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GELD VOM STAAT für Energiesparen und erneuerbare Energien Programme – Ansprechpartner – Adressen

GELD VOM STAAT - Passivbau GmbH Staat_energiesparen… · Bettina Meyer, BMU, Referat KI I 1 (Grundsatzangelegenheiten Umwelt und Energie, Klimaschutz) Fachliche Prüfung: BMU-Referate

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  • GELD VOM STAATfr Energiesparen und erneuerbare EnergienProgramme Ansprechpartner Adressen

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    IMPRESSUM

    Herausgeber: Bundesministerium fr Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Referat ffentlichkeitsarbeit 11055 Berlin E-Mail: [email protected] Internet: www.bmu.de BINE Informationsdienst Kaiserstrae 185197 53113 Bonn Tel.: (0228) 92 37 9-0 Fax: (0228) 92 37 9-29 E-Mail: [email protected] Internet: www.bine.info

    Redaktion: Alexandra Liebing, BMU, Referat ZG II 3 (ffentlichkeitsarbeit/Kommunikation) Bettina Meyer, BMU, Referat KI I 1 (Grundsatzangelegenheiten Umwelt und Energie, Klimaschutz)

    Fachliche Prfung: BMU-Referate KI I 3, KI III 1, KI III 2, KI III 5

    Gestaltung: design_idee, bro_fr_gestaltung, Erfurt

    Druck: Bonifatius, Paderborn

    Stand: Oktober 2006

    3. aktual. Aufl.: 30.000 Exemplare

  • 3

    INHALT

    hnlich wie bei der FISKUS-Datenbank des BINE Informationsdienstes erfolgt die Einteilung der Frderprogramme in fnf Kategorien:

    Vorwort ........................................................................................................................ 6

    1 EU ..................................... ......................................................................................... 131.1 Intelligente Energie Europa ........................................................................................ 131.1.1 SAVE .......................................................................................................................... 131.1.2 ALTENER Frderung der erneuerbaren Energietrger in der Gemeinschaft .............. 14 1.2 Nachhaltige Energiesysteme im Rahmen des 6. Forschungsrahmenprogramms .......... 161.3 Darlehen und Garantien der Europischen Investitionsbank (EIB) .............................. 18

    2 BUND ......................................................................................................................... 202.1 ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm .................................................................... 202.2 ERP-Innovationsprogramm ......................................................................................... 212.3 Unternehmerkapital ERP-Kapital fr Grndung ....................................................... 232.4 Unternehmerkapital ERP-Kapital fr Wachstum ...................................................... 252.5 Unternehmerkapital ERP-Kapital fr Arbeit und Investition .................................... 262.6 ERP-Startfonds Frderung von Beteiligungskapital fr kleine Technologieunternehmen .................................................................................. 272.7 KfW-CO

    2-Gebudesanierungsprogramm ...................................................................... 28

    2.8 KfW-Umweltprogramm ............................................................................................... 312.9 KfW-Wohneigentumsprogramm .................................................................................. 322.10 KfW-Kommunalkredit .................................................................................................. 332.11 KfW-Programm Kommunal Investieren .................................................................... 342.12 KfW-Programm Sozial Investieren ........................................................................... 362.13 Grndercoaching der KfW Mittelstandsbank ............................................................... 382.14 Marktanreizprogramme .............................................................................................. 392.15 Frderleitlinien der Deutschen Bundesstiftung Umwelt ............................................. 402.16 kologisch Bauen ........................................................................................................ 422.17 Wohnraum-Modernisieren ........................................................................................... 432.18 Vor-Ort-Beratung ................................................................................................... 452.19 Beratungsfrderung des Bundes ................................................................................. 462.20 Energieberatung der Verbraucherzentralen ................................................................ 472.21 Unternehmerkredit .................................................................................................... 482.22 PRO INNO II-PROgramm Frderung der Erhhung der Inovationskompetenz mittelstndischer Unternehmen ....................................... 502.23 BMU-Programm zur Frderung von Demonstrationsvorhaben .................................... 512.24 5. Energieforschungsprogramm Innovation und neue Energietechnologien ............ 532.25 Kraft-Wrme-Kopplungsgesetz .................................................................................. 55

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    2.26 Gesetz fr den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) ................................................. 562.27 Solarstrom Erzeugen Investitionskredite fr Photovoltaik-Anlagen ..........................592.28 Clusterforschung im Bereich Photovoltaik ................................................................. 602.29 Solarthermie 2000plus .............................................................................................. 612.30 Biogene Treib- und Schmierstoffe ............................................................................... 632.31 Frderung der Umrstung der Antriebe land- und forstwirtschaftlicher Maschinen auf Biodiesel ............................................................ 642.32 Frderprogramm Nachwachsende Rohstoffe ............................................................... 652.33 Demonstrationsvorhaben zur energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe ......................................................................................... 662.34 Dmmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen ............................................................ 682.35 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Agrarbereich fr Umweltschutz ............... 692.36 Sonderkreditprogramm Landwirtschaft / Junglandwirte ............................................ 702.37 Sonderkreditprogramm Dorferneuerung und lndliche Entwicklung ............................ 712.38 Frderprogramm fr die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zur rentablen Verbesserung der Materialeffizienz (VerMat) ........................................ 722.39 Sonderkreditprogramm Umweltschutz und Nachhaltigkeit .......................................... 732.40 Forschung und Entwicklung im Bereich Rationelle Energieverwendung, Umwandlungs- und Verbrennungstechnik .................................................................. 742.41 Bauforschungsprogramm 2007 ................................................................................... 752.42 Stdtebaufrderung des Bundes Teilprogramm fr Stdte und Gemeinden ............... 782.43 Stdtebaufrderung des Bundes Teilprogramm Stadtumbau Ost/West ..................... 802.44 Schnauer Sonnencent-Investstrom ........................................................................... 822.45 Energieeffizienz im Gartenbau .................................................................................... 822.46 Solcamp Solarenergie fr Campingpltze .................................................................... 84

    3 LNDER ...................................................................................................................... 853.1 Baden-Wrttemberg ................................................................................................... 853.2 Bayern ....................................................................................................................... 873.3 Berlin.............................................................. ............................................................ 893.4 Brandenburg .............................................................................................................. 903.5 Bremen ...................................................................................................................... 903.6 Hamburg .................................................................................................................... 923.7 Hessen ....................................................................................................................... 943.8 Mecklenburg-Vorpommern ......................................................................................... 963.9 Niedersachsen ........................................................................................................... 973.10 Nordrhein-Westfalen .................................................................................................. 983.11 Rheinland-Pfalz ........................................................................................................ 1023.12 Saarland .................................................................................................................. 1033.13 Sachsen ................................................................................................................... 1043.14 Sachsen-Anhalt ........................................................................................................ 1063.15 Schleswig-Holstein ................................................................................................... 1073.16 Thringen ................................................................................................................ 108

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    4 KOMMUNEN .............................................................................................................. 1104.1 Baden-Wrttemberg ................................................................................................. 1104.2 Bayern ..................................................................................................................... 1124.3 Brandenburg ............................................................................................................. 1144.4 Bremen .................................................................................................................... 1144.5 Hessen ..................................................................................................................... 1144.6 Niedersachsen ......................................................................................................... 1164.7 Nordrhein-Westfalen ................................................................................................ 1164.8 Rheinland-Pfalz ........................................................................................................ 1174.9 Saarland .................................................................................................................. 1174.10 Schleswig-Holstein ................................................................................................... 1184.11 Thringen ................................................................................................................ 118

    5 ENERGIEVERSORGUNGSUNTERNEHMEN .................................................................... 1195.1 Baden-Wrttemberg ................................................................................................. 1195.2 Bayern ..................................................................................................................... 1225.3 Berlin ....................................................................................................................... 1255.4 Brandenburg ............................................................................................................ 1265.5 Bremen .................................................................................................................... 1275.6 Hamburg .................................................................................................................. 1275.7 Hessen ..................................................................................................................... 1275.8 Mecklenburg-Vorpommern ....................................................................................... 1295.9 Niedersachsen ......................................................................................................... 1305.10 Nordrhein-Westfalen ................................................................................................ 1335.11 Rheinland-Pfalz ........................................................................................................ 1405.12 Saarland .................................................................................................................. 1415.13 Sachsen ................................................................................................................... 1425.14 Sachsen-Anhalt ........................................................................................................ 1435.15 Schleswig-Holstein ................................................................................................... 1445.16 Thringen ................................................................................................................ 145

    6 ANSPRECHPARTNER UND ADRESSEN ......................................................................... 1466.1 UN-Behrden ............................................................................................................ 1466.2 EU-Behrden ............................................................................................................ 1466.3 Bundesbehrden ...................................................................................................... 1466.4 Bundeskreditanstalten ............................................................................................. 1506.5 Landesministerien ................................................................................................... 1516.6 Verbraucherzentralen ............................................................................................... 1566.7 Energieagenturen ..................................................................................................... 1586.8 Institute, Organisationen, Verbnde ........................................................................ 163

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    LIEBE LESERINNEN UND LIEBE LESER,

    Klimaschutz und nachhaltige Energieversor-gung gehren zu den wichtigsten Herausfor-derungen des 21. Jahrhunderts. Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien, der Kraft-Wrme-Kopplung und die energetische Ge-budesanierung sind wichtige Bausteine der deutschen Klimaschutzpolitik. Dies ist auch ge-samtwirtschaftlich vorteilhaft. Zum einen wer-den zuknftige Folgeschden des Klimawandels verringert. Zum anderen sichert der Umwelt- und Klimaschutz in Deutschland mittlerweile 1,5 Mio. Arbeitspltze.

    Klimaschutz kann jedoch nicht allein Sache des Staates sein. Auch Wirtschaft, Verkehr und private Haushalte mssen ihren Beitrag leisten. Dies wird auch be-lohnt: Durch verbesserte Wrmedmmung, Energie sparende Gerte und Nut-zung von erneuerbaren Energien lsst sich erheblich sparen. Energie ist teuer. Energieeffizienz und Energiesparen lohnen sich im Handumdrehen. Der Staat untersttzt dies auch noch.

    Die Broschre Geld vom Staat fr Energiesparen und erneuerbare Energien bringt Licht in den Frderdschungel. Es werden rund 900 Frderprogramme der Europischen Union, von Bund, Lndern, Kommunen und Energieversorgern aus-fhrlich erlutert. Damit wird ein schneller berblick geboten, welche Frder-mittel es gibt und wo diese beantragt werden knnen.

    Allein die Bundesregierung stellt 1,4 Milliarden Euro fr die energetische Gebu-desanierung und rund 200 Millionen Euro fr das Marktanreizprogramm fr Erneuerbare Energien bereit nutzen Sie diese und weitere Programme!

    Sigmar GabrielBundesminister fr Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

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    Zum Inhalt dieser Broschre

    Die vorliegende Broschre gibt einen berblick ber die zahlreichen Frder-manahmen von EU, Bund, Lndern, Kommunen und Energieversorgungsunter-nehmen (EVU), die auf eine nachhaltige Energieversorgung zielen. Sie ist vom Bundesumweltministerium in bewhrter Zusammenarbeit mit dem BINE Infor-mationsdienst erstellt worden. Basierend auf der von BINE erstellten Datenbank Frderkompass Energie werden ca. 900 Frderprogramme von EU, Bund, Ln-dern, Kommunen und Energieversorgern mit Stand September 2006 kurz vorge-stellt. Diese Broschre ermglicht einen schnellen berblick ber die angebote-nen Frdermittel fr Energiesparmanahmen.

    Spezielle Frdermanahmen des Bundes werden ausfhrlich, einschlielich Infor-mationen ber Antragsvoraussetzungen, frderungsfhige Vorhaben, Frdermit-tel/-anteil und Ansprechpartner, dargestellt. Die angegebenen Zinsstze knnen sich ndern, die aktuellen Konditionen knnen Sie bei Ihrer Hausbank erfragen. Bei Lndern, Kommunen und Energieversorgern werden kurz die im jeweiligen Bundesland angebotenen Manahmen und die Frderinstitutionen angefhrt. Interessierte Personen knnen sich entweder direkt an die angegebenen An-sprechpartner wenden oder die vom BINE Informationsdienst herausgegebene PC-Datenbank Frderkompass Energie fr weitere Informationen nutzen. Frder-kompass Energie ist ein datenbankgesttztes Informationssystem zu ffentlichen Frderprogrammen. Programmnderungen knnen laufend online aktualisiert werden. Per Mausklick stehen Ihnen die genauen Frderkonditionen und Hin-weise fr die Antragstellung zur Verfgung. Neben Besonderheiten der Frder-programme finden Sie auch Antragsformulare, Merkbltter und Richtlinientexte (PDF). Die genauen Konditionen, zu denen Sie die Datenbank erwerben knnen, finden Sie unter www.bine.info/foerderung.php.

    Auch die vom Bundesumweltministerium ins Leben gerufene Aktion Klima sucht Schutz bietet eine besonders effektive Mglichkeit, sich ber Frderma-nahmen zu informieren. ber den Frderratgeber der Klimaschutzkampagne eine Initiative von CO

    2online erfahren Sie auf der Internetseite www.klima-

    sucht-schutz.de/foerderratgeber, welche Frderprogramme fr Ihr Anliegen in Frage kommen. Einfach den Gebudestandort und die gewnschte Modernisie-rungsmanahme eingeben und die entsprechenden Frderprogramme werden aufgelistet. Auerdem finden Sie hier zertifizierte Energieberater und Handwer-ker in Ihrer Umgebung.

    WENIGER ENERGIEVERBRAUCH UND MEHR ERNEUERBAREENERGIEN SCHONEN KLIMA, UMWELT UND GELDBEUTEL

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    Weitere Informationen zu Frdermglichkeiten fr Privatpersonen finden Sie unter www.energiefoerderung.info oder www.thema-energie.de. Die Frder-Hot-line des BINE Informationsdienstes unter (02 28) 9 23 79-14 bietet Privatpersonen kostenfrei umfassende Informationen bei Fragen zu Frdermglichkeiten. Der BINE Informationsdienst frdert den Informations- und Wissenstransfer aus der Energieforschung des Bundeswirtschafts- und des Bundesumweltministeriums in die Anwendungspraxis und steht in engem Austausch mit vielen Firmen und In-stitutionen, die in gefrderten Projekten Effizienztechnologien und erneuerbare Energien zur Anwendungsreife entwickeln. BINE ist ein Informationsdienst vom Fachinformationszentrum Karlsruhe GmbH und kooperiert mit zahlreichen Ein-richtungen und Organisationen aus Forschung, Ausbildung, Praxis, Fachmedien und Politik. BINE wird gefrdert durch das Bundesministerium fr Wirtschaft und Technologie (BMWi).

    Auch das BMWi bietet eine Mglichkeit, sich ber Frderprogramme zu infor-mieren. Mit der im Internet abrufbaren Frderdatenbank gibt die Bundesregie-rung einen vollstndigen und aktuellen berblick ber die Frderprogramme des Bundes, der Lnder und der Europischen Union. Das Frdergeschehen wird unabhngig von der Frderebene oder dem Frdergeber nach einheitlichen Kri-terien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. Dabei werden auch die Zusammenhnge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die fr eine effiziente Nutzung der staatlichen Frderung von Bedeutung sind. Die Datenbank beinhaltet auch Frderprogramme, welche die internationale Zusam-menarbeit im Bereich der effizienten Energienutzung mit Drittlndern unter-sttzt. Gerade die Europische Union bietet hier einige Frdermanahmen fr Joint-Venture-Projekte mit Nicht-Mitgliedsstaaten an. Weitere Details finden Sie auf der Internetseite des BMWi www.bmwi.de unter dem Punkt Frderdatenbank (www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Mittelstand/foerderdatenbank.html).

    Auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums finden sich unter dem The-ma Klima und Energie ebenfalls Informationen zu Frderprogrammen sowie Energiespartipps (www.bmu.de bzw. www.bmu.de/energieeffizienz). Darber hin-aus werden Ihnen auf der BMU-Themenseite www.erneuerbare-energien.de um-fassende Informationen zu erneuerbaren Energien zur Verfgung gestellt.

    Die Deutsche Energie-Agentur (dena) bietet die kostenlose Energie-Hotline (08 00) 07 36 734 ber das Call-Center der Erdgas-Consult in Leipzig an. Rund um die Uhr wird ber Mglichkeiten zur rationellen und sparsamen Energienutzung so-wie der Nutzung von erneuerbaren Energien und die dazu existierenden Frder-programme Auskunft gegeben. Im Gebudebereich standen bisher die Themen Energieeinsparverordnung, Heizungsanlagen und Wrmedmmung im Vorder-grund. Die effiziente Nutzung von elektrischem Strom, der Einsatz von Anlagen

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    der Kraft-Wrme-Kopplung sowie zur Nutzung von Biomasse, Wind- und Solar-energie waren weitere Schwerpunkte. Die dena will sich national wie internati-onal als Kompetenzzentrum fr Energieeffizienz und erneuerbare Energien ent-wickeln.

    Die Frderkonditionen der aufgelisteten Programme knnen jederzeit gendert bzw. neu angepasst werden. Aus diesem Grund kann keine Gewhr bernommen werden, dass die vorliegenden Angaben aktuell gltig sind. Interessenten sollten sich daher stets zustzlich zur Lektre dieser Broschre bei den hier genannten Ansprechpartnern ber eventuelle nderungen der Konditionen informieren.

    Klimaschutz-Manahmen der Bundesregierung

    Deutschland ist weltweit fhrend bei der Reduktion klimaschdlicher Gase. Das am 13.07.2005 beschlossene nationale Klimaschutzprogramm der Bundesregie-rung ist eine wichtige Grundlage, um die vlkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands zu erfllen: In der Periode 2008-2012 mssen die Treibhausgas-Emissionen um 21 % unter das Niveau von 1990 bzw. 1995 sinken. Damit leistet Deutschland seinen Beitrag, den EU-weit fr den genannten Zeitraum vereinbar-ten Emissionsrckgang von 8 % zu erreichen. Deutschland schlgt vor, dass sich die EU verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 30 % gegenber 1990 zu reduzieren. Unter dieser Voraussetzung wird Deutschland eine darber hinaus gehende Reduktion anstreben. Die Wissenschaft und auch der Umwelt-ministerrat der EU fordert fr das Jahr 2050 eine Reduktion um 60-80 % fr alle Industrielnder.

    Der Energiesektor spielt beim Klimaschutz eine bedeutende Rolle, da rund 85 % der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen auf den Verbrauch fossiler En-ergietrger zurckzufhren sind. Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energie-versorgung setzt die Bundesregierung auf den rationellen und sparsamen Einsatz von Energie, auf mehr Energieeffizienz und auf den Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Bundesregierung hat zahlreiche Manahmen ergriffen, um die ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen.

    Zu diesen Manahmen gehren vor allem: EU-weite Einfhrung des Emissionshandels ab dem 01.01.2005 aktuell wer-

    den mit dem Nationalen Allokationsplan und dem Zuteilungsgesetz wesentli-che Weichen fr die zweite Handelsperiode 2008-2012 gestellt;

    kologische Steuerreform, aus deren Aufkommen unter anderem die Frde-rung der erneuerbaren Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms und die Aufstockung der energetischen Gebudesanierung finanziert wurde;

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    Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien: Erneuerbare-Energi-en-Gesetz nach der umfassenden Novelle in 2004 steht die nchste Novelle bis Ende 2007 an;

    Ausbau der Wrmenutzung aus erneuerbaren Energien: investive Frderung ber das Marktanreizprogramm,

    Steigerung der Kraftstoffnutzung aus erneuerbaren Energien: Bis zum 31.07.2006 galt eine Steuerbefreiung, ab 01.08.2006 wurde zur Vermeidung von berfrderung und Mitnahmeeffekten eine Teilbesteuerung von Biodiesel eingefhrt, zum 01.01.2007 ist darber hinaus die Einfhrung einer Biokraft-stoffquote in Vorbereitung;

    Ausbau der Kraft-Wrme-Kopplung; Energieeinsparverordnung; Frderung der Bahn; Streckenabhngige Autobahnbenutzungsgebhr (Maut) fr schwere LKW seit

    2005; KfW-Programme CO

    2-Gebudesanierung, kologisch Bauen, Wohnraum

    Modernisieren und Solarstrom Erzeugen; Klimaschutzvereinbarung mit der deutschen Wirtschaft; Selbstverpflichtung der Bundesregierung, Klimagase im eigenen Geschftsbe-

    reich zu reduzieren; diverse Informations- und Beratungsangebote zur Energieeinsparung und zur

    Nutzung von erneuerbaren Energien.

    Frderung erneuerbarer Energien

    Die Bundesregierung hat eine Offensive zur Frderung der erneuerbaren Energi-en eingeleitet. Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil erneuerbarer Energi-en an der Energieversorgung bis zum Jahr 2010 gegenber 2000 zu verdoppeln: beim Strom auf mindestens 12,5 %. Der Anteil erneuerbarer Energien an der ge-samten Stromversorgung soll bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 % gesteigert werden, der Anteil am Primrenergieverbrauch soll mindestens 10 % betragen. Bis zur Mitte des Jahrhunderts soll mindestens die Hlfte des deutschen Primr-energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen.

    Ein zentraler Baustein hierfr ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Danach sind Stromnetzbetreiber verpflichtet, Strom aus Sonne, Wasser, Wind, Geother-mie und Biomasse abzunehmen und dafr Mindestvergtungen zu zahlen. Am 01.08.2004 ist die Novelle des EEG in Kraft getreten. Dabei wurden insbesondere die Rahmenbedingungen fr die Einspeisung, bertragung und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energien deutlich verbessert, die Vergtungsstze opti-miert (u.a. Senkung fr Strom aus Windkraft; Differenzierung bei Biomasse, um

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    bisher ungenutzte Biomassepotenziale zu erschlieen) und die Degression ausge-weitet und teilweise verstrkt.

    Frderprogramme der Bundesregierung fr Energie aus Wind und Sonne, Bio-masse und Erdwrme haben darber hinaus zur notwendigen Beschleunigung der Markteinfhrung der regenerativen Energietrger gefhrt.

    Die Erfolge sind bereits sichtbar: Im Jahr 2005 betrug der Anteil der erneuerba-ren Energien am gesamten Stromverbrauch 10,2 %, der Anteil am gesamten Pri-mrenergieverbrauch 4,6 % und es wurden rund 84 Mio. Tonnen CO

    2-Emissionen

    vermieden. Mit dem aus dem Aufkommen der kologischen Steuerreform finan-zierten so genannten Marktanreizprogramm konnten gute Zuwchse im Bereich der Wrmebereitstellung aus erneuerbaren Energien erzielt werden. Schwer-punkte des Programms sind die Frderung von solarthermischen Anlagen (So-larkollektoren) und von Anlagen zur Wrmeerzeugung aus Biomasse. So hat das Marktanreizprogramm entscheidend dazu beigetragen, dass rund eine Million Anlagen die Erwrmung von Brauch- und Heizungswasser untersttzt. Die insge-samt in Deutschland installierte Solarkollektorflche stieg bis Ende 2005 auf ber 7 Mio. Quadratmeter; das ist mehr als eine Verdoppelung in nur fnf Jahren.

    Auch die erfolgreiche Markteinfhrung von Holzpelletheizungen und emissions-armen Scheitholzkesseln wurde mageblich durch das Programm untersttzt. Zu dieser positiven Entwicklung hat auch die Anreizwirkung der im Rahmen der kologischen Steuerreform erhhten Steuerstze auf Heizstoffe beigetragen. Hin-zu kommen Manahmen zur Forschung und Entwicklung, unter anderem das Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) sowie steuerliche Manahmen.

    Energiesparen im Gebudebereich

    Der Gebudebereich gehrt zu den wichtigsten Handlungsfeldern im Klima-schutz. So werden in Deutschland etwa 78 % des Endenergieverbrauchs der pri-vaten Haushalte Verkehr nicht mit eingerechnet fr das Heizen verwendet. Weitere 10 bis 15 % werden fr die Warmwasserbereitung verwendet. Das Ein-sparpotenzial ist enorm: In den bestehenden Wohngebuden wird im Durch-schnitt fast dreimal so viel Energie fr Heizung und Warmwasseraufbereitung verbraucht als nach den Anforderungen der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) fr Neubauten vorgeschrieben ist. Die Bundesregierung hat daher fr die Jahre 2006 bis 2009 das Volumen des seit dem Jahr 2001 bestehenden KfW-CO

    2-

    Gebudesanierungsprogramms fr Bestandsgebude von 360 Mio. Euro auf eine Mrd. Euro aufgestockt; insgesamt wird die energetische Gebudesanierung mit 1,4 Mrd. Euro pro Jahr gefrdert.

  • 12

    Darber hinaus frdert die KfW zum Teil aus Eigenmitteln im Programm ko-logisch Bauen den Bau von teilweise hocheffizienten Neubauten. Mit dem Pro-gramm Wohnraum Modernisieren frdert die KfW auerdem Manahmen zur Sanierung von Gebuden, die im KfW-CO

    2-Gebudesanierungsprogramm z.B.

    deshalb nicht frderfhig sind, weil sie nach 1978 fertig gestellt wurden.

    Arbeitspltze

    Vom Klimaschutz profitieren nicht allein die Umwelt, sondern auch die Brgerin-nen und Brger und die Wirtschaft.

    Im Jahre 2005 arbeiteten bereits rund 170.000 Menschen im Bereich der er-neuerbaren Energien. Diese Zahl drfte sich nach aktuellen wissenschaftli-chen Berechnungen bis 2020 auf ber 300.000 erhhen.

    Mit den durch die KfW-Programme gefrderten Investitionen zur Energieein-sparung und CO

    2-Minderung im Wohnungssektor werden limporte durch

    heimische Handwerkerleistungen ersetzt. So bleiben Wertschpfung und Ar-beitspltze in Deutschland.

    Aufgrund der kologischen Steuerreform werden gem einer Studie des Deutschen Instituts fr Wirtschaftsforschung bis zu 250.000 Arbeitspltze ge-schaffen.

    Durch verbesserte Wrmedmmung, Energie sparende Gerte und Verhaltens-nderungen lsst sich bares Geld sparen. Oft werden diese Einsparpotenziale mit der Begrndung, sie seien zu teuer, nicht durchgefhrt, obwohl von verschie-densten Institutionen viel Geld dafr bereitgestellt wird. Die zahlreichen Frder-mittel in der Grenordnung von mehreren Milliarden Euro, die insbesondere in Form von Zuschssen, Darlehen, Zins- und Steuervergnstigungen bereitgestellt werden, sollen helfen, die endlichen Ressourcen effizient zu nutzen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Zugleich sparen Verbraucher Kosten und Un-ternehmen erhhen ihre Wettbewerbsfhigkeit.

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    1 EU1.1 INTELLIGENTE ENERGIE EUROPA

    Das Programm fr Manahmen im Energiebereich Intelligente Energie Europa (EIE) untersttzt die nachhaltige Entwicklung im Bereich der Energie, indem es einen ausgewogenen Beitrag zur Erreichung folgender allgemeiner Ziele leistet: Energieversorgungssicherheit, Wettbewerbsfhigkeit und Umweltschutz. Der Fi-nanzrahmen fr die Durchfhrung dieses Programms beluft sich fr den Zeit-rahmen 2003 bis 2006 auf 250 Mio. Euro. Voraussetzung fr die Frderung von Projekten im EIE-Programm ist transnationale Kooperation.

    Das Frderprogramm Intelligente Energie Europa sieht vier Programmteile vor: SAVE: Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz. ALTENER: Frderung erneuerbarer Energien. STEER: Projekte zur Erhhung der Energieeffizienz und zur Diversifizierung

    von Kraftstoffen im Verkehrsbereich. COOPENER: Projekte im Bereich der internationalen Zusammenarbeit, insbe-

    sondere in Entwicklungslndern zur Frderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz.

    Im Folgenden wird nur auf die fr diese Broschre relevanten Programm-teile SAVE und ALTENER nher eingegangen.

    Weiterfhrende Informationen: Europische Kommission Executivagentur fr Intelligente Energie (IEEA) Madou Mail Service B-1210 Saint-Josse-Ten-Noode Place Madou 1 Fax: 0032 (2) 29-21 892 E-Mail: [email protected] Internet: www.europa.eu.int/comm/energy/intelligent/index_en.html

    1.1.1 SAVE

    Antragsberechtigt:Private und ffentliche Rechtspersonen mit einem Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europischen Union oder einem der Beitrittslnder oder in einem zum Intel-ligente-Energie-Europa-Programm assoziierten Land. Es knnen sich auch Rechts-personen aus den EFTA-/EWR-Staaten auf der Grundlage zustzlicher Mittel und gem den mit diesen Lndern zu vereinbarenden Verfahren beteiligen.

    P R O G R A M M E E U

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    P R O G R A M M E E U

    Frderungsfhige Vorhaben: Verwirklichung des Potenzials bezglich der wirtschaftlich mglichen Verbes-

    serung der Energieeffizienz und Integration mit erneuerbaren Energien Einleitung von Manahmen zur Schaffung oder zum Ausbau von Strukturen

    und Instrumenten durch Abbau von strukturellen Marktbarrieren und ande-ren Markthemmnissen

    Steigerung der Energieeffizienz, um dadurch Investitionen anzuregen und die Marktdurchdringung zu beschleunigen

    Steigerung des Anteils der Kraft-Wrme-Kopplung und effizienter industrieller Prozesse

    Innovative Konzepte fr die Industrie und Umsetzung von neuen Richtlinien der EU im Gebudebereich (z.B. EPBD)

    Frdermittel/-anteil: Zuschuss Das Frdervolumen von SAVE betrgt 70 Mio. Euro. Die Antrge mssen in einem Team unter der Leitung eines Koordinators ein-

    gereicht werden. Der Antrag muss von mindestens 3 unabhngigen Unterneh-men als Rechtspersonen mit Sitz in 3 verschiedenen zum Intelligente-Energie-

    Europa-Programm teilnahmeberechtigten Lndern eingereicht werden. Die Finanzhilfe darf nicht mehr als 50 % der anrechenbaren Gesamtkosten der

    Manahme oder des Projektes betragen.

    Weiterfhrende Informationen: Forschungszentrum Jlich GmbH Projekttrger Jlich (PTJ), Bereich GIN/Nationale Kontaktstelle Herr Dr. Helmut Pfrner 52425 Jlich Tel.: (0 24 61) 61-14 85 Fax: (0 24 61) 61-28 80 E-Mail: [email protected] und [email protected] Internet: www.fz-juelich.de/ptj

    1.1.2 ALTENER FRDERUNG DER ERNEUERBAREN ENERGIETRGER IN DER GEMEINSCHAFT

    Antragsberechtigt:Private und ffentliche Rechtspersonen mit einem Sitz in einem EU-Mitglieds-staat, einem Beitrittsland zur EU oder einem zum Intelligente Energie Europa Programm assoziierten Land. Es knnen sich auch Rechtspersonen aus den EFTA-/EWR-Staaten auf der Grundlage zustzlicher Mittel und gem den mit diesen Lndern zu vereinbarenden Verfahren beteiligen.

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    Frderungsfhige Vorhaben:Das Programm untersttzt die nachhaltige Entwicklung im Bereich der Energie: langfristige Energieversorgungssicherheit, industrielle Wettbewerbsfhigkeit so-wie Klima- und Umweltschutz. Frderungsfhig sind Manahmen, die folgende Ziele haben: Verwirklichung des Potenzials bezglich der wirtschaftlich mglichen Verbes-

    serung der Energieeffizienz Einleitung von Manahmen zur Schaffung oder zum Ausbau von Strukturen

    und Instrumenten fr die Entwicklung erneuerbarer Energien Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien bei der Elektrizittserzeugung Erhebliche Steigerung des Anteils bei der Kraft-Wrme-Kopplung Entwicklung des Potenzials erneuerbarer Energien

    Frdermittel/-anteil: Zuschuss Das Frdervolumen fr ALTENER betrgt 80 Mio. Euro fr den Zeitrahmen

    20032006. Die Gemeinschaft frdert neue und erneuerbare Energiequellen fr die

    zentrale und dezentrale Produktion von Strom und Wrme sowie ihre Ein-beziehung im lokalen Umfeld und in Energiesysteme, kleinmastbliche Anwendungen erneuerbaren Energien, Biokraftstoffe fr alternative Fahrzeug-antriebe, einschlielich der Ausarbeitung gesetzgeberischer Manahmen und ihrer Umsetzung. Die Finanzhilfe darf nicht mehr als 50 % der Gesamtkosten der Manahme betragen. Der Restbetrag kann aus ffentlichen oder aus priva-ten Mitteln gedeckt werden.

    Hinweise zum Antrag:Aufrufe und Ausschreibungen werden im Amtsblatt der Europischen Union ver-ffentlicht. Die Bedingungen und Leitlinien fr eine Frderung werden jhrlich festgesetzt.

    Weiterfhrende Informationen: Forschungszentrum Jlich GmbH Projekttrger Jlich (PTJ), Bereich GIN/Nationale Kontaktstelle Herr Dr. Helmut Pfrner 52425 Jlich Tel.: (0 24 61) 61-14 85 Fax: (0 24 61) 61-28 80 E-Mail: [email protected] Internet: www.fz-juelich.de/ptj und www.nks-energie.de

    P R O G R A M M E E U

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    1.2 NACHHALTIGE ENERGIESYSTEME IM RAHMEN DES 6. FORSCHUNGSRAHMENPROGRAMMS

    Antragsberechtigt:Unternehmen, Institutionen, ffentliche Krperschaften und Forschungseinrich-tungen

    Frderungsfhige Vorhaben:Hier wird nur der Programmteil Nachhaltige Energiesysteme beschrieben. Sollten Sie Informationen zum kompletten 6. Rahmenprogramm suchen, finden Sie un-ter den angegebenen Internet-Links weitere Details.

    Kurz- bis mittelfristige Manahmen: Bei den kurz- bis mittelfristigen Manahmen, federfhrend durch die General-direktion Energie und Transport (DG TREN) betreut, sollen innovative und kos-teneffiziente technische Lsungen durch Demonstration und andere Forschungs-aktivitten mglichst schnell auf den Markt gebracht werden, wobei nicht nur technische, sondern auch organisatorische, institutionelle, finanzielle und soziale Gesichtspunkte bercksichtigt werden sollen.

    Folgende Themen werden im Rahmen dieser kurz- bis mittelfristigen Manah-men verfolgt:

    1. Saubere Energie, insbesondere erneuerbare Energietrger und deren Integration in die Energiesysteme, einschlielich Speicherung, Verteilung und Nutzung2. Energieeinsparungen und Energieeffizienz 3. Alternative Kraftstoffe, u.a. Integration in Verkehrssysteme (Stadt), energie- effiziente Fahrzeuge

    Mittel- bis langfristige Manahmen: Ziel bei den mittel- bis langfristigen Manahmen, federfhrend durch die Gene-raldirektion Forschung (DG RESEARCH) betreut, ist die Entwicklung neuer und er-neuerbarer Energiequellen. Diese sollen kosteneffizient, sauber und in eine lang-fristig nachhaltige Energieversorgung integrierbar sein. Der weitere Gebrauch fossiler Energietrger macht die kostengnstige Entsorgung von Kohlendioxid zwingend erforderlich, um die Ziele bzgl. der Reduktion der Treibhausgase errei-chen zu knnen.

    Die Forschungsaktivitten konzentrieren sich auf folgende Themen: 1. Brennstoffzellen und ihre Anwendung 2. Neue Technologien fr Energietrger/Energietransport und Energie- speicherung, insbesondere Wasserstofftechnologie

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    3. Neue und fortschrittliche Konzepte fr die Technologien erneuerbarer Energietrger 4. Entsorgung von Kohlendioxid in Verbindung mit saubereren Kraftwerken fr fossile Brennstoffe 5. Soziokonomische Instrumente und Konzepte fr die Energiestrategie

    Die Gemeinschaft leistet auch Beitrge zur Entwicklung und Umsetzung von Stra-tegien, zur Verbreitung von Energietechnologien, zu konzertierten Aktionen und Netzwerken zur Konzertierung sowie zu vorbereitenden, begleitenden und unter-sttzenden Aktivitten in den einzelnen Bereichen des Programms, sowohl fr FuE als auch fr Demonstration. Die finanzielle Untersttzung liegt bei ca. 50 % der frderfhigen Kosten im Bereich FuE sowie max. 35 % im Bereich Demonst-ration.

    Dies sind im Einzelnen: Integrierte Projekte Exzellenznetze Spezielle, gezielte Forschungsprojekte und Koordinierungsmanahmen

    Frdermittel/-anteil (Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft): Exzellenznetze: Zuschuss hchstens 25 % Integrierte Projekte: Zuschuss hchstens 50 % fr Forschungsttigkeiten, 35 %

    fr Demonstrationsttigkeiten, 100 % fr bestimmte andere Manahmen wie Ausbildung von Forschern und Verwaltung von Konsortien

    Koordinierungsmanahmen und Manahmen zur gezielten Untersttzung: Zuschuss max. 100 %

    Das Frdervolumen fr das Programmteil Nachhaltige Energiesysteme betrgt 890 Mio. Euro fr den Zeitraum 2002 -2006.

    Besondere Hinweise:Insgesamt sollen mindestens 15 % der Frdermittel fr KMU fr ihre Beteiligung reserviert werden. Bitte beachten/nutzen Sie die weiteren Informationen unter den angegebenen Internetadressen.

    Weiterfhrende Informationen: Forschungszentrum Jlich GmbH Projekttrger Jlich (PTJ), Bereich GIN/Nationale Kontaktstelle Herr Dr. Helmut Pfrner 52425 Jlich Tel.: (0 24 61) 61-14 85 Fax: (0 24 61) 61-28 80 E-Mail: [email protected] Internet: www.fz-juelich.de/ptj und www.nks-energie.de

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    1.3 DARLEHEN UND GARANTIEN DER EUROPISCHEN INVESTITIONSBANK (EIB)

    Antragsberechtigt:ffentliche Projekttrger; Gemeinden sowie andere Krperschaften und Anstal-ten des ffentlichen Rechts; private Projekttrger (Produktions-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen) aller Lnder der EU

    Als EU-Bankinstitut frdert die Europische Investitionsbank (EIB) im Rahmen der Politik der Europischen Union die Finanzierung kleinerer und mittelgroer Vor-haben, die sich im Einklang mit einem oder mehreren der folgenden 6 Zielberei-che befinden:

    Frderungsfhige Vorhaben:1. Mittelstandsfrderung:Grndung, Erweiterung und Modernisierung von produzierenden und verar-beitenden Unternehmen sowie von industriellen und kommerziellen Dienstleis-tungsunternehmen, sofern es sich um kleine und mittlere Unternehmen handelt (KMU). Fr den Schiffsbau, Unternehmen der Agrar-, Stahl-, Kfz-, Luft- und Raum-fahrtindustrie sowie die Herstellung synthetischer Fasern gelten Beschrnkungen.

    2. Infrastruktur:Transport- und Verkehrsinvestitionen, Schienenverlegung, Hfen und Flughfen sowie Telekommunikationsprojekte, sofern es sich um alleinstehende, unabhn-gige Vorhaben handelt.

    3. Umweltschutz: Abwasserprojekte Verbesserung der Wasseraufbereitung und -verteilung Herstellung oder Einbau von Ausrstungen, die dem Umweltschutz oder der

    Verbesserung der Umweltbedingungen dienen, einschlielich Mess- und Kon-trollsysteme

    Manahmen der Abfallwirtschaft (Einsammeln, Bearbeitung oder Wiederver-arbeitung von gasfrmigem, flssigem oder festem Abfall)

    Lrmschutzmanahmen Stadtsanierung Rekultivierung von Industriebrachen Verringerung der Luftverschmutzung Schutz der Bden

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    4. Rationelle Energieverwendung:Gebrauch von Primr- und Sekundrenergie im Stadium der Ausbeutung, Um-wandlung, des Transports, der Verteilung und des Endverbrauchs u.a. in den Bereichen Strom, Erdl, Erdgas, Fernwrme, Herstellung oder Einbau von Ausrs-tungen, die einen rationellen Einsatz von Energie frdern; Einsatz von alternati-ven Energiequellen.

    5. Ausbildungsbereich:Infrastruktur- sowie Ausrstungsinvestitionen von der Vorschule bis zur Hoch-schule

    6. Gesundheitswesen:Investitionen in Frdergebieten bzw. wenn sie zur Stadterneuerung beitragen, in wesentlichem Umfang Forschung und Entwicklung, Fortbildung oder sonstige Innovationsinstrumente beinhalten oder von einem mittelstndischen Unterneh-men durchgefhrt werden.

    Frdermittel/-anteil: Zur Frderung nationaler Investitionsvorhaben gewhrt die EIB Globaldarlehen

    an ihre Partnerinstitute zu gnstigen Konditionen. Dabei trgt das Partner- institut das Risiko aus dem Kreditvertrag und erhlt von dem Kreditnehmer

    bankbliche Sicherheiten. Insgesamt drfen mit anderen EU-Darlehen und Zuschssen max. 70 % des

    Investitionsvolumens in den alten Bundeslndern abgedeckt werden, in den neuen Bundeslndern max. 90 % des Investitionsvolumens, mit allen anderen ffentlichen Kreditmitteln ist eine 100%ige Finanzierung mglich.

    Vorhaben, an denen Partner aus verschiedenen europischen Lndern betei-ligt sind, werden vorrangig gefrdert.

    Weiterfhrende Informationen: Europische Investitionsbank EIB 100, Boulevard Konrad Adenauer L-2950 Luxemburg Tel.: (0 03 52) 43 79-1 Fax: (0 03 52) 43 77-04 E-Mail: [email protected] Internet: www.eib.org

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    2 BUND2.1 ERP-UMWELT- UND ENERGIESPARPROGRAMM

    Antragsberechtigt: In- und auslndische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produ-zierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsge-werbe) sowie freiberuflich Ttige (ausgenommen Human-Heilberufe), die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und Kooperations- und Betrei-bermodelle zur Erfllung hoheitlicher Aufgaben (Public-Privat-Partnership-Modelle). Kleine und mittlere Unternehmen werden besonders gefrdert.

    Frderungsfhige Vorhaben: Gefrdert werden Investitionen in Deutschland, die dazu beitragen, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern, insbesondere Manahmen: zur Verminderung oder Vermeidung von Luftverschmutzungen ein-

    schlielich Geruchsemissionen, Lrm und Erschtterungen zur Anschaffung von biogas- oder erdgasbetriebenen Fahrzeugen und

    Gaszapfsulen zur Beseitigung von bestehenden Boden- und Gewsserverunreini- gungen zur Verbesserung der Abwasserreinigung und Trinkwasserversorgung zur Abwasserverminderung und -vermeidung zur Abfallvermeidung und -behandlung zur effizienten Energieerzeugung und -verwendung zum Einsatz regenerativer Energiequellen zum Bodenschutz und Grundwasserschutz zur Erstellung eines koaudits, sofern sie im Zusammenhang mit ande-

    ren frderbaren Umweltschutzinvestitionen stehen zur betrieblichen Altlastensanierung, sofern sie als Voraussetzung wei-

    terer betrieblicher Investitionen durchgefhrt werden zur Anschaffung von Nutzfahrzeugen (ab einem Gesamtgewicht von

    3,5 t), die den Abgasstandard EEV (Enhanced Environmentaly Friendly Vehicle) erfllen, sowie entsprechende Nachrstungen

    Frdermittel/-anteil:Zinsgnstige Darlehen zu folgenden Konditionen: 100%-Finanzierung der Umweltinvestition fr alle Unternehmen Laufzeit: bis 10 bzw. 15 Jahre, bei Bauvorhaben 15 bzw. 20 Jahre, davon

    2 bzw. 5 Jahre tilgungsfrei Hchstbetrag: 1 Mio. Euro (neue Bundeslnder und Berlin), 500.000

    Euro in den brigen Bundeslndern. Dieser Hchstbetrag sowie die vor-

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    genannten Umsatzhchstgrenzen knnen bei Einhaltung von Nr. 3 der ERP-Vergabebedingungen mit Zustimmung des Bundesministeriums fr Wirtschaft und Technologie (BMWi) berschritten werden, sofern das Bundesministerium fr Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) besttigt hat, dass das Vorhaben besondere umweltpolitische Frderungswrdigkeit besitzt.

    Der Zinssatz ist fest fr die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit, danach gilt fr die Restlaufzeit der bei Ablauf der Zinsbindungsfrist magebliche ERP-Zinssatz fr Neuzusagen.

    Zinskonditionen vom 27.07.2006: fr neue Bundeslnder und Berlin betrgt der Zinssatz zwischen 3,96 und 6,92 % (effektiv) bei einer Laufzeit von 15 Jah-ren bzw. 20 Jahren fr Bauvorhaben, davon jeweils tilgungsfrei max. 5 Jahre.

    Fr alte Bundeslnder betrgt der Zinssatz zwischen 4,22 und 7,19 % (effektiv) bei einer Laufzeit von 10 bzw. 15 Jahren fr Bauvorhaben, davon jeweils til-gungsfrei max. 2 Jahre. Die Zinskonditionen unterliegen dem Kapitalmarkt

    aktuelle Konditionen knnen unter www.kfw.de abgerufen werden. Die Aus-zahlung betrgt jeweils 100 %.

    Uneingeschrnkte Kumulierung mit anderen ffentlichen Mitteln unter Beach-tung der EU-Beihilfegrenze ist erlaubt.

    Hinweise zum Antrag:Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor oder sind unter www.kfw-foerderbank.de verfgbar. Als Programmnummer ist 225 anzugeben.

    Weiterfhrende Informationen: Internet: www.kfw-foerderbank.de (KfW-Anschriften siehe Adressenteil)

    2.2 ERP-INNOVATIONSPROGRAMM (KREDITVARIANTE)

    Antragsberechtigt:Gewerbe und freie Berufe. Antragsberechtigt fr Programmteil II sind freiberuf-lich Ttige und Unternehmen, die planen, innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Deutschland einzufhren oder sich an der Markteinfhrung wesentlich zu beteiligen. Der Antragsteller muss an der Entwicklung der Innova-tion wesentlich beteiligt gewesen sein.

    Frderungsfhige Vorhaben:Das ERP-Innovationsprogramm dient der langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistun-gen (Programmteil I) sowie ihrer Markteinfhrung (Programmteil II).

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    Besondere Frderschwerpunkte sollen dabei die mittelstndische Wirtschaft so-wie deren Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen darstellen. Die Frde-rung ist nicht auf bestimmte Technologiefelder beschrnkt.Dies schliet auch Vorhaben zur Einfhrung neuer Produktionstechniken sowie neue Umwelt- und Energietechniken ein. Im Rahmen von FuE-Vorhaben knnen auch Manahmen zur Qualittssicherung mitgefrdert werden.

    Programmteil I: Frderung in der FuE-Phase Antrge knnen gestellt werden von Unternehmen und Freiberuflern, die ein

    innovatives Vorhaben durchfhren oder sich an einem solchen durch einen ei-genen innovativen Beitrag wesentlich beteiligen. Das Unternehmen muss seit 2 Jahren am Markt ttig sein.

    Der Jahresumsatz des antragstellenden Unternehmens (einschlielich verbun-dener Unternehmen) darf 125 Mio. Euro nicht berschreiten, es sei denn, es handelt sich um ein besonders frderungswrdiges Vorhaben. Dies ist i.d.R. bei fr Deutschland neuen Vorhaben der Fall. Die Umsatzhchstgrenze fr be-sonders frderungswrdige Vorhaben betrgt 500 Mio. Euro.

    Programmteil II: Frderung in der Markteinfhrungsphase Antrge knnen gestellt werden von freiberuflich Ttigen und Unternehmen,

    die planen, innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Deutsch-land einzufhren oder sich an der Markteinfhrung wesentlich zu beteiligen. Der Antragsteller muss an der Entwicklung der Innovation wesentlich beteiligt gewesen sein. Eine Frderung in Programmteil II kann unabhngig von einer Frderung in Teil I erfolgen.

    Frdermittel/-anteil:Die KfW gewhrt Kredite nicht unmittelbar an den Antragsteller, sondern aus-schlielich ber Kreditinstitute. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen. Dessen Wahl steht dem Antragsteller frei.Die Zinskonditionen unterliegen dem Kapitalmarkt aktuelle Konditionen kn-nen unter www.kfw.de abgefragt werden.

    Programmteil I und Programmteil II Die max. Kreditlaufzeit betrgt 10 Jahre bei hchstens 2 tilgungsfreien Anlauf-

    jahren. Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programm-zinssatz zugesagt. Das Darlehen setzt sich als integriertes Finanzierungspaket zusammen, das aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und ei-nem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) besteht. Der Anteil der Nachrang-tranche ist vom Gruppenumsatz abhngig:

    - bis 50 Mio. Euro 60 % - ber 50 Mio. Euro 50 %

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    Reine Fremdkapitalfinanzierung ist mglich (0 % Nachrangtranche). Der Zins-satz des Darlehens (Fremdkapitaltranche) orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes (kundenindividueller Zinssatz). Die Auszahlung betrgt je-weils 100 %.

    Nach Ablauf der 2 tilgungsfreien Anlaufjahre erfolgt die Tilgung der Fremd-kapitaltranche in jeweils gleich hohen halbjhrlichen Raten sowie die Tilgung der Nachrangtranche erfolgt in 6 gleich hohen, halbjhrlichen Raten zum Ende der Laufzeit. Whrend der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbetrge zu leisten. Beide Zinsstze sind fest fr die ge-samte Laufzeit.

    Programmteil I: Finanzierungsanteil bis zu 100 % der frderungsfhigen Kosten, max. Kredit-

    betrag 5 Mio. Euro. Die Grenze kann im Ausnahmefall berschritten werden.

    Programmteil II: alte Lnder: bis 50 % der frderungsfhigen Kosten, max. 1 Mio. Euro, neue

    Lnder und Berlin: bis 80 % der frderungsfhigen Kosten, max. 2,5 Mio. Euro.

    Eine Kumulierung ist mglich. Im Rahmen der Kumulierung mit anderen Frder-programmen sind im Programmteil I die Kumulierungshchstgrenzen des Ge-meinschaftsrahmens fr staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen und im Programmteil II die Kumulierungshchstgrenzen der KMU-Freistellungsver-ordnung der Europischen Kommission zu beachten.

    Weiterfhrende Informationen: Internet: www.kfw-mittelstandsbank.de (KfW-Anschriften siehe Adressenteil)

    2.3 UNTERNEHMERKAPITAL ERP-KAPITAL FR GRNDUNG (BIS 2 JAHRE)

    Antragsberechtigt: Natrliche Personen allerdings mit der Verpflichtung, die Frdermittel in geeig-neter Weise in dem Unternehmen einzusetzen. Der Hauptwohnsitz der natrli-chen Personen muss im Inland (deutsche Staatsbrger, Personen aus Mitglieds-staaten der EU und der EFTA sowie Personen aus brigen Staaten, sofern eine Aufenthaltserlaubnis vorliegt, die auf Grundlage von 21 AufenthG ausgestellt wurde) liegen, sowie die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfllen und dies ge-genber der Hausbank nachweisen.

    P R O G R A M M E B U N D

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    Frderungsfhige Vorhaben:In ERP-Kapital fr Grndung werden Unternehmer finanziert, die eine selbststn-dige Existenz grnden, ihre selbststndige Ttigkeit vor nicht mehr als 2 Jahren aufgenommen haben oder Vorhaben zur Festigung einer selbststndigen Exis-tenz durchfhren. Mitfinanziert werden folgende Investitionen: Grundstcke, Gebude und Baunebenkosten Betriebs- und Geschftsausstattung (Sachanlageinvestitionen) Kaufpreis eines Unternehmens oder -teiles Warenlager Branchenbliche Markterschlieungsaufwendungen (z.B. Kosten fr die Be-

    ratung und Erstellung eines ersten Werbekonzeptes; Manahmen fr die Anknpfung von Geschftskontakten; Manahmen, die Informationserfor-dernisse sicherstellen, die bei der Erschlieung neuer Mrkte entstehen; Aus-bildungsmanahmen fr Handelsvertreter; Aufwendungen fr die Teilnahme an oder Besuch von Messen und Ausstellungen)

    Frdermittel/-anteil: Darlehen Es werden einmalig 500.000 Euro je Antragsteller gewhrt. In den alten Bun-

    deslndern ist grundstzlich ein Eigenmittelanteil von mind. 15 % erforder-lich. In den neuen Bundeslndern betrgt diese Quote mind. 7,5 %.

    Die Kumulierung eines Darlehens aus dem ERP-Kapital fr Grndungen mit anderen Frderprogrammen ist im Rahmen der EU-Beihilfegrenzen zulssig.

    Konditionen:Laufzeit 15 Jahre. Der Zinssatz ist von der Entwicklung des Kapitalmarktes ab-hngig und wird in den ersten vier Jahren um eine bestimmte Anzahl von Pro-zentpunkten verbilligt. Die Zinsbindungsfrist betrgt 10 Jahre. Die Auszahlung betrgt 96 %. Tilgung: Nach 7 tilgungsfreien Jahren in 16 gleich hohen halbjhr-lichen Raten. Eine vorzeitige ganze oder teilweise auerplanmige Tilgung ist mglich.

    Weiterfhrende Informationen: Internet: www.kfw-mittelstandsbank.de (KfW-Anschriften siehe Adressenteil)

    P R O G R A M M E B U N D

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    2.4 UNTERNEHMERKAPITAL ERP-KAPITAL FR GRNDUNG (2 BIS 5 JAHRE)

    Antragsberechtigt:Natrliche Personen mit Hauptwohnsitz im Inland (deutsche Staatsbrger, Perso-nen aus Mitgliedsstaaten der EU und der EFTA sowie Personen aus brigen Staa-ten, sofern eine Aufenthaltserlaubnis, die auf Grundlage von 21 AufenthG aus-gestellt wurde, vorliegt) bzw. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz finden, die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfl-len und dies gegenber der Hausbank nachweisen.

    Frderungsfhige Vorhaben:Folgende betriebsnotwendige Investitionen in Deutschland werden mitfinanziert: Grundstcke, Gebude, Baunebenkosten Betriebs- und Geschftsausstattung bernahme von bestehenden Unternehmen oder ttigen Beteiligungen Warenlager bernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer ttigen

    Beteiligung

    Frdermittel/-anteil: Darlehen Der Finanzierungsanteil betrgt bis zu 40 % der frderfhigen Kosten. Dabei

    bernimmt die Hausbank fr die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Investi-tionsgutes, mind. aber fr fnf Jahre, einen Finanzierungsanteil in mind. glei-cher Hhe wie das ERP-Kapital fr Wachstum.

    Jedem Antragsteller werden maximal 500.000 Euro pro Vorhaben zur Verf-gung gestellt.

    Eine Kumulierung mit anderen Frderkrediten ist grundstzlich mglich.

    Konditionen: Die Auszahlung erfolgt zu 100 % bei einer Laufzeit von 15 Jahren. Der Kredit

    wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz zugesagt und orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und an der Bonitt des Endkreditnehmers. Der Zinssatz ist fest fr 10 Jahre. Er wird unter Zugrundele-gung des gegebenenfalls vernderten Zinsniveaus am Ende des 10. Jahres fr die Restlaufzeit neu festgelegt.

    Nach 7 Laufzeitjahren wird das Darlehen in 16 gleichmigen Raten zurck-gefhrt. Eine vorzeitige sowie eine auerplanmige Tilgung sind ausge-schlossen.

    P R O G R A M M E B U N D

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    In ERP-Kapital fr Wachstum gibt es fr den Eigenmitteleinsatz keine festen Vorgaben. Der Endkreditnehmer haftet persnlich. Weitere Sicherheiten sind nicht zu stellen.

    Weiterfhrende Informationen: Internet: www.kfw-mittelstandsbank.de (KfW-Anschriften siehe Adressenteil)

    2.5 UNTERNEHMERKAPITAL ERP-KAPITAL FR GRNDUNG (BER 5 JAHRE)

    Antragsberechtigt:Mittelstndische in- und auslndische Unternehmen/freiberuflich Ttige, die in Deutschland investieren sowie mittelstndische deutsche Unternehmen/freiberuf-lich Ttige, die im Ausland investieren und seit mind. 5 Jahren aktiv am Markt sind (Aufnahme der Geschftsttigkeit) und ber eine ausreichende Bonitt ver-fgen.

    Frderungsfhige Vorhaben:Folgende betriebsnotwendige Investitionen in Deutschland werden mitfinanziert: Grundstcke, Gebude, Baumanahmen Erwerb von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenstnden bernahme von bestehenden Unternehmen oder Erwerb einer ttigen Betei- ligung Betriebsmittel

    Frdermittel/-anteil: Darlehen Es werden maximal 4 Mio. Euro pro Vorhaben gewhrt, wobei bis zu 100 %

    der frderfhigen Kosten mitfinanziert werden. Die Mittel werden in Form eines integrierten Finanzierungspakets zur Ver-

    fgung gestellt, welches zu gleichen Teilen aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) be-steht.

    Eine Kumulierung mit anderen Frdermitteln ist grundstzlich mglich. Die Absicherung mit Brgschaften der Brgschaftsbank ist fr dieses Programm ausgeschlossen.

    Konditionen: Fr beide Tranchen gilt eine Laufzeit von 10 Jahren. Die Fremdkapital- und Nach-rangtranche wird auf Basis des am Tag der Zusage geltenden Programmzins-satzes zugesagt. Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des

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    Kapitalmarktes und bei der Nachrangtranche zustzlich an der Bonitt des End-kreditnehmers. Beide Zinsstze sind fest fr die gesamte Laufzeit. Bei der Fremdkapitaltranche sind bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre mglich. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre jeweils in

    gleich hohen, halbjhrlichen Raten. Bei der Nachrangtranche sind bis zu 7 til-gungsfreie Anlaufjahre mglich. Die Tilgung der Nachrangtranche erfolgt in 6 gleich hohen, halbjhrlichen Raten zum Ende der Laufzeit. Eine vorzeitige ganze oder teilweise auerplanmige Tilgung der beiden Tranchen ist ausge-schlossen.

    Die Fremdkapitaltranche ist bankblich zu besichern. Vom Unternehmen sind fr die Nachrangtranche keine Sicherheiten zu stellen.

    Weiterfhrende Informationen: Internet: www.kfw-mittelstandsbank.de (KfW-Anschriften siehe Adressenteil)

    2.6 ERP-STARTFONDS

    Die KfW geht im Rahmen des mit dem Bundesministerium fr Wirtschaft und Technologie (BMWi) durchgefhrten Programms ERP-Startfonds Beteiligungen an innovativen Technologieunternehmen (TU) ein, ohne sich im Regelfall an der Geschftsfhrung des TU zu beteiligen. Wesentliche Beteiligungsvoraussetzung ist, dass ein weiterer Beteiligungsgeber (Leadinvestor) sich in mind. gleicher Hhe wie die KfW an dem TU beteiligt und auf der Grundlage eines Kooperati-onsvertrages die Beteiligung der KfW mitbetreut. Grundstzlich beteiligt sich die KfW in gleicher Hhe und zu gleichen Konditionen wie der Leadinvestor.

    Antragsberechtigt:Kleine Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz in Deutschland. Das Unternehmen muss die EU-Kriterien fr kleine Unternehmen erfllen, d.h. die nicht lter als 5 Jahre sind, max. 50 Beschftigte haben und ei-nen Jahresumsatz/eine Bilanzsumme von hchstens 10 Mio. Euro erreichen.

    Frderungsfhige Vorhaben:Die Beteiligung dient der Deckung des Finanzierungsbedarfs eines innovativen Technologieunternehmens.Kennzeichen eines innovativen Technologieunternehmens: Als innovatives Technologieunternehmen entwickelt es neue oder wesentlich

    verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen und / oder fhrt diese in den Markt ein. Die Entwicklungsanteile, die den innovativen Kern betref-fen, werden im Unternehmen selbst erbracht.

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    Wenn fr Entwicklungsschritte Dienstleistungen in Anspruch genommen wer-den, mssen die Spezifikationen im Unternehmen selbst erarbeitet werden.

    Die vom Technologieunternehmen entwickelten neuen Produkte (Verfahren/Dienstleistungen) unterscheiden sich in ihren wesentlichen Funktionen von den bisherigen Produkten (Verfahren/Dienstleistungen) des Unternehmens und bauen auf Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf.

    Konditionen: Beteiligungsfinanzierung Die Beteiligungsform der KfW richtet sich vorrangig nach der Beteiligungs-

    form des Leadinvestors. Hchstbetrag: 3,0 Mio. Euro. Die erste von der KfW im Rahmen des Programms einzugehende Beteiligung betrgt max. 1,5 Mio. Euro. Die Dauer der Beteiligung richtet sich grundstzlich nach der Laufzeit der Beteiligung des Leadinvestors.

    Unabhngig vom Unternehmensalter besteht eine Antragsberechtigung auch dann, wenn es sich um eine Folgefinanzierung fr ein zuvor aus dem Vorgn-gerprogramm BTU, BTU-Frhphase oder FUTOUR gefrdertes Unternehmen handelt und die Erstzusage nicht lnger als 5 Jahre zurckliegt.

    Weiterfhrende Informationen: Internet: www.kfw-mittelstandsbank.de (KfW-Anschriften siehe Adressenteil)

    2.7 KFW-CO2-GEBUDESANIERUNGSPROGRAMM

    Das KfW-CO2-Gebudesanierungs-Programm ist Bestandteil des Nationalen Klima-

    schutzprogramms und dient der zinsgnstigen langfristigen Finanzierung von besonders umfangreichen Investitionen zur CO

    2-Minderung und zur Energieein-

    sparung in Wohngebuden des Altbaubestandes mit einem Einspareffekt von mind. 40 kg CO

    2 pro m2 Gebudenutzflche AN und Jahr. Der Zinssatz wird in

    den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit verbilligt.

    Antragsberechtigt:Trger von Investitionsmanahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohn-gebuden z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen oder -genossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbnde sowie sonstige Krperschaften und An-stalten des ffentlichen Rechts

    Frderungsfhige Vorhaben:Gefrdert werden Investitionen in Wohngebuden, die bis zum 31.12.1983 fertig gestellt wurden. Neben Wohngebuden im engeren Sinne sind auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime frderfhig. Gefrdert werden folgende Manahmenpakete:

    P R O G R A M M E B U N D

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    Manahmenpaket 0 Wrmedmmung der Auenwnde und Wrmedmmung des Daches und Wrmedmmung der Kellerdecke oder von erdberhrten Auenflchen beheizter Rume und Erneuerung der Fenster

    Manahmenpaket 1 Austausch der Heizung und Wrmedmmung des Daches und Wrmedmmung der Auenwnde

    Manahmenpaket 2 Austausch der Heizung und Wrmedmmung des Daches und Wrmedmmung der Kellerdecke oder von erdberhrten Auenflchen beheizter Rume und Erneuerung der Fenster

    Manahmenpaket 3 Austausch der Heizung und Umstellung des Heizenergietrgers und Erneuerung der Fenster

    Gefrdert werden bis zu 100 % der Investitionskosten einschlielich Nebenkosten. Der Frderhchstbetrag in den Manahmenpaketen 0 bis 3 betrgt 250 Euro pro m2 Wohnflche.

    Manahmenpaket 4 Kombinationen auerhalb der Pakete 0 bis 3 Abweichende Manahmen oder Manahmenkombinationen sowie Ma-

    nahmen mit abweichenden technischen Spezifikationen knnen gefrdert werden, wenn der Darlehensnehmer durch Besttigung eines anerkannten Sachverstndigen (Ingenieur und Architekt, der sich durch seine berufliche Ttigkeit oder durch Aus- bzw. Fortbildung die fr eine Energieberatung not-wendigen Fachkenntnisse erworben hat, sowie Absolventen der Lehrgnge der Handwerkskammern zum/zur geprften Gebudeenergieberater/in (HWK) oder vom Bundesamt fr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkann-ter Ausbildungskurse mit vergleichbaren Lehrinhalten. Ebenso anerkannt sind nach Landesrecht berechtigte Personen, die die Ausstellung/Prfung der Nachweise der EnEV nachweisen, dass mit den Manahmen eine CO

    2-Einspa-

    rung von i.d.R. mind. 40 kg/m2 erreicht wird).

    P R O G R A M M E B U N D

  • 30

    Als abweichende Manahmen kommen u.a. in Betracht: Mechanisch betriebene Lftungsanlagen Erdwrmetauscher Transparente Wrmedmmung Wrmepumpen Anlagen zur Kraft-Wrme-Kopplung Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien Brennstoffzellen

    Frdermittel/-anteil: Darlehen Bis zu 100 % der Investitionskosten einschlielich Nebenkosten Der Frderhchstbetrag in den Manahmenpaketen 0 bis 4 betrgt max.

    50.000 Euro pro Wohneinheit. Die einzelnen Manahmenpakete knnen im Rahmen des Kredithchstbetra-

    ges um weitere Einzelmanahmen aus einem der anderen Manahmenpakete ergnzt werden.

    In den Manahmenpaketen 0 bis 4 wird zustzlich das Erreichen des Niedrig-energiehausniveaus im Bestand mit einem Teilschulderlass in Hhe von 5 % des KfW-Darlehens gefrdert (ab 1. September 2006).

    Die max. Kreditlaufzeit betrgt entweder bis zu 20 Jahre bei max. 3 tilgungs-freien Anlaufjahren oder bis zu 30 Jahre bei max. 5 tilgungsfreien Anlaufjah-ren. Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz fest fr die ge-samte Kreditlaufzeit. Bei Krediten mit lngerer Laufzeit wird der Zinssatz nach 10 Jahren neu festgelegt.

    Kredite bis zu 100.000,- Euro sind in einer Summe, max. jedoch in vier Teilbe-trgen, frhestens nach Baubeginn abzurufen. Kredite von mehr als 100.000 Euro werden nach Vorhabensfortschritt ausgezahlt.

    Eine vorzeitige Rckzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbetrgen ist whrend der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Kosten fr den Endkre-ditnehmer mglich.

    Eine Kumulierung der KfW-Darlehen mit anderen Frdermitteln und der In-vestitionszulage ist mglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht bersteigt.

    Konditionen (Stand 27.07.2006): Laufzeit 20/3: 2,85 % (nominal) und 2,88 % (effektiv) p.a. fr 10 Jahre Laufzeit 30/5: 3,05 % (nominal) und 3,09 % (effektiv) p.a. fr 10 Jahre

    Weiterfhrende Informationen: www.kfw-foerderbank.de (KfW-Anschriften siehe Adressenteil)

    P R O G R A M M E B U N D

  • 31

    2.8 KFW-UMWELT-PROGRAMM

    Antragsberechtigt:In- und auslndische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, Betreiber- und Kooperationsmodelle (Private-Public-Partnership-Modelle) und Un-ternehmen, an denen die ffentliche Hand, Kirchen oder karitative Organisatio-nen beteiligt sind.

    Frderungsfhige Vorhaben:Gefrdert werden Investitionen in Deutschland, die einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Umweltsituation leisten. Dazu gehren z.B. Investitionen zur Vermeidung von Luftverschmutzung, zur Abfallvermeidung und -behandlung oder Investitionen zur effizienten Energieerzeugung und -vermeidung und Nut-zung regenerativer Energiequellen. Das KfW-Umweltprogramm steht auch zur Finanzierung von Umweltinvestitionen auerhalb Deutschlands zur Verfgung.Der Finanzierungsanteil betrgt 100 % der frderfhigen Investitionskosten. Der Kreditbetrag beluft sich auf max. 10 Mio. Euro. Der Mindestbetrag fr Photovol-taik-Anlagen betrgt 50.000 Euro, ggf. kumuliert aus KfW-Umwelt- und ERP-Um-welt- und Energiesparprogramm. Auszahlung 96 %.

    Frdermittel/-anteile: Darlehen Die Zinskonditionen unterliegen dem Kapitalmarkt aktuelle Konditionen

    knnen unter www.kfw.de abgerufen werden. Bei Krediten in den neuen Lnder und Berlin (Ost), die einen Kreditbetrag von

    2 Mio. Euro nicht berschreiten, ist fr Vorhaben kleiner und mittlerer Unter-nehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppen-umsatz 500 Mio. Euro nicht berschreitet, eine 50%ige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstitutes mglich. Der Zinssatz erhht sich dann no-minal um 0,90 %-Punkte.

    Ausgeschlossen ist eine Kumulierung mit den KfW-Infrastrukturprogrammen.

    Risikogerechtes Zinssystem (Stand 27.07.2006): Laufzeit 10 Jahre bei 2 tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinssatz zwischen 4,21 %

    und 7,26 % (effektiv), fest fr die gesamte Laufzeit Laufzeit 12 Jahre bei 12 tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinssatz zwischen 4,51 % und 7,56 % (effektiv), fest fr die gesamte Laufzeit Laufzeit 20 Jahre bei 20 tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinssatz zwischen 4,79 %

    und 7,86 % (effektiv), fest fr die gesamte Laufzeit Laufzeit 20 Jahre bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinssatz zwischen 4,38 % und 7,43 % (effektiv), fest fr 10 Jahre, danach Kapitalmarktkonditionen

    P R O G R A M M E B U N D

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    Laufzeit 20 Jahre bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinssatz zwischen 4,53 % und 7,60 % (effektiv), fest fr die gesamte Laufzeit.

    Weiterfhrende Informationen: www.kfw-foerderbank.de (KfW-Anschriften siehe Adressenteil)

    2.9 KFW-WOHNEIGENTUMSPROGRAMM

    Antragsberechtigt:Alle Privatpersonen, die selbst genutztes Wohneigentum erwerben.

    Frderungsfhige Vorhaben:Gefrdert wird der Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder Ei-gentumswohnungen. Bercksichtigt werden folgende Kosten:

    beim Bau: Kosten des Baugrundstcks Baukosten einschlielich Baunebenkosten Kosten der Auenanlage

    beim Erwerb: Kaufpreis einschlielich Kaufpreisnebenkosten und eventuell anfallende Mo-

    dernisierungs-, Instandsetzungs-, und Umbaukosten

    Programmvariante Genossenschaftsanteile Gefrdert wird der Erwerb von Genossenschaftsanteilen an Wohnungsgenos-

    senschaften mit einem Darlehen bis zu 100 % des Genossenschaftsanteils, max. 100.000 Euro. Der Zinssatz wird fr einen Zeitraum von 10 Jahren festgelegt. Eine vorzeitige Rckzahlung ist whrend der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Kosten mglich.

    Frdermittel/-anteil: Darlehen Finanzierungsanteil bis zu 30 % der angemessenen Gesamtkosten (Auszahlung

    100 %) Kredithchstbetrag: 100.000 Euro Die maximale Kreditlaufzeit betrgt 30 Jahre bei mindestens 1 und hchstens

    5 tilgungsfreien Anlaufjahren sowie 5 oder 10 Jahren Zinsbindung. Im Einzelfall ist eine vorzeitige Rckzahlung des gesamten Kreditbetrages ge-

    gen Zahlung einer Vorflligkeitsentschdigung mglich.

    P R O G R A M M E B U N D

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    Kumulierung: die Mitfinanzierung der in diesem Programm gefrderten Pho-tovoltaik-Anlagen aus anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht mglich. Die Kombination eines Kredites aus diesem Programm mit anderen Frdermit-teln ist mglich, sofern die Summe der Frderungen die Summe der Aufwen-dungen nicht bersteigt.

    Zinssatz (Stand: 27.07.2006): 4,30 % (nominal) und 4,37 % (effektiv) p.a. fr 5 Jahre 4,60 % (nominal) und 4,68 % (effektiv) p.a. fr 10 Jahre

    Weiterfhrende Informationen: www.kfw-foerderbank.de (KfW-Anschriften siehe Adressenteil)

    2.10 KFW-KOMMUNALKREDIT

    Mit dem KfW-Kommunalkredit steht Kommunen eine zinsgnstige, langfristige Finanzierungsmglichkeit zur Verfgung.

    Antragsberechtigt:Kommunale Gebietskrperschaften, rechtlich unselbststndige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskrperschaften sowie Kommunale ZweckverbndeFrderungsfhige Vorhaben:Es werden grundstzlich alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur mit-finanziert, z.B. im Rahmen der allgemeinen Verwaltung ffentlichen Sicherheit und Ordnung Wissenschaft, Technik und Kulturpflege Stadt- und Dorfentwicklung, z.B. auch touristische Infrastruktur sozialen Infrastruktur (Krankenhuser, Altenpflegeeinrichtungen, Kindergr-

    ten, Schulen etc.) Ver- und Entsorgung kommunalen Verkehrsinfrastruktur inkl. ffentlicher Personennahverkehr Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energietrger Erschlieungsmanahmen, einschlielich Aufwendungen fr Grunderwerb,

    die dauerhaft von der Kommune zu tragen und nicht umlagefhig sind (z.B. fr ffentliche Wege).

    Frdermittel/-anteil: Darlehen Der max. Finanzierungsanteil betrgt 50 % des Kreditbedarfs. Ein Darlehens-

    hchstbetrag ist nicht festgelegt. Auszahlung: 100 %. Es werden bis zu 50 % des Kreditbedarfs finanziert.

    P R O G R A M M E B U N D

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    Eine Kumulierung ist mglich.

    Konditionen (Stand 27.07.2006) Laufzeit 20 Jahre bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinssatz 3,20 % (nominal)

    und 3,23 % (effektiv), Zinssatz fest fr 5 Jahre Laufzeit 20 Jahre bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinssatz 3,65 % (nominal)

    und 3,68 % (effektiv), Zinssatz fest fr 10 Jahre Laufzeit 20 Jahre bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinssatz 3,85 % (nominal)

    und 3,89 % (effektiv), fest fr die gesamte Laufzeit Laufzeit 30 Jahre bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinssatz 3,20 % (nominal)

    und 3,23 % (effektiv), fest fr 5 Jahre Laufzeit 30 Jahre bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinssatz 3,70 % (nominal)

    und 3,73 % (effektiv), fest fr 10 Jahre Laufzeit 30 Jahre bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinssatz 4,00 % (nominal)

    und 4,04 % (effektiv), fest fr 20 Jahre

    Weiterfhrende Informationen: Internet: www.kfw-foerderbank.de (KfW-Anschriften siehe Adressenteil)

    2.11 KFW-PROGRAMM KOMMUNAL INVESTIEREN

    Das KfW-Frderprogramm Kommunal Investieren ermglicht kommunalen Un-ternehmen eine zinsgnstige, langfristige Finanzierung von Investitionen in die kommunale Infrastruktur.

    Antragsberechtigt:Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund (d.h. unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Ge-bietskrperschaften mit insgesamt mehr als 50 %) sowie Unternehmen (unabhn-gig von der Rechtsform und der Gesellschafterstruktur) im Rahmen von Forfaitie-rungsmodellen

    Frderungsfhige Vorhaben:Gefrdert werden Investitionen in die kommunale Infrastruktur z.B. im Rahmen der allgemeinen Verwaltung ffentlichen Sicherheit und Ordnung Wissenschaft, Technik und Kulturpflege Stadt- und Dorfentwicklung, z.B. auch touristische Infrastruktur sozialen Infrastruktur (Krankenhuser, Altenpflegeeinrichtungen, Kindergr-

    ten, Schulen etc.) Ver- und Entsorgung

    P R O G R A M M E B U N D

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    kommunalen Verkehrsinfrastruktur inkl. ffentlicher Personennahverkehr Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energietrger Erschlieungsmanahmen, einschlielich Aufwendungen fr Grunderwerb,

    die dauerhaft von dem kommunalen Unternehmen zu tragen und nicht um-lagefhig sind.

    Refinanziert werden auch Forfaitierungsmodelle. Dies gilt unabhngig von der Rechtsform und der Gesellschafterstruktur des Forderungsverkufers. Vorausset-zung ist, dass die Forderungsschuldner kommunale Gebietskrperschaften oder kommunale Zweckverbnde sind und die zu refinanzierenden anzukaufende For-derungen von den Forderungsschuldnern einredefrei gestellt werden.Die Kredite werden vorhabensbezogen vergeben. Nicht finanziert werden wohn-wirtschaftliche Projekte.

    Frdermittel/-anteil: Darlehen Der max. Finanzierungsanteil betrgt 100 % der Gesamtinvestition. Der Darle-

    henshchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro pro Vorhaben. Bei Kreditbetrgen bis 1 Mio. Euro pro Vorhaben kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der fr-derfhigen Kosten betragen.

    Die max. Kreditlaufzeit betrgt 30 Jahre bei hchstens 5 tilgungsfreien Anlauf-jahren. Bei einer Darlehenslaufzeit bis 20 Jahre werden hchstens 3 tilgungs-freie Anlaufjahre gewhrt. Auf Wunsch ist auch die Einrumung eines endfl-ligen Darlehens mit einer max. Laufzeit von 20 Jahren mglich.

    Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz zugesagt. Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Ka-pitalmarktes. Der Zinssatz kann fr 10 oder 20 Jahre festgeschrieben werden. Bei endflligen Krediten ist der Zinssatz fest fr die gesamte Kreditlaufzeit.

    Bei der Refinanzierung im Rahmen von Forfaitierungsmodellen reduziert sich ab Inkrafttreten des Forfaitierungsvertrages der Zinssatz auf nominal 0,45 %-Punkte unterhalb des Maximalzinses der Preisklasse A.

    Auszahlung: 100 %. Bereitstellungsprovision: 0,25 % p.M., beginnend 2 Bankarbeitstage und einen

    Monat nach Zusagedatum Tilgung: Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen halbjhr-

    lichen Raten. Whrend der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbetrge zu leisten.

    Die Kumulierung mit ffentlichen Frdermitteln ist mglich. Die gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW Umweltprogramms sowie des Unternehmerkredits ist ausgeschlossen.

    P R O G R A M M E B U N D

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    Konditionen (Stand 27.07.2006) Laufzeit 20 Jahre bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinssatz zwischen 4,63 %

    und 7,61 % (effektiv) fest fr 10 Jahre Laufzeit 20 Jahre bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinssatz zwischen 4,84 %

    und 7,82 % (effektiv) fest fr die gesamte Laufzeit Laufzeit 20 Jahre bei 20 tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinssatz zwischen 5,09 %

    und 8,08 % (effektiv) fest fr die gesamte Laufzeit Laufzeit 30 Jahre bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinssatz zwischen 4,68 %

    und 7,66 % (effektiv) fest fr 10 Jahre Laufzeit 30 Jahre bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinssatz zwischen 4,99 %

    und 7,98 % (effektiv) fest fr 20 Jahre

    Weiterfhrende Informationen: Internet: www.kfw-foerderbank.de (KfW-Anschriften siehe Adressenteil)

    2.12 KFW-PROGRAMM SOZIAL INVESTIEREN

    Das KfW-Frderprogramm Sozial Investieren ermglicht gemeinntzigen An-tragstellern eine zinsgnstige, langfristige Finanzierung von Investitionen in die soziale Infrastruktur.

    Antragsberechtigt:Alle gemeinntzigen Organisationsformen einschlielich Kirchen. Der Nachweis der Gemeinntzigkeit erfolgt durch eine entsprechende Besttigung ber die Freistellung von der Krperschaftssteuer durch das Finanzamt.

    Frderungsfhige Vorhaben:Es werden grundstzlich alle Investitionen in die soziale Infrastruktur mitfinan-ziert, soweit diese dem gemeinntzigen Zweck dienen, z.B. Krankenhuser Altenpflegeeinrichtungen Betreutes Wohnen Ambulante Pflegeeinrichtungen Behindertenwerksttten Kindergrten, Schulen Sportanlagen Kulturelle Einrichtungen

    Nicht finanziert werden wohnwirtschaftliche Projekte sowie Umschuldungen. Die Kredite werden vorhabensbezogen vergeben.

    P R O G R A M M E B U N D

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    Frdermittel/-anteil: Darlehen Der max. Finanzierungsanteil betrgt 100 % der Gesamtinvestition. Der Darle-

    henshchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro pro Vorhaben. Bei Kreditbetrgen bis 1 Mio. Euro pro Vorhaben kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der fr-derfhigen Kosten betragen.

    Die max. Kreditlaufzeit betrgt 30 Jahre bei hchstens 5 tilgungsfreien Anlauf-jahren. Bei einer Darlehenslaufzeit bis 20 Jahre werden hchstens 3 tilgungs-freie Anlaufjahre gewhrt.

    Auf Wunsch ist auch die Einrumung eines Darlehens mit einer max. Laufzeit von 20 Jahren mglich.

    Der Zinssatz kann fr 10 oder 20 Jahre festgeschrieben werden. Bei endflli-gen Krediten ist der Zinssatz fest fr die gesamte Kreditlaufzeit.

    Der Zinssatz wird unter Bercksichtigung der wirtschaftlichen Verhltnisse des Kreditnehmers (Bonitt) und der Werthaltigkeit der fr den Kredit gestell-ten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt.

    Die Auszahlung betrgt 100 %. Bereitstellungsprovision: 0,25 % p.M., beginnend 2 Bankarbeitstage und einen

    Monat nach Zusagedatum. Tilgung: Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen halbjhr-

    lichen Raten. Whrend der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbetrge zu leisten.

    Die Kumulierung mit ffentlichen Frdermitteln ist mglich. Die gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW-Umweltprogramms ist ausge-

    schlossen.

    Konditionen (Stand 27.07.2006) Laufzeit 20 Jahre bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinssatz zwischen 4,37 %

    und 7,34 % (effektiv) fest fr 10 Jahre Laufzeit 20 Jahre bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinssatz zwischen 4,73 %

    und 7,71 % (effektiv) fest fr die gesamte Laufzeit Laufzeit 20 Jahre bei 20 tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinssatz zwischen 5,09 %

    und 8,08 % (effektiv) fest fr die gesamte Laufzeit Laufzeit 30 Jahre bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinssatz zwischen 4,42 %

    und 7,40 % (effektiv) fest fr 10 Jahre Laufzeit 30 Jahre bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinssatz zwischen 4,94 %

    und 7,93 % (effektiv) fest fr 20 Jahre

    Weiterfhrende Informationen: Internet: www.kfw-foerderbank.de (KfW-Anschriften siehe Adressenteil)

    P R O G R A M M E B U N D

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    2.13 GRNDERCOACHING DER KFW MITTELSTANDSBANK

    Antragsberechtigt:Grnder und kleine mittelstndische Unternehmen (KMU) mit Investitionsbedarf bis zu 5 Jahren nach Grndung bzw. bernahme eines Unternehmens mit Sitz in den Bundeslndern, mit denen bereits eine Vereinbarung zur Durchfhrung des Grndercoachings besteht. Von der Frderung ausgeschlossen sind Unternehmen aus den Bereichen Fischerei, Aquakultur, Verkehr sowie Unternehmer in wirt-schaftlichen Schwierigkeiten.

    Frderungsfhige Vorhaben:Gefrdert werden alle Arten von Grndungs- und Festigungsvorhaben, z.B. Be-triebsbernahmen oder Franchise, die die Haupterwerbsquelle des Unterneh-mens darstellen.

    Frdermittel/-anteil: Zuschuss Der Zuschuss fr Unternehmer in den neuen Bundeslndern einschlielich

    Berlin (Ost) betrgt 65 % der Honorarkosten. Fr Unternehmer in den alten Bundeslndern einschlielich Berlin (West) betrgt der Zuschuss 50 % der Ho-norarkosten.

    Das max. frderfhige Beraterhonorar betrgt 320 Euro bei einem max. Tages-satz von 750 Euro. Die Frderung ist auf 10 Coachingtagewerke 8 Stunden pro Tag begrenzt.

    Eine Kumulation mit entsprechenden Coaching-Programmen der Lnder ist mglich.

    Die Frderung erfolgt unter der Beihilfe-Regel. Jeder Unternehmer muss be-sttigen, in den letzten 3 Jahren nicht mehr als 100.000 Euro an De-minimis-Beihilfen sowie Beihilfen in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen einschlielich des KfW-Grndercoa-chings, erhalten zu haben.

    Weiterfhrende Informationen: Internet: www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Gruenderzentrum/ index.jsp (KfW-Anschriften siehe Adressenteil)

    P R O G R A M M E B U N D

  • 39

    2.14 MARKTANREIZPROGRAMM ZUR FRDERUNG VON MASSNAHMEN ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN

    Antragsberechtigt:Privatpersonen, freiberuflich Ttige, kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen sowie Kommunen, kommunale Betriebe, Zweckverbnde, sonsti-ge Krperschaften des ffentlichen Rechts und eingetragene Vereine. Land- und Forstwirte sind antragsberechtigt, sofern sie die Einknfte aus dem Betrieb der gefrderten Anlage gem 15 EStG versteuern. Der Antragsteller ist Eigent-mer, Pchter oder Mieter des Grundstcks, auf dem die Anlage erstellt werden soll (Ausnahme: Energiedienstleister). Pchter und Mieter bentigen eine schrift-liche Erlaubnis des Grundstckseigentmers.Bis die Frderrichtlinie von der EU-Kommission genehmigt worden ist, kommen fr gewerbliche Antragsteller die Frderrichtlinien vom 14.03.2006 zur Anwendung.Bei Programmen Wrme in der Schule, Thermische Solaranlagen und Wrme aus erneuerbaren Energien in Schulen sowie Biomasse und Wrme aus erneu-erbaren Energien in Schulen sind die Trger von Schulen antragsberechtigt.

    Folgende Vorhaben knnen durch zinsgnstige Darlehen und Teilschulderlasse gefrdert werden. Die Antragstellung erfolgt ber die Hausbanken bzw. die KfW (KfW-Programm Erneuerbare Energien).

    1. TiefengeothermieGefrdert werden die Kosten fr die Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie fr die thermische Nutzung (ab 400 m Bohrtiefe) ohne ber-nahme des Bohrrisikos. Zuzglich zu den frderfhigen Investitionskosten fr die Errichtung einer Anlage wird auch die Errichtung eines Wrmenetzes gefrdert.Die Programmrichtlinie des Marktanreizprogramms sieht vor, dass mit dem Vor-haben nicht vor Antragstellung begonnen werden darf. Der Vorhabensbeginn wird dabei mit dem Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages definiert.

    2. Groe BiomasseanlagenGefrdert werden automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Bio-masse mit einer installierten Nennwrmeleistung ab 100 kW.Die Programmrichtlinie des Marktanreizprogramms sieht vor, dass mit dem Vor-haben nicht vor Antragstellung begonnen werden darf. Der Vorhabensbeginn wird dabei mit dem Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages definiert.

    P R O G R A M M E B U N D

  • 40

    Weiterfhrende Informationen: Internet: www.kfw-foerderbank.de (KfW-Anschriften siehe Adressenteil)

    Folgende Vorhaben knnen im Rahmen des Marktanreizprogramms zur Frde-rung erneuerbarer Energien durch das Bundesamt fr Wirtschaft und Ausfuhr-kontrolle (BAFA) mit Investitionszuschssen gefrdert werden.1. Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung sowie

    zur Bereitstellung von Prozesswrme2. Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse3. Thermische Solaranlagen und Biomasseanlagen in Schulen

    Weiterfhrende Informationen: zu diesen Teilprogrammen unter www.bafa.de

    Umfang und Hhe der Frderung aus dem Marktanreizprogramm werden ab 1. Januar 2007 neu geregelt (Frderrichtlinien waren zu Redaktionsschluss noch nicht verffentlicht).

    2.15 FRDERLEITLINIEN DER DEUTSCHEN BUNDESSTIFTUNG UMWELT (DBU)

    Antragsberechtigt:Natrliche und juristische Personen des privaten und ffentlichen Rechts, wobei im Unternehmensbereich vorrangig kleine und mittlere Unternehmen gefrdert werden (Mittelstandsprioritt). Fr die Definition der kleinen und mittleren Un-ternehmen gilt jeweils die gltige Definition der EU-Kommission.

    Frderungsfhige Vorhaben: Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich umwelt- und gesundheits-

    freundlicher Verfahren und Produkte unter besonderer Bercksichtigung klei-ner und mittlerer Unternehmen

    Austausch von Wissen ber die Umwelt zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und anderen ffentlichen oder privaten Stellen, Vorhaben zur Vermittlung von Wissen ber die Umwelt

    Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgter im Hinblick auf schdliche Umwelteinflsse (Modellvorhaben)

    Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes (Vorhaben mit herausragender gesamtstaatlicher Bedeutung)

    P R O G R A M M E B U N D

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    Frdermittel/-anteil:1. Art Die Frderung erfolgt grundstzlich in Form eines zweckgebundenen, nicht

    rckzahlbaren Zuschusses. Der Zuschuss kann als Projektfrderung in Form einer Anteils-, Festbetrags-

    oder Fehlbedarfsfinanzierung gewhrt werden. Der Antragsteller hat grundstzlich einen Eigenanteil zu erbringen. In begrndeten Ausnahmefllen kann die Frderung zweckgebunden als Dar-

    lehen oder Brgschaft erfolgen.

    2. Umfang Der Zuschuss kann je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher

    Hhe gewhrt werden. Fr die Hhe der Frderung von Unternehmen finden die jeweils geltenden beihilferechtlichen Regelungen der EU-Kommission An-wendung.

    Bei Frderung in Form eines Darlehens oder einer Brgschaft werden die Be-dingungen im Einzelfall im Bewilligungsschreiben festgesetzt.

    Bei Darlehensgewhrung kann die Stiftung aus wichtigem Grund (z.B. Nicht-erreichung eines mit dem Projekt verfolgten Ziels) auf die Rckgewhr verzich-ten.

    3. Vorzeitiger Manahmebeginn Eine Frderung bereits begonnener Projekte findet grundstzlich nicht statt.

    Ein vorzeitiger Manahmebeginn kann ausnahmsweise auf Antrag zugelassen werden. Der Antrag ist zu begrnden.

    4. Institutionelle oder Mehrfachfrderung Eine institutionelle Frderung findet nicht statt. Mit ffentlichen Mitteln bezuschusste Projekte werden in der Regel nicht ge-

    frdert.

    Weiterfhrende Informationen: Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Postfach 17 05 49007 Osnabrck Tel.: (05 41) 96 33-0 Fax: (05 41) 96 33-1 90 E-Mail: [email protected] Internet: www.dbu.de

    P R O G R A M M E B U N D

  • 42

    2.16 KOLOGISCH BAUEN

    Antragsberechtigt:Trger von Investitionsmanahmen fr selbst genutzte oder vermietete Wohnge-bude, z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaf-ten, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbnde, sonstige Krperschaften und Anstal-ten des ffentlichen Rechts

    Frderungsfhige Vorhaben: Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Energiesparhusern 40 und

    Passivhusern Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Energiesparhusern 60 Einbau von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wrme-

    Kopplung und Nah-/ Fernwrme bei Neubauten

    Frdermittel/-anteil: Darlehen bei KfW-Energiesparhusern 40 und Passivhusern max. 50.000 Euro je Wohn-

    einheit bei KfW-Energiesparhusern 60 maximal 50.000 Euro je Wohneinheit. bei Einbau von Heizungstechnik bei Neubauten 100 % der Investitionskosten,

    maximal 50.000 Euro je Wohneinheit

    Konditionen: Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz fest fr die gesamte

    Kreditlaufzeit. Bei Krediten mit lngerer Laufzeit wird der Zinssatz nach 10 Jahren neu festgelegt. Die Auszahlung erfolgt bei KfW-Energiesparhusern 40 und