Upload
review-by-f-kempf
View
212
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
GBPress- Gregorian Biblical Press
Gregor VII. und Heinrich IV. nach Canossa. Zeugnisse ihres Selbstverständnisses (Schriften desInstituts für Frühmittelalterforschung der Universität Münster, 9) by Jürgen VogelReview by: F. KempfArchivum Historiae Pontificiae, Vol. 21 (1983), pp. 300-302Published by: GBPress- Gregorian Biblical PressStable URL: http://www.jstor.org/stable/23564157 .
Accessed: 14/06/2014 06:32
Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at .http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp
.JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range ofcontent in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new formsof scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected].
.
GBPress- Gregorian Biblical Press is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access toArchivum Historiae Pontificiae.
http://www.jstor.org
This content downloaded from 195.34.78.237 on Sat, 14 Jun 2014 06:32:06 AMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions
300 RECENSIONES
Germania pontificia, Bd. VI stellt in Wirklichkeit ein wichtiges Repertorium zu al
leni dar, was die Kirchenprovinz Hamburg-Bremen vor dem 13. Jahrhundert betrifft.
Hier wird der Geschichtsforscher die Antwort auf die Frage nach Echtheit oder Fàl
schung jeder einzelnen iiberlieferten Urkunde nach letztem Stand der Untersuchungen finden. Vieles andere wird ihm dariiber hinaus noch geboten: die kurze Darstellung der Anfànge und der Entwicklung der behandelten Bistiimer, Kirchen, Klòster bis in
die neueste Zeit; die libersicht iiber die Stellen, an denen heute das betreffende Archiv material der jeweiligen Institution zu finden ist; die umfassende Bibliographie, die
nicht nur die neuesten Studien, sondern auch einschlàgige Schriften friiherer Jahrhun
derte einschliebt, — mit einem Wort, so manche Zutaten zu den eigentlichen Regesten, Zutaten, die den Regesta Pontificum Romanorum groben Ansehen verschafft haben
und verschaffen. Es ist nur zu wunschen, dab auch andere Lànder, vor alleni Frank reich und Spanien mit ihren Gallia pontificia und Hispania pontificia, bald an die Rei
he kommen kònnen.
p. Rabikauskas S.i.
Jûrgen Vogel, Gregor VII. und Heinrich IV. nach Canossa. Zeugnisse ihres Selbstverstàndnisses (Schriften des Instituts fur Fruhmittel
alterforschung der Universitàt Munster, 9). Berlin - New York, Walter de Gruyter, 1983. III et 311 pp.
Die aus der Schule von Karl Hauck hervorgegangene Dissertation beschrânkt sich
auf die Jahre 1077-1080. Auf die Einleitung folgen die Kapitel: I. Gregor VII. und Hein
rich IV. im Fruhjahr 1077; II. Papsttum und deutsches Doppelkônigtum in der Span
nung zwischen Reformhoffnung und Herrschaftssicherung. Von der Forchheimer Wahl
bis zur Schlacht von Mellrichstadt; III. Die Unvereinbarkeit von pâpstlichem Judicium
Anspruch und salischer Herrschaftsauffasung. Von der ròmischen Novembersynode 1078 bis zur Wiirzburger Versammlung im August 1079; IV. Der erneute Bruch zwi schen Gregor VII. und Heinrich IV. im Jahre 1080. Dem Kapitel ist als Exkurs beige
fiigt: Das Merseburger Grabmalrelief Rudolfs von Rheinfelden als Deutung seines
Schlachtentodes durch die sàchsischen Anhànger. Die Arbeit schlieht mit einer Zusam
menfassung und einem Ausblick sowie mit einem ausfuhrlichen Quellen- und Literatur
verzeichnis und einem Register. Man kann die Initiative des Vf. nur begruhen. Sind doch die drei auf Canossa fol
genden Krisenjahre bisher in der Forschung zu kurz gekommen. Die vor und nach Ca nossa ausgetragenen Spannungen sieht der Vf. wesentlich gepràgt durch die Persón lichkeit Gregors VII. sowie Heinrichs IV. Daher steht hinter seiner Studie die Frage nach dem Selbstverstàndnis der beiden Kontrahenten, «d.h. nach den geistigen Grund
lagen, nach ihren kirchenpolitischen Motiven und Intentionen bei der Wiederherstel
lung oder Verteidigung der rechten Ordnung» (S. 3). Da dies ailes letztlich im Religiò sen wurzelt, nimmt er die theologischen und vor allem die biblischen Argumentationen sehr ernst. Allerdings ist es hier mit den Quellen nicht zum besten bestellt. Wâhrend sich Gregor in seinen Briefen und Synodaldekreten deutlich genug ausspricht, liegen von Heinrich so gut wie keine direkten Zeugnisse vor. Bis zu dem 1080 erfolgten Bruch, der bei der salischen Partei in drei Briefen deutscher Bischofe und im Dekret der Brixener Synode seinen literarischen Niederschlag gefunden hat, ist der Vf. auf die
wenigen Kònigsdiplome und vor allem auf die Berichte der zeitgenòssischen, in der
Regel antisalisch eingestellten Historiographen angewiesen. Aus einem so gearteten Quellenmaterial lassen sich natiirlich keine umstiirzenden
neuen Erkenntnisse gewinnen; wohl aber ist es dem Vf. gelungen, unser Wissen im ei nen oder anderen zu bereichern. So hat er zum ersten Mal herausgearbeitet, wie sehr Heinrich IV. auf die Absicherung der Alpenpàsse bedacht war. Sie verschaffte ihm die
This content downloaded from 195.34.78.237 on Sat, 14 Jun 2014 06:32:06 AMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions
J. VOGEL, GREGOR VII. UND HEINRICH IV. NACH CANOSSA 301
Mòglichkeit, eine Reise des Papstes oder seiner Legaten nach Deutschland zu verhin dern und den Kontakt der antisalischen Partei mit Rom zu erschweren; vor allerti aber
gab sie ihm selber den Weg nach Oberitalien irei, dessen Episkopat sich gròBtenteils in offener Revolte gegeniiber Gregor VII. befand und dem salischen Haus treu ergeben war. Nach Ansicht des Vf. wollte Heinrich damit auch der Absicht des Papstes begeg nen, das regnum ltaliae der deutschen Herrschaft zu entziehen (S. 254, vgl. auch S.
52, 193, 209). Fiir ein so kiihnes Projekt des Papstes vermissen wir in der Studie den Beweis und sind iiberzeugt, daB er sich nicht erbringen làBt.
Wertvoll ist auch der mit hoher Wahrscheinlichkeit erbrachte Nachweis, daB die
von Heinrich 1080/81 angeordnete Erweiterung des Speyrer Doms (der Grablege des
salischen Hauses) mit dem Tod Rudolfs von Rheinfelden in der Schlacht an der Elster
zusammenhàngt, daB sie als Dank des Saliere an die Gottesmutter Maria, deren Schutz
er sich am Vorabend der Schlacht anvertraut hatte, aufzufassen ist und zugleich als
Ausdruck seines festen Willens, mit Hilfe der Gottesmutter die von seinen Vorfahren
iiberkommene Herrschaft zu behaupten. Das detaillierte Bild, das der Vf. von den Begebenheiten der drei Jahre zeichnet,
kann hier nur in seinen Grundzugen wiedergegeben werden. Bekanntlich ging es da
mais im Verhàltnis zwischen Papst und Konig sowohl um die Kònigsfrage, die durch
die Forchheimer Wahl in ein neues Stadium getreten war, als auch um die Kirchenre
form. Fiir Gregor hingen die beiden Anliegen eng zusammen. Wie der Vf. ausfiihrt, hatte der Papst erkannt, da β er eine Reform der deutschen und lombardischen Kirche
ohne die Hilfe eines starken Kònigs nicht durchzufiihren vermochte. Er wollte daher
vor allem den deutschen Thronstreit beenden, und zwar durch eine Reichsversamm
lung, auf der er oder seine Legaten den Schiedsspruch fâllen sollten. Der Pian scheiter
te am Widerstand sowohl Heinrichs wie Rudolfs und seiner Anhànger. So kam es im
August 1078 zwischen den zwei Kònigen zur Schlacht von Mellrichstadt, die Rudolfs
Versuch, seine Streitmacht mit jener seiner siiddeutschen Parteigànger zu vereinen,
vereitelte, so daB er sich wieder auf Sachsen zuriickziehen muBte, wàhrend Heinrich
im iibrigen Reich seine Herrschaft stândig festigen konnte. Die Schlacht von Mellrich
stadt und das damit offenbar gewordene Fiasko der bisher vom Papst verfolgten Poli
tik veranlaBte nun nach Ansicht des Vf. Gregor VII., im Herbst 1078 eine ròmische Sy node zu veranstalten, auf der er seine bisherigen Reformdekrete verschârfte und durch
das Investiturverbot vermehrte. Daraufhin lieB Heinrich IV. auf der Fastensynode von
1079 dem Papst Verhandlungen anbieten. Gregor hielt jedoch an seinem Pian, die
schwebenden Problème, vor allem die durch pàpstlichen Schiedsspruch zu entscheiden
de Kònigsfrage, auf einer Reichsversammlung zu lòsen, fest und setzte es durch, daB
zwei Legaten nach Deutschland reisen konnten. Sie sollten die Reichsversammlung vor
bereiten, die Investiturfrage jedoch und die von Heinrich vollzogenen Investituren auf
sich beruhen lassen. Die Bemuhungen der Legaten fiihrten jedoch aus verschiedenen
Griinden zu keinem Ergebnis. Heinrich ist an diesem MiBerfolg nicht ganz unschuldig. So konnte es natiirlich nicht weitergehen. Die von Gregor und von Heinrich eingenom menen Positionen erwiesen sich mit steigender Deutlichkeit als unvereinbar. Wer aber
von den zwei Kontrahenten hat nun die Konsequenzen gezogen und den Bruch herbei
gefuhrt? Die Forscher sind sich dartiber nicht einig. Der Vf. hait sich jedenfalls an den
Bericht Bonizos von Sutri, demzufolge Heinrich auf der Fastensynode von 1080 dem
Papst die Aufstellung eines Gegenpapstes angedroht hat, falls dieser nicht iiber Rudolf
von Rheinfelden den Bann verhànge. Fur diese seine Meinung kann der Vf. zwar keine
durchschlagenden Beweise, aber auf Grund einer eingehenden Analyse der Bann- und
Absetzungssentenz, die Gregor auf der Synode iiber Heinrich verkiindet hat, beachtli
che Wahrscfteinlichkeitsgriinde vorlegen. BesondiSFe Aufmerksamkeit verdienen die Ausfiihrungen des Vf. iiber die Herbstsy
node von 1078 und das dort erlassene Investiturverbot. Wenn wir auch mit dem Vf.
iiberzeugt sind, daB die Einberufung der Synode mit dem deutschen, nunmehr in einen
offenen Krieg ausartenden Thronstreit in Verbindung steht, sehen wir die Zusammen
hànge doch etwas anders. So vermògen wir dem Vf. nicht zu folgen, wenn er unter
This content downloaded from 195.34.78.237 on Sat, 14 Jun 2014 06:32:06 AMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions
302 RECENSIONES
tjbernahme einer jungst von Rudolf Schieffer vorgelegten These meint, Gregor habe im
Herbst 1078 zum ersten Mal dit· Laieninvestitur untersagt. Schieffers These unterliegt
schwerwiegenden Bedenken (vgl. unsre Rezension: Arch. Hist. Pont. 20 [1982] 409-415). Die gròfiere Wahrscheinlichkeit spricht u.E. dafur, dafi Gregor bereits 1075 die Investi
tur untersagt, das Dekret aber noch nicht allgemein verkiindet hat, weil er sich vorher
mit Heinrich IV. verstàndigen wollte, wie trotz des Ausfalls der Investitur vvesentliche
Kònigsrechte gegeniiber den Reichsbischòfen bewahrt werden kònnten. Heinrich ging auf den Verhandlungsvorschlag nicht ein. Und als er auf Grund von bestimmten, die
Investitur nicht betreffenden Differenzen im Januar 1076 den Bruch mit dem Papst
vollzog und so einen prinzipiellen Kampf zwischen Regnum und Sacerdotium ausloste,
hatte Gregor anderes zu tun als sich um das Investiturverbot zu kiimmern. Erst nach
Canossa nahm er sich seiner an, beschrànkte aber seine Initiative zunàchst auf Frank
reich, wo er ja von seiten des Kònigtums einen weitaus geringeren Widerstand zu er
warten hatte als in Deutschland. Am 12. Mai 1077 wies er den dortigen Legaten, Hugo von Die, an, eine Bischofssynode einzuberufen und durch sie die Laieninvestitur ver
bieten zu lassen. Der Legat erfullte diesen Auftrag, und zwar — dies sei gegeniiber dem vom Vf. geâuherten Zweifei (S. 131) eigens betont — durchaus im Sinne des Pap stes. Das Investiturverbot galt naturlich nur fur Frankreich, aber Gregor, sein eigentli cher Inspirator, wollte es sicher nicht dabei bewenden lassen. Es war fiir ihn nur eine
taktische Frage, wann und wie er alien christlichen Làndern das Verbot auferlege. So
beh er im deutschen Reich die Investiturfrage vòllig auf sich beruhen, wandte sich
aber umso intensiver der durch die Forchheimer Wahl verursachten Kònigsfrage zu,
die er durch Schiedsspruch zu entscheiden beanspruchte. Nicht zuletzt solite dieser
Schiedsspruch wohl von der Reformbereitschaft der zwei Thronpràtendenten und da
mit wohl auch von ihrem Verstàndigungswillen in der Investiturfrage abhàngen. Als
sich aber diese Politik als vorlàufig gescheitert herausstellte, wandte Gregor seinen
bisher stark aul Deutschland fixierten Blick wieder der ganzen Kirche und ihrer Re
form zu. So kam es zur Herbstsynode 1078 und zum allgemein verbindlichen Investi
turverbot. Da es bisher nicht zu einer Verstàndigung mit dem deutschen Herrscher
iiber die Investiturfrage gekommen war, ist der enttauschte Papst nun allein vorgegan gen, ohne jedoch ein kiinftiges Gesprâch ausschliefien zu wollen. Er duldete daher
auch weiterhin die Investiturpraxis Heinrichs IV., erhoffte also immer noch eine Ver
stàndigung. Er tàuschte sich. Heinrich IV. war weder bereit, auf die Investitur zu ver
zichten, noch sein Konigtum vor den Richterstuhl des Papstes ziehen zu lassen, und
diirfte daher den Bruch mit dem Papst als unvermeidlich angesehen und vollzogen ha
ben.
Das Verhàltnis zwischen Gregor VII. und Heinrich IV. wirft viele kontroversen
Fragen auf. Die hier vorgetragenen Meinungsverschiedenheiten kònnen und sollen da
her das Lob und die Anerkennung, die dem Vf. dieser Arbeit gebiihrt, nicht mindern.
F. Kempf S I.
Codex diplomaticus Amiatinus. Urkundenbuch der Abtei S. Salvatore am Montamiata. Von den Anfàngen bis zum Regierungsantritt Papst Innozenz 111. (736-1198). 2. Band: 962-1198] 4. Band: Faksimi les (2. Lieferung: Tafeln 72-134), bearbeitet von Wilhelm Kurze.
Tubingen, Max Niemeyer Verlag, 1982. XX et 391 pp.; XVI pp. et 63 tabulae.
Dieses Jahrbuch hat vor vier Jahren iiber den ersten Band und die erste Lieferung von Faksimiles (71 Tafeln) der bedeutenden Quellenpublikation berichtet (Arch. Hist. Pont. 17 [1979] 456-457). Mit Bd. II des Montamiater Urkundenbuches und der zweiten
Faksimilelieferung wird die eigentliche Editionsarbeit abgeschlossen. So steht nur
This content downloaded from 195.34.78.237 on Sat, 14 Jun 2014 06:32:06 AMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions