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Grundschulempfeh lung Schuljahr 2011/12 Friedrich-Schiller- Schule Renningen Grund- und Werkrealschule

Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

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Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12. Schulgesetzänderung Dezember 2011. ... über das Aufnahmeverfahren für die Realschulen und Gymnasien der Normalform - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Grundschulempfehlung

Schuljahr 2011/12

F r i e d r i c h - S c h i l l e r - S c h u l e R e n n i n g e nGrund- und Werkrealschule

Page 2: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Schulgesetzänderung Dezember 2011... über das Aufnahmeverfahren für die Realschulen und

Gymnasien der Normalform

– §1: Grundschulempfehlung (GE) aufgrund pädagogisch-fachlicher Sicht (Beschluss der Klassenkonferenz) als pädagogische Gesamtwürdigung : „...die Leistungen in den einzelnen Fächern und Fächerverbünden müssen erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart entsprochen wird.“

– §2: Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten ... kann ein „besonderes Beratungsverfahren“ erfolgen.

– §3: Die Erziehungsberechtigten entscheiden, welche weiterführende Schulart ihr Kind besucht. Sie müssen die Grundschulempfehlung der aufnehmenden Schule nicht vorlegen.

Folie 2

Page 3: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Ablauf des ÜbergangsverfahrensInformationsabend der Grundschule mit den weiterführenden Schulen + beruflichen Schulen

Grundschulempfehlung wird erstellt

Ausgabe der Halbjahresinformation mit der Grundschulempfehlung an der Friedrich-Schiller-Schule

Intensive Beratung der Eltern durch die Grundschullehrkräfte

Januar 2012

bis 17.2.12

bis 14.02.12

Fr, 17.02.12

28./29.3.Anmeldung aller Kinder an den weiterführenden Schulen, auch wenn Beratungsverfahren nicht abgeschlossen

Page 4: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Grundschulempfehlung

• Grundlagen Pädagogische

Gesamtwürdigung schulische Leistungen Lern- und Arbeitsverhalten bisherige Entwicklung des

Kindes Stärken und Lernpräferenzen Entwicklungspotential

• Orientierungshilfe– Halbjahresinformation

in D u. M ∅• mind. 2,5 ▶ Gymnasium • mind. 3,0 ▶ Realschule

Beschluss der Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin/ des Schulleiters

Eine Empfehlung für das Gymnasium, die Realschule oder die Hauptschule/ Werkrealschule wird ausgesprochen, wenn erwartet werden kann, dass das Kind den Anforderungen der weiterführenden Schulart entspricht.

Page 5: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Grundschulempfehlung allgemeine Regelung

• Neu: Gemeinsame Ausgabe vonHalbjahresinformation, Grundschulempfehlung

• Neu: Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am „besonderen Beratungsverfahren“ wünschen Rückmeldung der Eltern muss spätestens 4 Schultage

nach Ausgabe der Grundschulempfehlung erfolgen

• Neu: Zeitfenster der Ausgabe 1. Februar 2012 bis spätestens 1. März 2012

Page 6: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Formularsatz der

Grundschulempfehlung

Page 7: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Formularsatz der

Grundschulempfehlung

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Formularsatz der Grundschulempfehlung

Page 9: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Formularsatz der

Grundschulempfehlung

Page 10: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Formularsatz der

Grundschulempfehlung

Page 11: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Das „besondere Beratungsverfahren“• Neu: Eltern wählen ein Beratungspaket aus

• Grundschulen geben Anmeldungen an zuständige schulfremde Beratungslehrkraft.

Page 12: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Formale Schritte zum„besonderen Beratungsverfahren“

• Eltern erhalten GE mit der Halbjahresinformation Klasse 4GE muss weiterführender Schule nicht vorgelegt werden

• GE ist Anmeldeformular zur Teilnahme am „besonderen Beratungsverfahren“ beigelegt

• Eltern melden innerhalb von 4 Tagen nach Erhalt der GE der Grundschule ihre Teilnahme am „besonderen Beratungsverfahren“ mit

• Grundschulen geben Anmeldungen an zuständige schulfremde BL

• BL planen Erstgespräche sowie mögliche Termine für Gruppentestungen

Folie 12

Page 13: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Schritte der BL im„besonderen Beratungsverfahren“

• Einladung zum Erstgespräch durch BL– möglich über Sekretariat der zuständigen Grundschule

(Formular mit Terminvorschlag)

• Erstgespräch mit Eltern – Anliegen und Fragestellungen herausarbeiten,

die in Einzelfällen bereits geklärt werden

• Hypothesengeleitete Planung diagnostischer Schritte– BL berät mit den Eltern, ob eine Testung sinnvoll ist– BL entscheidet je nach Fragestellung über Art des Verfahrens sowie

die Testform (Einzel/Gruppe)

• Rückmeldegespräch mit den Eltern– diagnostische Ergebnisse werden hinsichtlich Elternanliegen

reflektiert

Folie 13

Page 14: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

• Zentrale Aufgabe der BL ist die Unterstützung und Begleitung von Eltern bei deren Entscheidungsfindung.

• Unabhängig vom Verlauf der Beratung sowie möglicher Testergebnisse können Eltern sich für eine Schulart entscheiden und ihr Kind dort anmelden. (Elternwille)

• Die Eltern entscheiden, wer von Inhalten und Verlauf der Beratung Kenntnis erhält. Das gilt auch für Testergebnisse. (Schweigepflicht)

Folie 14

Page 15: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Beratungsverfahren: Was ändert sich?

Bis zum Schuljahr 2010/11: GS-Empfehlung bindend

Elternmotivation für Beratung –

Beratungsverfahren als einer von zwei Wegen, eine Änderung der verbindlichen GS-Empfehlung anzustreben Entspricht auch Gemeinsame Bildungsempfehlung nicht den Wünschen der Eltern, Aufnahmeprüfung als letzter Ausweg

Ab dem Schuljahr 2011/12: GS-Empfehlung empfehlend

Elternmotivation für Beratung –Durch Stärkung des Elternwillens, entscheiden Eltern, an welcher Schulart sie ihr Kind anmelden

Beratung kann nun für vielerlei Fragestellungen und Anliegen genutzt werden. Eltern erweitern ihre Informationsbasis, auf deren Grundlage sie eine Entscheidung über den Bildungsweg ihres Kindes treffen

Folie 15

Page 16: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Beratungsverfahren: Was ändert sich?

Bis zum Schuljahr 2010/11: GS-Empfehlung bindend

Kein Erstgesprächkeine Klärung der ElternanliegenDie Änderung der GE hin zu einer höheren Schulart wurde bisher als gemeinsames Anliegen aller Eltern, die am Beratungsverfahren teilnahmen, zugrunde gelegt

Ab dem Schuljahr 2011/12: GS-Empfehlung empfehlend

Erstgespräch zur Klärung von Anliegen und FragestellungenAnliegen und Fragestellungen der Eltern können vielfältig sein,Kind, Schularten sowieregionale Schulangebote betreffen

Möglicherweise kann das zentrale Elternanliegen hier bereits geklärt und die Beratung beendet werden

Folie 16

Page 17: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Beratungsverfahren: Was ändert sich?

Bis zum Schuljahr 2010/11: GS-Empfehlung bindend

Testdiagnostisches Vorgehen für alle streng vorgegebenGruppentestungen mit PSB4-6R sowie CFT20- Teil 1 mit dem Ziel „möglichst neutrale Informationen“ zum Leistungsstand und -potential des Kindes zu erhalten

Ab dem Schuljahr 2011/12: GS-Empfehlung empfehlend

Hypothesengeleitete Planung diagnostischer SchritteFragestellungen und Anliegen der Eltern als Ausgang diagnostischer Schritte - Einbeziehung Dritter möglich (Schweigepflicht)Tests optional – über Art des Verfahrens und Testform (Einzel-/ Gruppentestung) entscheidet BLGruppentestungen weiter möglich

Folie 17

Page 18: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Beratungsverfahren: Was ändert sich?

Bis zum Schuljahr 2010/11: GS-Empfehlung bindend

RückmeldegesprächEltern, Klassenlehrkraft, BLSichtweisen zur GE wurden in einem kurzen Gespräch durch Beobachtungen während der Testung sowie Testergebnisse ergänztGesprächsteilnehmer/innen waren festgelegt. Die Eltern konnten wählen, ob die Klassenlehrkraft dabei war

Ab dem Schuljahr 2011/12: GS-Empfehlung empfehlend

Rückmeldegespräch mit ElternDiagnostische Ergebnisse (Tests, Fragebogen, Beobachtungen, Informationen Dritter etc.) werden hinsichtlich des Elternanliegens reflektiertBL und Eltern entscheiden, in wie weit die Teilnahme Dritter sinnvoll ist(Einverständnis der Eltern notwendig)

Folie 18

Page 19: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Beratungsverfahren: Was ändert sich?

Bis zum Schuljahr 2010/11: GS-Empfehlung bindend

Gemeinsame Bildungsempfehlung (GBE)GBE durch Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung,BL hat eine StimmeGBE für Eltern verbindlichBei Dissens Anmeldung zur zentralen Aufnahmeprüfung für die gewünschte weiterführende Schulart möglich

Ab dem Schuljahr 2011/12: GS-Empfehlung empfehlend

Elternrecht

GBE entfälltWeder Klassenkonferenz noch BL geben aufgrund der durch das Beratungsverfahren erweiterten Informationsbasis ein Votum abEltern entscheiden, inwieweit sie die Inhalte und Ergebnisse der Beratung nutzen

Folie 19

Page 20: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Beratungsverfahren: Was ändert sich?

Bis zum Schuljahr 2010/11: GS-Empfehlung bindend

keine VertraulichkeitAnmeldung über GrundschuleIn der Regel Eltern im Beisein der Klassenlehrkraft über Beobachtungen und Ergebnisse der Testungen informiertInformation an Klassenkonferenz über zusätzliche Informationen durch Test und Rückmeldegespräch

Ab dem Schuljahr 2011/12: GS-Empfehlung empfehlend

Vertraulichkeit, SchweigepflichtAnmeldung über GrundschuleEltern entscheiden, wer Kenntnis über Inhalte der Beratung bzw. mögliche Testergebnisse erhältSchweigepflichtsentbindung zur Einbeziehung Dritter (z.B. Lehrkräfte)Lehrkräfte werden in der Regel nicht über neue Erkenntnisse (z.B. Testergebnisse) informiert

Folie 20

Page 21: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Beratungsverfahren: Was ändert sich?- Zusammenfassung -

Bis zum Schuljahr 2010/11: GS-Empfehlung bindend

• Elternmotivation für Beratung – mögliche Änderung der GE

• Kein Erstgesprächkeine Klärung der Elternanliegen

• Festgelegtes testdiagnostisches Vorgehen für alle (Gruppentestung)

• Festgelegtes RückmeldegesprächEltern, Klassenlehrkraft, BL

• GBE durch Klassenkonferenz BL hat eine Stimme

• keine Vertraulichkeit

Ab dem Schuljahr 2011/12: GS-Empfehlung empfehlend

• Elternmotivation für Beratung – individuelle Fragestellungen

• Erstgespräch zur Klärung von Anliegen und Fragestellungen

• Hypothesengeleitete Planung diagnostischer Schritte, Test optional

• Rückmeldegespräch mit Eltern als gemeinsame Reflexion

• GBE entfällt, BL hat keine formal entscheidende Rolle bei der GE

• Vertraulichkeit, Schweigepflicht

Folie 21

Page 22: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Organisatorischer und zeitlicher Rahmen Schuljahr 2011/12

Folie 22

• Informations- und Beratungsgespräch Klassenlehrkraft-Eltern über beabsichtigte GEbis 17.2.2012

• Ausgabe der GE mit Halbjahresinformation Kl.41.2. - 1.3.2012

• Mögliche Anmeldung der Eltern zur Teilnahme am „besonderen Beratungsverfahren“ über GS

4 Tage nach Erhalt der GE

• Anmeldung ALLER Kinder an den weiterführenden Schulen, auch wenn Beratung nicht abgeschlossen

28./29.3.2012

• „Besonderes Beratungsverfahren“ durch BLbis 3.5.2012

• Änderung der Schulanmeldung nach „besonderem Beratungsverfahren“ möglich

bis 10.5.2012

Page 23: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

1. Wie fasst mein Kind Neues auf?

Je mehr ein Kind in der weiterführenden Schule lernen muss, desto

besser muss die Auffassungsgabe sein.

Wie schnell versteht es Anweisungen für häusliche Tätigkeiten?

Findet es selbstständig Lösungen?

Wie viel Hilfe braucht es um neuen Stoff aus der Schule zu Hause umsetzen

zu können?

Das Kind richtig einschätzen

Vergessen Sie bitte nicht, dass bei der Entscheidung für eine Schulart

Ihr Kind im Mittelpunkt stehen sollte!

Bitte beobachten Sie möglichst objektiv:

Page 24: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

2. Wie gut ist das Gedächtnis meines Kindes?

Wie schnell lernt es auswendig?

Wie gut kann es sich das Gelernte nach längerer Zeit

wiedergeben?

Wie viel kann es vom Unterricht zu Hause erzählen?

Wie viel Übung braucht es zum Erlernen neuen Stoffes?

Page 25: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

3. Welchen sprachlichen Entwicklungsstand hat mein Kind?

Besonders im Gymnasium werden hohe Anforderungen an die Sprachfähigkeit

gestellt.

Wie groß ist sein Wortschatz?

Wie erklärt es Sachverhalte, wie erzählt es?

Wie berichtet es von Gelesenem/Gesehenem/Erlebtem?

Wie sicher und flüssig schreibt es?

Page 26: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

4. Wie lernt und arbeitet mein Kind?

Die Begabung eines Kindes alleine sichert keinen Schulerfolg. Lern- und

Arbeitstechniken werden in höheren Klassen immer wichtiger.

Wie selbstständig arbeitet es?

Wie ausdauernd kann es arbeiten?

Wie zuverlässig bearbeitet es (unangenehme) Aufgaben?

Wie sorgfältig arbeitet es?

Page 27: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

5. Wie konzentrationsfähig ist mein Kind?

Wie lange bleibt es bei der Sache?

Wie reagiert es beim Spielen oder Arbeiten auf

Störungen?

Kann es auch langweilige Aufgaben konzentriert erledigen?

6. Wie verhält sich mein Kind in der Gemeinschaft?

Das Lernen hängt stark vom Wohlbefinden in der Gemeinschaft ab. Kontaktängste/Anpassungsschwierigkeiten erschweren das Lernen.

Wie sind die Kontakte zu Kindern und Erwachsenen?

Wie verhält es sich in besonderen Situationen (z.B. Festen, Urlaub,..)

Page 28: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

7. Wie belastbar ist mein Kind?

Die neuen Bedingungen an der weiterführenden Schule stellen hohe Anforderungen an die körperliche und seelische Belastbarkeit.

Welche Reaktionen zeigt es vor besonderen Ereignissen?

Wie stabil ist seine Gesundheit?

Wie groß ist das Durchhaltevermögen z.B. bei körperlichen Belastungen,

beim Üben eines Musikinstruments, ...

Page 29: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Anmeldung bei den weiterführenden Schulen• Für Schülerinnen und Schüler nach der

Grundschulempfehlung• Mittwoch, 28. März 2012• Donnerstag, 29. März 2012

• Für Schülerinnen und Schüler die am besonderen Beratungsverfahren teilgenommen haben

• Bis spätestens Donnerstag, 10. Mai 2012

Page 30: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Anmeldung• Vorlage der Bestätigung der Grundschule• Keine Vorlage der Grundschulempfehlung bzw. des

Halbjahreszeugnisses• Ausnahmen:

• Privatschulen• Bilinguale Gymnasien• Gymnasien mit Hochbegabtenzügen

Aufnahmekriterien: Die Entscheidung darf nicht von der GSE abhängig gemacht werden – weiterführende Schulen müssen sich ihr eigenes Bild machen.

Die Wahl der Eltern ist für die Schule und die Schulverwaltung rechtsverbindlich. Es besteht aber kein Anspruch auf eine bestimmte Schule.

Page 31: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Rückmeldung der weiterführenden Schule

• Mehrfachan-meldungen werden unterbunden

• Grundschule führt Übersicht über die Anmeldung ihrer Schülerinnen und Schüler

• Anmeldebe-stätigung darf keine Aufnahme-bestätigung sein

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Rückmeldung• Kind wird anderer Schule zugeteilt

• Meldung weiterführende Schule an Grundschule• Kind erreicht Ziel der Grundschule nicht oder

Kind wiederholt freiwillig Klasse 4• Meldung Grundschule an weiterführende Schule

• Kooperation Grundschule – weiterführende SchuleGespräche über einzelne Schüler sind nur mit

Zustimmung (Einverständniserklärung) der Eltern möglich.

Page 33: Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Informationsveranstaltung zum Übergang von der Grundschule in weiterführende SchulenVorstellung der Schulprofile WRS / RS / Gym / BS Liebe Eltern,sehr geehrte Damen und Herren, im Dezember 2011 haben Sie die Einladung zum Infoabend bezüglich der neuen Regelungen zum Übergang von der Grundschule in weiterführende Schulen am 17. Januar 2012 erhalten. In dieser Einladung wurde auch schon der zweite Infoabend zu diesem Thema am 31. Januar 2012 angekündigt. Hiermit lade ich Sie auch im Namen der Schulleiterin der Friedrich-Silcher-Schule Malmsheim, Frau Hochmuth zu diesem Infoabend  am Dienstag, 31. Januar 2012, um 19 Uhrin die Aula des Schulzentrums Renningenherzlich ein.  Es erwarten Sie 4 Vorträge zu den Schulprofilen der weiterführenden Schulen: ab 19.00 Uhr zur Werkrealschule Herr Rektor Kichererab 19.30 Uhr zur Berufsschule Frau Binderab 19.50 Uhr zur Realschule Frau Realschulrektorin Rennerab 20.30 Uhr zum Gymnasium Herr Oberstudiendirektor Klingler Einlass in die Aula ist nur zu Beginn der Vorträge möglich! Die Werkrealschule bietet am 08. März, die Realschule am 15. März und das Gymnasium am 02. März eine Schulführung an (wird nochmals mit Zeitangabe in den Stadtnachrichten veröffentlicht.)

gez. G. Kicherer (Rektor)