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U R L A U B www.kolping-familienurlaub.de Famili e nu r laub GESAMTPROGRAMM 2 0 1 8 Faszinierendes

GESAMTPROGRAMM - kolping-familienurlaub.de · t u Z eit, die g t u ! F a s z i n i e r e n d e U r l a u b s z e i t 3 Ferienland Salem Am Hafen 1 17139 Malchin OT Salem

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U R L A U B

www.kolping-familienurlaub.de

Familienurlaub

GESAMTPROGRAMM 2018Faszinierendes

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Zeit, die gut tut! Faszinierende Urlaubszeit

Hier ist er – der NEUE.... der Katalog mit faszinierenden Angeboten in den schönsten Landschaften Deutschlands. Sucht und findet Euer persönliches Ziel für neue Erlebnisse für die ganze Familie – Zeit, die gut tut!

Viel Freude beim Blättern und Planen der Reise.

Auf ein baldiges Wiedersehen in einer unserer Kolping Familienferienstätten.

Für die Arbeitsgemeinschaft Kolping Familienferienstätten

Dr. Alexander Herb

www.kolping-familienurlaub.de

Zeit, die gut tut! Faszinierende Urlaubszeit

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www.kolping-familienurlaub.de

Ferienland SalemAm Hafen 1

17139 Malchin OT SalemTel. 03994-2340

Ferienparadies PferdebergBischof-Janssen-Straße

37115 DuderstadtTel. 05527-5733

VogelsbergdorfAdolph-Kolping-Str. 22

36358 HerbsteinTel. 06643-7020

Ferienhaus LambachLambach 1

93462 LamTel. 09943-94070

Stuttgart

Dresden

Berlin

Frankfurt

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AllgäuhausKolpingstraße 1-7

87497 WertachTel. 08365-7900

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Haus ZauberbergKolpingstraße 2387459 Pfronten

Tel. 08363-91260

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Köln

Hamburg

München

Haus ChiemgauDechantshof 3

83317 TeisendorfTel. 08666-98590

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www.kolping-familienurlaub.deU R L A U B

Familien sind unsere erste Ziel-gruppe. Unsere Gäste verbringen in den schönsten Wochen des Jahres in kinder- und familienfreundlicher Atmos-phäre eine „ZEIT, die gut tut“. In dieser Zeit bieten wir Raum zur partner-schaftlichen, generationenübergreifenden Begegnung von Menschen mit unter-schiedlichen Lebenserfahrungen.

Ganz egal, wie sich Ihre Familie zu-sammensetzt – Eltern mit Kind(ern), Allein reisende oder Alleinerziehende mit Kind(ern) oder Ferien samt Großeltern – in unseren Häusern finden Sie ein pas sen des Urlaubs umfeld. Wir vernetzen darüber hinaus mit Feingefühl und Charme die Inte r essen und Bedürfnisse aller Alters-gruppen zu einem Fami lien- Urlaubs-erlebnis besonderer Güte. Zu allen Jahreszeiten und für jede Witte-rung bietet sich somit ein breitgefächertes Angebot, das sicherstellt, dass jede Genera-tion ihre Freiräume wahrnehmen kann.

Jedes unserer Häuser ist einzigartig – familien gerechte Zimmer, Appartements und Ferienhäuser bieten unseren Gästen individuelle Unterbringungsmöglichkeiten.Unsere Häuser stehen Menschen mit Handicaps offen.

Unsere Häuser befinden sich in den schönsten Urlaubsregio nen Deutschlands. Das natürliche Um-feld ist unser Kapital. Um dieses zu bewahren, setzen wir auf regenerative Ener gien, verantwortungsvollen Umgang mit vorhandenen natürlichen Ressourcen sowie die Förderung der regionalen kul-tu rellen Identität.

Der persönliche Kontakt zu unseren Gäs-ten ist uns wichtig. Vielfach entdecken unsere Gäste bei uns verborgene Bega-bungen und Potentiale. Wir fördern die nach haltige Regeneration von Körper, Geist und Seele. Nicht der Preis, sondern der Mensch steht bei uns im Mittelpunkt. Als gemein-nützige Anbieter fördern wir Familien und bieten Urlaub zu fairen Preisen.

UNSERE URLAUBSPHILOSOPHIE

www.kolping-familienurlaub.de

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Urlaubsträume werden wahr!U R L A U B

VERPFLEGUNG• abwechslungsreiche Mahlzeiten (Frühstücksbuffet, Mittagsmenü und Abendessen) mit Akzenten aus der regionalen Küche

• Eingehen auf ernährungs-, gesund heits- und religionsbedingte Essensbesonderheiten

• es gibt immer eine vegetarische Alternative

• alternativ zum Mittagessen sind Lunchpakete oder Kaffee- / Kuchengutscheine möglich

ANIMATION UND GÄSTEBETREUUNG• in den ausgeschriebenen

Familien urlaubszeiten

• Kinder- und Jugendanimation in alters gerechten Gruppen durch speziell geschultes Personal (min. 20h/Wo.)

• ohne zusätzliche Kosten für den Gast

LAGE UND UNTERBRINGUNG• mitten im Grünen, umgeben von

Wald und Wiesen

• großzügiges Außengelände

• hauseigene Spiel- & Sportmöglichkeiten

• Parkplätze ohne Gebühr

• familiengerechte Zimmer, Appartements und Ferienhäuser

• Säuglinge und Kleinkinder unter 3 Jahren sind kostenfrei und schlafen im Zimmer der Eltern

• Babypaket (Babywanne, Wickelauflage), weitere Ausstattung auf Anfrage

• Unsere Häuser sind rauchfrei

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Urlaubsträume werden wahr!

VERPFLEGUNG• abwechslungsreiche Mahlzeiten (Frühstücksbuffet, Mittagsmenü und Abendessen) mit Akzenten aus der regionalen Küche

• Eingehen auf ernährungs-, gesund heits- und religionsbedingte Essensbesonderheiten

• es gibt immer eine vegetarische Alternative

• alternativ zum Mittagessen sind Lunchpakete oder Kaffee- / Kuchengutscheine möglich

SERVICE• Angebot von kalten

und / oder warmen Getränken rund um die Uhr

• Gästewaschküche mit Waschmaschinen, Trocknern und Bügelgelegenheit oder Waschservice

• kostenlose Abholung vom nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsmittel

• öffentlicher Münzfernsprecher bzw. Kartentelefon oder Telefon auf dem Zimmer

• Arzt-, Notdienst-, Apothekenvermittlung

ANIMATION UND GÄSTEBETREUUNG• in den ausgeschriebenen

Familien urlaubszeiten

• Kinder- und Jugendanimation in alters gerechten Gruppen durch speziell geschultes Personal (min. 20h/Wo.)

• ohne zusätzliche Kosten für den Gast BEHINDERTENGERECHTE

UNTERKUNFT

FAHRRADVERLEIH

KINDERSPIELPLATZ

TÖPFERSTUBE

KLEINKUNSTBÜHNE

KEGELBAHN

LANGLAUF

ALPINSKI

REITERHOF IN DER NÄHE

SAUNA

SOLARIUM

SPORTHALLE

SPORTPLATZ

PARKPLATZ

BIERGARTEN

FRÜHBUCHERRABATT

GEMEINNÜTZIGER PREIS

STANDARDPREIS

PAUSCHALANGEBOT

7 TAGE BUCHEN,6 TAGE BEZAHLENebenfalls: 9=8, 10=9, 11=10, 14 =13

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SERVICEPIKTOGRAMME

U R L A U B

AG Kolping FamilienferienstättenBreite Straße 110 · 50667 Köln Tel. [email protected]

FAMILIENURLAUB 2018

Winterland P 3.2. - 10.2.18

Ostern / P 24.3. - 31.3.18Kinderland 31.3. - 7.4.18

Sommer 2.7. - 16.7.18 16.7. - 30.7.18 30.7. - 13.8.18 13.8. - 27.8.18 27.8. - 10.9.18

14-tägig mit HP/VP buchbar

Herbst / P 29.9. - 6.10.18Kinderland 6.10. - 13.10.18 13.10. - 20.10.18 20.10. - 27.10.18

Jahreswechsel 27.12.18 - 3.1.19

P Die jeweiligen Programminhalte u. Pauschal-preise zu diesen Terminen finden Sie unter:www.ferienland-salem.de

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AKTIVITÄTEN / AKTIONEN

• geführte Rad- und Wandertouren • ausgearbeitete Ausflugsprogramme für Gruppen • gruppenpädagogische Angebote für Familien u. Schulklassen • Tanzen • Grillabende • Geländespiele • Abenteuer im Hochseilgarten • Segelschule u. Kanuverleih am Haus

BESONDERE ANGEBOTE

Winterwochenende P

Entspannung, Kunst, Kultur 3.2. - 10.2.18

PaarZeit – Paarseminar P 2.2. - 4.2.18 19.10. - 21.10.18

AusZeit im Februar P 9.2. - 12.2.18

Störtebecker-Reise P

22.6. - 28.6.18

Besinnung zum Jahreswechsel P

27.12.18 - 3.1.19

Weitere Angebote auf unserer Homepageoder im Newsletter Anmeldung per Mail an: [email protected]

PREISE

ErwachseneVP 54,50 , 56,50 , HP 50,50 , 52,50 ,

Kind 14 - 17 J. VP 46,35 , 48,05 , HP 42,95 , 44,65 ,

Kind 7 - 13 J. VP 38,15 , 39,55 , HP 35,35 , 36,75 ,

Kind 3 - 6 J. VP 30,00 , 31,10 , HP 27,80 , 28,90 ,

Kind 0 - 2 J. frei freiEZ - Zuschlag 10,00 ,· Kolping-Rabatt 1,00 ,

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www.ferienland-salem.de

Am Hafen 117139 Malchin OT SalemTel.: 03994-2340Fax: [email protected]

Entspannung und Erholung in Mecklenburg

Das FERIENLAND SALEM ist ein Ort der Begegnung für Familien, Senioren, Menschen mit Behinderung, Reise-gruppen, Schulklassen, Chöre, Ver-eine und Tagungen und bietet ein Zu-hause auf Zeit - eine Zeit, die gut tut. Das Miteinander steht hierbei genau-so im Mittelpunkt wie Zeit für sich im Einklang mit der Natur. Ob individuell oder während einer unserer beglei-teten Freizeiten – jeder Gast kann da-bei Erfahrungen persönlich oder in Angeboten vom Haus sammeln und eintauchen in eine nahezu unberührte Landschaft im Naturpark Kummerower See und Mecklen burgische Schweiz.

facebook.com/ferienland.salem

AUSSTATTUNG

• 116 Zimmer in 42 App., teilw. rollstuhlgerecht

• Pflegebad• Restaurant und Bar mit Aus-

sichtsterrasse und Kaminecke• mehrere Gruppenräume,

Mehrzweckhalle für Sport und Groß veranstaltungen

• kostenloses W-LAN• Hauskapelle, Bibliothek, Kinderhaus• Kegelbahn, Sauna, Kreativraum• große Außenanlage, Grillhütte• Seilgarten, Fahrradverleih• Segelschule und Kanuverleih• unmittelbare Lage am See mit

Badestelle und Hafen

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FAMILIENURLAUB 2018

Silvester 27.12.17 - 3.1.18

Ostern 25.3. - 6.4.18

Sommer 24.6. - 24.8.18wochenweise buchbar, An-/Abreisetag bevorzugt Freitag

Herbst 7.10. - 26.10.18So. bis Fr. buchbar, Verlängerung auf Anfrage

Silvester 27.12.18 - 4.1.19

Silvesteraufschlag pro Erw. 35,00 ,, pro Kind (12-17 J.) 10,00 ,

= Frühbucherrabattbei Buchung bis: 30.01.18 = 10%

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BESONDERE ANGEBOTE

• Tagungen und Seminare• Freizeiten für Menschen mit Handicap (Rollstuhl-Wandern)• Senioren-, Wander- und Bikerurlaub • Jugendgruppen und Klassenfahrten • geförderte Seniorenwerkwochen• Wellnessangebote & Einkehrwochen

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PREISE

7 Tage Ferien-Pauschalpreis mit VP

Erwachsene** 395,00 , 420,00 ,Kind 12-17 J. 336,00 , 357,00 ,Kind 7-11 J. 277,00 , 294,00 ,Kind 3-6 J. 217,00 , 231,00 ,Kind 0-2 J. frei*** frei***

Übernachtungen außerhalb der Ferien

Erwachsene** VP 52,30 , 56,00 ,HP 48,30 , 52,00 ,ÜF 44,30 , 48,00 ,

Kinder 12 -17 J. 15% ErmäßigungKinder 7 -11 J. 30% ErmäßigungKinder 3 - 6 J. 45% ErmäßigungKind 0 - 2 J. frei***

** EZ-Zuschlag 10,– , /Nacht

*** im Elternzimmer frei – im separaten Zimmer 9,– ,/Nacht

AKTIVITÄTEN / AKTIONEN

• Kinderbetreuung ( 3-17 Jährige ) in den Ferien • Morgenlob / Hl. Messe • Kreativ- u. Bastelangebote • Märchen-stunden • Fußball u. Volleyball • Kegeln • Morgengymnastik • Yoga • Nordic Walking • Wanderungen • Massagen • Grillabende u. Lager feuer mit Stockbrot

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Neu geplant ab Sommer 2018!Ferienwohnungen in neuen

Blockhäusern mit Selbstverpflegung. Weitere Informationen unterwww.kolping-duderstadt.de

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www.kolping-duderstadt.de

Bischof-Janssen-Straße37115 DuderstadtTel.: 05527-5733Fax: [email protected]

AUSSTATTUNG

• 36 Appartements, (Einzel-, Doppel- und Dreibettzimmer mit Dusche/WC sowie Balkon oder Terrasse) • 8 barriere-freie Zimmer • Neue Blockhäuser mit je 3 Wohneinheiten (teilw. barierefrei) für je 6 Pers. inkl. Pantryküche, Sitzecke, DU/WC • ein Pflegebett auf Anfrage • 5 Tagungsräume für bis zu 199 Pers. • moderne Tagungstechnik und W-Lan • Tatico Kaffeebar & Biergarten • Kapelle • Bibliothek • Krabbelstube • Abenteuerspielplatz u. Fußballplatz • Fahrradverleih • Tischtennis • Kicker • Kegelbahn • Billard • Wellness-Oase (Saunalandschaft mit Massagebereich)

Mitten im Eichsfeld, mitten in Deutschland!

Von Laub- und Mischwäldern, einigen naturbelassenen Seen und saftigen Wiesen umgeben, befindet sich das Kolping Ferienparadies Pferdeberg vor den Toren der historischen Fach-werkstadt Duderstadt. Die idyllische Mittelgebirgslandschaft am Rande des Harzes, die Ausflugsziele der Region sowie das weitläufige und ruhige Gelände auf dem Pferdeberg in Verbindung mit den vielfältigen Sport- und Freizeitangeboten bieten Groß und Klein, Jung und Alt sowie Gruppen mit und ohne Handicap ideale Voraussetzungen zum Erholen, Entdecken und Erleben.

AUSFLUGSMÖGLICHKEITEN

• Stadtführungen (Duderstadt und Heilbad Heiligenstadt)

• Grenzlandmuseum Teistungen • Europäisches Brotmuseum• Wilhelm-Busch-Mühle • Heinz Sielmann Natur Erlebnis-

Zentrum Gut Herbigshagen • Bärenpark Worbis• Rhume Quelle und Seeburger See• Erlebnispark Ziegenhagen• mehrere Spaß- und Erlebnisbäder • Nationalpark Harz (Sommerrodel-

bahn, Tropfsteinhöhle, Brocken,…)

FAMILIENURLAUB 2018

Winter 2. - 5./7.1. - 18

Ostern 25.3. - 1.4.18 1.4. - 8.4.18

Sommer 1.7. - 13./15.7.18 6.7. - 20.7.18 13.7. - 27.7.18 27.7. - 10.8.18 10.8. - 24.8.18

alle Termine auch 7-tägig buchbar

Herbst 30.9. - 9.10.18 (6 Tage) 13.10. - 19.10.18

Weihnachten 26.12.18 - 9.1.19Mindestbuchungszeit 7 Tage über Silvester

BESONDERE ANGEBOTE

„Familien entdecken den Vulkan”Forschen, entdecken, experimentieren 25.3. - 1.4.18

Extra Hit 2018Das Angebot für junge Familien und Großeltern mit Enkelkindern Kinder bis 6 Jahre frei! 17. - 22.6.18 Preis 360 EPreis 380 E

Wellness- u. Beautytage für Frauen18. - 23.2.18

Bewegen, Pflegen, Reden, Probieren, Lachen, Genießen – Frau sein ist schön Preis: 490 E pro Pers. DZ / 530 E EZ

„Fachwerk-Geo-Park“ Genießer-Tage 18. - 23.2.18Exkursionen / Geotope / Vulkaneum / kulinarische Spezialitäten u. Fachwerk Preis: 410 E pro Pers. DZ / 450 E EZ

Wandern auf den Vogelsberger Extratouren 24. - 29.6.184 begleitete Wandertouren, Übernachtung, Vollpension incl. Lunchpakete, Transfer Preis: 400 E pro Pers. DZ / 440 E EZ

Wintermärchen 2. - 7.12.18Eine Winter- und Adventswoche zum Ausspannen + Einstimmen auf die Weihnachtszeit für Erwachsene Pauschalpreis: 370 Eim DZ und EZ, Vollpension und Programm

Seniorengruppen, Wandergruppen, Vereine, einzelreisende GästeErw. (DZ p.T.) 46,50 , 50,50 ,Erw. (EZ p.T.) 54,50 , 58,50 ,

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PREISE FAMILIENURLAUB

Pauschalpreise Familienurlaub 7 Tage inkl. Vollpension, Familienprogramm + Kinder-Clubs

Erwachsene 371,00 , 400,00 ,Kind 12 - 17 J. 320,00 , 345,00 ,Kind 7 - 11 J. 269,00 , 289,00 ,Kind 3 - 6 J. 218,00 , 234,00 ,Kind 0 - 2 J. frei freiKurtaxe Erwachsene 1,50 ,/TagKurtaxe Jugendliche ab16 J. 1,00 ,/Tag

Aktuelle Tagespreise Ü/VP finden Sie auf www.vogelsbergdorf.de unter Preisliste.

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www.vogelsbergdorf.de

Adolph-Kolping-Straße 2236358 HerbsteinTel.: 06643-7020Fax: [email protected]

Willkommenim Vogelsbergdorf

AUSSTATTUNG

• 33 neue Bungalows; in den Ferien ein Bungalow für jede Familie

• rollstuhlgerecht• Zentrum mit Speisepavillons• Kirche / Meditationsraum• Dorfkneipe / Bodega mit Kirchplatz• Bibelpark als Spielgelände• Töpferei, Werkstätten• Internet-Empfang W-LAN

im Hauptgebäude• rauchfreies Haus

Unsere neuen Wohlfühl-Bungalows.

facebook.com/Vogelsbergdorftwitter.com/Vogelsbergdorf

lachen entspannen lernen

genießen wohnen erleben

AKTIVITÄTEN / AKTIONEN

geführte Wanderungen Vulkanring Vogelsberg u. Bonifatius-Route • Trek-king mit Ponys, Kutsche, Indianerdorf • Bibelparkaktion • Vulkan radweg • Reiten • Reit unterricht, Reit- und Longierhalle • Vulkantherme, Kurmit-telhaus Kuranwendung / ambulante Badekur • Töpferkurse • Kleinkunst-bühne • Empfang im Kräutergarten

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FAMILIENURLAUB 2018Skiurlaub 2.1. - 6.1.18

Winterferien 5.1. - 12.1.18

Fasching 9.2. - 16.2.18

Ostern 23.3. - 6.4.18

Pfingsten 18.5. - 25.5.18 25.5. - 1.6.18

Sommer 14.7. - 28.7.18 28.7. - 11.8.18 11.8. - 18.8.18

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PREISE VOLLPENSION

Erwachsene 51,00 , 57,00 ,Kind 12 - 17 J. 38,00 , 43,00 ,Kind 7 -11 J. 33,00 , 37,00 ,Kind 3 - 6 J. 26,50 , 28,50 ,

EZ-Zuschlag 8,50 , 10,00 ,

Kurtaxe ab 6 - 15 Jahre 0,50 , 0,50 ,Kurtaxe ab 16 Jahre 1,50 , 1,50 ,Kurtaxe Tagungen ab 6 Jahre 0,50 , 0,50 ,Kolpingmitglieder- Ermäßigung 1,00 , / Tag und5tes sowie weitere Kinder haben freien Aufenthalt

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Junge Familie n P 11.6. - 15.6.18 18.6. - 22.6.18Pauschalpreisp. Familie 392,00 ,

Mutter-Kind-Wochen P

16.4. - 20.4.18 23.4. - 27.4.18 14.5. - 18.5.18 24.9. - 28.9.18Preisinkl. Bastel- u. Referentenkosten 260,00 ,

Seniorenreisen /55 plus P

Preis204,00 , 30.4. - 4.5.18Preis357,00 , 30.4. - 7.5.18Preis 204,00 , 17.9. - 21.9.18Preis357,00 , 17.9. - 24.9.18

Weihnachten P 26.12.18 - 2.1.19

Erw. 392,00 , 434,00 ,Kinderpreise auf Anfrage

Skiurlaub 2019 2.1. - 6.1.19

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BESONDERE ANGEBOTE

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www.ferienhaus-lambach.de

Lambach 1, 93462 LamTel.: 09943-94070Buchung: 0700-52622241Fax: [email protected]

AKTIVITÄTEN / AKTIONEN

• Kinder- und Jugendanimation zur Ferienzeit• Sport- und Fitnessangebote, Yoga • Grillabende • Aktionstage• Geführte Wanderungen• Begleitete Ausflüge• Massage-Angebote im Haus (auch auf Rezept)

FamilienClub

facebook.com/kolping.ferienhaus

Urlaub in der Natur

Verbringen Sie Ihre schönste Zeit des Jahres in unberührter Natur ge-meinsam mit netten Menschen. Un-ser renoviertes Haus ist touristisch auf dem neusten Stand und wird ständig weiter entwickelt. Für Sie und Ihre Kinder ein „Paradies“. Wir liegen auf 720 m Höhe am sonnigen Südhang in einem idyllischen Tal mit Blick auf unseren Hausberg „Osser“. Den Luftkurort Lam erreichen Sie in 4 km Entfernung, der Hauptort und Namensgeber des „Lamer Winkels“.

35 Familien Appartements mit DU / WC teilweise mit Balkon davon 7 rollstuhlgerecht • 23 DZ mit DU/WC, teilw. mit Balkon • Kapelle Meditationsraum • Infrarot Wärme-kabine • Erleb nis spielplatz • Baum-haus • Billiard / Kegelbahn / Kicker Tischtennis • Minigolfbahn / Asphalt-stock bahn • Fitnessraum • Kleinkinder Spielraum • Internet Station/W-LAN • Beach Volleyball • Sporthalle mit Allwetter platz

AUSSTATTUNG

FAMILIENURLAUB 2018

Winter P 7.1. - 14.1.18 3.2. - 10.2.18

Fasching P 9./10.2. - 18.2.18

Ostern 17.3. - 24.3.18 24.3. - 3.4. / 8.4.18Geistliche Angebote mit Diözesanpräses Alois Zeller

Junge Familien 8.4. - 15.4.18 29.4. - 13.5.18 10.6. - 17.6.18

Pfingsten 18./20.5. - 27.5.18 27.5. - 31.5.18

Sommer 30.6. - 14.7.18 14.7. - 28.7.18 28.7. - 11.8.18 11.8. - 25.8.18 25.8. - 1.9.18 1.9. - 8./9.9.18

Herbst 7.10. - 14.10.18 14.10. - 21.10.18 21.10. - 28.10.18 28.10. - 4.11.18

Weihnachten/Winter P

26.12.17 - 6.1.18Geistliche Angebote mit Diözesanpräses Alois Zeller

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BESONDERE ANGEBOTE

Skiwochen 15.1. - 10.2.18 19.2. - 24.4.18 wochenweise buchbar

Mit Bibel und Rucksack P

unterwegs in den Allgäuer AlpenBergtouren 8.10. - 15.10.17Geistliche Angebote mit Diözesanpräses Alois Zeller

Weitere Termine und Kurzwochen sowie individuelles Programm auf Anfrage unter www.allgaeuhaus-wertach.de

AKTIVITÄTEN / AKTIONEN

• Ganzj. Kleinkinderbetreuung (3-5 J.)• Betthupferl• Kinder- und Jugendbetreuung• Geführte Berg- und Wandertouren• Nordic-Walking-Kurse• Schlauchboottouren• Grillabende• Aqua- und „Bleib-fit-Gymnastik“• Ponyreiten• Alpinski- und Skilanglaufkurs• Schneeschuhwandern• Töpfern• Bastel- und Kreativangebote• Regelmäßige geistliche Angebote• Massagen und Kosmetik• Wassergymnastik

PREISE VOLLPENSION

Erwachsene ab 3 ÜN 58,50 69,90 Erwachsene bis 2 ÜN 60,50 73,90 Kind 12 - 17 J. 49,70 59,40 Kind 7 - 11 J. 40,90 48,90 Kind 3 - 6 J. 32,20 38,40 Kind 0 - 2 J. frei freiim Zimmer der ElternEZ Kind 0 - 2 J. 32,20 38,40 EZ-Zuschlag Pers./Tag 9,00 20,00 Kurtaxe Erwachs. ab 17 J. 1,50 1,50 Kurtaxe Kinder 6 - 16 J. 0,75 0,75

Unsere Preise und Angebote für Gruppen finden Sie auf unserer Homepage.

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AUSFLUGSMÖGLICHKEITEN

• Bergkäsesennerei, Hammer - schmiede und Kleine Wies direkt in Wertach • Königsschlösser Neuschwanstein und Hohenschwangau • Kleinwalsertal • Tannheimer Tal • Breitachklamm • Oberstdorf (Skiflugschanze) • Füssen • Kempten • Bergbahnen • Hochseilgarten • zahlreiche Seen • Deutschlands längste Allwetter-Rodelbahn

www.allgaeuhaus-wertach.de

Kolpingstraße 1-787497 WertachTel.: 08365-7900Fax: [email protected]

facebook.com/allgaeuhaustwitter.com/allgaeuhaus

AUSSTATTUNG

Nichtraucherhaus, 74 Zimmer mit DU/WC, Telefon und TV-Anschluss, Babyphon, z.T. Balkon oder Terrasse, barrierearm • barrierefreies Familien-appartement • Wellness bereich mit Dampfbad, Panorama sauna, Be we-gungs- und Kinder becken • Kapelle • Sporthalle • Kegelbahn • Tisch-kicker, -tennis • Innen- und Außen-spielplätze • Bolz- und Tennis platz • Beach-Volleyball-Platz • Töpfer- u. Kreativ raum • Bierstube • Internet (W-LAN) • Kinder-, Jugend- und Grup pen räume • Bällebad u. Billard

Familienurlaub im Allgäu

Ein Traum für Familien-, Wander-, Verwöhn- oder Skiurlaub: Seit mehr als 40 Jahren gibt es das Kolping Allgäuhaus in Wertach. Mitten in den Allgäuer Voralpen gelegen ist es das ganze Jahr über der perfekte Ausgangsort für Abenteuer in den Bergen, königliche Ausflugstouren und einmalige Erlebnis in einer der schönsten Regionen Deutschlands. Wenn es mal entspannter zugehen soll, dann lädt der hauseigene Well-nessbereich zum Relaxen ein. Zeit die gut tut – für alle Generationen.

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BESONDERE ANGEBOTE

Wandern und Wellness P

4.3.-11.3.18

Mai-Wochenende P

für Familien 27.4.-1.5.18

Seniorentage mit KOLPING unterwegs P 12.11.-18.11.18

Adventszeit, die gut tut! P

das Original 4.12.-10.12.18

Weitere Angebote für junge Familien, Gruppen,

Senioren unter www.haus-zauberberg.de

AUSFLUGSMÖGLICHKEITEN

• Königschlösser Neuschwanstein • Linderhof und Hohenschwangau • Oberammergau • Zugspitze • Füssen • Kempten • Wieskirche • Oberstdorf-Kleinwalsertal • Garmisch-Parten- kirchen • Lechtal • Tannheimer Tal • Sennereien • Hochseilgarten

FAMILIENURLAUB 2018

WinterferienHessen 6.1. - 14.1.18Junge Familien 2.2. - 9.2.18

Fasching 9./10.2. - 18.2.18

Ski-Zwergerl 21.1. - 26.1.18 18.2. - 23.2.18 25.2. - 2.3.18 mit kostenlosem Skikurs für Zwergerl von 3-6 J.

Winterferien 5.3. - 16.3.18

Ostern 24.3. - 2.4.18 2.4. - 8.4.18 Karfreitag bis Ostersonntag keine An-/Abreise

Pfingsten 19.5.- 3.6.18

Sommer 24.6. - 30.6.18 30.6. - 7.7.18 7.7. - 14.7.18 14.7. - 27.7.18 27.7. - 10.8.18 10.8. - 24.8.18 24.8. - 31.8.18 31.8. - 7.9.18

Herbst 29.9. - 3./4.11.18 wochenweise buchbar

Weihnachten 17 26.12.17 - 7.1.18Weihnachten 18 26.12.18 - 6.1.19Silvesteraufschlag pro zahlendem Gast 14,50 E

PREISE VOLLPENSION

Erwachsene 52,50 , 60,20 ,Kind 12 - 17 J. 43,60 , 50,40 ,Kind 7 -11 J. 37,50 , 41,90 ,Kind 3 - 6 J. 30,00 , 33,00 ,Kind 0 - 2 J. im Elternzimmer frei freiEZ für Kind unter 3 J. 33,00 ,

Einzelzimmer-Zuschlag/Pers. /Tag 10,00 ,

Kurtaxe Erwachsene 1,50 ,Kurtaxe Kinder 6 - 16 J. 1,00 ,Kurzzeitzuschlag bis 3 Ü./Pers./Tag 3,50 ,Kurzzeitzuschlag bei 1 Ü./Pers./Tag 7,00 ,

Bei Nichteinnahme des Mittagessens bieten wir ein Lunchpaket an.

Ihr Haustier können wir leider nicht aufnehmen.

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Kolpingstraße 2387459 PfrontenTel.: 08363-91260Fax: [email protected]

AKTIVITÄTEN / AKTIONEN

• Kinder- und Jugendbetreuung • Märchenhafte Zaubershows • Betthupferl • Märchenstunde • Grillabend • Pizzaparty • Geführte Berg- u. Wandertouren• Geocaching Schlösser-, Burgen- und Ruinentouren • Canyoning und Klettern • Nordic-Walking-Kurs • Massagen und Fitnessangebote• Alpinskikurse und Langlaufkurse • Schneeschuhwanderung • zünftige Rodelpartien

AUSSTATTUNG

• alle Zimmer mit D/WC, Balkon oder Terrasse • Babyphon • W-Lan • Werk-Töpferraum • Bocciabahn • TT • Kegelbahn • Sporthalle • Kicker • Kapelle • Kneipe „Santo-Spirito • Theatersaal mit Bühne • Wellness- paradies m. Sauna, Dampfbad, Erlebnis- duschen, Whirlwannen, Tauchbecken • Kleinkinderwasserspielplatz

Auf die Berge-fertig-los

Die Berge und ihr Zauber sind unsere Leidenschaft – die wir mit Ihnen teilen möchten! Beim „Gipfeltreffen“ die Welt mal von oben betrachten, Gedanken fliegen lassen und die eigenen Grenzen überschreiten – im Tal die urwüchsige Allgäuer Kultur-landschaft erleben, im Haus Zauber- berg liebe Menschen kennen lernen und sich rundum verwöhnen lassen – das ist Urlaub – Zeit, die gut tut!

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AUSFLUGSMÖGLICHKEITEN• Mozartstadt Salzburg (15 Min./Zug)• Salzbergwerk Berchtesgaden • Königssee, Chiemsee, Thumsee,

Waginger See, Höglwörther See • Salzkammergut• Sommerrodelbahn• Bergbahnen • Verschiedene Frei- und Erlebnis-

bäder, Naturbadeseen in der Nähe • große, schneesichere alpine

Ski gebiete in der Nähe • Skilanglaufzentrum Ruhpolding • Eislaufzentrum Inzell u.v.m.

FAMILIENURLAUB 2018Ostern 25.3. - 2.4.18

Pfingsten 21.5. - 31.5.18

Junge Familienmit nicht-schulpflichtigen Kindern

24.6. - 1.7.18

Sommermit schulpflichtigen Kindern 2.7. - 16.7.18 16.7. - 30.7.18 30.7. - 13.8.18 13.8. - 27.8.18 27.8. - 3.9.18

Weihnachten/Silvester 2018/2019 26.12.18 - 4.1.19

In den Familienferienzeiten ist nur eine Buchung mit Vollpension möglich. Außerhalb dieser Zeiten bieten wir auch Halbpension bzw. Übernachtung/Frühstück an.

BESONDERE ANGEBOTE

Biathlon-Weltcup P Ein einmaliges Sportevent im benachbarten Ruhpolding 9.1. - 15.1.18

Winterfreizeit für Groß & Klein P Spiel und Spaß im Schnee 25.2.- 2.3.18

Tanzfreizeit P Internationale Kreis- und

Gruppentänze erlernen 18.3. -23.3.18

Berg-Aktiv-Woche P Erklimmen Sie mit uns

Almen und Berggipfel 6.5. - 13.5.18

Rad’l-Woche P Bei geführten Radtouren die einmalige

Landschaft und deren Schönheiten erleben 23.9. - 30.9.18

Advent – Zeit, die gut tut P Die schönsten Weihnachtsmärkte erleben – dem Stress entfliehen 7.12. - 14.12.18

Seniorenzeiten Reiseleiter + Busfahrer gratis, Kaffee / Kuchen im Haus kostenfrei

Klassenfahrten / Schullandheim je 10 Schüler 1 Freiplatz für Lehrer

Behindertenfreizeiten je 10 Personen 1 Freiplatz

Termine sowie individuelles Programm auf Anfrage

PREISE VOLLPENSION

Erwachsene 51,00 , 61,00 ,Kind 12 - 17 J. 43,50 , 52,00 , Kind 7 - 11 J. 36,00 , 43,00 ,Kind 3 - 6 J. 28,00 , 33,50 ,Kind 0 - 2 J. frei frei(im Zimmer der Eltern)derzeit gült. Kurtaxe Erwachsene 1,00 ,derzeit gült. Kurtaxe Jugendl. / Behinderte 0,50 ,

Einzelzimmerzuschlag 10,00 ,Silvester-Aufschlag / zahlendem Gast 15,00 ,

21

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Bayern von seiner schönsten Seite – Urlaub im Berchtes-gadener Land – Zeit, die gut tut!

Traumhafter Rupertiwinkel, sehens- und erlebenswert! Ob Königssee, Watzmann oder Chiemsee: Sagen-umwobene weithin bekannte Sehens-würdigkeiten u. Wahrzeichen wett-eifern hier mit spektakulären Natur-schauspielen, die täglich aufs Neue ihre Premiere feiern. Vorhang auf für ein Erlebnis, das Sie so schnell nicht vergessen werden – egal, ob Sie dabei selbst aktiv sind oder einfach nur zuschauen wollen! Urlaub im Haus Chiemgau, Zeit, die Ihnen wirklich gut tut!

AUSSTATTUNGNichtraucher-Haus • 45 Familien appar-te ments, alle mit DU / WC/Fön und TV • teilweise behin der tengerechte Aus stattung • Haus ka pel le, Ruheraum mit Haus bibli o thek • Gruppen- und Tagungs räume (bis 240 Personen) • Gäste-PC mit Internetzugang (kostenlos) • W-LAN im gesamten Haus (kosten-pflichtig) • hauseigener Kindergarten, Kinderspielplatz • Kleinkinderspielebe-reich • große Turnhalle • großer Indoor-spielplatz über 2 Etagen • Tischtennis, Billard, Kicker, Dart, Geister-Kegelbahn • Disco- und Kinoraum • Fitnessraum • Boccia, Riesenschach • Out door-Fußball-platz • Beach-Volleyballplatz • umfang-reiche Massage- und Well nessangebote im Haus • Grillhütte mit Feuerstelle

AKTIVITÄTEN / AKTIONEN• Geführte Bergwanderungen, fa mi lien gerechte Wanderungen und Ausflüge (alle Schwierigkeitsgrade) • versch. Sport angebote • Nordic-Walking • Mundart- und Heimatabende mit bayerischer „Stub‘n-Musi“• Versch. Themenabende auf der Panorama terrasse • „Movelo“-Elektrofahrrad-, u. Mountainbikeverleih im Haus • geführte Mountainbiketouren • Bastel- u. Kreativangebote • Märchenstunden • Regelmäßige geistliche An gebote • Alpinskikurs

einzelnen Reiseteilnehmer selbst einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrück-liche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.6 Der Reiseteilnehmer ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Bei Gruppenreisen ist der Gruppenleiter für die Einhaltung der Hausordnung durch die Mitglieder seiner Gruppe verantwortlich. Bei einem Verstoß ge-gen die Hausordnung kann eine Abmahnung seitens der Hausleitung ausgesprochen wer-den, welche beim wiederholten Verstoß eine fristlose Kündigung zur Folge hat.

2. Anzahlung, Restzahlung

2.1 Mit Vertragsschluss (Also Zugang der Anmeldebestätigung) und – so erforderlich – nach Übergabe eines Sicherungsscheines ge-mäß § 651k BGB wird, soweit im Einzelfall (insbesondere bei geschlossenen Gruppen) nichts Besonderes vereinbart wird, eine An-zahlung von 10 % des Reisepreises, jedoch nicht mehr als 250,- Euro pro Person fällig. Die Anzahlung wird voll auf den Reisepreis angerechnet.2.2 Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart und der Sicherungsschein übergeben ist, spätes-tens vier Wochen vor Reisebeginn zahlungs-fällig, wenn feststeht, dass diese Reise durch-geführt wird.2.3 Im Interesse aller TN an möglichst güns-tigen Teilnahmepreisen bietet der RV an, am Lastschriftverfahren für die Einziehung des Reisepreises und der Nebenkosten (Prämie für die Reiserücktrittskosten-Versicherung) teilzu-nehmen. Bitte beachten Sie hierzu das Anmel-deformular. Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung nach Fälligkeit, Mahnung und Fristsetzung nicht fristgerecht ein, so ist der RV berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und den TN mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 dieser Reisebedingungen zu belasten.2.4 Soweit der RV zur Erbringung der Reise-leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf die Aushändigung der Reiseunterlagen und die Erbringung der Reiseleistungen.2.5 Bei Gruppenreisen haftet der Gruppen-verantwortliche, soweit er diese Verpflichtung übernommen hat, für die Gesamtzahlung.

3. Rücktritt des TN, Nichtantritt der Freizeit

3.1 Der TN kann bis zum Beginn der Freizeit jederzeit durch Erklärung gegenüber den RV, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim RV.

Reisebedingungen der Kolping-Familienferienstätten

Die nachfolgenden Reisebedingungen wer-den, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen Ihnen als Teilnehmer (Einzelreisen-der oder Gruppe) – nachstehend „TN“ abge-kürzt – mit dem Reiseveranstalter – nachste-hend „RV“ abgekürzt - zustande kommenden Reisevertrages. Wir bitten Sie deshalb um Aufmerksamkeit!

1. Vertragsabschluss

1.1 Mit der Anmeldung, die ausschließlich schriftlich mit dem Anmeldeformular erfolgen kann, bietet der TN – bei Minderjährigen ver-treten durch den/die gesetzlichen Vertreter und diese selbst – dem jeweiligen RV den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grund-lage der Reiseausschreibung und aller im Reisekatalog enthaltenen Informationen und Hinweise verbindlich an.1.2 Der Reisevertrag kommt – bei Minder-jährigen mit diesem selbst und daneben dem/den gesetzlichen Vertretern(n) des TN – durch die schriftliche Buchungsbestätigung/Rech-nung zustande und führt zum rechtsverbind-lichen Reisevertrag, unabhängig davon, ob eine Anzahlung geleitstet wird oder nicht.1.3 Bei der Anmeldung mehrerer TN durch einen einzelnen TN hat der Anmeldende für die Verpflichtung aller mit angemeldeten TN aus dem Reisevertrag einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung im Anmeldeformular übernommen hat. 1.4 Bei geschlossenen Gruppen, insbesondere Vereinen, Schulklassen usw. – nachstehend „Gruppe“ genannt – unterbreitet der RV auf Anfrage ein schriftliches Angebot und bietet damit allen Teilnehmern der Gruppe den Ab-schluss eines Reisevertrages auf der Grundlageder Prospektausschreibung, der verbindlichen Hausordnung, aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und der nachstehen-den Bedingungen verbindlich an.1.5 Der Vorstand, Klassenlehrer, Leiter usw. – nachstehend „der Gruppenverantwortliche“ genannt – ist Vertreter aller Reiseteilnehmer. Er ist für alle Erklärungen des jeweiligen RV ge-genüber den Teilnehmern bzw. deren gesetz-lichen Vertreter empfangsbevollmächtigt. DerReisevertrag kommt durch die schriftliche Annahmeerklärung des Gruppenverantwort-lichen gegenüber dem jeweiligen RV zustande. Änderungen oder Ergänzungen der Annahme-erklärung gegenüber dem Angebot des RV führen nur dann zum Vertragsabschluss, wenn der jeweilige RV diese geänderte Annahme-erklärung rückbestätigt. Der Gruppenver-antwortliche hat für alle Verpflichtungen der

23U R L A U B

3.2 In jedem Falle des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung ge-wöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwen-dung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung (jeweils pro TN) zu, wobei der dem TN in Rechnung gestellte Gesamt-preis die Berechnungsgrundlage darstellt: bis 29. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reise-preises, ab 28. bis 15. Tag vor Reiseantritt = 40 % des Reisepreises, ab 14. Tag bis Reise-antritt = 70 % des Reisepreises.3.3 Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzu-weisen, dass ihm tatsächlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zu Zahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.3.4 Der RV kann im Falle des Rücktritts eine von den vorstehenden Pauschalen abwei-chende, konkret berechnete Entschädigung verlangen. Er ist in diesem Falle verpflichtet, die geltend gemachte Entschädigung zu be-ziffern und seine Aufwendungen zu belegen.3.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rück-trittserklärung nicht als Rücktritt vom Reise-vertrag gilt, sondern in diesem Fall der TN zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet ist.3.6 Für Umbuchungen (z.B. Änderung von Reisebeginn, Reiseende, Reisedauer, Verpfle-gungsoder Unterbringungsart) von Seiten des TN, die nach Vertragsschluss erfolgen, wird bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Kostenpau-schale von 25,- Euro pro Person erhoben. Um-buchungswünsche, die später als 30 Tage vor Reisebeginn beim RV eingehen, können, so-fern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des TN vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleich-zeitiger Neuanmeldung durchgeführt wer-den. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringe Kosten verursachen.3.7 Bis zum Reisebeginn hat der TN das durch diese Reisebedingungen uneinge-schränkte Recht, entsprechend den gesetz-lichen Bestimmungen (§ 651 b BGB) einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Tritt gemäß die-sen Bestimmungen ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche TN dem RV als Gesamtschuldner für den Reise-preis und die durch den Eintritt des TN entstehenden Mehrkosten von 25,- Euro pro Person.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

4.1 Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertre-

tenden Gründen nicht in Anspruch, so be-steht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung.4.2 Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet wurden.

5. Obliegenheiten des TN, Kündigung durch den TN, Ausschlussfrist

5.1 Der Gesetzlichen Verpflichtungen zur Mängelanzeige (§ 651 d, Abs. 2 BGB) hat der TN dadurch zu entsprechen, dass er verpflich-tet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der vom RV eingesetzten Hausleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.5.2 Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unter-bleibt.5.3 Die jeweilige Hausleitung ist nicht berech-tigt, Mängel oder Ansprüche mit Rechts-wirkung für den RV anzuerkennen.5.4 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wich-tigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zu-zumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV bzw. seine Beauftragten (Haus-leitung) eine ihnen vom TN bestimmte, ange-messene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom RV bzw. seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein beson-deres Interesse des TN gerechtfertigt wird.Die gesetzliche Obliegenheit des TN nach § 651 g, Abs. 1 BGB, reisevertragliche Ge-währleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der Vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem RV abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert und erweitert:a) Der TN ist verpflichtet, sämtliche Ansprü-che, die im Zusammenhang mit dem Reise-vertrag bzw. den vom RV erbrachten Leistun-gen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, innerhalb eines Monats nach dem Vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen.b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem jeweiligen RV, bei dem die Reise gebucht worden ist, unter er in diesem Katalog auf Seite 30 angegebenen Anschriften erfolgen.c) Nach Fristablauf kann der TN nur dann Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist ge-hindert worden ist.

Reisebedingungen der Kolping-Familienferienstätten

5.5 Bei Gruppenreisen, insbesondere mit min-derjährigen Reiseteilnehmern, trifft denGruppenverantwortlichen eine selbständige Pflicht, auftretende Mängel unverzüglich dem RV anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen

6. Rücktritt und Kündigung durch den RV

6.1 Der RV kann vom Reisevertrag bei Nicht-erreichen einer in den allgemeinen oder kon-kreten Reiseausschreibungen genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe fol-gender Bestimmungen zurücktreten:a) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklä-ren, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann.b) Ein Rücktritt des RV später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.c) Der TN kann bei einer solchen Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwer-tigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehr-preis für den TN aus seinem Angebot anzubie-ten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen.d) Falls keine Teilnahme an der Ersatzreise erfolgt, werden dem TN vom RV geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstattet. 6.2 Der RV kann den Reisevertrag kündigen, wenn er TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzte Hauslei-tung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Arbeit des RV oder gegen die Weisung der verant-wortlichen Leitung verstößt. Die Hausleitung ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt, bei Minderjährigen nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten auf deren Kosten, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Voll-jährigen auf Kosten des TN, den Reisevertrag zu kündigen. In beiden Fällen erhält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Auf-wendungen sowie diejenigen Vorteile anrech-nen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genom-menen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

7. Haftung

7.1 Die Haftung des RV gegenüber dem TN auf Schadensersatz für Schäden, die nichtKörperschäden sind, wegen vertraglicher oder vorvertraglicher Ansprüche aus demReisevertrag ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den RV

herbeigeführt worden ist. Diese Beschrän-kung der Haftung auf den dreifachen Reise-preis gilt auch, soweit der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verant-wortlich ist.7.2 Der RV haftet nicht für Leistungs-störungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und die in der Beschreibung der Freizeit ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.

8. Anzuwendendes Recht

8.1 Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzge-setzes (TDDSG) erhoben. Dritten werden sie nur zugänglich gemacht, als dies zur Abwick-lung des Vertrages notwendig ist.Der TN ist damit einverstanden, von der Ar-beitsgemeinschaft Kolping Familienferienstät-ten aktuelle Informationen und Angebote zu erhalten. Der Verwendung der Kundentaten für Werbezwecke kann jederzeit widerspro-chen werden.8.2 Der TN kann den RV oder Vermittler nur an dessen Sitz verklagen.8.3 Auf das gesamte Rechts- und Vertrags-verhältnis zwischen dem RV und TN, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.8.4 Für Klagen des RV gegen TN ist der Wohn-sitz des TN maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Aus-land haben, oder deren Wohnsitz oder ge-wöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des RV maß gebend.

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Arbeitsgemeinschaft Kolping FamilienferienstättenBreite Straße 11050667 KölnTel. 0221-292413-13Fax [email protected]

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Vielleicht auch gleich in Ihrer Nachbarschaft daheim!

Erfahren Sie mehr über das Kolpingwerk, seine Einrichtungen und die Kolpings- familien vor Ort.

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BundessekretariatKolpingwerk Deutschland

St.-Apern-Str. 32 50667 KölnTel. 0221 [email protected]

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REISERÜCKTRITTSKOSTEN - VERSICHERUNG

Versicherung (ABRV) bzw. Sonderbedin-gungen zu den ABRV für gemietete Ferien-wohnungen – Auszug

§ 1 Versicherungsumfang

1. Der Versicherer leistet Entschädigung: 1a) bei Nichtantritt der Reise für die dem Reise unternehmen oder einem anderen vom Versicherten vertraglich geschuldeten Rück-trittskosten.1b) bei Abbruch der Reise zusätzlich für die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittel-bar verursachten sonstigen Mehrkosten des Versicherten, vorausgesetzt, dass An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind; dies gilt auch im Falle nach-träglicher Rückkehr. Bei Erstattung dieser Kosten wird in Bezug auf Art und Klasse des Transportmittels, der Unterkunft und Verpfle-gung auf die durch die Reise gebuchte Qualität abgestellt. Wenn abweichend von der gebuchten Reise die Rückreise mit dem Flugzeug erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in der einfachsten Flugzeugklasse zum günstigsten anwend-baren Tarif ersetzt.2. Der Versicherer ist im Umfang von Ziff. 1 leistungspflichtig, wenn infolge eines der nachstehend genannten wichtigen Gründe entweder die Reiseunfähigkeit des Versicher-ten nachgewiesen ist oder der Antritt der Rei-se oder deren planmäßige Beendigung objek-tiv nicht möglich ist oder dem Versicherten nicht zugemutet werden kann: 2a) Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, seines Ehegat-ten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister, Groß-eltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwieger-kinder oder, wenn die Reise für 4 Personen gemeinsam gebucht wurde, der zweiten Person, vorausgesetzt, dass diese gleichfalls versichert ist; 2b) Impfunverträglichkeit des Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, seines Ehegatten, der minderjährigen Kinder oder Geschwister des Versicherten oder der Eltern, sofern der Angehörige eben-falls versichert ist; 2c) Schwangerschaft einer Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, des versicherten Ehegatten oder der versicherten Mutter eines minderjährigen Versicherten; 2d) Schaden am Eigentum des Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, eines der unter b) genannten versicher-ten Angehörigen des Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftl. Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder

Auch eine gut geplante Reise kann evtl. durch außergewöhnliche Umstände nicht angetre-ten werden. Damit neben der Enttäuschung nicht auch noch finanzielle Belastungen auf Sie zukommen, werden die vertraglich ge-schuldeten Rücktrittskosten entsprechend der Allgemeinen Bedingungen für Reiserücktritts-kosten-Versicherungen, die nachfolgend ab-gedruckt sind, übernommen. Da Ihnen diese Maßnahme als Teilnehmer nützt, sehen wir obligatorisch den Abschluss einer Reiserück-trittskosten-Versicherung vor, die wir Ihnen auch dringend empfehlen. Bitte vermerken Sie auf dem Anmeldeformular, wenn Sie diese Reiserücktrittskosten-Versicherung nicht wün-schen. Beim Gerling Konzern Allgemeine Ver-sicherungs AG besteht eine Reiserücktritts-kosten-Versicherung für Familienerholung, Kurzurlaub und Seniorenerholung. Adresse im Schadensfall: TourVers GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel.: 0 40/ 24 42 88-0, Fax 24 42 88-99. Die versicherte Person ist verpflichtet, nach Eintritt des ver-sicherten Rücktrittsgrundes die Reise unver-züglich zu stornieren, um die Stornokosten möglichst niedrig zu halten. Von der Stornie-rung der Reise muss der jeweilige Reisever-anstalter schriftlich benachrichtigt werden. Hiernach erhalten Sie vom Reiseveranstalter gemäß den Reisebedingungen eine Storno-rechnung. Wenn Entschädigungsansprüche vorliegen, wie z.B. · Tod, schwerer Unfall od. unerwartete schwere Erkrankung (siehe § 1, Nr. 2a der Versicherungsbedingungen) · Schaden an Eigentum (siehe § 1, Nr. 2d der Versicherungsbedingungen) reichen Sie bitte zwecks Erstattung bei der TourVers ein: · die Stornorechnung des Reiseveranstalters · Reise- rücktritts-Versicherungsausweis · ärztliches Attest (bei Krankheit) · Sterbeurkunde (bei Tod) · Buchungs- und Zahlungsbelege. Bei Reise abbruch sind die nicht in Anspruch genommenen Leistungen nicht Gegenstand der Reiserücktrittskosten-Versicherung. Die TourVers wird unmittelbar mit Ihnen abrech-nen unter Abzug des Selbsteinbehalts. Die Stornorechnung ist in voller Höhe an den Reiseveranstalter zu zahlen. Bedingungen für die Reiserücktrittskosten-Versicherung

Die Versicherung beginnt mit dem Tag der Reisebuchung und gilt für alle Versicherungs-fälle bis zum vertraglich vorgesehenen Ende der gebuchten Reise. Die Versicherung ist nicht übertragbar. Sie gilt nur in Verbindung mit der gebuchten Reise und nur für die in der Buchung genannten Personen. Allgemeine Bedingungen für die Reiserücktrittskosten -

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sofern zur Schadenfeststellung seine An-wesenheit notwendig ist. Nicht gedeckt sind Heilkosten, Kosten für Begleitpersonen, Kosten für Überführung Verstorbener und die Gefahren des Krieges, Aufruhrs, poli-tischer Gewalthandlungen, Unruhen oder von Kernenergie.

§ 3 Versicherungswert, Versicherungs-summe, Selbstbehalt

1. Die Versicherungssumme entspricht dem vollen Reisepreis (Versicherungswert), den der Versicherte zu bezahlen hat. Der Versicherer haftet bis zur Höhe der Versicherungssumme abzüglich Selbstbehalt; sollten die nachweis-lich entstandenen zusätzlichen Rückreise-kosten den Versicherungswert übersteigen, so ersetzt der Versicherer auch den über den Versicherungswert hinausgehenden Betrag abzüglich Selbstbehalt.

www.kolping-familienurlaub.de

Arbeitsgemeinschaft Kolping FamilienferienstättenBreite Straße 110 · 50667 KölnTel. 0221-292413-13Fax 0221-292413-50

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2. Bei jedem Versicherungsfall trägt der Versi-cherte einen Selbstbehalt. Dieser wird auf 25,– Euro je Person festgesetzt. Wird der Ver-sicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungs-fähigen Schaden 20 % selbst, mindestens 25,– Euro je Person.

Ferienland Salem

Kolping-Familienferienwerk Salem e.V.Gerlever Weg 1 · 48653 CoesfeldAmtsgericht Coesfeld · VR 617Vorstand: Uwe Slüter

Ferienparadies Pferdeberg

Kolping-FamilienferienwerkDiözesanverband Hildesheim e.V.Domhof 18-21 · 31134 HildesheimAmtsgericht Hildesheim · VR 1322Geschäftsführer: Talvan Harris von Rauchfuß

Vogelsbergdorf

Kolping-Feriendorf Herbstein gGmbHAdolph-Kolping-Str. 22 · 36358 HerbsteinAmtsgericht Gießen · HRB 5781Geschäftsführer: Hubert Straub

Ferienhaus Lambach

Kolping-Familienferienwerk DV RegensburgObermünsterplatz 7 · 93047 RegensburgAmtsgericht Regensburg · VR 326Vorstand: Stefan Wissel

Allgäuhaus

Kolping-FamilienferienwerkDiözesanverband Augsburg e.V.Frauentorstraße 29 · 86152 AugsburgAmtsgericht Augsburg · VR 112Vorstand: Herbert Barthelmes

Haus Zauberberg

Deutsche Kolpingsfamilie e.V.St.-Apern-Str. 32 · 50667 KölnAmtsgericht Köln · VR 4599Vorstand: Rosalia Walter

Haus Chiemgau

Kolping-FamilienferienwerkLandesverband Bayern e.V.Adolph-Kolping-Str. 1 · 80336 MünchenAmtsgericht München · VR 7141Vorstand: Domvikar Christoph Huber

REISEVERANSTALTER /RECHTSTRÄGER Gemeinnützige Familienferienstätten, die

Ferien für Familien anbieten, sind nach ih-rer räumlichen, personellen und organisa-torischen Ausgestaltung systematisch auf die Arbeit für und mit Familien mit Kindern ausgerichtet. Kolping Familienferienstät-ten werden betrieben von gemeinnützigen Trägern, die auf der Basis der christlichen Werteorientierung Inhalte, Methoden und Formen ihrer Angebote gestalten. Mit ih-ren urlaubsbegleitenden Angeboten entla-stet und unterstützt die gemeinnützige Familien erholung Familien, Eigeninitiative zu entwickeln, eigene Fähig keiten zu ent-decken und zu entfalten. Damit leistet sie einen besonderen Beitrag zur Förderung von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 Grundgesetz. Der gemeinnützige (nied-rigere) Preis ist für Sie relevant, wenn be-stimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

•wirtschaftlicheHilfsbedürftigkeit (Einkommensnachweis)•Erholungsbedürftigkeit(ärztliches Attest)•Hilfs-und/oderPflegebedürftigkeit (entspr. Nachweis)•AlterderTeilnehmerüber75JahrenAuskunft und Beratung erhalten Sie in den Familienferienstätten. Wenn keines der Kriterien für den niedrigen gemeinnüt-zigen Preis greift, gelten die genannten Standardpreise.

Die angegebenen Preise gelten für Anrei-sen vom 23.12.2017 bis 6.1.2019, allePreise in Euro.

Zuschüsse für FamilienferienWichtige Zuschussgeber sind dabei die Bundesländer mit den sogenannten „Indi-vidualzuschüssen“, aber auch im kirch-lichen oder im kommunalen Bereich sind Zuschüsse möglich.

Nähere Auskünfte, welches Bundesland Zuschüsse für Familien urlaub gewährt, er-halten Sie in der KOLPING URLAUB-Anla-ge, die Sie buchen möchten oder auf www.kolping-familienurlaub.de. Zuschüs-se müssen von den Familien gesondert beantragt werden, und zwar in dem Bun-desland, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

ALLGEMEINE PREISHINWEISE

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Möchten Sie die günstigeren Preise der „Gemeinnützigen Familien- und Seniorenerholung“ buchen, bewahren Sie bitte die beiden von Ihnen ausgefüllten Tabellen für den Fall einer Überprüfung durch die zuständigen Stellen auf. Bitte fügen Sie die komplett ausgefüllte Tabelle Ihrer Anmeldung bei!

Gemeinnützige Familien- und SeniorenerholungBerechnungsgrundlagen

Die nachfolgenden Erläuterungen sollen Ihnen bei der Bestim-mung der für Sie geltenden Preise helfen. Das Ergebnis der von Ihnen durchgeführten Berechnung soll aussagen, ob für Sie die günstigen Preise der Spalte „Gemeinnütziger Preis“ oder die höheren Preise der Spalte „Standardpreis“ gelten. Bitte tragen Sie in der nachfolgenden Tabelle Ihre individuelle Familien- und Einkommenssituation ein und vergleichen Sie die Ergebnisse miteinander.BerechnungIhrerJahreseinkommensgrenzenachdenRegelsätzen(bereits hochgerechnet auf Mehrfachsätze) für die Hilfe zum Lebensunterhalt ab 1. 1. 2016.

Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ab 1. 1. 2017 für alle Bundesländer. Aktuelle Informationen auf www.kolping-familienurlaub.de

Angaben in Euro pro Monat

1 - Alleinstehende,Alleinerziehende 2.045,–Euro

2 - EhepaaroderLebenspartner 2.944,–Euro (Beiträge für beide sind bereits addiert)

3 - HaushaltsangehörigeKinder 1..308,–Euro 18bis25Jahre

4 - HaushaltsangehörigeKinder 1.244,–Euro14bis17Jahre

5 - HaushaltsangehörigeKinder 1.164,–Euro6bis13Jahre

6 - HaushaltsangehörigeKinder 948,–Eurounter6Jahre

Gemeinnützige Familien- und Seniorenerholung

Tabelle 1Berechnen Sie hier Ihr Jahres-Familieneinkommen (bitte eintragen):

GesamtbetragderEinkünftelt.SteuerbescheiddesletztenJahres _________o oderJahresbruttogehaltabzgl.Werbungskosten gem.Einzelnachweisod.pauschal1.000,–Euro _________o Kindergeld (für das 1. und 2. Kind je192,–Euro/Monatx12) + _________o Kindergeld (für das 3. Kind je198,–Euro/Monatx12) + _________o

Kindergeld (ab dem 4. Kind je223,–Euro/Monatx12) + _________o

sonstige Bezüge (z. B.Wohngeld, Unterhaltsanspr....) + _________o

Jahres-Familieneinkommen = _________o VergleichenSienunIhrepersönlicheJahres-Einkommensgrenze mitIhremJahres-Familieneinkommen:

Jahres-Einkommensgrenze: _________o

Jahres-Familieneinkommen: _________o

Sollte das Familieneinkommen nicht höher sein als Ihre persönliche Einkommensgrenze, erhalten Sie die günstigeren Preise für die „Gemeinnützige Familien- und Senioren-erholung“, wenn Sie dies auf dem Anmeldeformular ankreuzen und unterschreiben.

Tabelle 1 –BerechnungIhresJahres-Familieneinkommens:Zum Familieneinkommen gehören im Einzelnen:a) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetzes•dasistderGesamtbetragderEinkünfte lt. Steuerbescheid (falls ein Steuerbescheid vorliegt)•fallskeinSteuerbescheidvorliegt:Bruttoeinkommen

(Jahresbruttogehaltu.a.)/Werbungskostengem.Einzelnach-weis,mindestensjedoch1.000,–EuroproJahr

b) andere Bezüge, die zur Bestreitung des Familienunterhaltes bestimmtundgeeignet sind.Hierunter fallen solche Einnahmen, die im Rahmen der einkommensteuerlichen Einkunftsermittlung nicht erfasst werden, z. B. Kindergeld, Wohngeld, Unter halts-ansprüche, evtl. Unterhaltsbeiträge des Sozialamtes sowie bei Renten der über den Ertragsanteil hinausgehende Renten-anteil. Zu den Bezügen zählen nicht Leistungen der Sozialhilfe.

Gemeinnützige Familien- und Seniorenerholung

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Hier unbedingt ankreuzen!

A. Wir bestätigen, dass unsere FamilieneinkünftesowieetwaigeandereBezügeimJahrdergebuchtenReisenichthöhersindalsdiefürunsmaßgebendeHöchstgrenze,die wir gemäß der nebenstehenden Übersicht „Gemeinnützige Familien- und Senioren-erholung“ berechnet haben. Diese Bestätigung geben wir nach bestem Wissen und erklären uns mit einer eventuellen Überprüfung einverstanden. Für uns gelten damit die Preise für die „Gemeinnützige Familien- und Seniorenerholung“.

B.UnsereFamilieneinkünfteliegenüberdenHöchstgrenzen der nachfolgenden Über-sicht „Gemeinnützige Familien- und Seniorenerholung“. Für uns gelten die Standard-preise.

NebenderwirtschaftlichenHilfsbedürftigkeitwerdeninderRegelauchmedizinischeErho-lungsnotwendigkeitenundPflegebedürftigkeitanerkannt,sofernsieärztlichattestiertsind.Wenn dies zutrifft, kreuzen Sie bitte Entsprechendes an:(ärztliches Attest als Anlage notwendig)

medizinische Erholungsbedürftigkeit PflegebedürftigkeitAlterderTeilnehmerüber75Jahren

Zutreffendes bitte ankreuzen und im Fall A unterschreiben. Bitte im Fall A die komplett ausgefüllte Tabelle 1 Ihrer Anmeldung unbedingt beifügen.

EINZUGSERMÄCHTIGUNG

I ch/wir wünsche/n die Möglichkeit am Lastschrift-/Einzugsverfahren teilzunehmen und bitte/n um Zusendung eines entsprechenden Formulares.

Datum, Unterschrift

Ort und Datum

Unterschrift

Bitte beachten Sie: Anmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn die Anmeldung vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.

Im Interesse aller Teilnehmer an möglichst günstigen Teilnahmepreisen und um die Verwal-tungskostenniedrigzuhalten,empfehlenwir,amLASTSCHRIFTVERFAHRENteilzunehmen.

Hiermitmeldeichmichund,alsderenVertretervorstehendgenanntePersonen,zuderobenbezeichnetenReiseverbindlichan.Icherkläremich–zugleichfüralleTeilnehmer–mitderGültigkeitderReisebedingungen,diemirzurVerfügunggestelltwurden,ein-verstanden. Icherklärehiermit, füralleVerpflichtungendervonmirmitangemeldetenReiseteilnehmer wie für meine eigenen einzustehen.

Datum / Unterschrift des Anmelders

Falls Sie die obligatorisch vorgesehene Reiserücktrittskosten-Versicherung zum Preis von 7,50E je Reiseteilnehmer nicht wünschen, kreuzen Sie dies bitte hier an.

Ich wünsche die Reiserücktrittskosten-Versicherung nicht.

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Liebe Freunde von Kolping-Urlaub,kommen Sie nach Hause – vielleicht zu sich selbst. Finden Sie sich eingebettet in eine überschaubare Gemeinschaft und haben trotzdem Ihre eigenen vier Wände, um sich zurück zu ziehen. Erleben Sie eine Zeit mit besonderen Themen und Highlights direkt auf Sie oder Ihre Reisegruppe, je nach Absprache mit uns, zu­geschnitten – eine Zeit, die gut tut. Fühlen Sie sich wohl an einem Ort, wo der Mensch das Maß der Dinge bleibt.

Die Teams unserer Häuser freuen sich auf Sie.

Mit herzlichen Grüßen Ihre Kolping-Gastgeber

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Ja, ich bin einverstanden, weitere Informationen per E-Mail zu erhalten. Mir ist bewusst, dass meine Daten elektronisch gespeichert werden. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Mei-ne Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

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EINZEL- UND GRUPPEN-REISEN

URLAUB

• Einzel- u. Doppelzimmer (z. T. Appartements/Ferienhäuser)• helle, moderne Tagungsräume in unterschiedlichen Größen mit Verdunklungsmöglichkeit• abwechslungsreiche Mahlzeiten• moderne Medienausstattung /

Tagungstechnik (Licht und Beschallung)

• Erlebnisgastronomie und Dinnerpartys• Teams für Ihre

Tagungen und Events• Internetzugang / W-LAN

• unsere Häuser im Grünen bieten vielfältige Freizeitaktivitäten

• Rückzugsmöglichkeiten für Meditation und Stille

• attraktive Tagungspauschalen• Abholservice vom nächsten Bahnhof• kostenfreie Parkplätze

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Tagen Sie, wo andere Urlaub machen – außerhalb der Familienferienzeitenwir sind mit einem attraktiven Angebot für Sie da und bieten Ihnen individuell abgestimmte Tagungen, Seminare und Konferenzen.

„Tagen bei Kolping – Zeit, die gut tut!“

Bei uns können Sie mit Spaß und Effizienz in naturnaher Um­gebung arbeiten. Es erwartet Sie ein professionelles Team, das Ihren Aufenthalt mit Herz und Phantasie zu gestalten weiß. Sie können bei uns Ihre Tagung bzw. Ihr Seminar in einer einzig artigen Mischung aus Arbeit, Freizeit und Entspannung durchführen.

Wir freuen uns auf Sie! Mit herzlichen Grüßen

Ihre Kolping-Familienferienstätten

AG Kolping FamilienferienstättenBreite Straße 110 · 50667 KölnTel. 0221­292413­13info@kolping­familienurlaub.de

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