Gemeinsame Synode Der Bistümer de BRD - Dokumente Der Vollversammlung I Freiburg 1976

Embed Size (px)

Citation preview

  • Gemeinsame Synode der Bistmerin der Bundesrepublik Deutschland

  • Herausgegeben im Auftrag des Prsidiums der GemeinsamenSynode der Bistmer in der Bundesrepublik Deutschland undder Deutschen Bischofskonferenz von L. Bertsch SJ, Ph. Boonen,R. Hammerschmidt, J. Homeyer, F. Kronenberg, K. Lehmannunter Mitarbeit von P. Imhof SJ.

  • Gemeinsame

    SYNODEder Bistmer in derBundesrepublik Deutschland

    Beschlsse der Vollversammlung

    Offizielle Gesamtausgabe I

    Herder Freiburg Basel Wien

  • Alle Rechte vorbehalten - Printed in Germany Verlag Herder KG, Freiburg im Breisgau 1976Imprimatur. - Freiburg im Breisgau, den 20. August 1976Der Generalvikar: Dr. SchlundFreiburger Graphische Betriebe 1976ISBN 3-451-17614-9

  • JULIUS KARDINAL DPFNER

    DEM PRSIDENTEN DER GEMEINSAMEN SYNODE

    DER BISTMER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

    UND VORSITZENDEN DER DEUTSCHEN BISCHOFSKONFERENZ

    IN DANKBARKEIT UND VEREHRUNG

    GEWIDMET

    * 26. 8. 1913 24. 7. 1976

  • GELEITWORT

    Als die Deutsche Bischofskonferenz im Februar 1969 den Grundsatzbeschlufate, zur Verwirklichung der Beschlsse des Zweiten Vatikanischen Konzilsstatt einzelner Dizesansynoden eine Gemeinsame Synode der Bistmer in derBundesrepublik Deutschland abzuhalten, empfanden viele diesen Entschlu alsein erhebliches Risiko. Die Spannungen in der Kirche erschienen manchen alsein zu groes Hindernis, um ein solches Unternehmen in aller ffentlichkeit zuwagen. Ja nicht wenige waren der Meinung, eine Synode knnte die Unsicher-heit, Konfrontation und Verhrtung der Positionen innerhalb der Kirche nurfrdern.Rckblickend darf man dankbar feststellen: Das Wagnis hat sich gelohnt. Nichtdie Pessimisten haben Recht behalten, sondern jene, die auf das offene, wennntig auch harte Gesprch vertraut haben. Das Aufeinanderzugehen und dasMiteinanderreden, gegenseitiges Sichverstehen und Wachsen im gemeinschaft-lichen Beten und Glauben haben dazu gefhrt, da wir vieles gemeinsam sagenund formulieren konnten - mehr, als mancher auerhalb und innerhalb desWrzburger Domes uns zutraute. Die achtzehn Synodenbeschlsse sind einZeugnis dafr.Die Beschlutexte sind alle in der vom Statut vorgeschriebenen Form in den amt-lichen Mitteilungen SYNODE und zustzlich in der Heftreihe Synoden-beschlsse verffentlicht worden. Die mir als ehemaligem Prsidenten der Ge-meinsamen Synode nach dem Statut auferlegte Pflicht (vgl. Art. 14 Abs. 1) wurdedamit erfllt. Dem Prsidium der Gemeinsamen Synode und der DeutschenBischofskonferenz erschien es jedoch notwendig, bald nach Beendigung derSynode alle Beschlsse in einer offiziellen Gesamtausgabe zu verffentlichen.Bei der Vorbereitung dieses Bandes wurden die Beschlutexte nochmals auf ihreRichtigkeit hin berprft. Einzelne Fehler, die sich in den Verffentlichungenunmittelbar nach der Beschlufassung eingeschlichen hatten, sind ausgemerztworden. Aus diesem Grund gelten die hier verffentlichten Texte in der vor-liegenden Gestalt als endgltig und authentisch. Die Verffentlichung derSynodenbeschlsse in den amtlichen Mitteilungen SYNODE und in dieser offi-ziellen Gesamtausgabe besagt noch nicht, da sie damit berall in Kraft gesetztsind. Soweit die Synodenbeschlsse Anordnungen enthalten, erlangen dieseerst durch die Verffentlichung in den Amtsblttern der Bistmer Rechtskraft(vgl. Statut Art. 14 Abs. 2). Bis zum Abschlu dieses Bandes lag noch keine voll-stndige bersicht ber die Verffentlichung und das Inkrafttreten in den ein-

    7

  • zelnen Dizesen vor. In einigen Bistmern sind Verffentlichungen deshalb nochnicht erfolgt, weil die Beschlsse zunchst mit den verschiedenen dizesanenOrganen und Gremien besprochen werden, um sie danach - evtl. mit Schwer-punktbildungen und speziellen Ausfhrungsbestimmungen - in Kraft zu setzen.Der Leser wird also gebeten, sich bei der Benutzung der offiziellen Gesamtaus-gabe dieser Rechtslage bewut zu bleiben und sich entsprechend in den Amts-blttern der Dizesen zu informieren. Der weitaus grte Teil der an den Apo-stolischen Stuhl gerichteten Voten ist zur Zeit noch nicht beantwortet. Die Ent-scheidungen des Apostolischen Stuhles werden in den Amtsblttern der Dize-sen mitgeteilt.An dieser Stelle mchte ich allen danken, die am Zustandekommen dieser offi-ziellen Gesamtausgabe beteiligt waren, vor allem dem Herausgebergremium, daseine schwierige und zeitraubende Arbeit zu bewltigen hatte.Beschlsse schaffen allein noch keine neue Wirklichkeit. Nicht umsonst lautetedas Leitwort der letzten Vollversammlung im November 1975: Die Synodeendet - die Synode beginnt. Die wirkliche Arbeit, nmlich das, was in Wrzburgberaten und beschlossen wurde, mit Geist und Leben zu erfllen, liegt noch voruns. Ich hoffe, da die Verffentlichung dieser Gesamtausgabe eine Hilfe seinwird, um Geist und Buchstaben der Synodenbeschlsse unter der Fhrung desGottesgeistes in der Kirche unseres Landes auf allen Ebenen konkrete undfruchtbare Gestalt annehmen zu lassen. Diesem Mehr an Glaube, Hoffnung undLiebe wollte die Gemeinsame Synode dienen. Von diesem Ziel mu auch dieganze nachsynodale Arbeit der praktischen Umsetzung inspiriert bleiben.Mnchen, den 21. Juli 1976

    8

  • GRUSSTELEGRAMM DES HEILIGEN VATERS, PAPST PAULS VL,ZUR ERFFNUNG DER GEMEINSAMEN SYNODE DER BISTMER

    IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

    Papst Paul VI. sandte dem Prsidenten der Synode, Julius Kardinal Dpfner, fol-gendes Grutelegramm, das der Kardinal zur Erffnung der konstituierendenVollversammlung am 3. Januar 1971 im Dom zu Wrzburg verlas.

    Herr Kardinal!

    Nach grndlicher Vorbereitung wird am kommenden Sonntag in Wrzburg dieSynode aller westdeutschen Dizesen mit Zustimmung des Heiligen Stuhles fei-erlich erffnet werden. Mit Interesse folgen Wir dieser Initiative und geben demWunsche Ausdruck, diese Versammlung qualifizierter Vertreter aus Klerus undLaien mge sich unter der Leitung und in enger Zusammenarbeit mit ihrenBischfen gemeinsam darum bemhen, die Zeichen der Zeit richtig zu verstehen,um in der Kraft des Gottesgeistes fruchtbare Aufbauarbeit fr die Kirche inDeutschland zu leisten.Strkung des von den Vtern berlieferten Glaubens, Vertiefung der Gottes-und Nchstenliebe in hochherzigem Einsatz fr das Heil und den geistigen, kultu-rellen und wirtschaftlichen Fortschritt aller Menschen, Festigung und Wahrungder Eintracht und des Friedens in der kirchlichen und vlkischen Gemeinschaft -das wird Uns in der Hoffnung bestrken, da die katholische Kirche in Deutsch-land durch die Arbeit dieser Synode in neuem Licht vor der Welt aufleuchtenwird, wie es Unserem Vorgnger Papst Johannes XXIII. bei Einberufung desZweiten Vatikanischen Konzils fr jede einzelne Kirche vor Augen schwebte.Indem Wir Ihnen, Herr Kardinal, und Unseren Brdern im Bischofsamt sowieden zahlreichen Mitarbeitern bei der Durchfhrung der Synode die Gnade Gotteserbitten, erteilen Wir Ihnen allen wie dem gesamten Klerus und den Glubigenin Deutschland den Apostolischen Segen.

    Paulus pp. VI

    9

  • GRUSSTELEGRAMM DES HEILIGEN VATERS, PAPST PAULS VI.,ZUM ABSCHLUSS DER GEMEINSAMEN SYNODE DER BISTMER

    IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

    Der Apostolische Nuntius, Erzbischof Guido del Mestri, gab in der abschlieendenSitzung der Vollversammlung am 22. November 1975 folgende Grubotschaft desPapstes bekannt, datiert vom 20. November 1975:

    Den im Kiliansdom in Wrzburg zur abschlieenden Vollversammlung vereintenMitgliedern der Gemeinsamen Synode der Bistmer in der BundesrepublikDeutschland, Unseren Brdern im Bischofsamt, allen Synodalen und Mitarbei-tern bermitteln Wir zum erfolgreichen Abschlu ihrer langjhrigen eingehen-den Beratungen Unsere aufrichtige Anerkennung und Unseren Dank.Die in tiefer Verantwortung im Geist brderlicher Gemeinschaft und Einheitmit den von Gott zur Leitung der Kirche bestellten Oberhirten geleistete Arbeitder Synode hat zu Beschlssen und Dokumenten gefhrt, die in den vielfltigenNten und Schwierigkeiten unserer Zeit geeignete Wege aufzeigen, damit dieBotschaft des Evangeliums von den Menschen neu gehrt wird und das Glau-benszeugnis der Kirche fr den Dienst in der Welt verstrkte Kraft gewinne.Wir wnschen und beten darum, da die wertvollen Erfahrungen und Ergebnissedieser Kirchenversammlung in den einzelnen Dizesen, in den Pfarreien undFamilien zu einer Vertiefung und fruchtbaren Erneuerung des religisen Lebenswirksam beitragen mgen.Da Gott dieses in Seiner Gte gewhren mge, erteilen Wir den verdientenMitgliedern und Mitarbeitern der Gemeinsamen Synode, dem ganzen Klerussowie allen Glubigen in der Bundesrepublik Deutschland von Herzen UnserenApostolischen Segen.

    Paulus pp. VI

    10

  • VORWORT DER HERAUSGEBER

    Als die Deutsche Bischofskonferenz und das Prsidium der GemeinsamenSynode der Bistmer in der Bundesrepublik Deutschland im Frhjahr 1974 denAuftrag erteilten, eine offizielle Gesamtausgabe der Synodenbeschlsse vorzu-bereiten, kamen die Herausgeber bald einmtig zu dem Entschlu, in einemsolchen Band nicht nur die Beschlutexte in einer nochmals berprften Fas-sung zu sammeln; vielmehr sollte diese Gesamtausgabe mit einfhrenden Textenzu den Beschlssen, einem dokumentarischen Anhang und einem ausfhrlichenSachregister ausgestattet werden. Dieses Buch aber kann und will keineswegspraktische Arbeitsmittel und pastorale Umsetzungshilfen ersetzen, sondern istals Hand- und Arbeitsbuch zum unmittelbaren Verstndnis und Studium derSynodenbeschlsse gedacht. Weitere Initiativen fr die nachsynodale Arbeit,die auf einer sorgfltigen Kenntnis und verantwortlichen Vermittlung dieserTexte aufbauen, sind nur erwnscht.Eine allgemeine Einleitung macht den Leser mit dem theologischen Verstndnisvon Synoden berhaupt, mit der Vorgeschichte und der Entstehung der Gemein-samen Synode, mit ihrem Verlauf und ihren vielfltigen Ergebnissen sowie miteinigen Grundfragen der pastoralen Verwirklichung vertraut. Zahlreiche Hin-weise auf die amtlichen Mitteilungen SYNODE, auf andere Unterlagen undLiteratur erleichtern den Umgang mit den Beschlssen und dem gesamten syn-odalen Geschehen. Diese allgemeine Einleitung steht in einem inneren Zu-sammenhang mit der Dokumentation, vor allem mit der Zeittafel, und mitden Erluterungen verfahrenstechnischer Begriffe. Die allgemeine Einleitungentlastet auch die speziellen Einleitungen von unntigen Wiederholungen (z. B.hinsichtlich der Themenreduzierung). Fr die Abfassung der speziellen Ein-leitungen zu den einzelnen Synodenbeschlssen wurde den Verfassern folgendesSchema empfohlen: Situation, Entstehung und Einordnung des Synoden-beschlusses (Motive der Themenwahl, Anknpfungspunkte an vorgegebene Im-pulse usw.); Aufbau und Hauptinhalte (Ansatz, Bauprinzipien, innere Dynamikusw.); gesetzgeberische Aspekte und Rechtskraft; pastorale Bedeutung (Ziel-setzung, Adressat usw.); Hinweise und Anste fr die praktische Umsetzung.Die Verfasser der Einleitungen wurden gebeten, in ihren Ausfhrungen demCharakter einer offiziellen Gesamtausgabe der Synodenbeschlsse Rechnungzu tragen. Da sie jedoch die volle Verantwortung fr ihre Texte tragen, standihnen innerhalb dieses Rahmens auch ein freier Spielraum fr eine persnlicheWertung zur Verfgung.

    11

  • Die Herausgeber wollten nicht durch eine bestimmte Reihenfolge der Beschlsseeine willkrliche oder zufllige Systematik nahelegen. Darum haben sie sich andie Ordnung und Abfolge der Sachkommissionen gehalten. Synodenbeschlssederselben Sachkommission wurden nicht nach dem Zeitpunkt ihrer Verabschie-dung, sondern nach dem Ma ihrer inneren Zusammengehrigkeit mit benach-barten Beschlssen angeordnet. Abkrzungen wurden so knapp und verstnd-lich wie mglich gehalten (vgl. Hinweise und Abkrzungen).Alle Texte der Synodenbeschlsse wurden nochmals berprft (vgl. das Geleit-wort von Julius Kardinal Dpfner) und nach Mglichkeit in ihrer ueren Dar-bietung vereinheitlicht.In absehbarer Zeit soll ein II. Band mit den Arbeitspapieren der Sachkommis-sionen erscheinen. Diese sind zwar keine Beschlsse der Synode, vervollstndi-gen aber das Bild der auf der Gemeinsamen Synode geleisteten Arbeit. In diesemZusammenhang kann auch ber Arbeitsvorhaben und Vorlagen berichtet wer-den, die keine Synodenbeschlsse geworden sind (z.B. aus dem ThemenbereichMedien).Die Herausgeber danken den Vertretern der ehemaligen Sachkommissionenfr die bei der berprfung der Texte geleistete Hilfe, ganz besonders aber denVerfassern der speziellen Einleitungen fr ihre spontane Bereitschaft und fr diegute Zusammenarbeit. Dank gehrt auch Herrn Dr. Bernhard Servatius (Ham-burg) fr manchen juristischen Rat und den Wiss. Assistenten A. Raffelt undU. Ruh (Freiburg i. Br.) fr wertvolle Mithilfe von der Planung bis zur Druck-berwachung.Fr. Paul Imhof SJ (Frankfurt-St. Georgen) hat einen erheblichen Teil der Re-daktionsarbeit geleistet, die Drucklegung berwacht und vor allem das ausfhr-liche Sachregister erstellt. Ihm und Herrn Benno Baldes vom Verlag Herder sinddie Herausgeber fr ihre sorgfltige Arbeit zu besonderem Dank verpflichtet.Im Juli 1976

    Die Herausgeber

    Herr Kardinal Dpfner lie sich im Zusammenhang seines Geleitwortes am21. und 22. Juli 1976 ausfhrlich ber die abschlieenden Arbeiten an diesemBand berichten. Zwei Tage spter war er tot. Die Herausgeber kamen im Beneh-men mit den ehemaligen Vizeprsidenten und mit der Deutschen Bischofskonfe-renz berein, dieses Buch dem Gedchtnis von Julius Kardinal Dpfner zu wid-men. Was er fr die Gemeinsame Synode bedeutete, kann hier nur mit dem Ver-weis auf den Dank der letzten Vollversammlung an ihn am 22. November 1975angedeutet werden (vgl. SYNODE 1975/8, 71).

    12

  • INHALT

    Geleitwort Julius Kardinal Dpfner 7Papst Paul VI. an die Gemeinsame Synode 9Vorwort der Herausgeber 11Inhalt 13Hinweise und Abkrzungen 17Allgemeine Einleitung: Prof. DDr. Karl Lehmann 21

    Einleitungen und Beschlsse

    Unsere Hoffnung. Ein Bekenntnis zum Glauben in dieser ZeitEinleitung: Prof. Dr. Theodor Schneider 71Beschlu 84Der Religionsunterricht in der SchuleEinleitung: Prof. Ludwig Volz 113Beschlu 123Die Beteiligung der Laien an der VerkndigungEinleitung: Prof. DDr. Karl Lehmann 153Beschlu 169Dokumente zum Inkrafttreten des Synodenbeschlusses Die Beteiligung der Laienan der Verkndigung 179Richtlinien fr die Beteiligung der Laien an der Verkndigung 179Reskript der Klerus-Kongregation 182GottesdienstEinleitung: Prof. Dr. Ludwig Bertsch SJ 187Beschlu 195Schwerpunkte heutiger SakramentenpastoralEinleitung: Franziskus Eisenbach 227Beschlu 238Ziele und Aufgaben kirchlicher JugendarbeitEinleitung: Elsbeth Rickal 277Beschlu 288

    13

  • Kirche und ArbeiterschaftEinleitung: Prlat Wilhelm Wste 313Beschlu 321Der auslndische Arbeitnehmer - eine Frage an die Kirche und die Ge-sellschaftEinleitung: Dr. Marita Estor 365Beschlu 375Christlich gelebte Ehe und FamilieEinleitung: Prof. Dr. Franz Bckle 411Beschlu 423Der Beitrag der katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschlandfr Entwicklung und FriedenEinleitung: Dr. Paul Becher 459Beschlu 470Schwerpunkte kirchlicher Verantwortung im BildungsbereichEinleitung: Dr. Joachim Dikow 511Beschlu 518Die Orden und andere geistliche Gemeinschaften. Auftrag und pastoraleDienste heuteEinleitung: Abt Dr. Anselm Schulz OSB 549Beschlu 557Die pastoralen Dienste in der GemeindeEinleitung: Prof. Dr. Walter Kasper 581Beschlu 597Verantwortung des ganzen Gottesvolkes fr die Sendung der KircheEinleitung: Dr. Wilhelm Ptter 637Beschlu 651Rahmenordnung fr die pastoralen Strukturen und fr die Leitung undVerwaltung der Bistmer in der Bundesrepublik DeutschlandEinleitung: Prlat Philipp Boonen 679Beschlu 688Anhang 711Ordnung der Schiedsstellen und Verwaltungsgerichte der Bistmer in derBundesrepublik DeutschlandEinleitung: Dr. Walter Bayerlein 727Beschlu 734Pastorale Zusammenarbeit der Kirchen im Dienst an der christlichen Ein-heitEinleitung: Dr. Gerhard Voss OSB 765Beschlu 774

    14

  • Missionarischer Dienst an der WeltEinleitung: Dr. Ludwig Wiedenmann SJ 807Beschlu 819

    Dokumentation

    Zeittafel 849Das Statut der Gemeinsamen Synode der Bistmer in der BundesrepublikDeutschland 856Die Besttigung des Statuts durch den Heiligen Stuhl 861Die Geschftsordnung fr die Gemeinsame Synode der Bistmer in derBundesrepublik Deutschland 863Merkblatt zu Erarbeitung und Beratung von Vorlagen 876Zum Proze der Themenfindung 888

    Register

    Erluterungen verfahrenstechnischer Begriffe 915Sachregister 918

    15

  • HINWEISE UND ABKRZUNGENA. Biblische Bcher werden abgekrzt nach: kumenisches Verzeichnis derbiblischen Eigennamen nach den Loccumer Richtlinien, Stuttgart 1971.B. Die Konstitutionen, Dekrete und Erklrungen des Zweiten VatikanischenKonzils und ppstliche Verlautbarungen werden mit den ersten Buchstaben derersten beiden Worte des lateinischen Textes unter Hinzufgung der Artikel-zhlung abgekrzt (z.B. LG 28 = Dogmatische Konstitution ber die KircheLumen gentium, Art. 28).

    Konzilsbeschlsse:AA Dekret ber das Laienapostolat Apostolicam actuositatemAG Dekret ber die Missionsttigkeit der Kirche Ad gentesCD Dekret ber die Hirtenaufgabe der Bischfe in der Kirche Christus

    DominusDH Erklrung ber die Religionsfreiheit Dignitatis humanaeDV Dogmatische Konstitution ber die gttliche Offenbarung Dei VerbumGS Pastorale Konstitution ber die Kirche in der Welt von heute Gaudium

    et spesLG Dogmatische Konstitution ber die Kirche Lumen gentiumNA Erklrung ber das Verhltnis der Kirche zu den nichtchristlichen Reli-

    gionen Nostra aetateOE Dekret ber die katholischen Ostkirchen Orientalium EcclesiarumPC Dekret ber die zeitgeme Erneuerung des Ordenslebens Perfectae

    caritatisPO Dekret ber Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinisSC Konstitution ber die heilige Liturgie Sacrosanctum ConciliumUR Dekret ber den kumenismus Unitatis redintegratioPpstliche Verlautbarungen sind in den Acta Apostolicae Sedis (AAS) ver-ffentlicht. Genauere Quellenangaben finden sich in den entsprechendenAnmerkungen dieses Buches.

    Ppstliche Verlautbarungen:DR Divini RedemptorisFD Fidei donumHV Humanae vitaeMM Mater et MagistraOA Octogesima adveniensPP Populorum progressio

    17

  • Hinweise und Abkrzungen

    PT Pacem in terrisQA Quadragesimo annoRN Rerum novarumSQ Singulari quadamC. Die amtlichen Mitteilungen der Gemeinsamen Synode der Bistmer in derBundesrepublik Deutschland SYNODE werden mit Kurztitel, Jahrgang/Heftnummer und der unteren Seitenzhlung der Einzelhefte zitiert, also:SYNODE 1975/6, 11-15.Das Wortprotokoll der Vollversammlungen der Synode wird mit der Bezeich-nung Prot. unter Hinzufgung der Nummer der jeweiligen Vollversammlungzitiert, z.B. Prot. III, 35.Drucksachen der Synode werden ebenfalls unter Hinzufgung der Nummer derjeweiligen Vollversammlung zitiert, also: D-III-704, weitere Przisierungenerfolgen je nach Notwendigkeit, z.B. D-III-709/1 oder D-III-693a.GO Geschftsordnung der SynodeSK SachkommissionTOP TagesordnungspunktFr die Beschlsse der Vollversammlung der Gemeinsamen Synode der Bistmerin der Bundesrepublik Deutschland werden folgende Kurztitel verwendet.

    1. Unsere HoffnungBeschlu: Unsere Hoffnung. Ein Bekenntnis zum Glauben in dieser Zeit

    2. ReligionsunterrichtBeschlu: Der Religionsunterricht in der Schule

    3. LaienverkndigungBeschlu: Die Beteiligung der Laien an der Verkndigung

    4. GottesdienstBeschlu: Gottesdienst

    5. SakramentenpastoralBeschlu: Schwerpunkte heutiger Sakramentenpastoral

    6. JugendarbeitBeschlu: Ziele und Aufgaben kirchlicher Jugendarbeit

    7. Kirche und ArbeiterschaftBeschlu: Kirche und Arbeiterschaft

    8. Auslndische ArbeitnehmerBeschlu: Der auslndische Arbeitnehmer - eine Frage an die Kirche und dieGesellschaft

    9. Ehe und FamilieBeschlu: Christlich gelebte Ehe und Familie

    18

  • Hinweise und Abkrzungen

    10. Entwicklung und FriedenBeschlu: Der Beitrag der katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschlandfr Entwicklung und Frieden

    11. BildungsbereichBeschlu: Schwerpunkte kirchlicher Verantwortung im Bildungsbereich

    12. OrdenBeschlu: Die Orden und andere geistliche Gemeinschaften. Auftrag und pastoraleDienste heute

    13. Dienste und mterBeschlu: Die pastoralen Dienste in der Gemeinde

    14. Rte und VerbndeBeschlu: Verantwortung des ganzen Gottesvolkes fr die Sendung der Kirche

    15. PastoralstrukturenBeschlu: Rahmenordnung fr die pastoralen Strukturen und fr die Leitung undVerwaltung der Bistmer in der Bundesrepublik Deutschland

    16. VerwaltungsgerichtsordnungBeschlu: Ordnung der Schiedsstellen und Verwaltungsgerichte der Bistmer in derBundesrepublik Deutschland (Kirchliche Verwaltungsgerichtsordnung - KVGO)

    17. kumeneBeschlu: Pastorale Zusammenarbeit der Kirchen im Dienst an der christlichenEinheit

    18. Missionarischer DienstBeschlu: Missionarischer Dienst an der Welt

    Die Anordnung der Beschlsse (1. bis 18.) erfolgte gem der Reihenfolge derjeweils zustndigen Sachkommissionen (I; I; I; II; II; III; III; III; IV; V; VI; VII;VII; VIII; IX; IX; X; X;).D. Weitere Abkrzungen:AAS Acta Apostolicae SedisAfkKR Archiv fr katholisches KirchenrechtAGEH Arbeitsgemeinschaft fr EntwicklungshilfeAGKED Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher EntwicklungsdienstBDKJ Bund Deutscher Katholischer JugendBGB1 BundesgesetzblattBSHG BundessozialhilfegesetzCAJ Junge Christliche Arbeitnehmer (frher: Christi. Arbeiter-Jugend)CIC Codex Iuris CanoniciDPSG Deutsche Pfadfinderschaft St. GeorgEKD Evangelische Kirche in DeutschlandGG Grundgesetz der Bundesrepublik DeutschlandKAB Katholische Arbeitnehmer Bewegung

    19

  • Hinweise und Abkrzungen

    KAJ Katholische Arbeiter-JugendKAEF Katholischer Arbeitskreis Entwicklung und FriedenKJG Katholische Junge GemeindeKNA Katholische NachrichtenagenturKVGO Kirchliche VerwaltungsgerichtsordnungAfKR sterreichisches Archiv fr KirchenrechtD kumenisches DirektoriumRK kumenischer Rat der KirchenZdK Zentralkomitee der deutschen Katholiken

    20

  • ALLGEMEINE EINLEITUNGProf. DDr. Karl Lehmann

    INHALTSBERSICHT

    1. Synoden nach katholischem Kirchenverstndnis1.1 Grundfigur und Aufgaben1.2 Synode als Teilelement des Lebens und der Leitung

    der Kirche1.3 Wandlungen der Synoden-Strukturen1.4 Wiederbelebung synodaler Elemente

    durch das Zweite Vatikanische Konzil1.5 Auf dem Weg zu einem neuen Synodentyp

    2. Impulse und Gestaltungselemente beim Entstehender Gemeinsamen Synode

    2.1 Der Aufbruch des Zweiten Vatikanischen Konzilsund die synodale Umsetzung des konziliaren Geschehens

    2.2 Nachkonziliare Dizesansynoden2.3 Das Pastoralkonzil der Niederlndischen Kirche2.4 Initiativen in der Bundesrepublik Deutschland

    im Herbst 19682.5 Bildung der Gemeinsamen Studiengruppe

    3. Vorbereitung und Durchfhrung der Synode3.1 Entscheidungsvorbereitung3.2 Der Grundsatzbeschlu der Deutschen Bischofskonferenz3.3 Die nhere Vorbereitung3.4 Konstituierende Vollversammlung3.5 Zweite bis achte Vollversammlung (1972-1975)4. Die Thematik der Gemeinsamen Synode4.1 Der Grundauftrag4.2 Die Vorbereitung der Thematik4.3 Der Proze der Themenfindung und der Konzentration

    der Beratungsgegenstnde

    21

  • Allgemeine Einleitung

    5. Zur praktischen Realisierung der Synodenbeschlsse5.1 Unverzglich die Chance ergreifen5.2 Vertrauensvorschu fr die Synodenaussagen5.3 Kluge Priorittenwahl und ehrliche Rechenschaft5.4 Verantwortungsbewute Planung5.5 Erneuerung der kirchlichen Kommunikation5.6 Sensibilitt fr die Lcken5.7 Jenseits des Machbaren

    Die Frhjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Bad Honnefvom 24. bis 27. Februar 1969 fate den Grundsatzbeschlu, eine GemeinsameSynode der Bistmer in der Bundesrepublik Deutschland durchzufhren.Bereits am 11. November 1969 konnte die Deutsche Bischofskonferenz dasStatut verabschieden, das am 14. Februar 1970 von der zustndigen rmischenBischofskongregation approbiert wurde. Vom 3.-5. Januar 1971 fand die kon-stituierende Sitzung der Gemeinsamen Synode statt. Am 23. November 1975hat die Gemeinsame Synode nach knapp fnfjhriger Ttigkeit ihre Arbeit be-endet. Insgesamt acht mehrtgige Vollversammlungen mit ber 300 Mitgliedernder Synode fhrten am Ende zu 18 Beschlutexten. Sechs Arbeitspapiere, diein der Verantwortung einzelner Sachkommissionen entstanden und mit Zustim-mung des Prsidiums verffentlicht wurden, kommen hinzu, auch wenn ihnennicht die Verbindlichkeit eines Beschlusses der Vollversammlung der Gemein-samen Synode eignet (sie werden in einem eigenen Band verffentlicht).Um die Aufgaben und das Werden, die Strukturen und den Verlauf der Gemein-samen Synode der Bistmer in der Bundesrepublik Deutschland zu verdeutlichen,wird den einzelnen Beschlutexten mit den speziellen Einleitungen eine allge-meine Einfhrung vorangestellt. Sie soll den umfassenden Hintergrund und dieGrundlinien des gesamten synodalen Geschehens in Erinnerung rufen. Die ein-zelnen Beschlutexte werden dadurch, soweit mglich, in ihrem inneren Zusam-menhang aufgehellt. Zugleich sollen die speziellen Einleitungen zu den einzelnenSynodenbeschlssen vor gleichfrmigen Wiederholungen bewahrt und im ganzenentlastet werden.Da in diesem Band (vgl. Dokumentation) das Statut und die Geschftsordnungder Gemeinsamen Synode zugnglich sind, wurden die einschlgigen Bestim-mungen, z. B. ber die Organe der Synode und ihre Aufgaben, nicht wiederholt.Ebenso wurde auf eine Hufung von Namensnennungen verzichtet. Immerwurde jedoch die Fundstelle angegeben, an der in den amtlichen MitteilungenSYNODE die Namen der Mitglieder genannter Gremien zu finden sind. NhereInformationen, Zusammenhnge und Przisierungen kann der Leser durch dieBentzung der Zeittafel, der Erluterungen verfahrenstechnischer Begriffeund des Sachregisters gewinnen.

    22

  • Allgemeine Einleitung

    1. SYNODEN NACH KATHOLISCHEM KIRCHENVERSTNDNIS

    1.1 Grundfigur und AufgabenDas Zusammentreten von Synoden seit dem 2. Jahrhundert1 ist ein Zeugnisdafr, da das kirchliche Geschehen in einzelnen Gemeinden und in grerenrumlichen Einheiten nur einen Ausschnitt aus dem Leben der ganzen Kirchedarstellt, die ber die ganze Erde zerstreut ist. Eine Synode versammelt benach-barte Ortskirchen, indem sie einerseits die Einzelgemeinden im Leben der Kirchezur Geltung bringt und anderseits sie durch die Gemeinschaft der Kirchen unter-einander (communio ecclesiarum) vor schdlichen Sonderentwicklungen be-wahrt.Auch wenn es nie den einheitlichen Typ Synode gegeben hat (vgl. 1.3), solassen sich doch von ihrer Grundbestimmung her einige Hauptaufgaben er-kennen: Gemeinsame Bewahrung des christlichen Glaubens durch Scheidung derGeister in bedrohlichen Gefahrensituationen, Vergleich und Einigung kirchlicherberlieferungen, gemeinsame Ordnung des Lebens der Kirche, gegenseitigeHilfe bei der rechten Leitung. Auf den groen kumenischen Konzilien der altenKirche lagen die Hauptakzente auf dem Schutz des kirchlichen Glaubens vorbedrohlichen Irrtmern und in der Aufstellung von Canones (= Normen)fr die Gestaltung des kirchlichen Lebens. Im Lauf der Zeit entwickelten sich- nicht zuletzt natrlich im Gefolge der kumenischen Konzilien - verschie-dene Formen teilkirchlicher Synoden (z.B. Provinzial-, Plenar-, National-, Di-zesansynoden), die der Verwirklichung konziliarer Entscheidungen dienten undvor allem zu einer Erneuerung der Kirche im Bereich der Seelsorge fhrensollten. So hat das Konzil von Trient bestimmt2, in den einzelnen Kirchenpro-vinzen htten knftig alle drei Jahre Provinzialkonzilien und jedes Jahr Dize-sansynoden stattzufinden. Die gegenwrtige kirchliche Gesetzgebung sieht frdiese Kirchenversammlungen einen Zeitraum von 20 bzw. 10 Jahren vor (vgl.CIC, can. 283, can. 356 1).

    1 Zu den folgenden Ausfhrungen ber die Geschichte der Synoden vgl. A. Hauck, Synoden, in:

    Realenzyklopdie fr protestantische Theologie und Kirche XIX (31907) 262-277; H. Jedin, KleineKonziliengeschichte, Freiburg 1959; H. J. Margull (Hrsg.), Die kumenischen Konzile der Christen-heit, Stuttgart 1961; B. Botte u. a., Das Konzil und die Konzile. Ein Beitrag zur Geschichte des Kon-zilslebens der Kirche, Stuttgart 1962; H. Jedin, Strukturprobleme der kumenischen Konzilien,Kln 1963; R. Kottje, Probleme der deutschen Synode in historischer Sicht, in: Stimmen der Zeit,Band 185 (1970) 27-33; H. J. Sieben, Zur Entwicklung der Konzilsidee, in: Theologie und Philo-sophie 45 (1970) bis 51 (1976); S. C. Bonicelli, I concili particolari da Graziano al concilio di Trento.Studio sulla evoluzione del diritto della chiesa latina = Pubblicazioni del Pontificio SeminarioLombardo in Roma = Ricerche di scienze teologiche 8, Brescia 1971.2 Decretum de reformatione (sessio XXIV), can. II = Conciliorum Oecumenicorum Decreta,

    Bologna 31973, 761. Vgl. schon Kanon 5 des Konzils von Nikaia (ebd., 8).

    23

  • Allgemeine Einleitung

    1.2 Synode als Teilelement des Lebens und der Leitung der KircheDer alte Streit, ob das Wort Synode bzw. Concilium ursprnglich nur dieBezeichnung fr eine erweiterte Gemeindeversammlung oder in ihrer Grund-form eine Bischofsversammlung der alten Kirche darstellt, drfte historisch imPrinzip zugunsten der letzteren Auffassung entschieden sein. Dieser wortge-schichtliche Befund ist nicht ohne sachliche Bedeutung. Das synodale Elementist, wie aus der Aufgabenbeschreibung hervorging, in seinem Radius enger alsdie umfassende Grundwirklichkeit der Kirche. Auch wenn es wahr bleibt, dadie Kirche sich immer wieder um ihren Herrn versammeln mu, so darf manden Kirchenbegriff und das Konzil bzw. die Synode nicht bis zur vollen Identifi-kation miteinander verknpfen3. Das Konzil und die Synode sind ihrem Wesennach eine beratende und beschlieende Versammlung, die an das rtliche Ver-sammeltsein gebunden ist und auch nur fr diese Zeit Vollmacht besitzt.Auerdem kann nicht jede beliebige Frage, die es fr die Kirche in einer be-stimmten Zeit zu lsen gibt, auf einer Synode verhandelt werden. Fr ihr Zusam-mentreten bedarf es einer gewichtigen Ursache, besonders im Blick auf dieGefhrdung der kirchlichen Einheit. Das Zusammentreten wird von dem Ver-trauen getragen, der Geist der Wahrheit werde dem verantwortlichen Suchenhilfreich sein und wirksam beistehen.Die katholische Ekklesiologie erblickt also in den Synoden ein Moment im Lebenund in der Leitung der Kirche. Konzilien und Synoden sind mit den ihnen eigen-tmlichen Strukturen Mittel und Bedingungen in der Leitung der Kirche. Siesind aber nicht das Leben der Kirche selbst. Dieses ist vielfltiger. PermanenteSynodalstrukturen sollen damit nicht von vornherein und grundstzlich ausge-schlossen werden4, der strukturelle Unterschied zu der klassischen Grundfigurvon Konzil bzw. Synode darf jedoch nicht verwischt werden.

    1.3 Wandlungen der Synoden-StrukturenDie Historiker machen darauf aufmerksam, da die synodalen Strukturen vonder Frhzeit bis in unser Jahrhundert hinein in einem hohen Ma Ausdruck derjeweiligen ekklesiologischen Grundvorstellungen sind und da die Weisen derReprsentation auf den Synoden nicht unbeeinflut sind von den politisch-ge-

    3 Vgl. dazu G. Kretschmar, Die Konzile der alten Kirche, in: H. J. Margull (Hrsg.), Die kumenischen

    Konzile der Christenheit, 20; zum sprachlichen Befund vgl. auch J. Ratzinger, Das neue Volk Gottes,Dsseldorf 1969, 153-160 (dort besonders die Auseinandersetzung mit H. Kng, 154ff.); A. Lumpe,Zur Geschichte der Wrter Concilium und Synodus in der antiken Latinitt, in: Annuarium HistoriaeConciliorum 2 (1970) 1-21.4 Vgl. dazu u. a. R. Potz, Patriarch und Synode in Konstantinopel. Das Verfassungsrecht des kume-

    nischen Patriarchates = Kirche und Recht 10, Wien 1971 (Lit.).

    24

  • Allgemeine Einleitung

    seilschaftlichen Modellen der jeweiligen geschichtlichen Umwelt. So waren diestaatlichen Provinzialversammlungen ein gewisses Vorbild fr die synodalenInstitutionen der alten Kirche. In der Funktion der Reichssynoden nach derkonstantinischen Wende sind einzelne Parallelen zum staatlichen Gerichtshofzu erkennen. Die eigentliche Leitung der kumenischen Konzilien lag beimKaiser. In den germanischen Reichen des frhen Mittelalters wurden die Provin-zialsynoden durch Landes- bzw. Nationalsynoden verdrngt.Mit der Gregorianischen Reformbewegung des 11. Jahrhunderts beginnt einneuer Abschnitt in der Entwicklung des abendlndischen Synodalwesens. DasReformpapsttum bernahm die Initiativen fr die Reichssynoden und entwik-kelte sie zu einem seiner wichtigsten Instrumente, um berall die angestrebtenReformen durchzusetzen (vor allem im Kampf gegen Simonie, Priesterehe undLaienherrschaft in der Kirche). Die Ppste durchzogen die verschiedenen Lnderund hielten z.B. in Italien, Deutschland und Frankreich ihre Synoden ab.Langsam weitete sich auch der Teilnehmerkreis, denn in verstrktem Maewurden auch bte, Angehrige der Domkapitel und Laien (vor allem adeligerHerkunft) herangezogen. Die ppstlichen Konzilien des Hochmittelalterswurden schlielich zu Versammlungen der ganzen damaligen Kirche und damitder westlichen Christenheit. Es ist nicht zufllig, da sich mit dieser Ausdehnungdes Teilnehmerkreises ber den Episkopat hinaus auch die Aufgaben erweitern(so trifft z.B. das IV. Laterankonzil von 1215 Manahmen fr einen neuengroen Kreuzzug). Diese Entwicklung fhrt indirekt im Sptmittelalter zu einemneuen Typ der Konzilien, die sich als Reprsentanz der Universalkirche und alsstndige Kontrollinstanz ber das Papsttum verstehen (vgl. die Konzilien vonKonstanz und Basel)5. Das Trienter Konzil kehrte eher wieder zum Typ einesppstlichen Bischofskonzils zurck. Die weltlichen Mchte (= Laien) ver-traten ihre Interessen, hatten aber kein Stimmrecht. Zum Ersten VatikanischenKonzil wurden keine weltlichen Mchte mehr eingeladen.Die schon im Hochmittelalter wirksame Umbildung des Synodalwesens hatte sichauch unterhalb der kumenischen Konzilien durchgesetzt6. Synoden wurdenihrer ganzen Struktur nach ppstlich, weil die Initiative, die Legitimation unddie Approbation in der Hand des Papstes lagen. Die Folgezeit ist darum gekenn-zeichnet durch die Ablsung synodaler Zustndigkeiten und deren bergang aufdie fortschreitend zentralistischer ausgerichtete Kurie. Die Synoden wurdendurch diese Entwicklung relativ periphere Organe, weil sie primr nur eine

    5 Vgl. H. Jedin, Kleine Konziliengeschichte, 65ff., 72ff.; ders., Bischfliches Konzil oder Kirchen-

    parlament? Ein Beitrag zur Ekklesiologie der Konzilien von Konstanz und Basel = Vortrge derAeneas Silvius Stiftung an der Universitt Basel 2, Basel 21965; R. Bumer (Hrsg.), Die Entwick-lung des Konziliarismus = Wege der Forschung, Bd. 279, Darmstadt 1976.6 Vgl. dazu besonders das im deutschen Sprachraum bisher zu wenig beachtete Werk von S. C. Boni-

    celli, I concili particolari (oben Anm. 1).

    25

  • Allgemeine Einleitung

    instrumentale Funktion hatten, nmlich die allgemeinen kanonistischen Be-stimmungen einer Reform einzuschrfen und durchzusetzen: Transmissions-riemen der Zentralgewalt. Das Trienter Konzil wollte (vgl. oben 1.1) diesynodale Ttigkeit neu anregen. Aber die Bestimmungen, alle drei Jahre einProvinzialkonzil und alljhrlich Dizesansynoden abzuhalten, wurden in derPraxis nicht durchgefhrt. Ausnahmen sind Tarragona (Spanien), wo zwischen1146 und 1757 regelmig Synoden tagten, und die USA. Beim Aufbau derKirche in den USA zeigte das synodale Element von 1790 bis 1900 eine er-staunliche Kraft7.

    1.4 Wiederbelebung synodaler Elemente durch das Zweite VatikanischeKonzil

    Die strksten Impulse zur Reaktivierung synodaler Elemente gingen sicherlichvom Zweiten Vatikanischen Konzil aus. Die ekklesiologischen Aussagen berdie Kirche als das pilgernde Gottesvolk (LG 9-17), ber die Kollegialitt derBischfe (LG 18-27) und ber die Stellung des Laien in der Kirche (LG 30-38;AA) haben zusammen mit der theologischen Aufwertung der Teilkirchen (vgl.z.B. SC 13,42; LG 13, 23, 26; OE 2-5) magebend zur Wiederbelebung syn-odaler Strukturen beigetragen8. Die Synoden und Konzilien wurden vor allemin den Vordergrund gerckt, wenn sie dazu dienen konnten, das bischfliche Kol-legialittsprinzip und die dem Bischofskollegium zuerkannte hchste Vollmachtzum Ausdruck zu bringen. Das Geflle der Begrndung zeigt sich in einem wich-tigen Text der Kirchenkonstitution (LG 22): Schon die uralte Disziplin, da dieauf dem ganzen Erdkreis bestellten Bischfe untereinander und mit dem Bischofvon Rom im Bande der Einheit, der Liebe und des Friedens Gemeinschafthielten, desgleichen das Zusammentreten von Konzilien zur gemeinsamen Rege-lung gerade der wichtigeren Angelegenheiten in einem durch die berlegungvieler abgewogenen Spruch weisen auf die kollegiale Natur und Beschaffenheitdes Episkopates hin. Diese beweisen die im Laufe der Jahrhunderte gefeierten7 Genaueres bei E. Corecco, Die synodale Aktivitt im Aufbau der Katholischen Kirche der Verei-

    nigten Staaten von Amerika, in: Archiv fr katholisches Kirchenrecht 137 (1968) 38-94 (geht zurckauf eine Diss. can. Mnchen 1961); ders., La formazione della Chiesa cattolica degli Stati UnitidAmerica attraverso lattivit sinodale, Brescia 1970.8 Nheres bei K. Mrsdorf, Das synodale Element der Kirchenverfassung im Lichte des Zweiten

    Vatikanischen Konzils, in: R. Bumer, H. Dolch (Hrsg.), Volk Gottes. Festgabe fr Josef Hfer,Freiburg i.Br. 1967, 568-584; W. Aymans, Das synodale Element in der Kirchenverfassung, Mn-chen 1970; K. Rahner, Zur Theologie einer Pastoralsynode, in: Schriften zur Theologie X, Zrich1972, 358-373; E. Corecco, Kirchliches Parlament oder synodale Diakonie?, in: InternationaleKatholische Zeitschrift 1 (1972) 33-53; K. Hemmerle, Zwischen Bistum und Gesamtkirche. Ekkle-siologische Vorbemerkungen zu Fragen kirchlicher Strukturen, in: Internationale Katholische Zeit-schrift 3 (1974) 22-41; W. Aymans, Synode - Versuch einer ekklesiologisch-kanonistischenBegriffsbestimmung, in: Annuarium Historiae Conciliorum 6 (1974) 7-20; H.-M. Legrand, Syn-odes et conseils de laprs-concile, in: Nouvelle Revue Thologique 108 (1976) 193-216 (Lit.).

    26

  • Allgemeine Einleitung

    kumenischen Konzilien. Das Dekret ber die Hirtenaufgabe der Bischfe inder Kirche versucht eine nhere Ausformung dieser Darlegungen, begngt sichaber im ersten Abschnitt des III. Kapitels nach der berschrift Die Synoden,Konzilien und besonders die Bischofskonferenzen (CD 36) mit dem sehr allge-mein gehaltenen Wunsch, da die ehrwrdigen Einrichtungen der Synoden undKonzilien mit neuer Kraft aufblhen; dadurch soll besser und wirksamer fr dasWachstum des Glaubens und die Erhaltung der Disziplin in den verschiedenenKirchen, entsprechend den Gegebenheiten der Zeit, gesorgt werden. DerWunsch des Konzils wurde also im Blick auf das teilkirchliche Synodalwesen nichtnher przisiert, vielmehr gaben diese Ausfhrungen faktisch nur den uerenRahmen ab, in den das Bild der Bischofskonferenzen eingezeichnet wurde.Bei aller Zurckhaltung, die das Zweite Vatikanische Konzil in diesem Bereichgebt hat, gab es zahlreiche Anregungen fr viele Vernderungen bestehenderNormen 9. Synodale Elemente finden sich zunchst bei der Einrichtung der meistnationalen Bischofskonferenzen und der Bischofssynode, vor allem aber un-terhalb dieser Ebenen bei der Schaffung der dizesanen und pfarrlichen Rte.

    1.5 Auf dem Weg zu einem neuen SynodentypDer Verzicht des Zweiten Vatikanischen Konzils auf eine nhere Ausgestaltungdes zu erneuernden teilkirchlichen Synodalwesens verdeckte zunchst dieSchwierigkeiten. Dabei ging es vor allem um das synodale Teilnahmerecht. Auchwenn aufgrund der Quellenlage fr den Beginn des Synodalwesens einige Unsi-cherheiten bestehen10, so haben die Bischfe nachweislich von Anfang an in denSynoden eine entscheidende Rolle gespielt. Sehr bald, nmlich ab dem S.Jahr-hundert, tendiert die Entwicklung zu Synoden, auf denen die Bischfe als allei-nige Bevollmchtigte handeln. Historisch kann man den primr episkopalenCharakter dieser Kirchenversammlungen - jedenfalls was die Entscheidungsbe-fugnis betrifft - wohl kaum bestreiten. Immerhin galt jedoch der Grundsatz derffentlichkeit, und es ist keineswegs sicher, da zwischen der beschlieendenKrperschaft und der anwesenden ffentlichkeit immer ein so klarer Unter-schied angesetzt werden darf, wie wir ihn zu denken gewohnt sind.Das Zweite Vatikanische Konzil hatte den Gedanken vom gemeinsamen Prie-stertum und der brderlichen Verantwortung aller Glubigen fr die Erfllungdes der Kirche berkommenen Auftrags erneuert (vgl. LG 10-13). Ebenso hatdas Konzil die Einheit der kirchlichen Sendung und die Teilhabe aller Gliederdes Gottesvolkes an der Sendung der Kirche betont (vgl. z.B. LG 31). DieseIdeen bildeten den theologischen Anknpfungspunkt, um das synodale Teilnah-merecht grndlich zu erneuern und vor allem Priester und Laien weit ber das9 Vgl. dazu die instruktive bersicht bei J. Neumann, Synodales Prinzip. Der grere Spielraum

    im Kirchenrecht = Kirche im Gesprch, Freiburg i.Br. 1973, 46 ff.10

    Vgl. bes. die in Anm. 1 und 3 genannten Abhandlungen von G. Kretschmar und J. Ratzinger.

    27

  • Allgemeine Einleitung

    bisher bliche Ma hinaus in den synodalen Vorgang einzubeziehen. Soweit sichdas Teilnahmerecht - wie z. B. bei der Dizesansynode - nur auf die gemeinsameBeratung und Konsultation, auf die Meinungsbildung und die Gesetzgebungs-vorbereitung bezieht, ist das Problem noch relativ leicht lsbar. Wenn man jedochversucht, Priester und Laien in den Gesetzgebungsproze und in die Entschei-dungsfindung selbst einzubeziehen, tauchen sehr schwierige theologische undrechtliche Probleme auf. Der Apostolische Stuhl selbst gewhrte bei der Ausbil-dung der neuen synodalen Strukturen eine relativ groe Freiheit und Vielfalt.Er wies vor allem auf zwei Bedingungen hin: 1. Die Anzahl der teilnehmendenLaien, einschlielich der Ordensmnner, die nicht Priester sind, und der Ordens-frauen, darf die Anzahl der priesterlichen Teilnehmer nicht bersteigen. 2. DieVollmachten der Bischfe mssen gewahrt werden.So wie der jeweilige geschichtliche Typ der Synoden auch vom gesellschaftli-chen Kontext mitbestimmt war (vgl. oben 1.3), so gilt dies auch von unserereigenen Gegenwart. So wurde z.B. eine gewisse Doppelung in der Wahrnehmungder bischflichen Leitungsverantwortung offenkundig. Unbestritten blieb, dadie Bischfe die Trger der ihnen von Jesus Christus bertragenen Vollmachtsind. Fast untrennbar damit verband sich jedoch die Funktion, Reprsentantendes ihnen anvertrauten Gottesvolkes zu sein. Diese Reprsentanz war schon inden konziliaristischen Strmungen des Sptmittelalters nicht unumstritten. Ineiner Zeit, in der Demokratisierung11 und die Mitwirkung mglichst aller anEntscheidungsprozessen als plausible Forderungen fr fast alle Lebensbereicheaufgestellt wurden, mute auch innerhalb der Kirche in verstrktem Ma dieFrage wieder lebendig werden, ob es nicht andere Weisen der Reprsentanz desGottesvolkes z.B. in Synoden gibt. Unbersehbar war auch die - sicher nichtganz richtige - Tendenz, Information und Konsultation, Meinungsbildung undGesetzgebungsvorbereitung, also bloen Rat, als zu unwirksam zu empfindenund demgegenber auf unmittelbare Partizipation an der Entscheidungskompe-tenz zu pochen.Jede Neuregelung des Synodalwesens, die sich den theologischen Grundlagendes Zweiten Vatikanischen Konzils und den erwhnten gesellschaftlich mitbe-dingten Problemen stellt, konnte der Frage nicht ausweichen, ob ein Modell derMitwirkung gefunden werden kann, das zugleich echte Elemente der Mitent-scheidung zult und die Ausbung der unveruerlichen Leitungsvollmachtdes bischflichen Amtes12 gewhrleistet.11

    Hierzu J. Ratzinger, H. Maier, Demokratie in der Kirche. Mglichkeiten, Grenzen, Gefahren =Werdende Welt 16, Limburg 1970; K. Lehmann, Zur dogmatischen Legitimation einer Demokrati-sierung in der Kirche, in: Concilium 7 (1971) 171-181; G. May, Demokratisierung der Kirche. Mg-lichkeiten und Grenzen, Wien 1971; Demokratisierung der Kirche in der Bundesrepublik Deutsch-land. Ein Memorandum deutscher Katholiken, hrsg. vom Bensberger Kreis, Mainz 1970, bes. 99.12

    An diesem Punkt liegt auch die Differenz zum Grundtyp der evangelischen Synoden, vgl. dazuden knappen, aber informationsreichen Beitrag von A. von Campenhausen, Synoden in der evangeli-schen Kirche, in: SYNODE 1971/4, 4-6; H. Frost, Strukturprobleme evangelischer Kirchenverfas-

    28

  • Allgemeine Einleitung

    2. IMPULSE UND GESTALTUNGSELEMENTE BEIM ENTSTEHENDER GEMEINSAMEN SYNODE

    Der Ruf nach der Gemeinsamen Synode entstammt sehr vielfltigen und zumTeil auch spannungsvollen Absichten und Motiven. Ohne eine lckenlose, hi-storisch einigermaen adquate Darstellung anzustreben, soll eine Zusammen-stellung leitender Impulse und Bauelemente versucht werden.

    2.1 Der Aufbruch des Zweiten Vatikanischen Konzils und die synodaleUmsetzung des konziliaren Geschehens

    Ein entscheidender Faktor fr das Entstehen der nachkonziliaren teilkirchlichenSynoden ist zweifellos die Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung allerGlieder fr die Erfllung der Sendung der Kirche. Diese Bereitschaft, zumal auchder Laien, und der gemeinsame Erneuerungswille haben die Idee von Synodengetragen. Dabei ging es nicht nur um uere Reformen, sondern um eine neuegeistliche ffnung auf die Mitte des christlichen Lebens hin. Zugleich konnteeine Synode die neue Form kirchlicher Einheit inmitten vieler nachkonziliarerPolarisierungen zur Darstellung bringen: Die unersetzbare Wirksamkeit der ver-schiedenen Charismen und die unersetzbare Aufgabe des kirchlichen Amtessollen gemeinsam zur Wirkung kommen. Gegenseitige Ergnzung und Gemein-samkeit des Zeugnisses in Glauben und Handeln gehren zu den tieferen geistli-chen Impulsen des Rufes nach Synoden13.Weil das Zweite Vatikanische Konzil in besonderer Weise der pastoralenErneuerung der Kirche diente, zielte es von seiner inneren Struktur her auf einewirksame und situationsgerechte Verwirklichung seiner Beschlsse in den ein-zelnen Lndern. Das Konzil hatte selbst die wichtigsten Bauelemente fr eineUmsetzung durch Synoden bereitgestellt: die Bedeutung der Ortskirchen undder bischflichen Kollegialitt in ihrem Bereich, die Teilnahme aller Glubigenan der Sendung der Kirche. Da das Konzil selbst den Wunsch nach einer Erneue-rung des Synodalwesens ausgesprochen hatte, lag es nahe, mit Hilfe der be-whrten Institution solcher Kirchenversammlungen die Einwurzelung des Kon-zils und das Aggiornamento des christlichen Lebens in den einzelnenOrtskirchen zu verwirklichen. Ohne Synoden stirbt das Konzil, formulierteL. Kaufmann zusammenfassend.

    sung, Gttingen 1972, 173-181, 314-319; R. Smend, Zur neueren Bedeutungsgeschichte der evan-gelischen Synode, in: Zeitschrift fr evangelisches Kirchenrecht 19 (1963/64) 248-264.13

    Man vergleiche nur den Tenor der verschiedenen Hirtenbriefe (vor allem in SYNODE 1970/1,11-14; 1971/3, 6-8; 1971/1, 24), die Ansprachen und Predigten des Prsidenten der GemeinsamenSynode und der brigen Bischfe (vgl. die Texte unter dem Stichwort Allgemeines in SYNODE1970-1976). Vgl. auerdem das Referat von Julius Kardinal Dpfner vor der Vollversammlung desZdK am 28. Mrz 1969 in Bad Godesberg, in: Berichte und Dokumente, hrsg. vom Generalsekre-tariat des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Nr. 2 (Juni 1969) 23-28.

    29

  • Allgemeine Einleitung

    2.2 Nachkonziliare DizesansynodenNicht wenige Bischfe trugen sich schon whrend der letzten Sitzungsperiodedes Zweiten Vatikanischen Konzils mit dem Gedanken, nach Konzilsende einein vielen Bistmern nach dem kanonischen Recht ohnehin schon lngst flligeDizesansynode abzuhalten. So reichen die beiden deutschen nachkonziliarenDizesansynoden von Hildesheim (1968/69)14 und Meien (1969/70)15 - wasihre allerersten Anfnge betrifft - in die Zeit des Zweiten Vatikanischen Kon-zils zurck. Die meisten sterreichischen Dizesen (mit Ausnahme von Graz-Seckau und Feldkirch) fhrten bis Ende 1972 Dizesansynoden durch16.Groe Bedeutung erlangte dabei die Wiener Dizesansynode von 1968 bis1971 (vgl. SYNODE 1971/5, 19-22), die in der rechtlichen Neustrukturie-rung einer Dizesansynode zweifellos eine gewisse Pionierstellung einnahm(Mitwirkung von Laien, Voten als Beschluform usw.). Kardinal Knig hattebereits im Herbst 1965 angeregt, eine sterreichische Nationalsynode einzu-berufen, die Frhjahrskonferenz der sterreichischen Bischfe vom Mrz 1966konnte sich jedoch auf ein solches Projekt nicht einigen. Der Wiener Kirchenver-sammlung gelang es auch, ab 1967 durch Fragebogenaktionen eine gute atmo-sphrische Vorbereitung der Synode und die Bildung einer ffentlichen Meinungber ihre Aufgaben und Ziele zu erreichen (vgl. SYNODE 1971/5, 20).Das in der gegenwrtigen Rechtsordnung vorgesehene Modell der Dizesan-synode bot auch fr die Vorbereitung der Gemeinsamen Synode eine gewisseOrientierung, zugleich zeigte es fast unbersteigbare Grenzen auf. Der Gesetz-geber der Dizesansynode ist allein der Bischof, so da es in seinem verantwortli-chen Ermessen liegt, ob er einen Synodenbeschlu in Kraft setzt oder nicht.Beschlsse der Synode knnen also nur Empfehlungen an den Bischof sein. Eszeigte sich auch, da die Dizesansynoden ihre neue Funktion noch nicht ge-funden hatten, da einerseits nicht wenige Aufgaben von den Rten auf pfarrlicherund dizesaner Ebene und anderseits Fragen von berdizesaner Bedeutungdurch die Bischofskonferenzen besser behandelt werden knnen. Nicht seltenwar die in Angriff genommene Thematik zu umfangreich, so da im Bereich einereinzelnen Dizese ein empfindlicher Mangel an einer ausreichenden Zahl vonFachleuten zur Bewltigung der angegangenen Fragen zustzlich fhlbar wurde.14

    Vgl. Dizesansynode Hildesheim 1968/69. Planung und Durchfhrung. Dokumente, Bd. I,Hildesheim 1972; Vorlagen und Ergebnisse, Bd. II, Hildesheim 1970; F. J. Wothe, Kirche in derSynode. Zwischenbilanz der Hildesheimer Dizesansynode, Hildesheim 1968. Vgl. auch J. Neu-mann, Synodales Prinzip, 59 f.15

    Genaueres bei J. Neumann, Synodales Prinzip, 60 f., 84 (Lit.). - Zur kanonistischen Problematikeiner Dizesansynode heute vgl. H. Heinemann, Zur Reform der Dizesansynode, in: Ecclesia etJus, hrsg. von K. Siepen u. a., Festschrift fr A. Scheuermann, Mnchen 1968, 209-223; I. Frer, Desynodo dioecesana, in: Periodica de re morali, canonica, liturgica 62 (1973) 117-131; J. A. Coriden,The Diocesan Synod: An Instrument of Renewal for the Local Church, in: The Jurist 34 (1974)60-93.16

    Vgl. J. Neumann, Synodales Prinzip, 61 ff., 111 (Anm. 98 und 100).

    30

  • Allgemeine Einleitung

    2.3 Das Pastoralkonzil der Niederlndischen KircheNoch vor diesen Dizesansynoden konnte Kardinal Alfrink knapp ein Jahr nachKonzilsende am 27. November 1966 das Pastoralkonzil der NiederlndischenKirche erffnen. Von 1968 bis 1970 tagte es in sechs Vollversammlungen 17.Ausgangspunkt waren die Konzilsergebnisse, die auf die Situation der Niederln-dischen Kirche angewandt werden sollten. Ziel dieser Versammlung war dieBeratung der Bischfe in pastoralen Fragen. Weil man kein gesetzgebendesOrgan sein wollte, war es leichter, die kirchenrechtlichen Probleme einer solchenVersammlung hintanzustellen und auch viele Themen ber die Rezeption desKonzils hinaus anzugehen. Im streng rechtlichen Sinne war dieses Zusammen-treten von Vertretern einer einzigen Kirchenprovinz kein Provinzialkonzil, son-dern verstand sich eher als Sttte der gegenseitigen Konsultation und Aus-sprache. Dieses Freisein von einem Zwang zu unmittelbaren Beschlufassungenermglichte eine rechtlich flexible und lockere Gestaltung der Strukturen (vgl.SYNODE 1971/5, 10-13). Sie erlaubte auch eine offene und dynamische Dis-kussion, welche wiederum fr die Bischfe zu einer auerordentlichen Informa-tionsquelle wurde. Das Schwergewicht lag darum auch auf einer mglichst groenBeteiligung der Bevlkerung an der Meinungsbildung und an der pastoralenBeratung. So war das Niederlndische Pastoralkonzil vor allem durch die Kom-munikation zur Basis bestimmt. Die Einrichtung von Gesprchsgruppen undvon Briefksten auf verschiedenen Ebenen sowie das Einbeziehen der normalenkirchlichen Strukturen, z.B. der Pfarreien, in den Kommunikationsprozedienten diesem Ziel (vgl. Einzelheiten in SYNODE 1971/5, 11 f.).An dieser Stelle bedarf es keiner Beurteilung des Niederlndischen Pastoral-konzils18. Der Streit z.B. um die Reprsentativitt der Teilnehmer undder Stellenwert, den die bloe Beratung innerhalb des Pastoralkonzilsund vor allem in der weitreichenden Publizitt gewann, zeigen beispielhaft, daman fr eine so groe Versammlung die Notwendigkeit rechtlicher Normie-rungen mglicherweise unterschtzt hat. Die freigesetzte Dynamik des synodalenProzesses wurde aber auch durch eine gelegentlich einseitige Berichterstattungin den Massenmedien und einzelne manipulative Tendenzen verzerrt. Das Posi-tive und das echt Fragwrdige des Niederlndischen Pastoralkonzils war also eine

    17 Vgl. in aller Krze J. Neumann, Synodales Prinzip, 73 ff. Zu den einzelnen Sitzungen und zur

    Literatur vgl. ebd., 111 f., Anm. 114-116. Vgl. auerdem: Holland - Die riskante Kirche. Ein Modell.Fnf Jahre Pastoralinstitut der niederlndischen Kirchenprovinz = Herderbcherei 354, Freiburgi. Br. 1969; Kirche in Freiheit. Grnde und Hintergrnde des Aufbruchs in Holland, Freiburg i. Br.1970, 55 ff.; J. Chr. Hampe, Das niederlndische Pastoralkonzil, in: Stimmen der Zeit, Bd. 181(1968) 177-195; M. Schmaus, L. Scheffczyk, J. Giers (Hrsg.), Exempel Holland. TheologischeAnalyse und Kritik des Niederlndischen Pastoralkonzils, Berlin 21972.18

    Eine umfassende und ausgewogene Darstellung fehlt trotz der zahlreichen, meist engagiertenLiteratur. Fr eine Beurteilung sehr ntzlich ist die wichtige Schluansprache von Kardinal Alfrinkvom 8. April 1970, in: Herder-Korrespondenz 24 (1970) 230-234.

    31

  • Allgemeine Einleitung

    nach allen Seiten hin gewonnene ffentlichkeit des Beratungsprozesses mitallen ihren Auswirkungen.

    2.4 Initiativen in der Bundesrepublik Deutschland im Herbst 19682.4.1 Der Essener KatholikentagDie berlegungen in der Bundesrepublik Deutschland zur Schaffung eines syn-odalen Prozesses sind nicht verstndlich ohne die bisher beschriebenen Impulse.Diese erfuhren jedoch eine konkrete Verdichtung und Zuspitzung auf dem 82.Deutschen Katholikentag vom 4. bis 8. September 1968 in Essen (Leitwort:Mitten in der Welt). Unvorhersehbare Ereignisse und Faktoren hatten eine neueSituation geschaffen: die groen kriegerischen Auseinandersetzungen in Biafraund Vietnam, der Einmarsch der Russen in die Tschechoslowakei, die Protestbe-wegungen von Jugendlichen und zumal von Studenten, Probleme der kirchlichenZensur (Entzug der kirchlichen Lehrbefugnis fr Prof. H. Halbfas, Auseinander-setzungen um den Hollndischen Katechismus), Erscheinen der ppstlichenEnzyklika Humanae vitae, lebhafte Diskussion ber die Demokratisierungder Kirche. Immer wieder wurde nach einer Verbesserung der Zusammenarbeitvon Laien, Priestern und Bischfen gerufen. Ein Resolutionsentwurf der GruppeKritischer Katholizismus zur Demokratisierung der Kirche wurde zwar imForumsgesprch V. 1 abgelehnt, doch kam ein Teilvorschlag, nmlich nach hol-lndischem Vorbild bald ein Nationalkonzil einzuberufen, durch die Bericht-erstattung zur Kenntnis des Groforums und erhielt einen berwltigendenBeifall19.2.4.2 Impulse der CAJDer Nationalrat der CAJ (Junge Christliche Arbeitnehmer) griff in seiner Sit-zung vom 9. Oktober 1968 in Knigshofen diese Anregung auf und stellte berBischof Dr. Franz Hengsbach, den Vorsitzenden der Laienkommission, an dieDeutsche Bischofskonferenz den Antrag20 auf baldige Einberufung einerPastoralsynode. Der Begriff Nationalkonzil wird ebenso vermieden wie einHinweis auf das Niederlndische Pastoralkonzil. Zum ersten Mal ist wegen der19

    Vgl. Mitten in dieser Welt. 82. Deutscher Katholikentag vom 4. September bis 8. September 1968in Essen, hrsg. vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken, Paderborn 1968, 487. - Fr die Fol-gezeit sind die wichtigsten Diskussionsbeitrge in einer dreibndigen Dokumentation gesammelt,auf die fr die folgenden Ausfhrungen grundstzlich verwiesen sei, vgl. W. Crampen, W. Feiden,H. Rink, A. Vogel, Synode 72. Texte zur Diskussion um eine gemeinsame Synode der Dizesen inder Bundesrepublik Deutschland von der Dokumentationszentrale PUBLIK, I. Teil (abgeschlossenam 15. August 1969, 158 S.); II. Teil (15. August bis 31 . Oktober 1969, 407 S.); III. Teil (15. Oktober1969 bis 15. Februar 1970, 381 S.). Der I. Teil erschien auch in 2. Auflage. Im folgenden werdendiese Bnde abgekrzt und mit der Bezeichnung Synode 72 unter Hinzufgung des jeweiligenTeils zitiert, also z.B.: Synode 72 I, 16f.20

    Vgl. den Text in: Synode 72 I, 2 -5 .

    32

  • Allgemeine Einleitung

    Teilung Deutschlands von zwei Synoden die Rede. Zugleich werden weitereMotive fr die baldige Einberufung einer Pastoralsynode deutlich: die Sorge, dader konziliare Aufbruch vielerorts zu langsam erfolgt oder sogar versandet; Kon-kretisierung der allgemeinen Aussagen des Konzils im alltglichen Leben desGottesvolkes und in den kirchlichen Strukturen; Besorgnis und ngstlichkeit an-gesichts des gegenwrtigen Umbruchs und der kirchlichen Entwicklung sollennicht zu einer Isolierung einzelner oder von Gruppierungen (vor allem auch derBischfe) fhren. Der mutige Schritt zum gemeinsamen Suchen auf einerSynode knnte am ehesten die befreiende Kraft der Wahrheit gewhren. DieKirche mu rasch frei werden von ihren internen Sorgen, damit sie den Blickganz auf die Welt und die Probleme der Menschen richten kann. Der Antragschlgt eine berdizesane Synode vor und nennt dafr folgende Grnde: Dieschwerwiegenden Fragen stellen sich in allen Bistmern in hnlicher Weise; dieGlaubwrdigkeit der Kirche verlangt fr die wesentlichen Fragen wenigstens inden Prinzipien einheitliche Lsungen; berdizesane Problemstellungen ge-winnen eine zunehmende Bedeutung. Kritisch wird auch auf die Gefahr einesbertriebenen Eigeninteresses der Einzeldizesen aufmerksam gemacht: Tief-gehende Reformvorhaben knnten u. U. in einzelnen Dizesen nicht verwirklichtwerden, wenn nicht der Schwung gemeinsamer und berdizesaner Entschei-dungen zum Durchsto verhilft. Der Vorschlag zur baldigen Einberufung einerSynode ist zugleich von der berzeugung geleitet, die nachkonziliaren Rteseien nicht in der Lage, die ihnen in Gesellschaft und Kirche gestellten Aufgabenausreichend wahrzunehmen.

    2.4.3 Untersttzung durch den BDKJ und das ZdKDie Hauptversammlung des BDKJ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend)machte sich den Hauptinhalt dieses Antrags am 9. November 1968 in Altenbergzu eigen. Zustzlich hob die entsprechende Entschlieung21 folgende drngendeAufgaben hervor: Dringlichkeit von Glaubenshilfen fr die Verkndigung;kumenischer Aspekt; aktuelle Verwirklichung der Kirche in einem hochindu-strialisierten Land und angesichts weltweiter Konflikte; Realisierung von Kirchein einer demokratisch geprgten Gesellschaft und Konsequenzen fr ihre eigeneVerfassung. Damit waren viele Fragen und Probleme der nachkonziliaren kirch-lichen Situation und des Essener Katholikentags aufgegriffen.Die Delegation des BDKJ stellte wenige Tage spter, am 12. November 1968,an die Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)in Frankfurt den Antrag auf Zustimmung und Frderung der Idee der Einberu-fung einer Pastoralsynode22. Nicht zuletzt aus formalen Grnden (der Antragmute erst als Tagesordnungspunkt anerkannt werden) wurde der Antrag nicht21

    Vgl. den Text ebd., 6.22

    Vgl. den Text im BDKJ-Informat ionsdienst vom 6. Dezember 1968 und in: Synode 72 I, 9.

    33

  • Allgemeine Einleitung

    diskutiert, vielmehr an den Geschftsfhrenden Ausschu des ZdK berwiesen.Der Generalsekretr des ZdK, Dr. Friedrich Kronenberg, hatte auf derselbenVollversammlung und unabhngig von dem erwhnten Antrag bei einem Rck-blick auf den Essener Katholikentag am 12. November 1968 erklrt: Die Moti-vierung dieses Wunsches (nach einem Nationalkonzil oder einer National-synode) verdient... strkste Untersttzung, mgen auch die Meinungen berdie beste Form der Realisierung dieses Wunsches zur Zeit noch auseinander-gehen.23 In der Tat gehrte das ZdK, wie sich noch zeigen wird, von Anfangan zu den tatkrftigsten Frderern der Idee einer berdizesanen Synode in derBundesrepublik Deutschland.

    2.5 Bildung der Gemeinsamen StudiengruppeAm Ende des Essener Katholikentags kamen Vertreter der Deutschen Bischofs-konferenz und des ZdK berein, in einem baldigen Gesprch die Erfahrungendieses Katholikentags auszuwerten24. Diese Besprechung kam am 9. November1968 in Essen-Werden unter dem wechselnden Vorsitz von Julius KardinalDpfner (Vorsitzender der Pastoralkommission), Bischof Dr. Franz Hengsbach(Vorsitzender der Laienkommission) und Dr. Alfred Beckel (Prsident des ZdK)zustande. Bald stellte sich heraus, da eine Auswertung der Essener Erfahrungenzu einer Analyse der gesamten Situation des deutschen Katholizismus erweitertwerden mute. Gleichwohl muten bald erste praktische Konsequenzen gezogenwerden. So war man sich einig ber eine Weiterentwicklung der kirchlichenStrukturen in der Bundesrepublik Deutschland, ohne freilich Einzelheitenklren zu knnen. Der Vorschlag einer gemeinsamen Pastoralsynode oder vonDizesansynoden wurde besprochen, eine gewisse Unsicherheit und Zurck-haltung war jedoch unverkennbar (die abschlieende Presseerklrung nenntdas Wort Synode nicht). Offen blieb vor allem die Frage, ob zuerst einePastoralsynode auf Bundesebene angesetzt werden soll oder ob zuerst Dizesan-synoden abgehalten werden sollen, die durch eine gemeinsame Pastoralsynodeabgeschlossen werden knnten. In jedem Fall sollten Planungen fr Dizesan-synoden aufeinander abgestimmt werden.Um diese Fragen und Aufgaben genauer zu studieren und der DeutschenBischofskonferenz wie dem ZdK Entscheidungshilfen vorzubereiten, wurde23

    Berichte und Dokumente , hrsg. vom Generalsekretariat des Zentralkomitees der deutschenKatholiken, Nr. 2 (Juni 1969) 12, auch in Synode 72 I, 7f.24

    Die folgenden Ausfhrungen sind, ohne da immer ausdrcklich darauf aufmerksam gemachtwird, aufgrund der Einsicht in alle verfgbaren Protokolle der verschiedenen Gremien undInstitutionen formuliert. Soweit diese Unterlagen nicht im Besitz des Verfassers waren, wurden siefreundlicherweise vom Sekretariat der Gemeinsamen Synode, vom Sekretariat der DeutschenBischofskonferenz und vom Generalsekretariat des Zentralkomitees der deutschen Katholiken zurVerfgung gestellt. Viele andere Dokumente und Presseberichte dienten unter gleichzeitigerBercksichtigung eigener Kenntnisse und Erfahrungen der Ergnzung.

    34

  • Allgemeine Einleitung

    - dies war das wichtigste Ergebnis - die Bildung einer gemeinsamen Studien-gruppe beschlossen, die im Auftrag des Vorsitzenden der Pastoralkommissionund der Laienkommission sowie des Prsidiums des ZdK unverzglich ihreArbeit aufnehmen sollte.

    3. VORBEREITUNG UND DURCHFHRUNG DER SYNODE3.1 EntscheidungsvorbereitungDie Gemeinsame Studiengruppe fate bereits bei ihrer ersten Sitzung am9. Januar 1969 in Bonn den Beschlu, der Deutschen Bischofskonferenz die Pla-nung der Gemeinsamen Synode der Dizesen in der Bundesrepublik Deutsch-land (hier erscheint erstmals der Name!) zu empfehlen. Die Begrndung wie-derholt die bisher vorgetragenen Argumente: Die Forderung nach einer Synode,welche von vielen kirchlichen Gruppen erhoben wird, ist ernst zu nehmen. Frdie Planung und Durchfhrung mglicher Dizesansynoden mu bald Klarheitgeschaffen werden, ob es eine Synode auf Bundesebene geben wird. Dizesan-synoden werden nicht ausgeschlossen, jedoch betreffen viele Fragen in gleicheroder hnlicher Weise alle Bistmer. Ihre Beantwortung erfordert darum auch diegemeinsame Anstrengung aller Dizesen. Auerdem beeinflussen die Entschei-dungen eines Bistums durch die enge Kommunikation und die hohe Mobilittdas Leben anderer Dizesen. Darum gengen Dizesansynoden allein nicht.Vielmehr bedarf es fr die gemeinsame Lsung der Probleme und fr die gegen-seitige Abstimmung der jeweiligen dizesanen Fragen einer Synode auf Bun-desebene. Eine gemeinsame Pastoralsynode entlastet auch jene Institutionen(z.B. Katholikentage), die weniger auf eine kirchliche Willensbildung angelegtsind, sondern ein Forum ffentlicher Meinung in der Kirche bilden.Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der deutschen Seelsorgemter untersttzteauf ihrer Konferenz vom 3.-5. Dezember 1968 die vorgebrachten Argumente,pldierte aber im gegenwrtigen Zeitpunkt eher fr die Vorbereitung einerrechtlich freieren Pastoralkonferenz25. Die Idee einer Synode im strengenSinn wurde als wenig zweckdienlich angesehen, einmal wegen des gespaltenenDeutschland und der geteilten Bistmer, dann vor allem aber aus Sorge, diegroen kirchenrechtlichen Probleme einer berdizesanen Synode knnten diepastoralen Intentionen eher hemmen als frdern. Die Gemeinsame Studien-gruppe lehnte jedoch das Modell einer Pastoralkonferenz als zu unverbind-lich ab (vgl. auch 3.2) und schlug der Deutschen Bischofskonferenz die ver-bindliche Form einer Synode mit ihrer konstitutiven Beteiligung des bischf-lichen Amtes vor. Strukturell blieb in dieser Hinsicht das Modell der Dizesan-synode leitend.Der Sekretr der Deutschen Bischofskonferenz und der Generalsekretr des

    25 Vgl. Synode 72 I, 10.

    35

  • Allgemeine Einleitung

    ZdK wurden von der Gemeinsamen Studiengruppe beauftragt, mit zustn-digen Fachleuten (vor allem mit Hilfe eines Historikers und eines Kanonisten)fr die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im Februar 1969 eineVorlage fr eine grundstzliche Beschlufassung zu fertigen. Darin sollten ersteUmrisse eines Statuts der Synode und erste Grundzge einer Geschftsordnungsichtbar werden. Im brigen hat die Gemeinsame Studiengruppe nur einigeallgemeine Erwgungen zur Struktur angestellt: Die Vollversammlung derSynode sollte auf eine mglichst kleine Zahl von Mitgliedern beschrnkt werden.Bei der Zusammensetzung der Synode ist ein ausgewogenes Verhltnis vonBischfen, Priestern und Laien anzustreben. In der Synode mssen alle Struk-turen - die dizesanen und die berdizesanen - reprsentiert sein. Das giltinsbesondere fr die Deutsche Bischofskonferenz, das Zentralkomitee derDeutschen Katholiken einschlielich der Verbnde, die Dizesanrte der Katho-liken, die dizesanen Seelsorge- und Priesterrte. Weitere berlegungen, dienotwendigerweise unbestimmt bleiben muten, dienten der thematischen Vor-bereitung der Synode.Der Deutschen Bischofskonferenz wurde bereits am 7. Februar 1969 eine knappvierseitige Skizze fr einen Entwurf der Statuten einer gemeinsamen Synodeder deutschen Bistmer zugeleitet (spter verffentlicht in SYNODE 1970/2,57-58). Die Grundelemente des spteren Statuts sind hier bereits vorgebildet.

    3.2 Der Grundsatzbeschlu der Deutschen Bischofskonferenz3.2.1 Die EntscheidungZu Beginn der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vom 24. bis27. Februar 1969 in Bad Honnef traf sich die Gemeinsame Studiengruppe mitden bischflichen Mitgliedern der Pastoralkommission und der Kommission frLaienfragen, um die inzwischen fertiggestellten Unterlagen zu besprechen. DieVollversammlung stimmte den ihr zugegangenen Empfehlungen zu und beschloeinstimmig, eine gemeinsame Synode der Dizesen in der BundesrepublikDeutschland vorzubereiten und die dafr erforderlichen Voraussetzungen zuschaffen. Sie beauftragt den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, dieVoraussetzungen fr die Genehmigung dieser Synode durch den Hl. Stuhl zuklren (vgl. den spter verffentlichten Beschlu in SYNODE 1970/1, 9-10).Da der Entwurf fr die Statuten vom geltenden kirchlichen Recht abweicht, isteine Erlaubnis des Hl. Stuhles notwendig. ber die Zielsetzung und Grund-struktur wird beschlossen: Die gemeinsame Synode soll der Durchfhrung undAnwendung des II. Vatikanischen Konzils in Deutschland dienen. Sie soll in ihrerVollversammlung die Zahl von 250 Mitgliedern nach Mglichkeit nicht ber-schreiten. Bei der Zusammensetzung der Synode ist ein ausgewogenes Verhltnisvon Bischfen, Priestern, Laien und Ordensleuten anzustreben.

    36

  • Allgemeine Einleitung

    3.2.2 Zeitliche PlanungenDa man offensichtlich eine baldige Durchfhrung der Synode wnschte, war diezeitliche Planung fr die weitere Vorbereitung straff: Eine Studiengruppe unterdem Vorsitz des Bischofs von Essen wird beauftragt, bis zur Herbstvollversamm-lung 1969 beschlureife Vorschlge fr Arbeitsprogramm, Statut und Geschfts-ordnung der Synode sowie fr die Zusammensetzung der zu berufenden Vorbe-reitungskommission vorzulegen. Die erste Sitzungsperiode der Synode soll etwaim Jahre 1972 beginnen.Diese lange Zeit war nicht zuletzt wegen einer intensiven Teilnahme allerGruppen, Gremien und Pfarreien an der Vorbereitungsphase geplant. Als Kar-dinal Dpfner am 27. Februar 1969 den Beschlu der Deutschen Bischofskonfe-renz bekanntgab, erklrte er, die erste Sitzungsperiode knne kaum vor Herbst1972 angesetzt werden. Denn die verschiedenen Prozesse der Information undDiskussion eines mglichen Fragenkatalogs der Synode von unten nach oben undvon oben nach unten lassen sich nicht beschleunigen, vor allem dann nicht, wennman diese Beratungen ernst nimmt.26 Spter setzt sich die Idee durch, wesent-lich frher eine konstituierende Vollversammlung der Gemeinsamen Synode(3.-5. Januar 1971) abzuhalten. Die erste Arbeits-Sitzungsperiode findet vom10.-14. Mai 1972 statt, so da die angenommenen Terminplanungen sogar un-terboten werden konnten. Die Gemeinsame Synode erhielt durch die genanntenBeschlsse inoffiziell den Kurztitel Synode 72, der sich allerdings - im Unter-schied zu den schweizerischen Synoden - nicht durchsetzen konnte.Bemerkenswert an diesem Grundsatzbeschlu ist wohl auch die Tatsache, dadie Frage einer intensiven Beteiligung des ganzen Gottesvolkes bis in die letztePfarrgemeinde hinein (Kardinal Dpfner) von Anfang an die Konzeption derGemeinsamen Synode bestimmte. Hier haben sicher auch die Erfahrungen derWiener Dizesansynode und des Niederlndischen Pastoralkonzils eingewirkt,wenn auch in der konkreten Realisierung dann freilich andere Wege einge-schlagen wurden (vgl. 3.3.3 und 3.3.4).

    3.2.3 Ein rascher EntschluWeniger als ein halbes Jahr nach dem Essener Katholikentag hatte die DeutscheBischofskonferenz den Wunsch nach einer Synode bereits in die Tat umgesetzt -ein erstaunlich kurzer Zeitraum. Fr diese rasche Grundsatzentscheidung warenzunchst sicher interne Planungsfragen im Blick auf Dizesansynoden mage-bend (die Hildesheimer Dizesansynode dauerte vom 13. Mai 1968 bis19. November 1969!). Es lt sich aber auch nicht bersehen, da die entschlos-sene Behandlung der Forderungen nach einer Synode durch gewisse Erfahrungendes Niederlndischen Pastoralkonzils motiviert wurden. Schon die Gemeinsame

    26 Ebd., 15.

    37

  • Allgemeine Einleitung

    Studiengruppe - ein Teil ihrer Mitglieder war im Beobachterstatus bei denSitzungen des Niederlndischen Pastoralkonzils anwesend - machte daraufaufmerksam, da die Bischfe nur durch ein baldiges Aufgreifen der verschie-denen Initiativen den Gang der ffentlichen Diskussion entscheidend mitbe-stimmen knnten. Angesichts der unbersehbaren publizistischen Wirkung desNiederlndischen Pastoralkonzils mit ihren Folgen27 bildete sich die feste ber-zeugung, die Unverbindlichkeit einer nur beratenden Versammlung wrefaktisch nicht durchzuhalten (in der Tat hat das Niederlndische PastoralkonzilResolutionen mit erheblicher Wirkung verabschiedet28!). Dahinter stand dieSorge um eine verantwortliche Meinungsbildung, die durch unkontrollierbare,aber ffentlichkeitswirksame Tendenzen manipuliert werden knnte. Dies war- wenn freilich auch nicht ausschlielich - ein wichtiger Grund, um von Anfangan auf klare Rechtsstrukturen und Zustndigkeiten zu drngen.So waren die Gemeinsame Studiengruppe und die Deutsche Bischofskonfe-renz der berzeugung, nur eine baldige Grundsatzentscheidung knne der f-fentlichen Diskussion der Synodeninitiativen eine Richtung geben und zu einerWegweisung werden. Auerdem erklrt sich so auch die dem Statut der Gemein-samen Synode eigene Struktur, nmlich die Bischfe mglichst in das synodaleGeschehen zu integrieren und den Episkopat konstitutiv daran zu beteiligen (imUnterschied zu allen anderen Synoden, synodalen Vorgngen usw.). DieGemeinsame Synode ist also keineswegs ein hollndischer Exportartikel, wiegelegentlich vermutet wurde; vielmehr hat ihr die Auseinandersetzung mit denniederlndischen Erfahrungen positiv einerseits durch manche Rezeption wieaber auch anderseits durch Vorsicht und das Begehen anderer Wege zum eigenenProfil verholten. Sie war eine echte Alternative.

    3.2.4 NachbarsynodenUngefhr zur gleichen Zeit sind Initiativen zu hnlichen Synoden in der DDR, inder Schweiz und in sterreich erkennbar. Die Pastoralsynode in der DDR muim Zusammenhang der Meiener Synode (1969/70)29 und den Bemhungenum eine Gemeinsame Synode der Bistmer in der Bundesrepublik Deutschlandgesehen werden. Die Berliner Ordinarienkonferenz setzte auf ihrer Sitzung vom24.-25. Februar 1969 eine Kommission ein, die im Anschlu an die MeienerKirchenversammlung die Mglichkeit einer Synode fr alle Jurisdiktionsbezirkeder DDR prfen sollte. Im Dezember 1969 wurde eine Vorbereitungskommis-sion mit dem Auftrag einberufen, einen Themenvorschlag und ein Statut zu ent-

    27 Genaueres in der schon zitierten (vgl. Anm. 18) Schluansprache von Kardinal Alfrink in:

    Herder-Korrespondenz 24 (1970) 233 .2 8

    Einzelheiten im Bericht der Herder -Korrespondenz ber die 3. Vollversammlung: 23 (1969)5 7 - 5 9 .29

    Dazu J. Neumann, Synodales Prinzip, 83 ff.

    38

  • Allgemeine Einleitung

    werfen. Die Berliner Ordinarienkonferenz fate am 4./5. Dezember 1970 denGrundsatzbeschlu, eine gemeinsame Pastoralsynode durchzufhren. DerApostolische Stuhl gab am 27. Februar 1971 seine Zustimmung zum Statut.Obgleich in vielem eine Annherung der Gemeinsamen Synode der Bistmerin der Bundesrepublik Deutschland und der Pastoralsynode der Jurisdiktions-bezirke in der DDR versucht wurde, weist die Pastoralsynode der DDR aufgrundder besonderen politischen Umstnde in ihrer rechtlichen Ausgestaltung einigeerhebliche Unterschiede auf (vor allem stimmen die Mitglieder der BerlinerOrdinarienkonferenz in der Vollversammlung nicht mit ab). ber die Vorberei-tung und Durchfhrung der Pastoralsynode (vgl. SYNODE 1972/S1, 31-34;SYNODE 1973/1, 5-22) und ber ihre Strukturen (vgl. den Wortlaut desStatus in SYNODE 1972/S1, 35-38)30 braucht hier nicht im einzelnen gehan-delt zu werden.Das Schweizer Modell Synode 72 trug den historischen Faktoren und der kirchli-chen Eigenprgung der Schweiz (verschiedene Sprach- und Kulturkreise, fdera-tives System, Rcksicht auf Minderheiten, keine Kirchenprovinz, direkt demApostolischen Stuhl untergeordnet) Rechnung, indem die SchweizerischeBischofskonferenz am 11. Mrz 1969 beschlo, keine Nationalsynode abzu-halten, sondern fr das Jahr 1972 in allen Schweizer Dizesen Synodengemeinsam vorzubereiten, sie aber getrennt durchzufhren. So ist das SchweizerSynodenmodell eine komplexe Kombination von dizesanen, berdizesanenund nationalen Vorgngen (vgl. SYNODE 1971/4, 1-3; SYNODE 1971/5,15 ff.)31. Auch hier zeigt sich, da die Konstruktion heutiger Synodenmodellenicht unabhngig bleibt von den historisch-politischen und kulturellen Tradi-tionen eines Landes.In diesem Zusammenhang mu auch der sterreichische Synodale Vorgang(1973/74) erwhnt werden, der allerdings in seiner Zielsetzung, Struktur undDauer nochmals eigene Wege ging32, da ja bereits vorher zum grten Teil in30

    Es ist zu hoffen, da auch in der Bundesrepublik Deutschland bald eine Gesamtausgabe derBeschlsse der Pastoralsynode in der D D R zur Verfgung steht. Die Beschlsse erscheinen als ein-zelne Hefte unter dem Titel Pastoralsynode der Jurisdiktionsbezirke in der D D R im St. Benno-Verlag Leipzig, hrsg. im Auftrag der Berliner Ordinarienkonferenz. Zur Information vgl. vor allemden unten in Anm. 46 genannten Beitrag von W. Ernst.31

    Vgl. J. Neumann, Synodales Prinzip, 68 ff. Die 12 Synodenbeschlsse der Schweizer Dizesenstehen in Einzelheften zur Verfgung, und zwar (um nur die deutschsprachigen Dizesen zu er-whnen) in den Ausgaben der Dizese Basel, des Bistums Chur und des Bistums St. Gallen. DieTexte knnen bei den jeweiligen Sekretariaten der Synode 72 bestellt werden (Baselstr. 58, CH-4500Solothurn; Hof 19, CH-7000 Chur; Klosterhof 6 b, CH-9000 St. Gallen).32

    Die Ergebnisse sind zusammengefat in dem Band sterreichischer Synodaler Vorgang. Doku-mente, hrsg. vom Sekretariat des sterreichischen Synodalen Vorgangs, Wien 1974, 218 S. - EinenVergleich der verschiedenen Synodenmodelle hat mehrfach unternommen W. Aymans, Die nach-konziliare Synodalbewegung in Mitteleuropa. Eine rechtsvergleichende Studie, in: Archaion ekkle-siastikou kai kanonikou dikaiou (= Archives de droit canon et ecclsiastique), Athen 1973, 13-31 .In erweiterter Form auch erschienen unter dem Titel Las Corrientes Sinodales en Centro Europa

    39

  • Allgemeine Einleitung

    den Bistmern Dizesansynoden abgehalten wurden (vgl. 2.2). Die Strukturenund Ergebnisse sind in dem angefhrten Dokumentationsband leicht zugnglich.

    3.3 Die nhere VorbereitungNach dem Grundsatzbeschlu der Deutschen Bischofskonferenz vom Februar1969 wurde die Vorbereitung der Gemeinsamen Synode energisch in Angriffgenommen. Der Umfang der Aktivitten kann hier selbstverstndlich nur in denwichtigsten Grundzgen in Erinnerung gerufen werden33. Die Verweise sindhier besonders zu beachten und bei grerem Informationsbedrfnis nach-zusehen.

    3.3.1 Konkretisierung der GestaltDie schon bestehende, aber zugleich erweiterte Gemeinsame Studiengruppe(vgl. oben 2.5 und SYNODE 1970/2, 27f.) erhielt im Februar 1969 den Auftrag,das Statut und die Verfahrensordnung sowie Vorschlge zur Thematik auszuar-beiten. Auerdem sollte sie eine Kandidatenliste fr die Vorbereitungskommis-sion aufstellen. In den Unterkommissionen Struktur und Thematik wurdenbis zum August 1969 die Entwrfe fr ein Statut und eine Geschftsordnungsowie fr die Thematik erarbeitet. Die Studiengruppe empfahl der DeutschenBischofskonferenz, diese Entwrfe zu verffentlichen und sie spter unterBercksichtigung der ffentlichen Diskussion zu verabschieden. Die DeutscheBischofskonferenz nahm diese Empfehlungen auf einer auerordentlichen Voll-versammlung in Knigstein/Taunus am 29. August 1969 an und setzte die end-gltige Beschlufassung fr den 10./11. November 1969 fest. Unverzglichwurden die Entwrfe der Presse bergeben (vgl. die Texte in SYNODE 1970/1,39-42; 1970/2, 3-12). Die Vorbereitungskommission, deren 37 Mitgliederdurch die Deutsche Bischofskonferenz anllich ihrer Herbstvollversammlungvom 22.-25. September 1969 berufen wurden (vgl. SYNODE 1970/1, 25 f.),lste die Gemeinsame Studiengruppe ab und erhielt folgende Aufgaben:Erstellung der Geschftsordnung und einer Muster-Wahlordnung fr die Wahlder Mitglieder der Synode in den einzelnen Bistmern, Umfrageaktionen, Sach-diskussion auf breiter Basis, berlegungen zur Thematik, Vorbereitung derkonstituierenden Sitzung der Synode.

    despus del Concilio Vaticano II, in: El Concilio de Braga y la funcin de la legislacin particularen la Iglesia, Salamanca 1975, 425-447.33

    Fr einen ausfhrlicheren Rckblick vgl. die Chronik 1968-1976 in: SYNODE 1970/1-1976/4. Wer SYNODE nach den Stichworten geordnet hat (vgl. die Anleitungen dazu in: SYNODE1970/2, 63-64 und 1971/7, 55-56), verfgt ber ein kleines Handarchiv der Gemeinsamen Synode.Soweit die Chronik im folgenden benutzt wurde, sind Lcken bercksichtigt und Fehler nach Mg-lichkeit korrigiert worden. Zu bercksichtigen sind auch die laufenden Berichte und Kommentareder Herder-Korrespondenz und der Orientierung.

    40

  • Allgemeine Einleitung

    3.3.2 ffentliche Diskussion und Verabschiedung des StatutsDie ffentliche Diskussion des Statutenentwurfs konzentrierte sich bei ungefhr500 nderungsvorschlgen berwiegend auf die Zusammensetzung der Synode,auf den Sachkomplex Beschlufassung/Gesetzgebungsrecht und auf das Sekre-tariat der Synode. Bei der Wahl der Mitglieder wurde immer wieder der Vorschlageiner gemeindebezogenen Urwahl (zum Teil kombiniert mit einem Wahlmn-nersystem ber die Dekanate und Regionen) eingebracht. Der Entwurf nahmhingegen die nachkonziliaren Rte als Basis fr die Wahlen. Diese erfllten sicher(noch) nicht berall ihre ursprngliche Funktion, zumal einer angemessenenReprsentation der Glieder des Gottesvolkes. Die Alternative einer gemeinde-unmittelbaren Wahl kam jedoch bei den faktisch verfgbaren Strukturen bereine sehr globale Vorstellung nicht hinaus. Bei der Frage der Verbindlichkeitder Beschlsse ging es darum, ob der Synode eine nur beratende oder eine auchfr Gesetzgebungsentscheidungen konstitutive Funktion zukommen soll. DieGesetzgebungskompetenz der Bischfe wurde nicht bestritten. Mehrheitlichwurde aber gewnscht, da die Beschlufassung der Synode und die Gesetzge-bung durch die Bischfe nicht einfach getrennt werden, vielmehr soll die gesetz-geberische Ttigkeit der Bischfe mglichst weit in den Proze der synodalenBeschlufassung hereingenommen werden. Vielfach wurde auch gefordert, dieDeutsche Bischofskonferenz mge fr die Gemeinsame Synode beim Apostoli-schen Stuhl die Kompetenz fr alle von der Synode zu behandelnden Gegen-stnde erbitten. Dagegen erhob sich Widerspruch, weil das Rechtsmodell derGemeinsamen Synode nicht zu einer vorschnellen und folgenschweren Kompe-tenzverteilung zwischen der Bischofskonferenz und den einzelnen Dizesanbi-schfen fhren sollte.Die ffentliche Diskussion hat an nicht wenigen Stellen zu einer Verbesserungdes Statutenentwurfs gefhrt, was nicht immer gengend beachtet worden ist(vgl. im einzelnen den ausfhrlichen Bericht zur ffentlichen Diskussion inSYNODE 1970/1, 43-52). Die Deutsche Bischofskonferenz beschlo bei ihrerauerordentlichen Vollversammlung in Knigstein/Taunus am 11. November1969 einstimmig das Statut in seiner endgltigen Fassung (vgl. den Wortlaut imAnhang dieses Bandes und besonders die Erluterungen zum Statut in SYNODE1970/2, 53-56). Die zur Verfgung stehende Zeit fr die Diskussion und frdie Erarbeitung von Alternativmodellen34 wurde vielerorts als zu knapp ange-

    34 Zur Diskussion vgl. vor allem das Material in: Synode 72, II. und III. Teil (vgl. oben Anm. 19).

    Den wichtigsten Alternativvorschlag machte wohl J. G. Gerhartz, Keine Mitentscheidung von Laienauf der Synode? Erwgungen zum Beschlurecht der Gemeinsamen Synode der deutschen Bistmer,in: Stimmen der Zeit, Bd. 184 (1969) 145-159. - Kritisch zum Statut: W. Aymans, Synode 1972.Strukturprobleme eines Regionalkonzils, in: Archiv fr katholisches Kirchenrecht 138 (1969)363-388, in erweiterter Form vorgelegt unter dem Titel Gemeinsame Synode. Strukturproblemeeines Regionalkonzils = Klner Beitrge 2, hrsg. vom Presseamt des Erzbistums Kln, Kln 1971,

    41

  • Allgemeine Einleitung

    sehen (vgl. z.B. auch die Entschlieung der Vollversammlung des ZdK vom 27.Oktober 1969). Gegen eine grere Verzgerung der Vorbereitungsarbeitensprachen aber gewichtige Grnde (dazu SYNODE 1970/2, 54). Zugleich beriefdie Deutsche Bischofskonferenz am 11. November 1969 den Sekretr der Deut-schen Bischofskonferenz zum Sekretr der Synode (Prlat Dr. Karl Forster, abEnde September 1971: Dr. Josef Homeyer) und den Generalsekretr des ZdKzum Stellvertreter des Sekretrs (Dr. Friedrich Kronenberg).Die Geburt des Statuts darf nicht von den Schwierigkeiten getrennt werden, dasgeltende Recht mit den ekklesiologischen Grundaussagen des Zweiten Vatikani-schen Konzils zu einem neuen Modell zu vereinen. Rein deduktive Kon-struktionsversuche gehen darum leicht an der konkreten Lage und ihren Mg-lichkeiten vorbei. Man war sich dieser strukturellen Vorlufigkeit des Statutsdurchaus bewut (vgl. SYNODE 1971/2, 25ff.). Viele Bedenken entstandenaus der mangelnden Einsicht in diese bergangssituation.

    3.3.3 Grundlegende AktivittenDie Vorbereitungskommission hat vom November 1969 bis zum Beginn der kon-stituierenden Sitzung am 3. Januar 1971 unter der Leitung des Bischofs von Essen(Dr. Franz Hengsbach) 11 Plenarsitzungen und zahlreiche Versammlungen ihreram 2. Dezember 1969 eingesetzten Unterkommissionen (Umfragen, Wahl-ordnung und Geschftsordnung, Thematik) durchgefhrt. Vor allem folgendeAufgaben muten erfllt werden:- Die Geschftsordnung wurde am 4. September 1970 von der Vorbereitungs-

    kommission verabschiedet und von der Deutschen Bischofskonferenz am 22.September 1970 zur Kenntnis genommen (vgl. den Wortlaut mit spterenErgnzungen im Anhang dieses Bandes), vgl. unten 3.4 und 3.5.3.

    - Die Muster-Wahlordnung zur Wahl der Bistumsvertreter (vgl. den Text inSYNODE 1970/2, 59-62) wurde am 2. Februar 1970 von der Vorbereitungs-kommission verabschiedet und von der Deutschen Bischofskonferenz in ihrerVollversammlung vom 16. bis 19. Februar 1970 in Essen beschlossen. JederBischof erlt die Wahlordnung fr sein Bistum bis zum 15. Mrz 1970.Zugleich wurde ein Terminplan fr die Wahlen bzw. die Ernennungen ausge-

    32 S. Diese Einwnde beantwortete K. Forster auf Bitten des Ausschusses fr Rechtsfragen in einergutachtlichen Stellungnahme (vgl. SYNODE 1971/1, 27-36). Der Ausschu fr Rechtsfragen stelltesich einstimmig hinter die Grundaussagen dieses Gutachtens. Darauf folgte nochmals eine Antwortvon W. Aymans, Synodalstatut - Kritik einer Verteidigung, in: Archiv fr katholisches Kirchenrecht140 (1971) 136-146; ders., Ab Apostolica Sede Recognitum. Erwgungen zu der ppstlichen Be-sttigung des Statutes fr die Gemeinsame Synode der Bistmer in der Bundesrepublik Deutsch-land, in: Archiv fr katholisches Kirchenrecht 140 (1971) 405-427. - Zu dieser Diskussion kannhier ber das oben Gesagte hinaus keine Stellung bezogen werden. Eine Aufarbeitung der an-stehenden Probleme ist dringend notwendig. Im brigen vgl. auch die in Anm. 8 genannte Literatur,bes. K. Rahner, Zur Theologie einer Pastoralsynode, 365 ff., und den Aufsatz von H.-M. Legrand.

    42

  • Allgemeine Einleitung

    arbeitet: bis 28. Juni 1970 Wahlversammlungen in den Bistmern, bis 15. Sep-tember 1970 Nachzgler-Wahlen in den Dizesen, Wahl der Ordensleute,29.-30. Oktober 1970 Wahl der durch das ZdK zu entsendenden Synodalen,16.-18. November 1970 Berufung von Synodalen durch die DeutscheBischofskonferenz.

    - Am 1.-2. Mai 1970 schlgt die Vorbereitungskommission dem Vorsitzendender Deutschen Bischofskonferenz und knftigen Prsidenten der Gemein-samen Synode Wrzburg als Tagungsort vor. In Wrzburg wird ein Lokalbroeingerichtet.

    - Im Februar 1970 schlgt die Deutsche Bischofskonferenz auf Empfehlung derVorbereitungskommission den Dizesen vor, in den Bistmern Synodal-bros zu errichten. Dieser Empfehlung folgen auch die Orden und die Katho-lische Militrseelsorge. Die Konferenz der Leiter der Synodalbros koordi-niert in etwa 12 Sitzungen mit dem Sekretariat der Synode die dizesanenAktivitten. Die Arbeitsgemeinschaft Synodalbros leistet whrend derSynode durch Arbeitshilfen zu den einzelnen Vorlagen und durch viele Ver-mittlungen einen unentbehrlichen Dienst (vgl. im brigen SYNODE 1970/2,13-16; 1973/7, 38; 1974/7, 59).

    - Schon sehr frh gehren berlegungen zur ffentlichkeitsarbeit zu den Auf-gaben des Sekretariates und der Vorbereitungskommission. Abgesehen vonden Umfragen (vgl. 3.3.4) bildet die Vorbereitung der amtlichen MitteilungenSYNODE das wichtigste Ergebnis. Vom November 1970 bis zum 15. Juni1976 erschienen 46 Hefte. Ein Informationsdienst SYN unterrichtete whrendund zwischen den Vollversammlungen von 1970 bis 1975 ber die wichtigstenAktivitten der synodalen Organe, vor allem der Sachkommissionen. Immerwieder wird das Verhltnis der Synode zur ffentlichkeit beraten (vgl.SYNODE 1971/6, 5-10).

    Die Deutsche Bischofskonferenz verffentlichte zur Vorbereitung der Gemein-samen Synode im Frhjahr 1970 einen Hirtenbrief, der am 1. Mrz 1970 in allenGottesdiensten verlesen wurde (vgl. den Text in SYNODE 1970/1, 11-14).Zur selben Zeit formierten sich 31 Gruppen zur kritischen Begleitung derSynode in der Arbeitsgemeinschaft Synode. Dieselben Gruppen (hauptschlichFreckenhorster Kreis, Bensberger Kreis, Arbeitsgemeinschaft der Prie-stergruppen in der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurter Kreis) veran-stalteten vom 6.-8. November 1970 in Frankfurt einen Vorbereitungskongre,auf dem in Arbeitsgruppen und Resolutionen der Gemeinsamen Synode in kri-tischer Solidaritt ein Angebot gemacht wurde35.

    35 Vgl. als Ergebnis N. Greinacher, K. Lang, P. Scheuermann (Hrsg.), In Sachen Synode. Vorschlge

    und Argumente des Vorbereitungskongresses, Dsseldorf 1970.

    43

  • Allgemeine Einleitung

    Von 1969 an bildete sich zwischen den Sekretariaten und Prsidien der Synodenim mitteleuropischen Bereich ein Europischer Studienkreis Synoden (spter:Arbeitsgemeinschaft der Beauftragten fr nationale Synoden in Europa,aber auch weitere hnliche Bezeichnungen auf Grund verschiedener ber-setzungen), der auf insgesamt acht Studientagungen einen Erfahrungsaustauschversuchte und an dessen drei letzten Sitzungen auch offizielle Vertreter derrmischen Kurie teilnahmen.

    3.3.4 Umfrageaktionen

    Bereits im Sommer 1969 entstand innerhalb der Gemeinsamen Studiengruppeder Vorschlag, die Vorbereitung der Gemeinsamen Synode durch eine Befra-gungsaktion einzuleiten. Die Vorbereitungskommission konkretisierte (vorallem durch ihre Arbeitsgruppe Umfrage) in Beratungen mit dem Institut frDemoskopie in Allensbach diesen Plan, der mit Billigung der DeutschenBischofskonferenz (10.-11. November 1969, 16.-19. Februar 1970) folgendeGestalt annahm (vgl. auch SYNODE 1971/1, 21-24):1. Allgemeine schriftliche Umfrage unter allen Katholiken, um die Aufgaben-stellung der Gemeinsamen Synode zu przisieren, eine breite Diskussion auszu-lsen und zur innerkirchlichen Bewutseinsbildung ber die Synode beizutragen(21 Mill. ausgegebene Fragebogen, Rcklauf 4,4 Mill. = 21%, 1. Mai bis 30