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Amts- und Mitteilungsblatt Nummer 03 / KW 06 Dienstag, 06. Februar 2018 Großes Interesse an Nahwärme-Informationsveranstaltung Die Präsentation von Möglichkeiten der Realisierung eines Nahwärme-Projekts in der Gemeinde stieß in der Bevölkerung auf großes Inte- resse. Mehr als 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger besuchten die Informationsveranstaltung am 31. Januar 2018 in der Eisenbacher Wolfwinkelhalle. Bürgermeister Alexander Kuckes informierte über den Beschluss des Gemeinderats, der eine kleine Machbarkeitsstudie für ein Nahwärmenetz in Auftrag gegeben hat. Diese wird zur Hälfte von der Energieagentur Regio Freiburg, Freiburg i. Br., finanziert, die damit Ihr Interesse an der Realisierung eines Bioenergiedorfs dokumentiert. Die Referenten Andreas Kraft von Power Factory, Feldberg (Schwarzwald), und Jörg Dürr-Pucher, Geschäftsführer des Unternehmens Clean Energy aus Radolfzell am Bodensee, konnten im Anschluss an ihre informativen Vorträge viele Fragen der Anwesenden zur allge- meinen Zufriedenheit beantworten. Jetzt will man in den nächsten Monaten die Bevölkerung weiter informieren und prüfen, ob sich in der Gemeinde ein größeres oder mehrere kleinere Nahwärmenetze rentabel errichten und betreiben lassen – und ob es Unterstützung dafür gibt. Um die Wirtschaftlichkeit eines Wärmenetzes gewährleisten zu können, gilt es einen hohen Anschlussgrad zu erzielen. Ein Bioenergiedorf kann also nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn sich viele Haushalte im Ort beteiligen. Wichtig ist deshalb, dass sich die Unterneh- men und Haushalte weiterhin intensiv an der Fragebogen-Aktion beteiligen – fast 50 Bögen liegen vor –, um mehr über die technischen Daten sowie die Bereitschaft zur Mitwirkung zu erfahren. Rückfragen werden ausführlich beantwortet, Gespräche mit Vertretern örtlicher Unternehmer stehen an. Die teilnehmenden Haushalte und Unternehmen können mit einem solchen Projekt bei der Energie- und Daten- versorgung einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunftsfähigkeit machen. Die Frist zur Abgabe der Fragebögen wird aufgrund des großen Interesses bis Freitag, 16. Februar 2018, verlängert. Der Bogen zum Ausfüllen kann wie bisher auch auf der Internet-Seite der Gemeinde (Gemeinde – „Aktuelles“) heruntergeladen werden. Der Gemeinderat steht der möglichen Nahwärmeversorgung aus regional verfügbaren und erneuerbaren Energien positiv und auch kri- tisch gegenüber. Jörg Dürr-Pucher, der bereits seit 2006 Bioenergiedörfer in Baden-Württemberg umsetzt, sieht in der Gemeinde gute Voraussetzungen für ein effizientes Nahwärmeprojekt. Im Ort gibt es ungewöhnlich viele leistungsstarke Betriebe, einige kommunale Liegenschaften und viele größere Gebäude. Ein solches Projekt könnte die regionale Wertschöpfung stärken sowie zur Verbesserung von Klimaschutz und Luftqualität beitragen. Eine Mischung aus Holz- bzw. Solarwärme passe nach Ansicht der Referenten sehr gut zur Schwarzwald-Gemeinde, in der seit Jahrhunderten mit Holz geheizt wird und in der die Rohstoffversorgung aus dem eigenen Wald ge- deckt werden könnte. Bild: Gert Brichta (v.l.) J. Dürr-Pucher, A. Kraft, A. Cormier, A. Kuckes Bild: Gert Brichta

Großes Interesse an Nahwärme …...2 Dienstag, 06. Februar 2018 Eisenbach (Hochschwarzwald) Telefon-Zentrale (0 76 57) 91 03 -0 Telefax (0 76 57) 91 03 -50 Internet E-Mail [email protected]

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Amts- und Mitteilungsblatt

Nummer 03 / KW 06 Dienstag, 06. Februar 2018

Großes Interesse an Nahwärme-Informationsveranstaltung Die Präsentation von Möglichkeiten der Realisierung eines Nahwärme-Projekts in der Gemeinde stieß in der Bevölkerung auf großes Inte-resse. Mehr als 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger besuchten die Informationsveranstaltung am 31. Januar 2018 in der Eisenbacher Wolfwinkelhalle. Bürgermeister Alexander Kuckes informierte über den Beschluss des Gemeinderats, der eine kleine Machbarkeitsstudie für ein Nahwärmenetz in Auftrag gegeben hat. Diese wird zur Hälfte von der Energieagentur Regio Freiburg, Freiburg i. Br., finanziert, die damit Ihr Interesse an der Realisierung eines Bioenergiedorfs dokumentiert. Die Referenten Andreas Kraft von Power Factory, Feldberg (Schwarzwald), und Jörg Dürr-Pucher, Geschäftsführer des Unternehmens Clean Energy aus Radolfzell am Bodensee, konnten im Anschluss an ihre informativen Vorträge viele Fragen der Anwesenden zur allge-meinen Zufriedenheit beantworten. Jetzt will man in den nächsten Monaten die Bevölkerung weiter informieren und prüfen, ob sich in der Gemeinde ein größeres oder mehrere kleinere Nahwärmenetze rentabel errichten und betreiben lassen – und ob es Unterstützung dafür gibt. Um die Wirtschaftlichkeit eines Wärmenetzes gewährleisten zu können, gilt es einen hohen Anschlussgrad zu erzielen. Ein Bioenergiedorf kann also nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn sich viele Haushalte im Ort beteiligen. Wichtig ist deshalb, dass sich die Unterneh-men und Haushalte weiterhin intensiv an der Fragebogen-Aktion beteiligen – fast 50 Bögen liegen vor –, um mehr über die technischen Daten sowie die Bereitschaft zur Mitwirkung zu erfahren. Rückfragen werden ausführlich beantwortet, Gespräche mit Vertretern örtlicher Unternehmer stehen an. Die teilnehmenden Haushalte und Unternehmen können mit einem solchen Projekt bei der Energie- und Daten-versorgung einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunftsfähigkeit machen. Die Frist zur Abgabe der Fragebögen wird aufgrund des großen Interesses bis Freitag, 16. Februar 2018, verlängert. Der Bogen zum Ausfüllen kann wie bisher auch auf der Internet-Seite der Gemeinde (Gemeinde – „Aktuelles“) heruntergeladen werden. Der Gemeinderat steht der möglichen Nahwärmeversorgung aus regional verfügbaren und erneuerbaren Energien positiv und auch kri-tisch gegenüber. Jörg Dürr-Pucher, der bereits seit 2006 Bioenergiedörfer in Baden-Württemberg umsetzt, sieht in der Gemeinde gute Voraussetzungen für ein effizientes Nahwärmeprojekt. Im Ort gibt es ungewöhnlich viele leistungsstarke Betriebe, einige kommunale Liegenschaften und viele größere Gebäude. Ein solches Projekt könnte die regionale Wertschöpfung stärken sowie zur Verbesserung von Klimaschutz und Luftqualität beitragen. Eine Mischung aus Holz- bzw. Solarwärme passe nach Ansicht der Referenten sehr gut zur Schwarzwald-Gemeinde, in der seit Jahrhunderten mit Holz geheizt wird und in der die Rohstoffversorgung aus dem eigenen Wald ge-deckt werden könnte.

Bild: Gert Brichta(v.l.) J. Dürr-Pucher, A. Kraft, A. Cormier, A. Kuckes

Bild: Gert Brichta

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2 Dienstag, 06. Februar 2018 Eisenbach (Hochschwarzwald)

Telefon-Zentrale (0 76 57) 91 03 -0Telefax (0 76 57) 91 03 -50 Internet www.eisenbach.deE-Mail [email protected]

Bürgermeister Alexander Kuckes 91 03 -20 Sekretariat Christine Hartig 91 03 -24

Haupt-/Bau-/Standesamt Heiko Riesterer 91 03 -25

Einwohnermeldeamt Christina Kleiser 91 03 -26 Cornelia Willmann

Rechnungsamt Bernhard Kreuz 91 03 -27 Bernhard Matt 91 03 -28 Elisabeth Andris 91 03 -38

Gemeindekasse Fabian Furtwängler 91 03 -29

Personalamt Carmen Eckert 91 03 -23

BauhofBauhofleiter Volker Rapp 93 22 06 mobil Mo.- Fr.: 7.00 Uhr - 17.00 Uhr (01 75) 4 75 85 02

Wassermeister Andreas Peter 9 33 97 70 mobil / Notruf (01 72) 7 27 91 78

WolfwinkelhalleHausmeister Thomas Schwörer 91 03 -22Saal und Küche 91 03 -31Sporthalle 91 03 -33

Öffnungszeiten GemeindeverwaltungMontag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag / Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Lichtenbergschule (Grundschule)Rektor Christopher Harms 91 03 -42Sekretariat Martina Spitz 91 03 -40Telefax 91 03 -45E-Mail [email protected]

Kinderhaus Kunterbunt Leiterin Nicole Frei 7 60E-Mail [email protected]

Ortsverwaltung Schollach Ortsvorsteher Peter Kleiser 2 26 privat 93 33 63

Schlachthaus Schollach Dr. Anke Wittek (0 76 57) 9 33 18 40

Verbandskläranlage Eisenbach-Vöhrenbach

Klärwärter Reinhold Tritschler 17 58Kanalwärter Thomas Schwörer (01 73) 3 14 34 76

Feuerwehr Notruf 1 12Feuerwehrgerätehaus Eisenbach 17 38

Polizei Notruf 1 10Polizeirevier Neustadt (0 76 51) 93 36 -0

ImpressumHerausgeber: Bürgermeisteramt Eisenbach (Hochschwarzwald), Bei der Kirche 1, 79871 Eisenbach (Hochschwarzwald), Tel.: 07657 / 9103-0,Fax: 07657 / 9103-50, E-Mail: [email protected], Internet: www.eisenbach.deVerantwortlich für den redaktionellen Teil: Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald), Bürgermeister Alexander Kuckes oder Vertreter im Amt.Verantwortlich für den Anzeigenteil/Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Messkircher Straße 45, 78333 Stockach, Tel.: 07771 / 9317-11, Fax: 07771 / 9317-40, E-Mail: [email protected], Homepage: www.primo-stockach.de Dieses Verkündigungsblatt erscheint in zwangloser Reihenfolge und wird unentgeltlich an alle Haushaltungen abgegeben.

Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald)Telefon-/Telefax-Nummern Ihrer Gemeindeverwaltung

Ärzte/ApothekenArzt-Praxis: Praktische Ärztin Frau Jutta Allgaier-Henkes, Höchst 12, 79871 Eisenbach (Hochschwarzwald) Telefon: 0 76 57 / 7 19

Ärztlicher Notfalldienst:Helios-Klinik, Jostalstraße 12, 79822 Titisee-Neustadt, Telefon: 0 76 51 / 2 90

Hausärztlicher Notdienst:0 18 05 / 19 29 23 00

Zahnärztlicher Notfalldienst: Deutsches Rotes Kreuz, Dunantstraße 2, 79110 Freiburg i. Br., Telefon: 0180 / 3 22 25 55 45

Apotheken-Notdienst: www.lak-bw.notdienst-portal.de

MüllentsorgungAbfallkalender: http://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/Breisgau-Hochschwarzwald,Lde/Start/Service+_+Verwaltung/Informationsmaterial+und+Formulare.html

Abfall-Beratung Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald: Telefon: 07 61 / 21 87 - 97 07

Regionales Abfallzentrum (RAZ), Titisee-Neustadt: Telefon: 0 76 51 / 93 33 83

Kompostpate: Telefon: 0 76 53 / 63 79

Annahmeschluss für das nächste Amts- und Mitteilungsblatt ist Mittwoch, der 14.02.2018, 12.00 Uhr.

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Eisenbach (Hochschwarzwald) Dienstag, 06. Februar 2018 3

Amtliches

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Fasnacht Das Rathaus ist am „Schmutzigen Donnerstag“, 8. Februar 2018 und am „Fasnetsmendig“, 12. Februar 2018 geschlossen. Ansonsten gelten die üblichen Öffnungszeiten.

Geburt 12. Januar 2018 Felix Loki Bonstein Eltern: Katharina Kublin-Bonstein & Marwin Bonstein Die Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) freut sich über den neuen Mitbürger und wünscht der Familie Bonstein für die Zukunft alles Gute.

Agentur für Arbeit Freiburg - Öffnungszeiten an Fasnacht Die Agentur für Arbeit Freiburg mit den angeschlossenen Geschäfts-stellen, das Jobcenter Freiburg, die Jugendberufsagentur „Gleis 25“und die Familienkasse Freiburg sind am „Schmutzigen Donners-tag“ bis 16.00 Uhr und am Rosenmontag bis 12:30 Uhr geöffnet. Abweichend davon schließt die Geschäftsstelle der Agentur für Ar-beit in Emmen-dingen am Rosenmontag bereits um 12 Uhr und die Geschäftsstelle in Titisee-Neustadt ganztägig. Für das Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald gelten an Fasnacht die bekannten Öffnungszeiten mit Ausnahme der Geschäftsstelle Breisach. Sie ist am Rosenmontag geschlossen.

Öffentliche Bekanntmachung Zusammenlegung Eisenbach

Unterlassen der Umweltverträglichkeitsprüfung Vom 11.01.2018 Das Landratsamt Breisgau–Hochschwarzwald – Untere Flurbereini-gungsbehörde - hat die einfache Änderung Nr. 11 des Ausbauplans für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen in der Zusammenlegung Eisenbach für zulässig erklärt. Die Vorprüfung nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Um-weltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 3a UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Vereinigungen im Sinne von §§ 2, 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) können gegen die Entscheidung unter den Voraussetzun-gen von § 2 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 UmwRG innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Breisgau-Hoch-schwarzwald, Sitz: Freiburg i. Br. eingelegt werden. (Anschrift der gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung der Land-kreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen: Berliner Allee 3a, 79114 Freiburg i. Br. oder jede andere Stelle des Landratsamts Breisgau Hochschwarzwald.) Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landes-amts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2822) eingesehen werden.

Informationen zum Grünlandschutz Erhalt von Dauergrünland (DGL) in BW 1. Erhalt im Sinne des Landwirtschafts- und Landeskulturgeset-zes (LLG) Es handelt sich hierbei um gesetzliche Vorgaben, die für JEDEN (Landwirt, Nichtlandwirt, Eigentümer/Bewirtschafter von Flurstü-cke) ab dem 01.07.2011 gelten: Definition i.S. LLG § 4 Abs.5: Dauergrünland im Sinne dieses Gesetzes sind Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaus-saat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und mindestens fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Frucht-folge des landwirtschaftlichen Betriebs waren. Zu diesem Zweck sind Gras oder ande-re Grünfutterpflanzen alle Grünfutterpflanzen, die herkömmlicherweise in natürlichem Grün-land anzutreffen oder normalerweise Teil von Saatgutmischungen für Grünland (Wiesen und Weiden) sind. Der Anbau verschiedener Grünfutterpflanzen (auch mehrjährig) innerhalb von fünf Jahren ist kein Dauergrünland gemäß Satz 1 und 2. Auch bei Bodenbearbeitung inner-halb des in Satz 1 genannten Zeitraumes entsteht kein Dauergrünland gemäß Satz 1. Seit dem 1.7.2011 darf Dauergrünland, welches bereits vor dem 01.01.2015 bestand (soge-nanntes altes Dauergrünland), au-ßerhalb geschlossener Ortschaften nicht in Ackerland oder sonsti-ge landwirtschaftliche Nutzung umgewandelt werden. Ausnahmen nach § 27 a Abs.2 LLG vom Dauergrünlandumwandlungsverbot ge-gen Anlage von gleichgroßem Er-satzgrünland oder nach aktueller Dauergrünlandverordnung (DGL-VO) für bestimmte Dau-erkulturen sind über die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde (ULB) mit entsprechen-den Nachweisen vor Durchführung schriftlich zu bean-tragen. Hinweis: Pachtverträge, die vertraglich die Umwandlung von Acker-flächen in DGL regeln, und privatrechtliche Pachtverträge, die vor dem 01.07.2011 abgeschlossen wurden, behal-ten den Ackerstatus, sofern die frühere Bodennutzung (nachweisbar) innerhalb von fünf Jah-ren nach Auslaufen der vertraglichen Vereinbarung wieder auf-genommen wird. Hier ist ak-tuell kein Antrag erforderlich. Da die Wiederaufnahme der Ackernutzung eigenverantwortlich erfolgt, wird empfohlen bei den zuständigen Fachbehörden (Naturschutz, Landwirtschaft) vor Umwandlung nachzufragen und Pachtvertrag, schriftliche Kündigung und Saatgutrech-nungen aufzubewahren. 2. Erhalt im Sinne der Greeningverpflichtung (Direktzahlung) Es handelt sich hierbei um gesetzliche Vorgaben, die seit dem 01.01.2015 für alle gree-ningpflichtigen Betriebsinhaber, die an den landwirtschaftlichen Förderprogrammen (Ge-meinsamer An-trag) teilnehmen, sogenannte Direktzahlungsempfänger (DZE) gel-ten. Nicht der Greeningpflicht unterliegen in der Regel Ökobetriebe und Kleinerzeuger (§ 16 Abs. 3 DirektZahlDurchfVG). Die Pflicht zum Erhalt des Dauergrünlandes gilt ab dem ersten qm, ohne Toleranz. Definition i.S. Greening (gem. Artikel 4, Abs. 1 h) Verordnung (EU) Nr. 307/2013):

Dauergrünland und Dauerweideland (zusammen Dauergrünland) sind Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbst-aussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grün-futterpflanzen genutzt werden und seit mindestens fünf Jahren nicht Bestandteil der Frucht-folge (z.B. Brache) des landwirtschaftlichen Betriebs sind. Für eine Grünlandumwandlung in jede andere Nutzung (landwirt-schaftliche wie z. B. Acker, Reben-, Obstanlage und nichtlandwirt-schaftliche wie z. B. Aufforstung, Bauvorhaben etc.) ist ein vorheriger schriftlicher Antrag notwendig. Aktuell besteht keine Möglichkeit den voll-zogenen Grünlandumbruch nachträglich zu genehmigen. Sofern keine Greeninggenehmigung erteilt wurde, liegt auf der um-gewandelten Fläche ein Greeningverstoß, der an dieser Fläche (auch bei Weitergabe an einen anderen Bewirtschaf-ter) haftet und solan-ge bestehen bleibt bis die Rückumwandlung in Grünland erfolgt ist. Dies führt für den Betroffenen im aktuellen Antragsjahr und in den zukünftigen Antragsjahren zu einer gekürzten Greeningprämie und gegebenenfalls zu einer zusätzlichen Gree-ningsanktion. Diese Kür-zungen werden automatisch durch die EDV berechnet und können dem jeweiligen DZ-Bescheid entnommen werden.

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3. Antragsverfahren Die schriftlichen Anträge gem. LLG und/oder DirektZahlDurchfV sind mit Angabe von • Gemarkung und Flurstücksnummer, • Schlagskizzen aller beantragten Flächen, • bei Pachtflächen mit der Zustimmung des Eigentümers • sofern Ersatzfläche in greeningpflichtigen Drittbetrieb: Bewirt-schaftereinverständnis rechtzeitig vor dem geplanten Vorhaben an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Fachbereich Landwirtschaft Europaplatz 3 ,79206 Breisach zu senden. Vordrucke und weitere Auskünfte erteilen: Daniela Walber, 0761 2187-5812 oder Mehmet Uzunsakal, 0761 2187-5929. Die Einzelfallentscheidung erfolgt in Absprache mit den betroffenen Fachbehörden. Bearbeitungszeit mindestens vier Wochen, Gebüh-ren ab 30 Euro. 4. Auswirkungen des Grünlandschutzes auf weitere Antragsver-fahren • Aufforstung gem. § 25 LLG: Der Schutz von naturschutzfachlich hochwertiges Dauergrünland ist ein weiterer Versagungsgrund für eine geplante Aufforstung, auch mit standorttypischen Wald-bäu-men. Z. B. Versagung möglich aufgrund kartierten/festgestellter Le-bensraumty-pen (innerhalb oder außerhalb) in FFH-Gebieten. • Anpflanzung von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuck-u. Zier-reisig oder Kurz-umtriebsplantagen gem. § 25 a LLG: Sofern auf Dauergrünland geplant, ist eine flächengleiche Ersatzanlage von Dauer-grünland notwendig oder es muss eine Ausnahmegenehmi-gung nach der DGL-VO (nur möglich für Nicht-DZE) vorliegen. Hinweis: Für jede Anpflanzung auf Dauergrünland ohne Flächenaus-gleich gilt die Wieder-herstellungspflicht von Dauergrünland nach Nutzungsende d. h der Status der Fläche bleibt weiterhin Grünland.

Öffnungszeiten des Landratsamtes am Rosenmontag Am Rosenmontag, 12. Februar 2018, bleiben alle Verwaltungsge-bäude des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald für Besucher geschlossen. Dies gilt sowohl für alle Gebäude am Standort Freiburg als auch für die Außenstellen in Breisach, Müllheim und Titisee-Neu-stadt. Entsorgungseinrichtungen des Landkreises - Öffnungszeiten an Fastnacht 2018 Am Rosenmontag, den 12.02.2018 haben folgende Entsorgungs-einrichtungen geschlossen:

• Die Regionalen Abfallzentren Breisgau und Hochschwarzwald • Erdaushubdeponie Bollschweil• Sperrmüllannahme bei der Firma REMONDIS in Freiburg• Die Bauschuttrecyclinganlage und Erdaushubdeponie Langen-

ordnach ist vom 08.02. - 16.02.2018 geschlossen. Die Erdaushubdeponie Bader in Feldberg - Bärental ist vom 08.02. - 13.02.2018 geschlossen

GEMEINDERAT

Beschlüsse der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 18. Januar 2018 Beschlussfassung über den Haushalt 2018: § 1 – Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 5.743.758 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 6.380.656 € 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) – 636.898 € 1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von 0 € 1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) – 636.898 € 1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 0 € 1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 0 € 1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) 0 € 1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus1.5 und 1.8) – 636.898 € 2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 5.444.944 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 5.758.157 € 2.3 Zahlungsüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit von – 313.213 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 399.400 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 408.000 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit von – 8.600 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von – 323.813 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 200.000 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 235.000 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit von – 35.000 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo Finanzhaushalt – 356.813 €

3. Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 200.000 €

4. Verpflichtungsermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die zukünftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen undInvestitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf 50.000 € § 2 – Kassenkredite 4. Verpflichtungsermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 € § 3 – Steuersätze Die Steuersätze werden festgesetzt

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Eisenbach (Hochschwarzwald) Dienstag, 06. Februar 2018 5

1. Für die Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 360 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 v. H. 2. Für die Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag auf 340 v. H. der Steuermessbeträge. Dem Wirtschaftsplans 2018 der gemeindlichen Wasserversorgung mit einem Gesamtvolumen von 388.065 €– davon im Erfolgsplan 297.065 €– und im Vermögensplan 91.000 €wird zugestimmt. Als Gesamtbetrag der Kreditermächtigung sind 0 €und als Höchstbetrag der Kassenkredite sind 100.000 €vorgesehen. Der Übersicht der zukünftig geplanten Gebühren für die Nutzung der gemeindeeigenen Gebäude (Veranstaltungsräume) vom 23. No-vember 2017 mit Wirkung vom 1. April 2018 wird zugestimmt. Der Änderung der diesbezüglichen Kostenordnung vom 23. Novem-ber 2017 mit Wirkung vom 1. April 2018 wird zugestimmt. Baugesuche Dem Bauantrag vom 8. November 2017 zum Anbau eines Raums an das bestehende Gebäude auf dem Grundstück Flst. Nr. 100/1, Ober-

bränder Straße, der Gemarkung Oberbränd wird zugestimmt. Dem Bauantrag vom 11. Dezember 2017 zum Abbruch eines Gerä-teschopfs sowie zum Neubau von Garage/Abstellräumen für land-/forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte auf dem bebauten Grund-stück Flst. Nr. 141/2, Oberbränder Straße, der Gemarkung Oberbränd wird zugestimmt. Dem Bauantrag vom 19. Dezember 2017 zum Neubau eines Wohn-hauses mit Garage auf dem unbebauten Grundstück Flst. Nr. 130/2, Hintergass, der Gemarkung Eisenbach wird zugestimmt. Dem Bauantrag vom 25. September 2017 zur energetischen Moder-nisierung und Erweiterung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinhei-ten auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 24/3, Talstraße, der Ge-markung Schollach wird zugestimmt. Die Entscheidung über den Bauantrag vom Januar 2018 zum An-bau von Räumlichkeiten an das bestehende Gebäude (Bürgersaal) auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 32, Alteweg, der Gemarkung Schollach wird vertagt. Der Annahme von Spenden an das Kinderhaus „Kunterbunt“, die Freiwillige Feuerwehr – Abteilungen Eisenbach, Bubenbach, Ober-bränd, Schollach – und das Katholische Pfarramt, Friedenweiler, (Flüchtlings-Helferkreis), die zur Erfüllung von gemeindlichen Auf-gaben nach § 1 Abs. 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg ver-wendet werden sollen wird zugestimmt. Der Verwendung dieser Gelder für den jeweils vorgesehenen Zweck wird zugestimmt.

Februar 2018 07.02. Mi 20:00 Männergesangverein Schollach: Generalversammlung Schollach, Gasthaus Bierhaus

08.02. Do Schmutziger Donnerstag

09:00 Lichtenbergschule und Kinderhaus „Kunterbunt“: Fasnetsfeier Eisenbach, Wolfwinkelhalle

09:45 Bürgermeisterabsetzung Eisenbach, Wolfwinkelhalle

10:00 Einzug der Narren Eisenbach, Wolfwinkelhalle

15:00 Narrenzunft Eisenbach: Narrenbaumstellen Eisenbach, Höchst

19:15 Narrenzunft Eisenbach: Hemdglunkerumzug vom Höchst zum Gasthaus Schwarzes Kreuz

Eisenbach, Höchst

20:00 Narrenzunft Eisenbach: Hemdglunkerball Eisenbach, Gasthaus Schwarzes Kreuz

20:00 Elferrat Bubenbach: Bunter Abend Bubenbach, Haus des Gastes

09.02. Fr 14:11 Narrenzunft Eisenbach: Kinder-, Handwerker- und Seniorenfasnet Eisenbach, Wolfwinkelhalle

10.02. Sa 11:00 Beerwieber Bubenbach: Nudelsuppenessen, Kinder-, Handwer-ker- und Seniorenfasnet

Bubenbach, Haus des Gastes

20:11 Uhrmacherzunft Oberbränd: Uhrmacherball Oberbränd, Dorfgemeinschaftshaus

11.02. So 14:00 Musikverein Schollach und Schneeschuh-Striezi: Kinder- und Se-niorenfasnet

Schollach, Bürgersaal

14:00 Uhrmacherzunft Oberbränd: Kinder- und Seniorenfasnet Oberbränd, Dorfgemeinschaftshaus

20:00 Sportverein Eisenbach: Sportlerball Eisenbach, Wolfwinkelhalle

12.02. Mo Rosenmontag

14:11 Narrenzunft Eisenbach: Närrischer Gaudi-Spaziergang vom Gast-haus Schwarzes Kreuz zur Wolfwinkelhalle, anschließend Närri-sches Treiben

Eisenbach, Gasthaus Schwarzes Kreuz / Ei-senbach, Wolfwinkelhalle

19:49 Musikverein Schollach und Schneeschuh-Striezi: Pistengaudi Schollach, Bürgersaal

13.02. Di 15:00 Uhrmacherzunft Oberbränd und Brändbach-Hexen: Narren-baumfällen

Oberbränd, Kirche

17.02. Sa 16:00 Uhrmacherzunft Oberbränd: Fasnetfunken Oberbränd, Gasthaus Falken

20:00 Freiwillige Feuerwehr – Abteilung Schollach: Generalversamm-lung

Schollach, Gasthaus Schneckenhof

18.02. So 13:00 Musikverein Schollach: Ortsskimeisterschaft Schollach

Terminkalender Änderungen VorbehalTen

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6 Dienstag, 06. Februar 2018 Eisenbach (Hochschwarzwald)

Kinderhaus

SCHULE

Lichtenbergschule Die Lichtenbergschule hat eine eigene Homepage. Alle Berichte und nähere Informationen zur Schule finden Sie unter: www.lichten-bergschule-eisenbach.de

Vereine

Kinder- und Seniorenfasnet Wir laden auch dieses Jahr wieder alle Kinder, El-tern und Senioren zu unserer Fasnet im Bürgersaal Schollach am 11.02.2018 ab 14 Uhr ein. Es gibt ein buntes Programm- für Spaß und Un-terhaltung wird also bestens gesorgt.

Wir freuen uns auf einen närrischen Nachmittag!! Eure Schneeschuhstriezis & der Musikverein Schollach Pistengaudi Wie jedes Jahr feiern wir auch dieses Jahr am Rosenmontag den 12.02.2018 ab 20.11 Uhr die Pistengaudi.

Die Partymacher heizen in der Talstation bei der Schneebar ein. Küh-le Getränke gibt es in der Cocktail-und Gipfelbar. Also bis Rosenmontag bei der Pistengaudi im Bürgersaal!! Wir freuen uns auf Euch Schneeschuhstriezi und MV Schollach Auf das Jugendschutzgesetz wird geachtet – Kein Einlass unter 16 Jahren!!! Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schollach

Einladung Am Samstag, den 17.02.2018 findet um 20.00 Uhr im Gasthaus ,,Schneckenhof“ in Schollach die 59. Generalversammlung der freiwilligen Feuerwehr Schollach statt. Zu dieser Versammlung möchten wir Sie recht herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung2. Totenehrung3. Bericht des Schriftführers4. Bericht des Kassenverwalters5. Bericht der Kassenprüfer6. Bericht des Kommandanten7. Entlastung des Kassiers und des Ausschusses8. Beförderungen, Ehrung 9. Ehrung der besten Probenbesucher10. Neuaufnahmen11. Grußwort der Gäste12. Wünsche und Anregungen13. Schlussworte des Kommandanten Mit freundlichen Grüßen Klaus Schuler, Kommandant

Page 7: Großes Interesse an Nahwärme …...2 Dienstag, 06. Februar 2018 Eisenbach (Hochschwarzwald) Telefon-Zentrale (0 76 57) 91 03 -0 Telefax (0 76 57) 91 03 -50 Internet E-Mail info@eisenbach.de

Eisenbach (Hochschwarzwald) Dienstag, 06. Februar 2018 7

Einladung des Skiclub Bubenbach zu den Vereinsmeisterschaf-ten 2018 Am Mittwoch, den 28. Februar um 17.30 Uhr, finden auf den Loipen am Hellewand die Vereinsmeisterschaften des SC Bubenbach im Langlauf statt. Startberechtigt sind alle Kinder und Schüler bis 15 Jahre sowie die Vereinsmitglieder aller Klassen der Jugend, Damen und Herren. Gestartet wird in folgenden Klassen weiblich und männlich: Jahrgang Herren Damen Start: 17.30 Uhr - Laufstil klassisch - Einzelstart Klasse S 8-S 9 2009 und jünger ca. 0,4 Kilometer Klasse S 10-S11 2008/2007 ca. 0,8 Kilometer Klasse S 12-S13 2006/2005 ca. 1,6 Kilometer Klasse S 14-S15 2004/2003 ca. 1,6 Kilometer Start: 18.30 Uhr - Laufstil klassisch - Massenstart Klasse J 16 2002 ca. 6,0 Kilometer ca. 3,0 Kilometer Klasse J 17 2001/2000 ca. 6,0 Kilometer ca. 3,0 Kilometer Klasse J 19 1999/1998 ca. 6,0 Kilometer ca. 3,0 Kilometer Klasse D/H 1997 und älter ca. 6,0 Kilometer ca. 3,0 Kilometer Alle Klassen werden um 18.30 Uhr gemeinsam in einem Massen-start starten! Ab der Klassen J16 finden die Wettkämpfe auf der Nachtrunde statt. Je nach Schneelage kann sich die Distanz geringfügig ändern. Anmeldungen: Direkt vor dem Wettkampf bis 17.00 Uhr (Schüler) bzw. 18.00 Uhr (Rest) in der Loipenhütte im Start/Ziel-Bereich. Vereinsmeister: Die Vereinsmeister werden bei den Damen über die 3,0 km-Strecke und bei den Herren über die 6,0 km-Strecke ermittelt. Die/der Zeitschnellste wird Vereinsmeister (Schüler können auch in höheren Klassen starten, um Vereinsmeister zu werden). Die Siegerehrung findet beim Winterabschluss im Gasthaus Bären-Blessinghof statt. MGV Eisenbach Die ehemaligen Sänger des MGV Eisenbach - Schwärzenbach treffen sich mit Ihren Frauen zum Nudelsuppenessen und gemütlichen Beisammensein am Dienstag: 13.02.2018 um 19.30 Uhr im Gasthaus „Bierhäusle“ in der Harzerhäuser. Die Vorstandschaft Generalversammlung Musikverein Schollach Zu unserer 60. Generalsversammlung laden wir am 3. März in den Schneckenhof in Schollach ein. Beginn ist um 20:00 Uhr. Tagesordnung 1. Musikalische Einleitung2. Begrüßung3. Totenehrung4. Tätigkeitsbericht5. Bericht des Dirigenten Ehrung beste Probenbesucher6. Kassenbericht7. Bericht über die Kassenprüfung

8. Entlastung Kassierer und Gesamtvorstandschaft9. Wahlen Zweiter Vorsitzender Dritter Vorsitzender Kassierer Jugendvertreter Beisitzer passiv10. Vorschau auf das nächste Vereinsjahr11. Grußworte der Gäste12. Wünsche und Anträge13. Schlussworte des ersten Vorsitzenden14. Musikalischer Ausklang Vor der Generalversammlung findet um 18:30 Uhr in der Schollacher Kirche ein Gedenkgottesdienst für die verstorbenen Mitglieder des Musikvereins und der Feuerwehr Schollach statt.

Sportverein Eisenbach 1920 e.V Abteilung TENNIS Terminänderung ! Die Hauptversammlung der Tennisabteilung des SVE wird auf den 10. März 2018 verlegt. Die Einladung folgt. Wir bitten um Beachtung. Die Vorstandschaft

Was sonst noch interessiert

Basis-Seminar Rechtliche Betreuung Der SKM Betreuungsverein bietet einen Einführungskurs zum The-ma Rechtliche Betreuung in Freiburg an. Das Seminar beginnt am 20.02.2018 und umfasst vier Dienstagabende, jeweils von 17 bis 21 Uhr. Das Seminar ist ideal, wenn Sie in letzter Zeit eine Rechtliche Betreuung, z. B. für einen Angehörigen übernommen haben oder wenn Sie Ihr Wissen auffrischen wollen. Außerdem bietet das Semi-nar die Möglichkeit, anschließend die verantwortungsvolle Aufgabe eines ehrenamtlichen Betreuers auszuüben. Anmeldung erfolder-lich, begrenzte Teilnehmerzahl. Anmeldung und weitere Auskünfte per Telefon 0761 34621 oder unter www.skm-breisgau.de

Die Stadt Titisee-Neustadt mit ca. 12.500 Einwohnern stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Fachkraft für Abwassertechnik/ Mitarbeiter/ in mit handwerklichem Berufsabschluss

zur Betreuung der technischen Anlagen in der Kläranlage Neustadt, der Ringleitung Titisee und der Regenüberlaufbecken sowie zur Übernahme sämtlicher anderer anfallenden Arbeiten bei der Abwas-serbeseitigung bzw. deren Außenwerken ein. Haben Sie Interesse und sind bereit, sich in ein umfangreiches Aufgabenfeld einzuarbeiten, dann senden Sie bitte Ihre aussage-kräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 28.02.2018 an die Per-sonalabteilung der Stadt Titisee-Neustadt, Postfach 1260, 79812 Titisee-Neustadt. Nähere Auskünfte zum Stelleninhalt erteilt Ihnen gerne Herr Abwassermeister Spießmacher unter der Telefonnummer 07651/918280. Für weitere Fragen rund um das Arbeitsverhältnis steht ihnen Frau Rosenfelder, Personalleitung unter der Telefonnum-mer 07651/206120 zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.titisee-neustadt.deVerwaltung, Rathaus, Stellenangebote

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8 Dienstag, 06. Februar 2018 Eisenbach (Hochschwarzwald)

Die Gemeinde Lenzkirch sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt (01.03.2018) ein/e

Erzieher/in / Fachkraft nach § 7 KiTaG in Teilzeit (32 Std. wöchentlich) für die Betreuung der Schüler

(2. Kleingruppe) im Hort der Sommerbergschule in Lenzkirch. Die Stelle ist zunächst befristet auf 3 Jahre. Bewerbungen bitten wir bis zum 15. Februar 2018 an das Bürger-meisteramt Lenzkirch, Kirchplatz 1, 79853 Lenzkirch, z.Hd. Herrn Winterhalder, zu richten. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Winterhalder unter Tel. Nr.: 07653/ 684-36. Wir suchen für unseren katholischen Kindergarten St. Nikolaus in Schluchsee ab dem 1. Juli 2018 eine/einen

Pädagogische Fachkraft in Voll- und Teilzeit

sowie eine/n Anerkennungspraktikant/in Der Kindergarten ist eine Einrichtung der katholischen Kirchenge-meinde Schluchsee. Ab Sommer 2018 bietet unsere Tageseinrichtung für rund 113 Kin-dern im Alter von 1 bis 6 Jahren, in 6 Gruppen, Bildung, Erziehung und sozialpädagogische Betreuung an. Wir bieten Ihnen:• Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit• Arbeiten nach dem situationsorientierten Ansatz in einer

teiloffenen Einrichtung• Bezahlung in Anlehnung an den TVSuE mit allen üblichen

Sozialleistungen

Ihre Aufgaben:• Planung und Mitarbeit der pädagogischen Arbeit• Fachliche Qualifikation, Engagement und Verantwortungsbe-

wusstsein• Von Toleranz, Offenheit und Wertschätzung geprägte Zusam-

menarbeit mit Kindern, Eltern und Träger

Sie bringen mit:• Kreativität, Flexibilität, sowie Engagement und Belastbarkeit• Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche und Identifizierung

mit dem kirchlichen Auftrag

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an Kath. Kindergar-ten St. Nikolaus, Kirchsteige 3, 79859 Schluchsee. Telefonische Auskünfte erhalten Sie bei der Kindergartenleitung Frau Dietsche (Tel. 07656/670).

Beratung im Sozialrecht: Die nächsten Sprechtage der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH inNeu-stadt mit Andrea Biehler finden am Dienstag, den 20. Februar von 10 bis 12 Uhr im Rathaus, Pfauenstraße 2-4 statt. Die Beratung und rechtliche Vertretung umfasst die Rechtsgebiete aller gesetzlichen Sozialversicherungen (Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung). Ebenso werden Mitglieder sowohl im Schwerbehinderten- und sozialen Entschädigungsrecht als auch in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und im Alter vertreten.

Eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 0 76 1 / 50 44 9-0 ist erforderlich.

Durchatmen und Kräfte sammeln Eine Verschnaufpause für alleinerziehe Frauen, ohne Kinder Im Alltag von Alleinerziehenden kommen die eigenen Wünsche und Bedürfnisse oftmals zu kurz. Manchmal ist es deshalb wichtig und notwendig, sich etwas aus dem Alltag zurückzunehmen, um Abstand zu gewinnen und wieder bei sich selbst anzukommen. Nur wenn wir als Erwachsene in unserer eigenen Kraft stehen, können wir unsere Kinder bestmöglich auf dem Weg in ihr Leben und Dasein begleiten. Das Wochenende dient dazu, Zugang zu eigenen Ressourcen zu fin-den, gezielt zu entspannen und mit neuer Energie weiter zu gehen. Diese Methoden kommen zum Einsatz: Entspannungsverfahren, Austausch, Körperarbeit, kreatives Tun, Methoden zur Stressbewäl-tigung, Bewegung und Zeit in der Natur. Wann: 2.- 4. März 2018 Wo: Bildungshaus Kloster St. Ulrich Wer: Ulrike Janku, Heilpraktikerin für Psychotherapie und Physio-

therapeutin

Kirchliche nachrichten

ChristusGemeinde Hochschwarzwald Mitglied im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden K.d.ö.R. Gutachstrasse 46, 79822 Neustadt www.christusgemeinde-hochschwarzwald.de phone: 07654/8081759 Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten Sonntag 11.2. Gottesdienst um 10.00 Uhr Sonntag 18.2 Gottesdienst um 10.00 Uhr Samstag 24.2. Heilungs- und Segnungsabend um 18.00 Uhr Wir freuen uns auf Sie Markus Jerominski, Pastor der ChristusGemeinde Hochschwarzwald

Termine der Freien evangelischen Gemeinde Titisee-Neustadt im Februar 2018 Freie evangelische Gemeinde Im Bildstöckle 8, 79822 Titisee-Neustadt Pastor: Matthias Dobutowitsch Tel.: 07651-2753, www.feg-tn.de Gottesdienst: jeden Sonntag um 10.00 Uhr mit Kaffee und Kinderprogramm jeden Freitag von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Jugendprogram: Freitag Abend Challenge Identitätsseminar Teil 2 (Männerherzen – Frauenherzen): 23.-25.02.18. Wie kann ich mich und andere besser verstehen? Anmelden über: [email protected]

Page 9: Großes Interesse an Nahwärme …...2 Dienstag, 06. Februar 2018 Eisenbach (Hochschwarzwald) Telefon-Zentrale (0 76 57) 91 03 -0 Telefax (0 76 57) 91 03 -50 Internet E-Mail info@eisenbach.de

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Wir sind für Sie Tag & Nacht erreichbar (auch sonn- & feiertags) und erledigen für Siesämtliche Formalitäten.Trauerdruck auch sonn- & feiertags möglich.Titisee-Neustadt, Titiseestraße 43Tel. 07651/26 11Eisenbach, Harzerhäuser 12Tel. 07657/13 91Fax 07657/16 15

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