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und der Ortsgemeinden www.gruenstadt-land.de [email protected] A A mtsblatt mtsblatt GRÜNSTADT-LAND der Verbandsgemeinde . GRÜNSTADT-LAND 41. Jahrgang (123) Donnerstag, den 24. April 2014 Nr. 17/2014 Am 26. + 27. April 2014 findet in allen 13 Weinbaugebieten Deutschlands das WeinWanderWochenende, veranstaltet vom Deutschen Weininstitut, statt. In unserer Region Leiningerland werden dazu drei Wanderungen in Grünstadt und Neuleiningen angeboten: 26. April 2014, 13:00 Uhr Weinbergsführung mit Weinprobe und Vesper Weingut Otto Grün, Grünstadt-Sausenheim Treffpunkt: Weingut Otto Grün, Raiffeisenstraße 1 Dauer ca. 3 Std., Kosten 15,- € Anmeldung: Tel: 06359-2505 [email protected], www.weingut-gruen.de 27. April 2014, 15:00 Uhr Führung durch das historische Grünstadt der Kultur-und Weinbotschafterin Pfalz, Frau Kerstin Pontasch mit Weinprobe Treffpunkt: Martinskirche Grünstadt Dauer ca. 1,5 Std., Kosten 10,- € Anmeldung: Tel: 0162-2821846 [email protected] 27. April 2014, 14:00 Uhr Geführte Rundwanderung der Kultur- und Weinbotschafterin Pfalz, Frau Frieda Lux-Wellenhof Treffpunkt: Neuleiningen, Parkplatz am westlichen Ortsausgang Dauer ca. 3 Std., Kosten 10,-€, Schulkinder 5,- € Anmeldung: Tel: 0157-70230436 oder 06359 86907 [email protected] Haus der Deutschen Weinstraße in Bockenheim Tel.: 06359/8001-820, Fax: 06359/8001-812, e-mail: [email protected] WeinWanderWochenende am 26. + 27. April 2014

GRÜNSTADT-LAND Gruenstadt-Land... · Geburtstag „Weinberg Patricia“ ... Commerzbank AG Berlin, IBAN: DE09 10080000 0787301300, SWIFT-BIC: DRES DE FF. Grünstadt-Land - 4 - Ausgabe

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und der Ortsgemeinden

[email protected]

AAmtsblattmtsblattGRÜNSTADT-LAND

der Verbandsgemeinde .

GRÜNSTADT-LAND41. Jahrgang (123)

Donnerstag, den 24. April 2014

Nr. 17/2014

Am 26. + 27. April 2014 findet in allen 13 Weinbaugebieten Deutschlands das WeinWanderWochenende, veranstaltet vom Deutschen Weininstitut, statt. In unserer Region Leiningerland werden dazu drei Wanderungen in Grünstadt und Neuleiningen angeboten:

26. April 2014, 13:00 UhrWeinbergsführung mit Weinprobe und Vesper

Weingut Otto Grün, Grünstadt-SausenheimTreffpunkt: Weingut Otto Grün, Raiffeisenstraße 1

Dauer ca. 3 Std., Kosten 15,- €Anmeldung: Tel: 06359-2505

[email protected], www.weingut-gruen.de

27. April 2014, 15:00 UhrFührung durch das historische Grünstadt der Kultur-und Weinbotschafterin Pfalz, Frau Kerstin Pontasch mit Weinprobe

Treffpunkt: Martinskirche GrünstadtDauer ca. 1,5 Std., Kosten 10,- €

Anmeldung: Tel: 0162-2821846 [email protected]

27. April 2014, 14:00 UhrGeführte Rundwanderung

der Kultur- und Weinbotschafterin Pfalz, Frau Frieda Lux-Wellenhof

Treffpunkt: Neuleiningen, Parkplatz am westlichen OrtsausgangDauer ca. 3 Std., Kosten 10,-€, Schulkinder 5,- €

Anmeldung: Tel: 0157-70230436 oder 06359 [email protected]

Haus der Deutschen Weinstraße in Bockenheim Tel.: 06359/8001-820, Fax: 06359/8001-812, e-mail: [email protected]

WeinWanderWochenende am 26. + 27. April 2014

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Grünstadt-Land - 2 - Ausgabe 17/2014

Datum Uhrzeit Ort Veranstaltung01.05. 07:00 Uhr Ebertsheim NVE, Traditionelle Maiexkursion durch das Grubengebiet mit Fam. Bastian, Treffpunkt Haus der Vereine01.05. 07:00-11:00 Uhr Ebertsheim RTF-Veranstaltung und Volksradfahren, Radlerheim01.05. Großkarlbach SPD, Maibaum-Aufstellung01.05. Kindenheim Hundesportverein, Agility Turnier01.05. Kindenheim Maifeier01.05. 10:00 Uhr Kindenheim MG, Wandertag01.05. Laumersheim SPD, Maifeier, Schlossplatz01.05. 10:30 Uhr Obrigheim SPD, Maifeier, Bürgerhaus01.05. Obrigheim- Colgenstein Weingut Müsel, Eröffnung der Straußwirtschaft01.05. 11:00 Uhr Obrigheim SG Unteres Eistal, Frühschoppen mit den „Anonyme Gitarristen“, Weingut Baum-Storzum Langenweg 202.05. 20:00 Uhr Dirmstein Zweikirchenkonzert02.05. 16:00 Uhr Kindenheim Hundesportverein, Rally Obedience Prüfung03.05. 14:30 Uhr Ebertsheim RVER, Spielefest03.05. 15:00 Uhr Großkarlbach Kultur-und Weinbotschafterin Kerstin Pontasch, Weinbergswanderung „Von Mühlen und Früchtchen“, Dauer ca. 3,5 Std., Kosten 10,-€ pro Person, Treffpunkt: ehemaliger Bahnhof, Anmeldung Tel: 0162-2821846 [email protected]. Kindenheim Hundesportverein, Obedience Prüfung03.05. Obrigheim TV Colgenstein-Heidesheim, Dart-Event, Hans-Stein-Turnhalle03.05. 20:00 Uhr Obrigheim- Krauses Keller „Krakel“, Kabarett „Der bewegte Muselmann“ mit Mühlheim Özgür Cebe, Tel: 06359 86775 www.kultur-im-krakel.de mit Modedesign-Ausstellung von Aylin Aksu, Albsheimer Hauptstraße 3804.05. 07:00 Uhr Bockenheim/ Natur-und Vogelschutzverein, Vogelkundliche Wanderung, Kindenheim Treffpunkt: Haus der Deutschen Weinstr.04.05. 11:00 Uhr Bockenheim Kultur-und Verkehrsverein, 5. Geburtstag „Weinberg Patricia“04.05. Gerolsheim Winzergenossenschaft Palmberg, Tag der offenen Tür04.05. 11:00 Uhr Großkarlbach Sieben Mühlen Kunst- und Kulturverein, Vernissage Ausstellung Kunstklasse der Waldorfschule Frankenthal, im Alten Rathaus04.05. Laumersheim Winzergenossenschaft Palmberg, Frühlingsfest07.-11.05. Gerolsheim Landfrauen, 5-Tagesfahrt nach Ostfriesland08.05. 15:00 Uhr Kirchheim Landfrauen, Muttertagsfeier08.05. 14:30 Uhr Kleinkarlbach Ev. Krankenpflegeverein, gemütl. Beisammensein, DGH08.05. Laumersheim GV, Mitgliederversammlung08.05. 14:30 Uhr Obrigheim Seniorenclub, Seniorentreff, Bürgerhaus09.-18.05. Ebertsheim Woche der Sonne in der Papierfabrik09.05. Kindenheim Kirchenchor, Mitgliederversammlung, Sportlerheim10.+11.05. 15:00 Uhr Battenberg Weingut Hahn-Pahlke, Tag des offenen Weinkellers mit einstündiger guck & schluck-Exkursion zu den Blitzröhren10.05. Bockenheim TSV, 6. Emichburg-Turnier, Schüler und B-Jugend Fechten, Schulturnhalle10.05. Gerolsheim SPD, Muttertagsstand10.+11.05. Gerolsheim Weingut Müller, Spargelfest10.05. Kleinkarlbach FWG, Jahresausflug10.05. 15:00 Uhr Neuleiningen Kultur-und Weinbotschafterin Kerstin Pontasch, Weinwanderung „Von Mühlen und Früchtchen“, Dauer ca. 3 Std., Kosten 10,-€ pro Person, Treffpunkt: Weingut Nippgen, Mittelgasse 39, Anmeldung Tel: 0162-2821846 [email protected].+11.05. Sa 20:00 Uhr Neuleiningen Laienspielgruppe, „Ein wahrer Menschenfeind“ - Komödie von So 19:00 Uhr Hugo Eugène Labiche, Dorfgemeinschaftshaus „Alte Schule“10.05. 20:00 Uhr Obrigheim- Weingut Müsel, Hoffest mit Live-Musik „Gitarrenhelden“ Eintritt frei, Colgenstein Einlass 19.00 Uhr10.05. 09:30 Obrigheim Landfrauen, Muttertagsausflug nach Bad Rappenau mit Falknershow, Anmeldung Fr. Müsel Tel: 06359 567710.05. Obrigheim Gemeinde, Führung durch den Kurpark und Saline mit anschließendem Spießbratenessen11.05. 11:00 Uhr Bockenheim GV Bockenheim, 10. Bockenheimer WEINperPEDES mit Bewirtung durch verschiedene Weingüter, Start 11.00 Uhr Partnerschaftsplatz mit Gottesdienst13.05. 19:00 Uhr Ebertsheim Ein Dorf räumt auf, Vortreffen14.05. Gerolsheim Prot. Kirche, Seniorennachmittag14.05. Kindenheim Seniorennachmittag14.05. Laumersheim Landfrauen, Muttertagsausflug

Haus der Deutschen Weinstraße in Bockenheim Tel.: 06359/8001-820 • Fax: 06359/8001-812

E-mail: [email protected]

Veranstaltungskalender Grünstadt-Landvom 01.05. bis 14.05.2014

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Grünstadt-Land - 3 - Ausgabe 17/2014

Herzliche Einladung zum gemütlichen Beisammen-sein bei Steak und Bratwurst vom großen Holzkoh-legrill oder mittags bei Kaffee und selbstgebackenem Kuchen.

Lernen Sie in lockerer Atmosphäre unseren Bürger-meisterkandidaten Andreas Lehmann und unsere Kandidaten für den Gemeinderat und den Verbands-gemeinderat kennen.

Wir freuen uns auf interessante Gespräche mit Ihnen über die künftige Entwicklung unseres Heimatdorfes.

Aktuelles zur Verkehrssicherheit in unserem Dorf wird an einem Infostand präsentiert.

Ihre Meinung ist uns wichtig! Was wünschen Sie sich für Obersülzen, wo besteht Handlungsbedarf?

Ihre Anregungen oder auch Ihre Kritik nehmen wir gerne entgegen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!Ihr SPD Ortsverein Obersülzen

Herzliche Einladung zum

Grillfest am Maibaum

1. Mai 2014 ab 11.00 Uhr

Ausstellung über ASHA VIHAR

Für vier Wochen lang konnten sich die Besucher des Verbands-gemeinderathauses bei einer Ausstellung über das von der Obrigheimerin Claudia Zechel vor 19 Jahren ins Leben gerufene Gesundheits- und Kinderdorfprojek ASHA VIHAR informieren. Im Beisein von Bürgermeister Niederhöfer eröffnete Beigeord-neter Jürgen Schraut am 27. März die Ausstellung und würdigte ebenso wie Herr Gerhard Herbst die Leistung von Frau Zechel.Das Projekt lebt von Spenden aus der Region. Insbesondere die Ausbildung der Kinder, sowie Transportmittel für die Patien-ten und in die weiterführende Schule werden gesponsert.Seit mehr als 10 Jahren unterstützt die Schülervertretung des Leininger Gymnasiums immer wieder das Projekt. Anlässlich der Eröffnungsfeier übergab die diesjährige Vorsitzende der SV,

Caroline Stallknecht, eine Spende von 200 €. Um die Ambulanz mit etwa 180 Patienten täglich, die Klinik mit durchschnittlich 50 stationären Patienten, die jährlichen Operations-Camps und das Kinderdorf am Laufen zu halten, werden jeden Monat etwa 9500 Euro benötigt. Etwas mehr als ein Drittel erwirtschaftet ASHA VIHAR inzwischen selbst, die restlichen Gelder müssen durch Spenden aufgebracht werden. Zu den Einnahmen durch Spenden zählt auch der Verkauf von Silberschmuck, Seidentüchern etc., der parallel zur Ausstellung im Rathaus erfolgte. Die ehrenamtlichen Helfer erhalten keine Vergütung für ihre Arbeit. So kommen nahezu 100% der Spenden dem Projekt zugute.

Mehr Information im Internet unter www.johar.de.Spendenkonto: JOHAR Gesellschaft,Commerzbank AG Berlin, IBAN: DE09 10080000 0787301300, SWIFT-BIC: DRES DE FF

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Grünstadt-Land - 4 - Ausgabe 17/2014

VerbandsgemeindeGrünstadt-Land

Amtlicher Teil

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land

vom 14.04.2014Die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landes-verordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) am 03.04.2014 die folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:Die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land vom 21.09.2010 wird wie folgt geändert:

Artikel I§ 11 wird wie folgt neu gefasst:§ 11Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige(1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Feuerwehr-angehörigen eine Entschädigung nach Maßgabe der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung und der Absätze 2 bis 5.(2) Eine Aufwandsentschädigung erhalten1. der Wehrleiter und seine ständigen Vertreter,2. die Wehrführer und ihre ständigen Vertreter,3. die Führer mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind, und deren ständige Vertreter4. die allgemeinen Gerätewarte,5. der Atemschutzgerätewart6. die Jugendfeuerwarte7. die Ausbilder in der Verbandsgemeinde(3) Die Aufwandsentschädigung wird in Form eines monatlichen Pauschbetrags gewährt. Daneben werden die in § 5 Feuerwehr-Entschädigungsverordnung genannten Aufwendungen besonders erstattet.(4) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für:1. den Wehrleiter 330 €1a. die stellvertretenden Wehrleiter 150 €2a. den Wehrführer der Stützpunktwehr Bockenheim-Kindenheim, Dirmstein, Ebertsheim, Kirchheim-Kleinkarlbach und Obrigheim 75 €2b. den Wehrführer der Feuerwehreinheiten Battenberg, Bissersheim, Gerolsheim, Großkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Neuleiningen 55 €3. Führer mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind 40 €4. die allgemeinen Gerätewarte der Einheit: - Battenberg, Bissersheim, Gerolsheim, Laumersheim, Mertesheim 15 € - Großkarlbach, Neuleiningen 25 € - Dirmstein 35 € - Ebertsheim, Kirchheim-Kleinkarlbach 45 € - Bockenheim-Kindenheim, Obrigheim 55 €5. der Atemschutzgerätewart 80 €Die Jugendfeuerwehrwarte und Ausbilder der Verbandsgemeinde erhalten eine Aufwandsentschädigung gemäß der Feuerwehr-Ent-schädigungsverordnung.Die ständigen Vertreter der in Nummer 2 genannten Feuerwehran-gehörigen erhalten jeweils die Hälfte der dem Vertretenden zuste-henden Aufwandsentschädigung.(5) Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige haben Anspruch auf Zah-lung einer Aufwandsentschädigung, wenn sie zu Einsätzen heran-gezogen wurden, bei denen auf Grund des LBKG Kostenersatz zu leisten ist. Die Aufwandsentschädigung beträgt 5 € pro angefan-gene Einsatzstunde.(6) § 7 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 7 gelten entsprechend.

Artikel IIDie Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft.Grünstadt, 14.04.2014gez. Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemeindeordnungSatzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-schriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-

nehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand diese Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsge-meindeverwaltung oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.Grünstadt, 14.04.2014gez. Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister

Planfeststellungsverfahrenfür den Ausbau der Kreisstraßen Nr. 24 (K 24) DÜW/ Nr. 2 (K 2) RP zwischen Gerolsheim und Lambsheim

durch den Bau eines Rad- und Gehwegs sowie Ausbau des Einmündungsbereiches der

L 520/ K 24 DÜW bei Gerolsheim von Bau-km 0-028,138 bis Bau-km 3+362,460 in den

Gemeinden Gerolsheim, Lambsheim und HeßheimDer Landesbetrieb Mobilität Speyer hat für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umwelt-verträglichkeitsprüfung gem. § 5a in Verbindung mit Anlage 1 des Lan-desstraßengesetzes (LStrG). Für das Bauvorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Gerolsheim, Lambsheim und Heß-heim beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 05.05.2014 bis 04.06.2014 (einschließlich)• bei der Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Industriestr. 11, 67269 Grünstadt, Zimmer – Nr. B 105, während der Dienststunden- Montags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr- Dienstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr- Mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr- Donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr- Freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr• bei der Verbandsgemeindeverwaltung Heßheim, Hauptstr. 14, 67258 Heßheim, Zimmer - Nr. 304/ 307, während der Dienststunden- Montags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr- Dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.45 Uhr bis 18.00 Uhr- Mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr- Donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.45 Uhr bis 15.30 Uhr- Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung• bei der Gemeindeverwaltung Lambsheim, Mühltorstr. 25, 67245 Lambsheim, Bürgerbüro, während der Dienststunden- Montags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr- Dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr- Mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr- Donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr- Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Fortsetzung auf Seite 6

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Grünstadt-Land - 5 - Ausgabe 17/2014

Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Landmit Außenstelle Kreisverwaltung - DÜW Kfz-Zulassung - Industriestraße 11, 67269 Grünstadt

VerbandsgemeindeverwaltungTel. 06359 8001-0 ............................................Fax 06359 8001-811E-Mail: .......................................................post@gruenstadt-land.deInternet: ......................................................www.gruenstadt-land.deÖffnungszeitenMontag-Freitag ...................................................... 08:30 - 12:00 UhrMontag, Dienstag, Mittwoch ................................. 13:30 - 16:00 UhrDonnerstag ............................................................ 13:30 - 18:00 Uhr

Das Bürgerbüro und das Standesamt sind montags - donnerstags durchgehend geöffnet.

Kreisverwaltung DÜW-ZulassungsstelleTel. 06359 8001-173 ......................................... Fax 06359 8001-179

ÖffnungszeitenMontag ......................................07:30 - 13:30 und 14:00 -16:00 UhrDienstag, Mittwoch ............................................... 07:30 - 13:00 UhrDonnerstag ..........................07:30-13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 UhrFreitag ................................................................... 07:30 - 12:00 Uhr

Annahmeschluss jeweils 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten

Sprechstunden Bürgermeister/Beigeordnete- Bürgermeister Reinhold Niederhöfer- Erster Beigeordneter Jörg Jokisch- Beigeordneter Jürgen Schraut (Montag, 09:00 - 12:00 Uhr Tel. 06359 8001-306)

Terminvereinbarung: Sekretariat ........................................................Tel. 06359 8001-541

Schiedsmann der VerbandsgemeindeHorst Kern ................................................................ Tel. 06359 4237

Rufbereitschaft außerhalb der üblichen Dienststunden

WasserversorgungVerbandsgemeindewerke .................................... Tel.: 06359 919786

AbwasserbeseitigungVerbandsgemeindewerke .................................... Tel.: 06359 919787

StromversorgungPfalzwerke Netz AG......................................... Tel.: 06237 935-211Battenberg, Bissersheim, Bockenheim a. d. Wstr., Ebertsheim-Rodenbach, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Neuleiningen, Obersülzen, QuirnheimStadtwerke Frankenthal....................................Tel.: 06233 602444Dirmstein, GerolsheimFirma Mielisch........................................................Tel.: 06359 6058oder ...........................................................................0171 62370815Obrigheim

ErdgasversorgungPfalzwerke Netz AG...........................................Tel.: 0800 1003448Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Dirmstein, Ebertsheim-Rodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, QuirnheimStadtwerke Grünstadt .........................................Tel.: 06359 85563Neuleiningen, Obrigheim

RuftaxiTel.: ..............................................................................06233 879930 ............................................................................oder 0173 6570999Bissersheim, Dirmstein, Gerolsheim, Großkarlbach, Kirchheim, Laumersheim

Polizeiinspektion Grünstadt................................................................................Tel. 06359 93120Die Polizei wird tätig, soweit die Abwehr einer Gefahr durch eine andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.

Herausgeber: Verbandsgemeinde Grünstadt-Land

Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG

Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2(Industriepark Region Trier)

Telefon: 0 65 02 - 91 47-0 o. -240,Fax: 0 65 02 - 91 47-250Internet: www.wittich.de,

E-Mail: [email protected]

Postanschrift: Postfach 11 54, 54343 Föhren

Ansprechpartnerinfür Anzeigen: Angelika HeintzmannTelefon und Fax Tel. 0 63 22 / 98 98 03, Fax 0 63 22 / 98 98 04E-Mail: [email protected]: Schillerstraße 101, 67098 Bad Dürkheim

Verantwortlich:

amtlicher Teil: Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister

Nachrichten u. Hinweise: Dietmar Kaupp, Verlagsleitung

Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren, Anzeigenleitung

Erscheinungsweise: wöchentlich donnerstags, Einzelstücke zu beziehen bei:Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land,67269 Grünstadt

Beiträge, die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnet sind und dieVereinsmitteilungen stellen nicht immer die Meinung des Herausgebers dar.

Bei unverlangt eingesandten Manuskripten behält sich die Redaktion Kürzungenvor. Textbeiträge sowie angeforderte Bildveröffentlichungen bitten wir perE-Mail an: [email protected]

Impressum: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land

Wichtiges auf einen Blick

NotfallrufeNotruf .................................................................................... 110Feuerwehr .............................................................................. 112Notarzt / Krankenwagen ......................................... 06359 19222Kreiskrankenhaus Grünstadt .................................... 06359 8090Vergiftungsfälle ..................................06131 232466 oder 19240

Ärztliche BereitschaftsdienstzentraleAm Kreiskrankenhaus Grünstadt, Westring 55Tel.: 06359 19292Freitag ab 19.00 Uhr bis Montag 07.00 UhrMittwoch ab 13.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhrund an allen Feiertagen von 08.00 Uhr bis um 07.00 Uhr am Folgetag

Zahnärztlicher NotdienstTel.: 06359 1231

Augenärztlicher NotdienstTel.: 06232 1330

Tierärztlicher NotdienstTel.: 0152 03740813

ApothekendienstSamstag, 26.04. ab 12:00 Uhr bis Sonntag, 27.04., 8:30 UhrStern-Apotheke, Bissersheimer Str. 37, KirchheimSonntag, 27.04., 8:30 Uhr bis Montag, 28.04., 8:30 UhrBären-Apotheke, Verladeplatz 2, GrünstadtDonnerstag, 01.05., 8:30 Uhr bis Freitag, 02.05., 8:30 UhrMartins-Apotheke, Vorstadt 3, Grünstadt

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Grünstadt-Land - 6 - Ausgabe 17/2014

Fortsetzung von Seite 41. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 18.06.2014• beiderPlanfeststellungsbehördebeimLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20 in 56068 Koblenz,• beiderVerbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Industriestr. 11, 67269 Grünstadt,• beiderVerbandsgemeindeverwaltung Heßheim, Hauptstr. 14, 67258 Heßheim oder• beiderGemeindeverwaltung Lambsheim, Mühltorstr. 25, 67245 LambsheimEinwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwal-tungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können ebenfalls innerhalb der Frist nach Satz 1 Stel-lungnahmen zu dem Plan abgeben. Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 S. 3 Verwaltungsver-fahrensgesetz). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeich-ner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unter-zeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrich-tigung dera) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 63 des

Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereinigungenb) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den

Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vor-schriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangele-genheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind von der Aus-legung des Planes.

3. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgege-benen Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden werden gegebenenfalls mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben haben in einem Termin erörtert, der ggfls. noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Die Behörden, der Träger des Vorhabens, die Vereinigungen sowie diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benach-richtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekannt-machung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Ein-wendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Plan-feststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungs-verfahren behandelt.6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungs-beschluss) an die Einwender und an diejenigen, die eine Stellung-nahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.7. Das Vorhaben ist nicht UVP-pflichtig.8. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaube-schränkungen nach § 22 Landesstraßengesetz (LStrG) und die Ver-änderungssperre nach § 7 LStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 7 Abs. 6 LStrG).9. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausge-legten Unterlagen sind auch auf der Internetseite www.lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Auf-gaben\ Planfeststellung“ zugänglich gemacht. Maßgeblich ist aller-dings der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.Koblenz, den 24. April 2014Landesbetrieb Mobilität Rheinland-PfalzIm Auftrag, gez.: Stefan Woitschützke

SONSTIGE MITTEILUNGEN

RedaktionsschlussWegen des Feiertags am 1. Mai wird der Redaktionsschuss für die 18. KW auf

Freitag, 25.04., 11:00 Uhrvorverlegt.

Später eingehende Berichte können nicht mehr berücksichtigt werden.

StellenausschreibungIn der Grundschule der Ortsgemeinde Obrigheim ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer

Wirtschaftskraftneu zu besetzen.Es handelt sich hierbei um ein Arbeitsverhältnis im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Die wöchentliche Arbeits-zeit beträgt 10 Stunden. Die Stelle ist zunächst auf ein Jahr befristet. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 1 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).Die Tätigkeit umfasst insbesondere die Aufbereitung und Aus-gabe der Mittagsverpflegung und Reinigung des Geschirrs. Erwartet werden Erfahrung und Geschick im Umgang mit Grundschulkindern sowie ein hohes Maß an Sauberkeit und Hygiene im wahrzunehmenden Aufgabenbereich.Tel. Auskunft erteilt die Verbandsgemeindeverwaltung, Herr Gauch, unter der Telefonnummer 06359 / 8001131.Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lichtbild, tabellari-scher Lebenslauf, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise etc.) werden erbeten bis spätestens 09.05.2014 an die

Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land(Fachbereich 1)

Industriestraße 1167269 Grünstadt

Eine Benachrichtigung über den Eingang Ihrer Bewerbung sowie die Rücksendung der eingereichten Bewerbungsunter-lagen erfolgt.

BekanntmachungBodennutzungshaupterhebung 2014

Im Zeitraum März bis Mai 2014 führt das Statistische Landesamt die Bodennutzungshaupterhebung 2014 durch. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfasst bei allen repräsentativ ausgewählten Betrieben unter anderem Daten über die Bodennutzung wie:- Anbau auf dem Ackerland- Dauerkulturen und Dauergrünland- Sonstige Flächen und selbstbewirtschaftete Gesamtfläche- Erzeugung von Speisepilzen.Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens fünf Hektar. Zum Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe mit weniger als fünf Hektar LF, wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnun-gen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z. B. Reben, Obst, Gemüse, Speisepilze) in bestimmtem Umfang anbauen.Mit in Kraft treten des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Govern-ment-Gesetz) müssen statistische Meldungen grundsätzlich elekt-ronisch erfolgen.Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das Antrags-verfahren „Agrarförderung 2014“ bei der zuständigen Kreisverwal-tung vor, können die Angaben über die Bodennutzung größtenteils übernommen werden. Lediglich Angaben für Gemüse und Erdbeeren sowie Dauerkultu-ren unter hohen Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäu-ser müssen noch zusätzlich nachgewiesen werden. Hierzu muss die Unternehmensnummer angegeben werden.Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.Ihr Statistisches LandesamtRheinland-Pfalz

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Grünstadt-Land - 7 - Ausgabe 17/2014

Deutsche RentenversicherungAuch Rentner müssen bis 31. Mai 2014 ihre Steuererklärung für das Jahr 2013 beim Finanzamt abgeben. Die Deutsche Rentenversiche-rung Rheinland-Pfalz bescheinigt ihren Rentnern dazu auf Wunsch die Höhe der Rente. Ein Anruf unter der kostenlosen Service-Num-mer 0800 100048 016 genügt, und die Bescheinigung wird per Post zugesandt. Auch im Internet kann man sie unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de („Services Online-Dienste Versicherungs-unterlagen anfordern und einsehen“) bestellen.Bei der Einkommenssteuerklärung von Rentnern benötigt das Finanzamt die Anlage R (Renten und andere Leistungen). Hier ist die tatsächlich erhaltene Bruttorente des Jahres 2013 einzutragen. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können in der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben werden.Viele Rentner müssen übrigens keine Steuern zahlen. Wer im Jahr 2013 erstmals eine Rente bekommen hat, muss erst Steuern zahlen, wenn die Bruttorente höher als rund 14 800 Euro jährlich ist (bei Verheirateten rund 29 600 Euro jährlich) oder wenn zusätzlich zur Rente noch andere Einkünfte, wie Zins- oder Mieteinnahmen, erzielt werden. Die kostenlose Broschüre „Versicherte und Rentner: Infor-mationen zum Steuerrecht“ informiert übersichtlich und verständli-chen zum Thema. Sie kann angefordert werden bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Öffentlichkeitsarbeit, 67340 Speyer (Telefon 06232 17-2034, E-Mail [email protected]). Unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de kann die Broschüre heruntergeladen werden.

Die gesamte Deutsche Weinstraße www.deutscheweinstrasse-pfalz.de

jetzt auch mehrsprachig onlineNach ersten Erfolgen mit gemeinsamen Projekten wie „Pfälzer Man-delpfad“ und „Pälzer Keschdeweg“ haben die Touristiker der beiden Vereine Südliche Weinstraße e.V. und Deutsche Weinstraße-Mittel-haardt e.V. im Oktober 2012 ein gemeinsames Gastgeberverzeich-nisses für die gesamte Deutsche Weinstraße herausgegeben.Seit Ende 2013 lädt auch das Online-Portal www.deutscheweins-trasse-pfalz.de dazu ein, die Region rund um die Deutsche Wein-straße zu entdecken. Aber erst mit der Freischaltung der englischen und der französischen Version am 11.04.2014 erfüllt es seinen eigentlichen Zweck als Werbeplattform für die Deutsche Weinstraße im internationalen Markt.Die Website ist mit Highlights zu den Themen Land, Wein, Wandern, Radfahren, Wohlfühlen, Erlebnis und Genuss gefüllt. Durch die Ein-bindung des Informations- und Reservierungssystems „deskline“ haben alle Büros für Tourismus an der Deutschen Weinstraße die Möglichkeit, ihre Unterkünfte, Winzer, Gastronomen, Sehens-würdigkeiten und Veranstaltungen selbst einzupflegen. Auch mit Wegbeschreibungen, Bildern und Höhenprofilen dargestellte Wan-der- und Radwege fließen in das neue Portal ein und ermöglichen den Nutzern daheim eine bequeme und einfache Tourenplanung.Um den verschiedenen Suchgewohnheiten der Internetnutzer gerecht zu werden, findet man Inhalte auf der neuen Portalseite über drei verschiedene Zugänge: im Kapitel „Erleben“ gibt es eine Text-basierte Darstellung, im Kapitel „Erkunden“ orientiert man sich über Landkarten und im Kapitel „Erzählen“ findet man Aktuelles aus Facebook, Blogs und Youtube.Weitere Informationen unter:- www.deutscheweinstrasse-pfalz.de- www.german-wineroute.com- www.route-du-vin-allemande.fr

Plakatierung für die Wahlen am 25. Mai 2014Wir weisen darauf hin, dass die Auflagen zur Plakatierung für die Wahlen am 25. Mai 2014 einzuhalten sind:Außerhalb der Ortsdurchfahrten an der freien Strecke dürfen keine Werbeträger aufgestellt werden. Grundsätzlich ist in allen Ortsge-meinden die Befestigung an Bäumen untersagt. Die Werbeträger dürfen weder den Straßenverkehr, noch die Fußgänger behindern. Die Übersicht an Kreuzungen darf durch Plakate nicht beeinträch-tigt werden. Der Kreuzungsbereich ist immer freizuhalten. Die Wer-beträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen. Die Anlagen müssen stabil befestigt sein, so dass ein Loslösen durch Witterungseinflüsse nicht möglich ist.Auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen ist es verbo-ten, an nicht dafür bestimmten Flächen Plakate oder Aufkleber anzubringen. Dazu gehören Wartehäuschen der öffentlichen Verkehrsmittel, Schaltkästen der Energieversorger sowie Ver-kehrsschilder- und Ampelmaste.Verbandsgemeindeverwaltungals Straßenverkehrsbehörde

Schadstoffmobil geht auf TourVom 2. bis 17. Mai findet im Landkreis Bad Dürkheim die zweite Schadstoffsammlung 2014 statt. Schadstoffhaltige Abfälle (Prob-lemmüll) müssen persönlich am Fahrzeug abgegeben werden. Das Abstellen vor Eintreffen des Sammelfahrzeug bildet eine Gefahr für spielende Kinder und die Umwelt und ist daher nicht erlaubt.Was sind schadstoffhaltige Abfälle?Als Schadstoffe gelten u.a. flüssige Farben, Lacke, Dispersi-onsfarben, Batterien, Lösungsmittel, Thermometer, Neonröhren, Energiesparlampen, Spraydosen mit Inhalt, Laugen und Säuren, Holzschutzmittel, Haushaltsreiniger, Pflanzenschutzmittel in haus-haltsüblichen Kleinmengen. Eingetrocknete Farbreste gehören in den Restmüll. Die Anlieferung flüssiger Abfälle muss in festschlie-ßenden Behältern erfolgen (kein Glas!). Altmedikamente brauchen nicht mehr zur Schadstoffsammlung gebracht werden, sie können in die Restmülltonne. Fragen zur Schadstoffsammlung beantwortet im Kreishaus Bad Dürkheim der Abfallberater Bernhard Hohenbrink, (Tel. 06322/961-5524).

TermineBattenberg:Parkplatz unterhalb der Burg, Fr. 2. Mai, 15:15 bis 15:45 UhrBissersheim:Kerweplatz am Goldberg, Do. 8. Mai, 10 bis 10:30 UhrBockenheim:Festplatz, Fr. 9. Mai, 14:45 bis 15:30 UhrDirmstein:Bleichstraße, Do. 8. Mai, 14.15 bis 15:45 UhrEbertsheim: Kerweplatz, Turnstraße, Mi. 7. Mai, 13:30 bis 14 UhrGerolsheim:An der Weed, kleiner Parkplatz, Do. 8. Mai, 11.45 bis 12:30 UhrGroßkarlbach:Am Bahnhof, Do 8. Mai, 10:45 bis 11.30 UhrKindenheim:Mehrzweckhalle, Mi. 7. Mai, 15 bis 15:30 UhrKirchheim:Parkplatz neben Bahnhof, Mo. 5. Mai, 13 bis 14 UhrKleinkarlbach: Kerweplatz am Schulhaus, Mo. 5. Mai, 14:15 bis 14:45 UhrLaumersheim:Zufahrt zum Bürgerhaus, Do. 8. Mai, 13:30 bis 14 UhrMertesheim:Festplatz Ortsmitte, Nähe Feuerwehr, Mi. 7. Mai, 12 bis 12:30 UhrNeuleiningen:Parkplatz, westl. Dorfausgang, Mo. 5. Mai, 15 bis 15:30 UhrObersülzen:Dorfgemeinschaftshaus, Fr. 9. Mai, 13 bis 13:30 UhrObrigheim:Bahnübergang: Bahnhofstr./Ecke Kirchstraße, Fr. 9. Mai, 13:45 bis 14:30 UhrQuirnheim:Parkplatz, Weedenplatz, Mi. 7. Mai, 14:15 bis 14:45 Uhr

Volkshochschule Kirchheim-Bissersheim in der KVHS Bad Dürkheim

Leitung: Ingrid Minuth, Tel.: 06359/81785 bis 19.00 Uhr, im Internet unter www.vhs-gruenstadt-land.deWanderung auf dem „Eckbach-Mühlenwanderweg“ (13 km)Beginn: 10.00 Uhr am Bahnhof in Kirchheim. Führung: Jürgen Wachowski (Verbandswanderwart DWV). Bei verschiedenen Müh-len auf dem Weg nach Laumersheim ist eine Besichtigung geplant.Rucksackverpflegung bitte mitbringen (evtl. Schlusseinkehr in Kirchheim/Wstr.)G1110101KB 1 x, So 04.05., 10.00 - 15.00 Uhr, € 14,Yoga am Morgen - für Anfänger und FortgeschritteneG3013310KB 10 x, di ab 29.04., 9.30 - 11 h, € 50 Kirchheim,

Friedrich Diffiné-Zentrum

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Grünstadt-Land - 8 - Ausgabe 17/2014

Yoga After workG3013311KB 10 x, do ab 06.05., 19.00 - 20.30 Uhr, € 50, Kirchheim, Kindertagesstätte, Miriam Haas-SchneiderQi GongG3013316KB 10 x ab mo 05.05.14, 09:30 - 11.00 Uhr, € 44, Kirchheim Friederich-Diffiné-Haus, Barbara FreierKB Qi GongG3015301 10x ab mi 07.05., 19.45-21.15 Uhr, Grünstadt Dekan Ernst Schule (bei dem Abendkurs bitte Frau Ulrich, VHS Grünstadt, Tel. 06359/9297235 anrufen)Wirbelsäulengymnastik und Elemente aus Pilates8 x, do ab 08.05., 09.00 - 10.00 Uhr, € 248 x, do ab 08.05., 10.10 - 11.10 Uhr, € 24, Großkarlbach, Bürgerhaus, Angelika WößnerWirbelsäulengymnastik / Physiogymnastik / PowergymnastikG3021112KB 11 x, mo ab 28.04., 18.15 - 19.15 Uhr, € 33, Bissersheim, Sängerhalle, Daniela MengWS-Gymnastik - Rücken fitG3021116KB 12 x, di ab 29.04., 10.00 - 11.00 Uhr, € 36G3021116KB 12 x, mi ab 30.04., 18.00 - 19.00 Uhr, € 36, jew.

Kirchheim, Schulsporthalle, Dörte GraffertTibofitness für Anfänger oder 50 Plus - SchnupperstundeG3022103KB 1 x mo 30.04., 16.30 - 17.30 Uhr, Bissersheim Sängerhalle, Anmeldung erforderlichTibofitnessG3022102KB 11 x, mo ab 28.04., 19.30 - 20.30 Uhr, € 33, Bissersheim, Sängerhalle, jeweils Dörte GraffertDrums Alive® - Aerobicelemente mit Trommeln auf PezzibällenG3022309KB 11 x, di ab 29.04., 11.00 - 12.00 Uhr, € 33G3022310KB 11 x, mi ab 30.04., 19.00 - 20.00 Uhr, € 33, Kirchheim, Schulsporthalle, Dörte GraffertPilates - für AnfängerG3023307KB 10 x, di ab 29.04., 17.30 - 18.30 Uhr, € 30, Bissersheim, Sängerhalle, Sabine CourretPilates - für Fortgeschrittene -G3023302KB 12 x, di ab 29.04., 09.00 - 10.00 Uhr, € 36, Ekaterina Ryzih„Kinderkurs“ Kochkurs - ab 14 Jahren -G3074701KB 1 x, Sa 03.05., 11.00 - 14.00 Uhr, € 12, Bockenheim, Gästehaus Langhauser, Küche, Karola LanghauserIn allen weiter führenden Sprachkursen kann die erste Stunde unverbindlich zum Kennen lernen besucht werden.Deutsch als FremdspracheG4041101KB 10 x di ab 06.05., 09.30 - 11.00 Uhr, € 44, Kirchheim, Friederich-Diffiné-Haus, Monika VentrellaEnglisch (B1)G4061702KB 10 x, mi ab 30.04., 09.00 - 10.30 Uhr, € 44Englisch (B2/C1)10 x, mi ab 30.04., 10.30 - 12.00 Uhr, € 44, Bissersheim, Gemeindezentrum, Doris DeilEnglish Conversation (B2)G4066802KB 10 x, di ab 29.04., 10.30 - 12.00 Uhr, € 44, Bissersheim, Gemeindezentrum Eulennest, Anne BellFranzösisch (A2.3)G4081602KB 8 x, mi ab 07.05., 09.00 - 10.30 Uhr, € 36, Kirchheim, Friedrich Diffiné-Zentrum, Claudia WetzelSpanisch (B1)G4221702KB 10 x, mo ab 05.05., 18.15 - 19.45 Uhr, € 44, Bis-

sersheim, Gemeindezentrum, Dozentin: anira VierhellerAlle EDV Kurse finden in Kirchheim, Friederich-Diffiné-Haus stattKeine Ahnung vom PC? - Schnupperkurs für PC NeulingeG5012102KB 1 x, 29.04., 14.30 - 17.30 Uhr, € 15, Heinz WittmannSmartphone und Tablet-PC (Android) im beruflichen AlltagZiel: Funktionen und Anwendungsmöglichkeiten von Android-Smartphone und Tablet-PC kennen zu lernen.Es ist kein Smartphone oder Tablet-PC erforderlich, für die Online-Phase zwischen den Terminen benötigen Sie lediglich einen PC mit Internetzugang.G5017207KB 3 x, mo ab 28.04., 19.00 - 21.15 Uhr, € 33, Klaus LippertWindows: Grundlagen 4 - WordG5041105KB 4 x, mo ab 28.04., 14.30 - 17.30 Uhr, € 58, Heinz Wittmann

Battenberg (Pfalz)www.battenberg-weinstrasse.de

Amtlicher Teil

SONSTIGE MITTEILUNGEN

Geburtstage im Mai02.05. Ludwig Marianne, Waldstraße 14 76 Jahre09.05. Dr. Dernedde Robert, Im Weedengarten 2 82 Jahre13.05. Dr. Spieß Dieter, Am Hipperling 24 90 Jahre16.05. Thomas Inge, Hauptstraße 57 78 Jahre17.05. Freiherr Leuckart von Weißdorf Hans Dietrich, Alte Straße 1 76 Jahre22.05. Götz Hedwig, Am Hipperling 22 81 JahreHerzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr!

Nichtamtlicher Teil

SPD Ortsverein Kleinkarlbach - Battenberg - Neuleiningen - Kirchheim

Aufstellen des Maibaums am 30. April 2014 in Kleinkarlbach

(Näheres sh. Kleinkarlbach)

Prot. Kirchengemeinde BattenbergSonntag, 27.04.201410.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst in Kirchheim (Pfarrerin Heller).Eltern-Kind-Gruppe(siehe Kirchheim)

Bissersheimwww.bissersheim.de

Amtlicher Teil

SONSTIGE MITTEILUNGEN

Geburtstage im Mai01.05. Meier Helga, Südring 24 80 Jahre04.05. Ohlinger Anna, Südring 18 71 Jahre12.05. Siegel Helga, Siegelstraße 15 78 Jahre21.05. Herbold Otto, Rottwegshohl 9 79 JahreHerzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr!

Nichtamtlicher Teil

Prot. Kirchengemeinde BissersheimSonntag, 27.04.201410.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst in Kirchheim (Pfarrerin Heller).Eltern-Kind-Gruppe(siehe Kirchheim)

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Grünstadt-Land - 9 - Ausgabe 17/2014

Bockenheima. d. Weinstraße

www.bockenheim.de

Amtlicher Teil

SONSTIGE MITTEILUNGENBericht über die 38. Sitzung

des Gemeinderates Bockenheimam 17.03.2014

Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschl. Anlagen der Orts-gemeinde Bockenheim für die Haushaltsjahre 2014 und 2015Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan einschl. Anlagen für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 werden in der vorgelegten Form beschlossen. Antrag an die Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Tempo 30 im gesamten Ort: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bockenheim beantragt, mit dem Verweis auf das Verkehrsgesetz § 45 und die Richtlinien Nr. 207 für straßenverkehrsrechtliche Maß-nahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und einer erhöh-ten Verkehrssicherheit, ein Tempolimit von 30 km für den gesamten Ortsbereich, einschl. der klassifizierten Straße B 271 (Weinstraße) und der Kreisstraßen Obrigheimer Straße und Kindenheimer Straße.

Geburtstage im Mai02.05. Bohrmann Philipp, Leininger Ring 61 73 Jahre03.05. Wießner Heidi, Leininger Ring 21 74 Jahre04.05. Trump Reinhold, Jakob-Böshenz-Straße 18 75 Jahre07.05. Fritz Reinhilde, An der Schlosstreppe 1 78 Jahre07.05. Klein Johann, Kolpingstraße 8 75 Jahre08.05. Höhler Kurt, Gartenstraße 3 71 Jahre10.05. Schneider Liesel, Weinstraße 94 78 Jahre11.05. Bengel Elsbeth, Weinstraße 22 76 Jahre11.05. Burkhardt Jürgen, Stiegelgasse 5 70 Jahre13.05. Benß Wilhelm, Spiegelpfad 10 88 Jahre13.05. Ronge Theresia-Maria, Rosenstraße 3 70 Jahre14.05. Geißler Gerlinde, Margreider Straße 10 74 Jahre14.05. Koch Jürgen, Auf dem Hübel 6 72 Jahre15.05. Hennrich Hans Werner, Burgundenstraße 23 70 Jahre16.05. Schäffling Ruth, Jakob-Kautz-Straße 10 82 Jahre17.05. Goeke Margarete, Jakob-Böshenz-Straße 1a 76 Jahre17.05. Meyer Harry, Weiherweg 10 75 Jahre17.05. Mysuik Katharina, Leininger Ring 93 89 Jahre18.05. Weber Kasimir, Im Finkenschlag 5 81 Jahre20.05. Stein Wally, Jakob-Kautz-Straße 12 85 Jahre21.05. Schwarz Magdalena, Pestalozzistraße 4 74 Jahre22.05. Bömicke Bernd, Römerstraße 2 71 Jahre22.05. Spieß Erna, Weinstraße 18 81 Jahre23.05. Dieterle Ilia, Burgundenstraße 12 77 Jahre23.05. Geibel Waldemar, Römerstraße 4 87 Jahre23.05. Raumland Willi, Leininger Ring 44 85 Jahre23.05. Zink Elisabeth, Weinstraße 76 75 Jahre26.05. Kapp Günther, Unterer Graben 7b 71 Jahre29.05. Engelhardt Hans, Leininger Ring 3 83 Jahre31.05. Scharffenberger Rudolf, Jakob-Böshenz-Straße 11 84 JahreHerzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr!

Nichtamtlicher Teil

Bockenheimer Carneval-Verein von 1964 e.V.Das Training der Mittleren Garde beginnt am Montag, 5. Mai 2014 um 17:00 Uhr, in der Schulturnhalle, die Große Garde am Mittwoch, 7. Mai 2014 um 17:00 Uhr. Infos bei Kirsten Hildebrand, Tel. 947077. Die Pur-zelgarde beginnt am Mittwoch, 7. Mai 2014 um 16:00 Uhr, ebenfalls in der Schulturnhalle. Wir würden uns freuen, viele „Purzel“ ab 4 Jahren bei uns begrüßen zu dürfen. Infos bei Heike Benß, Tel. 40488 oder Bet-tina Felleisen, Tel. 4768.

Verein für Natur- und Vogelschutz Bockenheim - Kindenheim e.V.

Vogelkundliche WanderungDer Verein trifft sich am Sonntag, 04.05.2014 zu seiner jährlichen Exkursion. Unsere Wanderung führt uns entlang der vereinseigenen Grundstücke (ornithologischen Leitung Herrn Rudi Holleitner). Bitte Ferngläser nicht vergessen. Wir wandern bei jedem Wetter, deshalb weisen wir auf festes Schuhwerk und dementsprechende Kleidung hin. Die Teilnahme ist kostenlos. Fürs leibliche Wohl ist gesorgt.Treffpunkt ist um 07:00 Uhr an der Seeterrasse am Haus der Deut-schen Weinstraße in Bockenheim.

StammtischDer nächste Stammtisch findet am Dienstag, 06.05.2014 um 19.30 Uhr in der Weinwanderhütte „Zum Kalkofen“ im Weingut Weber, Triftstr.8 in Kindenheim statt. Mitglieder und Freunde sind herzlich willkommen.

Prot. Kirchengemeinde BockenheimSonntag, den 27. April 201410.00 Uhr Gottesdienst LambertskircheMittwoch, den 30. April 201414.30 Uhr Treffen Seniorenkreis im Sälchen, Referent Herr Sposny

Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus Bockenheim

2. Sonntag der Osterzeit Weißer SonntagSonntag, 27.04. 201408.45 Uhr in Bockenheim-Pfarrheim Segnung der Erstkommunionkinder mit Abholung09.00 Uhr in Bockenheim Feierlicher Gottesdienst der Erstkommunionkinder als Amt für die Pfarrgemeinde10.45 Uhr in Bockenheim-Pfarrheim Segnung der Erstkommunionkinder mit Abholung11.00 Uhr in Bockenheim Feierlicher Gottesdienst der Erstkommunionkinder als Amt für die PfarrgemeindeMontag, 28.04. 201410.00 Uhr in Bockenheim Dankgottesdienst der Erstkommunionkinder der beiden Gemeinden Boßweiler und BockenheimMittwoch, 30.04. 201418.00 Uhr in Obrigheim - Rosenkranzgebet18.30 Uhr in Obrigheim - Heilige Messe

Dirmsteinwww.dirmstein.de

Amtlicher Teil

SONSTIGE MITTEILUNGEN

Geburtstage im Mai01.05. Reh Hilde, Mitteltor 8 77 Jahre02.05. Rausch Helene, Offsteiner Straße 15 88 Jahre03.05. Bräunig Hildegard, Herrengasse 2 84 Jahre03.05. Landin Johannes, Mohngasse 12 86 Jahre04.05. Lutz Waldfriede, Am Mandelpfad 7 80 Jahre05.05. Huber Anneliese, Schloßgasse 11 76 Jahre06.05. Herzog Sophia, Mühlstraße 8 81 Jahre08.05. Christ Helga, Raiffeisenstraße 14 70 Jahre08.05. Schwaab Hans Peter, Gerolsheimer Straße 6 70 Jahre11.05. Pozywio Wenzel, Offsteiner Straße 6 74 Jahre12.05. Bosch Ruth, Martin-Luther-Straße 12 78 Jahre13.05. Thommes Ingeborg, Frankenweg 9 71 Jahre15.05. Süzer Bilge, Bodelschwinghstraße 12 77 Jahre19.05. Bremann Neeltje, Rebgartenweg 5 71 Jahre20.05. Iwanowitsch Josef, Laumersheimer Straße 29 74 Jahre21.05. Fechner Hildegard, Raiffeisenstraße 22 73 Jahre

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Grünstadt-Land - 10 - Ausgabe 17/2014

22.05. Frühauf Günter, Leininger Straße 1 74 Jahre23.05. Biczok Luise, Graf-Schönborn-Straße 6 73 Jahre23.05. Höhne Gisela, Berliner Straße 22 75 Jahre26.05. Fischer Karl-Alfred, Hauptstraße 69 71 Jahre29.05. Riedl Rosemarie, Laumersheimer Straße 21 76 Jahre31.05. Breitwieser Karl, Lessingstraße 16 80 Jahre31.05. Lutz Hertha, Obertor 5 71 JahreHerzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr!

Nichtamtlicher Teil

TuS DirmsteinAktive

1. MannschaftTuS Dirmstein I - TSV Eppstein I 6:1Vorschau:Sonntag, 27.04.201415:00 Uhr VfR Frankenthal II - TuS Dirmstein IDonnerstag, 30.04.201419:00 Uhr TuS Dirmstein I - DJK Eppstein I1b. MannschaftTuS Dirmstein II - TuS Oggersheim I 1:1AH Ü40 Mannschaft spielfrei

Jugendabteilung 1. FC Rheinpfalz 08 JFV

Die Jugenden B1, B2, C, D2, E2 und Bambini sind spielfreiD1-JugendSG Lambsheim/Weisenh. – 1. FC Rheinpfalz 2:4Tore: 3x Tobias Weihe u. 1x Caprice BurkhardVorschau:Mittwoch, 30.04.201418:00 Uhr TSG Eisenberg - 1. FC RheinpfalzE1-JugendVorschau:Montag, 28.04.201418:00 Uhr TSG Eisenberg II - 1. FC Rheinpfalz

TSG 1986 e.V.Ab 30.04.2014 findet mittwochs von 18.30 bis 19.30 Uhr wieder eine Aerobicstunde in der Schulturnhalle statt.

Prot. Kirchengemeinde DirmsteinSonntag, 27. April 201410.30 Uhr Gottesdienst, Dekanin Sieglinde Ganz-Walther15.00 Uhr Trau-Dich-Café im Prot. GemeindehausFreitag, 2. Mai 2014Zwei-Kirchen-Konzert in der Laurentius-Kirche DirmsteinKlassisch & modern - geblasen und gezupft (Mozart, Weber, Grieg, Geshwin u.a.) „Trio 3 D“ Mannheim

Kath. Kirchengemeinde Dirmstein2. Sonntag der Osterzeit - Weißer SonntagSonntag der göttlichen Barmherzigkeit, 27.04.1408:30 Uhr Sonntagsmesse in Laumersheim10:15 Uhr Abholung der Kommunionkinder im Pfarrhof10:30 Uhr Feier der Erstkommunion; Sonntagsmesse für Angelika Maurer, Emma WohninslandMontag, 28.04.1410:00 Uhr Dankgottesdienst der Kommunionkinder; anschließend Frühstück im PfarrheimDienstag, 29.04.1408:00 Uhr Eucharistiefeier für Domkapitular Prälat Hubert SedlmairDonnerstag, 01.05.1410:00 Uhr Festgottesdienst zum Jubiläum der Kolpingfamilie

(Näheres sh. „Kolpingfamilie)19:00 Uhr Eröffnung des Maigebetes

KolpingfamilieAm Freitag, den 25. April 2014, 19.00 Uhr, findet im katholischen Pfarrheim die Generalversammlung der Kolpingfamilie stattIhr liegt folgende Tagesordnung zugrunde:1. Begrüßung2. Totengedenken3. Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung4. Bericht der Vorstandschaft5. Kassenbericht

6. Kassenprüfbericht7. Aussprache zu den Berichten.8. Neuwahlen der gesamten Vorstandschaft9. Verschiedenes, Wünsche und AnträgeHierzu ergeht herzliche Einladung.Am Donnerstag den 1. Mai 2014 feiert die Kolpingfamilie Dirmstein ihr 60-jähriges Jubiläum. Wir beginnen den Tag mit einem Festgottesdienst in der Pfarrkirche, den unser Diözesanpräses und unser Präses halten werden. Musi-kalisch umrahmt wird der Gottesdienst vom kath. Kirchenchor. Im Anschluss findet ein Stehempfang mit Jubilarenehrung im kath. Pfarrheim statt. Zum Festgottesdienst und Empfang sind alle recht herzlich eingeladen.

Ebertsheimwww.ebertsheim.de

Amtlicher Teil

SONSTIGE MITTEILUNGEN

Der Ortsbürgermeister informiert:Termine im Mai 2014

01.05.201407.00 Uhr Maiexkursion mit Fam. Bastian. Treffpunkt Haus der Vereineab 07.00 Uhr RTF-Veranstaltung und Volksradfahren beim RVER, Treffpunkt Radlerheim03.05.201414.30 Uhr Spielfest beim RVER am Radlerheim09.05. bis 18.05.2014Woche der Sonne in der Papierfabrik13.05.201419.00 Uhr Vortreffen “Ein Dorf räumt auf“ im Rathaus17.05.201408.00 Uhr Sensenkurs bei der EBI25.05.2014ab 08.00 Uhr Europa- und Kommunalwahlen in der Schulturnhalle29.05.201410.00 Uhr Vatertagsfrühschoppen beim RVER im Radlerheim31.05.201413.00 Uhr Radrennen beim RVER

Jubilare im Mai 201402.05. Frau Ingrid Pfannebecker, Bahnhofstr. 1 76 Jahre03.05. Frau Eda-Elise Fürnkranz, Kerzenheimer Str. 14 73 Jahre11.05. Frau Marianne Mayer, Wiesenstr. 7 84 Jahre13.05. Herr Hans Fischer, Neugasse 39 80 Jahre14.05. Frau Margrit und Herr Dieter Lahr, Wiesenstr. 1 Goldene Hochzeit16.05. Frau Heidi Heidenmann, Wassergasse 15 71 Jahre19.05. Frau Agade Kullmann, Bahnhofstr. 21 72 Jahre19.05. Frau Emilie Wilding, Pfarrgasse 6 83 Jahre20.05. Frau Thea Czekalla, Rathausstr. 10 90 Jahre22.05. Herr Albert Kühlwein, Rathausstr. 6 82 Jahre25.05. Herr Waldemar Heinze, Lautersheimer Str. 18 76 Jahre27.05. Herr Friedrich Ruzbarska, Eisenberger Str. 32 70 JahreJe froher dein Herz ist,desto heller scheint die Sonne!Mit diesen Worten von Romano Guardini wünsche ich allen Jubilaren und allen Lesern, dass es gelingt froh zu sein.Ihr Klaus Linska, Ortsbürgermeister

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Grünstadt-Land - 11 - Ausgabe 17/2014

Nichtamtlicher Teil

Ebertsheimer Bildungsinitiative e.V.Für Kinder

Kompass, Karte, Sonne - Orientierung im Gelände für Weltentdecker ab 8 JahrenSamstag, 26.04.2014 oder Sonntag 22.06.2013 09:30 - 13:30 Uhr, 12 €, (EBI-Mitglieder 10€), wetterfeste Kleidung und festes Schuh-werk tragen. Getränke und Verpflegung bitte mitbringen.Pasta Bambini - Kochkurs für Kinder (ab 7 Jahren)Samstag, 24. Mai, von 09:30 - 13:30 Uhr / 13 € (EBI-Mitglieder 10 €)Papierwerkstatt für Kinder ab 6 Jahren oder die ganze FamilieSamstags, 24. Mai von 15:00 - ca. 17:30 Uhr / 10 €, (EBI-Mitglieder 8 €) inkl. Material und Getränke, Familien 15 € (2 Erw. + 1 Kind)Wildpflanzen erleben mit allen Sinnen für Kinder oder die ganze FamilieSa. 14. oder So. 15. Juni 2014, und 20. Juli 2014 zum Kultursommer jeweils 14:00 - 16:30 Uhr / Kosten: Erwachsene 12 €, Kinder ab 10 Jahren 5 €

Für ErwachseneMähen mit der Sense - Dengeln, Wetzen, MähenTermin: Samstag 17.05.2014, 08:00 - ca. 13:00 Uhr, 45,- € (EBI - Mitglieder 38,- €), incl. Getränke, Imbiss bitte mitbringenFlechten - Korbflechten aus WeidenrutenSamstag, 24.05.2014, 10.00 - 17.00 UhrAnmeldung: Verbindlich bis 30.04.2014, da die Ruten mind. 14 Tage eingeweicht werden müssen / 55,- € (EBI - Mitglieder 48,- €), inkl. Getränke, Mittagsimbiss bitte mitbringenHerzhaftes Sauerteigbrot und frische AufstricheSonntag, 15.06.2014, 14:00 - 18:00 Uhr / 15,- €Workshop - Bier selber brauenSamstag, 14.06.2014, 10:00 - 18:00 Uhr (Teil I)Samstag, 21.06.2014, 14:00 - 18:00 Uhr (Teil II)jeweils 85,- €Workshop für Frauen - Sommer, Sonne, Tanz und TheaterSamstag, 28.06.2014, 10:00 - 18:00 Uhr / 20,- €weitere Angebote, Anmeldung und Informationen unter:Web: www.ebi-ev.de Mail: [email protected] Tel. 06359 96 13 103

TSV FördervereinAm Samstag, 26. April, lädt der Förderverein zum Schlachtfest (nur Mittagstisch) im Vereinsheim ein. Vorbestellungen für Abholer nehmen Rudi Zengerle und Kurt Werle entgegen.

TSV EbertsheimTennis

Am Donnerstag den 1. Mai findet unsere diesjährige Saisoneröff-nung statt. Wir starten um 10.00 Uhr mit einem ausgedehnten Früh-stücksbuffet. Alle Mitglieder und Freunde der Tennisabteilung sind dazu herzlich eingeladen.

Prot. Kirchengemeinde EbertsheimSonntag, 27.04.2014 - Quasimodogeneti10.15 Uhr Gottesdienst

Gerolsheimwww.gerolsheim.de

Amtlicher Teil

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Planfeststellungsverfahrenfür den Ausbau der Kreisstraßen Nr. 24 (K 24) DÜW/ Nr. 2 (K 2) RP zwischen Gerolsheim und Lambsheim

durch den Bau eines Rad- und Gehwegs sowie Ausbau des Einmündungsbereiches der

L 520/ K 24 DÜW bei Gerolsheim von Bau-km 0-028, 138 bis Bau-km 3+362,460 in den

Gemeinden Gerolsheim, Lambsheim und Heßheim(Veröffentlichung sh. unter Verbandsgemeinde, öffentliche Bekanntmachung)

SONSTIGE MITTEILUNGEN

Termine SeniorenraumLiebe Rathaus Senioren,das Helferteam vom Seniorenraum möchte nun die nächsten Ter-mine der beliebten Treffen in der Seniorenstube im Rathaus bekannt geben. Herzliche Einladung ergeht an alle. Genießen Sie bei aromatischem Kaffee, selbstgebackenem Kuchen und frischen Brezeln sowie kühlen Getränken zu Selbstkosten-preisen bei Karten und Würfelspielen und netten Gesprächen, den Montagnachmittag. Unser Helferteam würde sich sehr freuen Sie um 14.30 Uhr begrüßen zu dürfen.Weitere Seniorennachmittage:28. April, 12. Mai, 26. Mai9. Juni fällt aus wegen Pfingsten, dafür geht’s weiter am16. Juni, 30. Juni, 14. Juli, 28. Juli, 11. AugustEs folgt dann eine kurze Sommerpause.Bis am Montag im SeniorenraumDas Helferteam und Erich Weyer, Ortsbürgermeister

Geburtstage im Mai06.05. Aderhold Christian, Hauptstraße 26 72 Jahre07.05. Weyrauch Elisabeth, Neubergstraße 30 81 Jahre09.05. Gutsche Herbert, Hauptstraße 15h 79 Jahre09.05. Pfisterer Dieter, Falterweg 5 71 Jahre15.05. Knoll Walter, Palmbergstraße 8 87 Jahre18.05. Georgi Hartmut, Pfalzstraße 4 74 Jahre19.05. Schöppler Kurt, Hauptstraße 19 82 Jahre19.05. Ullrich Margit, Hintergasse 12 71 Jahre20.05. Matheis Klaus, Birkenstraße 1 77 Jahre21.05. Obermayer Christa, Hauptstraße 13 73 Jahre21.05. Schneider Gertrud, Obergasse 13 87 Jahre23.05. Dillmann Karlheinz, Weinbergstraße 9 72 Jahre27.05. Ebisch Margarete, Falterweg 14 80 Jahre27.05. Schreiber Hans Dieter, Falterweg 66 70 JahreHerzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr!

Nichtamtlicher Teil

Naturfreunde e.V.Bei der Jahreshauptversammlung am 11.04.2014 fanden Neuwahlen statt.Die neue Vorstandschaft setzt sich wie folgt zusammen:1. Vorsitzender Marco Redweik2. Vorsitzender Peter PalmKassierer Thylo Redweik und Ludwig HolmokSchriftführerin Jennifer Redweik

Prot. Kirchengemeinde GerolsheimSonntag, 27. April 201409.00 Uhr Gottesdienst (Dekanin Ganz-Walther)

Kath. Kirchengemeinde GerolsheimSonntag, 27.04.201409:00 Uhr Eucharistiefeier mit Jubelkommunion mit besonderem

Gedenken an Hiltrud Deibert (Stiftsamt) und Anton Friedmann (von Fam. Dillmann)Dienstag, 29.04.201418:30 Uhr EucharistiefeierSamstag, 03.05.201418:00 Uhr Eucharistiefeier mit besonderem Gedenken an Hedwig Becker (von Fam. Reinhold Diehl)

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Grünstadt-Land - 12 - Ausgabe 17/2014

Großkarlbachwww.grosskarlbach.de

Amtlicher Teil

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

41. Sitzung des Gemeinderates GroßkarlbachSitzungstag: Montag, 28.04.2014, 19:00 UhrSitzungsort: Bürgerhaus GroßkarlbachTagesordnungöffentliche Sitzung1. Ehrungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz2. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung für das Jahr 20123. Erhebung von endgültigen Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis 135 c BauGB4. Anfragen und Mitteilungennichtöffentliche SitzungBau- und Grundstücksangelegenheiten

SONSTIGE MITTEILUNGEN

RPR 1-Bürger-Weltmeisterschaft 2014Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,ich habe mich für die Ortsgemeinde Großkarlbach bei RPR 1 bewor-ben, am Wettbewerb von Gemeinden den Zuschlag zur Teilnahme an der Bürger-Weltmeisterschaft zu erhalten.Im Wettstreit mit 2 weiteren Gemeinden gilt es, eine von 7 Public-Viewing-Partys zur Fußballweltmeisterschaft mit Eventbühne und riesiger 16-qm-LED-Leinwand zu gewinnen. Das Partypaket hat einen Wert von 10.000 Euro.Zur Vorbesprechung zur Teilnahme lade ich Vereinsvertreter, Vertre-ter der politischen Parteien, Kindergarten- und Schulleiter und Vor-sitzende sonstiger Gruppierungen für Donnerstag, den 24.04.2014 um 19.00 Uhr in den Seniorenraum der alten Dorfmühle ein.Bei diesem Wettbewerb können wir an den großen Erfolg beim Sieg der Stadtwette vor 6 Jahren anknüpfen und unsere Gemeinde weit über den Landkreis hinaus bekannt machen.Sobald uns die Zusage zur Spielteilnahme von RPR 1 vorliegt, wer-den wir alle Bürger von Großkarlbach und der Verbandsgemeinde näher informieren und um aktive Teilnahme für die 3-tägige Spiel-dauer bitten. Ich hoffe, dass wir zum Wettbewerb ausgewählt wer-den und bei Gewinn gemeinsam ein Spiel der Deutschen Elf bei der Fußballweltmeisterschaft in Brasilien live auf der Großbildleinwand erleben können.Euer Ralf-Peter RiegelOrtsbürgermeister

Geburtstage im Mai04.05. Feil Friedrich, Schliffgasse 21 73 Jahre06.05. Jung Karl Heinz, Kändelgasse 3 80 Jahre21.05. Gaschott Günter, Mühlweg 6 73 Jahre21.05. Hecker Gerda, Brenngasse 10 76 Jahre21.05. Janson Hans-Joachim, Schliffgasse 37 70 Jahre21.05. Reith Martin, Am Storchenpfad 1 79 Jahre25.05. Walther Rudolf, Marktbergstraße 8 74 Jahre31.05. Gieser Arnold, Laumersheimer Straße 7 90 JahreHerzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr!

Nichtamtlicher Teil

LandfrauenWir laden alle unsere Mitglieder zu unserem Jahresabschluss am Dienstag, den 29.04.2014 um 19:00 Uhr in den Vereinsraum. Es wird über das vergangene Jahr berichtet und über die Zukunft. über zahlreiches Interesse freut sich die Vorstandschaft.

SPD Ortsverein Großkarlbach-BissersheimDie traditionelle Maikundgebung des SPD-Ortsvereins findet am 1. Mai - 10.00 Uhr - vor dem Kulturdenkmal „Alte Dorfmühle“ in Großkarlbach, Kändelgasse 15, statt. Der Maibaum wird von der Freiwilligen Feuerwehr am neuen Standort vor der Alten Dorfmühle aufgestellt. Die Mairede hält der UB.-Vorsitzende Christoph Glogger.Danach gibt es bei Gesprächen Brezeln, Getränke und Faßbier.Die Gemeindevertretung wird ebenfalls anwesend sein.

Prot. Kirchengemeinde GroßkarlbachSonntag, 27.04.201410.00 Uhr Gottesdienst zum Sonntag Quasimodogeniti (Pfr.in E.Heck)Dienstag, 29.04.201415.30 Uhr KonfirmandenstundeMittwoch, 30.04.201419.00 Uhr Gemeinsame Sitzung der drei Presbyterien Großkarlbach, Laumersheim, Obersülzen im Dorfgemeinschaftshaus Obersülzen, Hauptstr.; es geht auch um die Vorbereitung der Presbyteriumswahl; die Sitzung ist öffentlich!Weitere Nachrichten unter Obersülzen und Laumersheim.

Kath. Pfarrei St. Jakobus2. Sonntag der Osterzeit - Weißer SonntagSonntag der göttlichen Barmherzigkeit, 27.04.1408:30 Uhr Sonntagsmesse in Laumersheim10:30 Uhr Feier der Erstkommunion in DirmsteinMontag, 28.04.1410:00 Uhr Dankgottesdienst der Kommunionkinder in Dirmstein (Näheres sh. Dirmstein)

Kindenheimwww.kindenheim-info.de

Amtlicher Teil

SONSTIGE MITTEILUNGEN

Maifeier 2014 findet an der Weed stattLiebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,wie Sie der Presse schon entnehmen konnten, fand der Vorschlag, die Maifeier der Gemeinde in diesem Jahr an der Weed durchzu-führen, die Zustimmung der Mitglieder des Kulturausschusses. Da ohnehin eine Einweihungsfeier nach der Umgestaltung des alten Feuerlöschteiches geplant war, wird die Maifeier auch als Einwei-hungsfeier mitgestaltet.Die Feier beginnt um 11.00 Uhr an der Weed in der Borngasse.Die Gestaltung der Feier wird unterstützt durch die Weingüter Ger-not Weber und Manfred Schur sowie der Mitglieder unserer örtli-chen Vereine. Ich würde mich freuen Sie am 1. Mai an der Weed begrüßen zu können.Da vor Ort keine Parkmöglichkeiten bestehen, bitte ich auf die Zufahrt mit Fahrzeuge zu verzichten.Albrecht Wiegner, Ortsbürgermeister

Geburtstage im Mai01.05. Krehbiel Horst, Am Gatterlosenberg 4 76 Jahre01.05. Schmitt Ursula, Am Kinderbach 18 70 Jahre01.05. Schneider Johannes, Bergstraße 6 87 Jahre03.05. Dittmar Max, Hauptstraße 80 81 Jahre04.05. Bayer Edgar, Gässelstraße 17 79 Jahre05.05. Griebel Wilhelm, Neugasse 22 72 Jahre06.05. Bayer Ruth, Gässelstraße 17 78 Jahre08.05. Becker Friedhilde, Hauptstraße 53 76 Jahre10.05. Weber Peter, Neugasse 33 77 Jahre11.05. Knickel Hildegard, Neugasse 2 84 Jahre12.05. Jakob Heinrich, Frohnackerweg 2 77 Jahre17.05. Nödling Bertold, Allwendstraße 2 75 Jahre21.05. Bohrmann Marie, Burgweg 6 75 Jahre31.05. Baum Nora, Andingstraße 10 77 JahreHerzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr!

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Grünstadt-Land - 13 - Ausgabe 17/2014

Nichtamtlicher Teil

Verein für Natur- und Vogelschutz Bockenheim - Kindenheim e.V.

Veröffentlichung sh. Bockenheim

Prot. Kirchengemeinde KindenheimSonntag, 27.04.2014 - Quasimodogeneti09.00 Uhr Gottesdienst

Kirchheima. d. Weinstraße

www.kirchheim-weinstrasse.de

Amtlicher Teil

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Satzung für die Benutzung der gemeindlichen Kindertagesstätte Kirchheim

und die Erhebung von Elternbeiträgen vom 08.04.2014

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 01.04.2014 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBL.S. 153), zuletzt geändert durch Landesge-setz vom 28.09.2010 (GVBL. 2010 S. 280 ff.), i. V. m. den Bestim-mungen des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) Kinder-/ und Jugendhilfe - vom 26.06.1990 (BGBL.I.S. 1166) und des rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetzes vom 15.03.1991 (GVBL.S.79) in der jeweils geltenden Fassung sowie § 1 Abs. 2 Satz 1 KAG - folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Trägerschaft

(1) Die Ortsgemeinde Kirchheim unterhält als Träger gem. § 10 Kin-dertagesstättengesetz für ihre Einwohner eine Kindertagesstätte (umfassender Begriff für Kindergärten, Kinderhorte, Kinderkrippen) als öffentliche Einrichtung. Die Bereitstellung von Kindergartenplätzen, auf die zurzeit ein Rechtsanspruch besteht, nimmt die Ortsgemeinde als Pflichtauf-gabe der Selbstverwaltung wahr.(2) Der Träger verfolgt mit dem Betrieb seiner Kindertagesstätte aus-schließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ nach § 51 ff. der Abgabenordnung.

§ 2 Aufgaben

Die Aufgabe der Kindertagesstätte umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Die Kindertagesstätte soll die Gesamtentwicklung des Kindes ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt fördern und durch allgemeine und gezielte erzieherische Hilfen und Bil-dungsangebote sowie durch differenzierte Erziehungsarbeit die kör-perliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes anregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit fördern und soziale Benachteiligun-gen möglichst ausgleichen. Die konkrete Ausgestaltung des Leis-tungsangebotes orientiert sich pädagogisch und organisatorisch an den Entwicklungsmöglichkeiten und Bedürfnissen der Kinder sowie den Lebenslagen ihrer Familien. Wichtige Grundlagen der pädago-gischen Arbeit sind die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz.Die Zusammenarbeit mit Eltern und sonstigen Erziehungsberechtig-ten ist im Rahmen der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Kinderta-gesstätten ein verbindlicher Auftrag.Die Kindertagesstätten arbeiten mit den Grundschulen zur Informa-tion und Abstimmung ihrer jeweiligen Bildungskonzepte zusammen. Hierzu werden geeignete Kooperationsformen, wie Arbeitsgemein-schaften, gegenseitige Hospitationen und gemeinsame Fortbildun-gen, zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen vereinbart.

§ 3 Aufnahme

(1) In der Kindertagesstätte werden Kinder aufgenommen, für die nach dem Gesetz ein Rechtsanspruch besteht. Aufgenommen wer-den grundsätzlich nur Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in den Orts-gemeinden Kirchheim und Bissersheim haben. Über Ausnahmen entscheidet die Kindertagesstättenleitung in Abstimmung mit dem Träger. Die Aufnahmekapazität der Einrichtung ist beschränkt auf die in der Betriebserlaubnis festgelegte maximale Platzzahl. Stehen weniger Betreuungsplätze zur Verfügung, als Anmeldungen vorliegen, ent-scheidet über die Aufnahme die Kindertagesstättenleitung im Ein-vernehmen mit dem Träger.(2) Soweit in der Einrichtung Betreuungsformen vorgehalten werden, auf die kein Rechtsanspruch besteht (zur Zeit Ganztagsplätze, Krippen-plätze, Hortplätze), entscheidet über die Vergabe ebenfalls die Kinderta-gesstättenleitung im Einvernehmen mit dem Träger. Auf die vergebenen Plätze besteht kein zeitloser Anspruch. Wenn die unten aufgeführten Kriterien nicht oder nicht mehr erfüllt sind, kann bei Bedarf der Platz gekündigt und an „berechtigte Personen“ vergeben werden. Die Vergabe von Ganztagsplätzen, Krippenplätzen und Hortplätzen erfolgt grundsätzlich nach der nachstehenden Reihenfolge. Vorrang haben demnach:1. Kinder von Alleinerziehenden, die Vollzeit oder teilzeitbeschäf-

tigt sind und deren Arbeitszeit sich über die Mittagszeit erstreckt oder eine Ausbildung absolvieren. Die Arbeitszeiten sind durch den Arbeitgeber nachzuweisen.

2. Kinder, von Eltern, die entweder Vollzeit oder teilzeitbeschäftigt sind und deren Arbeitszeit sich über die Mittagszeit erstreckt und die erwerbstätig sind oder eine Ausbildung absolvieren.

Die Arbeitszeiten sind durch den Arbeitgeber nachzuweisen.3. Ein besonderer familienergänzender Erziehungs- und Förderbedarf des Kindes.4. Sonstige soziale Gründe.Ändern sich oder entfallen die dargestellten Kriterien, haben die Erziehungsberechtigten diese unaufgefordert der Kindertagesstät-tenleitung zu melden.(3) AufnahmeantragDer Aufnahmeantrag ist schriftlich bei der Leitung der Kindertages-stätte zu stellen. Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:a) Die beim Vorgespräch an die Eltern ausgehändigten Aufnahmeformulare.b) Die Aufnahme des Kindes kann von der Vorlage eines ärztlichen

Attestes (Bescheinigung des Hausarztes), welches nicht älter als 1 Woche sein darf, abhängig gemacht werden, wenn z.B. der Verdacht besteht, dass das Kind nicht frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist oder eine gesundheitliche Ein-schränkung besteht

§ 4 Abmeldung und Ausschluss

(1) Die Abmeldung aus der Kindertagesstätte ist spätestens zwei Wochen zum Ende eines Monates durch die Erziehungsberechtigten der Kindertagesstättenleitung gegenüber schriftlich zu erklären. Die Erklärung muss das genaue Datum des Ausscheidens ausweisen.(2) Vom Besuch der Kindertagesstätte können Kinder bei Verstößen gegen diese Satzung ausgeschlossen werden, insbesondere- bei dauerhafter Weigerung, den Anordnungen des Erziehungspersonals Folge zu leisten,- bei längerem unentschuldigten Fehlen des Kindes (vier Wochen),- aus Gründen, die andere Kinder gefährden oder stark beeinträchtigen können,- bei Verdacht auf ansteckende Krankheiten bis zur Vorlage einer

ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung,- bei sonstigen Verstößen gegen diese Satzung,- wenn das Jugendamt, ein Arzt oder eine andere autorisierte Per-

son feststellt, dass ein Kind in einer Sondereinrichtung betreut werden muss,

- wenn der Hauptwohnsitz in der Ortsgemeinde aufgegeben wird,- wenn die Erziehungsberechtigten ihrer Zahlungspflicht länger

als zwei Monaten nicht nachkommen.Den Ausschluss eines Kindes kann nur der Kindertagesstättenträger veranlassen. Vorab sollte er jedoch den Fall mit dem zuständigen Jugendamt und der Verbandsgemeinde erörtern.

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Grünstadt-Land - 14 - Ausgabe 17/2014

§ 5 Öffnungs- und Schließungszeiten

(1) Die Öffnungs- und Schließungszeiten werden auf Vorschlag der Kindertagesstättenleitung nach Anhörung des Elternaus-schusses vom Träger festgelegt. Die Information der Eltern erfolgt durch Aushang in der Einrichtung.(2) An Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie an Heiligabend und Silvester ist die Kindertagesstätte geschlossen.(3) Weiter kann die Kindertagesstätte aus wichtigen Gründen (z.B. Anordnungen des Gesundheitsamtes) geschlossen werden. Über die Schließung entscheidet der Träger.

§ 6 Pflichten der Erziehungsberechtigen

bei Erkrankung des Kindes(1) Zur Vermeidung von Ansteckungen müssen die Erziehungsbe-rechtigten ihre Kinder sofort vom Besuch der Kindertagesstätte zurückhalten und die Leitung der Kindertagesstätte unverzüglich benachrichtigten, wenn das Kind oder eine in der Wohngemein-schaft lebende Person an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist oder der Verdacht einer solchen Krankheit besteht. Hierbei ist insbesondere auf die §§ 33 - 35 des Infektionsschutzgesetzes und das hierzu ausgeteilte Merkblatt „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IFSG)“ zu achten. Nach einer ansteckenden Erkrankung eines Kin-des müssen die Erziehungsberechtigten der Leitung der Kinderta-gesstätte eine ärztliche Gesundheitsbescheinigung vorlegen, bevor das Kind wieder in die Kindertagesstätte kommt. In begründeten Fällen kann ein ärztliches Gutachten verlangt werden. Eventuelle Kosten für eine Bescheinigung/Gutachten werden nicht erstattet. Grundlage für die Wiederzulassung eines erkrankten Kindes sind die Wiederzulassungsempfehlungen des Robert-Koch-Institutes in der jeweiligen geltenden Fassung (s. www.rki.de). Kommen die Erziehungsberechtigten der Vorlage der geforderten Atteste nicht nach, kann das Kind von dem Kindertagesstättenbe-trieb ausgeschlossen werden.(2) In der Kindertagesstätte dürfen Kindern grundsätzlich keine Medikamente verabreicht werden. In Ausnahmefällen sind Einzelre-gelungen möglich. Leidet das Kind unter einer chronischen Krank-heit, so muss die medikamentöse Versorgung mit den Eltern, einem Arzt und der Leitung der Kindertagesstätte besprochen und schrift-lich festgelegt werden.

§ 7 Mitwirkung der Eltern

Ein vertrauensvolles und offenes Miteinander ist Voraussetzung für die Zusammenarbeit von Erziehungsberechtigten, Kindertagesstät-ten Team und Träger der Einrichtung.Die Erziehungsberechtigten wählen gem. § 3 Kindertagesstätten Gesetz in Verbindung mit der Elternausschussverordnung 1x jähr-lich zu Beginn des Kindertagesstättenjahres den Elternausschuss, der insbesondere die Aufgabe hat, die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Träger der Einrichtung und den pädagogisch tätigen Kräften zu unterstützen und zu fördern.

§ 8 Elternbeiträge

(1) Für die Benutzung der Kindertagesstätte ist von den Erziehungs-berechtigten ein Elternbeitrag zu zahlen. Die Höhe der Elternbeiträge wird durch das Kreisjugendamt gem. § 13 Kindertagesstättengesetz festgelegt. Die Kostenanforderung erfolgt mittels Beitragsbescheid.(2) Seit dem 1. August 2010 ist der Besuch des Kindergartens für Kinder vom vollendeten 2. Lebensjahr an beitragsfrei. Hierzu zählt auch die Ganztagsbetreuung.Für andere Kindertagesstätten (Kinderhort und Kinderkrippe) wer-den die Elternbeiträge weiterhin vom Jugendamt nach Anhörung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege festgesetzt. Diese Beiträge sind unter Berücksichtigung von Einkommen und Kinder-zahl zu staffeln.Elternbeiträge sind ab Beginn des Monats zu entrichten, in dem das Kind in der Kindertagesstätte aufgenommen wird. Die Beiträge werden immer für einen vollen Monat mittels Beitragsbescheid erhoben. Ein kurzfristiges Abmelden und Wiederanmelden z.B. zur Überbrückung eines Urlaubs oder einer Krankheit ist nicht zulässig.(3) Schließzeiten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Elternbeiträge.(4) Die Verpflichtung zur Zahlung des Elternbeitrages erlischt mit Ablauf des Monates in dem die Abmeldung oder der Ausschluss wirksam wird.(5) Zusätzlich zu den Elternbeiträgen werden gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 Kindertagesstättengesetz für die Mittagsverpflegung Essensgeld-beiträge erhoben. Die Verpflegungskosten können nach den tat-sächlich bestellten Essen oder durch eine Verpflegungspauschale abgerechnet werden. Bei Erhebung einer Verpflegungspauschale

wird grundsätzlich der volle Monatsbeitrag erhoben. Die Höhe des Verpflegungsgeldes wird zu Beginn des Kindergartenjahres vom Kindergartenträger festgelegt und über die Kindertagesstättenlei-tung dem Elternausschuss und den Eltern mitgeteilt. Die Kostenan-forderung erfolgt mittels Beitragsbescheid.Werden die Essengeldbeiträge zum Zahlungsziel nicht vollständig ent-richtet, kann das Kind von der Verpflegung ausgeschlossen werden.(6) In Härtefällen können zurzeit eine Ermäßigung oder die voll-ständige Übernahme der Elternbeiträge durch die Kreisverwaltung - Jugendamt - beantragt werden. Eine Ermäßigung der Verpflegungs-kosten kann zurzeit im Rahmen des „Bildung- und Teilhabepaketes“ und des Sozialfonds über die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land beantragt werden. Die Antragsvordrucke sind bei der Verbandsge-meindeverwaltung oder der Kindertagesstättenleitung zu erhalten.

§ 9 Umfang der Aufsichtspflicht

Die Erziehungsberechtigten übergeben die Kinder zu Beginn der Betreu-ungszeit dem Betreuungspersonal und holen sie nach Beendigung der Betreuungszeit beim Betreuungspersonal in der Einrichtung wieder ab. Die Aufsichtspflicht umfasst die Beachtung von Vorschriften und die Durchführung von Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen, durch die das Kind unter Berücksichtigung seines Entwicklungsstandes vor Schaden und Schadensverursachung bewahrt bleibt; eine verantwor-tungsbewusste Erziehung zur Selbständigkeit der Kinder darf dabei nicht unzulässig eingeengt werden. Jede Mitarbeiterin und jeder Mit-arbeiter ist für jedes Kind, das die Einrichtung besucht, unbeschadet besonderer Aufgaben verantwortlich.(1) Die Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen Übernahme des Kindes durch eine pädagogische Fachkraft der Kindertagesstätte und endet mit der Übergabe des Kindes an die Erziehungsberech-tigten oder an eine andere abholberechtigte Person. Die Aufsichts-pflicht für Buskinder beginnt ab dem Aussteigen aus dem Bus und endet mit dem Einsteigen in den Bus.(2) Die Erziehungsberechtigten erklären bei der Aufnahme des Kin-des in die Einrichtung schriftlich, wer außer ihnen noch zur Abho-lung des Kindes berechtigt ist. Diese Erklärung kann nur schriftlich widerrufen oder geändert werden. Geschwisterkinder unter 14 Jah-ren sind nicht abholberechtigt.(3) Für den Weg von und zur Kindertagesstätte sind die Erziehungs-berechtigten (oder Abholberechtigten) verantwortlich und aufsichts-pflichtig. Es besteht keine Verpflichtung, die Kinder durch das Betreuungspersonal nach Hause zu bringen.(4) Soll ein Kind den Heimweg ohne Begleitung eines Erwachse-nen antreten, ist nach Absprache mit der Kindertagesstättenleitung eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtig-ten erforderlich. Ist die Kindertagesstättenleitung der Ansicht, dass ein Kind nicht in der Lage ist, den Weg allein zurückzulegen, so ist diese verpflichtet, ihre Bedenken mit den Erziehungsberechtigten zu besprechen. Die letztendliche Entscheidung verbleibt bei den Eltern. Diese ist bei Auffassungsunterschieden zu dokumentieren.(5) Für Kinder, die mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsbe-rechtigten den Hin- und/oder Rückweg alleine bewältigen dürfen, beginnt die Aufsichtspflicht beim Betreten und endet mit dem Ver-lassen des Kindertagesstättengeländes.(6) Wird ein Kind mittels Bustransport zur Kindertagesstätte beför-dert, übernimmt als Träger der Beförderung die zuständige Kreisver-waltung die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Transport. Die Erziehungsberechtigten sind für den Weg vom und zur Kinder-tagesstätte aufsichtspflichtig. Dies gilt auch uneingeschränkt für den Weg von und zur Bushaltestelle. Für Kinder unter drei Jahren besteht keine Beförderungspflicht (§ 11 KitaG).

§ 10 Versicherungen

(1) Kinder, Beschäftigte sowie ehrenamtlich in der Kindertagesstätte tätige Personen sind über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz versi-chert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Eltern, die bei Aktivitäten der Kindertagesstätte mitarbeiten (z.B. bei Wanderung, Ausflugsfahrten…).Weitere freiwillige Versicherungen bestehen nicht.

§ 11 Regelung von Einzelheiten

Die Ortsgemeinde - als Kita-Träger - ist ermächtig, weitere Einzel-heiten, die mit dem Aufenthalt des Kindes und dem Betriebsablauf der jeweiligen Kindertagesstätte in Zusammenhang stehen, wie z.B. Öffnungszeiten, Ferienregelungen, Höhe des Essengeldes, Hygiene zu regeln.

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Grünstadt-Land - 15 - Ausgabe 17/2014

§ 12 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Satzung für die Benutzung des gemeindlichen Kindergartens und die Erhebung von Elternbeiträgen vom 18.04.2000 sowie die 1. Änderungssatzung vom 19.11.2002 außer Kraft.Kirchheim, 08.04.2014gez. Robert Brunner, Ortsbürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemeindeordnungSatzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-schriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-

nehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand diese Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsge-meindeverwaltung oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.Grünstadt, 08.04.2014gez. Niederhöfer, Bürgermeister

SONSTIGE MITTEILUNGEN

Geburtstage im Mai03.05. Steigmayer Martin, Oberer Waldweg 8 92 Jahre04.05. Gansert Ehrenfried, Hintergasse 30 77 Jahre04.05. Mühlmichel Karl Heinz, Schloßhof 2 77 Jahre05.05. Lindner Rolf, Uhrigstraße 10 91 Jahre08.05. Orfanelli Alberto, Weinstraße Nord 54 77 Jahre09.05. Gansert Anna-Maria, Rückgasse 1 73 Jahre09.05. Keller Helga, Weinstraße Süd 6n 76 Jahre12.05. Reuter Magda, Mahlerweinstraße 4 76 Jahre14.05. Gonschorek Günther, Schleußingerstraße 12 79 Jahre15.05. Dämmer Heinz, Hintergasse 28a 77 Jahre15.05. Hilgert Karola, Oberer Waldweg 5 80 Jahre20.05. Becht Horst, Im Kiesling 3 75 Jahre20.05. Deibel Mechthilde, Westring 2 71 Jahre24.05. Storck Friedrich, Hintergasse 18 73 Jahre26.05. Burkart Eduard, Hollergasse 6 84 Jahre26.05. Kaster Maria Anna, Mühlstraße 6 82 Jahre28.05. Neser Klaus, Hintergasse 39 70 Jahre30.05. Rehg Erhard, Weinstraße Nord 31 79 JahreHerzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr!

Nichtamtlicher Teil

LandfrauenWir laden ein zur Jahreshauptversammlung am Donnerstag, den 22.05.2014 um 18.00 Uhr im Friederich-Diffine´- HausTagesordnung:1. Begrüßung2. Totenehrung3. Tätigkeitsbericht4. Kassenbericht5. Bericht der Kassenprüferinnen6. Entlastung des Vorstandes/Teams7. VerschiedenesDie Einladung zur Jahreshauptversammlung erfolgt nur auf diesem Wege.

Terminvorschau Mai 201401.05.2014 Feiertag Plauderstunde fällt aus08.05.2014 15.00 Uhr Muttertagsfeier15.05.2014 14.00 Uhr Plauderstunde17./18.5.14 Kunstgenuss Verköstigung durch die Landfrauen22.05.2014 14.00 Uhr Plauderstunde22.05.2014 18.00 Uhr Generalversammlung29.05.2014 Urlaubsfahrt Plauderstunde fällt ausVeranstaltungsort: Friedrich-Diffine-Haus

Ökumenischer KrankenpflegevereinAm Mittwoch, den 7. Mai, 19.00 Uhr, findet im Friedrich-Diffiné-Nebengebäude unsere Mitgliederversammlung statt. Neben den turnusmäßigen Tagesordnungspunkten (Berichte und Entlastung des Vorsitzenden, des Kassierers und des Kassenprüfers) erfahren wir von einem Mitarbeiter der Ökumenischen Sozialstation Grünstadt „Informationen zur Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung“ Auch (Noch-)Nichtmitglieder sind willkommen!

SPD Ortsverein Kleinkarlbach - Battenberg - Neuleiningen - Kirchheim

Aufstellen des Maibaums am 30. April 2014 in Kleinkarlbach

(Näheres sh. Kleinkarlbach)

SV KirchheimTischtennis

1. HerrenmannschaftSV Kirchheim I - TTV Bobenheim/Rh. I 4:9Ergebnisse: Robin Pazmandy(2), Roland WernerDoppel: Pazmandy/Laubscher2. HerrenmannschaftASV Hessheim I - SV Kirchheim II 1:9Ergebnisse: Markus Stiefenhöfer, Milos Markovic, Axel Bornewasser, Maurice Golfier, Wilfried Kirschnick, Bastian StollhofDoppel: Stiefenhöfer/Golfier,Kirschnick/Bornewasser, Markovic/Stollhof3. HerrenmannschaftSV Kirchheim III - Tus Bockenhim I 2:8

Prot. Kirchengemeinde KirchheimSonntag, 27.04.201410.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst (Pfarrerin Heller). Wir feiern die Heilige Taufe von Leon Maltry, Sohn von

Tobias Maltry und Vanessa Brenneke (Kirchheim).Jeden Dienstag, 10.00 - ca. 11.30 UhrEltern-Kind-Gruppe im Sälchen (neben der prot. Kirche)

Kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer

Donnerstag, 24.04.201418.30 Uhr in Kirchheim: Amt2. Sonntag der Osterzeit - Weißer SonntagSonntag, 27.04. 201409.00 Uhr in Grünstadt: Festgottesdienst11.00 Uhr in Grünstadt: Festgottesdienst18.00 Uhr in Grünstadt: Dankandacht der KommunionkinderMontag, 28.04 201409.00 Uhr in Kirchheim: AnbetungDonnerstag, 01.05.201418.30 Uhr in Kirchheim: Amt mit marianischem GrußWeitere Informationen unter Neuleiningen und MertesheimZur ersten heiligen Kommunion gehen aus unserer Kirchengemeinde:1. Vanessa Benz, 2. Lena Damaris Dhonau, 3. Leonie Geißler, 4. Amelie Nacke, 5. Felix Raaf, 6. Leni Raaf, 7. Joel Ruff, 8. Emilie Schnirch, 9. Jan-Luca Wetzel

Kleinkarlbachwww.kleinkarlbach.de

Amtlicher Teil

SONSTIGE MITTEILUNGEN

Geburtstage im Mai02.05. Tisch Günter, Am Krumbach 6 75 Jahre10.05. Tissberger Jakob, Bachweg 3a 76 Jahre11.05. Pieles Hermann, Jahnstraße 56 73 Jahre13.05. Wendel Erika, Backhohl 2 88 Jahre14.05. Keth Erich, Hauptstraße 56 78 Jahre15.05. Schenk Wilfried, Werner-Spieß-Straße 1 72 Jahre

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Grünstadt-Land - 16 - Ausgabe 17/2014

21.05. Schiemann Irene, Hauptstraße 63 84 Jahre24.05. Heß Werner, Am Kelleracker 22 75 Jahre24.05. Rottmann Werner, Hauptstraße 66 73 Jahre25.05. Spreng Gerlinde, Röthenbacher Straße 8a 71 Jahre26.05. Müller Otto, Am Krumbach 13 79 Jahre29.05. Bode Walter, Am Langenstein 6 88 JahreHerzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr!

Nichtamtlicher Teil

SPD Ortsverein Kleinkarlbach - Battenberg-Neuleiningen - Kirchheim

Wir laden ein zum traditionellen Aufstellen des Maibaums am Dienstag, den 30. April 2014 um 18.00 Uhr am Dorfplatz Kleinkarl-bach. Kinder, die ihre selbstgebastelten Bänder mitbringen, können diese gerne ab 17.00 Uhr an den Baum anbinden. Für das leibliche Wohl ist wieder bestens gesorgt.

Prot. Kirchengemeinde KleinkarlbachSonntag, 27.04.201410.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst in Kirchheim (Pfarrerin Heller).Eltern-Kind-Gruppe(siehe Kirchheim)

Laumersheimwww.laumersheim.de

Amtlicher Teil

SONSTIGE MITTEILUNGEN

Geburtstage im Mai10.05. Zimmermann Gudrun, Binsenstraße 14 74 Jahre20.05. Mittelberger Klara, Ahornweg 13a 77 Jahre22.05. Bayer Martin, Schloss-Straße 3 77 Jahre28.05. Feuerle Renate, Schillerstraße 4 72 Jahre28.05. Kosiewski-Kron Horst, Ahornweg 4 70 JahreHerzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr!

Nichtamtlicher Teil

Gesangverein ConcordiaBeim Tag der offenen Tür der Winzergenossenschaft Palmberg am Sonntag, 4. Mai wird der Gesangverein Kaffee und Kuchen, Flamm-kuchen und Brezeln servieren. Wer bereit ist einen (oder auch mehrere) Kuchen zu backen (auf Wunsch werden die Auslagen erstattet), möchte sich bitte mit Armin Eberle Tel: 06238/989818, Handy: 0175/2632187 oder E-maile: armin.eberle @t-online.de in Verbindung setzen.Am Donnerstag, 08.05.2014 um 20.00 Uhr findet im Bürgerhaus unsere ordentliche Mitgliederversammlung statt.Tagesordnung1. Begrüßung2. Totenehrung3. Berichte3.1 1. Vorsitzender3.2 Schriftführerin3.3 Kassenwartin3.4 Kassenprüfer4. Entlastung der Vorstandschaft5. Wahl zweier Kassenprüfer6. Ernennung von Ehrenmitgliedern7. Vorschau 20148. Anträge9. VerschiedenesAnträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis 01.05.2014 beim 1. Vorsitzenden Armin Eberle, Thalhofstr. 13, 67259 Heuchelheim, Tel. 06238/989818 oder armin.eberle @t-online.de einzureichen.

Prot. Kirchengemeinde LaumersheimSonntag, 27.04.201409.00 Uhr Gottesdienst zum Sonntag Quasimodogeniti (Pfr.in E.Heck)Dienstag, 29.4.201415.30 Uhr Konfirmandenstunde im Pfarrsälchen GroßkarlbachMittwoch, 30.4.201419.00 Uhr Gemeinsame (öffentliche) Sitzung der Presbyterien

in Obersülzen (Näheres sh. Großkarlbach)Weitere Nachrichten siehe unter Großkarlbach und Obersülzen

Kath. Pfarrei St. BartholomäusFreitag, 25.04.1418:00 Uhr Eucharistiefeier2. Sonntag der Osterzeit - Weißer SonntagSonntag der göttlichen Barmherzigkeit, 27.04.1408:30 Uhr Sonntagsmesse für Monika Wanger10:30 Uhr Feier der Erstkommunion in DirmsteinMontag, 28.04.1410:00 Uhr Dankgottesdienst der Kommunionkinder in Dirmstein (Näheres sh. Dirmstein)

Mertesheim

Amtlicher Teil

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

26. Sitzung des Gemeinderates MertesheimSitzungstag: Montag, 28.04.2014, 19:00 UhrSitzungsort: Rathaus MertesheimTagesordnungnichtöffentliche SitzungAuftragsvergabe

SONSTIGE MITTEILUNGEN

Geburtstage im Mai01.05. Frank Klara, Eistalstraße 93 89 Jahre02.05. Goger Sonja, Bahnhofstraße 72 84 Jahre04.05. Schuck Horst, Obergasse 44a 71 Jahre22.05. Mäurer Ursula, Hintergasse 37 70 Jahre26.05. Probst Eva, Mühlweg 47 73 JahreHerzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr!

Nichtamtlicher Teil

Prot. Kirchengemeinde MertesheimSonntag, 06.04.2014 - Quasimodogeneti10.15 Uhr Gottesdienst in EbertsheimWeitere Mitteilungen siehe unter Ebertsheim

Kath. Kirchengemeinde St. Valentin2. Sonntag der Osterzeit Weißer SonntagSonntag, 27.04. 201409.00 Uhr in Grünstadt: Festgottesdienst11.00 Uhr in Grünstadt: Festgottesdienst18.00 Uhr in Grünstadt: Dankandacht der KommunionkinderMittwoch, 30.04.201419.00 Uhr in Mertesheim: AndachtWeitere Informationen siehe Neuleiningen und Kirchheim

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Grünstadt-Land - 17 - Ausgabe 17/2014

Neuleiningenwww.neuleiningen.de

Amtlicher Teil

SONSTIGE MITTEILUNGEN

Geburtstage im Mai03.05. Krämer Edgar, Mittelgasse 9 77 Jahre07.05. Kölsch Gisela, An den Gärten 7 80 Jahre28.05. Stenger Irene, An den Gärten 3 84 Jahre31.05. Rüttger Wilhelm, Obergasse 4 85 JahreHerzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr!

Nichtamtlicher Teil

Neuleininger Blaskapelle e.V.Die Blaskapelle spielt am Sonntag, 27.04.14 von 11.30 - 14.00 Uhr in Lachen-Speyerdorf auf der Kerwe. Wer mitfahren möchte, kommt bitte um 10.30 Uhr auf den Parkplatz in Neuleiningen oder meldet sich bei Ulrike Neumann, Tel. 06359/1466.

SPD Ortsverein Kleinkarlbach - Battenberg - Neuleiningen - Kirchheim

Aufstellen des Maibaums am 30. April 2014 in Kleinkarlbach

(Näheres sh. Kleinkarlbach)

Prot. Kirchengemeinde Sausenheim-NeuleiningenProt. Kreuzkirche Neuleiningen

Sonntag, 27.04.201410:00 Uhr ökum. Kindergottesdienst

Prot. St. Peters-Kirche SausenheimSonntag, 27.04.201410:00 Uhr Gottesdienst

Kath. Kirchengemeinde St. NikolausFreitag, 25.04.201409.00 Uhr in Sausenheim: Heilige Messe16.00 Uhr in Grünstadt, Azurit-Seniorenheim Wortgottesdienst18.30 Uhr in Grünstadt: Amt2. Sonntag der Osterzeit Weißer SonntagSamstag, 26.04.201418.00 Uhr in Neuleiningen: Vorabendmesse 2. Sterbeamt für Maria LouisSonntag, 27.04. 201409.00 Uhr in Grünstadt: Festgottesdienst10.00 Uhr in Neuleiningen, Kreuzkirche Ökumenischer Kindergottesdienst11.00 Uhr in Grünstadt: Festgottesdienst18.00 Uhr in Grünstadt: Dankandacht der KommunionkinderDienstag, 29.04.201418.30 Uhr in Neuleiningen: Stiftamt für Jakob und Anna HelfrichDonnerstag, 01.05.201417.00 Uhr in Grünstadt: Heilige Stunde, Gebet um geistliche Berufe18.00 Uhr in Neuleiningen: MaiandachtWeitere Informationen siehe Mertesheim und Kirchheim

Obersülzenwww.obersuelzen.de

Amtlicher Teil

SONSTIGE MITTEILUNGEN

Geburtstage im Mai07.05. Niemes Lothar, Karlbacher Weg 7 70 Jahre10.05. Imfeld Günter, Am Zollstock 4 81 Jahre19.05. Ploch Adolf, Hauptstraße 74 75 JahreHerzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr!

Nichtamtlicher Teil

Bach und BaumZum „Tag des Baumes“ findet am Sonntag, den 27. April eine kleine Feierstunde statt. Die Naturschutzgruppe Bach und Baum präsentiert die Traubeneiche als Baum des Jahres 2014, der vor einem Monat am Landgraben gepflanzt wurde. Treffpunkt ist um 14.00 Uhr an der Brücke im Wormser Weg. Dazu ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Mit der Feierstunde verbunden ist die 1. Obersülzer Natur-Rallye (sh. Plakat).

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1.ObersülzerNatur Rallye

Wir feiern den Tag des BaumesUm 14 Uhr, Sonntag, den 27.April 2014

Treffpunkt: Wormserweg am Landgraben in Obersülzen

Bach und Baum Obersülzen e.V. lädt zum Abschluss im Café Mauntz zu Kaffee & Kuchen ein.

Komm´

zur

Erlebe und betrachte die Naturmit allen Sinnen!

Spannende Stationen Naturerkundungen Tolle Überraschungen ...warten auf DICH.

Bach und Baum Obersülzen e.V.Kontakt Bernd Haas: 06359-82990

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LandfrauenvereinFahrt in den Spreewald

Die Landfrauen fahren 5 Tage, vom 27.07 bis 31.07., mit einem Bus in den Spreewald. Die Hotelanlage befindet sich inmitten des Spreewaldes auf der Dolzke-Insel.Ein interessantes Programm mit Kahnfahrt, Besichtigungen und unterhaltsamen Abendprogramm sind geplant. Wer Interesse hat oder jemanden kennt, der schon immer einmal in den Spreewald fahren wollte, kann sich mit uns in Verbindung setzen, es sind noch Einzel-und Doppelzimmer frei.

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Grünstadt-Land - 18 - Ausgabe 17/2014

Ein Programm geben wir gerne weiter. (Kosten mit Halbpension im DZ pro Person 392,- €, EZ-Zuschlag 80,- €, Reiserücktrittsversicherung, wenn gewünscht: 17,50 €).Info durch S. Kutschke, Tel. 81758 oder P. Marsch, Tel. 81737.

Kreativkurs „Resteverwertung - Anfertigung von modischen Taschen

aus Getränkekartons (Tetrapaks)“Der erste Teil des Kurses findet am Montag, den 28. April 2014 um 19:00 Uhr im DGH statt (Leitung: Andrea Jung). Am Montag, den 5. Mai 2014 wird der Kurs fortgesetzt und die Tasche fertig gestellt. Mitmach-Begeisterte sind herzlich willkommen! Anmeldung (erforderlich) bei Sabine Kutschke, Tel. 06359-81758.Bitte mitbringen: 25 leere, gereinigte und aufgeschnittene Getränkepackungen (mög-lichst einer Größe, also breite Milchtüten und schmale Safttüten trennen) Lineal, Bleistift, Schere, Flachzange, kleines Küchenmes-ser, Schneidemaschine (falls vorhanden), 2 Rollen Tesa, 2 cm breit mit Abroller (bitte Markenware, kein Discounterprodukt).Geschnitten wird wie folgt: Deckel und Boden abschneiden (benötigt wird nur der Mittelteil des Tetrapaks), dann an der Schweißnaht aufschneiden, so dass ein Rechteck entsteht. Anschließend, falls notwendig, noch einmal kurz durchspülen und trocknen.

CDUDie CDU lädt alle Bürgerinnen und Bürger zum Frühlingsfest am 27. April ab 11.00 Uhr auf den Platz am Dorfgemeinschaftshaus ein. Es gibt Spießbraten über Weinknorzen gegrillt und Bratwürste, kalte Getränke sowie Kaffee und Kuchen. Die CDU Kandidaten für die Wahl zum Gemeinderat am 25. Mai wollen sich vorstellen und ihre Vorstellungen über die zukünftige Arbeit im Gemeinde sprechen. Sollte es regnen, kann im Dorfge-meinschaftshaus diskutiert werden! Am Nachmittag gibt es ein gutes Folgeprogramm, lesen Sie bei „Bach und Baum“!

SPDTraditionelles 1. Maifest am Dorfplatz vor der Kirche ab 11.00 Uhr.

S.V. 1970 Obersülzen e.V.43. ordentliche Mitgliederversammlung

Der SVO lädt seine Mitglieder zur Mitgliederversammlung zum 28.04.2014, 20.00 Uhr in seine Vereinsgaststätte Sülzer Tor ein. Neben den üblichen Tagesordnungspunkten finden Neuwahlen zum Vorstand statt. Damit die Beschlüsse der Versammlung auf breiter Basis stattfinden, bitten wir um zahlreiche Teilnahme.

Sport am kommenden WochenendeDie 1. Mannschaft spielt am Sonntag, den 27.04.2014, 15.00 Uhr in Neuhofen. Die 2. Mannschaft spielt am 26.04.2014, 15.00 Uhr beim TuS Altleiningen 2, die Damen reisen am 26.04.2014, 18.00 Uhr zum TSV Schott Mainz.

Spargelfesttermin erstmals geändertErstmals musste der SVO seinen Spargelfesttermin in der langen Zeit dieser Festveranstaltung vorverlegen, da Fronleichnam erst am 19.06.2014 ist und da die Saison bereits vorbei ist. Der diesjährige Termin im Weingut Übel ist der 29.05.2014 ab 10.30 Uhr. Am Vortag des Spargelfestes 28.05.2014, 20.00 Uhr kommt der diesjährige Fasnachter der Saison, „De Härtschd“ ins Weingut. Karten gibt es bei den Vorverkaufsstellen, Hofcafe Mauntz, Wein-gut Übel, Ost und Gemüseverkauf Fuchs in Heppenheim, beim S.V. Obersülzen und bei allen Vorstandsmitgliedern. Die Eintrittspreise lauten Fasnachtsgruppen ab 10 Personen Euro 10.- je Person, Vorverkauf Euro 12,- , Abendkasse Euro 14.-

Prot. Kirchengemeinde ObersülzenDienstag, 29.04.201415.30 Uhr Konfirmandenstunde im Pfarrsälchen GroßkarlbachMittwoch, 30.04.201419.00 Uhr Gemeinsame (öffentliche) Sitzung der Presbyterien

in Obersülzen (Näheres sh. Großkarlbach)Weitere Nachrichten siehe unter Großkarlbach und Laumersheim

Obrigheim (Pfalz)www.obrigheim-pfalz.de

Amtlicher Teil

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Amtsgericht GrünstadtGZ: CO-593-2

BekanntmachungDer nachstehend bezeichnete Grundbesitz, für den bisher kein Grundbuchblatt angelegt ist, soll nunmehr in das Grundbuch ein-getragen werden:Gemarkung: ColgensteinFlur: - Flurstück: 1128Wirtschaftsart: WasserflächeLage: in der WeideGröße (qm): 150Als Eigentümer soll eingetragen werden:Rainer Gensheimer, Schloßstr. 20, 67283 Obrigheim (Pfalz)Aufgrund der §§ 116 bis 125 der Grundbuchordnung wird hiermit auf die bevorstehende Anlegung des Grundbuchblattes hingewie-sen. Alle Personen, die Einwendungen gegen die beabsichtigte Anlegung geltend machen können oder die beschränkte dingliche Rechte an dem vorbezeichneten Grundbesitz oder sonstige Eigen-tumsbeschränkungen für sich in Anspruch nehmen, werden aufge-fordert, ihre Ansprüche innerhalb eines Monats seit Aushang dieser Bekanntmachung bei dem Grundbuchamt anzumelden. Die Ansprüche müssen entweder durch öffentliche oder öffent-lich beglaubigte Urkunden, deren erklärter Inhalt vom Eigentümer stammt, nachgewiesen werden oder vom Eigentümer anerkannt worden sein, wenn sie bei der Anlegung des Grundbuchblattes zur Eintragung gelangen sollen.Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird das Grundbuchblatt ohne Berücksichtigung etwa bestehender Rechte angelegt werden.Klonig

SONSTIGE MITTEILUNGEN

StellenausschreibungIn der Grundschule der Ortsgemeinde Obrigheim ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer

Wirtschaftskraft

neu zu besetzen.Näheres sh. unter Verbandsgemeinde

Geburtstage im Mai01.05. Denzer Ilse, Goethestraße 24 78 Jahre01.05. Heinz Ulrich, Heidesheimer Hauptstraße 23 72 Jahre02.05. Raczkowski Zofia, Große Hohl 4 92 Jahre03.05. Denzer Helmut, Goethestraße 24 89 Jahre03.05. Morweiser Maria, Probststraße 11 70 Jahre03.05. Muth Ursula, Hauptstraße 12 77 Jahre05.05. Scheu Irene, Schloss-Straße 14 87 Jahre06.05. Simoes Goncalves Joaquim, Hauptstraße 83 72 Jahre09.05. Böttcher Günther, Albsheimer Hauptstraße 31 81 Jahre09.05. Möwis Walpurga, Mühlheimer Hauptstraße 19 73 Jahre09.05. Siebecker Eleonore, Hauptstraße 33 76 Jahre10.05. Bengel Wilhelm, Mühlheimer Hauptstraße 53 76 Jahre10.05. Strissel Herta, Ostring 11 86 Jahre11.05. Martin Philipp, Ostring 25 79 Jahre11.05. Martin Wilhelm, Ostring 1 79 Jahre

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Grünstadt-Land - 19 - Ausgabe 17/2014

11.05. Schläfer Hellmut, Friedhofweg 21 89 Jahre13.05. Kaiser Betti, Bahnhofstraße 7 77 Jahre13.05. Kaiser Jakob, Bahnhofstraße 7 76 Jahre13.05. Muth Marie, Mühlheimer Hauptstraße 27 89 Jahre14.05. Ohnesorge Gisela, Große Hohl 4 90 Jahre15.05. Maurer Johanna, Mühlheimer Hauptstraße 9 86 Jahre15.05. Peterhänsel Elisabeth, Große Hohl 4 98 Jahre15.05. Sommerrock Irmgard, Kellergasse 11 79 Jahre16.05. Butz Wolfgang, Schloss-Straße 22 73 Jahre16.05. Domeyer Rudolf, Mühlheimer Hauptstraße 23 85 Jahre17.05. Gahn Hugo, Große Hohl 4 89 Jahre17.05. Gießen Waltraud, Ostring 5 74 Jahre17.05. Hauswirth Karl, Grünstadter Straße 60 77 Jahre18.05. Pape Edith, Grünstadter Straße 57a 78 Jahre19.05. Muth Elisabetha, Jahnstraße 11 79 Jahre21.05. Siemoneit Loni, Grünstadter Straße 51 74 Jahre22.05. Coco Vincenzo, Kellergasse 31 74 Jahre23.05. Venter Martha, Albsheimer Hauptstraße 14 77 Jahre23.05. Wolter Elisabeth, Große Hohl 4 86 Jahre25.05. Noll Hermann, Große Hohl 4 102 Jahre25.05. Rexha Flurije, Hauptstraße 15 72 Jahre26.05. Herkelrath Karl, Mühlheimer Hauptstraße 34 76 Jahre27.05. Griebel Reinhold, Ostring 23 77 Jahre27.05. Nemet Gisela, Schlegelweg 15 78 Jahre28.05. Wallot Anneliese, Albsheimer Hauptstraße 48 78 Jahre29.05. Riebner Marianne, Ostring 8 79 Jahre30.05. Denzer Heidi, Goethestraße 30 70 JahreHerzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr!

Nichtamtlicher Teil

Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF)

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) lädt ein zu einem Infoabend über Phonophorese (Stimmgabeltherapie) am Montag, 5. Mai um 19.00 Uhr im Bürgerhaus. Harmonisierung des Hormonsystems bei Wechseljahrsbeschwerden, Narbenentstö-rung, Tinnitusbehandlung - Therapeutin Ulrike Steinkopf stellt neue Behandlungswege vor. Der Eintritt ist frei. Weitere Infos und Anmeldung bei Doris Christ, Tel. 06359 81619.

LandfrauenUnser Muttertagsausflug führt uns am Samstag, den 10. Mai nach Bad Rappenau.Unser Programm:08.30 Uhr Abfahrt - an den bekannten Haltestellen11.00 Uhr Flugschau auf der Greifenwarte Burg Guttenberg13.00 Uhr Mittagessen15.15 Uhr Es steht zu Wahl (bitte bei Anmeldung angeben): - eine kleine Fahrradtour - eine Stadtführung - zur freien Verfügung16.15 Uhr gemeinsames Kaffeetrinken Anschließend: HeimfahrtKosten: für Mitglieder 10,00 € Für Nichtmitglieder 20,00 €Anmeldung bitte umgehend bei Frau Müsel (Tel.: 5677)

Sozialverband VdK - Ortsverband Colgenstein-Heidesheim

Zur Hauptversammlung laden wir alle Mitglieder am 25. April 2014 um 19.00 Uhr in die Hans Stein Turnhalle recht herzlich ein.Folgende Tagesordnungspunkte sind festgelegt:1. Begrüßung2. Gedenken der verstorbenen Mitglieder3. Bericht des Vorsitzenden4. Protokollvorlesung5. Kassenbericht6. Entlastung der Kassenprüfer7. Planung Grillfest und Weihnachtsfeier8. Verschiedenes

SPDZu unserer 1. Mai-Feier laden wir alle Bürgerinnen und Bürger herz-lich zu einem gemeinsamen Brunch im Bürgerhaus Obrigheim ein. Ab 10.00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr bieten wir einen reichhaltigen Brunch an.Der Unkostenbeitrag beläuft sich auf 12.00 € pro Person, Kinder bis 6 Jahre sind frei, Kinder bis 12 Jahre zahlen die Hälfte, Zur Begrü-ßung erhält jeder Gast ein Glas Sekt ( Kinder O-Saft). In den Preisen sind Kaffee, Tee sowie sämtliche Speisen enthalten.Damit wir für ein ausreichendes Buffet sorgen können ist eine Anmeldung erforderlich. Jeder Haushalt bekommt eine persönliche Einladung mit einer Anmeldung. Diese Anmeldung bitte bei den auf der Einladung angegebenen Per-sonen abgeben. Für weitere Rückfragen steht Siegfried Sell- Som-merrock Tel. 6748 oder Karlheinz Christ Tel. 81619 zur Verfügung.

SG Unteres Eistal TuS Obrigheim/TuRa Albsheim-Mühlheim e.V.

Am 9. Mai 2014 findet die diesjährige Mitgliederversammlung um 19:30 Uhr im Sportheim der SG in Obrigheim statt.Tagesordnung:1. Begrüßung2. Totengedenken3. Bericht des Vorstandes4. Berichte der Abteilungsleiter5. Kassenbericht6. Bericht der Kassenprüfer7. Entlastung des Vorstandes8. Ergänzungswahl9. Ehrung10. Wünsche und Anträge11. VerschiedenesWünsche und Anträge können bis 5 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.

Fußball1. Mannschaft - Vorschau:Sonntag, 27.04.14SG Unteres Eistal - TSV Eisenberg um 15:00 Uhr

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Grünstadt-Land - 20 - Ausgabe 17/2014

TischtennisHerren 1TSG Grünstadt 4 - SG Unteres Eistal 3 : 8Es gewannen die Doppel Gräter/Schmitt, Platz/Hartmann und die Einzel Gräter (2), Platz, Hartmann (2) und Schmitt.Herren 3 SG Unteres Eistal 3 - TuS Sausenheim 8 : 1Den Ehrenpunkt erkämpfte Groß.

TV Colgenstein-Heidesheim 1894 e.V.NEU: Der TV bietet ab sofort jeden Mittwoch ab 19:45 Uhr und jeden Freitag ab 09.30 Uhr in der Hans Stein Turnhalle Zumba Fitness-Kurse an. Kursleiterin ist Sabine Borrmann, Tel. 0160/8736540. Für Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos. Nichtmitglieder sind ebenso herzlich will-kommen, 2 x „schnuppern“ ist frei. Dann kostet die Stunde 5 Euro, es können 10er - Karten erworben werden. Oder noch einfacher: Vereins-mitglied (Jahresbeitrag 54 €) werden und das ganze Jahr mit trainieren.

Prot. Kirchengemeinde Obrigheim-Colgenstein

Sonntag, 27.04.2014 09:30 Uhr Gottesdienst in Colgenstein

Prot. Kirchengemeinde Asselheim-Albsheim-Mühlheim

Sonntag, 27. April, Prot. Kirche Albsheim10.10 Uhr Gottesdienst - Pfr. i.R. Karl-Heinz Landwehr

Quirnheim

Amtlicher Teil

SONSTIGE MITTEILUNGEN

Bericht über die 32. Sitzung des Gemeinderates Quirnheim

am 25.02.2014Beschlussfassung über die Annahme von Geld-/Sachspenden im 2. Halbjahr 2013 für die Ortsgemeinde QuirnheimGem. § 94 Abs. 3 GemO wird erklärt, dass die Geldspenden i.H.v. 156,70 € gem. Aufstellung über die Spender zugunsten des jeweili-gen Zweckes angenommen werden.Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung für das Jahr 2012Der Jahresabschluss 2012 wird gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GemOwie folgt festgestellt:Ergebnisrechnung: 69.975,01 EuroFinanzrechnung: 4.391,42 EuroBilanz:In Aktiva und Passiva 5.536.424,70 EuroGleichzeitig werden sämtliche Anlagen zum Jahresabschluss 2012 zustimmend zur Kenntnis genommen. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Quirnheim sowie dem Bürger-meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land wird gemäß § 114 Abs. 1 S. 2 GemO für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung erteilt.

Geburtstage im Mai08.05. Stittrich Angelika, Langgasse 34a 83 Jahre18.05. Zengerle Peter, Mertesheimer Weg 9 83 Jahre25.05. Rühberg Siegmar, Hertlingshauser Straße 5 73 JahreHerzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr!

Nichtamtlicher Teil

Prot. Kirchengemeinde QuirnheimSonntag, 24.04.2014 - Quasimodogeneti09.00 Uhr Gottesdienst in Kindenheim10.15 Uhr Gottesdienst in EbertsheimWeitere Mitteilungen siehe unter Ebertsheim

Kath. Kirchengemeinde St. Oswald Boßweiler

2. Sonntag der Osterzeit Weißer SonntagSamstag, 26.04. 201418.30 Uhr in Boßweiler: Amt als Jahresgedächtnis für Hedwig Kauth BUS- RodenbachMontag, 28.04. 201410.00 Uhr in Bockenheim: Dankgottesdienst der Erstkommunionkinder der

beiden Gemeinden Boßweiler und BockenheimDienstag, 29.04. 201418.30 Uhr in Rodenbach: Amt für beide Gemeinden

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Grünstadt-Land - 21 - Ausgabe 17/2014