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Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg Gesetzliche Unfallversicherung www.guv-oldenburg.de [email protected] Jahresbericht 2007

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg · 2016. 1. 11. · Sven Ambrosy, Jever Evelyn Gang, Nordenham Uwe Bartels, Vechta Hansgerd Hempen, Augustfehn Jörg Bensberg, Westerstede

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  • Gemeinde-UnfallversicherungsverbandOldenburg

    Gesetzliche

    [email protected]

    Jahresbericht 2007

  • Gemeinde-UnfallversicherungsverbandOldenburg

  • 1

    Vorwort

    Karl-Heinz Meier Frank EgerVorsitzender des Vorstandes Stellv. Vorsitzender des Vorstandes

    Michael May Geschäftsführer

    Der vorliegende Jahresbericht bietet Ihnen weitgehende Informationen über unsere Dienstleistungen, überdie Geschäfts- und Rechnungsergebnisse sowie über besondere Aktivitäten und Ereignisse des letztenJahres.

    2007 war geprägt von der Debatte um die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung. Die große Koalitionhatte sowohl eine Organisations- als auch eine Leistungsreform angestrebt. Die Vorschläge zur Änderungdes Leistungsrechts stießen bei Gewerkschaften und Arbeitgebern auf erhebliche Kritik mit dem Ergebnis,dass die Reformvorschläge überarbeitet werden, bevor ein weiterer Anlauf zur Leistungsreform genommenwird. Erwartet werden nunmehr moderate, aber zielgerichtete Änderungen am Leistungssystem dergesetzlichen Unfallversicherung.

    Aber eines zeigt sich eben auch in diesem Prozess: Die bewährten unfallversicherungsrechtlichenGrundprinzipien stellen auch für die Zukunft ein gutes und tragfähiges Fundament dar.

    Der Gesetzentwurf zum Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) bezeichnet die Ziele derOrganisationsreform mit einer Anpassung der Organisation an veränderte Wirtschaftsstrukturen, Lösungder Altlastenproblematik und Modernisierung der Verwaltungsstrukturen. Die Selbstverwaltungen derlandesunmittelbaren Unfallversicherungsträger werden aufgefordert, Konzepte zur Neuorganisation zuerstellen und den Landesregierungen vorzulegen.

    Die Kooperationspartner der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Niedersachsen und Bremenhaben den Modernisierungsprozess schon frühzeitig unter professioneller Begleitung eingeleitet. Sie setzenweiter auf den Ausbau und die Weiterentwicklung ihrer engen, effektiven und vertrauensvollen Kooperation,denn Erfolg und Wirtschaftlichkeit müssen nicht von Größe geprägt sein.

    Für den GUV Oldenburg bedeutet das, weiterhin als kompetentes und leistungsorientiertesDienstleistungsunternehmen mit starker Selbstverwaltung im Oldenburger Land zu agieren und sich dabeiden Anforderungen des laufenden Reformprozesses zu stellen.

    Die Erledigung der Aufgaben für Versicherte und Mitglieder steht natürlich immer an erster Stelle. 2007haben wir einen leichten Rückgang der Unfallzahlen zu verzeichnen. Ein erfreuliches Ergebnis, das sicherzu einem großen Teil auf die gute Beratung, Schulung und Betreuung der Mitgliedsbetriebe und auf dievielfältigen Sicherheitsaktionen des GUV zurückzuführen ist.

    Wir danken den Mitgliedern, den Versicherten und allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit und denMitarbeiterinnen und Mitarbeitern des GUV für ihren hervorragenden Einsatz.

  • InhaltVorwort ................................................................................................................. 1Inhalt ..................................................................................................................... 2Der GUV Oldenburg ............................................................................................ 3

    Die Aufgaben des GUV/Die Mitglieder 3

    Die Selbstverwaltung 4

    Die Vertreterversammlung 4

    Der Vorstand 5

    Die Ausschüsse 5Die Arbeit der Ausschüsse 6Die Verwaltung 8

    Gut versichert beim GUV.................................................................................... 9Versicherungsfälle 10

    Neue Renten 11

    Berufskrankheiten 12

    Entwicklung der gemeldeten Unfälle 14

    Allgemeine Unfallversicherung 14

    Schülerunfallversicherung 14

    Unfälle in Kindertageseinrichtungen und Schulen 15

    Schulunfälle nach Unfallarten 15

    Unfallmeldungen nach Unfallart 15

    Schwere Verletzung auf dem Heimweg 17

    Schädel-Hirn-Trauma auf einem Werksgelände 18Der Haushalt .......................................................................................................19

    Einnahmen 19

    Ausgaben 20

    Vermögensübersicht 21

    Regresseinnahmen 21Widersprüche - Klagen vor Sozialgerichten ....................................................23Prävention...........................................................................................................24

    Der GUV vor Ort 25Beratungs- und Beanstandungsschwerpunkte 26

    Inhouse - Seminare 27

    Aufsichtsperson vor Ort 28

    Beratung der Mitglieder 29

    Seminar und Schulungstätigkeit 30

    Kooperationsveranstaltung für Berufsbildende Schulen 31

    Markenzeichen Bewegungskita 31

    Messaktivitäten des GUV 32Aus der Praxis ................................................................................................... 33

    Hautschutzkampagne 34

    Präventionskampagne 35

    Gesundheitstag 36

    Kinder malen Haut 37

    Hautschutz im Betrieb 38

    2

  • Der GUV Oldenburg

    Gegründet wurde der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg (GUV) am 1. Januar1936 als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für das Land Oldenburg. SeinZuständigkeitsbereich erstreckt sich seither auf die Landkreise Ammerland, Cloppenburg,Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch sowie auf die kreisfreien Städte Delmenhorst,Oldenburg und Wilhelmshaven. Der GUV ist Dienstleistungsunternehmen für seine Mitgliederund Versicherten in Sachen „Gesetzliche Unfallversicherung“, die eine der fünf Säulen im Systemder sozialen Sicherheit in Deutschland ist. Im Unterschied zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-und Pflegeversicherung zahlen die Versicherten selbst keine Beiträge zur gesetzlichenUnfallversicherung.

    Der GUV erhält seine Mittel ausschließlich von den Mitgliedsunternehmen, vor allem von denkommunalen Gebietskörperschaften als Arbeitgeber und Sachkostenträger. Die Mitgliedsunter-nehmen sind durch ihre Beitragszahlungen von ihrer zivilrechtlichen Schadensersatzpflicht beiArbeits- und Schulunfällen befreit. Rechtlich spricht man von der Ablösung derUnternehmerhaftpflicht. Formal ist der GUV Oldenburg eine landesunmittelbare Körperschaftdes öffentlichen Rechts mit gewählten Selbstverwaltungsorganen: der Vertreterversammlungund dem Vorstand.

    Die Aufgaben des GUV Die Mitglieder

    Der GUV arbeitet auf der Grundlage desSozialgesetzbuches (SGB). Er hat die Aufgabe,

    für Gesundheitsschutz undUnfallverhütung in Kindertages-einrichtungen, in Schulenund am Arbeitsplatz sowie auf den mitden versicherten Tätigkeitenverbundenen Wegen zu sorgen,

    Betroffene von Arbeits-, Schul- undWegeunfällen sowie Berufserkranktemit allen geeigneten Mitteln medizinisch,beruflich und sozial zu rehabilitieren undzu entschädigen.

    6 Landkreise 3 kreisfreie Städte

    54 Gemeinden und Samtgemeinden 129 Körperschaften, Anstalten des öffent-

    lichen Rechts und privatisierte Unter-nehmen mit überwiegend gemeindli-cher Beteiligung (Krankenhäuser, Sparkassen, Flugplatz-, Kurbetriebs-, Wohnungsbaugesellschaften, Musik-schulen, Rettungsdienste, Stiftungen etc.)

    9.561 gemeldete Haushalte

    Diese Mitglieder zahlen Beiträge an den GUV,die nach Beitragsgruppen umgelegt werden.

    3

  • Die Selbstverwaltung

    Die VertreterversammlungDie Vertreterversammlung beschließt unter anderemSatzung, Dienstordnung, Unfallverhütungsvorschrift-en, Haushaltsplan und Beiträge.

    Sie wählt den Vorstand und den Geschäftsführer undentscheidet über die Entlastung des Vorstandes unddes Geschäftsführers wegen der Jahresrechnung.

    Vertreter der Arbeitgeber Vertreter der Arbeitnehmer

    * Der Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende wechseln jährlich das Amt.

    Der GUV Oldenburg ist eine Körperschaft desöffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. DieAufgaben werden von zwei Selbstverwaltungs-organen gesteuert, der Vertreterversammlung(Legislativorgan) und dem Vorstand (Exekutiv-organ). In der Selbstverwaltung sind Arbeitgeber

    und Versicherte jeweils in gleicher Anzahl vertreten;in der Vertreterversammlung mit jeweils elf und imVorstand mit jeweils drei Personen. Sie sind 2005bei den Sozialversicherungswahlen für eineAmtsdauer von sechs Jahren gewählt worden undehrenamtlich tätig.

    Heino Pauka, Dötlingen, Vorsitzender* Carsten Schlepper, Oldenburg, stellv. Vorsitzender*Sven Ambrosy, Jever Evelyn Gang, NordenhamUwe Bartels, Vechta Hansgerd Hempen, AugustfehnJörg Bensberg, Westerstede Horst Karnau, PetersfehnAngela Dankwardt, Jever Holger König, BrakeAlbert Focke, Vechta Bernhard Kühler, WilhelmshavenLudger Frische, Cloppenburg Hans Müller, SchortensAlice Gerken-Klaas, Ganderkesee Christian Ruhnke, OldenburgMartin Grapentin, Oldenburg Sigrid Strangmann-Winkler, OldenburgDiedrich Möhring, Elsfleth Marlies Wittrien, DelmenhorstJohann Wimberg, Friesoythe Kerstin Zießler, Falkenburg

    4

    Stellvertreter Stellvertreter

    Peter Binek, Delmenhorst Manuela-Maria Bicos, OldenburgRolf Eilers, Wildeshausen Marita Bollmann, BrakeHans Eveslage, Cloppenburg Birgitt Braun-Cordes, OvelgönneAngelika Fischer, Brake Jürgen Döpke, OldenburgFranz Lanfermann, Cloppenburg Gerold Jürgens, NordenhamEberhard Menzel, Wilhelmshaven Paul Leske, BrakeHeiko Meyer, Westerstede Karin Pranke, GanderkeseeRainer Rauch, Lindern Heiko Siemens, NordenhamJohannes Reichelt, Oldenburg Carsten Sünramm, OldenburgHeiner Thölke, Visbek Frank Weyerts, JeverHans-Otto Ulken, ApenGerd-Christian Wagner, VarelJosef Wesselmann, Sande

  • Der VorstandDer Vorstand verwaltet den Verband und legt dieGrundsätze fest, nach denen die Verwaltung arbeitet.Zu den Aufgaben des Vorstandes zählen unteranderem die Aufstellung des Haushaltsplanes,Beschlüsse über Maßnahmen der vorläufigenHaushaltsführung, überplanmäßige und außer-planmäßige Ausgaben, GUV- und BG-Regeln,Vorlage der geprüften Jahresrechnung an die

    Vertreterversammlung, Personaleinstellungen und– entlassungen, Erlass von Richtlinien, Beschluss-fassung über Amtsentbindungen und – enthebungenvon Organmitgliedern, über die Ergänzung derSelbstverwaltungsorgane, Bestellung der Mitgliederdes Personal- und Haushaltsausschusses sowie derRentenausschüsse.

    Vertreter der Arbeitgeber

    Frank Eger, Wildeshausen, stellv. Vorsitzender*Heiner Lauxtermann, ZetelProf. Dr. Gerd Schwandner, Oldenburg

    Karl-Heinz Meier, Oldenburg, Vorsitzender *Ingo Logemann, BrakeMeike Quade, Edewecht

    * Der Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende wechseln jährlich das Amt.

    Vertreter der Arbeitnehmer

    Stellvertreter

    Michael Höbrink, BrakeProf. Dr. Kian Shahidi, WildeshausenJens Stoffers, Wilhelmshaven

    Jannette Scheele, FriesoytheGerhard Thole, CloppenburgVera Vollmer, Wardenburg

    Stellvertreter

    Die AusschüsseDas Prinzip der Selbstverwaltung runden sechs Ausschüsse ab, die ebenfalls paritätisch von Arbeitgeber-und Arbeitnehmervertretern besetzt sind:

    Präventionsausschuss, Satzungsausschuss, Personal- und Haushaltsausschuss sowie zwei Rentenaus-schüsse und ein Widerspruchsausschuss.

    5

  • Die Arbeit der Ausschüsse

    Psychische Belastungen am Arbeits- undAusbildungsplatz

    Präventionskampagne Haut

    Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmenbeim GUV Oldenburg;- Arbeitsschutzausschuss

    Der Präventionsausschuss befasste sich mit verschiedenen Präventionskonzepten. Weitere Beratungs-und Entscheidungsschwerpunkte waren

    Arbeitgebervertreter:Angela Dankwardt, Frank Eger, Ludger Frische, Alice Gerken-Klaas, Heiner Lauxtermann, Heino Pauka,

    Stellvertreter:Sven Ambrosy, Uwe Bartels, Albert Focke, Rainer Rauch, Hans-Otto Ulken, Prof. Dr. Gerd Schwandner

    Arbeitnehmervertreter:Hansgerd Hempen, Horst Karnau, Bernhard Kühler, Karl-Heinz Meier, Meike Quade, Kerstin Zießler

    Stellvertreter:Evelyn Gang, Holger König, Hans Müller, Christian Ruhnke, Sigrid Strangmann-Winkler, Marlies Wittrien

    Unfallverhütungsvorschrift „Leitern und Tritte“(GUV-V D 36)

    Regeln für Arbeitsstätten ASR A 3.4Beleuchtung

    Regeln für Sicherheit und Gesundheit beiTätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffenim Unterricht (GUV-SR 2006)

    6

    Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“(GUV-V B3 bzw. BGV B3)

    Seminarprogramm 2008- Seminarauswertung 2007

    Umsetzung der Potsdamder Erklärung;- Präventionsinitiative im Kinder- undSchülerbereich

    Projektgruppe Prävention (Arbeitskreis Seminare)Arbeitgebervertreter:Alice Gerken-Klaas, Heiner Lauxtermann

    Arbeitnehmervertreter:Hansgerd Hempen, Karl-Heinz Meier

    Regeln für Sicherheit undGesundheitsschutz „Bäder“ (GUV-R 1/111)

  • Arbeitgebervertreter:Frank Eger, Ludger Frische, Heiner Lauxtermann, Diedrich Möhring, Prof. Dr. Kian Shahidi

    Stellvertreter:Jörg Bensberg, Peter Binek, Eberhard Menzel, Rainer Rauch, Prof. Dr. Gerd Schwandner

    Arbeitnehmervertreter:Evelyn Gang, Holger König, Ingo Logemann, Carsten Schlepper, Marlies Wittrien

    Arbeitgebervertreter:Frank Eger, Heino Pauka

    Arbeitnehmervertreter:Karl-Heinz Meier, Carsten Schlepper

    Der Satzungsausschuss berät schwerpunktmäßig Änderungen und Ergänzungen zur Satzung, zuden Mehrleistungen und zur Geschäftsordnung.

    Der Personal- und Haushaltsausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Vorstandes vor. Erberät die Entwürfe der Jahresrechnung, des Stellen- und Haushaltsplanes und leitet sie an denVorstand weiter.

    Den Rentenausschüssen obliegen die förmlichen Feststellungen. Die Rentenausschüsse traten imBerichtsjahr zu 17 (2006: 18) Sitzungen zusammen und erließen 66 (2006: 98) Bescheide.

    Rentenausschuss I:Hansgerd Hempen (Arbeitnehmervertreter), Heiner Lauxtermann (Arbeitgebervertreter),Michael May (Geschäftsführer).

    Rentenausschuss II:Carsten Schlepper (Arbeitnehmervertreter), Johann Wimberg (Arbeitgebervertreter),Dieter Lammers (Stellv. Geschäftsführer).

    7

    Stellvertreter:Horst Karnau, Hans Müller, Meike Quade, Christian Ruhnke, Sigrid Strangmann-Winkler

    Entscheidungen der Allgemeine UV Schüler UV Rentenausschüsse 2006 2007 2006 2007

    Rente als vorläufige Entschädigung 9 5 3 2

    Rente auf unbestimmte Zeit 5 3 6 2

    Rente für zurückliegende Zeiträume 3 2 4 2

    Gesamtvergütungen 2 1 - 1

    Renten-Erhöhungen 2 2 1 1

    Renten-Herabsetzungen - - 1 -

    Renten-Entziehungen 2 2 1 1

    Renten-Ablehnungen 14 10 9 11

    Überprüfung der Entscheidung (§ 85 SGG) 10 6 4 4

    Sonstige Bescheide 22 10 - 1 Gesamt 69 41 29 25

  • Die VerwaltungGeschäftsführer Michael May führt hauptamtlichdie laufenden Verwaltungsgeschäfte. Er wird durchden stellvertretenden Geschäftsführer DieterLammers vertreten.

    Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter werdenauf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreter-versammlung gewählt.

    Selbstverwaltung (ehrenamtlich)Vertreterversammlung

    Präventionsausschuss Vorstand Satzungsausschuss

    Verwaltung (hauptamtlich)

    Rehabilitation,Entschädigung,

    Berufskrankheiten

    Prävention,Erste Hilfe,

    Kataster

    Kasse,Allgemeine Verwaltung,

    Informationstechnik

    Geschäftsführer

    Der Widerspruchsausschuss entscheidet über Widersprüche gegen Verwaltungsakte, denen nichtabgeholfen worden ist. Er erließ im Berichtsjahr in 3 Sitzungen (2006: 3) 12 Widerspruchsbescheide(2006: 21).

    Widerspruchssausschuss:Bernhard Kühler (Arbeitnehmervertreter), Heino Pauka (Arbeitgebervertreter)Michael May (Geschäftsführer, beratend).

    8

    Entscheidungen des Widerspruchausschusses Allgemeine UV Schüler UV

    2006 2007 2006 2007

    Entziehung der Rente 1 - - 1

    Herabsetzung der Rente - - - -

    Ablehnung einer Rentenerhöhung - - - -

    Ablehnung einer Neufeststellung der Rente - 1 - -

    Ablehnung der Rentengewährung 4 1 2 2

    Ablehnung einer Erkrankung als Berufskrankheit 3 - - -

    Ablehnung eines Entschädigungsanspruches 3 2 1 2

    Sonstige Bescheide 4 2 3 1

    Gesamt 15 6 6 6

    Stabsstelle 1Sekretariat, Personal,

    Selbstverwaltung

    Stabsstelle 2

    Rechtsfragen, Aus-/ Fort- und Weiterbildung,Personalentwicklung, Widerspruch und Rechtsmittel

    Stabsstelle 3Organisation, Controlling, Innenrevision, Projekte,

    Datenschutz

    Stabsstelle 4Öffentlichkeitsarbeit,

    Regress

    Stellv. Geschäftsführer

    Fachbereich 1 Fachbereich 2 Fachbereich 3

    Widerspruchsausschuss Personal- und Haushaltsausschuss 2 Rentenausschüsse

  • Gut versichert beim GUVDer versicherte Personenkreis des GUV ist nachder versicherten Tätigkeit in zwei Bereicheunterteilt:

    die Allgemeine Unfallversicherungdie Schülerunfallversicherung

    In der Allgemeinen Unfallversicherung waren imBerichtsjahr 34.038 Beschäftigte versichert;hiervon:13.791in den Mitgliedsgemeinden und Gemeinde-verbänden

    10.686in öffentlich-rechtlichen Körperschaften,Anstalten und (bezeichneten) privatisiertenUnternehmen, unter anderem Krankenhäuserund Sparkassen

    9.561in privaten Haushalten (Haushalts- und Garten-hilfen, Babysitter)

    Nur schätzen lässt sich die Zahl der Hilfeleistendenund der für die Allgemeinheit Tätigen, die beim GUVin der Allgemeinen Unfallversicherung versichertsind. Dazu zählen:

    Helferinnen und Helfer bei Unglücks- undNotfällen

    Personen, die in Hilfeleistungsunternehmentätig sind

    Inhaberinnen und Inhaber öffentlicherEhrenämter, zum Beispiel Rats- undKreistagsabgeordnete, Wahlhelferinnen undWahlhelfer sowie Elternräte

    Personen, die für Körperschaften, Anstaltenund Hilfsgruppen des öffentlichen Dienstesoder deren Verbände im Auftrag oder mit

    ausdrücklicher Einwilligung ehrenamtlich tätigsind

    Spenderinnen und Spender von Blut, Organenund Gewebe

    Zeugen

    Personen, die Pflegebedürftige unentgeltlichpflegen

    Personen, die kurze Zeit nicht gewerbsmäßigbei Bauarbeiten helfen

    Personen, die beim Bau von öffentlichgeförderten Familienheimen unentgeltlichmithelfen

    Nach bundesweit einheitlichen Vorgaben schätztder GUV, dass diese Versichertengruppe insgesamtrund 39.000 Personen umfasst.

    Die Beiträge für die vorgenannten versichertenPersonen sind zum überwiegenden Teil von denkommunalen Mitgliedern zu tragen.

    Versicherte in der AllgemeinenUnfallversicherung gesamt:

    In der Schülerunfallversicherung sind Kinder,Jugendliche und junge Erwachsene wie folgtversichert:

    124.413Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildendenSchulen

    40.244Berufsschülerinnen und -schüler

    7.415Kinder in Tageseinrichtungen

    Versicherte in der Schülerunfallversicherung:

    Versicherte gesamt rund:

    Der GUV ist Mitglied in folgenden Institutionen:

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)DGUV Landesverband NordwestVerein für berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung Hamburg (BG-Krankenhaus)Verein für berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung BremenKommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)Versorgungskasse OldenburgKommunaler Arbeitgeberverband Niedersachsen (KAV) – GastmitgliedschaftAktion DAS SICHERE HAUS (DSH) - Sicherheit in Heim und FreizeitLandesverkehrswacht NiedersachsenVerein „Gesundheit im Kindesalter“ (GIK)Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)

    73.000

    172.072

    245.000

    9

  • Versicherungsfälle 2007

    2007 wurden dem GUV 21.224 versicherte Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten angezeigt.Das waren 589 Fälle oder 2,7 % weniger als 2006 (21.813).

    In der Schülerunfallversicherung war ein Rückgang der Versicherungsfälle von 2,56 % und in derAllgemeinen Unfallversicherung von 4,07 % zu verzeichnen. An der Gesamtzahl der gemeldeten Fällehat die Schülerunfallversicherung einen Anteil von 91,11 % (2006: 90,99 %).

    Wie im Vorjahr war auch im Jahr 2007 erfreulicherweise kein tödlicher Unfall eines beim GUV Versichertenzu beklagen.

    In den Jahren 2005 bis 2007 gemeldete Unfälle und Berufskrankheiten

    10

    Allgemeine Unfallversicherung

    2005 2006 2007

    Arbeitsunfälle 1.609 1.567 1.496 Wegeunfälle 325 350 313 Berufskrankheiten 38 49 77 Gesamt 1.972 1.966 1.886 Schülerunfallversicherung 2005 2006 2007 Schulunfälle 17.431 17.694 17.344 Wegeunfälle 2.156 2.152 1.994 Berufskrankheiten 1 1 0 Gesamt 19.588 19.847 19.338 Nach Unfallarten 2005 2006 2007 Arbeits- und Schulunfälle 19.040 19.261 18.840 Wegeunfälle 2.481 2.502 2.307 Berufskrankheiten 39 50 77 Gesamt 21.560 21.813 21.224 Abgabefälle wegen Nichtzuständigkeit

    1.808 2.044 2.009

  • Neue Renten

    „Neue Renten“ sind Zahlungen von Verletzten- oderHinterbliebenenrenten und Gesamtvergütungen, diein einem Berichtsjahr erstmals geleistet worden sind.Neue Renten werden meist nach schweren Unfällenoder im Falle einer Berufskrankheit gezahlt, wennder Versicherte gar nicht mehr oder nur nocheingeschränkt im Erwerbsleben tätig sein kann.Schüler und Kindergartenkinder werden in der MdE-Bewertung den Erwachsenen gleichgestellt.

    Von den 14 neuen Renten, die vom GUV 2007bewilligt wurden, entfielen 6 auf Arbeitsunfälle, 3innerhalb der Allgemeinen Unfallversicherung und3 in der Schülerunfallversicherung.

    8 neue Renten sind Folge von Wegeunfällen, davon5 in der Allgemeinen Unfallversicherung und 3 inder Schülerunfallversicherung.

    Verletztenrenten nach Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE):

    MdE Allgemeine UV Schüler

    UV MdE Allgemeine

    UV Schüler

    UV

    10* 11 3 50 8 7 15* 1 - 60 4 9

    20 215 129 70 6 6

    25 11 10 80 3 9 30 67 39 90 - 4

    35 - 1 100 16 10

    40 25 16

    *: Stützrenten (Renten, die aufgrund mehrerer Unfälle gewährt werden und bei denen die MdE zusammen mindestens 20% beträgt)

    Neue Renten Allgem eine UV Schüler UV G esam t

    Arbeitsunfälle 3 (6) 3 (7) 6 (13) W egeunfälle 5 (8) 3 (1) 8 (9) Berufskrankheit 0 (3) 0 (0) 0 (3)

    G esam t 8 (17) 6 (8) 14 (25)

    Rentenbestand Allgem eine UV Schüler U V G esam t Verletzte 367 (373) 243 (242) 610 (615)

    W itw en/W itwer 45 (45) 0 (0) 45 (45) W aisen 19 (21) 0 (0) 19 (21)

    G esam t 431 (439) 243 (242) 674 (681)

    Stand 31 .12.2007; in K lam m ern die Z ah len des V orjahres

    11

  • BerufskrankheitenEine Krankheit gilt dann als Berufskrankheit (BK), wenn Personen in bestimmten Berufsgruppen im Vergleichzur übrigen Bevölkerung ein erheblich höheres Risiko tragen, an einer bestimmten Krankheit zu erkranken.Diese Krankheiten sind in einer Liste der Berufskrankheiten aufgeführt. Im Jahr 2007 wurden 77Verdachtsfälle angezeigt.

    12

    7165

    49 46 42 3950

    77

    0102030405060708090

    2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007

    Entwicklung der BK-Meldungen:

    Nachdem die BK-Zahlen seit 2000 stetig gesunken sind, hat in 2006 ein deutlicher Umkehrprozesseingesetzt. Dieser Trend ist im Wesentlichen auf BK-Meldungen von Haut- aber auch vonKrebserkrankungen (insbesondere durch Asbest) zurückzuführen.

    Übersicht über die Entwicklung der angezeigten Berufskrankheiten:

    2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 1301 (Nierenkrebs durch Amine) 1 2101 (Sehnenscheiden) 1 -- -- 1 -- -- -- 2 2102 (Meniskuserkrankungen) 1 -- -- 1 -- 1 1 0 2108/2109/2110 (Wirbelsäule) 11 10 7 3 3 1 7 4 2301 (Lärmschwerhörigkeit) 4 2 4 2 4 4 3 6 3101 (Infektionserkrankungen) 10 9 5 1 3 3 3 3 4103 (Asbestose) -- -- 1 2 1 1 1 2 4104 (Lungen- oder Kehlkopfkrebs) -- -- -- -- -- 1 -- 3 4105 (Mesotheliom) -- -- 1 -- -- -- -- 1 4301/4302 (Atemwegserkrankungen) 4 6 4 0 2 2 2 2 5101 (Hauterkrankungen) 37 35 27 33 29 26 33 53 Sonstige 3 3 -- 3 -- -- -- -- Gesamt 71 65 49 46 42 39 50 77

  • Hauterkrankungen

    Mittlerweile sind fast ¾ aller gemeldetenBerufskrankheiten Hauterkrankungen. Neben derquantitativen Zunahme ist auch hinsichtlich derQualität der gemeldeten Hauterkrankungen einedeutliche Veränderung eingetreten. Waren noch in2001 vorwiegend Kontaktallergien, z. B. gegenLatex vorherrschend, zeigen sich jetzt Abnutzungs-dermatosen - oft mit multiplen Sensibilisierungeneinhergehend - als Reaktionen auf den langjährigenUmgang mit Desinfektionsmitteln, Feuchtarbeitenund Handschuhtragezeiten.Ein Zusammenwirken aller Beteiligten (Versicherte,Unternehmer, Betriebsarzt, Hautarzt, Präventions-abteilung und BK-Sachbearbeiter) sichert oftmalseinen Verbleib am Arbeitsplatz. Der Betreuungs-aufwand für die Versicherten, hat sich insgesamterhöht. In einer Vielzahl der Fälle kann ein Verbleibin der bisherigen Tätigkeit nur gesichert werden,wenn die Versicherten über Jahre – oft bis zum

    regulären Altersrenteneintritt - begleitet werden.Zusätzlich ist eine ständige Überprüfung der amArbeitsplatz getroffenen Hautschutzmaßnahmenund der vom Hautarzt eingeleiteten Heilbehandlung(ambulante und stationäre Heilbehandlung,Hilfsmittel, spezielle Therapien) erforderlich.Daneben wird die Bedeutung von individuellenSchulungsmaßnahmen ansteigen.

    Asbestbedingte ErkrankungenWegen der langen Latenzzeiten von 30 bis 40Jahren ist der Gipfel der Asbesterkrankungen erstin den Jahren 2015 bis 2020 zu erwarten. Von einemweiteren Anstieg von asbestbedingten Krebsfällenist auszugehen.

    Entwicklung der BK-Kosten

    0,00

    50.000,00

    100.000,00

    150.000,00

    200.000,00

    250.000,00

    300.000,00

    2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007

    Haut und AtemwegeKrebsInfektionenLärmWirbelsäule

    13

  • Entwicklung der gemeldeten Unfälle

    Allgemeine UnfallversicherungIn der Allgemeinen Unfallversicherung nahmen die Meldungen von Arbeitsunfällen einschließlichWegeunfällen gegenüber dem Vorjahr um 108 Unfälle ab; von 1.917 auf 1.809. Die Meldungen vonBerufskrankheiten nahmen um 27 Fälle zu, von 50 auf 77.

    Schülerunfallversicherung

    In der Schülerunfallversicherung sind dem GUV imBerichtsjahr 19.338 Unfälle gemeldet worden.

    Die Zahl der Schulunfälle pro 1000 Schüler ist mit117 gegenüber dem Vorjahr (114) gestiegen; seit1987 lag diese Quote nie unter 100. Die relativ hohe„1.000-Mann-Quote“ ist auf die beidenSchwerpunkte „Pausenunfälle“ und „Sportunfälle“zurückzuführen.

    Aufschlussreich ist ein Blick auf das Unfall-geschehen in den einzelnen Schulformen: Mit 290Unfällen je 1.000 Schüler ist an Gesamtschulen dieUnfallhäufigkeit am höchsten, es folgen dieHauptschulen mit 260, die Sonderschulen mit 186,die Grundschulen mit 114, Gymnasien mit 108, dieRealschulen mit 99 und die Berufsschulen mit 39.

    14

    Unfälle je 1000 Schüler in den einzelnenSchulformen in Prozent

    24%

    17%

    9%10%

    4%10%

    26%HauptschulenSonderschulenRealschulenGymnasienBerufsschulenGrundschulen Gesamtschulen

  • Unfälle in Kindertageseinrichtungen und Schulen

    Schulunfälle nach Unfallarten (ohne Unfälle in Kindertageseinrichtungen)

    Alle Schulen Anteil 2007 2006 2005 Zahl der versicherten Schüler 164.657 166.094 166.554

    Zahl der Unfälle gesamt 100% 18.769 19.265 18.879

    hiervon: Sportunfälle 35,81% 6.924 7.498 6.952Pausenunfälle 43,59% 8.430 8.385 5.759Wegeunfälle 10,43% 2.017 2.220 2.167Sonstige Unfälle 10,17%

    Allgemeinbildende Schulen

    (einschließlich Schulkindergärten)

    Zahl der versicherten Schüler 124.413 133.686 127.562

    Zahl der Unfälle 16.958 17.440 17.179

    Unfälle in Prozent der Schülerzahl 13,63% 13,05% 13,47%

    Berufsbildende Schulen

    Zahl der versicherten Schüler 40.244 39.654 38.992

    Zahl der Unfälle 1.582 1.777 1.697

    Unfälle in Prozent der Schülerzahl 3,93% 4,48% 4,35%

    15

    Einrichtung Versicherte Unfälle pro 1000 Im Vorjahr Kinderkrippen 160 4 25 50Spielkreise 85 20 235 84Kommunale Kindertageseinrichtungen 6.844 535 78 81Horte 326 10 31 70Schulkindergärten/Vorschulen 528 7 13 14Grundschulen 46.734 5.322 114 116Hauptschulen 14.113 3.668 260 244Sonderschulen 4.356 809 186 173Realschulen 24.638 2.443 99 116Gymnasien 28.312 3.047 108 105Gesamtschulen 5.732 1.661 290 266Berufsbildende Schulen 40.244 1.582 39 45

  • Unfallmeldungen nach Unfallart 2007(ohne Unfälle in Kindertageseinrichtungen)

    Schu

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    Schulweg Fußgänger 0 115 60 36 43 53 27 27Radfahrer 0 243 165 156 214 26 118 84Priv. Verkehrsmittel 0 24 19 22 66 5 7 208Öff. Verkehrsmittel 0 87 42 36 33 15 15 38

    Unterricht Allgemein 0 73 37 33 55 24 46 55Naturwissenschaften 0 2 8 2 8 1 4 0Werken 0 41 45 16 7 12 16 178Hauswirtschaft 0 2 8 1 1 4 1 7Schulausflug 0 68 61 26 70 15 28 9Klassenfahrt 0 33 30 20 39 3 16 8Betriebspraktikum 0 1 73 11 6 11 19 69

    Schulsport Ballspiele 2 451 819 566 819 132 375 386Laufspiele 0 27 20 11 16 5 5 4Geräteturnen 0 95 105 70 107 10 40 27Bodenturnen 0 34 26 23 52 5 9 5Leichtathletik 0 32 75 64 51 6 12 17Wassersport 0 60 21 17 32 14 17 3Wintersport 0 5 12 17 21 8 7 18

    Pausen 8 3.373 1.635 1.006 1.015 413 683 296

    16

  • 17

    Schwere Verletzungen auf dem Heimweg

    Der Schüler Jan befand sich zum Unfallzeitpunktauf seinem direkten Weg von der Schule nachHause, als er hinter einem Bus auf die Fahrbahntrat und dort von einem Fahrzeug erfasst wurde.

    Neben einem offenen Unterschenkelbruch rechtsund Brüche des Schädelknochens zog sich Jan auchein schweres Schädelhirntrauma zu.

    Die Erstversorgung erfolgte in einem Krankenhausin Osnabrück, in dem auf der neurochirurgischenStation mehrfach Eingriffe zur Entlastung desGehirns notwendig waren, um den kleinen Jan zuretten.

    Zwei Monate nach der Aufnahme war Jan reha-bilitationsfähig und wurde in eine neurologischeRehabilitationsklinik für Kinder und Jugendlicheverlegt.

    Zunächst musste davon ausgegangen werden, dassJan schwerstpflegebedürftig und ohne dieMöglichkeit von Kommunikation bleiben würde;durch gezielte Therapien und die ständigeAnwesenheit der Eltern am Rehabilitationsort, diedurch den GUV gefordert wurde, konnte derVersicherte aber sukzessive Fortschritte machen,so dass im Dezember 2007 eine ersteKommunikation mittels Ja-/Nein-Code mit Janmöglich war.

    Weil relativ früh feststand, dass eine erheblichePflegebedürftigkeit weiterbestehen bleibt, wurde diePräventionsabteilung des GUV eingeschaltet undkonnte beginnen, mit den Eltern nach geeignetenbehindertengerechten baulichen Lösungen für diezukünftige Rückkehr von Jan zu suchen und sieentsprechend beraten. Mit Anpassungsmaßnahmenin der Wohnung der Eltern wurde begonnen und diedamit verbundenen Kosten wurden im Rahmen derWohnungshilferichtlinien für gesetzliche Unfall-versicherungsträger vom GUV übernommen.

    Ergänzend erfolgte die Beratung hinsichtlich einernotwendigen Kraftfahrzeughilfe, da Jan zukünftig mitseinem Rollstuhl nicht ein übliches Kraftfahrzeugbenutzen kann.

    Die notwendigen Umbaumaßnahmen amKraftfahrzeug wurden vom GUV übernommen, derBetroffene erhielt einen Zuschuss zum Erwerb desKraftfahrzeugs.

  • Schädel- Hirntrauma auf einem Werksgelände

    Am Unfalltag legte Herr F. gegen Ende seinertäglichen Arbeitszeit einen Weg auf demBetriebsgelände des Bauhofes zurück, als er voneinem Betriebsfahrzeug erfasst wurde.

    Im Rahmen dieses Unfallereignisses hat sich HerrF. eine so schwere Verletzung des Schädel-knochens und des Gehirns zugezogen, dass eineSpezialbehandlung auf der Abteilung für Schwerst-schädelhirnverletzte eines Krankenhauses übermehrere Monate erforderlich wurde.

    Im Rahmen dieser Behandlung wurde es notwendig,dass ein Teil des Schädelknochens dauerhaftaufgrund der Drücke im Gehirn entfernt werdenmusste.

    Der Versicherte war zwar kurz nach demUnfallereignis noch ansprechbar, trübte dann aberein und hat seitdem das Bewusstsein nicht wiedererlangt.

    Herr F. ist verheiratet, hat drei Kinder und bewohntmit seiner Familie ein Einfamilienhaus.

    Gemeinsam mit der Ehefrau wurde, nachdemfeststand, dass eine Genesung nicht mehr möglichist und der Betroffene auf Dauer schwerstpfle-gebedürftig bleibt, geprüft, ob Pflege zu Hausedurchgeführt werden kann.

    Aufgrund der Gesamtumstände hat sich die Ehefraudazu entschlossen, die Pflege nicht im häuslichenBereich durchzuführen, sondern in einer speziell fürSchädelhirnverletzte zugelassenen Pflegeein-richtung sicherzustellen.

    Während der gesamten Zeit wurde die optimaleHilfsmittelausstattung des Herrn F. sichergestellt.Später konnte Herr F. aus der Abteilung fürSchwerstschädelhirnverletzte des Krankenhausesentlassen werden und in eine Pflegeeinrichtungumsiedeln.

    Die Kontakte zwischen dem Betroffenen und seinerFamilie werden durch Übernahme der Fahrtkostenim Rahmen der gesetzlichen Vorschriftenunterstützt.

    Die Pflege des Herrn F. wird regelmäßig durchpersönliche Besuche des Rehabilitationsberatersdes GUV überprüft. Hierbei wird gleichzeitig derpersönliche Kontakt zur Ehefrau aufrechterhalten,gegebenenfalls bestehende Bedarfe rechtzeitig zuerkennen und im Rahmen der gesetzlichenVorschriften Abhilfe zu schaffen (siehe auch S. 33).

    18

  • Der HaushaltEinnahmen

    Der GUV erhält Mittel, die er zur Umsetzung seines gesetzlichen Auftrages benötigt, aus verschiedenenQuellen. Die Beitragsregelung für die Mitglieder, die Zuordnung in Beitragsgruppen und der Beitragsmaßstabsind in der Satzung des GUV geregelt. Die Beitragserhebungssätze werden für jedes Jahr nach derUmlagerechnung neu ermittelt und von der Vertreterversammlung beschlossen.

    2007 galten folgende Sätze:

    Beitrag zur allgemeinen Unfallversicherung je Einwohner für Gemeinden undGemeindeverbände 3,13 €

    Beitrag je Beschäftigten zur Allgemeinen Unfallversicherung für Körperschaften,selbstständige Unternehmen mit überwiegend kommunaler Beteiligung etc. 65,00 €

    Beitrag zur Schülerunfallversicherung je Schüler/Kindergartenkind 35,39 €

    Beitrag je Beschäftigten in Krankenhäusern 145,00 €

    Beiträge der Privathaushalte:

    Im Jahr 2007 waren beim GUV 9.561 Haushalts-, Gartenhilfen und Babysitter versichert. Davon wurden6.863 Haushalte direkt vom Verband zum Beitrag veranlagt. Die restlichen 2.698 Haushalte wurden imRahmen des Haushaltscheckverfahrens durch die Minijobzentrale der Bundesknappschaft veranlagt.

    Der GUV annonciert regelmäßig in regionalen Tageszeitungen und in ausgesuchten Vereinszeitschriften,um Haushaltsvorstände auf die Meldepflicht von Hausangestellten aufmerksam zu machen. Die auf dieHaushalte entfallenden Aufwendungen aus dem Jahre 2006 wurden nach der Zahl der Beschäftigten imJahr 2007 umgelegt und erhoben.

    * aus Betriebsmitteln und Rücklage

    19

    2007 betrug der Jahresbeitrag für die direkt durch den Verband veranlagten Haushalteund für die durch die Minijobzentrale der Bundesknappschaft veranlagten Haushalte1,6% des Arbeitsentgeltes.

    44,00 €

    Einnahmen (in Euro) 2005 2006 2007

    Beiträge Schülerunfallversicherung 5.375.938,50 5.401.994,42 5.609.065,69

    Beiträge Allgem. Unfallversicherung 4.405.821,61 4.391.873,55 4.406.620,39 Beiträge Private Haushalte 863.865,82 394.766,19 383.893,40 Nachtragsveranlagung 4.526,66 36.735,00 25.934,64 Insolvenzgeld 267.586,16 288.629,70 314.385,00 Säumniszuschläge 80,00 720,50 69,00 Regresseinnahmen 1.840.676,80 1.189.949,44 1.048.572,73 Zinsen, sonstige Einnahmen 136.958,88 171.023,94 235.612,16 Entnahme* 165.000,00 892.952,67 567.851,38 Gesamt 13.060.454,43 12.768.645,41 12.592.004,39

  • 2007 hat der GUV fast 12,6 Millionen Euro ausgegeben, um seinen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen,Unfälle zu verhüten, die Gesundheit am Arbeitsplatz zu schützen und Unfallfolgen zu entschädigen.

    Im Geschäftsjahr hat der GUV Oldenburg an reinen (gesetzlich normierten) Leistungen für Verletzte undErkrankte 9,42 Millionen Euro ausgegeben, das sind rund 240.000,00 Euro weniger als im Vorjahr.

    Der HaushaltAusgaben

    Ausgaben (in Euro) 2006 2007 Veränderung zu 2006 in % Entschädigungsleistungen 9.668.975,21 9.426.827,40 - 2,5

    Unfallverhütung 707.731,91 759.547,90 + 7,3

    Insolvenzgeld/Zinsen/Übrige Aufwendungen 305.002,57 319.892,43 + 4,9

    Personalkosten 1.114.300,63 1.127.470,52 + 1,2

    Verwaltungssachkosten 285.408,74 264.457,91 - 7,3

    Aufwendungen für Selbstverwaltung 34.931,54 36.548,60 + 4,6

    Vergütung an andere für Verwaltungsarbeiten 83.048,69 113.273,62 + 36,4

    Kosten der Rechtsverfolgung 26.488,21 12.898,60 - 51,3 Kosten der Entschädigungsfeststellung 43.555,86 47.108,21 + 8,2

    Vergütung an die Post für die Auszahlung von Renten 1.913,65 2.331,89 + 21,9

    Summe Leistungen und Verwaltungskosten 12.271.357,01 12.110.357,08 - 1,3

    Zuführung zu Betriebsmitteln (Überschuss) 497.288,40 481.647,31 - 3,1

    Gesamt 12.768.645,41 12.592.004,39 - 1,4

    Unfallentschädigung nach Art der Leistungen

    20

    2006 2007 Anteil in 2007

    Veränderung zu 2006

    Heilbehandlung 5.654.570,36 5.513.246,54 58,49% - 2,5%

    Teilhabe am Arbeitsleben 357.689,61 380.040,98 4,03% + 6,2%

    Verletztengeld 150.100,69 206.204,45 2,19% + 37,4%

    Renten 3.387.795,05 3.201.305,47 33,96% - 5,5%

    Mehrleistungen 100.782,80 99.394,69 1,05% - 1,4%

    Sonstige Leistungen 18.036,70 26.635,27 0,28% + 47,7%

    Gesamt 9.668.975,21 9.426.827,40 100% - 2,5%

  • A. Betriebsmittel EURO EURO Sofort verfügbare Zahlungsmittel und Guthaben bei Banken 3.113.942,90 Betriebsmittel 3.784.479,34

    Insolvenzgeld 255.606,04 Verpflichtungen aus dem Insolvenzgeld Kurzfristige Verpflichtungen

    18.465,00 27.161,31

    Forderungen 56.860,36 Grundpfandrechte und Beteiligungen 25.564,59

    Rechnungsabgrenzung 379.188,76 Rechnungsabgrenzung 1.057,00

    B. Rücklagemittel Rücklage 2.313.325,75

    Guthaben bei Banken 736.290,06 Grundpfandrechte, Grundstücke, Beteiligungen 1.582.242,61

    Kredite und Darlehen der Rücklage 5.206,92

    Gesamt 6.149.695,32 Gesamt 6.149.695,32

    Der HaushaltVermögensübersicht

    Aktiva Passiva

    Regresseinnahmen

    21

    Die finanziellen Mittel unseres Verbandes werden nicht nur aus Beiträgen der Mitglieder bestritten. EinTeil der Einnahmen resultiert auch daraus, dass die gesetzlichen Unfallversicherungsträger sogenannteRegressansprüche verfolgen.

    Nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) VII ist die Haftung der Unternehmen und der imBetrieb tätigen Personen bei der Verletzung oder Tötung eines Betriebsangehörigen durch einenbetrieblichen Unfall grundsätzlich ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise imBereich der Schülerunfallversicherung. Der Unfallversicherungsträger kann nur dann Ersatzansprüchegegenüber dem Unternehmer, Betriebsangehörigen und Schüler geltend machen, wenn derVersicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

    Ansprüche gegen sonstige Schadensersatzpflichtige beruhen auf dem Forderungsübergang gem. § 116SGB X. Dieser bewirkt, dass der Versicherungsträger bis zu dem Umfang, in dem er den Versichertenentschädigt, Ansprüche gegen den Schädiger geltend machen kann. Im Regelfall handelt es sich dabeium Wegeunfälle (hauptsächlich Verkehrsunfälle), die mit den Kfz-Haftpflichtversicherungen derSchädiger direkt reguliert werden.

    Mit den Regresseinnahmen refinanziert der GUV zum Teil seine Aufwendungen für Heilbehandlung,Berufshilfe, Verletztengeld, Versichertenrenten und sonstige Barleistungen. Dies trägt zur Senkung derBeiträge bei.

  • 22

    Im Berichtsjahr konnten Regresseinnahmen in Höhe von 1.046.736,28 € erzielt werden. Die Regress-einnahmen decken ca. 11 % der Ausgaben für die Aufwendungen.

    Im Berichtsjahr wurden 7 Unfälle kapitalisiert. Bei der Kapitalisierung handelt es sich um die Zahlung einereinmaligen Summe, mit der die Kosten aus Vergangenheit und Zukunft eines Versicherungsfalles abgegoltenwerden.

    Prozesse sind riskant für beide Parteien. Die Erfahrung hat aber in den letzten Jahren gezeigt, dass eshäufig besser ist, sich mit den Schadensregulierern der Versicherungsgesellschaften und privatenAnspruchsgegnern bei strittigen Fragen etwa hinsichtlich der Kausalität der Unfallfolgen und Haftungsquotenaußergerichtlich zu einigen. Im Berichtsjahr wurden 2 Klagen eingereicht. Ein Klageverfahren konntedurch Urteil zu Gunsten des GUV abgeschlossen werden. Das zweite Klageverfahren ist noch beimLandgericht Oldenburg anhängig. Klagen aus dem Vorjahr waren nicht mehr anhängig.

    Art der Erledigung der Fälle 2006 2007 Kein Regress – nach Ermittlungen eingestellt 302 260

    Kein Regress – ohne Ermittlungen eingestellt 674 464

    Abfindungen/Kapitalisierungen 8 7 Sach- und Rechtslage – nach Pauschale 72 103 Sach- und Rechtslage – nach Quote 47 35 Sach- und Rechtslage – zu 100 % 214 179 Teilungsabkommen bis 20.500,- € 1 3 Teilungsabkommen über 20.500,- € - - Gesamt: 1.318 1.051

    Die Versicherte, Frau K., befand sich mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit. Sie kollidierte mit einemanderen Fahrradfahrer und zog sich schwere Verletzungen zu.

    Beim GUV sind Aufwendungen in Höhe von 30.000,- € angefallen. Hinsichtlich der Haftungsquote kam estrotz intensiven Schriftverkehrs zu keiner Einigung mit der Haftpflichtversicherung.

    Daraufhin wurden örtliche Ermittlungen durch die Regressabteilung durchgeführt. Neben der Besichtigungder Unfallstelle erfolgte ein Gespräch mit der Polizei sowie mit dem zuständigen Amt für Straßenverkehrund Umwelt. Das Ergebnis der Ermittlungen bestätigte die Rechtsauffassung des GUV. Die Versicherungwurde informiert und entsprechende Unterlagen (Fotodokumentation der Unfallstelle, Gesprächsnotizenetc.) übersandt. Sie blieb weiterhin bei ihrer Ablehnung. Daraufhin reichte der GUV Klage beim LandgerichtOldenburg ein.

    Das Landgericht Oldenburg stellte mit Urteil fest, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem GUV dieentstandenen Aufwendungen nach einer Haftungsquote von 80 % zu erstatten. Das Gericht kam nachAbwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile zu dem Ergebnis, dass Frau K. dieVerkehrssituation falsch eingeschätzt hat. Aus diesem Grund wurde ein Mitverschulden von 20 %berücksichtigt. Rechtsmittel wurden von beiden Parteien nicht eingelegt. Die Versicherung hat auf Grunddes Urteiles die geltend gemachte Forderung nach einer Haftungsquote von 80 % ausgeglichen, waseinem Erstattungsbetrag von 24.000,- € entspricht.

    Prozess vor dem Landgericht Oldenburg

  • Widersprüche - Klagen vor SozialgerichtenZusammen mit den 28 im Vorjahr nicht erledigtenWidersprüchen gegen Entscheidungen der Ver-waltung und der Rentenausschüsse waren 2007insgesamt 52 Widersprüche anhängig. Davon 6 inBeitragsangelegenheiten.

    Davon wurden in den 3 Sitzungen des Wider-spruchsausschusses in 12 Fällen ablehnendeWiderspruchsbescheide erlassen. In 10 Fällenerfolgte Abhilfe durch die erlassende Stelle; 5Widersprüche wurden zurückgenommen; ein Fallwurde auf sonstige Art erledigt. Mit Ablauf des 31.Dezembers 2007 war über 24 Widersprüche nochnicht endgültig entschieden.

    2007 sind vor dem Sozialgericht 7 neue Klagengegen Bescheide des GUV anhängig geworden.Zusammen mit den aus dem Vorjahr über-nommenen Fällen waren es 24 Klagen. Davonwurden 13 Fälle erledigt. Am Jahresende standensomit noch Entscheidungen über 11 Klagen aus.

    Aus dem Vorjahr wurden 10 Berufungen über-nommen, 7 Berufungsfälle kamen 2007 hinzu. Ineinem Fall hat das Landessozialgericht zu Gunsten,in 3 Fällen zu ungunsten des GUV entschieden, 5Berufungen wurden zurückgenommen und 8Berufungen waren am Ende des Berichtsjahres nochnicht entschieden.

    Abgeschlossene Klagen vor dem Sozialgericht

    Berufungen vor dem Landessozialgericht

    23

    Ausgang des Verfahrens 2004 2005 2006 2007

    Urteil zugunsten des GUV 10 8 11 9

    Urteil zugunsten des Klägers 2 4 0 0

    Vergleich 0 2 0 1

    Klagerücknahmen 10 3 1 3

    Gesamt 22 17 12 13

    Ausgang des Verfahrens 2004 2005 2006 2007

    Urteil zugunsten des GUV 3 4 4 1

    Urteil zugunsten des Klägers 1 0 2 3

    Vergleich 3 1 1 0

    Rücknahme der Berufung 2 2 0 5

    Gesamt 9 7 7 9

  • 24

    Dies ist immer noch eine weit verbreitete Sichtweiseder Arbeitgeber und Führungskräfte und imGrundsatz auch richtig, denn betriebliche Sicherheitund Gesundheit gibt es nun mal nicht zum Nulltarif.Dass aber gleichzeitig mit der Integration desArbeits- und Gesundheitsschutzes in diebetrieblichen Organisationsstrukturen im Sinne vonvernünftigen und zweckmäßigen Maßnahmen -abgestimmt auf die betrieblichen Gegebenheiten -,Vorteile nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auchfür Arbeitgeber einhergehen, ist vielen betrieblichVerantwortlichen bisher noch nicht so deutlichgeworden. In der heutigen Zeit wird branchen-übergreifend allgemein Personal abgebaut, Beleg-schaften werden „verschlankt“. Diese Entwicklungmüsste zur Folge haben, dass das Interesse desArbeitgebers an der Sicherheit und der Gesundheitder verbleibenden Leistungsträger im Betriebwächst.

    Denn die zuverlässige Einsatzfähigkeit, Motivation,Leistungsbereitschaft der verbleibenden Beschäf-tigten wird bei verringerten Personalkapazitätenimmer wichtiger.

    Ohne wirksamen, gesteuerten Arbeits- und Gesund-heitsschutz wirken sich unfall- und krankheits-bedingte Störungen durch Ausfallzeiten und Leis-tungsminderung in sehr hohem Maß auf das

    Prävention als betrieblicher Gewinnfaktor

    Prävention

    „Arbeits- und Gesundheitsschutz kosten dem Unternehmen nur Geld.“betriebswirtschaftliche Ergebnis des Unternehmensaus.

    Innerhalb der betrieblichen Organisationsstrukturenist Prävention also nicht nur eine ethische Not-wendigkeit, sondern unterstützt auch die öko-nomischen Ziele und schafft mit gesunden undmotivierten Mitarbeitern die Grundlage für eineneffizienten betriebswirtschaftlichen Erfolg.

    Mit dem SGB VII hat der Gesetzgeber den Prä-ventionsauftrag der Unfallversicherungsträger erwei-tert. Mit dem Arbeitsschutzgesetz wird die Eigen-verantwortung der Unternehmen gestärkt. Darüberhinaus verpflichten beide Gesetze die in den Arbeits-schutz eingebundenen Institutionen zur Bündelungihrer Kräfte.

    Dies sieht der GUV als Auftrag, unsere Mitglieder inder Umsetzung von wirksamen Maßnahmen zurbetrieblichen Sicherheit und Gesundheit,insbesondere mit Blick auf eine effiziente Arbeits-schutzorganisation, mit allen zur Verfügungstehenden Mitteln im partnerschaftlichenMiteinander zu unterstützen.

    Die nachfolgenden Beiträge zeigen einen kleinenAusschnitt aus den vielfältigen Aktivitäten des GUVOldenburg zur betrieblichen Sicherheit undGesundheit in den Mitgliedsbetrieben.

  • 25

    Der GUV vor Ort

    Betriebsteil

    Verwaltungen 10

    Krankenhäuser 8

    Alten-, Pflege-, Jugendheime 3

    Mülldeponien 3

    Allgemeinbildende Schulen 81

    Berufsbildende Schulen 10

    Bauhöfe 19

    Stadthallen, Dorfgemeinschaftshäuser 2

    Frei-, Hallen-, Seebäder 13 Sporthallen, Sportplätze,

    Jugendfreizeitheime 8

    Kindergärten 17

    Kinderspielplätze 21

    Abwasserbehandlungsanlagen 2

    Baustellen 7

    Sparkassen 1

    Sozialstationen 1

    Gesamt 206

    Beratung, Besichtigung, Information und Schulung in den Mitgliedsunternehmen ist weiterhin im Rahmender Präventionsarbeit ein wichtiger Aufgabenschwerpunkt, der durch eine nach wie vor starke Nachfrageder Mitglieder von den Präventionsfachleuten des GUV eingefordert wird. Dabei hat sich eine erfolgreicheund partnerschaftliche Zusammenarbeit entwickelt.

    Gemeinsam mit den Verantwortlichen wird nach Lösungen gesucht, die festgestellten Gefährdungen undBelastungen zu beseitigen oder soweit wie möglich zu reduzieren. Je nach Gefährdungspotenzial findendabei auch die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Betriebes Berücksichtigung.

    Im Rahmen dieser Dienstleistungen sind von der Präventionsabteilung 206 Beratungen und Besichtigungenbei 78 Mitgliedern in den nachfolgend aufgeführten Betriebsteilen durchgeführt worden.

  • 26

    Beratungs- und BeanstandungsschwerpunkteVerwaltungen und Betriebe

    Aufbau einer Arbeitsschutzorganisation

    Erste Hilfe Organisation

    Prüfung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen

    Handhabung und Lagerung von Gefahrstoffen

    Innenraumluftbelastungen

    Maschinensicherheit in technischen Betrieben

    Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes

    Gefährdungsanalysen

    Betriebsanweisungen und Unterweisungen

    Flucht- und Rettungswege

    Brandschutz

    Arbeitsstättenrecht

    Persönliche Schutzausrüstungen

    Hautschutz bei hautbelastenden Tätigkeiten

    Bildschirmarbeitsplätze

    Holzstaubabsaugungen

    Handhabung von Lasten

    Kitas und Schulen

    Erste Hilfe Organisation

    Prüfung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen

    Gefährdungsanalysen

    Betriebsanweisungen und Unterweisungen

    Flucht- und Rettungswege

    Brandschutz

    Hautschutz bei hautbelastenden Tätigkeiten

    Anforderungen an Glasflächen im Verkehrs- und Aufenthaltsbereich

    Spielgerätesicherheit

    Gestaltung von Pausenhofflächen und Spielräumen

    Schulbushaltestellengestaltung

    Raumakustik in Kitas und Schulen

  • 27

    Inhouse-SeminareNeben technischen Problemlösungen, der Arbeitsplatzgestaltung sowie der Arbeitsschutzorganisation undGefährdungsanalyse sind weiterhin Inhouse-Seminare zu ausgewählten Themen der Sicherheit undGesundheit am Arbeitsplatz von den Mitgliedern stark nachgefragt.

    Nachfolgend eine Übersicht der im 2007 durchgeführten Inhouse-Seminare:

    Einrichtung Themen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wilhelmshaven „Sicherer Umgang mit Leitern und Tritte“

    „Heben und Tragen von Lasten“ Kläranlagen und Bauhöfe im Landkreis Oldenburg „Gefahrstoffe“

    „Hautschutz“ „Lärm und Vibration“ „Gefährdungsbeurteilung“ „Unterweisung“

    Schulen der Gemeinde Rastede „Aufsicht, Haftung, Verantwortung“

    „Bau und Ausrüstung“ „Sicherer Umgang mit Arbeitsmitteln“

    KiGa Rastede „Gesundheitsförderung für Erzieherinnen“ Gemeinde Wardenburg „Sibas Grundlagenseminar“ Reinhard-Nieter-Krankenhaus „Sibas Grundlagenseminar“ Landkreis Cloppenburg „Sachkundige Aufsichtsperson in

    Versammlungsstätten“ Stadt Oldenburg „Sachkundige Aufsichtsperson in

    Versammlungsstätten“ Grundschule Wardenburg „Eine Sorge weniger“ Stadt Delmenhorst „Sibas im Schulbereich“ Gemeinde Wardenburg „Hautschutz für Reinigungskräfte“ Pflegeheim Sannum „Hautschutz für Pflegekräfte“ Stadt Delmenhorst „Fit für den Bildschirmarbeitsplatz“ „Nimms leicht mit Lasten“ Bezirksverband Oldenburg – Stiftung Gertrudenheim

    „Sibas Grundlagenseminar“

    Landkreis Vechta „Sibas im Schulbereich“ Gemeinde Ganderkesee „Sicherheit und Gesundheit im Bauhofbereich“

  • Aufsichtsperson vor Ort

    Eine der wichtigsten Aufgaben des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Oldenburg ist es,seine Mitglieder darin zu unterstützen, Unfälle,Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesund-heitsgefahren zu verhüten. Dabei ist eineKernaufgabe die Verbesserung von betrieblicherSicherheit und Gesundheit im direkten Kontakt mitden Mitgliedsunternehmen.

    Am Beispiel einer Beratung undBesichtigung in einem Bauhof wird diePräventionsarbeit vor Ort im Betriebvorgestellt:

    Zuerst wird ein gemeinsamer Termin mit demUnternehmer oder seinem Beauftragten, z. B.Bauamtsleiter oder Bauhofleiter, vereinbart. Dabeiwird festgelegt, welche Einrichtungen besichtigtwerden sollen und zu welchen ThemenInformationsbedarf besteht. Wegen der gesetzlichbegründeten Aufgaben von Personal- und Betriebs-vertretungen im Arbeits- und Gesundheitsschutzwerden Personal- und Betriebsrat gebeten, an derBeratung und Besichtigung teilzunehmen. DesWeiteren werden die zuständigen Betriebsärzte,Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragtenüber den Besichtigungstermin informiert undGelegenheit gegeben, an der Betriebsbegehungteilzunehmen.

    Die gemeinsame Besichtigung beginnt mit einergesprächsweisen Anamnese des Betriebs.Gegenstand des Gesprächs sind z. B.

    - innerbetriebliche Sicherheitsorganisation- Arbeitssituation/Betriebsteile- Störfälle/Probleme

    Hierzu zählen insbesondere die Bestellung undAusbildung von

    • Betriebsärzten• Sicherheitsfachkräften• Sicherheitsbeauftragten• Ersthelfern

    und die• Beurteilung der Arbeitsbedingungen –

    Gefährdungsbeurteilung• erforderlichen Prüfungen der Arbeitsmittel• Anschaffung und Bereithaltung der

    erforderlichen persönlichen Schutz-ausrüstung

    • Erstellung von Betriebsanweisungen beimVorhandensein besonderer Gefährdungen

    • Erste-Hilfe Organisation• Übertragung von Aufgaben auf geeignete

    Personen – Pflichtenübertragung• Ausbildung an Betriebsgeräten• erforderlichen Unterweisungen der Mit-

    arbeiter über Sicherheit und Gesund-heitsschutz

    sowie das• Unfallgeschehen einschl. Berufskrankheiten

    Bei der Besichtigung der Einrichtungen schaut sichdie Aufsichtsperson gemeinsam mit denTeilnehmern das Arbeitsfeld und die Arbeitsabläufeauf Belastungen und Gefährdungen an und gibtTipps zur Arbeitsgestaltung und -organisation. Sieberät bei sicherheitstechnischen Fragen, aber auch,wenn es um ergonomische, arbeitsmedizinische,organisatorische oder verhaltensbezogeneProbleme geht.

    Im Anschluss an die Besichtigung findet eingemeinsames Abschlussgespräch statt.

    Dabei werden u. a.

    • Beratungsschwerpunkte und Besichtigungs-ergebnisse noch einmal wiederholt unddargestellt

    • festgestellte Defizite erörtert• evtl. bereits festgelegte oder angedachte

    Maßnahmen ausführlich besprochen• Zeiträume zur Durchführung der einzelnen

    Maßnahmen festgelegt

    Die Aufsichtsperson fertigt von der Beratung undBesichtigung ein Protokoll an. Hierin werden diewesentlichen Punkte und die aus diesen gezogenenSchlussfolgerungen benannt.

    In dem Besichtigungsbericht wird

    • der „Ist-Zustand“ mit den festgestelltenDefiziten

    • die „Rechtsgrundlage“ mit den zufordernden Maßgaben

    • der „Soll-Zustand“ mit den erforderlichen/durchzuführenden Maßnahmen

    zu den einzelnen Punkten zusammengefasst.

    Der GUV lässt dem Unternehmer den Beratungs-und Besichtigungsbericht mit Vorgabe derErledigungstermine zukommen.

    28

  • 29

    Beratung der Mitglieder, Bauplaner und Bauausführenden bei Neu- undUmbauplanungen

    Beratungen und schriftliche Stellungnahmen zu den geplanten Bauvorhaben unserer Mitglieder mitBauherren, Architekten und Bauausführenden sind nach wie vor ein Schwerpunkt im Rahmen derPräventionsarbeit.

    Die Beratung ist ein wesentlicher Beitrag für die Sicherheit und Gesundheit der Versicherten an ihrenzukünftigen Arbeitsplätzen und in den Bildungseinrichtungen. Schon in der Planungsphase sollten dieBelange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Bezug auf die bauliche Gestaltung und Einrichtung desObjektes berücksichtigt werden, um nachträgliche sehr aufwändige und kostenintensive Nachbesserungenzu vermeiden. Dies erkennen mittlerweile immer mehr Mitglieder und nutzen das Beratungsangebot desGUV.

    Im Berichtsjahr erfolgte zu folgenden Objekten und Bauvorhaben eine ausführliche Beratung und schriftlicheStellungnahme:

    Stellungnahmen, Beratungen

    Einrichtung: Objekte: Schulen Neubau, Erweiterungsbau, Umbau 20 Schulhofgestaltung 6 Sporthallenneubau 1 Kläranlagen 2 Deponien 4 Bäder Um- und Erweiterungsbau 2 Kindertageseinrichtungen Erweiterungs- und Umbau 2 Kliniken Erweiterungsbau 1 Verwaltung Kopierzentrum 1

  • Seminar- und Schulungstätigkeit

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    Die Qualität der GUV-Seminare wird laufend über-prüft. Die Seminarauswertungen zeigen, dass dieTeilnehmer mit den Inhalten der Seminare sowie mitder Darstellung und Vermittlung der Inhalte durchdie Referenten insgesamt sehr zufrieden sind.

    Seminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sindein wesentlicher Bestandteil der Präventionsarbeit.2007 besuchten rund 650 Teilnehmer Seminare,Fachtagungen und Workshops des GUV.Gesetzliche Grundlagen und neueste Entwicklungenim Regelwerk wurden ebenso vermittelt wie richtiges„Heben und Tragen“ oder „Sicher und gesund amBildschirmarbeitsplatz“. Informationsveranstal-tungen wurden durchgeführt für Elternvertretungen,Schulleiter, Lehrkräfte und Schulhausmeister zuFragen des Versicherungsschutzes und des Leis-tungsumfanges nach Schulunfällen, aber auch zuPräventionsmaßnahmen in Erziehungs- undBildungseinrichtungen.

    Psychologische Aspekte in unterschiedlichenArbeitsbereichen spielten nach wie vor eine großeRolle. Erkennungsprozesse der psychischenBelastung sowie Ablauf- und Erscheinungsformenbei Stress und Mobbing mit ihren Auswirkungen

    waren Themen, die intensiv erarbeitet wurden mitdem Ziel, schon im Vorfeld ein wirkungsvollesHandeln zu ermöglichen.

    Personal- und Betriebsräte nutzten die Fach-seminare zur Information und zum Erfahrungs-austausch im Bereich Arbeits- und Gesund-heitsschutz.

    Durch die Vermittlung von theoretischemHintergrundwissen, Beispielen aus der Praxis,Übungen sowie Diskussionen zwischen Seminarteil-nehmern und Referenten wurden wichtige Inhaltefür eine erfolgreiche Präventionsarbeit in denBetrieben vermittelt.

    Das Seminarprogramm kann im Internet unter www.guv-oldenburg.de eingesehen werden.

    Erste Hilfe Aus- und FortbildungDer GUV als Träger der gesetzlichen Unfall-versicherung für die Sicherstellung einer wirksamenErsten Hilfe in den Mitgliedsbetrieben sowie an denallgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zusorgen. Im Rahmen dieser Aufgabe werden dieLehrgangskosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung undfür das regelmäßig zu wiederholende Erste-Hilfe-Training für den versicherten Personenkreisübernommen.

    Im Berichtsjahr wurden in den Mitgliedsbetrieben 320Ersthelfer ausgebildet. 1007 Versicherteabsolvierten ein Erste-Hilfe-Training.

    Im Bereich der allgemeinbildenden und berufs-bildenden Schulen erfolgt für die Lehrkräfteausschließlich die Übernahme der Kosten für einErste-Hilfe-Training. Die Erste-Hilfe-Ausbildungsollte bei Pädagogen Bestandteil der beruflichenQualifikation sein. Im Berichtsjahr absolvierten 1440Lehrkräfte von 79 verschiedenen Schulen ein Erste-Hilfe-Training.

  • 31

    Kooperationsveranstaltung für Berufsbildende SchulenDie Arbeitsschutzgesetzgebung lässt dem Unter-nehmer viel Spielraum, generelle Zielvorgabeneigenverantwortlich in konkrete Maßnahmen um-zusetzen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben desArbeits- und Gesundheitsschutzes an Berufs-bildenden Schulen werden die Schulleiterinnen undSchulleiter u. a. von den mit Arbeitsschutzaufgabenbetrauten Personen, den sog. Koordinatoren,unterstützt und beraten.

    Der GUV Oldenburg bietet gemeinsam mit demGUV Hannover, speziell für die BerufsbildendenSchulen im Weser-Ems-Bereich, jährlich einTagesseminar zu aktuellen Themen des Arbeits- undGesundheitsschutzes an.

    Die Zielgruppe setzt sich aus Vertretern allerberufsbildender Schulen im ehemaligen Regierungs-bezirk Weser-Ems, die mit Arbeitsschutzaufgabenan der Schule betraut sind, zusammen. Vertreterder Landesschulbehörde werden ebenfalls gebeten,teilzunehmen.

    Das Tagesseminar hat zum Ziel, die Teilnehmer inihrer Aufgabenwahrnehmung im Rahmen

    präventiver Maßnahmen zur Sicherheit undGesundheit in Berufsbildenden Schulen zusensibilisieren und zu motivieren. Durch Diskussionund Erfahrungsaustausch soll eine Sensibilisierunghinsichtlich der besonderen Gefährdungenstattfinden.

    Die Themenschwerpunkte im Berichtsjahr waren:

    • Versammlungsstättenverordnung und ihreAuswirkungen auf Schulen, Sport- undMehrzweckhallen,

    • Schadstoffsanierung am Schulstandort,• Anforderungen an Bau und Ausrüstung von

    Maschinen nach Wegfall diverserUnfallverhütungsvorschriften - mitanschließender Besichtigung derWerkstätten am Schulstandort.

    Dieses Seminar erfreut sich eines regen Zuspruchsund wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmernals sehr informativ beurteilt.

    Die Veranstaltung hat am 18. Oktober 2007 in derBerufsbildenden Schule Brake stattgefunden.

    Markenzeichen BewegungskitaKinder entwickeln sich heute in einer modernenGesellschaft mit ständig wachsenderBewegungseinschränkung.

    Die fortschreitende Technisierung und derzunehmende Medieneinfluss führen dazu, dassKinder sich immer weniger bewegen. PassiveFreizeitaktivitäten, geprägt durch Fernsehen, Videound Computer stehen dabei im Vordergrund.

    Die Folgen dieser Entwicklung sind nicht mehr zuübersehen.

    Übergewicht, Bewegungsunsicherheiten, Haltungs-schwächen, Koordinationsstörungen und Beein-trächtigung der Wahrnehmungsfähigkeit sind beiimmer mehr Kindern festzustellen.

    Kinder mit eingeschränkter Bewegungskompetenzhaben dadurch auch eine deutlich höhere Unfall-gefährdung als andere Kinder. Aus der Sicht derPrävention ist es deshalb notwendig, Bewegung undWahrnehmung so früh wie möglich in den Kinder-tageseinrichtungen und Grundschulen zu fördern.

    Das „Markenzeichen Bewegungskita“ ist in diesemZusammenhang ein Angebot für Kindertagesein-richtungen.

    Hier ist von vielen Kooperationspartnern (z. B.Kultusministerium, Turner- und Jugendverbände,Gemeinde-Unfallversicherungsverbände undKindergärten) auf Landesebene ein Netzwerk ent-wickelt worden, das Kinder in der Bewegungs-entwicklung fördert und begleitet.

    Das Markenzeichen „Bewegungskita“ steht für einenQualifizierungsprozess, dem sich die beantragendeKita in Hinblick auf Bewegungspädagogik und Be-wegungsangebote unterziehen muss. Nacherfolgreichem Abschluss, zu dem auch eineBegehung durch den zuständigen GUV gehört, wirddas Markenzeichen „Bewegungskita“ vergeben.

    Im Berichtsjahr beteiligten sich 5 Kindertages-einrichtungen aus dem Zuständigkeitsbereich desGUV an diesem Projekt.

    Nach einer abschließenden Begehung undBeurteilung gemeinsam mit dem Projekt-beauftragten des GUV Hannover wurde folgendenKindertageseinrichtungen das Markenzeichen„Bewegungskita“ zuerkannt:

    • Kindergarten Lemwerder• Kinderhort Lemwerder• Kindergarten Habbrügger Weg, Ganderkesee• Kindergarten „Dötlinger Strolche“• Kindergarten Brettorf

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    Behindertengerechtes Bauen

    Im vergangenen Jahr wurden zwei Projekte imBereich des behindertengerechten Bauens betreut.Die betroffenen Versicherten hatten durch Unfälleschwere Behinderungen zurückbehalten, die eine(teilweise) Neugestaltung Ihres Wohnbereichesnotwendig machten.

    Beim ersten Projekt musste das Badezimmerumgestaltet werden, damit der Versicherte sichererund einfacher seine Körperhygiene verrichten kann.

    Hier war der GUV für die gesamte Projekt-abwicklung, von der Planung über die Bau-überwachung bis hin zur Kostenkontrolle, zuständig.Das Projekt konnte dank eines Bauunternehmens,das in dem Bereich des behindertengerechtenBauens Erfahrungen hatte, innerhalb einer Wochebaulich abgeschlossen werden.

    Beim zweiten Projekt, ein Wohnhausneubau, wurdeder Versicherte im Rahmen der Wohnungshilfe vorund während der Planungsphase umfangreichberaten.

    News LetterIm letzten Jahr war der Startschuss für einengemeinsamen News Letter der Unfallkasse FreieHansestadt Bremen, GUVe Oldenburg, Hannoverund Braunschweig. Es handelt sich inhaltlich umeine Zusammenstellung und Weiterleitung vonThemen, die sich auf Neuerungen undVeränderungen im Arbeitsbereich Sicherheit undGesundheitsschutz beziehen.

    In die Verteilerliste kann jeder Interessentaufgenommen werden, auch Interessierte ausBetrieben, die nicht Mitglied bei den Kooperations-partnern sind. Die Rückmeldungen zum Angebot der

    Unfallkassen durch die Empfänger sind durchwegpositiv.

    Der aktuelle News Letter ist in folgendeThemenbereiche aufgeteilt:

    • Allgemeines• Schule & Erziehung• Publikationen• Handlungshilfen• Seminare und Veranstaltungen

    Tag des Lärms

    Am 25.04.2007, zum Tag des Lärms, hat sich derGUV an einem Gymnasium an einer Info-Veranstaltung beteiligt. Im Rahmen dieserVeranstaltung hat sich der GUV mit Informations-filmen, Lärmmessungen in den Klassenräumen und

    diversem Informationsmaterial für Schüler undLehrer erfolgreich präsentiert. Am meisten warendie Schüler von den unterhaltsamen Filmen und denpraktischen Messversuchen begeistert.

    Messaktivitäten des GUV

    Zahlreiche Versicherte des GUV sind bei ihrenTätigkeiten Gefährdungen und Belastungen durchGefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffeausgesetzt. Im Rahmen seiner Beratungstätigkeitzur Ermittlung von Gefährdungs- undBelastungspotentialen bietet der GUV seinenMitgliedsunternehmen zuverlässige und aussage-kräftige Messungen unentgeltlich an. Es werdenchemische Schadstoffe in der Atemluft an denArbeitsplätzen, Innenraumluft in Verwaltungen,Kindertagesstätten und Schulen sowie Belastungendurch Schimmelsporen und Bakterien gemessen.

    2007 war der GUV messtechnisch sehr aktiv. Fürdie unterschiedlichsten Problemstellungen wurdeder messtechnische Dienst 16mal angefordert.Dabei wurden 9 Messungen im Rahmen des BGMG(Berufsgenossenschaftliches Messsystem Gefahr-stoffe) durchgeführt sowie 3 orientierende und eineCO²-Messung. In drei Mitgliedsbetrieben wurdenMaterialproben genommen, wobei bei zwei ProbenAsbestverdacht bestand, der sich in einem Fall auchbestätigte. Die Entsorgung war problemlos, da essich um Faserzementplatten handelte, die alsRegalböden verwendet wurden.

  • Raumluftmessungen

    In einer Schule wurden umfangreiche Formaldehyd- Messungen in den Klassenräumen durchgeführt.Im Rahmen von Sanierungsarbeiten wurden neuhergerichtete Klassenräume frei gemessen und dierestlichen Klassenräume zur Überprüfung gleichmitgemessen.

    Im Bezug auf Schimmelpilzbefall wurden in zweiSchulen Kontrollmessungen durchgeführt. In beidenSchulen wurden an neu gemauerten Wändengroßformatige Pinnwände ohne Abstandhalterangebaut. Somit konnte keine Luft hinter denPinnwänden zirkulieren, um die aus der Wandausdunstende Feuchtigkeit abzuführen. DieSchimmelbildung war somit vorprogrammiert. DiePinnwände wurden abgebaut und gereinigt, starkbefallene Pinnwände wurden ausgetauscht. Danachwurden die Wände fachgerecht saniert und, um die

    Feuchtigkeit in den Wänden zu reduzieren, wurdenin mehreren Klassenräumen über einen längerenZeitraum Luftentfeuchter eingesetzt. Danach wurdendie Pinnwände mit Abstandhalter wieder montiert.

    Die in einem Verwaltungsgebäude einer Stadt tätigenMitarbeiter beklagten sich über körperliche Befind-lichkeiten auf Grund von warmen Räumen undvermuteter CO²-Belastung. Das Messergebnis ergabkeine nennenswerten Belastungen durch CO². Eswurde empfohlen, das Gebäude mit einem aus-reichenden Sonnenschutz zu versehen, damit dieAnforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfülltwerden.

    Lärmmessungen

    Im Rahmen der Berufskrankheiten - Ermittlung wurden umfangreiche Lärmmessungen auf Bauhöfen, inSchwimmbädern und in einem Jugend-Kulturzentrum durchgeführt

    Aus der Praxis

    Schädelbruch nach Unfall auf dem Betriebsgelände eines BauhofesEin Mitarbeiter eines Bauhofs fuhr kurz vorDienstende mit dem Dienstfahrzeug über dasBetriebsgelände des Bauhofs, weil er das Fahrzeugin die Garage der Fahrzeughalle fahren wollte. Zurgleichen Zeit überquerte ein anderer Mitarbeiter desBauhofs zu Fuß das Betriebsgelände in RichtungFahrzeughalle.Ungefähr in der Mitte des Platzes wollte derFahrzeugführer in ca. 2 – 2,5 m Entfernung an denKollegen vorbeifahren. In diesem Moment kam derKollege ins Stolpern und fiel auf die Motorhaube desDienstfahrzeuges. Die sofort eingeleitete Voll-bremsung brachte das Dienstfahrzeug zum Stehen.Durch die Vollbremsung rutschte der Kollege vonder Motorhaube und schlug mit dem Hinterkopf aufdas Kopfsteinpflaster. Dabei zog er sich einenSchädelbruch zu.

    Der Unternehmer hat durch eine Beurteilung der fürdie Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenenGefährdungen – Gefährdungsbeurteilung –entsprechend § 5 Abs. 2 und 3 Arbeitsschutzgesetzzu ermitteln, welche Maßnahmen zur Verhütung vonArbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheits-gefahren zu treffen sind.

    Hiernach müssen Verkehrswege so angelegt sein,dass sie je nach Bestimmung sicher begangen undbefahren werden können und Beschäftigte nichtgefährdet werden. Sie sind übersichtlich zu gestaltenund frei von Stolperstellen und Hindernissen zuhalten. Auf eine ausreichende Beleuchtung ist zuachten. Wann immer es möglich ist, solltenVerkehrswege für Fahrzeuge und Fußgängervoneinander getrennt werden, um einenUnfallschwerpunkt zu beseitigen und Unfälle dieserArt zu vermeiden (siehe auch S. 18).

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  • Die Präventionskampagne Haut vor Ort - der Hautschutztag des GUV Oldenburg inZusammenarbeit mit dem Klinikum Oldenburg und der Universität Osnabrück

    - Ein schwieriges Thema, das jeden angeht - eine Veranstaltung, die Gehör fand -

    „Deine Haut. Die wichtigsten 2m2 deines Lebens“ -eine gemeinsame Kampagne von Kranken- undUnfallversicherung zur gesundheitlichen Präventionmit dem erklärten Ziel „Gesunde Haut, wenigerHauterkrankungen“. Die Präventionskampagne willfür einen bewussteren Umgang mit der eigenen Hautsensibilisieren. Unzureichender Schutz undmangelhafte Pflege der Haut können irreversibleSchädigungen der Haut hinterlassen. BesondersArbeitnehmer in der so genannten Feuchtarbeit (z.B.im Pflegebereich oder Reinigungskräfte) sind häufigvon beruflich bedingten Hautkrankheiten betroffen.Im öffentlichen Dienst entfallen über 50 Prozent allerberuflich bedingten Hautkrankheiten allein auf denGesundheitsdienst, Reinigungskräfte sind amzweithäufigsten betroffen.

    Wie kann ein Unfallversicherungsträger deröffentlichen Hand mit diesem Thema umgehen?Diese Frage stellte sich auch der GUV mit demErgebnis, aktiv an das Thema heran zu gehen.

    Die Veranstaltung am 22./23. Juni 2007 - derHautschutztag - war ein wesentlicher Baustein dernoch fortlaufenden Aktivitäten des GUV.

    Der Hautschutztag im Klinikum Oldenburg starteteam 22.06.2007 mit einem wissenschaftlichenSymposium für Betriebsärzte, Dermatologen,Fachkräfte für Arbeitssicherheit undPflegedienstleitungen. Das Interesse war vor allenDingen bei den Betriebsärzten groß, doch aucheinige Fachkräfte für Arbeitssicherheit,Dermatologen und auch Pflegedienstleitungenregten nach den Vorträgen eine muntere Diskussionan, wobei hier die Handekzeme als häufigste Formberuflich bedingter Hautschäden im Mittelpunktstanden. Es entstand ein großer runder Tisch der„Exekutiven“ in Sachen Hautschutz in dernordwestlichen Region. Deutlich wurde, dass eineenge Zusammenarbeit vom BetriebsärztlichenDienst, Hautklinik, niedergelassen Dermatologenund Berufsgenossenschaft beste Voraussetzungenfür die primäre aber auch sekundäre Prävention vonHauterkrankungen bietet.

    Am 23.06.2007 folgte ein Vortrags- undInformationstag für die interessierte Öffentlichkeit.In der Presse wurde der Aktionstag mit seinenzahlreichen Informationsveranstaltungen positivherausgehoben. Prävention ist wichtig und der Tagwar sehr informativ und interessant, so wurde eseinheitlich resümiert.

    Auch die Resonanz war an beiden Tagen mehr alsgut und darf als großer Erfolg für alle Beteiligtengesehen werden.

    Der Erfolg dieser Veranstaltung wurde darüberhinaus auch bundesweit anerkannt. Im Rahmen desForums der Berufsgenossenschaften anlässlich derTagung der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- undUmweltdermatologie wurden wir gebeten, unserVeranstaltungskonzept vorzustellen und zurNachahmung zu empfehlen. Auch die Aktion,„Hau(p)tsache Delmenhorst“, an der der GUVebenfalls maßgeblich beteiligt war, wurde dort alseines von insgesamt 5 Projekten vorgestellt.

    HautschutzkampagneTrägerkampagnen des GUV Oldenburg

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  • Zwei Quadratmeter im FokusPräventionskampagne „Hau(p)tsache Delmenhorst“

    Im Rahmen der bundesweiten Präventions-kampagne „Deine Haut. Die wichtigsten 2 m2 DeinesLebens“ haben sich die AOK, zwei Krankenhäuseram Standort Delmenhorst, die BGW (Berufsge-nossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohl-fahrtspflege) und der GUV Oldenburg sowie weitereKooperationspartner zusammengetan und dieHautgesundheit zur „Hau(p)tsache Delmenhorst“erklärt. Mit einem gemeinsam erstellten, sehr breitgefächertem Angebot wurden die Öffentlichkeit,Arbeitgeber und Beschäftigte zu zwei Aktionstagenin die Delmeburg eingeladen.

    Die Bedeutung der Haut für die Gesundheit wird allzuoft unterschätzt. Hauterkrankungen führen die Listealler Berufskrankheiten deutlich an. Für die hoheZahl der Hauterkrankungen ist nicht immer zugeringes Wissen über Hautschutz verantwortlich. Ofthapert es auch nur bei der Umsetzung. Hier setzt

    die Präventionskampagne an. Sie will sensibilisierenfür einen bewussteren Umgang mit der eigenenHaut.

    Beratend und begleitend wirkten die UniversitätOsnabrück, Fachgebiet Dermatologie, das KlinikumOldenburg, die Akademie für Weiterbildung und dieStadtmarketing GmbH mit.

    Mit einer vielseitigen Programmgestaltung, wie die„Hautschutzshow“, eine Autorenlesung sowiemedizinischen Vorträgen wurde das ThemaHautschutz in allen Facetten dargestellt. Ein Haut-Quiz, individuelle Beratungen zu Neurodermitis,Informationen zur Händehygiene und Erste Hilfe beiHautverletzungen sowie Kindermitmachaktionenund ein Liederwettbewerb zum Thema Haut undPräparate sorgten dafür, dass 2 Tage rund um dieHaut richtig „spannend“ sein können!

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  • Gesundheitstag in den Räumen der Sparkasse Wilhelmshaven

    „Gesunde Haut – weniger Hauterkrankungen!“lautet das Motto der Präventionskampagne Haut.In jedem Lebensalter sowie in Freizeit, Urlaub undBeruf soll das Bewusstsein für eine gesunde Hautgestärkt werden.

    Mit u. a. Qi Gong & Tai Chi, Reiki, ChinesischeAkupunktur wurde in den Räumen der SparkasseWilhelmshaven die Aktion „Gesundheitstag“durchgeführt. Fitnessübungen, Ernährungs-beratung und Rezeptservice tragen ebenso dazubei, Körper und Seele gesund zu erhalten wie einegesunde und gepflegte Haut.

    Sie atmet. Sie fühlt. Sie schützt.

    Dies konnten die Mitarbeiter der SparkasseWilhelmshaven hautnah erleben. Mit Vorträgenwie z. B. „hier nehmen wir Ihre Haut unter die Lupe“und einem Hautschutzquiz wurden die Teilnehmerauf das Thema eingestimmt. Bei derDemonstration des Eincremens mit Hilfe vonFluoreszenzlicht wurde offensichtlich, dass denHänden oftmals nicht genug Aufmerksamkeitgewidmet wird. Dies gilt auch für den privatenBereich, wo die Hände durch Hausarbeit undKörperpflege vielfältigen Belastungen ausgesetztsind.

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  • 37

    Kinder malen HautSchönste Arbeiten prämiert

    Mit einem Malwettbewerb zum Thema: „Meine Haut schützt mich! – Wie schütz’ ich meine Haut?“sensibilisierte der GUV für den Hautschutz der Kleinen in den Kindertagesstätten. Hintergrundist eine bundesweite Hautschutzkampagne, die unter dem Motto „Deine Haut – die wichtigstenzwei Quadratmeter deines Lebens“ geführt wird.Angeschrieben wurden 130 kommunale Kindertagesstätten im Oldenburger Land. Eine Jurywählte die schönsten Bilder unter den zahlreichen Einsendungen der Kindergruppen aus.

    Als Gewinn wurden drei Geldpreise ausgegeben, die für den Kauf von Spielzeug verwendetwurden. Die Siegerkindertagesstätte wurde außerdem mit dem Bus abgeholt und zu einemgemütlichen Frühstück eingeladen. Im Rahmen der Siegerehrung und Preisverleihung trat derZauberer „JAKABI“ auf und überraschte die Kinder mit verblüffenden Tricks zum Hautschutz.

    Das Gewinnerbild

  • Hautschutz im Betrieb

    Hautschutz ist mittlerweile aufgrund der vermehrt auftretenden arbeitsbedingtenHauterkrankungen eine der wichtigsten betrieblichen Präventionsmaßnahme bei hautbelastendenTätigkeiten geworden. Im beruflichen Alltag spielen Hauterkrankungen überwiegend beiBeschäftigten im Gesundheitsdienst und Reinigungskräften eine zunehmende Rolle. Dabeimanifestieren sich mehr als 90 % der Erkrankungen im Bereich der Hände.

    Die Bedeutung von arbeitsbedingten Hauterkrankungen zeigt sich auch bei denVerdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit beim GUV. Mehr als 70 % der Verdachtsanzeigenentfallen auf eine Haut-BK, der Rest teilt sich auf Lärm, Infektionen, Wirbelsäule und Atemwegeauf.

    Hauterkrankungen werden vor allem von folgenden betrieblichen Arbeitsbedingungen verursachtoder gefördert:

    mechanische und/oder chemische Einflüssehäufige, intensive Hautreinigunglängere Feuchtarbeitenlängeres Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen

    mit Folgen wie Arbeitsausfall, eingeschränktem Einsatz und gegebenenfalls die Aufgabe dergefährdenden Tätigkeit.

    In diesem Zusammenhang ist das Erkennen von Hautgefährdungen ein erster Schritt zurUmsetzung eines systematischen betrieblichen Hautschutzes.

    Ein geeignetes Instrument dafür ist die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Je nach Ergebnissind geeignete Präventionsmaßnahmen zum Hautschutz durch den Unternehmer und dieFührungskräfte zu treffen. Hierzu erfolgte im Berichtsjahr im Rahmen der Hautschutzkampagnebei allen Beratungen und Besichtigungen in den Mitgliedsbetrieben, soweit hautbelastendeTätigkeiten ausgeführt wurden, eine umfassende Unterstützung der Mitglieder bei der betrieblichenUmsetzung des Hautschutzes.

    Dies bezog sich insbesondere auf die Gefährdungsbeurteilung, Hautschutzpläne, Unterweisungensowie technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen zum Hautschutz.

    Hierzu wurden den Mitgliedern auch entsprechende Arbeits- und Handlungshilfen, wie z. B.Musterhautschutzpläne, Unterweisungsnachweise, Unterlagen für die Gefährdungsbeurteilungund Informationen zu Hautschutzprodukten und den jeweils geeigneten Schutzhandschuhenzur Verfügung gestellt.

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  • HerausgeberGemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg

    Gartenstraße 926122 Oldenburg

    Internetwww.guv-oldenburg.de

    [email protected]

    Verantwortlich für den InhaltMichael May, Geschäftsführer

    Gestaltung/FotosGUV Oldenburg

    Druck:GUV Oldenburg

  • Gemeinde-Unfallversicherungsverband OldenburgGartenstraße 926122 OldenburgTel. 0441 – 7 79 09-0Fax 0441 – 7 79 [email protected]