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Geltungsbereich: PDL PRODEKANAT FÜR STUDIUM UND LEHRE · − Auf Grund des für das Centrum 3 festgelegten Schlüssels von 1 WiMi : 1,1 SoMi ergibt sich zusätzlich ein entsprechender

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  • Geltungsbereich: PDL PRODEKANAT FÜR STUDIUM UND LEHRE CHARITÉ CAMPUS MITTE

    A210 Selbstbericht Studiengang Zahnmedizin Version 1.0

    Inhalt

    1 Einleitung .............................................................................................................................................. 3 1.1 Ziele der Selbstbeurteilung .............................................................................................................. 3 1.2 Deckblatt .......................................................................................................................................... 3 1.3 Anhang ............................................................................................................................................ 3

    2 Begriffe und Abkürzungen .................................................................................................................. 4 3 Studiengangsdaten .............................................................................................................................. 5 4 Akkreditierung ...................................................................................................................................... 6

    4.1 Akkreditierungsverlauf ..................................................................................................................... 6 5 Ausstattung .......................................................................................................................................... 6

    5.1 Personal .......................................................................................................................................... 6 5.1.1 Auswahl, Qualifikation, Fort- und Weiterbildung ....................................................................... 7

    5.2 Finanzielle und räumliche Ausstattung .......................................................................................... 10 5.3 Stärken und Schwächen................................................................................................................ 12

    6 Verantwortlichkeiten und Entscheidungsprozesse ....................................................................... 12 6.1 Stärken und Schwächen................................................................................................................ 15

    7 Zugangs- und Zulassungsprozess ................................................................................................... 15 7.1 Anerkennung von hochschulischen und außerhochschulischen Prüfungs- und Studienleistungen

    16 7.2 Stärken und Schwächen................................................................................................................ 17

    8 Studiengangskonzept ........................................................................................................................ 17 8.1 Bedarf, Arbeitsmarktsituation und Berufschancen ........................................................................ 17 8.2 Studiengangsprofil ......................................................................................................................... 17 8.3 Aufbau des Studiengangs und Qualifikationsziele ........................................................................ 19 8.4 Prüfungssystem ............................................................................................................................. 21 8.5 Studierbarkeit ................................................................................................................................ 22 8.6 Internationalität und Mobilität ........................................................................................................ 23 8.7 Stärken und Schwächen................................................................................................................ 24

    9 Beratung und Betreuung von Studierenden ................................................................................... 26 9.1 Stärken und Schwächen................................................................................................................ 27

    10 Beteiligung von Studierenden ....................................................................................................... 27 10.1 Stärken und Schwächen ............................................................................................................ 28

    11 Studiengangsinterne Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung ....................................... 28 11.1 Stärken und Schwächen ............................................................................................................ 29

    12 Partnerschaften und Kooperationen ............................................................................................ 30 12.1 Stärken und Schwächen ............................................................................................................ 30

    13 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit .................................................................... 30 13.1 Stärken und Schwächen ............................................................................................................ 31

    14 Anlagenverzeichnis ........................................................................................................................ 32 14.1 Studiengangspezifische Anlagen ............................................................................................... 32 14.2 Übergreifende Anlagen .............................................................................................................. 32

    Erstellung: 8.11.2012/ ZM Prüfung: 12.12.2013/ Paris Änderung: -/ - Freigabe: 17.12.13/ Jost-Brinkmann Seite 2 von 32

    Dateiname: Selbstbeurteilungsbericht_ZM_1 0.doc Zuletzt gedruckt 17.12.2013 15:04:00 Aktualisierung: 29.11.2013

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    A210 Selbstbericht Studiengang Zahnmedizin Version 1.0

    1 Einleitung

    1.1 Ziele der Selbstbeurteilung Die Selbstbeurteilung ist Grundlage für die regelmäßige interne Überprüfung der Studiengänge im Rahmen des für die Fakultät gültigen Qualitätsmanagementsystems. Für die Erstellung des Selbstbeurteilungsberichts sollte der ent-sprechende Leitfaden A210 D für die Selbstbeurteilung von Studiengängen unterstützend verwendet werden. Die Hauptziele der Selbstbeurteilung sind: 1. Bereitstellung einer Grundlage für interne und externe Begutachtungen2. Selbstkritische Überprüfung der Leistungen der Fakultät/des Studiengangs in der Lehre3. Initialisieren eines Prozesses zur Verbesserung der Qualität (kontinuierlicher Verbesserungsprozess)Grundlage für die Selbstbeurteilung ist eine systematische und gut strukturierte Sammlung qualitativer und quantitati-ver Daten. Die Verwertung von bereits zur Verfügung stehenden Informationen kann einen erheblichen Zeitgewinn bedeuten. Die Kriterien der Selbstbeurteilung gelten den Zielen des Studiengangs, der Strategie, der Infrastruktur und der Or-ganisation sowie den Prozessen und Entwicklungen in der Lehre. Für jedes Kriterium sind Standards festgelegt, denen Fragen zugeordnet sind. Stärken, Schwächen und Perspektiven des Studiengangs werden nach jedem Krite-rium abschließend zusammengefasst. Dabei können bereits konkrete Verbesserungsmaßnahmen formuliert werden. An der Selbstbeurteilung sollten alle beteiligten Personen und Instanzen mitarbeiten.

    1.2 Deckblatt Auf dem Deckblatt stehen der Titel des Dokuments (Selbstbeurteilungsbericht), der Name und ggf. das Logo des Studiengangs, das Datum der Übergabe des Berichts sowie die Unterschriften des/der für den Studiengang verant-wortlichen Personen.

    1.3 Anhang Die dem Selbstbericht beigefügten Anlagen sind im Anlagenverzeichnis aufgelistet. Tabellen oder statisti-sche Angaben können zum besseren Verständnis auch in den Haupttext aufgenommen werden.

    Studiengangsspezifische Anlagen: Die studiengangsspezifischen Anlagen werden mit einer Bezifferung 1 bis (n+1) nummeriert.

    Übergreifende Anlagen (geltend für den Bereich Studium und Lehre): Die übergreifenden Anlagen werden mit Kleinbuchstaben a bis z bezeichnet.

    Erstellung: 8.11.2012/ ZM Prüfung: 12.12.2013/ Paris Änderung: -/ - Freigabe: 17.12.13/ Jost-Brinkmann Seite 3 von 32

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    2 Begriffe und Abkürzungen Verwendete Begriffe Abkürzung Abteilung Curriculum Organisation ACO Abteilung für Kieferorthopädie, Orthodontie und Kinderzahnmedizin CC 3 Amtliches Mitteilungsblatt AMB Approbationsordnung Zahnmedizin AppOZ Basiscurriculum Medizin Charité BCMC Bundeszahnärztekammer BZÄK Charité International Cooperation ChiC CharitéCentrum Mitte CCM Credit Points CP Dieter-Scheffner-Fachzentrum DSFZ Dokument (zur Information) D European Credit Transfer and Accumulation System ECTS Freier Verband der Zahnärzte FVDZ Geschäftsbereich GB Gesellschaft für Medizinische Ausbildung GMA Gesundheitsdienstleistungsgesellschaft der Charité GDL Hals-, Nasen-, Ohrheilkunde HNO Humanmedizin HM Kapazitätsverordnung KapVO Kassenärztliche Vereinigung Berlin KZVB Kulturministerkonferenz KMK Landesprüfungsamt LPA Lehrveranstaltung LV Lehrverpflichtungsverordnung LVVO Leistungsorientierte Mittel LOM Medizinischer Fakultätentag MFT Nationaler Kompetenzorientierter Lernzielkatalog Zahnmedizin NKLZ Orientierungseinheit OE Prodekanat Lehre PDL Prozessbeschreibung PB Schulgesetz SchulG Semesterwochenstunden SWS Sommersemester SoSe Sommersemester SS Sonstige Mitarbeiter/-innen SoMi Studiengang SG Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferkunde VHZMK Vorlage V Wintersemester WS Wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in WiMi Zahnärztekammer Berlin ZÄK Zahnmedizin ZM

    Erstellung: 8.11.2012/ ZM Prüfung: 12.12.2013/ Paris Änderung: -/ - Freigabe: 17.12.13/ Jost-Brinkmann Seite 4 von 32

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    3 Studiengangsdaten 1 Studiengangstitel Zahnmedizin 2 Abschlussgrad Staatsexamen 3 Studiengangsleitung Prof. Dr. Paul-Georg Jost-Brinkmann

    Studiengangskoordination PD Dr. Ingrid Peroz 4 Ersteinrichtung 1991 5 Profil Ziel ist die Ausbildung selbstständiger und eigenverantwortlicher Zahnärzte/innen

    mit der Fähigkeit sich selbst fortzubilden. Das Studium der Zahnmedizin richtet sich nach der Approbationsordnung für Zahnärzte. Die zahnärztliche Ausbildung umfasst ein Studium der Zahnheilkunde von zehn Semestern, das sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil von je fünf Semestern zusammensetzt. Im ersten Teil müssen die Naturwissenschaftliche Vorprüfung und die Zahnärztli-che Vorprüfung bestanden werden. Der zweite Teil schließt mit der Zahnärztlichen Prüfung ab.

    6 Studiengebühren gesamt Keine 7 Regelstudienzeit 10 Semester + 6 Monate Prüfungszeit 8 Art des Studiums Bitte Zutreffendes unterstreichen:

    Vollzeit Teilzeit Fernstudium 9 Sprache Deutsch 10 Zulassungszeitpunkt Bitte Zutreffendes unterstreichen:

    Wintersemester Sommersemester Zulassungsvoraussetzun-gen

    Zugangsvoraussetzung für das Studium der Zahnheilkunde ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, bei Zeugnissen, die im Ausland erworben sind, auch der Anerkennungsbescheid gemäß Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2005 (GVBl. S. 322).

    Umfang der Anrechnung außerhochschulischer Leistungen

    Keine

    11 Credit Points (CP) trifft nicht zu 12 Workload Gesamt: ca. 600 SWS

    Präsenzzeiten: 291 laut Studienordnung vom 14.07.2006 Selbststudium: ca. 300

    13 Mobilitätsfenster Seit 2012 besteht die Möglichkeit für Studierende, das 9. Semester im europäi-schen Ausland zu absolvieren.

    14 Anzahl Studienplätze ca. 80/Jahr Die konkrete Anzahl der zu immatrikulierenden Studierenden wird anhand des Kapazitätsrechts errechnet.

    15 Studierendenzahl (aktuell) Derzeit sind mit Beurlaubten 586 und ohne Beurlaubte 566 Studierende immatri-kuliert. (siehe Anlage 1: Statistik ZM 190413 (1. Datenblatt: Verteilung)

    16 Anzahl Absolventen Im SS 2012 sind 53 Absolventen und im WS 2012/2013 sind 43 Absolventen verzeichnet.

    17 Exmatrikulation (SS 2012 und WS 2012/13) 74

    Gründe: nicht bestandene Prüfung; Exmatrikulati-on auf Grund landesrechtilicher Bestimmungen

    18 Erstakkreditierung noch keine 19 Reakkreditierung(en) -

    Erstellung: 8.11.2012/ ZM Prüfung: 12.12.2013/ Paris Änderung: -/ - Freigabe: 17.12.13/ Jost-Brinkmann Seite 5 von 32

    Dateiname: Selbstbeurteilungsbericht_ZM_1 0.doc Zuletzt gedruckt 17.12.2013 15:04:00 Aktualisierung: 29.11.2013

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    4 Akkreditierung

    4.1 Akkreditierungsverlauf Erstakkreditierung x intern extern

    (Wann? Durch wen? Bis wann?) Der Studiengang wird im Rahmen der Pilotphase für die „Interne Akkreditierung“ von Studi-engängen an der Charité das erste Mal begutachtet. Die Erstellung des Selbstbeurteilungsberichtes erfolgte von Februar bis November 2013.

    Empfehlungen (Wurden Empfehlungen ausgesprochen? Wenn ja, welche? Habe Sie diese umgesetzt? Wenn nein – warum nicht?) Da bisher keine Akkreditierung bzw. externe Begutachtung des Studiengangs erfolgte, liegen auch keine Empfehlungen bzw. Auflagen vor.

    5 Ausstattung

    5.1 Personal Fragen Standard a. Verfügt der Studiengang über ausreichend wissen-

    schaftliches, administratives und technisches Per-sonal, um die Ziele zu erreichen?

    Die Ausstattung mit Personal, sowie dessen Zusammen-setzung und Qualifikationen sind den Zielen des Studi-engangs entsprechend. Der Studiengang verfügt über eine ständige administrati-ve Infrastruktur. Für grundständige Studiengänge gilt: Die Personalzu-weisung erfolgt aus der Grundausstattung gemäß der Lehrleistungsverpflichtung.

    Ausführungen des Studiengangs: − Für den Studiengang sind durchschnittlich in der Vorklinik 36,8 SWS und in der Klinik

    47,7 SWS an wissenschaftlicher Lehrleistung zu erbringen. − Das Lehrpersonal für den Studiengang setzt sich formal aus Mitarbeiter/innen des CC3

    sowie Mitarbeiter/innen anderer Institute der Charité zusammen. − Die Personalzuweisung erfolgt gemäß der KapVO

    (http://gesetze.berlin.de/default.aspx?words=KapVO&btsearch.x=42&filter=) aus der Grundausstattung, auf Basis des Landeszuschusses, nach den Budgetierungsregeln der Fakultät.

    − Anhand der erbrachten Lehrleistung (siehe Anlage 2) wird der Personalbedarf an wis-senschaftlichen Mitarbeitenden (WiMi) berechnet. Dies entspricht ca. 60 Stellen an wis-senschaftlichen Mitarbeitenden.

    − Auf Grund des für das Centrum 3 festgelegten Schlüssels von 1 WiMi : 1,1 SoMi ergibt sich zusätzlich ein entsprechender Bedarf an Vollzeitstellen Sonstiger Mitarbeitender.

    − Der WiMi:SoMi-Schlüssel wurde von der Fakultätsleitung auf 1:0,8 reduziert. Den klini-schen Fächern stehen jedoch (zunächst für 2014) zusätzlich 0,3 SoMi pro WiMi zur Ver-fügung, die jedoch nur zur Erlössteigerung eingesetzt werden sollen. Damit ist die SoMi-Ausstattung für die studentische Ausbildung nicht auskömmlich.

    − Für die anforderungsgerechte Durchführung des Studiengangs, im Sinne der Erbringung der Lehrleistung, steht ausreichend Personal zur Verfügung.

    − Die administrative Infrastruktur des Studiengangs wird überwiegend über die zentralen Verwaltungsstellen des Prodekanats für Lehre und Studium (PDL) gewährleistet (Zulas-sung, Prüfungsamt, Immatrikulation und Rückmeldung).

    − Darüber hinaus ist ein Lehrsekretariat eingerichtet (25% Regelarbeitszeit), das für stu-dentische Belange und Lehrfragen der jeweiligen Einrichtung zur Verfügung steht.

    Studiengangspezi-fische Anlagen: Anlage 2: Lehrleis-tungserfassung 2012

    Ein Stellenplan, auf dessen Basis die Kapazitätsberech-nung erfolgt, liegt vor und kann bei Bedarf eingesehen werden.

    Erstellung: 8.11.2012/ ZM Prüfung: 12.12.2013/ Paris Änderung: -/ - Freigabe: 17.12.13/ Jost-Brinkmann Seite 6 von 32

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    http://gesetze.berlin.de/default.aspx?words=KapVO&btsearch.x=42&filter=

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    A210 Selbstbericht Studiengang Zahnmedizin Version 1.0

    Fragen Standard b. Wie wird die im Studiengang erbrachte Lehrleistung

    anerkannt und mit dem vorgesehenen Aufwand ab-geglichen?

    Die von den Lehrenden effektiv für Lehre aufgewendete Arbeitszeit wird anerkannt und entspricht dem vorgese-henen Aufwand. Für grundständige Studiengänge gilt: Es ist die LVVO anzuwenden.

    Ausführungen des Studiengangs: − Für den zahnmedizinischen Studiengang werden die LVVO (siehe Anlage a) und die

    KapVO angewandt. − Das Verfahren zur Lehrleistungserfassung ist in der Prozessbeschreibung A252 PB

    Lehrleistungserfassung (siehe Anlage b) hinterlegt. Diese liegt derzeit als Entwurf vor. − Die erfasste Lehrleistung entspricht dem vorgesehenen Aufwand.

    Übergreifende An-lagen: Anlage a: LVVO Anlage b: A252 PB Lehrleistungserfas-sung

    Fragen Standard c. Welche Maßnahmen wurden getroffen und welche

    Ressourcen sind vorhanden, um die Kontinuität derLehrenden über mehrere Jahre zu sichern?

    Die Mehrheit der Lehrenden ist über mindestens 2 Se-mester am Unterricht beteiligt. Geeignete Anstellungs- und Arbeitsbedingungen verhindern einen Wechsel in-nerhalb eines laufenden Semesters. d. Wie häufig kommt es vor, dass Arbeitsverträge des

    Lehrpersonals während der laufenden Semester en-den?

    Ausführungen des Studiengangs: − Neue Arbeitsverträge für Mitarbeiter/innen werden möglichst zu Semesterbeginn ge-

    schlossen und laufen ebenso entsprechend aus. In Einzelfällen kann es – je nach Ein-stellungsdatum – jedoch auch zu Abweichungen kommen.

    − Das CC 3 ist bemüht, Vertragslaufzeiten auf die jeweiligen Semester abzustimmen, hat jedoch keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Personalkommission.

    − Eine zentrale Regelung oder Steuerung, z. B. der Personalabteilung, die das Ausschei-den von Lehrpersonal im laufenden Semester verhindert, gibt es an der Charité nicht.

    Anlagen: -

    5.1.1 Auswahl, Qualifikation, Fort- und Weiterbildung Fragen Standard a. Wie ist die Auswahl der Lehrenden und des wissen-

    schaftlichen Personals geregelt?Das Auswahlverfahren ist geregelt und transparent.

    Ausführungen des Studiengangs: − Die verwaltungsbezogenen Vorgänge zur Einstellung von Personal erfolgen in Zusam-

    menarbeit mit dem Geschäftsbereich (GB) Personal (siehe Anlage c). − Offene Stellen werden grundsätzlich intern und/oder extern ausgeschrieben. Hierfür

    können Vorlagen des Geschäftsbereichs Personal verwendet werden. Die Ausschrei-bungen werden so verfasst bzw. ergänzt, dass sie sämtliche Anforderungen des Stel-lenprofils berücksichtigen (siehe Anlagen d und e).

    − Die Auswahl des zukünftigen Personals erfolgt in einem Bewerbungsverfahren durch Abgleich der Anforderungen mit dem Profil der Bewerber/innen.

    − Die Entscheidung über die Stellenbesetzung obliegt den jeweiligen Bereichsverantwort-lichen (siehe Anlage 3 Organigramm).

    Übergreifende An-lagen: Anlage c: Handbuch zum Bewerbungs-procedere Anlage d: Standard-ausschreibung WiMi Anlage e: Standard-ausschreibung Zahnmedizinische Fachangestellte Studiengangspezi-fische Anlagen: Anlage 3: Organi-gramm

    Erstellung: 8.11.2012/ ZM Prüfung: 12.12.2013/ Parisz Änderung: -/ - Freigabe: 17.12.13/ Jost-Brinkmann Seite 7 von 32

    Dateiname: Selbstbeurteilungsbericht_ZM_1 0.doc Zuletzt gedruckt 17.12.2013 15:04:00 Aktualisierung: 29.11.2013

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    A210 Selbstbericht Studiengang Zahnmedizin Version 1.0

    Fragen Standard b. Wie werden bei der Auswahl der Lehrenden die

    didaktischen Fähigkeiten und die wissenschaftlichenQualifikationen berücksichtigt?

    Bei der Auswahl von Lehrenden wird sowohl auf die didaktischen Fähigkeiten als auch auf die wissenschaftli-chen Qualifikationen Wert gelegt. Ausnahmen werden begründet. Nachweise werden eingefordert: z. B. Basistraining Leh-re als obligatorisches Training für neue Dozierende.

    Ausführungen des Studiengangs: − Die Auswahl von Lehrenden vollzieht sich in folgenden Schritten:

    a) Erstellung des Stellenprofils (Festlegung von Mindestvoraussetzung, gewünschtenQualifikationen etc.) b) Ausschreibung (intern und/oder extern)c) Auswahlphase auf Basis schriftlich eingegangener Bewerbungsunterlagen und Be-werbergespräche.

    − Bei der Auswahl von Lehrenden wird auf die didaktischen Fähigkeiten und wissenschaft-lichen Qualifikationen Wert gelegt. Im Auswahlverfahren werden die Angaben der Be-werber/innen durch entsprechende Nachweise überprüft. Eine Schulungsempfehlung kann erfolgen.

    − Für neu eingestelltes Lehrpersonal ist die Teilnahme am Grundkurs nichtklinischer Leh-re (Basistraining) verpflichtend. Wenn Mitarbeiter/innen über eine mindestens äquivalen-te pädagogische Qualifikation verfügen, kann darauf auf Antrag im Einzelfall verzichtet werden.

    Anlagen: -

    Fragen Standard c. Wie ist die Auswahl des administrativen und des

    technischen Personals geregelt?Das Verfahren zur Auswahl ist geregelt. Die Unterstüt-zung der Lehre ist Bestandteil des Aufgabespektrums des administrativen und technischen Personals.

    Ausführungen des Studiengangs: − Die Personalauswahl für den administrativen bzw. technischen Bereich erfolgt wie eben

    beschrieben (siehe Ausführungen zu 5.1.1.b). − In der Auswahlphase werden die gewünschten Qualifikationen und Kompetenzen mit

    den schriftlichen Bewerbungsunterlagen sowie den Ergebnissen der Bewerbergesprä-che abgeglichen.

    Anlagen: -

    Fragen Standard d. Wie ist die Weiter- und Fortbildung des wissen-

    schaftlichen Personals geregelt?Das wissenschaftliche Personal hat Zugang zu didakti-scher und fachlicher Weiter- und Fortbildung. Die Teil-nahme an Veranstaltungen zur didaktischen und fachli-chen Weiter- und Fortbildung wird gefördert.

    e. Wie werden die Angebote zur Weiter- und Fortbil-dung in der Praxis genutzt?

    Ausführungen des Studiengangs zu d und e: − Das wissenschaftliche Personal hat grundsätzlich Zugang zu didaktischer und fachlicher

    Weiter- und Fortbildung. − Die Teilnahme an hochschuldidaktischen Weiterbildungsangeboten für Lehrpersonal ist

    über die Gesundheitsakademie der Charité (http://akademie.charite.de/) sowie über das medizindidaktische Angebot im DSFZ (http://www.charite.de/studium_lehre/prodekanat_fuer_studium_und_lehre/dieter_scheffner_fachzentrum/charite_medizindidaktik/) möglich. Diese Angebote können in der Re-gel von internen Teilnehmer/innen kostenlos genutzt werden. Von November 2012 - März 2013 fand eine Fortbildung für Lehrende (BCMC – Basiscurriculum Medizin Cha-rité) statt, an der zwei Teilnehmer/innen aus der Zahnmedizin teilnahmen.

    − Eine Anerkennung anderer extern erworbener pädagogischer Qualifikationen als gleichwertig ist zurzeit noch nicht eindeutig festgelegt, eine entsprechende Regelung ist von der Gesundheitsakademie jedoch geplant.

    − Eine Freistellung erfolgt für die Teilnahme an fachbezogenen Tagungen und Kongres-sen, wenn Finanzierungsmittel aus Drittmittelkonten zur Verfügung stehen. Dies impli-

    Anlagen: -

    Erstellung: 8.11.2012/ ZM Prüfung: 12.12.2013/ Paris Änderung: -/ - Freigabe: 17.12.13/ Jost-Brinkmann Seite 8 von 32

    Dateiname: Selbstbeurteilungsbericht_ZM_1 0.doc Zuletzt gedruckt 17.12.2013 15:04:00 Aktualisierung: 29.11.2013

    http://akademie.charite.de/http://www.charite.de/studium_lehre/prodekanat_fuer_studium_und_lehre/dieter_scheffner_fachzentrum/charite_medizindidaktik/http://www.charite.de/studium_lehre/prodekanat_fuer_studium_und_lehre/dieter_scheffner_fachzentrum/charite_medizindidaktik/

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    ziert, dass sich Dozierende unter erschwerten Bedingungen (z. B. auf Kongressen) ei-nen Überblick über den Stand des Faches verschaffen können.

    − Forbildungen sind z. B. in den folgenden Bereichen notwendig und werden umgesetzt: Röntgen, Hygiene, Arbeitssicherheit, Brandschutz.

    − Es besteht bisher kein fakultätsweites systematisches Konzept über eine weitere Ver-pflichtung zur Fort- und Weiterbildung für wissenschaftliches Personal.

    − Notwendige umfangreiche Schulungen müssen von der Centrumsleitung gesondert bei der Fakultätsleitung beantragt und dort genehmigt werden.

    Fragen Standard f. Haben die Resultate der Unterrichtsevaluationen

    einen Einfluss auf die Verteilung von Lehraufgabenund auf die Weiter- und Fortbildungsaktivitäten deswissenschaftlichen Personals?

    Bei der Verteilung von Lehraufgaben werden beim wis-senschaftlichen Personal die individuellen didaktischen Qualifikationen berücksichtigt. Bei ungenügenden fachli-chen oder didaktischen Leistungen wird der Besuch von spezifischen Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen nahegelegt.

    Ausführungen des Studiengangs: Evaluation der Veranstaltungen durch die Studierenden: − Für den Studiengang wird eine regelmäßige Lehrevaluation über EVASys durchgeführt.

    (siehe Anlage 4 - mit einer Rücklaufquote von 11%). Die durchschnittliche Rücklaufquo-te liegt unter 20%.

    − Die Ergebnisse werden den Dozierenden zur Verfügung gestellt und sind darüber hin-aus über http://www.charite.de/evaluation/evaluationsergebnisse/zahnheilkunde.html zugänglich.

    − Eine Bewertung der Ergebnisse der Lehrevaluation in Bezug auf die Fortbildungsaktivi-täten der Lehrenden bzw. auf die Bedarfserhebung von Weiterbildungspotential erfolgt i.d.R. nicht.

    Studiengangspezi-fische Anlagen: Anlage 4: WS 2012/13 Evaluation ZM Studienbedin-gungen

    Fragen Standard g. Auf welche Weise ist die Weiter- und Fortbildung

    des administrativen und des technischen Personalsgewährleistet?

    Die bedürfnisgerechte Weiter- und Fortbildung des ad-ministrativen und des technischen Personals findet statt.

    Ausführungen des Studiengangs: − Grundsätzlich stehen für administrative Mitarbeiter/innen der Charité Fortbildungsange-

    bote kostenlos zur Verfügung. Eine Freistellung kann bei gegebenen individuellen Vo-raussetzungen erfolgen, beispielsweise für Trainings für spezifische Softwareanwen-dungen wie SAP oder Typo3. Es werden hier z. B. die Angebote der GDL, der Gesund-heitsakademie der Charité, der Zahntechnikerinnung sowie der Zahntechniklabore ge-nutzt.

    − Für technisches und administratives Personal (Sonstige Mitarbeitende) gibt es keine systematischen Bedarfserhebungen im Sinne eines Personalentwicklungskonzepts. Der individuelle Bedarf ergibt sich aus den Arbeitszusammenhängen bzw. den gesetzlichen Vorgaben.

    − Absolvierte Weiterbildungen werden nicht explizit dokumentiert. Es kann jedoch anhand der Ausgaben nachgewiesen werden, welche Mitarbeitenden zu welchen Themen wei-tergebildet wurden.

    Anlagen: -

    Erstellung: 8.11.2012/ ZM Prüfung: 12.12.2013/ Paris Änderung: -/ - Freigabe: 17.12.13/ Jost-Brinkmann Seite 9 von 32

    Dateiname: Selbstbeurteilungsbericht_ZM_1 0.doc Zuletzt gedruckt 17.12.2013 15:04:00 Aktualisierung: 29.11.2013

    http://www.charite.de/evaluation/evaluationsergebnisse/zahnheilkunde.html

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    5.2 Finanzielle und räumliche Ausstattung Fragen Standard a. Ist das Budget im Einklang mit den Zielen? Der Studiengang verfügt über eine Planung zur Finanzie-

    rung (z. B. Businessplan bei Masterstudiengängen). Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und Sachmit-tel sind angemessen und langfristig gesichert. Sie erlau-ben die Realisierung der Zielsetzung. Grundständige Studiengänge sind durch das Land Berlin finanziert.

    b. Besitzt der Studiengang eine den Zielen angepassteFinanzplanung sowie die entsprechenden Sachmit-tel?

    Ausführungen des Studiengangs a und b: − Der Studiengang ist durch das Land Berlin finanziert. Wie unter 5.1.a, Seite 6 ausge-

    führt, ist die Durchführung der erforderlichen Lehrleistung durch Landesmittel bzw. die entsprechend errechnete Grundausstattung gesichert.

    − Das Sachkostenbudget wird nach Vorgaben der Fakultät zugewiesen. Diese Zuweisung errechnet sich nach Vollkostenstellen wissenschaftlicher und sonstiger Mitarbeitender. Zusätzlich erhält das Centrum03 45% der geplanten Erlöse aus der Patientenbehand-lung zur konsumtiven Verfügung.

    − Des Weiteren werden leistungsorientierte Mittel (LOM) vergeben. LOM unterteilen sich in konsumtiv und investiv. Konsumtive LOM werden den Abteilungen zur freien Verfü-gung gestellt. Investive LOM werden nicht auf die Abteilungen aufgeteilt. Ihr Einsatz wird durch die Centrumsleitung mit den Abteilungen abgestimmt.

    − Sowohl die Berechnungsgrundlagen der Grundausstattung als auch die des Sachkos-tenbudgets sowie der LOM sind transparent. Dies trifft nicht auf die dem Centrum zuge-dachten Investitionsmittel zu.

    − Ein seit 2005 angehäufter Investitionsstau bezüglich der Behandlungseinheiten, die für die Lehre essentiell sind, konnte 2011 gelöst werden. Es wurden sowohl ausreichend modernste Behandlungseinheiten angeschafft, als auch notwendige Umbauten durchge-führt, die die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes berücksichtigen.

    − Bei unvorhergesehenen notwendigen investiven Anschaffungen, die das zugeordnete Budget übersteigen, werden begründete Anfragen an die Fakultätsleitung, hier insbe-sondere an die Dekanin, gestellt. Die Zusagen sind jeweilig abhängig von der Notwen-digkeit, die sich aus den Basisanforderungen der Lehre ergeben.

    − Forschungsvorhaben, Dienstreisen, Vorträge und Fort- und Weiterbildungsaktivitäten des wissenschaftlichen Personals werden aus eingeworbenen Drittmitteln realisiert und sind gleichzeitig abhängig davon.

    Anlagen: -

    Fragen Standard c. Welches sind die Hauptfinanzquellen und welche

    Bedingungen sind an die Finanzierung geknüpft?Die Quellen, sowie die Bedingungen der Finanzierung, sind transparent.

    Ausführungen des Studiengangs: Wie bereits in 5.2. a+b ausgeführt stehen dem CC3 folgende Finanzierungsquellen zur Ver-fügung: − Mittel der Grundausstattung, die das Personal zur Durchführung des Studiengangs

    entsprechend der Approbationsordnung sowie der Studienordnung finanzieren. − Sachkostenbudget zur Sicherstellung konsumtiver Vorhaben. − Investitionsmittel in geringem Ausmaß, deren Berechnungsgrundlagen intransparent

    sind. − Drittmittel, die durch das wissenschaftliche Personal eingeworben werden. − LOM − 45% der erwarteten Einnahmen, die sich aus der Patientenbehandlung ergeben, werden

    als MES (Medizinische Sachkosten) bereitgestellt.

    Anlagen: -

    Fragen Standard d. Wie werden Festlegungen der Finanzplanung über- Die Umsetzung von Planungsvorgaben wird regelmäßig

    Erstellung: 8.11.2012/ ZM Prüfung: 12.12.2013/ Paris Änderung: -/ - Freigabe: 17.12.13/ Jost-Brinkmann Seite 10 von 32

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    A210 Selbstbericht Studiengang Zahnmedizin Version 1.0

    prüft? durch die Fakultät überprüft. Ausführungen des Studiengangs: − Die Vorgaben der Finanzplanung erfolgen durch die Fakultätsleitung und werden durch

    das Fakultätscontrolling überprüft. − Für die Einhaltung der Budgetvorgaben sowie für die Angemessenheit der Ausgaben

    und die Berücksichtigung fakultätsinterner Vorgaben ist die kaufmännische Leitung des CC3 verantwortlich.

    Anlagen: -

    Fragen Standard e. Auf welche Räume und Infrastruktur kann der Studi-

    engang (Vorlesungs- und Seminarräume, Laborato-rien, Bibliotheken, Informatikmittel, didaktischeWerkzeuge, Aufenthaltsräume, Büros, Studierplätzeetc.) zugreifen?

    f. Erlauben es die Räumlichkeiten und die Infrastrukturdie Ausbildungsziele zu erreichen bzw. wird der Be-darf des Studiengangs gedeckt?

    Der Studiengang verfügt über die nötige Infrastruktur zur adäquaten Erfüllung der Ausbildungsziele. Die Anforderungen an Räume und Infrastruktur sind definiert. Die Prozesse zur Sicherstellung der Anforderungen sollen die Qualität der Umsetzung fördern.

    Ausführungen des Studiengangs e und f: − Die Studierenden können auf die Bibliotheken der Charité, TU und HU sowie die Com-

    puterräume der Charité zurückgreifen. Die Verfügbarkeit der Computerräume der Cha-rité wird über das Campusnet kommuniziert: http://www.cipom.de/

    Raumplanung durch die ACO: − Die Raumvergabe für die Lehre erfolgt seit 2012 zentral durch die ACO auf Basis der

    Stundenplanvorgabe durch die Zahnmedizin. Im Rahmen der Systemakkreditierung werden zur transparenten Gestaltung der Abläufe die zentralisierten Prozesse der Stun-denplanung, Raumvergabe und Einteilung der Dozierenden beschrieben (siehe Anlage f).

    − Speziell für Lehrende, die in mehreren Semestern aktiv sind, ist durch die ACO eine aktuelle Raumliste erstellt, die Auskunft über Ort und Ausstattung der Räumlichkeiten gibt. Hier sind alle zentral vergebenen Räumlichkeiten für curriculare Lehre in grund-ständigen Studiengängen erfasst (siehe Anlage g).

    − Informationen zu Räumen und Prozessen der Raum- und Stundenplanung sind auf der Website der ACO einsehbar: http://www.charite.de/studium_lehre/prodekanat_fuer_studium_und_lehre/abteilung_fuer_curriculumsorganisation/stunden_und_raumplanung/#c156640

    − Die Anforderungen an Räume und Infrastruktur sind durch den Studiengang definiert und werden an die an der Planung beteiligten organisatorischen Einheiten weiter gege-ben.

    Durchführung der Lehre im zahnmedizinischen Studiengang: − Die Durchführung der Veranstaltungen im vorklinischen Teil konzentriert sich überwie-

    gend auf das CCM. − Die Durchführung der Lehre im klinischen Teil findet fast ausschließlich im CC 3 (Au-

    ßenstandort) statt. Die hier zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten werden bisher ausschließlich durch die Zahnmedizin genutzt.

    − Des Weiteren stehen den Studierenden im CC3 eine Bibliothek, die Mensa sowie ver-schiedene Studierplätze und Arbeitseinheiten zur Verfügung.

    Übergreifende An-lagen: Anlage f: B211 PB Semesterplanung (Entwurf) Anlage g: aktuelle Raumliste ACO

    Erstellung: 8.11.2012/ ZM Prüfung: 12.12.2013/ Paris Änderung: -/ - Freigabe: 17.12.13/ Jost-Brinkmann Seite 11 von 32

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    http://www.cipom.de/http://www.charite.de/studium_lehre/prodekanat_fuer_studium_und_lehre/abteilung_fuer_curriculumsorganisation/stunden_und_raumplanung/#c156640

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    A210 Selbstbericht Studiengang Zahnmedizin Version 1.0

    5.3 Stärken und Schwächen Stärken Schwächen − Die Durchführung des Studienganges beruht aktuell

    auf ausreichenden personellen und räumlich Res-sourcen.

    − Zentrale Organe der Administration wie Zulassung, Prüfungsverwaltung sowie Stunden- und Raumpla-nung werden in Anspruch genommen.

    − Lehrinhalte werden gemäß Expertise und Qualifika-tion sowie unter dem Gesichtspunkt der Kontinuität zugewiesen.

    − Ein seit 2005 angehäufter Investitionsstau bezüglich der Behandlungseinheiten konnte 2011 gelöst wer-den. Es wurden sowohl ausreichend modernste Behandlungseinheiten angeschafft, als auch not-wendige Umbauten durchgeführt, die die Anforde-rungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes be-rücksichtigen.

    − Die didaktische und fachliche Weiterbildung des Lehrpersonals wird i. d. R. nur zeitlich unterstützt (Fi-nanzierung erfolgt durch Drittmittel).

    − Es besteht kein fakultätsweites systematisches Per-sonalentwicklungskonzept zur Fort- und Weiterbil-dung für wissenschaftliches und administratives Per-sonal.

    − Die Berechnungsgrundlagen für die Mittelzuweisun-gen der Fakultät sind aus Sicht des CC3 intranspa-rent.

    − Das WiMi:SoMi-Verhältnis wurde von 1:1,1 auf 1:0,8 abgesenkt. Die 0,3 SoMi-Anteile stehen dem CC03 (zumindest 2014) weiter zur Verfügung dienen aber (ausschließlich) der Erlössteigerung, so dass die Be-treuungsrelation für die Studierenden nachteilig ver-ändert wurde.

    6 Verantwortlichkeiten und Entscheidungsprozesse Fragen Standard a. Welches sind die Entscheidungsprozesse, -

    kompetenzen und -verantwortlichkeiten innerhalbdes Studiengangs?

    Die Entscheidungsprozesse, -kompetenzen und -verantwortlichkeiten sind schriftlich festgehalten und allen Beteiligten bekannt.

    Ausführungen des Studiengangs: − Die Verantwortlichkeiten innerhalb des CC3 sind im Organigramm abgebildet. Zur Cent-

    rumsleitung gehören: Wissenschaftlicher Leiter - Prof. Dr. Paul-Georg Jost-Brinkmann; Stellvertreter - Prof. Dr. Dr. Bodo Hoffmeister; Kaufmännischer Leiter - Manfred Datta

    Wissenschaftliche Leitung (Verantwortung in Bezug auf den Studiengang): − Verantwortung für die inhaltliche Weiterentwicklung des Studiengangs − Verantwortung für die Zuordnung des Lehrpersonals zu den Veranstaltungen − Verantwortung für die Festlegung der qualitätssichernden Maßnahmen Kaufmännische Leitung: − Der Aufgabenbereich umfasst Kompetenzen und Entscheidungsbefugnisse, die der

    personellen und finanziellen Verwaltung bezüglich der Grundausstattung zuzuordnen sind.

    − Die kaufmännische Leitung nimmt regelmäßig an Sitzungen teil, die die kaufmännischen Leiter/innen der CharitéCentren betreffen.

    Abteilungen des Centrums: − Das Centrum ist in sechs Abteilungen gegliedert, die jeweils durch eine Leitung verant-

    wortet werden. Zu den beiden Abteilungen Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie Kieferorthopädie, Orthodontie und Kinderzahnmedizin gehört je einen Arbeitsbereich, der über eine entsprechende Bereichsleitung verfügt.

    − Die Abteilungs- und Bereichsleiter/innen sind für die Organisation und Durchführung entsprechender Fachlehrveranstaltungen sowie praktischer Unterweisungen verantwort-lich.

    − Für die übergeordnete Koordination der Lehre ist eine Lehrkoordinatorin eingesetzt, der ein Lehrsekretariat zugeordnet ist. Diesem obliegen alle verwaltungsbezogenen Vor-gänge der Lehre, die nicht im Rahmen der fakultätsinternen Organisation zentralisiert sind. Studierende bekommen hier Antworten auf Fragen zum Stundenplan, zu Schei-nen, dem Betriebsärztlichen Gesundheitszeugnis, zu Raumreservierungen oder ande-ren Angelegenheiten.

    − Speziell für den klinischen Teil des Studiums ist PD Dr. Ingrid Peroz koordinativ zustän-dig. Im vorklinischen Teil der Lehre ist Fr. Dr. A. Simonis aktiv. Darüber hinaus haben

    Studiengangspezifi-sche Anlagen: Anlage 3: Organi-gramm

    Erstellung: 8.11.2012/ ZM Prüfung: 12.12.2013/ Paris Änderung: -/ - Freigabe: 17.12.13/ Jost-Brinkmann Seite 12 von 32

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    beide die studentische Beratung für den jeweiligen Studienabschnitt inne. Regelmäßige Sitzungen: − Zur internen Abstimmung bezüglich der die Lehre betreffenden Vorgänge finden Sitzun-

    gen aller Abteilungs- und Bereichsleiter/innen sowie der Centrumsleitung statt (wöchent-lich Direktorenrunde, monatlich interdisziplinäre Behandlungskonferenzen, 1x/Semester Abschlussbesprechung, 4x/Jahr Institutsrat). Abteilungsbezogen werden inhaltliche und organisatorische Belange bedarfsbezogen behandelt und geklärt.

    − Im Centrums- oder Institutsrat sitzen Vertreter/innen der Abteilungen, darunter Profes-sor/innen, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen oder auch sonstige Mitarbeitende. Dazu kommen Angehörige der Centrumsverwaltung sowie zwei studentische Vertreter/innen. Der Rat tagt einmal pro Quartal. Der erste Teil der Sitzungen ist öffentlich. Am nicht-öffentlichen Teil nehmen ausschließlich die gewählten Mitglieder des Rates teil.

    − Die Fachschaft der Zahnmediziner/innen ist in der Ausbildungskommission vertreten. Prüfungsausschüsse: − Der Studiengang verfügt über 2 Prüfungsausschüsse: Prüfungsausschuss für die natur-

    wissenschaftliche Prüfung und zahnärztliche Vorprüfung (Vorsitz: Frau Prof. Graf) sowie Prüfungsausschuss für die zahnärztliche Prüfung (Vorsitz: Hr. Prof. Radlandski)

    Fragen Standard b. Sind die Verantwortlichkeiten und Abläufe bezüglich

    Qualitätssicherung klar geregelt?Verantwortlichkeiten und Abläufe bezüglich des Quali-tätsmanagements sind schriftlich festgelegt.

    Ausführungen des Studiengangs: − Im Rahmen der Qualitätssicherung bezüglich der Patientenversorgung sind die Verant-

    wortlichkeiten festgelegt (siehe Anlage 5). − Des Weiteren sind Standard Operation Procedures eingeführt (Arbeitsschritte auf Tes-

    tatkarten, Laborprotokolle etc.). − In Bezug auf die Organisation, Durchführung und Verbesserung der Lehre sind ver-

    schiedene Methoden der Qualitätssicherung etabliert, die im Zuge der Systemakkreditie-rung konkretisiert, verbessert sowie miteinander verknüpft werden.

    Studiengangspezifi-sche Anlagen: Anlage 5: Beauftrag-tenwesen des Cha-ritéCentrum für Zahn-, Mund- und Kiefer-heilkunde

    Studentische Lehrevaluation mit EvaSys (Fragebögen - siehe Anlagen 6-8): − Im Rahmen der Systemakkreditierung wird eine für alle Studiengänge gültige Evalua-

    tionsordnung verfasst sowie Evaluationsrichtlinien, die die Besonderheiten der Evaluati-on innerhalb der einzelnen Studiengänge abbilden.

    Ablauf der studentischen Lehrevaluation: Wer Was Planung: Bereich Evaluati-on

    Die Planung der Evaluation erfolgt auf Basis der Stunden-planung.

    Durchführung: Studierende Fragebögen werden online ausgefüllt. Auswertung: Bereich Eva-luation

    Die Auswertung erfolgt u. a. durch Fr. Klau-Fadtke und wird an die Dozierenden versandt. Die Ergebnisse (ohne personenbezogene Kommentare) sind außerdem online zugänglich.

    Ergebnisbewertung und Ableitung von Maßnah-men: Dozierende der Zahnmedizin

    Bei Bedarf werden die Ergebnisse in den Semesterab-schlussbesprechungen thematisiert. Die Ergebnisbewertung und Ableitung von Maßnahmen erfolgt in Verantwortung der Dozierenden bzw. der Abtei-lungsleiter/innen.

    Anlage 6: Standard-fragebogen ZM alle LV Anlage 7: Fragebo-gen ZM Examensse-mester Anlage 8: Fragebo-gen ZM Studienbe-dingungen

    Semesterabschlussbesprechungen Planung und Durchfüh-rung:

    Die Planung und Durchführung der Semesterabschlussbe-sprechungen erfolgt in der Verantwortung der Lehrenden und des wissenschaftlichen Leiters. Die Besprechungen finden jeweils am letzten Freitag im Semester statt. Alle Studierenden, wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen sowie sonstigen Mitarbeiter/innen werden durch das Lehrsekretariat eingeladen.

    Erstellung: 8.11.2012/ ZM Prüfung: 12.12.2013/ Paris Änderung: -/ - Freigabe: 17.12.13/ Jost-Brinkmann Seite 13 von 32

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    A210 Selbstbericht Studiengang Zahnmedizin Version 1.0

    Ergebnisbewertung: Die Ergebnisse der Semesterabschlussbesprechung wer-den von den Dozierenden bewertet und entsprechende Maßnahmen abgeleitet.

    Umgang mit Fehlern (CIRS-Lehre) − Das Ziel qualitativ hochwertige Lehre in allen Studiengängen der Charité zu ermöglichen

    und zu realisieren setzt eine konsequente, transparente Erfassung von Fehlern, die Analyse von Fehlerursachen, die Auseinandersetzung mit Fehlerfolgen sowie die Kenntnis um Fehlerpotential voraus.

    − Das im Klinikbereich der Charité bereits angewandte CIRS eignet sich als freiwilliges und anonymes Meldesystem ebenso für die Anwendung in der Lehre. Eingehende Feh-lermeldungen sowie deren Bearbeitungsstand sind für jedermann sichtbar und werden anonym erfasst. Das System ermöglicht darüber hinaus statistische Auswertungen nach unseren Bedarfen.

    − Alle Studierenden aller Studiengänge sowie die Mitarbeiter/innen im Bereich Studium und Lehre und Lehrende können CIRS nutzen.

    − Die konsequente Anwendung von CIRS zieht die Entwicklung konkreter Verfahren nach sich, die zur Lösung sowie zur Fehlervermeidung beitragen.

    Systembetreuung: QM-Bereich und CIRS-Beauftragte

    Im Februar 2013 wurde im Rahmen der Systemakkreditie-rung CIRS-Lehre in einem Pilotprojekt eingeführt.

    Nutzung: alle Mitarbei-tenden, Lehrenden und Studierenden

    Fehler, die in der Lehre bewusst werden, werden anonym eingegeben.

    Auswertung und Umset-zung von Maßnahmen: QM-Bereich und CIRS-Beauftragte sowie an Meldungen beteiligte Bereiche

    Für die Bearbeitung von CIRS-Meldungen sind drei Beauf-tragte eingesetzt, die übergeordnet tätig sind. Grundsätzlich werden Meldungen durch die CIRS-Beauftragten bearbeitet. Es wird eine Stellungnahme des betroffenen Bereichs eingefordert. Auf Grund der Meldung werden entsprechende Maßnahmen entwickelt, die zur zukünftigen Vermeidung der benannten Fehler beitragen sollen.

    Übergreifende An-lagen: Anlage h: A230 D CIRS Leitfaden 2.0

    Anlage i: A230 V Fehleranalyse 1.0

    Abläufe und Verantwortlichkeiten interne Audits und interne Akkreditierung von Studiengän-gen: − Im Rahmen der Systemakkreditierung werden interne Audits etabliert. Mit der jährlichen

    Durchführung interner Audits erfolgt die Wirksamkeitsprüfung der Umsetzung und Wei-terentwicklung des QM-Systems und damit einhergehender Qualitätssicherungsmaß-nahmen und –methoden in den Arbeitsbereichen und Studiengängen.

    − Es werden System-, Programm- und Prozessaudit unterschieden. Die Auditor/innen und Gutachter/innen ermitteln, inwiefern festgelegte Zielsetzungen und Qualitätskriterien umgesetzt und weiter entwickelt werden. Die Ergebnisse der internen Audits werden gemeinsam mit allen Beteiligten besprochen, münden wenn notwendig in Korrektur-maßnahmen und werden in der Managementbewertung ausgewertet. Das konkrete Vorgehen ist in der Prozessbeschreibung A210 PB „Interne Audits“ 2.0 beschrieben (siehe Anlage j).

    − Die geplante regelmäßige interne Akkreditierung von Studiengängen (Programmaudit) erfolgt unter Partizipation von Studierenden und Lehrenden und hat das Ziel, die Quali-tät und Transparenz des Studiengangs zu verbessern. In diesem Zusammenhang wird der Selbstbeurteilungsbericht erstellt.

    − Der Studiengang Zahnmedizin nimmt am Pilotprojekt zur „Internen Akkreditierung“ der Studiengänge an der Charité teil.

    − Die Planungs-, Durchführungs- und Ergebnisbewertungsphase für die interne Akkredi-tierung von Studiengängen ist in der Prozessbeschreibung „Interne Audits“ hinterlegt (siehe Anlage j).

    Anlage j: A210 PB „Interne Audits“ 2.0

    Erstellung: 8.11.2012/ ZM Prüfung: 12.12.2013/ Paris Änderung: -/ - Freigabe: 17.12.13/ Jost-Brinkmann Seite 14 von 32

    Dateiname: Selbstbeurteilungsbericht_ZM_1 0.doc Zuletzt gedruckt 17.12.2013 15:04:00 Aktualisierung: 29.11.2013

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    A210 Selbstbericht Studiengang Zahnmedizin Version 1.0

    Fragen Standard c. An welchen Entscheidungsprozessen, welche die

    Lehre und das Studium betreffen, ist das wissen-schaftliche Personal beteiligt?

    d. In welcher Form ist diese Beteiligung geregelt?

    Das wissenschaftliche Personal trägt aktiv zur Konzipie-rung, Entwicklung und Qualitätssicherung des Studien-ganges bei. Die entsprechenden Verfahren sind festge-legt.

    Ausführungen des Studiengangs zu c und d: Das wissenschaftliche Personal ist entsprechend der Aufgabenzuordnung an folgenden Entscheidungsprozessen beteiligt bzw. dafür verantwortlich: − Einstellung von Lehrpersonal − Auswertung von Evaluationsergebnissen − Planung, Konzipierung und Durchführung von Lehrveranstaltungen − Durchführung von Semesterabschlussbesprechungen − Weiterentwicklung von Lehrinhalten − Erstellung von Selbstbeurteilungsberichten im Rahmen der internen Akkreditierung − Mitwirkung bei der Entwicklung des QM-Systems im Rahmen der Systemakkreditierung

    Die entsprechenden Vorhaben werden im Wesentlichen vom Lehrstuhlinhaber vorgegeben.

    Anlagen: -

    6.1 Stärken und Schwächen Stärken Schwächen

    − Der Studiengang ist in die systematischen Qualitäts-sicherungsprozesse im Rahmen der Systemakkredi-tierung der Charité eingebunden.

    − Die Lehrevaluation wird leider nur von wenigen Studieren-den genutzt.

    7 Zugangs- und Zulassungsprozess Fragen Standard a. Wie sind die Zulassungsbedingungen und Aufnah-

    meverfahren?Die Zulassungsbedingungen und Aufnahmeverfahren sind publiziert. Sie unterstützen Zweck und Ziele des Studiengangs.

    Ausführungen des Studiengangs: Auswahlverfahren: − Der Studiengang ist von der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart.de) für

    Studienplätze begrenzt und reglementiert. − An dem Auswahlverfahren wird beteiligt, wer die Charité - Universitätsmedizin Berlin als

    erste Ortspräferenz für dieses Verfahren angibt und dessen von der Stiftung für Hoch-schulzulassung mitgeteilte Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung min-destens 2,3 beträgt (Vorauswahl).

    Als Beispiel für die Zulassungsbedingungen und Aufnahmeverfahren wird das Wintersemes-ter 2012/13 herangezogen: − 20% der vorhandenen Plätze wurden an die Abiturbesten vergeben. Dabei musste

    der/die Bewerber/in die Charité an die erste Stelle der Ortspräferenzen setzen und eine Durchschnittsnote von mindestens 1,1 haben. Bei gleicher Note zählt die erreichte Punktzahl der Hochschulzulassungsberechtigung (max. 840). Für das Wintersemester 2012/13 lag sie bei 759 Punkten für den letzten angenommenen Bewerber.

    − Des Weiteren findet eine Auswahl nach der Wartezeit statt. 20 % der zu vergebenden Studienplätze wurden über die Wartezeitquote verteilt. Alle Bewerber mit 11 Wartese-mestern und einer Abiturnote von 2,6 oder besser wurden angenommen. Außerdem konnten Bewerber mit mindestens 12 Wartesemestern berücksichtigt werden. Hinzu kommen Sozialkriterien (besondere Bindungsgründe an den Studienort), die über eine Zulassung entscheiden.

    Übergreifende An-lagen: Anlage k: Satzung über das Auswahlver-fahren der Charité – Universitätsmedizin Berlin für die Studi-engänge Humanme-dizin und Zahnmedi-zin (Auswahlsatzung)

    Anlage l: Festlegung eines Tests zur Aus-wahl von Studienan-fänger/innen in den SG HM und ZM

    Anlage m: Hinweise zur Bewerbung für die Studiengänge Hu-manmedizin und

    Erstellung: 8.11.2012/ ZM Prüfung: 12.12.2013/ Paris Änderung: -/ - Freigabe: 17.12.13/ Jost-Brinkmann Seite 15 von 32

    Dateiname: Selbstbeurteilungsbericht_ZM_1 0.doc Zuletzt gedruckt 17.12.2013 15:04:00 Aktualisierung: 29.11.2013

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    A210 Selbstbericht Studiengang Zahnmedizin Version 1.0

    − Bisher wurden die Studienplätze nach dem Grad der in der Hochschulzugangsberechti-gung ausgewiesenen Qualifikation (Durchschnittsnote), nach einer Gewichtung von Fä-chern der Qualifikation (Mathematik, Physik, Biologie und Chemie sowie Deutsch und Englisch) und dem Ergebnis von Auswahlgesprächen vergeben.

    Auswahlverfahren ab WS 2013/14: − Für das WS 2013/14 findet der HAM-Nat-Eingangstest Anwendung. Die Abiturnoten

    werden in Punkte umgerechnet und mit den erreichten Punkten des Testergebnisses summiert. Das Ergebnis ist die Grundlage für die zu immatrikulierenden Studierenden. Zum Test werden alle Bewerber/innen mit einer Durchschnittsnote unter 1,6 eingeladen (maximal 150 Testteilnehmer/innen).

    Zuständigkeit: − Für die Zulassung und Immatrikulation von Studierenden ist das Referat für Studienan-

    gelegenheiten zuständig (organisatorische Verortung siehe Anlage n). − Die im Referat für Studienangelegenheiten ablaufenden Prozesse werden im Rahmen

    der Systemakkreditierung dokumentiert. Hinweise zum entsprechenden Verfahren sind auf der Website der Charité veröffentlicht. http://www.charite.de/studium_lehre/studieren_an_der_charite/bewerbung/

    Zahnmedizin

    Anlage n: Organi-gramm PDL

    Fragen Standard b. Sind die Eingangskompetenzen in das Studium

    definiert und kommuniziert?c. Wie werden sie überprüft?

    Die Eingangskompetenzen sind definiert, kommuniziert und werden überprüft.

    Ausführungen des Studiengangs zu b und c: − „Zugangsvoraussetzung für das Studium der Zahnheilkunde ist der Nachweis der Hoch-

    schulzugangsberechtigung, bei Zeugnissen, die im Ausland erworben sind, auch der Anerkennungsbescheid gemäß Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) vom 26. Ja-nuar 2004 (GVBl. S. 26), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2005 (GVBl. S. 322).“ (Studienordnung §2)

    − Siehe 7a, Seite 15 − Neben den formalen Voraussetzungen gibt es eine Reihe weiterer Kompetenzen, die für

    einen Zahnarzt wichtig sind, jedoch erst im Verlauf des Studium überprüft werden: so-ziale Kompetenz, 3-D-Orientierung, gute Augen …

    Studiengangspezi-fische Anlagen: Anlage 9: Studien-ordnung der ZM Anlage 10: Änderung der Studienordnung ZM

    7.1 Anerkennung von hochschulischen und außerhochschulischen Prüfungs- und Studienleistungen Fragen Standard a. Wer ist für die Anerkennung von hochschulischen

    und außerhochschulischen Prüfungs- und Studienle-istungen verantwortlich?

    b. Wie sind die entsprechenden Regelungen?

    Die Anerkennungsregelungen sowie entsprechende Verantwortlichkeiten sind festgelegt. Regel-, Reformstudiengang und Zahnmedizin: geregelt über Landesprüfungsamt (LPA) Modellstudiengang Medizin: Anerkennungen über den Bereich Assessment, Anrechnungen über LPA.

    Ausführungen des Studiengangs zu a und b: − Für die Anerkennung von Studienleistungen im Fach Zahnmedizin ist das Landesprü-

    fungsamt des Bundeslandes zuständig, in dem die sich Bewerbenden ihren Haupt-wohnsitz haben.

    − Entsprechende Hinweise sind in Anlage o einzusehen. − Erläuterungen sind auf der Website der Charité veröffentlicht:

    http://www.charite.de/studium_lehre/studieren_an_der_charite/hochschulwechsel/

    Übergreifende Anla-gen: Anlage o: Antrag auf Zulassung in höheren Fachsemestern

    Erstellung: 8.11.2012/ ZM Prüfung: 12.12.2013/ Paris Änderung: -/ - Freigabe: 17.12.13/ Jost-Brinkmann Seite 16 von 32

    Dateiname: Selbstbeurteilungsbericht_ZM_1 0.doc Zuletzt gedruckt 17.12.2013 15:04:00 Aktualisierung: 29.11.2013

    http://www.charite.de/studium_lehre/studieren_an_der_charite/bewerbung/http://www.charite.de/studium_lehre/studieren_an_der_charite/hochschulwechsel/

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    7.2 Stärken und Schwächen Stärken Schwächen − Der Zulassungs- und Zugangsprozess ist durch

    Ordnungen geregelt. − Aufgrund unterschiedlicher Lehrinhalte ist die Aner-

    kennung von Leistungen anderer Hochschulen schwierig.

    − Durch die integrierten Kurse ist ein Studienortwech-sel im klinischen Studienabschnitt schwierig.

    8 Studiengangskonzept

    8.1 Bedarf, Arbeitsmarktsituation und Berufschancen Fragen Standard a. Besteht ein nachweisbarer Bedarf?b. Wie äußert sich dieser?c. Aus welchen Berufsfeldern fragen Studieninteres-

    sierte nach?d. Welche Berufschancen haben die Absolventen?

    Der Bedarf des Studienangebots kann nachgewiesen werden.

    Ausführungen des Studiengangs zu a-d: − In § 28 des Berliner Universitätsmedizingesetzes

    (http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata%2fges%2fblnunimedg%2fcont%2fblnunimedg.htm&pos=0&hlwords=berliner%u00d0universitaetsmedizingesetz) ist gere-gelt, dass die Aufnahmekapazität für das erste Fachsemester des vorklinischen Ab-schnitts der zahnärztlichen Ausbildung insgesamt 80 Studienanfängerinnen und Studi-enanfänger pro Jahr beträgt.

    Anlagen: -

    8.2 Studiengangsprofil Fragen Standard a. Welches ist das inhaltliche Profil des Studiengangs? Der Studienplan hat ein klares inhaltliches Profil und ist

    auf die Ausbildungsziele abgestimmt. Ausführungen des Studiengangs: − Ziel ist die Ausbildung selbstständiger und eigenverantwortlicher Zahnärzte/innen mit

    der Fähigkeit sich selbst fortzubilden. − Das Ausbildungsziel ist definiert durch die AppOZ sowie durch die Studienordnung.

    Während die AppOZ (http://www.gesetze-im-internet.de/z_pro/BJNR000370955.html) den Rahmen vorgibt, der notwendige Freiräume offen lässt und vor allem die Bestim-mungen der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung, der Zahnärztlichen Vorprüfung und der Zahnärztlichen Prüfung näher erläutert, regelt die Studienordnung den curricularen Aufbau bzw. zeitlichen Ablauf.

    − Die Studienziele sind in der Studienordnung unter §3 Abs. 3 und 4 formuliert. − Im Studium werden fachspezifisch Vorlesungen, Seminare und Praktika angeboten. Die

    Stundenanzahl der Lehrveranstaltungen beträgt in der Vorklinik 2760, davon 1860 Stunden Praktika und in der Klinik 3577,5 davon 2782,5 Stunden Praktika. Die durchschnittliche SWS-Anzahl beträgt in der Vorklinik 36,8 und in der Klinik 47,7 zzgl. freiwilligen Übungsangebote.

    − Das Studium der Zahnmedizin ist, verglichen mit dem regulären Medizinstudium deutlich stärker auf die Erlangung berufspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten ausgerichtet.

    − Ursache für diese Schwerpunktsetzung ist die Tatsache, dass die meisten Zahnätzte später keine Facharztweiterbildung (Ausnahmen: Fachzahnarztweiterbildung zum Oral-chirurgen bzw. Kieferorthopäden, Zahnarzt im Öffentlichen Gesundheitswesen) durch-

    Studiengangspezi-fische Anlagen: Anlage 9: Studienordnung der ZM

    Erstellung: 8.11.2012/ ZM Prüfung: 12.12.2013/ Paris Änderung: -/ - Freigabe: 17.12.13/ Jost-Brinkmann Seite 17 von 32

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    http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata%2fges%2fblnunimedg%2fcont%2fblnunimedg.htm&pos=0&hlwords=berliner%u00d0universitaetsmedizingesetzhttp://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata%2fges%2fblnunimedg%2fcont%2fblnunimedg.htm&pos=0&hlwords=berliner%u00d0universitaetsmedizingesetzhttp://www.gesetze-im-internet.de/z_pro/BJNR000370955.html

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    A210 Selbstbericht Studiengang Zahnmedizin Version 1.0

    laufen. − Die Absolvent/innen sollen berufsfähgie Zahnärzt/innen sein und somit sowohl theoreti-

    sche als auch praktische Grundlagen zur Behandlung besitzen. − In der Zahnersatzkunde, der Zahnerhaltungskunde und auch der Parodontologie wer-

    den die in Vorlesungen und Seminaren vermittelten theoretischen Kenntnisse unter An-leitung sofort praktisch in den entsprechenden klinischen Kursen umgesetzt.

    Ausbildungsziele des vorklinischen Studiums: − Im vorklinischen Studium werden die Grundkenntnisse in den naturwissenschaftlichen

    Fächern Physik, Biophysik, Chemie, Biologie oder Zoologie sowie die Grundlagen der Zahnheilkunde in den Fächern Anatomie, Physiologie, Biochemie, vorklinische Zahner-satzkunde und zahnärztliche Werkstoffkunde, Notfallmedizin und präventive Zahnheil-kunde vermittelt. Studierende werden befähigt, die Naturwissenschaftliche Vorprüfung (gemäß §§ 18-24 AppOZ) und die zahnärztliche Vorprüfung (gemäß §§ 25-31 AppOZ) zu bestehen.

    − Um bereits in diesem Studienabschnitt Patientenkontakt zu haben, findet eine erste Lehrveranstaltung Alterszahnmedizin mit Hospitation in einem Altersheim statt, in der die Studierenden die besonderen Probleme der zahnmedizinischen Behandlung alter Menschen kennenlernen.

    Ausbildungsziel des klinischen Studiums: − Das klinische Studium vermittelt den Studierenden theoretische und praktische Grund-

    lagen sowie Fertigkeiten der klinischen Zahnheilkunde, so dass diese die Universität als umfassend ausgebildete, berufsfähige Zahnärzte/innen verlassen.

    Inhaltliches Profil: − Die Studienordnung sieht vor, den Studierenden Kenntnisse und Erfahrungen in den

    Wissenschaften, auf denen die Medizin und die Zahnmedizin beruhen, zu vermitteln. Dies gelingt durch eine Grundlagenausbildung.

    − Der Studienplan hat ein klares inhaltliches Profil und ist auf das Ausbildungsziel abge-stimmt. Dabei nimmt der Praxisbezug einen sehr großen Stellenwert ein.

    − Der vorklinische und der klinische Teil des Studiums dauern in der Regel jeweils fünf Semester. Der vorklinische Teil schließt das Bestehen der naturwissenschaftlichen und der zahnärztlichen Vorprüfung ein. Das klinische Studium schließt mit dem vollständigen Bestehen der Zahnärztlichen Prüfung ab.

    − Die für Lehre und Studium der Zahnheilkunde an der Charité zuständigen Einrichtungen vermitteln eine Ausbildung, die es den Studierenden ermöglicht, als zukünftige Zahnärz-te und Zahnärztinnen angemessene Kenntnisse und Erfahrungen zu erwerben: a. in den Wissenschaften, auf denen die Medizin und die Spezifik der Zahnheilkunde

    beruhen,b. in Bezug auf das Verhalten gesunder und kranker Menschen sowie auf die Bezie-

    hungen zwischen den Menschen und ihrer natürlichen und sozialen Umgebung,c. hinsichtlich der klinischen Sachgebiete und der Methoden, die ein zusammenhän-

    gendes Bild von den Krankheiten, von der Medizin unter den Aspekten der Vorbeu-gung, der Diagnostik, der Therapie und der Rehabilitation vermitteln,

    d. zur Ausübung zahnärztlicher Tätigkeit und zum zweckmäßigen ärztlichen Handelnbei akuten und lebensbedrohlichen Zuständen gemäß den Bestimmungen der Ap-pOZ,

    e. in Bezug auf die Grundlagen der medizinischen Ethik und eine den Einzelnen undder Allgemeinheit verpflichteten ärztlichen Einstellung.

    − Die Charité bietet Lehrveranstaltungen an, die es den Studierenden erlauben, Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben, die in den von der AppOZ vorgesehenen Prü-fungen gefordert werden und als theoretische und praktische Kenntnisse und Fähigkei-ten für Zahnärztinnen und Zahnärzte erforderlich sind (siehe Studienordnung, § 3 Ab-satz 2-4).

    Erstellung: 8.11.2012/ ZM Prüfung: 12.12.2013/ Paris Änderung: -/ - Freigabe: 17.12.13/ Jost-Brinkmann Seite 18 von 32

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    Fragen Standard b. Welche Themen, Inhalte und Methoden des Fach-

    gebiets werden vom Studiengang abgedeckt?c. Entsprechen diese international akzeptierten Stan-

    dards?

    Das Studienangebot vermittelt die wichtigsten Grund-konzepte und Methoden des Fachgebiets und schließt nach Möglichkeit auch interdisziplinäre Inhalte mit ein. Die Qualität des Angebots entspricht international akzep-tierten Standards.

    Ausführungen des Studiengangs zu b und c: − Das Studienangebot vermittelt die wichtigsten Grundkonzepte und Methoden des Fach-

    gebiets und schließt nach Möglichkeit auch interdisziplinäre Inhalte mit ein. − Es werden folgende theoretische Grundlagen vermittelt: Physik, Chemie, Biologie, Phy-

    siologie, Biochemie, Anatomie, Werkstoffkunde, Histologie, Pathohistologie, Pharmako-logie, innere Medizin, HNO, allgemeine Chirurgie, Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgie, Oralchirurgie, Zahnerhaltung, Prothetik, Kieferorthopädie, Kinderzahnheilkunde, Alters-zahnmedizin, Parodontologie, Implantologie, Hygiene und Radiologie.

    − Entsprechend dem Studienplan sind Lerneinheit bzw. Fächer interdisziplinär verknüpft. Praktische Grundkonzepte und Methoden des Fachgebiets werden in Praktika vertieft.

    − In 2011 hat der Hochschulausschuss der Kultusministeriumskonferenz (KMK) den Me-dizinischen Fakultätentag (MFT) gebeten, mit der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) und der Gesellschaft für Medizinische Aus-bildung (GMA) gemeinsam einen Nationalen kompetenzbasierten Lernzielkatalog Zahnmedizin (NKLZ) zu entwickeln. Ziel ist ein am Berufsbild des Zahnarztes orientierter Katalog, der konsentierte Lernziele bereithält, auf die Lehrende zurückgreifen können. Ein entsprechender Katalog wird für Deutschland - im Unterschied zu anderen Ländern - erstmalig erstellt.

    − Der NKLZ ist ein wichtiger Baustein im Zusammenhang mit der Einführung einer neuen Zahnärztlichen Approbationsordnung. Er wird parallel zum nationalen Lernzielkatalog für Humanmedizin erstellt.

    Anlagen: -

    8.3 Aufbau des Studiengangs und Qualifikationsziele Fragen Standard a. Verfügt der Studiengang über eine modulare Stu-

    dienstruktur?b. Sind die Lehreinheiten und Studieninhalte aufei-

    nander abgestimmt?

    Die angebotenen Module sind organisatorisch und inhalt-lich aufeinander abgestimmt.

    Ausführungen des Studiengangs zu a und b: − Der Studienaufbau ist aufeinander abgestimmt, jedoch nicht modular geregelt. So wer-

    den in den vorklinischen Vorlesungen und Praktika theoretische Grundlagen vermittelt sowie praktische Behandlungskonzepte an Phantomarbeiten geübt.

    − Die Vertiefung findet in den klinischen Praktika am Patienten statt (Semester 7 – 10) und wird durch weitere medizinische wie zahnmedizinische theoretische Lehrangebote ergänzt.

    Anlagen: -

    Fragen Standard c. Welches sind die Qualifikationsziele des Studien-

    ganges?Der Studiengang besitzt eindeutig formulierte und dem Abschluss klar zugeordnete Qualifikationsziele, welche die Anforderungen bezüglich Wissen und Fertigkeiten definieren. Sie müssen allen an der Lehre beteiligten Personen und den Studierenden bekannt sein. Die Lehrinhalte des Studiengangs müssen mit den Qualifika-tionszielen übereinstimmen.

    − Siehe 8.2. a, Seite 17 Anlagen: -

    Erstellung: 8.11.2012/ ZM Prüfung: 12.12.2013/ Paris Änderung: -/ - Freigabe: 17.12.13/ Jost-Brinkmann Seite 19 von 32

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    Fragen Standard d. Entsprechen die Ausbildungs- oder die Lernziele

    dem Leitbild der Institution?Die für den Studiengang festgelegten Ausbildungs- oder Lernziele entsprechen dem Leitbild der Institution.

    Ausführungen des Studiengangs: − In 2012 wurde ein Leitbild für die Zahnmedizin entwickelt, das das Profil des zahnmedi-

    zinischen Studiengangs spiegelt (siehe Anlage 11). − Im Rahmen der Systemakkreditierung wird ein übergeordnetes Leitbild für den Bereich

    Studium und Lehre entwickelt. Die Entwicklungsphase ist derzeit noch nicht abge-schlossen.

    − Darüber hinaus gibt es ein Leitbild der Charité (http://www.charite.de/charite/organisation/leitbild/)

    Studiengangspezifi-sche Anlagen: Anlage 11: Leitbild der ZM Anlage p: Leitbild Lehre (Entwurf)

    Fragen Standard e. Welche Unterrichtsformen und didaktischen Metho-

    den werden angewandt?Die angewandten Unterrichtsformen und didaktischen Methoden unterstützen das Erreichen der Ausbildungs-ziele. Die gewählten Unterrichtsformen und -methoden sind den zu vermittelnden Inhalten angepasst und moti-vieren die Studierenden zu selbstständigem, eigenver-antwortlichem Lernen. Den unterschiedlichen Lerntypen wird durch Methodenvielfalt Rechnung getragen.

    Ausführungen des Studiengangs zu e: Die Unterrichtsformen ergeben sich aus Studienordnung, KapVO und AppOZ. Folgende Formate werden angewandt: − Vorlesungen, Kurse, Praktika, Übungen Die Lehrformate erfordern die Anwendung unterschiedlicher didaktischer Methoden: − Frontalunterricht, Präsentationen, eLearning, Gruppenarbeit, Einzelarbeit, Partnerarbeit,

    Patientenstudien, Projektarbeit, Referate etc.

    Anlagen: -

    Fragen Standard f. Werden wissenschaftliche Erkenntnisse und Ar-

    beitsmethoden ins Studium integriert?g. Wie viel Studienzeit ist für den Erwerb praktischer

    Erfahrungen in der Forschung, klinischer Erfahrungsowie Berufspraxis vorgesehen?

    h. Wie viel Studienzeit wird tatsächlich dafür genutzt?

    Aktuelle Forschungsergebnisse werden regelmäßig ins Curriculum eingebaut. Der Kontakt der Studierenden mit aktuellen Forschungsergebnissen bzw. Forschungsme-thoden ist sichergestellt.

    Ausführungen des Studiengangs zu f-h: − Aktuelle Forschungsergebnisse werden in das Curriculum einbezogen. Der Kontakt der

    Studierenden mit aktuellen Forschungsergebnissen bzw. Forschungsmethoden ist u. a. durch den Wissenschaftsblock realisiert.

    − Diese Lehrveranstaltung ist sowohl in die Vorklinik als auch in die Klinik integriert.

    Anlagen: -

    Fragen Standard i. Welche Studienleistungen (Dauer, Kreditpunkte)

    sind für die Abschlüsse erforderlich?j. Welcher Anteil davon entfällt auf Veranstaltungen,

    welcher Anteil auf das Selbststudium?

    Die tatsächlich von den Studierenden aufgewendete Studienleistung entspricht ungefähr der dafür von der Planung vorgesehenen Zeit. Geltend für: Bachelor- und Masterstudiengänge

    Ausführungen des Studiengangs zu i und j: Kreditpunkte: − Die Studienleistungen sind durch die AppOZ sowie die Studienordnung festgelegt. Es

    erfolgt keine ECTS Vergabe. Selbststudium: − Das Selbststudium kann aufgrund des dichten Stundenplanes nur in der Freizeit, am

    Wochenende und in den Semesterferien stattfinden.

    Anlagen: -

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    http://www.charite.de/charite/organisation/leitbild/

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    Fragen Standard k. Welche Möglichkeiten haben die Studierenden,

    ihren jeweiligen Kenntnisstand und die erworbenenFertigkeiten laufend zu überprüfen?

    Der Studiengang sieht die Möglichkeit der periodischen Selbstevaluation für die Studierenden vor. Zum Überprü-fen und Vertiefen von Fertigkeiten stehen adäquate Test- und Übungsmöglichkeiten zur Verfügung.

    Ausführungen des Studiengangs: − Zum Überprüfen und Vertiefen von Fertigkeiten stehen adäquate Test- und Übungsmög-

    lichkeiten zur Verfügung. Hier ist das Hospitieren am Patienten im klinischen Teil des Studiums die beste Methode.

    Klinischer Teil: − Das Wissen kann am Patienten überprüft werden und die praktische Herangehensweise

    kann beobachtet und je nach eigener Fähigkeit Schritt für Schritt unter Aufsicht am Pati-enten geübt und verbessert werden.

    − Der/die aufsichtsführende, verantwortliche Dozent/in kann Fähigkeiten, Fertigkeiten und Defizite direkt beurteilen und besprechen.

    − Darüber hinaus informieren sich die Lehrenden über das Vorwissen bzw. den Wissens-stand der Studierenden durch Antestate und schriftliche vorlesungs- bzw. kursbeglei-tende Kontrollen. Die Teilnahmeberechtigung zu den jeweiligen Studienabschnitten und Praktika setzt das Bestehen vorangegangener Kurse bzw. das Bestehen der naturwis-senschaftlichen Vorführung und der Zahnärztlichen Vorprüfung voraus.

    Vorklinik: − In der Vorklinik ist es naturgemäß etwas anders, da die Studierenden noch nicht am

    Patienten arbeiten. Ausnahmen bilden die Übungen, bei denen die Studierenden sich gegenseitig untersuchen bzw. Übungen an Kommilitonen durchführen (Zahnstatus überprüfen, Abformungen nehmen, etc.). Ansonsten konzentriert sich der vorklinische Teil auf die Kommunikation mit den Dozierenden bzw. Kursleitern.

    − In den einzelnen Kursen und Übungen gibt es schriftliche oder mündliche Testate. Überprüfungsmöglichkeiten des eigenen Kenntnisstands vor einer Prüfung sind nicht vorgesehen.

    − Der technisch propädeutische Kursus im ersten bzw. zweiten Semester ist der erste Test der manuellen Geschicklichkeit sowie der Auge-Hand-Koordination der Studieren-den. Da es kein Auswahlverfahren mit Geschicklichkeitstests für die Zahnmedizin gibt, zeigt sich hier erstmalig, ob ein Studierender für den Beruf als Zahnarzt geeignet ist.

    Anlagen: -

    8.4 Prüfungssystem Fragen Standard a. Hat der Studiengang die Bedingungen und Modalitä-

    ten für den Erwerb von Leistungsnachweisen festge-legt und kommuniziert?

    Die Bedingungen und Modalitäten für den Erwerb von Leistungsnachweisen sind zu Studienbeginn festgelegt und publiziert.

    Ausführungen des Studiengangs: Studien- und Praktikumsordnung: − Die Bedingungen und Modalitäten für den Erwerb von Leistungsnachweisen sind in der

    Studienordnung § 4 Modalitäten der Leistungskontrolle festgelegt und publiziert. − Zu erbringende Leistungen während der Praktika sind in den Praktikumsordnungen

    hinterlegt. Diese sind in den jeweiligen Amtsblättern publiziert. (http://www.charite.de/charite/presse/publikationen/amtliche_mitteilungsblaetter/)

    Einführungsveranstaltungen: − Des Weiteren werden die Studierenden durch Einführungsveranstaltungen, die sowohl

    von Professoren/innen als auch von ihren Lehrbeauftragten durchgeführt werden, zu Beginn des Studienjahres über den Ablauf und die Ziele der jeweiligen Lehrveranstal-tungen und klinischen Kurse informiert. Jede/r Studierende wird zu Beginn der Kurse mit der geltenden Praktikumsordnung und den notwendigen Voraussetzungen für die Teil-nahme am Praktikum sowie über die zu erbringenden Leistungen vertraut gemacht.

    Campusnet und Blackboard: − Die Studierenden haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich mit Hilfe entsprechender

    Studiengangspezi-fische Anlagen: Anlage 9: Studien-ordnung ZM Anlage 12: Rahmen-ordnung ZM für klini-sche Praktika Anlage 13: Prakti-kumsordnung für klinischen Phantom-kurs Zahnerhaltung und Parodontologie

    Erstellung: 8.11.2012/ ZM Prüfung: 12.12.2013/ Paris Änderung: -/ - Freigabe: 17.12.13/ Jost-Brinkmann Seite 21 von 32

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    http://www.charite.de/charite/presse/publikationen/amtliche_mitteilungsblaetter/

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    Fragen Standard Medien (Campusnet, Blackboard) zum Ablauf des Studienjahres über Klausuren und zusätzliche Weiterbildungsangebote zu informieren.

    Fragen Standard b. Welche Methoden der Leistungsbeurteilung werden

    angewandt?c. Entsprechen die bei der Leistungsbeurteilung ange-

    wandten Methoden und die beurteilten Inhalte denAusbildungszielen?

    Die bei der Leistungsbeurteilung angewandten Methoden und die beurteilten Inhalte entsprechen den Ausbil-dungszielen. Die angewandten Methoden reflektieren die Vielfalt der anvisierten Ziele.

    d. Wie oft und in welcher Form werden die Studieren-den im Studienverlauf beurteilt?

    e. Was wird dabei gemessen?f. Inwiefern unterstützen die angewandten Beurtei-

    lungsformen das Erreichen der deklarierten Ausbil-dungsziele?

    g. Wie werden die Studierenden über die Beurteilungihrer Leistung informiert?

    Die laufende Beurteilung der Leistungen der Studieren-den und die Prüfungen sind den Ausbildungszielen und dem Unterricht (bezüglich Zielen, Inhalten, Beurtei-lungsmethodik und Häufigkeit/Intervall) angepasst. Die Studierenden werden periodisch über die von ihnen in den laufenden Beurteilungen und in den Examen erziel-ten Resultate informiert.

    Ausführungen des Studiengangs zu b-f: − Die naturwissenschaftliche Vorprüfung findet in der Regel nach dem zweiten Semester

    statt. Nach dem fünften Semester wird von den Studierenden der vorklinische Teil des Studiums mit Bestehen der zahnärztlichen Vorprüfung beendet.

    − Das mindestens fünfsemestrige klinische Studium schließt mit dem vollständigen Beste-hen der Zahnärztlichen Prüfung ab.

    Vorklinische Praktika: − In den präklinischen Praktika werden kognitive Inhalte durch Klausuren abgefragt, prak-

    tische Fertigkeiten durch entsprechende praktische Tests, z. B. durch das Arbeiten an Phantomköpfen oder das Anfertigen von prothetischen Arbeiten evaluiert.

    Klinische Praktika: − Während der klinischen Praktika findet eine ständige Evaluation statt, da die Patienten

    nur unter Aufsicht behandelt werden dürfen. − Beurteilt wird dabei die Selbstständigkeit der Handlungen, das theoretische Grundwis-

    sen, das nun praktisch umgesetzt werden soll sowie die Qualität und Quantität der prak-tischen Tätigkeiten.

    − Laut Studienordnung §4 Absatz 3 entscheidet die verantwortliche Praktikumsleitung wie und wann geprüft wird. Näheres regelt die Praktikumsordnung.

    − Die Studierenden werden regelmäßig durch die betreuenden Assistenten über die Beur-teilung informiert.

    Studiengangspezi-fische Anlagen: Anlage 9: Studien-ordnung ZM Anlage 12: Rahmen-ordnung ZM für klini-sche Praktika Anlage 13: Prakti-kumsordnung für klinischen Phantom-kurs Zahnerhaltung und Parodontologie

    8.5 Studierbarkeit Fragen Standard a. Ist die Studierbarkeit des Studienganges nachge-

    wiesen?Die Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen sind so aufeinander abgestimmt, dass die Studierbarkeit gewähr-leistet ist. Die Studierbarkeit wird durch eine adäquate, Belastung angemessene Prüfungsdichte und –organisation gewährleistet. Der Workload (pro Semester) ist angemessen und dokumentiert.

    Ausführungen des Studiengangs: − Die Lehrveranstaltungen und Prüfungen sind so aufeinander abgestimmt, dass die Stu-

    dierbarkeit gewährleistet ist. Klausurtermine werden im Lehrsekretariat abgestimmt, um zeitliche Konzentrationen zu vermeiden.

    − In Bezug auf die Studierbarkeit merken die Lehrenden des CC3 an, dass auf Grund des hohen Workloads das Selbststudium in die Wochenend- bzw. Freizeit fällt.

    − Weiterhin sollte erwähnt werden, dass das Zahnmedizinstudium schätzungsweise mit

    Anlagen: -

    Erstellung: 8.11.2012/ ZM Prüfung: 12.12.2013/ Paris Änderung: -/ - Freigabe: 17.12.13/ Jost-Brinkmann Seite 22 von 32

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    Fragen Standard einem finanziellen Aufwand von ca. 3000 € für nötiges Equipment zu Buche schlägt.

    Fragen Standard b. Wie werden Studiendauer und Erfolgsrate dokumen-

    tiert?Die individuellen Erfolgsraten der Studierenden über den ganzen Verlauf des Studiums werden dokumentiert und erlauben, die effektive Studiendauer zu ermitteln.

    Ausführungen des Studiengangs: − Die Dokumentation der Studiendauer der Studierenden sowie die Erfolgsrate sind im

    Referat für Studienangelegenheit hinterlegt.

    Exmatrikulationen der letzten Semester rund SS 2012 WS 2012/13 Summe

    Beendg. nachendgültig nicht bestan-dener Prüfung 1 1 Beendig. d. Studiums ohne Prfg. 2 2 Beendig. des Stud. nach Prüfung 8 3 11 endgült. Abbr. d. Studiums 7 1 8 Exm. aufgr. landesr. Best. 46 36 82 fehlende Rückm./Krankv. 13 18 31 Hochschulwechsel 4 1 5 sonstige Gründe 1 5 6 Unterbrechg. des Studiums 2 2 Summe 82 66 148 Die Exmatrikulationen stimmen nicht mit den Absolventenzahlen überein, da die Studenten sich zum Promotionsstudium wieder einschreiben (Exmatrikulationsdatum wird gelöscht).

    Studiengangspezifi-sche Anlagen: Anlage 1: Statistik ZM 19042013

    8.6 Internationalität und Mobilität Fragen Standard a. Lässt die Organisation des Studiums den Austausch

    von Studierenden mit anderen universitären Institu-tionen zu?

    Die Strukturierung des Studiums hat so zu erfolgen, dass die nationale und internationale Mobilität von Studieren-den erleichtert wird.

    Ausführungen des Studiengangs: Mobilität im 9. Semester: − Die Organisation des Studiums lässt einen Austausch von Studierenden mit anderen

    Universitäten nur sehr reduziert zu. − Seit dem akademischen Jahr 2012/13 besteht die Möglichkeit das 9. Semester im euro-

    päischen Ausland zu verbringen. − Die erbrachten Leistungen werden direkt in der Zahnmedizin, derzeit von Fr. PD Dr.

    Pischon anerkannt. − Das 9. Semester bietet sich insofern an, als in diesem Zeitraum auch an anderen Univer-

    sitäten erwartet wird, dass die Studierenden bereits klinische Erfahrungen gesammelt haben, um am Patienten eingesetzt werden zu können.

    − Das 8. Semester muss bestanden werden, um für das 9. zugelassen zu werden. Im 10. Semester werden viele Klausuren geschrieben und die Vorbereitung für die zahnärztliche Prüfung ist zu wichtig, um in diesem Semester ins Ausland zu gehen.

    Anlagen: -

    Erstellung: 8.11.2012/ ZM Prüfung: 12.12.2013/ Paris Änderung: -/ - Freigabe: 17.12.13/ Jost-Brinkmann Seite 23 von 32

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    Fragen Standard b. Welche Austauschprogramme für Studierende wer-

    den angeboten?c. In welchem Ausmaß findet Austausch statt?d. Findet ein Dozentenaustausch mit anderen nationa-

    len oder internationalen Institutionen statt bzw. wer-den internationale Dozierende eingesetzt?

    Der Studiengang organisiert und unterstützt Austausch-programme mit anderen nationalen und/oder internatio-nalen, universitären Institutionen.

    Ausführungen des Studiengangs zu b bis d: − Der Studiengang organisiert und unterstützt Austauschprogramme mit anderen nationa-

    len und/oder internationalen universitären Institutionen im Rahmen des Erasmuspro-gramms.

    − Im laufenden Jahr haben zwei Studierende an einem Austauschprogramm teilgenom-men.

    − Es sind bilaterale ERASMUS-Verträge geschlossen worden mit der Université Paris Descartes, der Universidad Complutense de Madrid, der Medizinischen Universität Wien, der Universität Arhus und der Izmir Catip Celebi Universität.

    − Ein Dozentenaustausch findet nicht regelhaft, sondern auf der Basis persönlicher Kon-takte statt.

    Anlagen: -

    Fragen Standard e. Welche Maßnahmen trifft der Studiengang, um die

    studentische Mobilität zu fördern?Bestehende interuniversitäre Vereinbarungen sehen die gegenseitige, für die Studierenden transparente Anrech-nung von Studienleistungen (Kreditpunktesystem) vor. Die Studierenden werden bezüglich Mobilität logistisch unterstützt und das bestehende Netz von Vereinbarun-gen wird nach Bedarf ausgebaut.

    Ausführungen des Studiengangs: − Die Studierenden werden logistisch unterstützt und das bestehende Netz von Vereinba-

    rungen wird nach Bedarf ausgebaut. − Die Mobilität wird organisatorisch durch den ChiC-Bereich unterstützt sowie inhaltlich und

    fachlich von Fr. PD Dr. Pischon begleitet. − Bestehende interuniversitäre Vereinbarungen sehen die gegenseitige, für die Studieren-

    den transparente Anrechnung von Studienleistungen vor.

    Anlagen: -

    8.7 Stärken und Schwächen Stärken Schwächen Praxisorientierung: − Die Ausbildung ist sehr praxisorientiert. Dies gilt ins-

    besondere für den klinischen Teil des Studiums. − Die Jahreskurse mit der Möglichkeit Patienten synop-

    tisch zu behandeln, sind positiv zu bewerten.

    − Der kompakte Ablauf des Studiums mit einem hohen Workload sowie die unterschiedlichen Lehrinhalte, Studienstrukturen und gesetzlichen Rahmenbedin-gungen des Gesundheitssystems erschweren einen Austausch mit Universitäten des Auslands. Die Struk-turierung des Studiums sollte so erfolgen, dass die nationale und internationale Mobilität von Studieren-den erleichtert wird.

    − Das Studium ist stark curricular ausgerichtet. Es sind wenige Freiräume für Phasen des Selbststudiums vorgesehen. Die Studierenden haben wenig Möglich-keit, ihren Interessen und besonderen Begabungen folgend, eigene Studienschwerpunkte zu setzen.

    − Es ist wünschenswert, das praktische und theoreti-sche Studium mehr zu verzahnen (z. B. morgens = Patienten, Technik und Praktika; nachmittags = theo-retisches Studium, Vor- und Nachbereitung der am

    Erstellung: 8.11.2012/ ZM Prüfung: 12.12.2013/ Paris Änderung: -/ - Freigabe: 17.12.13/ Jost-Brinkmann Seite 24 von 32

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    Stärken Schwächen Patienten gesehenen Situationen).

    − Gegenwärtig werden viele zahntechnischen Arbeiten durchgeführt und hinsichtlich ihrer Qualität beurteilt. Dies ist zum Teil bestehensrelevant für den jeweiligen Schein. Hier muss gefragt werden, ob dies immer notwendig ist. Ziel ist, die Verfahren und Techniken zu studieren. Durchgeführt werden sie in der Regel von professionellen Technikern – der Zahnarzt muss die Qualität und die Möglichkeit der Durchführung ge-nau beurteilen können.

    − Der Studienablauf, der der Approbationsordnung von 1955 entspricht, verhindert, dass die Studierenden schon zu Beginn ihrer klinischen Tätigkeit ausrei-chende Kenntnisse auf den Gebieten der medizini-schen Grundlagen, u. a. Pharmakologie, Innere Me-dizin, Dermatologie, allgemeine Pathologie und pa-thologische Anatomie sowie der Hals-, Nasen-, Oh-renheilkunde, der Hygiene, Immunologie, Psychologie und der medizinischen Mikrobiologie, die für die Be-handlung am Patienten notwendig sind, besitzen.

    − Das Lernen am Patienten ist abhängig vom Patien-tenaufkommen. In der Oralchirurgie und in der Kin-derzahnmedizin ist es aus verschiedensten Gründen schwierig, alle erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Praxis zu üben.

    − Aus Sicht der Lehrenden im CC3 fehlen finanzielle Mittel, die die Erfüllung internationaler Standards er-möglichen. Gemeint sin