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Geregelte Höchstarbeitszeit von 8 Stunden nach dem ArbZG auch für künstlerische Mitarbeiter*innen

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Geregelte Höchstarbeitszeit von 8 Stunden nach dem ArbZG

auch für künstlerische Mitarbeiter*innen

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• seit 1975 Gebäudekomplex am Ettlinger

Tor von Architekt Helmut Bätzner

• Träger ist das Land Baden-Württemberg,

die Stadt Karlsruhe trägt die Hälfte des

Zuschussbedarfs

• Mehrspartenhaus bestehend aus Oper,

Schauspiel, Ballett, Konzert, Junges

Staatstheater und Volkstheater

• bespielt werden 4 Spielstätten: das

Große Haus mit 1002 Plätzen, das Klei-

ne Haus mit 385 Plätzen, das Studio mit

128 Plätzen, und die Außenspielstätte

(Karlstrasse) Die Insel mit 126 Plätzen

• aktuell ca. 800 Mitarbeitende

Personalrat Badisches Staatstheater Karlsruhe

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Badisches Staatstheater Karlsruhe

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3Personalrat Badisches Staatstheater

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Badisches Staatstheater Karlsruhe

Badische Staatskapelle: Sinfonie-, Jugend-, Kinder-,

Kammerkonzerte, Neue-Musik-Reihe „Nachtklänge“

Ballett(Szenenfoto aus „Der Nussknacker – Eine Weihnachtsgeschichte“)

Schauspiel(Szenenfoto aus „Stolpersteine Staatstheater“)

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Personalrat Badisches Staatstheater Karlsruhe

4Personalrat Badisches Staatstheater

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Badisches Staatstheater Karlsruhe

Oper(auf dem Foto: Solistenensemble

und Badischer Staatsopernchor)(Szenenfoto aus „Macbeth“)

Junges Staatstheater(Szenenfoto aus „Karlsson vom Dach“)

Volkstheater(Szenenfoto aus „For the first time“)

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Personalrat Badisches Staatstheater Karlsruhe

5Personalrat Badisches Staatstheater

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Personalrat des Badischen Staatstheaters Karlsruhe

Unser Personalrat besteht aus 11 Mitgliedern - aus allen unterschiedlichen

Arbeitsbereichen des Theaters.

Stellvertretend für unser 11er-Gremium, vorne von links: Wolfram Lauel

(Trompeter), Thomas Mahler (Schuhmacher), Helmut Preindl (Bühnentechniker),

Monika Ried (Verwaltung), Barbara Kistner (Schuhmacherin, PRV), hinten von

links: Gerhard Weber (Bühnentechniker), Matthias Wieland (Bühnentechniker,

Ersatzmitglied), Christina Niessen (Opernsängerin, stellv. PRV), Monika Kinzler

(Kontrabassistin), Michel Brandt (Schauspieler)

Nicht auf dem Foto: Freia Kaufmann (Maskenbildnerin) und Horst Lehmann

(Bühnentechniker)

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Personalrat Badisches Staatstheater Karlsruhe

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Wir fordern, dass neben den

Kollegen*innen in den technischen

Abteilungen auch die künstlerischen

Mitarbeiter*innen unseres Theaters die

vom ArbZG geregelte Höchstarbeitszeit

von 8 Stunden nicht überschreiten.

Personalrat Badisches Staatstheater Karlsruhe

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Projekt

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7Personalrat Badisches Staatstheater

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Der Normalvertrag Bühne (NV-Bühne) ist ein

Tarifvertrag der zwischen dem Deutschen

Bühnenverein (Arbeitgeberverband) und der

Genossenschaft Deutscher Bühnenange-

höriger (GDBA) vereinbart wurde. Er wird bei

städtischen, Staats- und Landestheatern

angewendet.

Der NV-Bühne regelt alle Verträge, die

zwischen Theatern und ihrem künstlerischen

Personal geschlossen werden.

Im Unterschied zum TVL (Tarifvertrag für das

technische Personal) ist der NV-Bühne ein

befristeter Vertrag, der jeweils um eine

Spielzeit verlängert wird und erst nach 14

Jahren Beschäftigung am selben Haus

entfristet werden kann.

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NV-Bühne

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8Personalrat Badisches Staatstheater

Karlsruhe8

Personalrat Badisches Staatstheater Karlsruhe

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NV-Bühne-Beschäftige sind Sänger*innen, Schauspieler*innen und Tänzer*innen,

aber auch Dramaturgen*innen, Theaterpädagogen*innen, Regie-, Kostüm- und

Bühnenbildassistenten*innen, Mitarbeiter*innen im KBB, in der Marketing- und

Maskenabteilung, in Sekretariaten, persönliche Referenten*innen etc., für die

selbstverständlich auch das ArbZG gilt.

Durch die Struktur des Theaters, die jederzeit mögliche Nichtverlängerung, die

fehlende Fürsorgepflicht der Chefs und durch den eigenen Idealismus kommt es

allerdings oft zu Verstößen gegen das ArbZG. Es gilt als „gute Tradition“, dass am

Theater rund um die Uhr für wenig bis kein Geld gearbeitet wird. Dies muss aus

den Köpfen der Verantwortlichen und der NV-Bühne-Beschäftigten gejagt werden.

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NV-Bühne-Beschäftigte

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9Personalrat Badisches Staatstheater

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Personalrat Badisches Staatstheater Karlsruhe

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Zur Zeit arbeiten am Badischen Staatstheater Karlsruhe ca. 195 NV-Bühne-Beschäftigte.

Auf der Bühne tummeln sich ca. 86 Sänger*innen, Schauspieler*innen und Tänzer*innen.

Hinter der Bühne sind es 7 Pianisten*innen, 9 Regie-, 3 Bühnenbild- und 6 Kostümassis-

tenten*innen, 6 Dramaturgen*innen, 4 Theaterpädagogen*innen, 15 Assistenten*innen in

verschiedenen Abteilungen, 6 Souffleure/sen, 5 Inspizienten*innen, 6 Mitarbeiter*innen in

der Marketingabteilung, 20 Mitarbeiter*innen in der Maskenabteilung und 22 Mitarbeiten-

de als Maler*innen, Plastiker*innen, Referenten*innen.

Hier sind wir als Personalrat besonders gefordert.

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NV-Bühne-Beschäftigte in Karlsruhe

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Arbeitszeitgesetz

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer

darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann

auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden,

wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder

innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht

Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Für NV-Beschäftigte heißt das 48 Stunden pro

Woche.

Personalrat Badisches Staatstheater Karlsruhe

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Rechtliche Grundlagen

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Mindestlohngesetz (MiLoG)

§ 1 Mindestlohn (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder

Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines

Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindest-

lohns durch den Arbeitgeber.

§ 2 Fälligkeit des Mindestlohns (2) Abweichend von

Absatz1 Satz1 sind Arbeitnehmer*innen, die über die

vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehenden

und auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeit-

konto eingestellten Arbeitszeitstunden spätestens

innerhalb von 12 Kalendermonaten nach ihrer

monatlichen Erfassung durch bezahlte Freizeitge-

währung oder Zahlung des Mindestlohns auszuglei-

chen.

Somit müssen auch NV-Bühne-Mitarbeiter*innen

(außer den Solisten*innen) ihre Arbeitszeit doku-

mentieren.

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Rechtliche Grundlagen

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Personalrat Badisches Staatstheater Karlsruhe

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Gespräche mit der Theaterleitung

In vielen Gesprächsrunden ist es uns gelungen,

die Leitung unseres Theaters und ihre Abtei-

lungsleiter*innen daran zu erinnern, dass sie

eine Fürsorgepflicht ihren Mitarbeiter*innen

gegenüber haben. Sie sind verpflichtet, ihre

Mitarbeitenden mit dem Verweis auf die gelten-

den Gesetze dazu zu bringen, ihre geleistete

Arbeit monatlich zu dokumentieren.

Die Personalabteilung erstellte hierfür ein Form-

blatt, welches nun jede*r NV-Bühne-Beschäf-

tigte ausfüllen muss, da der Tagesplan allein

zur Erfassung der Arbeitszeiten nicht ausreicht.

Der Tagesplan ist der Dienstplan der NV-

Bühne-Beschäftigten, der am Vortag um 14 Uhr

die Proben für den nächsten Tag bekannt gibt.

Wir finden, auch Künstler*innen haben ein

Recht auf Privatleben.

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Der Weg

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Gespräche mit den Kollegen*innen

Es war ein langer Weg, die Kollegen*innen

davon zu überzeugen, dass sie Rechte haben

und diese ihrem Schutz und nicht ihrer Bevor-

mundung dienen. Damit der Personalrat sein

Kontroll- und Überwachungsrecht ausüben

kann, braucht er Fakten.

Inzwischen wird das System der monatlichen

Arbeitszeiterfassung akzeptiert.

Leider wird teilweise immer noch Druck auf die

Kollegen*innen ausgeübt, Arbeitszeitnachweise

nicht korrekt auszufüllen.

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Der Weg

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Personalrat Badisches Staatstheater Karlsruhe

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Personalrat Badisches Staatstheater Karlsruhe

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Der Personalrat erhöhte den Druck durch das

Androhen von Anzeigen beim Gewerbeauf-

sichtsamt (ArbZG) und beim Zoll (MiLoG).

Nach vielen weiteren Gesprächen mit allen

Beteiligten zeigten sich dann in der vorletzten

Spielzeit (2014/15) die ersten Erfolge:

Reduktion von Vorstellungen am Wochenende,

Reduktion von Höchstarbeitszeiten, Verständnis

der NV-Bühne-Kollegen*innen für die

Schutzgesetze.

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Der Weg

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Ergebnis nach ca. zweieinhalb Jahren

Alle Abteilungsleiter*innen sind darüber

informiert, dass sie das Arbeitszeit-

Dokumentationssystem führen und

immer im Auge haben müssen, wenn

ihre Mitarbeitenden zu viel und zu lang

arbeiten.

Alle NV-Bühne-Mitarbeiter*innen sollen

die Arbeitszeitnachweise mit ihrer

tatsächlichen Arbeitszeit ausfüllen.

Wir streben den Abschluss einer

Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit von

NV-Bühne-Beschäftigten an.

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Das Ziel

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Der Anfang ist gemacht!

Aber am Ziel sind wir noch lange nicht.

Erst wenn es keine 16-Stunden-Tage

mehr gibt und die tariflich vorgesehene

Arbeitszeit eingehalten wird, können wir

zufrieden sein.

Bis dahin geht unser Kampf weiter!

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es geht weiter ...