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Gemeindeverwaltung -Ostseebad Binz Niederschrift über die öffentliche 18. Sitzung (6. Wahlperiode) der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Binz am 15.12.2016 unter dem Vorsitz von : Frau Heike Reetz Vorsitzende der Gemeindevertretung 1. Stellvertreter der Vorsitzenden 2. Stellvertreter der Vorsitzenden Die Gemeindevertretung: 1. Borchert, Heinz X 2. Böttcher, Mario X 3. Dohrmann, Ulf X 4. Franke, Bernhard X 5. Holtz, Helga X 6 Groß, Dennis X 7. Mehlhorn, Christian X 8. Michalski, Jürgen X 9 Olschewski, Karl-Heinz X 10. Reinbold, Ralf X ab TOP 2 11. Reetz, Heike X 12. Rösner, Renate X 13. Schneider, Silke X 14. Schulz, Norbert X 15. Szymanski, Holger X 16. Dr. Tomschin, Manuela X 17. Tomschin, Dietrich X Mitglieder der Verwaltung: Herr Schneider Bürgermeister Frau Reimer 1. Stellvertreterin - Ltr. Bauamt Herr Behrens 2. Stellvertreter - Ltr. Kämmerer Frau Michalski Amtsleiterin Amt allg.ord. Aufgaben Frau Küster Amtsleiterin Zentrale Dienste und Soziales Herr Gardeja Kurdirektor Frau Schierhorn GF Wohnungsverwaltung Binz GmbH Gäste: Herr Dr. Paech TOP 7 Planungsbüro aib Bauplanung Rostock

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Gemeindeverwaltung-Ostseebad Binz

Niederschrift

über die öffentliche 18. Sitzung (6. Wahlperiode) der Gemeindevertretung der GemeindeOstseebad Binz am 15.12.2016

unter dem Vorsitz von : Frau Heike Reetz

Vorsitzende der Gemeindevertretung

1. Stellvertreter der Vorsitzenden2. Stellvertreter der Vorsitzenden

Die Gemeindevertretung:

1. Borchert, Heinz X2. Böttcher, Mario X3. Dohrmann, Ulf X4. Franke, Bernhard X5. Holtz, Helga X6 Groß, Dennis X7. Mehlhorn, Christian X8. Michalski, Jürgen X9 Olschewski, Karl-Heinz X10. Reinbold, Ralf X ab TOP 211. Reetz, Heike X12. Rösner, Renate X13. Schneider, Silke X14. Schulz, Norbert X15. Szymanski, Holger X16. Dr. Tomschin, Manuela X17. Tomschin, Dietrich X

Mitglieder der Verwaltung:Herr Schneider BürgermeisterFrau Reimer 1. Stellvertreterin - Ltr. BauamtHerr Behrens 2. Stellvertreter - Ltr. KämmererFrau Michalski Amtsleiterin Amt allg.ord. AufgabenFrau Küster Amtsleiterin Zentrale Dienste und SozialesHerr Gardeja KurdirektorFrau Schierhorn GF Wohnungsverwaltung Binz GmbH

Gäste:Herr Dr. Paech TOP 7 Planungsbüro aib Bauplanung Rostock

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Protokoll der 18. Sitzung der Gemeindevertretung am 15.12.2016

öffentlicher Teil

Teilnehmer: siehe Anwesenheitsliste

Ort: Haus des Gastes, Heinrich-Heine-Straße 7

Beginn: 18:30 Uhr

Ende: 20:30 Uhr

Zu 1.,1.1.,1.2.Frau Reetz eröffnet die Sitzung und begrüßt die Abgeordneten, den Bürgermeister, die Amtsleiterund die anwesenden Einwohner. Sie stellt die form- und fristgerechte Ladung fest, dieBeschlussfähigkeit ist gegeben. Herr Reinbold kommt später.

Zu 2.Herr Tomschin stellt den Antrag, den TOP 23 von der Tagesordnung abzusetzen. DerBeschlussvorschlag sei nicht einem Ausschuss zur Beratung zugewiesen worden. Insofernbenötige Herr Tomschin mehr Informationen.

Abstimmung: Ja/Stimmen: 5Nein/Stimmen: 10

Enthaltungen: 1

Frau Reetz stellt den Antrag, den TOP 23 zur Beratung und Beschlussfassung in dennichtöffentlichen Teil zu verlegen. Sie sei der Meinung., dass es sich hier um eine Vergabehandle, die demzufolge im nichtöffentlichen Teil zu behandeln sei.

Abstimmung: Ja/Stimmen: 14Nein/Stimmen: keine

Enthaltungen: 2

Beschluss-Nr. 354-18-2016Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 15.12.2016 die geänderteTagesordnung.

Tagesordnung

öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung1.1 Begrüßung und Feststellen der form- und fristgerechten Ladung1.2 Feststellen der Beschlussfähigkeit2. Feststellung der Tagesordnung

3. Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.10.2016 - öffentlicher Teil

4. Bericht des Bürgermeisters

5. Anfragen der Gemeindevertreter

6. Einwohnerfragestunde

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7. Vorstellung des Projektes Ausbau Zinglingstraße durch das Planungsbüro aibBauplanung Rostock

8. Antrag der Fraktion BfB - flieWähleriniUatWe zur Senkung der Grundsteuer A + 8

9. Antrag der Fraktion BfB - Die Wählerinitiative zur Personalaufstockung desPersonalbestandes / Politessen für die Saison 2017

10. Antrag der Fraktion „Die Linke“ zur Initiative „Bürgermeister für den Frieden“

11. Beschlussvorschlag zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und desLageberichtes für das Geschäftsjahr 2015 der Wohnungsverwaltung Binz GmbH

12. Beschlussvorschlag zum Wirtschaftsplan 2017 der Wohnungsverwaltung Binz GmbH

13. Informationen zum neuen Betreuungskonzept in der Seniorenwohnanlage Waldstraße1 durch die GF, Frau Schierhorn

14. Beschlussvorschlag zum Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes KurverwaltungOstseebad Binz

15. Beschlussvorschlag zur Übertragung des Info-Gebäudes (Buswendeschleife) mitToilette und Freifläche in das Vermögen des Eigenbetriebes Kurverwaltung

16. Beschlussvorschlag zur Haushaltssatzung 2017 und Haushaltsplan 2017 derGemeinde Ostseebad Binz

17. Beschlussvorschiag zur Besteuerung der öffentlichen Hand - Optionsmöglichkeit nach§ 277 Abs. 22 UStG

18. Beschlussvorschlag zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 ~MZO - AlteGärtnerei“ der Gemeinde Ostseebad BinzHier: Abwägungsbeschluss

19. Beschlussvorschlag zur 2. Änderung des Sebauungsplanes Nr. 9 „MZO - AlteGärtnerei“ der Gemeinde Ostseebad BinzHier: Satzungsbeschluss

20. Beschlussvorschlag zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „An der ProraerChaussee“ der Gemeinde Ostseebad BinzHier: Aufsteflungsbeschlüss

21. Beschlussvorschlag zur Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zu einerAusnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 „Schmachter See“ derGemeinde Ostseebad Binz im Rahmen des Ausnahmeantrages zum Bauantrag -

Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohnungen - Antrag auf Ausnahme nach §31 Abs. 2 BauGBHier: Genehmigung des Beschlusses des Hauptausschusses Nr. 225-17-2016 vom21.11.2016

22. Beschlussvorschlag zum Bebauungsplan Nr. 35 ‚Wohnen an der Granitz“ derGemeinde Ostseebad BinzHier. A~ßi~llub~Öh1us~

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23. Beschlussvorschlag über die Zustimmung zur Erhöhung der Aufwandsentschädigungfür Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Ostseebad Binz ab Januar 2017

24. Beschlussvorschlag zu den Sitzungsterminen 2017 der Gemsindevertretung und derFachausschüsse

nichtöffentlicher Teil

25. Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.10.2016 - nichtöffentlicher Teil

26. Beschlussvorschlag zur Beauftragung von Planungsleistungen zur Vorbereitung derweiteren Promenadenverlängerung bis zur Grenze des Bebauungsplanes Nr. 18 derGemeinde Ostseebad Binz (Block VI)

27. Beschlussvorschlag zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

28. Berichterstattung über das Ergebnis der Überprüfung der Abgeordneten auf eineinoffizielle oder hauptamtliche Tätigkeit nach dem Gesetz über die Unterlagen desStaatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR

29. Informationen und Mitteilungen des Bürgermeisters und der Abgeordneten

Zu 2.Herr Reinbold erscheint zur Sitzung.

Beschluss-Nr. 355-18-2016Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.10.2016 - öffentlicher Teil.

Abstimmung: Ja/Stimmen: 16NeinlStimmen: keineEnthaltungen: 1

Zu 4Der Bericht des Bürgermeisters wird der Niederschrift als Anlage beigefügt und ist im Internetnachzulesen.

Zus.Anfragen der GemeindevertreterHerr Dohrmann erkundigt sich, ob es Neuigkeiten bezüglich der Marina gebe.

Herr Schneider: Krarikh~itsbedingt musste die erste lnförmationsveranstältung in derVerwaltung zur Machbarkeitsstudie ausfallen. Die Veranstaltung wurde nunmehr auf den19.1.2017 verschoben. Herr Schneider geht davon aus, dass ein Endergebnis im Märzvorliegen wird.

Herr Tomschin hat eine Frage zum Stand der TZR.

Herr Gardeja führt aus, dass neben Sellin, Göhren, Baabe, Putbus und dem Ostseebad Binzdie Stadt Sassnitz als neuer Gesellschafter hinzugekommen ist. Die verbleibenden Anteile hältdie TZR als eigenes Stammkapital.Die Gesellschaft arbeitet hervorragend. Dies sei insbesondere an den sehr gutenNachfragezahlen, die sich bei der Ubernachtung, der Aufenthaltsdauer und denGästeankünften widerspiegeln, zu erkennen. Die Marke Rügen ist extrem gut etabliert, nichtnur auf dem nationalen, sondern auch auf dem internationalen Markt. Perspektivisch wünscheman sich, dass weitere Kommunen Gesellschafteranteile erwerben.

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Herr Franke erkundigt sich nach dem Stand des Verkehrskonzeptes.

Die ersten Ergebnisse sollen im Januar 2017 präsentiert werden, so Frau Reimer.

Auf die Frage von Herrn Mehlhorn teilt Herr Schneider mit, dass der WC-Container aufdem Kunstrasenplatz im Dezember 2016 noch nicht realisiert werden kann.

Frau Dr. Tomschin merkt an, dass sie keine Kenntnis darüber hatte, dass der Vertrag mitdem Sicherheitsdienst zum 31.12.2016 gekündigt wurde. Anfrage, welcheSicherheitsvorkehrungen in der Silvesternacht vorgesehen sind.

Herr Schneider: Die Verwaltung habe alle Verträge auf den Prüfstand gestellt. Aus seinerSicht gebe es viele Verträge, welche die Gemeinde oftmals nicht bevorteilen. DieseVerfahrensweise müsse im Detail nicht mit der Gemeindevertretung besprochen werden,sondern gehöre zur täglichen Verwaltungsarbeit. Bei allen Großveranstaltungen wird ohnehinSicherheitspersonal durch den Veranstalter geordert.

Herr Gardeja ergänzt, dass alle Alarme weiterhin aufgeschaltet sind und direkt an dieLeitzentrale in Stralsund weitergeleitet werden. Für die Veranstaltung gilt, was schon immerBestand hat, dass für zusätzliche Sicherheit gesorgt wird.

Frau Rösner erkundigt sich, wann das Binz Museum den Besuchern wieder imBesucherzentrum im Kleinbahnhof zugänglich ist.

Herr Gardeja: Wie bereits in der letzten Sitzung erörtert, wartet die Kurverwaltung nach wievor auf die Zustimmung des Fördervereins, das Museum führen zu können. Die Vertreter desFördervereins Herr Runge und Herr Schwarz seien noch einmal angeschrieben worden, dieAntwort steht noch aus. Die Kurverwaltung sei startbereit.

Zu 6.EinwohnerfragestundeKeine Anfragen.

Zu 7.Die Vorsitzende begrüßt Herrn Dr. Paech vom Planungsbüro aib — Bauplanung Nord GmbHRostock.

Herr Dr. Peach führt in den Ausbau der Zinglingstraße in Binz einschließlich Sanierung /Neubau Medienleitungen ein und erläutert diesen.

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aIb-Bau~Mnuncj Nord GntH - Vorstelluixj Entv4nfs- ii. Genehirigungsplanuncj am 15.122016 10

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GrundhafirrAusbau der Zinglinqsflße imOs~eebad 8 nz- einschließFch Saniening Ne u Medien: TW RW SW.

Planungsgrundlage bildet der rechtskräftige B-Plan Nr.26, wonach öffentlicheVerkehrsflächen mit Durchfahrt zum B-Plangebiet Nr.2 und öffentliche Verkehrsflächen mitbesonderer Zweckbestimmung unterschieden werden.

In der textlichen Festsetzung und Begründung des Bebauungsplanes Nr. 26 sind derAnschluss der Grundstücke an Verkehrsflächen und Charakter bzw. räumliche Fassung desStraßenraums fixiert.

Es wird das Bearbeitungsgebiet und die Gliederung in 4 Bauabschnitte (BA) mit je ca. 120-150 lfd.m vorgestellt. Die Regelquerschnitte mit Bauraumaufteilung für den 1. und 4.BA(Stichweg) zeigen 5 m breite Fahrbahnen inkl. 50 cm Gossen aus Betonsteinptlaster sowie2,1Dm bzw. 1,5 m breite Gehwege.

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a~b-Baup(antsig No.xJ GnSI - Vontelksng Ertsurfs- u. GeneI~iigungsp(arnng am 15.22.2016 4

ZnØngsD~6e ca. 4~n. Zssfaflt ‚Wd.ipadc s~a I-ib,twt‘ 1~1i

Grundhaf~rAusbauderZingIingstraße imostseebad Binz- eä~chfmßlkh Sanienngl Neibau MediatTW, RW, SW -

Aus Kostengründen wird die Haupifahrbahn aus Asphalt gefertigt.

Die Aufmerksamkeitsfelder, Gossen, Gehwege, Grundstückszufahrten und Ausweichflächenwerden aus Betonsteinpfiaster und nur Nebenflächen anteilig mit Natursteinpflaster gestaltet.Es ist der Einsatz von Natursteinborden mit 2 cm Fase vorgesehen. Beispielfotos mitBetonsteinpflaster wie Ambiente Antik und für Hauszugänge und Ausweichflächen wie ViaSilenta Antik von Berding Beton grau/schwarz nuanciert werden präsentiert.

alb-Bauplanung Nord GmbH - Vorstellung Entwurfs- ii Genehmigungspianung cm 15.12.2016 20

Geungsrnogllchkeiten berflachen

Bep1 Molrd satond gc~~4zte Roche • ftfvg~4e 9ecid Maeid fr.4rpeilaay*ernfeld • 9ord + ‚aomd genS PlöcheNdTJ3Ia~p~oget ~ Ki~P1&~ (flo*.~1igI 1 ~~d(~Ä~l 1 I*f~i1tkd~*Iti

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Grundhafter Ausbau der Zinglingstraße im Ostseebad Binz- einschlie2Bcb Sanierung / Neubau Medien: 1W. RW, SW -

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Aufgrund des starken Längsgefälles werden alle Pflasterbereiche und Gossen in gebundenerBauweise hergestellt, ausgenommen saisonal genutze und durchgrünbare Nebenflächen.

Herr Dr. Paech steHt den beispielhaften Erschließungslageplan für 1 .SA vor und macht aufden großen Umfang der notwendigen Erschließungsarbeiten für die medienseitigeNeuerschließung aufmerksam.Anhand des Höhenplanes werden notwendige Veränderungen im Längsgefälle der Straßeverdeutlicht. Zudem müssen Höhenunterschiede zu den angrenzenden Grundstücken mitWinkelstützwänden abgefangen werden.

Mit dem Aufmerksamkeitsfeld im Zufahrtsbereich “Wohnpark Stadt Hamburg“ beginnt derStraßencharakter mit besonderer Zweckbestimmung, den alle Verkehrsteilnehmergleichberechtigt mit und nebeneinander nutzen werden und der bis zur Kreuzung Klünderberggestaltet wird.

Die gewünschte Strukturierung dieser besonderen Straßenbereiche wird mit variierendenIwechselnden 1 mäandernden Fahrbahnbreiten und -verläufen vorgenommen.

Bauplanung Nord GntH - vorstellung Entwurfs- u. Genehnigungsplanung am 15.12.2016 14

Abscrwitt 2.2 (Länge ca. UC m)Lagq~(an Sflß~tau

tlqP11

GrundhafterAusbau der Zinglingsflße im Ostseebad Binz- eirschließlich Sanierung / Neubau Medien: TW, RW, SW -

Diese Struktur wird vertikal mit begleitenden Baumpfianzungen, wechselseitig der Fahrbahnunterstützt.Aufgrund der starken Gefälle in der Straße werden je zwei Straßenabläufe 50x50 cm inengeren Abständen in der Gosse eingebaut.Bestehende Grundstücksausfahrten werden akzeptiert und vollständig an die Straße wiederangebunden, jedoch einheitlich gestaltet mit grau/schwarz nuanciertem Pflaster.

Öffentliche Parkstellfiächen werden ausdrücklich nicht ausgewiesen, jedoch sind zusätzlicheBegegnungs- und Fahrbahnerweiterungsflächen vorgesehen.

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Über das Vermessungsbüro Krawutschke hat die Gemeinde eine Grenzfeststellungveranlasst.

In die Gestaltung derzingtingstraße wurden Aufentbaftsbereiche für Fußgänger mit fünfBänken, Abfallbehältem und zwei Hundetoiletteri einbezogen. Fabrikate orientieren sich ander neuen Promenade nach Prora.

aib-Bauplonung Nord GmbH - Vorstellung ~ntwurfs- u. Genehmigungsplonung am 15.12.2016

Ausstattung—Bank Attcibeflclter Hundeta~Iefle

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Grundhofter Ausbau der ZlnglingstraL3e im Qstseebod SInz- einschließlich Sanierung / Neubau Medien: 1W. PW. SW -

HeirOr. Peech ftdreiLeud,teMypen1Ör~traßenbeieud,tungvortjndbittet umEntscheidung:Leuchtentyp 1 — iGuzzini illuminazione „WoW‘ Mastleuchte;Leuchtentyp 2 — iGuzzini illuminazione „Crown‘ AufsatzleuchteLeuchtentyp 3 — Siteco DL 20 LED Aufsatzleuchte

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alb-Bauplonun~ Nord GmbH - Vorstellung Entwurfs- u. Genehmlgungsplanung cm 15.122016

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~tr~.~tz&undhcfter Ausbau der Zlfl~IIn~sttaøeirnQstse~bad~Blnz

~_‘ - einschUeßlich Sar*erung f Neubau Medien 1W RW, SW -

clb-Sauplanung Nord GmbH - Vorstelhng Entwurfs- u Genehrnigungsptanung cm 15.12.2016 23

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Grundhafter Ausbau der Zinglingstraße Im (Dstseebad BInz- einsehlIe~ieh Sanierung Neubau Medien 1W RW SW -

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Beleuchtunghlentyp 2 -Siteco DL 20 LED~ Aulsot4euchte

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-

1 III)

Grundhafter Ausbau der ZinglingstraBe im Ostseebad Binz- einschließlich Sanierung / Neubau Medien; 1W, RW, SW -

Die Kosten für den Grundhaften Ausbau werden mit etwa 1,88 Mio. EUR benannt. DieKosten für die Erschließung Schmutz-, Regen- und Trinkwasser belaufen sich auf 1,27Mio.EUR.Der Straßenausbau ist von Mai2017 bis Juli2019 ohne Sommerpause vorgesehen.Eine lnformationsveranstaltung zur Baumaßnahme findet am 17.01.2017 um 18.30 Uhr statt.

Herr Franke erkundigt sich nach den voraussichtlichen Kosten für die Anlieger.

Frau Reimer Die voraussichtlichen Kosten können erst nach Beendigung derBaumaßnahrne und Vorliegen aller Schlussrechnungen ermittelt werden, so dass dieBescheide voraussichtlich erst 2020 erlassen werden können.

Herr Reinbold fragt nach möglichen Alternativen der Hauptfahrbahn. Gerade Asphalt verleitetgerade am Berg dazu, dass dort gerast wird.

Herr Dr. Paech: Wir haben zum einen in diesem Bereich ein sehr starkes Längsgefälle unddafür ist Asphalt hier der günstigste Belag. Alle anderen Beläge, die eingebaut werden - wiedie Aufmerksamkeitsfelder- müssen vollversiegelt eingelegt werden. Durch den individuellenCharakter der Straße, untersetzt mit den Bäumen, soh etwas suggeriert werden, was von vomherein die Geschwindigkeit rausnimmt. Darüber hinaus sollen vor den Einläufen 2 cm hoheBorde gelegt werden.

Herr Franke: Anfrage, ob das „wilde Parken“ dann entfällt.

Herr Dr. Paech: Parken ist laut Bebauungsplan nicht vorgesehen. Von daher werden keineParkplätze ausgewiesen. Das private Parken ist auf dem eigenen Grundstück zu organisieren.

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Frau Reetz bedankt sich für die Ausführungen und wünscht Herrn Dr. Paedi eine guteHeimfahrt und ein frohes Weihnachtsfest.

ZuS.Frau Reetz: Die Fraktion BfB - Die Wählerinitiative steift den Antrag, die Grundsteuer A + Bauf Höhe des durchschnittlichen Hebesatzes des Landes für A von 300 auf 282 und B von400 auf 354 zu senken.

Her Mehihom: Wir hatten bei der Erhöhung der Grundsteuer gesagt, dass wir Probleme inder Haushaitsentwicklung hatten und es notwendig gewesen sei, die Grundsteuer zuerhöhen. Aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2016 sollten wir nunmehrunsere EinwohnerlBürger wieder entlasten. Dieses wäre ein Zeichen für die Einwohner vonBinz und Prora, dass sie auch von der positiven Wirtschaftsentwicklung auf dem direkten Wegpartizipieren.

Herr Michalski: Die Fraktion der Wählerinitiative Pro-Binz hat sich zu diesem Antragverständigt und wird diesen ablehnen. Der Haushaltsplan 2017 liegt beschlussfertig vor undfußt auf allen Zahlen und Einnahmen. Eine Änderung der Hebesätze erfordert eineNeufassung und verzögert damit die Umsetzung des Haushalts 2017. Zudem sind eineVielzahl von Projekten geplant, bei denen es zu keiner Verzögerung kommen sollte. (z.B.Neubau Halle an der Grundschule, Sanierung.Zinglingstraße as.w)

Die Fraktionsvorsitzenden der CDU, „Die Linke“ und SPD haften es ebenfalls für falsch, denHaushalt 2017 zum heutigen Zeitpunkt zu gefährden.

Herr Schneider: Die prognostizierten Zahlen wurden von Herrn Behrens in dernachfolgenden tabellarischen Übersicht berücksichtigt.

400 % 354 % Differenz / Differenz / MonatJahr in LUR

in EUR

Ein amilienhaus(norma)

Ein amilienhaus(g oß)

Reihenhaus 200 177 -23 -1,92

Wohnung ca. 96 85 -11 -0,9270m2 in Binz

Wohnung (neu) 121 107 14 -1,16in Prora

Pkw-Stellplatz 1,60 1 42 -0, 8 -0 02

Garage in Binz 11 44 1012 -1,32 -0 11

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in EUR IST-HS SOLL-HS Plansumme Plansumme Differenz1-11-4 2017 NEU jährlich

Grundsteuer A 300 282 1 800 1 600 -200

Grundsteuer B 00 354 1 225.000 1 084 100 -140.900

Ergebnis- Ergebnis Ergebnis mit Finanz- Ergebnis Ergebnishaushalt IST Senkung der haushalt IST mit

Grundsteuer SenkungderGru ndsteuer

2017 2.060.100 1.919.200 2017 -733.600 -874.500

2018 46Q.$OO 4Q1.OQQ 3018 477.OQQ. -517.

2019 467.000 -807.900 2019 -190.600 -331.500

2020 -649.300 -790.200 2020 -179.000 -319.900

Abstimmung: JalStimmen: 5Nein/Stimmen: 12

Enthaltungen: keine

Der Antrag der Fraktion Sf8 - Die Wählerinitiative wurde seitens der Gemeindevertretermehrheitlich abgelehnt.

Zug.Frau Reetz: Die Fraktion BfB - Die Wählerinitiative stellt den Antrag, für die Saison 2017 dieFinanzierung von zusätzlichen 2 Politessen in den Haushalt einzuplanen.

Herr Mehlhom: In der Saison 2016 herrscht teilweise in den Straßen eine große Unordnung.Viele Autos parkten im Parkverbot Mit dem diesjährigen Personalbestand war es sicherlichnicht möglich, zweischichtig dieser Aufgabe nachzukommen. Besonders an denWochenenden und zu Großveranstaltungen war der Ort zugeparkt. Mit der weiterenEntwicklung von Prora kommt ein weiterer Ortsteil hinzu. Unseres Erachtens können dadurchauch höhere Einnahmen im Bereich dieser Kostenstelle rekrutiert werden. Wir gehen voneiner Kostendeckung der zusätzlichen Personalkosten aus.

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Frau Michalski erläutert, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs zu den Aufgabengehöft, welche der Gemeinde pflichtig übertragen wurden und damit nicht zur kommunalenSelbstverwaltung zählen. Deren Erfüllung obliegt der inneren Verwaltung und damit demBürgermeister selbst, wie auch eine dementsprechende ?ersonalplanung. Der Landkreis alszuständige Fachaufsicht habe bisher keinerlei Probleme in der Erledigung gesehen.

Die Gemeinde beschäftigt derzeit zwei Ganzjahreskräfte und eine Saisonkraft. Neben ihrerHauptaufgabe der Uberwachung des ruhenden Verkehrs, arbeiten die Außendienstkräftevielfältige Dinge allen Amtern zu. Entgegen der Begründung im Beschlussvorschiag wurde inden zur~ckllegenden Jahren in der Saison auch nur mit 3 :Kr~flen grunds~tzflch an siebenTagen in der Woche, im Zweischichtsystem gearbeitet.Unter Abwägung der Entwicklung in Binz und anderweitigen Außendienstaufgaben, wurdedurch die Verwaltung ab 2017 eine weitere Saisonkraft eingeplant.

Aus Sicht der Fallzahlen im ruhenden Verkehr besteht keinerlei Notwendigkeit, das Personalriceh -weiter aufzusrtccken. Im Bereich Prora ist seit 2016 der Uberwachurigsauftrag aufprivaten Flächen entfallen. Die Mindereinnahme beziffert sich auf ca. 27.000€.

2015

Fallzahlen ruhender 7500Verkehr ___________________

Einnahme Bußgeld 120.000€Einnahme Parkplätze 162.000€Einnahme gesamt 282.000€

Personalkosten ____________________

2xganzjährig ________________

2xSaison :.

Da eine Außendienstkraft nicht, wie angenommen, kostendeckend arbeitet, muss diePersonalplanung auch wirtschaftlich gesehen, angemessen sein. Es wird darauf hingewiesen,dass das Mehrschreiben des sogenannten „Knöllchens“ nicht das Problem löst, denn in derRegel wird das Fahrzeug abgestraft und bleibt aber stehen. Die Lösung besteht meinesErachtens in der Entscheidung der Gemeindevertretung, die Verkehrssituation in Binz zuüberprüfen und unser Verkehrskonzept fortzuschreiben und umzusetzen. Das Angebot anPad~fl~chen. der~i -støtige Enw~tørung i~nd. die damit gestiegenen Einnahm~i. -sind Beweisdafür.

Frau Schneider: Es kann nicht darum gehen, im Ort verstärkt Binzer Bürger und Touristen zureglementieren und „abzuzocken“, die möglicherweise nicht die richtigen Parkplätze nutzen,sondern wir brauchen genügend Parkflächen und ein Parkleitsystem.

JalStimmen: 5Abstimmung: NeinlStimmen: 12

Enthaltungen: keine

Der Antrag der Fraktion BfB - Die Wählerinitiative wurde seitens der Gemeindevertretermehrheitlich abgelehnt.

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Zu 10.Herr Olschewski: In der gegenwärtigen Zeit droht die Weltordnung aus dem Ruder zulaufen. Wir sind der Meinung, dass wir mit dem Beitritt zu dieser Initiative einen kleinen Beitragzur Erhaltung des Friedens in derWeit leisten können. Der Beitritt ist mit keinen linanziellenVerpflichtungen verbunden, es wird aber ein freiwilliger Mitgliedsbeitrag erwartet. Die StadtHiroshima schlägt einen Mindestbeitrag von 20,00 EUR jährlich vor. Der Oberbürgermeistervon Hannover, Herr Stefan, ist Vizepräsident der Initiative und schlägt für die deutschenStädte einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von mindestens von 20,00 EUR vor.Die Fraktion „Die Linke“ ist der Meinung, den Beitrag auf 100,00 EUR festzulegen und biszum31 .3. des jeweffigen Jahres zu bberweisen. DerMftglledsbe)trag soll aus dem Teflhaushaft1, dem Produkt 35100, gestellt werden.Im Rahmen der Initiative „Mayors für Peace“ (Bürgermeister für den Frieden) geht es um dieweltweite Abschaffung aller Atomwaffen.Herr Schneider hat bereits im Vorfeld seine Bereitschaft zum Beitritt erklärt.

BeschIuss~Nr; 3S5-13~2O15Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 15.12.2016 den Beitritt der GemeindeOstseebad Binz zur Initiative „Bürgermeister für den Frieden“.

Abstimmung: Ja/Stimmen: 17 (einstimmig)

nen Dehnnasin :vaiäsM 4~h sit~n~st~iim.

Zu 11.Beschluss-Nr. 357-18-2016Die Gemeindevertretung fasst in ihrer Sitzung am 15.12.2016 folgenden Beschluss:

1. Der JahresabscNuss 4er Wohnungsveiwaltung Einz GmtH z~m 31. 12.2015in4er vonder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Fideles Revision GmbHgeprüften Fassung (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vom 25.5.2016) wirdfestgestellt.

2. Der Lagebericht der Wohnungsverwaltung Binz GmbH für das Geschäftsjahr 2015 wurdedurch 4en Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen

3. Der Jahresabschluss von EUR 703.303,81 wird auf das folgende Geschäftsjahrvorgetragen.

4. Dem Aufsichtsrat wird für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

5. Auf der Grundlage des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) vom 6.4.1993 (GVOBI. M-V,5. 250 ber. 5. 874) wird der Bürgermeister nach Freigabe und uneingeschränkter Prüfung(~ 16 Abs. 4 KPG) durch den Landesrechnungshof beauftragt, die Binzer Bürger über dieortsübliche Bekanntmachung über den Zeitraum der Auslegung des Jahresabschlusses,des Lageberichtes und des Bestätigungsvermerkes in der Kämmerei der Gemeindeverwallung zu informieren.

Abstimmung: Ja/Stimmen: 16Nein/Stimmen: keine

Enthaltungen: keine

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Zu 12.Beschluss-Nr. 358-18-2016Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 15.12.2016 den Wirtschaftsplan 2017derWohnungsverwaltung Linz GmbH.

Abstimmung: JalStimmen: 16Nein/Stimmen: keineEnthaltungen: keine

Zu 13.Frau Schierhorn: Die Wohnungsverwaltung Binz hat die Seniorenwohnanlage in derWaldstraße im September2015 gekauft. Zu diesem Zeitpunkt gab es einen Betreuungsvertragmit der Volkssolidarität. Dieser Vertrag ist zum 30.10.2016 ausgelaufen. Von fünfAngebotsanforderungen habe die Wohnungsverwaltung Binz GmbH drei Angebote erhalten.Unter anderem auch von dem DRK Kreisverband Vorpommern-Rügen, welcher das beste.Gesamtkonzept vorgelegt hat. Mit dem DRK Vorpommern-Rügen wurde ein Dreijahresvertragabgeschlossen mit der Option, dass dieser mit einer Kündigungsmöglichkeit in einenunbefristeten Vertrag übergeht. Die Begegnungsstätte wurde mit einem Gewerbemietvertragan das DRK vermietet. Vorher musste jeder Mieter, egal ob er alleine oder zu zweit in einerWohnung wohnt, 125,00 EUR an die Volkssolidarität zahlen. Mit dem neuenBetreuungsvertrag zahlen die Mieter 75,00 EUR, und wenn sie zu zweitwohnen 95,00 EUR.Zur kulturellen Betreuung der Mieter wurde durch das DRK eine Hausdame für 30 Stundeneingestellt. Zudem soll das gemeinsame Frühstück weitergeführt werden. Ab Februar 2017ist zusätzlich ein Hauswart in der Woche für mehrere Stunden erreichbar.

Frau Dr. Tomschin: Laut Angebotsanforderung sollte von den Bewerbern ein 24-stündigerBereitschaftsdienst vorgehalten werden. Diese Anforderung wird vom DRK auch nichtgewährleistet. Zudem sei die Hausdame früher 8 Stunden und nunmehr nur 6 Stundenerreichbar.

Frau Schierhorn verweist darauf, dass es sich bei dem 24-stündigen Bereitschaftsdienst umein Notrufsystem handle, welches bereits von der Volkssolidarität und nunmehr auch durchdas DRK vorgehalten werde. Zudem obliegt es dem DRK, wie es seine Arbeit organisiert.Frau Schierhorn merkt an, dass die Arbeit der Hausdame durch die Volkssolidarität mit 8Stunden abgerechnet worden sei, obwohl die Mieter die Leistung gar nicht in Anspruchnehmen konnten, weil die Hausdamen zwischenzeitlich gar nicht da waren.

Herr Dohmiann nimmt wieder am weiteren Veilauf der Sitzung teil.

Reschluss44r. tS~-1t-2Oi~Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 15.12.2016 den Wirtschaftsplan 2017des Eigenbetriebes Kurverwaltung.

Abstimmung: Ja/Stimmen: 17 (einstimmig)

Zu 15.Beschluss-Nr. 360-18-2016Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 15.12.2016 die Ubertragung des Info- Gebäudes (Buswendeschleife) mit Toilette und Freifläche - einschließlich der Grünfläche ander Schallschutzmauer - in das Vermögen der Kurverwaltung zum 1.1.2017.

Jä/Stimffitfr 17 ifrfr~ii~)

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Zu 16.Beschluss-Nr. 361-18-2016Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 1512.2016 die Haushaltssatzung2~17 der Gemeinde Binzbestehend aus dem Haushaltsplan 2017 fit dem Ergebnishaushalt,den Teilhaushalten und dem Stellenplan.

Abstimmung: Ja/Stimmen: 17 (einstimmig)

Zu 17.Nerr Behrens: Durch den Gesetzgeber wurden d~e Regelungen ~m Steuer~nderungsgesetzzur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu gefasst.Die Anderungen treten am 1.11.2017 in Kraft. Auf dieser Grundlage können juristischePersonen des öffentlichen Rechts dem Finanzamt gegenüber erklären, dass das bishergeltende Recht wie im Beschluss formuliert weiterhin angewandt werden soll. DieUbergangsregelung gilt längstens für vier Jahre. Die Gemeinde Binz macht von dieser Optionkeinerr Gebrauch, weil alle Tvlöglichkeften steuerlich geprüft wurden und keineanzuwendenden Sachverhalte festgestellt wurden.

Beschluss-Nr. 362-18-2016Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 15.12.2016, die Erklärung bezüglichder Optionsmöglichkeit nach § 27 Abs. 22 USTG nicht abzugeben.

Abstimmung: JalStimmen: 17 (einstimmig)

Zu 18.Beschluss-Nr. 363-18-2016Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 15.12.2016 über Anregungen zur 2.Anderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „AIte Gärtnerei - MZO“ der Gemeinde Ostseebad Binzgemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der vorliegenden Fassung.

Abstimmung: Ja/Stimmen: 17 (einstimmig)

Zu 19.Beschluss-Nr. 364-18-20161. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom

23.9. 2004 (BGBI. 1 5. 24514), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom20.10.2015 (BGBI.S. 1722), sowie nach § 86 Landesbauordnung MecklenburgVorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBI.M-V 5. 344), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.12.2015 (GVOBI. M-V5. 590, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der GemeindeOstseebad Binz vom 15.12.2016 die Satzung über die 2. Anderung des BebauungsplanesNr. 9 „Alte Gärtnerei“- MZO“ der Gemeinde Ostseebad Binz bestehend aus derPlanzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie der Begründung erlassen.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung der 2. Änderung des BebauungsplanesNr. 9 „Alte Gärtner& - MW“ der Gemeinde Ostseebad Linz ortsüblich bekannt zu machen.Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehenund über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmung: Ja/Stimmen: 17 (einstimmig)

Zu 20.Frau Reimer: Mit der Anderung soll Baurecht für einen Spielplatz an der Schmachter SeePromenade geschaffen werden. Hierzu muss die Zweckbestimmung der zwischen

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Gewerbeflächen (Parkplatz Kaufhaus Stolz) und Promenade liegenden Grünfläehe alsSpielplatz neu festgelegt werden.

Sescfflüss-Nr. Z&548-20161. Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 15.12.2016 die Aufstellung der

4. Anderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „An der Prorarer Chaussee“ der GemeindeOstseebad Binz. Das Planverfahren ist gemäß § 13 BauGB - im vereinfachten Verfahren -

in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.2. Die Gemeinde Ostseebad Binz ist kostenfrei zu halten.

Abstimmung: Ja/Stimmen: 17 (einstimmig)

Zu 21.Herr Reinbold hat den Raum verlassen; er nimmt somit gemäß § 24 KV M-V weder an derBeratung noch Beschlussfassung teil.

Frau Reetz: Der Hauptausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 21.11.2016 anstelle derGemeindevertretung den Beschluss zur Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zurnachfolgenden Ausnahme gefasst, um eine Terminverfristung zu verhindern.

Frau Reimer Der Investor habe die Denkmalschutzlinie aufgenommen und das geplanteGebäude etwas zurückgesetzt, um eine städtebauliche Anpassung an die Nachbargebäudezu schaffen. Durch die Zurücksetzung des Gebäudes werde das Baufeld um ca. 30 cmüberschritten.Das sei der Hintergrund des Antrages auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB.

Beschluss-Nr. 366-18-2016Die Gemeindevertretung bestätigt am 15.12.2016 den Beschluss des Hauptausschusses Nr.225-17-2016 vom 21 .11.2016:„Der Hauptausschuss beschließt in seiner Sitzung am 21.11.2016, im Rahmen desAusnahmeantrages für den - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohnungen - derHerstellung des gemeindlichen Einvernehmens für die Ausnahme von Festsetzungen desBebauungsplanes Nr. 3 „Schmachter See“ der Gemeinde Ostseebad Binz zuzustimmen.“

Abstimmung: Ja/Stimmen: 16Nein/Stimmen: keineEnthaltungen: keine

Gemäß § 24 1KV M-V ist ein Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung undBeschlussfassung ausgeschlossen.

Zu 22.Frau Reimer: Ziel sei es, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die es Einheimischen wieZuzugswilligen ermöglicht, auf dem Gelände des alten Sportplatzes ca. 16-20 Eigenheimezu errichten.

Beschluss-Nr. 367-18-20161. Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 15.12.2016 die Aufstellung des

Bebauungsplanes Nr. 35 „Wohnen an der Granitz“ der Gemeinde Ostseebad Binz alsBebauungsplan der Innenentwicklung nach § 31a BauGB im beschleunigten Verfahren.

2. Das Planverfahren ist gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGS sowie § 4Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmung: Ja/Stimmen: 17 (einstimmig)

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Zu 23.Her Schneider: In der letzten Hauptausschusssitzung wurde die Empfehlung gegeben, inAnbetracht der Einsatzdichte die Erhöhung der Aufwandsentschädigung auch für dieKameradinnenlkameraden ohne eine besondere Funktionsausübung in der 1-lauptsatzungzu erhöhen.

Beschluss-Nr. 368-18-2016Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 15.12.2016 gemäß § 32 Abs. 1 Pkt.4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung durch die Feuerwehr fürMecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 21.12.2015 (BrSchG) i.V.m. §~ 4 und 5 derFeuerwehrentschädigungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 28. November 2013(FwEntschVO M-V) die Erhöhung der Aufwandsentschädigung ab Januar 2017 für den

Funktionsträger von monatlich auf monatlichGemeindewehiführer 125,00 EUR 200,00 EURsteilvertretender Gemeindewehrführer 60,00 EUR 100,00 EURGerätewart 50,00 LUR 80,00 EURJugendwart 50,00 EUR 80,00 EUR1.Gruppenführer 0,00 EUR 4000 EURBetreuerlAusbilder der Jugendfeuerwehr 0,00 EUR 40,00 EURGesamt monatlIch 285,00 EUR 540,00 EUR

Abstimmung: Ja/Stimmen: 17 (einstimmig)

Die Gemeindeveitretung folgt dem Vorschlag, die monatliche Auøwandsentschädigung fürdieKameradinnen,Kameraden ohne eine besondere Funktionsausübung in der Hauptsatzungvon monatlich 20,00 EUR auf 40,00 EUR zu erhöhen.Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Beschlussvodage vonubereiten.

Abstimmung: Ja/Stimmen: 17 (einstimmig)

Zu 24.Beschluss-Nr. 369-18-2016Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 15.12.2016Gemeindevertretung und ihrer Fachausschüsse für das Jahr 2017.

Abstimmung: Ja/Stimmen: 17 (einstimmig)

Heike ReetzVorsitzende der Gemeindevertretung

die Sitzungstermine der

Protokollai