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Grundwissen Geschichte 7. Klasse I. Die mittelalterlichen Grundlagen Europas 000 [1077 Kaiserkrönung Karls des Großen durch den Papst in Rom Heinrich IV. leistet dem Papst Buße vor der Burg Canossa; Höhepunkt des Investiturstreits.] König Kaiser Adel Ritter Grund- herrschaft Lehnswesen Kreuzzug Reichsstadt [Herzog [Reichskirche [Investitur- streit Aus dem Adel stammender Herrscher eines Landes, der durch Wahl (Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation) oder durch Erbrecht (z.B. England, Frankreich) bestimmt wurde. Höchster Herrschertitel. Im Mittelalter wurde der Kaiser vom Papst gekrönt und er verband damit dem Anspruch auf die oberste weltliche Herrschaft über alle Christen. Bevorrechtigter Stand, in den man normalerweise hineingeboren wurde (z.B. Fürsten, Ritter etc.). Sie gehörten zum niederen Adel und leisteten im Mittelalter den Waffendienst auf Pferden. Zu ihren Idealen zählten eine christliche Lebensführung, Tapferkeit und Treue. Vom Mittelalter bis ins beginnende 19. Jahrhundert die Herrschaft von Adeligen oder der Kirche über die auf ihrem Grund lebenden Bauern. Der Grundherr war zum Schutz verpflichtet, die Bauern zu Abgaben und Frondiensten. Zur Grundherrschaft gehörte meist auch die niedere Gerichtsbarkeit (alles außer Schwerverbrechen). Herrschaftssystem des Mittelalters, das die rechtlichen Beziehungen der adeligen Führungsschicht untereinander bezeichnet. Der Lehnsherr (z.B. der König) vergibt Ämter oder Land an einen adeligen Lehnsmann. Der Lehnsmann muss dafür Kriegs- und Amtsdienste leisten. Beide sind zu gegenseitiger Treue verpflichtet. Im Mittelalter ein Kriegszug zur Eroberung des Heiligen Landes von den Moslems und zur Ausbreitung des christlichen Glaubens. Im Mittelalter und der frühen Neuzeit eine Stadt, die nur dem Kaiser oder König unterstand (z.B. Nürnberg, Schweinfurt). [Bürger [Stadtrecht Ursprünglich: Heerführer im Krieg: dann: einer der ranghöchsten Adligen] Hohe geistliche Würdenträger (Bischöfe, Äbte von Reichsabteien) im mittelalterlichen Deutschen Reich, an die der König weltliche Herrschaftsrechte übertrug, um sich ihre Unterstützung zu sichern.] Auseinandersetzung zwischen den deutschen Königen bzw. Kaisern und den Päpsten im Mittelalter, in der es um die Einsetzung (Investitur) der Bischöfe ging. Daraus entwickelte sich der Streit um den Vorrang zwischen der weltlichen und der kirchlichen Macht] Im Mittelalter alle freien Einwohner einer Stadt, die das Bürgerrecht besaßen und damit am politischen und sozialen Leben der Stadt teilnehmen durften (Grundlage: Grundbesitz: nicht: Gesellen, Gesinde, Arme und Juden (seit dem 12./13. Jh.).] Besondere Rechte von Städten, z.B. Markt-, Münz- Zoll- und Befestigungsrecht.] II. Die Herausbildung der frühneuzeitlichen Staatenwelt [1453 Eroberung Konstantinopels durch die Türken] Kurfürsten Die sieben im Mittelalter zur Königswahl berechtigten deutschen Fürsten. Grundwissen Geschichte am FRG Ebern, Stand: 11.11.2009

Grundwissen Geschichte 7. Klasse - FRG-Ebern · 2010. 10. 1. · Lehnswesen Kreuzzug ... Schutz verpflichtet, die Bauern zu Abgaben und Frondiensten. Zur Grundherrschaft gehörte

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  • Grundwissen Geschichte 7. Klasse

    I. Die mittelalterlichen Grundlagen Europas

    000

    [1077

    Kaiserkrönung Karls des Großen durch den Papst in Rom

    Heinrich IV. leistet dem Papst Buße vor der Burg Canossa; Höhepunkt des Investiturstreits.]

    König

    Kaiser

    Adel

    Ritter

    Grund-herrschaft

    Lehnswesen

    Kreuzzug

    Reichsstadt

    [Herzog

    [Reichskirche

    [Investitur-streit

    Aus dem Adel stammender Herrscher eines Landes, der durch Wahl (Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation) oder durch Erbrecht (z.B. England, Frankreich) bestimmt wurde.

    Höchster Herrschertitel. Im Mittelalter wurde der Kaiser vom Papst gekrönt und er verband damit dem Anspruch auf die oberste weltliche Herrschaft über alle Christen.

    Bevorrechtigter Stand, in den man normalerweise hineingeboren wurde (z.B. Fürsten, Ritter etc.).

    Sie gehörten zum niederen Adel und leisteten im Mittelalter den Waffendienst auf Pferden. Zu ihren Idealen zählten eine christliche Lebensführung, Tapferkeit und Treue.

    Vom Mittelalter bis ins beginnende 19. Jahrhundert die Herrschaft von Adeligen oder der Kirche über die auf ihrem Grund lebenden Bauern. Der Grundherr war zum Schutz verpflichtet, die Bauern zu Abgaben und Frondiensten. Zur Grundherrschaft gehörte meist auch die niedere Gerichtsbarkeit (alles außer Schwerverbrechen).

    Herrschaftssystem des Mittelalters, das die rechtlichen Beziehungen der adeligen Führungsschicht untereinander bezeichnet. Der Lehnsherr (z.B. der König) vergibt Ämter oder Land an einen adeligen Lehnsmann. Der Lehnsmann muss dafür Kriegs-und Amtsdienste leisten. Beide sind zu gegenseitiger Treue verpflichtet.

    Im Mittelalter ein Kriegszug zur Eroberung des Heiligen Landes von den Moslems und zur Ausbreitung des christlichen Glaubens.

    Im Mittelalter und der frühen Neuzeit eine Stadt, die nur dem Kaiser oder König unterstand (z.B. Nürnberg, Schweinfurt).

    [Bürger

    [Stadtrecht

    Ursprünglich: Heerführer im Krieg: dann: einer der ranghöchsten Adligen]

    Hohe geistliche Würdenträger (Bischöfe, Äbte von Reichsabteien) im mittelalterlichen Deutschen Reich, an die der König weltliche Herrschaftsrechte übertrug, um sich ihre Unterstützung zu sichern.]

    Auseinandersetzung zwischen den deutschen Königen bzw. Kaisern und den Päpsten im Mittelalter, in der es um die Einsetzung (Investitur) der Bischöfe ging. Daraus entwickelte sich der Streit um den Vorrang zwischen der weltlichen und der kirchlichen Macht]

    Im Mittelalter alle freien Einwohner einer Stadt, die das Bürgerrecht besaßen und damit am politischen und sozialen Leben der Stadt teilnehmen durften (Grundlage: Grundbesitz: nicht: Gesellen, Gesinde, Arme und Juden (seit dem 12./13. Jh.).]

    Besondere Rechte von Städten, z.B. Markt-, Münz- Zoll- und Befestigungsrecht.]

    II. Die Herausbildung der frühneuzeitlichen Staatenwelt

    [1453 Eroberung Konstantinopels durch die Türken]

    Kurfürsten Die sieben im Mittelalter zur Königswahl berechtigten deutschen Fürsten.

    Grundwissen Geschichte am FRG Ebern, Stand: 11.11.2009

  • Territorialstaat

    Stände

    Ostsiedlung

    Fest umrissenes und einheitlich verwaltetes Herrschaftsgebiet eines Reichsfürsten im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit, ausgestattet mit königlichen Hoheits-rechten. [Der Territorialstaat steht im Gegensatz zu den meist zersplitterten Herrschaftsrechten des Adels im Mittelalter; die Herausbildung von Territorialstaaten führte zu einer Schwächung des Königtums.)

    Bezeichnung für die voneinander abgeschlossenen Großgruppen der Gesellschaft in früherer Zeit. Man unterscheidet vor allem die drei Stände Adel, Klerus und Bürgertum / Bauern. In einen Stand wurde man in der Regel hineingeboren und hatte dann die ihm entsprechenden Rechte bzw. Pflichten.

    Die Vergrößerung des deutschen Siedlungsraumes im Mittelalter über Elbe und Saale hinaus nach Osten.

    Neue geistige und räumliche Horizonte

    1492

    1517

    1618-48

    Neuzeit

    Humanismus

    Renaissance

    Martin Luther

    Entdeckung Amerikas durch Kolumbus

    Luther veröffentlicht seine 95 Thesen; Beginn der Reformation

    30-jähriger Krieg; Beendigung mit dem Westfälischen Frieden 1648

    Westfälischer Frieden

    Der Abschnitt der Menschheitsgeschichte seit ca. 1500 n. Chr.

    Geistesbewegung des 14. bis 16. Jahrhunderts zur Zeit der Renaissance, die auf der antiken Kultur aufbaute. Grundlegende Gedanken waren die Bildung zur Menschlichkeit und die freie Entfaltung der Persönlichkeit.

    Kulturgeschichtliche Epoche vom 14. bis 16. Jahrhunderts, die auf einer Wiederentdeckung der Antike beruhte und den umfassend gebildeten Menschen in den Mittelpunkt stellte (siehe Humanismus). In der Kunst wurde eine möglichst wirklichkeitsnahe Darstellung von Mensch und Natur angestrebt und auch in der Architektur wurden antike Formen aufgegriffen.

    Augustinermönch, der den Ablasshandel der katholischen Kirche kritisierte und für eine Rückbesinnung auf die Bibel plädierte. Mit seinen 95 Thesen löste er 1517 die Reformation aus.

    Friedensvertrag nach dem Dreißigjährigen Krieg, der den deutschen Landesfürsten eine fast völlige Unabhängigkeit vom Kaiser gewährte.

    IV. Die Zeit des Absolutismus

    Absolutismus

    Hegemonie-streben

    Gleichgewichts-politik

    Konstitutionelle Monarchie

    Parlament

    [Merkantilismus

    Herrschaftsform in Europa im 17. und 18. Jahrhundert, in der die Könige bzw. Fürsten ihre Stellung von Gott ableiteten („Gottesgnadentum") und den Anspruch erhoben, völlig unumschränkt regieren zu können. Sie waren oberster Gesetzgeber und oberster Richter zugleich und bestimmten allein die Regierung.

    Streben eines Staates nach einer Vormachtstellung in einer bestimmten Region.

    Politik, die die Hegemonie eines Staates verhindern sol Bezug auf Europa betrieben.

    vor allem von England in

    Form der Monarchie, in der die Macht des Herrschers durch eine Verfassung (Konstitution) begrenzt wird. Ein Parlament wirkt in der Regel an der Gesetzgebung mit.

    In modernen Verfassungsstaaten bezeichnet der Begriff „Parlament" eine gewählte Volksvertretung mit gesetzgebender Funktion.

    Wirtschaftsform des Absolutismus, deren Ziel es war, die Staatseinnahmen durch Handelsgewinne zu erhöhen. Es sollte viel exportiert werden, weshalb der Staat Manufakturen gründete, und es sollte wenig importiert werden, weshalb hohe Schutzzölle auf ausländische Produkte erhoben wurden]

    Grundwissen Geschichte am FRG Ebern, Stand: 11.11.2009