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Gesundes und sicheres ArbeitenG
rundvortrag-Arbeitsicherheit im
Unternehm
en – BG
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– 07-07-2005 – Seiten - 1
Die Mitarbeitervertretung und der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz
Vortrag DIAG MAV Freiburg Ludwigshafen, 16. November 2006
Dr.-Ing. Andreas Gräber BGW Präventionsdienste Karlsruhe
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Organigramm der b
B
Vorstand
GeschäftsführungOperativer Bereich
PräventionBezirksstellen &Hauptverwaltung
Beiträge und Finanzen etc.
Hauptverwaltung
RehabilitationBezirksverwaltungen &
Hauptverwaltung
GeschäftsführungAllgm. Bereich
GremienPersonalPlanungIT/DV
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Präventionsauftrag der b
Prävention mit allen geeigneten Mittel:
Verhütung von- Arbeitsunfällen- Berufskrankheiten- arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren
BeratungSchulungInformationForschungErste HilfeÜberwachung der
Betriebe
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Präventionsauftrag der b - Arbeitsunfall
wenn eine versicherte Person
infolge einer versicherten Tätigkeit
einen Unfall erleidet
der zu einem Körperschaden führt
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Präventionsauftrag der b - Wegeunfall
Ein Wegeunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person auf einem versicherten
Weg einen Unfall erleidet,der zu einem Körperschaden führt.
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Präventionsauftrag der b - Berufskrankheit
Eine Berufskrankheit liegt vor, wenn eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit einen Gesundheitsschaden erleidet,der
die Kriterien einer in der Berufkrankheiten-Verordnung aufgeführten Krankheit erfüllt.
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Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
... sind Einflüsse in Folge von Arbeit, die zu einer Beeinträchtigung oder
Schädigung der psychischen oder physischen Gesundheit
führen können.
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Rehabilitationsauftrag der b
Medizinische Rehabilitation- Heilbehandlung, Kuren, Verletztengeld, Körperersatzstücke etc.
Berufliche Rehabilitation- Umschulung, Fortbildung, Arbeitsplatz anpassen, Wiedereingliederungshilfen etc.
Soziale Rehabilitation- Eigenmobilität, Selbsthilfegruppen, Familienunterstützung etc.
Sonstige Rehabilitation- Rente etc.
Leistung nach Eintritt eines Versicherungsfalles
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Aufbauorganisation
Reick, BGW-Präventionsdienst-Karlsruhe,11/03-36
Unternehmer/in(Vorstand/Geschäftsleitung)
Betriebsleiter/in(Heimleitung/WfBM-Leitung)
Abteilungsleitung
Gruppenleiter
Mitarbeiter/in
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Aufbauorganisation mit Betriebsvertretung
Reick, BGW-Präventionsdienst-Karlsruhe,11/03-36
Unternehmer/in(Vorstand/Geschäftsleitung)
Betriebsleiter/in(Heimleitung/WfBM-Leitung)
Abteilungsleitung
Gruppenleiter
Mitarbeiter/in
Betriebs-/Personalrat
MAV
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Aufgaben der Mitarbeitervertretung
1. Mitsprache bei betrieblichen Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
2. Unterstützung aller Beteiligten und Verantwortlichen
3. Teilnahme und Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss, bei Betriebsbegehungen und
Unfalluntersuchungen
4. UnterschreibenUnfallanzeige
5. Beteiligungbei der Bestellung und Abberufung von Fachkräften für Arbeitssicherheit,
Betriebsärzten und Sicherheitsbeauftragten
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Aufbauorganisation mit Arbeitssicherheit
Reick, BGW-Präventionsdienst-Karlsruhe,11/03-36
Unternehmer/in(Vorstand/Geschäftsleitung)
Betriebsleiter/in(Heimleitung/WfBM-Leitung)
Abteilungsleitung
Gruppenleiter
Fachkraftfür Arbeits-sicherheit
Mitarbeiter/in
Betriebs-/Personalrat
MAV
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Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit I
von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln vor Inbetriebnahme bzw. Einführung
Unterstützung des Unternehmers/Arbeitgebers durch:
1. BeratungIntegration des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in die
betrieblichen Abläufe...bei der Beurteilung der ArbeitsbedingungenUmsetzungsmaßnahmen
2. Überprüfung
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– 07-07-2005 – Seiten - 14
Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit II
der praktischen Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf Anwendung und Wirksamkeit
Unterstützung des Unternehmers/Arbeitgebers durch:
3. 3. Beobachtung und Beurteilung
4. Hinwirkungauf sicheres und gesundheitsgerechtes Verhalten aller
Beschäftigten
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Aufbauorganisation mit Arbeitssicherheit
Reick, BGW-Präventionsdienst-Karlsruhe,11/03-36
Unternehmer/in(Vorstand/Geschäftsleitung)
Betriebsleiter/in(Heimleitung/WfBM-Leitung)
Abteilungsleitung
Gruppenleiter
Fachkraftfür Arbeits-sicherheit
Betriebsarzt/-ärztin
Mitarbeiter/in
Betriebs-/Personalrat
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– 07-07-2005 – Seiten - 16
Aufgaben des Betriebsarztes I
Unterstützung des Unternehmers/Arbeitgebers durch:
1. BeratungIntegration des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in die betrieblichen Abläufe
...
bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Umsetzungsmaßnahmen
zu Fragen der Arbeitsphysiologie und –psychologie, Arbeitshygiene und Ergonomie
zu Fragen des Arbeitsplatzwechsels und Eingliederung von Mitarbeiter/innen mit Behinderung
Organisation der Ersten Hilfe
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– 07-07-2005 – Seiten - 17
Aufgaben des Betriebsarztes II
Unterstützung des Unternehmers/Arbeitgebers durch:
2. Untersuchungder Mitarbeiter/innen und Beratung der
Arbeitgeber/innen und Mitarbeiter/innen
der praktischen Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf Anwendung und Wirksamkeit
3. Beobachtung und Beurteilung
4. Hinwirkung auf sicheres und gesundheitsgerechtes Verhalten aller
Beschäftigten
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Aufbauorganisation mit Arbeitssicherheit
Reick, BGW-Präventionsdienst-Karlsruhe,11/03-36
Unternehmer/in(Vorstand/Geschäftsleitung)
Betriebsleiter/in(Heimleitung/WfBM-Leitung)
Abteilungsleitung
Gruppenleiter
Fachkraftfür Arbeits-sicherheit
Betriebsarzt/-ärztin
Sicherheitsbeauftragte/r
Mitarbeiter/in
Betriebs-/Personalrat
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– 07-07-2005 – Seiten - 19
Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
Unterstützung des Unternehmers/Arbeitgebers durch:
1. Beratung
2. Kontrolle
3. Abstellen oder Melden
4. Teilnahme und Mitarbeit
Information, Sensibilisierung und Motivation auf kollegialer Ebene
Betriebseinrichtungen, Betriebsmittel, persönliche Schutzausrüstung
von Mängeln
im Arbeitsschutzausschuss, bei Betriebsbegehungen und Unfalluntersuchungen
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– 07-07-2005 – Seiten - 20
„Arbeitsschutzausschuss“- ein Gesundheitszirkel?
Arbeitgeber/inoder
Beauftragter
Fachkraft fürArbeitssicherheit
Sicherheits-beauftragteMitarbeiter-
vertretung
Mitarbeiter-vertretung
Betriebsarzt/-ärztin
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– 07-07-2005 – Seiten - 21
Rechtssystem in Europa und Deutschland - eine Gegenüberstellung
GrundgesetzEU - Verträge
Verordnungen Unfallverhütungs-vorschriften
EU - Rahmenrichtlinien
EU - Einzelrichtlinien
EU - Normen Technische Regeln BG-liche Regeln
Infos Infos
GesetzeArbSchG SGB VII
Handlungsanleitung Handlungsanleitungharmonisiert Nicht harmonisiert
Beweislastumkehr
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– 07-07-2005 – Seiten - 22
Arbeitsschutzgesetz §4 – allgm. Grundsätze
Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitschutzes von ff. allg. Grundsätzen auszugehen:
1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird,
2. …
4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen.
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Arbeitsschutzgesetz §5 – Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung, der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
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Gefährdungsbeurteilung – eine der wesentlichen Arbeitgeberaufgaben
Vorbereiten
Ermitteln
Beurteilen
FestlegenDurchführen
Überprüfen
Fortschreiben
Dokumentieren
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Rechten der Beschäftigten
§ 17 ArbSchG, § 14 BGV A1, § 81 BetrVG
• Vorschlagsrecht zu allen Fragen des Arbeitsschutzes
• Sicherheitswidrige Weisungen nicht befolgen
• Wenn bei Arbeitsschutzmängel Abhilfe anders nicht möglich, dann Unterrichtung der zuständigen Stellen
• Bei groben Mängeln Leistung verweigern
• Wahrnehmung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
• Anhörungs- und Erörterungsrecht
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– 07-07-2005 – Seiten - 26
Pflichten der Beschäftigten nach §§ 15 u. 16 ArbSchG
• haben übertragene Aufgaben so auszuführen, dass sie sich und andere nicht gefährden.
• Weisungen zu befolgen
• Persönliche Schutzausrüstung benutzen
• Einrichtungen bestimmungsgemäß verwenden
• Mängel beseitigen oder melden
• Maßnahmen zum Arbeitschutz unterstützen
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– 07-07-2005 – Seiten - 27
Pflichten des Arbeitgebers/Unternehmers
§3 ArbSchG
• Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit treffen.
• Maßnahmen auf Wirksamkeit prüfen - bei Änderung der Gegebenheiten - anpassen.
• Stetige Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz anstreben.
• Geeignete Organisation schaffen - Mittelbereitstellen.
• Voraussetzungen schaffen zur Einbindung der Maßnahmen in die betriebliche Führungsstruktur.
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– 07-07-2005 – Seiten - 28
Die fünf Bausteine
1. Führen und organisieren
2. Arbeitsbedingungen beurteilen
3. Mitarbeiter beteiligen und unterweisen
4. Arbeits- und Gesundheitsschutz planen
5. Aus Fehlern lernen
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– 07-07-2005 – Seiten - 29
Wie kann die b unterstützen?
Beratung vor Ort Aufsichtsbeamter, Berater
Schulung (Seminarbroschüre M 070) Seminare für MAV themenbezogene Seminare (z.B. Betriebliches
Gesundheitsmanagement, Verkehrssicherheit) Inhouseseminare, Schubertz
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