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G e s c h ä f t s f e l d A u s - u n d W e i t e r b i l d u n g FL000-021-03 Informationsveranstaltung „Mechatroniker“ Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung im neugeordneten Ausbildungsberuf „Mechatroniker/-in“

Geschäftsfeld Aus- und Weiterbildung FL000-021-03 Informationsveranstaltung Mechatroniker Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung im neugeordneten

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

Herzlich Willkommen

zur Informationsveranstaltung im neugeordneten Ausbildungsberuf

„Mechatroniker/-in“

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

• Was ist neu?

• Ausbildungsrahmenplan

• Gestreckte Abschlussprüfung

• Bestehens Regelung

• Ergänzungsausbildung

• Frage: Sind Mechatroniker „Elektrofachkräfte“?

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

Eingetragene Ausbildungsverhältnisse zum Mechatroniker

eingetragene Ausbildungsver-

hältnisse

Hauptschul-abschluss

Realschul-abschluss

Hochschul-reife

Berufsfach-schule

Sonstige

2009 101 2 66 31 1

2010 92 1 58 30 3

2011 140 2 81 49 8

2012 122 (Stand: 4.10.2012)

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

Was ist Neu?

• Anpassung der Prüfungsstruktur des Mechatronikers an die der

Metall- und Elektroberufe

• Einführung der gestreckten Abschlussprüfung: Teil 1 der Prüfung

geht künftig in die Bewertung ein

• Einführung des Variantenmodells bei der „praktischen Prüfung“ in

Teil 2: Unternehmen können künftig zwischen Betrieblichem Auftrag

und zentral erstellter Prüfungsaufgabe wählen

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

• Gegenüberstellung der Ausbildungsrahmenpläne der Verordnungen vom 3. März 1998 und 21. Juli 2011

- Inhalte der Berufsbildpositionen 8, 9, 10 wurden teilweise zusammengefasst

Bsp. d) Werkzeuge, Lote und Flußmittel zum Weich- und Hartlöten auswählen sowie Lötverbindungen herstellen

e) Kleber auswählen sowie Klebeverbindungen zwischen gleichen und verschiedenen Werkstoffen herstellen

neu: Löt- und Klebeverbindungen herstellen

Ausbildungsrahmenplan

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

- lfd. Nummer 11

f) Baugruppen und Geräte in unterschiedlichen Verdrahtungsarten nach Unterlagen und Mustern verdrahten

g) Fehler korrigieren und Änderungen dokumentieren

Änderung: 5 Wochen im ersten Teil des 2. Ausbildungsjahres (bisher am Ende)

= Prüfungsbestandteil von AP Teil 1

Ausbildungsrahmenplan

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

AP Teil 1

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

• Prüfungsbereich „Arbeiten an einem mechatronischen System“

Der Prüfling soll zeigen, dass er in der Lage ist,

- Technische Unterlagen auszuwerten, technische Parameter zu bestimmen, Arbeitsabläufe zu planen und abzustimmen, Material und Werkzeug zu disponieren,

- Baugruppen und Komponenten zusammen zubauen, zu verdrahten, zu verbinden und zu konfigurieren, Sicherheitsregeln, Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutzbestimmungen

einzuhalten,

- die Sicherheit von mechatronischen Teilsystemen zu beurteilen, mechanische und elektrische Schutzmaßnahmen zu prüfen,

- Teilsysteme zu analysieren und Funktionen zu prüfen, Betriebswerte einzustellen und zu messen sowie die Funktionsfähigkeit herzustellen,

- Systemen zu übergeben und zu erläutern, die Auftragsdurchführung zu dokumentieren, technische Unterlagen, einschließlich Prüfprotokollen, zu erstellen

AP Teil 1

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

AP Teil 1 – Prüfungsmodell:(siehe „Informationen für die Praxis“ - Seite 3)

Schalt-schrank

mit interner

oder externer

SPS-Steuerung

einfache mechanische Baugruppe mitsteuerungstechnischer Funktion

(Elektropneumatik)

Anzeige- und Bedieneinheit

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

Materialkosten PrüfungsmodellPrüfungstermine Geschätzte Prüfungsmaterialkosten (in €) lt. PAL

je Anlage Verbrauchsmaterial je Prüfling

Frühjahr 2013 ca. 3300,00 ca.30,00

Herbst 2013 ca.30,00

Frühjahr 2014 ca.30,00

Sommer 2014 ca. 700,00 ca.30,00

Herbst 2014 ca.30,00

Winter 2014 / 15 ca.30,00

Frühjahr 2015 ca.30,00

Sommer 2015 ca.30,00

Herbst 2015 ca.30,00

Winter 2015/ 16 ca.30,00

Frühjahr 2016 ca.30,00

Sommer 2016 ca.30,00

Herbst 2016 ca.30,00

Winter 2016 / 17 ca.30,00

Gesamtsumme (in €) ca. 4000,00 ca. 420,00

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

Abschlussprüfung

Teil 1

Abschlussprüfung

Teil 2

Komplexe Arbeitsaufgabe

Arbeitsaufgabe

einschließlich begleitender situativer Gesprächsphasen*

Schriftliche

Aufgabenstellungen

4 Prüfungsbereiche

ArbeitsauftragVarianten

40%

ArbeitsplanungAuftrags- und

FunktionsanalyseWiSo

60%

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

AP Teil 2

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

• Prüfungsbereich : „Arbeitsauftrag“

Der Prüfling soll zeigen, dass er in der Lage ist,

- Arbeitsaufträge zu analysieren, Informationen aus Unterlagen zu beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen zu klären, Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten zu bewerten und auszuwählen,

- Auftragsabläufe zu planen und abzustimmen, Teilaufgaben festzulegen, Planungsunterlagen zu erstellen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort zu berücksichtigen,

- Aufträge durchzuführen, Funktion und Sicherheit zu prüfen und zu dokumentieren, Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Systeme zu beachten sowie Ursachen von Fehlern und Mängeln systematisch zu suchen,

- Systeme freizugeben und zu übergeben, Fachauskünfte, auch unter Verwendung englischer Fachausdrücke, zu erteilen, Abnahmeprotokolle anzufertigen, Arbeitsergebnisse und Leistungen zu dokumentieren und zu bewerten, Leistungen abzurechnen, Systemdaten und –unterlagen zu dokumentieren;

AP Teil 2

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

AP Teil 2 – Mehrachsmodell:(Variante 1: PAL Arbeitsaufgabe)

Schalt-schrank

mit interner

oder externer

SPS-Steuerung

mechanische Baugruppe mitsteuerungstechnischer Funktion (Elektropneumatik + Drehstrom-

Getriebemotor)

Anzeige- und Bedieneinheit

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

AP Teil 2 – Projektauftrag:(Variante 2: betrieblicher Auftrag)

Bild

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

AP Teil 2 – Projektauftrag: (Variante 2: betrieblicher Auftrag)

- Entwickeln der Prozesskompetenz durch einen Arbeitsauftrag- Entwickeln individueller Handlungskompetenz in Anlehnung an

einen realen Kundenauftrag im Kontext mit den betrieblichen Anforderungen

- Geschäftsprozesse (ganzheitlich) in ihrer Komplexität beherrschen- Flexibilität in der beruflichen Praxis umsetzen

- Lernen in der Arbeit durch erfahrungsgeleitetes und selbstgesteuertes Lernen

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

Bearbeitung eines Auftrages (vollständiger Handlungszyklus)

Planen

(Auftrags-planung)

Durchführen

(Auftrags-durchführung)

Informieren

(Auftrags-analyse)

Kontrollieren

(Auftrags-kontrolle)

Qualitätssicherung

Abschlussprüfung – Teil 2Projektauftrag: (Variante 2: betrieblicher Auftrag)

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

M ModuleÜberbetriebliche Ergänzungsausbildung

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

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en

Abschlussprüfung

Teil 1

Abschlussprüfung

Teil 2

Komplexe Arbeitsaufgabe

Arbeitsaufgabe

einschließlich begleitender situativer Gesprächsphasen*

Schriftliche

Aufgabenstellungen

4 Prüfungsbereiche

ArbeitsauftragVarianten

40%

60%

50% 20% 20% 10%

mind. ausreichende Leistungen in zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende, keine ungenügenden

Leistungen

ArbeitsplanungAuftrags- und

FunktionsanalyseWiSo

Bestehens RegelungMechatroniker

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

Neu

Beim Mechatroniker ist nicht vorgeschrieben, dass das gewichtete Ergebnis der schriftlichen Prüfungsbereiche ausreichend sein muss.

Bestehens Regelung

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

Neu

Arbeitsauftrag Schriftliche Prüfungsbereiche

Variantenmodell

Sperrfunktionmind. 50 %

WISOAuftrags- und Funktionsanalyse

Arbeitsplanung

keine ungenügende Leistung in zwei Prüfungsbereichen mind. ausreichende

Leistungen

Auf Antrag des Prüflings ist eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem der schlechter als ausreichend bewerteten Prüfungsbereiche (ca. 15 Minuten) möglich.

Mündliche Ergänzungsprüfung

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

Sind Mechatroniker Elektrofachkräfte? JA oder Nein ?häufig anzutreffende Meinungen:

- jeder Mitarbeiter mit elektrotechnischer Berufsausbildung ist grundsätzlich Elektrofachkraft

- Ein Mitarbeiter ohne elektrotechnische Berufsausbildung im klassischen Sinne kann nie Elektrofachkraft sein

- Mitarbeiter mit Ausbildungsberufen wie Mechatroniker, Fernmeldetechniker oder Mess- und Regeltechniker können den Elektrofachkraftstatus nicht erreichen

- Es ist unnötig, Elektrofachkräfte schriftlich zu bestellen, die haben ihren Beruf doch gelernt und sind somit Elektrofachkräfte

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

Sind Mechatroniker Elektrofachkräfte? JA oder Nein ?

Die wichtigsten Vorschriften für die Definition einer Elektrofachkraft:

- DIN VDE 1000-10 (Januar 2009) - DIN VDE 0105-100 (Oktober 2009) - DIN VDE 1000-10 (Januar 2009)

- BGV A3 (Januar 1997)

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

Sind Mechatroniker Elektrofachkräfte?

Gemäß § 2 Abs. 3 BGV A3 gilt als Elektrofachkraft, wer aufgrund seiner …fachlichen Ausbildung,

Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen

(Hier sind unter dem Begriff der „einschlägigen Bestimmungen“ nicht nur der enge Begriff der DIN-Normen oder DIN-VDE-Normen zu verstehen, sondern auch

Vorschriften und Bestimmungen anderer Regelsetzer)… die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren

erkennen kann.

Dieser „Dreiklang“ aus theoretischer und praktischer Qualifikation zuzüglich der Kenntnis des Regelwerks für das übertragene Arbeitsgebiet stellt die

„Messlatte“ für die Qualifikation der Elektrofachkraft dar.

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

Sind Mechatroniker Elektrofachkräfte?

„Elektrofachkraft“ ist keine Abschlussbezeichnung !!!

Ein Abschlusszertifikat in Form eines Gesellen-, Facharbeiter- oder Meisterbriefs

testiert zunächst lediglich, dass man einen Berufsabschluss erreicht hat.

„Elektrofachkraft“ ist ein „Qualifikationsstatus“, der nach dem eigentlichen

Ausbildungsabschluss erworben werden muss und unter bestimmten

Voraussetzungen auch wieder verloren gehen kann.

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

Sind Mechatroniker Elektrofachkräfte?

Individuelle Beurteilung erforderlich

Nach § 3 BGV A3 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass seine elektrischenGeräte, Maschinen und Anlagen durch oder unter Aufsicht von Elektrofachkräften

instand gehalten werden. Für die Tätigkeiten in den elektrotechnischenBetriebsteilen sind daher Elektrofachkräfte einzusetzen.

Da es keine „Berufsausbildung“ zur Elektrofachkraft gibt, ist die Qualifikationdurch die zuständige verantwortliche Elektrofachkraft oder den nächsthöheren

fachlichen Vorgesetzten zu beurteilen.

Die Anforderung, „Kenntnisse und Erfahrungen“ vorweisen zu können, wird somit erfüllt.

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

Sind Mechatroniker Elektrofachkräfte?

Schriftliche Bestellung

Die Bestellung zur Elektrofachkraft sollte in einer Bestellungsurkunde dokumentiert werden.

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

Sind Mechatroniker Elektrofachkräfte?

Qualifikation der Elektrofachkraft

Die in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse reichen hier für vieleTätigkeiten nicht aus. Oft sind zusätzlich Spezialkenntnisse notwendig.

Diese können nur durch geeignete Weiterbildungsmaßnahmen in Theorie undPraxis erreicht werden.

z.B. Spezialausbildungen für die Schaltberechtigung von Hochspannungen,Arbeiten unter Spannung oder Prüfungen von elektrischen Anlagen und

Arbeitsmitteln

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Informationsveranstaltung „Mechatroniker“

Sind Mechatroniker Elektrofachkräfte? Nicht automatisch !!!

Fazit:Man besitzt nicht automatisch durch den Abschluss einer Ausbildung oder eines

Studiengangs die Qualifikation einer Elektrofachkraft.Man muss in der Regel zunächst Praxiserfahrung und Vorschriftenkenntnis aufdem übertragenen Aufgabengebiet sammeln und nachweisen, um anschließend

als Elektrofachkraft zu gelten.Elektrofachkraft ist:

Ein Mitarbeiter, der vom Arbeitgeber/Unternehmer anhand der drei Kriterien („Dreiklang“) die Bestellung zur „Elektrofachkraft“ bescheinigt bekommt.

Dreiklang:fachlichen Ausbildung

Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen