31
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151 - 99550

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

IHK 25.08.2011

Michael HadenFachanwalt für Arbeitsrecht

Kolb, Blickhan & PartnerRheinstraße 20, Darmstadt06151 - 99550

Page 2: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

Gesetzliche Entwicklung

• 1979 und 31. Dezember 1985 Mutterschaftsgeld

• 1. Januar 1986 und 31. Dezember 2006 Erziehungsgeld

• Januar 2007, bis zu 14 Monate lang ein vom vorigen Einkommen abhängiges Elterngeld in Höhe von bis zu 1800 Euro.

Elternzeit

Page 3: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

Systematik des Gesetzes

• Elterngeld § 1 – 14

• Elternzeit § 15 – 21

Page 4: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

1. Elterngeld

• Elterngeld § 1 – 14 - Anspruchsberechtigte- Höhe des Anspruchs- Anrechnung anderer

Leistungen - Bezugszeitraum

www.bmfsfj.de mit Elterngeldrechner

Page 5: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

2. Elternzeit § 15 – 21

§ 15 Anspruch auf Elternzeit haben AN/innen, die

-mit ihrem Kind (sehr weite Auslegung)

-in einem Haushalt leben

-dieses Kind selbst betreuen und erziehen.

Page 6: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

2. Elternzeit § 15 – 21

§ 15 Anspruch auf Elternzeit haben

AN/innen, die

- mit einem Enkelkind

- in einem Haushalt leben

- dieses Kind selbst betreuen und erziehen.

- ein Elternteil des Kindes minderjährig oder in

Ausbildung ist

und keiner der Elternteile Elternzeit

beansprucht

Page 7: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

2. Elternzeit § 15 – 21

15 II Dauer:

- bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ( fürjedes Kind)

- bis zu 12 Monate können im Einvernehmen mitdem Arbeitgeber (billigem Ermessen) auf die Zeit bis zum 8. Lebensjahr übertragen werden.

- Bei Adoptivkindern drei Jahres seit Aufnahmebis längstens dem 8. Lebensjahr

Page 8: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

2. Elternzeit § 15 – 21

Anspruchsberechtigt:

- Kann von einem Elternteil alleine

oder

- von beiden gemeinsam beansprucht werden.

Page 9: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

2. Elternzeit § 15 – 21

Antragstellung

- 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit und Benennung der Zeiten innerhalb von 2 Jahren. In dringenden Fällen kürzere Frist möglich.

- Eine Zustimmung oder Gewährung durch der AG ist nicht erforderlich.

Page 10: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

2. Elternzeit § 15 – 21

Zeiteinteilung:

- Sie kann auf 2 Zeitabschnitte verteilt werden.

- Verteilung auf mehrere Zeitabschnitte nur mit Zustimmung des AG.

- Eine Verkürzung ist nur mit Zustimmung des AG möglich

Page 11: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

2. Elternzeit § 15 – 21

Nebentätigkeit

- AN/innen dürfen nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein.

- Teilzeit bei einem anderen AG oder eine selbständige Tätigkeit bedürfen der Zustimmung des AG.

- Zustimmung kann nur innerhalb einer Frist von 4 Wochen aus betrieblichen Gründen schriftlich abgelehnt werden.

Page 12: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

2. Elternzeit § 15 – 21

§ 18 Kündigungsschutz:

- ab Beantragung ( längstens 8 WOCHEN VOR Inanspruchnahme ) und während der Dauer.

- Ausnahme: Mit Zustimmung Regierungspräsidiums. Kostenpflichtig.

- Kündigung der AN/innen

frühestens drei Monate zum Ende der Elternzeit

Page 13: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

2. Elternzeit § 15 – 21

§ 17 Urlaub

Kürzung um jeden vollen Monat der Elternzeit um 1/12

Der „Resturlaub“ ist im laufenden oder nächsten Jahr nach der EZ zu gewähren

Page 14: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

2. Elternzeit § 15 – 21

§ 17 II. Der „Resturlaub“ (vor EZ), ist im laufenden oder nächsten Jahr nach der EZ zu gewähren

BAG alt: Ein Resturlaubsanspruch verfällt auch dann, wenn sich nach der erste EZ eine zweite EZ anschließt.

Rest 2o Tage 1. EZ 2. EZ----------------/-----------------/

Rest verfallen

BAG neu: Resturlaub verfällt nicht

Page 15: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

2. Elternzeit § 15 – 21

§ 21 Befristet Arbeitsverträge

Befristete Arbeitsverträge mit „Ersatz MA „ sind zulässig.

Page 16: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

2. Elternzeit § 15 – 21

§ 21 Befristet Arbeitsverträge

Dauer ? Exakt die Zeit der Elternzeit?

Page 17: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

2. Elternzeit § 15 – 21

§ 21 Befristet Arbeitsverträge

Vorlage beim EUGHFall:Justizangestellte war bei beklagtem

LAND aufgrund von 13 befristeten AV beschäftigt.

Ist eine Befristung zulässig, wenn quasi ein ständiger Vertretungsbedarf besteht?

Page 18: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

2. Elternzeit § 15 – 21

Was ist, wenn MA aus der Elternzeit vorzeitig zurückkehrt?

§ 21 VI

AG kann den bef. Vertrag mit einer Frist von mindestens 3 Wochen, frühestens zum Ende der EZ kündigen, wenn die EZ ohne Zustimmung des AG endet.zB weitere Geburt eines Kindes

Page 19: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

2. Elternzeit § 15 – 21

§ 15 V Stichwort: weitere Geburt /vorzeitige Beendigung der EZ des ersten Kindes

Page 20: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

2. Elternzeit § 15 – 21

AN nahm

1. Kind

03.09.2004 - 03.07.2007

------------------------/---------------------------------- 2. Kind 19.09.2006 - 22.09.2009

Mitteilung der AN:

1. Ende EZ 1.

2. Restzeitübertragung bis zum 8 Lebensjahr

3. EZ 19.06.2006 bis 03.07.2009

Page 21: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

2. Elternzeit § 15 – 21

Die EZ kann wegen Geburt/ Tod vorzeitig beendet werden.

Der AG kann nur innerhalb von 4 Wochen aus dringendem betrieblichen Grund schriftlich ablehnen § 16 III.

Es müssen Gründe für gegen eine Übertragung (billigendes Ermessen, Nachteile) vorliegen.

Page 22: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

2. Elternzeit § 15 – 21

§ 15 V Teilzeit während der Elternzeit.

Der AN kann die „Verringerung“ des Arbeitszeit beantragen:

- Mehr als 15 AN- BZ > 6 Monate- Mindestens 2 Monate zwischen 15 und 30

Stunden- Betriebliche Gründe stehen nicht entgegen

Page 23: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

2. Elternzeit § 15 – 21

Begriff: „Verringerung“

Soweit Elternzeit beantragt wurde,

bei Az = 0, ist eine Verringerung eigentlich begrifflich nicht mehr möglich.

BAG: TZ - Antrag möglich

Page 24: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

2. Elternzeit § 15 – 21

Teilzeit während der Elternzeit

- Antragsfrist 7 Wochen vor beabsichtigten TZ

- Antrag muss die gewünschte Verteilung enthalten

Bitte beachten: FORMFREI

Page 25: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

2. Elternzeit § 15 – 21

Teilzeit während der Elternzeit

Will der AG ablehnen muss er dies schriftlich tun; mit Begründung

- Frist: Innerhalb 4 Wochen seit Antragstellung

• Ein Antrag auf Verringerung kann 2 Mal gestellt werden § 15 VI

Page 26: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

Rückkehr aus der EZ vor dem TZBfGBezug vom ALG

Grundsatz:

Wer durch sein Verhalten die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat verliert seinen Anspruch auf ALG für mindestens 3 Monate (Sperrfrist).

Page 27: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

Bezug vom ALG

Arbeitsagentur uneinheitlich:

Tw: Aufhebungsvertrag ist schuldhafte Aufgabe des Arbeitsverhältnisses (Sperrfrist)

Tw: Aufhebung ist möglich, wenn in der Vereinbarung aufgenommen ist, dass dies zur Vermeidung einer Kündigung geschieht (keine Sperrfrist).

Page 28: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

Bezug vom ALG

Aufgabe wegen der Erziehung von Kindern ist nicht schuldhaft (keine Sperrfrist).

Aber: der/die AN/in steht dem Arbeitsmarkt nicht uneingeschränkt zur Verfügung.

Folge: gekürztes ALG

Page 29: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

Problem: Teilzeit BEEG/ Teilzeit TzBfG

Anspruch auf Teilzeit für alle AN

- Mehr als 15 AN

- BZ > als 6 Monate

Beantragung : 3 Monate vor Beginn mit gewünschte Verteilung der AZ.

Form: Formfrei

Page 30: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

Problem: Teilzeit BEEG/ Teilzeit TzBfG

§ 8 Absatz 5 S. 3Bei Ablehnung durch AG: 1 Monat vor Beginn der TZ schriftlich

Ablehnungsgründe:

- dringende betriebliche Gründe,wenn die Teilzeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.

Page 31: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011 Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt 06151

Problem: Teilzeit BEEG/ Teilzeit TzBfG

Wenn bereits im Rahmen des BEEG TZ gearbeitet wurde, gibt es wenig nachvollziehbare Gründe, weshalb dies nicht im Rahmen des „ normalen“ AV möglich ist.