z.B.: von € 70.- auf € 100.- bei einem Totalausfall eines Volkes

Kosten: für den ersten Versicherungsblock = 1- 50 Bienenvölkerstatt bisher € 6.- auf € 9.- ?

2 Bildungseinheiten (Wanderlehrer) - Teilnehmer: 640 890 + 250

4 Bildungseinheiten - Teilnehmer: 830 922 + 92

8 Bildungseinheiten - Teilnehmer: 1606 1728 + 122

Leistungserlöse: 207.313,21 €

2014 2015

20% Selbstbehalt u. 80% Kofinanzierte EU-Förderung Schulungstätigkeiten

• Tag der offen Tür und 150 Jahr-Feier

• Honigverkostung für die Steirische Honigprämierung

• Honigprämierung

• 102 Kurse (ganztags oder halbtags) davon 11 Grundkurse (Anfängerkurs)

• 1 Facharbeiterlehrgang (Abschluss -> Facharbeiterprüfung)

• 1 Imkermeisterlehrgang

• 40 Schulgruppen (ca. 1.000 Schüler)

• und mehrere Besuchergruppen aus dem Ausland

Insgesamt fanden somit an 117 Tagen (ca. jeden 2.Tag) Veranstaltungen - Führungen und Kurse in unserem Haus statt!

Auslastung des Imkerzentrums

2015 genehmigte Landesrat Seitinger

ein Sonderbudget für Bienenverluste

40.000.- €Aufgeteilt in 2 Bereiche:1) Projekt Varroabehandlung

Untersuchungen zur Wirksamkeit verschiedener Applikationen bei der Behandlung mit Ameisensäure

2) Wiederaufbau des Völkerbestandes (200 * €100.- *)

Es wurden bis jetzt erst sehr wenige Gutscheine bei uns eingelöst – Bitte mit diesen Gutscheinen zu uns kommen!

Sonderbudget für Bienenverluste

Winter 2014 auf 2015 war europaweit ein Katastrophenjahr.

Verbände meldeten bis zu 50% Völkerverluste.

Die Steiermark lag im Vergleich im unteren Bereich, mit ca. 23%.

Hauptgrund Varroa

Bienengesundheit

Konsequenzen daraus:

• Bekämpfungsstrategien wurden evaluiert

• Ausbildung neu erarbeitet

• Meldepflicht

• Förderung (Stmk.: Völkerankauf, Projekt)

• Das Bienenseuchengesetz wird angeglichen

Zukünftig: Nur wer gut ausgebildet ist wird Bienen halten können (dürfen?).

Bienengesundheit

Optimale Bienenpflege im Jahresablauf ist die Grundlage für Bienengesundheit

• Integrierte Jungvolkbildung (ca. 30% des Bestandes)

• „Bienenstockhygiene“ = regelmäßig junger Wabenbau

• Standortwahl = vitale Völker

Die Biene ist kein Haustier – daher hoher natürlicher Selektionsdruck

Bienengesundheit

Kassabericht

IM Werner Kurz

Kassier des St. Landesverbandes

Geschäftsleiter des Imkerzentrums

Geschäftsbericht2015

Warengruppen

0 €

100.000 €

200.000 €

300.000 €

24% 17% 14% 9% 9% 8% 6% 5% 4% 3% 2%

Honigankauf 2015

Waldhonig13.328 kg

Wald-Blüte1186kg

Blütenhonig7.243 kg

Kastanien1.439kg

Akazien 1.807kg

Lagerbestand 2015:16.987 kg

2015 wurden25.003 kgangekauft

Das Team des Imkerzentrums bedankt sich bei allen Beteiligten, die diesen Erfolg mitgestaltet

haben

AchtungVon 1. April bis 31. August

Freitag von 13.00 – 18.00 Uhrgeöffnet

Kontrollausschuss

Entlastung des Vorstandes

Zuchtreferat

IM Mag. Dr. Michael Rubinigg

2718

2479

1734

996804

611

214 18657 47 0 0 0 0 0 0 0 0 0

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

aufgeführte Königinnen 2016

Belegstellenbericht

Fortbildungsmassnahmen

Titel Datum Ort BE Teilnehmer

Königinnenzuchtkurs 18.05.2015 Graz 8 17

Facharbeiterausbildung 06.07.2015 - 11.07.2015 Graz 8 24

Meisterausbildung 16.11.2015 - 28.11.2015 Graz 12 26

Wanderlehrervortrag 04.02.2015 Graz 2 43

Wanderlehrervortrag 12.02.2015 Bruck/Mur 2 40

Wanderlehrervortrag 25.4.2015 Oberwölz 4 21

Honigreferat

Andreas Fritsch

Honigreferat

Laborleistungen

2014 -2015

Honiguntersuchung 1369 1857 + 488

Wieselburg 1024 + 1024

Propolisuntersuchung 192 166 - 26

Futterkranzuntersuchung 1812 1913 + 101

2014 2015

Honig –Etikett “NEU“

Ab 13.12.2014

gilt nicht mehr die

Lebensmittelkennzeichnungsverordnung

sondern die

Lebensmittelinformationsverordnung

Die Honigetikette ab 13.12.2014

1.Die handelsübliche Sachbezeichnung z.B. Bienenhonig

2.Der Name und die Anschrift des Erzeugers oder sonstigen

Ersten der die Ware in Verkehr bringt, in der Regel der

Name der Imkerin oder des Imkers.

4.Die Angabe des Ursprunglandes

5.Die Angabe des Gewichtes in Gramm oder kg

Die Honigetikette ab 13.12.2014

6.Das Mindesthaltbarkeitsdatum

7.Die empfohlenen Lagerbedingungen –z.B.

Lagerung: Trocken, vor Wärmeeinwirkung

geschützt lagern!

8.Kein Buchstabe darf kleiner als 1,2 mm sein

gemessen am kleinen „x“

Honig -ÄnderungLaut Lebensmittelinformationsverordnung

(muss “Mindestens haltbar bis“ nicht mehr im Sichtfeld sein)

Sachbezeichnung: Honig (Österreichischer)Füllgewicht: 200-1000g 4mm Schriftgröße

Mindestens haltbar bis: Tag-Monat-Jahr

Trocken und vor Wärme geschützt lagern!

aber

Muster -Etikett

Max MusterMustergasse 2

8099 Musterdorf

1000g

Österreichischer Honig

Mindestens haltbar bis:

31.01.2017

Text ohne gesundheitsbezogene

Angaben

Trocken und vor Wärme geschützt lagern

von 50g bis 200g 3mmüber 200g – 1000g 4mm

Der Wortlaut “kühl“ soll nicht mehr verwendet werden.(Temperaturbereich von 9 – 18°)

Falsche -EtikettierungMax Muster

Mustergasse 28099 Musterdorf

1000g

Österreichischer Honig

Mindestens haltbar bis:

31.01.2017

Text ohnegesundheitsbezogene

Angaben

Tro

cke

n u

nd

vo

r W

ärm

e

gesc

tzt

lage

rn

Max MusterMustergasse 2

8099 Musterdorf

1000g

Österreichischer Honig

Mindestens haltbar bis:

31.01.2017

Text ohnegesundheitsbezogene

Angaben

Trocken und vor Wärme geschützt lagern

Max MusterMustergasse 2

8099 Musterdorf

1000g

Österreichischer Honig

Mindestens haltbar bis:

31.01.2017

Text ohnegesundheitsbezogene

Angaben

Trocken und vor Wärme geschützt lagern

Max MusterMustergasse 2

8099 Musterdorf

1000g

Österreichischer Honig

Mindestens haltbar bis:

31.01.2017

Text ohnegesundheitsbezogene

Angaben

ÖIB-Etikett

MHD - TextVariante 1: Mindestens haltbar bis:

Tag, Monat u. Jahr31.10.2017

bei der Variante entfällt die Losangabe

Variante 2: Mindestens haltbar bis Ende:Monat und Jahr

10.2017zusätzlich die Losangabe

L.: 1

Jedes abgefüllte Glas muss jederzeit zurück verfolgbar sein.

FKP

1913 Proben

1464 negativ = 76,5 %

380 gering positiv = 19,9 %

69 hoch positiv = 3,6 %

Futterkranzproben 2015

Probennahme der FKP

Steirische Imkerschule ©Steirische Imkerschule, IM Dr. Michael Rubinigg

FKP warum?

Vorsorgeuntersuchung lange bevor Krankheitssymptome sichtbar werden.

Gesundheitszeugnis, z.B. Wanderkarte

Ankauf bzw. Verkauf von Völkern

©Steirische Imkerschule, IM Dr. Michael Rubinigg

FKP warum?

• Name & Anschrift

• Standbezeichnung

• Stocknummer(n)

Beschriftung

©Steirische Imkerschule, IM Dr. Michael Rubinigg

Selbstbehalt für eine FKP 11,0 €

FKP im Gratisbecher - 1,5 €

Preis für eine FKP 9,5 €

Preise

max.

Kosmetik- Cremeherstellung

Qualitätsuntersuchung

Paket 5• Wassergehalt• Leitfähigkeit• ph-Wert• Invertase und falls erforderlich

Hydroxymethylfurfurolgehalt (HMF)• Aussehen• Fehlgeruch/FehlgeschmackFörderbarer Pauschalbetrag € 60/Probe

Selbstbehalt: € 14,50.-

Qualitätsuntersuchung

Kostenlose Teilnahme an der

„Steirischen Honigprämierung“

Prozedere der „Steirischen Honigprämierung“

Die Laborwerte, um es bis zur Verkosterjury zu schaffen, werden jedes Jahr an das jeweilige Qualitätsaufkommen angepasst.

Flexibilität bei den jeweiligen Kategorien je nach vorhandener Tracht z.B.: 2014 Kategorie „Blütenhonig mit Lindenhonig“,

2015 Kategorie „Tannenhonig“

Seit 2013 gibt es auch eine Sonderauszeichnung (Trophäe):

„Steirischer Imker des Jahres“

•Abgabeschluss ist auch heuer wieder der letzte Freitag im August (26.08.2016).

•Die Bekanntgabe der Sieger – Vergabe der Urkunden und Medaillen in einem feierlichen Rahmen wird auch heuer wieder im Volkshaus Frohnleiten(Anfang Oktober) an einem Samstag stattfinden.

Steirische Honigprämierung

2015 wurden bei der Prämierung aus insgesamt 1600 untersuchten Honigen 237 Medaillen in folgenden Kategorien vergeben:

• Waldhonig

• Honigtauhonig

• Cremehonig

• Blütenhonig

• Tannenhonig

• Wald- Blütenhonig

• Kastanienhonig

Steirische Honigprämierung

Steirischer Imker des Jahres 2015 wurde wie schon 2014:

Herr IM Willibald Klug aus St. Stefan in der Weststeiermark,

der mit 4 mal Gold, 2 mal Silber und 1 mal Bronze in allen sieben Kategorien ausgezeichnet wurde!

Steirische Honigprämierung

Arbeits- und Förderungsprogramm

Förderungen:

Förderung des Landes Stmk: Gesamt 55.000€1) Basisförderung 20.000€2) AS-Applikatoren 20.000€3) Faulbrut (FKP) 15.000€

Cofinanzierte Förderung = 80% der Gesamtleitung

Labor: Futterkranzuntersuchung 140.000€QualitätsuntersuchungSchulung

Das Imkerzentrum ist von den Imkern ein selbstfinanziertes Servicesystem.

Arbeits- und Förderungsprogramm

Haushaltsvoranschlag 2016

Haushaltsvoranschlag 2016

Erlöse aus:

Handelswaren 990.000,- €

Leistungserlöse (Schule, Labor) 235.000,- €

Nebenerlöse 120.000,- €

Summe 1.345.000,- €

Aufwendungen:

Material und Waren 750.000,- €

Löhne und Gehälter 450.000,- €

Laufender Aufwand 120.000,- €

Summe 1.320.000,- €

Betriebsergebnis 25.000,- €

Anträge und Allfälliges

Vom 28.April 2016 bis 2.Mai 2016

Frühjahrsmesse in Graz mit Schwerpunkt Bienen

Große Ausstellung des Landesverbandes mit Lehrpfad und Infostand

Thementag mit Vorträgen

Alle Verbandsmitglieder erhalten über die „Biene Aktuell“ je 2 Eintrittskarten gratis!

Frühjahrsmesse

Bienenbäume (Euodia)

4 Jahre alt

ca. 60 – 100cm im Topf

a` 7,90 €

Abholpreis im Imkerzentrum

Bienenweidenaktion

Warum?

Bienenzuchtgesetz ist unvollständig

-> Ergänzungen

-> Präambel

-> Angleichen an bestehende Gesetze

-> Entrümpeln

Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes

Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes

Beteiligte: Steiermärkische Landesregierung

Verfassungsjuristen (Österreicher Staat)

Imkerverbände (Österreich)

Betroffene Landwirtschaftssparten

Landeskammer

Öffentliches Recht

Vorgehensweise:

Zuerst Vorschläge von Verbänden und Landwirtschaftskammer

Gesetzesentwurf

Begutachtung, Prüfung, Einwände,

Beschluss

Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes

§ 22 betrifft die Zucht der Carnica:

Text: zum Schutze der heimischen Bienenzucht ist ausschließlich die Verbreitung der Carnica – Rasse mit allen Stämmen dieser Rasse zulässig

Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes

Was sagt der Paragraph aus?

Ist Verbreitung und Haltung dasselbe?

Wer oder was soll geschützt werden?

• Die Zucht der Carnica mit Unterstützung alle Imker?

• Die Carnica?

• Die Steirischen Imkerinnen – vor dem Einfluss fremder Bienenrassen?

Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes

a. Wer betreibt in der Steiermark Carnicaschutz?

b. Welche Infrastruktur steht dafür zur Verfügung?

c. Welche gesetzlichen Maßnahmen braucht man für den Schutz der Carnica in der Steiermark?

Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes

Welche Wege in der Königinnenzucht geht unsere Imker?

• Standbegattung vor der „Haustüre“?

• Oder Reinzuchtköniginnen von Belegstellen?

Wir gehen in der Steiermark von ca. 30.000 bis 50.000 nachgezogenen Königinnen pro Jahr aus (je nach Entwicklungsverlauf).

Ca. die Hälfte davon ist unkontrolliert bzw. bewusst fremdrassig.

Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes

Zu a.) In erster Linie gut ausgebildete Imker = Züchter

Zu b.) Die Basis für Zucht und Selektion ist Reinzucht auf Belegstellen und im Labor (Besamung).

Zu c.) verschärfte Regeln?

Mitarbeit aller Steirischen ImkerInnen?

Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes

Eine kleinstrukturierte Bienenhaltung garantiert eine flächendeckende Bienenhaltung = schützenswert

1) Was ist notwendig um diese Struktur zu schützen?

2) Oder was sind die Schwächen einer Kleinimkerei und was gefährdet sie?

• Bienengesundheit

• Mangelnde Ausbildung

• Inkonsequenz

Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes

Gedanken zum Reinzuchtbundesland Steiermark

Der Verband hat zu sorgen, dass der Imkerstandort „Steiermark“ gesichert bleibt.

• Wie wichtig ist für das Überleben für die Kleinimkerei das Festhalten an nur einer Rasse = Reinzucht?

• Oder welche Rolle spielt die Carnica beim Erhalt unserer Hobbimkerei?

• Wie schaut es in der übrigen Welt aus? (z.B.: Oberösterreich)

• Sichern strengere Regeln und Strafen unsere Imkerstruktur?

Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes

Gedanken zum Reinzuchtbundesland Steiermark

• Welche Folgen hat eine unkontrollierte Bienenrassenvermischung?

• Welchen wirtschaftlichen Stellenwert hat die Carnica in der

• Steiermark?

• Gefährden straffere Gesetze die Wirtschaftlichkeit?

• Wer trägt die Kosten eines strengen Kontrollsystems?

• Was gefährdet unsere Kleinimkerei wirklich?

• Was kann man der Hobbyimkerei zumuten, wenn sie aktiv an einer Reinzucht mitarbeiten müssen?

Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes

Mögliche Konsequenzen aus schärferen Regeln!

1. Verbände und Imker müssen einverstanden sein.2. Die Steiermark wird im Gesamten als Reinzuchtgebiet

ausgewiesen. 3. Der Nachweis der Carnicahaltung muss jederzeit erbracht

werden können.4. Ein Verwaltungs- und Kontrollsystem muss eingeführt werden.5. Anfallende Mehrkosten für Imker und Land. 6. Ausbildung vieler Imker muss verbessert werden

(Königinnenzucht, Ablegerbildung usw.).

Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes

Mögliche Konsequenzen aus schärferen Regeln!

7. Strafen bei Nichteinhaltung müssen empfindlich erhöht werden.8. Kollateralschaden sind vorprogrammiert: nicht wollend, nicht

könnend (Zeit, Wissen, Überzeugung).9. Puffer (Grenzen) müssen mit Königinnen versorgt werden

(Ersatz).10. Was ist mit den Wanderungen in ein Reinzuchtgebiet?11. Darf die Wirtschaftlichkeit unter strengen Regeln leiden?

Achtung: zu strenge Auflagen könnten auch ein „Imkersterben“ verursachen!

Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes

Welche Modelle und Vorschläge gibt es, unser Bienenrassenproblem zu lösen?

1.) Strenge Haltungs- und Verbreitungsregeln, Zucht wie gehabt.2.) Zuchtinfrastruktur ausbauen:

Bestehende Belegstellenradien, wenn notwendig erweitern.Reinzuchtgebiete installieren, dort wo 100% Einverständnis und Mitarbeit von den Imkern gegeben ist.Infrastruktur nur für die Carnica, die übrige Steiermark hat Rassenwahlfreiheit.

3.) Gibt es weitere Vorschläge, oder einen Kompromiss zwischen Variante 1 und 2

Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes

Wie könnte ein Reinzuchtbundesland Steiermark funktionieren?

1.) Gesetz als Basis: Haltung und Zucht ausschließlich nur mit der Carnica

Untergeordnet gibt es Verordnungen = Bedingungen

Der Nachweis ist jederzeit zu erbringen = Kontrollen

Wie? Die Dokumentation steht jedem frei

z.B. zentrales Zuchtbuch

privates Zuchtbuch

Stockkarte

Standbegattungen werden über mütterliche Herkünftenachgewiesen.

Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes

Konsequenzen:Bei Stichprobenkontrollen (nach Anzeigen) deckt sichder Befund (Einkreuzung) nicht mit der Imker-dokumentation: Strafe? Bezahlung des Probenaufwands

Fahrlässig? Grob Fahrlässig? Vorsätzlich? Wer ist der Verursacher?

Ein vorsätzlicher Imker in der Nachbarschaft?Was, wenn es eine ganz natürliche grenzüberschreitendeEinkreuzung ist?Wie werden Grenzen in Zukunft gesichert? Puffer?Regelmäßiges Umweiseln? Auf welche Kosten?

Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes