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Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Großschutzgebiete: Modellregionen für Schutz und Nutzung Brandenburger Landschaften - eine sozioökonomische Strukturanalyse -

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Ministerium für Ländliche Entwicklung,Umwelt und Verbraucherschutz

Großschutzgebiete:

Modellregionenfür Schutz und Nutzung Brandenburger Landschaften

- eine sozioökonomischeStrukturanalyse -

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Großschutzgebiete:

Modellregionen

für Schutz und Nutzung

Brandenburger

Landschaften

- eine sozioökonomischeStrukturanalyse -

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Großschutzgebiete: Modellregionen für Schutz undNutzung Brandenburger Landschaften- eine sozioökonomische Strukturanalyse -

Herausgeber und Copyright:Landesumweltamt Brandenburg (LUA)Berliner Str. 21-2514467 Potsdamwww.brandenburg.de/lua

Bestelladresse:[email protected]

Konzeption, Bearbeitung und Redaktion:- LUA, Abt. Großschutzgebiete, Raumentwicklung, Ref. Raumbeobachtung – GR1 Ref. Raumbeobachtung, Dr. Klaus BirkholzTel.: 0331 / 866 76 66Fax: 0331 / 866 76 57

- LUA, Abt. Großschutzgebiete, Raumentwicklung(Landesanstalt für Großschutzgebiete bis zum 30.06.2004)Jörg Götting-FrosinskiTel.: 0331 / 23 23 258Fax: 0331 / 23 23 223

- LFE, FB1 Dokumentation/DatenmanagementKonrad MüllerTel.: 0331 / 58 74 151Fax: 0331 / 58 74 109

unter Mitwirkung von Claudia Tauer, Universität Potsdam,Institut für Geographie

Potsdam, im November 2004

Fotos:U. Albrecht, Archiv Kreismuseum Rathenow, Archiv Landesanstalt für Großschutz-gebiete, Archiv Landesumweltamt Brandenburg, Archiv Ministerium für Ländl. Entwick-lung, Umwelt und Verbraucherschutz, W. Beyer, K. Decruppe, P. Frenkel, J. Götting-Frosinski, B. Grimm, U. Grützmacher, Th. Hahn, H. Hirsch, G. Hoffmann, Th. Kläber,G. Klinger, P. Koch, LFV NNN e.V., F. Liebke, W. Linder, G. Messerschmidt, S. Oll-dorff, K. Pape, F. Pauliuk, C. Rasmus, S. Rübensaat, M. Schrumpf, H. Sonnen-berg, K. Steinberg, U. Wachotsch, P. Walter-Moll, P. Wernicke, H.-J. Wilke

Darstellung der Landesübersichten und -karten nach digitalen Grundlagen derLandesvermessung (http://www.geobasis-bb.de) / Satellitenbilddaten nach EuromapSatellitendatenvertriebsgesellschaft mbH Neustrelitz / Karte physisch Nord-/Süd-Brandenburg von Klett-Perthes, Justus Perthes Verlag Gotha

Gesamtproduktion: TASTOMAT Druck GmbH, Landhausstraße, Gewerbepark 5,15345 Eggersdorf

Schutzgebühr 10 EUR

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums fürLändliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburgherausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern zum Zweckeder Wahlwerbung verwendet werden. Gleichfalls untersagt ist die Weitergabe anDritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mitschriftlicher Genehmigung des Herausgebers gestattet.

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Einführung 7

1 Naturschutz und Landschaftspflege

im Land Brandenburg 10

1.1 Aufgaben und Ziele 10

1.2 Gebietsschutz 11

1.2.1 Naturschutzgebiete 11

1.2.2 Landschaftsschutzgebiete 12

1.2.3 Europäisches Schutzgebietsnetz Natura 2000 12

1.2.4 Großschutzgebiete 14

1.2.4.1 Nationalparke 18

1.2.4.2 Biosphärenreservate 18

1.2.4.3 Naturparke 19

2 Analysemethodik 22

3 Zusammenfassende Analyse und Bewertung

ausgewählter sozioökonomischer Raum-

strukturen und -entwicklungen 25

3.1 Flächennutzung 25

3.2 Siedlung und Bevölkerung 28

3.3 Wirtschaft, Beschäftigung und Arbeitsmarkt 41

3.4 Landwirtschaft 48

3.4.1 Bodennutzung 50

3.4.2 Unternehmensformen und Flächenausstattung 51

3.4.3 Anbaustrukturen 52

3.4.4 Viehbesatz 53

3.4.5 Ökologischer Landbau und

extensive Bewirtschaftung 54

3.4.6 Naturschutzrelevante Förderung 56

3.5 Wald und Forstwirtschaft 58

3.5.1 Eigentumsverhältnisse und

Bewirtschaftungsstrukturen 59

3.5.2 Baumarten 62

3.5.3 Planung der Waldentwicklung

durch Waldumbau 64

3.5.4 Waldfunktionen 65

5GROSSSCHUTZGEBIETE: MODELLREGIONEN

Inhaltsverzeichnis

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6 INHALT

3.6 Nachhaltiger Tourismus 67

3.7 Fach- und kommunale Planungen 75

3.7.1 Pflege- und Entwicklungsplanung 75

3.7.2 Landschaftsrahmenplanung 78

3.7.3 Raumordnungsverfahren und

Verbindliche Bauleitplanung 79

4 Die Großschutzgebiete

im Land Brandenburg 85

4.1 Nationalpark Unteres Odertal 86

4.2 Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin 92

4.3 Biosphärenreservat Spreewald 102

4.4 Biosphärenreservat Flusslandschaft

Elbe-Brandenburg 110

4.5 Naturpark Märkische Schweiz 118

4.6 Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft 124

4.7 Naturpark Uckermärkische Seen 132

4.8 Naturpark Schlaubetal 140

4.9 Naturpark Niederlausitzer Landrücken 148

4.10 Naturpark Hoher Fläming 156

4.11 Naturpark Westhavelland 164

4.12 Naturpark Dahme-Heideseen 172

4.13 Naturpark Barnim 180

4.14 Naturpark Nuthe-Nieplitz 188

4.15 Naturpark Stechlin-Ruppiner Land 196

5 Schlussbemerkung 203

6 Literaturverzeichnis 206

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7GROSSSCHUTZGEBIETE: MODELLREGIONEN

Einführung

pole Berlin einerseits und dem dünnbevölkerten Flä-chenstaat Brandenburg mit seiner überregional be-deutsamen Naturausstattung andererseits stellen aufengstem Raum gleichsam „zwei Seiten einer Me-daille“ dar. Beide weisen gegensätzliche Ausstat-tungsmerkmale, Funktionen und Dichten und einenormes Nachfragepotenzial für die jeweils andereSeite auf, welche aber wegen der einmaligen geopo-litischen Situation fast 50 Jahre auf ihren Ausgleichwarten mussten. Der Ausgleich erfolgte dann nach1990 nur schleppend und vornehmlich als Suburba-nisierung auf ein mehr oder weniger großes Umlandvon Berlin und Potsdam begrenzt, das einemWunschbild entsprechend fälschlicherweise auchnoch als „Speckgürtel“ bezeichnet wird. Eine groß-räumige Zersiedelung und Versiegelung fand jedochweder im Brandenburger Teil des engeren Verflech-tungsraumes Brandenburg-Berlin (Berliner Umland)noch im äußeren Entwicklungsraum (periphere länd-liche Gebiete Brandenburgs) statt. So bedeutete diedeutsche Vereinigung für den Naturschutz im RaumBerlin-Brandenburg zugleich Chance und Notwen-digkeit, durch nachhaltige Regionalentwicklung dieAgenda 21 mit Leben zu erfüllen.

Um die Möglichkeiten beider Länder zu verbessern,auf unkontrollierte Entwicklungen Einfluss zu neh-men, wurden eine Reihe landesplanerischer Instru-mente geschaffen. Dazu gehören die gemeinsameLandesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, dasgemeinsame Landesentwicklungsprogramm mit sei-nem Leitbild der Dezentralen Konzentration sowieverschiedene Landesentwicklungspläne. Mit den In-strumenten verfolgen beide Länder das gemeinsameZiel, die Gesamtregion auch durch Erhalt ihrerFreiräume nachhaltig und polyzentrisch zu ent-wickeln.

Eine wichtige Funktion hat in diesem Zusammenhangdas Großschutzgebietssystem des FlächenlandesBrandenburg, das Entwicklungsimpulse für Touris-mus und naturverträgliche Landnutzungen beson-ders in den dünn besiedelten, aber landschaftlichsehr attraktiven peripheren Räumen Brandenburgsgeben soll. Dieses System aus großflächigen Schutz-gebieten mit einer nach Schutzzielen und -intensitä-ten differenzierten inneren Zonierung verkörpert diequalitativ und quantitativ unterschiedlichen Schutzer-fordernisse der z.T. einzigartigen Natur- und Kultur-landschaften Brandenburgs. Diese zu erhalten, zupflegen und zu entwickeln, stellt einen Schwerpunktder brandenburgischen Naturschutzstrategie dar. Mitihrem System unterschiedlicher Schutz- und Nut-

Auf der UNO-Konferenz für Umwelt und Entwicklung1992 in Rio de Janeiro hat sich die internationaleStaatengemeinschaft zu einer umfassenden globa-len Strategie für nachhaltige Entwicklung bekannt. Zuderen Umsetzung wurde das Aktionsprogramm„Agenda 21“ beschlossen. Die Einigung auf Prinzi-pien einer „nachhaltigen Entwicklung“ war die Antwortder Teilnehmerstaaten des „Umweltgipfels“ von Rioauf die verheerenden ökologischen und sozialen Aus-wirkungen einer sich rasch beschleunigenden, ge-sellschaftlich kaum kontrollierbaren Globalisierungder Wirtschaft.

Nachhaltigkeit wird im Sinne der Beschlüsse von Rioals Einheit einer ökologisch verträglichen, ökono-misch effizienten und sozial gerechten Entwicklungverstanden. Voraussetzungen dafür, nachhaltigeEntwicklung anzustoßen und erfolgreich umzuset-zen, sind:

• umfassende Kenntnisse des sich in zahlreichenRegionen immer schneller vollziehenden Struktur-wandels und

• grundlegendes Wissen über die komplexen Wech-selwirkungen zwischen den ökologischen, ökono-mischen und soziokulturellen Dimensionen der Ge-sellschaft, ihrer räumlichen Bedingtheit und natür-lichen Basis.

Anknüpfend an die Beschlüsse von Rio richtet die vor-liegende Dokumentation ihren Blick auf die branden-burgischen Großschutzgebiete als wesentlichen räum-lichen Bestandteil der Region Berlin-Brandenburg.Aufgabe dieser Gemeinschaftsarbeit zwischen demLandesumweltamt, der Landesanstalt für Großschutz-gebiete (die seit Juli 2004 in das Landesumweltamtintegriert ist) und der Landesforstanstalt Eberswaldewar es, Zusammenhänge und wechselseitige Ab-hängigkeiten zwischen natürlichen und landschaft-lichen Gegebenheiten einerseits und sozioökonomi-schen Strukturen andererseits für das System derbrandenburgischen Großschutzgebiete aufzudecken.Dies mit dem Ziel, den Prozess der nachhaltigenRaumentwicklung auf der Grundlage dieser Kenntnis-se in der Region Berlin-Brandenburg besser steuernzu können.

Die Entwicklung der Region Berlin-Brandenburg istnach der deutschen Einheit sowohl durch den Struk-turwandel als auch durch den Globalisierungspro-zess stärker betroffen als viele andere Regionen inEuropa. Die natur-, wirtschafts- und sozialräumlichenDisparitäten zwischen der hochverdichteten Metro-

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8 EINFÜHRUNG

zungsintensitäten repräsentieren die Großschutzge-biete alle Ökosystemtypen und GroßlandschaftenBrandenburgs.

Drei Großschutzgebiete sind Teil länderübergreifen-der Schutzgebietsregionen. Dazu gehören der Na-tionalpark Unteres Odertal als Bestandteil einesgemeinsam mit der Republik Polen konzipierten „In-ternationalparks“, das Biosphärenreservat Flussland-schaft Elbe mit Flächenanteilen in den Elbanrainer-ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Schleswig-Hol-stein sowie der Naturpark Barnim als gemeinsamesGroßschutzgebiet der Länder Berlin und Branden-burg.

Das durch entsprechende Landnutzungs- und Wirt-schaftsformen angestrebte Ziel des „Schutzes dernatürlichen Lebensgrundlagen“ versteht die Groß-schutzgebiete dabei nicht in erster Linie als abge-schottete Refugien und „Freilandlabors“ für die öko-logische Forschung, sondern bezieht wirtschaftlicheund soziale Strukturen in die Aufgabenstellung derökologischen Optimierung mit ein. Damit stellen dieGroßschutzgebiete wichtige großräumige Modell-regionen für eine nachhaltige Raumentwicklung inBerlin-Brandenburg dar. Dementsprechend findensich in den Großschutzgebieten neben natürlichenund naturnahen Landschaftsteilen durchaus auchstärker vom Menschen geprägte und überformteSiedlungs- und Wirtschaftsräume.

Im Mittelpunkt der ersten Brandenburger Konferenzfür den Natur- und Lebensschutz im Juni 1994 inPotsdam standen die Wechselwirkungen, die sichzwischen den Nutzungsansprüchen des Menschenan Natur und Landschaft und deren nachhaltigemSchutz ergeben. Diese Umweltkonferenz gab sichnicht mit dem Aufzählen globaler Schreckensszena-rien (Bevölkerungsexplosion, Nord-Süd-Konflikt, Kli-maveränderung, Umweltverschmutzung, etc.) undAppellen zufrieden, sondern versuchte, für Branden-burg einen Ziel- und Handlungsrahmen für die nach-haltige Raumentwicklung abzustecken.

Man war sich einig, dass wirtschaftliche Prosperitäteinerseits und Naturschutz andererseits nicht als un-vereinbare Gegensätze gegenübergestellt werdendürfen. Naturschutz, so wurde betont, stelle nicht le-diglich ein hehres politisches Ziel dar, sondern seidringliches Lebensschutzerfordernis und gehöre „insZentrum des gesellschaftlichen Denkens und der po-litischen Willensbildung“. Diese Einsicht wird durch

die schwieriger gewordenen ökonomischen Rah-menbedingungen heute allerdings zunehmend wie-der verdrängt.

Die entsprechenden Rahmenbedingungen warenAnfang der 1990er-Jahre sicherlich günstiger: Ge-rade hatte Brandenburg das in der Bundesrepublik„fortschrittlichste“ Naturschutzgesetz verabschiedet,vier Großschutzgebiete waren bereits eröffnet, zahl-reiche Landschaftsschutzgebiete festgesetzt bzw.einstweilig gesichert und das Naturparkprogrammformuliert worden. Das Land Brandenburg hatte da-mit bei der Umsetzung der Leitideen des „Man andBiosphere"-Programmes der UNESCO und dem Um-bau von bisher anthropogen relativ wenig überform-ter, aber auch intensiver genutzten (Kultur-)Land-schaften in „ökologische Wirtschaftsregionen“ einenerfolgreichen und in vieler Hinsicht vorbildlichen Wegeingeschlagen.

Dementsprechend konnte der Minister für Umwelt,Naturschutz und Raumordnung des Landes Bran-denburg im Frühjahr 1999 eine insgesamt positive Bi-lanz ziehen und feststellen, dass die BrandenburgerNaturschutzkonzeption – Naturschutz durch natur-verträgliche Nutzung – „inzwischen im gesamtenLand nicht nur auf duldende Akzeptanz stößt, son-dern befürwortet und unterstützt wird.“

Allerdings ist nicht zu übersehen, dass gerade injüngster Zeit mit der wirtschaftlich angespannten Si-tuation des Landes und steigendem Haushaltsdefizitdiese Akzeptanz in Teilen des politischen Umfeldswieder an Rückhalt zu verlieren droht. Dies wäreumso schlimmer, da sich in den Großschutzgebietenauch eine neue Qualität von Umweltwahrnehmungund eigenem nachhaltigen Handeln herausgebildethat. Hier sieht sich der Mensch und sein unmittelba-res, nicht immer nur natürlich geprägtes Umfeld inden Schutzgedanken mit einbezogen, da es nicht nurum den Schutz einer einzelnen Spezies geht, son-dern um den einer von ihm selbst mitgestaltetenLandschaft. So beinhalten Großschutzgebiete keinRegelwerk von Verboten, denen sich die Bewohnerhilflos ausgesetzt fühlen, sondern stellen eine sinn-volle Symbiose zwischen Mensch und Natur dar.

Heute stehen etwa ein Drittel der Landesfläche unterLandschafts- und 8 % unter Naturschutz bzw. befin-den sich in entsprechenden Verfahren. Die Zahl derfestgesetzten Großschutzgebiete hat sich im LandBrandenburg seit 1994 auf 15 erhöht. Zu ihnengehören neben dem einzigen Nationalpark Unteres

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9GROSSSCHUTZGEBIETE: MODELLREGIONEN

schutzgesetz für die Naturparke festgelegt ist – einenBeitrag für die nachhaltige Regionalentwicklung zuleisten. Die Großschutzgebietsverwaltungen habendafür Sorge zu tragen, dass sowohl die Ziele des Na-turschutzes als auch die der Gebietsentwicklung ins-gesamt in den Pflege- und Entwicklungsplänen derGroßschutzgebiete im Sinne des Nachhaltigkeitspro-zesses niedergelegt, weiterentwickelt und umgesetztwerden.

In engem Zusammenhang mit diesen Aufgaben ste-hen die Fragen nach der bisherigen Entwicklung dereinzelnen Großschutzgebiete, ihrer Unterschiede inder Naturraumausstattung, der Nutzungsintensität,der sozioökonomischen Strukturierung und deren Ur-sachen und Wirkungen sowie die Abschätzung künf-tiger Entwicklungstrends.

Nicht zuletzt hatte die vorliegende Dokumentationdas Ziel, aus der Analyse der bisherigen Entwicklun-gen, des aktuellen Entwicklungsstandes und derkünftigen Entwicklungstrends die Eignung der bran-denburgischen Großschutzgebiete als Modellregio-nen einer nachhaltigen Raumentwicklung aus so-zioökonomischer Sicht zu beleuchten. Die komple-mentäre Frage der „ökologischen Nachhaltigkeit“muss hier zunächst ausgeklammert bleiben, da ihreBeantwortung andere Daten und Analysemethodenerfordert.

Odertal die drei Biosphärenreservate und elf Natur-parks, die insgesamt etwa ein Drittel der Landes-fläche Brandenburgs einnehmen.

Dem Gebietsschutz in der Naturschutzpolitik sowiedem Freiraumerhalt in der Raumordnung und Lan-desplanung widmet man in Brandenburg große Auf-merksamkeit. Gerade Biosphärenreservate und Na-turparke stellen Gebiete dar, bei denen im Idealfall so-ziale Ansprüche, wirtschaftliche Entwicklung undökologische Verträglichkeit in Einklang stehen.

Gegenstand der vorliegenden Untersuchung war ins-besondere auch, die Entwicklung sozioökonomischerStrukturen in den Großschutzgebieten, im Land, imländlichen Raum und in den Kreisen zu analysieren,die Zusammenhänge der natürlichen und räumlichenGegebenheiten mit den sozioökonomischen undökologischen Sachverhalten aufzudecken und ausraumordnerischer bzw. landesplanerischer Sicht zubewerten.

Dabei spielten u.a. auch solche Fragen eine Rollewie:

• Entwickeln sich sozioökonomische Strukturen in-nerhalb von Großschutzgebieten anders als außer-halb bzw. im Land Brandenburg insgesamt?

• Treten in Großschutzgebieten Nutzungskonfliktestärker oder häufiger in Erscheinung als in anderenRäumen Brandenburgs bzw. sind solche sogar erstnach Einführung dieses Schutzstatus’ entstanden?

• Ermöglicht Schutz durch Nutzung einen sozioöko-nomischen Vorteil? Kann die lokale oder regionaleWirtschaft vom erhöhten und qualifizierten Schutzvon Natur und Landschaft profitieren?

• Können Großschutzgebiete die wirtschaftliche Ent-wicklung ihrer Gemeinden befördern?

• Sind die naturschutzfachlichen Ziele in Branden-burger Großschutzgebieten mit wirtschaftlichenund anderen fachlichen und überfachlichen(raumordnerischen) Zielen vereinbar?

• Inwieweit entsprechen Biosphärenreservate undNaturparks der raumordnerischen Leitvorstellungvon nachhaltiger Raumentwicklung?

Angesichts dieser Fragestellungen wird deutlich,dass die Aufgaben der Großschutzgebietsverwaltun-gen nicht lediglich darin bestehen, ausschließlich Na-turschutzziele zu verfolgen, sondern weit darüber hin-aus gehen. Eine vordringliche Aufgabe der Groß-schutzgebietsverwaltungen in Brandenburg ist esauch – wie es übrigens neuerdings im Bundesnatur-

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10 NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE

1.1 Aufgaben und Ziele

Naturschutz und Landschaftspflege haben die Auf-gabe:

• die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,• die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,• die Pflanzen und Tierwelt,• die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und

Landschaft

nachhaltig zu sichern. Dies dient dazu, die Lebens-grundlagen des Menschen zu erhalten, und ist gleich-zeitig Voraussetzung dafür, dass sich die Menschenin der Natur erholen können. Neben der freien Land-schaft ist dabei gleichermaßen auch der besiedelteRaum einzubeziehen.

Die vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass esnicht ausreicht, kleinflächig naturnahe Landschaftenoder isolierte Lebensräume zu schützen. Das bran-denburgische Naturschutzkonzept hat einen über-greifenden Ansatz, der das Gefüge von Natur undLandschaft im ganzen Landesraum betrachtet. Damitbeschränkt sich der Naturschutz nicht nur auf ein-zelne Schutzgebiete – Naturschutz in Brandenburgist eine allen gesellschaftlichen Bereichen immanenteAufgabe (integrativer Naturschutz).

Die Landschaftsplanung in Brandenburg vollziehtsich als flächendeckender, auf drei Planungsstufenangelegter Prozess:

• Zunächst werden Zustand und etwaige Beein-trächtigungen des Bodens, des Wassers, des Kli-mas und der Luft, der Pflanzen- und Tierwelt sowiedes Landschaftsbildes erfasst.

• Aus der Analyse dieser Daten werden Leitbilder fürdie zukünftige Entwicklung der einzelnen Land-schaftsräume formuliert. Diese Leitbilder tragenden Konflikten zwischen der naturschutzfachlichangestrebten Entwicklung und den Interessen derLandnutzer – z.B. Land, Forst- und Wasserwirt-schaft – sowie der Siedlungsentwicklung Rech-nung.

• Hieraus leiten sich die Maßnahmen und Erforder-nisse ab, die mit Hilfe der Naturschutzverwaltung,der Gemeinden und anderer Institutionen als Bei-trag zu Erhalt und Entwicklung von Natur und Land-schaft umzusetzen sind.

Brandenburg hat es als neues Bundesland verhält-nismäßig schnell geschafft, den gesetzlichen Auftrag

zur Landschaftsplanung weitgehend zu erfüllen. AufLandesebene liegt das Landschaftsprogramm vor.Auf regionaler Ebene sind bereits alle Landschafts-rahmenpläne aufgestellt oder zumindest im Entwurfvorhanden. Auch auf der kommunalen Ebene stellendie Gemeinden (die in Brandenburg für die Aufstel-lung der Landschafts- und Grünordnungspläne ver-antwortlich sind) ihr Engagement für Natur und Land-schaft unter Beweis. So liegen bereits für etwa zweiDrittel der Landesfläche Landschaftspläne vor. DaLandschaftsplanung eine Daueraufgabe ist und im-mer wieder auf neue Rahmenbedingungen reagierenmuss, werden die ersten Landschaftsrahmenpläneund Landschaftspläne bereits fortgeschrieben.

Neben der vorsorgeorientierten Landschaftsplanungist auch die reagierende und projektbezogene Ein-griffsregelung ein relativ „junges“ Naturschutzin-strument. Ziel der Eingriffsregelung ist es, einer Ver-schlechterung der Umweltbedingungen durch Pro-jekte wie Siedlungs-, Straßen oder Wasserbauentgegenzuwirken. Bei allen Eingriffen in Natur undLandschaft (z.B. durch Anlage neuer Wohngebiete,Bodenabbau, dem Roden von Wald oder der Besei-tigung von Grünflächen im besiedelten Bereich) istdaher zu prüfen, ob Beeinträchtigungen vermiedenbzw. unvermeidliche Beeinträchtigungen ausgegli-chen werden können. Dies ist der Fall, wenn die Leis-tungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Bedeutungals Lebensraum für Pflanzen und Tiere und die Viel-falt, Eigenart und Schönheit der Landschaft annä-hernd wieder so wie vor dem Eingriff hergestelltwerden können.

Eingriffe, bei denen ein solcher Ausgleich nicht mög-lich ist, sind nach dem Naturschutzgesetz unzulässig,es sei denn, die für das Vorhaben sprechenden Be-lange wiegen schwerer als die Aspekte des Natur-schutzes und der Landschaftspflege. In diesen Fäl-len ist durch Ersatzmaßnahmen dafür zu sorgen,dass die beeinträchtigten Werte von Natur und Land-schaft – wenn schon nicht wiederhergestellt – so dochzumindest angemessen aufgewertet werden können.

Wenn auch Ersatzmaßnahmen nicht möglich sind, istin Brandenburg als letztes Mittel die Ausgleichsabgabevorgesehen. Diese wird dazu verwendet, Natur undLandschaft an anderer Stelle – möglichst aber noch imgleichen Raum wie der Eingriff – aufzuwerten.

Eine zentrale Aufgabe des Naturschutzes ist derArten- und Biotopschutz. Im Mittelpunkt stehen da-bei die gesetzlich geschützten Biotope. Dazu gehö-

1

Naturschutz und Landschaftspflege

im Land Brandenburg

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11GROSSSCHUTZGEBIETE: MODELLREGIONEN

Die Schutzgebiete können von den zuständigen Na-turschutzbehörden nach einem öffentlichen Beteili-gungsverfahren festgesetzt werden. In Brandenburgsind das Agrar- und Umweltministerium oder dieLandkreise bzw. kreisfreie Städte für diese Verfahrenzuständig. Die räumliche Abgrenzung sowie derSchutzzweck, die Ge- und Verbote und die zulässi-gen Handlungen werden in entsprechenden Verord-nungen festgeschrieben.

Die zentralen, flächenhaften Schutzgebietskatego-rien sind dabei die Landschaftsschutzgebiete (LSG)und die Naturschutzgebiete (NSG). Die Biosphären-reservate und Naturparke Brandenburgs setzen sichganz bzw. teilweise aus diesen Schutzkategorien zu-sammen. Der Nationalpark Unteres Odertal wurdeper Gesetz durch den Landtag beschlossen. Im Na-tionalparkgesetz sind Gebiet, Zweck und Ziele diesesGroßschutzgebietes festgelegt. Der Schutzstatusentspricht dem eines Naturschutzgebietes.

1.2 Gebietsschutz

1.2.1 Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete sind gemäß § 23 Abs. 1 BNat-SchG

Das Naturschutzgebiet ist die strengste Schutzkate-gorie, die das deutsche Naturschutzrecht kennt. Dieknapp 6.600 festgesetzten Naturschutzgebiete um-fassen im Jahr 2002 rund 9.250 km2 und damit 2,6 %der Fläche der Bundesrepublik Deutschland. In Bay-ern sind 2,1 %, in Rheinland-Pfalz 1,6 % und in Nord-rhein-Westfalen 3,3 % der jeweiligen Landesflächeals Naturschutzgebiete festgesetzt. Die durchschnitt-

ren z.B. naturnahe Gewässer, Sölle, Quellbereiche,Moore, Dünen, Au- und Hangwälder, ebenso auchdie geschützten Vogelhorste und die Alleen. ZurErhaltung und Pflege wertvoller Arten dienen spe-zielle Artenschutzprogramme. Mehrere dieser Pro-gramme sind bereits aufgestellt oder werden derzeitvorbereitet. Weitere Schwerpunkte sind die Be-kanntgabe und Fortschreibung der Roten Liste derbedrohten Arten und der Beitrag Brandenburgs zumAufbau eines europäischen Schutzgebietsnetzes„Natura 2000“ auf der Grundlage der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogel-schutz-Richtlinie der EU. Zum Artenschutz gehörtschließlich auch die Überwachung internationalerVereinbarungen – wie dem Washingtoner Arten-schutzübereinkommen – bei der Haltung von undbeim Handel mit international geschützten Pflanzenund Tieren, die Umsetzung der Ramsar-Konventionzum Schutz von Feuchtgebieten internationaler Be-deutung (z.B. Untere Havel, Untere Oder) sowie dieBonner Konvention zum Schutz wandernder Tierar-ten; so ist Brandenburg zur Umsetzung speziellerinternationaler Schutzvereinbarungen (Memoran-dums of Understanding) für die global bedrohtenArten Großtrappe und Seggenrohrsänger unter demDach der Bonner Konvention verpflichtet.

Das „klassische Instrument“ des Gebietsschutzesund der Landschaftspflege sind Ausweisung undEntwicklung von Schutzgebieten. In Deutschland exi-stieren gegenwärtig verschiedene räumliche Schutz-kategorien, für deren Festsetzung in der Regel diejeweiligen Naturschutzbehörden zuständig sind. Da-runter finden sich kleinflächige, wie die Naturdenk-male (alte Baumriesen, große Findlinge, erdge-schichtliche Aufschlüsse oder Gletscherspuren), undgroßflächige wie Natur- und Landschaftsschutzge-biete. Als Geschützte Landschaftsbestandteile kön-nen z.B. Trockenmauern, Felsgruppen, Parkanlagenoder ehemalige Rieselfelder festgesetzt werden.Auch die nach der Baumschutzverordnung bzw. denBaumschutzsatzungen der Gemeinden geschütztenBäume gehören zur Kategorie der GeschütztenLandschaftsbestandteile. Diese Schutzkategorie istdie einzige, die außer von den Naturschutzbehördenauch von den Gemeinden als Satzung ausgewiesenwerden kann, soweit sich diese innerhalb der im Zu-sammenhang bebauten Ortsteile bzw. im Geltungs-bereich von Bebauungsplänen befinden. Flächenna-turdenkmale, geschützte Parks und Schongebiete(z.B. Trappen- oder Biberschongebiete) sind Schutz-kategorien aus dem DDR-Recht, die aber nach wievor rechtlichen Bestand haben.

„rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denenein besonderer Schutz von Natur und Landschaft inihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen:

1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstel-lung von Biotopen oder Lebensgemeinschaftenbestimmter wild lebender Tier- und Pflanzen-arten,

2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichenoder landeskundlichen Gründen oder

3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenartoder hervorragenden Schönheit erforderlich ist.“

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12 NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE

liche Größe eines Naturschutzgebietes liegt inDeutschland bei etwa 140 ha (ohne Wasser- undWattflächen von Nord- und Ostsee), in Brandenburgbei 430 ha (aufgrund des Nationalparks UnteresOdertal). Rund zwei Drittel aller Naturschutzgebietesind kleiner als 50 ha.

In Brandenburg sind gegenwärtig rund 4,5 % der Lan-desfläche als Naturschutzgebiet ausgewiesen, wei-tere 4 % befinden sich im Festsetzungsverfahren.Dazu gehören auch große Teile der ehemaligen Trup-penübungs- und Schießplätze. Zu den bekanntestenNaturschutzgebieten im Land Brandenburg gehörtbeispielsweise der Stechlinsee.

Innerhalb der Naturschutzgebiete ist es in Branden-burg möglich, sogenannte Totalreservate festzule-gen, die der wirtschaftlichen Nutzung grundsätzlichentzogen sind. Ihr Flächenanteil soll in Brandenburgauf ein Prozent der Landesfläche erhöht werden, ge-genwärtig liegt er mit einem halben Prozent deutlichdarunter.

In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verbo-ten, die das Gebiet, seinen Naturhaushalt oder ein-zelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen,verändern oder nachhaltig stören können. Soweit esder Schutzzweck erlaubt, sind Naturschutzgebieteder Allgemeinheit grundsätzlich zugänglich. Die meis-ten Verordnungen zu den Naturschutzgebietenschreiben dabei vor, dass die vorhandenen Wegenicht verlassen werden dürfen (Wegegebot).

1.2.2 Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlichfestgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1BNatSchG

Als Landschaftsschutzgebiete können Räume aus-gewiesen werden, die wegen ihres Landschaftsbildesschützenswert sind oder sich besonders für die na-turnahe Erholung eignen. Ziel von Landschafts-schutzgebieten ist es, das Landschaftsbild zu be-wahren und die Leistungsfähigkeit des Naturhaus-haltes durch besonderen Schutz oder geeignetePflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu erhaltenbzw. wieder herzustellen.

Im Jahr 2002 gab es in Deutschland rund 6.800 Land-schaftsschutzgebiete, von denen sich die meisten imBereich der Mittelgebirge befinden. Sie umfassenetwa 95.000 km2 und nehmen damit 27 % der FlächeDeutschlands ein. In Ländern wie Hessen liegt derAnteil bei 26 %, in Nordrhein-Westfalen bei 48 % undin Bayern bei 29 %.

Im Land Brandenburg sind gegenwärtig etwas mehrals ein Drittel der Landesfläche als Landschafts-schutzgebiete ausgewiesen. Die bekanntesten Land-schaftsschutzgebiete sind die Wald- und Seenge-biete um Potsdam, Fürstenberg, Rheinsberg undNeuruppin, weiter der Hohe Fläming, der Spreewald,der Schwieloch- und der Scharmützelsee. Die Aus-weisungsverfahren sind weitgehend abgeschlossen.Insbesondere um Probleme im Siedlungsbereich zulösen, werden jedoch alte Verordnungen überarbei-tet, die auf der Grundlage des Naturschutzgesetzesder DDR oder des Landeskulturgesetzes der DDRfestgesetzt wurden.

In Landschaftsschutzgebieten ist die ordnungs-gemäße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nut-zung weitgehend uneingeschränkt möglich, die Er-holungsnutzung soll naturverträglich sein. Es sind je-doch alle Handlungen verboten, die den Charakterdes Gebietes verändern, den Naturhaushalt schädi-gen, das Landschaftsbild verunstalten, den Naturge-nuss beeinträchtigen oder sonst dem besonderenSchutzzweck zuwiderlaufen können. Die Schutzge-bietsverordnungen beinhalten zumeist diesbezügli-che Festlegungen.

1.2.3 Europäisches Schutz-gebietsnetz „Natura 2000“

Unter dem Namen Natura 2000 entsteht gegenwär-tig in Europa ein grenzüberschreitendes ökologi-sches Netz besonderer Schutzgebiete, die das ge-meinsame europäische Naturerbe bewahren sollen.

„ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft:

1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstel-lung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit desNaturhaushaltes oder der Regenerationsfähig-keit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Na-turgüter,

2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oderder besonderen kulturhistorischen Bedeutungder Landschaft oder

3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Er-holung erforderlich ist."

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13GROSSSCHUTZGEBIETE: MODELLREGIONEN

insgesamt 477 FFH-Gebiete benannt. Diese Gebietesind von dem für die Meldung verantwortlichen Bun-desumweltministerium ausnahmslos an die Europäi-sche Kommission weitergeleitet worden. In einer drit-ten Tranche wurden bis September 2003 weitereGebiete nachgemeldet. Dadurch erhöhte sich dieZahl inzwischen auf insgesamt 712 FFH-Gebiete. Zu-sammen mit den Vogelschutzgebieten bringt Bran-denburg derzeit 15 % seiner Landesfläche in dasEuropäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 ein. Dieüberwiegende Anzahl der Natura 2000-Areale liegt inden brandenburgischen Großschutzgebieten. Sosind beispielsweise das Biosphärenreservat Fluss-landschaft Elbe-Brandenburg und der NaturparkMärkische Schweiz vollständig, das Biosphärenre-servat Schorfheide-Chorin ebenso wie der National-park Unteres Odertal und mehrere Naturparke antei-lig als „special protected areas“ (SPA-Gebiete) fest-gesetzt.

Die EU beteiligt sich an den Kosten für die Schutz-gebiete des Natura 2000-Netzes. Zu diesem Zwecksollen die Naturschutzförderprogramme wie auch dieFörderprogramme für die Land- und Forstwirtschaftstärker auf die Erfordernisse von Natura 2000 aus-gerichtet werden. Bereits heute werden Projektförde-

Dieses Schutzgebietsnetz soll bis 2004 von den Mit-gliedstaaten der EU aufgebaut werden. Natura 2000ist damit ein Schwerpunktthema des BrandenburgerNaturschutzes.

Das Netz Natura 2000 setzt sich aus den EG-Vogel-schutzgebieten (SPA-Gebiete) und Gebieten nachder Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiete) zu-sammen. Diese Areale sind aufgrund ihrer Größe undVerteilung geeignet, die Lebensraumtypen und Artenin ihrem gesamten natürlichen Verbreitungsgebietungeachtet staatlicher Grenzen zu erhalten.

Die Umsetzung von Natura 2000 gehört in Branden-burg zu den wichtigsten Fachaufgaben der Natur-schutzbehörden. Gegenwärtig wird mit Hochdruckdaran gearbeitet, den Anforderungen von Natura2000 nachzukommen. Der ursprünglich vorgeseheneZeitplan, nach dem der Aufbau des Schutzgebiets-netzes Natura 2000 bis Mitte des Jahres 2004 abge-schlossen sein soll, ist durch die späte Umsetzungder FFH-Richtlinie in nationales Recht bereits erheb-lich in Verzug geraten.

Die Landesregierung Brandenburg hatte im Juli 1997zunächst 12 Vogelschutzgebiete und bis März 2000

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14 NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE

rungen aus dem LIFE-Natur-Förderprogramm der EUausschließlich für Gebiete gewährt, die offiziell derEU-Kommission als FFH-Gebiet oder Vogelschutz-gebiet gemeldet wurden.

Die verschiedentlich geäußerte Sorge, durch die Aus-weisung von Natura 2000-Arealen könnte die wirt-schaftliche Entwicklung in diesen Gebieten gehemmtbzw. behindert werden, ist unbegründet. Innerhalbvon Natura 2000-Gebieten werden die unterschied-lichen Nutzungsarten weiterhin möglich sein. Es istlediglich sicherzustellen, dass die Qualität der im NetzNatura 2000 gesicherten Gebiete sich nicht ver-schlechtert (so genanntes Verschlechterungsverbot).Rechtmäßig bestehende Nutzungen können in der Re-gel fortgeführt werden, sofern diese nicht dem Schutz-ziel des betreffenden Gebietes entgegenstehen.

1.2.4 Großschutzgebiete

Als Großschutzgebiete werden großräumige, ein-heitlich zu entwickelnde Gebiete bezeichnet, in de-nen medienübergreifend Schutzziele für unterschied-liche Schutzgüter verfolgt werden können. DieHauptaufgabe der Großschutzgebietsverwaltungen

besteht in Schutz, Pflege und Entwicklung von Naturund Landschaft in Verbindung mit der nachhaltigenEntwicklung ländlicher Räume.

Zu den Großschutzgebieten gehören Nationalparks,Biosphärenreservate und Naturparke. Während Natio-nalparks sich in einem vom Menschen nicht oder wenigbeeinflussten Zustand befinden oder sich dorthin ent-wickeln sollen, steht bei den Großschutzgebietskate-gorien Biosphärenreservat und Naturpark der Erhaltvon Kulturlandschaften im Vordergrund. Grundsätzlichkönnen daher auch Siedlungsgebiete in Großschutz-gebiete integriert werden. Die drei unterschiedlichenGroßschutzgebietskategorien stellen keine Wertungim Sinne einer Hierarchie dar. Alle drei Kategorien tra-gen im Verbund des brandenburgischen Großschutz-gebietssystems auf ihre Weise dazu bei, die Ziele desNatur- und Landschaftsschutzes sowie der nachhal-tigen Entwicklung in den Regionen umzusetzen.

Schutzfunktionen und wirtschaftliche, insbesondereland- und forstwirtschaftliche sowie touristische Nut-zung bewegen sich hierbei in einem Spannungsfeldund Abhängigkeitsverhältnis. Sie bedingen sich ge-genseitig und tragen so zur nachhaltigen Regional-entwicklung bei. Dabei hängt viel von den lokalen Ak-teuren vor Ort ab.

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15GROSSSCHUTZGEBIETE: MODELLREGIONEN

• Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur undLandschaft, Arten und Lebensgemeinschaftendurch die Aufstellung und Umsetzung von Pflege-und Entwicklungsplänen sowie FFH-Management-plänen in den Großschutzgebieten,

• Beiträge zu einer nachhaltigen Regionalentwick-lung in Verbindung mit Schutz, Pflege und Ent-wicklung der Natur,

• gebietsübergreifende Angebote, Aktionen undKampagnen zur Förderung des naturverträglichenTourismus,

• Drittmitteleinwerbung, Steuerung und Controllingvon Großprojekten (Naturschutzgroßprojekte, Ge-wässerrandstreifenprojekte, EU-Life-Projekte, For-schungsprojekte, LEADR+ -, Region aktiv- und an-dere Projekte),

• Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit gemein-sam mit der Naturwacht.

Die wichtigsten Handlungsfelder der Großschutz-gebiete in diesen Kernthemenbereichen sind:

• Natur- und Artenschutz sowie Landschaftspflege,• Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts

und Gewässerschutz,• ökologisch nachhaltige Forstwirtschaft und natur-

naher Waldumbau, • ökologisch verträgliche Jagd und Fischerei,• naturverträgliche Landwirtschaft,• Regionalentwicklung und Tourismus,• Umweltbildung, insbesondere Jugendarbeit, Vor-

träge, Seminare und Führungen im Bereich Um-weltbildung, Kampagnen und Herausgabe von Pu-blikationen und Presseinformationen im BereichÖffentlichkeitsarbeit,

• Forschung und• nationale und Internationale Zusammenarbeit mit

Partnern, Institutionen und Förderern.

Besonders erfolgreich haben sich die brandenburgi-schen Großschutzgebiete als Modellregionen derökologischen Landnutzung entwickelt. Der Anteildes ökologischen Landbaus in Großschutzgebietenmit deutlich mehr Arbeitsplätzen als in der konventio-nellen Landwirtschaft beträgt inzwischen rund 15,6 %der Landwirtschaftsfläche gegenüber einem landes-weiten Anteil von etwa 8,3 %. Das Biosphärenreser-vat Spreewald liegt im Ökolandbau bundesweit ander Spitze. Mit der Entwicklung von Regionalmarkenin mehreren Großschutzgebieten soll die Direktver-marktung regionaler Produkte wichtige Impulse er-halten und gefördert werden.

Die Großschutzgebietsgrenzen in Brandenburg orien-tieren sich an naturschutzfachlichen und landschaft-lichen Kriterien und halten sich nicht an Verwal-tungsgrenzen wie Gemeinde- oder Kreisgrenzen. Siekönnen auch länderübergreifend (Biosphärenreser-vat Flusslandschaft Elbe, Naturpark Barnim) verlau-fen. Sie repräsentieren alle Biotoptypen und Land-schaften und beinhalten den flächenmäßig überwie-genden Anteil der Naturschutzgebiete und der Natura2000-Gebiete (über 70 %) des Landes.

Ausgangspunkt des Großschutzgebietssystems inBrandenburg waren die Biosphärenreservate Schorf-heide-Chorin und Spreewald und der Naturpark Mär-kische Schweiz. Diese drei Großschutzgebiete hattedas Land 1990 als Erbe aus dem Nationalpark-Pro-gramm der letzten DDR-Regierung übernommen,das diese auf ihrer letzten Sitzung verabschiedethatte. Elf Jahre später, mit der Einweihung des Na-turparks Stechlin-Ruppiner Land im Juli 2001, wardas Großschutzgebietssystem des Landes Branden-burg komplett. Es besteht heute aus insgesamt15 Großschutzgebieten:

– dem Nationalpark Unteres Odertal, – drei Biosphärenreservaten und – elf Naturparken.

Für Betreuung, Entwicklung und Verwaltung derGroßschutzgebiete war in Brandenburg die Landes-anstalt für Großschutzgebiete (LAGS) mit Sitz inEberswalde zuständig, die mit dem 1. Juli 2004 alsAbteilung für Raumentwicklung und Großschutzge-biete (GR) ins Landesumweltamt integriert wurde.

Als erstes deutsches Bundesland hat Brandenburgbereits 1991 die landesweit im Großschutzgebiets-system präsente Naturwacht als kompetenten An-sprechpartner für Landnutzer, Einwohner und Be-sucher der Großschutzgebiete geschaffen. Seit 1997sind die Frauen und Männer der Naturwacht bei deröffentlich-rechtlichen Landesstiftung NaturSchutz-Fonds Brandenburg angestellt. Sie betreiben einebreite Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung, kon-trollieren die Schutzbestimmungen, sind im prak-tischen Biotop- und Artenschutz aktiv, beteiligen sichan Forschungsprojekten und beraten die Landnut-zer.

Für den Schutz durch dauerhaft naturverträglicheNutzung sind die Großschutzgebiete BrandenburgsModellregionen. Zum Aufgabenspektrum gehörendabei als Kernthemen:

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16 NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE

Im Bereich des Ökotourismus nehmen die bran-denburgischen Großschutzgebiete landes- und so-gar bundesweit eine Vorreiterrolle ein. VerschiedeneGroßschutzgebiete wurden zu Modellregionen fürWasserwandern, Rad- bzw. Reittourismus sowie fürden barrierefreien „Tourismus für alle“ entwickelt. DieAngebote der Kampagne „Lust auf NaTour“ für alle 15Großschutzgebiete wurde im Jahr des Ökotourismus2002 von der Deutschen Zentrale für Tourismus alsbundesweit führend bewertet.

Gemeinsam mit der Naturwacht kommt den Groß-schutzgebieten in Brandenburg eine Hauptverantwor-tung im Bereich Umweltbildung zu. Die Führungen,Vorträge und Veranstaltungen der Naturwacht verzeich-neten im Jahr 2002 mehr als 34.000 Teilnehmer, 128.000 Be-sucher kamen in die Besucherzentren der Großschutz-gebiete – mit steigender Tendenz. Insgesamt ver-

zeichneten 2002 die Besucherzentren der bundes-deutschen Großschutzgebiete die höchsten Zuwachs-raten bei den Besucherzahlen von allen touristischenEinrichtungen, die vom DWIF München zur Ermitt-lung des Tourismusbarometers herangezogen werden.

Von Beginn an gehen vom Großschutzgebietssystemin Brandenburg wichtige und messbare Impulse für dienachhaltige Regionalentwicklung aus. Durch Ein-werbung und Management von Projekten im Natur-schutz und der ökologisch nachhaltigen Entwicklungsind in den vergangenen zehn Jahren rund 130 Mio.EUR in die Großschutzgebietsregionen – meist dünnbesiedelte, strukturschwache, periphere Räume derjeweiligen Bundesländer – geflossen. Gelder, von de-nen die Regionen gleich zweifach profitieren: durchdirekte Naturschutz-, Renaturierungs- bzw. Infra-strukturmaßnahmen in der Landschaft und durch Auf-

Bundesland Naturparke* Bioshärenreservate** Nationalparke Großschutz- Anteil

gebiete Großschutz-

insges.*** gebiete an

Landesfläche

Anzahl km2 Anzahl km2 Anzahl km2 Anzahl km2 %

Baden-Württemberg 6 6.875 0 0 0 0 6 6.875 19,2

Bayern 16 21.814 3 1.328 2 450 21 23.592 33,4

Berlin 1 40 0 0 0 0 1 40 4,5

Brandenburg 11 7.119 3 2.327 1 106 15 9.551 32,4

Hansestadt Bremen 0 0 0 0 0 0 0 0 0,0

Hansestadt Hamburg 0 0 1 117 1 117 2 234 31,0

Hessen 10 6.612 1 636 0 0 11 7.248 34,3

Mecklenburg-Vorpommern 5 2.442 3 929 3 1.154 11 4.524 19,5

Niedersachsen 12 7.953 2 2.912 2 2.558 16 13.423 28,2

Nordrhein-Westfalen 14 10.027 0 0 0 0 14 10.027 29,4

Rheinland-Pfalz 6 4.588 1 1.798 0 0 7 6.386 32,2

Saarland 1 1.033 0 0 0 0 1 1.033 40,2

Sachsen 2 1.855 1 301 1 93 4 2.249 12,2

Sachsen-Anhalt 2 990 1 2.276 1 58 4 3.324 16,3

Schleswig-Holstein 5 1.960 2 2.856 1 2.730 8 7.546 47,9

Thüringen 1 2.200 2 656 1 76 4 2.932 18,1

Deutschland insgesamt 85 75.507 14 16.134 13 7.343 112 98.984 27,7

* Da 7 der Naturparke sich in jeweils zwei Bundesländern befinden, ergibt die Ländersumme 92

** Da sich 2 Biosphärenreservate auf drei bzw. auf fünf Bundesländer verteilen, ergibt die Ländersumme 20

*** Da 9 der Großschutzgebiete Anteile an mehreren Ländern aufweisen, ergibt die Ländersumme 125

Quelle: Bundesamt für Naturschutz

Großschutzgebiete in der Bundesrepublik Deutschland (2001)

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17GROSSSCHUTZGEBIETE: MODELLREGIONEN

schiedlicher Aufgaben und Interessen der einzelnenGroßschutzgebiete im Flächenland Brandenburg be-währt. Durch die zentrale fachliche Koordination undSteuerung bestehen effektive Kommunikations- undEntscheidungsstrukturen und ergeben sich weitrei-chende Synergieeffekte. Die Außenwirkung wirddurch die gemeinsame Präsentation des Verbundesder 15 Großschutzgebiete erheblich verstärkt.Gleichzeitig wird die allseitige Partizipation im Groß-schutzgebietssystem gewährleistet und die Benach-teiligung einzelner Regionen verhindert.

träge an regionale Leistungsanbieter. Allein für Bran-denburgs erstes Naturschutzgroßprojekt von ge-samtstaatlich repräsentativer Bedeutung im Gebietdes Naturparks Nuthe-Nieplitz wurden bei einerzwölfjährigen Laufzeit rund 15 Mio. EUR bereit ge-stellt. Diese Gelder, deren größten Anteil meist dievon der EU oder dem Bund – oder beiden – getra-genen Drittmittel ausmachen, stünden den Regionenohne die Projekte nicht zur Verfügung.

Das System eines Großschutzgebietsverbundesmit zentraler Verwaltungsstruktur hat sich bei derWahrnehmung sowohl gemeinsamer als auch unter-

Großschutzgebiet Fest- Darunter festgesetzte Flächen in

gesetzte Landschaftsschutz- Naturschutz-

Fläche gebieten gebieten

km2 km2 % km2 %

Nationalpark Unteres Odertal 106,4 - - 106,4 100,0

Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin 1.292,9 1.292,9 100,0 274,8 21,3

Biosphärenreservat Spreewald 474,1 474,1 100,0 103,1 21,7

Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe 533,3 533,3 100,0 57,8 10,8

Naturpark Märkische Schweiz 205,0 205,0 100,0 19,0 9,3

Naturpark Uckermärkische Seen 897,1 861,6 96,0 98,2 10,9

Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft 489,6 254,0 51,9 70,5 14,5

Naturpark Schlaubetal 227,8 80,1 35,2 34,3 15,1

Naturpark Niederlausitzer Landrücken 587,0 309,3 52,7 49,0 8,3

Naturpark Hoher Fläming 827,3 752,8 91,0 55,7 6,7

Naturpark Westhavelland 1.293,6 1.018,6 78,7 16,3 1,3

Naturpark Dahme-Heideseen 591,8 571,6 96,6 71,9 12,1

Naturpark Barnim 733,3 476,7 65,0 54,0 7,0

Naturpark Nuthe-Nieplitz 623,2 385,7 61,9 132,7 21,2

Naturpark Stechlin-Ruppiner Land 680,8 639,7 94,0 106,8 13,3

Großschutzgebiete insgesamt 9.456,6 7.855,3 83,1 933,3 9,9

Land Brandenburg 29.476,5 9.502,1 32,2 1.506,2 5,1

Anteil am Land (%) 32,1 82,7 - 62,0 -

Brandenburger Großschutzgebiete (2003)

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18 NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE

1.2.4.1 Nationalparke

Nationalparke sind, gemäß § 24 BNatSchG

Nach den Kriterien der IUCN (Weltnaturschutzunion)sollen als Nationalparke ausgewiesene Gebiete dieökologische Unversehrtheit eines oder mehrererÖkosysteme im Interesse der heutigen und kom-mender Generationen schützen. Gleichzeitig sollenNutzungen oder Inanspruchnahme, die den Zielender Ausweisung abträglich sind, ausgeschlossenwerden. Für Besucher ist eine Basis für geistig-seelische Erfahrungen sowie Forschungs-, Bildungs-und Erholungsangebote zu schaffen. Diese müssenumwelt- und naturverträglich sein. Vorbehaltlich derdurch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenenAusnahmen ist ein Nationalpark wie ein Naturschutz-gebiet zu schützen.

In Deutschland gibt es derzeit (2004) insgesamt15 Nationalparke, deren Fläche sich durch Gebiets-erweiterungen der Nationalparke Schleswig-Hol-steinisches Wattenmeer und NiedersächsischesWattenmeer auf rund 9.500 km2 vergrößert hat. Diesentspricht einem halben Prozent der Fläche Deutsch-lands, wobei maritime Gebiete unberücksichtigt blie-ben.

Der Nationalpark Unteres Odertal wurde mit einem ei-genen Gesetz durch den Brandenburgischen Land-tag festgesetzt. Er dient dem Schutz seiner inDeutschland fast einzigartigen Auenlandschaft mitihrem artenreichen Tier- und Pflanzenbestand, aberauch – soweit dies mit dem Schutzzweck vereinbarist – der Entwicklung einer naturverträglichen Land-wirtschaft, der umweltschonenden und naturnahenErholung, der Entwicklung des Fremdenverkehrs undder Umwelterziehung.

1.2.4.2 Biosphärenreservate

Biosphärenreservate sind nach § 25 BNatSchG

Biosphärenreservate sind großflächige, repräsenta-tive Ausschnitte von Kulturlandschaften, die vollstän-dig aus Landschafts- und Naturschutzgebieten be-stehen. Sie sind Bestandteil des UNESCO-Pro-gramms „Man and the Biosphere“ (MAB) undbesitzen über den nationalen Rang hinaus internatio-nale Bedeutung. In Biosphärenreservaten werden –gemeinsam mit und von den hier lebenden Menschen– beispielhaft Konzepte für eine ressourcenscho-nende Landnutzung, eine umwelt- und sozialverträg-liche Tourismusentwicklung und die Förderung um-weltverträglicher Wirtschaftsformen erarbeitet undumgesetzt. Zu den von der UNESCO verbindlich fest-gelegten Aufgaben von Biosphärenreservaten ge-hören außerdem die Erforschung von Mensch-Um-welt-Beziehungen, die ökologische Umweltbeobach-tung (Monitoring) und die Umweltbildung.

Dementsprechend eignen sich besonders die Bio-sphärenreservate als Modelllandschaften für einenachhaltige Regionalentwicklung. Sie dienen bei-spielhaft der nationalen Umsetzung der Agenda 21.

Gegenwärtig existieren weltweit über 400 Biosphä-renreservate in über 90 Staaten. In Deutschland sinddurch die UNESCO bislang 14 Biosphärenreservatemit einer Gesamtfläche von rund 16.000 km2 aner-kannt.

„einheitlich zu schützende Gebiete, die:

1. großräumig und von besonderer Eigenart sind,2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die

Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets er-füllen und

3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebietsin einem vom Menschen nicht oder wenig be-einflussten Zustand befinden oder geeignet sind,sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einenZustand entwickelt zu werden, der einen mög-lichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge inihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.“

„einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Ge-biete, die:

1. großräumig und für bestimmte Landschaftencharakteristisch sind,

2. in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraus-setzungen eines Naturschutzgebiets, im übrigenüberwiegend eines Landschaftsschutzgebietserfüllen,

3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oderWiederherstellung einer durch hergebrachtevielfältige Nutzung geprägten Landschaft undder darin historisch gewachsenen Arten- undBiotopvielfalt, einschließlich Wild- und frühererKulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutz-barer Tier- und Pflanzenarten, dienen und

4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung vondie Naturgüter besonders schonenden Wirt-schaftsweisen dienen.“

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19GROSSSCHUTZGEBIETE: MODELLREGIONEN

In der Bundesrepublik Deutschland existieren ge-genwärtig 85 Naturparke mit einer Fläche von insge-samt etwa 75.000 km2. Bis auf die Stadtstaaten Ham-burg und Bremen haben alle Bundesländer Natur-parke ausgewiesen. Sie umfassen 21 % derGesamtfläche Deutschlands.

Das brandenburgische Landesnaturschutzgesetzschreibt für Naturparke einen Schutzgebietsanteilvon mindestens 50 % an Landschafts- und/oderNaturschutzgebiet(en) vor. Damit entspricht Bran-denburg den Vorgaben des novellierten Bundes-naturschutzgesetzes. Die Festsetzung erfolgt inBrandenburg durch eine Bekanntmachung des zu-ständigen Umweltministeriums. In dieser Bekannt-machung werden die Ziele des Naturparks beschrie-ben, Ge- oder Verbote für die Landnutzer werdendarin nicht festgelegt. In Brandenburg gibt es elfNaturparke.

Ein abgestuftes Zonierungssystem schützt die ein-zelnen Teilflächen des Biosphärenreservates in un-terschiedlichem Maße und regelt deren Nutzung.Während sich die Natur in der Kernzone möglichstvom Menschen unbeeinflusst entwickeln soll, dientdie Pflegezone der Erhaltung und Pflege von durchden Menschen entstandenen Ökosystemen und Kul-turlandschaften. Die Entwicklungszone dient vorran-gig dem Menschen als Lebens-, Wirtschafts- und Er-holungsraum. Dabei sollen Wirtschaftsweisen und -formen praktiziert und entwickelt werden, die Menschund Natur gleichermaßen gerecht werden. Das LandBrandenburg verfügt über drei Biosphärenreservate:Schorfheide-Chorin, Spreewald und FlusslandschaftElbe-Brandenburg.

1.2.4.3 Naturparke

Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zupflegende Gebiete, deren Aufgaben bei der Neure-gelung BNatSchG, § 27 aktualisiert und präzisiertwurden: Demnach sind es

Naturparke sollen unter Beachtung der Ziele undGrundsätze des Naturschutzes und der Landschafts-pflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiter-entwickelt werden. Naturparke sind durch ihre gleich-zeitigen und miteinander verbundenen Funktionen,Kulturlandschaften zu schützen, zu nutzen und zuentwickeln, geradezu prädestiniert, modellhaft füreine integrierte nachhaltige Regionalentwicklung zustehen.

„Gebiete, die:– großräumig sind,– überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Na-

turschutzgebiete sind,– sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzun-

gen für die Erholung besonders eignen und in de-nen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,

– nach den Erfordernissen der Raumordnung fürdie Erholung vorgesehen sind,

– der Erhaltung Entwicklung oder Wiederherstel-lung einer durch vielfältige Nutzung geprägtenLandschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt die-nen und in denen zu diesem Zweck eine dauer-haft umweltgerechte Landnutzung angestrebtwird,

– besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltigeRegionalentwicklung zu fördern."

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20 NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE

Katasterfläche aller Gemeinden des Landes nachkm² % Hauptnutzungsarten (2000)

Insgesamt 29.476,5 - km² %darunter: LSG 9.502,1 32,2 Insgesamt 29.475,8 100,0 NSG 1.506,2 5,1 darunter : Landwirtschaft 14.727,1 50,0

FFH 3.044,6 10,3 Wald 10.288,7 34,9 SPA (Vogelschutzgebiete) 2.425,4 8,2 Wasser 1.001,4 3,4 Jahr der Festsetzung: - Siedlung u. Verkehr 2.279,9 7,7

Einwohner 1991 1993 1995 1997 1999 1991 - 1999 1991 - 1999 (%)Insgesamt 2.553.420 2.537.661 2.542.042 2.573.291 2.601.207 47.787 1,9 unter 15 Jahre 513.449 471.095 428.318 395.943 366.597 -146.852 -28,6 15 - 65 Jahre 1.725.699 1.743.735 1.772.715 1.817.711 1.848.180 122.481 7,1 über 65 Jahre 314.272 322.831 341.009 359.637 386.430 72.158 23,0 Natürlicher Saldo je 1.000 EW -5,3 -6,6 -5,5 -4,1 -3,1 -45,6 -

Einwohnerdichte 1999 Siedlungsdichte Besiedlungsgrad (Anteil Siedlungs- und(EW/km²) (EW/km² Siedlungs- u. Verkehrsfläche) Verkehrsfläche an Gesamtfläche)

88 1.141 7,7%

Gemeinden (31.12.1999) Anzahl % EW %Insgesamt 1.479 100,0 2.601.207 100,0 davon: unter 200 EW 259 17,5 38.014 1,5 200 - 500 EW 602 40,7 196.960 7,6 500 - 1.000 EW 284 19,2 198.767 7,6 1.000 - 5.000 EW 234 15,8 493.306 19,0 5.000 EW und mehr 100 6,8 1.674.160 64,4

Arbeitslose 1995 1996 1997 1998 1999 1995 - 1999 1995 - 1999 (%)Anzahl insgesamt 158.394 179.252 213.261 209.546 218.080 59.686 37,7 darunter: unter 25 Jahren 16.010 18.047 20.608 20.704 19.126 3.116 19,5 über 55 Jahre 26.514 37.497 44.060 47.065 50.964 24.450 92,2 Langzeitarbeitslose 50.307 48.547 64.426 73.720 68.397 18.090 36,0 Arbeitslosenquote* - - 18,3 18,5 19,0 1997 - 1999: 0,7 %-Pkte.

Landwirtschaft Insgesamt (%) Grünland (%)Nutzflächenverhältnis 100,0 78,0 22,0Anteil extensiv bewirtschafteter Flächen 16,0 7,0 45,0Anteil ökolog. bewirtschafteter Flächen 6,3 - -

Anzahl7008 192

Viehbesatz (Anzahl/100 ha LN) Rinder Schweine Schafe48 56 13

Anbauverhältnis Getreide: 54,1 16,4 Ackerfutter: 14,6(% - Ackerfläche) 11,4 Sonstige: 1,0

Wald / Forstwirtschaft km² % davon: Nadelwald % Laubwald %

Mischwald %

Sonst.Flächen %

Wald 10.842,1 37,0 57,0 11,0 13,0 19,0 Wälder mit Schutzstatus LSG (%): 35,8 NSG (%): 8,7 FFH (%): 13,5 SPA (%): 8,1

Fremdenverkehr 1992 1994 1996 1998 1999 1992 - 1999 1992 - 1999 (%)Anzahl der angebotenen Gästebetten 33.557 44.822 65.261 71.510 73.040 39.483 117,7 Anzahl der Übernachtungen 3.662.700 5.553.800 7.269.700 7.343.900 7.856.600 4.193.900 114,5

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1996 1997 1998 1999 1996 - 1999 1996 - 1999 (%)Insgesamt am Wohnort 950.756 923.076 928.168 915.097 -35.659 -3,8 Insgesamt am Arbeitsort** 890.285 854.843 847.128 826.807 -63.478 -7,1 Pendlersaldo -60.471 -68.233 -81.040 -88.290 - -

Land-, Forstw.,

Fischerei

Prod. Gewerbe

Handel, Gastgew.

Verkehr, Nachr.

Dienstleistung, Öffentl. Dienst

Insgesamt**

33.438 254.503 133.606 57.425 345.280 824.252

Kommunale Bauleitplanung (31.12.1999) Eingereicht GenehmigtAnzahl der B-PläneAnzahl der B-Pläne je GemeindeFlächen in B-Plänen (ha)darunter: Gewerbliche Bauflächen (ha) Wohnbaufläche (ha)Baufläche je EW (m²)

Wohnen und Bauen 1994 1995 1996 1997 1998 1999 1992 - 1999 1993 - 1999 (%)Wohnungsbestand 1.084.136 1.101.429 1.131.372 1.164.548 1.192.997 1.216.598 132.462 10,3 Fertiggestellte Wohnungen 12.187 16.201 28.248 30.965 27.256 22.056 Wohnungen/1.000 EW 427 433 443 453 461 468

* auf Basis abhängig ziviler Beschäftigter Mitte des jeweilgen Jahres** Differenzen zur Gesamtbeschäftigtenzahl aufgrund von Datenschutzfällen möglich

Insgesamt: 136.913Insgesamt: 447

Eiweispfl./Ölsaaten: Hackfrucht: 2,5 Stilllegung:

5.993 2.211 5,3

Befürwortet

Landesfläche

Land Brandenburg

Landwirtschaftliche Unternehmen

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach Wirtschaftszweigen (Juni 1999)

Ackerland (%)

Durchschn. Flächenausstattung (ha)

7.878

22.515 6.816 20.659

4,1 1,5

10.524

203 299 90

77.518 52.685 23.194

14.700 17.068

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21GROSSSCHUTZGEBIETE: MODELLREGIONEN

Festgesetzte Katasterfläche aller in die GSG einbezogenen Gemeinden nachGroßschutzgebietsfläche km² % Hauptnutzungsarten (2000)Insgesamt 9.456,6 - km² %darunter: LSG 7.855,3 83,1 Insgesamt 9.555,2 100,0 NSG 933,3 9,9 darunter : Landwirtschaft 4.014,4 42,0 FFH 1.993,8 21,1 Wald 4.239,8 44,4 SPA (Vogelschutzgebiete) 2.256,0 23,9 Wasser 403,3 4,2 Jahr der Festsetzung: Siedlung u. Verkehr 570,0 6,0

Einwohner 1991 1993 1995 1997 1999 1991 - 1999 1991 - 1999 (%)Insgesamt 446.089 446.352 447.148 452.484 459.102 13.013 2,9 unter 15 Jahre 88.182 81.855 74.959 69.875 65.098 -23.084 -26,2 15 - 65 Jahre 298.002 303.294 307.878 315.844 322.744 24.742 8,3 über 65 Jahre 59.679 60.988 64.093 66.147 71.011 11.332 19,0 Wanderungssaldo je 1.000 EW -8,1 7,1 8,2 13,4 8,3 67,5 -Natürlicher Saldo je 1.000 EW -5,9 -7,2 -6,4 -5,1 -3,8 -53,2 -

Einwohnerdichte 1999 Siedlungsdichte Besiedlungsgrad (Anteil Siedlungs- und(EW/km²) (EW/km² Siedlungs- u. Verkehrsfläche) Verkehrsfläche an Gesamtfläche)

48 805 6,0%

Gemeinden (31.12.1999) Anzahl % EW %Insgesamt 473 100,0 459.102 100,0 davon: unter 200 EW 113 23,9 16.447 3,6 200 - 500 EW 197 41,6 63.441 13,8 500 - 1.000 EW 79 16,7 57.637 12,6 1.000 - 5.000 EW 69 14,6 148.545 32,4 5.000 EW und mehr 15 3,2 173.032 37,7

Arbeitslose 1995 1996 1997 1998 1999 1995 - 1999 1995 - 1999 (%)Anzahl insgesamt 28.232 32.665 39.110 38.479 39.068 10.836 38,4 darunter: unter 25 Jahren 2.730 3.076 3.270 3.399 2.972 242 8,9 über 55 Jahre 4.643 6.559 7.896 8.427 8.989 4.346 93,6 Langzeitarbeitslose 9.145 8.820 11.921 13.656 12.412 3.267 35,7 Arbeitslosenquote* - - 19,6 19,9 20,0 1997 - 1999: 0,4 %-Pkte.

Landwirtschaft Insgesamt (%) Grünland (%)Nutzflächenverhältnis 100,0 72,0 28,0Anteil extensiv bewirtschafteter Flächen 31,7 3,4 71,0Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen 9,4 - -

Anzahl Durchschn. Flächenausstattung (ha)2.129 174

Viehbesatz (Anzahl/100 ha LN) Rinder Schweine Schafe46 25 15

Anbauverhältnis Getreide: 51,6 13,9 Ackerfutter: 17,3(% - Ackerfläche) 15,0 Sonstige: 0,6

Wald / Forstwirtschaft km² % davon: Nadelwald % Laubwald % Mischwald %

Sonst.Flächen %

Wald 3906,2 41,0 61,0 15,0 17,0 7,0 Wälder mit Schutzstatus LSG (%): 69,8 NSG (%): 13,9 FFH (%): 23,4 SPA (%): 22,4

Fremdenverkehr 1992 1994 1996 1998 1999 1992 - 1999 1992 - 1999 (%)Anzahl der angebotenen Gästebetten 14.348 18.255 25.037 27.682 28.161 13.813 96,3Anzahl der Übernachtungen 1.595.800 2.291.300 2.779.800 2.934.500 3.102.500 1.506.700 94,4

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1996 1997 1998 1999 1996 - 1999 1996 - 1999 (%)Insgesamt am Wohnort 160.642 154.989 156.717 155.730 -4.912 -3,1 Insgesamt am Arbeitsort** 124.333 116.873 115.699 114.313 -10.020 -8,1 Pendlersaldo -36.309 -38.116 -41.018 -41.417 - -

Land-, Forstw., Fischerei

Prod. Gewerbe

Handel, Gastgew.

Verkehr, Nachr.Dienstleistung, Öffentl. Dienst

Insgesamt**

8.328 38.239 18.378 6.038 42.505 113.488

Kommunale Bauleitplanung (31.12.1999) Eingereicht GenehmigtAnzahl der B-PläneAnzahl der B-Pläne je GemeindeFlächen in B-Plänen (ha)darunter: Gewerbliche Bauflächen (ha) Wohnbaufläche (ha)Baufläche je EW (m²)

Wohnen und Bauen 1994 1995 1996 1997 1998 1999 1992 - 1999 1993 - 1999 (%)Wohnungsbestand 182.244 184.921 189.088 194.075 198.205 201.959 19.715 10,8 Fertiggestellte Wohnungen 1.448 2.388 3.728 4.600 3.665 3.273 Wohnungen/1.000 EW 408 414 421 429 433 440

* auf Basis abhängig ziviler Beschäftigter Mitte des jeweilgen Jahres

** Differenzen zur Gesamtbeschäftigtenzahl aufgrund von Datenschutzfällen möglich

Großschutzgebiete insgesamt

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach Wirtschaftszweigen (Juni 1999)

Landwirtschaftliche Unternehmen

Insgesamt: 19.102

1.355 1.160

212 155 77

Befürwortet

Insgesamt: 424

1.330 1.073 424 2,8 2,3 0,9

3.514 2.398 1.893

Ackerland (%)

2.945 2.320

9.727 7.122

Eiweispfl./Ölsaaten: Hackfrucht: 1,6 Stilllegung:

in GSG-Gemeinden

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22 ANALYSEMETHODIK

In Deutschland ist die Literatur zu Großschutzgebie-ten nicht gerade breit gefächert. Sie beschäftigt sichin der Regel vorwiegend mit den in diesen Gebietenanzutreffenden Naturraumpotenzialen sowie mit denSchutzgütern selbst. Der Nutzung dieser Potenzialeals natürliche Ressourcen und ihrem Verhältnis zuden Schutzansprüchen wird weit weniger Aufmerk-samkeit gezollt. Darüber hinaus wurde in der Ver-gangenheit oftmals auch noch Schutz von Natur undLandschaft und die Nutzung derselben als Gegen-satz dargestellt, was den Zielen und Ansprüchen vonBiosphärenreservaten und Naturparken jedoch nichtgerecht wird. In jüngerer Vergangenheit stehen nundoch auch häufiger die verschiedenartigen Kultur-landschaften und ihre siedlungs- und (land)wirt-schafts-historischen Besonderheiten im Mittelpunktlandeskundlicher Betrachtungen von Großschutzge-bieten.

Dabei werden eine Fülle von naturschutzfachlichenund landschaftsbezogenen sowie historischen Datenund Informationen ausgewertet und präsentiert,kaum jedoch sozioökonomische. Dies scheiterte bis-lang zumeist an den mit der Datenerhebung und -beschaffung verbundenen Schwierigkeiten, denn fürdie nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten ab-gegrenzten Großschutzgebiete werden von der amt-lichen Statistik keine soziologischen oder Wirt-schaftsdaten vorgehalten. Separat erhobene warenin der Regel nicht vergleichbar und Zeitreihen nur mitunvertretbar großem Aufwand möglich. So bliebendie Aussagen zu sozioökonomischen Sachverhalten,wenn überhaupt, als „Überflieger“ auf einzelne Groß-schutzgebiete beschränkt.

Seit 1990 werden durch das Referat Raumbeobach-tung im Landesumweltamt eine Fülle von Daten undIndikatoren für die unterschiedlichsten Räume undVerwaltungseinheiten Brandenburgs – z.B. Gemein-den, Ämter, Kreise etc. – kontinuierlich im Rahmeneines Planungsinformationssystems (PLIS) ermitteltund gepflegt. Durch die für diese Dokumentation ge-wählte Methodik war es möglich, auch für Groß-schutzgebiete der Thematik entsprechend sinnvollesozioökonomische Daten- und Indikatorenzeitreihenzusammenzustellen.

Da sich die sozioökonomischen Daten zu Bevölke-rungs- und Siedlungsentwicklung, Wirtschaft undArbeitsmarkt u.v.m. in aller Regel auf Gemeinden fo-kussieren lassen und diese auch die kleinste Raum-beobachtungseinheit im PLIS darstellen, war es not-wendig, die Brandenburger Großschutzgebiete je-

weils als Aggregat von Gemeinden abzubilden. So-mit beziehen sich im vorliegenden Projekt zumindestalle sozioökonomischen Angaben bis auf die zurLand- und Forstwirtschaft auf die Summe der Ge-meinden, die sich in dem unter naturschutzfachlichenGesichtspunkten festgesetzten Gebiet befinden.Dabei treten in der Regel zwischen der naturschutz-fachlichen Abgrenzung der Großschutzgebiets-fläche, die nicht unbedingt einer gemeindlichen Ver-waltungsgrenze folgt, und den summierten Gemein-degebietsflächen Unterschiede auf, die jedoch aufdie strukturräumlichen Bewertungen und auf Verglei-che zwischen Großschutzgebieten im Detail keinenEinfluss haben. Eine hundertprozentige Übereinstim-mung konnte ohnehin nicht erreicht werden. Deshalbstehen die in die Untersuchung einbezogenen Ge-meinden stellvertretend für die Entwicklung in Bran-denburger Großschutzgebieten.

Zu diesen Großschutzgebietsgemeinden gehörenall jene, die sich mit dem überwiegenden Teil (mehrals 50 %) ihrer Gemarkungsfläche und/oder ihrenSiedlungsschwerpunkten (Ortslagen) innerhalb desfestgesetzten Schutzgebietes (naturschutzfachlicheAbgrenzung) befinden. Einbezogen wurden jedochals Ausnahmen auch solche flächengroße, aber vonihrer Einwohnerzahl her eher kleineren Gemeinden,wie z.B. Groß Schönebeck, deren Siedlungsschwer-punkt sich zwar außerhalb des festgesetzten Groß-schutzgebietes befindet – im vorliegenden Falle demBiosphärenreservat Schorfheide-Chorin –, deren Ge-markungsfläche jedoch zu mehr als drei Vierteln in-nerhalb desselben liegt.

Eine Besonderheit unter den Brandenburger Groß-schutzgebieten stellt, auch bezogen auf die hier be-handelte Thematik, der Nationalpark Unteres Oder-tal dar. Die Festsetzung der Fläche erfolgte mit demNationalparkgesetz im Sommer 1995 so, dass abge-leitet vom speziellen Schutzziel die Siedlungskörperder betroffenen Gemeinden bis auf zwei Ausnahmen(Stolpe und Mescherin) im Wesentlichen ausgespartblieben. Die sozioökonomischen Strukturen sind da-mit außerhalb des eigentlichen Großschutzgebieteslokalisiert, denn sie beziehen sich ja auf die innerhalbvon Siedlungen wohnenden bzw. auch hier überwie-gend wirtschaftlich tätigen Menschen. Aus diesemGrund wurde der Nationalpark Unteres Odertal nichtin die statistische Auswertung dieses Projektes miteinbezogen.

Im Juni 2001 ist mit dem Naturpark Stechlin-Rup-piner Land das 15. und letzte Großschutzgebiet des

2 Analysemethodik

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23GROSSSCHUTZGEBIETE: MODELLREGIONEN

Alle Sachdaten beziehen sich in der Regel und wennnicht anders angegeben auf Dezember 1999. DemProjekt liegt ebenfalls der Gemeindegebietsstandvom 31. Dezember 1999 zugrunde. Dieser im Ver-gleich zum Redaktionsschluss (Datenschluss für dieIndikatorenberechnung bereits im April 2001) relativ„alte“ Stand erwies sich jedoch für die Methode derAbgrenzung von Großschutzgebieten auf Gemein-degebietsebene als zwingend notwendig, da auf-grund von Gemeindegebietsreformen durch Zusam-menschlüsse die Gemeinden immer größer werdenund ihre Anzahl sich ständig reduziert. Einerseitswäre somit der Aufwand der Datenrückrechnung aufden jeweils aktuellen Gebietsstand bei der Verwen-dung von Zeitreihen unvertretbar hoch. Andererseitswären bei der reduzierten Anzahl von nun extremflächengroßen Gemeinden mit mehreren Siedlungs-schwerpunkten/Ortsteilen (früher selbständige Ge-meinden) eine Abgrenzung kaum mehr möglich. Die-ses Problem bestand bereits im Dezember 1999 beider Gemeinde Nuthe-Urstromtal (Landkreis Teltow-Fläming), deren Zuordnung zum Naturpark Nuthe-

Landes Brandenburg gegründet worden. Da die Be-rechnungen zu den sozioökonomischen Indikatoren-zeitreihen für alle Großschutzgebiete bereits zu Be-ginn des Jahres 2001, also vorher, vorgenommenwurden, erfolgte die gemeindliche Abgrenzung desNaturparks Stechlin-Ruppiner Land noch auf derGrundlage des zu diesem Zeitpunkt gültigen und z.T.etwas größeren Naturparksuchgebietes.

Anders als bei den sozioökonomischen Strukturda-ten werden die Anteile von Natur- und Landschafts-schutzgebieten (ebenso wie die Angaben zur Land-und Forstwirtschaft) entsprechend der naturschutz-fachlichen Abgrenzung der Großschutzgebiete abge-bildet. Da sich dabei unter Naturschutz stehendeFlächen auch innerhalb von Landschaftsschutzge-bieten befinden und diese aus Letzteren nicht her-ausgerechnet werden, ergänzen sich NSG, LSG undnicht unter Schutz stehende Flächen innerhalb derGroßschutzgebiete nicht zu Hundert (gesamte Groß-schutzgebietsfläche). Dies bezieht sich auch auf dieNatura 2000 Angaben zu FFH- und SPA-Flächen.

Großschutzgebiet Naturschutzfachlich Fläche aller

festgesetzte Fläche einbezogenen Gemeinden*

[km2] [km2]

Nationalpark Unteres Odertal** 106,4 –

Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin 1.292,9 1.304,0

Biosphärenreservat Spreewald 474,1 562,6

Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe 533,3 476,3

Naturpark Märkische Schweiz 205,0 163,0

Naturpark Uckermärkische Seen 897,1 1.034,4

Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft 489,6 588,7

Naturpark Schlaubetal 227,8 271,3

Naturpark Niederlausitzer Landrücken 587,0 551,5

Naturpark Hoher Fläming 827,3 800,6

Naturpark Westhavelland 1.293,6 1.269,0

Naturpark Dahme-Heideseen 591,8 603,5

Naturpark Barnim 733,3 675,3

Naturpark Nuthe-Nieplitz 623,2 466,1

Naturpark Stechlin-Ruppiner Land 680,8 788,6

Großschutzgebiete insgesamt 9.456,6 9.554,9

* Gebietsstand 1999

** Eine Abgrenzung auf Gemeindebasis ist entsprechend der gewählten Methodik nicht möglich

Großschutzgebietsflächen (2001)

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24 ANALYSEMETHODIK

Nieplitz aufgrund ihrer Flächengröße von 320 km2

und ihren z.T. weit auseinander liegenden 20 Ortstei-len (die früher alle selbständige Gemeinden waren)nicht eindeutig war. Wegen eines leichten Überge-wichts der außerhalb der naturschutzfachlichen Ab-grenzung des Naturparks liegenden Siedlungs-schwerpunkte wurde diese Gemeinde dann nicht mitin die vergleichende Statistik einbezogen, was zumTeil zu erheblichen Abweichungen von den Natur-parkdaten geführt hat (vgl. S. 191).

Statistische Grundlage der Sachdaten aus demsozioökonomischen Bereich bilden u.a. Gemeinde-daten des Landesbetriebes für Datenverarbeitung undStatistik (LDS), die in die Indikatorenzeitreihen derlaufenden Raumbeobachtung im Land Brandenburgeinflossen. Neben diesen sind vor allem auch eigeneErhebungen und Berechnungen sowie Planungsin-formationen aus dem im Referat Raumbeobachtungdes Landesumweltamtes geführten Planungsinfor-mationssystem die sozioökonomische Datengrund-lage des vorliegenden Projektes. Die naturschutz-fachlichen Daten kommen zum überwiegenden Teilaus dem Großschutzgebietskataster der Landesan-stalt für Großschutzgebiete sowie der Fachstatistikder Abteilung Naturschutz des Landesumweltamtes.Die Angaben zur Land- und Forstwirtschaft wurdenvom Landesamt für Verbraucherschutz und Land-wirtschaft (LVL) zur Verfügung gestellt bzw. durch dieLandesforstanstalt Eberswalde (LFE) erhoben.

Die forstwirtschaftlichen Flächenangaben, wieauch alle weiteren waldbezogenen Angaben desKapitels Wald und Forstwirtschaft entstammen deminternen naturalen Informationssystemen der Landes-forstverwaltung (Datenspeicher Wald, Betriebs-flächennachweis u.a.) und beziehen sich in der Re-gel auf den 1. Januar 2002. Den Angaben zu denGroßschutzgebieten liegt dabei die jeweils natur-schutzfachliche Abgrenzung zugrunde. Durch abwei-chende Wald-Definitionen in den jeweiligen Verwal-tungen (Forstwirtschaft nach § 2 des Landeswaldge-setzes, Landesstatistik nach Nutzungsartenerlassder Vermessungs- und Katasterverwaltung) und un-terschiedliche Datenaktualität kann es zu Differenzenbei den Angaben zu Waldflächen kommen. Dies ins-besondere auch im Kapitel Flächennutzung, in demsich Angaben zu Nutzungs- und Waldanteilen auf diegemeindliche Abgrenzung der Großschutzgebietebeziehen.

Unabhängig vom Jahr der Festsetzung bzw. Eröff-nung des jeweiligen Großschutzgebietes wurden zur

Charakterisierung und zum Vergleich von Entwick-lungstrends der heutigen Biosphärenreservate undNaturparke Daten der Großschutzgebietsgemeindenz.T. bereits ab 1990 mit herangezogen, auch wenndie meisten Großschutzgebiete zu diesem Zeitpunktals solche noch gar nicht existierten. Das bei den ein-zelnen Zeitreihen unterschiedliche Anfangsjahrebzw. unterschiedlich lange Beobachtungszeiträume(die aber in der Regel bis zum Jahr 1999 reichen) be-trachtet werden, ist dem Erhebungsbeginn und -mo-dus der amtlichen Statistik aber auch der Vergleich-barkeit der Großschutzgebiete untereinander ge-schuldet.

Die 15 Großschutzgebiete befinden sich mit Aus-nahme eines kleinen Teiles des Naturparks Barnim,von dem etwa 5 % der Fläche zu Berlin gehören, imländlichen Raum Brandenburgs. Deshalb wurde beiausgewählten Indikatorenzeitreihen auch diese Raum-kategorie zur besseren Vergleichbarkeit mit herange-zogen. Dabei umfasst der ländliche Raum Branden-burgs, ebenfalls ein Gemeindeaggregat, nach demEntwurf des Landesentwicklungsplanes für den Ge-samtraum Berlin-Brandenburg (LEP GR) vom 27. Fe-bruar 2001 den gesamten Raum Brandenburgsaußerhalb des verdichteten städtischen Raumes.Zum verdichteten städtischen Raum zählen im LandBrandenburg die vier Oberzentren Potsdam, Cottbus,Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel so-wie zahlreiche Verdichtungsgemeinden (ermittelt aufder Grundlage eines Beschlusses des Hauptaus-schusses der Ministerkonferenz für Raumordnung –MKRO – vom 7. September 1993) im unmittelbarenUmland Berlins. Da sich aufgrund der o.g. Gemein-degebietsreform die Gemeindegrenzen ständig ver-ändern, ist auch die Gemeindezuordnung zu dieserGebietskategorie in Veränderung begriffen. Die Da-ten für den ländlichen Raum beziehen sich wie auchalle anderen sozioökonomischen Daten auf den Ge-meindegebietsstand zum 31.12.1999.

Aufgrund der zum Redaktionsschluss noch ausste-henden endgültigen räumlichen Definition des länd-lichen Raumes im Land Brandenburg wird im vorlie-genden Text auf Vergleiche mit dieser Raumkategorienur verbal eingegangen.