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Zusätzliche Technische Vorschriften der Deutschen Telekom AG für Bauleistungen am Fernmeldeleitungsnetz (ZTV-FLN) _. Wesentliche Xnderungen gegen- Teil 12: Zn/-FLN 12 über der Ausgabe Bauen, Instandhalten und Abbrechen 1983 sind kursiv gedruckt von Kabelkanälen Ausgabe 1985 Inhalt Seite Seite 1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 6 Abbrechen von Kabelkanälen und Sichern 2 Beistellungen und Lieferungen von Stoffen freigelegter Kabel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 und Fernmeldezeug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 7 Instandhalten von Kabelkanalzügen . . . . . . . 25 2.1 Beistellungen durch die DBP . . . . . . . . . . . . . . 2 7.1 Prüfen und Reinigen von Kabelkanalzügen 25 2.2 Lieferungen durch den Auftragnehmer . . . . 2 7.2 Instandsetzen von Kabelkanalrohrzügen . . . . 25 7.3 Instandsetzen von Formsteinzügen . . . . . . . . . 26 3 Bauen von Kabelkanälen aus Rohren . . . . . . 3 3.1 Allgemeine Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 8 Einbauen und Abbrechen von Kabelkanal- 3.2 Auslegen von Rohren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Gebäudeeinführungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 3.3 Herstellen von Rohrpafilängen . . . . . . . . . . . . 10 3.4 Verbinden von Kabelkanalrohren . . . . . . . . . 10 9 Nebenleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 3.5 Kaltbiegen von Rohren und Rohrbogen . . . . 11 9.1 Leistungen, die Nebenleistungen sind . . . . . . 28 3.6 Montieren und Verbinden von Kabelkanal- 9.2 Leistungen, die keine Nebenleistungen sind . 28 Halbrohren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 10 Abrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 3.7 Reinigen von Rohrzügen, Kalibrieren und Prüfen auf Dichtigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 10.1 Allgemeine Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 10.2 Bauen von Kabelkanälen aus Rohren . . . . . . 28 4 Anschließen von Rohren an Bauwerke . . . . 21 10.3 Anschließen von Rohren an Bauwerke . . . . . 29 10.4 Bauen von Kabelkanälen bei örtlichen Be- 4.1 Anschliefien von Rohren an Kabelschächte und Abzweigkästen 21 Sonderheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2 Anschließen von Rohren an Gebäude . . . . . 21 10.5 Abbrechen von Kabelkanälen . . . . . . . . . . . . . 29 10.6 Instandhalten von Kabelkanalzügen . . . . . . . . 29 4.3 Anschliefien von Rohren an Kabelkanäle aus 10.7 Einbauen und Abbrechen von Kabelkanal- Formsteinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Gebäudeeinführungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 5 Bauen von Kabelkanälen bei örtlichen Besonderheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 5.1 Bauen von Kabelkanälen in Mantelrohren . 23 5.2 Verlegen von Rohren über Brücken . . . . . . . 23 5.3 Verlegen von Rohren in Bergsenkungs- gebieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 5.4 Bauen von Kabelkanälen in blitzgeschützter Bauweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Die im Weiteren Text benutzten Bezeichnungen Deutsche Bundespost (DBP) bzw. Deutsche Bundespost Telekom sind durch Deutsche Telekom AG zu ersetzen.

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Zusätzliche Technische Vorschriftender Deutschen Telekom AG

für Bauleistungen am Fernmeldeleitungsnetz(ZTV-FLN) _.

WesentlicheXnderungen gegen-

Teil 12: Zn/-FLN 12über der Ausgabe Bauen, Instandhalten und Abbrechen

1983 sind kursivgedruckt von Kabelkanälen Ausgabe 1985

Inhalt

Seite Seite

1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 6 Abbrechen von Kabelkanälen und Sichern

2 Beistellungen und Lieferungen von Stoffenfreigelegter Kabel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

und Fernmeldezeug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 7 Instandhalten von Kabelkanalzügen . . . . . . . 252.1 Beistellungen durch die DBP . . . . . . . . . . . . . . 2 7.1 Prüfen und Reinigen von Kabelkanalzügen 252.2 Lieferungen durch den Auftragnehmer . . . . 2 7.2 Instandsetzen von Kabelkanalrohrzügen . . . . 25

7.3 Instandsetzen von Formsteinzügen . . . . . . . . . 263 Bauen von Kabelkanälen aus Rohren . . . . . . 3

3.1 Allgemeine Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 8 Einbauen und Abbrechen von Kabelkanal-3.2 Auslegen von Rohren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Gebäudeeinführungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 273.3 Herstellen von Rohrpafilängen . . . . . . . . . . . . 103.4 Verbinden von Kabelkanalrohren . . . . . . . . . 10 9 Nebenleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

3.5 Kaltbiegen von Rohren und Rohrbogen . . . . 11 9.1 Leistungen, die Nebenleistungen sind . . . . . . 28

3.6 Montieren und Verbinden von Kabelkanal- 9.2 Leistungen, die keine Nebenleistungen sind . 28

Halbrohren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 10 Abrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283.7 Reinigen von Rohrzügen, Kalibrieren und

Prüfen auf Dichtigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2010.1 Allgemeine Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2810.2 Bauen von Kabelkanälen aus Rohren . . . . . . 28

4 Anschließen von Rohren an Bauwerke . . . . 2110.3 Anschließen von Rohren an Bauwerke . . . . . 2910.4 Bauen von Kabelkanälen bei örtlichen Be-

4.1 Anschliefien von Rohren an Kabelschächteund Abzweigkästen 21

Sonderheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

4.2 Anschließen von Rohren an Gebäude . . . . . 2110.5 Abbrechen von Kabelkanälen . . . . . . . . . . . . . 2910.6 Instandhalten von Kabelkanalzügen . . . . . . . . 29

4.3 Anschliefien von Rohren an Kabelkanäle aus10.7 Einbauen und Abbrechen von Kabelkanal-

Formsteinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22Gebäudeeinführungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

5 Bauen von Kabelkanälen bei örtlichenBesonderheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235.1 Bauen von Kabelkanälen in Mantelrohren . 235.2 Verlegen von Rohren über Brücken . . . . . . . 235.3 Verlegen von Rohren in Bergsenkungs-

gebieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235.4 Bauen von Kabelkanälen in blitzgeschützter

Bauweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Die im Weiteren Text benutzten Bezeichnungen Deutsche Bundespost (DBP) bzw. Deutsche Bundespost Telekom sind

durch Deutsche Telekom AG zu ersetzen.

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Seite 2

1 Allgemeines(1) Diese Vorschrift gilt im Zusammenhang mit der ZTV-FLN 10»Tiefbauarbeiten für Gräben und Baugruben« für das Bauen,Abbrechen und Instandhalten von Kabelkanälen aus Rohrenund für das Abbrechen und Instandhalten von Kabelkanälenaus Kabelkanalformsteinen. Aui3er den in dieser Vorschriftaufgeführten Arbeiten sind ggf. noch andere Leistungen aus-zuführen. Einzelheiten hierüber sind der Leistungsbeschrei-bung zu entnehmen.

Werden einzelne Rohre aus PVC hart (Kabelschutzrohre,Kabelrohre) oder Kabelkanalformsteine im Zusammen-hang mit Arbeiten nach der ZTVFLN 11 » Auslegen von Erd-kabeln« verlegt, instand gehalten oder abgebrochen, geltenhietfiir ebenfalls die Vorschriften der ZTVFLN 12.

(2) Soweit diese Vorschrift nichts Gegenteiliges festlegt, sindbei den Arbeiten u. a. folgende Vorschriften für die technischeAusführung besonders zu beachten:

1.

2.

3.

4.

DIN 488 »Betonstahl«,

DIN 1045 »Beton- und Stahlbetonbau; Bemessung undAusführung<<,

DIN 1048 »Prüfverfahren für Beton«,

DIN 1164 »Portland-, Eisenpottland-, Hochofen- undTraBzement«,

DIN 4226 duschlag für Beton«,

DIN 18 195 »Bauwerksabdichtungen«,

Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben und

VDE 0800 »Bestimmungen für Errichtung und Betrieb vonFernmeldeanlagen, einschl. Informationsverarbeitungs-anlagen«.

Hinweis für den Auftragnehmer:Die DIN-Normen (1. bis 6.) können bezogen werden bei:Beuth Verlag GmbHBurggrafenstraBe 4-71000 Berlin 30

Das Merkblatt (7.) kann bezogen werden bei:Forschungsgesellschaft für StraBen- und VerkehrswesenAlfred-Schütte-Allee 105000 Köln 21

Die VDE-Vorschrift (8.) ist erhältlich bei:VDE-Verlag GmbHBismarckstraBe 331000 Berlin 12

ZW-FLN 12

2 Beistellungen und Lieferungen von Stoffenund Fernmeldezeug

2.1

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

1 5

16.

17.

Beistellung durch die DBP

Kabelkanalrohre mit einseitig angeformter Steckmuffeeinschließlich der Dichtringe,

Kabelkanalrohrbogen mit angeformter Steckmuffe ein-schliei3lich der Dichtringe,

Doppelsteckmuffen einschlie8lich der Dichtringe,

Doppelsteckmuffen für Dehnungsausgleich einschlieRlichder Dichtringe,

Dükerrohre aus PE hart,

Steckmuffen für PE-Rohranschlüsse einschlief3lich derDichtringe,

Kabelkanal-Halbrohre,

Kabelkanal-Halbrohrbogen,

Kabelkanal-Halbrohrmuffen ggf. mit Spannbändern ausEdelstahl,

Flexible Wanddurchführungsrohre mit Stahlrohrmün-dung,

Stahlrohre mit Flansch,

Abstandshalter,

Kabelkanalformsteine teilbar,

Übergangsformteile @Ft) und geteilte Übergangsfom-teile @Ft-t),

Verschlußbecher,

Abdichtstopfen und

Kabelkanal-Trassenbänder.

2.2 Lieferungen durch den Auftragnehmer

(1) Der Auftragnehmer hat alle übrigen Stoffe und Bauteile,die zur Ausführung der in den Abschnitten 3 bis 8 genanntenArbeiten erforderlich sind, zu liefern. Das sind u. a.:

1. Gleitmittel gemäß FTZ-Pflichtenheft 736 531 Pfl 1,

2. Reinigungsmittel Isopropylalkohol,

3.. Polypropylen (PP)- oder Polyethylen (PE)-Folien,

4. Stahldorne (90 mm lang, 8 mm Durchmesser) zur Siche-rung von Kabelkanalformsteinverbänden,

5. gemischtkörniges, sauberes Kies-Sand-Gemisch, GröBt-korn 5 8 mm oder Sand; an die Kornzusammensetzungwerden keine besonderen Anforderungen gestellt,

6. Zement-Sand-Gemisch (Anforderungen siehe ZTV-FLN lO),

7. Dämmer- Wasser-Suspension (Anforderungen sieheZTVFLN IO) oder Materialien gleichwertiger Art,

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ZTV-FLN 12

8.

9.

10.

11.

12.

13.

Beton und Stahlbeton (Anforderungen siehe ZTV-FLN lO),

Zementmörtel nach DIN 1045 Abschn. 6.7.1,

Zementleim (Wasserzementwert W/Z l,O, d. h. 1 LiterWasser auf 1 Liter Zement),

Betonstahlmatten 150 X 150 X 6 X 6, DIN 488,

Abdichtmasse und Dichtungskitt nach Norm FTZ 558 150TV 3 und

Abdichtungsstoffe (Dichtungsaufstriche) nach DIN 18 195.

(2) Die vom Auftragnehmer zu liefernden Stoffe und Bauteilemüssen den angegebenen Vorschriften entsprechen. Die DBPbehält sich Stichprobenprüfungen der gelieferten Stoffe undBauteile vor.

Seite 3

3 Bauen von Kabelkanälen aus Rohren

3.1 Allgemeine Hinweise

(1) Kabelkanäle werden im allgemeinen aus druckwasserdichtmiteinander verbundenen Kabelkanalrohren und Kabelkanal-rohrbogen sowie aus montierten Kabelkanal-Halbrohren undKabelkanal-Halbrohrbogen aufgebaut, wobei das Kies-Sand-Gemisch im Bereich der Leitungszone als tragendes Elementmit in die Gesamtkonstruktion einbezogen wird. Das Kies-Sand-Gemisch kann als tragendes Element nur wirksam wer-den, wenn die Rohre an allen Stellen mindestens 3 cm Abstandvoneinander haben. Dies wird durch den Einbau vonAbstandshaltern sichergestellt. Anstelle von Kies-Sand-Gemisch kann auch gemischtkörniger sauberer Sand verwen-det werden, sofern nicht in Sonderfällen für das Verfüllen derLeitungszone Zement-Sand-Gemisch, Dämmer-Wasser-Sus-pension oder Materialien gleichwertiger Art oder Beton erfor-derlich wird.

(2) Sollen beim Aufbau von Kabelkanalverbänden bereits inder Trasse vorhandene Kabel im Verband mitgeführt werden,sind diese in Kabelkanal-Halbrohre aufzunehmen. Im weiterenwerden Kabelkanal-Halbrohre benötigt zum

- Instandsetzen von Kabelkanälen (Abschn. 7.2),

- Wiedereinbetten freigelegter Kabel beim Wiederaufbauabgebrochener Kabelkanalanlagen oder Teilen davon,

Rohrverlegearbeiten- -9. Arbeitsschritt

Rohre DN 50 auslegen, in dievorhandenen Abstandshaltereindrücken.

7. ArbeitsschrittRohre DN 100 der 4.Lage aus-legen, in dievorhandenen Ab-standshalter eindrücken undkombinierte Abstandshalterzur Aufnahme von RohrenDN 50 setzen.

~. Verbau

5. ArbeitsschrittRohre DN 100 der 3. Lage aus-legen, in die vorhandenen Ab-standshalter eindrücken undneue Abstandshalter setzen. f

3. ArbeitsschrittRohre DN 100 der 2. Lage aus-legen, in die vorhandenen Ab-standshalter eindrücken undneue Abstandshalter setzen.

LL1. Arbeitsschritt

Rohre DN 100 der unterstenLa e auslegen und Abstands-ha1er setzen.

b- Brette des Kabelkanalverbandesh = Höhe des Kabelkanalverbandesijz Überdeckung

Maße in cm

HL= Höhe der LeitungszoneBL= Breite der LeitungszoneB = Lichte Grabenbreite (ZTV-FLN 10)

10. ArbeitsschrittRaum zwischen neben undüber den Rohren verfüllenund mit leichtem maschi -nellen Verdichtungsgerätverdichten.

6. ArbeitsschrittRaum zwischen und nebenden Rohren der letzten La-ge der Rohre DN 100 ver-füllen und verdichten.

6 ArbeitsschrittRaum zwischen und nebenden Rohren der 3. Lageverfüllen und verdichten.

L. ArbeitsschrittRaum zwischen und nebenden Rohren der 2. La e

9verfüllen und verdich en.

2. ArbeitsschrittRaum zwischen und nebenden Rohren der unterstenLage verfüllen und verdichten.

Bild 3.111 : Arbeitsablauf beim Bau eines Kabelkanals aus Rohren (Beispiel)

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Seite 4 Zl’&FLN 12

Kabelkanal-Halbrohr DN 50/1,8 KKHR DN 50/1,8 4 50 T,8 1 4

Kabelkanal-Halbrohr DN 100/3,2 KKHR DN 100/3,2 5 110 3,2 1 6

Bild 3.1/2: MaBe von Kabelkanalrohren und Kabelkanal-Halbrohren

- Durchverbinden von Kabelkanalzügen nach Abbruch vonSchächten und

- Schützen von Kabeln, z. 8. in Baugruben.

(3) Beim Bau von Kabelkanälen aus Rohren greifen Rohr-verlege- und Verfüllarbeiten im Bereich der Leitungszoneineinander. Der Arbeitsablauf ist aus Bild 3.111 zu entnehmen.

(4) Breite und Höhe der Rohrverbände sind aus Bild 3.111 inVerbindung mit Bild 3.1/2 zu ermitteln. Im allgemeinen sindRohre mit der gröBten Regellänge nach Bild 3.1/2 einzubauen.

(5) Rohre sind mit geeigneten Fahrzeugen so zu befördern,da8 sie möglichst mit ihrer gesamten Länge aufliegen. Schlag-beanspruchungen sind insbesondere bei Temperaturen inFrostnähe zu vermeiden. Das Auf- und Abladen ist deshalbbesonders sorgfältig durchzuführen. Das Abkippen der Rohrevon der Ladefläche ist untersagt. Die Rohre sind so zu lagern,daß sie innen nicht unnötig verunreinigt werden können.Durch die Lagerung dürfen keine bleibenden Verformungenoder Beschädigungen eintreten. Die Rohrstapel dürfen beiKabelkanal-Halbrohren nicht höher als 0,4 m, bei Kabelkanal-rohren nicht höher oh 1,5 m sein. Die Muffen sind versetztanzuordnen, um punktförmige Belastungen im Muffenbereichzu vermeiden. Die Rohrenden dürfen beim Transport, Lagernund Einbauen nicht geschleift werden, weil Riefen und Kratzerbei der späteren Montage die Dichtigkeit der Steckverbindungbeeinträchtigen könnten.

Beschädigte Rohre dürfen nicht eingebaut werden. Sie sindggf. noch für die Herstellung von Paßlängen (Abschnitt 3.3) zuverwenden.

Innen verschmutzte Rohre sind vor dem Auslegen sorgfältig miteiner Kanalbürste zu reinigen, ohne daB die innere Ober-fläche beschädigt wird.

(6) Kabelkanalrohre sind durch Zusammenstecken miteinan-der zu verbinden. Voraussetzung für das Herstellen einer ein-wandfreien Steckverbindung ist, daß das Rohrspitzenendeangefast und entgratet ist (Bild 3.1/3) und der Profildichtringordnungsgernö8 in der sicke der Muffe liegt (Bild 3.114).

Fehlende Profildichtringe sind zu ersetzen. Beim Einlegen einesDichtringes ist besonders darauf zu achten, da8 die Sicke undmit ihr in Berührung kommende Dichtringflächen frei von Gleit-mitteln geholten werden.

KKR ;i ;k im

ON50 1,8 1 0,7 Z 2

3,2 1 1,2 Z 4DN?OO'

5,3 Zl,2 z 5

Bild 3.1/3: Anfasen und Entgraten von Rohrspitzenden

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Seite 6 ZTV-FLN 12

(2) Ausführung und Gröi3e der benötigten Abstandshalterhängen vom Rohrverband und vom Durchmesser der einzu-bauenden Rohre ab. Bei mehr als 4 Rohren DN 100 je Lagesind die Abstandshalter in der untersten und oberstenRohrlage um je ein Rohr überlappend (Bild 3.2/1a), in denmittleren Rohrlagen aneinanderstoBend (Bild 3.2/ 1 b) zusetzen. Die Lage der StoBstellen zwischen diesen Abstands-haltern ist in ieder Rohrlage zu wechseln. Dies gilt sinngemäßauch für mehr als 5 Rohre DN 50 ie Lage.

a) überlappend

,-- 1.5m ~~ ~~ _I

b) stof3end

Bild 3.2/1 a/ b: Rohre mit aufgesteckten Abstandshaltern(Beispiele)

Ist ein Kabelkanal sowohl aus Rohren DN 100 als auch ausRohren DN 50 aufzubauen, werden bis zu 3 Rohre DN 50 von

KAH 1 1 0 1 6

entsprechenden Abstandshaltern aufgenommen, die aufjeweils 2 Rohre DN 100 aufgesteckt sind. Einzeln verlegteRohrlagen mit mehr als 2 Rohren sind ebenfalls mit Abstands-haltern zusammenzuhalten.

(3) Die Abstandshalter sind bei Rohrverlegungen in Kies-Sand-Gemisch in Abständen von maximal 1,5 m, bei Rohrver-legungen in Zement-Sand-Gemisch, Dämmer-Wasser-Suspension oder Beton von maximal 3,0 m zu setzen. DieAbstandshalter der einzelnen Rohrlagen sind übereinanderanzuordnen. Auch in Übergangsbereichen zwischen verschie-denen Rohranordnungen (Bild 3.2/2) und im unmittelbarenBereich vor Kabelschächten (Bild 3.2/3) muf3 der zwischen deneinzelnen Rohren vorgeschriebene Mindestabstand von 3 cmgewahrt bleiben. Hierzu sind ie nach den örtlichen Verhältnis-sen ggf. geringere Abstände zwischen den Abstandshaltern zuwählen. Die Rohrzüge sind auf einem möglichst kurzenTrassenabschnitt wieder zu einem Normverband zusammen-zuführen.

Abstondshattcr

Bild 3.2/2: Setzen von Abstandshaltern bei Anderung derVerbandsanordnung

A H 1 1 0 1 8

01 = A b s t a n d jenach denörtlichen V e r h ä l t n i s s e n

a2 = 1,5 m b e i V e r l e g u n g d e r R o h r e i n Kies-S a n d G e m i s c h

02 = 3,Om bei V e r l e g u n g d e r R o h r e i n Zement-Sand - Gemisch, Dammer- W a s s e r - S u s p e n s i o no d e r B e t o n

Bild 3.2/3: Zusammenführen von Rohren im Kabelschachtbereich

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ZTV-FLN 12 Seite 7

auszulegende Rohrart zusätzliche SchutzmaBnahmen

Verlegen der Rohrlagen Einlegen einer Betonstahl-DN 50/1,8 DN 100/3,2 DN 100/5,3 mit Minderüberdeckung matte 15OX 15OX6X6

in Beton 6 15 oberhalb der oberstenRohrlage

e f

Gehweg- 0,3-05 1 0 0 0

bereich0,1-0,3 2 0 0 0 0

Fahrbahn- 0,5-0,8 3 0 0 0

bereich 0,3-05 I 4 I 0 0 0 0

Bild 3.2/4: Mannahmen bei Minderüberdeckungen

(4) Während längerer Arbeitsunterbrechungen sind Kabel-kanalrohre mit Verschlußbechern gegen Verschmutzung zuverschliefjen.

(5) Ist ein Ausspülen des einzubringenden Kies-Sand-Gemi-sches durch Grund- oder Sickerwasser anzunehmen, ist derBeauftragte der DBP zu verständigen. Dber die zu treffendenMaßnahmen entscheidet die DBP.

(6) Kann aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die Min-destüberdeckung von 0,5 m bzw. 0,B m (Abschn. 3.1 Abs. 7)nicht eingehalten werden, müssen die in Bild 3.2/4 aufgezeig-ten Schutzmaßnahmen beachtet werden.

Dberdeckungen von weniger als 0,l m in Gehwegen und0,3 m in Fahrbahnen sind grundsätzlich nicht zulässig.

Abweichend von Bild 3.2/4 sind einzelne, ohne Abstandshal-ter im Fahrbahnbereich verlegte Rohre DN 100/5,3 undDN 50/1,8 (Verlegen von Kabelschutzrohren nach ZTV-FLN11) bei einer Verlegetiefe von 0,6 m und mehr ohne zusätzlicheSchutzmoBnahmen auszulegen.

Kabelkanalgraben

(7) Müssen Rohre aus zwingenden technischen Gründen inBeton (z. B. bei Minderüberdeckungen) oder in Dämmer-Was-ser-Suspension (z. B. bei vorübergehend in Baugruben auf-gehängten Rohrverbänden, bei Unterkreuzungen von Fremd-anlagen usw.) verlegt werden, muß iedes Rohr mit dem jewei-ligen Verfüllmaterial vollständig umhüllt werden. Bei mehrerenübereinander auszulegenden Rohrlagen oder gesamten Rohr-verbänden ist hierzu zunächst der Kabelkanal in diesemBereich aufzubauen und anschließend das Verfüllmaterial ein-zubringen. Der eingebrachte Beton (Konsistenz K3, Größtkorn16 mm) ist ausreichend zu verdichten und die Oberfläche glattabzuziehen. Die Dämmer-Wasser-Suspension oder Materia-lien gleichwertiger Art bzw. der Beton mu8 hierbei denVerband allseitig mindestens 10 cm umhüllen (Bild 3.2/5).

Die Oberkante eines einzubringenden Schutzbetons darf aberauf keinen Fall in die ggf. vorhandene Bodenverfestigungder Frostschutzschicht oder in gebundene Tragschichtenragen.

Gehwegoberfläche

verdichtungsfähiges

Beton B 15

Kies -Sand - Gemisch

Bild 3.2/5: Bei Minderüberdeckung in Beton verlegte Rohrlage (Beispiel)

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Seite 8 ZTV-FLN 12

Zur Kennzeichnung eines einbetonierten Kabelkanals sindoberhalb des Umhüllungsbetons Kabelkanal-Trassenbänderauszulegen, dabei ist ein Abstand von 30 cm zwischen Umhül-lungsbeton und Kabelkanal-Trassenband anzustreben. DasKabelkanal-Trassenband darf iedoch nicht im Bereich desStraßenoberbaus ausgelegt werden. Breitere Rohrverbändesind durch mehrere, nebeneinander auszulegende Trassen-bänder zu kennzeichnen.

(8) Ist über einem auszulegenden Rohrverband ein Abzweig-kasten zu setzen, mu13 zur Vermeidung von Rohrdeformatio-nen die oberste durchlaufende Rohrlage auf eine Länge von 2m in ganzer Breite in Beton B 15 verlegt werden. Auf dieseSchutzmannohme ist zu verzichten, wenn der lotrechteAbstand zwischen Unterkante Abzweigkasten und den Schei-telpunkten der obersten Rohre gröoer als 10 cm ist. GeringereAbstände als 3 cm zwischen Unterkante Abzweigkasten und

den Scheitelpunkten der obersten durchlaufenden Rohre sindunzulässig.

(9) Kreuzen oder nähern sich Kabelkanäle den Anlagenanderer Versorgungsträger, dürfen bestimmte Abstände (Bild3.2/6, Spalte b) nicht unterschritten werden. Bei Abständen imKreuzungs- oder Näherungsbereich, die größer als diegeringstzulässigen, aber kleiner als die anzustrebendenAbstände (Bild 3.2/6, Spalten b und c) sind, sind die in Bild3.2/6 in den Spalten d bis i angegebenen SchutzmoBnahmenzu treffen. Sind die entsprechenden Maßnahmen nicht in derLeistungsbeschreibung enthalten, ist der Beauftragte der DBPzu verständigen.Die SchutzmoBnahmen müssen in iedem Fall mindestens 0,5 müber den Kreuzungs- bzw. Näherungsbereich hinausreichen.Biegeradien unter 2,5 m und punktförmige Auflagen (Bela-stungen) der Rohre sind unzulässig.

S c h u t z m a ß n a h m e nI

Abstand

Lfd. Lage der Kabelkanalanlage zurNr. Fremdanlage geringst- anzu-

zu- streben-lässiger der

Kabelkanalanlage m m0 b c d e f

überkreuzt Starkstromkabel/

Ver-/ Entsorgungsleitungen

13 überkreuzt Fernwärme 0,l l,o 0 0

14 unterkreuzt Fernwärme 0,l l,o 0 0

15 im Näherungsbereich von Fern-wärmeanlagen 0,l l,o 0 0

1) Kondensationsschutzfolie 0,5 mm dick, aus Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE)‘2) Je nach Breite der Fernmeldeanlage sind 1 bis 3 Kobelkonol-Trarrenbänder nebeneinander auszulegen3) Abhängig von Art und GräOe der jeweiligen Fremdanlage

Bild 3.2/6: Schutzmafinahmen im Bereich von Fremdanlagen

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ZTV-FLN 12 Seite 9

Punktförmqe Rohrauflagen undRohrkrümmungen mit Radien unter 25 m vermeidenMindestabstände zwischen PVC-Rohren und Beton einhatten

gewachsener Boden

6etonstahtmottegeteiltes SchutzrohrStarkstromkobel

MMe in cm Betonfeite mindestensBeton B 15

Bild 3.2/7: Schutzmaßnahme im Kreuzungsbereich einer Fernmeldeanlage mit einer Fremdanlage (Beispiel)

Zusätzlich kann es im Kreuzungsbereich von Kabelkanälen undFremdanlagen zur Vermeidung punktförmiger Rohrauflagenund zur Einhaltung des zulässigen Biegeradius von 2,5 m erfor-derlich werden, einen Umhüllungsbeton B 15 einzubringen(Bild 3.2/7). Dabei ist darauf zu achten, daB die Fremdanlagenicht unmittelbar einbetoniert wird.

Bereich,in dem 6mmeldeonlage fPK- RahrejinZement-%nd-Gemisch verlegt und zwischenbeiden Anlagen Kunststoffotie va%andenseinmNJ

Zement -Sand-Ge-

Nicht in Betonkanäle verlegte Fernwärmerohre sind vor demEinbringen des Umhüllungsbetons in Betonkanäle (Bild 3.218)aufzunehmen oder durch seitlich abgestützte Betonteile (Bild3.2/9) abzudecken.

&reich.indem Fernmetdeanloge tPVC-Rohmain

[mindestens 95mmKunststoffoliemindestens Befon

MaOe in cm Fernwärmerohre

Mal% in cm \\Y ~tphtte tindestens

statische Bewchrung

Femwitrmerohre

vorhandefWs Wfüugut

Bild 3.2/8: In Betonkanal aufgenommene Fernwärmerohreim Kreuzungsbereich mit einer Fernmeldeanlage

Bild 3.2/9: Durch Betonteile geschützte Fernwärmerohre imKreuzungsbereich mit einer Fernmeldeanlage

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3.3 Herstellen von Rohrpaßlängen

(1) Im Bereich von Kabelschächten, Gebäudeeinführungeno. ä., beim Durchverbinden von Rohrzügen und beim Herstel-len des Versatzes zwischen den einzelnen Rohrlagen ist es imallgemeinen erforderlich, Rohre auf eine bestimmte Länge zukürzen. Diese RohrpaBlängen werden ie nach Erfordernis

durch Kürzen der Rohre am Spitz- bzw. Muffenende her-gestellt. Die Rohre sind mit einem Rohrabstechgerät (Bild 3.3/ 1)zu kürzen und anschließend mit einem geeigneten Anschräg-gerät (Bild 3.3/2) anzufasen und innen zu entgraten.

(2) PaBlängen von Kabelkanal-Halbrohren werden durcheinen rechtwinkligen Schnitt zur Längsachse hergestellt. DieSchnittkanten sind zu entgraten.

Bild 3.3/1: Abstechen des Rohres

3.4 Verbinden von Kabelkanalrohren

Bild 3.3/2: Anfasen des Rohres

(1) Spitz- und Muffenende zweier Kabelkanalrohre sind wie folgt miteinander zu verbinden:

Arbeits-schritte Beschreibung der zu erledigenden Aufgabe

1 Prüfen, ob die Bedingungen nach Abschn. 3.1 Abs. 6 erfüllt sind.

2 Verschmutzte Spitzenden und die Innenflächen der Steckmuffen mit Putzwolle o. ä. reinigen. Besondere Reini-gungsmittel sind im allgemeinen nicht erforderlich.

3 Einstecktiefe auf dem Spitzende geschnittener Rohre (Paßlängen) markieren.

KKR EinstecktiefeDN mm

50 80100 135

Bild 3.4/ 1 : Einstecktiefe

4 Rohrspitzende auf einer Länge von ca. 3 cm mit Gleitmittel bestreichen.Dabei darauf achten:Ul, Fett oder andere Mittel sind für diesen Zweck unzulässig, weil solche Mittel einen schädigenden Einfluß auf dieQualität der Steckverbindungen haben können.

5 Rohrspitzende mit mäBigem Kraftaufwand bis zum Anschlag im Muffenkonus der Steckmuffe einschieben. Die Ein-stecktiefenmarkierung muB gerade noch sichtbar sein.

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(1) Die Spitzenden zweier Kabelkanalrohre sind mit Doppelsteckmuffen wie folgt zu verbinden:

Arbeits-schritte

1

Beschreibung der zu erledigenden Aufgabe

Rohre nötigenfalls nach Abschn. 3.3 Abs. 1 kürzen.Dabei darauf achten:Der Abstand zwischen den beiden Rohrspitzenden muß bei Rohren der DN 100 etwa 200 mm und bei RohrenDN 50 etwa 150 mm betragen.

2 Prüfen, ob die Bedingungen nach Abschn. 3.1 Abs. 6 erfüllt sind.

3 Beide Rohrspitzenden auf einer Länge von ca. 3 cm mit Gleitmittel bestreichen.Dabei darauf achten:Ul, Fett oder andere Mittel sind für diesen Zweck unzulässig, weil solche Mittel einen schädigenden Einflut3 auf dieQualität der Steckverbindung haben können.

4 Doppelsteckmuffe mit dem längeren Muffenteil bis zum Anschlag auf eines der Rohrspitzenden aufschieben.

5 Doppelsteckmuffe mit dem kurzen Muffenteil bis zum Anschlag auf das gegenüberliegende Rohrspitzendezurückschieben.

a

b

C

Bild 3.4/2: Verbinden zweier Rohrspitzenden

3.5 Kaltbiegen von Rohren und Rohrbogen

(1) Rohrkrümmungen sind durch das Kaltbiegen der Rohreund Rohrbogen auf der Baustelle herzustellen. Das im Einzelfallanzuwendende Kaltbiegeverfahren ist Bild 39 1 zu entneh-men. Starke Krümmungen erfordern den Einbau von bereitswerkseitig vorgeformten Rohrbogen.

(2) Beim Kaltbiegen von Rohren ist dem Rohrstrang jenegleichmät3ige Krümmung zu belassen, die dieser beim Biege-vorgang annimmt. Rohrstränge dürfen keinesfalls um eineneinzigen festen Punkt gebogen werden, weil dies zum Einknik-ken der Rohre führt.

(3) Mit abnehmenden Biegeradien wirken die Steckmuffenzunehmend als starre Punkte im sonst elastischen Rohrstrang,wodurch dieser an den Muffenenden leichter als an anderenStellen zum Einknicken neigt. Deshalb sind Rohrbogen stets aus

Rohren mit der jeweils größten Lieferlänge aufzubauen undSteckmuffen im mittleren Bereich der Bogen möglichst zu ver-meiden. Ist die Anordnung einer Steckmuffe im Bogenbereichunvermeidbar, ist ein angespitzter Holzpflock von ca. 3 cmDicke so in die Grabensohle einzuschlagen, daß die Muffedurch den Pflock beim weiteren Fortgang der Arbeiten mecha-nisch entlastet ist.

(4) Beim Auslegen und Verbinden der Rohre und Rohrbogensowie beim Herstellen von RohrpaBIängen in Krümmungsbe-reichen gelten die Vorschriften für das Auslegen der Rohre(Abschn. 3.2), das Herstellen der Rohrpaßlängen (Abschn. 3.3)und das Verbinden von Kabelkanalrohren (Abschn. 3.4) sinn-gemät3.

Beim Montieren von Halbrohren und Halbrohrbogen in Krüm-mungsbereichen ist zusätzlich Abschn. 3.6 zu beachten.

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vorgegebener Begebereich

Kaltbiegen vanRohren nach Absatz

Kobelkanalrohr-

3,0 bis 3,7 II 12 0

25 bis 3,0 I 13 0

15,0 und mehr Kabelkanal- - 14 0 0 0Halbrohr

7,0 bis 150 - 15 0 0

5,2 bis 7,0 Kabelkanal- V 16 0Halbrohrbogen

4,4 bis 5,2 IV 17 0

3‘7 bis 4,4 Ill 18 0

3,0 bis 3,7 II 19 0

2,5 bis 3,0 I 20 0

1) Nur anwenden, wenn der zu biegende Rohrstrang im Krümmungsbereich Fremdanlagen unterkreuzt.

2) 90°-Bogen; nur nm Anschluß von KVz o. ä. einbauen. Kaltbiegen nicht zulässig.

Bild 3.511: Anwendungsbereiche der Kaltbiegeverfahren für Rohre und Rohrbogen

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ZTV-FLN 12 Seite 13

(5) Beim Kaltbiegen von Rohren mit verhältnismäßig grof3en Biegeradien (Anwendungsbereiche s. Bild 3.5/1) ist wie folgt zuverfahren:

Arbeits-schritte

1

Beschreibung der zu erledigenden Aufgabe

Rohr von 3 oder 4 Montagekräften vorsichtig im gewünschten Umfang biegen und mit vorher gesetzten Pflöckenhalten.Dobei darauf achten:Unteren Grenzwert für den Biegeradius nicht unterschreiten, weil sonst die Rohre einknicken. Werden dieerforderlichen Biegekräfte zu groß, Verfahren nach Abs. 6 anwenden. Nach Möglichkeit mit dem Bogen begin-nen, der den kleinsten Biegeradius hat.

Bild 3.5/2: Kaltbiegen eines Kabelkanalrohres mit grot3em Biegeradius

2 Zweiten Rohrstrang der gleichen Rohrlage im Abstand einer Pflockdicke (ca. 3 cm) an den bereits verlegtenRohrstrang andrücken.

3 Rohrstränge sofort mit Abstandshaltern verbinden.Dabei darauf achten:Der Abstand der Abstandshalter voneinander ist so festzulegen, dat3 zwischen den Rohren überall der geforderteMindestabstand von 3 cm vohanden ist.

4 Weitere Rohre der gleichen Rohrlage sinngemäC3 nach den Arbeitsschritten 1 bis 3 auslegen.Dabei darauf achten:Pflöcke erst entfernen, wenn im Bereich dieser Rohrlage Kies-SandGemisch entsprechend Abschn. 3.2 Abs. 1 inden Graben eingebracht und verdichtet wurde.

5 Rohre der 2. Rohrlage in die aus dem Kies-Sand-Gemisch herausragenden Abstandshalter einrasten.

6 Ggf. weitere Rohrlagen sinngemäß nach den Arbeitsschritten 1 bis 5 verlegen.

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(6) Beim Kaltbiegen von Rohren mit kleinen Biegeradien (Anwendungsbereiche s. Bild 3.5/1) ist wie folgt zu verfahren:

Arbeits-schritte

Beschreibung der zu erledigenden Aufgabe

Pflock 1 am Anfangspunkt der herzustellenden Rohrstrangkrümmung auf der Innenseite neben dem Rohrstrang inden Boden treiben.Dabei darauf achten:Stets mit einem Rohrstrang beginnen, der den kleinsten Biegeradius hat.

Nenndurch-messer des Biegeradien rnax. Pflockabstand

Rohres m Ill

D N 5 0 unter 3,0 bis 2,5 0,65

unter 10,O bis 7,5 0,BODN 100 unter 7,5 bis 5,O 0,65

unter 5,0 0,50

Bild 3.5/3: Schrittweises Kaltbiegen eines Kabelkanalrohres mit kleinen Biegeradien

Rohrstrang leicht in der vorgesehenen Richtung biegen und den nächsten Pflock auf der der Krümmungsrichtungabgewendeten Rohraunenseite eintreiben.Dabei darauf achten:Pflockabstände (Bild 3.5/3) nicht überschreiten und unteren Grenzwert für den Biegeradius (Bild 3.511) nichtunterschreiten, weil sonst die Rohre einknicken.

Biegevorgang mit dem Eintreiben weiterer Pflöcke fortsetzen (Bild 3.5/3), bis der Rohrstrang die vorgeseheneKrümmuny hat.

Weitere Rohrstränge der gleichen Rohrlage im Abstand der Pflockdicke (etwa 3 cm) an den bereits ausgelegtenandrücken.

Rohrstränge sofort mit Abstandshaltern verbinden.Dabei darauf achten:Der Abstand der Abstandshalter voneinander ist so festzulegen, daß zwischen den Rohren überall der geforderteMindestabstand von 3 cm vorhanden ist.

Weitere Rohre der gleichen Rohrlage sinngemäß nach den Arbeitsschritten 1 bis 5 verlegen.Dabei darauf achten:Pflöcke erst entfernen, wenn im Bereich dieser Rohrlage Kies-Sand-Gemisch entsprechend Abschn. 3.2 Abs. 1 inden Graben eingebracht und verdichtet wurde.

Rohre der 2. Rohrlage in die aus dem Kies-Sand-Gemisch herausragenden Abstandshalter einrasten.

Ggf. weitere Rohrlagen sinngemäi3 nach den Arbeitsschritten 1 bis 7 verlegen.

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(7) Werden im Krümmungsbereich hindernde Fremdanlagen unterkreuzt, ist beim Kaltbiegen der Rohre wie folgt zu verfahren(Anwendungsbereiche s. Bild 3.5/ 1):

Arbeits-schritte

1

Beschreibung der zu erledigenden Aufgabe

Zu biegender Rohrstrang von aul3erhalb des Krümmungsbereiches in den Graben einbringen und zwischen diezuvor im Krümmungsbereich gesetzten Pflöcke schieben.

\ B,eger/chtung

Bild 3.5/4: Kaltbiegen eines Rohres beim Einschieben in den Krümmungsbereich (Krümmung übertrieben dar-gestellt)

2 Weitere Rohrstränge in gleicher Weise in die Krümmung hineinschieben, im Abstand der Pflockdicke an die bereitsverlegten andrücken und sinngemäß wie in Abs. 5 mit Abstandshaltern festlegen.

(8) Beim Verlegen von montierten Halbrohren ist zusätzlich zuden in den Abs. 5 bis 7 beschriebenen Verfahren darauf zuachten, da8 zusammengefügte Halbrohre DN 100 nachträg-lich nur zu Bogen mit Radien gröBer 15 m und HalbrohreDN 50 zu solchen gröt3er 10 m kaltgebogen werden dürfen.Bei Halbrohren DN 100 mit erforderlichen Biegeradienzwischen 7,0 und 15,O bzw. bei Halbrohren DN 50 mit Biege-radien zwischen 3,7 und 10,O m greift die Montage(Abschn. 3.6) und der Kaltbiegevorgang ineinander, d. h. dieKabelkanal-Halbrohre sind im gebogenen Zustand zumontieren.

In beiden Fällen muß außerdem darauf geachtet werden, da8die Ebene der SchlieBnähte im rechten Winkel zur Krümmung-sebene steht, d. h., im Falle horizontaler Krümmungen stehendie beiden Schließnähte senkrecht übereinander.

(9) In Krümmungsbereichen mit Radien zwischen 2,5 und 5,0 msind werkseitig vorgeformte Kabelkanal-Rohrbogen DN 100der Typen I bis IV auszulegen. Die Rohrbogen können dabeidurch Auf- bzw. Zusammenbiegen innerhalb der in Bild 3.5/ 5angegebenen zulässigen Biegebereiche eingesetzt werden.

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-+-FD 7

(abelkanal-Cohrbogen T Y P 1 T Y P 11 Typ Ill T Y P IV

‘ertigungsradienm 2,71 m 3,34 m 4,04 m 4,81

Siegebereichm 2,50-2,99 3,00-3,69 3,70-4,39 4,40-520

Bild 3.5/5: Aufbau von Kabelkanälen aus Kabelkanal-Rohrbogen DN 100

Vom jeweils kleinsten erforderlichen Radius ausgehend, sinddie Rohrkrümmungen einer Lage in den durch die Abstands-halter vorgegebenen Rasterschritten von 14 cm aus den 4Rohrtypen herzustellen.

(10) Müssen Kabelkanal-Halbrohre DN 100 aufgrund desTrassenverlaufs mit Biegeradien zwischen 250 m und 7,00 mausgelegt werden, so sind hierfür werkseitig vorgeformteKobelkanal-Halbrohrbogen der Typen I bis V zu verwenden.

Kabelkanal-Halbrohrbogen DN 50, Typ 11, sind für Biegera-dien von 2,5 bis 3,7 m einzusetzen. Vom jeweils kleinsten erfor-derlichen Radius ausgehend, sind die Rohrkrümmungen einerLage in den durch die Abstandshalter vorgegebenen Raster-schritten von 14 cm bei Kabelkanal-Halbrohrbogen DN 100und von 8 cm bei Kabelkanal-Halbrohrbogen DN 50 durchAuf- oder Zusammenbiegen innerhalb der zulässigen Biege-bereiche (Bild 3.5/6) herzustellen.

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(abelkanal- DN 50

ialbrohrbogen FYP ll) T Y P 1 T Y P ll

‘ertigungsradienm 3,lO 2,71 3,34

Siegebereichm 2,50-3,70 2,50-2,99 3,00-3,69

Bild 3.5/6: Aufbau von Kabelkanälen aus Kabelkanal-Halbrohrbogen

DN 100

Typ Ill

4,04

3,70-4,39

T Y P IV

4,81

4,40-5,20

T Y P V

6,07

5,20-7,00

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(11) In gekrümmten Trassen mit mehr als 45’ werden dieerforderlichen Rohrkrümmungen durch Verbinden von meh-reren Rohrbogen oder Montieren von mehreren Kabelkanal-

Halbrohrbogen erreicht. ZwischenmaBe bzw. kleinere Winkelsind durch entsprechendes Kürzen der Bogen herzustellen.

3.6 Montieren und Verbinden von Kabelkanal-Halbrohren

(1) Beim Montieren der Kabelkanal-Halbrohre ist wie folgt zu verfahren:

Arbeitsschritte Beschreibung der zu erledigenden Aufgabe

Unteres Holbrohr auf der eben abgeglichenen Grabensohle auslegen.

Von grobem Schmutz gereinigtes Kabel in das Holbrohr einlegen.

Abdeckband über der Nut an den Enden des unteren und oberen Halbrohres auf einer Länge von ca. 5 cmentfernen.

Nut an den so vorbereiteten Enden auf einer Länge von ca. 3 cm mit Abdichtmasse (Beipack der Kabelkanal-Halbrohrmuffe) satt verfüllen (Bild 3.6/ l), um die Dichtigkeit an den Verbindungsstellen zu gewährleisten.

Bild 3.611: Vorbereiten der Verbindungsstellen

Oberes Halbrohr stirnseitig bündig auf das untere Halbrohr auflegen.

Beide Halbrohre mit einem Montagegerät zusammenpressen, wobei das untere Halbrohr von dem U-förmigenBügel des Montagegerätes umfaßt wird und durch Niederdrücken des Hebels das obere Halbrohr hörbar ein-rastet (Bild 3.612). Durch die eindringende Feder wird das Abdecken über der Nut zerrissen und durch das Ver-pressen des darunterliegenden Dichtbandes die Druckdichtigkeit in Längsrichtung der montierten Kobelkanal-Halbrohre erzielt.

Montagevorgang bei Halbrohren DN 50 in Abständen von etwa 20 cm, bei Halbrohren DN 100 in Abständenvon etwa 30 cm wiederholen.

Bild 3.612: Montage eines Kabelkanal-Halbrohres mit einem Montogegerät

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(2) Bei Längen größer 4 m aus Halbrohren DN 50 und größer6 m aus Halbrohren DN 100 sind diese zur Erhöhung der Sta-bilität versetzt zu montieren (Bild 3.6/2). Hierzu ist das ersteobere Halbrohr auf etwa die Hälfte der Lieferlänge zu kürzen.In diesen Fällen ist das Abdeckband auch an der der Stoßstellegegenüberliegenden Nut auf einer Länge von 5 cm zu entfer-nen und mit Abdichtmasse zu verfüllen. Vor der endgültigen

Montage ist darauf zu achten, daß die Halbrohre mitgeringst-möglichem Spalt fluchtend ausgerichtet sind.

(3) Für die Verbindung der Kabelkanal-Halbrohre unterein-ander und mit Kabelkanalrohren sind Kabelkanal-Halbrohr-muffen zu verwenden und wie folgt zu montieren:

Arbeits-schritte

1

3

4

Beschreibung der zu erledigenden Aufgabe

Rohrenden fluchtend ausrichten.

Bild 3.6/3: Ausrichten der Rohrenden

Abdeckfolien von den Innenseiten der Muffenteile entfernen.

Bild 3.6/4: Entfernen der AbdecMolie

Muffenteile unter Beachtung der Markierung mittig über der Stoßstelle zusammenfügen.

Dabei darauf achten:Die Schließnähte der Muffe und der Halbrohre sind um mindestens 60’ zu versetzen.

Bild 3.6/5: Zusammenfügen der Muffenhälften

Verschlußteile von Hand aufschieben und mit einem Hammer festtreiben.

Bild 3.6/ 6: Aufschieben und Festtreiben der Verschlußkeile

(4) In gekrümmten Trassen sind die Schließnähte der Halbrohresenkrecht anzuordnen. Werkseitig vorgeformte Kabelkanal-Halbrohrbogen sind bereits entsprechend gefertigt.

Müssen Krümmungen aus mehr als einer Halbrohrlänge her-gestellt werden, so ist auch hier ein Versatz der Halbrohreuntereinander erforderlich.

Zusätzlich sind im Krümmungsbereich auf allen Muffen 2Bandschellen aus Edelstahl (Bild 3.6/7) zu setzen.

Bild 3.6/7: Kabelkanal-Halbrohrmuffe im Krümmungs-bereich von Kabelkanal-Halbrohren

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3.7 Reinigen von Rohrzügen, Kalibrieren und Prüfenauf Dichtigkeit

(1) Fertiggestellte Rohrstränge sind sauber zu übergeben.Erforderlichenfalls sind sie gemäß ZTV-FLN 40 mit einemLedermanschettenkolben mittels Druckluft zu durchfahren.Stärkere Verschmutzungen oder Verschlammurigen dürfennur mit dafür geeigneten Reinigungsgeräten, z. B. Kabelkanal-bürste oder Niederdruck-Spülgerät, beseitigt werden.

Geräte auf Druckluftbasis dürfen 5 bar Dberdruck nicht über-schreiten. Bei der Verwendung auf Druckluftbasis arbeitenderGeräte sind in den Kabelschächten vorhandene Kabel undandere Anlagenteile auf geeignete Weise zu schützen. AufSogbasis arbeitende Geräte sind nicht zulässig.

(2) Fertiggestellte Rohrzüge müssen bei Rohren DN 50 einenInnendurchmesser von 43 mm und bei Rohren DN 100 von95 mm aufweisen. Ist in der Leistungsbeschreibung festgelegt,da13 Kabelkanalzüge zu kalibrieren sind, werden die auf dieEinhaltung des Mindestinnendurchmessers zu prüfendenKabelkanalzüge vom Beauftragten der DBP bestimmt. Für dasKalibrieren gilt die ZTV-FLN 40. In den Meßprotokollen ist derjeweils geprüfte Kabelkanalzug genau zu bezeichnen. Die Pro-tokolle sind dem Beauftragten der DBP zu übergeben. Wer-den bei der Prüfung Mängel festgestellt, entscheidet derBeauftragte der DBP über das weitere Vorgehen.

(3) Kabelkanalzüge sind noch dem lagenweisen Einsanden,nötigenfalls auch abschnittsweise, iedoch vor dem Instandset-zen des StraBenoberbaus nach Angabe und in Gegenwartdes Beauftragten der DBP u. a. in folgenden Fällen mittelsDruckluft auf Dichtigkeit zu prüfen, sofern sich die DBP nichtselbst die Prüfung vorbehält:

ZTV-FLN 12

Bei Verlegung der Rohre- in gasverseuchten Böden,- unterhalb des höchsten Standes des örtlichen Grundwas-

sers und- in Mantelrohren.

In Gebäuden endende Kabelkanalzüge sind in ledern Fall aufDichtigkeit zu prüfen.

Der geprüfte Rohrstrang gilt als dicht, wenn der nach Bild3.7/ 1 vorgeschriebene Prüfdruck nach Unterbrechung derDruckluftzufuhr für die Dauer einer Minute konstant bleibt.

Tiefenlage der untersten Rohrloge barm (Uberdruck)

bis 2 0,5*)bis 3 0,6bis 4 0,Bbis 5 l,Obis 6 l,2

über 6 l,5*) Mit diesem Druck sind auch in Mantelrohren verlegte Kobelkanalrohre

7” prüfen!

Bild 3.7/ 1 : Prüfdruck bei Dichtigkeitsprüfung an Rohrzügen

Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, sind diese inAbsprache mit dem Beauftragten der DBP zu beseitigen undalle Kabelkanalzüge des entsprechenden Abschnittes erneutauf Dichtigkeit zu prüfen. Dber die Prüfung und ihr Ergebnis istein Prüfprotokoll zu erstellen, das vom Beauftragten der DBPgegenzuzeichnen und ihm auszuhändigen ist.

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(4) In Ausnahmefällen sind Rohre mittels Wanddurchfüh-rungsmuffen aus PVC hart an Kabelschächte anzuschließen.Der Einbau der Wanddurchführungsmuffen ist in derZTV-FLN 13 geregelt.Vor dem AnschluB eines Rohres ist zu prüfen, ob in der Wand-durchführungsmuffe der Dichtring vorhanden und ordnungs-gemäß einge,legt ist. Fehlende Dichtringe sind zu ersetzen. DieSpitzenden der einzuführenden Rohre sind entsprechendAbschn. 3.1 Abs. 6 vorzubereiten und auf einer Länge von ca.3 cm mit Gleitmittel zu bestreichen.

(5) Um das Ausbreiten von Gasen in Kabelkanalanlagen unddas Eindringen in Gebäude zu verhindern, sind die Rohrzügeunverzüglich nach dem Anschließen und unabhängig vomBelegungszustand in folgenden Fällen gasdicht zu verschlie-Ben:

alle Rohrzüge in Kabelschächten mit geradzahligerSchachtnummer,sämtliche in Gebäude eingeführte Rohrzüge (Abdichten inden Kabelschächten bzw. Abzweigkästen sowie in denGebäuden),alle Rohrzüge in Kabelschächten unter Linienverzweigern,mit Schaltstellen undsämtliche im Boden endende Kabelkanalzüge.

Unbelegte Rohrzüge werden mit Abdichtstopfen nach Bild 4/ 1gegen Eindringen von Gasen und Wasser verschlossen.

L/

AbdIchtstopfenKabelkanalzug

Bild 4/ 1 : Mit Abdichtstopfen abgedichteter Rohrzug

Belegte Rohrzüge werden z. B. mit Abdichtsehrumpfhülsennach ZTV-FLN 40 abgedichtet.

4.2 Anschließen von Rohren an Gebäude(1) Für den AnschluB von Kabelkanalrohren an Gebäudeein-führungen richtet sich das Arbeitsverfahren nach deren kon-struktiver Ausführung. Starre Verbindungen zwischen Rohr-verband und Gebäudeeinführung sind unzulässig.

Dichtungsaufstrich

PVC- Rohr DN 100 oder 50

\HeiOschme/zkleber

ZTV-FLN 12

(2) Um die Relativbewegung zwischen Gebäude und Rohr/Rohrverband bei Stahlrohren mit Flansch, Stahlplatten mitStahlrohrstutzen und Kabeleinführungsblöcken ausgleichen zukönnen, ist der Einbau von Doppelsteckmuffen zwingend vor-geschrieben. Dabei ist die Doppelsteckmuffe mit ihrem Iänge-ren Muffenteil auf das Stahlrohr aufzuschieben (Bild 4/2).

j?#Ba”wer~~bdich~~ng

Bild 4/2: AnschluBvon Kabelkanalrohren an eine Stahlplattemit Stahlrohrstutzen

(3) Bei flexiblen Wanddurchführungsrohren mit Stahlrohr-mündung werden die Kabelkanalrohre unmittelbar mit ihremMuffenende auf das Spitzende des flexiblen Wanddurchfüh-rungsrohres aufgeschoben (Bild 4/3). Mögliche Relativbewe-gungen zwischen Gebäude und Rohr werden hierbei durchden flexiblen Teil des Wanddurchführungsrohres aufgefan-gen.

11 = 1000mm l

$- 120mm bei DN 100

l2- 60mm bei DN 50

Bild 4/3: AnschI& eines Kabelkanalrohres an ein flexibles Wanddurchführungsrohr mit Stahlrohrmündung

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ZTV-FLN 12 Seite 23

(4) Unmittelbar nach dem AnschlieBen der Rohre an dieGebäudeeinführungsbauteile ist zu überprüfen, ob diese ent-sprechend Abschn. 4.1 Abs. 4 ordnungsgemäfi abgedichtetsind.

4.3 Anschließen von Rohren an Kabelkanäle ausFormsteinen

(1) Um Kabelkanalrohre und montierte Kabelkanal-Halbrohre an Kabelkanäle aus Formsteinen anschließen zukönnen, ist zunächst der Formsteinverband stufenförmigabzubrechen. Der Anschluß der Kabelkanalrohre er$olgt mitÜbergangsformteilen, der von Kabelkanal-Halbrohren mitgeteilten Übergangsformteilen.

(2) Im einzelnen ist wie folgt zu verfahren:

Arbeitsschritte beim

UFT-t UFTBeschreibung der zu erledigenden Aufgabe

, ,/. .’ ,“.. ‘... . .ÜFT-t über dem vorhandenen Kabel entsprechend Abschnitt 3.6 montieren.

Dabei darauf achten:Spitzenden fluchtend ausrichten und ggfI oberes Kabelkanal-Halbrohr für den erforder-

:. liehen Versatz (Abschnitt 3.6 Abs. 2) kürzen.

2 1 ÜFT-t bzw. ÜfTin den letzten vorhandenen Kabelkanalformstein biszum Anschlag(I.5 cmEinstecktiefe) einschieben.Dabei darauf achten:Für den Anschluß der @T-t bzw. ÜFT ist keine Mörtelbettung erhorderlich.

3 2 Weitere Kabelkanalrohre bzw. Kabelkanal-Halbrohre entsprechend Abschnitt 3 an-schließen.

4 3 Im weiteren Verlauf des Kabelkanalgrabens die Rohre einer Lage auseinandet$dchern undin Abstandshaltern zusammenfassen.

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Seite 24

5 Bauen von Kabelkanälenbei örtlichen Besonderheiten

5.1 Bauen von Kabelkanälen in Mantelrohren

(1) In die nach ZTV-FLN 10 eingepreßten Mantelrohre sinddie Kabelkanalrohre so einzubringen, daf3 die Verbands-anordnung an der Eintritts- und Austrittsstelle die gleiche ist,sofern in der Leistungsbeschreibung nichts Gegenteiliges aus-gesagt ist.

Die Art des Einbaus der Rohre ist dem Auftragnehmer freige-stellt, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts Gegenteiligesfestgelegt ist.

(2) Nachdem die Rohre in das Mantelrohr eingebracht undgeordnet wurden, sind alle Rohrstränge auf Dichtigkeit nachAbschn. 3.7 Abs. 3 zu prüfen.

(3) Die Enden des Mantelrohres sind mindestens 0,5 m tief mitBeton B 15 (GröBtkorn 16 mm) zu verfüllen. Dabei ist darauf zuachten, daß in dem Beton genügend groi3e Offnungen für dasVerfüllen des Mantelrohres mit Dämmer-Wasser-Suspensionoder Materialien gleichwertiger Art und für die Entlüftungverbleiben.

(4) AnschlieBend sind die Hohlräume im Mantelrohr mit Däm-mer-Wasser-Suspension oder Materialien gleichwertiger Artzu verfüllen. Dabei ist darauf zu achten, daB größere Hohl-räume, vor allem aber Mantelrohre, mit einem Durchmessergrößer 400 mm in mehreren Etappen unter Beachtung derjeweiligen Abbindezeit verfüllt werden.

(5) In Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, statt Kabelka-nalrohren aus PVC hart Dükerrohre aus PE in das Mantelrohreinzubauen.

In diesen Fällen sind die nachfolgenden Punkte zu beachten:

Die auf Trommeln oder in Ringen beigestellten Dükerrohresind vor dem Einbau zur Rückverformung gestreckt auszu-legen. Die Rückverformungszeit ist direkt von der AuBentem-peratur (Bild 5/1) abhängig.

Bild 511: Rückverformungszeit von Dükerrohren in Abhän-gigkeit von der Außentemperatur

Nur in besonderen Ausnahmefällen, wenn ein gestrecktesAuslegen der Dükerrohre nicht möglich ist, können diese direktvon einer geeigneten Abtrommelvorrichtung nach vorheri-gem vorsichtigem Aufheizen (z. B. durch Warmluft) in dasMantelrohr eingezogen werden.

In der Regel werden die Dükerrohre kurz hinter den Austritts-stellen aus dem Mantelrohr mittels Doppelsteckmuffen für PE-Rohranschlüsse an Kabelkanalrohre angeschlossen.

ZTV-FLN 12

Für das Reinigen der Rohre und das Kalibrieren gilt Abschn. 3.7sinngemäß. Dabei müssen die fertiggestellten Rohrzüge imBereich der Dükerrohre den Mindestdurchmesser nach ZTV-FLN 11 aufweisen.

Art und Umfang der zu treffenden MaBnahmen werden iniedem Einzelfall von der DBP in der Leistungsbeschreibungfestgelegt.

5.2 Verlegen von Rohren über Brücken

(1) Beim Bauen von Kabelkanälen über Brücken können u. a.folgende Arbeiten anfallen:

Auslegen und Verbinden von Rohren (Abschn. 3.2,3.3 und3.4),

Einbetonieren von Rohren,

Herstellen und Einbauen von Aufhänge- bzw. Tragevor-richtungen aus Stahl,

Verlegen von Rohren in diesen Vorrichtungen mit und ohneAbstandshalter-Brückenbau,

Einbauen von Doppelsteckmuffen mit geändertemDichtring für Dehnungsausgleich und

Durchführen von Rohren durch Bauwerkswände (z. B.Brückenkammern).

(2) Einzelheiten der ausführenden Arbeiten sind der Leistungs-beschreibung zu entnehmen.

5.3 Verlegen von Rohren in Bergsenkungsgebieten

In Bergsenkungsgebieten dürfen abweichend von den Vor-schriften in Abschnitt 3.1 Abs. 4 nur Kabelkanalrohre mit einerRegellänge von maximal 6 m verlegt werden. Ansonsten gel-ten die Vorschriften der Abschnitte 3 und 4 uneingeschränkt.

5.4 Bauen von Kabelkanälen in blitzgeschützterBauweise

(1) Beim Bauen von Kabelkanälen in blitzgeschützter Bau-weise können u. a. folgende Arbeiten anfallen:

Einbauen von Stahlbeton-Fertigteilen oder Herstellen vonBauwerken aus bewehrtem Ortbeton zur Aufnahme desKabelkanals,

Verbinden von Betonstahlbewehrungsteilen miteinanderund mit der Bewehrung benachbarter Kabelschächte undsonstiger Bauwerke,

Verlegen von Kabelkanalrohren in diesen Bauwerken undVerfüllen der verbleibenden Hohlräume mit Kies-Sand-Gemisch,

Verlegen von Kupferwellrohren und

AnschlieBen von Kupferwellrohren an Bauwerke.

(2) Einzelheiten der auszuführenden Arbeiten sind derLeistungsbeschreibung zu entnehmen.

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ZTV-FLN 12 Seite 25

6 Abbrechen von Kabelkanälen und Sichernfreigelegter Kabel

(1) Abzubrechende unbelegte Rohrzüge können zerschlagenoder in anderer Weise ausgebaut werden. Der Schutt ist abzu-fahren. Werden Rohrzüge nur teilweise abgebrochen, sind dieSpitzenden der im Erdreich verbleibenden Rohre erforderli-chenfalls nach Abschn. 3.3 für den Anschluß neuer Rohre vor-zubereiten. Rohrzüge, die im Erdreich enden, z. B. bei teilweiseaufgegebenen Kabelkanälen, sind mit Sehrumpfkappen nachZTV-FLN 11 zu VerschliefJen.

Belegte Rohrzüge sind mit größter Sorgfalt so abzubrechen,daß Kabelbeschädigungen ausgeschlossen sind. Rohrzüge, dieim Erdreich enden, sind mit geschlitzten Abdichtschrumpfhül-sen sinngemäß nach ZTV-FLN 40 abzudichten.

(2) Für abzubrechende unbelegte und belegte Kabelkanal-formsteinzüge gilt Abs. 1 sinngemäß. Im Erdreich verbleibendeFormsteinzüge sind mit Abdichtstopfen bzw. Abdichtschalennach ZTV-FLN 40 zu verschließen.

(3) Beim Lagern der Kabel sind Übermobige Bean-spruchungen (Knicken, Stauchen, Dehnen, Einkerben usw.) zuvermeiden. Im Bereich von Kabelkanalgräben sind die Kabel inAbständen von 1,5 m bis 2 m auf mindestens 10 cm breiten,kantengerundeten Auflageflächen nötigenfalls lagenweise sozu lagern, daB während der Dauer der provisorischen Unter-bringung Montagearbeiten an den Kabeln ausgeführt werdenkönnen. Kabelaufhängungen ausschließlich an Drähten o. ä.sind unzulässig.

Die freigelegten Kabel sind sofort gegen mechanische, che-mische und sonstige gefährdende Einflüsse zu schützen. DieSchutzvorkehrungen sind nötigenfalls an die sich beim Baufort-gang ergebenden Gefährdungen anzupassen.

Gegen Steinsplitter und Zementmörtel genügt u. U. dasAbdecken der Kabel mit Planen oder Folien. Gegen Beschädi-gungen durch herabfallende Steine, Werkzeuge usw. sowiegegen Betreten sind die Kabel zusätzlich durch den Einbau vonBrettern, Halbrohren, Kunststoffplatten usw. zu schützen. Vordem Ausführen von SchweiBarbeiten im Grabenbereich sinddie Kabel auf den betroffenen Teilstrecken mit schwer brenn-barem und wärmeisolierendem Material zu umkleiden.

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Seite 26 ZW-FLN 12

7 Instandhalten von Kabelkanalzügen

7.1 Prüfen und Reinigen von Kabelkanalzügen

Sind die Kabelkanalzüge auf Durchgängigkeit zu prüfen oderzu reinigen, geiten hierfür die Vorschriften der ZTV-FLN 40.Ergeben die Prüfungen, daß Kabelkanalzüge grob ver-schmutzt sind, nicht durchgängig sind oder nicht den geforder-

ten Innendurchmesser aufweisen (95 mm bei Rohren DN 100und 43 mm bei Rohren DN 50), ist der Beauftragte der DBP zuverständigen.

7.2 Instandsetzen von Kabelkanalrohrzügen

(1) Beim Instandsetzen unbelegter Kabelkanalrohre ist wie folgt zu verfahren:

Arbeits-schritte

1

Beschreibung der zu erledigenden Aufgabe

Beschädigten Rohrabschnitt durch senkrechte Schnitte zur Rohrachse heraustrennen.

Bild 7/ 1: Heraustrennen eines beschädigten Rohrabschnittes

2 Beide Rohrenden am Spitzende mit einer Fase versehen und mit Gleitmittel auf einer Länge von ca. 3 cm bestrei-chen.

3 Auf beiden Rohrenden je eine Doppelsteckmuffe mit dem längeren Muffenteil bis zum Anschlag aufschieben (Bild7/ 2).

4 Abstand zwischen den beiden Doppelsteckmuffen ausmessen.

Bild 7/2: Ausmessen und Herstellen der erforderlichen Paßlänge

5 Entsprechende Paßlänge mit Spitzenden herstellen (Abschn. 3.3) und iedes Ende auf einer Länge von ca. 3 cm mitGleitmittel bestreichen.

6 Paßlänge in einer der beiden Doppelsteckmuffen bis zum Anschlag einschieben.

Bild 7/3: Einschieben der Paßlänge in eine der Doppelsteckmuffen

7 Gegenüberliegende Doppelsteckmuffe bis zum Anschlag auf die Paßlänge zurückschieben.

Bild 7/4: Zurückschieben der zweiten Doppelsteckmuffe

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(2) Beim Instandsetzen belegter Kabelkanalrohre ist wie folgt zu verfahren:

Arbeits-schritte Beschreibung der zu erledigenden Aufgabe

1 Beschädigten Rohrabschnitt durch senkrechte Schnitte zur Rohrachse heraustrennen.Dabei darauf achten:Innenliegendes Kabel auf keinen Fall beschädigen.

2 Beide Rohrenden entgraten.

3 Abstand zwischen den beiden Rohrenden ausmessen.

4 Entsprechende Paßlängen aus Kabelkanal-Halbrohren herstellen (Abschn. 3.3).

5 Halbrohre über dem Kabel montieren (Abschn. 3.6).

6 Uber den Stoßstellen Kabelkanal-Halbrohrmuffen setzen (Abschn. 3.6).

7.3 Instandsetzen von Formsteinzügen

(1) Formsteinkanäle sind aus ein- bis vierzügigen Kabelkanal-formsteinen aufgebaut. Für das Instandsetzen der Formstein-verbände sind teilbare Kabelkanalformsteine (Bild 7/5) zu ver-

Kabelkanalformstein(teilbar)

einzügig. . . .

Außenmaßem

wenden, die ggf. zur Aufnahme vorhandener Kabel baustel-lenseitig geteilt werden müssen.

(2) Kabelkanäle aus Formsteinen sind in der Regel im Mauer-verband aufgebaut. Im einzelnen ist daher beim Instandsetzenwie folgt zu verfahren:

zweIzugIgdreizügigvierzügig

Bild 7/ 5 : Kabelkanalformsteine aus Beton

l,oo x 0,15 x 0,151,OO x 0,27 x 0,15l,oo x 0,38 x 0,15l,oo x 0,50 x 0,15

Mossekg

32527494

Arbeits-schritte Beschreibung der zu erledigenden Aufgabe

1 Formsteinverband stufenförmig soweit abbrechen, bis Zugang zum beschädigten Formstein sichergestellt ist.

2 Beschädigte Formsteine zerschlagen.

3 Zementmörtelschichten im Bereich der instand zu setzenden Formsteine entfernen, ggf. überstehende Stahldorneabschneiden.Dabei darauf achten:Werden die Formsteine der untersten Rohrlage abgebrochen, ist die Grabensohle nach ZTV-FLN 10 wiederher-zustellen.

4 Zementmörtelschicht als Auflager für die auszulegenden Formsteine herstellen.Dabei darauf achten:Das Auflager auf der Grabensohle muß mindestens 2 cm dick und zwischen den Formsteinlagen ieweils 1 cm dicksein.

5 Formsteine an den Auflageflächen anfeuchten, in den Verband einpassen und fluchtend ausrichten.Dabei darauf achten:Dornöffnungen müssen sich in der unteren Hälfte der Formsteine befinden.

6 Beim Einbau von mehr als 2 aufeinanderfolgenden Formsteinen in einer Lage zum Sichern des Verbandes inZementleim getauchte Stahldorne in die Dornöffnung der Formsteine einstecken.

7 Zwischen unmittelbar nebeneinander ausgelegten Formsteinen eine 1 cm breite Fuge vorsehen und mit Zement-mörtel ausfüllen.

8 Formsteine im Bereich der StoBfugen anfeuchten und allseitig mit einer ca. 2 cm dicken Zementmörtelschichtabdichten.

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(3) Für das Instandsetzen belegter Formsteine gilt Abs. 2 sinn-gemäß. Zusätzlich ist iedoch darauf zu achten, da8- vorhandene Kabel beim Abbruch der Kabelkanalform-

steine nicht beschädigt,- die zusammengehörigen Hälften der baustellenseitig

geteilten Formsteine ohne Zementmörtel über den Kabelnzusammengefügt und

- die Längsfugen der Formsteine nach dem Anfeuchten derAuBenflächen mit einem ca. 2 cm dicken und mindestens10 cm breiten Wulst aus dickflüssigem Zementmörtelabgedichtet werden.

8 Einbauen und Abbrechen von Kabelkanal-Gebäudeeinführungen

(1) Als Bauteile für Kabelkanal-Gebäudeeinführungen wer-den in Abhängigkeit vom Grad der geforderten Wasserdich-tigkeit entweder flexible Wanddurchführungsrohre mit Stahl-rohrmündungen (sickerwasserdicht) oder Stahlrohre mitFlansch (druckwasserhaltend) verwendet.

Art und Umfang der zu treffenden MaBnahmen werden iniedem Einzelfall von der DBP in der Leistungsbeschreibungfestgelegt.

(2) Beim Abbrechen von Kabelkanal-Gebäudeeinführungensind die jeweiligen Bauteile auszubauen, die entstandenenWandöffnungen nach den anerkannten Regeln der Technik zuverschlieBen, zu verputzen und allseitig 50 cm über die Uff-nung hinaus auf der Außenwand mit einem Dichtungsaufstrichgegen Bodenfeuchtigkeit zu versehen.

Der Umfang der Arbeiten ist in iedem Einzelfall der Leistungs-beschreibung zu entnehmen.

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ZTV-FLN 12 Seite 29

9 Nebenleistungen

Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung inder Leistungsbeschreibung zur vertraglichen Leistung gehö-ren. Sie werden nicht gesondert vergütet. 8.

9.

10.

11.

12.

13.

geführt, sofern das Gewicht des zu transportierendenMaterials den Einsatz von Hebe- oder Flurförderzeugenerfordert. Hierbei ggf. aufkommende Wartezeiten wer-den nicht gesondert vergütet.

Zwischenlagern von Stoff en, Bauteilen und Fernmelde-zeug (soweit erforderlich).9.1

1.

2.

3.4.

5.

6.

7.

Leistungen, die Nebenleistungen sindVorbereiten, Einrichten und Räumen der Baustelle.

Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschließlich Geräteund dergleichen.

Bereitstellen von Lagerplätzen bzw. Lagerflächen.

Vorhalten von Kfz, Maschinen, Werkzeugen und GeräteneinschlieBlich Betriebsstoffe und Bedienung im Zusam-menhang mit der Ausführung von Leistungen, die nachEinheitspreisen vergütet werden.

Beschaffen aller Bauhilfsstoffe, die zur Ausführung vonBauleistungen erforderlich, aber in der Leistungsbeschrei-bung oder in der ZTV-FLN nicht besonders aufgeführtsind.

An- und Abfuhr der vom Auftragnehmer zu lieferndenStoffe und Bauteile einschliel3lich der damit verbundenenBe- und Entladetätigkeiten sowie etwaige Versandkosten.

Befördern der von der DBP beigestellten, der gewonne-nen oder nicht verbrauchten Stoffe, Bauteile und des Fern-meldezeugs von der Dbergabestelle zu den Verwen-dungsstellen und etwaiges Rückbefördern einschliel3lichBe- und Entladen der Fahrzeuge.

Bei Ubergabestellen, die mit Hebe- oder Flurförderzeu-gen ausgerüstet sind (siehe BB-FLN Ziffer 3), wird aufWunsch des Auftragnehmers das Be- und Entladen derFahrzeuge des Auftragnehmers durch die DBP aus-

Wege- und Transportleistungen im Zusammenhang mitder Erledigung des Auftrags eins&lieBlich etwaigerAnfahrten und Wartezeiten, soweit diese nicht von derDBP zu vertreten sind.

Mitwirken bei der Aufnahme des Rechnungsaufmaßesdurch einen Beauftragten der DBP.

VerschlieBen von Rohren oder Formsteinen mit Verschluß-bechern oder Putzwolle bei längeren Arbeitsunter-brechungen.

Entfernen vorhandener VerschluB- und Abdichtmittel(VerschluBbecher, Abdichtschalen, Abdichtstoffe,Abdichtringe, Abdichtkappen usw.) im Zusammenhangmit andern Arbeiten.

Umlagern und Sichern von Fernmeldekabeln einschlieB-lieh der Kabelgarnituren in Kabelschächten und Abzweig-kästen im Zusammenhang mit dem Bauen, Abbrechenoder Instandsetzen von Kabelkanälen (ausgenommenLeistungen nach Abschnitt 9.2 Abs. 2).

9.2 Leistungen, die keine Nebenleistungen sind

1.

2.

Schutzmaßnahmen im Bereich von Fremdanlagen zumSchutz der Fremdanlage oder der zu errichtenden Fern-meldeanlage.

Umlagern und Sichern von Spulenkästen, Kesselmuff enund vergleichbaren Bauteilen.

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10 Abrechnung

10.1 Allgemeine Hinweise

(1) Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu-gehörigen Stoffe und Bauteile nach Abschnitt 2.2. Eine geson-derte Vergütung für das Liefern dieser Stoffe erfolgt deshalbnicht.

(2) Alle LängenmaBe werden auf volle 5 bzw. 10 cm auf-gerundet, wenn in der Leistungsbeschreibung oder in dieserVorschrift keine MaBe vorgegeben sind.

(3) Alle in dieser Vorschrift aufgeführten Arbeiten und diedamit zusammenhängenden Nebenleistungen werden mit denOrdnungszahlen (Positionen) des Leistungskataloges der DBPfür Bauleistungen am Fernmeldeleitungsnetz (LK-FLN) abge-golten. Eine Vergütung für eine Arbeit, die im LK-FLN nicht alsTeilleistung unter einer bestimmten Ordnungszahl ausgewie-sen ist, kommt nur in Betracht, wenn dies ausdrücklich in dieserVorschrift zugestanden wird (z. B. in Abschnitt 9.2 oder 10).

(4) Der durch die eingebaute Fernmeldeanlage oder andereStoffe und Bauteile verdrängte Boden ist ohne gesonderteVergütung abzufahren.

10.2 Bauen von Kabelkanälen aus Rohren

(1) Zum Verlegen von Kabelkanalrohren, Kabelkanalrohr-bogen, Kabelkanal-Halbrohren und Kabelkanal-Halbrohr-bogen mit den Ordnungszahlen der Untergruppen 14.1 bis14.4 gehören soweit im Einzelfall erforderlich u. a. folgendeLeistungen:

Liefern und Einbauen der zum Verfüllen der Leitungszoneerforderlichen Materialien (oberhalb des ggf. nach derZTV-FLN 10 hergestellten Auflagers, bei verbauten Kabel-kanalgräben einschließlich der Verbauzone im Bereich derLeitungszone),Einbauen der Abstandshalter,Reinigen verschmutzter Rohre vor, während und nach demAuslegen,Entgraten und Anfasen von Rohren,nachträgliches Einsetzen von Dichtringen,Herstellen von PaBlängen,Verbinden von Rohren,AnschlieBen der Rohre an Bauwerke mit Muffenöffnungen,Ubergangs-Kabelkanalformsteine und vorhandene Rohre,Einbetonieren der Rohre in vorhandene Wandöffnungenvon Kabelschächten 56 R 1 und Abzweigkästen,Einbauen von Doppelsteckmuffen für Dehnungsausgleich,Kaltbiegen von Rohren,Andern der Verbandsanordnung von Kabelkanälen ent-sprechend den Angaben in der Leistungsbeschreibung,Auffächern oder Zusammenführen der Anordnung vonRohrverbänden.

Werden drei oder mehr KabelschutzrohreIKabelrohre ausPVC hart (ZTV-FLN 11) in einer Lage verlegt, werden eben-falls die Ordnungszahlen der Gruppe 14 vergütet. Für dasVerlegen von bis zu zwei Kabelschutzrohren ohne Abstand-halter erJolgt die Vergütung nach der ZTVFLN 11.

ZTV-FLN 12

(2) Beim Verlegen von Kabelkanal-Halbrohren und Kabel-kanal-Halbrohrbogen sind zu den im Abs. 1 genannten Lei-stungen u. a. noch zusätzliche Leistungen erforderlich:

- Montieren von Halbrohren einschliet3lich Einlegen dererforderlichenfalls gereinigten Kabel,

- Setzen von Bandschellen bei Kabelkanal-Halbrohrmuffenin Krümmungsbereichen und

- ggf. behelfsmäRiges Lagern von Kabeln in Kabelschächten.

(3) Die Länge eines Kabelkanalzuges wird zwischen denZugenden gemessen, d. h., die Dicke der Kabelkanal-Einfüh-rungsplatten aus PUR bzw. die Dicke der Wände von Kabel-schächten und Abzweigkästen, in die Rohre einbetoniert wer-den, wird bei der Längenermittlung berücksichtigt.

Bei gekrümmter Trassenführung eines Rohrverbandes wird diemittlere Zuglänge aufgemessen und mit der Anzahl der Zügemultipliziert.

(4) Wird das Auslegen der Rohre durch bestehende Fernmel-deanlagen, Fremdanlagen o. ä. beeinträchtigt, erfolgt hierfürkeine gesonderte Vergütung. Die Beeinträchtigung der Arbei-ten durch vorhandene Fernmeldeanlagen ist aus der Lei-stungsbeschreibung ersichtlich.

(5) Das Auslegen von Kabelkanal-Trassenbändern wird mitder Ordnungszahl 3.14.73 vergütet. Sind im Bereich einesRohrverbandes mehrere Kabelkanal-Trassenbänder parallelauszulegen, wird der Vergütung die zu schützende Länge mul-tipliziert mit der Anzahl der parallel verlegten Kabelkanal-Trassenbänder zugrunde gelegt.

(6) Das Prüfen der Rohrzüge auf Dichtigkeit und das Kalibrie-ren fertiggestellter Rohrzüge nach Abschn. 3.7 Abs. 2 und 3wird mit den Ordnungszahlen 3.14.71 und 3.14.72 vergijtet.Zum Leistungsumfang dieser Ordnungszahlen gehört auchdas Anfertigen von Prüfprotokollen.

10.3 Anschließen von Rohren an Bauwerke

(1) Für das Anschließen von Rohren an Kabelschächte derGröBenreihe 73 und Abzweigkästen 83 sowie für dasAnschlieBen von Kabelkanalrohren mittels Wanddurchfüh-rungsmuffen gilt Abschnitt 10.2 Abs. 1.

(2) Sind Rohre an Kabelschächten oder Abzweigkästen anzu-schließen, die keine Wand- oder Muffenöffnungen besitzen,wird das Herstellen des Wanddurchbruches und das Einführender Rohre mit den Ordnungszahlen der Untergruppen 15.1oder 15.2 vergütet.

(3) Das Abdichten von Rohrzügen in Kabelschächten,Abzweigkästen oder Gebäuden wird mit den Ordnungszah-len der Untergruppe 39.5 vergütet.

(4) Müssen für den Anschluß von Rohren an Kabelkanäleaus Kabelkanalformsteinen Übergangsformteile bzw.geteilte Übergangsformteile ausgelegt werden, wird dieseLeistung mit der Ordnungszahl 5.14.11 bzw. 5.14.13 vergütet.Die Einstecktiefe von 15 cm wird bei der Längenermittlungberücksichtigt.

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ZTV-FLN 12 Seite 31

(5) Das Einbauen von Rohr-Adaptern DN 100/2 X DN 50und DN 100/2 X DN 50 geteilt eflolgt mit den Ordnungs-zahlen 5.39.61 und 5.39.62. Sind in den Rohr-Adapterngeteilt vorhandene Kabel einzulegen, erflgt hierfür keinegesonderte Vergütung. Das Abdichten der in den Rohr-Adaptern eingefihtten Rohre DN50 wird mit den entsprechen-den Ordnungszahlen der Untetgtuppe 39.5 vergütet.

10.4 Bauen von Kabelkanälen bei örtlichenBesonderheiten

(1) Das Verlegen von Kabelkanalrohren in hydraulisch einge-preßten Mantelrohren (ZTV-FLN 10) wird mit den Ordnungs-zahlen der Untergruppe 14.3 vergütet. Im Bereich der Mantel-rohrenden werden die in Beton verlegten Rohre mit den Ord-nungszahlen der Untergruppe 14.4 vergütet.

Werden im Ausnahmefall anstelle von Kabelkanalrohren ausPVC hart Dükerrohre aus PE in Mantelrohre eingezogen, ist fürden Einzelfall eine gesonderte Vergütung zu vereinbaren.

(2) Mit der Vergütung der Ordnungszahlen der Untergruppe14.3 sind auch MoBnahmen zur Sicherung der Rohre gegenAuftrieb abgegolten.

(3) Beim Bauen von Kabelkanälen über Brücken werden jenach der Lage des Einzelfalles jiir die Vergütung dieserLeistungen besondere Vereinbarungen getroffen.

(4) Für das Bauen von Kabelkanälen in blitzgeschützter Bau-weise sind im Leistungskatalog keine Ordnungszahlen vor-gesehen. Hierfür ist im Einzelfall eine gesonderte Vergütung zuvereinbaren.

10.5 Abbrechen von Kabelkanälen

(1) Beim Abbrechen oder Ausbauen von Kabelkanälen wer-den unbelegte Kabelkanalrohre oder montierte Kabelkanal-Halbrohre mit der Ordnungszahl 3.14.51 und mit in Betriebbefindlichen oder wiederverwendbaren Kabeln belegteKabelkanalrohre oder Kabelkanal-Halbrohre mit der Ord-nungszahl 3.14.52 vergütet.

Die Ordnungszahl 3.14.52 wird für Kabelkanalzüge, die miteinem Kabel belegt sind, ie m abgerechnet. Damit ist auch dasin unmittelbarem Zusammenhang mit diesen Arbeiten ste-hende Beiseitelegen und Sichern von Kabellängen nachAbschn. 6 Abs. 3 abgegolten.

Sind die abzubrechenden Rohre nicht in Kies-Sand-Gemischgebettet, ist eine besondere Vergütungsregelung zu treffen.

(2) Das Abbrechen von Kabelkanälen aus Kabelkanalform-steinen und Abfahren der zerschlagenen Formsteine wird mitden Ordnungszahlen der Untergruppe 13.3 vergütet. Für mitin Betrieb befindlichen oder wiederverwendbaren Kabeln

belegte Züge wird für die damit zusammenhängendeErschwernis beim Abbrechen, Beiseitelegen und Sichern derKabel die Ordnungszahl 3.13.35 vergütet. Diese Leistung wirdfür Kabelkanalzüge, die mit einem Kabel belegt sind, je mabgerechnet. Damit ist auch das in unmittelbarem Zusammen-hang mit diesen Arbeiten stehende Beiseitelegen von Kabel-längen außerhalb der Zugstrecke abgegolten.

10.6 Instandhalten von Kabelkanalzügen

(1) Das Prüfen von Kabelkanalzügen auf Durchgängigkeitund den geforderten Innendurchmesser wird nach den Vor-schriften der ZTVFLN 40 vergütet.

(2) Das Instandsetzen von Rohrzügen wird folgendermaflenvergütet:

- Für das Ausbauen der in Sand oder Kies-Sand-Gemischverlegten Rohre, die Ordnungszahlen der Untergruppe14.5.

- Für das Verlegen der Rohre, die Ordnungszahlen derUntergruppe 14.1.

- Die Zulageordnungszahlen 3.14.61 oder 3.14.62 beimInstandsetzen unbelegter Rohre bzw. 3.14.63 oder 3.14.64beim Instandsetzen mit Kabeln belegter Rohre.

Sind die Rohre in andere Materialien eingebettet, muB für dieVergütung eine besondere Vereinbarung getroffen werden.

(3) Beim Instandsetzen von Kabelkanälen aus Formsteinenwird der Abbruch mit den Ordnungszahlen der Untergruppe13.3 und das Auslegen der Formsteine mit den Ordnungszah-len der Untergruppe 13.1 - bei unbelegten Formsteinen -oder den Ordnungszahlen der Untergruppe 13.2 - bei mitKabeln belegten Formsteinen - vergütet.

Müssen Formsteine beim Verlegen gekürzt werden, erfolgthierfür keine gesonderte Verfügung.

Das Verfüllen der Leitungszone und des übrigen Grabenserfolgt nach ZTV-FLN 10.

(4) Wird das Instandsetzen von Rohren oder Formsteinendurch bestehende Fernmeldeanlagen oder Fremdanlagenbeeinträchtigt, erfolgt hierfür keine gesonderte Vergütung. DieBeeinträchtigung durch vorhandene Fernmeldeanlagen ist ausder Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

10.7 Einbauen und Abbrechenvon Kabelkanal-Gebäudeeinführungen

(1) Für den Einbau von Kabelkanal-Gebäudeeinführungen(z. B. flexible Wanddurchführungsrohre oder Stahlrohre mitFlansch) sowie für den Abbruch von aufzugebenden Kabel-kanal-Gebäudeeinführungen sind im Leistungskatalog keineOrdnungszahlen festgelegt.

Die Leistungen sind im Einzelfall zu vereinbaren.