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Gliederung und Ausrüstung der Feuerwehren Löschzug Gefahrgut (LZ-G) Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 21. März 2001 OBM Claus Havemann,

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Gliederung und Ausrüstungder Feuerwehren

Löschzug Gefahrgut (LZ-G)

Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holsteinvom 21. März 2001

OBM Claus Havemann, Zugführer LZ-G Stormarn, 10/2001

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§ 1 Allgemeines

Einsätze bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern erfordertdas Zusammenwirken der unterschiedlichesten Kräfte:

•die für die Gefahrenabwehr zuständige Behörden

•örtlich zuständige Feuerwehr

•Nachbarfeuerwehren im Rahmen der gemeindeübergreifenden

Hilfe

•LZ-G des Kreises

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§ 2 Aufgaben, Zuständigkeiten, Organisation

§2.1 Aufgaben der Feuerwehr

Sollte eine Ortswehr nicht zur Erfüllung der anstehenden Aufgabeausgerüstet sein, sind innerhalb der Hilfsfrist von 10 Minuten ersteMaßnahmen zur Abwehr von gegenwärtigen Gefahren für Leben, Gesundheit und Vermögen (z.B. Erkundung, Absperrmaßnahmen, ...)und die Nachalarmierung geeigneter Einsatzkräfte einzuleiten.

G - Gefahr erkennenA - Absperrung durchführenM - Menschenrettung durchführen (soweit möglich)S - Spezialkräfte anfordern

Folgemaßnahmen und die Entsorgung gefährlicher Stoffe und Güterfallen nicht unter die Sofortmaßnahmen und sind nicht durch dieFeuerwehr, sondern durch die zuständigen Stellen abzuwickeln.

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§ 2 Aufgaben, Zuständigkeiten, Organisation

§ 2.2 Aufgaben der Kreises

§2.2.1 Aufstellen des LZ-G Der Kreis hat den LZ-G aufzustellen und zu unterhalten

§2.2.2 AlarmplanungDer Kreis stellt mit der Kreiswehrführung die notwendigenAlarmpläne für den Einsatz der örtlichen Feuerwehren und dem LZ-G auf, Abstimmung mit den Nachbarkreisen isterforderlich.

§2.2.3 Informationssystem über gefährliche Stoffe und GüterInformationen können über Nachschlagewerke bezogenwerden, Kreise haben die durch das Innenministeriumzur Verfügung gestellte Informationssystem (ERI-Cards)vorzuhalten.

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§ 2 Aufgaben, Zuständigkeiten, Organisation

§ 2.3 Aufgaben und Stationierung des LZ-G

• Unfälle mit gefährlichen Stoffen und Gütern• kerntechnische Unfälle und Unfälle mit ionisierender Strahlung• Unfälle mit schädlichen Organismen• ggf. in Zusammenhang mit Bränden zur Beurteilung besonderer Gefahren

Hilfsfrist: 40 Minuten

daher ggf. dezentrale Stationierung

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§ 2 Aufgaben, Zuständigkeiten, Organisation

§2.4 Einsatzgebiet des LZ-GKreisgebiet und sonstige vom Träger zugewiesene Bereiche.Innerhalb des Kreises wird keine gemeindeübergreifende Hilfedurch den LZ-G geleistet.

§2.5 EinsatzleitungEinsatzleitung nach § 19 Brandschutzgesetz (Ortswehrführer, ...)Die Führung des LZ-G berät die Einsatzleitung

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§ 2 Aufgaben, Zuständigkeiten, Organisation

§ 2.6 Status des LZ-G

Dem LZ-G kann auf Antrag des Trägers der Status der Gemeindefeuerwehr zuerkannt werden. (Geltung der Satzung)

Der LZ-G hat Mitglieder anderer Feuerwehren in einer Doppel-mitgliedschaft. Auf Antrag kann vom Dienst der Ortswehr für die Dauer der Mitgliedschaft im LZ-G freigestellt werden.

LZ-G Dienst hat vor dem Dienst in der Ortswehr Vorrang.

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§ 3

Aufstellen von Einheiten zur Abwehr von Gefahrendurch gefährliche Stoffe und Güter

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Löschzug Gefahrgut LZ-GFührungseinheit

LZ-GGefahrgut - Einsatz-

komponente IGefahrgut - Einsatz

komponente II

1 / 6 / 27 / 34 mind. doppelt besetzt

1/2/3/ 6 -/2/12/ 14 -/2/12/ 14

-/1/3/ 4-/2/13/ 15

Kräfte für dieAblösung

Erkundungs-einheiten

Gefahrgut-ergänzungseinheit

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Löschzug Gefahrgut LZ-GFührungseinheit

LZ-GGefahrgut - Einsatz-

komponente IGefahrgut - Einsatz

komponente II

1 / 6 / 27 / 34 mind. doppelt besetzt

1/2/3/ 6 -/2/12/ 14 -/2/12/ 14

-/1/3/ 4-/2/13/ 15

Kräfte für dieAblösung

Erkundungs-einheiten

Gefahrgut-ergänzungseinheit

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Führungseinheit LZ-G

Aufgaben

• Unterstützung der Einsatzleitung

• Verbindung halten

• Informationen beschaffen

• Informationen auswerten

• Koordination der Komponenten

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Führungseinheit LZ-G

Gerät

• mindestens Einsatzleitfahrzeug ELW 1

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Löschzug Gefahrgut LZ-GFührungseinheit

LZ-GGefahrgut - Einsatz-

komponente IGefahrgut - Einsatz

komponente II

1 / 6 / 27 / 34 mind. doppelt besetzt

1/2/3/ 6 -/2/12/ 14 -/2/12/ 14

-/1/3/ 4-/2/13/ 15

Kräfte für dieAblösung

Erkundungs-einheiten

Gefahrgut-ergänzungseinheit

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Gefahrgut-Einsatzkomponente I

Aufgaben

• Erkundung• Rettungsmaßnahmen• Löscheinsatz• Technische Hilfeleistung

Im Gefahrenbereich GSG

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Gefahrgut-Einsatzkomponente I

Gerät

• Gerätewagen A/S (ReaktorErk)

• Gerätewagen Gefahrgut GW-G 3, alternativ GW-G2 nach alter

Norm mit Feuerwehranhänger P 250

• ABCErkKw (MZF)

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Löschzug Gefahrgut LZ-GFührungseinheit

LZ-GGefahrgut - Einsatz-

komponente IGefahrgut - Einsatz

komponente II

1 / 6 / 27 / 34 mind. doppelt besetzt

1/2/3/ 6 -/2/12/ 14 -/2/12/ 14

-/1/3/ 4-/2/13/ 15

Kräfte für dieAblösung

Erkundungs-einheiten

Gefahrgut-ergänzungseinheit

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Gefahrgut-Einsatzkomponente II

Aufgaben

• Messungen GSG

• Behelfsdekontamination

• Folgemaßnahmen Entsorgung

• Ablösung Einsatzkomponente I

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Gefahrgut-Einsatzkomponente II

Gerät

• ABC-Erkundungs-Kfz (MZF)

• ABC-Erkundungs-Kfz (MZF)

•Dekontaminationsfahrzeug

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Löschzug Gefahrgut LZ-GFührungseinheit

LZ-GGefahrgut - Einsatz-

komponente IGefahrgut - Einsatz

komponente II

1 / 6 / 27 / 34 mind. doppelt besetzt

1/2/3/ 6 -/2/12/ 14 -/2/12/ 14

-/1/3/ 4-/2/13/ 15

Kräfte für dieAblösung

Erkundungs-einheiten

Gefahrgut-ergänzungseinheit

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Gefahrgut-Ergänzungseinheit

Aufgaben

• Sicherstellung eines dreifachen Löschangriffes

• Gerätebereitstellung

Aufgaben ausserhalb des Absperrung (Gefahrenbereich)

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Gefahrgut-Ergänzungseinheit

Gerät

• LF mit mindestens 3000 l Wasser• ggf. Rüstwagen

Der LZ-G soll im Einsatz um diese Einheit erweitert werden. Eine oder mehrere Einheiten können im Rahmen der Alarmplanung aus dem örtlichen Bereich als gemeindeübergreifende Hilfe gebildet werden.

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Löschzug Gefahrgut LZ-GFührungseinheit

LZ-GGefahrgut - Einsatz-

komponente IGefahrgut - Einsatz

komponente II

1 / 6 / 27 / 34 mind. doppelt besetzt

1/2/3/ 6 -/2/12/ 14 -/2/12/ 14

-/1/3/ 4-/2/13/ 15

Kräfte für dieAblösung

Erkundungs-einheiten

Gefahrgut-ergänzungseinheit

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Erkundungseinheiten

Aufgaben

• Vorauseinheiten zur Beurteilung der Gefahr

• ggf. Vorschlag an Einsatzleitung, den LZ-G zu

alarmieren

• Ausführung vorbereitender Maßnahmen zur

Optimierung des Einsatzes des LZ-G‘s

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Erkundungseinheiten

Gerät

• CSA, Mess- und Warngeräte

• Fahrzeuge des Bundes oder Landes können eingebunden

werden

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Löschzug Gefahrgut LZ-GFührungseinheit

LZ-GGefahrgut - Einsatz-

komponente IGefahrgut - Einsatz

komponente II

1 / 6 / 27 / 34 mind. doppelt besetzt

1/2/3/ 6 -/2/12/ 14 -/2/12/ 14

-/1/3/ 4-/2/13/ 15

Kräfte für dieAblösung

Erkundungs-einheiten

Gefahrgut-ergänzungseinheit

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Kräfte für die Ablösung

Neben den Kräften der Gefahrgut-Ergänzungseinheiten und denErkundungseinheiten können je nach größe des Einsatzes weitereKräfte für die Ablösung benötigt werden.

Es wird daher empfohlen, weitere Feuerwehrleute in den Feuer-wehren auszubilden, die im Bedarfsfall als zusätzliche Ablöse-kräfte nachalarmiert werden können.

Ggf. können auch Kräfte des Nachbarkreises nach entsprechenderAbsprache oder Alarmplan herangezogen werden.

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§ 3.1.4 Einsatzgliederung

Im Bedarfsfalll können auch nur einzelne Fahrzeuge,Einheiten oder Komponenten eingesetzt werden.

§ 4 Ausbildung und Übungen

GrundlageFwDv 2 und 500die ergänzenden zivilschutzbezogene Ausbildungnach den Vorgaben des Bundes

Der komplette LZ-G muss mindestens vier mal jährlich einegemeinsame Übung durchführen.

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Hinweis: Die Kosten des LZ-G trägt des Kreis nach §§ 1 Abs. 2

und 33 Abs. 1 Ziffer 5 FAG. Für kostenpflichtige

Einsätze gilt der § 29 BrSchG entsprechend.

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Vielen Dankfür die

Aufmerksamkeit