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Gesetz zur Neuordnung der Hochschulmedizin in Nordrhein-Westfalen Bericht über die Informationsveranstaltung der Landesgruppe Nordrhein des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI)

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Page 1: Gesetz zur Neuordnung der Hochschulmedizin in Nordrhein-Westfalen Bericht über die Informationsveranstaltung der Landesgruppe Nordrhein des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI)

gegen das Prinzip der Verhältnis-mäßigkeit und ist verfassungsmäßigbedenklich. Es bedeutet, daß sich dieHöhe des Globalbudgets aus denAusgaben der drei KV-en berechnet,die die niedrigsten Ausgaben pro Jahrhaben.

8. Leistungsabbau bei den Versicherten

9. Benchmarking Modell verstößt gegen das

Prinzip der Verhältnismäßigkeit

10. Globalbudget führt zu verfassungswidri-

gem Systembruch

11. Integrierte Versorgung (Einkaufsmodell)

zerstört die Krankenversicherung als Soli-

darsystem und übervorteilt die Leistungs-

erbringer im Globalbudget

12. Integrierte Versorgung zerschlägt das

Berufsrecht und führt zu ruinösem Wett-

bewerb

Prof. Dr. W. Wildmeister

Zusammengefaßt: Kritik ander Gesundheitsreform 2000

1. Planwirtschaftlicher Ausbau der Kranken-

kassenstrukturen

2. Aufbau der zentralwirtschaftlichen Daten-

bürokratie

3. Datenmonopol und Informationsgewalt

der Krankenkassen

4. Gefahr für den Datenschutz

5. Ungleichgewicht der Vertrags- und Ver-

handlungspartner

6. Verstoß gegen das Grundrecht der Infor-

mationsfreiheit

7. Bürokratisierung der medizinischen Lei-

stungen durch Ausbau des Medizinischen

Dienstes

Der Internist 11·99 | M 325

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M. Ludwig

Gesetz zur Neuordnung der Hochschulmedizinin Nordrhein-WestfalenBericht über die Informationsveranstaltung der LandesgruppeNordrhein des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI)

Im Vergleich zu früher sind Hochschul-betriebe heute komplexe Großbetriebemit einem großen Aufgabenspektrumund Haushaltsvolumen. Ihre Größe undStruktur sowie der von außen wie voninnen wachsende Veränderungsdruck,z.B. durch Verknappung der finanziellenLandesmittel, zwingen zur Verbesse-rung ihrer Wirtschaftlichkeit mit derKonsequenz der Entwicklung einerprofessionellen Hochschulklinik. Dabeistellt sich die Frage, von welchenOrganen die zukünftigen Hochschulkli-niken geleitet werden sollen und mitwelchen Kompetenzen neue Strukturenversehen werden müssen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen befaßt sich daher mit einemGesetz zur Neuordnung der Hochschul-medizin in Nordrhein-Westfalen. Be-troffen hiervon sind die Landeshoch-schulkliniken Bonn, Köln, Aachen, Düs-seldorf, Essen und Münster. Die Lan-desregierung plant mit dem Gesetz fol-gende Reformen:

● Trennung der Budgets für Lehre undForschung und Krankenversorgung,wobei Universitätskliniken finanziellselbständig handeln sollen.

● Schaffung betrieblich ausgerichteterManagementstrukturen mit dem Zielder Schaffung größerer Wettbe-werbsbereitschaft.

● Universitätskliniken sollen sich aufeinen neuen Status einrichten – den vonAnstalten öffentlichen Rechts (Teil-selbständigkeit) oder den einer GmbH.

● Veränderung der inneren universitärenStrukturen im Sinne der Verschlan-kung des Klinischen Vorstands, desZusammenwirkens von Fachbereich

Medizin und Klinischem Vorstandund Stärkung eines fakultativ befri-steten Verwaltungsdirektoriums.

● Sicherung der Qualität der Hoch-schulmedizin in NRW in Bezug aufdie Krankenversorgung und im Be-reich Forschung und Lehre.

Bisher wurde der Gesetzentwurf zurNeuordnung der Hochschulmedizin inNRW weitgehend intern zwischen Politi-kern und Hochschullehrern diskutiert.Über dieses Gesetz sollten jedoch allehiervon Betroffenen informiert werden,damit im informativen Konsens dasbreite Spektrum der Anliegen aller der-jenigen, die von diesem Gesetz betroffe-nen sind, annähernd berücksichtigtwerden kann. Um diesem Anspruch ge-recht zu werden, organisierte die Lan-desgruppe Nordrhein des BDI unter derLeitung von Herrn Professor Dr. W.Wildmeister und Herrn Priv.-Doz.Dr.M.Ludwig eine Informationsveranstaltung,die am 11.8.1999 in Bonn (RestaurantWaldau, Bonn-Venusberg) stattfand.

Page 2: Gesetz zur Neuordnung der Hochschulmedizin in Nordrhein-Westfalen Bericht über die Informationsveranstaltung der Landesgruppe Nordrhein des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI)

Dem Auditorium stellten sich zurDiskussion:

● Frau Inge Fitzek, MdL, Gesundheits-politische Sprecherin/Bündnis 90-Die Grünen

● Herr D. Kessel, MdL, Gesundheitspo-litischer Sprecher/SPD

● Herr R. Henke, MdL, CDU

Nachdem die Landtagsabgeordneteund die Landtagsabgeordneten jeweilsStellungnahmen zu dem Gesetz zurNeuordnung der Hochschulmedizin inNRW aus der Sicht ihrer politischenParteien abgegeben hatten, folgte eineausführliche Diskussion der Inhalte desGesetzentwurfes. Dabei wurde deutlich,daß sich in der geplanten Neuordnungder Hochschulmedizin in NRW nurschwer die von der Landesregierungdefinierten Reformziele wiederfinden.

Der beabsichtigte Umstrukturierungs-prozeß der Medizinischen Einrichtungenträgt in keiner Weise den heuti-gen Anforderungen an Unternehmens-struktur und Personalmanagement ei-nes effektiv arbeitenden Wirtschafts-unternehmens Rechnung.

So stellte das Auditorium fest, daß imgeplanten Gesetz zur Neuordnung derHochschulmedizin in NRW das Korsettder starren Strukturen eher gefestigt alsaufgelockert wird. Es fehlen Möglich-keiten einer transparenten, evaluierba-ren Leistungskontrolle von Lehre undForschung und Krankenversorgungund eine damit verbundene leistungs-bezogene Ressourcenverteilung an die

Gefahr, daß Medizinische Fakultäten inDeutschland weder im nationalen nochim internationalen Wettbewerb kon-kurrenzfähig und innovativ bleibenkönnen. Eingehend wurde diese Proble-matik mit der anwesenden Vertreterinund den anwesenden Vertretern derLandtagsparteien des Landes Nord-rhein-Westfalen diskutiert.

Wichtig waren auch die gestelltenFragen zur Sicherheit der Personalstel-len im Angestellten- und Beamtenver-hältnis im Falle der Neuordnung derHochschulklinika in NRW.

Von seiten der Vertreterin und derVertreter der Landtagsfraktionen wurdezugesichert, daß die derzeitigen Per-sonalstellen durch die geplante Neu-ordnung der Hochschulklinika nichtgefährdet seien.

Allen Beteiligten hat diese Informati-onsveranstaltung gezeigt, wie wichtigder Dialog zwischen denjenigen, dieGesetze planen, und denjenigen, diedurch Gesetze betroffen sind, ist. Vonseiten der Vertreterin und den Vertre-tern der Landtagsfraktionen wurde diekonstruktive Kritik zum gegenwär-tigen Gesetzentwurf zur Neuordnungder Hochschulmedizin in NRW mit In-teresse entgegengenommen. Man ver-sprach, innerhalb der Fraktionen dieVielzahl der Aspekte, die diese In-formationsveranstaltung erbrachte, zudiskutieren.

Priv.-Doz. Dr. Malte LudwigVorsitzender der Sektion Angiologie im BDIMed. Univ.-PoliklinikD-53111 Bonn

Leistungserbringer sowie die Delegati-on der Verantwortung. Im § 44 des vor-liegenden Gesetzentwurfes zur Neuord-nung der Hochschulmedizin in NRWwird die umfassende Weisungsbefugnisder Leiterin oder des Leiters von Abtei-lungen auf dem Gebiet der Krankenver-sorgung gegenüber allen Bedienstetenin der Abteilung erneut festgeschrieben.Diese allumfassende Weisungsbefugnisdes Abteilungsleiters ohne Berück-sichtigung von medizinischer Schwer-punktkompetenz nach der Muster-Weiterbildungsordnung wird zu Pro-blemen in der Krankenversorgung so-wie im Weiterbildungs- und Haftungs-recht führen.

Ein Beharren auf den bisherigenOrganisationsstrukturen steht einerEffizienzsteigerung der MedizinischenEinrichtungen direkt im Wege.

Aus dem Auditorium wurden Bedenkendahingehend geäußert, daß ein Fort-schreiben des monokratischen Füh-rungsprinzips mit der allumfassendenWeisungsbefugnis und den damit ver-bundenen Abhängigkeiten des wissen-schaftlichen Personals die Entwicklungvon Kreativitätspotentialen und diefrühzeitige Einbindung der Mitarbeiterin eine Mitverantwortung verhindereund Demotivation unter Untergeordne-ten auslösen würde. Die diesen Aspektbetreffenden und verabschiedetenBeschlüsse des Deutschen Ärztetages(Team-Arzt-Management) blieben indem Gesetzentwurf unberücksichtigt.Sollte der Gesetzentwurf dahingehendkeine Änderung erfahren, bestünde die

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