Gemeindeabstimmung vom 19. Dezember 2021 Bericht und Antrag des Gemeinderats Erwerb der Liegenschaft Steig (Grundstücknummer 231W, «Spitalliegenschaft») mit Gründung und Finanzierung einer Gesellschaft (AG) Öffentliche Informationsveranstaltung: Donnerstag, 2. Dezember 2021, 20.00 Uhr, Thurpark, Wattwil
Erwerb der Liegenschaft Steig (Grundstücknummer 231W,
«Spitalliegenschaft») mit Gründung und Finanzierung einer
Gesellschaft (AG)
Öffentliche Informationsveranstaltung:
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1. Vorbemerkung
Der Gemeinderat hat mit der Regierung des Kantons St.Gallen die
Rückübertragung der
Spitalliegenschaft an die Politische Gemeinde Wattwil ausgehandelt.
Die damit verbundenen
Kosten unterliegen gemäss Gemeindeordnung der Urnenabstimmung.
Deshalb sind die
Wattwiler Stimmberechtigten aufgerufen, über die Rückübertragung
der Liegenschaft an die
Gemeinde abzustimmen.
Die Spitalliegenschaft dient seit über 130 Jahren ohne Unterbruch
dem gleichen Zweck: Der
Gesundheitsversorgung. Diese soll auch nach der Schliessung des
Spitalbetriebs in Wattwil
an einem zentralen Ort gewährleistet bleiben. Dafür soll eine
eigene Gesellschaft im
Alleineigentum der Politischen Gemeinde Wattwil die Liegenschaft
erwerben, bewirtschaften
und unterhalten. Die Gesellschaft soll ausschliesslich an
Leistungserbringer im
Gesundheitswesen Flächen vermieten.
Abtretungsvertrag
Der Kanton St.Gallen und die Politische Gemeinde Wattwil haben am
17. Dezember 2002
einen Abtretungsvertrag für die Übertragung der Spitalliegenschaft
von der Gemeinde an den
Kanton abgeschlossen. Per 1. Januar 2003 wurde das ehemalige
Gemeindespital Wattwil an
den Kanton übertragen und in der Folge durch die kantonseigene
öffentlich-rechtliche
Unternehmung Spitalregion Fürstenland-Toggenburg (SRFT)
betrieben.
Mit dem Abtretungsvertrag ist der Kanton auch eine obligatorische
Verpflichtung zur
Rückübertragung der Liegenschaft an die Gemeinde eingegangen – dies
für den Fall, dass an
diesem Standort bis spätestens 31. Dezember 2022 kein somatisches
Akutspital mehr
betrieben würde. Die Verpflichtung ging mit der Auslagerung und
Übertragung der
Liegenschaft an die Spitalanlagengesellschaft SRFT über
(2017).
Spitalliegenschaft
Bei der Liegenschaft handelt es sich um das gesamte Grundstück Nr.
231W in der Zone für
öffentliche Bauten und Anlagen (OeBA). Dieses hat eine Fläche von
insgesamt 19’958 m2 und
besteht aus dem Hauptgebäude (Neubau-, Mittel- und Altbautrakt) mit
4'097 m2 und dem
Personalhaus mit 300 m2. Der Buchwert gemäss Bilanz der SRFT per
31. Dezember 2020
beläuft sich auf Fr. 2.994 Mio. für den Boden und Fr. 55.4 Mio. für
die Gebäude.
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Aktivierung der Rückfalloption
Der Kantonsrat hat die Schliessung des Spitals Wattwil am 2.
Dezember 2020 beschlossen.
Fristgerecht aktivierte der Gemeinderat am 29. Januar 2021 die
Rückfalloption gegenüber der
Regierung und der Spitalanlagengesellschaft SRFT. Damit können die
Interessen der
Wattwiler Bevölkerung gesichert werden.
Gegen den Beschluss des Kantonsrates über den «Nachtrag zum
Kantonsratsbeschluss über
die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Wattwil» wurde
erfolgreich das Referendum
ergriffen. Das Ergebnis der kantonalen Referendums-Abstimmung vom
13. Juni 2021
bestätigte faktisch die Schliessung des Spitals Wattwil. Bis dahin
war in Aussicht gestellt
worden, der Spitalbetrieb werde noch bis 2023/2024
weitergeführt.
Am 18. August 2021 erklärte der Verwaltungsrat der SRFT die
Einstellung des Spitalbetriebs
spätestens per 31. März 2022. Damit ist die Basis für die Ausübung
der Rück-
übertragungsoption der Liegenschaft durch die Politische Gemeinde
Wattwil formell und
materiell gegeben.
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Nach dem definitiven Schliessungsentscheid fanden zwischen der
Regierung und dem
Gemeinderat Gespräche statt. Die Regierung versicherte dem
Gemeinderat, dass er die
Liegenschaft zu den gleichen Konditionen wie die private
Pflege-Anbieterin übernehmen
könne, welche vom Kanton im kantonalen Nachfolgekonzept als neue
Eigentümerin vorge-
sehen war.
Der Gemeinderat akzeptierte die demokratischen Entscheide. Nach
Abschluss des politischen
Prozesses sprach er sich – unter Beachtung der Ergebnisse – für die
Umsetzung des
kantonalen Nachfolgekonzeptes aus. Mit Blick auf den drohenden
Versorgungsnotstand und
den effektiven Bedarf vor Ort wollte er das Konzept jedoch um ein
ambulant-medizinisches
Angebot und mit weiteren Partnern ergänzt sehen.
Am 20. Juli 2021 kommunizierten dann der Kanton und die private
Pflege-Anbieterin deren
Ausstieg. Nach diesem Rückzug wollte die Regierung das
Nachfolgekonzept nicht mehr
realisieren. Die SRFT verkündete am 18. August 2021 die vorgezogene
Schliessung des
Spitals Wattwil. Der Gemeinderat vertritt die Haltung, dass das
Nachfolgekonzept
grundsätzlich beibehalten werden kann, jedoch die
Leistungserbringer zu ersetzen sind. Nach
einer Aussprache am 20. August 2021 übernahm er den Projektlead und
entwickelte das
Nachfolgekonzept in Kenntnis der Ausgangslage weiter.
In der Folge verhandelten Regierung und Gemeinderat über die
Rückübertragung der
Spitalliegenschaft und einigten sich über die Konditionen. Diese
werden in einem neuen
Kaufvertrag vereinbart, der den Abtretungsvertrag von 2002 ersetzt.
Dank diesem Vorgehen
konnte ein Preis ausgehandelt werden, der vorteilhafter ist als es
jener gemäss dem
Abtretungsvertrag gewesen wäre. Zugleich liessen sich so eine
langjährige Auseinander-
setzung über die Bewertung der Liegenschaft vermeiden und im Sinne
der Sache eine rasche
Lösung erzielen.
Die Liegenschaft ist, zusammen mit dem daran angrenzenden
Grundstück der Stiftung Kloster
Maria der Engel, Wattwil, die letzte grössere zentrumsnahe Fläche
für öffentliche Nutzungen
(OeBA). Aus diesem Grund hat sie für die Politische Gemeinde
Wattwil strategische
Bedeutung. Mit dem Erwerb kann gewährleistet werden, dass die
Liegenschaft für künftige
Generationen gesichert bleibt und nicht zum Spekulationsobjekt
wird.
Seit 1890 wurde an diesem Standort für die Bevölkerung ein Spital
betrieben. Der Kanton will
am Standort Wattwil kein Spital mehr. Nach Überzeugung des
Gemeinderates soll die
Liegenschaft der Bevölkerung auch nach der Schliessung des Spitals
und in weiterer Zukunft
für die Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen. Dies entspricht
der Rücküber-
tragungsregelung aus dem ursprünglichen Abtretungsvertrag.
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Die Politische Gemeinde Wattwil gründet eine Aktiengesellschaft,
die sich vollständig in ihrem
Eigentum befindet. Diese Gesellschaft erwirbt die
Spitalliegenschaft. Damit erhält die
Bürgerschaft die Gebäude und knapp 20'000 m2 Boden in der
öffentlichen Zone (gemäss dem
Buchwert aus der Bilanz der SRFT sind die Gebäude per 31. Dezember
2020 mit Fr 55.4 Mio.
und der Boden mit Fr. 2.994 Mio. bewertet).
Die Rechtsform der Aktiengesellschaft hat den Vorteil, dass diese
eine eigenständige
rechtliche Einheit darstellt, die durch ihren Verwaltungsrat
geführt wird und für die eine eigene
Betriebsrechnung nach den Vorgaben des Obligationenrechts zu führen
ist. Die Gesellschaft
ist nach den Rechnungslegungsgrundsätzen der Gemeinde als
Beteiligung des
Finanzvermögens zu bilanzieren.
Die Gesellschaft wird im Sinne einer Anstossfinanzierung von der
Politischen Gemeinde
Wattwil einmalig ausreichend finanziert, dies damit sie die
Liegenschaft selbstständig
übernehmen und die erforderlichen baulichen Massnahmen vornehmen
kann. Dazu kann auch
Fremdkapital aufgenommen werden.
Mieteinnahmen zu decken. In einer Modellrechnung wurde die
Tragbarkeit im vorgesehenen
Rahmen überprüft und plausibilisiert. Die Prüfung ergab, dass
marktgerechte Mieteinahmen
ausreichen, um die Kosten für Betrieb und Unterhalt der Immobilie
(inkl. Kapitalverzinsung an
die Politische Gemeinde) zu decken.
Nachfolgekonzept und mögliche Nutzer
Grundlage für diese Lösung ist das vom Gemeinderat überarbeitete
und weiterentwickelte
Nachfolgekonzept. Dieses ist auf die tatsächlichen Bedürfnisse der
regionalen Gesundheits-
versorgung ausgelegt:
Die Berit Klinik AG beabsichtigt, die 24/7-Notfallversorgung in
Kooperation mit den
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu betreiben (Notfallzentrum)
und zudem die
Alkoholkurzzeittherapie PSA in Wattwil weiterzuführen. Dafür
benötigt sie je einen von der
Regierung zu erteilenden Leistungsauftrag.
Ebenso sieht die Berit Klinik AG vor, eine Tagesklinik mit einem
breiten Leistungs-
spektrum, spezialmedizinischen Sprechstunden sowie ambulanten
Operationen zu
betreiben.
und vier Facharztpraxen (Gastroenterologie, Kardiologie, Onkologie
und Pneumologie) in
der Liegenschaft zu integrieren.
Im Weiteren soll die gemeindeeigene Pflegeheim Rosengarten GmbH in
der Liegenschaft
ein bedarfsgerechtes Angebot an Spezialpflege bereitstellen (Akut-
und Übergangspflege,
postakute Pflege, Schwerstpflege und gerontopsychiatrische
Pflege).
Im Sinne der integrierten Versorgung ist vorgesehen, diese
medizinischen und
pflegerischen Angebote mit weiteren Partnern (Psychiatrie St.Gallen
Nord, Spitex
Mittleres Toggenburg, Ergotherapie, Physiotherapie) zu ergänzen.
Mit diesen laufen
Verhandlungen über eine Zusammenarbeit und/oder eine Einmietung in
der Liegenschaft.
Weitere Nutzungen sind selbstverständlich denkbar.
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Die abschliessende Festlegung der Nutzer, die daraus abgeleiteten
baulichen Anpassungen
sowie die damit verbundenen Mietverträge können erst erfolgen, wenn
der Kauf der
Liegenschaft durch die Politische Gemeinde Wattwil abgeschlossen
ist.
Damit die Nachfolgelösung ab dem 1. April 2022 ohne Unterbruch
umgesetzt werden kann,
muss die Gesellschaft möglichst rasch aktiv werden. In einer ersten
Phase sollen das
Notfallzentrum, die ambulante Tagesklinik und die PSA ein- und
weitergeführt werden. Das
Spezialpflegeangebot wird sukzessive, dem Bedarf entsprechend,
ausgebaut. Die
Bereitstellung der Mietflächen für die weiteren Angebote kann
nachgelagert erfolgen.
Zustand und Ausbaupotenzial der Liegenschaft
Im Rahmen der Verhandlungen wurde für die Gebäude ein
Zustandsbericht durch die SRFT
erstellt. Anlässlich einer Prüfung waren keine Mängel
festzustellen. Im Auftrag der Gemeinde
wurden für die weiteren Beurteilungen zwei unabhängige Architekten
beigezogen. Trotz des
Baustopps sollte es weder beim Hauptgebäude, noch den Provisorien
und auch nicht der
geschützten Sanitätsstelle bei einer weiteren Verwendung zu
Problemen kommen.
Zuerst sollen die bereitstehenden Flächen im Neubau (Bettentrakt)
und im Mittelbau genutzt
werden; nämlich für Notfall- und Untersuchungszentrum, Tagesklinik
mit Operationen,
somatische Pflegeabteilung sowie PSA-Wohnstation. Die Therapieräume
für die PSA werden
vorerst im Nebengebäude bleiben. In einem zweiten Schritt soll der
heute grösstenteils
brachliegende Altbau gemäss den Bedürfnissen der weiteren Nutzer
bereitgestellt werden.
Gemäss heutigem Kenntnisstand lässt sich der Neubau mit wenig
Aufwand rasch für die
vorgesehenen Nutzungen anpassen. Für die Bereitstellung des
Altbautraktes sind hingegen
umfangreichere bauliche Massnahmen erforderlich. Der
Kostenvoranschlag geht von etwa
Fr. 18.0 Mio. aus. Für die Anpassung des Nebengebäudes an eine
zukünftige Nutzung wird
mit einem Aufwand von ca. Fr. 2.0 Mio. gerechnet. Das Grundstück
bietet bei Bedarf Raum für
ein zusätzliches Gebäude mit weiteren Angeboten. Dies unterstreicht
die strategische
Bedeutung der Liegenschaft.
4. Kosten und Finanzierung
Regierung und Gemeinderat haben sich auf einen Preis von Fr. 9.5
Mio. für die
Rückübertragung der Liegenschaft an die Politische Gemeinde Wattwil
verständigt.
Damit das Nachfolgekonzept im Sinne des vorgesehenen
Geschäftsmodells realisiert werden
kann, ist die Gründung und Finanzierung der Aktiengesellschaft
erforderlich. Diese muss mit
hinreichend finanziellen Mitteln ausgestattet werden: Einerseits
übernimmt sie per 1. April
2022 die Spitalliegenschaft von der SRFT und anderseits muss sie
den Betrieb der Immobilie
gewährleisten und die entsprechenden Kosten decken.
Dafür, dass die Gesellschaft die Liegenschaft übernehmen kann,
handlungsfähig wird und den
vollständigen Ausbau realisieren sowie die Vermietung im Sinne des
Konzeptes aufnehmen
kann, ist mit einem Finanzbedarf von insgesamt Fr. 35 Mio. zu
rechnen. Dieser teilt sich wie
folgt auf:
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Abgaben, Betrieb und Unterhalt) Fr. 5'500’000
Ausbau Altbautrakt und Nebengebäude Fr. 20'000’000
Mit dem Erwerb der Liegenschaft erhält die Gesellschaft ein Objekt,
dessen Buchwert von
Fr. 58.4 Mio. den Kaufpreis bei weitem übertrifft. Dies ist
möglich, da der Kanton St.Gallen im
Rahmen der Umsetzung der Spitalstrategie die Liegenschaften
vorzeitig abgeschrieben hat.
Mit der Gründung und Finanzierung der Gesellschaft wird die
Politische Gemeinde deren
Alleineigentümerin. Indem die Politische Gemeinde die Liegenschaft
in eine selbstständige
Gesellschaft auslagert, erhält sie für den Geldfluss einen
entsprechenden Gegenwert. Der
Finanzbedarf wird wie folgt gedeckt:
Liberierung (Einzahlung) Aktienkapital Fr. 5'000’000
Rückzahlbares Darlehen 1 der Gemeinde Fr. 10'000'000
Rückzahlbares Darlehen 2 der Gemeinde Fr. 20'000’000
Das erste Darlehen dient dem Erwerb der Liegenschaft. Mit dem
zweiten Darlehen wird der
spätere Ausbau des Altbaus realisiert. Dieses könnte angesichts der
Eigenkapitalverhältnisse
der Gesellschaft bzw. des Substanzwertes der Liegenschaft auch über
Dritte am Kapitalmarkt
beschafft werden. Die Darlehen sind grundpfandgesichert.
Die Gesellschaft gehört vollumfänglich der Politischen Gemeinde
Wattwil. Deshalb ist es
naheliegend, dass die Gemeinde die benötigte Summe über den
Kapitalmarkt aufnimmt und
anschliessend die Immobiliengesellschaft finanziert. Gemeinwesen
können sich gewöhnlich
zu Vorzugszinsen am Kapitalmarkt finanzieren, aktuell profitieren
sie sogar von Negativzinsen.
Die Gesellschaft wird die Darlehen der Gemeinde verzinsen.
Die erwähnte Modellrechnung fusst auf dem Kaufpreis und der Basis
der Kostenschätzung für
die erforderlichen Investitionen – welche auch im Nachfolgekonzept
des Kantons in dieser
Grössenordnung vorgesehen waren – sowie auf marktgerechten Mieten.
Dabei ist die
Realisierung des Altbaus und dessen Vermietung berücksichtigt.
Basierend auf dieser
Modellrechnung wird mit einem jährlichen Umsatz in Höhe von rund
1.50 Mio. (inkl.
Abschreibungen / Rückführung der Darlehen) gerechnet.
Das Modell zeigt auf, dass die Immobiliengesellschaft selbsttragend
ist und die Darlehen
zurückführen kann. Das Eigenkapital bleibt erhalten und dürfte
durch die Wertsteigerung des
Objekts und einbehaltene Überschüsse zunehmen. Mittelfristig ist
eine Dividende denkbar.
Das Vorhaben hat keinen Einfluss auf den Steuerfuss der Politischen
Gemeinde Wattwil.
Würde das Nachfolgekonzept nicht wie vorgesehen funktionieren, wäre
die Politische
Gemeinde Wattwil nach wie vor Eigentümerin einer
Aktiengesellschaft, die über rund
20'000 m2 Boden und Gebäude verfügt.
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Politische Gemeinde Wattwil begründet. Somit war und ist der
Gemeinderat verpflichtet, nach
Eintreten der entsprechenden Voraussetzungen über die Aktivierung
der Rückfalloption der
Spitalliegenschaft zu beschliessen und zu verhandeln. Das Ergebnis
der Verhandlung steht
jedoch aufgrund des finanziellen Umfangs unter dem Vorbehalt der
Gemeindeabstimmung.
Gemäss Art. 22 Abs. 3 lit d GG hat die Bürgerschaft über
Beteiligungen an der Urne zu
beschliessen, die gemäss Anhang der Gemeindeordnung zur
Finanzkompetenz den Betrag
von Fr. 4.5 Mio. (Erwerb von Grundstücken im Finanzvermögen)
überschreiten.
Eine politische Gemeinde kann sich, gestützt auf Art. 126 Abs. 1
lit. a Gemeindegesetz (sGS
151.2; GG), zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben an einer
privatrechtlichen Körperschaft
beteiligen. Dies gilt gemäss Art. 26 Gesundheitsgesetz des Kantons
St.Gallen (sGS 311.1)
auch für Angebote des Gesundheitswesens. Mit der Liegenschaft
stellt die Politische
Gemeinde Wattwil die Infrastruktur bereit, in welcher private und
öffentliche Anbieter
Gesundheitsangebote selbstständig erbringen. Damit wird
zweifelsohne ein öffentliches
Interesse erfüllt.
Gemäss Rechnungslegungsmodell der St.Galler Gemeinden (RMSG) ist
die Beteiligung dem
Finanzvermögen zuzuordnen. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die
Vermögenswerte dem
Gemeinwesen durch deren Kapital- oder Ertragswert dienen und damit
nur mittelbar zur
Erfüllung öffentlicher Aufgaben beitragen oder veräusserbar sind.
Im Anhang zur
Jahresrechnung ist eine solche Beteiligung gemäss Art. 21
Verordnung über den
Finanzhaushalt der Gemeinden (sGS 151.53; FHGV) im
Beteiligungsspiegel aufzuführen.
Die rechtlichen Grundlagen geben dem Gemeinderat also die Kompetenz
und Möglichkeit, der
Bürgerschaft die Gründung und Finanzierung einer Gesellschaft für
den Erwerb der
Spitalliegenschaft zur Abstimmung vorzulegen.
Im Sinne der Ausführungen empfiehlt der Gemeinderat den
Stimmbürgerinnen und
Stimmbürgern:
Dem Erwerb der «Spitalliegenschaft» vom Kanton / der SRFT zum
ausgehandelten
Kaufpreis von Fr. 9.5 Mio. zuzustimmen.
Für den Erwerb, die Bewirtschaftung und den Unterhalt der
Liegenschaft eine
eigenständige Gesellschaft zu gründen und mit den erforderlichen
finanziellen Mitteln
auszustatten.
Damit können das Nachfolgekonzept für das Spital Wattwil rasch
umgesetzt und die
Gesundheitsversorgung im Toggenburg sichergestellt werden.
Mit den vorgesehenen Leistungserbringern entsteht ein
zukunftsträchtiges, attraktives
medizinisches Versorgungsangebot und es werden Arbeitsplätze in der
Region gesichert.
Zudem wird die letzte zentrumsnahe Fläche für öffentliche Nutzungen
in der Gemeinde
Wattwil auch für kommende Generationen gesichert.
Das Vorhaben hat keinen Einfluss auf den Steuerfuss der Politischen
Gemeinde Wattwil.
Hinweis zum Verhältnis der beiden Vorlagen:
In Vorlage 1 wird ausschliesslich über den Erwerb der Liegenschaft
und die Finanzierung der
Trägergesellschaft beschlossen.
Vorlage 2 ist nur relevant, wenn die Vorlage 1 angenommen
wird.
7. Abstimmungsfragen
Vorlage 1
«Spitalliegenschaft»), mit der Gründung und Finanzierung einer
gemeindeeigenen
Gesellschaft (AG) in Höhe von Fr. 15.0 Mio. (davon Fr. 10.0 Mio. in
Form eines rückzahlbaren
Darlehens) zu?
Vorlage 2
Stimmen Sie einem rückzahlbaren Darlehen der Politischen Gemeinde
Wattwil an die zu
gründende, gemeindeeigene Gesellschaft (AG) in Höhe von Fr. 20.0
Mio. für einen bedarfs-
gerechten Ausbau zu?